Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEW Wipperfürth => Thema gestartet von: zumonkelpaul am 20. April 2008, 18:52:41
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Hallo Forum,
aktuell gibt es eine Sperrandrohung der BEW:
(http://[URL=http://img181.imageshack.us/my.php?image=sperrandrohungstromderbwt4.jpg][IMG]http://img181.imageshack.us/img181/9763/sperrandrohungstromderbwt4.th.jpg)[/URL][/IMG]
Albern: 1. Nicht zulässig bei Einwand der Unbilligkeit, 2. Unverhältnismäßig, weil lächerlicher knapp dreistelliger Betrag der gefordert wird.
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@zumonkelpaul,
na, ein bischen mehr Info über die Geldbeträge wäre schon schön gewesen. :D
Nicht zuviel neutralisieren.
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Wie gesagt, knapp 100€ plus 4€ Mahngebühren :D
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Original von zumonkelpaul
Hallo Forum,
Albern: 1. Nicht zulässig bei Einwand der Unbilligkeit, 2. Unverhältnismäßig, weil lächerlicher knapp dreistelliger Betrag der gefordert wird.
du schreibst selbst das es nciht zulässig ist!
schick doch ein Schreiben an das zuständige Kartellamt und an die Bundesnetzagentur! Die sollen doch nicht straflos davon kommen!
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Email an Landeskartellbehörde, VZ-NRW ist raus
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und hast du noch etwas gehört von der BEW, Katellbehörde oder VZ-NRW???
Nur rein aus Interesse...
Danke!
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Original von marcelvs
und hast du noch etwas gehört von der BEW, Katellbehörde oder VZ-NRW???
Nur rein aus Interesse...
Danke!
Sperrandrohung wurde nach Intervention der Kartellaufsicht im Energiebereich,
Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW, zurückgenommen.
Zahlungserinnerungen kommen natürlich weiterhin regelmäßig.