Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => K => Stadt/Versorger => KEVAG => Thema gestartet von: Peronus am 23. Oktober 2010, 17:46:30
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Hallo,
Ich habe ein Problem mit der Kevag!
Sie wollen 150€ Rückbuchungsgebühren von mir haben weil meine Bank die letze Rate stoniert hatte.
Kann die kevag 150E gebühren fordern?
Wäre net wenn ich schnelstmöglich eine antwort kriege.
Danke
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Original von Peronus
Sie wollen 150€ Rückbuchungsgebühren von mir haben weil meine Bank die letze Rate stoniert hatte.
Kann die kevag 150E gebühren fordern?
Kaum, hier gibt es ein eindeutiges BGH-Urteil. Es geht zwar dabei um eine Lastschrift für eine Flugbuchung, das dürfte aber nach meiner Meinung grundsätzlich an der Unzulässigkeit der \"Gebühr\" nichts ändern:
hier mal klicken und lesen (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=49259&linked=pm&Blank=1)
Hier noch die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW (http://www.vz-nrw.de/UNIQ128785133809719/link611141A.html)
Dort wird man sicher auch behiflich sein.
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Also so wie ich das verstanden habe brauche ich die 150€ nicht zu überweisen weil es ja in dem sinne kein schadensersatzt ist bz es übersteigt. oder irre ich mich da?
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Original von Peronus
Sie wollen 150€ Rückbuchungsgebühren von mir haben weil meine Bank die letze Rate stoniert hatte.
Wenn es sich um eine zurückgegebene - d.h. stornierte - Lastschrift handelt, dann berechnet die ausführende Bank in der Regel 3 Euro (in Worten: drei) Gebühren.
Alles, was die Kevag darüber hinaus verlangen will, muss sie schon gut begründen können.
Kosten der normalen Geschäftsführung - welche auch die Rechnungsstellung und das Inkasso beinhaltet - müssen Kunden nicht extra zahlen.
Gruss,
ESG-Rebell.
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Aha das ist ja gut.
Danke für die antworten haben mir echt weiter geholfen