Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => STROGON => Thema gestartet von: Reisefan am 10. Juni 2015, 07:56:35

Titel: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Reisefan am 10. Juni 2015, 07:56:35
Was ist von Strogon zu halten? Der flexibel Tarif scheint in Ordnung zu sein.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 10. Juni 2015, 09:41:23
Da dieser Anbieter erst seit Juni 2015 auf dem Markt ist (also brandneu  http://www.stromblog.org/stromanbieter/strogon-gmbh  (http://www.stromblog.org/stromanbieter/strogon-gmbh/)), dürften Erfahrungen mit diesem wohl kaum vorliegen, zumindest nicht über den Abschluss hinaus.

Deren Webseite  https://strogon.de  (https://strogon.de) macht auf jeden Fall mal nicht den besten Eindruck. Tarife sind nicht zu ersehen und die AGB in Form von FAQ's zu schreiben ist wohl auch eher ungewöhnlich.

Dazu ist die Geschäftsführerin  Claudia Tatarczyk scheint auch noch andere Dinge zu vermarkten  http://ichwillabnehmen.net/impressum/ (http://ichwillabnehmen.net/impressum/)

Das würde mir derzeit schon reichen um eher vorsichtig zu sein.  ;)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Reisefan am 10. Juni 2015, 10:24:15
Ich bin über Verivox auf den Flexibel Tarif aufmerksam geworden: http://cdn.verivox.de/power/tariffs.aspx?gc=true&id=472114&region=3065652

wenn man auf der Strogon Seite den Tarifrechner benutzt, werden die Tarife auch angezeigt.

Das mit den AGB finde ich mal was anderes.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 10. Juni 2015, 13:28:13
Ich bin über Verivox auf den Flexibel Tarif aufmerksam geworden: http://cdn.verivox.de/power/tariffs.aspx?gc=true&id=472114&region=3065652

wenn man auf der Strogon Seite den Tarifrechner benutzt, werden die Tarife auch angezeigt.

Das funktioniert wahrscheinlich nur, wenn man eine PLZ angibt, die von denen auch beliefert wird. Bei mir kam auf jeden Fall nichts (für meine PLZ).
Andere Firmen führen dann zumindest die allgemeinen Vertragsbedingungen eines Tarifes aus und nur den Preis wird dann bei der PLZ-Angabe entsprechend dieser ausgeworfen.

Das mit den AGB finde ich mal was anderes.
Es geht weniger darum, mal was anderes zu machen und am besten auch noch was, was der Verbraucher "schön" findet, sondern es geht hier um verbindliche Vertragsbedingungen, die auch eine gewisse Rechtssicherheit und Verbindlichkeit für das Vertragsverhältnis darstellen sollen. Und da sind mir dort doch einige Dinge zu "salopp" formuliert.
Aber jeder wie er es mag. Sie können dann ja über Ihre Erfahrungen berichten. Einer muss ja der Erste sein.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Reisefan am 13. Juni 2015, 13:31:55
Ich kann noch nicht testen, aber die Verwandtschaft.

Ich habe jetzt Strogon den Auftrag erteilt, meine Cousine in Stuttgart zu beliefern, die bislang in der Grundversorgung war. Ich habe mich für sie für den Flexibel Tarif entschieden, der folgende Paramater hat:

1 Monat Mindestlaufzeit
1 Monat Kündigungsfrist
12 Monate eingeschränkte Preisgarantie

24,71 ct/kWh Arbeitspreis
58,49 Euro Grundpreis im Jahr.

Dadurch, dass man jeden Monat raus kann, ist das wohl ohne großes Risiko.

Werde weiter berichten.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Gaspreisbremse am 13. Juni 2015, 21:00:16
Die AGB bei Strogon sind unten neben dem Link für das Impressum zu finden. Da muss man nicht erst in den FAQ schauen. Finde ich allerdings auch nicht verkehrt, weil nach den AGB ja durchaus häufig (siehe hier im Forum) gefragt wird...
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Gaspreisbremse am 13. Juni 2015, 21:02:56
Die AGB bei Strogon sind unten neben dem Link für das Impressum zu finden. Da muss man nicht erst in den FAQ schauen. Finde ich allerdings auch nicht verkehrt, weil nach den AGB ja durchaus häufig (siehe hier im Forum) gefragt wird...

Ich muss mich selbst korrigieren. Es ging ja um die Art der AGB-Formulierungen. Solange alles Wesentliche enthalten ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Ich erinnere an die "leichte Sprache", z.B. auf www.zoll.de
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 15. Juni 2015, 08:32:10
Es ging ja um die Art der AGB-Formulierungen. Solange alles Wesentliche enthalten ist, ist dagegen nichts einzuwenden. Ich erinnere an die "leichte Sprache", z.B. auf www.zoll.de

Juristisch sattelfest und "leichte Sprache" sind in der Regel zwei Dinge, die sich eher gegensätzlich gegenüber stehen.  ;)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Reisefan am 16. Juni 2015, 19:35:15
Ich berichte weiter. Direkt nach dem online Vertragsabschluss kam eine Bestätigung, dass der Auftrag im System sei. Das war am Samstag. Am Montag folgte dann eine ausführliche Auftragseingangsbestätigung.

Ich bin gespannt, ob der Wechsel zum 1.7. klappt. Bisher sieht aber alles gut aus.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Reisefan am 19. Juni 2015, 08:23:31
Update: Heute kam die Vertragsbestätigung. 1. Juli sollte also klappen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: maik-bez am 02. Oktober 2015, 11:27:51
Achtung: Ich rate hier aus Erfahrung zur äußerten Vorsicht:
Der Name der Geschäftsführerin ist Claudia Tatarczyk aus Bonn. Ein Herr Severin Tatarczyk aus Bonn ist laut Xing Projektleiter bei Strogon. 
https://www.xing.com/profile/Severin_Tatarczyk

Dieser ist gleichzeitig Geschäftsführer der 010091 UG. http://www.010091.net/impressum.html
Diese Call-By-Call-Anbieter (auch aus Bonn / seit 2011 aktiv) ist in Zusammenhang mit überhöhen Minutenpreisen und hohen Mahngebühren immer wieder negativ aufgefallen.

Belege:
http://www.teltarif.de/01091-01011-01018-tarife-rechnung-technologie/news/41511.html
http://www.billiger-telefonieren.de/s/010091+ug/
usw. usw.

Interessanterweise wird auch ein Stormblog mit positiven Bewertungen selbst von Herrn Tatarczyk betrieben (dazu gibt es aber auch fairer Weise einen kleinen Hinweis):
http://www.stromblog.org/stromanbieter/strogon-gmbh/

Ich kann mir nicht vorstellen, warum eine kleine GmbH aus Bonn bessere Preise machen sollte als die etablierten Firmen. Es würde mich nicht wundern, dass es hier auch einen juristischen Hacken bei diesem neuen Angebot gibt.

Deswegen würde ich derzeit davon abraten - mehr Erfahrung wird die Zeit zeigen. Bitte aber bei Anzeichen von Betrug oder Abzocke bitte hier sofort die Erfahrungen veröffentlichen, damit Andere noch gewarnt werden können.

Gruß, Maik
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: silvstef am 06. Oktober 2015, 20:20:36
Hallo Reisefan

Wie hat es mit dem Vertrag geklappt. Wurde der Strom geliefert?
Ich würde auch gerne zum 01.01.2016 zu Strogon wechseln bin aber noch etwas unsicher weil die Fa ja noch neu ist.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Reisefan am 07. Oktober 2015, 16:58:14
Ja - es hat alles ohne Probleme funktioniert.

Ich hatte jetzt auch noch eine Bekannte - ebenfalls aus Stuttgart - zu Strogon gewechselt und dort den Flexibel plus Tarif gewählt. Das ist auch der Tarif, zu dem ich Interessenten raten würde, da man dort im ersten Jahr die eingeschränkte Preisgarantie hat und danach nicht die Verlängerung um 12 Monate, sondern monatlich kündigen kann. Bei der Gelegenheit hatte ich auch mit Strogon telefoniert.

Dieser Wechsel war zum 1.10. und lief ebenfalls glatt durch.

Bisher kann ich den Anbieter also nur empfehlen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Oldie43 am 01. Februar 2016, 19:05:21
Hallo,
ich bin Neukunde bei Strogon.
Der Wechselvorgang verlief ohne Probleme und ich war soweit zufrieden.
Dann musste ich feststellen, dass gleich am ersten Belieferungstag der Abschlag für den folgenden Monat abgebucht wurde und auch danach werden die Abschläge am ersten eines Monats für die folgenden Tage fällig.
Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.
In den Tariferläuterungen und AGB von Strogon wird auf diesen Punkt nicht hingewiesen.
Bei meinen bisherigen Stromlieferanten wurden die Abschlagszahlungen immer erst nach dem Monat fällig.
MfG 
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Christian Guhl am 01. Februar 2016, 20:39:23
Und wo ist das Problem ? Wenn sie mehr verbrauchen, als sie Abschlag zahlen, tritt der Versorger in Vorleistung. Mal so und mal so.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Oldie43 am 02. Februar 2016, 14:37:11
Wo das Problem ist ?

Ich hatte nicht vor einen Vertrag mit Vorkasse abzuschließen, auf gar keinen Fall mit jährlicher und auch nicht mit monatlicher Vorkasse.

Ich war es von meinen bisherigen Stromlieferanten gewohnt, dass die monatlichen Abschläge für den vergangenen Monat gezahlt wurden und nicht wie bei Strogon im Voraus für den folgenden.

In den Tarifangeboten und AGB von Strogon findet sich kein Hinweis auf diese Praxis.
Ich wurde damit überrascht, dass ich einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse abgeschlossen hatte. Einen Hinweis darauf fand ich im Nachhinein in der Vertragsbestätigung, im Text als ersten Abbuchungstermin.

Wenn man von seinen Kunden monatliche Vorkasse verlangt so sollte das in den Tarifbeschreibungen und AGB deutlich zu ersehen sein.

Einen eventuellen Mehrverbrauch als Berechtigung für das Unterschieben eines Vorkassevertrages anzuführen finde ich etwas daneben.
Stromlieferanten erhalten von den Netzbetreibern Informationen über den Verbrauch ihrer Neukunden in der Vergangenheit und legen die Abschlagszahlungen so an, dass sie auf der sicheren Seite liegen.

Wenn keiner der Geschäftspartner einseitig immer in Vorleistung gehen soll bietet sich als Zahltermin für die Abschläge der 15. eines Monats an.

MFG       
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 03. Februar 2016, 11:32:10
[...] Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.
[...] Ich hatte nicht vor einen Vertrag mit Vorkasse abzuschließen, auf gar keinen Fall mit jährlicher und auch nicht mit monatlicher Vorkasse.

Ich war es von meinen bisherigen Stromlieferanten gewohnt, dass die monatlichen Abschläge für den vergangenen Monat gezahlt wurden und nicht wie bei Strogon im Voraus für den folgenden.

Ich wurde damit überrascht, dass ich einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse abgeschlossen hatte. Einen Hinweis darauf fand ich im Nachhinein in der Vertragsbestätigung, im Text als ersten Abbuchungstermin.

Einen eventuellen Mehrverbrauch als Berechtigung für das Unterschieben eines Vorkassevertrages anzuführen finde ich etwas daneben.
Stromlieferanten erhalten von den Netzbetreibern Informationen über den Verbrauch ihrer Neukunden in der Vergangenheit und legen die Abschlagszahlungen so an, dass sie auf der sicheren Seite liegen. [...] 

Es gibt auch Verbraucher, die sich gerichtlich erfolgreich gegen solche an sich unübliche Maßnahmen einzelner Versorger gewehrt haben.
Siehe hier  (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19259.msg111691.html#msg111691)und auch  hier.  (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19259.msg112321.html#msg112321)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Christian Guhl am 03. Februar 2016, 12:19:45
Wie kommt man eigentlich auf so eine Idee, dass man einen Vertrag mit Vorkasse hat, nur weil der Abschlag am Anfang des Monats abgebucht wird ?
Die Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Verbrauchszeitraums, erst dann steht fest, wer denn nun in Vorleistung getreten ist. Nur, weil derAbschlag am Anfang des Monats abgebucht wird, statt in der Mitte oder am Ende,von Vorkasse zu sprechen, halte ich für Erbsenzählerei. Wie hoch ist denn die "Vorkasse"?
Sie zahlen doch nicht den Jahresverbrauch im Voraus.
Das ist doch nur ein Monatsabschlag. Man kann sich seine Probleme auch selber machen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Oldie43 am 03. Februar 2016, 12:56:40
Hallo Didakt,

danke für den Kommentar und die Links, es war mir nicht bekannt, dass es zu diesem Punkt schon Gerichtsurteile gibt die meine Sicht der Sachlage bestätigen.

Strogon sieht das anders, man teilte mir folgendes per E-Mail mit :
Sie zahlen einen monatlichen Abschlag, dies bedeutet keine Vorkasse. Eine Vorkasse ist, wenn man den gesamten Jahresbeitrag im Voraus zahlt.

Ich habe nicht vor, wegen dieser Sache vor Gericht zu ziehen,
mit meinen Beiträgen hier möchte ich dazu beitragen, dass Wechselwillige Informationen zu dem noch recht unbekannten neuen Stromanbieter Strogon bekommen und vielleicht kann man ja auch damit das Verhalten bzw. das Geschäftsgebaren des Anbieters beeinflussen.
Das ganze hat nichts mit Erbsenzählerei zu tun sondern es geht um die Darstellung des Verhaltens eines neuen Anbieters.
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Hier noch ein Punkt, der vielleicht für den einen oder anderen von Interesse ist.

Ich habe einen Jahresvertrag abgeschlossen, der laut Tarifbeschreibung nach Ablauf des Jahres dann eine automatische Verlängerung um jeweils einen Monat vorsieht.

In der Auftragsbestätigung war der Verlängerungspunkt nicht aufgeführt.

Ich habe das reklamiert und um eine berichtigte Auftragsbestätigung gebeten.

Per E-Mail wurde mir darauf mitgeteilt, dass man aus systemtechnischen Gründen nicht in der Lage sei, mir eine neue Vertragsbestätigung zukommen zu lassen. Man bestätige aber mit diesem Schreiben, dass der von mir abgeschlossene Vertrag diese monatliche Verlängerung beinhalte.
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Jetzt noch einige allgemeine Anmerkungen zu Strogon.
Ich habe keinerlei Probleme gehabt, Strogon zo kontaktieren,
die telefonische Erreichbarkeit verlief ausgezeichnet,
der gesamte Schriftverkehr läuft über E-Mail,
auf E-Mail-Anfragen wurde immer sehr schnell geantwortet.

MfG
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 03. Februar 2016, 17:46:49
Hallo @ Oldie43

Zu Ihrer Thematik nur noch ein kurzer Lesehinweis auf § 41 (2) EnWG.

MfG
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Gaspreisbremse am 03. Februar 2016, 19:56:19
Ganz ohne Spaß:

Ich stelle mir gerade vor, wie ich monatlich einen Abschlag zahle. Zum 01. Januar 2016 habe ich gewechselt und mein Vertrag läuft 12 Monate.
Jeden Monat zahle ich den Abschlag in Höhe von sagen wir 50,- EUR. WANN dieser monatlich Abschlag letztlich abgebucht wird, kann mir doch dermaßen sch...egal sein, Hauptsache, ich zahle 12 x Abschlag und erhalte am Ende eine korrekte Abrechnung.

Die konkrete Frage ist, was ich noch unter Vorauszahlung betrachte, und was nicht. Ich habe die Urteile nicht gelesen, aber innerhalb eines Rahmens von 30 Tagen würde ich kein Fass aufmachen. Irgendwann klagt einer, weil er möglicherweise intransparent eins zwei Tage Vorausgezahlt hatte, da das Monatsende auf einen Sonntag fiel und bereits am Freitag abgebucht wurde. Man kann sich auch Probleme schaffen. Nachher meckert man über Burn out, graue Haare und miese Laune.

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: CarloPedersoli am 27. Juli 2016, 12:27:50
Hallo,
[...] Ich habe also einen Vertrag mit monatlicher Vorkasse.

das wäre mir bei einem Zeitraum von ~30 Tagen und Beträgen von ~100 Euro egal.

Ich bin derzeit leidgeprüfter Kunde der "Almado GmbH Immergrün-Energie GmbH eine Marke der 365 AG" - kurzum muss ich mich mit dem Firmengeflecht des Herrn Antoine Werner Beinhoff (http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/nord/kunden-locken-kassieren-kuendigen-k-kein-einzelfall-aimp-id8403535.html) aus Köln herumschlagen.

Ich beabsichtige, zu Strogon zu wechseln.

Gibt es zu Strogon mittlerweile weitere Erfahrungen?

Von meinem vorherigen Stromlieferanten Antoine Werner Beinhoff und dessen dessen Firmenverschachtelung bin ich so begeistert - da könnte ich meinen Strombedarf günstiger, stressfreier und umweltschonender! mit einem Dieselaggregat selbst erzeugen!
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 16. November 2016, 09:20:40
bin über check24 zu STROGON mit dem Tarif "Strogon Fest Plus" gewechselt. Tarif beinhaltet
Sofortbonus von 150€ und einen verbrauchsabhängigen Bonus von 15% und ist mit eingeschränkter Preisgarantie, Laufzeit 12 Monate, Kündigungsfrist 6 Wochen. Das war für meine Postleitzahl im September das Günstigste, Lieferbeginn ist  01.12.2016.
Der Wechsel an sich hat gut geklappt, Vertragsbestätigung beinhaltete genau das, was check24 angegeben hatte, dass auch bei mir gleich am 1.12.16 bei Lieferbeginn der 1. Abschlag fällig wird, stört mich nicht weiter, ich hätte ja beim alten Anbieter auch an dem Termin einen Abschlag zahlen müssen. Was aber etwas merkwürdig ist: Es kam jetzt eine Email (ist ja ein Online-Tarif) mit einer Überschrift "Verbesserter Service - Anpassung der Preise", in dieser Email ging es überhaupt nicht um Service,  sondern dass sich die EEG Umlage erhöht und es einen hohen Aufwand für Netzbetreiber gibt. Am Ende standen auch neue AGBs, die ab 15.12.16 gelten sollen. Aber das Beste ist, dass jetzt schon, also noch vor Lieferbeginn, eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als
36% auf 34 Cent zum 01.12.2017 angekündigt wurde.  Ich dachte erst, ist wohl ein Tippfehler, aber ich habe ja Preisgarantie bis 01.12.2017. Aber vielleicht liegt der Trick ja darin, dass die Leute glauben, nächstes Jahr kurz vor Ablauf der ersten 12 Monate hätte man diese Preiserhöhung eh vergessen und da dann keine mehr kommt, vergisst man die Kündigung, schlau schlau.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 16. November 2016, 12:21:00
@ Energietourist

Zitat von: Ihnen
…Am Ende standen auch neue AGBs, die ab 15.12.16 gelten sollen. Aber das Beste ist, dass jetzt schon, also noch vor Lieferbeginn, eine Preiserhöhung des Arbeitspreises um mehr als 36% auf 34 Cent zum 01.12.2017 angekündigt wurde...
Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda).

Änderung von AGB
Sollen nachträglich geänderte AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, ist dafür regelmäßig das ausdrückliche Einverständnis der anderen Vertragspartei erforderlich. Es bedarf hierzu einer Änderungsver-einbarung, da der Inhalt eines Vertrages grundsätzlich nicht einseitig geändert werden kann.

Es kann doch bei Ihnen unterstellt werden, dass Sie diesen Vertrag zum Ablauf der einjährigen Laufzeit fristgerecht kündigen werden.
Deshalb kann diese ominöse E-Mail aus rechtlicher Sicht Ihre vertragliche Preisvereinbarung mit einge-schränkter Preisgarantie bis 01.12.2017 nicht tangieren, allerdings mit einer Ausnahme:
Davon ausgehend, dass der Vertragsschluss vor dem 15.10.2016 stattfand, die ab 01.01.2017 erhöhten sog. „staatlichen Zulagen“ noch nicht in Ihrem vertraglichen Tarif eingepreist waren und nach der Preisanpassungsklausel gem. AGB die Erhöhung dieser Zulagen vorbehalten ist, könnte es diesbezüglich noch zu einer „echten Preiserhöhungsmitteilung“ kommen, die aber dann auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen muss.
Am 15.10.2016 stand nur die Erhöhung der EEG-Zulage um 0,526 ct/kWh auf 6,880 ct/kWh fest.

Ihre Vermutung, dass diese Gesellen aufs Vergessen setzen, teile ich.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 16. November 2016, 12:52:59
Warten Sie mal ab. Ich halte es auch nicht für unmöglich, dass man unter dem Deckmantel der EEG-Erhöhung, die möglicherweise von einer eingeschränkten Preisgarantie nicht umfasst ist, versucht Ihnen diese Preiserhöhung auch schon vor dem 01.12.2017 "unterzuschieben". Sie sollten also Ihre abgebuchten Abschläge gut beobachten und das Schreiben auch gut archivieren.  ;)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 16. November 2016, 14:21:18
@didakt
wir sind ja schon lange dabei und haben einiges mit EVUs erlebt, aber so etwas hatte ich auch noch nicht. Aber okay, falls sie die 0,53 Cent noch drauf schlagen bei der eingeschränkten Preisgarantie,
muss man mal gucken, wurde hier ja im Forum schon ausgiebig diskutiert.
Sollte sich der neue Arbeitspreis aber um mehr als diese 0,53 Cent erhöhen, wäre das klarer Vertragsbruch, da können sie auch nicht sagen, ich habe ein Sonderkündigungsrecht.
Wer dann kündigt, dem werden die Boni nicht gezahlt.
Bei eingeschränkter Preisgarantie können sie nie im Vertragszeitraum mehr draufschlagen, als sich staatliche Abgaben oder EEG Umlage erhöht haben.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 16. November 2016, 15:55:28
@ Energietourist,

neben der EEG-Zulage fallen ja auch noch weitere Abgaben an, die unter diesen Zulagenbegriff fallen. Nach augenblicklichem Stand ermäßigen sich zwei davon und der gegenwärtige Erhöhungsbetrag für 2017 in Summe beläuft sich einschl. MwSt. auf 0,556 ct/kWh.
Mir geht es persönlich so wie Ihnen. Mein neuer Jahresvertrag mit eingeschränkter Preisgarantie beginnt am 01.01.2017 mit eigeleitetem Wechsel Ende Oktober 20016. Ich nahm an, dass zu mindestens dann schon die EEG-Zulage 2017 eingepreist war und habe noch vor der Online-Bestellung diesbezüglich bei Verivox und dem neuen Versorger nachgefragt. Es galt der Tarifstand vom 01.09.2016 mit der Aussage, dass eine Erhöhung kommen kann, aber nicht muss. Ich habe trotzdem bestellt und nehme die Erhöhung ggf. hin.

Die Versorger stehen unter hohem Wettbewerbsdruck. Viele Versorger erklären in den Vergleichsportalen inzwischen die Zulagen als eingepreist und haben ihre Preise ggü. dem Stand von vor dem 15.10.2016 dennoch nicht erhöht, andere haben z. B. Grund- und Arbeitspreise beibehalten, aber die ausgelobten Boni gekürzt und andere haben ihre Preise leicht angepasst.

Es muss halt jeder nach eigenem Gusto seine Wahl und den Termin der Wechseleinleitung bestimmen.
Ich denke, Sie wissen, was zu beachten ist, damit Ihnen die Boni nicht entgehen.  Aber diese E-Mail-Mitteilung dürfte sich auf Ihren Vertrag jedenfalls nicht negativ auswirken.

Nachtrag aus meinem Fundus:
Preiserhöhungen, die in E-Mails mit der Betreffzeile z. B. „Energiemarktentwicklungen und Preisanpassungen“ oder „Informationen zur Energieversorgung“ u. ä. ohne eindeutige Bezeichnung als Preisanpassung völlig intransparent mitgeteilt werden, sind unwirksam (Urteil LG Düsseldorf v. 09.12.2015, Az. 12 O 177/14).

Auch folgende geübte Praxis ist höchst fragwürdig. Versorger legen hellseherisch Preiserhöhungen bereits viele Monate vor Eintritt Ihrer Wirkung – weit vor der Bindungsfrist – fest und können demnach zu diesem frühen Zeitpunkt bereits die sich viel später verändernden Kostenbestandteile überblicken. Das AG Delmenhorst (AZ: 44 C 4120/14 (I)) argumentierte sehr deutlich, dass z. B. die Strompreiserhöhung eines für diese Machenschaften bekannten Versorgers sittenwidrig war. Zum einen war die Preiserhöhung intransparent, zum anderen erfolgte die Mitteilung weit vor Vertragsende und: „Zum anderen ist das Vorgehen der Klägerin nach Auffassung des Gerichts sittenwidrig im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB.“


Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 17. November 2016, 08:47:48
Ich sehe in der Vorgehensweise des Versorgers zahlreiche Angriffspunkte für eine nicht zulässige Preiserhöhung über die von der Preisgarantie ausgenommenen Preisbestandteile hinaus, so sie denn vor dem 01.12.2017 wirksam werden sollte. Aber ich würde mich da heute gar nicht allzu sehr mit abgeben. Sollte der Versorger die Abschlagshöhe erhöhen und dieses einziehen, würde ich ihn auffordern, dieses zu unterlassen oder eine (gute) Begründung dafür zu liefern. Im Negativfall wird zeitig die Einzugsermächtigung aufgekündigt und der alte Betrag regelmäßig pünktlich überwiesen.
Bei einer Begründung "Preiserhöhung" wird dieser noch mit Begründung widersprochen und gut ist. Wenn er meint, auf der sicheren Seite zu sein, kann er gerne klagen. Dem würde ich dann sehr gelassen entgegen sehen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 17. November 2016, 11:35:57
@bolli
bin da auch völlig entspannt - bisher kam ja nur die Email mit der Mitteilung, dass die Preise
zum 1.12.2017 um 36% steigen also von ca. 25 Cent auf 34 Cent, etwas ungewöhnlich so früh eine
Mitteilung zu versenden, aber auch nicht verboten. Falls da jetzt noch was anderes kommt, werde ich hier berichten.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Bluesurfer am 22. November 2016, 11:10:15
Bei mir war es ähnlich. Ich habe auch gewechselt und vorher über Check 24 die Preise verglichen. Habe dann zu Strogon gewechselt und die wollten 19,9 ct pro Kw/h. Der Wechsel lief reibungslos. Vor gut 2 Wochen bekam ich dann auch die besagte Email, dass die EEG Umlage steigen werde und blablabla ganz unten stand dann noch so nebenbei der neue Preis: 27ct pro Kw/h sollte ich nun zahlen, obwohl der neue Vertrag noch nicht mal begonnen hatte.
Ich hatte schon beim Wechsel ein schlechtes Gefühl mit diesem Lieferranten, was sich jetzt leider bewahrheitet. Das Angebot war einfach viel zu billig.
Ich habe den Vertrag sofort schriftlich gekündigt und bin jetzt zu einem anderen Anbieter gewechselt. Für mich hat sich das Thema Strogon damit erledigt.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 22. November 2016, 13:37:41
Bei mir war es ähnlich.
Vielleicht haben Sie es hier überlesen oder in Ihrem vertrag falsch gelesen. Im vorigen Fall von @Energietourist war die Preiserhöhung erst für den Ablauf des ersten Vertragsjahres am 01.12.2017 angekündigt, also NICHT innerhalb der Preisbindungsfrist von einem Jahr und schon gar nicht direkt zu Vertragsbeginn.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Bluesurfer am 22. November 2016, 14:59:54
Dieser Thread hier heißt "Erfahrungen mit Strogon".
Mit "Bei mir war es ähnlich" war damit gemeint, dass ich ähnliche schlechte Erfahrungen gemacht habe wie die anderen hier und kein Vergleich zum dem Eintrag vor mir.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 09. Dezember 2016, 09:57:24
heute berichtet auch der "Focus" über Strogon und seine unseriösen Machenschaften.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 09. Dezember 2016, 12:12:19
Kurze Ergänzung:
Unter Antwort #23 ist dieser FOCUS-Artikel (http://www.focus.de/immobilien/videos/schauen-sie-genau-hin-bis-zu-78-prozent-stromanbieter-verstecken-preis-hammer-in-kundenbriefen_id_6314306.html) sicherlich gemeint.
Aufpassen, aufmerksam lesen und sich ggf. gegen die Abzocke wehren ist halt angesagt!  ;)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: hephaistos.trier am 14. Dezember 2016, 13:05:59
Dann kann ich auch mal meinen Fall schildern.

Ich bin ebenfalls von einem anderen Anbieter zu Strogon gewechselt. Bei Vertragsabschluss wurde mir ein Sofortbonus versprochen 60 Tage nach beginn der Belieferung. Die Belieferung erfolgte ab dem 03.09.2016 bis haute habe ich trotz Mahnungen etc. diesen nicht bekommen. Dazu kommt, dass ich vor dem Wechsel sowohl dem Netzbetreiber, meinem alten Stromversorger und auch Strogon meine Zählerstände mit Fotos ( mit Datum etc. ) übersendet habe. Auch die Abrechnung meines alten Stromversorgers mit den Verbrauchswerten des Vorjahres. Auf Grundlage dieser Daten hätte ich einen Abschlag von ca. 40 € zahlen müssen. Von Strogon wurde aber ein Abschlag von 78 € eingefordert mit irgendwelchen Argumenten der Netzbetreiber hätte dies so abgelesen. Nach langem hin und her schreiben hat man sich dazu herabgelassen den Abschlag auf 52 € zu senken.

Aber nun DASS! Ich hatte auch die besagte email bekommen am 15.Nov.2016 mit dem Betreff: Verbesserter Service!

Darin wir nicht nur eine Änderung der AGBs angekündigt ( zum 15.12.2016 ) sondern auch eine Preiserhöhung von 23,82  auf  33,00 Cent. und zwar zum 01.10.2017.

Und jetzt wird es richtig schön interessant: In den AGBs heisst es, dass die Vertragslaufzeit mit der Auftragsbestätigung beginnt! Bei Vertragsabschluss wurde zudem mit einem Neukundenbonus von 15 % geworben, wenn man volle 12 Monate von Strogon mit Strom beliefert wurden.

Vertragsbeginn bei mir ( Eingang der Vertragsbestätigung) : 08.06.2016

Lieferbeginn: 03.09.2016

Der Vertrag würde also am 08.06.2017 automatisch um 12 Monate verlängert und ich müsste den gigantischen Arbeitspreis von 33 Cent zahlen

Das heisst zusammengefasst: 1. Der Sofortbonus wird einfach nicht ausgezahlt! 2. Es werden überhöhte Abschläge eingefordert und nach den Erfahrungen in Punkt 1 bin ich sicher dass entstandene Guthaben später nie ausgezahlt werden. 3. Die AGBs sind so gestrickt, dass man nach 12 Monaten kündigen muss da sonst eine Vertragsverlängerung zum Wucherpreis droht. Da man dann zu diesem Zeitpunkt noch nicht 12 Monate mit Strom beliefert wurde wird man auch den Neukundenbonus von 15 % verweigern.

Ich habe von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht und zum 15.12.2016 gekündigt durch die Änderungen der AGB.

Ich denke diese Zusammenfassung spricht für sich selbst und ich hoffe damit einen Beitrag zu leisten um unseriöse Anbieter kenntlich zu machen!

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 14. Dezember 2016, 16:58:09
Die angekündigte Preiserhöhung hätte Ihnen bezüglich Ihres laufenden Vertrages zunächst ja „schnuppe“ sein können. Aber:

Die STROGON-AGB – Stand 01.09.2016 – besagen unter Ziff. 1.:
Zitat
Der Energieliefervertrag kommt mit Zugang der Vertragsbestätigung zustande. Der Liefertermin wird Ihnen in der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Der Lieferbeginn ist maßgeblich für die vereinbarte Laufzeit des Vertrags.

Der Casus knacksus ist also der letzte Satz im o.a. Zitat. Diese in rechtlicher Hinsicht wichtige Regelung findet sich nunmehr in den geänderten AGB nicht wieder? Insofern war die Sonderkündigung die folgerichtige Maßnahme!
Sie haben hoffentlich nicht vergessen, auch Ihre bisherige Bezahlung dem vsl. tatsächlichen Verbrauchs anzupassen (Stichwort Lastschriftrückgabe), um nach der Schlussrechnung keinem Guthaben nachlaufen zu müssen!
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 14. Dezember 2016, 17:44:46
@ Energietourist,

ich komme nochmal auf meinen Beitrag unter Antwort #24 zurück.

Wie es nunmehr den Anschein hat, ist Ihr Vertrag von der der AGB-Änderung ab 15.12.2016, die Ihnen mit jener ominösen E-Mail mitgeteilt wurde, wohl doch betroffen. Denn die aktuellen STROGON-AGB vom 01.09.2016 enthalten – auszugsweise – folgenden Passus:
Zitat
19. Wann ändern sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
[…] Wir werden Sie auf eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtzeitig in Textform hinweisen.
Die Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie ihr nicht binnen sechs Wochen widersprechen. Die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dann Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung.
Bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie den Energieliefervertrag ohne Ein-haltung einer Kündigungsfrist kündigen.

Der vorletzte Satz im vorstehenden Zitat dürfte somit Auswirkungen auf Ihren aktuellen Vertrag haben. Haben Sie diesem Sachverhalt keine Bedeutung beigemessen und eine Sonderkündigung deshalb außer Acht gelassen?

PS: Die Frage, ob die Ziff. 19 der STROGON-AGB und die fraglichen AGB-Anpassungen mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Einklang stehen, ist eine ganz andere Frage. Siehe hierzu BGH v. 11.10.07 - III ZR 63_07 (AGB-Änder).pdf.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 15. Dezember 2016, 08:34:37
PS: Die Frage, ob die Ziff. 19 der STROGON-AGB und die fraglichen AGB-Anpassungen mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung im Einklang stehen, ist eine ganz andere Frage. Siehe hierzu BGH v. 11.10.07 - III ZR 63_07 (AGB-Änder).pdf.
Diese Frage dürfte aber spätestens dann in den Vordergrund treten, wenn ich schon ein paar Liefermonate hinter mir habe und durch eine Sonderkündigung nicht den Neukundenbonus verlustig gehen möchte.
Beim User @Energietourist ist das natürlich noch nicht der Fall, insoweit lohnen diesbezügliche Erwägungen vielleicht.
Ebenfalls ist in diesem Zusammenhang eine Überlegung lohenswert, ob die Änderungen der AGB UND der Preise nicht wegen des Verstoßes gegen das Transparenzgebotes aus § 307 BGB unwirksam sind.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 15. Dezember 2016, 12:30:58
In vorstehender Sache stochern wir im Moment im Nebel, da uns die fraglichen AGB-Änderungen nicht wortwörtlich bekannt sind.
Alle Strogonkunden mit bereits laufenden Lieferverträgen sollten vorsorglich gegen diese AGB-Änderungen sofort Einspruch erheben und deren Rechtswirksamkeit unter Hinweis auf das BGH-Urteil v. 11.10.07 - III ZR 63/07 – in Verbindung mit § 307 (1) u. (2 Nr. 2) und § 308 Nr. 4 BGB bestreiten bzw. von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Aus meiner Sicht genügt die besagte AGB-Klausel unter Nr. 19 nicht den einschlägigen rechtlichen (Transparenz-) Erfordernissen (siehe hierzu insbesondere die Rn. 6, 11, 13, 15 u. 19 des BGH-Urteils).
Anderenfalls könnten vertraglich vereinbarte Bonuszahlungen verlustig gehen bzw. der automatische Rutsch in das 2. Vertragsjahr mit exorbitanten Preissteigerungen die Folge sein. Dies scheint mir der Versorger mit der AGB-Änderung in arglistiger Weise erzielen zu wollen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 15. Dezember 2016, 13:52:36
@didakt
die AGBs meiner Auftragsbestätigung von Anfang Oktober und die in der Email mit der Ankündigung
der Preiserhöhung zum 1.12.17 von Mitte November sind exakt identisch.
Warum dort steht "gültig ab 15.12.2016" weiß ich nicht.
Aber wo sehen sie in diesem Konstrukt Fallstricke? Vergisst man die rechtzeitige Kündigung - ja, dann hat man ein Problem. Die Sachverhalte Vertrags-/Auftragsbestätigung, Vertragsbeginn, Lieferbeginn wurden sowohl bei Energieverträgen als auch bei DSL/Telekommunikationsverträgen
einschlägig juristisch beurteilt und entschieden. Bitte wo genau sehen sie Probleme?
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 15. Dezember 2016, 18:07:36
@ Energietourist

Zitat von: Ihnen
…die AGBs meiner Auftragsbestätigung von Anfang Oktober und die in der Email mit der Ankündigung der Preiserhöhung zum 1.12.17 von Mitte November sind exakt identisch. […]
Aber wo sehen sie in diesem Konstrukt Fallstricke?

Wenn dies der Fall ist, sehe ich bezüglich Ihres Liefervertrages keine Probleme und keinen Handlungsbedarf. Ich frage mich allerdings, weshalb gemäß Ihren Ausführungen unter Antwort # 23 von neuen AGB, die ab 15.12.16 gelten sollen, die Rede ist, wenn sich gegenüber den bisherigen AGB keine Änderungen ergeben.

Zitat von: Ihnen
Die Sachverhalte Vertrags-/Auftragsbestätigung, Vertragsbeginn, Lieferbeginn wurden sowohl bei Energieverträgen als auch bei DSL/Telekommunikationsverträgen einschlägig juristisch beurteilt und entschieden. Bitte wo genau sehen sie Probleme?

Die Probleme sind unter Antwort # 35 eindeutig und sehr plausibel dargelegt. Nämlich dergestalt, dass es in den angeblich geänderten AGBs heißt, dass die Vertragslaufzeit mit der Auftragsbestätigung beginnt! Und nach Nr. 19 der AGB wird die geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dann Bestandteil der weiteren Vertragsbeziehung, also demnach auch der z. Z. laufenden Lieferverträge. Das ist gegenüber den von mir weiter oben zitierten AGB – Stand 01.09.2016 – der Knackpunkt. Denn nach Nr. 1 dieser AGB ist bislang der Lieferbeginn maßgeblich für die vereinbarte Laufzeit des Vertrags. Logisch ist doch, dass das Datum der Auftragsbestätigung immer vor dem Lieferbeginn liegt.

Die sich daraus ergebenden Folgen sind von mir weiter oben und auch unter der Antwort # 35 dargelegt.

Von Ihnen wüsste ich gern, in welcher allgemein gültigen Rechtsgrundlage festgelegt ist, dass bei Energielieferträgen der Beginn der Vertragslaufzeit mit dem Datum des Lieferbeginns bzw. der Vertragsbeginn mit dem Lieferbeginn immer identisch zu sein hat.

Wenn das der Fall wäre, hätten wir uns an anderer Stelle hier im Forum die Diskussion um den wichtigen Hinweis ersparen können, bei jeder Auftrags-/Vertrags-/Lieferbestätigung des Versorgers darauf zu achten, dass darin – soweit es nicht eindeutig aus den AGB hervorgeht – ausdrücklich der Vertragsbeginn genannt wird und dieser mit dem Lieferbeginn identisch sein muss, um die sonst in Frage stehenden Nachteile zu vermeiden. Und nicht bei jedem Versorger ist dies immer Bestandteil seiner AGB.

Siehe hierzu auch den 2. Teil dieses Beitrags (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.msg117475.html#msg117475).

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 16. Dezember 2016, 08:02:58
@Energietourist
Ich sehe das ähnlich wie @Didakt: Ich würde von Bonus-Verträgen, wo in den AGB schon drinsteht, dass Vertragsbeginn der Zeitpunkt des Zugangs der Auftragsbestätigung ist und der Bonus an ein Lieferjahr geknüpft ist, die Finger von lassen. Meines Wissens gibt es zu dieser Konstellation noch keine Urteile, zumindest keine höherrangigen. Insofern würde ich da in Ihrem Fall, wo der Vertrag gerade erst zu Laufen begonnen hat und der Schaden begrenzt ist, eher die Flucht nach vorne antreten und mir einen neuen Versorger suchen, der eine eindeutige Klausel für diese Boni hat, die mir nicht zum Nachteil gereicht bzw. gereichen kann.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 16. Dezember 2016, 10:35:37
@didakt
in fast allen Fällen der Energielieferung ist der Vertragsbeginn vor dem eigentlichen Lieferbeginn.
Das Ende des ersten Belieferungsjahrs liegt also immer schon im 2. Vertragsjahr. Die AGBs von Strogon sind in dieser Hinsicht nicht anders als die vieler anderer EVUs, deshalb haben sie bei den einschlägigen Portalen auch min. 3 Sterne bekommen. Versorger die meinen,
Vertragsbeginn und Lieferbeginn so auszulegen, dass sie niemals einen Treuebonus zahlen müssten,
weil man dann mindesten 2 Jahre Kunde bleiben muss und man dann die viel zu teuren Preise im 2. Jahr zahlen muss, reiten ein totes Pferd. Ich verweise hier nur mal auf das Urteil vom AG Köln
vom  26.09.2013, Az. 210 C 183/13.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 16. Dezember 2016, 12:23:18
@ Energietourist,

was soll ich dazu noch sagen? Da haben wir ja den „Salat“, vor dem ich warne!
Das AG-Urteil trifft doch genau den Kern des Problems, das ich in meinen Beiträgen weiter oben ausführlich beschrieben habe und dem man sich von Anfang an nicht aussetzen sollte, wenn sich dieses Problem bereits bei Vertragsschluss eindeutig abzeichnet.
Dass die besagten Klauseln aus meiner Sicht nicht den einschlägigen rechtlichen (Transparenz-) Erfordernissen genügen und im Streitfall vor Gericht durchaus gegen den Klauselverwender geurteilt werden kann, habe ich ebenfalls ausgeführt.

Glauben Sie etwa, dieses AG-Urteil hat einen Leitcharakter, ist für andere Instanzgerichte bindend und hält etwa bestimmte EVU von ihren Irreführungen der Verbraucher ab? Mitnichten! Und was glauben Sie, wie viele der durch diese Machenschaften solch dubioser Versorger gelinkten Verbraucher ihre Forderungen vor Gericht geltend machen, angesichts der Tatsache, dort etwa nicht zu obsiegen und mit den anfallenden Prozesskosten belastet zu werden?

Dieses Urteil hat für die fraglichen Versorger aus Erfahrung keine Abschreckungswirkung, ihre Täuschungsmanöver fortzuführen, um ihren Bonusverpflichtungen zu entgehen. Meine abschließende Empfehlung: Wehret den Anfängen!

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 16. Dezember 2016, 14:00:15
@didakt
also empfehlen sie mir bitte mal einen Tarif mit Treuebonus, wo Lieferbeginn=Vertagsbeginn ist.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Erdferkel am 16. Dezember 2016, 15:07:40
@energietourist:
da gibts diverse, ich achte da immer sehr genau drauf, z.B BEV Strom:
Zitat AGB:
"...der Vertrag kommt mit bestätigung der BEV in Textform zustande und beginnt mit der Stromlieferung..."
oder Vattenfall Gas, habe ich gerade nach einem Jahr beendet, Bonus und Schlussrechnung waren nach 10 Tagen da.
Hatte auch bei Strom mit EVD, Extraenergie und Almado diesbezüglich nie Probleme.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 16. Dezember 2016, 15:09:49
@Energietourist

Wir haben das hier schon diskutiert:

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20254.15.html

Ich hoffe demnach, dass ich den Bonus von Stromio wie schon vor vier Jahren  im Februar 2017 erhalten werde.
Allerdings hat Stromio die AGB gerade in diesem Punkt geändert.
Zu der versprochenen Nachfrage bei Stromio bin ich noch nicht gekommen.

Bei meinem neuen Gasanbieter Fair-Energie (Stadtwerke Reutlingen) muss ich noch mal genau prüfen.(Der Vertrag kommt noch mit der Post.)

berghaus 16.12.16
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 16. Dezember 2016, 15:33:14
@Erdferkel
ich bin die letzten 3 Jahre immer gewechselt und alle hatten sinngemäß die gleichen AGBs bezüglich Lieferbeginn und Zusandekommen des Vertrages wie Strogon. Vattenfall z.B. hat auch die selben AGBs, da gibt es keine Unterschiede zu Strogon und bei Vattenfall wurde auch anstandslos der Treuebonus gezahlt. Wer da Angst vor Fallstricken hat sollte überhaupt keine Tarife mit Treuebonus auswählen.
Ich bin kein Jurist, aber was die BEV in ihren AGBs hat, macht es für mich auch nicht besser.
Wenn ein Vertrag zustande kommt, dann gilt er für mich ab sofort und nicht erst ab Lieferbeginn,
ist das dann ein Vorvertrag oder ruht der Vertrag solange, dass ist alles Wortklauberei.
Ich sag es gerne nochmal: Die AGBs von Strogon sind genauso gut oder schlecht wie von vielen anderen EVUs auch. Ich werde gerne darüber berichten, falls es mit dem Treuebonus bei Strogon Schwierigkeiten gibt, aber dann hätte es in den letzten Jahren auch bei anderen EVUs Schwierigkeiten geben können, was bei mir nicht der Fall war.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 16. Dezember 2016, 17:10:18
@ Energietourist

Zitat von: Ihnen Heute um 14:00:15
… also empfehlen sie mir bitte mal einen Tarif mit Treuebonus, wo Lieferbeginn=Vertragsbeginn ist.

Diese Angebote gibt es en masse, von seriösen EVU ohnehin. Beispiele sind ja vorstehend von zwei Usern schon genannt worden. Ich könnte bei Bedarf noch einige andere nachliefern.
Wie schon gesagt: Wenn die in Ihren laufenden Liefervertrag einbezogenen AGB dem Stand der o. a. AGB vom 01.09.2016 voll und ganz entsprechen und nicht die besagte Änderung erfahren haben, besteht aus meiner Sicht für Sie kein Handlungsbedarf. Die ausgelobten Boni könnten und dürften Ihnen nicht verwehrt werden.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 18. Dezember 2016, 19:26:28
Zitat von: Erdferkel am 16. Dezember 2016, 15:07:40
… oder Vattenfall Gas, habe ich gerade nach einem Jahr beendet, Bonus und Schlussrechnung waren nach 10 Tagen da.

Zitat von: Energietourist am 16. Dezember 2016, 15:33:14
… Vattenfall z.B. hat auch die selben AGBs, da gibt es keine Unterschiede zu Strogon und bei Vattenfall wurde auch anstandslos der Treuebonus gezahlt. Wer da Angst vor Fallstricken hat sollte überhaupt keine Tarife mit Treuebonus auswählen.

Es trifft zu, dass der Versorger „Vattenfall“ – soweit bekannt – bislang nicht durch eine Verweigerung oder Verzögerung von Bonuszahlungen in die Kritik geraten ist. Im Gegenteil, er zeichnet sich durch termingerechte Auszahlungen und kurzfristige Abrechnungen sehr verbraucherfreundlich aus.
Dennoch sind die AGB – Stand: Februar 2014 –  unsere Thematik betreffend zu beanstanden, weil sie eine Aussage über die Übereinstimmung von Liefer- und Vertragsbeginn offen lassen und somit vertragsrechtlich fragwürdig bleiben. Die einschlägigen Vertragsbestätigungen besagen allerdings folgendes: "Ab dem 01.01.2016 liefern wir Ihnen Strom zum Tarif Easy12 Strom und bestätigen Ihnen gern, dass damit zwischen Ihnen und der Vattenfall Europe Sales GmbH ein Stromliefervertrag zu Stande gekommen ist. Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand vom Tag des Vertragsbeginns mit, falls noch nicht erfolgt."
„Angst“ sollte man vor fragwürdigen AGB nicht haben, aber vorsorgen könnte man durchaus, um mögliche spätere Ungereimtheiten zu umgehen, die es ja bei anderen Billigheimern „gelegentlich“ gibt. „Wer schreibt, der bleibt!“ Das Pokern bleibt jedoch jedem unbenommen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 19. Dezember 2016, 10:13:41
Über meinen neuen Gasanbieter FairEnergie (Stadtwerke Reutlingen) habe ich im Internet nichts Nachteiliges gefunden.

Hier mal ein Auszug aus den Vertragsbedingungen zu der Frage, ob Vertragszeit und Lieferzeit voneinander abweichen (verrutschen) können und der Bonus in Gefahr ist, wenn man den Vertrag kündigt oder ob man die Boni auf zwei Jahre verteilen muss:

[Vertragsbedingungen FairGasOnline - für Privatkunden - Fassung 12/2016
2 Vertragsabschluss
2.1 Angebot und Annahme
Der Gaslieferungsvertrag wird schriftlich geschlossen. Von der Textform des § 126 b BGB kann Gebrauch gemacht werden. Er wird wirksam zu dem im Vertrag genannten Datum bzw. durch Zugang der Bestätigung der FairEnergie unter Angabe des Lieferbeginns beim Kunden. Der Kunde erhält die Bestätigung spätestens 2 Wochen nach Eingang des Antrags bei FairEnergie.
3 Vertragsdauer
3.1 Laufzeit
Der Gaslieferungsvertrag wird für die im Vertrag bestimmte Laufzeit abgeschlossen.


Ich meine, hier besteht keine Gefahr für das, was wir wollen: Sparen, durch jährlichen Wechsel!

berghaus 19.12.16

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Erdferkel am 19. Dezember 2016, 11:52:53
@berghaus:
was steht denn zum Bonusanspruch drin, entsteht der Anspruch nach Ende der Mindestvertragslaufzeit oder nach einem vollständigem Belieferungsjahr?

Grüsse, Erdferkel
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 19. Dezember 2016, 14:12:41
@Erdferkel

Leider wird beim Kopieren der  AGB die Formatierung nicht übernommen.

Bonuszahlungen
Verbrauch Wechselbonus/ Monat Wechselbonus/ Jahr Sofortbonus von 5.000 kWh bis 8.999 kWh 5,00 Euro 60,00 Euro 100,00 Euro von 9.000 kWh bis 12.999 kWh 7,00 Euro 84,00 Euro 160,00 Euro von 13.000 kWh bis 16.999 kWh 10,00 Euro 120,00 Euro 220,00 Euro von 17.000 kWh bis 23.999 kWh 13,00 Euro 156,00 Euro 250,00 Euro von 24.000 kWh bis 30.999 kWh 18,00 Euro 216,00 Euro 260,00 Euro von 31.000 kWh bis 39.999 kWh 22,00 Euro 264,00 Euro 280,00 Euro ab 40.000 kWh 28,00 Euro 336,00 Euro 300,00 Euro Der Kunde erhält einen Wechselbonus von bis zu 28,00 Euro/Monat, je nach Verbrauch, maximal jedoch 12 Monate lang. Maßgeblich für die Bonushöhe ist der bei der jeweiligen Abrechnung ermittelte Verbrauch im Produkt FairGasOnline in der jeweiligen Versorgungsanlage. Die Gutschrift erfolgt anteilsmäßig, je nach Vertragslaufzeit, mit der nachfolgenden Turnus- oder Schlussabrechnung. Zusätzlich erhält der Kunde einen Sofortbonus. Die Auszahlung erfolgt spätestens 60 Tage nach Lieferbeginn auf das uns bekannte Bankkonto. Besteht zum Auszahlungstermin kein aktiver Erdgasliefervertrag, hat der Kunde keinen Anspruch auf den Sofortbonus.


Soweit ich es verstehe, besteht auch hier keine Gefahr.

Etwas anderes ist mir in diesem Fall (und auch schon bei anderer Gelegenheit) aufgefallen.

Die Bonushöhe (Sofort- und Neukundenbonus) ist manchmal abhängig von der beim Antrag angegebenen Verbrauchsmenge.

Es hat sich als sinnvoll erwiesen, in den Verbraucherportalen (verivox, check24 u.a) mit dem für das nächste Lieferjahr erwarteten Verbrauch auch größere oder kleinere Mengen (kWh) durchzuspielen.

Dabei muss man noch die Kosten pro kWh und für den Grundpreis in die Überlegungen mit einbeziehen und ausrechnen, was sich bei dem gewählten Tarif insgesamt pro Jahr ergibt, wenn man (etwas) mehr oder etwas weniger verbraucht. Dazu die Frage, was ist wahrscheinlicher.
Das ist ganz schön anstrengend, zumal dann noch wie in meinem Fall die Angebote sich schnell ändern.

Mein Gasverbrauch lag z.B. in den beiden letzten Jahren unter 30.000 kWh/Jahr. In diesem Jahr ist er auf über 32.000 kWh angestiegen. Verzweifelt habe ich versucht, mit einem Kaminofen dagegen anzuheizen, Holzkosten nicht scheuend, aber immer schön warm.

Bei FairEnergie lagen bei der Antragstellung am 08.12.16  die Boni bei 280 (Sofort-) und 264 (NK-) bei einem Verbrauch von über 31.000 kWh. Bei einem Verbrauch unter 31.000 bei 260/216. Inzwischen ist der Sofortbonus bei über 31.000 kWh schon auf 250 gesunken.

Nun aber kommt, was zu hinterfragen ist.
Der Neukundenbonus von 264 € treibt FairEnergie bei einem Verbrauch von z.B. 32.000 kWh an die Spitze der Tabelle.

Was man in den Verbrauchsportalen nicht sofort sieht und ich auch nicht geprüft hatte, ist, dass der Neukundenbonus verbrauchsabhängig ist:
Er sinkt nämlich bei einem Verbrauch von unter 31.000 kWh von 264 auf 216 €.

Da könnte es sein, dass bei einem Verbrauch von 30.800 kWh ein anderer Anbieter günstiger gewesen wäre.

Dazu muss man in den Internetportalen nicht die Einzelheiten des Tarifs aufrufen, sondern auch noch die AGB
nicht nur zur Frage der Vertragsdauer/Lieferdauer studieren.

Wenn ich die Zeit dazu finde, werden ich das mal in den Verbrauchsportalen hinterfragen. Sonst noch was?

berghaus 19.12.16

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Erdferkel am 19. Dezember 2016, 18:19:07
@berghaus:

ich hab mal nach den AGB geschaut, die sind ziemlich flott, finde unter
https://www.fairenergie.de/fileadmin/user_upload/onlineantraege/vertragsbedingungen/allgemeine_geschaeftsbedingungen_erdgas.pdf
jetzt schon die Version ab 1.1.2017👍. Da finde ich nichts zum Bonus, auch nicht die Staffelungen, sind die im Vertrag formuliert?

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 19. Dezember 2016, 19:27:59
@Erdferkel

Die sind auch flott beim Ändern der AGB!

Es gibt wohl für Onlineverträge ergänzende AGB:

Man findet diese z.B. bei check24, indem man in der Zeile Tarifdetails ganz rechts blau aufleuchtende AGB anklickt.

https://cdn2-vergleich.check24.de/filestore/tariff_terms/51a05684e117565b39129d5796c0aceb.pdf

Da war ich ja zunächst auch erschrocken, als der Sofortbonus bei dem von mir angegebenen Gasverbrauch von 31.100 kWh von 280 auf 230 € gesunken war und ich für mich Wichtiges nur aufgeschrieben, aber keinen Screenshot gemacht hatte.

Da muss ich nun aber check24 loben, weil ich in deren Bestellbestätigungs-E-Mail alle wichtigen Daten und die AGB vom 08.12.2016 fand. Da gab es noch den Sofortbonus von 280 EUR.

Gespannt bin ich nun auf die von FairEnergie per E-Mail angekündigten Vertragsunterlagen, die mit der Postkutsche kommen sollen.

Zu bemängeln wäre, dass bei check24 nicht deutlicher darauf hingewiesen wird, dass der Neukundenbonus verbrauchsabhängig ist, d.h bei einem Verbrauch unter 31.000 kWh von 264 auf 216 € sinkt. Man wird mir vorwerfen, dass ich die beigefügten AGB sorgfältiger hätte lesen müssen. Mit den Begriffen "versteckt" und "intransparent" werde ich da wohl nicht arbeiten können, wenn der Verbrauch im Jahr 2017 tatsächlich unter 31.000 kWh sinken würde. Vielleicht kann ich gegen einen drohenden Bonusverlust von 48 € gegen Ende des Jahres 2017 ja noch anheizen und Holz sparen   :D.

berghaus 19.12.16
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Christian2017 am 14. Februar 2017, 10:49:00
Habe nach einem Jahr Strombezug von Strogon wegen erheblicher Preiserhöhungen ( Grundpreis von 3,46 € auf 11,- € und Arbeitspreis um 3 ct./Kwh) den Anbieter zum Jahreswechsel getauscht. 6 Wochen hat sich Strogon ausbedungen, die Schlußrechnung  zu stellen. Diese Frist ist ergebnislos verstrichen.  Auf Mails wird nicht reagiert. In einem heute geführten Telephonat, dessen Zustandekommen nicht einfach war, erfuhr ich, daß bisher nichts unternommen wurde, die Gutschrift  zu veranlassen, die sich immerhin auf 126 € beläuft . Ich würde in den nächsten Tagen ein Schreiben zum weiteren Prozedere erhalten.   
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 14. Februar 2017, 12:45:25
@ Christian2017

Zu unterstellen ist wohl, dass Sie es versäumt haben, sich eine Basis für eine nunmehr sofortige, hilfreiche Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie (SE) zu schaffen. Eine solche Grundlage wäre folgendes Schreiben, das am Tag nach Vertragsende im Rahmen der Zählerstandsmeldung an den Altversorger abzusetzen ist. Nach fruchtlosem Ablauf der 6-Wochen-Frist bietet sich dann die Möglichkeit, sein Anliegen der Schlichtungsstelle vorzulegen, das in der Regel eine schnelle Reaktion des Versorgers auslöst. Wenn eine Bonusforderung besteht, müsste das Schreiben noch ein klein wenig ergänzt werden.

Musterschreiben:
„Stellen Sie bitte sicher, dass mir Ihre korrekt erstellte Schlussrechnung gemäß § 40 (4) EnWG ‒ analog meiner anliegenden selbst erstellten „Eigenen Schlussrechnung“ ** ‒ bis spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugeht.

Zudem erwarte ich von Ihnen, dass Sie mir das sich aus der Abrechnung resultierende Guthaben fristgerecht innerhalb von 14 Tagen nach ergangener Schlussrechnung auf mein Bankkonto über-weisen, dessen Verbindungsdaten Ihnen bekannt sind *
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB).

Sollten Sie meinen berechtigten Forderungen nicht innerhalb der o. a. Fristen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht darlegen, werde ich wegen Ihres Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB) umgehend ‒ bei der Schlichtungsstelle Energie, Berlin, ‒ die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens veranlassen** ‒ meinen Zahlungsanspruch gegen Sie einklagen**.

Freundliche Grüße

*ggf. Bankdaten einfügen
** Nichtzutreffendes ‒ z. B. in Parenthese stehende Textteile ‒streichen.“

Wenn Sie den Versorger erst jetzt in Verzug setzen, muss er binnen 4 Wochen wie auch immer Stellung beziehen, erst dann kann die SE eingeschaltet werden.

MfG
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 15. Februar 2017, 13:16:57
Meine Güte, welchen Aufwand man beim jährlichen Wechsel des Versorgers treiben muss oder kann.

Waren das noch Zeiten, als man jährlich die überhöhte (monopolistische) Rechnung bekam, die Beträge abgebucht oder erstattet wurden und man, wenn es hoch kam, die Zählerstände verglichen und den jährlichen Verbrauch, vielleicht auch die Kosten in eine Liste eingetragen hat, um ev. Unregelmäßigkeiten bei den Geräten oder beim Verbrauch aufzuspüren.

Evisell hat es ja versucht, einen halbwegs preiswerten Versorger zu finden, dessen Preise so sind, dass man nicht jährlich wechseln muss.
Ich habe aber den Eindruck, dass abgesehen von den Mehrkosten der Aufwand bei ihr beim Schriftverkehr eher noch höher war als bei den Boniheimern (im Normalfall).

berghaus 15.02.17
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 15. Februar 2017, 13:40:30
Waren das noch Zeiten, als man jährlich die überhöhte (monopolistische) Rechnung bekam, die Beträge abgebucht oder erstattet wurden und man, wenn es hoch kam, die Zählerstände verglichen und den jährlichen Verbrauch, vielleicht auch die Kosten in eine Liste eingetragen hat, um ev. Unregelmäßigkeiten bei den Geräten oder beim Verbrauch aufzuspüren.
Wenn Sie das möchten, können Sie das doch auch weiterhin haben. Bleiben Sie beim monopolistischen Grundversorger und schon ist alles beim alten.  ;)
Kein Wechselgedöns, kein unnötiger Schriftverkehr, und alles ist gut !

Ansonsten müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass sich die Welt weiter gedreht hat. Heute stehen sich oftmals die Generation "Geiz ist geil" und die "Raffzahns" gegenüber und schauen, wie sie den Gegenüber möglichst übervorteilen können.
Das soll ausdrücklich nicht den hier vorliegenden Themenbereich betreffen, ist aber so mein Gefühl, wenn ich mich so umschaue und den Gesprächen zuhöre, die sich ums Thema Geld, Einkäufe, Verträge drehen.

Aber das war OT !
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: EviSell am 15. Februar 2017, 14:23:49
Evisell hat es ja versucht, einen halbwegs preiswerten Versorger zu finden, dessen Preise so sind, dass man nicht jährlich wechseln muss.
Ich habe aber den Eindruck, dass abgesehen von den Mehrkosten der Aufwand bei ihr beim Schriftverkehr eher noch höher war als bei den Boniheimern (im Normalfall).

berghaus 15.02.17

@berghaus,
da Sie mich im Strogon-Bereich indirekt ansprechen, will ich auch hier antworten (obwohl ich mit Strogon nichts zu tun hatte/habe)
Sie irren sich, dass es hier einen besonderen hohen Aufwand bedarf, eine Email verschicken, um den Zählerstand zu melden oder wenn der Abschlag eine andere Höhe hatte, als ich errechnete, ist noch kein Aufwand. Aufwand bzw. Ärger wäre es, wenn ich mich erst dann mit dem Anbieter rumstreite. Meinen letzten nervenaufreibenden Disput hatte ich mit energieGut (kann man ja dort im Bereich nachlesen.) Aber das ist schon einige Jahre inzwischen her. Ansonsten ist das für mich eine ruhige Angelegenheit. ;)
Auch durch meinen niedrigen (auch im Vergleich mit gleicher Haushaltsgröße) Verbrauch, sind die Abstände ("Mehrkosten") womöglich nicht so groß. Hinzu kommt, dass ich, und nicht erst seit der Energiewende, in einem Gebiet wohne, wo der Netzbetreiber nicht gerade zimperlich ist bei der Preisgestaltung, dass selbst solche "Boniheimer" nicht allzu billig sind - im Vergleich zu anderen Regionen.

[DieAdmin: Link auf Wunsch des Users entfernt, da Blog nicht mehr existiert]
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Erdferkel am 15. Februar 2017, 15:35:20
Auch OT:

@EviSell: Danke für den Link, muss ich für uns auch mal grafisch darstellen, hab aber nur Daten ab 2008... Den Preis berechne ich genauso.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: verkehrsschau am 22. Februar 2017, 19:14:14
Ich wechsle jedes Jahr den Stromanbieter, bisher immer ohne Probleme. Auch dieses mal wurde der Wechsel über CHECK 24 eingeleitet, nach zwei Tagen kam die Nachricht von STROGON, dass man mit mir keinen Vertrag abschließen wolle. Die Gründe könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen. Habe mich gleich bei CHECK 24 beschwert, warum solche unseriösen Angebote dort überhaupt gelistet werden.
Noch Fragen? >:( 8) :-\
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: nnn am 03. März 2017, 21:20:44
Ich rate ab!
Im ersten Jahr lief es, einwandfrei. Ich hatte bisher nur (mache ich generell) Einjahresverträge ohne Tricksereien abgeschlossen. Kurz vor Ende der Kündigungsfrist (sechs Wochen zum Vertragsende) erhielt ich ein Nachfolgeangebot mit deutlichen Preissteigerungen (knapp 30%). Ich kündigte form- und fristgemäß und wurde jetzt von einem Callcenter der Firma angerufen. Man hätte übersehen, daß ich bereits ein Jahr Kunde sei und könne mir ein sehr attraktives Preisangebot für eine Vertragsverlängerung unterbreiten. Ich bat, mir dieses schriftlich vorzulegen. Das war fünf Wochen vor Jahresende.
Statt dieses schriftlichen Angebotes erhielt ich wenige Tage später eine Auftragsbestätigung Man danke für die Vertragsverlängerung und habe bereits meinen Netzbetreiber über die Fortsetung der Lieferung informiert, ich müsse nichts mehr unternehmen.
Widerspruch und erneute Kündigung wurden versucht zurückzuweisen, aber ich hatte meinen Netzbetreiber bereits über meine rechtskräftige Kündigung (Kopie) informiert, Strogon knickte nun ein, denn ich hatte mir einen neuen Lieferanten für 2017 gesucht und auch bereits dessen Lieferbestätigung erhalten.
Am 02.01.17 erhielten Netzbetreiber, alter (Strogon) und neuer Stromlieferant meinen Zähler-Jahresendstand. Am 05.02.17 mahnte ich meine Schlußrechnung 2016 schriftlich und mündlich bei Strogon an.
Diese kam am 14.02. per Email bei mir an. Es ergab sich aus der Summe der Abschlagzahlungen eine Gutschrift für mich von 75 €. Diese habe ich bis heute Freitag, 03.03. nicht auf meinem Konto.
Ich verstehe die Geschäftspolitik dieser Firmen überhaupt nicht. Alle die Anbieter von Check24, Verivox und wie sie alle heißen, sind nur Einjahreslfliegen. Wie wollen die langfristig existieren?
Strogon aber ist dauerhaft von meiner Lieferantenliste gestrichen, ich rate ab!
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 07. März 2017, 07:39:26
Ich verstehe die Geschäftspolitik dieser Firmen überhaupt nicht. Alle die Anbieter von Check24, Verivox und wie sie alle heißen, sind nur Einjahreslfliegen. Wie wollen die langfristig existieren?
Die arbeiten mit der "Massenträgheit". Heißt, bei den Jahreswechslern schießen sie zu, rechnen aber mit vielen, die an irgendwelchen "Hürden" beim Wechsel scheitern (verpasster Kündigungszeitpunkt, Preiserhöhungsschreiben nicht beachtet, da dieses in Werbeschreiben "eingepackt" war o.ä.) und dann haben sie diesen Kunden ein Jahr lang mit DEUTLICH erhöhten Preisen an der Angel. Das dieser spätestens DANN weg ist und wie Sie, wohl nicht mehr wiederkommt, scheint die Herrschaften nicht zu jucken.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 27. Juni 2017, 08:30:13
Zitat
..ich würde seit der letzten Pleitewelle kleine Stromanbieter generell meiden.
Warum ? Man hat an Teldafax gesehen, dass es auch größere treffen kann. Entscheidend ist das Geschäftsmodell. Und dabei ist es wichtig, dem Anbieter nicht zuviel eigenes Geld im Voraus zu geben, sprich auf keinen Fall Vorauszahlungen über einen Monat im Voraus zu machen aber auch darauf zu achten, nicht zu hohe Abschläge zu zahlen.
Dann hält sich ein möglicher Schaden meist in Grenzen und würde durch die preislichen Vorteile wohl überwiegend aufgewogen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 27. Juni 2017, 12:19:15
Zitat von: bolli am Heute um 08:30:13
[…] sprich auf keinen Fall Vorauszahlungen über einen Monat im Voraus zu machen aber auch darauf zu achten, nicht zu hohe Abschläge zu zahlen.
Dann hält sich ein möglicher Schaden meist in Grenzen und würde durch die preislichen Vorteile wohl überwiegend aufgewogen.

Wenn im Laufe des Verbrauchsjahres zu hohe Abschlagszahlungen auflaufen, sollte man beispielweise wie folgt verfahren: Das Antragsdatum wurde gezielt gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt die kumulierten Abschlagsleistungen ins Haben wechselten.
Edit: Muster gelöscht.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 27. Juni 2017, 15:13:17
Die Abschläge sind ja auch deshalb zu hoch, weil man beim regelmäßigen Wechseln, um den Bonus zu erhalten, ja quasi immer um den Neukundenbonus in Vorleistung tritt, da dieser nie vorab verrechnet wird. Auch deshalb ist eine Kombination aus Sofort- und Neukundenbonus, wodurch letzterer geringer ausfällt und die nachträgliche Erstattung aus diesem Grund geringer ausfällt, manchmal die bessere Wahl.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: andiken am 21. Juli 2017, 13:23:54
hallo an alle.......

ich berichte über meine erfahrungen mit dem energieanbieter strogon aus bonn, deren geschäftsführerin wohl mehrgleisig unterwegs ist,unter anderem wohl mit einer abnehmseite im netz.
dies aber nur als kleine einleitung ;)
seit okt.2016 hatte ich einen gasliefervertrag bei dieser firma und kann nur schlechtes berichten!!!!!
1. obwohl nicht vereinbart und auch in den agb nirgends verankert, musste ich vorkasse leisten, jeden monat.

2. nach drei monaten wurde mein abschlag berichtigt....von 45.-euro auf 90.-euro, weil der netzbetreiber zu meiner abnahmestelle erhöhte verbrauchswerte gemeldet hatte.....da ich aber in diese wohnung erst im mai 2017 eingezogen bin konnte das nicht sein und das habe ich natürlich auch sofort mit dem netzbetreiber geklärt, welcher die strogon auch sofort unterrichtete und auch berichtigte.....die 90.-euro sollte ich aber trotzdem zahlen, weil man die angeblich nicht mehr aus dem system nehmen konnte ;D.....das habe ich nicht getan, sondern ganz normal meine 45.-euro weitergezahlt, mit dem ergebnis das die agilis inkasso aus berlin bei mir meldete und diese 90.-euro einforderte, obwohl ich die angelegenheit ausdrücklich mit strogon besprochen hatte.....

3. nun kam die endrechnung und ich hätte, weil nur 40m3 verbrauch, eigentlich ein guthaben haben müssen, aber falsch ich soll noch 56.-euro zahlen, weil die strogon 186.-euro abgezogen hat, für die nach ihren worten, beauftragung dritter, also für die agilis inkasso und die agilis möchte die gleiche forderung von mir beitreiben!!!
ich habe daraufhin eine "nette" mail an strogon geschrieben und gefragt wie es sein kann das strogon für die agilis forderungen einzieht und denen in aussicht gestellt das mein anwalt mal über die endrechnung guckt.
nun kam von strogon eine mail in der zu lesen ist das sie auf die restforderung und alle sich aus dem vertrag ergebenen ansprüche verzichten,aus kulanz selbstverständlich ;)....ich muss mich aber innerhalb von 4 tagen dort melden und mein ok dazu geben, ansonsten gilt das nicht mehr!!!!!

Was soll man davon halten?????
ich bitte alle die rechtlich sehr versiert sind um möglichst viele antworten
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 21. Juli 2017, 20:25:52
Zitat von: andiken am 21.July2017, 13:23:54
[…] seit okt.2016 hatte ich einen gasliefervertrag bei dieser firma […]…nun kam die endrechnung […]

Das heißt, Sie hatten also keinen Jahresvertrag und auch keine Bonusoption?

Zitat
… obwohl nicht vereinbart und auch in den agb nirgends verankert, musste ich vorkasse leisten, jeden monat.

Es ist in der Branche – von einigen Ausnahmen seriöser Versorger abgesehen – durchaus üblich, dass Abschläge am Anfang des laufenden Monats fällig gestellt werden.

Zitat
… nun kam von strogon eine mail in der zu lesen ist das sie auf die restforderung und alle sich aus dem vertrag ergebenen ansprüche verzichten, aus kulanz selbstverständlich  ....ich muss mich aber in-nerhalb von 4 tagen dort melden und mein ok dazu geben, ansonsten gilt das nicht mehr!!!!!

Innerhalb von 4 Tagen müssen Sie gar nichts! Sie kommen Ihren vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneingeschränkt nach, wenn Sie dem Verkäufer (Versorger) bis zur Jahresabrechnung bzw. bis zum Vertragsende den vereinbarten Kaufpreis – hier in Summe der fristgerecht geleisteten Abschläge – zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (s. auch § 433 (2) BGB).

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die vom Versorger festgelegten Abschlagszahlungen für die Lieferung von Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 13).

Wenn Sie an der Korrektheit der Schlussrechnung Zweifel haben bzw. die Abrechnung Ihres Vertragskontos rechnerisch fehlerbehaftet ist, dann erkennen Sie die Abrechnung nicht an und widersprechen Ihr unter Beifügung einer „Eigenen Abrechnung“.

Wenn Sie Ihren o. a. vertragstypischen Pflichten uneingeschränkt nachgekommen sind und Ihre Nerven mitspielen, können Sie den Inkassodienst am  ausgestreckten Arm verhungern lassen, d. h., mit dem setzen Sie sich überhaupt nicht – in keiner Weise – auseinander, denn dem fehlt jegliche Handhabe gegen Sie.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: hugo am 15. August 2017, 21:25:07
Kann nur vor dem Vorgehen von Strogon im Markt warnen. Meine Erfahrung ist eine ziemliche Katastrophe und an Unverschämtheit kaum zu überbieten. Beim Wechsel zu Strogon sah alles günstig und seriös aus. Nach Ablauf der Preisgarantie erschien dann das wahre Gesicht dieser Firma. Die erste Preiserhöhung ist entweder gar nicht mitgeteilt worden -oder clever und unübersichtlich verpackt- an den Mann gebracht worden. Es handelte sich um ca. 30 %. auf über 27 ct/KWh. Damit nicht genug, versucht man nun zum 1.10.17 eine weitere Preiserhöhung um sagenhafte 35%. Schlußendlich ergibt sich seit meiner Umstellung auf Strogon im Jahre 2015 eine Erhöhung des Preises um geschlagene ca 75%. Das nenne ich Effektivität. Der Clou an der der Preiserhöhung: da offensichtlich die Inflationsrate, die so gern angeführt wird, nicht mehr greift, sind dem Unsinn keine Grenzen mehr gesetzt. Als erstes werden danach immer die Durchleitungskosten angeführt, die man natürlich nur sehr schlecht nachvollziehen kann. Dann kommt der Hammer: erhöhte Investitionen in den Telefonservice, um -unter anderem- die Wartezeit in der Leitung und die Servicequalität zu erhöhen. Resultat: Ich rief an, wartete ca 20 Minuten in der Leitung, bekam einen arroganten und unwissenden Mitarbeiter in die Leitung, der sich auf keine meiner kritischen Fragen einließ. So einen Lieferanten braucht man nicht. Im Übrigen wird auf der Verivox Seite der Strom dieser Firma ab 1.10.17 zu einem Preis unter 27 ct/KWH angeboten (zum Vergleich: mir wird der Preis ab 1.10.17 auf über 36 ct/KWh angeboten), was der Gipfel der Unverschämtheit ist. Ich habe hier den monatlichen Grundpreis in meinen Preisangaben nicht berücksichtigt, weil er in den Grössenordnungen des Arbeitspreises untergeht.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 17. August 2017, 10:32:56
Zitat von: hugo
[...] Nach Ablauf der Preisgarantie erschien dann das wahre Gesicht dieser Firma. Die erste Preiserhöhung ist entweder gar nicht mitgeteilt worden -oder clever und unübersichtlich verpackt- an den Mann gebracht worden. [...] Damit nicht genug, versucht man nun zum 1.10.17 eine weitere Preiserhöhung um sagenhafte 35%.
Diese »Preisanpassungsspielchen« der Discounter sind inzwischen ja hinlänglich bekannt. Aus welchem Grund haben Sie denn Ihren Vertrag nicht fristgerecht zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres gekündigt, um den genannten, zu erwartenden Preisanpassungen aus dem Weg zu gehen?


Nach § 41 (3) EGNW haben Lieferanten Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Än-derung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-gungsfrist kündigen.

Sollte den – abschnittsweisen – Abrechnungen des Versorgers für den Zeitraum nach Ablauf des ersten Vertragsjahres von Ihnen erst jetzt wahrgenommene einseitige, auf versteckte, völlig intransparente Art und Weise vorgenommene und damit unwirksame Preisbestimmungen/Preisanpassungen (Preisände-rungsmaßnahmen) des Grundbetrages/Arbeitspreises zugrunde liegen, so erfolgten diese ohne Rechtsgrund. Desgleichen auch, wenn Ihnen ein Preisinformationschreiben über die Anpassung/Erhöhung der Preise definitiv nicht zugegangen ist. Für den Zugangsnachweis ist der Versorger beweispflichtig. Siehe hierzu auch Urteil OLG Düsseldorf v. 20.10.2016 - I-20 U 37/16.

Die Rechtswirksamkeit der fraglichen Preismaßnahmen kann auch jetzt noch bestritten werden! Wenn tatbestandlich keine vertragsrechtlich wirksame Preisanpassung/Preisbestimmung durch den Versorger erfolgte, gelten die bisherigen vertraglich vereinbarten Preiskonditionen nach wie vor auch für den Ver-brauchszeitraum nach Ablauf des ersten Vertragsjahres weiter und bei allen Abrechnungen anzuwenden.
Im Rahmen eines Widerspruchs sind vom Versorger entsprechend korrigierte Verbrauchsabrechnungen anzufordern.

Sollte der Versorger den berechtigten Forderungen nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nachkommen oder gemäß § 111a EnWG die Gründe für Abweichungen davon nicht fristgerecht darlegen, ist sofort nach Fristablauf wegen des dann schon vorliegenden Verzugs (siehe § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 111a EnWG) bei der Schlichtungsstelle Energie, Berlin, die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zu veranlassen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: BroBernd am 16. November 2017, 17:46:24
Ich kann nur vor Strogon warnen. Nachdem mein Vertragsjahr abgelaufen war, erhielt ich sechs Wochen nach Vertragsende meine Abschlussrechnung per Mail. Darin wurde ein Vertragsguthaben ausgewiesen, das ich innerhalb von 30 Tagen auf mein Konto erhalten sollte. Diese Zeit ist inzwischen verstrichen, mein Geld habe ich nicht erhalten und auf Mails reagiert Strogon nicht. Da der Wechsel übe verivox erfolgte, habe ich mich dort auch über Strogon beschwert. Ich denke mal, es wird mir nichts anderes übrig bleiben, als einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Erdferkel am 16. November 2017, 18:36:31
@BroBernd: https://www.schlichtungsstelle-energie.de

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 12. Januar 2018, 10:49:22
Strogon scheint bei CHECK24 nicht mehr gelistet zu sein, sowohl bei Gas, als auch bei Strom. Zahlen die keine Provision an CHECK24 mehr oder hat das andere Gründe?
Habe mal an CHECK24 eine Mail geschickt, interessiert mich. Weiß hier jemand mehr darüber?
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Energietourist am 12. Januar 2018, 11:08:00
@BroBernd
Strogon hat mir auch nicht wie vorgeschrieben innerhalb von 6 Wochen die Schlussrechnung zukommen lassen, habe auch noch Geld zu bekommen.
Habe denen eine Email gesendet, wenn nach 4 Wochen keine Antwort kommt, wird sofort die Schlichtungsstelle eingeschaltet. 
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 17. Januar 2018, 04:00:04
Auch ich habe in einem meiner Fälle Strogon als Gaslieferanten gewählt.

Der Sofortbonus von 140 € war bei der Vertragsbestätigung für Ende September 2017 (spätestens 3 Monate nach Lieferbeginn) zugesagt.

Erst die Diskussion hier veranlasste mich, mal den Eingang des Betrages zu prüfen, weil bisher noch bei keinem der ca. 30 Strom- und Gas-Wechselfälle der Bonus nicht mehr oder weniger pünktlich eingegangen war.

Und siehe da: Nichts zu finden bei Strogon und auch bei BEV.

Per e-Mail am angemahnt am 21.12.2017, Antwort von beiden am selben bzw. nächsten Tag. Geld auf dem Konto: 8 Tage später. Geht doch! oder auch nicht?

BEV (inzwischen in drei Fällen gewählt) verschickt feierliche AUFTRAGS-URKUNDEN mit dem Versprechen, den Sofortbonus von 125,00 € 60 Tage 'ab' Belieferung zu zahlen. Im ersten Fall war es so, im zweiten nicht (s.o.) und im dritten bleibt es abzuwarten.

Ganz neu auch die Zusendung eines Verrechnungsschecks über den Sofortbonus von 220,00 € durch den Anbieter Voltera wenige Tage nach Ablauf der zugesagten drei Monate nach Lieferbeginn.

berghaus 17.01.18
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Koidiver am 21. Februar 2018, 12:19:04
Meine Erfahrungen mit STROGON sind mehr als negativ. Solange Alles nach Plan läuft ist es kein Problem aber wehe wenn... Meine Mutter hat einen Stromvertrag bei Strogon abgeschlossen. Die Bedingungen hörten sich sehr gut an und auch die Abwicklung verlief erstmal reibungslos. Leider ist meine Mutter im März vorigen Jahres verstorben und damit ging das Theater los. Ich habe Strogon über den Tod meiner Mutter informiert und ihnen alle bis dahin gewünschten Unterlagen zugesandt. Zunächst verlief auch Alles glatt, bis sich plötzlich ein Nachlasspfleger bei mir meldete. Wie sich herausstellte, hat die Firma STROGON beim Amtsgericht beantragt, die Erben ausfindig zu machen - obwohl ihnen hierzu bereits Alles vorlag. Mehrere Telefonate, Mails usw. später habe ich dann herausgefunden, man verlangt einen Erbschein bei STROGON, obwohl in unserem Falle kein Erbschein erforderlich ist. Dann kam endlich mal eine Abrechnung, für zwei Monate Strom-Bezug sollte ich rund 2000 € Stromkosten nachzahlen. Und wieder gingen etliche Mails, Telefonate usw. hin und her. Nach rund weiteren drei Monaten dann eine korrigierte Rechnung, nun sollten es noch rund 300 €. Auch diese Summe werde ich nicht zahlen, da ich die durch Strogon verursachten Kosten für Erbenermittlung usw. nicht tragen werde, an sie weiter berechnet habe. Und wieder ein Anruf vom mittlerweile 10. Sachbearbeiter!!!!!!! Da ich nun das Spiel kenne, habe ich ihm nur noch mitgeteilt, dass ich Auskünfte, Aussagen usw. nur noch schriftlich entgegennehme und beantworte. Da bei Strogon definitiv die rechte Hand nicht weiss was die Linke macht, kann ich jedem nur empfehlen, egal was, lassen Sie es sich schriftlich geben. Im Zweifel erinnert sich bei Strogon niemand mehr an die zuvor gemachten telefonischen Zusagen und Aussagen.
 
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 21. Februar 2018, 15:27:06
... kann ich jedem nur empfehlen, egal was, lassen Sie es sich schriftlich geben. Im Zweifel erinnert sich bei Strogon niemand mehr an die zuvor gemachten telefonischen Zusagen und Aussagen.
Das gilt für alle hier in diesem Umfeld diskutierten Anbieter ! Da hilft nur schriftliches Vorgehen und konsequentes Handeln. Aber dann geht es komischerweise meist auch.  :(
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 22. Februar 2018, 16:39:14
Zitat von: @ bolli unter Antwort # 79
Zitat von: Koidiver am 21. Februar 2018, 12:19:04
... kann ich jedem nur empfehlen, egal was, lassen Sie es sich schriftlich geben. Im Zweifel erinnert sich bei Strogon niemand mehr an die zuvor gemachten telefonischen Zusagen und Aussagen.
Das gilt für alle hier in diesem Umfeld diskutierten Anbieter! Da hilft nur schriftliches Vorgehen und kon-sequentes Handeln. Aber dann geht es komischerweise meist auch. 

Und die Moral von der Gechicht: Mit Vorsorge – einer (schriftlich) erteilten Vorsorgevollmacht oder postmortalen Vollmacht – geschieht sowas nicht! ;)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bitte_lesen am 05. April 2018, 21:07:23
Zu dem Energieversorger „Strogon“ würde ich jedem empfehlen: „Finger weg von dieser Firma“.
Nach spätestens 3 Monaten sollte ich den Sofortbonus bekommen. Was ist passiert, nichts! Nur durch mehrfaches anrufen habe ich dann verspätet den Sofortbonus bekommen.
Nach einem Jahr habe ich fristgerecht Gekündigt. Also sollte ich auf das 1. Jahr 15% Neukundenbonus bekommen. Was ist passiert? In der Schlussrechnung war nichts von den 15% aufgeführt.  Also habe ich wieder angerufen und nachgefragt, als Antwort hat man mir gesagt, ich hätte eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, dadurch entfallen die 15% Neukundenbonus. Dies ist natürlich nicht der Fall gewesen. Also musst ich schriftlich dokumentieren das ich nicht im Besitz einer Photovoltaikanlage bin. (da haben sich bei mir schon alle Haare gestellt).  Dann habe ich die korrekte Schlussrechnung bekommen. Auf dieser Stand: „Nach spätestens 30 Tage wird Ihr Guthaben ausgezahlt“. So jetzt kann sich jeder denken, was nach 30 Tagen passiert ist. ….Genau….., nichts. Also wieder angerufen und den Berater von Strogon die Hölle heiß gemacht, was dazu führte, dass ich nach einer Woche mein Geld auf dem Konto hatte. Also, ich würde nie wieder zu Strogon gehen. Wer sich bei diesem Unternehmen nicht ständig kümmert, der wird komplett über den Tisch gezogen.
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: bolli am 06. April 2018, 09:09:02
@bitte_lesen
Schön, dass Sie hier Ihre Erfahrungen schildern. Wenn Sie vorher oder spätestens nach dem ersten Vorfall hier im Forum gelesen hätten, wären Ihnen einige "ständig_kümmern"-Anrufe erspart geblieben. Erstens kommuniziert man mit "diesen Läden" nicht über die Hotline, da dieses oft nicht zielführend ist, und zweitens sollte man einige bekannte "Spielchen" schon im ersten Schreiben bzw. der Meldung des Endzählerstands ansprechen und denen den Hebel entziehen. Danach geht der Vorgang bei Nichteinhaltung der Forderungen umgehend an die Schlichtungsstelle.
Wenn Sie nicht die überteuerten Tarife anderer Anbieter zahlen wollen, bleibt Ihnen leider nur die Wechselmöglichkeit zu einem günstigen Anbieter, die aber meist alle ähnliche Probleme machen. Gleichwohl kann ich Ihnen aus eigener 10-jähriger Wechselerfahrung sagen, dass bei stringentem Vorgehen die Probleme auf ein Minimum zusammenschrumpfen. Andererseits sehe ich nicht ein, den Konzernen ihre Portemonnaie's zu füllen, wenn die Energie effektiv (für die) günstig zu haben ist und von denen nur überteuert weitergegeben wird, Service hin oder her (zumal der Service auch bei teuren Versorgern mittlerweile oft nicht stimmt).
Titel: Weitere Erfahrungen mit STROGON
Beitrag von: berghaus am 23. Juni 2018, 02:20:56
Ich suche gerade zum 01.07.2018 in einem meiner acht Fälle nach einem neuen Gasanbieter, nachdem ich den Strogonvertrag am 30. 04.2018 gekündigt und die Kündigungsbestätigung am 02.05.2018 erhalten habe.
Weil ich nicht sogleich, aus welchen Gründen auch immer, einen neuen Anbieter gesucht habe,  hat sich der freundliche Grundversorger ennogy gemeldet und ist begeistert, dass er in diesem Fall "sicher und komfortabel" Gas für diesen Haushalt liefern darf.
Soweit so gut!

Bei der Sichtung der Unterlagen fand ich die folgenden "Ostergrüße" von Strogon, in denen eine Preiserhöhung von sage und schreibe 38 % versteckt ist.
Alter Preis 4,13 CT/kWh inkl. MWSt.    -    neuer Preis 5,70 Ct/kWh, wobei offen bleibt, ob da nicht noch die Mehrwertsteuer drauf kommt:

Zitat
"Sehr geehrter Herr .....,
...
 
Der Frühling ist die Jahreszeit des Aufbruchs und spätestens der Mai macht laut Sprichwort "alles neu". Wir von STROGON machen ganz sicher nicht alles neu, aber hoffentlich immer wieder ein paar Dinge besser. Und das sagen wir geradeheraus, weil Verlässlichkeit auch im Wandel unser Versprechen ist: So erhöht sich Ihr Arbeitspreis ab 01.07.2018 auf dann 0,057 Euro pro Kilowattstunde. Änderungen betreffen beispielsweise auch unseren vielgelobten Service.
....



Wie gesagt, ich bin wegen der rechtzeitigen  Kündigung davon nicht betroffen, frage mich aber, ob diese Erhöhung individuell auf Bonuskunden angewendet wird, oder ob der Preis in einem allgemein gültigen Tarif von Strogon vorkommt, den nun auch die "Freunde und Bekannten" abschließen dürfen.

berghaus 23.06.2018

[Edit DieAdmin: Emailtext gekürzt. Bitte keinen kompletten Text aus Emails veröffentlichen.]
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Didakt am 23. Juni 2018, 11:00:20
@ berghaus

Dieser Anbieter kommuniziert mal wieder den üblichen intransparenten „Mist“, auf den nun keiner mehr reinfallen dürfte.

Die „Freunde und Bekannten“ können – wenn sie unbelehrbar sind – wie folgt abschließen:

(http://thumbs.picr.de/33045992yw.jpg) (http://show.picr.de/33045992yw.jpg.html)
Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: Enzian am 06. August 2018, 09:24:53
Sofortbonus erst nach zweiter Mahnung ausgezahlt - Treuebonus verweigert

Die Firma ist mit Vorsicht zu genießen!

Wer bei seinem Vertragsabschluss die Preise vergleicht, kalkuliert natürlich auch mit den versprochenen Boni.
Diese schmelzen aber angesichts der zähen Gespräche/ des Schriftverkehrs dahin.

Wenn ich die Arbeitszeit und den persönlichen Ärger berücksichtige, die es kostet sich mit derartigen "Geschäftsleuten" auseinander zu setzen, rentiert sich diese Firma jedenfall nicht.


Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: berghaus am 13. August 2018, 01:36:51
Nachdem der Sofortbonus von 140 € erst nach einer Mahnung nach einem halben Jahr (s.o.) gezahlt wurde, kam jetzt die korrekte Schlussrechjung mit 15%-Bonus (130 €) 33 Tage nach Lieferende.

Warten wir mal auf die Auszahlung des Guthabens von 240 € innerhalb der 30 Tage (versprochen).

berghaus, 13.08.18

Titel: Re: Erfahrungen mit STROGON?
Beitrag von: ronic am 02. Februar 2021, 13:43:43
Ab sofort gehört Strogon zu meiner persönlichen in der Blackliste der Stromlieferanten:
- Erst unerklärbare Verzüge im Liefertermin, wobei schuld an Netzbetreiber geschoben wird (nach Aussagen von eehm RWE, Grundanbieter, es waren immer wieder falsche Daten von Strogon erhalten). Kurz erläutert: Vertrag war zum 01.03 gekündigt. Strogon übernimmt ab 13.03. Was passiert nach einer telefonischen Klärung mit der Bitte am früheren Datum einzuspringen? Strogon ändert das Datum auf 21.03. Nach einer Mail wird 01.04 daraus....

Bei Kündigung nach 10 Monaten zum "nächtsmöglichen Termin" wird die Vertragsbeendigung kurzfristig betätigt (damit auch entsprechende Bonies, Kaufgrund und Vergleichskriterium bei check 24) verfallen. OK, es folgt eine E-Mail an Strogon mit der Bitte den Liefervertrag bis 01.04 laufen zu lassen. Als Antwort kommt von Strogon: " Leider kann dies nicht rückgängig gemacht werden, da es sich um einen automatischen Prozess handelt."

Es ist natürlich so, dass man eigene Automatisierungssysteme nicht im Griff habe. Und es geht natürlich nicht um die beim Preisvergleich einkalkulierte Auszahlungen die man dann "automatisch" dem Kunden nicht mehr auszahlen müsste....