Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Hausgeräte => Thema gestartet von: EviSell am 27. Oktober 2014, 14:03:00

Titel: ALGII : Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei
Beitrag von: EviSell am 27. Oktober 2014, 14:03:00
Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei
Abwrackprämie für alten Kühlschrank darf nicht auf Hartz IV-Regelleistung angerechnet werden

Zitat
Hartz IV-Bezieher aus Forst staunten nicht schlecht, als sie feststellen mussten, dass die Abwrackprämie für ihren alten Kühlschrank auf ihre Regelleistung angerechnet wurde.
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Auf Anfrage der Zeitung beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) in Berlin stellte sich heraus, dass die 150 Euro für die Anschaffung eines neuen Geräts nicht bedarfsmindernd als Einkommen im SGB II gelten.
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Kühlschranktausch im Rahmen des „Stromsparcheck Plus"
Im Rahmen des sogenannten „Stromsparcheck Plus" können Hartz IV-Bezieher einen Gutschein über 150 Euro erhalten, sofern ihr alter Kühlschrank mehr als zehn Jahre alt ist, fachgerecht entsorgt wird und der neue Kühlschrank mindestens 200 Kilowattstunden Strom pro Jahr einspart.
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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kuehlschrank-gutschein-anrechnungsfrei-90016307.php
Titel: Re: ALGII : Hartz IV: Kühlschrank-Gutschein anrechnungsfrei
Beitrag von: Stromfraß am 21. November 2014, 12:44:56
Zitat
Das ist doch schon mal nicht schlecht. Jetzt braucht man nur noch Geld für den neuen Kühlschrank

Naja, ganz ohne Geld geht es dann doch nicht. Immerhin zahlt man aber 150 Euro weniger, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.