Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RWE Westfalen Weser Ems (ehemals) => Thema gestartet von: bjo am 04. Januar 2009, 17:25:56

Titel: Musterschreiben bei Gaspreissenkung
Beitrag von: bjo am 04. Januar 2009, 17:25:56
Hallo all,

ich finde das Musterschreiben nicht mehr welches eine Gaspreissenkung
als zu niedrig anmahnt!

wo ist das geblieben?
Titel: Musterschreiben bei Gaspreissenkung
Beitrag von: nomos am 04. Januar 2009, 19:12:08
siehe hier (http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1700&st_id=1700&content_news_detail=7556&back_cont_id=1700)
Titel: Musterschreiben bei Gaspreissenkung
Beitrag von: userD0010 am 04. Januar 2009, 19:40:13
NOMOS:

Welchen Sinn ergibt denn ein Schreiben an das EVU, mit dem ich die ungenügende Senkung des Gaspreises moniere?
Wer seit Jahren die Rechnungen des EVU auf den Stand (z.B. 10/2004) kürzt und Jahr für Jahr den Einwand der Unbilligkeit erhebt, könnte doch evtl. mit einer Kritik an der ungenügenden Senkung des Gaspreises dem EVU eine Brücke bauen für dessen Vermutung, dass frühere Preiserhöhungen billigend zur Kenntnis genommen wurden ?

Warum soll man als Verbraucher auf jede \"Preisveränderung\" des EVU überhaupt reagieren, wenn man von  dieser doch ggf. überhaupt nicht erfahren hat?

Wäre es nicht vielleicht ratsamer, über´s Jahr möglichst jegliche Kommunikation mit dem EVU zu unterlassen, um ja nur nicht irgendwelche Angriffsfläche zu bieten, mit der das EVU evtl. einen Hebel oder die Brechstange ansetzen kann ?

Reicht es nicht aus, auf die Jahresrechnung entsprechend klar zu reagieren, diese in der Höhe zurückzuweisen als mit unbilligen Preiserhöhungen versehen und die Kürzung vorzunehmen mit gleichzeitigem Einwand der Unbilligkeit bisheriger und auch künftiger Preisveränderungen?
Titel: Musterschreiben bei Gaspreissenkung
Beitrag von: nomos am 04. Januar 2009, 22:21:54
@h.terbeck, die Fragen sollte eigentlich der BdeV beantworten. Dort ist die Quelle für das Musterschreiben. Ich wollte mit dem Link eigentlich nur behilflich sein.

Aber es gibt da unterschiedliche Empfehlungen (Verbraucherzentralen, Haus und Grund, BdEV ....).

Wer keine Zweifel aufkommen lassen möchte, dem empfehle ich den Widerspruch bei jeder Jahresabrechnung (eine Korrektur ist ja ohnehin erforderlich) und bei jeder Preisänderung mit Bezug auf die bisherigen Widersprüche schriftlich zu wiederholen.
Am Besten persönlich abgeben und jeweils eine schriftliche Empfangsbestätigung mitnehmen.

Als Nebeneffekt wird der Versorger so regelmässig daran erinnert, dass sein Kunden mit den Preisen nicht einverstanden ist. Schaden kann das nicht.
Titel: Musterschreiben bei Gaspreissenkung
Beitrag von: bjo am 04. Januar 2009, 22:42:35
Hallo,

genau deshalb hab danach gesucht!

- morgen bekommen die den Widerspruch s.o.
- im Febr. mit der Jahresrechnung kommen alle noch mal :-)