Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Snoozie am 13. Mai 2020, 13:39:57

Titel: Vertragsklausel
Beitrag von: Snoozie am 13. Mai 2020, 13:39:57
Hallo,

bei meiner Suche im Internet habe bereits mehrere unzulässige Kündigungsklauseln meines Flüssiggasliefervertrags gefunden. Nur zu der nachfolgenden Klausel gab es keine Infos:

"Außerdem trägt der Kunde die auf die Nutzungszeit entfallenden anteiligen Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Tankprüfungen, einschließlich aller damit zusammenhängenden Arbeiten"

Der Tank steht seit 25 Jahren bei uns. Bedeutet diese Klausel, dass man uns bei der Kündigung des Vertrags die anteiligen Prüfungskosten des gesamten Zeitraums in Rechnung stellen will? Und ist dies zulässig?

Gruß
Snoozie
Titel: Re: Vertragsklausel
Beitrag von: Watzl am 13. Mai 2020, 16:04:55
Haben sie bisher schon einmal anteilige Kosten bezahlt. Der Tank wurde ja sicher schon in den 25 Jahren geprüft?

H. Wazl
Titel: Re: Vertragsklausel
Beitrag von: Snoozie am 14. Mai 2020, 13:39:39
Hallo,

richtig, der Tank wurde regelmäßig geprüft und wir zahlen jedes Jahr eine Wartungspauschale. In den ersten 10 Jahren haben wir zusätzlich eine Tankmiete gezahlt. Damit sollte doch alles abgedeckt sein, sodass bei einer Vertragskündigung keine weiteren anteilmäßigen Wartungskosten anfallen, oder?

Gruß
Snoozie
Titel: Re: Vertragsklausel
Beitrag von: Watzl am 25. August 2020, 17:11:54
Gibt es eine neue Entwicklung?

H. Watz