Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RheinEnergie => Thema gestartet von: Apollon am 06. September 2010, 23:03:16

Titel: Änderung der Regelung zum Stromvertrag
Beitrag von: Apollon am 06. September 2010, 23:03:16
August 2010
\"...passen wir aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen unsere Regelungen zum Stromvertrag an, ...Alle geänderten Passagen haben wir für Sie grau hinterlegt. Aufgrund der Änderung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht...\"

Wer hat dieses Schreiben auch bekommen? Und wie agiert man, wenn man das Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehmen möchte?
Titel: Änderung der Regelung zum Stromvertrag
Beitrag von: bolli am 07. September 2010, 07:44:15
Zitat
Original von Apollon
August 2010
\"...passen wir aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen unsere Regelungen zum Stromvertrag an, ...Alle geänderten Passagen haben wir für Sie grau hinterlegt. Aufgrund der Änderung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht...\"

Wer hat dieses Schreiben auch bekommen? Und wie agiert man, wenn man das Sonderkündigungsrecht nicht wahrnehmen möchte?
Die BGH-Rechtsprechung, selbst die des VIII. Senats, sagt derzeit, dass alleine durch Schweigen und stillschweigende Zahlungen keine Zustimmung zu einer Sondervertragsänderung/-umstellung angenommen werden kann. Daher würde ich derzeit überhaupt nicht reagieren. Wenn die Rheinenergie ihre Verträge umstellen/ändern möchte, muss sie sich das (schriftliche) Einverständnis der Vertragspartner (Verbraucher) einholen. Tut sie das nicht, wird sie später wohl ein Problem bekommenn.

Wenn Sie jetzt der Änderung aktiv widersprechen (also das Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch nehmen) und in Ihrem alten Vertrag bleiben wollen, werden Sie sicher von der RE gekündigt.

Also, Füße still halten würde Herr Fricke wohl sagen.  :D