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Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: berghaus am 01. Februar 2011, 01:55:08

Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: berghaus am 01. Februar 2011, 01:55:08
@h.terbeck

Soweit ich die Beiträge in diesem Thread und auch schon frühere Beiträge verstanden habe, nützt es nichts, Kündigungen zu widersprechen.
 Nach Ihren Beiträgen von 2007 und 2008 wurde Ihnen ausdrücklich zum 30.11.07,  hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt:

Zitat
Zitat h.terbeck vom 11.01.07
 Am 06.08.2007 kündigten die RWE gute Nachrichten an, nach denen ab 01.11.2007 von einem günstigeren Erdgasliefervertrag profitiert werden könne………………
.........Lt. meinem Gas - Sondervertrag vom 01.08.1980 sieht dieser eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum jew. Jahresende vor.

Zitat h.terbeck vom 12.01.08
\"Da wir uns an die gesetzliche Aufforderung zur Anpassung der Energielieferverträge halten müssen, sehen wir daher leider keine andere Möglichkeit, als hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. November 2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.\"

Der Gas-Sondervertrag wurde am 24.08.1990 mit RWE Energie-AG Essen geschlossen. In den rückseitigen Bedingungen dieses Vertrages findet sich kein Hinweis auf Kündigungsrecht und/oder Kündigungsmöglichkeiten. Nur Abs. 8 verweist auf \"die Gültigkeit der jeweiligen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) einschl. der jeweils gültigen \"\"Ergänzenden Bedingungen\"\" der RWE-Energie.\"
Abs. 9 besagt, dass der Gas-Sondervertrag an dem in Ziff. VI (01.08.1990) in Kraft und kann erstmals in 5 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt werden.

\"Sollten Sie den Vertrag nicht unterschrieben zurücksenden, kommt der Vertrag stillschweigend mit uns als Grundversorger zustande, wenn Sie weiterhin nach dem Kündigungstermin aus dem Gasversorgungsnetz Erdgas entnehmen.\"

Es bleibt die Frage, ob die Kündigung wegen irgendwelcher Formfehler unwirksam war und deshalb der Vertrag von 1990 noch weitergilt.

Ansonsten sind Sie, meine ich, ab 01.01.08  (Jahresende) oder ab 01.11.08 (Ende Ihres Abrechnungsjahres?) in der Grundversorgung. RWE meint allerdings ab 01.11.07.

Wenn Sie jetzt Ihre Abschläge auf den Vertragspreis oder gar auf Null gekürzt haben, um mit nicht verjährten und unwidersprochenen Rückforderungen aufzurechnen, wird der Versorger wohl irgendwann die Rückstände einklagen. Dann wird geklärt, ob Ihr Vertrag noch gültig ist.
Wenn Sie es früher wissen wollen, müssen Sie die Feststellungklage einreichen. (Wer bezahlt das?)

Da der Versorger davon ausgeht, dass seine Kündigung zum 31.10.07 oder hilfsweise etwas später wirksam war, wird er auch keine neue Kündigung zum Ende 2011 oder zum Ende Ihres Abrechnungsjahres? aussprechen.

berghaus 01.02.11
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: userD0010 am 01. Februar 2011, 08:59:00
@berghaus
Da sich dieser Thread nicht mit \"Einzelschicksalen\" beschäftigt bzw. beschäftigen will, dürfte unser Meinungsaustausch zu diesem Thema hier vmtl. irrelevant sein.
Um aber auf Ihre Überlegungen zu antworten,  kurz die Fakten:
1. Vertrag vom 01.Aug. 1990
2. Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende
3. \"Kündigungs\"-schreiben, datiert 08. Okt. 2007
4. Kündigung zum 30. Nov. 2007
4. Abrechnung des Grundversorgertarifs ab 01.12.2007
Der Vertragskündigung wurde u.a.weg- Formfehlern, der angebl. weg. gesetzl. Bestimmung vorgeschriebenen Umwandlung von Sonder- in Grundversorgung widersprochen, auch mit Hinweis auf Verträge, die vor 1995 geschlossen wurden.
Verrechnet habe ich bereits und aufgefordert, durch Feststellungsklage die Wirksamkeit der Grundversorgung bzw. den Fortbestand des Sondervertrages durch das zust. Gericht klären zu lassen.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: Black am 01. Februar 2011, 11:57:10
Zitat
Original von h.terbeck
@berghaus
Da sich dieser Thread nicht mit \"Einzelschicksalen\" beschäftigt bzw. beschäftigen will, dürfte unser Meinungsaustausch zu diesem Thema hier vmtl. irrelevant sein.
Um aber auf Ihre Überlegungen zu antworten,  kurz die Fakten:
1. Vertrag vom 01.Aug. 1990
2. Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende
3. \"Kündigungs\"-schreiben, datiert 08. Okt. 2007
4. Kündigung zum 30. Nov. 2007
4. Abrechnung des Grundversorgertarifs ab 01.12.2007
Der Vertragskündigung wurde u.a.weg- Formfehlern, der angebl. weg. gesetzl. Bestimmung vorgeschriebenen Umwandlung von Sonder- in Grundversorgung widersprochen, auch mit Hinweis auf Verträge, die vor 1995 geschlossen wurden.
Verrechnet habe ich bereits und aufgefordert, durch Feststellungsklage die Wirksamkeit der Grundversorgung bzw. den Fortbestand des Sondervertrages durch das zust. Gericht klären zu lassen.

Haben Sie sich schon mal gefragt, warum es neben der Rubrik \"Grundsatzfragen\" hier eigentlich diese ganzen lustigen Unterforen  (http://forum.energienetz.de/board.php?boardid=35) gibt, die zufälligerweise auch noch die Namen der einzelnen Versorger tragen, bei denen man möglicherweise Kunde ist?

Oder wofür der kleine Knopf zum Draufklicken mit der Bezeichnung \"PN\" so alles gut ist?
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: berghaus am 01. Februar 2011, 13:01:15
@h.terbeck

Ich weiß nicht, warum die Oberlehrer  black und auch RR-E-ft immer was an unseren Beiträgen rumzumeckern haben ohne etwas fachlich oder sachlich beizutragen.

Sie haben mit Ihren Fragen und der Schilderung Ihres Falles diesen Thread eröffnet und damit durchaus aktuelle Beiträge zu Grundsatzfragen ausgelöst.

Mich und sicher auch andere Mitglieder interessiert zum Beispiel die Feststellungsklage.

Ich glaube nicht, dass Sie Ihren Versorger dazu zwingen können, eine solche zu betreiben.
Wenn doch, kommt auch hier meine Frage:
 Was kostet das und wer bezahlt.

Also: Der Versorger läßt vom Gericht (durch wieviele Instanzen?) feststellen, dass h.terbeck sich ab  31.12.07 oder erst ab 31.12.08 in der Grundversorgung befindet.
Er hat aber schon ab 01.11.07 in der Grundversorgung abgerechnet.

Oder:  Was sollte h.terbeck vom Gericht feststellen lassen?
Die Unwirksamkeit der Kündigung? Den Kündigungstermin?

Bei Klagen bezahlt ja meistens der, der verliert. Oder das Gericht teilt die Kosten auf. Wie kann das in diesem Fall aussehen?

berghaus 01.02.11
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 13:29:54
Statler und Waldorf können es nicht lassen.  ;)


@berghaus

Die Feststellungsklage erhebt regelmäßig der Kunde. Der Versorger kann regelmäßig  nicht auf Feststellung klagen, da eine ihm  mögliche Leistungsklage in Form einer Zahlungsklage vorrangig ist und die Zulässigkeit einer Feststellungsklage verdrängt.  Wer sich dafür interessiert, geht am besten zum Anwalt.

Der Kläger hat die Gerichtskosten und regelmäßig auch die Anwaltskosten vorzuschießen. Wer die Musik bestellt... . Erst hinterher stellt sich die Frage, ob die bestellte Mugge gut war und andere bereits ind, dafür zu löhnen.  

Der Streitwert bemisst sich laut BGH für eine Feststellungsklage zur Unwirksamkeit von Preisänderungen auf den aus den angegriffenen Preiserhöhungen resultierenden Differenzbetrag für 3,5 Jahre, was man im Einzelfall auszurechnen hat.

BGH, B. v. 27.04.10 VIII ZB 91/09 Streitwert bei Feststellung unwirksamer Gaspreiserhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14125&sid=)

Aus dem so errechneten Streitwert ergeben sich die Prozesskosten und das Prozesskostenrisiko http://www.prozesskostenrechner.de .
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: userD0010 am 01. Februar 2011, 15:13:48
@Berghaus
1. habe ich weder mich noch @Black irgendetwas gefragt, noch um eine Kommentierung gebeten, sondern der Höflichkeit halber Ihnen geantwortet!
2. gibt es außer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind und die Vorgehensweise anders sehen. und zu begleiten bereit sind, ohne gleich hechelnd auf die Anwaltskosten hinzuweisen.                                                    3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar, ist aber auch völlig unnötig, da Einzelfragen hier ungern oder nicht behandelt werden.
Und weil dem so ist und sein soll, stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu !

Aber damit wir künftig derartige Einmischungen oder Kommentare vermeiden können, sollten wir nicht über die \"Grundsatzfragen\"  weiter kommunizieren.
Das enthebt auch die \"Besorgten\" jedes weiteren ggf. unnötigen oder ungefragten Kommentars.
Also bitte fangen Sie sich keine Rüge ein !
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 15:16:29
Da sind sie schon wieder:

Zitat
Original von h.terbeck
@Berghaus
1. habe ich weder mich noch @Black irgendetwas gefragt, noch um eine Kommentierung gebeten, sondern der Höflichkeit halber Ihnen geantwortet!
2. gibt es aßer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind.
3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar, ist aber auch völlig unnötig, da Einzelfragen hier ungern oder nicht behandelt werden.
Und weil dem so ist und sein soll, stimme ich Ihnen uneingeschränkt zu !

Aber damit wir künftig derartige Einmischungen oder Kommentare vermeiden können, sollten wir nicht über die \"Grundsatzfragen\"  weiter kommunizieren.

Man könnte außer eines Anwalts auch langsam mal etwas anderes einschalten.
Telefon, PN-Funktion, E-Mail- Funktion oder man trifft sich auf dem Balkon.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: userD0010 am 01. Februar 2011, 15:26:48
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!
Sie waren und sind nicht gefragt, als ich @Berghaus geantwortet habe.

In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden sollen.


@Berghaus
Der Herr Jurist hat sich wieder einmal \"zu Wort\" gemeldet, zwar ungefragt, aber so ist er nun einmal.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 15:29:25
Zitat
Original von h.terbeck
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!
Sie waren und sind nicht gefragt, als ich @Berghaus geantwortet habe.

In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden sollen.


@Berghaus
Der Herr Jurist hat sich wieder einmal \"zu Wort\" gemeldet, zwar ungefragt, aber so ist er nun einmal.

@h.terbeck

Irgend etwas muss wohl bei Ihrer Erziehung in der alten Schule ganz gehörig schief gelaufen sein.
Denn ich hatte Sie weder etwas  gefragt, noch sonst mit Ihnen gesprochen. Sie wurden von mir nicht aufgerufen. Setzen!

Wir müssen wohl wieder einmal nach dem Abschnittsbevollmächtigten rufen.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: userD0010 am 01. Februar 2011, 16:19:36
Dass Sie wieder den sog. Abschnittsbevollmächtigten rufen wollen, zeigt mir, dass in Ihrem Leben dank oder ob der Blockwarte zumindest bis zu einem bestimmten Datum eine meinungsbehindernde Situation vorgeherrschaft haben muss, die dann danach  das ungefragte Äußern zum Ausbruch gebracht haben könnte.
Haben Sie sich nicht zu Wort gemeldet, nachdem ich @Berghaus auf dessen Frage geantowrtet habe?
Waren Sie dazu um Kommentar gebeten worden, oder glauben Sie, dass Ihre Erziehung oder vielleicht sogar Ihre Profession es Ihnen erlaubt, mit Dümmlichkeiten aufzuwarten.

Und zu Ihrer Erleuchtung:
Wenn mich Berghaus etwas fragt, auch wenn Ihnen das bei den Grundsatzfragen nicht passt, so antworte ich Berghaus, der sich Berghaus.
Damit war und ist kein Aufruf verbunden, mit dem Sie sich angesprochen fühlen oder fühlen sollten.
Damit wir aber niemand (außer Berghaus) aufgerufen, dazu irgendeinen Kommentar abzugeben, weder Black, noch Sie.
Meine Erziehung verbietet mir, Ihnen auf Ihr Benehmen in deutlicher Form zu antworten.
Zudem verweise ich auf @Berghaus, der Ihnen oberlehrerhaftes Verhalten vorgehalten hat. Und so ist auch Ihr Kommentar im Umkehrschluss zu verstehen:
Zitat
Irgend etwas muss wohl bei Ihrer Erziehung in der alten Schule ganz gehörig schief gelaufen sein. Denn ich hatte Sie weder etwas gefragt, noch sonst mit Ihnen gesprochen. Sie wurden von mir nicht aufgerufen. Setzen!

Aber um die unnötige Kommunikation mit Ihnen zu Ende zu führen:
SIE HABEN, wie immer,  RECHT.   Aber nur, weil Sie´s sind.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: Black am 01. Februar 2011, 16:32:39
Zitat
Original von h.terbeck
In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.

Ihre zeifellos sehr traditionelle Erziehung konnte Sie augenscheinlich  leider nicht auf das Internetzeitalter vorbereiten. Sie scheinen daher das Posten in einem öffentlich zugänglichen Forum im Internet mit einen privaten Plausch am Cafetisch zu verwechseln, in den sich bitteschön niemand ungefragt einzumischen habe.

Leider ist es aber  so, dass Sie mit jedem Beitrag hier quasi das Podium eines freien Debattierclubs nutzen, bei dem Sie sich ihre Zuhörer nicht aussuchen können und diese Zuhörer Ihnen auch noch jederzeit freimütig und ungefragt antworten können.

Und in Ihrem Fall heißt die Antwort der Zuhörer \"Sie sind im falschen Raum\"

Wenn Sie die ungestörte Unterhaltung schätzen, dann nutzen Sie die Private Message Funktion.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 16:35:31
Zitat
Original von h.terbeck
Dass Sie wieder den sog. Abschnittsbevollmächtigten rufen wollen, zeigt mir, dass in Ihrem Leben dank oder ob der Blockwarte zumindest bis zu einem bestimmten Datum eine meinungsbehindernde Situation vorgeherrschaft haben muss, die dann danach  das ungefragte Äußern zum Ausbruch gebracht haben könnte.
Haben Sie sich nicht zu Wort gemeldet, nachdem ich @Berghaus auf dessen Frage geantowrtet habe?
Waren Sie dazu um Kommentar gebeten worden, oder glauben Sie, dass Ihre Erziehung oder vielleicht sogar Ihre Profession es Ihnen erlaubt, mit Dümmlichkeiten aufzuwarten.

Und zu Ihrer Erleuchtung:
Wenn mich Berghaus etwas fragt, auch wenn Ihnen das bei den Grundsatzfragen nicht passt, so antworte ich Berghaus, der sich Berghaus.
Damit war und ist kein Aufruf verbunden, mit dem Sie sich angesprochen fühlen oder fühlen sollten.
Damit wir aber niemand (außer Berghaus) aufgerufen, dazu irgendeinen Kommentar abzugeben, weder Black, noch Sie.
Meine Erziehung verbietet mir, Ihnen auf Ihr Benehmen in deutlicher Form zu antworten.
Zudem verweise ich auf @Berghaus, der Ihnen oberlehrerhaftes Verhalten vorgehalten hat. Und so ist auch Ihr Kommentar im Umkehrschluss zu verstehen:
Zitat
Irgend etwas muss wohl bei Ihrer Erziehung in der alten Schule ganz gehörig schief gelaufen sein. Denn ich hatte Sie weder etwas gefragt, noch sonst mit Ihnen gesprochen. Sie wurden von mir nicht aufgerufen. Setzen!

Aber um die unnötige Kommunikation mit Ihnen zu Ende zu führen:
SIE HABEN, wie immer,  RECHT.   Aber nur, weil Sie´s sind.

@h.terbeck

Woher Sie sich etwas herausnehmen, wissen Sie wohl selbst nicht.
Mit Schlüssen und Schluss scheint es nicht mehr so recht zu klappen.
Wenn Sie etwas in der Öffentlichkeit so drückt, dann suchen Sie sich gefälligst einen anderen Baum.

@all (h.terbeck ausgenommen)

Entschuldigung.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: userD0010 am 01. Februar 2011, 17:20:17
@RR-E-ft
Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie sich inzwischen wie ein quängeldes Kleinkind aufführen?
Es und Sie :  peinlich.
Und lassen Sie endlich diese Widerworte.

Entschuldigung an alle anderen Leser, aber derartiges Verhalten muss man nicht unbeantwortet lassen. Auch wenn sich manche Menschen im schwarzen Kittel für Götter halten und jede Gegenreaktion als Gotteslästerung betrachten.

Übrigens:  Langeweile ?
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 17:23:56
Zitat
Original von h.terbeck
@RR-E-ft
Merken Sie eigentlich nicht, dass Sie sich inzwischen wie ein quängeldes Kleinkind aufführen?
Es und Sie :  peinlich.
Und lassen Sie endlich diese Widerworte.

Entschuldigung an alle anderen Leser, aber derartiges Verhalten muss man nicht unbeantwortet lassen. Auch wenn sich manche Menschen im schwarzen Kittel für Götter halten und jede Gegenreaktion als Gotteslästerung betrachten.

Übrigens:  Langeweile ?

@h.terbeck

Ich kann mich des Eindrucks nicht länger erwehren, dass mit Ihnen etwas nicht stimmt.
Möchten Sie hier im Forum eine Pause einlegen, lässt sich dies gewiss einrichten.

@Evitel2004

Bitte die off topic- Beiträge aus diesem Thread abschneiden  und ab damit.
Der findet auch heute wieder kein Ende.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: Cremer am 01. Februar 2011, 17:36:01
@h.terbeck,

leider bin ich da nicht Ihrer Meinung. :evil:

Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.

Gerade dafür ist ja das Forum da.

Sofern Sie sich mit Berghaus alleine unterhalten wollen, dann steht Ihnen die PN-Funktion zur Verfügung
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 17:38:47
Zitat
Original von Cremer
@h.terbeck,

leider bin ich da nicht Ihrer Meinung. :evil:

Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.

Gerade dafür ist ja das Forum da.

Sofern Sie sich mit Berghaus alleine unterhalten wollen, dann steht Ihnen die PN-Funktion zur Verfügung

@Cremer

So eine Ansage nutzt vorliegend offensichtlich leider nichts.
Da müssen die Administratoren- Rechte ausgeübt werden.

Abschneiden und weg damit.
Man sollte ihm Gelegenheit geben, erst  mal wieder zur Ruhe kommen.

Mit Ansage. Der findet kein Ende.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: userD0010 am 01. Februar 2011, 17:50:08
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun? Wie treffend hat doch Berghaus kommentiert.

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 17:51:24
Zitat
Original von h.terbeck
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun? Wie treffend hat doch Berghaus kommentiert.

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.

Es reicht einfach!

Einladung zum Moderatorentreff.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 18:15:33
berghaus warf Heute, 13:01 die Frage nach einer Feststellungsklage und den dadurch verursachten Kosten auf.

Zitat
Original von berghaus

Mich und sicher auch andere Mitglieder interessiert zum Beispiel die Feststellungsklage.

Was kostet das und wer bezahlt.

Bei Klagen bezahlt ja meistens der, der verliert. Oder das Gericht teilt die Kosten auf. Wie kann das in diesem Fall aussehen?

berghaus 01.02.11

Von mir die Antwort Heute, 13:29, welche sachlich die Frage einer Feststellungsklage betrifft.

Zitat
Original von RR-E-ft

@berghaus

Die Feststellungsklage erhebt regelmäßig der Kunde. Der Versorger kann regelmäßig  nicht auf Feststellung klagen, da eine ihm  mögliche Leistungsklage in Form einer Zahlungsklage vorrangig ist und die Zulässigkeit einer Feststellungsklage verdrängt.  Wer sich dafür interessiert, geht am besten zum Anwalt.

Der Kläger hat die Gerichtskosten und regelmäßig auch die Anwaltskosten vorzuschießen. Wer die Musik bestellt... . Erst hinterher stellt sich die Frage, ob die bestellte Mugge gut war und andere bereits ind, dafür zu löhnen.  

Der Streitwert bemisst sich laut BGH für eine Feststellungsklage zur Unwirksamkeit von Preisänderungen auf den aus den angegriffenen Preiserhöhungen resultierenden Differenzbetrag für 3,5 Jahre, was man im Einzelfall auszurechnen hat.

BGH, B. v. 27.04.10 VIII ZB 91/09 Streitwert bei Feststellung unwirksamer Gaspreiserhöhung (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14125&sid=)

Aus dem so errechneten Streitwert ergeben sich die Prozesskosten und das Prozesskostenrisiko http://www.prozesskostenrechner.de .

Und dann kommt der mit seiner Endlos- Nummer um die Ecke und findet wieder kein Ende.


Zitat
Original von h.terbeck
2. gibt es außer den ungefragten Herrschaften gottlob noch andere der Jurisprudenz Fachkundige, die nicht gleicher Meinung sind und die Vorgehensweise anders sehen. und zu begleiten bereit sind, ohne gleich hechelnd auf die Anwaltskosten hinzuweisen.                                                    
3. Wundert mich so langsam, dass ständig Empfehlungen für das Einschalten eines Anwaltes, den Hinweis auf Prozesskosten, Anwaltskosten und Risiken etc.angebracht werden.
Dies stellt wahrlich keinen den reinen Sachverhalt betreffenden Hinweis dar,

Nicht ersichtlich, warum er sich dazu berufen meint.

Führt die Rede von einer eigenen Erziehung, die sich jedoch an nichts festmachen lässt. Jedenfalls nicht an seinen fortlaufenden, in die Öffentlichkeit getragenen, ausgesprochenen  Unverschämtheiten.

Beginnend mit

Zitat
Original von h.terbeck
@RR-E-ft
Ich hatte zumindest angenommen, dass Sie des Lesens kundig sind!

In meiner Erziehung wurde mir beigebracht, nur zu antworten, wenn ich gefragt werde. Bei Ihnen scheint das nicht unbedingt der Fall zu sein, wobei Ihnen Ihr Beruf nicht das Recht gibt, ungefragt etwas zu kommentieren.
Vielleicht hätte er doch besser Oberlehrer werden solllen.

wird ein Reigen persönlicher Unverschämtheiten eröffnet, um sich hiernach ganz offensichtlich nicht wieder fangen zu können.

Zitat
Original von h.terbeck
Dass Sie wieder den sog. Abschnittsbevollmächtigten rufen wollen, zeigt mir, dass in Ihrem Leben dank oder ob der Blockwarte zumindest bis zu einem bestimmten Datum eine meinungsbehindernde Situation vorgeherrschaft haben muss, die dann danach  das ungefragte Äußern zum Ausbruch gebracht haben könnte.

Waren Sie dazu um Kommentar gebeten worden, oder glauben Sie, dass Ihre Erziehung oder vielleicht sogar Ihre Profession es Ihnen erlaubt, mit Dümmlichkeiten aufzuwarten.

Und zu Ihrer Erleuchtung:

Meine Erziehung verbietet mir, Ihnen auf Ihr Benehmen in deutlicher Form zu antworten.

Nichts anderes als eine persönliche Frechheit.

Hinweise von Black werden ignoriert, selbst der Hinweis von Cremer als Moderator in einer einzigartigen Art und Weise abgewatscht.

Zitat
Original von h.terbeck
@Cremer
Danke für den Hofknicks !

Allerdings kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da jemand unbedingt und immer das letzte Wort haben will und wenn man ihm dies nicht gewährt, wird es peinlich.
Ich hatte \"den Empörten\" doch nur gebeten, endlich Ruhe zu geben.
Was hatten denn seine \"Erbauungen\" mit der von Berghaus aufgeworfenen Frage zu tun?

Und übrigens sollte doch die Meinungsäußerung von Mitgliedern des BDE soweit geschützt sein, dass diese zumindest seit 1990 nicht mehr in Frage gestellt wird.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: Graf Koks am 01. Februar 2011, 22:34:55
Es ist eben nicht zu übersehen, dass im Kampf gegen das anstößige Treiben der Gasversorgungsbranche manch einer Verluste zu beklagen hat oder anderweitig Schaden nimmt.  

Auch wenn es im vorliegenden Fall, soweit ich das von hier beurteilen kann, wohl primär Manieren und Selbstkontrolle sind, derer hier ein Forumsteilnehmer bei seiner verbissenen Gegenwehr gegen die Kündigung seines Sonderkundenvertrages verlustig gegangen ist.
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: berghaus am 01. Februar 2011, 22:40:43
@RR-E-ft
Danke für die klare Antwort zur Feststellungklage
.
Damit wird sicher auch h.terbeck geholfen, nicht auf eine Feststellungklage des Versorgers zu warten.

Zu der Einzelschicksalsfrage, ob die vom Versorger ausgesprochene Kündigung z.B. wegen Formfehler unwirksam sein könnte, muss er wohl einen Anwalt befragen. Das kostet!

Tut er das nicht und kürzt weiter auf den Vertragspreis, wird der Versorger eines Tages klagen. Wenn das Gericht entscheidet, daß er z.B. ab 31.12.07 in der Grundversorgung ist, kostet das auch Anwalts- und Gerichtskosten und Verzugszinsen.

Besteht dann aber sein Vertrag noch, hat er die Differenz zwischen Vertragspreis oder dem von 2004 und dem Grundversorgungspreis schon mal in der Tasche. und er vermeidet 3-jährige Verjährung bei Rückforderungen. Auch dabei können Kosten anteilmäßig auf ihn zukommen. (Prozesskostenfond oder Rechtschutzversicherung hilf!)

Zitat
von Cremer:
Auch wenn Sie mit Berghaus hier diskutieren ist es das Recht der anderen Forumsteilnehmer dazu etwas zu sagen bzw. zu schreiben.

Da muß ich Cremer recht geben.

Ich verbinde meine Fragen, die mir so in den Sinn kommen, gerne mit mutwilligen Behauptungen, um eine fachliche und sachliche Antwort unserer Oberlehrer (hier nicht negativ gemeint), jedoch auch anderer Forumsteilnehmer herauszufordern.

Und das ist mir schon häufig gelungen.

Im Hintergrund lauert natürlich auch mein Einzelschicksal.

berghaus 01.02.11
Titel: Der nächste zum Offtopic: Sondervertragskunde, konkreter Preis
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2011, 22:57:47
@berghaus

Bitte.

Was der in der Zukunft noch zu erwarten hat, kann dahingestellt bleiben. Von mir hat er jedenfalls nichts mehr in seinem Sinne zu erwarten.