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Energiebezug => Flüssiggas => Vertragliches => Thema gestartet von: Blare am 10. April 2019, 19:39:42

Titel: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Blare am 10. April 2019, 19:39:42
Hallo,

mein Opa hat 1997 einen Vetrag mit Progas abgeschlossen, hier auf dem Grundstück steht ein Gastank für den jährliche Miete gezahlt wird und die Lieferung wie üblich auch an Progas gebunden ist.

Da es in meinen Augen sinnvoller ist auf einen Eigentumstank umzusteigen erwäge ich die Kündigung des Vertrages. Hier liegt aber das Problem, dass der alte Vertrag leider nicht auffindbar ist und ich ihn so nicht prüfen lassen kann (Kosten der Abholung/Leerung, wem gehören die Leitungen, usw.)

Die einfachste Lösung wäre vermutlich den Tank von Progas abzukaufen (was für einen Restwert kann man bei einem über 20 Jahre alten Tank ansetzen/wie hoch ist die durchschnittliche Lebensdauer eines solchen Tanks?), aber wie ich gelesen habe machen das die Anbieter in der Regel nicht.

Wer kann uns daher Tipps geben, wie in einem solchen Fall am besten vorzugehen ist?

Danke!

Grüße
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: stingmb am 11. April 2019, 20:39:03

Wer kann uns daher Tipps geben, wie in einem solchen Fall am besten vorzugehen ist?


Hallo, bei mir wollte Progas den Tank nicht verkaufen und dann habe ich es wie folgt gemacht:

Eigenen Tank gekauft, der wurde mit LKW und kleinem Kran geliefert. Armatur vom Progastank abschrauben. Progastank bei Seite stellen. Eigenen Tank auf die Platte stellen und Armatur dann wieder draufschrauben. Restgas umpumpen. Leeren Progastank an Grundstücksrand abgestellt zur Abholung. Dann fristgerecht bei Progas gekündigt. Progas holt den Leeren Tank dann irgendwann ab. Kosten ca. 400€

Leitungen und Armatur gehören in der Regel nicht Progas. Die Abwicklungskosten tragt ihr. (wird so auf jeden Fall in dem alten Vertrag stehen, also ist es egal ob ihr den Vertrag nochmal findet oder nicht)

Falls ihr trotzdem versuchen wollt den Tank abzukaufen bietet 1000€ (1,2 t / 2700l)
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Blare am 13. April 2019, 18:47:23
Hm, okay, danke, aber trotzdem erstmal schlechte Karten um zu pokern, ohne den alten Vertrag in den Händen zu haben, oder?

Danke!
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: stingmb am 15. April 2019, 19:36:56
Naja, in dem alten Vertrag steht soweit nix besonderes drin.

1999 hieß es bei Progas "Endigt Ihr Flüssiggasbezug bei uns und demgemäß auch die Anmietung der Behälter, so berechnen wir Ihnen unsere Kosten für die Entleerung, den Abbau sowie für den Rücktransport auf unser nächstgelegenes Behälterlager unter Einzelnachweis."
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Blare am 29. April 2019, 14:26:55
Okay, danke für die Informationen  :)
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: iceracer am 01. Mai 2019, 22:22:53
@Blare, wenn du kein Vertrag in den Händen hälts, woher weißt du denn was du monatlich/Jährlich zahlst? Schreib doch progas an, und bittet um Zusendung einer Kopie des Vertrags.
Also verkaufen wird dir progas den Tank nicht, sehr sehr unwahrscheinlich. Vertrag kündigen und eigenen Tank kaufen. Sind zwar erstmal Investionskosten, aber je nach Gasverbrauch sind die Kosten in ca. 3-6 Jahren wieder rein. Oder etwas länger.
viel Glück
beste Grüße
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Blare am 11. Mai 2019, 15:41:50
Hallo,

danke, das werde ich so versuchen.
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Blare am 09. November 2019, 16:17:05
@Blare, wenn du kein Vertrag in den Händen hälts, woher weißt du denn was du monatlich/Jährlich zahlst? Schreib doch progas an, und bittet um Zusendung einer Kopie des Vertrags.
Also verkaufen wird dir progas den Tank nicht, sehr sehr unwahrscheinlich. Vertrag kündigen und eigenen Tank kaufen. Sind zwar erstmal Investionskosten, aber je nach Gasverbrauch sind die Kosten in ca. 3-6 Jahren wieder rein. Oder etwas länger.
viel Glück
beste Grüße

Das habe ich probiert, da der Vertrag aber auf ein verstorbenes Familienmitglied läuft stellen die sich leider quer ("Datenschutzgründe").
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: iceracer am 11. November 2019, 21:24:47
Hallo Blare,
das ist weniger schön. Dann bleibt eben nur die Vorgehensweise die User stingmb beschrieben hat.
Tank kaufen, umpumpen und dann den Vertrag kündigen, alten Tank abstellen mit der Bitte um Abholung zum Tag X.
viel Erfolg
beste Grüße
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Blare am 29. November 2019, 20:10:43
Wird wohl nicht anders gehen  >:(...aber dieses Jahr nicht mehr, ist ein Projekt für das Frühjahr. Danke euch für eure Tipps!

Grüße
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Tobias am 06. Dezember 2019, 09:07:09
Hallo,

meine Erfahrungen nach Eigentümerwechsel:

Wenn man hartnäckig und freundlich bestimmt bleibt, hat man die Chance den Tank zu erwerben. In meinem Fall war das nicht billig, aber halb so billig wie einer neuer. Und ich habe den ganzen Stress der umklemmerei nicht.

Ansonnsten lässt Progas den Tank gerne noch eine Weile stehen, bis das Vertragsende erreicht ist. Hier hilft wohl nur drohen. Wenn man die Kosten der Abholung vermeidet, steht auf einem anderen Blatt. Da lohnt sich meist, sich mit dem Voreigentümer zu einigen. Er zahlt was, ich zahl was. Dann wird der Alttankkauf nochmals billiger.

Was ich aber sagen kann, nach der Bezahlerei hatte ich die Behälterdokumente schnell in den Händen. Und hab natürlich gleich günstig woanders befüllt.....

Viel Erfolg,
vG
tobias
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: stingmb am 08. Dezember 2019, 11:56:16

Der Vertrag wird doch nicht automatisch mit dem Eigentümerwechsel auf den neuen Eigentümer überschrieben und muss daher auch nicht gekündigt werden.


Doch wird er, man hat allerdings ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.
Titel: Re: Alten Progas Vertrag kündigen -> Folgen
Beitrag von: Vertragsbefreiter am 21. Dezember 2019, 22:27:15
Zitat
Doch wird er, man hat allerdings ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht.

Richtig! Die vierwöchige Frist beginnt mit dem Zeitpunkt an dem ich Kenntnis über das bestehende Vertragsverhältnis (des Vorbesitzers) erlange.