Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Catkiller13 am 12. August 2014, 01:29:14

Titel: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 12. August 2014, 01:29:14
Hallo,

ich wollte mich hier mal schlau machen, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Ich bin also 1 Jahreskündiger, hole mir also jedes Jahr einen neuen Lieferanten wegen dem Neukundenbonus, der bei mir bei round about 500 € liegt.
Nun habe ich 2013 leider nicht richtig aufgepasst.

Die lassen aber mal garnichts unversucht, sich um den Bonus zu drücken.

Zur Sache:

Es lief eigentlich bis zu meiner Kündigung 3 Monate vor dem Ende des 1.Belieferungsjahres alles gut. Aber dann gings los. Erst sollte ich meine Buchungen urplötzlich manuell erledigen, obwohl 10 Monate alles ohne Probleme über Lastschrift gelaufen ist, nur damit ich die Überweisung vergesse und sie mir ausserordentlich kündigen können. Das ist mir aber nicht passiert, weil ich den Braten gerochen habe.
Jetzt bei der Abrechnung fehlte eben der Bonus. Nach schriftlicher Rückfrage per Mail, schrieb man mir, das die Revisionabtlg. festgestellt hatte, das ich eine Photovoltaikanlage habe, was auch stimmt. Zunächst bezog man sich auf dem AGB Paragraphen 1 Absatz 2, wo es sich unteranderem über die Einspeisung ins private Hasunetz dreht. Dies konnte ich aber durch Fotos meiner Zähler entkräften, da ich zu 100 % ins öff. Netz einspeise.
Jetzt fahren sie die Schiene, das ich wegen der Anlage ein Gewerblicher bin und deswegen keinen Anspruch auf einen Bonus hätte wegen diesem Passus in den AGB

Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.

Dagegen steht im EnWG Paragraph 3 Absatz 22 folgendes

Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Ich würde halt mal gerne wissen, ob das Schwachsinn und wieder ein richtig fieser Trick ist, um mich abzuzocken oder ob das haltbar ist, was die schreiben.
Ich fühle mich als Haushaltskunde, weil ich hier in einem normalen Haus wohne mit Frau und 1 Kind.  Meine Anlage ist schlappe 7,5 kwp gross und ich sehe sie als Vermögensanlage. Mein Stromberbrauch liegt auch unter die oben benannten 10000 kwh. Herausgefunden habe ich schon das der BGH private Photovoltaikanlagenbesitzer als Verbraucher und nicht als Gewerbliche eingestuft hat.

Über Erfahrungen und Infos diesbezüglich würde ich mich sehr freuen. Ich überlege nämlich einen Anwalt einzuschalten. Die Schlichtungsstelle kann man eh vergessen. Die Lieferanten ziehen lieber vor Gericht, weil das billiger ist. So stehts zumindest in dem letzten Schreiben.

Ich habe hier das halbe Forum durchsucht und kanns kaum glauben, das sich zu meiner Thematik nichts finden lässt. Soll ich denn wirklich der 1. sein, den sie auf diese Art über den Tisch ziehen wollen. Also über Leute, wo sie im www herausgefunden haben, das diese ihre Abnahmestelle gewerblich nutzen hab ich schon gefunden, aber noch nicht mit einer Photovoltaikanlage.

MFG
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 12. August 2014, 09:48:16
Zunächst einmal wäre zu klären, ob DIESER Passus auch in den AGB enthalten ist, die Ihrem Vertrag zugrunde lagen. Der Anbieter ist sehr kreativ und schnell im ändern seiner AGB und daher hilft nur ein Blick in die AGB IHRES Vertrages. Sollte die Formulierung dort tatsächlichg SO enthalten sein,  so könnte die Sache ein wenig komplizierter werden. Der Anbieter bezieht sich ja nicht explizit auf die Definition des Haushaltskunden aus § 3 EnWG sondern erläutert statt dessen in seiner AGB, dass den Bonus nur Kunden mit ausschließlicher Privatnutzung erhalten. Insofern ist da die Frage, ob ggf. diese Definition für den Kunden missverständlich ist (wegen Haushaltskunden auf der einen Seite und ausschließliche Privatnutzung auf der anderen Seite) und deshalb die AGB an dieser Stelle unwirksam sein könnten. Ich befürchte aber, dass sich der Anbieter nicht freiwillig auf einen Kompromiss einlassen würde und insofern ein aufwendigerer Weg vor Ihnen liegt. Und ob dann der Anbieter nicht schon insolvent ist, bleibt abzuwarten.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 12. August 2014, 13:11:23
... Ich habe hier das halbe Forum durchsucht und kanns kaum glauben, das sich zu meiner Thematik nichts finden lässt. Soll ich denn wirklich der 1. sein, den sie auf diese Art über den Tisch ziehen wollen. Also über Leute, wo sie im www herausgefunden haben, das diese ihre Abnahmestelle gewerblich nutzen hab ich schon gefunden, aber noch nicht mit einer Photovoltaikanlage.

Hallo Catkiller13,

verwenden Sie die Funktion "Suche" des Forums und geben Sie z.B. "gewerbliche Nutzung und PV" ein, dann finden Sie 'Fälle' wie Ihren!

... Nach schriftlicher Rückfrage per Mail, schrieb man mir, das die Revisionabtlg. festgestellt hatte, das ich eine Photovoltaikanlage habe, was auch stimmt. Zunächst bezog man sich auf dem AGB Paragraphen 1 Absatz 2, wo es sich unteranderem über die Einspeisung ins private Hausnetz dreht. Dies konnte ich aber durch Fotos meiner Zähler entkräften, da ich zu 100 % ins öff. Netz einspeise. Jetzt fahren sie die Schiene, das ich wegen der Anlage ein Gewerblicher bin und deswegen keinen Anspruch auf einen Bonus hätte wegen diesem Passus in den AGB ...

Wie @bolli schon schrieb: Prüfen Sie erst einmal, ob in der bei Ihrer Auftragserteilung verwendeten und damit für Ihren Vertrag geltenden AGB wirklich "... bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle ..." vereinbart ist (m.M.n. steht das erst in der ab August 2013(?) verwendeten AGB Ziff. 9 Abs. 4).

Eine Behauptung wie "dass ich wegen der Anlage ein 'Gewerblicher' bin" ist m.E. Quatsch. Es geht doch wohl allein um die Nutzung = den Verbrauch des von der 365 AG (almado oder immergrün?) bezogenen Stroms. Mit der PV-Anlage hingegen erzeugen Sie Strom, den Sie zudem auch noch zu 100 % in das öffentliche Netz einspeisen!

Ob man die Schlichtungsstelle Energie "vergessen" sollte, ist zu überlegen. Wenn bei der SE-Einschaltung die 365 AG eine Feststellungsklage erhebt, dann müssen die selbst den Gerichtskostenvorschuss etc. leisten. Klagt der Kunde, bleibt dieser im Fall einer Insolvenz vor Abschluss des Verfahrens womöglich auf solchen Kosten sitzen.

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 12. August 2014, 15:10:53
Wie komme ich an die agb von mai 2013??? Hat die vielleicht jemand, denn ich habe sie nicht erhalten


Habs gefunden. Der passus ist anders als der jetzige.

4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.


Was bedeutet das jetzt für mich und mein anliegen?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 12. August 2014, 17:07:33
Was bedeutet das jetzt für mich und mein anliegen?

Nach der Definition § 3 Nr. 22 EnWG sind Sie eindeutig Haushaltskunde (Standardlastprofil H0), demnach müsste der Bonusanspruch gegeben sein.

Ich würde mich jetzt mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle wenden. Da die 365 AG den Bonus verweigert, sollte die Beschwerde sofort angenommen werden, unabhängig davon, ob seit Ihrer Reklamation bereits 4 Wochen vergangen sind.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 12. August 2014, 17:33:12
Das verfahren bei der schlichtungsstelle energie läuft schon seit wochen. Nur immergruen hat mir bei der letzten mail schon geschrieben, das sie eine feststellungsklage veranlassen, wenn ich ihr angebot, welches gerade mal bei 30% des eigentlichen bonusbetrages liegt, nicht annehmen würde. Sie begründen diesen schritt, das es für sie kostengünstiger wäre, wie die schlichtung. Von der schlichtungsstelle habe ich ausser der eingangsbestätigung und das ich von kontaktaufnahme absehen sollte, nichts mehr gehört. Mag ja sein, das diese einrichtung eine gute idee ist, aber ich fühle mich alleine gelassen mit diesem scheiss. Dieser firma gehört doch, im sinne aller verbraucher, das handwerk gelegt, wenn ich die ganzen beschwerden hier lese. Was für eine kostbare zeit dabei draufgeht, von den nerven will ich erst gar nicht anfangen. Das sowas überhaupt hierzulande über einen längeren zeitraum möglich ist, hätte ich nie gedacht. Auch nicht das vergleichsportale wie verivox und co. Denen auch noch in die karten spielt. Die dürften doch garnicht mehr gelistet sein. Die bewertungen dort spiegeln zu 99% nur die wechselgeschichte wieder, aber nicht die abrechnung nach einem jahr.
Wie dem auch sei, ich werde wohl einen advokaten brauchen.
Trotzdem wäre ich für weitere tips dankbar.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 12. August 2014, 18:01:11
@Catkiller13,

OK, dann würde ich der Schlichtungsstelle mitteilen, dass keine einvernehmliche Lösung erzielt wurde, dies mit dem Schreiben von immergrün-Energie belegen und um Fortsetzung des Verfahrens bitten. Vielleicht kann man ja bei der SE vorab mit Bezugnahme auf die für Sie geltende AGB-Klausel eine telefonische Auskunft bekommen, wie Ihre Chancen dort eingeschätzt werden?

Schon das "30% - Bonus-Angebot" von immergrün/365 AG macht m.E. deutlich, dass die ihrer "Begründung" für die Bonusverweigerung selbst nicht so recht glauben. Aber SIE allein müssen entscheiden, ob Sie denen das durchgehen lassen wollen und das Angebot annehmen.
Wehklagen hilft da wenig (haben Sie evtl. eine Rechtsschutz-Versicherung, ggf. mit welcher Selbstbeteiligung?).

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 12. August 2014, 18:11:27
Ich zieh das durch. Ich habe eine rv. Ich lass mich nicht von einem haufen (..aus rechtlichen Gründen wurde der Beitrag vom Forenbetreiber bearbeitet ...), die wahrscheinlich in einem hinterhofkeller sitzen, unterkriegen. Sie lagen mit einem angebot schon mal bei 75% und sind dann wieder auf 30% runter gegangen. Ich habe lediglich angst, das die zeit die verstreichen wird, meine ansprüche auf 0% runterschraubt. Da ich glaube und viell. Auch hoffe, das der laden insolvent geht. Daher würde ich evtl. Bei einem neuen angebot über 75% nochmal überlegen.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 14. August 2014, 09:05:03
Noch eine frage. Wieviel zeit wird mir eine feststellungsklage erfahrungsgemäss kosten? Die firma drohte mir ein jahr an

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. August 2014, 13:20:04
... Wieviel zeit wird mir eine feststellungsklage erfahrungsgemäss kosten? Die firma drohte mir ein jahr an.

Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrem Amtsgericht (oder einem örtlichen Anwalt) an, wie lange ein solches Zivilverfahren dort erfahrungsgemäß dauert.

Ich bezweifle, ob die in Ihrem Fall tatsächlich eine Feststellungsklage riskieren, schließlich haben die nicht ohne Grund in der aktuell verwendeten AGB die maßgebliche Bonus-Klausel wesentlich geändert.

Aber wie schon mal gesagt: SIE müssen entscheiden, was Sie wollen !

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 14. August 2014, 14:55:05
Danke. Ich habe nun von der schlichtungsstelle eine mail erhalten, das der EVU meiner forderung abhelfen wuerde. Die haben jetzt 2 wochen zeit, das zu händeln. Morgen habe ich trotzdem einen termin in einer kanzlei. Mal sehen was der anwalt sagt. Bis hierher recht netten dank für eure infos und ratschläge.
So wie der strommarkt sich zu entwickeln erscheint und keiner so wirklich mal dazwischenhaut, werde ich wohl nicht zum letzten mal hier gewesen sein.
Allerdings beim ausgucken meines nächsten lieferanten werde ich nicht mehr auf die sterne in den portalen achten, sondern mir lieber hier ein bild machen.

Schöne grüsse vom niederrhein

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. August 2014, 18:48:43
... Allerdings beim ausgucken meines nächsten lieferanten werde ich nicht mehr auf die sterne in den portalen achten, sondern mir lieber hier ein bild machen.

Bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de kann man nachlesen, welche "faulen Eier" besser auszusortieren sind ;) !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 15. August 2014, 09:35:16
Ja danke. Die seite ist super.

Zur lage.
Gestern hat sich die SE gemeldet und mir mitgeteilt, das das EVU gewillt ist auf meine forderung einzugehen. Um 2120 uhr!!!!!!! Bekam ich dann später nachricht von immergruen. Sie werden mir also 365 euro bonus und neue rechnung auszahlen bzw anfertigen. Meinen anwalt werde ich heute mitteilen, das er eine woche die füsse stillhalten soll, da ich dem EVU eine frist von 1 wo gesetzt habe, die sache abzuschliessen. Ob scheck oder überweisung ist mir wurst. Ich bin auf diesen kuhhandel eingegangen, da ich auch hier immer öfter gelesen habe, das es mit der zahlungsunfähigkeit nicht mehr lange dauern kann. Besser den spatz in der hand als die taube auf dem dach. Ein langandauernder prozess hätte mich wahrscheinlich den kompletten bonus gekostet. Ich werde die fehlenden 170 euro als lehrgeld verbuchen und die tips von bezahlbare energie.de in zukunft beherzigen. Aber erst muss ich die 365 euro ja mal auf mein konto haben. Zahlen sie bis freitag nicht, wird auf vollen bonus geklagt.
Ich werde berichten

Abschliessend kann ich nur jedem mitleser raten, die gängigen stromvergleichsportale zu meiden. Sie scheren sich einen dreck dadrum, was alles bei der jahresabrechnung abgeht bei gewissen firmen. Sie listen sie einfach weiter unter den top 10 und waschen ihre hände in unschuld und kassieren eine nette provision.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. August 2014, 10:28:49
Zwei Anmerkungen:
1. Ich hätte Überweisung verlangt, da mit V-Schecks weitere "Spielchen" veranstaltet werden (siehe Parallel-Threads).
2. VERIVOX halte ich für das professionellste Vergleichsportal; die auch gelisteten muss man halt selbst aussortieren.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 16. August 2014, 16:38:49
Status

15.08.15

ich habe eine korrekte Abrechnung erhalten. Nix zu beanstanden. Also wenn sie wollen, können sie auf jeden Fall rechnen
Die Nachricht kam wie immer gegen 21 Uhr. Mir kommt es fast so vor, da ich immer um diese Uhrzeit Mails von denen bekomme, da schleichen sich die richtigen wirklichen erst nach dem eigentlichen Feierabend rein. So eine Art Sonderabteilung für die Drecksarbeit.

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 16. August 2014, 17:58:59
... ich habe eine korrekte Abrechnung erhalten. ... Also wenn sie wollen, können sie auf jeden Fall rechnen ...

Hat das wirklich etwas mit "rechnen können" zu tun? Mir liegt ein neuer "Fall" mit folgendem Sachverhalt vor:

Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %.

Edit:
Interessant bei dem besagten "Fall" ist, dass almado/365 AG nach Androhung bzw. Einschaltung der Schlichtungsstelle (und Nachfrage wg. der "versteckten" Grundpreiserhöhung) auch hier sofort eine vorzeitige einvernehmliche Vertragsbeendigung deutlich vor Ablauf des 2. Lieferjahres anbietet  8) !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Christian Guhl am 16. August 2014, 18:12:22
Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %. Ist das wirklich Absicht, um bei nicht nachrechnenden Kunden bspw. rd. 60 Euro  - oftmals sicher weniger -  einzusparen? Oder verwendet der beauftragte Dienstleister womöglich ein fehlerhaft programmiertes Abrechnungssystem?
Hat das vielleicht mit brutto/netto zu tun ?
Wenn ich bei 21% die MwSt. dazu rechne, bin ich bei 25%.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 16. August 2014, 18:32:27
Hat das vielleicht mit brutto/netto zu tun ?
Wenn ich bei 21% die MwSt. dazu rechne, bin ich bei 25%.

Den Gedanken hatte ich auch und in dem besagten "Fall" kommt das tatsächlich in etwa hin, es gab hier aber wohl schon "Fälle", wo das auch nicht passte.

Die "Gutschrift" erfolgte auch bei den Netto-Beträgen, aber es müssen ja sowohl 25 % von Netto als auch von Brutto sein. In den AGB steht jedenfalls NICHTS von "Bonus 25 % auf den Netto-Rechnungsbetrag".
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Stromfraß am 17. August 2014, 16:31:56
@Catkiller13: ich habe mit Aufmerksamkeit Ihre Darlegungen verfolgt und die guten Hinweise von khh, die offensichtlich sehr geholfen haben.
Eine Frage habe ich aber noch. Sie schreiben:
Zitat
Sie werden mir also 365 euro bonus und neue rechnung auszahlen bzw anfertigen.
Andererseits verweise Sie auf die nunmehr fehlerfreie Rechnung, haben aber davon geschrieben, dass Sie eigentlich ca. 500 Euro Bonus erwarten.
Wie passt das zusammen? Haben Sie sich nun mit den 73% zufrieden gegeben oder hatten Sie einen Denkfehler?
Aus Erfahrung weiß ich, dass das mit der Bonuszahlung ein beliebter Köder ist. Da erwartet man bei 1600 Euro Kosten einen Bonus von 400 Euro, der sich aber dann doch auf 300 Euro reduziert, weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 17. August 2014, 18:15:46
... weil "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" zum Jahresanfang hinzukamen. Natürlich geht es dabei um Preiserhöhungen wie Netzentgelte, EEG-Umlage u.ä.

Aussagen wie "nicht durch das EVU zu verantwortende Preisveränderungen" sind schlicht Unsinn. Auch Erhöhungen dieser Preisbestandteile dürfen von Versorgern nicht ohne weiteres 1 : 1 an die Kunden weitergereicht werden, vielmehr ist IMMER die Gesamtkostenentwicklung zu berücksichtigen. Erfolgt die "Weiterreichung" ohne Preiserhöhungsmitteilung und Einräumung eines Sonderkündigungsrechts, dann ist von der Unwirksamkeit solcher Preiserhöhungen auszugehen. Und das in jedem Fall schon von vornherein, wenn eine diesbzgl. AGB-Klausel etwas anderes vorsieht und damit den vom BGH aufgestellten Anforderungen für wirksame Preisanpassungsklauseln nicht genügt. Aber das Thema ist unter "Grundsatzfragen" ja ausführlich abgehandelt worden und für die Höhe eines Bonus eher nicht von Bedeutung.

Für den von @Stromfraß angesprochenen Punkt ist allein maßgeblich, was in der für den jeweiligen Vertrag geltenden AGB bestimmt ist! Den Beiträgen von Kunden der almado/immergrün/365 AG ist zu entnehmen, dass es zurückliegend verschiedene Versionen der AGB-Bonusklausel gegeben hat  -  sinngemäß bspw.: Berechnungsbasis für den Bonus ist ... der anfängliche Preis, oder ... der Rechnungsbetrag, oder was auch immer (das Thema hatten wir ebenfalls schon in verschiedenen Threads). Man muss also schon selbst nachlesen, was in der eigenen AGB festgelegt ist und dann den entsprechenden Bonus nachdrücklich einfordern !!!     
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 18. August 2014, 09:11:15
Ich habe ihnen einen gegenvorschlag angeboten über 365 euro. Würde ich auf den vollen bonus bestehen, würde es wohl nur über eine klage gehen und sich noch monate hinziehen. Aus einigen kommentaren hier im forum zu lesen, gibt es anzeichen für liquiditätsprobleme. Ich habe angst vor pleite und bekäme dann nichts. Die aussage korrekte rechnung bezieht sich darauf. Ich habe freiwillig auf ca. 150 euro verzichtet, ob das nun klug war kann jeder selbst entscheiden und wird sich zeigen. Wenn ich den betrag auf konto habe und die nachricht in zeitung lese, mache ich ein fass auf, das diese abzocker ausgetrickst haben.
man muss aber selbst kunde gewesen sein, um das zu beschreiben, weil es schlichtweg unbeschreiblich ist, was die alles seit der kündigung im februar/märz versucht haben, um sich vor den bonus zu drücken.
ich wollte jetzt zum schluss auch nur noch raus aus der geschichte. es nervt und ärgert einen tierisch und ausserdem hat man als ottonormalverbraucher sicherlich besseres zu tun, als dauernd irgendwelche dummen mails zu lesen und zu beantworten. bis hierhin hat mich die sache schon stunden, wenn nicht tage an zeit gekostet inkl. der recherche im internet. mit 365 euro komme ich wohl auf einen stundenlohn von 15 euro.
was diese bundesnetzagentur eigentlich macht, das würde ich mal gerne wissen. denen würde ich liebendgerne mal eine nette mail zu kommen lassen, das die sich das so lange auf einem der wichtigsten märkte in deutschland angucken. beschämend ist das. ja fast genauso niederträchtig.
Man muss einfach mal die AGB von almado/immergruen mit denen von yello bsplsw. vergleichen. Wie einfach die von yello gegenüber diesen gehalten sind. Alles nur um Angiffspunkte zu gestalten.

Mein bonus wurde übrigens auch erstmal netto mit 306 euro ausgewiesen. Aber letztendlich passt alles. Ich habe nachgerechnet.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: corsair am 18. August 2014, 16:43:01
Zitat
...was diese bundesnetzagentur eigentlich macht, das würde ich mal gerne wissen...

Vieleicht hilft es ein wenig, wenn man sich das Wort   Bundes N E T Z agentur   laaaangsaaaaam auf der Zunge zergehen läßt...
Vornehmlich scheint sich diese Behörde wohl nämlich mit dem Staatsfeind Nr. 1, den "alten Monopolisten" zu beschäftigen und versucht diesen die Marktwirtschaft beizubringen.
(durch gezieltes Anwenden von ein wenig Planwirtschaft ...hier und da... ;D)

Dass aus Sicht der Verbraucher jedoch manchmal eine viel größere Gefahr des "Abgezockt-werdens" von anderen Akteuren des Marktes ("..die Geister die ich rief..") ausgeht, wird aus meiner Sicht oft ignoriert. Diese Spielwiese überläßt man gerne den Verbraucherschutzverbänden und verweist oft auf "die Mündigkeit des Verbrauchers"...
- als ob ein Normalsterblicher durch die AGB von einigen Energieversorgern durchsteigen würde..
- und selbst wenn... als ob es etwas nützen würde...(ohne gleich vor den Kadi zu gehen)

Aus meiner Sicht könnte auch mit Hilfe des §5 ENWG manchmal ein wenig mehr Druck auf solche schwarzen Schafe aufgebaut werden:

"...Die Regulierungsbehörde kann die Ausübung der Tätigkeit jederzeit ganz oder teilweise untersagen, wenn die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist."

Große Hoffnung mache ich mir diesbezgl. jedoch nicht....


Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 18. August 2014, 17:32:08
... Große Hoffnung mache ich mir diesbezgl. jedoch nicht....

Das Thema bzgl. der Möglichkeiten gem. § 5 Satz 4 EnWG seitens der Bundesnetzagentur hatten wir schon mehrfach.  :(
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Stromfraß am 18. August 2014, 18:43:58
Danke, Catkiller13 für die präzise Aussage:
Zitat
Ich habe ihnen einen gegenvorschlag angeboten über 365 euro. Würde ich auf den vollen bonus bestehen, würde es wohl nur über eine klage gehen und sich noch monate hinziehen.
Mir war es wichtig, zu erfahren, wie aus dem Bonus von ca. 500 Euro nun plötzlich nur 365 Euro geworden sind.
Wenn ich es richtig überblicke, ist bei einem angenommenen Verbrauch von ca. 7.200 kWh dadurch immer noch eine Einsparung von ca. 5 Ct/kWh zu verzeichnen, ansonsten wären es ca. 7 Ct. gewesen.
Ob es richtig war? Manchmal ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach ...
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: userD0012 am 19. August 2014, 12:18:40
Zunächst Abrechnung OHNE Bonus. OK, das ist dem Abrechnungs-Dienstleister von den "Bonus-Prellern" sicherlich so vorgegeben, weil manche Kunden ja vielleicht nichts kontrollieren oder merken. ::)

Aber dann: Nach Reklamation bereits nach einer Woche(!) ein Korrektur-"Versuch", leider nur mit etwas über 21 % anstatt mit dem vertraglich vereinbarten Bonus 25 %. Ist das wirklich Absicht, um bei nicht nachrechnenden Kunden bspw. rd. 60 Euro  - oftmals sicher weniger -  einzusparen? Oder verwendet der beauftragte Dienstleister womöglich ein fehlerhaft programmiertes Abrechnungssystem?

Nach Einschaltung der Schlichtungsstelle wegen nicht rechtzeitiger Abrechnung bekam ich übrigens direkt die erste Rechnung schon mit (fehlerhaft berechnetem) Bonus. Es liegt auf der Hand, dass es sich dabei nur um Absicht handeln kann, denn trotz zahlreicher Beschwerden wird ja einfach so weitergemacht. Einen versehentlichen Fehler hätte man längst korrigiert.

Bei mir betrug der fehlerhafte Bonus genau 19,67221% des Rechnungsbetrags. Ich glaube, dass dort wirklich händisch jede Rechnung mit einem ungefähren Bonus im Bereich 20% versehen wird, um bei nichtsahnenden Kunden, die nicht nachrechnen, zusätzlich abzuzocken. Wer jeden Kunden einzeln bei Google Earth auf Solaranlagen auf dem Dach kontrolliert, der packt auch händisch einen falschen Bonus auf jede einzelne Rechnung...
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Stromfraß am 21. August 2014, 17:35:15
Bei einem 19,67221%, beim nächsten etwas über 21% statt 25% Bonus und der nächste vezichtet auf 150 Euro, das summiert sich zu erklecklichen Summen. Bei diesem oder jenem klappt es sogar, den Bonus ganz und gar einzusparen.
Man darf da nicht so zimperlich sein, ist die Strategie.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 02. September 2014, 16:23:38
So habe das Geld nach etwas hin und her noch gestern aufs Konto erhalten. Lehrgeld von Ca. 150 Euro natürlich abgezogen. Für mich ist die Sache erledigt und warte nur noch auf die Meldung in Zeitung das sie endlich pleite sind. Sie haben natürlich wieder diese 14 Tage Frist nach rechnungsstellung überschritten und ich musste nochmals die schlichtungsstelle auffordern weitere Schritte einzuleiten.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Katsche am 09. September 2014, 15:29:40
Hallo,
was ist bei Ihnen nun rausgekommen?

Haben Sie gegen die Anklage auf Feststellung nun Einspruch erhoben?
Ich habe die gleichen Probleme "an der Backe"
Ich habe auch eine Klage auf feststellung erhalten.
Almado/ 365 AG verweigerte mir ebenfalls den Bonus, da ich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach(5000kw) habe und den Strom zu 100 % einspeise/verkaufe.
Ich weiß nun nicht ob ich Einspruch erheben soll oder nicht.

Kann mir jemand einen Rat geben?

Vielen Dank.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 09. September 2014, 17:39:04
Hallo @Katsche,

wenn bereits eine Feststellungsklage (vgl. § 256 ZPO) vor Gericht anhängig ist, dann ist ein "Einspruch" NICHT möglich. Nach Zustellung der Klageschrift (vgl. § 253 ff ZPO) ist innerhalb der genannten Frist eine Klageerwiderung (§ 277 ZPO) bei Gericht einzureichen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten und auch prüfen, ob eine Widerklage sinnvoll ist oder ob womöglich ein sofortiges Anerkenntnis des Kläger-Anspruchs abgegeben werden sollte (vgl. § 93 ZPO).

Wichtig ist, was in der bei Ihrer Auftragserteilung verwendeten AGB in Ziff. 1 "Art und Umfang der Belieferung" bzgl. Photovoltaikanlagen (in Abs. 2 ?) sowie in Ziff. 9 "Bonusanspruch / Frei kWh" (in Abs. 4 "ausschließlich private Nutzung" oder "Haushaltskunden (Standardlastprofil H0)" ?) bestimmt ist! Falls Letzteres zutrifft, ist die Definition in § 3 "Begriffsbestimmungen" des EnWG maßgeblich (= Ihr Bonusanspruch m.E. gegeben) :
Zitat
22. Haushaltskunden
Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen,

Was also steht in den o.g. Ziffern der für Ihren Vertrag geltenden AGB ?   

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 09. September 2014, 17:55:01
Was bei mir rausgekommen ist, habe ich doch ausführlich erklärt.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Netznutzer am 09. September 2014, 20:09:01
Auch wenn man hier meint, ein Profil habe etwas mit HH-Kunde zu tun, dem ist NICHT so. Ein Profil spiegelt ausschliesslich ein Verbrauchsverhalten wider, oder versucht es zumindest. Ob es sich um einen Haushaltskunden handelt, teilt der entsprechende Lieferant dem Netzbetreiber mit. Nachzulesen u.a in der GPKE auf Seite 26: "Der Neulieferant teilt in der Anmeldung u.a. mit, ob der Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist."

Wenn also der Bonus verweigert wird mit dem Hinweis, es handelt sich um keinen HH-Kunden sondern um einen Gewerbekundenda PV-Anlagenbetreiber, so ist diese Begründung nur dann haltbar, wenn auch der Verbrauch oberhalb 10 MWh/a liegt. Darunter ist man immer HH-Kunde, auch als Gewerbetreibender oder Landwirt und hat den entsprechenden Schutz des Gesetzes.

Gruß

NN
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 10. September 2014, 04:48:28
[...]
Wenn also der Bonus verweigert wird mit dem Hinweis, es handelt sich um keinen HH-Kunden sondern um einen Gewerbekunden da PV-Anlagenbetreiber, so ist diese Begründung nur dann haltbar, wenn auch der Verbrauch oberhalb 10 MWh/a liegt. Darunter ist man immer HH-Kunde, auch als Gewerbetreibender oder Landwirt und hat den entsprechenden Schutz des Gesetzes.

Das ist so (siehe in Antwort #28 zitierter § 3 Nr. 22 EnWG zweiter Halbsatz nach "oder") und ebenso ist man immer Haushaltskunde auch bei einem Verbrauch oberhalb 10 MWh/a = 10.000 kWh, wenn "Letztverbraucher die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt" kaufen (siehe erster Halbsatz § 3 Nr. 22 EnWG vor "oder").

@Netznutzer, das Vorstehende ist aber NICHT der von @Katsche und andere Betroffene zu prüfende Punkt:

In der aktuell verwendeten AGB schließen almado/immergrün/365 AG den Bonusanspruch nämlich nicht aus mit der von Ihnen o.g. Begründung "es handelt sich um keinen Haushaltskunden sondern um einen Gewerbekunden da PV-Anlagenbetreiber", sondern a) gemäß Ziff. 9 Abs. 4 wird ein Bonus nur bei ausschließlich privater Nutzung gewährt und zudem wird b) gemäß Ziff. 1 Abs. 2 eine Belieferung bei vorhandener PV-Anlage gar nicht angeboten.
Die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln kann man vllt. gemäß BGB § 305c Abs. 1 (überraschende Klauseln) und/oder  § 307 Abs. 2 (unangemessene Benachteiligung) etc. angreifen, was ggf. anwaltlich zu prüfen wäre.
 
In älteren AGB-Versionen sind die vorstehend angesprochenen "Ausschluss-Klauseln" aber GAR NICHT enthalten! Der Fragesteller @Katsche hat folglich zu prüfen, was die für   s e i n e n   Vertrag geltende AGB-Version beinhaltet und bestimmt.

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 10. September 2014, 08:41:07
Meiner Meinung nach wird eine Lieferung nicht angeboten, wenn man den Saft der Photovoltaik auch selbst nutzt. Zweirichtungszähler etc.
Und lt zahlreicher Urteile sind photovoltaikbesitzer nicht als Gewerbe anzusehen, auch wenn sie einen schein haben müssen.
Notfalls muss eben die schlichtung oder ein Anwalt ran.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 10. September 2014, 10:14:36
Meiner Meinung nach wird eine Lieferung nicht angeboten, wenn man den Saft der Photovoltaik auch selbst nutzt. Zweirichtungszähler etc.

In der aktuell verwendeten AGB steht aber u.a. - Zitat: "Die Belieferung ..., von Entnahmestellen mit ...  Photovoltaikanlagen, ... wird standardmäßig durch den Energieversorger nicht angeboten ..." !

Und lt zahlreicher Urteile sind photovoltaikbesitzer nicht als Gewerbe anzusehen, auch wenn sie einen schein haben müssen.

In der aktuellen AGB steht - Zitat: "... Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden in Privattarifen bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt ...", daher dürften diese "zahlreichen Urteile" zum Sachverhalt 'Bonusverweigerung wg. PV-Anlage' eher nicht relevant sein.

Nochmals: Für @Katsche ist am wichtigsten, was die für ihn geltende AGB-Version besagt !  


Und ein Anwalt sollte im Fall von @Katsche besser sofort "ran", wenn eine Feststellungsklage tatsächlich bereits bei Gericht anhängig ist, wie er in Antwort #27 geschrieben hat. Andernfalls könnte sich die Sache für ihn wg. Fristversäumnis ganz schnell erledigt haben :o !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Katsche am 14. September 2014, 19:18:31
Hallo,

vielen Dank für die guten Tipps.
Das Problem bei mir ist allerdings, das ich wieder Zeit, Nerven noch ausreichend Geld habe, um gegen diese miesen Energieversorger gerichtlich vorzugehen.

Unter AGB 1.2 steht bei mir :
.......Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

Zudem habe ich meinen Rechtschutz angerufen, bzgl. Übernahme der Anwaltkosten etc.
Dabei wurde mir mitgeteilt, das mein Rechtschutz die Kosten nur bei einer privaten Angelegenheit übernimmt.
Sobald es sich um eine gewerbliche Angelegenheit handelt, übernimmt mein Rechtschutz nicht die Kosten.

Da dies mir alles viel zu aufwendig ist, und ich mich auf einem Terrain befinde, von dem ich sehr wenig Ahnung habe, muss ich leider
kapitulieren.
Ich bekomme nun leider den Bonus (325 Euro) nicht und muß 1/3 der Gerichtskosten (Feststellungsklage) übernehmen und dazu kommen noch die Anwaltkosten von dem Energieversorger(almado/365 AG).

Teuer Sache.

Liebe Grüße und ein gute Woche.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. September 2014, 19:38:33
... muss ich leider kapitulieren. Ich bekomme nun leider den Bonus (325 Euro) nicht und muß 1/3 der Gerichtskosten (Feststellungsklage) übernehmen und dazu kommen noch die Anwaltkosten von dem Energieversorger (almado/365 AG). ...

@Katsche,

wie kommen Sie zu dieser Beurteilung des Sachverhalts ?

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Katsche am 14. September 2014, 19:58:31
Hallo khh,

a.) da ich keine verbindliche Zusage der Kostenübernahme von meiner Rechtschutzversicherung bekommen habe.
b.) ich mit der zitierten AGB 1.2. nichts genaueres anfangen kann.
 Ich kann nur die Tatsachen beschreiben, die bei mir Fakt sind.
Ich habe seit 5 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den erzeugten Strom verkaufe ich zu 100 %.
Ich habe 2 Stromzähler. Einen für den bezogenen Strom und einen für den eingespeisten Strom.

Ich muß ehrrlicherweise zugeben, das ich mit dem ganzen § und anderen Rechtsgetöns einfach zu wenig auskenne.
Draufhin habe ich auf Drängen meiner Frau und aufgrund meines recht bescheidenen Recht-Wissen, mich mit schweren Herzens entschlossen, am Montag den Widerruf auf die Feststellungsklage abzulehnen. Zumal ich nicht einmal einen kompetenten Rechtsanwalt hätte.

Lieben Gruß
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. September 2014, 20:12:57
... Ich kann nur die Tatsachen beschreiben, die bei mir Fakt sind.
Ich habe seit 5 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den erzeugten Strom verkaufe ich zu 100 %.
Ich habe 2 Stromzähler. Einen für den bezogenen Strom und einen für den eingespeisten Strom. ...
[Unterstreichung durch khh]

Und somit speisen Sie den mittels eigener Photovoltaikanlage vor Ort selbst erzeugten Strom eben NICHT unmittelbar in Ihr Hausnetz ein, was gemäß Ziff. 1 Abs. 2 der für Ihren Vertrag geltenden AGB eine Belieferung durch almado/365 AG ausschließen soll.

Außerdem besagt die vorgenannte AGB in Ziff. 9 Abs. 4 - Zitat "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privat-stromtarifen kein Bonusanspruch".

Da Sie gemäß der gesetzlichen Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 22 EnWG zweifelsfrei Haushaltskunde sind (und es sich i.S.d. Gesetzes folglich NICHT um eine gewerblich genutzte Abnahmestelle handelt), ist m.M.n. "Fakt", dass Ihr Bonusanspruch gegeben sein müsste!

Mit dieser Sachverhaltsdarstellung würde ich die Kostenübernahme mit meiner RS-Vers. klären und dann umgehend einen Anwalt beauftragen, fristgemäß 1. eine Klageerwiderung zur anhängigen Feststellungsklage der 365 AG und 2. eine Widerklage bzgl. der Bonusgeltendmachung bei Gericht einzureichen.

Bitte berichten Sie, wie SIE sich endgültig entschieden haben, wie ggf. ein/e Anwalt/in den Sachverhalt einschätzt und was letztlich dabei rausgekommen ist. Viel Erfolg!   
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 15. September 2014, 06:35:02
Ausser dem macht imho die rv auch eine krumme Sache. Es gibt ein Urteil, das du als privat angesehen werden musst, wenn du eine photov.Anlage betreibst. Du schmeisst viel zu schnell das Handtuch. Auch könntest du den Sachverhalt den Verbraucherschutz nrw übergeben. Die freuen sich

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. September 2014, 12:20:57
... Es gibt ein Urteil, das du als privat angesehen werden musst, wenn du eine photov.Anlage betreibst. ...

@Catkiller13,

wenn Sie das Anerkenntnis-Urteil des BGH vom 09.01.2013, Az VIII ZR 121/12 meinen, in dem es um das gesetzliche Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften sowie um Gewährleistung, Verjährungsfristen und Haftungs-ausschlüsse ging, dann ist diese BGH-Entscheidung für den hier strittigen Sachverhalt wohl kaum relevant.
Und für die Leistungspflicht eines RS-Versicherers gelten sicherlich andere Bestimmungen (AVB etc.).

Die für @Katsche maßgeblichen und für ihn m.E. günstigen "Fakten" wurden vorstehend mehrfach angesprochen!

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 15. September 2014, 19:00:14
Nein ich rede von einem OLG Urteil aus Zelle, wo auch die RV die Kostenübernahme wegen einer Photovoltaik verweigert hat

aktenzeichen OG Celle: 8 U 131/10
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. September 2014, 20:10:27
OK, nötigenfalls könnte das o.g. Urteil womöglich für @Katsche gegenüber seiner RS-Versicherung hilfreich sein, wobei allerdings anzumerken ist, dass wir die Bestimmungen der für den Versicherungsvertrag verwendeten ARB nicht kennen.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 20. November 2014, 17:30:30
@ all

Ist der Begriff "Abnahmestelle" (der Punkt, an dem das öffentliche Netz des Netzbetreibers in das private Hausnetz übergeht) irgendwo in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Gerichtsurteil o.ä. definiert ?

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Didakt am 21. November 2014, 10:46:59
Ist der Begriff "Abnahmestelle" (der Punkt, an dem das öffentliche Netz des Netzbetreibers in das private Hausnetz übergeht) irgendwo in einem Gesetz, in einer Verordnung, in einem Gerichtsurteil o.ä. definiert ?

Vielleicht hilft  dieses  (http://www.maslaton.de/news/Begriff-der-Abnahmestelle-im-Sinne-des-KWKG--n177) weiter.
U. a.:
Zitat
...Der BGH hat zunächst feststellen können, dass weder das KWKG noch das Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) eine Definition der Abnahmestelle enthält. Auch die im Erneuerbaren Energien Gesetz (kurz: EEG) verwendete Begrifflichkeit sei nicht ohne weiteres zu übertragen, da der Gesetzgeber die Abnahmestelle im Sinne des EEG auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes zugeschnitten sei und diese Definition erst nach der Schaffung des § 9 KWKG überhaupt geregelt wurde. Deshalb konnte das EEG nicht bereits als Vorbild für das KWKG dienen und es muss anhand des Sinn und Zwecks der Regelung dessen Inhalt bestimmt werden...

Und dann hier (http://www.oekostrom-online.com/lexikon/strom/a/abnahmestelle.html) noch folgendes, schon Bekanntes:

Zitat
Definition zum Begriff: Abnahmestelle
Die Abnahmestelle ist die Stelle, an der vom lokalen Netzbetreiber das Netz endet. Von dieser Stelle ab geht die Energie an den Stromkunden über. Die Stromabnahme richtet sich nach der technischen Voraussetzung beim Kunden und ist auf verschiedenen Spannungsebenen möglich.
geändert d. Didakt
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. November 2014, 18:18:32
In einer mir bekannt gewordenen Feststellungsklage argumentieren die Anwälte der 365 AG, eine PV-Anlage auf dem Hausdach  - mit 100%iger Einspeisung des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz über einen separaten Einspeisezähler -  würde gem. Ziff. 9 (4) der AGB den Bonusanspruch ausschließen. Begründet wird das mit gewerblicher bzw. nicht ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle.

Nach dem Verständnis der 365 AG müssen demnach Haus (ggf. mit PV auf dem Dach) und Grundstück die Abnahmestelle sein (soll etwa Gemüse- oder Obstanbau im eigenen kleinen Garten und Verkauf auf dem Wochenmarkt dann auch den Bonusanspruch ausschließen? ::)). Gemäß BGH v. 24.04.2013, VIII ZR 88/12, geht es bei einer Abnahmestelle jedenfalls um einen (u.U. mehrere) Stromentnahmepunkt/e, also NICHT ums gesamte Haus und Grundstück. Und lt. Bundesnetzagentur, Darstellung der GPKE Ziff. II 2., ist die Entnahme- bzw. Abnahmestelle eine physikalische Messeinrichtung, über die Energie entnommen werden kann und die durch eine Zählpunktbezeichnung definiert wird, also auch nicht das gesamte Wohnhaus.

In der Klageschrift werden von den Anwälten der 365 AG u.a. angeführt
1. ein EuGH-Urteil zu einer steuerlichen Frage v. 20.06.2013 (Az C-219/12) als Beweis für das Bestehen einer gewerblichen Tätigkeit bei PV-Anlagen auf privaten Hausdächern, was aber m.E. nicht gleichbedeutend ist mit einer gewerblichen Nutzung der Abnahmestelle (von Letzterem ist in der AGB-Klausel die Rede!);      sowie
2. drei Amtsgericht-Urteile aus dem 3. Quartal 2014, wo es NICHT um PV sondern um Warenvertrieb bzw. um eine Versicherungsagentur unter der privaten Wohnadresse ging, was m.E. völlig andere Sachverhalte sind, weil hier eine (teil)gewerbliche bzw. nicht ausschließlich private Nutzung der Abnahmestelle wohl anzunehmen ist.

Zum in der Feststellungsklage relevanten Sachverhalt hat das OLG Celle im Urteil v. 02.12.2010, Az 8 U 131/10 Rn. 21 u. 22, ausgeführt  –  Zitat  „Eine derartige ... Tätigkeit liegt bei dem Betrieb der Photovoltaikanlage durch den Kläger nicht vor. Diese erfordert für die notwendigen oder nützlichen Geschäfte keinen planmäßigen Geschäfts-betrieb - wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation zur Durchführung dieser Geschäfte. Die einzige Geschäftshandlung liegt in dem jährlichen Ablesen der Zählerstände, welches zumeist vom Stromversorger vorgenommen wird. ...“. Strom wird für diese "einzige Geschäftshandlung" nicht verbraucht, folglich wird die von der 365 AG belieferte Stromabnahmestelle ausschließlich privat genutzt! Die Strombelieferung durch 365 AG hat m.E. mit der separaten "Stromeinspeisestelle" für den selbst (gewerblich) erzeugten Strom gar nichts zu tun.

Mein Fazit: Betroffene 365 AG-Kunden sollten sich durch eine solche „Feststellungsklage“ nicht einschüchtern sondern unverzüglich durch einen sachkundigen Anwalt beraten und vertreten lassen !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Öcke am 25. November 2014, 16:33:01
Hallo zusammen,

ich verfolge die Angelegenheit hier schon seit einiger Zeit, da ich ebenfalls eine PV-Anlage habe. Auch ich speise 100% ins Netz ein. Mir wurden die 25% Bonus genauso verweigert.

Bei mir läuft nun ebenfalls solch eine Feststellungsklage. Mein Anwalt hat Widerklage eingereicht. Ich werde hier über den weiteren Verlauf berichten.

Gruß
Öcke
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Catkiller13 am 25. November 2014, 22:27:19
Na jetzt bin ich aber mal gespannt wie das aus geht.

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Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Ben am 29. November 2014, 11:04:16
Kunde hat Anspruch auf Bonus.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 29. November 2014, 12:48:42
Dann lieg ich mit meiner Einschätzung in Antwort #44 wohl richtig und vielleicht sollte die 365 AG aufgrund des geschlossenen gerichtlichen Vergleichs auch die anderen anhängigen Feststellungsklagen besser zurücknehmen?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 01. Dezember 2014, 15:26:28
... vielleicht sollte die 365 AG aufgrund des geschlossenen gerichtlichen Vergleichs auch die anderen anhängigen Feststellungsklagen besser zurücknehmen?
Da glauben Sie doch nicht ernsthaft dran.  8) Die sind den Vergleich doch nur deshalb eingegangen, damit sie kein Urteil gegen sich kassieren, denn dann dürften sie zukünftig keinem mehr in einem solchen Fall den Bonus verweigern, da ihnen ihr rechtswidriges tun bekannt wäre. Nur darum geht es !
Insofern wird sich bestimmt nichts ändern an deren Vorgehen.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Öcke am 20. Dezember 2014, 05:25:39
Hallo zusammen,

die abschließenden Stellungnahmen der Parteien wurden nun eingereicht.

Ich denke Anfang/Mitte Januar ist ein Urteil zu erwarten. Ich werde dann hier umgehend berichten.

Gruß
Öcke
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Reisefan am 28. Januar 2015, 18:26:44
@Öcke - Ende Januar ist ja nun. Gibt es schon was?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Öcke am 28. Januar 2015, 23:43:01
Tut mir leid. Ich warte auch schon sehnsüchtig auf das Urteil. Verstehe nicht warum das so lange dauert.  :(

Melde mich sofort.

Gruß
Öcke
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: 365tage am 04. Februar 2015, 21:59:22
Hallo zusammen,

ich bin leider auch Opfer dieses Unternehmens geworden.
Kurz zusammengefasst: 1 Jahr Kunde gewesen, rechtzeitig gekündigt, letzte Rate konnte nicht per Lastschrift eingezogen werden ;-) - per Überweisung bezahlt, Bonusanspruch besteht nicht lt. 365ag wg. PV-Anlage. Nach mehreren Mails an Schlichtungsstelle Energie gewandt. Jetzt Klage auf Feststellung seitens 365ag.

Die Frage ist, Klage erwidern oder aufgeben?

Die zugrundeliegenden AGBs sagen folgendes:
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Privatkunden gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch.

Ich habe eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch (365g denkt aber ich speise 100% ein), 2 Zähler.

Danke!
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 04. Februar 2015, 22:34:09
@365tage,

siehe Link in Antwort #47  -  http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html , insbesondere Definition zu "Abnahmestelle" !

Anzumerken ist, dass die 365 AG in der aktuell verwendeten AGB die Bonusklausel -sicherlich nicht ohne Grund!- wie folgt geändert hat "Ziff. 9 Abs. 4 Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." Prüfen Sie auch, was in der für Ihren Vertrag geltenden AGB-Version in Ziff. 1 zu PV-Anlage bestimmt ist.

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: 365tage am 05. Februar 2015, 09:10:20
Hallo kkh, danke für die schnelle Antwort! Es ist technisch wohl auch so gelöst, dass erst mal alles eingespeist wird und wir dann wieder "Eigenstrom" beziehen, dass müsste ich im Detail noch mal den Installateur fragen.
Auf jeden Fall haben wir bei einem Stromausfall deshalb auch keinen Strom haben mir die Stadtwerke gesagt.

In den AGBs steht unter dem von Dir genannten Abschnitt folgendes:

Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

Auf das geht die Klageschrift gar nicht mehr ein, da ich (damals noch immergrün) schriftlich einer Erhöhung der Abschlagsbeträge widersprochen habe mit Hinweis auf die PV-Anlage mit Eigenverbrauch. Wurde von denen zwar ignoriert, aber jetzt können sie nicht sagen, sie hätten nichts davon gewusst.

Also meinst Du, ich hätte gute Chancen?

Gruß,
365tage


Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: berghaus am 05. Februar 2015, 14:35:07
Zitat
Nicht angeboten wird weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen.

"Nicht angeboten" heißt ja noch nicht, wenn (unwissend) als Kunden angenommen, dass es dann keinen Bonus gibt.
Wenn das so wichtig ist, muss man m.E. bei Vertragsabschluss deutlich danach fragen oder in den AGB deutlich beschreiben.

Spätere Formulierungen laufen ja darauf hinaus, dass es dann keinen Bonus gibt. Die werden ja bei Ihrer Trickserei auch immer schlauer!

berghaus 05.02.15
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: 365tage am 07. Februar 2015, 19:31:02
Hallo,
da die Anwälte der 365 AG mehrere gewonnene Urteile mitschicken, wollte ich fragen, ob irgendwo gegen dieses Unternehmen gewonnene Urteile zu finden sind, damit ich auch etwas in der Hand habe. Speziell mit einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 09. Februar 2015, 10:02:19
Speziell mit einer PV-Anlage mit Eigenverbrauch?

Hatten Sie nicht oben geäußert, bei Ihnen würde zunächst alles ins Netz eingespeist ? Dann haben Sie keinen Eigenverbrauch in deren Sinne.

Hallo kkh, danke für die schnelle Antwort! Es ist technisch wohl auch so gelöst, dass erst mal alles eingespeist wird und wir dann wieder "Eigenstrom" beziehen, dass müsste ich im Detail noch mal den Installateur fragen.
Auf jeden Fall haben wir bei einem Stromausfall deshalb auch keinen Strom haben mir die Stadtwerke gesagt.

Das Problem bei dem Versorger ist, dass er in sehr vielen Fällen (so ja auch in dem oben von @khh verlinkten Fall des Rechtsanwaltes von anwalt.de) in denen er die Klage zu verlieren droht, im Rahmen eines Vergleichs einlenkt und so kein Urteil zu Gunsten des Verbrauchers existiert. Des weiteren ist
a) zu berücksichtigen, dass man genau die betroffenen Sachverhalte analysieren muss, da diese sowie die entsprechenden AGB des Versorgers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oft unterschiedliche Inhalte habe und
b) Amtsgerichte keine bindenden Urteile für andere Regionen aussprechen. Da ist jeder Richter frei in seiner Entscheidung. Was also in A zugunsten des Versorgers ausgeht, muss in B noch lange nicht so funktionieren und (leider) auch anders herum.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. Februar 2015, 10:44:24
http://www.vz-nrw.de/almado

Auszug:
Zitat
Seit einiger Zeit beruft sich die 365AG verstärkt auf Bonusausschlussgründe wie etwa, dass der Kunde ein Gewerbe betreibe oder dass er als Betreiber einer Photovoltaikanlage keinen Anspruch auf den Bonus habe. Diese Ausschlüsse finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sind nach Meinung der Verbraucherzentrale NRW überraschend und unwirksam. Zwar kann die freiwillige Gewährung eines Bonus beschränkt werden, z. B. auf verschiedene Personengruppen. Dies muss möglichen Kunden aber bei Vertragsabschluss von vornherein transparent mitgeteilt werden und darf sich nicht erst aus dem Kleingedruckten ergeben. Die Verbraucherzentrale NRW hat die 365AG daher unter anderem wegen der Verwendung einiger Bonusausschlussklauseln abgemahnt. Beanstandet wird auch die Klausel unter Ziffer 9 Absatz 4: "Der Bonus- und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt." (AGB vom Stand Dezember 2014) Danach würden auch Kunden vom Bonus ausgeschlossen, die zum Beispiel ein kleines Arbeitszimmer für eine geringfügige berufliche (Neben-) Tätigkeit nutzen und die die steuerrechtlich als "gewerbliche Tätigkeit" gelten mag. Der Begriff der Haushaltskunden umfasst aber nach seiner gesetzlichen Definition in § 3 Nr. 22 EnWG alle Personen, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, also auch den Stromverbrauch für solche untergeordneten Nebentätigkeiten.

Das Amtsgericht Obernburg a. Main (Zweigstelle Miltenberg) ließ offen, ob eine entsprechende Klausel als überraschend und unwirksam anzusehen ist und hat mit Urteil vom 22.12.2014 (AZ: 14 C 295/14) dem Verbraucher den Bonus zugesprochen. Der Bonusanspruch sei nicht durch eine angeblich gewerbliche Nutzung ausgeschlossen, wenn auf einem Grundstück eine einzelne Ferienwohnung [mit separatem Stromzähler] vermietet werde.
[Hervorhebung und Einfügung in [ ] durch khh]
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Schwabe am 21. Februar 2015, 09:59:48
hallo bin ebenfalls neu im Forum,
mein Fall in Kurzform:
Bonus wird abgelehnt wegen Photovolaik wie bei den anderen Fällen mein Strom wird ausschließlich verkauft, deshalb angeblich gewerblicher Kunde.
Angebote von 365AG eine Teil des Bonus zu erhalten habe ich abgelehnt und die Schlichtungsstelle einberufen, diese hat abgelehnt da  365AG eine Feststellungsanklage erhebt.
Anwalt eingeschaltet,aber mein Rechtschutz will nicht greifen da es sich um ein Gewerbe handeln würde.
Also im Moment an allen Fronten Scheisse!!
Frage wer hat erfolgreich gegen 365 AG geklagt, was kommen für kosten auf mich zu.

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. Februar 2015, 11:19:19
... wie bei den anderen Fällen mein Strom wird ausschließlich verkauft, deshalb angeblich gewerblicher Kunde.
... Anwalt eingeschaltet, aber mein Rechtschutz will nicht greifen da es sich um ein Gewerbe handeln würde.

@Schwabe,

das Thema Leistungsverweigerung einer RS-Versicherung in diesem Zusammenhang hatten wir auch schon. Verweigert Ihr Versicherer die Deckungszusage definitiv mit der Begründung "Gewerbe" und was sagt denn Ihr Anwalt dazu?

So wie Sie Ihren "Fall" schildern, nutzen Sie die von der 365 AG mit Strom belieferte Abnahmestelle doch wohl ausschließlich privat. Sowohl gegenüber dem Versicherer als auch zu der anhängigen Feststellungsklage (und für die eigene Widerklage) kann man vielleicht die Argumentation des OLG Celle, Urteil v. 02.12.2010, Az 8 U 131/10 Rn. 21 u. 22 (siehe dazu Antwort #44), verwenden.

Besprechen Sie das doch noch einmal mit Ihrem Antwalt.

Gruß, khh


PS:  Ich würde auch die Verbraucherzentrale NRW informieren  -  siehe  http://www.vz-nrw.de/almado  die beiden letzten Absätze !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 21. Februar 2015, 12:06:48
So wie Sie Ihren "Fall" schildern, nutzen Sie die von der 365 AG mit Strom belieferte Abnahmestelle m.E. ausschließlich privat. Sowohl gegenüber dem Versicherer als auch zu der anhängigen Feststellungsklage kann man vielleicht die Argumentation des OLG Celle, Urteil v. 02.12.2010, Az 8 U 131/10 Rn. 21 u. 22 (siehe dazu Antwort #44), verwenden.
@kkh, man kann es versuchen, aber das OLG-Celle hat die PV-Anlage als Vermögensanlage (private Vermögensverwaltung) gesehen, ob das andere Gericht auch so sehen ist die große Frage. Nicht alles ist da nachvollziehbar. Was hat die Finanzierung damit zu tun, planmäßiger Geschäftsbetrieb etc.pp.. Mit diesen Begründungen wären eine Vielzahl von Kleingewerbebetriebe private Vermögensverwaltung und keine Gewerbebetriebe. Es handelt sich ja nicht um eine Kapitalbeteiligung an einem Kraftwerk, nicht um Aktien oder GmbH-Anteile, nicht einmal um eine Mitunternehmerschaft in Form eines Kommanditanteils. Die Anlage wird alleine und selbständig betrieben. Damit wird Strom erzeugt und verkauft, also mit der Absicht Einnahmen zu erzielen. Mit einer Photovoltaikanlage erzielt man nach den einschägigen Gesetzen Einkünften aus Gewerbebetrieb und nicht aus anderen Einkunftsarten.

Liegt denn eine Gewerbeanmeldung vor? Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage betreiben und den Strom gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen (Einnahmenerzielungsabsicht), sind z.B. auch gem. §2 Abs. 1 UStG Unternehmer.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. Februar 2015, 12:47:29
... Die Anlage wird alleine und selbständig betrieben. Damit wird Strom erzeugt und verkauft, also mit der Absicht Einnahmen zu erzielen. Mit einer Photovoltaikanlage erzielt man nach den einschägigen Gesetzen Einkünften aus Gewerbebetrieb und nicht aus anderen Einkunftsarten.
Liegt denn eine Gewerbeanmeldung vor? Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage betreiben und den Strom gegen eine Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen (Einnahmenerzielungsabsicht), sind z.B. auch gem. §2 Abs. 1 UStG Unternehmer.

Mit der Gewerbeanmeldung für die PV-Stromerzeugung mit der separaten Stromeinspeisestelle wird die private Stromabnahmestelle doch nicht auch gewerblich genutzt. Ausschließlich um die ABNAHMEstelle und um deren NUTZUNG geht es aber bspw. in der aktuell von der 365 AG & Co. verwendeten AGB-Klausel Ziffer 9 Absatz 4 !
Für die behauptete gewerbliche Nutzung der Abnahmestelle ist zudem allein die 365 AG beweispflichtig; wie soll das gelingen?
Ggf. ist auch noch die gesetzliche Definition des "Haushaltskunden" gem. § 3 Nr. 22 EnWG von Bedeutung.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Didakt am 21. Februar 2015, 13:20:15
In vorliegender Frage könnte die Klausel ins Visier genommen werden. Dass der Versorger nicht gänzlich auf die diese Klausel baut, kommt allein schon in seinem Vergleichsangebot zum Ausdruck.

Die Klausel in der hier maßgeblichen und auch vorliegend verwendeten Fassung (Ziff. 9 (4) der AGB), kann für einen juristisch nicht vorgebildeten Kunden nicht ohne weiteres dahingehend verstanden werden, dass ein Anspruch auf den Bonus dann nicht besteht, wenn der Kunde Betreiber einer Photovoltaikanlage ist. Auf diesen besonderen Ausschlussgrund hätte ‒ wenn schon nicht sonderlich in den AGB ‒ zumindest bei Vertragsabschluss explizit und in transparenter Weise hingewiesen werden müssen. Dies ist mutmaßlich nicht geschehen. Die Klausel ist m. E. deshalb nach § 305c Abs. 2 BGB (Überraschende und mehrdeutige Klauseln) auszulegen und dürfte somit als unwirksam gelten. Aber, entscheidend is auf’m Gericht! :D

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 21. Februar 2015, 15:18:15
@kkh, ist das denn in der Zwischenzeit geklärt? Ist die Abnahmestelle eine konkrete technische Einrichtung oder eher wie beim GEZ-Beitrag eine schwammige "Wohnungsdefinition"? So sind halt die Gesetze und Verordnungen wenn es um Energieverbraucher, EEG & Co. geht, immer nahe am Chaos.
 
Bemerkenswert ist die weit hergeholte Gleichsetzung oder der Vergleich mit einer Festgeldanlage (http://www.123recht.net/article.asp?a=114609), der bei anderer Gelegenheit und Sachlage als völlig abwegig abgelehnt wird. Die Revision war nicht zugelassen, leider hat das Urteil so zu keiner Klärung beigetragen. Wäre das bemerkenswerte Urteil des OLG-Celle allgemeingültig, hätte es enorme Auswirkungen und es gäbe aus Gründen der Gleichbehandlung Übertragungszwänge auf viele andere Kleingewerbe, die man dann auch als "Vermögensanlage" einordnen müsste.

Versuchen kann man es ja mit diesem Urteil als Argument und vielleicht gibt es ja zunächst eine Auseinandersetzung mit der Versicherung und man erfährt hier den Ausgang.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. Februar 2015, 15:46:57
@kkh, ist das denn in der Zwischenzeit geklärt? Ist die Abnahmestelle eine konkrete technische Einrichtung oder eher wie beim GEZ-Beitrag eine schwammige "Wohnungsdefinition"? ...

Antwort:
... Gemäß BGH v. 24.04.2013, VIII ZR 88/12, geht es bei einer Abnahmestelle jedenfalls um einen (u.U. mehrere) Stromentnahmepunkt/e, also NICHT ums gesamte Haus und Grundstück.
Und lt. Bundesnetzagentur, Darstellung der GPKE Ziff. II 2., ist die Entnahme- bzw. Abnahmestelle eine physikalische Messeinrichtung, über die Energie entnommen werden kann und die durch eine Zählpunktbezeichnung definiert wird, also auch nicht das gesamte Wohnhaus. ...
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 21. Februar 2015, 16:07:26
... Gemäß BGH v. 24.04.2013, VIII ZR 88/12, geht es bei einer Abnahmestelle jedenfalls um einen (u.U. mehrere) Stromentnahmepunkt/e, also NICHT ums gesamte Haus und Grundstück.  ...
Passt das hier wirklich:
Zitat
Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtunganlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.

Das ist doch keine Klärung. Mein Versorger bezeichnet als Abnahme- und Verbrauchsstelle die konkrete Adresse (Straße und die Hausnummer). So lauten auch die Abrechnungen. Aber ich will mich hier nicht streiten. Beispiele findet man solche und andere, warten wir mal ab was @Schwabe weiter berichtet.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. Februar 2015, 16:26:25
Passt das hier wirklich:
Zitat
Eine aus ungefähr 10.000 Verbrauchsstellen bestehende und über rund 480 Verknüpfungspunkte mit dem Verteilnetz verbundene städtische Straßenbeleuchtunganlage stellt im Sinne des § 9 Abs. 7 Satz 2 KWKG eine einzige Abnahmestelle dar.
Das ist doch keine Klärung. Mein Versorger bezeichnet als Abnahme- und Verbrauchsstelle die konkrete Adresse (Straße und die Hausnummer). So lauten auch die Abrechnungen. ...

Auch das passt m.E., denn selbst hier geht es um Verbrauchsstellen (speziell Straßenlaternen) sowie insbesondere um Verknüpfungspunkte und nicht um das gesamte Stadtgebiet mit allen (öffentlichen) Baulichkeiten.
Und eine andere Bezeichnungsmöglichkeit als die Adresse (Straße/Hausnummer) gibt es wohl kaum; was aber m.E. nicht besagt, dass die Wohnung/das Haus die Abnahmestelle sein könnte. Vielmehr ist die GPKE-Darstellung, nämlich "physikalische Messeinrichtung", doch absolut eindeutig.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 21. Februar 2015, 18:26:49
..
Und eine andere Bezeichnungsmöglichkeit als die Adresse (Straße/Hausnummer) gibt es wohl kaum; was aber m.E. nicht besagt, dass die Wohnung/das Haus die Abnahmestelle sein könnte. Vielmehr ist die GPKE-Darstellung, nämlich "physikalische Messeinrichtung", doch absolut eindeutig.
@khh, ich kann der Argumentation nicht folgen. Das BGH-Urteil ist ein spezieller Fall zum KWKG. Was die Zusammenfassung dieser 10000 Verbrauchsstellen zu einer einzigen Abnahmestelle zu diesem PV-Kleingewerbefall beitragen kann erschliesst sich mir nicht. Es ging hier wohl um die Sicherung von Vorteilen bei den Netznutzungsentgelten. Die Zusammenfassung als Gesamtabnahmestelle kostet halt die Kommune als Großverbraucher so weniger. Was da eingespart wird zahlen wieder die Bürger als nicht privilegierte Verbraucher.

Für diesen hier von @Schwabe eingestellten Fall gibt es keine amtliche Definition. Wenn es um Unternehmen und Gewerbe geht findet man z.B. im EEG diese Definition:
Zitat
§64 EEG  (6) Im Sinne dieses Paragrafen ist
1. „Abnahmestelle“ die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen einschließlich der Eigenversorgungsanlagen eines Unternehmens, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden ....
Passt nicht so richtig für einen Einspeiser und Kleingewerbetreibenden. Es ist halt die Krux, die Schlichtungsstelle verweigert sich, weil eine Feststellungsklage zum Gewerbe vorliegt und die Privat-Rechtschutzversicherung verweigert sich eben deshalb weil ein Gewerbe betrieben wird. Wenn der Anwalt da nicht weiterhilft ... . Eine Lösung wird Geld kosten, ohne wird der Anwalt nicht tätig.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. Februar 2015, 18:50:51
... Wenn es um Unternehmen und Gewerbe geht findet man z.B. im EEG diese Definition:
Zitat
§64 EEG  (6) Im Sinne dieses Paragrafen ist
1. „Abnahmestelle“ die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen einschließlich der Eigenversorgungsanlagen eines Unternehmens, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden ....
Passt nicht so richtig für einen Einspeiser und Kleingewerbetreibenden. ...
[Hervorhebung durch khh]

Warum sollte das nicht auch für den Fall von @Schwabe passen? Die "elektrischen Einrichtungen" private Abnahmestelle und die u.U. gewerbliche (NICHT zur Eigenversorgung genutzte) PV-Einspeisestelle mögen
räumlich zusammenhängen, aber eben NICHT physikalisch!
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 21. Februar 2015, 19:17:25
@Schwabe,

die von der Rechtsschutzversicherung verweigerte Deckungszusage würde ich keinesfalls so einfach akzeptieren, denn schließlich geht es ja genau um die rechtliche Klärung, was der private Stromversorgungsvertrag der 365 AG mit gewerblich zu tun haben soll (ein Verweis auf die Bewertung der VZ NRW kann vllt. helfen).

Zumindest würde ich den zuständigen Versicherungsagenten "auf Trab" bringen und mich nötigenfalls an den Ombudsmann wenden. Zusätzlich könnte man dem Versicherer verdeutlichen, dass auch Wettbewerber "schöne Töchter" haben (Stichwort: Sonderkündigungsrecht bei Leistungsverweigerung).

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 21. Februar 2015, 19:51:21
... Wenn es um Unternehmen und Gewerbe geht findet man z.B. im EEG diese Definition:
Zitat
§64 EEG  (6) Im Sinne dieses Paragrafen ist
1. „Abnahmestelle“ die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen einschließlich der Eigenversorgungsanlagen eines Unternehmens, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden ....
Passt nicht so richtig für einen Einspeiser und Kleingewerbetreibenden. ...
[Hervorhebung durch khh]
Warum sollte das nicht auch für den Fall von @Schwabe passen? Die "elektrischen Einrichtungen" private Abnahmestelle und die u.U. gewerbliche (NICHT zur Eigenversorgung genutzte) PV-Einspeisestelle mögen
räumlich zusammenhängen, aber eben NICHT physikalisch!
U.a. weil diese Regeln insbesondere für stromkostenintensive Unternehmen gemacht sind und nicht für Kleingewerbe-PV-Einspeiser. Nur eins ist nach den Bedinungen wirklich sicher, besteht keinerlei Verbindung zum Netz für die allgemeine Versorgung liegt keine Abnahmestelle vor. Darüber hinaus ist die Angelegenheit mehr als komplex. Es braucht da einen fachkundigen und engagierten Anwalt.

Ein paar nützliche Begriffsbestimmungen finden sich im § 5 EEG, die "Abnahmestelle" ist nicht dabei.

PS:
Nach den üblichen Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2013) gibt es eine Erweiterung:
Zitat
§ 31 – Rechtsschutz PLUS für §§ 23, 25 und 26
Der Versicherungsschutz des Privat-Rechtsschutzes für Selbstständige (§ 23), des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nichtselbstständige (§ 25) und des Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes für Nichtselbstständige (§ 26) kann wie folgt erweitert werden:
(1) Der Versicherungsschutz umfasst zusätzlich
..
 h) Rechtsschutz für Photovoltaikanlagen
abweichend von § 3 Absatz 1 d), § 3 Absatz 2 k), besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Zusammenhang mit der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zur privaten und gewerblichen Nutzung Versicherungsschutz, wenn die Anlage
– nach der jeweils einschlägigen Landesbauordnung genehmigungs- bzw. verfahrensfrei ist und
– sich auf der Dachfläche eines in Ihrem Eigentum und/oder in Eigentum der mitversicherten Personen stehenden Objekts befindet;
[Hervorhebung durch PLUS]
Wer glaubt der Rechtsschutz würde zu Unrecht verweigert kann die Versicherung auf dieses BGH-Urteil verweisen:
Zitat
BGB § 280; AVB Rechtsschutzversicherung (hier ARB 94) § 1
Der Rechtsschutzversicherer kann aus positiver Vertragsverletzung grundsätzlich auch für den Schaden haften, den der Versicherungsnehmer dadurch erleidet, dass er infolge einer vertragswidrigen Verweigerung der Deckungszusage einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 26. Januar 2000 - IV ZR 281/98 - r+s 2000, 244).


Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 28. Februar 2015, 11:01:59
Hilfreich für Betroffene sollte dann aber die Begriffsbestimmung für "Abnahmestelle" in der StromNEV sein:
Zitat
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen
(Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV)
§ 2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung ist:
1. Abnahmestelle
die Summe aller räumlich und physikalisch zusammenhängenden elektrischen Einrichtungen eines Letztverbrauchers, die sich auf einem in sich abgeschlossenen Betriebsgelände befinden und über einen oder mehrere Entnahmepunkte mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden sind;

Bei einer vorhandenen PV-Anlage, wo der selbst erzeugte Strom über einen separaten Einspeise-Zähler ausschließlich ins öffentliche Netz eingespeist wird, bedeutet das m.E.:
- das (ggf. gewerblich genutzte) Hausdach, auf dem sich die PV-Anlage befindet, ist keine „elektrische Einrichtung“ und gehört demnach NICHT zur (privat genutzten) Abnahmestelle;
- die PV-Anlage mit separater Strom-Einspeisestelle ist mit den elektrischen Einrichtungen des Endverbrauchers NICHT „physikalisch zusammenhängend“, gehört folglich nicht zur Strom-Abnahmestelle, die demnach ausschließlich privat genutzt wird.

Bei einer Feststellungsklage durch die 365 AG und/oder für eine eigene Wider- bzw. Leistungsklage sollte damit etwas anzufangen sein!
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Clever+Smart am 06. April 2015, 22:23:55
So, endlich, es ist soweit! Es wurde Recht gesprochen  ...  ;D

Am 02.04.2015 haben wir als Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung ein Urteil gegen die 365 AG zur Zahlung des 25%igen Bonusses erwirkt.  ;D ;D ;D

Alleine! Ohne Rechtsbeistand! Er hätte es nicht besser machen können ...

Der Weg war zwar langwierig und mühsam, aber es hat sich gelohnt:
368,83 EUR nebst 5% Zinsen ab Zustellung unserer Widerklage muss dieses unseriöse Unternehmen jetzt an uns zahlen, abgesehen von den Gerichtskosten und deren Kosten für die Schlichtungsstelle Energie e.V., Berlin und ihren Rechtsanwälten ...  ;D
Die Urteilsbegründung liegt uns leider noch nicht vor. Wir haben die Information nach der Verkündung des Urteils telefonisch vom AG ERK erhalten.

NIE WIEDER IMMERGRÜN! NIE WIEDER ALMADO! NIE WIEDER 365 AG! - Oder vielleicht doch? ;)

Auf dass derartige Unternehmen auf immer und ewig vom Markt verschwinden!

So, jetzt zur Sache:
Mitte Dezember 2012 haben wir als Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung einen Stromliefervertrag zum 01.02.2013 mit der Immergrün-Energie GmbH abgeschlossen.
Die AGB lauteten seinerzeit zu Ziff. 1 (2) "Ausgeschlossen ist weiterhin die Belieferung von Kunden, die mittels eigener Photovoltaikanlagen vor Ort selbst erzeugten Strom unmittelbar in ihr Hausnetz einspeisen." ==> Wir nicht, wir speisen zu 100% in das öffentliche Netz ein.
Ziff. 9 (4) lautete "Der Bonus und Frei-kWh werden ausschließlich Haushaltskunden (Standardlastprofil H0) gewährt. Für gewerblich genutzte Abnahmestellen besteht bei Privatstromtarifen kein Bonusanspruch."

Zum 31.01.2014 haben wir unseren Vertrag - mit Schwierigkeiten(!) - gekündigt. (Wir kündigen immer selbst, da wir so die Möglichkeit haben, gegen Ende/Anfang eines Jahres noch einen neuen Vertrag abzuschließen.) Da zeigte sich uns gegenüber zum ersten Mal das wahre Gesicht der Immergrün-Energie GmbH! Man wollte uns nicht gehen lassen ... Angeblich war die ZählerNr. falsch (unser Netzbetreiber hatte diese Nr. vor Jahren geändert; eine führende Null eingeführt) bzw. nachher lag keine Kündigung vor, obwohl diese per E-Mail und per Briefpost versandt wurde …

Es gibt nichts Leichteres, als den Stromlieferanten zu wechseln ...  :(
Wenn der alte Lieferant nicht will, geht er auf die Suche und findet bestimmt irgendetwas ...  ;) Hat aber alles nichts genutzt! Wir sind nach langem Hin und Her fristgerecht zum 31.01.2014 aus dem Vertrag herausgekommen. Man hatte plötzlich doch das Kündigungsschreiben gefunden! Was für eine Ordnung!!!

Als die Schlussrechnung im Frühjahr 2014 kam, war weder der uns zugesagte Bonus noch eine Begründung, warum kein Bonus gewährt wurde, ausgewiesen.

Den Scheck mit dem Guthaben haben wir natürlich sofort eingelöst (dies versuchte man uns auch anzulasten, von wegen dem dadurch angeblich verwirkten Anspruch) und später gegen die Rechnung Widerspruch eingelegt.
Unser Widerspruch wurde abgelehnt: "Unsere Revisionsabteilung hat festgestellt, dass an Ihrer Abnahmestelle eine Photovoltaikanlage betrieben wird." Bla, bla, bla ...
Etliche E-Mails gingen hin und her, die Immergrün-Energie GmbH drehte sich im Kreise und brachte eine Begründung nach der anderen vor, mit der man meinte, uns den Bonus verweigern zu können. Bla, bla, bla …
Man ging überhaupt nicht richtig auf unsere Argumentation ein. Man antwortete stets mit vorgefertigten Textbausteinen, die sogar identische Rechtschreibfehler enthielten.  :D ::) :D

Was für ein Tollhaus!

Vergeblich! Wir haben nicht locker gelassen. Man bot uns dann Ende Sommer 2014 zunächst eine Ausgleichszahlung i.H.v. 175 EUR, die wir postwendend ablehnten, und unmittelbar mit der nächsten E-Mail eine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 EUR, die wir ebenfalls ablehnten. Von dem mittlerweile hinzugezogenen vermeintlichen Kundenanwalt, der hauseigenen Schlichtungsstelle der Immergrün-Energie, haben wir bis heute noch nichts gehört. Ob diese Stelle dort überhaupt existiert? Fraglich!

Ende Oktober 2014 haben wir bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin einen Schlichtungsantrag gestellt. Mitte November 2014 wurde uns von dieser Stelle mitgeteilt, dass das eingeleitete Schlichtungsverfahren eingestellt werden muss, da das Versorgungsunternehmen ein gerichtliches Klageverfahren anhängig gemacht hat.
Tolles System für den Verbraucher.
Aber egal, das Schlichtungsverfahren wäre womöglich im Ergebnis nicht so gut für uns ausgegangen.

JA! Die 365 AG hatte Feststellungsklage erhoben! Man wollte per Gerichtsbeschluss feststellen lassen, dass man uns - als Betreiber einer Photovoltaikanlage - keinen Bonus zahlen muss!

Am 19.12.2014 wurde uns die Klageschrift zugestellt. Frohe Weihnachten!?!

Vor Silvester haben wir dann unsere Klageerwiderungsschrift eingereicht und gleichzeitig Widerklage auf Zahlung gestellt.

Die SMB-Rechtsanwälte (Köln) der 365 AG haben daraufhin noch zweimal Stellung genommen. Wie auch in der Klageschrift selbst, wurden in den Stellungnahmen der 365 AG einige gewonnene Urteile beigefügt ... Mit der ersten Stellungnahme an das Gericht wurde uns aus "prozessökonomischen Gründen" ein Vergleich i.H.v. jetzt nur noch 200 EUR  >:( angeboten. Die Kosten des Vergleichs sollten gegeneinander aufgehoben werden. Wir lehnten diesen Vergleich ab und gaben ebenfalls unsere letzte Stellungnahme ab. Die Urteilsverkündung war bereits terminiert.

Sekt oder Selters! Alles oder Nichts! Wir waren bereit, bis zum Äußersten zu gehen. Schlimmstenfalls hätten wir sowohl den Streitfall als auch unseren Bonus verloren und damit letztendlich auch die Kosten des Rechtsstreits getragen. Wir haben nämlich keine Rechtschutzversicherung und haben dennoch diesen Schritt gewagt!

DAS WAR ES UNS WERT!!!

DER LANGE WEG UND DIE AUSDAUER HABEN SICH GELOHNT! WIR KÖNNEN NUR ALLE ERMUTIGEN, SICH VON DERARTIGEN UNTERNEHMEN NICHTS GEFALLEN ZU LASSEN! JE MEHR VERBRAUCHER AUFSTEHEN, UMSO EHER WERDEN DERARTIGE UNTERNEHMEN VOM MARKT VERSCHWINDEN!

NIE WIEDER IMMERGRÜN, ALMADO BZW. 365 AG!!!

- JUCHU.  ;D :D :) ;) :P – Hoch lebe die Gerechtigkeit! – Tschüss 365 AG!

@Öcke - Was ist eigentlich aus Ihrem Urteil geworden?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 08. April 2015, 01:03:46
@Clever+Smart,

große Anerkennung und Glückwunsch, dass Sie ein solch positives Urteil erreicht haben!

Für andere Betroffene könnte es hilfreich sein, wenn Sie das Urteil (gerne anonymisiert)
dem BdEV-Forum baldmöglichst für die Urteile-Sammlung zur Verfügung stellen würden.

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 08. April 2015, 12:02:22
So, endlich, es ist soweit! Es wurde Recht gesprochen  ...  ;D

Am 02.04.2015 haben wir als Betreiber einer Photovoltaikanlage mit Volleinspeisung ein Urteil gegen die 365 AG zur Zahlung des 25%igen Bonusses erwirkt.  ;D ;D ;D

Alleine! Ohne Rechtsbeistand! Er hätte es nicht besser machen können ...
......
- JUCHU.  ;D :D :) ;) :P – Hoch lebe die Gerechtigkeit! – Tschüss 365 AG!

@Öcke - Was ist eigentlich aus Ihrem Urteil geworden?
@Clever+Smart, Glückwunsch, Glück gehabt und den passenden Richter erwischt. Mit oder ohne Rechtsanwalt, nicht jeder findet ihn und hat Grund zum Jubeln. Ohne die konkrete Information, welches Gericht wie und warum zu diesem Urteil kam, bringt die Mitteilung über den gewonnenen Rechtsstreit anderen Betroffenen wenig.
 
Z.B., das Amtsgericht Landau an der Isar (AZ 3 C452/14) kam zu dem Schluss, dass eine AGB Klausel, die einen Neukundenbonus bei einem Strombelieferungsvertrag ausschließt, sofern der Kunde eine Photovoltaikanlage betreibt, nicht überraschend im Sinne von § 305c BGB und damit zulässig ist.

http://www.stromblog.org/2015/02/25/photovoltaik-anlage-kann-bonus-verhindern/
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 08. April 2015, 15:06:25
... Z.B., das Amtsgericht Landau an der Isar (AZ 3 C452/14) kam zu dem Schluss, dass eine AGB Klausel, die einen Neukundenbonus bei einem Strombelieferungsvertrag ausschließt, sofern der Kunde eine Photovoltaikanlage betreibt, nicht überraschend im Sinne von § 305c BGB und damit zulässig ist. ...

Da kann man mal sehen, was von manch einem Amtsgericht (oder mit undifferenzierte Beiträge?) "verzapft" wird, denn bei der 365 AG & Co. hat es m.W. noch nie eine AGB-Klausel gegeben, die explizit "einen Neukundenbonus ... ausschließt, sofern der Kunde eine PV-Anlage betreibt". Vielmehr wird lt. den hier im Forum bekannt gewordenen AGB die "Belieferung von ... Entnahmestellen mit ... Photovoltaikanlagen ... nicht angeboten".
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Öcke am 08. April 2015, 15:19:10
@Öcke - Was ist eigentlich aus Ihrem Urteil geworden?

Ich warte immer noch. Angeblich haben die beim Amtsgericht ein hohes Arbeitsaufkommen, und wegen Krankheit der Abteilungsrichterin.  :'(

Werde umgehend berichten.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 08. April 2015, 20:39:47
Zur Erinnerung nochmals angemerkt:
Kunde hat Anspruch auf Bonus.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bonus-vom-stromanbieter-trotz-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-jein_064697.html

Auszug aus dem verlinkten "Rechtstipp":
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstromnetz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.

D i e s e  zu treffende Differenzierung dürfte für den Bonusanspruch entscheidend sein.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 08. April 2015, 20:48:03
Da kann man mal sehen, was von manch einem Amtsgericht (oder mit undifferenzierte Beiträge?) "verzapft" wird, denn bei der 365 AG & Co. hat es m.W. noch nie eine AGB-Klausel gegeben, die explizit "einen Neukundenbonus ... ausschließt, sofern der Kunde eine PV-Anlage betreibt". Vielmehr wird lt. den hier im Forum bekannt gewordenen AGB die "Belieferung von ... Entnahmestellen mit ... Photovoltaikanlagen ... nicht angeboten".
@khh, u.a. Richter- oder Berichterschelte ist nicht angebracht, auch beim  Amtsgericht Landau an der Isar gilt das BGB und es wird Recht gesprochen. Da steht auch nichts von "explizit". Aus dem Urteilsauschnitt ist u.a. zu lesen:
Zitat
Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.

Beim Verkehrszeichen "Verbot für Fahrzeuge aller Art" steht auch nicht "explizit" Traktor, trotzdem gilt das Verbot auch für den Landwirt mit Traktor sofern kein Zusatzschild eine Ausnahme anzeigt. Selbst ein Fahrrad müsste geschoben werden.

... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. Schnellsch(l)üsse sind mutig, sie beeinflussen aber in aller Regel die Treffsicherheit. ;)
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 08. April 2015, 21:23:11
@Plus, ich hatte von vornherein erwartet, dass von Ihrer Seite eine solche Antwort kommt!  :(
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: superhaase am 09. April 2015, 07:02:25
Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen und bei diesem Punkt unbedingt Recht haben wollen, auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 09. April 2015, 08:04:40
Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen ..., auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.

Tja, so kennen wir es nun mal bedauerlicherweise vom guten @PLUS mit unschöner Regelmäßigkeit, sobald
es um PV / "PV-Profiteure" oder irgendwie um EE / EEG geht.  ::)  :(  >:(
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: superhaase am 09. April 2015, 08:23:35
Nicht nur bei PV und EEG. Hier geht es ja eigentlich auch nicht um PV oder EEG.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 09. April 2015, 10:12:23
Hauptsache irgendeinen Nebenaspekt herausgegriffen ..., auch wenns am eigentlichen Thema und an anderen vorgebrachten Argumenten meilenweit vorbeigeht.
Tja, so kennen wir es nun mal bedauerlicherweise vom guten @PLUS mit unschöner Regelmäßigkeit, sobald es um PV / "PV-Profiteure" oder irgendwie um EE / EEG geht.  ::)  :(  >:(
Wo ist hier ein Nebenaspekt herausgegriffen? Was ist das eigentliche Thema und wo gehen Argumente meilenweit vorbei? Wo geht es ums EEG? Wenn, dann geht es wohl eher wieder einmal um eine Sonderbehandlung für PV-Einspeiser.

Auch ein konkretes Urteil was Ihnen nicht gefällt ist ein passendes Argument. @khh, was soll's, solche unsachlichen Bemerkungen sind aus dieser Ecke üblich, das geht mir längst am A.. vorbei. Schade, dass Sie sich da anschliessen.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 09. April 2015, 13:22:58
Dann nochmal zur Verdeutlichung (nicht für @Plus, sondern für Betroffene)  -  u.a.. das ist eher nebensächlich:
... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. ...

Darauf dürfte es ankommen (was sich vermutlich auch durch das Urteil im Fall von @Clever+Smart bestätigen wird):
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
[Einfügung in ( ) durch khh]
also auf den genauen Wortlaut (anstatt auf bspw. Phantasieumschreibungen durch die 365 AG & Co. oder deren Anwälte) der für den jeweiligen Vertrag verwendeten und unverändert geltenden AGB-Version Ziffern 1 (2) u. 9 (4).

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 10. April 2015, 11:08:32
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
[Einfügung in ( ) durch khh]

@khh
Ja nach verwendeter AGB-Klausel könnte es mit Ihrem Klammerzusatz aber Probleme geben, da diese entsprechenden Formulierungen ja bekanntermaßen mehrfach verändert wurden und in ihrer letzten Fassung meines Wissens den Bonus nur bei AUSSCHLIEßLICH privater Nutzung des gelieferten Stroms vorsehen, auch wenn davor von Haushaltskunden die Rede ist (bei denen bekanntermaßen auch eine gewisse Abnahmemenge für gewerbliche Zwecke erlaubt ist).

Und zur Klarstellung: Es geht hier nicht um das Gewerbe des Betriebs der Photovoltaikanlage ! Wenn aber an der Abnahmestelle noch ein anderes (auch geringfügiges) Gewerbe betrieben wird, könnte das mit dem Bonus (mal wieder) problematisch werden.

Die Fassung der zu Vertragsschluss geltenden AGB (und somit die Version der entsprechenden Bonusklausel) ist also nicht unwichtig !

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 10. April 2015, 12:24:03
@khh
Je nach verwendeter AGB-Klausel könnte es mit Ihrem Klammerzusatz aber Probleme geben, ...

@bolli
Ja, nämlich wenn, wie Sie ja selbst schreiben, "an der Abnahmestelle noch ein anderes (auch geringfügiges) Gewerbe betrieben wird". Nichts anderes habe ich x-mal im Forum geschrieben.

Aber in diesem Thread, speziell im aktuellen "Fall" von @Clever+Smart, geht es nicht um ein anderes Gewerbe, sondern um eine PV-Anlage, die vollständig getrennt von der Abnahmestelle läuft.

Und dass entscheidend allein der Wortlaut der AGB-Version ist, die beim Abschluss für den jeweiligen Vertrag verwendet wurde und folglich nach wie vor gilt, hab auch ich hier wiederholt betont!  ;)

Gruß, khh
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 12. April 2015, 23:22:51
Dann nochmal zur Verdeutlichung (nicht für @Plus, sondern für Betroffene)  -  u.a.. das ist eher nebensächlich:
... und ob die Definition der Abnahmestelle so eindeutig ist und ein "Merkblatt für stromintensive Unternehmen" wirklich relevant ist, wird sich wie auch sonst in jedem Einzelfall zeigen müssen. ...
Darauf dürfte es ankommen (was sich vermutlich auch durch das Urteil im Fall von @Clever+Smart bestätigen wird):
Zitat
Wer als Betreiber einer Photovoltaikanlage (überwiegend) privat Strom von einem Anbieter bezieht, der ihm einen solchen Bonus versprochen hat, sollte seine Anlage darauf überprüfen, ob diese mit dem Hausstrom-netz verbunden ist oder vollständig getrennt läuft. Im letzteren Fall kann der Bonus beansprucht werden.
[Einfügung in ( ) durch khh]
also auf den genauen Wortlaut (anstatt auf bspw. Phantasieumschreibungen durch die 365 AG & Co. oder deren Anwälte) der für den jeweiligen Vertrag verwendeten und unverändert geltenden AGB-Version Ziffern 1 (2) u. 9 (4).
Auch wenn das explizit nicht für @Plus bestimmt war, wenn er zitiert wird, darf er auch antworten!  ;)

Auf was es ankommt, steht noch weitgehend, bis auf Einzelentscheidungen, in den Sternen!

Ob jetzt einer Tätigkeit als Versicherungsagentur, Bürgerwindradverwalter, PV-Anlagebetreiber oder was auch immer in einem Wohnhaus  nachgegangen wird, auch wenn das noch so geringfügig und nebenberuflich geschieht, es bleibt eine gewerbliche oder berufliche Nutzung. Ausschließliche Haushaltsnutzung ist eindeutig, nur dann gibt es vertragsgemäß einen Bonus.

Ob die PV-Anlage mit dem Haushaltstromkreis verbunden ist oder nicht ändert daran nichts. Der nebenberufliche Vertreter, der kaum Strom für seine Tätigkeit verbraucht wird vom Bonus ausgeschlossen, der PV-Anlagenbetreiber soll dagegen einen Anspruch haben?! Nur weil dieser den Strom getrennt vom Hausstromkreis produziert und verkauft? Die Verwaltung, Steuern, Buchführung wird ebenfalls im Haus und nicht im Büro mit abgetrenntem Stromkreis erledigt. Wenn das keine Sonderbehandlung sein soll ...  ::)
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 13. April 2015, 00:15:39
... Ausschließliche Haushaltsnutzung ist eindeutig, nur dann gibt es vertragsgemäß einen Bonus. ...

Bei der 365 AG & Co. gibt es eine solche AGB-Klausel  N I C H T  und hat es auch  n i e  gegeben !   ::)

Haben Sie sich mit der Thematik überhaupt wirklich befasst oder gefallen Sie sich in der Rolle des "Störers" ?

So etwas braucht dieses Verbraucher-Forum, die Hilfesuchenden werden es Ihnen sicherlich danken. >:( >:( >:(

 
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 13. April 2015, 11:03:12
... Ausschließliche Haushaltsnutzung ist eindeutig, nur dann gibt es vertragsgemäß einen Bonus. ...
Bei der 365 AG & Co. gibt es eine solche AGB-Klausel  N I C H T  und hat es auch  n i e  gegeben !   ::)
Haben Sie sich mit der Thematik überhaupt wirklich befasst oder gefallen Sie sich in der Rolle des "Störers" ?
So etwas braucht dieses Verbraucher-Forum, die Hilfesuchenden werden es Ihnen sicherlich danken. >:( >:( >:(
Zitat
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.
almado AGB 9.(4) Bonusanspruch (https://www.almado.de/almado-ag/agb/)

@khh, "Rolle es Störers" und Sie glauben sich hier in der Rolle des Aufklärers?!
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 13. April 2015, 12:01:46
Zitat
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.
almado AGB 9.(4) Bonusanspruch (https://www.almado.de/almado-ag/agb/)

Genau, das ist der Wortlaut der aktuell verwendete AGB-Bonusklausel, aber eben nicht "Ausschließliche Haushaltsnutzung". Was diese Klausel bedeutet, wurde im Forum umfassend diskutiert.

Nur, um diese Klausel geht es in diesem Thread nicht, insbesondere ist die NICHT relevant im "Fall" von @Clever+Smart !  ::)

Und dass Sie, @PLUS, die "Bürgerwindradverwalter" und "PV-Anlagebetreiber" besonders lieben, wissen
wir ja inzwischen.  :D
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 13. April 2015, 13:07:30
Zitat
(4) Der Bonus und Frei-kWh werden in Privatkundentarifen ausschließlich Haushaltskunden bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle gewährt.
almado AGB 9.(4) Bonusanspruch (https://www.almado.de/almado-ag/agb/)
Genau, das ist der Wortlaut der aktuell verwendete AGB-Bonusklausel, aber eben nicht "Ausschließliche Haushaltsnutzung". Was diese Klausel bedeutet, wurde im Forum umfassend diskutiert.
Nur, um diese Klausel geht es in diesem Thread nicht, insbesondere ist die NICHT relevant im "Fall" von @Clever+Smart !  ::) Und dass Sie, @PLUS, die "Bürgerwindradverwalter" und "PV-Anlagebetreiber" besonders lieben, wissen wir ja inzwischen.  :D
@khh, fein, jetzt differenzieren Sie mir noch zwischen "ausschließlicher Haushaltsnutzung" und "ausschließlicher privater Nutzung".

Eine selbständige berufliche Tätigkeit, in welchem Umfang auch immer, ist dann gegeben, wenn sie nicht mit einem Abhängigkeitsverhältnis verbunden ist. Ein  Arbeitnehmer bleibt Verbraucher und zwar auch dann, wenn er im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Arbeit zu Hause erledigt.  Nichtarbeitnehmer, PV-Anlagenbeitreiber, andere Gewerbebetreiber, wie auch Freiberufler üben eine selbständige berufliche Tätigkeit aus und sind demnach Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Richtig, exclusive Ausnahmen kann es auch für die zuletzt genannten nicht geben. ;)
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 13. April 2015, 13:54:41
khh, fein, jetzt differenzieren Sie mir noch zwischen "ausschließlicher Haushaltsnutzung" und "ausschließlicher privater Nutzung".

Ist doch ganz einfach: Letzteres ist der Wortlaut der AGB-Klausel und "Haushaltsnutzung" eben nicht.

Ansonsten ist in den betreffenden Threads zu dieser hier nicht relevanten Klausel  A L L E S  gesagt !!
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 13. April 2015, 16:12:31
khh, fein, jetzt differenzieren Sie mir noch zwischen "ausschließlicher Haushaltsnutzung" und "ausschließlicher privater Nutzung".
Ist doch ganz einfach: Letzteres ist der Wortlaut der AGB-Klausel und "Haushaltsnutzung" eben nicht.
Ansonsten ist in den betreffenden Threads zu dieser hier nicht relevanten Klausel  A L L E S  gesagt !!
@khh, ach ja, Sie suchen sich aus, was Ihnen jeweils passt, jetzt gibt es eine nicht relevante Klausel, die es bis eben wie von Ihnen behauptet überhaupt nicht gab. Zwischen nicht relevant und nicht existent ist doch noch ein Unterschied. Es geht hier in der Diskussion längst nicht mehr um einen Einzelfall sondern um das Thema "Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach"!

Ja es ist einfach, "ausschließlich privater Nutzung" ist als Klausel eindeutig, um das zu erkennen braucht es keine Staatsexamina. Aber jeder darf und kann lange weiter streiten und seine Erfahrungen machen.

Eigentlich ist das ja kein Thema für PV-Anlagenbetreiber. Wenn der eine PV-Anlagenbetreiber seinen Bonus bekommt, mein Glückwunsch. Gegenüber jeder anderen nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bleibt die Stromkreisdifferenzierung dann eine Sonderbehandlung wenn unter diesen Bedingungen hier der Bonus gewährt und dort verweigert wird. Der andere PV-Anlagenbetreiber hat den Bonus deshalb noch lange nicht. Es geht hier auch nicht um den Versorger 365 AG und seine Ableger, es geht hier um eine Sonderbehandlung. Die PV-Stromerzeugung und der Stromverkauf soll hier nicht als Gewerbe, sondern wie eine private Geldanlage behandelt werden. Wer glaubt, sie ohne Konsequenzen öffnen zu können, der wird sich wundern, in dieser Büchse steckt mehr.
 
@khh, klären Sie die Community ruhig weiter auf, jeder hat letztendlich selbst zu entscheiden. Ich habe jetzt auf die Ungereimtheiten ausreichend hingewiesen. 
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 13. April 2015, 16:59:41
@khh, ach ja, Sie suchen sich aus, was Ihnen jeweils passt, jetzt gibt es eine nicht relevante Klausel, die es bis eben wie von Ihnen behauptet überhaupt nicht gab. Zwischen nicht relevant und nicht existent ist doch noch ein Unterschied. ...

Falsch, SIE bringen in diverse Threads immer wieder Dinge ein (besonders gerne EE/EEG ::)), die dort nicht relevant sind. Und behauptet hab ich gar nichts sondern vielmehr festgestellt, dass es den Wortlaut "Haushaltsnutzung" in keiner AGB-Klausel der 365 AG gab und gibt, also nicht existent !

Wie sollen sich Hilfesuchende da noch zurechtfinden und einigermaßen einen Überblick gewinnen ?  :(


Schade diese eigentlich unnütze "Streiterei", denn Ihre vielfach sehr sachkundigen Beiträge schätze und lese ich mit Interesse.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 13. April 2015, 17:49:03
Falsch, SIE bringen in diverse Threads immer wieder Dinge ein (besonders gerne EE/EEG ::)), die dort nicht relevant sind. Und behauptet hab ich gar nichts sondern vielmehr festgestellt, dass es den Wortlaut "Haushaltsnutzung" in keiner AGB-Klausel der 365 AG gab und gibt, also nicht existent ! ...
@khh, sicher, der Bart des Kaisers und der Unterschied zwischen Januar und Jänner ist gewaltig und was relevant ist liegt in der Natur der Sache. EE/EEG sind bei Energiethemen häufig relevant.
@khh Sie haben mich nicht verstanden. ...
Ja, offensichtlich hatte ich Sie missverstanden. lt. Wikipedia ;):
Zitat
Missverständnis ist eine kommunikative Störung, die aus dem Differenzwert zwischen
dem Gemeinten eines Senders und dem Verstandenen beim Empfänger besteht.
Verstehen muss man auch wollen, und manchmal ist offensichtlich der Differenzwert gewollt.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 13. April 2015, 17:53:26
... manchmal ist offensichtlich der Differenzwert gewollt.

So scheint es tatsächlich zu sein   ;D   ;)   -   Ende !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 14. April 2015, 08:53:19
Eigentlich ist das ja kein Thema für PV-Anlagenbetreiber. Wenn der eine PV-Anlagenbetreiber seinen Bonus bekommt, mein Glückwunsch. Gegenüber jeder anderen nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit bleibt die Stromkreisdifferenzierung dann eine Sonderbehandlung wenn unter diesen Bedingungen hier der Bonus gewährt und dort verweigert wird. Der andere PV-Anlagenbetreiber hat den Bonus deshalb noch lange nicht. Es geht hier auch nicht um den Versorger 365 AG und seine Ableger, es geht hier um eine Sonderbehandlung. Die PV-Stromerzeugung und der Stromverkauf soll hier nicht als Gewerbe, sondern wie eine private Geldanlage behandelt werden. Wer glaubt, sie ohne Konsequenzen öffnen zu können, der wird sich wundern, in dieser Büchse steckt mehr.
(fett-Formatierung durch bolli)
Leider lassen Sie mit diesen Auslassungen mal wieder erkennen, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht: nicht um die Frage, wie der Fall gegenüber dem Versorger zu bewerten ist, sondern wie SIE den Fall in Bezug auf EEG und Zuwendungen aus diesem sehen.

So klar wie Sie oben die "ausschließlich private Nutzung" in der Klausel gesehen haben ist sie, wie ich schon an anderer Stelle betont habe, nicht , da der Begriff "Haushaltskunde" per EnWG-Definition durchaus weitergehend und damit in Widerspruch zu der "ausschließlich privaten Nutzung" steht und des weiteren offen bleibt, inwieweit bei einer EINSPEISUNG über eine andere Leitung eine "Nutzung" im Sinne von StromLIEFERUNG überhaupt vorliegt. So sind hier noch einige Punkte offen, die ggf. Klärungsbedürftig sind. Abgelehnt sind sie deswegen aber noch lange nicht.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 14. April 2015, 10:53:35
Leider lassen Sie mit diesen Auslassungen mal wieder erkennen, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht: nicht um die Frage, wie der Fall gegenüber dem Versorger zu bewerten ist, sondern wie SIE den Fall in Bezug auf EEG und Zuwendungen aus diesem sehen.

So klar wie Sie oben die "ausschließlich private Nutzung" in der Klausel gesehen haben ist sie, wie ich schon an anderer Stelle betont habe, nicht , da der Begriff "Haushaltskunde" per EnWG-Definition durchaus weitergehend und damit in Widerspruch zu der "ausschließlich privaten Nutzung" steht und des weiteren offen bleibt, inwieweit bei einer EINSPEISUNG über eine andere Leitung eine "Nutzung" im Sinne von StromLIEFERUNG überhaupt vorliegt. So sind hier noch einige Punkte offen, die ggf. Klärungsbedürftig sind. Abgelehnt sind sie deswegen aber noch lange nicht.
@bolli, fast richtig erkannt. Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung. Das bringe ich in meinen Beiträgen, die Sie als  "Auslassungen" bezeichnen, zum Ausdruck. Die Garantien, die Bevorzugungen, die "Renditen" und die unwirtschaftliche Erzeugung mit allen Nebenwirkungen (Ersatz bei Flaute und wenn die Sonne nicht scheint), zunehmend die Infrastruktur, zahlen unbeteiligte Verbraucher. Unsozialer geht es kaum noch.

Wieviel Milliarden wurden in Deutschland denn schon investiert oder vernichtet und wo ist ein angemessenes Ergebnis in jeder Hinsicht (Klima, Umwelt .. eine Versorgung, sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient)?! EEG & Co sind Rohrkrepierer, deren Privilegien von den Nutzniessern aus Eigennutz bei jeder Gelegeneheit geschützt und noch ausgebaut werden. Her mit allen Vorteilen, Subventionen  und sonstigten Vergünstigungen, die Nachteile haben alle anderen zu dulden und zu tragen. So geht das nicht weiter!

Nehmen Sie mal Abstand von den hier einseitig diskutierten Fällen. Es besteht, wie schon einmal festgestellt, immer noch Vertragsfreiheit in Deutschland. Da kann ein Versorger bei Sonderverträgen ausschließen wen und was er will. Er muss sich da auch nicht an Definitionen aus anderen Quellen halten, sondern den Ausschluss lediglich zweifelsfrei bestimmen und Gesetze wie z.B. §§ 305-307 BGB beachten.
PS
Zitat
...da der Begriff "Haushaltskunde" per EnWG-Definition durchaus weitergehend und damit in Widerspruch zu der "ausschließlich privaten Nutzung" steht..
@bolli, was Sie da als Widerspruch lesen wollen, ist eine weiter einschränkende Ergänzung. Wenn unter dem Richtzeichen Parken nur für PKW noch das Ergänzungschild "Parken nur mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std" angebacht ist, dann steht das nicht zum Widerspruch sondern zur weiteren Einschränkung.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. April 2015, 11:05:58
OFF - TOPIC

@PLUS, und schon wieder EE/EEG an nicht gefragter, nervender und "störender" Stelle !  >:(

Merken Sie nicht, dass Sie damit Ihre sehr berechtigte (und hier im Forum überwiegend auch gar nicht streitige) von Ihnen vielfach auf den Punkt gebrachte Kritik regelmäßig selbst "abqualifizieren/diskreditieren" ?  ::)
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. April 2015, 11:27:22
... Nehmen Sie mal Abstand von den hier einseitig diskutierten Fällen. Es besteht, wie schon einmal festgestellt, immer noch Vertragsfreiheit in Deutschland. Da kann ein Versorger bei Sonderverträgen ausschließen wen und was er will. Er muss sich da auch nicht an Definitionen aus anderen Quellen halten, sondern den Ausschluss lediglich zweifelsfrei bestimmen und Gesetze wie z.B. §§ 305-307 BGB beachten.

Das ist zu bezweifeln  - insbesondere, wenn es sich um ein/e Spezialgesetz/-Verordnung zur Energieversorgung handelt -  und das berücksichtigen  S I E  nicht, zumindest nicht genügend differenziert abhängig vom jeweiligen Einzelfall sowie dem unterschiedlichen Wortlaut der jeweils geltenden AGB-Version.

Soviel zu "hier einseitig diskutierte Fälle" !  :(
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 14. April 2015, 13:53:21
... Nehmen Sie mal Abstand von den hier einseitig diskutierten Fällen. Es besteht, wie schon einmal festgestellt, immer noch Vertragsfreiheit in Deutschland. Da kann ein Versorger bei Sonderverträgen ausschließen wen und was er will. Er muss sich da auch nicht an Definitionen aus anderen Quellen halten, sondern den Ausschluss lediglich zweifelsfrei bestimmen und Gesetze wie z.B. §§ 305-307 BGB beachten.
Das ist zu bezweifeln  - insbesondere, wenn es sich um ein/e Spezialgesetz/-Verordnung zur Energieversorgung handelt -  und das berücksichtigen  S I E  nicht, zumindest nicht genügend differenziert abhängig vom jeweiligen Einzelfall sowie dem unterschiedlichen Wortlaut der jeweils geltenden AGB-Version. Soviel zu "hier einseitig diskutierte Fälle" !  :(
Eine Kontrahierungszwang nach "Spezialgesetz/-Verordnungen" gibt es in Bezug auf die Grundversorgung (siehe § 36 EnWG). Vielleicht noch mit § 18 EnWG Allgemeine Anschlusspflicht für den Netzbetreiber. Dann gibt es noch die Abnahmegarantie für den EE-Strom.

.... wo sonst noch ?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 14. April 2015, 15:26:42
@bolli, was Sie da als Widerspruch lesen wollen, ist eine weiter einschränkende Ergänzung. Wenn unter dem Richtzeichen Parken nur für PKW noch das Ergänzungschild "Parken nur mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std" angebacht ist, dann steht das nicht zum Widerspruch sondern zur weiteren Einschränkung.
Der BGH hat schon mehrfach mit seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass er irreführende Formulierungen oder solche die für den Verbraucher widersprüchlich sein könnten auch zugunsten der Verbraucher auszulegen vermag. Und nicht alles was für SIE eindeutig ist, mag auch für die Richter bis hin zum BGH eindeutig sein. Insofern bleibt es abzuwarten, was aus entsprechenden Verfahren raus kommt, so sie denn eingeleitet werden. Es gilt auch hier: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt !
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 14. April 2015, 16:16:49
@bolli, was Sie da als Widerspruch lesen wollen, ist eine weiter einschränkende Ergänzung. Wenn unter dem Richtzeichen Parken nur für PKW noch das Ergänzungschild "Parken nur mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Std" angebacht ist, dann steht das nicht zum Widerspruch sondern zur weiteren Einschränkung.
Der BGH hat schon mehrfach mit seiner Rechtsprechung deutlich gemacht, dass er irreführende Formulierungen oder solche die für den Verbraucher widersprüchlich sein könnten auch zugunsten der Verbraucher auszulegen vermag. Und nicht alles was für SIE eindeutig ist, mag auch für die Richter bis hin zum BGH eindeutig sein. Insofern bleibt es abzuwarten, was aus entsprechenden Verfahren raus kommt, so sie denn eingeleitet werden. Es gilt auch hier: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt !
Wie gut, dass wenigstens die Straßenverkehrsordnung in aller Regel nicht ausgelegt werden kann und dort solche Diskussionen nicht geführen werden müssen oder besser können. Ja, gerne würde ich sehen was die Richter des BGH zu einer solchen Formulierung entscheiden würden, vielleicht geht ja einer der Streiter hier diesen weiten Weg.

Zumindestens sahen schon Richter keine überraschende und mehrdeutige Klauseln und kamen zu diesem Schluss: "Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.". Siehe schon Antwort #83
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 14. April 2015, 17:51:39
... Eine Kontrahierungszwang nach "Spezialgesetz/-Verordnungen" gibt es in Bezug auf die Grundversorgung (siehe § 36 EnWG). Vielleicht noch mit § 18 EnWG Allgemeine Anschlusspflicht für den Netzbetreiber. Dann gibt es noch die Abnahmegarantie für den EE-Strom. .... wo sonst noch ?

Was hat denn jetzt "Kontrahierungszwang" mit dem Thema des Threads zu tun, wo bereits seit mindestens
1 Jahr ein Vertragsverhältnis besteht?

Als User eines Verbraucher-Forums (!)
könnte man ja vielleicht auch mal fragen, warum 365 AG & Co. nicht
- wie bei der Überprüfung der Bonität der Kunden -  vor Annahme eines angetragenen Vertrages googelt und
à la NSA auf der Suche nach PV-Anlagen und Klein(st)gewerbe unterwegs ist.

@PLUS, ich bleibe dabei: allein  S I E  diskutieren  h i e r  einseitig (s.u. !), undifferenziert und regelmäßig mit Ignorierung des unterschiedlichen Wortlauts der jeweils geltenden AGB-Version. Tolle Hilfe!  :(  :(  :(

Ob der Bonus eines Stromkunden etwas mit EEG und Ihrem "Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung" blablabla zu tun hat, sollen die Leser beurteilen. ::)   
 
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 14. April 2015, 18:43:10
Was hat denn jetzt "Kontrahierungszwang" mit dem Thema des Threads zu tun, wo bereits seit mindestens 1 Jahr ein Vertragsverhältnis besteht?
...
@PLUS, ich bleibe dabei: allein  S I E  diskutieren  h i e r  einseitig (s.u. !), undifferenziert und regelmäßig mit Ignorierung des unterschiedlichen Wortlauts der jeweils geltenden AGB-Version. Tolle Hilfe!  :(  :(  :(

Ob der Bonus eines Stromkunden etwas mit EEG und Ihrem "Ich haben etwas gegen die extreme Förderung und gegen Sonderbehandlungen zu Lasten Dritter und hier riecht es wieder einmal gewaltig nach Sonderbehandlung" blablabla zu tun hat, sollen die Leser beurteilen. ::)
Aber, aber @khh, jetzt werden Sie ausfallend. Der Hinweis auf den nicht bestehenden Kontrahierungszwang bezog sich auf Ihre Antwort in #105 mit den herausgestellten "Spezialgesetz-/Verordnungen" zur Energieversorgung, wo Sie mich ausschnittsweise zitieren und den Auschnittstext bezweifeln.

Die "Spezialgesetz-/Verordnungen" gibt es in diesem Zusammenhang nicht, die §§ 305-307 BGB gehören zum allgemeinen Privatrecht und nicht zu einem Lex Photovoltaik. Also keine Sonderbehandlung ;)! 
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 15. April 2015, 08:08:54
Zumindestens sahen schon Richter keine überraschende und mehrdeutige Klauseln und kamen zu diesem Schluss: "Durch den Umstand, dass der Beklagte Betreiber einer Photovoltaikanlage ist, kommen genau diese Klauseln in den Stromlieferbedingungen zum Zug und der Beklagte hat keinen Anspruch auf den streitgegenständlichen Bonus.". Siehe schon Antwort #83
Ich will hier keine Richterschelte betreiben, auch nicht zu Lasten von Richtern an Amtsgerichten, aber dass manches Urteil eines AG in der Vergangenheit schon durch höhere Instanzen "kassiert" wurde, ist uns beiden als langjährige Leser des Forums doch wohl bekannt. Und dabei waren durchaus auch Klauseln, bei den wir zunächst nicht gedacht hätten, dass SO entschieden würde. Die BGH-Richter sehen oft Dinge etwas anders, manchmal (leider) auch zu Lasten der Verbraucher (man denke an die Sockelpreistheorie in der Grundversorgung), aber durchaus auch des öfteren zu Gunsten der Verbraucher. Und inwiefern die Klauseln des besagten Versorgers in einigen Varianten z.B. einen Überrumpelungs- oder Täuschungsversuch des Verbrauchers beinhalten, kann man aus rechtlicher Sicht sicherlich unterschiedlich beurteilen.
Da es hier um PV-Anlagenbetreiber geht, ist mir IHRE Beurteilungsweise durchaus klar.  ;)

Ich beurteile Aussagen aus Urteilen übrigens immer gerne anhand eines kompletten Urteils, damit man den Kontext, in dem bestimmte Aussagen stehen, auch bewerten kann. Das o.a. Urteil liegt mir leider nicht in Gänze vor und ich konnte es auch im netz nicht finden, weshalb ich eine weitere inhaltliche Bewertung der angeführten Aussagen auch nicht tätigen werde.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 15. April 2015, 11:03:23
Da es hier um PV-Anlagenbetreiber geht, ist mir IHRE Beurteilungsweise durchaus klar.  ;)

Ich beurteile Aussagen aus Urteilen übrigens immer gerne anhand eines kompletten Urteils, damit man den Kontext, in dem bestimmte Aussagen stehen, auch bewerten kann. Das o.a. Urteil liegt mir leider nicht in Gänze vor und ich konnte es auch im netz nicht finden, weshalb ich eine weitere inhaltliche Bewertung der angeführten Aussagen auch nicht tätigen werde.
@bolli, wenn hier immer wieder im Zusammenhang von PV-Anlagen von "Überrumpelungs- oder Täuschungsversuchen" die Rede ist, dann geht das am Kern vorbei. Es gibt keine LEX PV. Im  § 305c BGB steht etwas von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln. Das gilt generell und ist nicht als Sonderregel für PV-Anlagenbereiber gedacht. Siehe schon die Überschrift zum Thema!

Das gesamte Urteil steht leider nicht zur Verfügung. Ich werde mich jetzt aber auch nicht darum bemühen, so wichtig ist mir die Sache dann doch wieder nicht. Der gezeigte Auschnitt bezieht sich aber genau auf § 305c BGB als Maßstab. (http://www.stromblog.org/wp-content/uploads/2015/02/photovoltaik-bonus.jpg)
Die Begründung ist klar und nicht missverständlich. Ist die Klausel im Sinne von § 305c BGB überraschend, dann gilt das generell und rechtfertigt keine Sonderbehandlung weder hin noch her.

Richtig erkannt, gegen die zahlreichen und zunehmenden Sonderbehandlungen in diesem Bereich hat sich langsam eine wohl begründete Allergie entwickelt. Die Pollenflugsaison hat hier das ganze Jahr Hochkonjunktur. ;)
 
Ich bin da halt noch ein echter Verbraucher und kein subventionierter Energieerzeuger. Deshalb ist für mich nicht immer erkennbar, wessen Interessen hier im Verbraucherforum eigentlich vertreten werden. Ich tausche nicht gerne alte Monopolsitutionen gegen ein verkapptes EEG-Monopol, das ständig verfeinert und ausgebaut wird. Teufel gegen Beelzebub ist keine akzeptable Alternative.

Die schon oft vorgebrachte Forderungen nach einer markt- und wettbewerbsorientierten Umgestaltung der EE, u. a. durch die Monopolkommission, wird zwar immer wieder von der Politik zur Kenntnis genommen, verflüchtigt sich dann nicht nur schnell, im Gegenteil, es wird, wie man sieht, mit starker Lobbyarbeit, an allen Ecken immer schlimmer.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: bolli am 15. April 2015, 13:58:04
wenn hier immer wieder im Zusammenhang von PV-Anlagen von "Überrumpelungs- oder Täuschungsversuchen" die Rede ist, dann geht das am Kern vorbei. Es gibt keine LEX PV. Im  § 305c BGB steht etwas von überraschenden und mehrdeutigen Klauseln. Das gilt generell und ist nicht als Sonderregel für PV-Anlagenbereiber gedacht. Siehe schon die Überschrift zum Thema!

Aber in DIESEM Thread geht es um die PV-Anlagen. Und da gibt es bekanntermaßen einige Besonderheiten, die die Frage, ob man z.B. an seinem Hausanschluss ausschließlich privaten Verbrauch tätigt, wenn man über einen anderen Anschluss Strom ins Netz einspeisst, oder anderen ähnlichen Fragestellungen, die hier auch schon thematisiert worden sind, nicht so einfach beantwortbar macht. Dieses Ganze steht nach meiner Einschätzung durchaus auch im  Kontext zu der Frage, ob irgendwelche Klauseln überraschend oder mehrdeutig sind.
Das Ganze ist aber tatsächlich sicherlich sowohl zu komplex als auch zu wenig vorhersagbar in Bezug auch gerichtliche Entscheidungen, als das man zuverlässig vorhersagen könnte, wie eventuelle gerichtliche Verfahren ausgehen.

Das gesamte Urteil steht leider nicht zur Verfügung. Ich werde mich jetzt aber auch nicht darum bemühen, so wichtig ist mir die Sache dann doch wieder nicht. Der gezeigte Auschnitt bezieht sich aber genau auf § 305c BGB als Maßstab. (http://www.stromblog.org/wp-content/uploads/2015/02/photovoltaik-bonus.jpg)
Die Begründung ist klar und nicht missverständlich. Ist die Klausel im Sinne von § 305c BGB überraschend, dann gilt das generell und rechtfertigt keine Sonderbehandlung weder hin noch her.
Das die Begründung klar und nicht missverständlich ist sehen SIE so (und sicherlich auch ein paar andere, vor allem Versorger  :) ), muss aber wie schon ausgeführt, nicht so sein.

Richtig erkannt, gegen die zahlreichen und zunehmenden Sonderbehandlungen in diesem Bereich hat sich langsam eine wohl begründete Allergie entwickelt. Die Pollenflugsaison hat hier das ganze Jahr Hochkonjunktur. ;)
 
Ich bin da halt noch ein echter Verbraucher und kein subventionierter Energieerzeuger. Deshalb ist für mich nicht immer erkennbar, wessen Interessen hier im Verbraucherforum eigentlich vertreten werden. Ich tausche nicht gerne alte Monopolsitutionen gegen ein verkapptes EEG-Monopol, das ständig verfeinert und ausgebaut wird. Teufel gegen Beelzebub ist keine akzeptable Alternative.
Auch ich bin kein subventionierter Energieerzeuger, glaube aber erkannt zu haben, dass eine weitere fast ausschließliche Abhängigkeit von Atomstrom und fossilen Rohstoffen nicht des Rätsels Lösung vor allem für die Generationen nach uns ist.

Keine Frage sind beim EEG ne Menge Fehler gemacht worden und werden wohl auch einige heute noch gemacht, aber da wir in Deutschland Vorreiter sind, ist die Lösungsfindung auch nicht so einfach. Aber eine Lösungsfindung auf höherer, internationaler Ebene wäre mit Sicherheit noch deutlich schwieriger, da noch mehr unterschiedliche Interessen eingebracht würden.

Wir sind auf einem Weg, ob der ausreichend gut ist, wird sich zeigen.

Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 15. April 2015, 15:40:57
Aber in DIESEM Thread geht es um die PV-Anlagen. Und da gibt es bekanntermaßen einige Besonderheiten, ......
@bolli, genau da ist der Hund begraben, in den angeblichen "Besonderheiten". Der Hausanschluss oder das Hausnetz sind gerade nicht relevant. Genausowenig wie bei anderen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten. Man sucht sich seine Ausnahmen und nutzt dafür  fast jedes Mittel und Begriffe aus anderen Zusammenhängen.

Es geht nicht um den Hausanschluss sondern nur um die Frage der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, wie gering sie auch sei. Ausschießlich ist eindeutig, ohne Ausnahme, komplett. Aber das ist bei den vielen EE-"Besonderheiten" und den jahrelangen Lobbyaktivitäten der Nutzniesser von vielen offensichtlich nur noch schwer zu erfassen.

Das schwammige Argument mit dem Atomstrom und den fossilen Rohstoffen kommt immer wieder. So hat das keine Gültigkeit. Es gibt bekanntlich mehrere Wege nach Rom und dieser EEG-Weg führt eher in die Irre. Man muss den Zielen, den vollmundigen Ankündigungen von Beginn an nur die heutigen Ergebnisse gegenüberstellen. Das vermeidet man tunlichst. Warum wohl? Man will auch die Frage nicht hören, was man mit den Milliarden, insbesondere der PV-Investitionen, in dieser Hinsicht bewegen hätte können. Es war bequem und man konnte sich auf den Subventionen ausruhen, "verdient" hat man auch so glänzend unabhängig von der Sonne. Für den Glanz sorgen per Zwang die Verbraucher.

Nächste Generation? Sicherer, effektiver, umwelt-, klimafreundlicher und zukunftsfähiger ist die Energieversorgung bis jetzt nicht geworden, im Gegenteil. Heute noch geht's mal hü und mal hott und die Milliarden der Energieverbraucher fließen den Bach bzw. den Rhein immer noch runter und nicht hinauf. ;)

... den schon wieder ist so ein wahnsinniger Weltrekord in dieser deutschen Energiewende in der Pipeline:
Zitat
Dafür bauen die Stadtwerke Düsseldorf das wohl effizienteste Kraftwerk der Welt mit einem Wirkungsgrad von mehr als 61 Prozent. Damit wird es den bisherigen Weltrekordhalter, Block vier des pleitebedrohten Kraftwerks in Irsching, ablösen, der auf 60,4 Prozent kommt.
GuD Düsseldorf (http://green.wiwo.de/duesseldorf-wie-die-stadt-erdgaskraftwerke-fit-fuer-die-zukunft-machen-will/)

... zur Erinnerung (April 2013): Teures Opfer für die Energiewende: Der Irrsinn von Irsching (http://www.focus.de/finanzen/news/subventionen-fuer-gaskraftwerk-energiewende-der-irrsinn-von-irsching_aid_973161.html)
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. April 2015, 16:27:16
Aber in DIESEM Thread geht es um die PV-Anlagen. Und da gibt es bekanntermaßen einige Besonderheiten, ......
@bolli, genau da ist der Hund begraben, in den angeblichen "Besonderheiten". Der Hausanschluss oder das Hausnetz sind gerade nicht relevant. Genausowenig wie bei anderen gewerblichen oder selbständigen Tätigkeiten. Man sucht sich seine Ausnahmen und nutzt dafür  fast jedes Mittel und Begriffe aus anderen Zusammenhängen.
Es geht nicht um den Hausanschluss sondern nur um die Frage der selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit, wie gering sie auch sei. ...

Doch, speziell in diesem Thread " Bonusverweigerung wg. PV ... " geht es um Hausanschluss und Hausnetz !

Selbst wenn man nur den AGB-Wortlaut "bei ausschließlich privater Nutzung der Abnahmestelle" nimmt (bekanntlich gibt es auch andere AGB-Versionen, "selbständige" Tätigkeit gab es aber noch nie), dann kann es nur so sein, dass eine nicht private Tätigkeit, welche die von der 365 AG belieferte Abnahmestelle nicht tangiert (also für eine solche Tätigkeit nichts von deren geliefertem Strom verbraucht wird), dem Versorger NICHTS angeht!

Zudem wäre der Versorgerladen beweispflichtig, dass der von ihm gelieferte Strom anderweitig verbraucht wird, wenn er sich bei Verweigerung des vertraglich vereinbarten Bonus auf AGB-Klauseln beruft. Ihr beliebten "Argumente" wie Verwaltungsarbeiten oder Buchführung wg. der PV-Anlage (beides gibt es wohl kaum) und Steuererklärungen (macht wohl eher der Steuerberater) ersparen Sie uns bitte.

Hier "nicht relevant" ist mal wieder allein alles weitere in Ihrem vorstehenden Beitrag geschriebene!  :(  >:(


PS: Haben Sie sich der 365 AG & Co. eigentlich schon mal als Berater o.ä. angedient ?  8)  ;)

PPS: Nein, das "PS" nehme ich zurück; Sie müssen Lobbyist der PV-Branche oder Beauftragter der Politik sein, der hier unermüdlich daran arbeitet, dass irgendwann niemand mehr Kritik an PV oder EE/EEG lesen will !?  ;)  ;)       
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 15. April 2015, 19:02:40
PS: Haben Sie sich der 365 AG & Co. eigentlich schon mal als Berater o.ä. angedient ?  8)  ;)
PPS: Nein, das "PS" nehme ich zurück; Sie müssen Lobbyist der PV-Branche oder Beauftragter der Politik sein, der hier unermüdlich daran arbeitet, dass irgendwann niemand mehr Kritik an PV oder EE/EEG lesen will !?  ;)  ;)
@khh, Ihnen ist wohl gewaltig der Gaul durchgegangen. Sie ersparen den Lesern aber überhaupt nichts. Ich lasse Ihnen Ihren Glauben. Wie Sie ihn hier vertreten grenzt an Extremismus oder Radikalismus, Sie können es sich aussuchen.

Sie sind doch fit mit Paragraphen, den Eindruck erwecken Sie gerne. Dann ist Ihnen dieser Paragraph sicher nicht fremd: §186 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html)
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. April 2015, 19:23:51
OFF - TOPIC

@PLUS

Huch, auf einmal so empfindlich ?  -  Dann ein großes 'Sorry' !  :-[

Was ich glaube und was ich sagen wollte, dass dürften SIE doch wohl nicht missverstanden haben.

Gruß, khh

OFF-TOPIC - Ende



Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 15. April 2015, 19:39:49
Was ich glaube und was ich sagen wollte, dass dürften SIE doch wohl nicht missverstanden haben.
Alles nur ein Missverständnis? @khh, Sie verstehen nichts miss? Z.B., eine selbständige Tätigkeit ist nicht deckungsgleich mit einer "nicht privaten Tätigkeit". Vielleicht lesen Sie nochmal in Antwort #96 (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19151.msg114181.html#msg114181)

Der Versorger hat Gesetze und Verordnungen zu beachten, aber was und wen er ausschließen möchte ist bei Sonderverträgen alleine seine Sache. Nochmal, auch wenn Ihnen das nicht gefällt, es herrscht hier grundsätzlich Vertragsfreiheit.
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: khh am 15. April 2015, 19:53:18
Ja, da hatte ich verstanden miss !

Sie missverstehen  N I E ?

Und niemals gewollt ?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: PLUS am 15. April 2015, 20:11:26
Ja, da hatte ich verstanden miss ! Sie missverstehen  N I E ? Und niemals gewollt ?
Gewollt sicher nicht, aber wer behauptet hier alles zu verstehen ist ein sicher einmaliges Genie. Ich bin das nicht und erhebe schon gar keinen Anspruch  ;). Sie wissen ja alles immer ganz genau, oder wenn doch nicht, fragen Sie mal ihren Abgeordneten den sie gewählt haben zum Thema und der für die "relevanten" Gesetze ja sicher gestimmt hat.  Dann wird Ihnen das Chaos deutlich.

Fazit: Ja, die Diskussion macht keinen Sinn. Lediglich die chaotischen Phänomene der Versorgung der deutschen Verbraucher mit Energie werden hier wieder einmal sichtbar. Alleine die rechtlichen Fragen erforderen neue Chaostheorien, da hilft auch keine Mathematik mehr.

Oder hat das mit Chaos nichts zu tun? Was die Politik da veranstaltet und zulässt und was die Rechtssprechung manchmal noch toppt ist einfach nur die größte Schlamperei der Energieversorgungsgeschichte?
Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Öcke am 21. Mai 2015, 10:52:19
Hallo,

jetzt warte ich bereits seit 15 Wochen auf eine Nachricht vom Gericht.  >:(

Der letzte, abschließende Sachvortrag meines Anwalts ans Gericht war am 03.02.15!!!

Insgesamt läuft das Widerklage-Verfahren seit 20.11.14!! (6 Monate)

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. hatte am 18.09.14 mit der Schlichtung begonnen.

Also sind wir bei 8 Monaten. Und das wegen 298.-€.

Unglaublich.  :-\

Gruß
Öcke



Titel: Re: Bonusverweigerung wegen Photovoltaikanlage auf dem Hausdach
Beitrag von: Öcke am 09. März 2016, 10:49:36
Hallo,

ich wollte hier nochmals abschließend zu meinen Fall berichten.

Leider hat es unser Amtsgericht nicht geschafft, sich innerhalb von über einem Jahr mit der Angelegenheit zu befassen. Selbst eine kürzlich gestellte bitte um Sachstandsmitteilung wurde nicht beantwortet.

Mein Anwalt hatte mir dann geraten, mich auf einen Vergleich einzulassen, den Almado nochmals angeboten hatte. Dieser sieht eine Zahlung von 150.-€ durch Almado an mich vor, mit entsprechendem Beendigung des Verfahrens.

In Anbetracht der Tatsache, daß es in der Vergangenheit vergleichbare Urteile für und gegen Almado gegeben hat, habe ich diesem dann zugestimmt und das Gericht ebenfalls.

Ich wollte auch nicht mehr länger auf eine Entscheidung des Amtsgericht warten. Wer weis wann dies geschehen wäre und vor allem wie.

Damit ist die Sache erledigt.

Insgesamt ein nicht befriedigendes Ende.

Gruß
Öcke