Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => D => Stadt/Versorger => DEW21 - Dortmunder Energie und Wasserversorgung => Thema gestartet von: henk0011 am 15. August 2009, 15:55:22

Titel: Sondervertrag oder Grundversorgung
Beitrag von: henk0011 am 15. August 2009, 15:55:22
Hallo liebe Mitstreiter,

die DEW wollte meinen Gas-Vertrag \"Unser Erdgas.aktiv\" zum 31.7.09 kündigen mit der Begründung, ich hätte einen Normsonderkundenvertrag, der mit 3monatlicher Kündigungsfrist zum Quartalsende gekündigt werden kann. Uns sie wollten mich danach in den Grundversorungstarif einstufen.

Darauf habe ich widersprochen, weil kein schriftlicher Vertrag existiert und demzufolge keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, somit auch kein einseitiges Kündigungsrecht (§ 305 Abs. 2 BGB).

Darauf teilte mir die DEW mit, nach Prüfung hätte sie festgestellt, dass kein Normsonderkundenvertrag besteht sondern dass ich nach einem Grundversorgungstarif versorgt werde und deshalb die Kündigung zu unrecht erfolgt ist.  Nun frage ich mich, was jetzt stimmt. Ich habe die Gaspreise auf den Stand von November 2004 eingefroren.

Neben dem Tarif \"Unser Erdgas.aktiv\"  gibt es noch \"Unser Erdgas.pur\", \"Unser Erdgas.maxi\", \"Unser Erdgas.spezial\", \"Unser Erdgas.online\".
Kriterium für die Einteilung ist der Gasverbrauch. Siehe:
http://www.dew21.de/Default.aspx/g/621/l/1031/r/-1/t/627255/on/627255/a/11/id/668685

Es kommt mir so vor, als wäre ich als Kunde in der Grundversorgung für die DEW das keinere Übel obwohl ich in Wirklichkeit evtl. doch Sondervertragskunde bin und deshalb die nicht verjährten Überzahlungen zurückfordern könnte.