Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Stadt/Versorger am 21. März 2018, 08:52:07
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Unsere Stadt hat einen Anschluss-und Benutzerzwang erlassen ,um letztendlich die eigenen Stadtwerke wirtschaftlich zu schützen. Allerdings ist der Preis pro Kwh um den Faktor 2,65 höher als bei Erdgas. Ist das ggf. schon Bertug im Sinne des Strafgesetzbuches ?
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Für einen Betrug bedarf es einer Täuschung, um einen Irrtum zu erregen, der zu iner Vermögensverfügung veranlasst, welche zu einem Vermögensschaden führt..... Worin eine Täuschungshandlung liegen soll, ist nicht ersichtlich...
Dafür, ob der Preis übersetzt ist, kommt es sicher auf die Kosten der Fernwärmeerzeugung und die Kosten der Wärmeleitung an. Diese Kosten leiten sich nicht unbedingt aus den Gaspreisen her.
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Vielen Dank für die Antwort
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Unsere Stadt hat einen Anschluss-und Benutzerzwang erlassen ,um letztendlich die eigenen Stadtwerke wirtschaftlich zu schützen.
Aus DIESEM Grund dürfte der ABZ nicht zulässig sein. Dafür müssen gute Gründe vorhanden sein und diese zählen nicht dazu. Das BVerwG hat da vorletztes Jahr auch was zu gesagt. Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärme zum Zwecke des Klimaschutzes nach § 16 EEWärmeG (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-10cn115-fernwaerme-anschluss-benutzung-zwang-satzung-kommune/) . Generell gilt es, bestimmte Dinge zu beachten, zu denen u.a. hier Der Anschluss- und. Benutzungszwang für kommunale Nah- und. Fernwärmesysteme. Aktuelle rechtliche Vorgaben und. Ausgestaltungsmöglichkeiten (http://www.null-emissions-gemeinden.de/fileadmin/null-emissions-gemeinden/dokumente/2013-02-05_zerd_AZB-fuer-kommunale-Nah-und-Fernwaermesysteme_stomerius.pdf) etwas gesagt wird. Und wenn es dann zulässig ist, kommen die von RR E-ft angeführten Aspekte hinzu.
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Der Anschlus- und Benutzungszwang zur Fernwärme ist höchstrichterlich abgesegnet, wenn er mit globalem Klimaschutz begründet wird .
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-10cn115-fernwaerme-anschluss-benutzung-zwang-satzung-kommune/
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Der Anschlus- und Benutzungszwang zur Fernwärme ist höchstrichterlich abgesegnet, wenn er mit globalem Klimaschutz begründet wird .
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverwg-urteil-10cn115-fernwaerme-anschluss-benutzung-zwang-satzung-kommune/
So global dürfte das nicht gelten. Die Art der Fernwärme muss meines Wissens grundsätzlich dazu geeignet sein, dieses Ziel zu erreichen. Ein kleines Braunkohlekraftwerk in der Gemeinde dürfte mit diesem Ziel nicht vereinbar sein. ;)
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https://www.wgh.de/wgh-online-journal/artikelansicht/news/fernwaermezwang-verbessert-klimaschutz-nicht.html