Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => 3 => Stadt/Versorger => 365 AG (vormals almado AG) => Thema gestartet von: Amazone am 22. Mai 2013, 22:52:18

Titel: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 22. Mai 2013, 22:52:18
Schon im Foren-Thread „Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung“ wurde angesprochen, dass Almado anscheinend versucht, bei ausgesprochenen Kündigungen ein anderes Wirksamkeitsdatum zu behaupten, um auf diese Weise um die Zahlung der zugesagten Boni herum zu kommen.

Nachdem ich das zunächst für Einzelfälle gehalten habe, höre ich nunmehr von immer mehr Almado-Kunden, dass es ihnen ähnlich ergeht.

Ich habe deshalb bereits diverse Almado-Kunden gebeten, mir ihre Fälle bekannt zu geben, damit sie hier öffentlich gemacht werden können. Auch alle Forenmitglieder, die Almado-Kunden sind, eine Kündigung ausgesprochen haben und danach von Almado einen abweichenden Wirksamkeitstermin für ihre Kündigung bestätigt bekommen haben, möchte ich hier um Veröffentlichung Ihres Falls bitten.

Es kann ja wohl nicht angehen, dass ein Versorger mit derartigen Geschäftspraktiken durchkommt! Lassen Sie uns dem mit vereinten Kräften einen Riegel vorschieben!

Wichtiger Hinweis auch: Wenn Sie vorhaben, Ihren Vertrag zu kündigen, dann tun Sie es möglichst frühzeitig, auch wenn Sie bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch mehrere Monate Zeit hätten. Denn wenn Sie sich bei Almado beschweren, haben diese nach § 111a EnWG vier Wochen Zeit für ihre Antwort, bevor Sie ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie einleiten können. Und auch dieses benötigt dann wieder Zeit. Sodass es sein kann, dass Ihr Vertrag ausläuft, ohne dass Sie ein endgültiges Ergebnis haben und womöglich für einige Zeit gar in der teuren Grundversorgung landen. Also: zeitig handeln!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: nelly am 24. Mai 2013, 16:32:45
In dem  Foren-Thread „Almado - Schreiben eines Kunden nach einer Preiserhöhung“ hatte ich auch schon mehrmals, zuletzt unter dem 29.03.2013, von meinem Fall berichtet.
Genau so ist es mir ergangen: gekündigt zum 01.04.2013, zunächst eine Bestätigung zum 18.02.2013 und dann nach Widerspruch zum 8.3.2013. Abgerechnet hat almado dann auch zum 8.3.2013, natürlich ohne Bonus  >:( !
Die Grundversorgung vom 9.3.2013 bis zum 31.3.2013 (ab 1.4.13 neuer Versorger) ist mich nicht viel teurer gekommen, als wenn ich noch bis 31.3.2013 von almado versorgt worden wäre, da der zugesagte Bonus ja begrenzt war auf die kWh, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden und ich mehr verbraucht habe.
Aus der Schlussrechnung ergibt sich ein Guthaben von 54,63 € und der Bonus würde 360,75 € betragen, immerhin 415,38 €, dafür muss ich lange arbeiten und diese "Firma" soll mit ihrer Masche durchkommen ? N e i n  !! auf keinen Fall.

Ich schiebe auch mit an dem Riegel...... ;D

Gleiche Fälle sind mir persönlich noch von 3 weiteren Personen bekannt.
Ich habe zu diesem Thema auch noch einen interessanten Beitrag unter folgendem Link : http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw21/0521/00_stromdiscounter.jsp
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Mai 2013, 17:05:47
Es gibt Neues!

Ich habe erste konkrete Fälle vorliegen, aus denen ersichtlich wird, wie Almado jeweils vorgeht:

1. Almado schickt nach erfolgter Kündigung eines Bonus-Vertrages per E-Mail eine Kündigungsbestätigung mit Angabe eines Vertragsende-Datum, das zu einer unterjährigen (also nicht volle 12 Monate dauernden) Vertragszeit führt. Da der zugesagte Bonus nach den Almado-AGB aber nur fällig wird, wenn der Verbraucher volle 12 Monate beliefert wurde, führt das im Ergebnis dazu, das in der Endabrechnung kein Bonus mehr gewährt wird.

Dreist und perfide! Hier heißt es aufpassen und das bestätigte Datum des Vertragsendes genau auf Richtigkeit zu prüfen! Ist es falsch, sofort widersprechen! Hier ein Muster, dass mir von einem Almado-Kunden mit freundlicher Genehmigung zur Verwendung überlassen wurde:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bezüglich des von Ihnen bestätigten Ablaufdatums meines Vertrages Nr. ....... muss ein Irrtum vorliegen. Denn mein Vertrag endet aus folgenden Gründen nicht mit dem ...., sondern mit Ablauf des ....
 
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB beginnt der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung, im vorliegenden Fall also am xx.xx.xxxx.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB hat mein Vertrag "........" eine Laufzeit von einem Jahr, bei mir also bis zum Ablauf des xx.xx.xxxx.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB verlängert sich der Vertrag im Tarif "......" um ein weiteres Jahr, sofern er nicht zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Ich habe meinen Vertrag zum Ende der Vertragslaufszeit (xx.xx.xxxx, siehe vor) gekündigt, sodass keine weitere Verlängerung stattfindet.
Gemäß Ziff. ..... Abs. .... Ihrer AGB ist bei der Kündigung im Tarif "........" eine Frist von ... Wochen und die Schriftformerfordernis einzuhalten. Meine Ihnen per Einschreiben zugesandte Kündigung dürfte Ihnen aufgrund des Datums Ihrer Bestätigung spätestens gestern zugegangen sein. Damit sind sämtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt.
 
Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie sich vor diesem Hintergrund ein Vertragsende wie von Ihnen behauptet zum xx.xx.xxxx ergeben könnte. Ich bitte deshalb meiner Beschwerde abzuhelfen und das Datum des Vertragsendes auf den Ablauf des xx.xx.xxxx zu korrigieren. Insoweit Sie dem nicht entsprechen wollen, bitte ich um konkrete und nachvollziehbare Erläuterung, aus welchen Rechtsgründen sich das nach Ihrer Auffassung abweichende Vertragsende ergeben soll.
 
Mit freundlichen Grüßen


2. Darauf erfolgte in allen mir bekannt gewordenen Fällen noch am gleichen Tag jeweils eine Standardantwort von Almado:

[EMail entfernt]

Bestätigt wird erneut das falsche unterjährige Enddatum! Und statt der erbetenen und nach § 111a EnWG auch geschuldeten konkreten Begründung dafür, warum der Beschwerde nicht abgeholfen wird, werden lediglich pauschal "vereinbarte Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen" genannt!


Auch hier gilt es, nochmals sofort zu widersprechen! Dazu ein weiteres Muster, das ich soeben gemailt bekommen habe:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
wie Sie aus der nochmals unten eingefügten Vorkorrespondenz ersehen können, habe ich im Rahmen meiner Beschwerde über das von Ihnen falsch bestätigte Ende der Vertragslaufzeit klar dargelegt, aus welchen Gründen der mit Ihnen geschlossene Vertrag nicht mit dem xx.xx.xxxx, sondern erst mit Ablauf des xx.xx.xxxx enden kann.
 
Ihrer Antwort-Mail darauf entnehme ich, dass Sie zum einen nicht gedenken, meiner Beschwerde abzuhelfen, sondern auf Ihrer Behauptung beharren, dass mein Vertrag am xx.xx.xxxx ende, und zum anderen auch nicht gewillt sind, über die pauschale Angabe "Aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ..." hinaus näher zu erläutern, worauf Sie Ihre Behauptung gründen.
 
Ich werde mich deshalb nun mit einer entsprechenden Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie wenden, damit diese schlichtend und zu Ihrer Kostenlast einschreitet. Dort werde ich inbesondere auch darauf hinweisen, dass Sie mich unter bewusstem Verstoß gegen § 111a EnWG nicht auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hingewiesen haben. Von einer Anrufung der Schlichtungsstelle und erforderlichenfalls auch weiteren rechtlichen Schritten absehen werde ich nur, wenn ich von Ihnen innerhalb einer letzten Frist bis zum xx.xx.xxxx hier eingehend eine korrigierte Kündigungsbestätigung erhalte, die als Zeitpunkt des Vertragsendes den Ablauf des xx.xx.xxxx ausweist.
 
Mit freundlichen Grüßen

3. Interessant ist, dass Almado auf diese Antwort-Mail (im Gegensatz zur ersten Mail) in keinem Fall  mehr eine Eingangsbestätigung verschickt hat!

Insofern würde es mich nicht wundern, wenn es im Schlichtungsverfahren (das nach Fristablauf sofort angestrengt werden sollte!) seitens Almado dann heißt: "Tut uns leid. Aber diese Mail haben wir gar nicht mehr bekommen." Eine derartige Ausrede dürfte Almado aber umso schwerer fallen, je mehr Kunden sich an die Schlichtungsstelle wenden und den Versand der entsprechenden Mail darlegen.

Ich werde weiter berichten!

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 27. Mai 2013, 07:40:22
Möglicherweise lohnt sich auch, im letzteren Fall eine "offizielle Zustellung" per Einschreiben/Rückschein. Dann hat man zwar 5,- EUR investiert, aber ein Bestreiten des Zugangs ist in jedem Fall nicht mehr möglich, egal wieviele Kunden was machen oder wie es eine andere Stelle sieht. Geiz ist da ein schlechter Ratgeber.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 27. Mai 2013, 16:14:46
Möglicherweise lohnt sich auch, im letzteren Fall eine "offizielle Zustellung" per Einschreiben/Rückschein. Dann hat man zwar 5,- EUR investiert, aber ein Bestreiten des Zugangs ist in jedem Fall nicht mehr möglich, egal wieviele Kunden was machen oder wie es eine andere Stelle sieht. Geiz ist da ein schlechter Ratgeber.

Eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein beweist nur, dass der Empfänger einen Umschlag erhalten hat, nicht jedoch den behaupteten Inhalt. Was wollen Sie dagegen ausrichten, wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag sei leer gewesen oder habe lediglich ein sonst nicht weiter beschriebenes Blatt mit den Adressdaten des Empfängers enthalten?

Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann dies allein auf dem Weg einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Denn dieser überzeugt sich vorher von dem Inhalt des Schreibens. Und nur dies ist ein gerichtsfester Beweis.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 27. Mai 2013, 18:14:09
Den Nachweis über die Versendung und Zustellung sehr wichtiger Schriftstücke dokumentiere ich folgendermaßen :

Ein Zeuge bestätigt auf meiner Ausfertigung/Kopie des Schriftstückes „Das Original dieses Schriftstückes an . . . . . . wurde am . . . . . . in meinem Beisein kuvertiert und bei der Postfiliale . . . . . . als Einwurf-Einschreiben aufgegeben“ Datum/Unterschrift (mit Name/Anschrift).
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 28. Mai 2013, 07:40:00
Eine Zustellung per Einschreiben/Rückschein beweist nur, dass der Empfänger einen Umschlag erhalten hat, nicht jedoch den behaupteten Inhalt. Was wollen Sie dagegen ausrichten, wenn der Empfänger behauptet, der Umschlag sei leer gewesen oder habe lediglich ein sonst nicht weiter beschriebenes Blatt mit den Adressdaten des Empfängers enthalten?
Da ich nciht jeden Tag solche Scheiben habe, bringe ich solche zusammen mit meinem Freund zur Post und klebe den Umschlag in seinem Beisein zu, nachdem ich ihm den Inhalt gezeigt habe und bevor ich ihn der Postbediensteten gebe. Er bestätigt mir, dass der Brief KEINEN leeren Inhalt hatte bzw. was drin war. Ist auf jeden Fall deutlich preiswerter als der Gerichtsvollzieher. Für das Geld gehen wir dann lieber Essen.  ;)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 29. Mai 2013, 10:55:18
Ich persönlich bevorzuge nach wie vor die Gerichtsvollzieherzustellung. Finde ich weniger aufwändig, als mit einem Freund bei der Post aufzulaufen und teuer ist es auch nicht. Beim letzten Mal habe ich dafür nach meiner Erinnerung 12 Euro gezahlt. Außerdem macht eine Gerichtsvollzieherzustellung erheblich mehr Eindruck als das (bestreitbare) Zeugnis eines Freundes.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 29. Mai 2013, 12:34:13
In dem  Foren-Thread „Trickreicher Abzockversuch von Almado!“ hatte ich auch schon mehrmals, zuletzt unter dem 29.03.2013, von meinem Fall berichtet.
Genau so ist es mir ergangen: gekündigt zum 01.04.2013, zunächst eine Bestätigung zum 18.02.2013 und dann nach Widerspruch zum 8.3.2013. Abgerechnet hat almado dann auch zum 8.3.2013, natürlich ohne Bonus  >:( !
Die Grundversorgung vom 9.3.2013 bis zum 31.3.2013 (ab 1.4.13 neuer Versorger) ist mich nicht viel teurer gekommen, als wenn ich noch bis 31.3.2013 von almado versorgt worden wäre, da der zugesagte Bonus ja begrenzt war auf die kWh, die bei Vertragsabschluss angegeben wurden und ich mehr verbraucht habe.
Aus der Schlussrechnung ergibt sich ein Guthaben von 54,63 € und der Bonus würde 360,75 € betragen, immerhin 415,38 €, dafür muss ich lange arbeiten und diese "Firma" soll mit ihrer Masche durchkommen ? N e i n  !! auf keinen Fall.

Ich schiebe auch mit an dem Riegel...... ;D

Gleiche Fälle sind mir persönlich noch von 3 weiteren Personen bekannt.
Ich habe zu diesem Thema auch noch einen interessanten Beitrag unter folgendem Link : http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2013/kw21/0521/00_stromdiscounter.jsp

Nochmal danke für den hilfreichen Link!

Was mir nicht ganz klar ist: Sie hatten doch sicher eine Einzugsermächtigung erteilt. Warum haben Sie die Lastschrift der Schlussrechnung nicht einfach widerrufen, nur den von Ihnen berechneten Betrag einschließlich Bonusberücksichtigung überwiesen und Almado ansonsten anheim gestellt, Sie bei Nichteinverständnis doch zu verklagen?

Rückfrage auch noch mal zu Folgendem: Almado berief sich bei Ihnen hinsichtlich der Berechnung der Vertragslaufzeit auf AGB aus 2011, die später geändert wurden. Wissen Sie, bis wann die "alten" AGB galten bzw. ab wann die neuen?

Haben Sie auch irgendetwas gegen Almado unternommen (Schlichtungsstelle, Gericht)?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 05. Juni 2013, 13:28:42
Die miese Tour von Almado geht weiter!

Nachdem mehrere Kunden Almado angedroht hatten, im Falle einer nicht umgehenden Korrektur des falsch bestätigten Vertragsendedatums die Schlichtungsstelle Energie e.V. anzurufen, erhielten sie eine E-Mail, in der Almado mit irreführenden, manipulativen und sogar drohenden Worten versucht, sie von ihrem Vorhaben abzubringen.

Im Folgenden übersetze ich die verquasten Worte von Almado mal in „Normaldeutsch“.

Zitat
Bei ungelösten Streitigkeiten macht die Anrufung der Schlichtungsstelle für den Verbraucher wenig Sinn. Denn die Schlichtungsstelle hat viel zu tun und eine Bearbeitung jeden Falles nicht bzw. nicht zeitnah gewährleisten. Sehr viele Anträge auf Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens werden zudem nicht berücksichtigt und abgelehnt.

Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass wir der Schlichtungsstelle einfach mitteilen, dass wir Ihnen eine adäquate Lösung Ihres Anliegens angeboten haben, welche Sie jedoch ausgeschlagen haben. Dann macht das weitere Betreiben des Verfahrens auch für die Schlichtungsstelle keinen Sinn.

Wir sind auch nicht verpflichtet, uns an Schlichtungsempfehlungen zu halten, sondern können unser weiteres Vorgehen vollständig unabhängig davon gestalten. Hierzu gehören dann leider mitunter auch notwendig werdende Schritte, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnten.

Im schlimmsten Fall sind für Sie also viele Monate Zeit verstrichen, ohne dass Sie der Lö-sung Ihrer Angelegenheit auch nur ansatzweise näher gekommen sind.

Wenn Sie so eine Mail erhalten, lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen! Almado versucht lediglich, Ihnen mit allerlei Schauermärchen Angst zu machen und Sie von einer Anrufung der Schlichtungsstelle Energie abzuhalten, um die sonst zu ihren Lasten fällige Kostenpauschale von 350 Euro zu vermeiden (für den Verbraucher ist das Verfahren kostenlos!).

Ratsam erscheint auch, sich nicht auf weitere Verhandlungen mit Almado einzulassen, die diese gern hätten:
Zitat

Sicherlich finden wir ...auch in Ihrem Falle eine Lösung Ihres Anliegens, die die ohnehin wenig hilfreiche Einschaltung der Schlichtungsstelle überflüssig macht. ... Teilen Sie uns doch bitte einfach kurz mit, ob Sie an einer einvernehmlichen Regelung Ihrer Angelegenheit interessiert sind. ... Wir werden uns dann gerne mit Ihnen in Verbindung setzen, um die weiteren Möglichkeiten zu besprechen.

Denn was sollen weitere Verhandlungen bringen außer einer Zeitverzögerung? Entweder Almado korrigiert die falsche Kündigungsbestätigung oder Sie rufen die Schlichtungsstelle an. Punkt. Entsprechendes sollte man Almado auch mitteilen. Hier ein weiteres Muster:

Zitat
Sehr geehrte Damen  und Herren,
 
Sie versuchen, mich in einer sehr unseriösen Weise mit irreführenden, manipulativen und drohenden Aussagen davon abzuhalten, mich von einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie abzuhalten. Allein dies ist schon Grund genug für eine weitere Beschwerde, auch bei Verbraucherschutzorganisationen.
 
Ich habe Ihnen bereits den xx.xx.xxxx als Frist mitgeteilt, innerhalb der ich Ihnen letzte Gelegenheit gebe, das von Ihnen falsch bestätigte Enddatum meines Stromvertrages auf den Ablauf des xx.xx.xxxx als richtiges Datum zu korrigieren. Diese Frist werde ich nicht verlängern, sondern bei fruchtlosem Ablauf die Schlichtungsstelle anrufen und erforderlichenfalls auch weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
 
Mit freundlichen Grüßen

Wer auf Nummer Sicher gehen will, wartet dann bis zur Einschaltung der Schlichtungsstelle noch 4 Wochen ab, ob es sich Almado nicht anders überlegt. Bei fruchtlosem Ablauf gilt es aber, sofort zu handeln. Der entsprechende Schlichtungsantrag kann hier eingereicht werden: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23 (http://www.schlichtungsstelle-energie.de/index.php?id=23)

Veröffentlichen Sie hier auch Ihre eigenen Fälle! Das macht anderen Mut, sich ebenfalls zur Wehr zu setzen!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: nassau am 19. Juni 2013, 19:35:47
Einem Freund ist neulich genau dies widerfahren! Leider war die Thematik bis dato noch nicht allzu spruchreif.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 19. Juni 2013, 22:46:32
Hallo,

der Aspekt sich durch ein falsches Wirksamkeitsdatum um die Bonuszahlung drücken zu können, ist ja nur die eine Seite der Medaille. In meinem Beitag hatte ich schon beschrieben, daß Almado sich bei Altverträgen aus 2012 und früher auf die alten AGB`s (bis Ende 2012?) beruft und damit das Auftragsdatum (beim Vergleichsportal) mit dem Vertragsbeginn gleichsetzt. Also um wieviel früher müßte man kündigen, wenn zwischen Auftragsdatum und Belieferungsbeginn z.B. 3 Monate vergangen sind, und ich als unbedarfter Endverbraucher davon ausgehe, daß der Belieferungsbeginn = Vertragsbeginn ist?
Wenn man sich dann hilfesuchend an die örtliche Verbraucherzentrale wendet (Obulus 35,--Euro), kommt die nächste Überraschung. Es herrscht große Rechtsunsicherheit und von der beratenden Rechtsanwältin bekommt man die Auskunft, daß die AGB`s zum Zeitpunkt des Vetragsabschlusses(Auftragsdatum) Anwendung finden und somit Almado im Recht ist.
Zusammenfassend sieht es so aus, entweder kündigt man zu spät (bezogen auf das Auftragsdatum), dann hängt man weitere 12 Monate bei Almado fest und kommt nicht aus dem Vertrag raus oder man hat  rechtzeitig gekündigt, dann bestätigt Almado einen Kündigungstermin, der aber immer weniger als 12 Monate Laufzeit beinhaltet(und somit ohne Bonusauszahlung). Abzocke um jeden Preis, es gibt genügend Kunden, die das widerspruchslos schlucken und an denen  sich Almado dumm und dusselig verdient (da nimmt man die, die protestieren gern in Kauf). Nur neu ist das nicht, das machen die m.W.schon seit Beginn der Verkaufsaktivitäten so.
Es wäre hilfreich, wenn rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden könnten. Z.B. die Frage welche AGB`s rechtlich relevant sind ( alt oder neu) zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn sich diese zwischenzeitlich geändert haben, ohne daß der Endverbraucher darüber informiert wurde. Oder die Frage nach dem Vertragsbeginn, wenn wesentlicher Vertragsbestandteil die 12 Monate währende Belieferung ist.

(siehe auch meine Beiträge in "Trickreicher Abzockversuch")
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 20. Juni 2013, 01:36:07
… Es wäre hilfreich, wenn rechtliche Unsicherheiten beseitigt werden könnten. Z.B. die Frage welche AGB`s rechtlich relevant sind ( alt oder neu) zum Zeitpunkt der Kündigung, wenn sich diese zwischenzeitlich geändert haben, ...

Es ist nicht ersichtlich, warum diesbzgl. „rechtliche Unsicherheiten“ bestehen sollen.  „Rechtlich relevant“ sind während der Vertragsdauer  - und damit auch zum Zeitpunkt der Kündigung -  die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden (vgl. § 306 Abs. 2 BGB).  Änderungen dieser AGB werden ausschließlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam  -  nicht durch dessen Stillschweigen (vgl. ständige höchstrichterliche Rechtssprechung).

... entweder kündigt man zu spät (bezogen auf das Auftragsdatum), dann hängt man weitere 12 Monate bei Almado fest und kommt nicht aus dem Vertrag raus oder man hat  rechtzeitig gekündigt, dann bestätigt Almado einen Kündigungstermin, der aber immer weniger als 12 Monate Laufzeit beinhaltet (und somit ohne Bonusauszahlung). ...

Schwer vorstellbar, dass Almado mit einer solchen Anwendungs-Praxis vor Gericht durchkommen kann. Entweder wird der Verbraucher durch eine solche AGB-Gestaltung unangemessen benachteiligt und/oder die AGB-Formulierung ist unklar und somit auslegungsfähig  -  beides dürfte jedenfalls allein zu Lasten des Verwenders/Versorgers gehen.

Womöglich gibt es zu diesem speziellen Sachverhalt bereits ein (BGH)Urteil, welches Amado zu der inzwischen erfolgten AGB-Neufassung veranlasst hat ?

Wäre schön, wenn sich einer unserer Juristen mal zu diesem Thema äußert !   :)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 20. Juni 2013, 18:28:50
Zitat
khh: „Rechtlich relevant“ sind während der Vertragsdauer  - und damit auch zum Zeitpunkt der Kündigung -  die bei Vertragsabschluss vereinbarten AGB, sofern diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurden (vgl. § 306 Abs. 2 BGB). 

Richtig! Insofern würde es Sinn machen, wenn hier mal jemand posten würde, welche AGB-Versionen Almado seit dem 01.01.2012 verwendet hat.

Zitat
khh: Änderungen dieser AGB werden ausschließlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam  -  nicht durch dessen Stillschweigen (vgl. ständige höchstrichterliche Rechtssprechung).

Falsch! Denn einseitige AGB-Änderungen können auch aufgrund eines Änderungsvorbehalts in den (wirksam einbezogenen) AGB vorgenommen werden. Allerdings muss dieser zu seiner Wirksamkeit bestimmten Voraussetzungen genügen. Als da z.B. wären, dass die Änderung den Vertragspartner nicht ohne weiteres schlechter stellen darf und dass der Änderungsvorbehalt so transparent sein muss, dass der Vertragspartner vorhersehen kann, unter welchen Umständen er mit einer Änderung rechnen muss. Die entsprechenden Umstände, wie z.B. Veränderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten sollten dabei konkret benannt werden. Denn pauschale Änderungsvorbehalte sind generell unwirksam.

Das Einverständnis des Kunden kann dann durch eine sogenannte Erklärungsfiktion, die den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB entspricht, ersetzt werden. Hierzu muss schon im Änderungsvorbehalt beschrieben (und dies später auch so umgesetzt) werden, wie genau die Einbeziehung erfolgen wird, nämlich dass der Kunde über die geplante Änderung in Kenntnis gesetzt wird, er die Möglichkeit hat innerhalb einer angemessenen Frist zu widersprechen und er darauf hingewiesen wird, dass, wenn er nicht fristgerecht widerspricht, die neuen AGB in das Vertragsverhältnis einbezogen werden.

Ich wage zu bezweifeln, dass der Änderungsvorbehalt von Almado dem Transparenzgebot genügt.

Zitat
3. Vertragsänderungen
(1) ENERGY ist berechtigt, diese Vertragsbedingungen zu ändern. Vertragsänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und nach vorheriger Mitteilung an den Kunden wirksam. Die Mitteilung erfolgt in Textform mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung der Vertragsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts (Monatsbeginn), ab dem die geänderten Vertragsbedingungen gelten. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen zu kündigen. ENERGY ist verpflichtet, den Kunden in seiner Mitteilung auf das Bestehen des Sonderkündigungsrechts besonders hinzuweisen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Änderung des Strompreises, der Weitergabe hoheitlicher Abgaben nach Ziffer 8 dieser Belieferungsbedingungen sowie der vereinbarten Leistungsinhalte, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. Änderungen der Grund-  und Arbeitspreise sowie bzgl. der Weitergabe hoheitlicher Abgaben  und Umlagen richten sich ausschließlich nach Ziffer 8.

Das vorstehende Zitat stammt übrigens aus der aktuellsten AGB-Änderung von Almado, die den Almado-Kunden just heute ins E-Mail-Postfach geflattert ist.

Sehr interessant darin, dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr von ihrer letzten missverständlichen Formulierung („Der Vertrag … beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“) abrückt und klarstellt:

Zitat
(1) Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. Vertragsbestandteil sind  -  neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen  -  auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.

Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus.

Es ist einfach unglaublich, mit welchen juristischen Tricks die Verantwortlichen von Almado versuchen, unbedarfte Verbraucher – die in der Mehrzahl davon ausgehen dürften, dass die Vertragslaufzeit der Dauer der Belieferung entspricht – über den Tisch zu ziehen! Eine absolut miese Tour und in höchstem Maße unethisch! Bleibt nur zu hoffen, dass immer mehr Verbraucher merken, was für ein „Verein“ Almado ist und woanders hingehen!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 20. Juni 2013, 21:15:10
...
Zitat
khh: Änderungen dieser AGB werden ausschließlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers wirksam  -  nicht durch dessen Stillschweigen (vgl. ständige höchstrichterliche Rechtssprechung).

Falsch! Denn einseitige AGB-Änderungen können auch aufgrund eines Änderungsvorbehalts in den (wirksam einbezogenen) AGB vorgenommen werden. Allerdings muss dieser zu seiner Wirksamkeit bestimmten Voraussetzungen genügen. ...
Das Einverständnis des Kunden kann dann durch eine sogenannte Erklärungsfiktion, die den Anforderungen des § 308 Nr. 5 BGB entspricht, ersetzt werden. ...

@Amazone
Ich habe Zweifel, dass Ihre Einschätzung generell zutrifft. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist bereits eine AGB-Klausel unwirksam, welche für die Änderung von AGB-Bestimmungen von besonderer Bedeutung ein Einverständnis der Kunden durch fingierte Erklärung vorsieht . Selbst gemäß der
Ziff. 3. (2) der von Ihnen zitierten neuen Almado-AGB gilt eine „Erklärungsfiktion“ ja auch nicht bspw. für die Änderung der Vertragslaufzeit-Regelung.   
 

Sehr interessant darin, dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr ... klarstellt:
Zitat
(1)Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. ... Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.

Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus.

Wenn der Vertrag nicht zum Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres (= zum dem Zeitpunkt, wo die Bonusvoraussetzung erfüllt ist) gekündigt werden kann, dann benachteiligt das die Kunden m.E. unangemessen. Folglich dürfte eine solche Vertragsbestimmung einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten. Wie sehen das unsere Juristen ?  

Nachtrag
Wer Ärger und Risiken minimieren möchte, der sollte sich bei der Versorger-Auswahl künftig vllt. besser an die hier:
                                    http://www.bezahlbare-energie.de/
unter "Kriterien für unsere Wechselempfehlungen" genannten Ausschluss-Kriterien halten !  ;)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 20. Juni 2013, 23:42:25
@ khh

Zitat
Ich habe Zweifel, dass Ihre Einschätzung generell zutrifft. Wenn ich richtig informiert bin, dann ist bereits eine AGB-Klausel unwirksam, welche ein Einverständnis des Kunden durch fingierte Erklärung vorsieht für die Änderung von AGB-Bestimmungen von besonderer Bedeutung. Selbst gemäß
Ziff. 3. (2) der von Ihnen zitierten neuen Almado-AGB gilt eine „Erklärungsfiktion“ ja auch nicht bspw. für die Änderung der Vertragslaufzeit-Regelung. 

 
Wenn Sie sich die Mühe machen und ein wenig googlen würden, fänden Sie meine Auffassung bestätigt.

Zitat
Wenn der Vertrag nicht zum Ablauf des ersten vollständigen Belieferungsjahres (= zum dem Zeitpunkt, wo die Bonusvoraussetzung erfüllt ist) gekündigt werden kann, dann benachteiligt das den Kunden m.E. unangemessen und folglich dürfte eine solche Vertragsbestimmung einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten.

Der Kunde wird nicht unangemessen benachteiligt, wenn er den Vertrag nicht zum Ende eines Belieferungsjahres kündigen kann. Auch nicht dadurch, dass er keinen Bonus erhält, wenn er schon zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigt. Denn es gilt Vertragsfreiheit und kein Kunde ist gezwungen, solche Verträge einzugehen. Die neuen AGB dürften hinsichtlich dieser Punkte insofern einer gerichtlichen Überprüfung mit größter Wahrscheinlichkeit standhalten. Etwas anderes gilt für Verträge, denen vorangegangene AGB mit missverständlich formulierten Klauseln zugrunde liegen: "Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von Almado zustande und beginnt mit der Belieferung." Derlei Bestimmungen dürften wohl von jedem Gericht für unwirksam erklärt werden.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 21. Juni 2013, 00:25:28
2. Wirksamwerden des Stromliefervertrags, Lieferbeginn

(1) Der Stromliefervertrag kommt vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 durch Annahmeerklärung von ENERGY
(Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsemail) zustande.

Das ist die AGB - Fassung §2 Abs. 1 vom 18.03.2012
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 21. Juni 2013, 00:56:05
@khh

Sie schreiben:
"Schwer vorstellbar, dass Almado mit einer solchen Anwendungs-Praxis vor Gericht durchkommen kann"

Das, was Almado da praktiziert,  ist gängige Praxis im täglichen Geschäft mit dem Endverbraucher seit  mindestens Anfang 2012.
Und dann gleich noch mal eine Frage:  welches Gericht? Wenn man, wie viele andere Betroffene auch, nicht über eine Rechschutzversicherung verfügt, dann überlegt man sich den Weg zum Anwalt  2Mal. Mindestkosten nach Gebührenordnung zwischen 260,-- und 350,-- Euro. Der Weg zur Schlichtung, mit welcher Aussicht, wenn selbst die Verbraucherzentrale sich schwer tut eine rechtliche Empfehlung zu formulieren?
Es bleibt nur ein gangbarer Ausweg, den alle Betroffenen prüfen sollten:  Da Almado nach Wegfall der zugesagten Preisgarantie ( nach 12 Monaten durchgängiger Belieferung) i.d.R. die Preise anhebt und das auch ( schon ein halbes Jahr vorher) rechtzeitig ankündigt,  hat der Kunde ein fristloses Sonderkündigungsrecht bis zum Zeitpunkt der Preisänderung.
Siehe mein Beitrag unter "Trickreicher Abzockversuch" vom 19.06.13. Damit sind zwar die Probleme nicht vom Tisch (das Geld noch nicht auf dem eigenen Konto), aber was will man sonst machen, um bei Almado rauszukommen?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 21. Juni 2013, 01:10:28
2. Wirksamwerden des Stromliefervertrags, Lieferbeginn

(1) Der Stromliefervertrag kommt vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 durch Annahmeerklärung von ENERGY
(Bestätigungsschreiben oder Bestätigungsemail) zustande.

Das ist die AGB - Fassung §2 Abs. 1 vom 18.03.2012

Wissen Sie, wann diese Fassung durch einer neuere ersetzt wurde?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 21. Juni 2013, 01:37:59
@ Amazone

2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
 
(1) Der Vertrag kommt – vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2 - durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind – neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen – auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY.

AGB - Folgefassung nach März 2012
Ein genaues Änderungsdatum kann ich nicht benennen, da ich als Kunde über eine solche Änderung der AGB`s nicht informiert wurde. Auch gestern habe ich diesbezüglich (wie oben beschrieben) keine E-Mail erhalten.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 21. Juni 2013, 01:43:26
Dann hier mal ein Aufruf an alle anderen:

Weiß jemand, wann genau die obige "März-Fassung" geändert wurde?


Die Kenntnis des genauen Datums dürfte sicher für viele hilfreich sein.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 21. Juni 2013, 06:29:51
‚almadoEnergy’ veröffentlicht heute auf den eigenen Internetseiten nachstehende AGB:
Zitat
...
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. ... Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.
...
4. Laufzeit, ordentliche Kündigung des Vertrags
(1) Die Vertragslaufzeit eines Stromliefervertrags in den Tarifen „Bonus 12“ ... beträgt, sofern in dem jeweiligen Produktdatenblatt keine abweichende Regelung getroffen wurde, ... ein Jahr.
(2) In den Tarifen „Bonus 12“ ... verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der ... Vertragslaufzeit um ... ein Jahr, sofern er nicht zum Ende der ... Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gekündigt wird. ...
(3)... Die Kündigung eines Stromliefervertrags in den Tarifen „Bonus 12“ ... hat ... mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform zu erfolgen.
...
9. Bonusanspruch / Frei kWh
(1) Ein von ENERGY gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus ... besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde ... .
[Hervorhebungen/Unterstreichung durch khh]

Meine Frage: Welche ist denn nun die aktuellste AGB-Version?  -  Die vorstehende heute auf den almado-Internetseiten veröffentlichte
                      oder die nachstehende gestern von @Amazone zitierte ?
... aus der aktuellsten AGB-Änderung von Almado, die den Almado-Kunden just heute ins E-Mail-Postfach geflattert ist. Sehr interessant darin,
dass Almado in Bezug auf den Vertragsbeginn nunmehr von ihrer letzten missverständlichen Formulierung („Der Vertrag … beginnt mit Aufnahme
der Belieferung.“) abrückt und klarstellt:
Zitat
(1) Der Vertrag kommt  -  vorbehaltlich der Regelungen in Abs. 2  -  durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande. Vertragsbestandteil sind  -  neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen  -  auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag) sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY. Über den Beginn der Belieferung erhält der Kunde im Rahmen des Wechselprozesses eine gesonderte Belieferungsbestätigung.

Wenn die heute im Internet veröffentlichte AGB-Version gilt (wovon ich eher ausgehe), dann trifft die nachstehende Aussage
Wer unter solchen Bedingungen noch daran denkt, bei Almado einen Vertrag abzuschließen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass Almado einen Bonus nur noch dann zahlen muss, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft! Denn da ein Bonus erst nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird, dieses jedoch bei einer Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres (das regelmäßig VOR dem Ablauf des ersten Belieferungsjahres endet) noch nicht erfüllt ist, entfällt auch der Anspruch auf den Bonus. ...
m.E. nicht zu. Weder ist die AGB-Version lt. Internetseiten missverständlich noch kann die Bonuszahlung nur dann erfolgen, wenn der Vertrag mindestens zwei Jahre läuft. Insofern verstehe ich nicht mehr so ganz, welches „Problem“ hier eigentlich diskutiert wird !?  :-\

Übrigens, @Amazone, mit Ihrer Auslegung zu „Einverständnis des Kunden durch eine Erklärungsfiktion“ gehe ich immer noch nicht uneingeschränkt konform. In der Argumentation gegenüber Almado bzgl. Kündigungszeitpunkt sowie Bonusanspruch würde ich das natürlich nicht zum Ausdruck bringen und Amado wird ja sicherlich nicht ihre verwendete AGB-Änderungsmöglichkeit selbst in Frage stellen wollen.  ;)

Nachtrag:
Interessant ist, dass Almado nach wie vor die nachstehende AGB-Klausel Ziff. 8 [8] verwendet
Zitat
8. Preismodell, Preisanpassung, Sonderkündigungsrecht
...
[8] Preisänderungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 StromGVV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz). Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ab Zugang der Mitteilung auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von ENERGY in der Mitteilung gesondert hingewiesen. ...

Zu genau dieser Preisänderungsklausel hat der EuGH mit Urteil vom 21.03.2013 (Az: C-92/11) quasi deren Unwirksamkeit für Sonderverträge entschieden, was vom BGH aufgrund der EuGH-Vorgabe (voraussichtlich im August?) noch endgültig umzusetzen ist. Damit sollten Amado-Kunden doch was anfangen können !  :)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 21. Juni 2013, 10:40:58
@ khh

Sie haben wirklich ein Talent, alles durcheinander zu werfen! Die AGB, die Sie zitieren, sind die aktuellen, de Almado schon seit etlicher Zeit verwendet und wurden nicht etwa "heute veröffentlicht". Die neuen AGB, aus denen ich zitierte, wurden gestern per E-Mail angekündigt und sollen zum 01.08.2013 wirksam werden.

Zitat
Übrigens, @Amazone, mit Ihrer Auslegung zu „Einverständnis des Kunden durch eine Erklärungsfiktion“ gehe ich immer noch nicht uneingeschränkt konform. In der Argumentation gegenüber Almado bzgl. Kündigungszeitpunkt sowie Bonusanspruch würde ich das natürlich nicht zum Ausdruck bringen und Amado wird ja sicherlich nicht ihre verwendete AGB-Änderungsmöglichkeit selbst in Frage stellen wollen.

Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen. Was meinen Sie auch mit dem Weiteren? Auch Ihren Hinweis zu Preisänderungen verstehe ich nicht. Wir reden hier von AGB-Änderungen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 21. Juni 2013, 14:34:10
Nur noch mal als Zusammenfassung:

Nur in der aktuellen AGB - Version ( vom Frühjahr 2012 - Ende Juli 2013) findet  sich der irreführende Zusatz: "... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung". Denn Almado hält m.W. weiterhin am Auftragsdatum  und der Vertragsbestätigung durch ENERGY, als Zeitpunkt des Vetragsbeginns und somit auch entscheident für den späteren Kündigungstermin, fest.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: HK am 21. Juni 2013, 15:12:13
Was bitte ist an der Formulierung ... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung .. irreführend? Eindeutiger geht es doch nicht: Vertragsbeginn = Lieferbeginn.

Ich bin genau wie viele hier Opfer der gleichen Masche und letztendlich geht es genau um diese unter 2.1 der AGB aufgeführte Formulierung. Für mich war die bei Vertragsabschluss eindeutig: Der Vertrag beginnt zum Zeitpunkt der Belieferung und dauert 1 Jahr.

Ich meine meine Frage nicht provokativ sondern ernst. Übersehe ich etwas, kann man diesen Zusatz auch anders interpretieren?

HK
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 21. Juni 2013, 16:08:30
@ khh
1. Sie haben wirklich ein Talent, alles durcheinander zu werfen! Die AGB, die ...
2. Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen. Was meinen Sie auch mit ...
3. Auch Ihren Hinweis zu Preisänderungen verstehe ich nicht. Wir reden hier von ...
[Nummerierung durch khh]

@ Amazone
zu 1.) Vielleicht liegt’s daran, dass Ihr gestriger Hinweis zur neuen AGB nicht gerade besonders Informativ war? ;) 
zu 2.) Das hab ich durchaus und selbstverständlich werde mich weiterhin bemühen. Und schließlich haben wir ja auch noch SIE.  :D
zu 3.) Das sollte der Hinweis sein, dass erfolgte und ggf. angekündigte Preiserhöhungen, die über die ‚Durchreichung’ von Umlagen etc. hinausgingen/gehen, von den Kunden nicht bezahlt werden müssen !!!

OK, lassen wir die ‚Besserwisserei’. Wenn ich das mit den AGB-Versionen jetzt richtig verstanden habe, dann soll ab 1.8.13 die klarstellende Bestimmung der aktuellen Version „Der Vertrag ... beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ gestrichen werden. Die neue Version, die es lt. @KKRUBIN bis mindestens 18.3.12 wohl so schon mal gab, dürfte dann Almado wieder dazu nutzen, den Bonus für das 1. Lieferjahr zu verweigern und/oder die Kunden in ein 2. Vertragsjahr zu zwingen.

Als Betroffener würde ich folgendermaßen vorgehen:
1. Um von Almado schnellstmöglich wegzukommen, würde ich zu der jetzt angekündigten ABG-Änderung mein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 1.8.13 nutzen und mir ab dann einen seriösen Anbieter suchen.
2. Gleichzeitig, spätestens nach Zugang der Schlussrechnung, würde ich den Bonus (mindestens zeitanteilig) geltend machen und mich dazu auf Ziff. 9, Abs. 1, Satz 2 der AGB berufen [die Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf eines Belieferungsjahres erfolgte aus von Almado zu vertretenden Gründen!].
3. Spätestens nach Zugang der Schlussrechnung würde ich mit Bezugnahme auf das bereits angesprochene EuGH-Urteil vom 21.3.13 allen im Abrechnungszeitraum (und ggf. in den beiden Abrechnungsperioden zuvor) gemäß Ziff. 8, Abs. 8 der AGB erfolgten Preiserhöhungen widersprechen und eventuelle Überzahlungen zurückverlangen.   
Zur Durchsetzung meiner vorgenannten berechtigten Ansprüche würde ich nötigenfalls die Schlichtungsstelle Energie e.V. bzw. mit vorhandener Rechtsschutzversicherung gleich einen mit dem Energierecht vertrauten Anwalt in Anspruch nehmen.

Hilfreich - auch für künftige Kunden - sollte es sein, wenn man die Verbraucherzentrale zu einer Abmahnung und nötigenfalls Verbandsklage bewegen könnte. Vielleicht wollen Sie sich, @Amazone, wie hier bereits lobenswert gezeigt, auch da engagieren? 


@ HK
Ihnen ist zuzustimmen:  Die Formulierung "und beginnt mit Aufnahme der Belieferung" ist NICHT irreführend, sondern klarstellend und würde bei Beibehaltung in der neuen AGB ab 1.8. die 'Probleme' bzgl. Bonuszahlung und Kündigungszeitpunkt weiterhin vermeiden.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 22. Juni 2013, 01:01:36
@ khh

Ich erlaube mir mal, Ihre Neigung zur Polemik zu ignorieren.

Zitat
Wenn ich das mit den AGB-Versionen jetzt richtig verstanden habe, dann soll ab 1.8.13 die klarstellende Bestimmung der aktuellen Version „Der Vertrag ... beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ gestrichen werden.

Zitat
@ HK
Ihnen ist zuzustimmen:  Die Formulierung "und beginnt mit Aufnahme der Belieferung" ist NICHT irreführend, sondern klarstellend ...

Sie fallen wieder in alte Verwirrungen zurück.
Was soll an dieser AGB-Klausel "klarstellend" sein? "Perfider Irreführungsversuch“ wäre wohl der richtige Ausdruck. Denn Almado möchte den juristisch unbedarften Verbraucher damit glauben machen, als begänne der Vertrag erst mit der Aufnahme der Belieferung zu laufen, um sich dann aber im Streitfall darauf zu berufen, dass dies eine Fehlinterpretation des Kunden sei, weil ja zuvor auch klar bestimmt worden sei, dass der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande komme und rechtlich gesehen damit auch die Vertragslaufzeit beginne. Auf den Punkt gebracht: Almado versucht mit der besagten Klausel die juristische Unerfahrenheit der meisten Verbraucher in miesest denkbarer Weise auszunutzen.

Da eine derartig auf ein "Übers Ohr hauen" der Verbraucher angelegte AGB-Klausel von jedem Gericht "zerlegt" werden dürfte (die Erfahrung dürfte Almado auch schon gemacht haben), hat man sich nun offensichtlich entschlossen, die irreführene Formulierung ab dem 01.08.2013 durch eine klarstellendere zu ersetzen, die nicht mehr suggeriert, dass die Vertragslaufzeit der Belieferungszeit entspreche. Wirkliche Klarstellung erfolgt dadurch jedoch immer noch nicht. Denn nur dem sehr aufmerksamen Verbraucher erschließt sich in der Gesamtbetrachtung sämtlicher Bestimmungen, dass er einen Bonus nur dann erhält, wenn er mindestens zwei Jahre Almados Stromkunde bleibt. Im Grunde ist der Bonus in Kombination mit den AGB damit ein reines Lockvogelangebot, mit dem Verantwortliche bei Almado, denen jede Moral und Ethik abgeht, in perfider Weise versuchen, juristisch unbedarfte Verbraucher über den Tisch zu ziehen.

Zitat
Die neue Version, die es lt. @KKRUBIN bis mindestens 18.3.12 wohl so schon mal gab, dürfte dann Almado wieder dazu nutzen, den Bonus für das 1. Lieferjahr zu verweigern und/oder die Kunden in ein 2. Vertragsjahr zu zwingen.

Richtig! Nämlich Bonus-Verweigerung bei Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres, weil bei dessen Ablauf die Bedingung für die Bonusgewährung, nämlich ein vollständiges Belieferungsjahr, noch nicht erfüllt ist. Beziehungsweise Bonusgewährung nur, wenn man zu einem Zeitpunkt kündigt, der nach dem Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres liegt. Was nach den AGB dann nur zum Ende des 2. Vertragsjahres möglich ist.

Zitat
Als Betroffener würde ich folgendermaßen vorgehen:
1. Um von Almado schnellstmöglich wegzukommen, würde ich zu der jetzt angekündigten ABG-Änderung mein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 1.8.13 nutzen und mir ab dann einen seriösen Anbieter suchen.
2. Gleichzeitig, spätestens nach Zugang der Schlussrechnung, würde ich den Bonus (mindestens zeitanteilig) geltend machen und mich dazu auf Ziff. 9, Abs. 1, Satz 2 der AGB berufen [die Beendigung des Vertragsverhältnisses vor Ablauf eines Belieferungsjahres erfolgte aus von Almado zu vertretenden Gründen!].
3. Spätestens nach Zugang der Schlussrechnung würde ich mit Bezugnahme auf das bereits angesprochene EuGH-Urteil vom 21.3.13 allen im Abrechnungszeitraum (und ggf. in den beiden Abrechnungsperioden zuvor) gemäß Ziff. 8, Abs. 8 der AGB erfolgten Preiserhöhungen widersprechen und eventuelle Überzahlungen zurückverlangen.   
Zur Durchsetzung meiner vorgenannten berechtigten Ansprüche würde ich nötigenfalls die Schlichtungsstelle Energie e.V. bzw. mit vorhandener Rechtsschutzversicherung gleich einen mit dem Energierecht vertrauten Anwalt in Anspruch nehmen.

Frage zunächst einmal: Sind Sie überhaupt Betroffener?

Falls ja, dann würde ich an Ihrer Stelle eher wie folgt vorgehen:

1.   Sich nicht von den neuen AGB ins Bockshorn jagen lassen und nicht sonderkündigen. Denn dann verzichtet man quasi freiwillig auf den Bonus. Sondern ganz normal und frühzeitig (so wörtlich) „zum Ablauf des laufenden Vertrags- und Belieferungsjahres, mithin zum Ablauf des …" kündigen.
2.   Bei falscher Bestätigung des Kündigungszeitpunkts sofort widersprechen, Korrektur fordern und widrigenfalls Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie ankündigen (siehe bereits eingangs gepostete Muster) und diese auch „durchziehen“.
3.   Je nach Stellungnahme der Schlichtungsstelle ggf. Klage auf Feststellung der richtigen Vertragslaufzeit einreichen.
4.   Wenn Almado in der Schlussrechnung den Bonus nicht berücksichtigt, dann erneut widersprechen, die Schlichtungsstelle anrufen und auch hier ggf. Klage einreichen.

Zitat
Hilfreich - auch für künftige Kunden - sollte es sein, wenn man die Verbraucherzentrale zu einer Abmahnung und nötigenfalls Verbandsklage bewegen könnte. Vielleicht wollen Sie sich, @Amazone, wie hier bereits lobenswert gezeigt, auch da engagieren?

Ich engagiere mich für alles, was nützlich ist. Aber eins nach dem anderen. Abgesehen davon dürfen Sie mir gern sagen, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen ich die Verbraucherzentrale dazu bewegen könnte, eine Abmahnung auszusprechen oder gar eine Verbandsklage anzustrengen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Juni 2013, 10:40:51
@Amazone

Vorab: Obwohl Ihren Beiträgen durchaus Sachkenntnis zu entnehmen ist, gehe ich mal davon aus, dass Sie (so wie ich) nicht Volljurist/in sind oder über anderweitige ‚Spezialkenntnisse’ im (Kauf)Vertrags- bzw. Energierecht verfügen. Insofern ist es in jeder Hinsicht wenig hilfreich, wenn Sie einerseits laienhafte Einschätzungen anderer User wiederholt oberlehrerhaft und mit absoluter Bestimmtheit als „Falsch!“ und „Richtig!“ benoten oder mit Anmerkungen wie „Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen“ und „Sie fallen wieder in alte Verwirrungen zurück“ garnieren und andererseits z.B. mir „Neigung zur Polemik“ vorhalten.  >:(
Und zu Ihrer Frage, ob ich überhaupt "Betroffener" bin: NEIN  -  bei meinen jährlichen Versorgerwechsel schließe ich die „Billigheimer“ wie Almado & Co., die in den Vergleichsportalen ganz oben stehen und bei deren Geschäftsmodell und Bonität häufig Probleme + Ärger (bspw. bei Abrechnung u. Wechsel) sowie Risiken (z.B. bzgl. Vorkasse u. Bonus wg. Insolvenz) schon vorprogrammiert sind, selbstverständlich von vornherein aus !

Zum Sachverhalt: In Ihrer Bewertung der Almado-AGB, speziell der Ziff. 2.1, bringen Sie bzgl. Formulierung und Anwendung durch Almado-ENERGY augenscheinlich etwas durcheinander. Für Sie daher nochmals (vgl. Antwort # 21):
Die aktuell verwendete Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ definiert im 1. Halbsatz rechtlich völlig korrekt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (Angebot durch Antrag des Verbrauchers und  Annahme durch den Versorger) sowie im 2. Halbsatz klar und eindeutig den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis beginnt (nämlich mit Aufnahme der Belieferung). Vertragsbeginn und Lieferbeginn sind somit identisch.
Vertragslaufzeit (1 Jahr gemäß Ziff. 4.1) und Bonusvoraussetzung (nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferung gemäß Ziff. 9.1) stimmen ebenfalls überein.

Insofern sind die aktuellen AGB diesbzgl. sowohl aus rechtlicher als auch aus Verbrauchersicht absolut in Ordnung! Mit Ihrer Bewertung
Was soll an dieser AGB-Klausel "klarstellend" sein? "Perfider Irreführungsversuch“ wäre wohl der richtige Ausdruck. Denn Almado möchte den juristisch unbedarften Verbraucher damit glauben machen, als begänne der Vertrag erst mit der Aufnahme der Belieferung zu laufen, um sich dann aber im Streitfall darauf zu berufen, dass dies eine Fehlinterpretation des Kunden sei, weil ja zuvor auch klar bestimmt worden sei, dass der Vertrag mit der Auftragsbestätigung zustande komme und rechtlich gesehen damit auch die Vertragslaufzeit beginne. Auf den Punkt gebracht: Almado versucht mit der besagten Klausel die juristische Unerfahrenheit der meisten Verbraucher in miesest denkbarer Weise auszunutzen.

Da eine derartig auf ein "Übers Ohr hauen" der Verbraucher angelegte AGB-Klausel von jedem Gericht "zerlegt" werden dürfte (die Erfahrung dürfte Almado auch schon gemacht haben), hat man sich nun offensichtlich entschlossen, die irreführende Formulierung ab dem 01.08.2013 durch eine klarstellendere zu ersetzen, die nicht mehr suggeriert, dass die Vertragslaufzeit der Belieferungszeit entspreche. Wirkliche Klarstellung erfolgt dadurch jedoch immer noch nicht. Denn nur dem sehr aufmerksamen Verbraucher erschließt sich in der Gesamtbetrachtung sämtlicher Bestimmungen, dass er einen Bonus nur dann erhält, wenn er mindestens zwei Jahre Almados Stromkunde bleibt. Im Grunde ist der Bonus in Kombination mit den AGB damit ein reines Lockvogelangebot, mit dem Verantwortliche bei Almado, denen jede Moral und Ethik abgeht, in perfider Weise versuchen, juristisch unbedarfte Verbraucher über den Tisch zu ziehen.
liegen Sie folglich falsch. Die aktuellen AGB sind klar und eindeutig  -  deren Auslegung und Anwendung durch Almado ist allerdings NICHT in Ordnung und zweifellos vertragswidrig! DAS dürfte tatsächlich von jedem Gericht oder von der  www.schlichtungsstelle-energie.de  „zerlegt“ werden.

Ebenfalls nicht i. O., weil m.E. irreführend/täuschend und den Verbraucher unangemessen benachteiligend, ist hingegen die ab 1.8.13 vorgesehene AGB-Änderung (Streichung des Halbsatzes „... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ in Ziff. 2.1). Im 1. Vertragsjahr ist damit im Regelfall eine 12-monatige Belieferung nicht gegeben mit allen von Ihnen richtig beschriebenen negativen Folgen für die Kunden. Das ist für „normale“ Verbraucher bei Vertragsabschluss kaum zu erkennen, sollte daher in einem Rechtsstreit aber zu Lasten des AGB-Verwenders Almado gehen.

Diese angekündigte einseitige AGB-Änderung  - für die Bestandskunden eine deutliche Schlechterstellung -  sollte der Verbraucherzentrale vorgetragen werden und Anlass sein für deren zu erbittende Abmahnung etc. Die Rechtsgrundlage für ihre eigenen Abmahnungen (siehe Beispiel ‚Care Energy’) wird die VZ sicherlich selbst kennen.  ;) 
Zweifel bestehen m.E. auch zur Rechtmäßigkeit der angekündigten AGB-Verschlechterung mit Einverständnis der Bestandskunden durch fingierte Erklärung. Nicht ersichtlich ist jedenfalls, ob die in Ziff. 3 der AGB vorbehaltene einseitige Änderung der Vertragsbedingungen den rechtlichen Anforderung genügt.

Abschließend eine Anmerkung zu Ihrem Alternative-Vorschlag für „Betroffene“:
Zitat
1. Sich nicht von den neuen AGB ins Bockshorn jagen lassen und nicht sonderkündigen. Denn dann verzichtet man quasi freiwillig auf den Bonus. Sondern ganz normal und frühzeitig kündigen „zum Ablauf des laufenden Vertrags- und Belieferungsjahres, mithin zum Ablauf des   .  .201 " (so wörtlich).

Zwar "verzichtet" man bei einer Sonderkündigung wg. AGB-Änderung m.E. nicht auf den Bonus (siehe Ziff. 9, Abs. 1, Satz 2 der aktuellen AGB), aber ansonsten JA, das und die weitere Vorgehensweise 2. bis 4. ist ein guter Vorschlag. Allerdings sollte eine solche 'ordentliche' Kündigung in Schriftform zum kundenindividuellen Ablauftermin „frühzeitig“, nämlich aus 'Vorsichtsgründen' vor dem 1.8.13 bei Almado zugehen, da lt. der ab dann vorgesehenen AGB Vertrags- und Belieferungsjahr im jeweiligen Einzelfall u.U. nicht mehr identisch sein könnte [abhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und seit wann die (noch) aktuelle AGB gilt].   
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 22. Juni 2013, 12:25:04
Neuer Strategiewechsel bei Almado AG im Kampf gegen die Kunden: Im Falle einer Kündigung durch den Kunden tut man einfach so, als wenn man diese nicht erhalten habe.

Zur Erinnerung:
(Laufzeit des Vertrages lt.Almado vom 18.03.12 - 31.05.2013 incl. 12 monatlicher Belieferungsdauer, bzw. bestätigte Kündigung zum 19.03.2014)

Auf  Grund der angekündigten Preiserhöhung zum 01.06.2013 mit Schreiben vom 25.11.2012 durch Almado, hatte ich  mein mir zugestandenes Recht genutzt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag am 28.05.13 zum 31.05.2013 24.00 Uhr zu kündigen.

1 Mal Einschreiben + Rückschein und 1 Mal Einschreiben Einwurf (falls ein Kündigungschreiben verlorengehen sollte). Beide Einschreiben wurden der Almado AG bzw. dem Postbevollmächtigten am 31.05.2013 übergeben (lt.Protokoll der Dt.Post) und  der Rückschein auch unterschrieben (Postfach an Ausgabe Abholer). Zustellung am 31.05.13  als bewußt gewähltes Datum, damit eine unterjährige Kündigungsbestätigung durch Almado ausgeschlossen werden kann.
Meldung des Zählerstandes an den Almado Kundenservice am 03.06.13 mit Eingangsbestätigung vom 03.06.13 durch den Kundenservice. Almado hatte aber schon am 16.05.13 den Abschlag(76,--Euro) für Juni 13 abgebucht, heute am 19.06.13 haben die den Abschlag(76,-- Euro) für Juli 13 abgebucht. Zwischenzeitlich, trotz E-Mail  von mir vom 17.06., keine Bestätigung der Kündigung, keine Rückmeldung oder Auskunft in irgendeiner Form.

Am 19.06.2013 habe ich die zuviel abgebuchten Abschläge für Juni und Juli (Almado kassiert den Abschlag im Voraus) zurückgebucht. Am 20.06.13 habe ich dann eine "freundliche Zahlungserinnerung"  von derzeit 92,50 Euro erhalten (Abschlag+Gebühren).
Mit E-Mail vom 21.06. habe ich mich jetzt bei Almado mal freundlich erkundigt, wie es sein kann, daß trotz Vertragsbeendigung am 31.05.13 am 17.06. noch Forderungen entstehen  und kurzfristig um Kündigungsbestätigung, Jahresendabrechnung und Storno der offenen Forderung gebeten. Der Wahnsinn geht weiter.

Auszug aus der E-Mail der Almado AG vom 25.11.2012
Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.05.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.06.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 29,06 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisänderung zu kündigen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Juni 2013, 13:00:32
@ KKRUBIN

Wenden Sie sich am 28.06.2013 (nach Ablauf der 4-Wochenfrist) an die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin.

Wenn Sie ab 01.06.13 (oder für später) einen neuen Versorger beauftragt haben und sollte Almado den Anschluss nach dem 31.05.13 nicht unverzüglich freigegeben haben, dann machen Sie für dadurch ggf. entstehende finanzielle Schäden (zusätzlich zu Ihren sonstigen Forderungen) Schadensersatz geltend (in der Beschwerde an die Schlichtungsstelle mit anführen) !     

Nachtrag
Mein Tipp (basierend auf den Entscheidungen in ähnlichen Fällen): Die Schlichtungsstelle wird vorschlagen, dass Almado Sie bis zum möglichen Lieferbeginn durch den neuen Versorger (sofern Sie einen solchen beauftragt haben) zum Preis vor dem 1.6.13 beliefert.  ;)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 22. Juni 2013, 13:37:38
@ khh

Wenn Sie weder Almado-Kunde, noch vom Sachverhalt Betroffener und zudem auch noch Rechtslaie sind, dann frage ich mich, warum Sie hier mitmengen. Interessant auch, dass Sie sich über „Benotungen“ beklagen, sich solcher aber selbst nur zu gerne befleißigen.

Zur Sache nochmals:

Wenn Almado die aktuelle AGB-Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ so auslegen möchte, dass die Vertragslaufzeit ab der Annahmeerklärung zu berechnen sei, dann müssten sie sich auch vorhalten lassen, dass ihr Zusatz „…und beginnt mit der Belieferung“ insofern und auch wohl bewusst irreführend ist, als er unbedarften Verbrauchern suggeriert, dass der Vertragsbeginn in vertraglicher Abänderung der gesetzlichen Regelung auf den Beginn der Belieferung verschoben sei. Von daher ist die Klausel zumindest nicht eindeutig.

Zitat
Ebenfalls nicht i. O., weil m.E. irreführend/täuschend und den Verbraucher unangemessen benachteiligend, ist hingegen die ab 1.8.13 vorgesehene AGB-Änderung (Streichung des Halbsatzes „... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung“ in Ziff. 2.1). Im 1. Vertragsjahr ist damit im Regelfall eine 12-monatige Belieferung nicht gegeben mit allen von Ihnen richtig beschriebenen negativen Folgen für die Kunden. Das ist für „normale“ Verbraucher bei Vertragsabschluss kaum zu erkennen, sollte daher in einem Rechtsstreit aber zu Lasten des AGB-Verwenders Almado gehen.

Sehe ich weiterhin nicht so. Wer auf Nummer Sicher gehen will, geht zu solchen Bedingungen erst gar keinen Vertrag mehr ein.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Juni 2013, 15:09:50
@ khh
Wenn Sie weder Almado-Kunde, noch vom Sachverhalt Betroffener und zudem auch noch Rechtslaie sind, dann frage ich mich, warum Sie hier mitmengen. ...

@ Amazone

Man muss nicht Almado-Kunde oder „vom Sachverhalt Betroffener“ und auch nicht Jurist sein, um die von Almado verwendete AGB beurteilen zu können. Für Ihr unberechtigtes ‚herumkritteln’ an der aktuellen AGB ist ursächlich, dass Sie ‚das Pferd von hinten aufzäumen’.  ::)
Eine AGB ist abstrakt, losgelöst von der gelebten Praxis zu beurteilen. Nicht anders gehen Gerichte vor! Ist bspw. bei einem Dauerschuldverhältnis die Preisanpassungsklausel inhaltlich einer AGB rechtlich unwirksam, aus welchen Gründen auch immer, dann sind nachfolgende Preiserhöhungen ebenfalls nicht wirksam.
Unmaßgeblich ist, ob die Preisänderung womöglich in einer von der unwirksamen Klausel abweichenden, grundsätzlich zulässigen Art und Weise umgesetzt wurde oder ob der Preis angemessen ist. Letzteres ist bei Versorgern, deren Preisanpassungsklausel gerichtlich einkassiert wurde, beliebte Argumentation um Verbraucher zu verunsichern.   

Wenn Almado die aktuelle AGB-Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ so auslegen möchte, dass die Vertragslaufzeit ab der Annahmeerklärung zu berechnen sei, dann müssten sie sich auch vorhalten lassen, dass ihr Zusatz „…und beginnt mit der Belieferung“ insofern und auch wohl bewusst irreführend ist, als er unbedarften Verbrauchern suggeriert, dass der Vertragsbeginn in vertraglicher Abänderung der gesetzlichen Regelung auf den Beginn der Belieferung verschoben sei. Von daher ist die Klausel zumindest nicht eindeutig.

Die Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ ist nicht irreführend, suggeriert nichts, ist nicht mehrdeutig, sondern ist derart eindeutig, eindeutiger geht es nicht !
Dass Almado die Klausel anders auslegt und praktiziert, hat nichts mit dieser AGB-Klausel zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend ein vertragswidrige Anwendung, wogegen die Kunden sich relativ risikolos wehren können.

Anders sieht es mit der ab 01.08. vorgesehenen Klausel aus. Die ist irreführend, nicht eindeutig und benachteiligt die Kunden m.E. unangemessen. Hier kann eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale helfen !

Wer auf Nummer Sicher gehen will, geht zu solchen Bedingungen erst gar keinen Vertrag mehr ein.

Wenn Sie „zu solchen Bedingungen“ durch „mit den Billigheimern“ ersetzen, stimm ich uneingeschränkt zu.  :)

Nachtrag zur Erinnerung:
Die AGB-Preisanpassungsklausel Ziff. 8.8 ist gemäß EuGH-Urteil vom 21.03.2013 NICHT i.O. und somit unwirksam !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 22. Juni 2013, 16:44:01
@ khh

Zitat
Man muss nicht Almado-Kunde oder „vom Sachverhalt Betroffener“ und auch nicht Jurist sein, um die von Almado verwendete AGB beurteilen zu können.

Sie werden wahrscheinlich auch behaupten, dass man kein Arzt sein müsse, um Krankheiten behandeln zu können.

Zitat
Ist bei einem Dauerschuldverhältnis die Preisanpassungsklausel inhaltlich einer AGB rechtlich unwirksam, aus welchen Gründen auch immer, dann sind nachfolgende Preiserhöhungen ebenfalls nicht wirksam. Unmaßgeblich ist, ob die Anpassung womöglich ganz anders, vllt. sogar exakt gemäß gesetzlicher/rechtlicher Vorgaben umgesetzt wurde oder ob der Preis angemessen ist. Letzteres ist bei Versorgern, deren Preisanpassungsklausel gerichtlich einkassiert wurde, beliebte Argumentation um Verbraucher zu verunsichern.   

Was bitte hat das mit unserem Thema zu tun?

Zitat
Die Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ ist nicht irreführend, suggeriert nichts, ist nicht mehrdeutig, sondern ist derart eindeutig, eindeutiger geht es nicht !

Als Verbraucher wird man selbstverständlich darauf bestehen, dass die Klausel genau so zu verstehen ist. Almado wird dagegen halten, dass sie mit dem ersten Halbsatz eindeutig den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und damit dessen Laufzeitbeginn definiert werde und mit dem zweiten Halbsatz lediglich der Beginn der Umsetzung des Vertrages gemeint gewesen sei. Was tut dann ein Gericht? Es wird sich fragen, ob das, was Almado „meinte“, für Otto Normalverbraucher auch eindeutig so zu erkennen war oder ob die Formulierung auch eine andere Interpretation, nämlich die vom Verbraucher genannte, zuließ. Und wird zum Ergebnis kommen, dass die Klausel eben nicht eindeutig, sondern mehrdeutig ist und dies zu Lasten des Verwenders geht. Einverstanden? Mit "irreführend" bezog ich mich darüber hinaus auf die Absicht des Versorgers. Die Klausel selbst ist nicht irreführend, sondern nicht eindeutig.

Zitat
Anders sieht es mit der ab 01.08. vorgesehenen Klausel aus. Die ist irreführend, nicht eindeutig und benachteiligt die Kunden m.E. unangemessen. Hier kann eine Abmahnung der Verbraucherzentrale helfen !

Auch wenn Sie das noch 100 Mal wiederholen, macht es ihre Ansicht nicht richtiger. Die besagte Klausel ist absolut eindeutig und lässt keine andere Interpretation zu, als das der Vertrag mit der Annahmeerklärung von Almado beginnt. Sie führt auch nicht in die Irre (wie und wohin denn Ihrer Meinung nach?) und benachteiligt den Kunden in keiner Weise.

Auch dass der Kunde nur bei genauerem Durchdenken des Vertrages darauf kommt, dass er den Bonus nicht bekommt, wenn er schon zum Ende des ersten Vertragsjahres kündigt, stellt keinen Rechtsverstoß da. Denn kein Versorger ist verpflichtet, sämtliche Folgen, die sich aus der Kombination verschiedener AGB-Klauseln ergeben, offen darzulegen. Ob Ihnen oder auch mir das nun gefällt oder nicht.

Die Verbraucherzentrale macht sich bestimmt nicht lächerlich und spricht eine Abmahnung aus. Und von den Lesern hier macht sich hoffentlich auch keiner lächerlich und regt eine solche bei der VZ an.

Zitat
Nachtrag zur Erinnerung:
Die AGB-Preisanpassungsklausel Ziff. 8.8 ist gemäß EuGH-Urteil vom 21.03.2013 NICHT i.O. und somit unwirksam !

Wenn Sie schon derlei Behauptungen in den Raum stellen, dann wäre sicher nicht nur ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre Meinung auch ordentlich begründen und belegen würden. Insbesondere auch unter dem Aspekt, wie das Urteil, das Erdgas-Sonderkunden betraf, auf Almado-Stromverträge übertragbar sein soll. Nicht zuletzt wäre ich Ihnen auch dankbar, wenn Sie diesen Thread, in dem es um die Frage der Vertragslaufzeit geht, sauber halten und für Ihre Preisklauselthematik einen weiteren Thread aufmachen würden.

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Juni 2013, 22:05:45
@ khh
...
Die Klausel „Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung.“ ist nicht irreführend, suggeriert nichts, ist nicht mehrdeutig, sondern ist derart eindeutig, eindeutiger geht es nicht !
Als Verbraucher wird man selbstverständlich darauf bestehen, dass die Klausel genau so zu verstehen ist.

Wer kein Lese- oder Verständnis-Problem hat, kann die Klausel nur so verstehen !

Almado wird dagegen halten, dass sie mit dem ersten Halbsatz eindeutig den Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages und damit dessen Laufzeitbeginn definiert werde und mit dem zweiten Halbsatz lediglich der Beginn der Umsetzung des Vertrages gemeint gewesen sei.

Erklären Sie bitte, welche Bedeutung es haben soll, wenn jemand etwas anderes definiert oder gemeint haben will, als von ihm selbst geschrieben steht ? 

Was tut dann ein Gericht? Es wird sich fragen, ob das, was Almado „meinte“, für Otto Normalverbraucher auch eindeutig so zu erkennen war oder ob die Formulierung auch eine andere Interpretation, nämlich die vom Verbraucher genannte, zuließ.

Kein Gericht dieser Welt wird sich fragen, ob „gemeintes“ zu erkennen war. Der zweite Halbsatz ab „oder ob die Formulierung ...“ ist schlicht Unsinn !   

Und wird zum Ergebnis kommen, dass die Klausel eben nicht eindeutig, sondern mehrdeutig ist und dies zu Lasten des Verwenders geht. Einverstanden?

Mit dem „Ergebnis“ mitnichten Einverstanden und „zu Lasten des Verwenders“ erübrigt sich.

Mit "irreführend" bezog ich mich darüber hinaus auf die Absicht des Versorgers. Die Klausel selbst ist nicht irreführend, sondern nicht eindeutig.

„Absichten“ des Versorgers oder dessen vertragswidrige Auslegung/Anwendung der Klausel führen nicht dazu, das diese „irreführend“ wird. Wann kapieren Sie endlich, dass AGB-Klauseln abstrakt zu prüfen sind !?


Anders sieht es mit der ab 01.08. vorgesehenen Klausel aus. Die ist irreführend, nicht eindeutig und benachteiligt die Kunden m.E. unangemessen. Hier kann eine Abmahnung der Verbraucherzentrale helfen !
Auch wenn Sie das noch 100 Mal wiederholen, macht es ihre Ansicht nicht richtiger. Die besagte Klausel ist ...

@ Amazone
Ziff. 2.1 der AGB muss im Zusammenhang mit Ziff. 4.1 und Ziff. 9.1 gesehen und bewertet werden, andernfalls kann man leicht zu einer falschen Beurteilung kommen !

Die Verbraucherzentrale macht sich bestimmt nicht lächerlich und spricht eine Abmahnung aus. Und von den Lesern hier macht sich hoffentlich auch keiner lächerlich und regt eine solche bei der VZ an.

Der/Die Einzige, der/die sich hier mit kruden Gedankengängen lächerlich macht, sind SIE !

Im Übrigen muss man sich wohl fragen, ob Ihnen die tropischen Temperaturen der letzten Tage nicht gut bekommen sind. Im Januar waren Sie noch in der richtigen Spur:
@ nelly
Die ursprüngliche AGB-Forrmulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung nachträglich zu ergänzen?
Ich würde darauf bestehen, dass der Vertrag mit Aufnahme der Belieferung beginnt und exakt 1 Jahr später endet, insoweit die vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten wird.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 22. Juni 2013, 22:41:18
Zitat
Der/Die Einzige, der/die sich hier mit kruden Gedankengängen lächerlich macht, sind SIE !

Im Übrigen muss man sich wohl fragen, ob Ihnen die tropischen Temperaturen der letzten Tage nicht gut bekommen sind.

Es ist ein immer wieder zu beobachtendes Phänomen, dass speziell veranlagte Leute, denen die Argumente ausgehen, die Contenance verlieren und persönlich beleidigend werden. Offensichtlich auch Sie. Was erhoffen Sie sich davon? Dass ich mich davon beeindrucken lasse? Ich muss Sie enttäuschen. Charakterliche Selbstoffenbarungen dieser Art lösen bei mir höchstens Mitleid aus.

Deshalb zurück zur Sache:

Sie wollen anscheinend nicht begreifen. Daran kann ich Sie nicht hindern. Deshalb erspare ich mir weitere Erläuterungen. Der verständige Leser wird schon erkennen, was für ihn richtig ist.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Juni 2013, 23:35:20
Der verständige Leser wird schon erkennen, was für ihn richtig ist.

So ist es !   :)

Nachtrag zur Erinnerung:
Die AGB-Preisanpassungsklausel Ziff. 8.8 ist gemäß EuGH-Urteil vom 21.03.2013 NICHT i.O. und somit unwirksam !

Wenn Sie schon derlei Behauptungen in den Raum stellen, dann wäre sicher nicht nur ich Ihnen sehr verbunden, wenn Sie Ihre Meinung auch ordentlich begründen und belegen würden. Insbesondere auch unter dem Aspekt, wie das Urteil, das Erdgas-Sonderkunden betraf, auf Almado-Stromverträge übertragbar sein soll.

@ Amazone

Das sind keine Behauptungen >:( ! Da die Sachverhalte identisch sind, hat das EuGH-Urteil letztlich die gleichen Auswirkungen auf alle Erdgas- und Stromversorger und deren Erdgas- und Strom-Sonderverträge mit einer AGB-Preisanpassungsklausel gemäß Gas-/StromGVV § 5 Abs. 2 (Umsetzung in nationale Rechtsprechung durch BGH voraussichtlich am 10.07.13). *)
Wenn Sie das bisher nicht mitbekommen haben, dann informieren Sie sich bitte selbst z.B. hier im Forum unter „Gerichtsurteile zum ...“ und/oder BdEV-Internetseite / Pressemitteilung vom 21.03.13 / insbesondere vorletzter und letzter Absatz und/oder www.vz-nrw.de und/oder www.derenergieblog.de .

Nicht zuletzt wäre ich Ihnen auch dankbar, wenn Sie diesen Thread, in dem es um die Frage der Vertragslaufzeit geht, sauber halten und für Ihre Preisklauselthematik einen weiteren Thread aufmachen würden.

In diesem Thread geht es u.a. um Bonusansprüche und Preiserhöhungen. Wenn Letztere zum Teil nicht bezahlt werden müssen und u.U. weitere Rückforderungsansprüche bestehen, dann ist nicht ersichtlich, warum mein Kurz-Hinweis nicht zum Thema gehören soll.

*) Rae, WP, StB Becker - Büttner - Held (Versorger-Anwälte):
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 21.03.2013 die erwartete Entscheidung getroffen und dem Bundesgerichtshof (BGH) den Weg gewiesen, Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen, die sich an den Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) / Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) orientieren, für unwirksam zu erklären.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 23. Juni 2013, 01:34:21
@ khh

Nochmals: Bitte behandeln Sie Ihre Preisklauselthematik in einem anderen Thread!

Und unterlassen Sie es, mit irreführenden Behauptungen wie
Zitat
In diesem Thread geht es u.a. um ... Preiserhöhungen.

vom eigentlichen Thema dieses Threads ablenken zu wollen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Juni 2013, 11:09:29
Mein/e liebe/r Amazone,

gehört dieser Thread Ihnen und soll das vielleicht eine ‚Abmahnung’ sein?   :D

„Irreführend“ (damit haben Sie’s wohl besonders) ist hier allein IHRE lächerliche und teilweise haarsträubende Beurteilung der aktuellen Almado-AGB
und der ab 01.08.2013 vom Anbieter vorgesehen Änderung!   ::)

Schon merkwürdig, in einem Verbraucherforum unsinnigste Versorger-Argumente derart überzubewerten und Betroffene womöglich zu verunsichern. Denken Sie mal drüber nach, was Sie damit eventuell anrichten.   :(
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 23. Juni 2013, 12:46:48
Ersetzen Sie ruhig weiter Argumente durch Lautstärke und Beleidigungen. Es ändert nichts daran, dass Sie in der Sache schiefliegen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Juni 2013, 14:04:52
... Es ändert nichts daran, dass Sie in der Sache schiefliegen.

Sie müssen es wissen, Ihre wirren Beiträge der letzten Tage zeigen jedem ja überdeutlich,
über welche ‚besondere’ Kompetenz Sie im AGB-Recht verfügen !   :) 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: HK am 23. Juni 2013, 15:15:51
@khh und Amazone

Ich hatte oben ganz unbedarft gefragt, was an dem Zusatz ".... und beginnt mit Aufnahme der Belieferung" irreführend sein soll,  denn für mich war bei Vertragsabschluss klar: Vertragsbeginn = Lieferbeginn.

Die (zum Teil hitzige) Diskussion hat mir gezeigt, dass man diesen Zusatz tatsächlich unterschiedlich interpretieren kann, jedenfalls liegen beide Sichtweisen im Bereich des Möglichen und gehorchen den Denkgesetzen.

Gleichwohl tendiere ich mit Blick auf § 158 BGB zu der Position von khh.  § 158 regelt Rechtsgeschäfte unter aus- und auflösenden Bedingungen:

"(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung erst mit dem Eintritt der Bedingung ein. (2) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer auflösenden Bedingung vorgenommen, so endigt mit dem Eintritt der Bedingung die Wirkung des Rechtsgeschäftes...."

Man kann ja nun nicht wegdiskutieren, dass dieser Zusatz in den z. Zt. gültigen AGB vorhanden ist - ob mit klarstellender oder irreführender Intention sei dahingestellt. Damit ist explizit eine Bedingung genannt, die eintreten muss, damit der Vertrag seine Wirkung entfaltet. Das Prädikat "endigt" bei der auflösenden Bedingung weist eindeutig auf die zeitliche Dimension der Wirkungswegfalls hin - im Umkehrschluss muss es sich bei aufschiebenden Wirkung um den "Beginn" handeln.

Noch etwas Erfreuliches: In meinem Fall scheint almado einzulenken, zumindest habe ich die tel. Zusage, dass der Kündigungstermin korrigiert werden soll und ich den Bonus erhalten werde. Ich sehe das als Hinweis, dass man sich der Argumentation im Sinne von khh letztendlioch nicht verschließen kann.

HK


Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 23. Juni 2013, 17:06:33
... Es ändert nichts daran, dass Sie in der Sache schiefliegen.

Sie müssen es wissen, Ihre wirren Beiträge der letzten Tage zeigen jedem ja überdeutlich,
über welche ‚besondere’ Kompetenz Sie im AGB-Recht verfügen !   :)

Es reicht mir jetzt mit Ihren Beleidigungen.

@ Moderator: Bitte schreiten Sie hier ein!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Juni 2013, 17:41:44
Almado-ENERGY hat kürzlich die nachstehende Änderung der AGB Ziffer 2 Abs. 1 mitgeteilt (Streichung des rot gekennzeichneten 2. Halbsatzes) :
Zitat
2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1) Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. ...

Diese vorgesehene einseitige Änderung des Vertragsinhalts (= ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden) aufgrund des Änderungsvorbehalts Ziffer 3 der AGB müsste gegenüber Bestandskunden unwirksam sein, weil bereits die AGB-Klausel Ziff. 3 gemäß § 308 Nr. 4 unwirksam sein müsste (vgl. nachstehende zwei Zitate!).
Zu prüfen wäre ggf., ob eine solche einseitige Änderungsmöglichkeit nicht ohnehin schon durch Ziffer 3 Abs. 2 der AGB ausgeschlossen ist.

Quelle: www.jura-basic.de :
Zitat
AGB (Änderungsvorbehalt)
Leistungsänderung
Eine nachträgliche Vertragsänderung (Leistungsänderung) bedarf der Zustimmung der Vertragsparteien.
Eine einseitige willkürliche Änderung des Vertragsinhalts ist nachträglich nicht mehr möglich.
Zulässig ist, dass die Parteien bei Vertragsschluss die Voraussetzungen für eine nachträgliche Änderung des Vertragsinhalts regeln. Der Berechtigte erhält durch den Änderungsvorbehalt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht.
Wenn der Änderungsvorbehalt in einer AGB steht, ist AGB-Recht zu beachten. Ein Änderungsvorbehalt in einer AGB ist nur unter engen Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 BGB@ zulässig (siehe unten bei Zulässigkeit in AGB).

BGB :
Zitat
§ 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
4. (Änderungsvorbehalt)
die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;

Die vorgesehene AGB-Änderung ab 01.08.2013 hätte folgende Auswirkung:
1. Regelung aktuelle AGB
Annahmeerklärung von ENERGY am 15.05.2013
Aufnahme der Belieferung = Vertragsbeginn am 01.07.2013 (vgl. nachstehendes Zitat „Zeitbestimmung, Anfangstermin“!)
Kündigung am 30.04.2014 zum Ablauf des 1. Vertragsjahres 30.06.2014
= Bonusanspruch gegeben (zwölf Monate ununterbrochene Belieferung gem. Ziff. 9.1) 
2. Regelung geänderte AGB
Annahmeerklärung von ENERGY = Vertragsbeginn am 15.05.2013
Aufnahme der Belieferung am 01.07.2013
a) Kündigung am 30.04.2014 zum 30.06.2014
= Ablehnung durch ENERGY, da die Kündigungsfrist von 8 Wochen zum 15.05.2014 nicht eingehalten wurde, die Vertragslaufzeit verlängert sich um 1 Jahr bis zum 15.05.2015 (zu welchem Preis ab 16.5. bzw. 1.7.? - und ohne Bonus ab 01.07.2014!)
oder
b) Kündigung am 15.03.2014 zum Ablauf des 1. Vertragsjahr 15.05.2014
= kein Bonusanspruch (keine zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung) 

Eine Veränderung der Vertragsbedingungen mit solchen Auswirkungen ist für Bestandskunden nicht zumutbar und müsste folglich gemäß § 308 (4) unwirksam sein !

Quelle:  www.jura-basic.de :
Zitat
Vertrag (Zeitbestimmung, Anfangstermin)
Wirkung der Zeitbestimmung
Grundsätzlich entstehen vertragliche Rechte und Pflichten mit Vertragsabschluss, z.B. beim Barzahlungsgeschäft.
Die Parteien können auch einen Anfangstermin für vertragliche Rechte und Pflichten vereinbaren.
Der Anfangstermin hat für die vertraglichen Rechte und Pflichten eine aufschiebende Wirkung (vgl. § 163 BGB@).
Vertragliche Ansprüche mit einem Anfangstermin können nicht ab Vertragsschluss in Anspruch genommen werden, sondern erst mit Eintritt der Zeitbestimmung.
Beispiel: Anfang September schließen die Parteien einen Wohnungsmietvertrag und vereinbaren, dass der Mietvertrag am 01. Oktober beginnt. Die Rechte und Pflichten entstehen nicht mit Vertragsabschluss, sondern erst mit Eintritt der Zeitbestimmung.

Anmerkungen:
1. Die einseitige AGB-Änderung in 2012 (?) [Hinzufügung des besagten 2. Halbsatzes in Ziffer 2 Abs. 1] dürfte wirksam erfolgt sein, da es eine Verbesserung der Vertragsbedingungen für Bestandskunden war und folglich zumutbar.
2. Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus. 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: HK am 23. Juni 2013, 18:43:38
@ khh

Ihre Argumentationskette erscheint schlüssig. Das sehe ich genau so mit einer kleinen Einschränkung: Es wird ja in den jetzigen AGB kein konkretes Anfangsdatum genannt, sondern  eine aufschiebende AnfangsBEDINGUNG, nämlich die Aufnahme der Lieferung (wann immer das ist). Insoweit dürfte doch eher § 158 BGB einschlägig sein. Im 308 wird allerdings ausdrücklich auch auf den 158 abgestellt, so dass sich der Kreis schließt.
HK
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: HK am 23. Juni 2013, 18:48:24
@ Khh

Korrektur:

Nicht § 308, sondern 163 !

HK
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Juni 2013, 14:27:25
@ khh

Während Sie im ersten Teil Ihres Beitrags noch einen lichten Moment gehabt haben, ist Ihre Behauptung unter „Anmerkungen 2.“ ein reines Wunschgebilde und frei aus der Luft gegriffen.

Zitat
Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Wie bitte, werter Rechtslaie mit den beanspruchten besonderen Kompetenzen im AGB-Recht, begründen Sie denn Ihre Behauptung? Diese setzt nämlich voraus, dass der Verbraucher einen Anspruch darauf hätte und Almado eine Pflicht träfe, nicht nur gesondert herauszustellen, dass das Vertragsjahr und das Belieferungsjahr nicht identisch sind, sondern auch noch, welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Aus welchen Rechtsgrundlagen leiten Sie diesen Anspruch bzw. diese Pflicht denn ab? Und welche Rechtssprechung bestätigt das?

Wilde Behauptungen in den Raum zu stellen, ohne sie auch nur mit einem Wort zu begründen, ist schlicht unseriös!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 24. Juni 2013, 15:12:01
@ khh
... ist Ihre Behauptung unter „Anmerkungen 2.“ ein reines Wunschgebilde und frei aus der Luft gegriffen.
Zitat
Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Wie bitte ... begründen Sie denn Ihre Behauptung? Diese setzt nämlich voraus, dass der Verbraucher einen Anspruch darauf hätte und Almado eine Pflicht träfe, nicht nur gesondert herauszustellen, dass das Vertragsjahr und das Belieferungsjahr nicht identisch sind, sondern auch noch, welche Auswirkungen sich daraus ergeben. Aus welchen Rechtsgrundlagen leiten Sie diesen Anspruch bzw. diese Pflicht denn ab? ...

@ Amazone,
"begründet" hab ich meine Einschätzung doch, aber gerne noch mehr  -  Quelle www.jura-basic.de :
Zitat
AGB (Inhaltskontrolle und Transparenzgebot)
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Eine einseitig vorformulierte Vertragsklausel ist unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders unangemessen benachteiligt.
Eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners kann sich daraus ergeben, dass die AGB-Klausel nicht klar und verständlich ist (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB@, Verstoß gegen das Transparenzgebot).
Die Regelungen dürfen für den durchschnittlichen Leser nicht zweideutig sein.
Bei der Beurteilung, ob eine Klausel klar und verständlich ist, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Leser abzustellen.
So müssen Regelungen mit wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen für den durchschnittlichen Leser erkennbar sein (BGHZ 106, 42, 49; BGHZ 116, 1, 4).
Die Regelungen dürfen für den durchschnittlichen Leser nicht zweideutig sein (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB@). Zulässig ist aber, dass der Verwender unbestimmte Rechtsbegriffe aus gesetzlichen Vorschriften übernimmt.

Und wenn Sie nicht endlich auch mal mit fundierten Argumenten und/oder Rechtsgrundlagen anstatt nur mit Behauptungen kommen, dann lohnt sich mit Ihnen keine weitere Diskussion  -  oder, um mit Ihren Worten zu sprechen: „Sie sollten sich wirklich erst einmal schlau machen“ !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Juni 2013, 16:44:17
@ khh

Ich brauche hier weder Gesetze noch Urteile zu bemühen, denn Ihre „Begründung“ beruht schlicht auf einem wunschgeprägten Denkfehler.

Konkret:

Wie soll sich da Ihrer Meinung nach für den verständigen Durchschnittsverbraucher, von dem die Rechtssprechung ausnahmslos ausgeht (siehe Ihr eigenes Zitat: "Bei der Beurteilung, ob eine Klausel klar und verständlich ist, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Leser abzustellen."), irgendeine Intransparenz ergeben? Oder möchten Sie den durchschnittlichen Almado-Kunden als „geistig minderbemittelt“ darstellen?

Ihre angebliche „Begründung“ löst sich von daher in Luft auf. Wenngleich auch ich mir wünschen würde, es wäre anders und es gäbe tatsächlich eine Intransparenz.

Stellen Sie doch das Thema mal unter „Grundsatzfragen“ ohne Bezugnahme auf Almado zur Diskussion. Dann werden Sie auch von den hier anwesenden Juristen eher eine Stellungnahme erhalten als hier.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 24. Juni 2013, 17:46:36
@ khh
Ich brauche hier weder Gesetze noch Urteile zu bemühen, ...

Ach, auf einmal nicht mehr ...... oder verlangen Sie das nur von mir ?

... denn Ihre „Begründung“ beruht schlicht auf einem wunschgeprägten Denkfehler.

Sie wünschen sich das, ich nicht. Allerdings scheinen Sie die Begründung für meine Einschätzung nicht richtig gelesen zu haben  -  die lautet nämlich :
Anmerkungen:
1. ...
2. Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, dass 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Und meine ergänzende Begründung (Quelle www.jura-basic.de ) :
Zitat
AGB (Inhaltskontrolle und Transparenzgebot)
Verstoß gegen das Transparenzgebot
...
So müssen Regelungen mit wirtschaftlichen Nachteilen und Belastungen für den durchschnittlichen Leser erkennbar sein (BGHZ 106, 42, 49; BGHZ 116, 1, 4).
...

Und denken Sie mal über Ihren Diskussionsstil nach :
Ihre angebliche „Begründung“ löst sich von daher in Luft auf.

Immer wieder Tatsachenbehauptungen, ohne jede Einschränkung oder als Meinungsäußerung !  ::)

Ein guter Vorschlag :
Stellen Sie doch das Thema mal unter „Grundsatzfragen“ ohne Bezugnahme auf Almado zur Diskussion. Dann werden Sie auch von den hier anwesenden Juristen eher eine Stellungnahme erhalten als hier.

Aber warum sollte ich das machen und nicht Sie als „Betroffene/r“  -  vllt. wird ja Ihre (bisher mit nichts unterlegte!) Meinung bestätigt ?  :)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Juni 2013, 19:19:49
@ khh

Da Sie sich erneut in hilfloser Polemik ergehen und jedwedes Fehlgehen Ihrer vermeintlich von „besonderer Kompetenz in abstrakter AGB-Auslegung“ geprägten Wunschvorstellungen ausschließen, lohnt es sich nicht, auf Ihre Äußerungen näher einzugehen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 24. Juni 2013, 19:40:43
@ Amazone

Toll, wirklich ein sehr konstruktiver Beitrag !  ::)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Juni 2013, 23:19:18
@ khh

Ich hatte Ihnen trotz Ihrer vorangegangenen Beleidigungen nochmals sachlich detailliert  auseinandergelegt, weshalb der von Ihnen ins Feld geführte „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ nicht vorliegen kann.

Statt nun ebenso auf der Sachebene darzulegen, weshalb dies nach Ihrer Auffassung nicht zutrifft und aus welchen Rechtsgründen sich für Sie ableitet, dass nicht nur die Transparenz der einzelnen Klauseln zu berücksichtigen ist, sondern dass der Verbraucher auch einen Rechtsanspruch darauf haben soll, von Almado über die sich aus dem Zusammenwirken der einzelnen AGB-Klauseln ergebenden Rechtsfolgen belehrt zu werden, wechseln Sie sofort wieder auf eine persönlich angreifende Ebene und gehen mich erneut vehement an, ich hätte wohl Ihre „Begründung … nicht richtig gelesen“ etc.

Nennen Sie DAS konstruktiv?

Entweder Sie befleißigen sich zukünftig eines deutlich erwachseneren Verhaltens und bleiben auf der Sachebene oder ich breche jedwede Kommunikation mit Ihnen ab. Denn ich habe keine Lust, meine kostbare Zeit auf Leute zu verschwenden, denen es schlicht an Kinderstube fehlt.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 25. Juni 2013, 10:13:04
Zitat
…oder ich breche jedwede Kommunikation mit Ihnen ab.

Ja, das wäre in der Tat ein konstruktiver Akt. Dieses in persönliche Verunglimpfungen abgedriftete Kaschperltheater hat inzwischen weder einen nützlichen noch einen erheiternden Effekt. Die Diskussion hat immerhin doch letztendlich für den verständigen Leser/Verbraucher noch zu einem brauchbaren Resultat geführt: Lasst die Finger von Almado!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 25. Juni 2013, 11:21:34
@ khh
Ich hatte Ihnen nochmals sachlich detailliert  auseinandergelegt, weshalb der von Ihnen ins Feld geführte „Verstoß gegen das Transparenzgebot“ nicht vorliegen kann.

@ Amazone,
meinen Sie etwa Ihre 6 mit einem schlichten „Nein!“ selbst beantworteten Fragen?
Zitat
1. Ist die Klausel „Der Vertrag beginnt mit der Annahmeerklärung von Energy“ intransparent? Nein!
2. Ist intransparent, dass das Belieferungsjahr mit der Belieferung beginnt? Nein!
3. Ist insofern intransparent, dass die Annahmeerklärung des Vertrages VOR Aufnahme der Belieferung erfolgt und das Vertragsjahr damit eher zu laufen beginnt und endet als das Belieferungsjahr? Nein!
4. Ist weiter intransparent, dass eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres dazu führt, dass noch kein vollständiges Belieferungsjahr abgelaufen ist? Nein!
5. Ist etwa intransparent, dass ein Bonus nur nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres gezahlt wird? Nein!
6. Ist vor diesem Hintergrund intransparent, dass KEIN Bonusanspruch besteht, wenn der Vertrag zum Ende des ersten Vertragsjahres und damit VOR Ablauf des ersten Belieferungsjahres gekündigt wird? Nein!

Wenn ja, dann ist für mich ein „detailliert auseinandergelegt“ nicht ersichtlich, insbesondere auch keine „Rechtsgründe“, die Sie von mir ja immer einfordern. Trotzdem stimme ich insofern zu, dass die von Ihnen in der 1. Frage angesprochene Klausel (die zumindest in der AGB-Version 2012 - ? etwas anders lautet, nämlich „Der Stromliefervertrag kommt durch Annahmeerklärung von ENERGY zustande.“) isoliert betrachtet transparent ist.

Alle anderen Fragen stellen sich m.E. so nicht, da (wenn ich nichts überlesen habe) nirgendwo in der AGB von einem „Vertragsjahr“ die Rede ist und „Belieferungsjahr“ nur einmal in Ziffer 9 angesprochen wird. Hinzu kommt, dass die Klausel Ziffer 2.1 (Vertragszustandekommen) auf Seite 1 und die Klausel Ziff. 9.1 (Bonusregelung) erst auf Seite 4 der 6-seitigen AGB steht. Würde beides in der AGB so stehen, dann könnte der „Normalverbraucher“ ja vielleicht stutzig werden und sich fragen, ob es womöglich nicht identische Vertrags- und Lieferjahre gibt.

Dass die Klauseln „im Zusammenwirken“ eher intransparent sind, bestätigt sich doch wohl auch damit, dass bspw. die Userin @nelly oder der ‚erfahrene Versorgerwechsler' @KKRUBIN und vermutlich auch Sie selbst (siehe Ihr Beitrag #48 am 23.01. im anderen Thread ;)) nicht erkannt hatten, dass Belieferungsbeginn = nicht Vertragsbeginn sein soll.   

Statt nun ebenso auf der Sachebene darzulegen, weshalb dies nach Ihrer Auffassung nicht zutrifft und aus welchen Rechtsgründen sich für Sie ableitet, ...

Versteh ich jetzt nicht, was Sie kritisieren. Meine Auffassung bzw. Einschätzung, aus welchen Rechtsgründen abgeleitet, hab ich doch sogar wiederholt!   

Und ob wer wen beleidigt, wer sich eines „deutlich erwachseneren Verhaltens“ befleißigen sollte oder wem „es schlicht an Kinderstube fehlt“, lass ich so im Raum stehen.

Einfach mal abwarten, ob von einem der hier schreibenden Juristen eine Antwort kommt auf die Fragen, welche im unter Grundsatzfragen eröffneten Thread gestellt sind.  :)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 25. Juni 2013, 12:32:25
Auf mein Vorgehen,  im Beitrag vom 22.Juni 2013 geschildert, kam heute von Almado AG folgende Antwort - Mail:

[EMail entfernt]
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 25. Juni 2013, 13:22:07
Logisch, so ist das!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 25. Juni 2013, 14:12:33
Meine Antwort :

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie wollen scheinbar nicht zur Kenntnis nehmen, daß Ihnen meine Kündigung am 31.05.2013 zugestellt wurde.

Diese Kündigung erfolgte auf Grund Ihrer "Preisanpassungs" E-Mail vom 25.11.2012:
Auszug aus der E-Mail der Almado AG vom 25.11.2012

Preisänderung
Sie haben bei uns einen Strombelieferungsvertrag im Tarif Bonus 12 abgeschlossen. Dieser Tarif enthält
eine eingeschränkte Preisgarantie bis zum 31.05.2013, von der hoheitliche Umlagen, Abgaben und
Steuern ausgenommen sind. Mit Wirkung zum 01.06.2013 ändert sich Ihr Stromarbeitspreis um 3,995 Ct
netto je kWh auf 29,06 Ct pro kWh inkl. MwSt. Aufgrund dieser Preisanpassung haben Sie das Recht,
den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Preisänderung zu kündigen.

Die Kündigungen vom 28.05.13 wurden im Beisein von Zeugen couvertiert und als Einschreiben/ Rückschein und als Einwurf Einschreiben der Post übergeben.
Die Zustellungen an Ihren Postbevollmächtigten erfolgten am 31.05.2013. Der unterschriebene Rückschein liegt im Original und die Protokolle der Dt. Post liegen als E-Mails vor.

Ich erwarte, daß der Vertrag entsprechend meiner E-Mail vom 22.06.2013 abgewickelt wird und der Anschluß sofort von Ihnen freigemacht wird. Sollte ich bis zum Ende der Woche ( bis zum 28.06.2013) keine befriedigende Antwort erhalten haben, werde ich mich an die Schlichtungsstelle e.V. mit einer entsprechenden Beschwerde wenden. Des weiteren werde ich prüfen lassen, ob im vorliegenden Fall der Tatbestand des Betruges bzw. der Nötigung erfüllt ist.

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 25. Juni 2013, 15:22:02
@ khh

Sie haben sich anscheinend besonnen und sind zu einer sachlicheren Ausdrucksweise zurückgekehrt. Deshalb zurück zur Sache, in der Ihre Rechtansicht leider nach wie vor an diversen Fehlern krankt.

Zitat
Alle anderen Fragen stellen sich m.E. so nicht, da (wenn ich nichts überlesen habe) nirgendwo in der AGB von einem „Vertragsjahr“ die Rede ist und „Belieferungsjahr“ nur einmal in Ziffer 9 angesprochen wird. Hinzu kommt, dass die Klausel Ziffer 2.1 (Vertragszustandekommen) auf Seite 1 und die Klausel Ziff. 9.1 (Bonusregelung) erst auf Seite 4 der 6-seitigen AGB steht. Würde beides in der AGB so stehen, dann könnte der „Normalverbraucher“ ja vielleicht stutzig werden und sich fragen, ob es womöglich nicht identische Vertrags- und Lieferjahre gibt.

Es gilt in den Rechtswissenschaften der eherne Grundsatz, dass eine Rechtsansicht nur dann tragfähig ist, wenn sie auch allgemeinen denkgesetzlichen Anforderungen genügt. Diesen Rechtsgrundsatz missachten Sie wieder einmal eklatant. Mit Ihrer pauschalen Behauptung, dass sich bis auf die von Ihnen nunmehr konzedierte Transparenz der Klausel zum Zustandkommen des Vertrages „alle anderen Fragen so nicht stellen“ verweigern Sie sogar jede Bereitschaft zur logischen Überprüfung Ihrer Denkweise und ziehen sich darauf zurück, dass die fraglichen AGB allein schon deswegen intransparent seien, weil sie nicht die von Ihnen gewünschten Worte in Art, Häufigkeit und Anordnung enthalten.

Gleichermaßen denkgesetzwidrig kommt Ihre weitere Argumentation daher.

Zitat
Dass die Klauseln „im Zusammenwirken“ eher intransparent sind, bestätigt sich doch wohl auch damit, dass bspw. die Userin @nelly oder der ‚erfahrene Versorgerwechsler“ @KKRUBIN und vermutlich auch Sie selbst (siehe Ihr Beitrag #48 am 23.01. im anderen Thread) nicht erkannt hatten, dass Belieferungsbeginn = nicht Vertragsbeginn sein soll.

Wenn irgendein Verbraucher (Ihre Vermutung in Bezug auf mich selbst ist wieder mal frei aus der Luft gegriffen) nicht erkannt hat, dass das Vertragsjahr aufgrund einer eindeutigen Klausel zum Zustandekommen des Vertrages nicht identisch ist mit dem Belieferungsjahr, sondern vor dessen Ablauf endet und deshalb wegen Nichterfüllung der Bedingung „Bonuszahlung nur nach Ablauf eines vollständigen Belieferungsjahres“ kein Bonus fällig wird, dann ist Ihre Auffassung, dass dies nur daher rühren kann, dass die betreffenden AGB-Klauseln in ihrem Zusammenwirken intransparent sind, denkgesetzlich fehlschlüssig. Denn in Ihrem starken Wunsch nach Bestätigung Ihrer Intransparenzansicht übersehen Sie, dass das Nichterkennen der entsprechenden Zusammenhänge sehr wohl auch darauf beruhen kann, dass der entsprechende Verbraucher, der aus Vorverträgen bisher immer gewohnt war, dass das Vertragsjahr identisch mit dem Belieferungsjahr ist, einfach davon ausgegangen ist, dass dies auch bei seinem neuen Versorger Almado der Fall sein werde und es deshalb an ausreichender Vorsicht und aufmerksamer Vertragsprüfung hat mangeln lassen.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie sich die Mühe machen würden, sich mehr mit dem Thema der denkgesetzlich sauberen Argumentation zu befassen. Denn dann blieben uns viele unerquickliche Diskussionen erspart.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 25. Juni 2013, 20:15:54
@ Amazone

Sollte der Einwurf des Users @ Didakt „Eine Juristin hat Ihnen ja schon geantwortet, ... “ im Grundsatzfragen-Thread zutreffend sein, rudere ich gerne zurück und beuge mich der ‚Weisheit’ des Berufsstandes :) bzgl. meiner Einschätzung
Anmerkungen:
2. Die ab 01.08.2013 geänderte Ziff. 2.1. der AGB ist in Verbindung mit Ziff. 9.1 m.E. auch für Neukunden nicht wirksam, da für ‚Otto Normalverbraucher’ nicht klar erkennbar ist, das 1. Vertragsjahr und 1. Lieferjahr nicht identisch sind und welche Auswirkungen sich daraus ergeben insbesondere hinsichtlich des Bonus.

Allerdings kann ich unverändert eher nicht nachvollziehen, dass die neu ab 01.08.2013 von Almado verwendeten AGB transparent und demnach für Neukunden wirksam sein sollen. Schließlich hatten ja Sie selbst die „ursprüngliche“ AGB-Formulierung (oder ist die nicht identisch mit der „neuen“?) mal in Frage gestellt: 
@ nelly
Die ursprüngliche AGB-Formulierung bestimmt nur das Datum des Zustandekommens des Vertrages, nicht jedoch dessen Beginn, der typischerweise mit dem Start der Belieferung identisch ist. Eine abweichende Interpretation halte ich für unwirksam. Warum sollte auch sonst eine Notwendigkeit bestanden haben, die bestehende Formulierung nachträglich zu ergänzen? ...

In früherer Kenntnis des Eingangs gesagten hätte ich uns das Hin und Her zur „neuen“ AGB (ab meiner Antwort #46) gerne erspart. Immerhin hat aber die Diskussion zuvor Ihr 'Zugeständnis'
@ khh
Während Sie im ersten Teil Ihres Beitrags noch einen lichten Moment gehabt haben, ...
und Ihr Abrücken von der zwischenzeitlichen Bewertung der „aktuellen“ AGB bewirkt. ;)

Sollten die ein oder andere meiner Äußerungen ihrerseits beleidigend oder vllt. abwertend aufgefasst worden sein (Sie teilen ja auch ganz gut aus  :) ), so war das bestimmt nicht meine Intention und ich leiste hiermit Abbitte.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 26. Juni 2013, 12:59:29
Die Antwort von Almado AG :

[EMail entfernt]
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 27. Juni 2013, 00:32:16
Antwort an die Almado AG:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen am 26.06.2013 zugesandte Bestätigungsmail muß ich leider zurückweisen, da die Angaben falsch sind. Das Vertragsverhältnis hat am 31.05.2013 durch einseitige Kündigung geendet, und ich bitte mir das auch zu bestätigen. Ebenso erwarte ich eine sofortige Freigabe des Anschlusses Zähler 52XXX und verweise diesbezüglich auf meine E-Mail vom 25.06.2013. Die monatlichen Zählerstände wurden Ihnen bereits am 03.06.2013 zugesandt.

mfG
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 06. Juli 2013, 01:04:59
@ Amazone

... Immerhin hat aber die Diskussion zuvor Ihr 'Zugeständnis'
@ khh
Während Sie im ersten Teil Ihres Beitrags noch einen lichten Moment gehabt haben, ...
und Ihr Abrücken von der zwischenzeitlichen Bewertung der „aktuellen“ AGB bewirkt. ;)

Ich bin von nichts abgerückt. Wir hatten lediglich unterschiedliche Begründungsweisen für dasselbe Ergebnis.

@ KKRUBIN

Halten Sie uns über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden?

@ Alle

Hier gibt es übrigens weitere Beschwerdemöglichkeiten: http://de.reclabox.com/beschwerde/64189-almado-koeln-falsches-vertragsende-hat-methode (Beispiel)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 27. August 2013, 01:16:48
Bis zum 21.06.13 hatte almado nur festgestellt, daß eine Abschlagsrate zurückgebucht worden war und hatte mir eine "freundliche" Zahlungserinnerung (incl. der exorbitanten Gebühren) zukommen lassen:

[EMail entfernt]

Meine Antwort vom 22.06.13

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund meiner Kündigung vom 28.05.2013 zum 31.05.13, die am 31.05.13 an Sie zugestellt wurde, der Rückschein wurde an gleichem Datum per Unterschrift quittiert, verstehe ich nicht, wie eine vom 17.06.13 datierte Forderung entstehen kann. Auch haben Sie meinem Wunsch, mit E-Mail vom 7.06.13, nach einer Kündigungsbestätigung und einer zeitnahen Jahres.-bzw. Endabrechnung leider bis heute nicht entsprochen. Für eine Abrechnung hatte ich Ihnen den Zählerstand und die monatlichen Verbräuche am 03.06.13 gemailt, was auch mit gleichem Datum von Ihnen bestätigt wurde. Nun darf ich Sie nochmals um die kurzfristige Zusendung einer Kündigungsbestätigung und einer Endabrechnung bitten. Ich gehe auf Grund der dargelegten Fakten, davon aus, daß der offenstehende Forderungsbetrag umgehend von Ihnen storniert wird und ich bitte Sie mir dieses zu bestätigen.
Sollten weiterhin Differenzen bezüglich der Vertragsbeendigung durch Sonderkündigungsrecht bestehen, behalte ich mir weitergehende rechtliche Schritte vor.


mit freundlichem Gruß


Am 27.06.13 ist man dann darüber gefallen, daß 2 Abschlagszahlungen zurückgebucht wurden, und man sah sich scheinbar bei almado unter Tränen dazu genötigt eine Mahnung zu verschicken. Doppelter Betrag, doppelte Gebühren, aber , man beachte, keine MAHNGEBÜREN und ,das konnte man sich nicht verkneifen, der deutliche Hinweis, bei ausbleibenden Zahlungseingang werde man einen" externen Dienstleister den Forderungsfall übergeben".

Am 01.07.13 habe ich dann Beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 12. Oktober 2013, 09:26:12
Moin!

Leider bin ich erst nach Abschluss eines Vertrages bei almado auf dieses Forum aufmerksam geworden ;).

Zum 01.03.2013 habe ich bei Almado einen Vertrag abgeschlossen (inklusive 25% Bonus).

Nun erhielt ich am 08.10.2013 folgende Mail von almado:

[EMail entfernt]

Nun weiß ich nicht genau wie ich zu reagieren habe, denn im Gegensatz zu den anderen Fällen hier, habe ich bisher nicht gekündigt gehabt und habe auch von almado keine Kündigung erhalten. Lediglich diese Mail aus heiterem Himmel.

Könnt Ihr mir helfen und sagen, ob Almado ernsthaft vor hat den Vertrag zu beenden und ich sollte mir vorsorglich einen neuen Anbieter suchen? Wird der Vertrag wirklich auch so kurzfristig beendet? Sollte der Vertrag nicht gekündigt sein, macht die Suche nach einem neuen Anbieter ja keinen Sinn?!

Oder macht es Sinn hier darauf zu pochen, dass überhaupt keine Kündigung ausgesprochen wurde und der Vertrag für 12 Monate gilt + ggf Verlängerung und man am Ende den Bonus noch bekommt?

Grundsätzlich hatte ich mir überlegt der Mail zu widersprechen, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und zukünftig per Überweisung zu zahlen und zum Ablauf des ersten Jahres zu kündigen.

Aber wenn ich hier so lese, wie viele Probleme Almado macht, kann man doch auf der anderen Seite froh sein, wenn man schnellstmöglich den Anbieter wechselt...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 12. Oktober 2013, 10:40:43

Oder macht es Sinn hier darauf zu pochen, dass überhaupt keine Kündigung ausgesprochen wurde und der Vertrag für 12 Monate gilt ...?

Genau das! Plus Ankündigung, dass Sie bei unberechtigter Vertragsbeendigung Schadensersatzforderungen gelten machen werden. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und zusätzlicher E-Mail an "kundenanwalt.strom@almado-energy.de".
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 12. Oktober 2013, 11:32:37
Genau das! Plus Ankündigung, dass Sie bei unberechtigter Vertragsbeendigung Schadensersatzforderungen gelten machen werden. Das Ganze per Einwurfeinschreiben und zusätzlicher E-Mail an "kundenanwalt.strom@almado-energy.de".

Hallo Amazone,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das war der richtige Anstupser um sich das Verhalten von Almado nicht einfach gefallen zu lassen. Ich werde erstmal wie beschrieben vorgehen.

Nur Frage ich mich noch, ob es Sinn macht die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Almado schreibt in ihren AGB's

Zitat
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten. Für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand ist ENERGY berechtigt, bei Zahlungen per Überweisung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,00 EUR (brutto) pro Einzelüberweisung mit der Jahresrechnung zu berechnen.

Hat man zunächst Nachteile, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde? Almado berechnet die 2 EUR wahrscheinlich wirklich oder?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 12. Oktober 2013, 11:50:16
Zitat
Sehr geehrter xxx,
 
kündigungsbedingt endet Ihr o. a. Vertrag mit uns zum 18.10.2013.

Zumindest dieser Satz bedarf eine Aufklärung.
Vielleicht liegt eine Verwechslung vor?

Ansonsten würde ich so vorgehen, wie es Amazone beschreiben hat.

Was den Lastschrifteinzug betrifft, würde ich die Einzugsermächtigung kündigen.
Es kann doch nicht an den 2 Euro hängen, zumal Almado von "berechtigt" schreibt, also nicht muss.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 12. Oktober 2013, 11:54:41

Nur Frage ich mich noch, ob es Sinn macht die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

Warum wollen Sie  die Einzugsermächtigung widerrufen? Ich sehe darin keine Vorteile.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 12. Oktober 2013, 13:13:59
Mit Überweisung ist das Geld weg, bei einer Lastschriftbelastung haben Sie das Recht zur Rückbuchung
innerhalb von 8 Wochen !

Ein Widerruf der Einzugsermächtigung macht dann Sinn, wenn Sie bspw. bei Preiskürzungen niedrigere
Abschlagszahlungen leisten wollen als verlangt, um Überzahlungen von vornherein zu vermeiden.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 12. Oktober 2013, 16:38:51
Sicher ist die Kündigung des Lastschrifteinzugs nicht primär das Wichtigste.

Aber: wenn Almado einen Kündigungstermin 18.10. nennt, ist ja wohl nur noch die Schlussrechnung zu erwarten.

Wenn ich gegen die unberechtigte Kündigung vorgehe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung kündige, muss Almado reagieren.
Ich halte das aus taktischen Gründen für gut.

Almado hat nun 2 Möglichkeiten.
1. sie bestehen -aus welchen Gründen auch immer- auf der Kündigung
2. sie ziehen die Kündigung zurück, weil ein Fehler vorliegt oder sie evtl.
Schadenersatzforderungen vermeiden wollen.

Bei 1. würde eine Schlussrechnung kommen, die man prüfen kann und zahlt oder auch nicht.
Bei 2. wäre es kein Problem, die Einzugsermächtigung ggf. wieder zu erteilen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 12. Oktober 2013, 19:29:48

Wenn ich gegen die unberechtigte Kündigung vorgehe und gleichzeitig die Einzugsermächtigung kündige, muss Almado reagieren.
Ich halte das aus taktischen Gründen für gut.

Wieso "muss" Almado reagieren? Almado muss gar nichts. Daran ändert auch ein Widerruf der Einzugsermächtigung nichts.

Was soll an einem Widerruf auch "taktisch gut" sein? Zumal eine Lastschrift innerhalb von 2 Monaten jederzeit wieder storniert werden kann.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 12. Oktober 2013, 20:46:37
Almado "muss" nicht, das wäre dann die 3.Möglichkeit.
Ich habe nur das geschrieben, was ich machen würde.
Als ich einen Abschlag habe rückbuchen lassen und die Einzugsermächtigung entzogen habe, hat mein damaliger Stromversorger sofort reagiert und in meinem Sinne gehandelt.
Kjubie wird sich selbst ein Urteil bilden und das hoffentlich Richtige machen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 12. Oktober 2013, 21:41:02
[...]
Kjubie wird sich selbst ein Urteil bilden und das hoffentlich Richtige machen.

Na klar wir er/sie das Richtige machen und besser auf die Expertin hören !   :)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 14. Oktober 2013, 20:12:35
Hey Leute,

vielen Dank für die vielen Tips und die rege Beteiligung! Hatte aufgrund des letzten Postings in diesem Forum etwas Sorge :).

Ich habe jetzt wie von Amazone vorgeschlagen reagiert. Einzugsermächtigung habe ich nicht entzogen. Einen wirklichen Vorteil habe ich bisher auch nicht drin gesehen und natürlich sind die 2 EUR je Buchung nicht ausschlaggebend. Aber almado für "nichts" noch Geld in den Rachen zu werfen, sehe ich gerade auch nicht ein.

Das Argument, dass Almado reagieren muss, hat mich insofern nicht überzeugt, da ich aktuell so agieren werde, dass ich darauf aus bin, dass der Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen für 1 Jahr gilt. Daher will ich gar keine Schlussrechnung etc. erzwingen.

Prinzipiell frage ich mich auch weshalb ich dieses Schreiben bekommen habe. Wie Stromfraß schon geschrieben hat, kann es eine Verwechslung sein.

Doof für Almado, dass ich erst dadurch auf deren Machenschaften aufmerksam geworden bin :D. Wahrscheinlich hätte ich den Vertrag sogar noch länger laufen lassen (Asche auf mein Haupt, aber manchmal ist man auch bequem =)).

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 14. Oktober 2013, 20:21:43
..., da ich aktuell so agieren werde, dass ich darauf aus bin, dass der Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen für 1 Jahr gilt.

Sofern Sie Ihren Vertrag noch nicht gekündigt haben, läuft Ihr Vertrag erst mal auf unbestimmte Zeit.

Bei der Kündigung übrigens aufpassen: Was genau steht in den AGB, die bei Vertragsschluss einbezogen wurden, zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, zum Belieferungsbeginn und zur Kündigungsfrist?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 17. Oktober 2013, 18:49:39
..., da ich aktuell so agieren werde, dass ich darauf aus bin, dass der Vertrag zu den abgeschlossenen Konditionen für 1 Jahr gilt.

Sofern Sie Ihren Vertrag noch nicht gekündigt haben, läuft Ihr Vertrag erst mal auf unbestimmte Zeit.

Bei der Kündigung übrigens aufpassen: Was genau steht in den AGB, die bei Vertragsschluss einbezogen wurden, zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages, zum Belieferungsbeginn und zur Kündigungsfrist?

Da habe ich mich unklar ausgedrückt. Ich habe einen Vertrag auf 12 Monate mit Verlängerungsklausel geschlossen. Und gekündigt habe ich nun zum Ablauf der 12 Monate. Das wollte ich oben schon erwähnt haben.

Dank dieses Forums habe ich nochmal genauer hingeschaut und hoffentlich alle richtigen Fristen gem. AGB und Vertragsbeginn verwendet.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 17. Oktober 2013, 19:09:09
Haben Sie gemäß dem Hinweis von @Amazone auch geprüft, ob der bestätigte Vertragsbeginn (plus 12 Mon. = Kündigungstermin) identisch ist mit dem Lieferbeginn (plus 12 Mon. = Voraussetzung für Bonuszahlung) und
beides der AGB entspricht ?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 17. Oktober 2013, 19:14:24
Ja, das ist ein wesentlicher Punkt, an dem Almado sich gern der Bonuszahlung entzieht.

Was genau steht (wörtlich) unter dem Punkt der AGB, wo es um das Zustandekommen des Vertrages und den Beginn der Lieferung geht?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 18. Oktober 2013, 16:09:46
Ich glaube der Punkt mit der Bonuszahlung hat sich erledigt. Heute habe ich ein Schreiben des Grundversorgers erhalten, dass ich ab morgen (!!!) in deren Tarif rutsche, weil almado die Versorgung eingestellt hat.

Jemand eine Idee wie man nun Vorgehen sollte? Hilft es die schlichtungsstelle einzuschalten? Sollte ich mir direkt nen neuen Versorger suchen, um nicht zu lange in der Grundversorgung zu bleiben?

Wahrscheinlich ist es ausgeschlossen, dass der Vertrag bezogen auf die zwölf Monate erfüllt wird oder?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 18. Oktober 2013, 16:22:00
Ach ja, ich habe mit almado telefoniert, um den Kündigungsgrund zu erfahren. Almado bezieht sich gem. AGB darauf, dass ich einen "Wandlern und Doppel- oder Mehrfachtarifzählern" oder so habe und almado diese Kunden nicht beliefert. Ob ich so etwas besitze weiß ich leider nicht. Aber das könnte man almado natürlich nicht vorwerfen. Ist dann eine Kündigung nachvollziehbar?!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 18. Oktober 2013, 17:05:38
An wen sich das Angebot richtet, steht in den AGB.
Hier mal ein Auszug von einem anderen Stromversorger:
Zitat
Das Angebot gilt für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 100.000 kWh. Kunden mit Heizstrom und/oder Strom für Wärmepumpen, Leistungsmessung, Doppeltarif, sowie Prepaid- oder Münzzähler können nicht beliefert werden.
Wenn ich als gegen einen dieser Punkte verstoße, kann ich eben keinen Vertrag abschließen und wenn, dann ...

Im übrigen sollte eigentlich jeder wissen, was er für einen Zähler hat.

AGB sind Bestandteil eines Vertrages und wer dagegen verstößt, muss mit einer Kündigung rechnen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 18. Oktober 2013, 18:29:11
Hi, das ist richtig und dann beschwere ich mich auch nicht.

Bin in die Wohnung neu eingezogen und mir wäre nicht bewusst, dass ich einen besonderen StromZähler habe. Da werde ich mich noch bei der Hausverwaltung schlau machen. Nur bin ich mir nicht sicher ob hier wirklich ein berechtigter Einwand von almado vorliegt (bezweifle gerade, dass ich hier in meiner Mietwohnung einen Zähler habe, der so besonders ist, dass almado mich nicht als Kunden will :)).

Vielleicht hat im Forum schon jemand von diesem Kündigungsgrund gehört und kann mir dazu was sagen.

Edit: an anderer Stelle habe ich gelesen, dass almado diese Kündigungen verschickt und den Betroffenen anbietet in einen anderen Tarif zu wechseln. Leider liegt mir meine Kündigung nicht vor. Der Kundenservice sagte mir zu, dass ich diese aber nochmal zur Info erhalte.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 18. Oktober 2013, 18:44:47
Ganz einfach:

1. Den Vermieter fragen, ob es sich bei Ihrem Zähler um einen handelt, der in der Ausschluss-Aufzählung von Almado enthalten ist.

2. Falls ja, schnellstens einen anderen Versorger finden, um aus der Grundversorgung herauszukommen und in den Almado-AGB nachschauen, welche Kündigungsfrist für den Fall einer fehlerhaften Angabe bei Vertragsabschluss vorgesehen ist (ggf. Widerspruch einlegen).

3. Falls nein, umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen und gegen die unberechtigte Kündigung seitens Almado vorgehen. Die Anwaltsgebühren sind als Schadensersatz von Almado ebenfalls zu bezahlen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 18. Oktober 2013, 20:13:40
Hallo Kjubie,

wenn in Ihrer Wohnung tatsächlich ein Doppeltarifzähler für HT und NT o.ä. installiert sein sollte, dann haben Sie wohl das gleiche „Problem“ wie die/der User/in blueeye (siehe Unterforum „Ich brauche dringend Hilfe > Versorge kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung“).

Mehrwürdig erscheint, dass Almado (wie die Almado-Tochter ‚Immergrün’) einen solchen Zähler erst über 7 Monate nach Lieferbeginn beanstandet. Ein/e Jurist/in sollte beantworten können, ob insofern die (außerordentliche?) Kündigung erst zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch berechtigt ist.

Vielleicht könnte hilfreich sein, wenn Sie und die/der o.g. User/in sich per PN austauschen?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 18. Oktober 2013, 21:08:03
... AGB sind Bestandteil eines Vertrages ...

... wenn die AGB wirksam in den Vertrags einbezogen wurde usw. (vgl. § 305 BGB).

... und wer dagegen verstößt, muss mit ... rechnen.

... wenn die AGB-Klausel der Inhaltskontrolle standhält und wirksam ist (vgl. § 307 BGB).
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 18. Oktober 2013, 21:28:33
Ok.,khh, das habe ich vorausgesetzt.

Im übrigen: was mich erstaunt ist, wie hat das Almado überhaupt mitbekommen? Meine bisherigen Stromversorger haben meinen Zähler nie gesehen, außer dem örtlichen Ableser.
Ist das ggf. nur ein Trick von Almado?
Mir kommt das alles sehr, sehr merkwürdig vor.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 18. Oktober 2013, 21:40:31
Finde gerade im Verivox-Forum noch einen Beitrag zu "Immergrün":
    
Zitat
Will erst nach 9 Monaten bemerkt haben, dass ich einen Zweitarifzähler für Tag- und Nachtstrom habe. Nur weil man deswegen die zwei Ablesungen zusammenzählen muss, soll ich nachträglich ca. 400 Euro mehr als vereinbart bezahlen. Mein Zähler war immer so, aber diesen Trick habe ich noch bei keinem Stromanbieter erlebt! Den Einbau eines Eintarifzählers muss man beim Grundversorger selber bezahlen

Hier gabe es keine Kündigung, aber eine satte Nachzahlung.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 18. Oktober 2013, 22:10:08
Ok.,khh, das habe ich vorausgesetzt. ...

Das sollte man besser NIE voraussetzen und im Zweifelsfall anwaltlich oder von der VZ bzw. dem BdEV prüfen lassen. Die Erfahrung zeigt jedenfalls, dass von EVU's verwendete AGB-Klauseln vielfach unwirksam sind, weil diese den Verbraucher unangemessen benachteiligen.

Beispielsweise habe ich erhebliche Zweifel, dass der von @blueeye in dem anderen Thread angesprochene Preisaufschlag von 25 % als pauschaler Schadensersatz angemessen ist und insofern die betreffende AGB-Klausel womöglich insgesamt unwirksam sein könnte.


… Im übrigen: was mich erstaunt ist, wie hat das Almado überhaupt mitbekommen? ...

Vielleicht, weil das vom Netzbetreiber bereits bei Vertragsbeginn vor x Monaten an Almado gemeldet wurde
(und Almado vllt. erst jetzt reagiert, um den Kunden ordentlich abkassieren zu können/wollen)?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 21. Oktober 2013, 20:37:21
Hallo Kjubie,

wenn in Ihrer Wohnung tatsächlich ein Doppeltarifzähler für HT und NT o.ä. installiert sein sollte, dann haben Sie wohl das gleiche „Problem“ wie die/der User/in blueeye (siehe Unterforum „Ich brauche dringend Hilfe > Versorge kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung“).

Mehrwürdig erscheint, dass Almado (wie die Almado-Tochter ‚Immergrün’) einen solchen Zähler erst über 7 Monate nach Lieferbeginn beanstandet. Ein/e Jurist/in sollte beantworten können, ob insofern die (außerordentliche?) Kündigung erst zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch berechtigt ist.

Vielleicht könnte hilfreich sein, wenn Sie und die/der o.g. User/in sich per PN austauschen?

Hallo khh,

vielen Dank für den Hinweis. Werde Kontakt mit blueeye aufnehmen.

Des Weiteren habe ich mich bei meiner Hausverwaltung schlau gemacht und folgende Mail erhalten:

Zitat
Sehr geehrter Herr xxx,

bei Ihnen wurde vom Netzbetreiber - in Frankfurt sind das die
Netzdienste-Rhein-Main, Tochterunternehmen der Mainova - ein
mehrtariffähiger Zähler eingebaut.

Genutzt wird dieser jedoch nur als Ein-Tarifzähler.  Die anderen
Zählmöglichkeiten sind nicht aktiviert. Ergäbe auch keinen Sinn, da Sie
keine Nachtspeicheröfen besitzen, die üblicherweise über Nachttarif erfasst
werden.

Es wird also bei Ihnen nur der Haupttarif gezählt.

Warum das ein Grund sein könnte Ihnen den Vertrag zu kündigen, kann ich
nicht nachvollziehen.

Eine ähnliche Anfrage hatte ich bereits aus Ihrer Liegenschaft. der
Stromanbieter war Almado. Ist das auch bei Ihnen der Fall?

Hier hilft wahrscheinlich nur eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
oder das Wechseln des Anbieters.

Mit freundlichen Grüßen

Mit dem anderen Mieter habe ich mich bereits in Kontakt gesetzt. Mainova hat ihm bestätigt, dass wir den Mehrtarifzähler nicht nutzen können.

Mal schauen was blueeye für Erfahrungen gemacht hat. Ansonsten werde ich mir mal Hilfe beim Anwalt suchen und/oder die schlichtungsstelle einschalten.

Edit: was ich mich noch Frageist, ob ich mich bereits um einen neuen Anbieter kümmern sollte, um nicht zu lange in der Grundversorgung zu hängen. Was meint ihr?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 21. Oktober 2013, 21:18:00
[...]
Des Weiteren habe ich mich bei meiner Hausverwaltung schlau gemacht und folgende Mail erhalten:
Zitat
... Genutzt wird dieser jedoch nur als Ein-Tarifzähler.  Die anderen Zählmöglichkeiten sind nicht aktiviert. ...
[...]
Edit: was ich mich noch Frage ist, ob ich mich bereits um einen neuen Anbieter kümmern sollte, um nicht zu lange in der Grundversorgung zu hängen.

Interessanter Sachverhalt. Die ausschließliche Nutzung als Ein-Tarifzähler müsste m.E. auch Almado bekannt sein. Insofern stellt sich unverändert die Frage, ob die Kündigung überhaupt berechtigt war.
Insbesondere ist jetzt aber zu klären, ob, in welchem Umfang und wer für Ihren finanziellen Schaden ersatzpflichtig gemacht werden kann (Almado, der Netzbetreiber, die Hausverwaltung/der Vermieter?).

Um einen neuen Anbieter sollten Sie sich zwecks Schadensminimierung wohl umgehend kümmern  -  fragen Sie ihren Anwalt.

Nachtrag: Sie sind jetzt in der Ersatzversorgung (endet ohne Kündigung bei Lieferbeginn einer neuen vertraglichen Versorgung) und nicht in der Grundversorgung (zweiwöchige Kündigungsfrist) !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 21. Oktober 2013, 23:47:05
@ Kjubie

Was Ihnen nicht jeder Anwalt erzählen wird: ein kleiner Tipp, wie Sie die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung sparen können und zudem besseren Erstrat erhalten …

Bekanntlich dürfen Anwälte für eine Erstberatung gegenüber Verbrauchern nach der für sie gültigen Gebührenordnung (RVG) ohne eine Vergütungsvereinbarung übliche Kosten bis zu 250 € in Rechnung stellen. Was regelmäßig geschieht, wenn man sich bei einem Anwalt der eigenen Wahl einfach einen Termin geben lässt, zu diesem alle Unterlagen mitbringt und den Anwalt aufgrund dieser dann eine Ersteinschätzung abgeben lässt.

Von einem derartigen Vorgehen ist juristisch Ratsuchenden in ihrem eigenen Interesse nur abzuraten. Denn wie soll ein Anwalt, der die Unterlagen im Erstgespräch gerade einmal flüchtig lesen kann, einen fundierten Rechtsrat dazu entwickeln? Nur zu oft steht dann das Ergebnis der Beratung in keinem Verhältnis zu den vom Ratsuchenden aufzuwendenden Kosten.

Gehen Sie lieber wie folgt vor:
Sollte ein Anwalt mit Ihrer o.g. Vorgehensweise Probleme haben, dürfen Sie ohne Weiteres davon ausgehen, dass in dessen Kanzlei das Thema „Gebührenoptimierung“ höher eingestuft wird als der Nutzen der Mandanten. Casting-Urteil á la Bohlen sodann: "Bei sowas möchte meine Zahnpasta in ihre Tube zurück."
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 22. Oktober 2013, 19:52:24
Hey Leute,

vielen Dank für die Tipps! Der Netzbetreiber mainova hat mir heute auch schriftlich bestätigt, dass mein Zähler nur für ein Tarif freigeschaltet sei. Die andere Funktion kann ich nicht nutzen.

Almado hat heute telefonisch auf meine ganzen Briefe und Mails reagiert.

Zusammenfassend lässt sich das so:

"Man verstehe mein Problem, kann das Rad leider nicht zurück drehen aber bietet mir an, dass ich a) den Strafzuschlag von 20 % (hier von habe ich zum ersten mal gehört...) nicht berechnet bekomme und b) man den Vertrag zu den normalen Konditionen ohne Bonus abrechnet"

In dem Kündigungsschreiben (liegt mir ja noch nicht vor), war wohl vorgeschlagen in einen anderen Tarif zu wechseln, der locker 20 % teurer ist. Darauf verzichtet man auch. Sonst wären es gut 40 % Mehrkosten :o

Ich sollte das alles am Telefon bestätigen und die erstellen eine Schlussrechnung. Ich habe abgelehnt und gebeten mir das schriftlich zu schicken. Dann kann ich drüber nachdenken.

Alles in allem ärgert mich das sehr. Aber wenn ich mir meinen Verbrauch anschaue, reden wir von folgendem Schaden:

- Verzicht Bonus: 35 EUR für die Zeit bis zum 18.10.13
- Mehrkosten durch Ersatzversorgung (danke für den Hinweis zur Unterscheidung zur Grundversorgung): Keine 10 EUR schätze ich mal. Oder habe ich einen Denkfehler. Aber die Mehrkosten sind ja bei einem Monat nicht sehr wild.
- Mehrkosten durch neuen Vertrag (kann ich nicht ganz abschätzen, dürfte aber mehr ins Gewicht fallen).


Es ist nun mal so, dass ich alleine wohne und keinen hohen Stromverbrauch habe :). Ich habe in 8 Monaten keine 600 kwh verbraucht, wobei die ersten drei Monate noch keine Küche vorhanden war.


Da lohnt sich bei dem ganzen Stress kein einschalten eines Anwalts (aber guter Tipp von Ihnen Amazone!).  Ich gehe mal davon aus, dass Almado mir das Angebot gemacht hat und damit verhindern will, dass ich die Schlichtungsstelle einschalte. Denn auf der anderen Seite geht es für almado auch nicht um so viel Geld.

Oder seht Ihr eine realistische oder auch vom Kosten/Nutzenfaktor adäquate Chance Almado nicht damit durchkommen zu lassen. Als ausgeschlossen sehe ich es an, dass der Vertrag irgendwie fortgeführt wird.

Zukünftig werde ich mir aber eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt besorgen. Dann kann man entspannt einen Anwalt solche Angelegenheiten regeln lassen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Oktober 2013, 20:22:01
Wenn der Schaden nicht größer ist: Abhaken und ggf. neuen Versorger suchen (bei derart geringem Verbrauch ist die Grundversorgung u. U. sogar eine günstige Lösung?).

... Zukünftig werde ich mir aber eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt besorgen. Dann kann man entspannt einen Anwalt solche Angelegenheiten regeln lassen.

Na ja, wenn man bei geringem Streitwert einen Anwalt findet, der zur Mandatsübernahme auf Basis der RVG-Gebührentabelle bereit ist ;).
Mehrkosten aufgrund einer Honorarvereinbarung wird die eigene RS und im Obsiegensfall die Gegenseite wohl kaum übernehmen ???.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 22. Oktober 2013, 21:28:07
... Zukünftig werde ich mir aber eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt besorgen. Dann kann man entspannt einen Anwalt solche Angelegenheiten regeln lassen.

Na ja, wenn man bei geringem Streitwert einen Anwalt findet, der zur Mandatsübernahme auf Basis der RVG-Gebührentabelle bereit ist ;).
Mehrkosten aufgrund einer Honorarvereinbarung wird die eigene RS und im Obsiegensfall die Gegenseite wohl kaum übernehmen ???.

Das ist richtig. Aber bei dem ein oder anderen Anbieter bekommt man ja zumindest eine Rechtsberatung im Vorfeld.

Ich werde berichten, ob Almado mir dass Angebot schickt und ob am Ende korrekt abgerechnet wird :).

Gibt es, auch wenn ich das Angebot annehme und alles richtig abläuft am Ende eine Stelle bei der ich mich beschweren kann, um auf die Vorgehensweise von Almado aufmerksam zu machen? Vielleicht hilft das zukünftig geschädigten.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 23. Oktober 2013, 00:46:03

"Man verstehe mein Problem, kann das Rad leider nicht zurück drehen aber bietet mir an, dass ich a) den Strafzuschlag von 20 % (hier von habe ich zum ersten mal gehört...) nicht berechnet bekomme und b) man den Vertrag zu den normalen Konditionen ohne Bonus abrechnet"

In dem Kündigungsschreiben (liegt mir ja noch nicht vor), war wohl vorgeschlagen in einen anderen Tarif zu wechseln, der locker 20 % teurer ist. Darauf verzichtet man auch. Sonst wären es gut 40 % Mehrkosten :o

Ich sollte das alles am Telefon bestätigen und die erstellen eine Schlussrechnung. Ich habe abgelehnt und gebeten mir das schriftlich zu schicken. Dann kann ich drüber nachdenken.

Almados Vorschlag ist schlicht eine Frechheit und an Dreistigkeit kaum zu überbieten! Gut, dass Sie mit kühlem Kopf reagiert und Schriftlichkeit eingefordert haben.

Auch wenn es sich bei Ihnen auf den ersten Blick um keine größeren Beträge geht, würde ich das Thema entgegen khhs Anregung keinesfalls "abhaken", sondern Almado die Stirn bieten.

Dazu würde ich nach Eingang des Kündigungsschreiben und Einigungsvorschlags Almado noch einmal anschreiben, den Einigungsvorschlag ablehnen und ankündigen, dass ich Almado wegen der unberechtigten Kündigung/Belieferungseinstellung mit Schadensersatzforderungen für die mir entstehenden Mehrkosten (entgangener Bonus, Ersatzversorgung, neuer Vertrag) konfrontieren und zusätzlich auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung und eventuell nötigen gerichtsstreitigen Auseinandersetzung geltend machen werde. Alternativ würde ich Almado ("für den Fall, dass Sie an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein sollten"), anbieten, an mich einen pauschalen Schadensersatzbetrag von ... (z.B. 120 €) zu zahlen, und zwar innerhalb einer Frist bis zum .... (ca. 10 Arbeitstage). Andernfalls werde eine streitige Auseinandersetzung mit dann zusätzlich entstehenden Rechtskosten unvermeidbar .

Geht Almado darauf ein, prima. Falls nicht, würde ich die Angelegenheit in jedem Fall einem Anwalt zur weiteren Rechtsverfolgung übergeben. Dabei sind , wenn der Sachverhalt klar und die Rechtsmaterie unkompliziert ist, auch kleine Fälle durchaus von anwaltlichem Interesse. Denn wer weiß, ob der zufriedene Mandant später nicht mit einer deutlich gebührenträchtigeren Angelegenheit erneut vor der Tür steht? Oder den Anwalt vielleicht an jemand weiterempfiehlt, dessen Rechtsvertretung das wenig lukrative Erstmandat mehr als ausgleicht?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 23. Oktober 2013, 09:34:43
Es ist nun eine sehr interessante Angelegenheit geworden.
Einesteils das Angebot von Almado. Ich sehe es auch wie Amazone: gelinde gesagt eine Frechheit.

Zunächst erstmal das Schriftliche abwarten, aber was dann?
Amazone hat natürlich recht, man dürfte sich das nicht gefallen lassen.
Aber als Außenstehender lässt sich leicht reden.
Ich habe gerade eine gerichtliche Auseinandersetzung hinter mir. Es ging finanziell eigentlich auch nur um ca. 90 Euro. Selbst wenn man sich im Recht glaubt, muss man die Zeit und die Nerven haben, das durchzustehen. Letztlich habe ich einem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt, um keinen weiteren Ärger zu haben. Ergebnis etwa fifty – fifty.

Vielleicht können Sie wie folgt vorgehen, wie von Amazone vorgeschlagen:

Zitat
Dazu würde ich nach Eingang des Kündigungsschreiben und Einigungsvorschlags Almado noch einmal anschreiben, den Einigungsvorschlag ablehnen und ankündigen, dass ich Almado wegen der unberechtigten Kündigung/Belieferungseinstellung mit Schadensersatzforderungen für die mir entstehenden Mehrkosten (entgangener Bonus, Ersatzversorgung, neuer Vertrag) konfrontieren und zusätzlich auch die Kosten einer anwaltlichen Vertretung und eventuell nötigen gerichtsstreitigen Auseinandersetzung geltend machen werde. Alternativ würde ich Almado ("für den Fall, dass Sie an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sein sollten"), anbieten, an mich einen pauschalen Schadensersatzbetrag von ... (z.B. 120 €) zu zahlen, und zwar innerhalb einer Frist bis zum .... (ca. 10 Arbeitstage). Andernfalls werde eine streitige Auseinandersetzung mit dann zusätzlich entstehenden Rechtskosten unvermeidbar .

Hier würde ich allerdings der Einschaltung der Schlichtungsstelle den Vorrang geben.
Die Gebühr, die hier seitens Almado zu zahlen wäre, dürfte höher sein als eine evtl. gerichtliche Auseinandersetzung und für den Beantrager ist es kostenlos.

Zitat
Geht Almado darauf ein, prima. Falls nicht, …

Das würde ich zunächst mal abwarten.
Vorsichtshalber empfiehlt sich nun wohl doch die Kündigung des Lastschrifteinzugs.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Oktober 2013, 12:22:14
[...]
Vielleicht können Sie wie folgt vorgehen, wie von Amazone vorgeschlagen: ...
[..]
Vorsichtshalber empfiehlt sich nun wohl doch die Kündigung des Lastschrifteinzugs.

Für @Kjubie ist sicher hilfreich, wenn SIE die von der Fachfrau vorgeschlagene Vorgehensweise gutheißen.  :) 

Aber WARUM empfiehlt sich nun "Vorsichtshalber" die Kündigung des Lastschrifteinzugs ??  :-\
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 23. Oktober 2013, 12:29:06
Für @Kjubie ist sicher hilfreich, wenn SIE die von der Fachfrau vorgeschlagene Vorgehensweise gutheißen.  :) 

@ khh
Wie wäre es, wenn Sie sich einer etwas konstruktiveren Beitragsweise befleißigen und näher erläutern würden, was Sie meinen?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 24. Oktober 2013, 18:17:07
khh schreibt:
Zitat
Aber WARUM empfiehlt sich nun "Vorsichtshalber" die Kündigung des Lastschrifteinzugs ??
khh, ich kenne Ihre Argumentation: Lastschriften lassen sich zurückbuchen.
Kjubie kann es machen, wie er will.
Wenn ich die Einzugsermächtigung kündige, weiß Almado, es wird ernst.
Und: warum soll ich erst abbuchen lassen, wenn ich es ansonsten selbst in der Hand habe, wann und wieviel ich überweise?
Bei unseriösen Geschäftspartnern wäre es mir jedenfalls lieber, wenn nicht jemand so einfach auf mein Konto zugreift. 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 24. Oktober 2013, 18:56:56
khh, ich kenne Ihre Argumentation: Lastschriften lassen sich zurückbuchen. ... Wenn ich die Einzugsermächtigung kündige, weiß Almado, es wird ernst. ...
Bei unseriösen Geschäftspartnern wäre es mir jedenfalls lieber, wenn nicht jemand so einfach auf mein Konto zugreift.

Mit Verlaub, das ist Unsinn:
Für Almado wird mit einem Widerruf der Einzugsermächtigung NICHTS „ernst“, und Letzteres ist eher irrational. 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Oktober 2013, 18:58:57
Wenn ich die Einzugsermächtigung kündige, weiß Almado, es wird ernst.

@ Stromfraß

Sie argumentieren rein aus emotionalen Bauchgefühlen heraus und sachlich unzutreffend. Almado weiß auch ohne Kündigung der Einzugsermächtigung, dass es ernst wird, wenn sich Kjubies gegen die unberechtigte Kündigung verwahrt und Schadensersatzforderungen ankündigt.

Abgesehen davon, dass eine Kündigung der Einzugsermächtigung Kjubie nicht nur zusätzlich Arbeitsaufwand und Geld kostet, könnte diese u.U. auch die Frage aufwerfen, inwieweit darin eine Akzeptanz der Kündigung durch Almado zu sehen ist.

Auf der besseren Seite ist Kjubie jedenfalls, wenn er die Einzugsermächtigung nicht kündigt, sondern bestehen lässt und zu Unrecht abgebuchte Beträge mittels Lastschriftstorno zurückholt.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 24. Oktober 2013, 20:05:34
Moin Moin!

Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Almado hatte mir bis heute früh kein schriftliches Angebot geschickt, wie eigentlich zugesagt. Habe Almado nochmals per Mail erinnert und auf mein ursprüngliches Schreiben vom 12.10.13 hingewiesen, in dem ich angedroht habe, wenn man nicht reagiert die Schlichtungsstelle einschalte und den Rest von einem Anwalt erledigen lassen. Innerhalb von 60 Minuten hatte ich dann doch eine Antwort und das entsprechende Angebot erhalten. Das Angebot war dann wie bereits telefonisch zugesagt.

Ich gebe Amazone recht, dass das Angebot eine Frechheit ist. Aber in diesem Fall nehme ich es an, da die ganze einfach dermaßen stressig ist, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Das einzige Argument für eine weitere Konfrontation ist für mich "aus Prinzip" dagegen vorgehen. Ein solches Motiv ist bei  Almado zwar nicht verkehrt, aber leider trotzdem anstrengend.

Ich habe Almado mitgeteilt, dass ich, sollte die Schlussrechnung nicht korrekt sein, sofort die Schlichtungsstelle einschalte, da man sich offensichtlich nicht einigen konnte. Almado hätte ja von seinem Angebot abgewichen. Von daher ist für mich klar, wenn Almado nun irgendwelche windigen Argumente findet mir doch mehr zu berechnen, werde ich das nicht akzeptieren. Aber sollte es nun alles entsprechend des Angebots abgerechnet werden, habe ich die Sache wenigestens vom Tisch.

Ich weiß natürlich auch, dass es für jemanden, der sich häufig und intensiv mit Almado beschäftigt, nicht befriedigend ist, wenn jemand, der wie ich hier im Forum Hilfe sucht, am Ende doch irgendwie "klein bei gibt". Aber ohne dieses Forum wäre ich wahrscheinlich nicht so weit gegangen!


Was mich bei der Sache noch immer wundert und ich nicht beantworten kann: Was zum Henker hat Almado gegen meinen Stromzähler und warum wurde der bei mir eingebaut und nicht in seiner vollen Funktion freigeschaltet? Irgendwie erscheint mir das alles unlogisch :D
Moin Moin!

Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Almado hatte mir bis heute früh kein schriftliches Angebot geschickt, wie eigentlich zugesagt. Habe Almado nochmals per Mail erinnert und auf mein ursprüngliches Schreiben vom 12.10.13 hingewiesen, in dem ich angedroht habe, wenn man nicht reagiert die Schlichtungsstelle einschalte und den Rest von einem Anwalt erledigen lassen. Innerhalb von 60 Minuten hatte ich dann doch eine Antwort und das entsprechende Angebot erhalten. Das Angebot war dann wie bereits telefonisch zugesagt.

Ich gebe Amazone recht, dass das Angebot eine Frechheit ist. Aber in diesem Fall nehme ich es an, da die ganze einfach dermaßen stressig ist, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Das einzige Argument für eine weitere Konfrontation ist für mich "aus Prinzip" dagegen vorgehen. Ein solches Motiv ist bei  Almado zwar nicht verkehrt, aber leider trotzdem anstrengend.

Ich habe Almado mitgeteilt, dass ich, sollte die Schlussrechnung nicht korrekt sein, sofort die Schlichtungsstelle einschalte, da man sich offensichtlich nicht einigen konnte. Almado hätte ja von seinem Angebot abgewichen. Von daher ist für mich klar, wenn Almado nun irgendwelche windigen Argumente findet mir doch mehr zu berechnen, werde ich das nicht akzeptieren. Aber sollte es nun alles entsprechend des Angebots abgerechnet werden, habe ich die Sache wenigestens vom Tisch.

Ich weiß natürlich auch, dass es für jemanden, der sich häufig und intensiv mit Almado beschäftigt, nicht befriedigend ist, wenn jemand, der wie ich hier im Forum Hilfe sucht, am Ende doch irgendwie "klein bei gibt". Aber ohne dieses Forum wäre ich wahrscheinlich nicht so weit gegangen!


Was mich bei der Sache noch immer wundert und ich nicht beantworten kann: Was zum Henker hat Almado gegen meinen Stromzähler und warum wurde der bei mir eingebaut und nicht in seiner vollen Funktion freigeschaltet? Irgendwie erscheint mir das alles unlogisch :D
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 24. Oktober 2013, 20:23:06
Hallo Kjubie,

Text versehentlich doppelt? Und das mit dem "offensichtlichen B.......verein" sollten Sie besser in "Verein" ändern!  ;)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Amazone am 24. Oktober 2013, 22:07:02
@ Kjubie

Ich persönlich finde es sehr bedauerlich, dass Sie das Angebot von Almado angenommen und klein beigegeben haben.

Mindestens sinnvoll wäre es gewesen, Almado die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen anzudrohen und bei Nichteingehen auf Ihren Vergleichsvorschlag die Angelegenheit der Schlichtungsstelle vorzulegen. Dies wäre lediglich mit etwas Schreibaufwand verbunden gewesen und hätte Ihnen alle Optionen offen gehalten. Offensichtlich war Ihnen jedoch selbst diese kleine Mühe zuviel.

Damit bestärken Sie Almado nur in der Ansicht, dass man mit Kleinverbrauchern auf derlei Weise umspringen kann. Dies nicht nur zu Ihrem eigenen Schaden, sondern auch zum Nachteil aller Verbraucher, die nach Ihnen von Almado auf gleiche Weise behandelt werden. Und nicht zuletzt auch mit Auswirkungen auf die Motivation derjenigen, die versucht haben, Ihnen in diesem Forum dabei behilflich zu sein, gegen Almado vorzugehen. Ich für meinen Teil sage Ihnen ganz ehrlich: "Schade, um die Zeit, die ich in Ihren Fall investiert habe."
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: KKRUBIN am 28. Oktober 2013, 00:10:59
Moin alle,

ich habe die jüngste Diskussion bis hierher aus persönlichen Gründen aufmerksam verfolgt. Für
mich bleibt, auch aus eigener Erfahrung, festzuhalten, die meisten Verbraucher, die Almado auf
den Leim gekrochen sind, beginnen ihre "juristische" Karriere als völlige Laien mit vielen
Emotionen, der geballten Faust in der Tasche und "Learning by doing". Aber um sich in der
Auseinandersetzung mit Almado zu behaupten braucht es Zeit, Geduld, jede Menge Nerven und einen kühlen Kopf. Es ist wie ein Spiel und die Strategie von Almado könnte heißen: "Wie weit kann
ich gehen, bevor der Kunde die Contenance verliert", aber Vorsicht, das Duell ist erst dann
beendet, wenn das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Es ist ein taktisches Spiel, bei dem das
Geplänkel, auch über die Schlichtungsstelle während der Einigungsphase lustig weitergeht, wer
sich als Erster auf den Kontrahenten zubewegt hat verloren. Mal abgesehen davon, wie sich
Betroffene in Einzelfällen, aus welchen Gründen auch immer, entscheiden, hat mir dieses Forum
in mancher dunklen Stunde, wenn ich nahe am Aufgeben war, geholfen, neuen Mut gemacht und mich motiviert nach kreativen Lösungen zu suchen. Deshalb ganz herzlichen Dank an alle und weiter
so.

Bericht zu meinem Fall folgt noch.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 28. Oktober 2013, 07:50:24
Ein wenig kann ich kjubie auch verstehen.

Ich schrieb am 23.10.13:
Zitat
Ich habe gerade eine gerichtliche Auseinandersetzung hinter mir. Es ging finanziell eigentlich auch nur um ca. 90 Euro. Selbst wenn man sich im Recht glaubt, muss man die Zeit und die Nerven haben, das durchzustehen. Letztlich habe ich einem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich zugestimmt, um keinen weiteren Ärger zu haben. Ergebnis etwa fifty – fifty.

Wenn Almado aber nun praktsch ein "Vergleichsangebot" macht ...
Ich weiß, Nerven, Aufwand und Ärger stehen eigentlich in keinem Verhältnis zu den paar Euro.

Allerdings, das von Amazone nochmals Angeführte hätte ich auch versucht:
Zitat
Mindestens sinnvoll wäre es gewesen, Almado die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen anzudrohen und bei Nichteingehen auf Ihren Vergleichsvorschlag die Angelegenheit der Schlichtungsstelle vorzulegen. Dies wäre lediglich mit etwas Schreibaufwand verbunden gewesen und hätte Ihnen alle Optionen offen gehalten.

Ich hatte es im Vorjahr auch über die Schlichtungsstelle versucht. Die versprochene 3-Monats-Frist ist wohl passé und nach 5 Monaten kam der gerichtliche Mahnbescheid. Damit war der "Fall" für die Schlichtungsstelle erledigt und ich hatte das Verfahren am Halse.
Man darf von der Schlichtungsstelle nicht zuviel erwarten. Außerdem: eine Schlichtungsempfehlung muss nicht akzeptiert werden.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 28. Oktober 2013, 12:22:41
Man darf von der Schlichtungsstelle nicht zuviel erwarten. Außerdem: eine Schlichtungsempfehlung muss nicht akzeptiert werden.

Das ist eine sehr subjektive Bewertung. Verbraucher können von der  www.schlichtungsstelle-energie.de  durchaus viel Positives erwarten (siehe u.a. die auf deren Internetseiten beispielhaft veröffentlichte „Schlichtungsempfehlungen“) !

Nach eigener mehrfacher Erfahrung bewirkt oftmals allein schon die Ankündigung des Verbrauchers, sich nötigenfalls mit einer Beschwerde an die Schlichtungsstelle zu wenden, dass Versorger eine Beanstandung des Kunden zumindest zügig bearbeiten oder sogar von sich aus zufriedenstellende Lösungen anbieten. Anzunehmen ist, dass die dem Versorger drohende, im Beschwerdefall an die Schlichtungsstelle zu zahlende Fallpauschale von bis zu 450 Euro wesentlich dazu beiträgt. :)

Wenn Versorger die Regeln des Schlichtungsverfahrens missachten, zum Beispiel  -  Auszug:
Zitat
„... empfiehlt die Schlichtungsstelle den beteiligten Beschwerdegegnern für die Dauer des Schlichtungsverfahrens bereits eingeleitete Mahn- oder Inkassoverfahren ruhen zu lassen.“
oder Schlichtungsempfehlungen nicht akzeptieren, dann ist das kein Wertmaßstab für die Arbeit der Schlichtungsstelle bzgl. deren wichtige Zielsetzung „einvernehmliche und außergerichtliche Streitbeilegung“.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 28. Oktober 2013, 21:15:42
khh, wir sind uns sicher einig, dass allein die Androhung, sich an die Schlichtungsstelle zu wenden, beim Versorger etwas bewirken könnte.
Wenn ich aber auf deren Seite lese, dass von 25 Schlichtungsempfehlungen immerhi 9 von der einen oder der anderen Seite nicht anerkannt wurden, ist das doch ein beträchtlicher Anteil.
Hinzu kommen noch die "Fälle", bei denen von der Schlichtungsstelle gar keine Empfehlung ausgesprochen wurde, weil z.B. zwischenzeitlich eine Klage vor einem Zivigericht eingereicht wurde.
Ich will die an sich nützliche Tätigkeit der Schlichtungsstelle nicht herabwürdigen, aber -wie gesagt- man darf auch keine Wunder erwarten.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 29. Oktober 2013, 01:04:07
... Wenn ich ... lese, dass von 25 Schlichtungsempfehlungen immerhi 9 von der einen oder der anderen Seite nicht anerkannt wurden, ist das doch ein beträchtlicher Anteil.
Hinzu kommen noch die "Fälle", bei denen von der Schlichtungsstelle gar keine Empfehlung ausgesprochen wurde, weil z.B. zwischenzeitlich eine Klage vor einem Zivigericht eingereicht wurde. ...

Aber selbst mit nicht akzeptierten Schlichtungsempfehlungen bekommt der Verbraucher durch den Ombudsmann, einem BGH-Richter a.D., eine qualifizierte rechtliche Bewertung des Sachverhalts, welche auch in einem Gerichtsverfahren hilfreich sein kann.

Und die "Fälle", wo ein Versorger eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennt oder während eines laufenden Schlichtungsverfahrens gerichtlich Klage erhebt, ist das für mich bzgl. dieses Anbieters für die Zukunft ein Ausschlusskriterium bei der Versorgerwahl!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 29. Oktober 2013, 12:39:54
Zitat
Und die "Fälle", wo ein Versorger eine Schlichtungsempfehlung nicht anerkennt oder während eines laufenden Schlichtungsverfahrens gerichtlich Klage erhebt, ist das für mich bzgl. dieses Anbieters für die Zukunft ein Ausschlusskriterium bei der Versorgerwahl!

Ich werde diesen Versorger auch nie wieder nehmen und hatte ihn auch nicht genommen!
Es war so, dass ich mir diesen Versorger nie gesucht habe, sondern ich wurde von einem sogen. "Vermittler" von der EnergenSüd zu diesem Versorger "übergeleitet" und das trotz Sonderkündigung.
Leider "fand" sich diese Kündigung erst, nachdem mir schon der erste Abschlag beim neuen Versorger abgezogen wurde.
Aber das ist wieder eine andere Geschichte ...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: PLUS am 29. Oktober 2013, 14:51:25
Es war so, dass ich mir diesen Versorger nie gesucht habe, sondern ich wurde von einem sogen. "Vermittler" von der EnergenSüd zu diesem Versorger "übergeleitet" und das trotz Sonderkündigung.
Ja, die Genossen, "toll", haben Sie dann auch gleich eine Solaranlage vermittelt bekommen? Nur Zur Erinnerung (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=16685.msg88780#msg88780)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 01. November 2013, 08:19:09
Nee, zu meiner Zeit (2011) war das noch nicht.

Der seinerzeitige "Vermittler" war ProEnergie und der hat mich zu FirstCon "vermittelt", alles unter dem Slogan "Die Partnerschaft fü Sie".
Fast 50% erhöhte Preise gegenüber EnS und Sonderkündigung spielten da keine Rolle - es ging um die Partnerschaft.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Kjubie am 03. November 2013, 08:55:38
@ Kjubie

Ich persönlich finde es sehr bedauerlich, dass Sie das Angebot von Almado angenommen und klein beigegeben haben.

Mindestens sinnvoll wäre es gewesen, Almado die Geltendmachung von Schadensersatzsprüchen anzudrohen und bei Nichteingehen auf Ihren Vergleichsvorschlag die Angelegenheit der Schlichtungsstelle vorzulegen. Dies wäre lediglich mit etwas Schreibaufwand verbunden gewesen und hätte Ihnen alle Optionen offen gehalten. Offensichtlich war Ihnen jedoch selbst diese kleine Mühe zuviel.

Damit bestärken Sie Almado nur in der Ansicht, dass man mit Kleinverbrauchern auf derlei Weise umspringen kann. Dies nicht nur zu Ihrem eigenen Schaden, sondern auch zum Nachteil aller Verbraucher, die nach Ihnen von Almado auf gleiche Weise behandelt werden. Und nicht zuletzt auch mit Auswirkungen auf die Motivation derjenigen, die versucht haben, Ihnen in diesem Forum dabei behilflich zu sein, gegen Almado vorzugehen. Ich für meinen Teil sage Ihnen ganz ehrlich: "Schade, um die Zeit, die ich in Ihren Fall investiert habe."

Hallo Amazone, es tut mir Leid, dass nun der Eindruck entstanden ist, dass Ihre Zeit vergebens war. Dem ist nicht so :). Erstens war ich überhaupt erst durch Ihre kommentare ermutigt worden mich bei Almado zu beschweren und zweitens wollte Almado den Tarif mit rund 28 cent je kwh und 20% Preisaufschlag abrechnen. Insofern habe ich mich mit Almado in der Mitte getroffen. Ob Almados Forderung auf rechtlich sicheren Beinen steht, ist wahrscheinlich eine andere Frage!

Ferner hat mich dieses Forum für das Thema deutlich sensibilisiert und diese Erfahrung gebe ich auch in meinem Umfeld weiter. Explizit warne ich vor Almado bzw dem Rechtsnachfolger. Wahrscheinlich würde ich wenn ich wieder auf so eine Gesellschaft treffe den Weg noch weiter gehen. Aber da ich die Kündigung nie erhalten habe, sondern erst 10 tage vor vertragsende von der Beendigung erfahren habe, stand ich schon etwas unter Stress ;). Bis zu dieser Zeit kannte ich bspw. den Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung nicht. Etwas Überforderung hat sich breit gemacht. Von daher unterschätzen Sie Ihre Hilfe nicht, die sie mir gegeben haben. Auch wenn nicht das absolute Maximum rausgeholt wurde.

Zu guter Letzt: ich habe die Abschlussrechnung noch nicht. Daher sehe ich diesen Fall noch nicht als erledigt an.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 03. November 2013, 12:18:08
Kjubie, mit der Schlussrechnung, das kann noch dauern. Lt. Gesetz hat Almado 6 Wochen Zeit, also bis 29.11.13.
Es wäre nett, wenn wir von der in Rechnung gestellten Forderung noch was erfahren würden.
Überschlägig habe ich mal recherchiert, was in etwa zu erwarten wäre.

Sie hatten geschrieben, dass Sie für den Bezugszeitraum (01.03. - 18.10.13) ca. 35 € Bonus eingebüßt haben. Das würden pro Monat dann etwa 4,50 € sein. Da der Bonus bei 25% liegt, wäre der Jahres-Bonus 12 x 4,50 € = 54 €. Die Gesamtkosten würden demnach bei ca. 216 € liegen, die aber durch die Abschlagszahlungen fast ausgeglichen sein dürften.
Ich kenne die Preise bei Almado nicht, aber bei einem geschätzten Jahresverbrauch von ca. 900 kWh (600 kWh für o.g. Zeitraum) wäre der Arbeitspreis je kWh 24 Ct. und damit liegen Sie doch im guten Durchschnitt.

Mag sein, dass die Berechnung nicht genau ist, aber wirklich lohnend ist deswegen ein Rechtsstreit nicht.
Die Frage wäre tatsächlich, ob man die Schlichtungsstelle einschalten sollte.
Sie hatten ja selbst geschrieben, dass, wenn die Rechnungslegung zu Ihren Ungunsten ausfällt, Sie sich diesen Schritt noch vorbehalten.

Also, die Schlussrechnung abwarten ...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: myvision1974 am 05. Dezember 2013, 16:31:30
Hallo zusammen!

Hier geht's ja munter zu - bin ganz begeistert.

Kurz mein Beitrag zum Thema "Almado":

Abschluss eines "Bonus 12"-Vertrages Mitte März mit Lieferbeginn zum 01.05.2013. Kündigung (zweiter Versuch mit Einschreiben und Rückschein direkt erfolgreich) zum 30.04.14 mit entsprechender Bestätigung. Soweit so gut.

Aus meiner Sicht endet mein Vertrag also nach 12 Monaten, denn der Ablauf des 30.04.14 stellt das Ende einer 12-Monatsperiode dar, die am 01.05.2013 (durch Übernahme der Belieferung) begonnen hat. Aus meiner Sicht besteht also der Bonus-Anspruch in diesem konkreten Fall.

Wie seht Ihr das? Ist es in vergleichbaren Sachverhalten schon mal zu "Problemen" gekommen, die hier diskutiert wurden?

Ich muss mich entschuldigen: ich habe nicht alle Beiträge im Detail gelesen, denn teilweise schien mir mein Problem nicht einschlägig, also sorry, falls die Frage hier bereits geklärt wurde.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße,
myVISION
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 06. Dezember 2013, 07:33:32
Sofern Almado Ihre Kündigung zum Ablauf des 30.04.14 annimmt, sollte zunächst  einmal alles klar sein. Die Erfahrungen zeigen aber, dass Almado gerne die Kündigung in die Zukunft auf einen früheren Zeitpunkt umdeutet, um dadurch den Bonus zu sparen. Wann haben Sie denn gekündigt ?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Stromfraß am 06. Dezember 2013, 12:59:59
Ich lese es so, dass almado die Kündigung bestätigt hat, allerdings wohl erst beim 2.Versuch.
Soweit ist erst mal alles ok. und nun hilft nurabwarten.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 05. Januar 2014, 15:55:36
Ich weiss nicht, ob ich mit meinem Problem hier richtig bin:

Ich habe meinen Liefervertrag bei Almado (Stromflat mit 25% Neukundenbonus) fristgerecht per einfachem Brief am 10.12.2013 zum 31.01.2014 gekündigt. Als keine Kündigungsbestätigung erfolgte, habe ich diese mehrfach per Email erbeten (incl. Kop. meines Kündigungs-Schr. im Anhang) - bis heute keinerlei Reaktion.

Deswegen hatte ich dann im Internet recherchiert, und bin hier "gelandet".

Meine Frage ist nun, was ich davon halten soll bzw. was ich noch machen kann.

Zum 1.Febr. habe ich mich über Verivox bei einem neuen Anbieter angemeldet, mit dem Hinweis, dass ich selbst gekündigt hatte. Hier liegt mir nur eine Zwischennachricht vor, dass der Ummeldeprozess läuft.

Freundliche Grüße
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 05. Januar 2014, 17:33:18
Hallo Carl,

eine Kündigung ist eine sogen. "einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung". Da Sie leider per einfachem Brief (anstatt per Einwurf-Einschreiben) gekündigt haben, werden Sie ein Nachweis-Problem bekommen, falls Almado den Zugang bestreiten sollte.

Fordern Sie Almado unverzüglich nochmals unter Beifügung einer Kopie der Kündigung vom 10.12.2013 per Einwurf-Einschreiben und mit Fristsetzung (ca. 5 Arbeitstage + Postlaufzeit) auf, Ihnen die überfällige Kündigungsbestätigung (hätte innerhalb von 2 Wochen zugehen müssen) zukommen zu lassen. Kündigen Sie an, dass Sie sich an die  www.schlichtungsstelle-energie.de  wenden, wenn die Bestätigung jetzt nicht fristgemäß zugeht.

Prüfen Sie außerdem schon mal vorsorglich Ihre Unterlagen (zugegangene Emails/bspw. vor einiger Zeit bzgl. SEPA und/oder im HP-Kundenbereich von Almado für Sie eingestellte Infos) ob für die Zeit ab 01.02.2014 Preiserhöhungen angekündigt sind. Sollte das der Fall sein, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (alles umfangreich hier im Forum nachzulesen).

Berichten Sie schnellstmöglich über das Ergebnis der vorstehend empfohlenen Prüfung sowie über die Reaktion von Almado !

Gruß khh

PS:  Bei welchem neuen Anbieter haben Sie sich angemeldet ?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 05. Januar 2014, 19:17:59
Zum Thema des Threads ist eine hier  www.schlichtungsstelle-energie.de  unter "Schlichtungsempfehlungen" am 08.03.2013 veröffentlichte rechtliche Bewertung der Schlichtungsstelle Energie e.V. (Ombudsmann zu dem Zeitpunkt ein BGH-Richter a. D.) sehr interessant und für von derartigen "Abzockversuchen" betroffene Verbraucher sicherlich hilfreich (beim betreffenden "Fall" handelt es sich wohl um ExtraEnergie) :) !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 06. Januar 2014, 01:06:08
Recht herzlichen Dank für die detaillierten Auskünfte und Tips! Ich werde am Montag gleich das Einwurf-Einschreiben aufgeben.

Ich weiss nicht, was hier bezweckt werden soll, um den Bonus können die sich ja kaum drücken. Vielleicht stillschweigende Vertragsverlängerung?

Preiserhöhungen habe ich nicht bekommen. Möglicherweise ein SEPA-Schreiben, aber darauf hätte ich nicht reagiert, da ich ja selbst (innerhalb von Deutschland) überweise und dadurch weder BIC noch IBAN benötige. Auch weiss ich nicht, ob bei einer Stromflat eine Preiserhöhung möglich gewesen wäre, zumal doch eine Preisgarantie abgegeben war. Ich schau nochmal in meine Emails, vielleicht findet sich dort doch noch Entsprechendes.

Einen Schreck habe ich bekommen, als ich las, welche Unternehmen alle fragwürdig sind. Genau bei denen hatte ich in den letzten Jahren für mich, meine betagten Eltern und Schwiegerweltern immer die Gas- und Stromverträge via Verivox abgeschlossen. Bisher ohne jegliche Probleme. Ich wurde beim letzten Mal sogar bei einer Kündigung per email umgehend darauf hingewiesen, diese bitte nochmal per Post zu senden. Auch wurden bislang anstandslos die Neukundenboni bei Kündigung nach 12 Monaten in den Abschlussrechnungen gutgeschrieben.

Um es auf den Punkt zu bringen: Der neue Lieferant ist ExtraEnergie.

Ich melde mich sofort, wenn es Neuigkeiten gibt.

Freundliche Grüße
Carl

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 06. Januar 2014, 11:05:24
... Ich weiss nicht, was hier bezweckt werden soll, um den Bonus können die sich ja kaum drücken. Vielleicht stillschweigende Vertragsverlängerung? ...

Der Vertrag dürfte sich bedingungsgemäß um 12 Monate verlängern (prüfen Sie die AGB!), wenn Almado Ihre Kündigung vom 10.12.2013 jetzt nicht bestätigt. Und Sie können leider nicht gerichtsfest nachweisen, dass eine form- und fristgerechte Vertragskündigung bei Almado zugegangen ist!
 
Preiserhöhungen habe ich nicht bekommen. ... Auch weiss ich nicht, ob bei einer Stromflat eine Preiserhöhung möglich gewesen wäre, zumal doch eine Preisgarantie abgegeben war. ...

Es ist eher unwahrscheinlich, dass noch keine Preiserhöhungsankündigungen erfolgt sind (bspw. eine drastische Grundpreiserhöhung ab dem 2. Vertragsjahr / siehe Almado-Threads). Prüfen Sie auch, welche Mitteilungen möglicherweise im Kundenbereich der Almado-HP für Sie eingestellt wurden. Vorliegende Preiserhöhungsmitteilungen würden ein Sonderkündigungsrecht ermöglichen, wobei es zum 31.01./01.02.2014 nichts wird bzw. zeitlich knapp werden könnte, wenn Sie bzgl. Preiserhöhungen nicht bald was finden!

Bei der Preisgarantie dürfte es sich nur um eine sogen. „eingeschränkte“ Preisgarantie handeln (AGB lesen!). Übrigens haben Sie sicherlich keine „Stromflat“ sondern ein Strompaket gekauft, was ein wesentlicher Unterschied ist (auch diesbzgl. die AGB lesen!) und nur Sinn macht, wenn man seinen Verbrauch wirklich kennt.

Einen Schreck habe ich bekommen, als ich las, welche Unternehmen alle fragwürdig sind. Genau bei denen hatte ich in den letzten Jahren ...
Um es auf den Punkt zu bringen: Der neue Lieferant ist ExtraEnergie.

Tja, augenscheinlich haben Sie sich bisher fast gar nicht über  spezielle  Anbieter informiert (bspw. hier im Forum oder bei ReclaBox) und bisher Glück gehabt, dass es Sie nicht erwischt hat.

Zu ExtraEnergie würde ich überlegen, den/die erteilte/n Auftrag/e zu widerrufen und nach Klärung des „Problems“ Almado neu bei seriöseren Anbietern einzureichen (lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach). Aber dass ist Ihre Entscheidung.   
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 06. Januar 2014, 14:29:49
Danke!

Dann werde ich mal heute noch "rein vorsorglich" eine Sonderkündigung rausschicken.  Ich muss ja nicht explizit reinschreiben, wann ich die Preiserhöhung erhalten habe. Zum Kundenbereich almado werde ich mich schnell noch anmelden, mal sehen ob dort etwas steht.

Das auf die Schnelle.

Gruß
Carl

: Vielleicht war ich blauäugig, aber ich habe da im Wesentlichen Verivox vertraut, die ja nun auch keinen schlechten Ruf haben - dachte ich zumindest...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 06. Januar 2014, 14:33:22
Dann werde ich mal heute noch "rein vorsorglich" eine Sonderkündigung rausschicken.  ...

So funktioniert das nicht. Sie müssen schon prüfen, ob und zu wann Preiserhöhungsmitteilungen vorliegen!

Nachtrag:
Zur Qualität der Vergleichsportale >:( lesen Sie mal unter "Strom (Allgemein)" im Thread "Stromanbieter" meinen Beitrag vom 04.01.2014 Antwort #4 !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 06. Januar 2014, 15:29:13
Dann lasse ich es natürlich, zumal ich gerade Folgendes heraus gefunden habe:

Im Kundenbereich befindet sich eine Mitteilung vom 11.12.2013 (kann auch rückdatiert sein, da zum Dokument selbst kein Datum ersichtlich ist) -an dem Tag ist vermutlich mein Kündigungsschreiben dort eingegangen-  zu einer "Weihnachtsaktion", allerdings mit den selben Arbeits- u. Mehrverbrauchspreisen wie bisher (jedoch nur Preisgarantie für die ersten 11 Monate u. verbal "eingeschränkte Preisgarantie").
Der Tarif nennt sich jetzt aber "almado Exakt". Ablauf der Aktion 15.01.2014, Widerrufsfrist 14 Tage.

Was würde eigentlich passieren, wenn ich dieses Angebot annehme, dann aber widerrufe?

Zu meinem Tarif ( "almado ökosiegel (B)" steht in den AGB lediglich "... verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils ein Jahr, sofern nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Tarifpartner gekündigt wird." Was bedeutet dies in Bezug auf die Kündigungsfrist? Zum Ende der Vertragslaufzeit habe ich ja gekündigt. Bei anderen Tarifen weist Almadoz.T. verschiedenste konkrete Kündigungsfristen aus

Allerdings sehe ich hier jetzt eine andere Adresse für Kündigung, als ich benutzt habe:

almado-EBERGY GmbH
Kundenservice
Aachener Straße 1253
50858 Köln

Als ich Anfang Dez.`13 beim Kundenservice angerufen hatte und nach der Adresse für mein Kündigungsschreiben fragte, wurde mi folgendes diktiert, diese Adresse habe ich dann auch benutzt - hoffentlich war das jetzt nicht auch noch falsch:

Almado-ENERGY
c/o almado AG
PF 400162
50831 Köln

Beste Grüße
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 06. Januar 2014, 15:44:53
Hallo Carl,

siehe PM !

Gruß khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 07. Januar 2014, 00:21:26
Danke nochmal!

Nun habe ich tatsächlich doch ein Schreiben mit Preiserhöhung in der Mailbox entdeckt, dessen Details aber praktischer Weise in dem Thread "Versuch einer Sonderkündigung..." zur Diskussion gestellt - siehe bitte dort.
Sozusagen wieder ein Hoffnungsschimmer...

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 07. Januar 2014, 00:31:31
Ich habe gerade in meiner Mailbox auch so eine versteckte Preiserhöhung (Sauerei, im Email-Absendernamen stand auch nicht mehr Almado..) entdeckt (Email vom 14.11.2013), sowie im gleichen Schreiben eine "Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen" die in meinem Falle am 1.1.2014 zu Anwendung käme - so der Text. Vermutlich habe ich zu diesem Punkt mein Sonderkündigungsrecht verbeutelt.
 
Die Preiserhöhung wird aber erst zum 1.2.2014 wirksam, glaube ich, da ich ja einen Vertrag mit Preisgarantie bis 31.1.2014 abgeschlossen habe  (genau dann laufen auch die 12Monate ab, an die der Bonus geknüpft ist). Kann ich bezogen auf die Preiserhöhung noch wirksam sonderkündigen, und kann ich dabei den 31.1.2014 (letzter Belieferungstag) angeben? Ich hoffe ja sehr, dass das noch geht - was meint ihr?

Glauben Sie ?  Was genau steht denn da geschrieben ?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 07. Januar 2014, 01:29:05
Im Vertrag steht unter dem Punkt:

Die wesentlichen Vertragsdetails:
Preisgarantie: bis 31.01.2014

Soweit zumindest das Fettgedruckte.
Weiter unten - im Kleingedruckten - steht dann noch "..gemäß Allgemeine Stromlieferbedingungen almado-ENERGY." Also doch keine Preisgarantie??

Allerdings frage ich mich, wie man den Preis vor Ablauf des Lieferzeitraumes innerhalb eines Strompaketes (ich bleibe im Verbrauch knapp drunter) mit einem Festpreis erhöhen will, zumal ja auch keine Zwischenzählerstände abgefragt oder abgelesen wurden.  Naja, offensichtlich war ich schon wieder zu optimistisch.

Gruß
Carl


Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 07. Januar 2014, 01:40:12
Meine Frage war, was genau (wörtlich!) steht in der Email vom 14.11.2013 bzgl. der Preiserhöhung ?

Zu Ihrer Frage zum "Festpreis": Die Preisgarantie könnte bspw. EEG-Umlagenerhöhungen NICHT einschließen,
wobei diesbzgl. die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende AGB (soweit rechtskonform) maßgeblich ist und nicht die mit der Email mitgeteilte "Ergänzung der Allgemeinen Stromlieferbedingungen", welche keinesweg so ohne weiteres am bzw. ab 1.1.2014 für Sie zur Anwendung kommt, wie von Almado dreist behauptet !
 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 07. Januar 2014, 02:25:33
auf Seite 4 des sechsseitigen Anhanges/Schreibens steht (u.a.):

"Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es Verringerungen oder Erhöhungen, an sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik. Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderung werden wir Ihnen diese auf der Webseite WWW.kundenservice-energie.de/umlagen/2014....(nicht vollständig) bekannt geben.
Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeldbestandteile und Fremdkosten, auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 EUR fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als Produktkunde im Tarif almado ökosiegel B garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich. Damit sind sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

In diesen bewegten Zeiten ist Planungssicherheit bares Geld wert.

Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpasung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz in der Fasssung vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 1 ges Gesetzes vom 26. Juni 2013, BGBI. I S. 1738, 1748 (EnWG)."

Für mich ist jetzt die wichtigste Frage: Kann ich noch wirksam (m)ein Sonderkündigungsrecht ausüben, zum Ablauf des letzten Liefertages (31.01.2014, 24.00 Uhr) ?

Es wird ja ab 1.2.2014 erstmalig ein Grundpreis i.H.v. 19,95 EUR bei mir eingeführt - bisher lag der bei 0.0 EUR. Zitat a.d. laufenden Vertrag: "Grundpreis: 0,0 EUR/Monat"

Danke für die Mühe!
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 07. Januar 2014, 02:55:14
auf Seite 4 des sechsseitigen Anhanges/Schreibens steht (u.a.):

"... Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.02.2014  bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 EUR fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. ...
Aufgrund von Anpassungen der Stromlieferbedingungen und/oder -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpasung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden, vgl. § 41 Abs. 3 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz ..."

Für mich ist jetzt die wichtigste Frage: Kann ich noch wirksam (m)ein Sonderkündigungsrecht ausüben, zum Ablauf des letzten Liefertages (31.01.2014, 24.00 Uhr) ?

Es wird ja ab 1.2.2014 erstmalig ein Grundpreis i.H.v. 19,95 EUR bei mir eingeführt - bisher lag der bei 0.0 EUR. Zitat a.d. laufenden Vertrag: "Grundpreis: 0,0 EUR/Monat"

Richtig erkannt, diese Grundpreiserhöhung ermöglicht Ihnen die Ausübung des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung ohne Einhaltung von Fristen! Hat sich die Sucherei doch gelohnt :)!

Schreiben Sie (Einwurf-Einschreiben an die abgesprochene Postfach-Adresse): "Aufgrund Ihrer mit Email vom 14.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung übe ich hiermit mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus und kündige das Vertragsverhältnis zum Ablauf des 31.01.2014. Ihre entsprechende Kündigungsbestätigung erwarte ich innerhalb von 2 Wochen hier zugehend."

Und denken Sie über den (noch möglichen) Widerruf des an ExtraEnergie (?) erteilten Auftrags nach, selbst wenn Sie dann ab 1.2.2014 kurzzeitig in die Ersatzversorgung Ihres Grundversorgers fallen sollten, weil ein Wechsel ab 1.2. zu einem seriöseren Anbieter zeitlich knapp werden dürfte ;).
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 07. Januar 2014, 09:49:35
Wird heute Vormittag erledigt!

An dieser Stelle nochmal ausdrücklich mein Dank an Sie, für das überaus große Engagement incl. nötiger Beharrlichkeit, dass Sie, quasi "rund um die Uhr" und zum öffentlichen Nutzen der permanent und schwer gebeutelten Verbraucher-Gemeinschaft, hier zur Wirkung bringen!!!

Ich berichte dann wie es weiter geht bzw. ausgegangen ist.

Beste Grüße
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 07. Januar 2014, 10:10:13
Sachverhalt:
In den vorstehenden Beiträgen, wie schon in früheren almado-Threads, ist von Kunden der Almado (jetzt 365 AG) beschrieben und zitiert, wie dieser Versorger eine Grundpreiserhöhungsmitteilung in sechsseitigen Emails versteckt !

Einschätzung:
Absicht von Almado wird sein, dass Kunden diese wichtige Mitteilung übersehen und ihr gesetzliches Sonderkündigungsrecht nicht ausüben. Diese verbraucherfeindliche Praxis dürfte wohl kaum dem in § 41 Abs. 3 EnWG bzw. in der übergeordneten EU-Binnenmarktrichtlinie den Energielieferanten zur Mitteilungspflicht über Preiserhöhungen auferlegten Transparenzgebot genügen.

Frage an den BdEV:
Sehen BdEV bzw. Verbraucherzentralen / vzbv hier ausreichend Anlass, Ihrerseit eine Abmahnung o.ä.
gegenüber der almado-ENERGY GmbH und/oder der almado AG / 365 AG auszusprechen ?


Mit der Hoffnung auf eine Antwort
Gruß khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: energienetz am 07. Januar 2014, 10:46:57
Abmahnung durch Bund der Energieverbraucher e.V.: Wir beobachten viele Wettbewerbsverstöße. Leider können wir nur wenige und sehr krasse Beispiele aufgreifen. Das hat folgenden Grund. Ist die Abmahnung bzw das sich anschließende Gerichtsverfahren erfolgreich, dann bekommt der Verbraucherverein seine Kosten zurückerstattet (bestenfalls, in aller Regel jedoch bleibt auch beim Obsiegen ein nicht erstattungsfähiger Rest zu finanzieren, wie zB Fahrtkosten). Bei auch nur teilweisem Unterliegen bleibt der Verein auf einem Teil der oft nicht unerheblichen Kosten sitzen. Es ist also keineswegs so, dass bei erfolgreicher Abmahnung ein Rest oder Gewinn verbleibt, der nicht erfolgreiche Fälle mittragen könnte. Anders als die Verbraucherzentralen, die mit staatlicher Förderung arbeiten, finanziert sich der Bund der Energieverbraucher e.V. ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen. 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 07. Januar 2014, 10:56:44
Hallo @ energienetz,

vielen Dank für die prompte Antwort. Ihre Ausführungen sind durchaus nachvollziehbar.

Aber m.W. ist der BdEV doch Mitglied im vzbv, kann hier nicht etwas angestoßen werden?

Gruß khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: energienetz am 07. Januar 2014, 16:04:13
Der Spielraum der Verbraucherzentralen und insbesondere des Dachverbands VZBV ist wesentlich größer als des Bund der Energieverbraucher e.V., da dort für die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen besondere (bescheidene) Etats zur Verfügung stehen. Natürlich gibt es einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch, um die knappen Mittel bestmöglich zu nutzen. Es gibt auch zahlreiche Gerichtsverfahren, in denen Verbraucherzentralen gegen Versorger vorgehen. Darüber wird auch oft in Pressemitteilungen berichtet, zb [nofollow]http://www.vzhh.de/presse/285786/vattenfall-unterwirft-sich.aspx[/nofollow].
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 07. Januar 2014, 17:07:12
... gibt es einen intensiven Informations- und Meinungsaustausch, um die knappen Mittel bestmöglich zu nutzen. ...

Kann der BdEV im Rahmen des Info-Austausches den Anstoss geben für eine Abmahnung der almado-ENERGY GmbH usw. durch den VZBV oder z.B. die VZ NRW ?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 09. Januar 2014, 13:16:58
Guten Tag,
ich habe mich soeben in diesem Forum registriert... Ich vor etwas weniger als einem Jahr von zu Hause ausgezogen, bin seitdem Kundin bei almado und sehe gerade, dass es nicht unbedingt leicht wird, aus meinem Vertrag rauszukommen... Laut den Unterlagen, oder so viel wie ich daraus verstehe, hat mein Vertrag am 01.03.2013 begonnen. Ich habe vor ein paar Tagen schon schriftlich gekündigt, aber überlege natürlich jetzt, heute nochmal zur Post zu gehen und das ganze per einschreiben machen... Die Hoffnung auf meinen Bonus ist gerade rapide gesunken. Können Sie mir sagen, was ich eventuell noch beachten sollte? Ich habe noch nie ein Einschreiben verschickt...
Und die zuvor erwähnte Email vom 14.11.1013 habe ich auch bekommen, zusammen mit einem Formular für das Sepa-Zahlungsverfahren. Bedeutet das, ich könnte theoretisch auch von heute auf morgen kündigen? Ich zitiere mal ein paar Zeilen aus der Email, die mich nicht gerade dazu bewegt haben mir den Anhang anzuschauen, hab es mehr überflogen (blöd von mir, ich weiß... Hätte ja nie gedacht dass es bei solch banalen Dingen wie Stromverträgen zu Schwierigkeiten kommen kann...)

"[...]
In der zweiten Anlage (Information_2_135610) finden Sie allgemeine Informationen zu Ihrem Stromliefervertrag. Auf den ersten beiden Seiten finden Sie Informationen zum SEPA-Lastschrifteinzug. Ab Seite 3 informieren wir Sie ausführlich über die Entwicklung hoheitlich festgelegter Preisbestandteile und Grundpreise. Hierbei ist es uns wichtig, Ihnen vor dem Hintergrund der allgemeinen eher negativen Berichterstattung zum Thema Energieversorgung, auch einmal mit guten Nachrichten aufwarten zu können. Auf Seite 5 erfahren Sie, wie Sie sich selbst und anderen Kunden helfen können Energie und somit bares Geld zu sparen.
Zusammengefasst haben wir drei gute Nachrichten für Sie:
Die erste gute Nachricht: Wir werden Sie auch über Ihre bestehende Preisgarantie hinaus weiterhin zu attraktiven Konditionen beliefern.[...]"
Also alles in allem sehr positiv formuliert, nichts von Preiserhöhung. Wie sieht also jetzt mein Kündigungsrecht aus?
Vielen Dank im Voraus,
Lisa
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 09. Januar 2014, 14:45:17
Hallo Lisa,

wenn der 01.03.2013 Lieferbeginn war (die von almado erhaltene Lieferbestätigung prüfen!) und wenn die einzuhaltende Kündigungsfrist 6 Wochen ist (die AGB zu Ihrem Vertrag prüfen!), dann kündigen Sie das Vertragsverhältnis unverzüglich (muss bis 17.01. bei almado zugegangen sein = spätestens am 15.01. bei der Post am Schalter einliefern) nochmals per Einwurf-Einschreiben mit der Formulierung "zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am 28.02.2014" [Anschrift: Almado-ENERGY, c/o almado AG (jetzt 365 AG), PF 400162, 50831 Köln]. Verlangen Sie inhaltlich des Schreibens eine schriftliche Kündigungsbestätigung bis spätestens 01.02.2014 Ihnen zugehend.

Sollte bis zum genannten Termin keine bzw. keine korrekte Kündigungsbestätigung zugegangen sein (oder o.g. Lieferbeginn bzw. Kündigungsfrist nicht zutreffen), dann melden Sie sich hier nochmals umgehend, da es aufgrund der mit Email vom 14.11.13 mitgeteilten Grundpreiserhöhung (vermutlich ab 01.03.14?) noch eine weitere fristlose Kündigungsmöglichkeit gibt.

Die Schlussrechnung mit Bonusgutschrift muss Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Lieferende zugehen. Erneut hier melden, falls es dabei Probleme geben sollte.

Außerdem müssen Sie sich jetzt um einen neuen Stromlieferanten ab 01.03.2014 kümmern - Anregungen für die Anbieterauswahl findet man bspw. hier: www.bezahlbare-energie.de !

PS: Ein Einwurf-Einschreiben müssen Sie am Postschalter aufgeben und dabei einen dort erhältlichen Einlieferungsschein ausfüllen!

 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 09. Januar 2014, 15:26:45
Vielen Dank für die schnelle Auskunft, ich habe damals den Vertrag erst Mitte März abgeschlossen, aber natürlich schon ab Anfang März dort gewohnt und auch dieses Datum bei Vertragsabschluss angegeben. In einem Schreiben mit dem Betreff "Versorgungsbeginn/Abschlagszahlung" hieß es: "nun ist es endlich soweit: Seit dem 01.03.2013 beziehen Sie unseren günstigen Direkt-Strom." ...das darf ich als Lieferbeginn ansehen denke ich. Ich werde jetzt eine neue Kündigung schreiben und mich in ein paar Minuten auf den Weg zur Post machen. Vielen dank für die Hinweise zum Inhalt der Kündigung. Ich werde alles mit einbringen. Für meinen Strom ab 1.3.14 werde ich vielleicht nicht unbedingt wieder den erstbesten Anbieter wählen.
Liebe Grüße
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Perle1972 am 09. Januar 2014, 17:01:05
Hallo ins Forum,

ich habe auch diese 6 Seiten von Almado bekommen und bei mir steht folgendes:

Wir werden zum 01.01.2014 sämtliche Änderungen hoheitlich festgelegter Umlagen und Abgaben, seien es
Verringerungen oder Erhöhungen, an Sie weitergeben und Ihren Arbeitspreis entsprechend anpassen, der
hiernach bei 23,92 Cent/kWh liegt. Den gegenwärtigen Stand der Umlagen entnehmen Sie bitte der Grafik.
Nach offizieller Bekanntgabe der Höhe der Änderungen werden wir Ihnen diese auf der Webseite
www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014 <http://www.kundenservice-energie.de/umlagen/2014> bekannt
geben.

Grundpreise enthalten verbrauchsunabhängige, teils hoheitlich regulierte Entgeltbestandteile und Fremdkosten,
auf deren Entwicklung wir nur begrenzt Einfluss haben. Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine
vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche
Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert. Ihnen als
Produktkunde im Tarif transparent B green garantieren wir diese Konditionen automatisch und unwiderruflich.
Damit sind Sie vor jeglichem Grundpreisanstieg vollumfänglich geschützt.

Mein Vertrag läuft seit dem 1. Mai 2013. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht zum 30. April 2014 nutze, muß Almado den Bonus dann trotzdem zahlen?

Gruß Perle1972
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 09. Januar 2014, 17:19:19
... können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.05.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95 € fixiert ...

Mein Vertrag läuft seit dem 1. Mai 2013. Wenn ich jetzt das Sonderkündigungsrecht zum 30. April 2014 nutze, muß Almado den Bonus dann trotzdem zahlen?

Zu diesem Zeitpunkt können Sie das Vertragsverhältnis sowohl ordentlich, mit Wahrung der in den AGB bestimmten Frist als auch außerordentlich ohne Wahrung einer Frist per gesetzlichem Sonderkündigungsrecht wg. der mitgeteilten Grund-preiserhöhung kündigen. Sinnvollerweise (um einen gerichtsfesten Nachweis für den Zugang der Kündigung bei almado zu haben) per Einwurf-Einschreiben und mit der Formulierung "zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014".

Wenn Sie so verfahren, dann muss almado selbstverständlich den vertraglich vereinbarten Bonus zahlen :) !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 09. Januar 2014, 20:51:42
In meinem Anhang der Mail vom 14.11.13 stand genau das gleiche, wie bei Perle1972. Ich war vorhin noch bei der Post und auf Empfehlung der Dame am Schalter ging meine Kündigung nun per Einschreiben raus, welches ich online verfolgen kann und mir auch gleich die Unterschrift des Empfängers angezeigt wird, wenn es dann jemand annimmt.. Ich hoffe es funktioniert einfach alles reibungslos...
Liebe Grüße,
Lisa
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 09. Januar 2014, 21:13:29
... Ich war vorhin noch bei der Post und auf Empfehlung der Dame am Schalter ging meine Kündigung nun per Einschreiben raus, welches ich online verfolgen kann und mir auch gleich die Unterschrift des Empfängers angezeigt wird, wenn es dann jemand annimmt...

Hallo Lisa,

das von der Post-Dame wohl empfohlene "Einschreiben mit Rückschein" anstatt des meinerseits angeratenen "Einwurf-Einschreiben" hätten Sie besser sein gelassen. Beide Versionen können Online verfolgt werden und dokumentieren gerichtsfest den Zugang (lt. BGH-Urteil im Frühjahr 2012), das mit Rückschein aber eben erst "wenn es dann jemand annimmt" und das kann manchmal durchaus zeitlich eng werden, wenn Zugangstermine wie hier der 17.01.2014 bedeutsam sind!

Nun gut, lassen Sie es jetzt so, ist ja auch noch gut eine Woche Zeit und ohnehin nicht mehr zu ändern (zudem bleibt notfalls ja auch noch die bereits genannte Alternative des gesetzlichen Sonderkündigungsrechts).

mfG  khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Perle1972 am 10. Januar 2014, 07:39:30
Guten Morgen khh,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hätte jetzt wie folgt gekündigt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund Ihrer mit Email vom 23.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung übe ich hiermit mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht aus und kündige das Vertragsverhältnis zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014.
Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung bis zum 28. Januar 2014.


Oder ist es ratsam das Vertragsverhätnis jetzt normal zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014 zu kündigen?

Gruß Perle 1972
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ben am 10. Januar 2014, 08:26:56
Paragraphenangabe muss auch dabei stehen (§41 Abs. 3 EnWG).
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 10. Januar 2014, 15:03:07
... Ich hätte jetzt wie folgt gekündigt: ...

Oder ist es ratsam das Vertragsverhätnis jetzt normal zum Ablauf des Vertrags- u. Lieferjahres am 30.04.2014 zu kündigen?

Hallo Perle1972,

Sie haben die "Freie Auswahl", kündigen Sie also genau so, wie Sie es geplant haben. Vielleicht ist es sogar besser, das Sonderkündigungsrecht auszuüben, da Sie möglichlicherweise einen Vertrag mit (nach Meinung von almado) nicht identischem Vertrags- und Lieferbeginn haben könnten (siehe die abgehandelten diversen "Versuche" von almado) ;).

Verlangen Sie allerdings anstatt einer Eingangsbestätigung (die bekommen Sie ja für das Einschreiben mit der Einwurf-Dokumentation durch die Post) unbedingt eine (ordnungsgemäße) Kündigungsbestätigung, welche innerhalb von zwei Wochen seitens almado zu erfolgen hat (davon später dann mit dem Auftrag eine Kopie an den neuen Versorger!).

Gruß khh 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 13. Januar 2014, 22:40:21
Hallo khh,
da hatten Sie natürlich Recht, ich habe mich etwas von der Frau am Schalter berieseln lassen, die zu mir meinte, bei einer Kündigung wäre dies der beste Weg... Ich sehe jetzt online auf der Seite der deutschen Post auch auf Abfrage die Worte "Die Sendung wurde am 10.01.2014 ausgeliefert.", nur leider ist auf dem hinterlegten Foto nur eine Unterschrift des Postmitarbeiters, die Zeile für den Empfänger wurde einfach frei gelassen. Soll ich nun doch nochmal eine ...dritte... Kündigung schreiben, per EINWURF-Einschreiben? Das Porto wäre mir egal, nur weiß ich nicht ob ich mir dabei nicht etwas blöd vorkomme...
Viele Grüße,
Lisa
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 13. Januar 2014, 23:26:35
Hallo khh, da hatten Sie natürlich Recht, ich habe mich etwas von der Frau am Schalter berieseln lassen, die zu mir meinte, bei einer Kündigung wäre dies der beste Weg...

Da sollte sich die "Frau am Schalter" besser nochmal klug machen, WANN ein Einschreiben mit Rückschein rechtlich als "zugestellt" gilt (nämlich erst mit der Empfangsbestätigung und nicht schon mit dem Einwurf einer Benachrichtigung in das Postfach/den Briefkasten  - im Gegensatz dazu ein Einwurf-Einschreiben bereits mit dem von der Post dokumentierten Einwurf in das Postfach/den Briefkasten des Empfängers) !   

Ich sehe jetzt online auf der Seite der deutschen Post auch auf Abfrage die Worte "Die Sendung wurde am 10.01.2014 ausgeliefert.", nur leider ist auf dem hinterlegten Foto nur eine Unterschrift des Postmitarbeiters, die Zeile für den Empfänger wurde einfach frei gelassen. Soll ich nun doch nochmal eine ...

Die unterschriftliche Empfangsbestätigung des Empfängers bekommen Sie mit dem Rückschein (das ist der kleine Vorteil dieser Form eines Einschreibens). Und zur Frage: NEIN  -  sollte der Rückschein (und/oder die Kündigungsbestätigung) bis Mitte Februar nicht zugegangen sein, dann können Sie immer noch Ihr Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 28.02.2014 ausüben (dann allerdings besser per Einwurf-Einschreiben ;) ) !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 14. Januar 2014, 11:56:16
Hallo khh,
es war ein Einschreiben was bei Erhalt unterschrieben werden muss, einen Rückschein bekomme ich nicht. Ich habe eben bei der Post angerufen, weil auf der Abbildung ja keine Unterschrift es Empfängers zu sehen ist. Die Frau am Telefon sagte mir, dass es somit wie ein Einwurf-Einschreiben behandelt wird, auf wunsch könne ich jetzt Nachforschungen einleiten. Die Kündigung gilt aber als zugestellt per Einwurf am 10.01. und ich denke nicht, dass ich jetzt noch Nachforschungen betreiben lassen muss, ich bin mal gespannt, ob ich eine Kündigungsbestätigung bekomme. Und wenn ja, auf welches Datum soll ich besonders achten? Den Lieferbeginn, richtig?
Vielen Dank,
Lisa
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 14. Januar 2014, 12:28:04
... ich bin mal gespannt, ob ich eine Kündigungsbestätigung bekomme. Und wenn ja, auf welches Datum soll ich besonders achten? Den Lieferbeginn, richtig?

Alles schon wiederholt angesprochen: Die Bestätigung der Kündigung zum richtigen Termin 31.03.2014 (so haben Sie ja auch gekündigt) muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: schimmi2008 am 14. Januar 2014, 14:21:32
Guten Tag sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin, ebenso wie ein Großteil der Community, Kunde von Almado Energy. Ich habe eine Frage zur gängigen Rechtslage bezüglich der Versorgungsdauer von einem Jahr oder 12 Monaten, damit ich den Bonus bekomme.
Folgend stelle ich mein Sachverhalt dar. Ich habe eine schriftliche Zusage, dass mein Belieferungstermin auf den 02.07.2013 datiert ist. Im Laufe des Jahres werde ich den Vertrag fristgerecht zum 31.06.2014 kündigen. Die Probleme, die andere Kunden mit der Vertragsendzeit haben, habe ich vernommen. In meinem Sachverhalt geht es mir viel mehr darum, ob ich über den Zeitraum von einem Jahr von Almado versorgt wurde???

Darüber hinaus interessiert mich die weitere Verfahrensweise des Versorgers. Gehen wir mal davon aus, dass sich mein Vertrag verlängert und ich so ein weiteres Jahr gebunden bin. Ist es hier nicht gängige Praxis, dass der Strompreis vom Versorger erhöht wird und ich ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann?!

Meine nächste Frage:

Gehen wir davon aus, dass sich Almado bei der Bonizahlung quer stellt. Im Normalfall sollte es möglich sein genau auszurechnen welche Summe ich für meinen Strom hätte bezahlen müssen. Demzufolge habe ich nun die Summe X, die ich bezahlt habe und Summe Y, die dem eigentlichen Verbrauch entspricht und den Bonus enthält.

Hier mal ein Rechenbeispiel:

Ich bezahle einen Abschlag von 65€ im Monat macht im Jahr 780€ bei einem Verbrauch von 2500kw/h. Nehmen wir also an ich habe genau die Kilowattstunden verbraucht, die der Berechnungsgrundlage von Almado dienten. Demnach ziehe ich jetzt 25% von 780€ ab und bin bei der Summe, die ich hätte zahlen müssen. In Summe: 585€, die ich hätte zahlen müssen. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich die Abbuchungen von  Almado storniere und das Geld bis zur Klärung einbehalte??? Im Mietrecht findet eine ähnliche Verfahrensweise statt und wird auch rechtlich toleriert solange das Geld auf einem separaten Konto gelagert wird.

Vielen Dank im Voraus.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 14. Januar 2014, 14:58:36
Hallo schimmi2008,

wenn bei Ihrem Vertrag der 02.07.2013 Lieferbeginn war, dann müssen Sie "zum Ablauf des Lieferjahres am 01.07.2014" per Einwurf-Einschreiben unter Beachtung der lt. Almado-AGB einzuhaltenden Frist kündigen. Damit besser nicht bis "auf den Drücker" warten, sondern schon bald entsprechend verfahren, dann bleibt genügend Zeit, auf eventuelle "Versuche" von Almado/365 AG möglichst richtig zu reagieren.

Kündigen sollten Sie unbedingt, da im 2. Vertrags- und Lieferjahr der Bonus entfällt und die Preise erfahrungsgemäß drastisch erhöht werden (Almado muss sich schließlich den im 1. Jahr gewährten "Lock-Preisvorteil" wiederholen ;)). An hypothetische Diskussionen, was vielleicht noch alles passieren könnte und wie man dann reagieren kann/sollte (siehe diverse Foren-Threads zu Almado), beteilige ich mich im Vorfeld nicht. Augen immer aufhalten und ganz einfach erstmal abwarten!

Gruß khh 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 14. Januar 2014, 16:47:03
Alles schon wiederholt angesprochen: Die Bestätigung der Kündigung zum richtigen Termin 31.03.2014 (so haben Sie ja auch gekündigt) muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen!

Lieferbeginn war bei mir der 01.03.2013, ich habe also zum
28.02.2014 gekündigt und bis zum 01.02.14 eine Kündigungsbestätigung verlangt. Ist Ihnen diese Art des Einschreibens (mit Unterschrift, ohne Rückschein) bekannt?
Ich melde mich, sobald sich etwas ändert.
Vielen Dank für die große Hilfe, die Unwissenden hier geboten wird!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 14. Januar 2014, 17:49:39
... Lieferbeginn war bei mir der 01.03.2013, ich habe also zum 28.02.2014 gekündigt und bis zum 01.02.14 eine Kündigungsbestätigung verlangt. ...

OK, mein Fehler (bei den vielen ähnlichen "Fällen" kommt man schon mal ins schleudern ;)).

Abwarten was kommt, falls bis ca. 08.02.2014 / rd. 4 Wochen nach Kündigung keine (richtige) Kündigungsbestätigung zugegangen ist, sicherheitshalber ein Sonderkündigung aufgrund der Preiserhöhung zum Ablauf des 28.02.2014 nachschieben und insbesondere eine Beschwerde bei der www.schlichtungsstelle-energie.de auf den Weg bringen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: jumbo am 16. Januar 2014, 12:40:01
Hallo,
ich habe mich im letzten Jahr auch auf Almado eingelassen und jetzt zufällig dieses Forum entdeckt. Super, dass es euch gibt. Ich bin nur erschrocken über  diesen Anbieters. Dazu habe ich letztes Jahr leider nicht soviel Negatives gehört bzw. gelesen. 

Meine Daten:
Tarif: fair & einfach
Belieferungsbeginn und meines Erachtens auch Vertragsbeginn (obwohl Vertrag schon vorher zustande gekommen ist): 1.3.2013
Preisgarantie: 12 Monate

Ich habe jetzt auch diese versteckte Erhöhungs e-mail (bei mir vom 15.11. 2013) gefunden. Darin Erhöhung des Grundbetrages von € 7,94 auf 19,95.

1. Ich frage mich jetzt, ob ich besser heute noch "normal" per Einwurf Einschreiben kündigen soll. Fraglich, ob das morgen noch innerhalb der 6-Wochenfrist zugestellt wird oder besser das Sonderkündigungsrecht nutzen soll, oder beides?

2. An wen soll ich das adressieren, Postfach oder Firmensitz? Firmensitz wäre korrekt nach AGB. Hier im Forum wird aber meist das Postfach genannt.

3. Sepa habe ich nicht unterschrieben. Dennoch wurde am 3.1.2014 normal der Abschlag für Januar 2014 abgebucht. Damit sind auch die 11 geforderten Anzahlungen geleistet und da der Verbrauch in Höhe der Ursprungsschätzung ist, erwarte ich eine Rückzahlung wenn denn der 25% Bouns gezahlt wird. Ich möchte die Einzugsermächtigung gerne für den Februar widerrufen, da Almado ja schon mehr Geld hat als ihr zusteht. Geht das ohne weiteres oder was muß ich beachten?

 Vielen lieben Dank für eine schnelle Antwort.

 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 16. Januar 2014, 13:42:20
Hallo @jumbo,

für eine ordentliche Kündigung "zum Ablauf des 28.02.2014" dürfte es zeitlich zu knapp werden (müsste bei der genannten Kündigungsfrist morgen am 17.01. bei Almado zugestellt sein!).

Üben Sie also per Einwurf-Einschreiben an die Postfachadresse (und wenn Sie es für nötig halten nochmal auch an den Firmensitz adressiert) mit Bezugnahme auf die mitgeteilte Grundpreis-erhöhung Ihr gesetzliches und vertragliches Sonderkündigungsrecht "zum (s.o.)" aus.

Die Einzugsermächtigung können Sie widerrufen, da ab Februar nur noch SEPA möglich ist (sofern nicht bis August verlängert, wie in der Presse geschrieben stand). Wenn alle vertraglich verlangten Abschlagszahlungen für das 1. Lieferjahr bereits geleistet sind, hat sich das aber ja ohnehin erledigt. Sollte für Februar aber doch noch ein Abschlag fällig sein, dann unbedingt überweisen, weil die Nichtzahlung ein Vertragsverstoss sein und die Bonuszahlung gefährden könnte (AGB prüfen!).

Lesen Sie auch mal hier www.schlichtungsstelle-energie.de unter Menuepunkt "Schlichtungsempfehlungen" die am 08.03.2013 veröffentlichte Empfehlung!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: fritzman am 20. Januar 2014, 22:17:04
Hallo,

ich bin auch Kunde von Almado mit folgenden Daten:

Tarif Almado einfachgrün
Antrag am 29.04.2013 über Check 24
Arbeitspreis 25,39 ct, Grundpreis 8.98€
Versorgungsbeginn: 01.08.2013
Kündigungsfrist: 6 Wochen

Der Stromliefervertrag den ich von Almado mit allen Daten bekam, trägt das Datum 02.05.2013. Dort steht ausdrücklich drauf: "....vielen Dank für Ihren Auftrag. Dies ist ihr neuer Stromliefervertrag"
Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.08.2013

In den AGB steht unter
 2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1)Der Vertrag kommt-vorberhaltlich der Regelung in Abs. 2- durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. Vertragsbestandteil sind - neben diesen allgemeinen Lieferbedingungen- auch das Antragsformular des Kunden (Auftrag), sowie die Vertragsbestätigung von ENERGY


Nun stellt sich mir natürlich auch die Frage, wann muss ich meinen Vertrag zu welchem Termin kündigen, um einerseits keine Fristen zu versäumen und andererseits das Jahr ununterbrochener Stromlieferung zu gewährleisten und damit natürlich meinen Anspruch auf den Bonus nicht zu verlieren.

Ist mein Vertragsbeginn nun der 02.05.2013 oder der 01.08.2013???

Wie genau muss ich meine Kündigung formulieren, damit es keinerlei Schlupflöcher für Almado und damit Abzockmöglichkeiten von Seiten Almado gibt?

Soll ich die Kündigung sicherheitshalber schon jetzt wegschicken? (21.01.2014)

Schon mal vielen Dank für die Hilfe und Gruß an alle "Leidensgenoss(inn)en"

Ich wechsle schon seit vielen Jahren meinen Stomanbieter jährlich, aber so ein "Geschäftsmodell" ist mir bisher noch nie zu Ohren gekommen...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: fritzman am 20. Januar 2014, 22:28:58
NACHTRAG:

Am 25.11.2013 bekam ich auch die SEPA Lastschrift Info, die ich ausgefüllt zurückschickte.
Darin wurde ebenfalls erwähnt, dass der Arbeitspreis ab 01.01.2014 auf 26,38 Ct. aufgrund der Erhöhung der hoheitlich festgelegten Preisbestandteile, angepasst würde. (Was ja leider nicht unter die Preisgarantie fällt)

Außerdem wurde auf folgendes hingewiesen:
....Dennoch können wir Ihnen bereits jetzt eine vollumfängliche Garantie auf den Grundpreis ab dem 01.08.2014 bis zum 31.12.2016 gewähren. Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 19,95€ fixiert und ist gegen jede Erhöhung abgesichert...

Würde das nicht darauf hinweisen, dass Vertragsbeginn der 01.08.2013 ist, da die Preisgarantie für den Grundpreis auch ab diesem Zeitpunkt ein Jahr besteht?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 20. Januar 2014, 23:34:02
ich bin auch Kunde von Almado mit folgenden Daten:
Tarif Almado einfachgrün
Antrag am 29.04.2013 über Check 24
Arbeitspreis 25,39 ct, Grundpreis 8.98€
Versorgungsbeginn: 01.08.2013
Kündigungsfrist: 6 Wochen

Der Stromliefervertrag ... trägt das Datum 02.05.2013. Dort steht ausdrücklich ... : Termin für Ihren Versorgungsbeginn: 01.08.2013

In den AGB steht unter 2. Wirksamwerden des Vertrags, Lieferbeginn
(1)Der Vertrag kommt ... durch die Annahmeerklärung von ENERGY zustande und beginnt mit Aufnahme der Belieferung. ...

... Frage, wann muss ich meinen Vertrag zu welchem Termin kündigen, um einerseits keine Fristen zu versäumen und andererseits ...

Ist mein Vertragsbeginn nun der 02.05.2013 oder der 01.08.2013??? ...

Soll ich die Kündigung sicherheitshalber schon jetzt wegschicken? (21.01.2014)

Alles, z.T. mehrfach, deutlichst angesprochen: Vertrags- und Lieferbeginn ist der 01.08.2013 !

Bei der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf des 31.07.2014" ist die Kündigungsfrist einzuhalten, was bedeutet, dass die Kündigung spätestens am 19.06.2014 bei Almado (365 AG) eingegangen sein muss. Um einen gerichtsfesten Zustellungsnachweis zu bekommen, sollte per Einwurf-Einschreiben gekündigt werden. Diese Kündigung kann nach Lieferbeginn auch zu jedem beliebigen früheren Zeitpunkt zum genannten Ablauftermin erfolgen (Vorteil: Wenn Almado die Kündigung nicht ordnungsgemäß bestätigt, hat man genügend Zeit nachzuhaken!).

Aufgrund der bereits mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.08.2014 besteht außerdem ein außerordentliches gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wer die vorgenannte ordentliche Kündigung versäumt, kann also ohne eine einzuhaltende Kündigungsfrist noch "auf den letzten Drücker" ebenfalls zum Ablauf des 31.07.2014 kündigen.

Ist die notwendige Vorgehensweise wirklich so schwer zu verstehen :-\ ?

Nachtrag:     
Wer sein Leben einigermaßen strukturiert gestaltet,
führt sicherlich einen Terminkalender o.ä. !

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: fritzman am 20. Januar 2014, 23:55:37
Vielen Dank für die Antwort

Die notwendige Vorgehensweise ist natürlich nicht so schwer zu verstehen, aber ich wollte mich dennoch versichern, dass nicht das aufgedruckte Datum auf dem Stromliefervertrag als Vertragsbeginn gilt, sondern der eigentliche Lieferbeginn auch Vertragsbeginn ist.

Dann werde ich nun noch im Januar den Vertrag zum 31.07.2014 kündigen und falls sie rumzicken, habe ich genügend Zeit mich mit den vorgefertigten Schreiben, Fristsetzungen und falls es nötig wird auch Schlichteranruf, zur Wehr setzen. Wenn alle Stricke reißen habe ich ja auch eine Rechtsschutzversicherung.

Nochmals vielen Dank für die Antwort, meinen nächsten Stromlieferanten werde ich auf jeden Fall ein wenig sorgfältiger auswählen!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 21. Januar 2014, 16:20:43
Ich versprach ja weiter zu berichten:

Aufgrund der (in einer Email versteckten) Grundpreiserhöhung von Almado hatte ich ja am 7.1. zum Ablauf des 31.01.14 (= Ende meines Liefervertrages mit Preisgarantie) per Einwurfeinschreiben - und Fristsetzung zur Kündigungsbestätigung bis 21.01. - sondergekündigt. Die Zustellungsbestätigung vom 8.1. liegt mir vor. Aber bis heute keine Reaktion, Post ist durch. Ich werde also heute Abend eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie generieren. Das hatte ich gestern auch telefon. der Beschwerdestelle (via support) von Almado (die firmieren immer noch so) angekündigt, was wohl im Nirvana verschwunden ist.

Den Erben meines verstorbenen Schwiegervaters ist es exakt genauso gegangen (Sonderkündigung wegen Todesfalls). Hier schrieb Almado aufgrund eines Beschwerdeanrufes per Email, dass der Vorgang noch bearbeitet wird und bittet um Geduld.

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 21. Januar 2014, 17:55:39
Die Schlichtungsstelle wird Ihre Beschwerde (Ersatzforderung für eventuell entstehende finanzielle Schäden nicht vergessen!) wohl erst nach fruchtlosem Ablauf der 4-Wochenfrist annehmen.
Sollte Almado sich nicht pünktlich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden, dann auch Beschwerden an die Bundesnetzagentur wg. der Wechselbehinderung durch Almado (365 AG)!

Nachtrag:
"Sonderkündigung wegen Todesfalls" ?  -  auf welche Rechtsgrundlage wollen die Erben bzw. die Erbengemeinschaft (Ehefrau / sonstige Rechtsnachfolger des Verstorbenen?) sich da berufen ?  :-\
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 21. Januar 2014, 19:24:17
Danke, ich werde die Fristen berücksichtigen. Dann ist natürlich auch ein pünktlicher Wechsel nicht mehr möglich. Bis dato lehnt Almado den Wechsel gegenüber Netzbetreiber ab.

Zur Sonderkündigung wegen Todesfall: Das sollte als Kündigung aus wichtigem Grund durchgehen, steht in diversen Broschüren und Foren für Erben.
Zu den Umständen muss noch ergänzt werden, dass die Erben die nicht mehr benötigte Wohnung (es gab keine Mitmieter) ebenfalls zum gleichen Termin gekündigt haben. Die Kündigung wurde vermieterseitig anstandslos angenommen. Dasselbe gilt für alle anderen Verträge, die die gekündigte Wohnung betrafen.
Ich könnte den Erben raten, noch eine Sonderkündigung wegen angekündigter Preisererhöhung (wirksam ab 1.2.) nachzuschieben.

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 22. Januar 2014, 21:45:29
Hallo Zusammen.
Erstmal vielen Dank für die vielen interessanten Beiträge, welche ich schon seit einiger Zeit verfolge. Auch von dem Fachwissen bin ich wirklich begeistert und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich habe ebenfalls ein Problem mit der Kündigung bei Almado. Ich habe den Tarif Power Pack B gewählt. Belieferungsbeginn war der 1.4.2013. Gekündigt habe ich zum Ablauf des 31.3.2014. Jetzt schreibt mir Almado, dass Sie meine Kündigung erst zum 31.03.2015 berücksichtigen, da ich die Kündigungsfrist (3 Monate) nicht eingehalten habe und sich somit mein Vertrag um weitere 12 Monate automatisch verlängert hat. Ich war immer der Meinung, dass ich 6 Wochen Kündigungsfrist habe. Leider finde ich die Kündigungsfrist in keinem Schreiben. Wahrscheinlich ebenfalls eine Masche von Almado.
Wie wahrscheinlich den meisten Kunden, ging mir auch die Email "Informationen zu Ihrer Energieversorung" am 23.11.2013 zu. Hier wird mir unter anderem mitgeteilt, dass:
[EMail entfernt]
Steht mir demzufolge nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.2014 zu? Soll ich jetzt einfach nochmal mit dieser Begründung außerordentlich kündigen? Meinen Bonus sollte ich doch dann erhalten, da 12 Monate beliefert wurde. Wie müsste ich diese Kündigung formulieren, dass ich nicht wieder in der nächsten Falle bin?

Meine zweite außerordentliche Kündigungsmöglichkeit ergibt sich aus meiner Sicht zum 1.2.2014 aufgrund der ebenfalls in dieser Email genannten Umstellung auf das SEPA Lastschriftverfahren.
[EMail entfernt]
Bei dieser Variante wäre jedoch dann mein Bonus auf jeden Fall weg, oder?

Ich hoffe Ihr könnt mir die richtigen Tipps geben.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 22. Januar 2014, 23:12:38
... ging mir auch die Email "Informationen zu Ihrer Energieversorung" am 23.11.2013 zu. Hier wird mir unter anderem mitgeteilt, dass - Ich zitiere:
"... Grundpreise enthalten [bla, bla, bla] ... Grundpreis ab dem 01.04.2014 [bla, bla, bla] ... Der monatliche Grundpreis wird in diesem Zeitraum bei 22,54 € fixiert [bla, bla, bla] ... Aufgrund von Anpassungen der Strom ... -konditionen besteht ein grundsätzliches Recht, Lieferverträge zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Anpassung ohne Einhaltung von Fristen zu beenden ..."

Steht mir demzufolge nicht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum 1.4.2014 zu? Soll ich jetzt einfach nochmal mit dieser Begründung außerordentlich kündigen? Meinen Bonus sollte ich doch dann erhalten, da 12 Monate beliefert wurde.
(Einfügungen [bla, bla, bla] durch khh ;))

Zu Ihren Fragen: JA und JA und JA. Kündigen Sie JETZT per "Einschreiben Einwurf" mit einer Formulierung wie bspw. "Aufgrund Ihrer mit Email vom 23.11.2013 mitgeteilten Grundpreiserhöhung ab 01.04.2014 übe ich hiermit mein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.03.2014 aus. Ihre Kündigungsbestätigung erwarte ich bis zum (2 Wochen + 2 Tage Postlaufzeit später) hier eingehend."

Ab ca. Mitte Februar den neuen Stromlieferanten beauftragen - Anregungen für die Anbieterauswahl und für ein Wechselkonzept findet man bspw. hier www.bezahlbare-energie.de ! 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 22. Januar 2014, 23:57:49
Die Schlichtungsstelle wird Ihre Beschwerde (Ersatzforderung für eventuell entstehende finanzielle Schäden nicht vergessen!) wohl erst nach fruchtlosem Ablauf der 4-Wochenfrist annehmen.
Sollte Almado sich nicht pünktlich beim zuständigen Netzbetreiber abmelden, dann auch Beschwerden an die Bundesnetzagentur wg. der Wechselbehinderung durch Almado (365 AG)!

Wann beginnt eigentlich diese 4Wochenfrist? Mit Datum meines Kündigungsschreibens? Oder muss ich noch zusätzlich eine Beschwerde an Almado schreiben?

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: stromer51 am 23. Januar 2014, 07:27:10
Hallo Filzstifft001

beim Tarif Power Pack B stehen 12 Wochen Kündigungsfrist in den AGB. Die Kündigung hätte 84 Tage vor
dem 31.03. beim Anbieter sein müssen.

Hier ein Achtung  dieser Anbieter hat keine einheitlichen Kündigungsfristen. Schauen sie nach welchen Tarif sie
haben.

mfg
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 23. Januar 2014, 08:51:09
Leider finde ich die Kündigungsfrist in keinem Schreiben. Wahrscheinlich ebenfalls eine Masche von Almado.
Die Kündigungsfrist ist in der Regel in den jeweiligen AGB enthalten. Sollte dieses nicht so sein oder die AGB nicht ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen worden sein (indem sie z.B. nicht bei Vertragsabschluss vorlagen sondern erst später mit einer Auftragsbestätigung mitgeschickt wurden), so gelten die gesetzlichen Regelungen zum Kündigungsrecht.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 23. Januar 2014, 09:29:00
Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein.

Danke kkh für deine Einschätzung. Wenn ich jetzt zum Ablauf des 31.3.2014 mein Sonderkündigungsrecht ausübe, habe ich -sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht funktionieren- den Zeitpunkt für das Sonderkündigungsrecht zum 1.2.2014 auf jeden Fall verpasst. Eigentlich ist doch aber die Formulierung eindeutig und eine Sonderkündigung zum 31.3.2014 auf jeden Fall möglich. Mit welchen neuen Aussagen seitens Almado muss ich rechnen?

Hat jemand erfolgreich aufgrund der Email sein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen und auch noch einen Bonus erhalten?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Januar 2014, 11:07:29
zu den Fragen von @Filzstift001

Nun bringt doch nicht wieder alles durcheinander bzw. Aspekte hinein, die wenig oder nicht mehr relevant sind:
1. Beweispflichtig, dass die AGB bei Vertragsbeantragung vorgelegen hat, ist der Versorger. Das wird der Fall gewesen sein, da die seinerzeit geltenden AGB sowohl in den Vergleichsportalen -bspw. bei Verivox - als auch auf der Antragsseite von Almado hinterlegt sind  -  also: abgehakt !
2. @Filzstift001 meinte, die Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung wäre 6 Wochen. Diese Fehleinschätzung spricht dafür, dass bei der erfolgten Kündigung zum Ablauf des 31.03.2014 die tatsächlich 3-monatige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde  -  also: abgehakt !
3. Warum sollte @Filzstift sein Sonderkündigungsrecht zum Ablauf des 31.01.2014 aufgrund der relativ unbedeutenden AGB-Änderung ab 01.02.2014 wahrnehmen, was Almado sicherlich begrüßen würde, schließlich wäre damit die Bonuszahlung wohl dahin  -  also: abgehakt !

Fazit: Die gestern von mir aufgezeigte Sonderkündigungsmöglichkeit zum Ablauf des 31.03.2014 ist aktuell die einzig sinnvolle Kündigungsform. Und das wird funktionieren, weil es vertrags- und rechtskonform ist. An Spekulationen, mit welchen man vielleicht noch rechnen muss, beteilige ich mich nicht. Derzeit ist alles notwendige gesagt und daher: Einfach mal abwarten was kommt !
 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Januar 2014, 11:16:44
Wann beginnt eigentlich diese 4Wochenfrist? Mit Datum meines Kündigungsschreibens? Oder muss ich noch zusätzlich eine Beschwerde an Almado schreiben?

Meines Erachtens am 08.01.2014 mit Zustellung der Kündigung/en.

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 23. Januar 2014, 11:18:51
Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein.

Danke kkh für deine Einschätzung. Wenn ich jetzt zum Ablauf des 31.3.2014 mein Sonderkündigungsrecht ausübe, habe ich -sollte dies aus welchen Gründen auch immer nicht funktionieren- den Zeitpunkt für das Sonderkündigungsrecht zum 1.2.2014 auf jeden Fall verpasst. Eigentlich ist doch aber die Formulierung eindeutig und eine Sonderkündigung zum 31.3.2014 auf jeden Fall möglich. Mit welchen neuen Aussagen seitens Almado muss ich rechnen?

Hat jemand erfolgreich aufgrund der Email sein Sonderkündigungsrecht wahrgenommen und auch noch einen Bonus erhalten?

Zugangen sind mir die AGBs auch nicht. Aber vermutlich reicht ja der Hinweis im Stromliefervertrag "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen almado-EBERGY." aus.

Auf meine fristgerechte Ordentliche Kündigung (leider per Brief ohne Einschreiben) hat Almado bis heute nicht reagiert, auch auf mein Mahnschreiben (per Einwurf-Einschreiben, leider erst nach Ablauf der 6Wo.-Kündigungsfrist) nicht. Dann hatte ich noch eine Sonderkündigung vorgenommen (per Einwurf-Einschreiben, zugestellt am 8.1.2014) mit 14tägiger Fristsetzung zur Kündigungsbestätigung - auch keine Reaktion.

Auch meine Aufforderung zur entsprechenden Abmeldung beim Netzbetreiber wurde nicht befolgt, der neue Lieferant bekam von dort mehrere Absagen (habe ich schriftlich).

Begleitende Emails wurden nicht beantwortet. Telefonische Beschwerde wurde entgegen genommen, aber darauf nicht - wie zugesagt - reagiert.

Ich leite jetzt kurzfristig das Beschwerdeverfahren ein, unter Beifügung sämtlicher Unterlagen.des Gesamtvorganges.

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Januar 2014, 11:49:10
Hat jemand erfolgreich aufgrund ... sein ... recht wahrgenommen und auch noch einen Bonus erhalten?

Selbstverständlich sind schon viele Almado-Kunden erfolgreich gegen diesen Versorger vorgegangen, man muss es nötigenfalls aber auch durchziehen !

Können Sie alles nachlesen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Januar 2014, 12:01:53
Ich gehe davon aus, dass mir die AGB´s nie zugegangen sind. Nur dies zu beweisen dürfe ebenfalls sehr schwierig sein. ...

Zugangen sind mir die AGBs auch nicht. Aber vermutlich reicht ja der Hinweis im Stromliefervertrag "Preise inklusive aller Abgaben, Boni und Steuern. Preisgarantie, etc. gemäß Allgemeine Geschäftsbedingungen almado-EBERGY." aus.

Nein, allein "der Hinweis" und ein Verweis auf AGB reicht nicht aus. Und "zugegangene" AGB, was ja erst nach Antragstellung durch den Verbraucher der Fall sein könnte, wäre wohl zu spät für eine wirksame Einbeziehung von AGB in ein Vertragsverhältnis (vgl. § 305 BGB).

Dass AGB bereits bei Antragstellung vorliegen, hatte ich in meiner vorstehenden Antwort #171 angesprochen. Wer sich die hinterlegten AGB nicht ausdruckt oder abspeichert, hat dieses Versäumnis ganz allein selbst zu vertreten.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 23. Januar 2014, 16:26:07
Ich kann das (jetzt) bestätigen. Ein Glück, dass ich seit Jahren sämtliche Emails bei Wechselprozessen archiviert habe.

Konkret beim Wechsel zu Almado via Verivox:
Hier verstecken sich die AGBs von Almado in einem 11seitigem Anhang von Verivox, und zwar auf S. 9 -11. Nicht besonders transparent, wie ich finde. Verivox ist eben auch nicht viel besser als...
Später folgten noch zwei Emails von Almado: Vertragsbestätigung und Versorgungsbestätigung - diese enthalten in den Anhängen keine AGBs, nur die zit. Floskel.

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Januar 2014, 16:40:04
Ich kann das (jetzt) bestätigen. ... Konkret beim Wechsel zu Almado via Verivox:
Hier verstecken sich die AGBs von Almado in einem 11seitigem Anhang von Verivox, und zwar auf S. 9 -11. ...

Die AGB sind schon vorher da: Bei Verivox unter "Mehr zu Ihrem Tarif > Details zum Tarif"  -  diese "Details" sowie die wichtigsten AGB-Klauseln sollte man sich besser vor Antragstellung ansehen !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 23. Januar 2014, 18:51:34
Unabhängig davon frage ich mich, warum per Email gesendete AGBs als zugestellt gelten, eine von mir gemailte Kündigung (hypothetisch) aber nicht. Warum hat eigentlich der Energieversorger - im Gegensatz zu mir - keine Beweisprobleme?

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 23. Januar 2014, 19:14:37
Unabhängig davon frage ich mich, warum per Email gesendete AGBs als zugestellt gelten, eine von mir gemailte Kündigung (hypothetisch) aber nicht. Warum hat eigentlich der Energieversorger - im Gegensatz zu mir - keine Beweisprobleme?

1. Weil die Kündigung eine "einseitige zugangsbedürftige Willenserklärung" ist, wobei der Kündigende im Streitfall beweispflichtig ist für den (rechtzeitigen) Zugang. Eine Email hat keine gerichtsfeste Beweiskraft (vgl. BGH-Rechtsprechung).

2. AGB "per Email zugestellt" ist nicht relevant. Der Versorger muss im Streitfall beweisen, dass die AGB dem Kunden vor oder bei Vertragsabschluss vorgelegen hat bzw. zugänglich war (vgl. § 305 BGB). Bei einem Online-Abschluss ist das im Regelfall gegeben (siehe obige Ausführungen).

Nachtrag:
Wenn wir das im Betreff benannte hier noch ausführlicher diskutieren,
dann wird das eigentliche Thema dieses Threads total verwässert !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 24. Januar 2014, 00:16:02
Sorry, wollte nichts verwässern!

Erste gute Nachricht: Die erwähnte Sonderkündigung wegen Todesfalles ist nun doch akzeptiert, meine Frau bekam heute diese Email:

[EMail entfernt]

Meine Frau hat dann nochmal klar gestellt, dass sich die Kündigung zum Ablauf des 31.1. also 24.00Uhr versteht. Da hat die Drohung mit Beschwerde bei der Schlichtungsstelle (das ist die "Nachricht", auf die sich Almado in der email bezieht) doch was genützt - dank des supersupportes dieses Forums! Ihr wisst schon, wer gemeint ist.

Ich berichte dann später noch, ob der Bonus anstandslos gewährt wurde sowie vom Verlauf meines Falles mit der Sonderkündigung wegen Grundpreiserhöhung.

Freundlichst
Carl

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 28. Januar 2014, 15:12:16
Kurzer Zwischenstand zu "meinem" Vertrag:

- Funkstille bei Almado, haben aber beim Netzbetreiber (erfuhr ich auf Nachfrage dort) den Vertrag zum 31.01.2015 abgemeldet. (Sonderkündigung war zum 31.01.2014)
- Verbraucherbeschwerde läuft bei "Schlichtungsstelle Energie"
- Bundesnetzagentur nimmt keine Beschwerden an, die sich gegen Stromlieferanten richten, ginge nur gegen Netzbetreiber (der ist aber ein guter!)

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 28. Januar 2014, 21:19:11
Bei mir wird es immer besser....

Nachdem ich nun wie von kkh empfohlen zum Ablauf des 31.03.2014 gekündigt habe (mit Einschreiben und dem Hinweis, dass die Kündigung aufgrund des mir zustehenden Sonderkündigungsrechts erfolgt) habe ich heute eine Mail mit der Nachricht

[EMail entfernt]

erhalten. Und jetzt?? Bislang noch keine Kündigungsbestätigung (ist auch noch keine zwei Wochen her) und jetzt auch noch Selbstzahler. Wahrscheinlich spekuliert Almado darauf, dass ich nicht überweise und sie mir dadurch sofort kündigen können ohne den Bonus zu zahlen. Aber ich kenne meine neuen (Preiserhöhungen) Abschläge gar nicht... Was soll ich jetzt am besten machen??
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 29. Januar 2014, 00:48:41
Ich vermute, die wollen sich die Rückbuchungsgebüren sparen, vor allem aber bei Nichtzahlung der Abschläge den Bonus mit den "Rückständen" verrechnen. Hilft Almado zumindest für drei Monate bei der Liquidität. Aber was dann?

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 29. Januar 2014, 00:59:10
... unter anderem aufgrund des zum 31.03.2015 endenden Stromliefervertrages  können die fälligen Abschlagsbeträge nicht mehr per Lastschrift von Ihrem Konto mit der IBAN DEXXX eingezogen werden. ... Die bis zum Vertragsende noch anstehende(n) Abschlagszahlung(en) leisten Sie daher bitte rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung. ...

Ihre ursprüngliche ordentliche Kündigung zum 31.03.14 hätte Almado bis zum 06.01.14
zugehen müssen (12 Wochen vorher lt. derzeitiger und wohl auch zum Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses verwendete AGB). Das SIE diese Kündigungsfrist nicht eingehalten haben, wirkt DIE Kündigung korrekterweise erst zum 31.03.15.

Ihre außerordentliche Ende letzter Woche nachgeschobene Sonderkündigung (beim Versorger vermutlich erst Anfang dieser Woche zugegangen), dürfte Almado kaum schon bearbeitet haben. Daher ist derzeit wohl noch vom Vertragsende 31.03.15 die Rede.

Wieso der Lastschrifteinzug aus DEM Grund nicht mehr möglich sein soll, wird wohl das Geheimnis von Almado bleiben. Nun gut, dann überweisen Sie bei Fälligkeit den Abschlagsbetrag für 02/14 und ggf. für 03/14 (prüfen Sie die Vertragsbestimmungen, ob im März überhaupt noch ein Abschlag für das 1. Lieferjahr zu zahlen ist!).

Da Ihre jetzige Sonderkündigung belegbar rechtzeitig erfolgte, ist der Vertrag zum Ablauf 31.03.14 beendet und damit ist auch die vertragliche Verpflichtung hinfällig geworden, für Zeiten ab dem 01.04.14 noch irgendwelche Abschläge an Almado zahlen zu müssen !

Für eventuell "wechseltechnisch" bedingte kurzzeitige Belieferungen durch Almado nach dem 31.03.14 hätten Sie höchstens Wertersatz (maximal den alten Grund- und Arbeitspreis von Almado oder den ggf. niedrigeren Grund- und Arbeitspreis des vorgesehenen neuen Versorgers) zu leisten, aber frühestens aufgrund einer Schlussrechnung für die Zeit 1.4.14 bis Zeitpunkt XY. Und sollte das 1. Lieferjahr zuvor von Almado nicht korrekt abgerechnet worden sein, könnte man dann seine rechtmäßige Gegenforderung sogar aufrechnen,   
 
Was soll ich jetzt am besten machen ??

Bis auf die o.g. Abschlagsüberweisungen für 02/14 und ggf. für 03/14 erstmal NICHTS und abwarten, ob bis ca. 10.02.14 noch eine korrigierte Kündigungsbestätigung kommt (spätestens aber bis zum 24.02., nötigenfalls dann eine Beschwerde an www.schlichtungsstelle-energie.de).

Und ab ca. Mitte Februar einen neuen seriöseren Stromanbieter für die Belieferung ab dem 01.04.2014 beauftragen (siehe Tipp Antwort #166).

Nachtrag: Nicht versäumen, den Zähler am 31.03.2014 selbst abzulesen und den Stand sowohl an Almado als auch dem Netzbetreiber (dort mit der Zählernummer) mitzuteilen !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 29. Januar 2014, 01:30:31
Ich vermute, die wollen sich die Rückbuchungsgebüren sparen, vor allem aber bei Nichtzahlung der Abschläge den Bonus mit den "Rückständen" verrechnen. ...

Wenn @Filzstift001 den Abschlag für 02/2014 und, falls zu zahlen, den für 03/2014 nicht überweist, dann kündigt Almado den Vertrag sicherlich fristlos noch vor dem 31.03.2014 (die "Masche" hatten wir auch schon) und wird dann die Bonuszahlung für das 1. Lieferjahr verweigern (ob die Abzocker damit rechtlich durchkommen würden, lassen wir mal dahingestellt).
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 29. Januar 2014, 16:32:29
Die Schlichtungsstelle hat heute per Email die Annahme meiner Beschwerde bestätigt, und - nach Ablauf der 4Wo.-Frist - die Eröffnung des Verfahrens für den 4.2. angekündigt. Darauf bezugnehmend habe ich heute Almado per Email nochmals die Chance eingeräumt, die Angelegenheit vor Fristablauf komplett und rechtsverbindlich zu regeln.

Gruß
Carl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 30. Januar 2014, 10:00:32
Um auch mal wieder etwas von mir hören zu lassen... (Kurz nochmal: Lieferbeginn war der 01.03.2013 und ich habe fristgerecht per Einschreiben gekündigt.)
Meine Kündigungsbestätigung ist vor ein paar Tagen per Email gekommen:
"[...]Ihr Vertrag mit o.a. Vertragsnummer endet zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 28.02.2014. Wir werden die Netznutzung durch almado-ENERGY zum 28.02.2014 abmelden und anschließend für den Zeitraum der Belieferung eine Schlussrechnung erstellen."
Klingt ganz gut. Sollte ich skeptisch werden, was meinen Bonus betrifft? Oder ist es normal, dass dieser hier nicht angesprochen wird?
Liebe Grüße,
Lisa
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 30. Januar 2014, 12:08:11
... Sollte ich skeptisch werden, was meinen Bonus betrifft? Oder ist es normal, dass dieser hier nicht angesprochen wird?

Im Gegensatz zur Aufgtragsbestätigung werden die Vertragskonditionen in einer Kündigungsbestätigung üblicherweise nicht benannt.

Am 28.02.2014 Zähler selbst ablesen und den Stand an Almado/365 AG sowie an den Netzbetreiber übermitteln. Wenn Sie von einem zu erstattenden Betrag ausgehen, dann dem Versorger auch Ihre Bankverbindung IBAN und BIC mitteilen (um Almado gleich den Boden für die praktizierte Zeitschinderei zu entziehen :) ).

Die Schlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen zugehen (§ 40 Abs. 4 EnWG).

PS: haben Sie sich um einen neuen Versorger ab 01.03.2014 gekümmert? Die wenig seriösen diesmal besser auslassen!!!  ;)
 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: oettinger25 am 01. Februar 2014, 13:39:40
Hallo zusammen, habe im letzten Jahr Strompaket bei Almado gekauft. Liefertemin war der 01.04.2013.  Laufzeit  1 Jahr und Kündigungsfrist 6 Wochen.

Ich habe am 31.12.2013 per Mail gekündigt.  Keine Antwort erhalten. Nach Stundenlangem warten an der Hotline sagte die Dame, dass keine Kündigung eingegangen sei. Habe dann einen neuen Lieferanten ab dem 01.04.2014 beauftragt. Dieser teilte mir mit, mein Vertrag bei Almado würde noch bis zum 31.03.2015 laufen. Habe nochmals per Einschreiben Rückschein gekündigt und die Einzugsermächtigung zu sofort widerrufen und eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle für Energie in Berlin gestartet.
Letzes Jahr war der Kündigungsfrist nich bei 6 Wochen, heute liegt sie bei 3 Monaten. Absolute Verbrechermethoden.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 01. Februar 2014, 14:03:39
@oettinger25,

es gilt die bei Vertragsabschluss von Almado (jetzt 365 AG) verwendete AGB. Wenn also in der für Ihren Vertrag geltenden AGB eine Kündigungsfrist von 6 Wochen festgeschrieben ist, dann haben Sie wirksam gekündigt.

Um einem u.U. langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, sollten Sie prüfen, ob Sie zurückliegend eine Preiserhöhungsmitteilung mit Wirkung ab 01.04.2014 erhalten haben (mit größter Wahrscheinlichkeit ist das der Fall). Sie haben dann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, bei dem es keine Kündigungsfrist gibt.

Üben Sie das Sonderkündigungsrecht unbedingt schriftlich per Einschreiben ("Einschreiben Einwurf" ist am geeignetsten) aus !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: LisaSophie am 03. Februar 2014, 16:45:20
PS: haben Sie sich um einen neuen Versorger ab 01.03.2014 gekümmert? Die wenig seriösen diesmal besser auslassen!!!  ;)

Ich bin gerade am suchen/informieren und tendiere zu "eprimo". Preislich im Mittelfeld und laut bezahlbare-energie.de in Ordnung. Was halten Sie davon?
Ich werde gleichzeitig auch meinen Gasanbieter wechseln, haben Sie hier auch ein paar Tipps für mich?

Vielen Dank und viele Grüße,
Lisa
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 03. Februar 2014, 18:14:23
Hallo Lisa,

dass muss schon jede/r für sich selbst und nach eigenem "Geschmack" entscheiden !

Die von mir verlinkte Seite sollte nur ein Hinweis bzgl. Anregungen für die Anbieter-Auswahl
und eventuell auch für ein Wechsel-Konzept sein.

Gruß, khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Vidukind2 am 04. Februar 2014, 10:06:40
Ich habe das gleiche Problem mit Almado gehabt. Ich habe aber die letzten 2 Monate die Abschlagszahlungen einfach nicht mehr gezahlt, daraufhin kamen 2 Versuche von DTMI, die fehlenden Gelder einzufordern, negativ. Danach kam innerhalb weniger Tage die Kündigung von Almado, die sie vorher mit fadenscheinigen Mitteln und Lügen verhindern wollten. Sollte ich noch Zahlungen an Almado leisten müssen, so können sie das mit der Bonusprämie verrechnen, die sie vermutlich sowieso nicht gezahlt hätten.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 04. Februar 2014, 13:41:07
@Vidukind
So was KANN, MUSS aber nicht funktionieren. Sicherer ist die Variante, früh genug zu kündigen und Fristen zu beachten.
Alles andere ist vom Gegner abhängig, und der KÖNNTE es auch auf Ihre Kosten drauf ankommen lassen und Prozessieren und da könnten Sie in Ihrem Fall ggf. schlechtere Karten haben. Das ist aber nur eine Beurteilung aus der Ferne, ohne genauere Tatsachen zu kennen. Auf jeden Fall können sich Kosten von Mahnverfahren und Inkassobeüros schnell zu erklecklichen Summen auftürmen, die einen möglicherweise vorhandenen Vorteil (wenn denn ein Bonus gezahlt wird) ganz schnell zu einem Zusatzgeschäft werden lassen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 04. Februar 2014, 15:00:43
Ich habe aber die letzten 2 Monate die Abschlagszahlungen einfach nicht mehr gezahlt, ... 
Sollte ich noch Zahlungen an Almado leisten müssen, so können sie das mit der Bonus-prämie verrechnen, ...

@Vidukind2, da gibt es NICHTS mehr zu verrechnen, denn den Bonus habe Sie durch Ihr vertragswidriges Zahlungsverhalten bereits selbst "abgeschossen" (siehe AGB, Voraussetzungen für den Bonusanspruch).

"Retten" könnte Sie, wenn mit den geleisteten Zahlungen die aufgrund des tatsächlichen Verbrauchs berechtigten Forderungen vollständig bezahlt sind. Andernfalls kann es noch richtig teuer für Sie werden (Inkasso-, Anwalts-, Gerichtskosten etc.)  ???

Von einer solchen "Selbstjustiz" ist dringend abzuraten !
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Vidukind2 am 04. Februar 2014, 15:07:43
Ich sehe das nicht als Selbstjustiz, sondern als eine von vielen Möglichkeiten, sich von Almado nicht die Butter vom Brot nehmen zu lassen. Ich hatte in der Kürze natürlich vergessen zu erwähnen, dass ich rechtzeitig gekündigt hatte. Auf ein Schreiben von EON hin, das Almado die Kündigung nicht anerkennen könne, da ich dort gar kein Kunde bin, habe ich mich zu diesem Schritt entschlossen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 04. Februar 2014, 15:36:53
Falls Abschlagszahlungen nicht geleistet worden sind, die VOR dem Zeitpunkt fällig waren, zu
dem Sie gerichtsfest nachweisbar und wirksam gekündigt haben, dann trifft "Selbstjustiz" mit allen Konsequenzen durchaus zu. Und eine rechtmäßige "Möglichkeit" ist das jedenfalls nicht!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Vidukind2 am 04. Februar 2014, 21:46:36
Also Khh, mich würde nicht wundern, wenn Du zu Almado gehörst.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 04. Februar 2014, 21:50:55
Nachdem ich nun laut Email als Selbstzahler eingestuft wurde (vielleicht hing die Email auch damit zusammen, dass ich das Formular für den SEPA Lastschrifteinzug etwas später wie gefordert zurückgesendet hatte.. Ich habe jedoch eine Mail bekommen, dass dies trotzdem in Ordnung sei) habe ich die Abschlagszahlung für den Februar am 3.2.2014 überwiesen. Heute zieht Almado nochmal meinen Abschlag ein... Ich verseh es langsam wirklich nicht mehr. Auf die Selbstzahler Mail hatte ich Almado nochmals angeschrieben, jedoch zumindest keine passende Antwort erhalten. Sie schrieben nur (Betreff "Kündigungsrückfrage"):

[EMail entfernt]

Eine Kündigungsbestätigung für meine erneut per Einschreiben versendete Sonderkündigung habe ich bislang noch nicht erhalten..

Und jetzt? Soll ich die Lastschrift zurückbuchen lassen? Wird mir der doppelte Feb. Abschlag bei der Endabrechnung wieder erstattet?? Was meint Ihr??
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 05. Februar 2014, 12:33:56
@Vidukind2,
bevor Sie hier solch unsinnige Sprüche loslassen, sollten Sie sich im Forum besser erst mal informieren !  >:(

Nachdem ich nun laut Email als Selbstzahler eingestuft wurde ... habe ich die Abschlagszahlung für den Februar am 3.2.2014 überwiesen. Heute zieht Almado nochmal meinen Abschlag ein. ... Und jetzt? Soll ich die Lastschrift zurückbuchen lassen?   

Eine Kündigungsbestätigung für meine erneut per Einschreiben versendete Sonderkündigung habe ich bislang noch nicht erhalten.

@Filzstift001,
zur Frage: JA  - Almado kann nicht einmal so und dann wieder anders schreiben bzw. verfahren!

Für die Bestätigung der erst kürzlich erfolgten Sonderkündigung zum Ablauf des 31.03.2014 müssen Sie Almado noch etwas Zeit lassen. Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von längstens 4 Wochen vorliegen, dann melden Sie sich hier wieder und bringen gleichzeitig eine Beschwerde an die www.schlichtungsstelle-energie.de auf den Weg.

Ab ca. Mitte Februar sollten Sie einen neuen seriöseren Versorger mit der Belieferung ab 01.04.2014 beauftragen  -  Anregungen für die Anbieter-Auswahl und für ein Wechsel-Konzept findet man bspw. hier  www.bezahlbare-energie.de  ! 

Gruß, khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 06. Februar 2014, 08:28:00
Habe jetzt erstmal noch eine Email geschrieben mit der Bitte mir die Abschlagszahlung wieder zurück zu buchen. Sollte ich keine Anwort erhalten, werde ich sobald mir die hoffentlich richtige Kündigungsbestätigung vorliegt, die Zahlung zurückbuchen lassen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Carl am 08. Februar 2014, 18:53:21
Die Schlichtungsstelle hat heute per Email die Annahme meiner Beschwerde bestätigt, und - nach Ablauf der 4Wo.-Frist - die Eröffnung des Verfahrens für den 4.2. angekündigt. Darauf bezugnehmend habe ich heute Almado per Email nochmals die Chance eingeräumt, die Angelegenheit vor Fristablauf komplett und rechtsverbindlich zu regeln.

Gruß
Carl

Das war wohl von Erfolg gekrönt, gestern kam diese Email:

Betreff: Vertragsende aufgrund Kündigung
[EMail entfernt]

Meine Reaktion:

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
um weiteren Missverständnissen vozubeugen: Ich hatte zum Ablauf des 31.01.2014 gekündigt. Dementsprechend verstehe ich auch Ihre Kündigungsbestätigung. Den Zählerstand hatte ich Ihnen sowie der XXXX bereits mitgeteilt (Ablesung 1.2.2014: 58663, kWh).
 
Um überprüfen zu können, ob die Beendigung des Vertrages seitens Ihres Unternehmens tatsächlich vollzogen wurde, möchten Sie mir bitte umgehend die Endrechnung zur Verfügung stellen.
 
Gleichzeitig bitte ich Sie, mir den vertraglich zugesicherten Neukundenbonus auf mein Konto zu überweisen:

Bankverbindung
BLZ:
BIC:
KTO-Nr.:
IBAN:
 
Sobald o.g. Vertragsbeendigung incl. Endrechnung/Überweisung Bonus, und der Lieferantenwechsel ohne Vermögensschaden für mich erfolgt sind, werde ich der "Schlichtungsstelle Energie" Mitteilung darüber machen, dass meine Beschwerde gegenstandslos geworden ist.
 
Mit Bitte um Bestätigung dieses Schreibens und mit freundlichen Grüßen
 
Xxxxxxx

Wie man sieht, lohnt es sich auf jeden Fall, diesen Betrügern die Stirn zu bieten.

Beste Grüße
Carl

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 11. Februar 2014, 19:44:30
Bei mir sieht es leider nicht so gut aus. Ich haben leider bislang keine Kündigungsbesätigung erhalten und die 14 Tagesfrist ist gestern abgelaufen. Ich vermute daher, dass die Email mit dem Betreff "Kündiungsrückfrage" von Almado bereits die Reaktion auf meine erneute Kündigung (aufgrund des mir zustehenden Sonderkündigungsrecht) war.

Was nun? Anwalt? Schlichtungsstelle? Nochmals eine Email mit Androhung an Almado?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 11. Februar 2014, 19:59:35
@Filzstift001,

Ihre Frage versteh ich jetzt nicht, es ist doch zur Vorgehensweise alles x-mal gesagt !?

Gruß, khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Filzstift001 am 11. Februar 2014, 20:42:41
@kkh:
Wäre die Kündigungsbestätigung gekommen, wäre alles klar... aber ohne Kündigungsbestätigung muss ich wohl zu einem Anwalt bzw. die Schlichtungsstelle einschalten... Wie kommen Sie auf die 4 Wochen für die Kündigungsbestätigung? Diese muss doch eigentlich innerhalb von 2 Wochen zugehen, oder?
Ist es obwohl keine Kündigungsbestätigung vorliegt, trotzdem sinnvoll bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abzuschließen? Dies führt ja auch wieder zu Problemen....
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 11. Februar 2014, 21:32:33
@Filzstift001,

es ist schon oft ausgeführt: Die Kündigung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie müssen lediglich nachweisen können, dass Ihre Kündigung frist- und formgerecht in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangt ist (z. B. durch Einschreiben Einwurf bzw. Rückschein). Die Kündigungsbestätigung durch den Empfänger ist zwar für die Geschäftsabwicklung zweckmäßig, aber nicht zwingend erforderlich.

Also veranlassen Sie den Versorgerwechsel und übersenden Sie dem neuen Versorger mit dem Lieferauftrag auch einen Abdruck Ihres o .a. Kündigungsschreibens an den alten Versorger.

@ khh hat Ihnen Gleiches auch schon in der Antwort #166 weiter oben empfohlen.


Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 11. Februar 2014, 21:48:31
... ohne Kündigungsbestätigung muss ich wohl zu einem Anwalt bzw. die Schlichtungsstelle einschalten... 1.) Wie kommen Sie auf die 4 Wochen für die Kündigungsbestätigung? Diese muss doch eigentlich innerhalb von 2 Wochen zugehen, oder?
Ist es obwohl keine Kündigungsbestätigung vorliegt, trotzdem 2.) sinnvoll bei einem neuen Anbieter einen Vertrag abzuschließen? Dies führt ja auch wieder zu Problemen....
[Einfügung 1.) und 2.) durch khh]

Nochmal, obwohl beides bereits mehrfach in den verschiedenen Almado-Threads angesprochen wurde:

zu 1.) Siehe § 111a EnWG bzw. "Startseite" www.schlichtungsstelle-energie.de !

zu 2.) Selbstverständlich sollte der Antrag gestellt werden, wie sonst wollen Sie zu gegebener Zeit bei der Schlichtungsstelle auch Schadensersatz wg. der Wechselbehinderung durch Almado einfordern (wenn Sie keinen neuen Versorger haben und ggf. mit den Preisen der Ersatzversorgung zu vergleichen ist, wird da kaum was rauskommen).

Bitte auch mal etwas mehr im Forum lesen als nur den eigenen Thread, dann muss nicht alles
x-mal "vorgekaut" werden !  Danke.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ratsuche am 15. Februar 2014, 12:31:16
Guten Tag,

ich bin seit dem 01.05.2013 bei  Almado Kunde(Vertragsbeginn), (werde also laut Vertrag seit dem 01.05.2013 mit Strom von Almado beliefert) mit dem Tarif Bonus 12.

Es ging damals alles einfach und reibungslos, auch mit dem Kontakt war ich steht’s zufrieden, gerade wenn man sich vor Augen hält, dass es ein “billig“ Stromanbieter ist. 

Auch die Anrufe, so wie ich das sehe, sind seitdem ich es nutze kostenlos.
 
(Zu den Details Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, dann 25% Rabatt auf die Endrechnung, Kündigungsfrist zum Vertragsende  8 Wochen)

(In den aktuellen AGBs von Almado findet sich unter anderem folgendes:
„9. Bonusanspruch/ Frei kWh
(1)   Ein von dem Energieversorger gewährter Bonus wird gewährt nach zwölf Monaten ununterbrochener Belieferung des Kunden im selben Tarif an derselben Abnahmestelle. Ein Anspruch auf Gewährung eines Bonus oder von frei-kWh besteht nicht, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Belieferungsjahres durch den Kunden oder aus vom Kunden zu vertretenden Gründen beendet wurde…“)

http://www.almado-energy.de/rechtliches/agb/



Jetzt wollte ich aber meinen Vertrag, im Januar, zum Vertragsende kündigen.

Das erste Problem tat sich auf, denn ich sendete meinen Brief mit der Kündigung Mitte Januar zu Almado. Da ich dran blieb und mit Alamdo  telefonierte, bekam ich immer wieder die Aussage: „Wir habe noch keine Kündigung per Post erhalten. Könnte sein das in der Kündigungsabteilung schon eine vorliegt und bearbeitet wird, aber ich kann keine hier sehen“.

Nach zwei Woche dachte ich dann, okay der Brief könnte ja wirklich abhandenkommen sein und ich sendete einen zweiten Brief hinterher. Und wieder das gleiche….nachdem wieder eine gewisse Zeit um war und ich immer wieder das gleiche hörte und mir das nun zu abenteuerlich wurde, informierte ich mich hier im Internet und stieß auf unterschiedliche Beiträge.

Die mir sehr zu denken machten und da wir nun mittlerweile Februar hatten und meine Kündigungsfrist Ende des Monats ausläuft. Entschied ich mich, auch auf anraten Almados dazu ein Einschreiben zu senden.
Ich habe ein Einschreiben mit Rückschein gemacht. Das Einschreiben ging direkt am nächsten Tag ein und den Rückschein habe ich heute erhalten. Und siehe da, dass hat geklappt Kündigung wurde nun angenommen und man konnte auch direkt (auch als ich anrief) meine Kündigung einsehen.

Ich fühlte mich schon ein wenig veräppelt, wie kann das denn bitte sein, warum geht es auf einmal und wo sind die anderen ZWEI Briefe. Naja ich kann nur raten an diese Firma nur Einschreiben zu senden!
 Schade, generell, dass man es dem Kunden so umständlich wie möglich macht zu Kündigen!

Auf jeden Fall habe ich nun endlich gestern meine Kündigungsbestätigung, per E-Mail, erhalten.

1.   Frage ist das ausreichend reicht das? Per E-Mail?

[EMail entfernt]

2.   Frage Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?


3.   Frage was ist das “richtige“ Vertragsende, das ich wirklich die AGBs erfülle und somit meinen Bonus bekomme?  Stimmt das von Almado angegebene Datum?


4.   Frage sieht hier sonst jemand irgendwelche Möglichkeiten, wie Almado mich doch noch austricksen könnte? Oder läuft es bei mir sonst auf eine “normale“ Kündigung raus und ich bekomme ganz einfach meine Abschlussrechnung, nachdem 30.04.2014, wenn ich meinen Zählerstand übermittelt habe?
Wie lange hat Almado Zeit bis ich meine Abschlussrechnung erhalten haben muss?


Fazit: sollte ich also noch auf irgendwas achten oder ist alles in trockenen Tüchern???


Ich hatte zur Sicherheit  folgende E-Mail geschrieben, um ein paar Dinge bestätigen zu lassen:
Guten Tag,
ich habe den Vertrag Bonus 12 (Vertragsnummer: XXXXXXXXXXX) und bekomme dann nachdem 30.04.14 wenn ich Ihnen den Zählerstand übermittelt habe (am 30.04.14), die Abschlussrechnung.
1. Wie lange dauert es bis ich die Abschlussrechnung bekomme?
2. Außerdem, wie ist das mit dem 25 % Bonus? Ziehen Sie dann von der insgesamt zu zahlender Summe 25% ab?
3. Da ich weniger genutzt habe, als angenommen und viel höre Abschläge geleistet habe, bekomme ich die Differenz ebenfalls nach der Abschlussrechnung zurück überweisen oder wann erfolgt das?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXXXXXX



Vielen Vielen Dank im Voraus!!! Würde mich sehr freuen wenn sich jemand meinen ganzen Fragen annimmt, bin noch jünger und neu auf dem Gebiet und es ist auch meine erste Abrechnung. Stehe erst seit  Mai 13 auf eigenen Beinen ;)


Mit freundlichen Grüßen
Carl

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 15. Februar 2014, 13:11:21
@ Ratsuche,

in Kürze, die Kündigungsbestätigung von Almado mit Angabe der Vertragsbeendigung am 30.04.2014 geht in Ordnung. Demnach sind Sie ein volles Jahr mit Energie beliefert worden und haben einen Anspruch auf die Bonusgewährung.

Eine Antwort auf Ihre weiteren Fragen finden Sie weitestgehend in diesem Thread. Lesen Sie bitte die Texte weiter oben zu den Antworten # 187 und # 188.

Falls noch Fragen offen bleiben, stellen Sie diese nochmal hier ein. Zunächst ging es mir darum, schnell Ihre möglichen Bedenken gegen die Antwort von Almado zu zerstreuen.

Nehmen Sie auch gleich den Versorgerwechsel ins Auge. Auch dazu können Sie bei Bedarf hier Fragen einstellen!



Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ratsuche am 15. Februar 2014, 15:10:29
Danke Didakt das beruhigt schon mal. Ich habe zwar viel im Internet gelesen, aber ich bin da jetzt sehr engagiert, da ich mich nicht austricksen lassen möchte. Hab das davor nicht gesehen sorry.

Was bei mit jetzt noch offen wäre ist:

Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?

Ist es wichtig genau Stichtags bezogen am 30.04 den Zählerstand abzulesen UND zu übermitteln(Reicht eine E-Mail dazu aus, auch wenn Almado mir darauf nicht antworten sollte) ?

So weit ich die Berechnungsmethode verstanden habe werden die Abschläge und Rechnung auf 11 Monate bezogen und nicht auf 12 warum macht man das? Auf was sollte man achten?
(siehe da zu folgendes ....Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden........)
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ratsuche am 15. Februar 2014, 17:44:49
Ein anderes Mitglied hat mich auf folgendes aufmerksam gemacht, bezüglich des Kündigungstermin 30.04.14 von Seiten Almados:

Ich sehe die Spitzfindigkeit, dass die Kündigung zum 30.04.2014  00:15 wirksam wird. Dann steht Ihnen der Bonus nicht zu! Ich kündige z. B. immer zum 31.01/01.02.
Ich kenne aber auch Beispiele, wo almado einfach eine Kündigung zum 10.04. festgelegt hat. Dagegen muss man wieder angehen, denn ansonsten ist der Bonus wirklich weg.


Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.

Ist das notwendig? ? ?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 15. Februar 2014, 17:58:36
@ Ratsuche

Hier nun das erfragte Einmaleins im Kleinformat:

1. Die örtlichen Netzbetreiber sind für Vorhaltung der Stromleitungen, der Netzanschlüsse und deren Nutzung sowie der Messstelleneinrichtungen (Zähler) zuständig. Gesetzliche Grundlage ist die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“).

Die EVU sind die Stromlieferanten.

Warum wird Ihr Zähler von der örtlichen Netzgesellschaft und von Ihrem Energieversorger abgelesen?

Die örtlichen Netzgesellschaften benötigen die Zählerstände, um mit den Energieversorgungsunternehmen die Netzentgeltkosten abrechnen zu können. Die Zeiträume der Ablesung der örtlichen Netzgesellschaft stimmen oft nicht mit den Abrechnungszeiträumen der EVU überein.
Um Ihnen aber eine Jahresabrechnung erstellen zu können, müssen deshalb auch von den EVU die Zählerstände ermittelt werden. EVU und Netzbetreiber tauschen die Zählerstände jeweils untereinander aus, um immer über den aktuellen Stand informiert zu sein.

2. Für eine taggenaue Abrechnung ist es in Ihrem eigenen Interesse wichtig, am Tag des Vertragendes am 30.04.2014 (genaugenommen um 24:00 Uhr) den Zählerstand abzulesen und Ihrem bisherigen Versorger, dem neuen Versorger und Ihrem Netzbetreiber mitzuteilen. Anderenfalls wird Ihr Verbrauch sonst ggf. geschätzt.
Soweit mir bekannt, hat Almado die Korrespondenz per E-Mail laut AGB sogar vorgegeben. Auf Ihre Zählerstandsmeldungen erhalten Sie keine Antwort, ja doch, in Ihrer Abrechnung. :)

3. Die Zahlung von 11 Abschlagsbeträgen ist in diesem Metier an sich die Regel. Der 12. Monat ist der Abrechnungsmonat Ihres Verbrauchs und Ihrer Abschlagszahlung, in dem der Jahressaldo errechnet und durch Nachzahlung bzw. Erstattung von Guthaben ausgeglichen wird.
Die Jahresverbrauchsabrechnung Ihres Versorgers sollten Sie akribisch auf Ihre Richtigkeit hin überprüfen und in Ihrem Fall insbesondere darauf achten, dass der Ihnen zugesagte Bonus darin korrekt verrechnet/gutgebracht wurde! Ansonsten ist Widerspruch dagegen einzulegen!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 15. Februar 2014, 18:07:26
Was bei mit jetzt noch offen wäre ist:

1. Warum muss ich eigentlich meinen Zählerstand auch meinem örtlichen Netzbetreiber mitteilen?
2. Ist es wichtig genau Stichtags bezogen am 30.04 den Zählerstand abzulesen UND zu übermitteln (Reicht eine E-Mail dazu aus, auch wenn Almado mir darauf nicht antworten sollte)?
3. So weit ich die Berechnungsmethode verstanden habe werden die Abschläge und Rechnung auf 11 Monate bezogen und nicht auf 12 warum macht man das? Auf was sollte man achten?
(siehe da zu folgendes ....Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat, so dass die Abschlagszahlungen auf 11 Monate aufgeteilt werden........)
http://www.almado-energy.de/rechnung-kosten/wie-berechnet-sich-meine-monatliche-abschlagszahlung/
[Einfügung der Nummerierung durch khh]

@Ratsuche

zu 1.) Weil der Netz-/Messstellenbetreiber für die Ermittlung der Zählerstände zuständig ist.

zu 2.) Das ist wichtig, weil Verträge eine festgelegte Laufzeit haben (Ihr Vertrag wohl 12 Monate).

zu 3.) 11 Abschläge sind branchenüblich; wenn das vertraglich vereinbart ist, dann sollte man darauf achten, dass auch tatsächlich nur 11 x abgebucht wird.

Die von Ihnen verlinkten Antworten zu "Fragen zur Rechnung und Kosten" sind NICHT Vertragsbestandteil, insbsondere nicht "Die endgültige Abrechnung erfolgt im 12. Belieferungsmonat"! Richtig ist vielmehr, dass die Abrechnung nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erfolgen hat und dem Verbraucher innerhalb von 6 Wochen zugehen muss (vgl. § 40 Abs. 4 EnWG).

Im Übrigen sind viele Fragen (besonders zu Almado) schon x-mal im Forum beantwortet,
auch mal die Suchfunktion nutzen! ;)

Nachtrag: Wie ich soeben sehe, hat @Didakt Ihre Fragen ja auch schon beantwortet.  :)   
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 15. Februar 2014, 18:11:36
@ Ratsuche

Zitat von: Ihnen
Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.
Ist das notwendig? ? ?

Nein, das halte ich für einen ausgemachten Quatsch! ;D  Ihr Vertrag endet vorliegend aufgrund Ihrer von Almado als wirksam bestätigten Kündigungserklärung rechtsgültig am 30.04.2014 um 24:00 Uhr! Wenn Almado später nicht dem entsprechend handeln sollte, steht Ihnen die Beschwerde an die Schlichtungsstelle Energie oder der Rechtsweg offen, um dagegen vorzugehen!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 15. Februar 2014, 18:30:48
@ khh

Zitat von: Ihnen
Wie ich soeben sehe, hat @ Didakt Ihre Fragen ja auch schon beantwortet.

Ja, und unsere Aussagen sind einigermaßen deckungsgleich! ;) Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil von Ihnen heute nichts zu vernehmen war.

Ab sofort überlasse ich Ihnen wieder - wie gehabt - das Feld "Almado". :)

Schönen Abend!

 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 15. Februar 2014, 18:57:32
@ khh

... Ich habe mich nur zu Wort gemeldet, weil von Ihnen heute nichts zu vernehmen war.

Ab sofort überlasse ich Ihnen wieder - wie gehabt - das Feld "Almado". :)  Schönen Abend!

Hallo @Didakt,

ich brauch das nicht und verzichte gerne ;), allmählich gehen mir nämlich die immer gleichen Fragen und das ständige "vorkauen" der selben Antworten ziemlich auf den S...... ;) ! 

Zum Thema 'almado/365 AG' ist hier in den verschiedenen Threads ALLES x-mal gesagt und nachzulesen; ein wenig mehr Mühe könnten sich die Ratsuchenden schon geben ::). 

Gruß, khh



Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 15. Februar 2014, 19:17:00
Ein anderes Mitglied hat mich auf folgendes aufmerksam gemacht, bezüglich des Kündigungstermin 30.04.14 von Seiten Almados:

Ich sehe die Spitzfindigkeit, dass die Kündigung zum 30.04.2014  00:15 wirksam wird. Dann steht Ihnen der Bonus nicht zu! Ich kündige z. B. immer zum 31.01/01.02. ...

Tipp von dieser Person: Schicken Sie eine e-mail an den Netzbetreiber und lassen Sie sich den auf die Stunde genaue Kündigungstermin sagen.

Ist das notwendig? ? ?

Wer solch einen "spitzfindigen" Quatsch von sich gibt und SO kündigt (komm ich heut nicht, komm ich morgen), der muss sich nicht wundern, wenn der Versorger sich den 01.02. als Kündigungstermin aussucht und der Vertrag womöglich ein weiteres Jahr fortbesteht !  ::)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ratsuche am 15. Februar 2014, 22:33:09
Okay ich danke für die ausführliche Beantwortung von Ihnen.
Wegen dem Ablesen des Zählerstandes frage ich deshalb, da ich in einem Mietshaus mit mehreren Parteien wohne und somit keinen Zugang zum verschlossenen Zählerraum habe und mich mit dem hiesigen Hausmeister absprechen muss....Gäbe es für mich Folgen wenn ich einen Tag vorher oder einen Tag später ablesen würde?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 16. Februar 2014, 10:23:40
@ Ratsuche

Zitat von: Ihnen
Wegen dem Ablesen des Zählerstandes frage ich deshalb...

Machen Sie wegen des Ablesens Ihres Zählerstandes keinen Aufstand. Bemühen Sie sich, ihn taggenau (im Almado-Fall möglichst mit einem Zeugen) abzulesen. Sie setzen sich anderenfalls dem Vorwurf einer Manipulation aus. Wenn die gezielte Ablesung nicht möglich sein sollte, suchen Sie mit Ihrem Versorger/Netzbetreiber nach einer einvernehmlichen Lösung (Bevollmächtigung eines Dritten). Für jedes Problem gibt es eine Lösung! ;)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ratsuche am 16. Februar 2014, 11:54:52
Okay Sie haben Recht. Vielen Dank nochmal  :)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ullrich am 04. März 2014, 14:26:44
Also ich blicke bei denen nichts mehr jetzt heißen die Meister Strom. Auf meinen Kontoauszügen steht aber immer noch Almado. Über die Umfirmierung haben die mir nichts mitgeteilt.

Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. Jetzt ist es März 2014 und die haben noch nicht mal 2013 abgerechnet trotz Übermittlung der Zählerstände im Januar. Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.

Alle Versuche die ans Telefon zu kriegen werden mit Warteschleife und dann Abbruch abgeblockt. Wo kann man sich über diese Praktiken beschweren?

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 05. März 2014, 11:00:51
Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. Jetzt ist es März 2014 und die haben noch nicht mal 2013 abgerechnet trotz Übermittlung der Zählerstände im Januar.
Wenn die Abrechnungsperiode (=Lieferjahr) bis 31.12.2013 ging, so hat der Versorger/Lieferant gem. § 40 Abs. 4 EnWG 6 Wochen Zeit, die Abrechnung zu erstellen. Tut er dieses nicht, sollte man ihn  unmittelbar nach  Ablauf der Frist unter Hinweis auf die EnWG-Regelung auffordern, unverzüglich eine solche zu erstellen. Dafür sollte man eine Frist setzen. Gleichzeitig sollte man für den Fall der Nichtbefolgung eine Einschaltung der Schlichtungsstelle oder, falls Rückforderungen bestehen (ggf.eigene Berechnung beifügen) gerichtliche Maßnahmen androhen. Da die Schlichtungsstelle erst nach vier Wochen (nachdem man den Versorger über die fehlende Abrechnung in Kenntnis gesetzt hat) angerufen werden kann, würde ich die Frist auf 3-4 Wochen setzen.

Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.
Das werden sie wohl auch nicht. Wenn Sie seinerzeit eine Schätzung von 9.000 kWh/Jahr angegeben haben und diese auch verbraucht haben, wird Almado/365 AG aufgrund dieses VERBRAUCHS auch die neuen Abschläge berechnen.  Wenn Ihre SCHÄTZUNG des Verbrauchs für das Jahr 2014 so deutlich weniger ergibt, werden Sie denen sehr differenziert darlegen müssen, warum Sie der Meinung sind, dass Sie für Ihr Haus dieses Jahr erheblich weniger Strom brauchen (z.B. Wohnungslehrstand, Modernisierungen etc.). Und ob sie dann zu Anpassungen verpflichtet sind, hängt von den vertraglichen Bedingungen ab.

Übrigens: "Meisterstrom" ist keine Firma sondern nur ein Markenname für Strom, den Almado/365 AG verkauft. Die haben noch mehrere andere, z.B. auch "Immergrün". Allerdings hat sich Almado tatsächlich umbenannt und heisst jetzt 365 AG. Inwieweit dieses mitteilungspflichtig ist, kann ich Ihnen nicht sagen.

Alle Versuche die ans Telefon zu kriegen werden mit Warteschleife und dann Abbruch abgeblockt. Wo kann man sich über diese Praktiken beschweren?
[/quote]
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: stromer51 am 05. März 2014, 18:24:06
@ bolli ,

leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt, wie bei vielen
anderen Versorgern:

10. Abrechnung, Rechnungsstellung, Abschlagszahlungen, Zahlungsweise
(1) .......
(2) Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde monatliche Abschlagszahlungen, die für das erste Abrechnungsjahr nach Wahl von ENERGY auf Basis des
vom Kunden oder vom jeweiligen Netzbetreiber angegebenen Stromverbrauchs und des gewählten Tarifmodells ermittelt werden. Der erste Abschlag wird nicht
vor Lieferbeginn fällig.
In den Folgejahren wird auf Basis des sich aus der letzten Abrechnung ergebenden Stromverbrauchs der für die folgende Abrechnungsperiode zu erwartende Stromverbrauch ermittelt und mit den dann gültigen Preisen bewertet.
Die Abschlagszahlungen werden auf die jährliche Abrechnung angerechnet und erfolgen i. d. R. monatlich. Die Höhe der Abschlagszahlungen sowie die weiteren Fälligkeitszeitpunkte nach Versorgungsbeginn werden dem Kunden mit der Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt.
Erteilt der Kunde keine Einzugsermächtigung, so ist der
Rechnungsbetrag bzw. die Abschlagszahlung per Überweisung oder Dauerauftrag zu den in de Versorgungsbestätigung bzw. der Jahresabrechnung mitgeteilten
Fälligkeitszeitpunkten zu entrichten.
------------
Somit ist ihre Aussage das die Verbrauchsangabe beim Vertragsbeginn für die ganze Laufzeit eines Vertrages gilt widerlegt.

Zusatz eingefügt 06.03.14:
Verlangt der neue Anbieter zu Beginn der Versorgung  vermeintlich einen zu hohen Abschlag, ist erst zu prüfen (anzufragen) was der Messstellenbetreiber als Verbrauchsschätzung im System hinterlegt hat. 
Wenn das nicht stimmt muss zuerst hier versucht werden eine Korrektur herbeizuführen. Was der Kunde
im Antrag angegeben hat ist zweitrangig. Es zählt der Wert des Netzbetreibers der meist auch der Messstellenbetreiber ist.
Bei weiteren Versorgungsjahren steht dann auf der Abrechnung der neue Abschag, dessen Grundlage
wieder der Verbrauch des vergangenen Abrechnungszeitraums ist.

mfg




 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 05. März 2014, 19:33:03
... leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt, wie bei vielen anderen Versorgern: ...

@stromer51,

man muss nicht zwingend die AGB eines Versorgers kennen. Wenn AGB für den Verbraucher ungünstigere Bestimmungen enthalten, dann gilt das Gesetz ;):

Zitat
EnWG § 41 Energielieferverträge mit Haushaltskunden
(2) ... Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. ...

@Ullrich,
wenn es noch keine Verbrauchsabrechnung für das zurückliegende Lieferjahr gibt, dann können für das neue Lieferjahr doch noch keine Abschlagsbeträge festgelegt sein, d.h.: derzeit kann es gar keine fällige und zu bezahlende Abschläge geben! Leisten Sie derzeit etwa irgendwelche Abschlagszahlungen für das neue Lieferjahr?

Sollte almado / jetzt 365 AG mit der Abrechnung keine an den tatsächlichen Verbrauch angepasste Abschläge mitteilen (evtl. sind das dann aber nicht 11 sondern zeitlich bedingt bspw. nur noch 9), dann würde ich das mit dem zuständigen Netzbetreiber klären und regeln. Dessen Verbrauchsprognosen sind für den jeweiligen Versorger bindend!

Gruß, khh

Nachtrag:
Mit einer Beschwerde können sich Privat-Verbraucher an die www.schlichtungsstelle-energie.de wenden (vgl. §§ 111a und b EnWG). Allerdings muss man sich vorher (tunlichst schriftlich) beim Versorger beschweren und dem 4 Wochen Zeit einräumen zur Beantwortung bzw. Abhilfe.


 
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 06. März 2014, 08:09:28
Na, Sie sind ja clever !!!

@ bolli ,

leider kennen sie nicht die AGBs der Amlado AG  für die Abschläge im 2. Versorgungsjahr gilt,
Doch, aber aufgrund der schreibweise von Ulllrich bin ich möglicherweise auf einer "falschen Fährte" gelandet. Denn er schrieb u.a.

Ich hatte im Jahr 2013 noch mit 9000 kwh für mein Mietshaus gerechnet und auch die Kosten für diese kwh bezahlt. ... Auch die Vorauszahlungen haben Sie nicht angepasst. Tatsächlich verbrauchen wir jetzt nur 6000 kwh.
(Formatierungen durch mich)

Tatsächlich habe ich mich durch den letzten Satz, der in der Gegenwartsform geschrieben ist, dazu verleiten lassen, anzunehmen, dass Ullrich der Meinung ist, dass er das laufende (2. Vertrags-)Jahr mit 6.000 kWh Strom abschließen wird (aufgrund einer Schätzung der ersten beiden Monate, ggf. hochgerechnet aufs Jahr). Daher meine Argumentation bezüglich Anpassung der Abschlagszahlungen, die eben auf der Basis der von khh genannten gesetzlichen Regelung basiert, die selbst für Sonderverträge gilt.   ;)

Ich gebe aber gerne zu, dass bei nochmaligem Lesen es auch gut sein kann, dass Ullrich ausdrücken wollte, dass er im ersten Jahr für 9.000kWh Abschläge bezahlt hat, aber tatsächlich nur 6.000 kWh verbraucht hat und nun eine diesbezügliche Abschlagszahlungsanpassung erwartet. Dann hätte aus meiner Sicht der letzte Satz des obigen Zitats aber ebenfalls in der Vergangenheitsform stehen müssen, da er diese 6.000 kWh bereits verbraucht hat und nicht verbrauchen wird.

Aber sei's drum, sollte ich mich diesbezüglich geirrt haben, geschah dieses mit Sicherheit nicht in böser Absicht und ist aus meiner Sicht noch lange kein Grund, in dieser Form zu reagieren:
Somit ist ihre Aussage das die Verbrauchsangabe beim Vertragsbeginn für die ganze Laufzeit eines Vertrages gilt widerlegt, also Müll.
So was kann man auch netter klarstellen, mal ganz abgesehen davon, dass ich solches wie in Ihrem letzten Satz geäußert, nie gesagt habe. Das wollte ich nur mal gesagt haben.  >:(
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Rob69 am 23. März 2014, 10:24:31
Hallo !

Hatten das gleiche Problem mit Almado.
Nach Kündigung unseres zum 31.03.2013 auslaufenden Vertrages wegen einer Strompreiserhöhung zum 31.03.2013 per Fax erhielten wir eine Kündigungsbestätigung die vordatiert war.
Und zwar um einige Wochen!
Dieses ließen wir uns nicht gefallen und gingen sofort zum Rechtsanwalt, denn durch die Vordatierung wurden wir kein Jahr beliefert.
In der Kündigungsbestätigung stand auch, dieses wäre der Bundesnetzargentur auch schon mitgeteilt und wir würden zum Grundversorger wechseln!
Unser Grundversorger teilte uns mit er wüsste von nichts.
Mitte März 2013 wechselten wir dann selbst.
Einige Monate später bekamen wir eine Mail da wir den Scheck für die Überzahlung noch nicht eingelöst hätten würden sie uns das Geld auf unser Konto überweisen!
Unser Anwalt hat dann Klage erhoben und nach langem hin und her würde uns mitgeteilt ob wir mit einem Vergleich über 120 Euro(ca. 50 Prozent) des Neukundenbonuses zufrieden wären!
Wir stimmten zu.
Jetzt Ende März 2014 haben wir das Geld endlich auf unserem Konto!
Und jetzt habe ich auch noch mitbekommen das Almado jetzt 365AG heißt !
Komisch

Mfg Rob69
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Ratsuche am 03. April 2014, 13:43:25
Ich habe schon einmal geschrieben.

Nun läuft unser Vertrag ende des Monats aus und eigentlich sollten nur 11 Abschläge eingezogen werden. So bestätigten es mir auch Mitarbeiter von Almado, nun wurde aber trotzdem noch einmal abgebucht.
Ich habe so eben telefonisch nachgefragt, darauf hin wurde mir nun mitgeteilt das war wohl früher so, jetzt werde aktuelle doch 12 mal eingezogen.

Wie soll ich mich verhalten? (Wenn ich die Lastschrift zurück ziehe vermute ich, dass Sie mir vorwerfen werden gegen den Vertrag verstoßen zu haben und somit nicht den Bonus bekomme)

Wie lange kann man nochmal eine Lastschrift zurück rufen?
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 03. April 2014, 14:11:27
@Ratsuche,

mit diesen Fragen sind Sie hier im falschen Thread - siehe hier:
... selbst wenn nirgendwo bestimmt ist, wie viele Abschläge zu zahlen sind (was m.E. sehr fragwürdig ist!), dann ist es doch nicht schwer, selbst die Anzahl der zu zahlenden Abschläge zu ermitteln:

4200 kWh  x  Brutto-Arbeitspreis  =  X   /   X  +  Brutto-Jahresgrundpreis  =  Gesamt-Brutto
Gesamt-Brutto  :  Abschlagsbetrag  =  ergibt 11 oder 12 zu zahlende Abschläge !
(wenn Sie das nicht selbst hinbekommen, dann stellen Sie die genannten Daten hier ein)

Ist das Ergebnis rd. 11, dann ist der Mahnung von Almado mit dieser Argumentation zu widersprechen. ...

Eine autorisierte Lastschrift kann man innerhalb von 8 Wochen nach Belastung von seiner Bank zurückbuchen lassen.

Gruß, khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: schimmi2008 am 18. April 2014, 07:34:27
[EMail entfernt]


Wie soll ich mich verhalten???
Ich sehe den Sinn dahinter nicht. Bisher auch in diesem Monat wurde durch Almado per Lastschrift abgebucht.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 18. April 2014, 11:25:19
Hallo schimmi2008,

wenn Sie die Foren-Funktion "Suche" verwenden und "almado Selbstzahler" eingeben, dann finden Sie umfassende Informationen zu der von almado/365 AG praktizierten Einstellung der Abschlagabbuchung bei erfolgter Vertragskündigung.

Man kann jetzt auf diesem "Nebenkriegsschauplatz" mit almado streiten oder der Aufforderung zur Selbstüberweisung nachkommen. Ich würde mich pragmatisch für Letzteres entscheiden und auf die noch anstehende Bonusgeltendmachung konzentrieren.

Man sollte allerdings keinen Cent zu viel an diesen Chaos-Versorger zahlen und daher genauestens prüfen, ob mit der 11 Abschlagszahlung im Mai 2014 der Preis für den prognostizierten Verbrauch bzw. für das gekaufte Paket bereits vollständig bezahlt ist !

Gruß, khh

Nachtrag: Nicht versäumen, am 01.07.14 möglichst zeitnah 24:00 Uhr (oder am nachfolgenden Tag) den Zählerstand selbst abzulesen und almado/365 AG sowie dem zuständigen Netzbetreiber mitzuteilen !!!
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: marley75 am 22. April 2014, 17:36:03
Auch bei mir hat sich Almado genau so verhalten.
Almado/ 365 AG hat jetzt Klage auf Feststellung gegen mich eingereicht.
Ich werde nächsten Montag über meinen Anwalt Klage gegen Almado einreichen.

Der ganze Fall detailliert beschrieben ist hier zu finden: http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18938.msg108955#msg108955 (http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18938.msg108955#msg108955).

Gruss
Marley
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: homl am 07. Mai 2014, 21:26:27
Hallo alle Forum-Mitglieder,
ich habe auch einen Vertrag (BONUS12) ab 02.05.2013 bei Almado abgeschlossen und ihn vertragsgerecht zum 01.05.2014 gekündigt. Nachdem ich die vorherigen Beiträge über die letzte Abschlagszahlung mir durchgelesen habe, bin ich nun doch unsicher geworden ob es reicht was ich bisher unternommen habe.
Folgender Sachverhalt:
meine jährl. Abschlagszahlungen wurden auf 11 Mon. berrechnet. Folglich habe ich die nächste nicht mehr bezahlt. Darauf erhielt ich eine Mahnung das die Rate nicht bei Ihnen eingegangen ist. In einer Mail erklärte ich, das ich fristgerecht gekündigt habe und die Bestätigung auch erhalten habe. Da mit einer weiteren Rate mein Jahresendbetrag bei weiten überschritten wäre, bat ich um eine Antwort die ich bisher nicht erhielt. Es kam die 2.Mahnung schriftlich. Heute konnte ich endlich telefonisch jemanden erreichen, der mir bestätigte die letzte Rate zu stornieren. Leider habe ich nur mündlich die Bestätigung das ich nicht mehr zahlen brauche. Meine Sorge ist nun das almado mir den Bonus nicht zahlt, weil die letzte Rate bei Ihnen nicht eingegangen ist und sie dann von einen Telefongespräch nichts mehr wissen. Ich glaube ich sollte mir das nochmal schriftlich bestätigen lassen. Oder was meint Ihr?
m.f.G homl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: bolli am 08. Mai 2014, 08:26:22
Sparen Sie sich die Telefonate mit diesem Versorger. Und erwarten Sie nicht, dass Sie solche Absprachen schriftlich bestätigt bekommen. Da geht vermutlich eher die Welt unter. Sie sind Ihren vertraglichen Verpflichtungen mit Ihren 11 Abschlagszahlungen nachgekommen. Der 12. Abschlag ist ein netter und immer wieder gerne praktizierter Versuch des Versorgers, mehr Geld zu bekommen als ihm zusteht. So erhöht er bequem seine Liquidität. Sie haben dem Versorger auch mitgeteilt, warum Sie den 12. Abschlag nicht bezahlt haben (hier sollten Sie in Zukunft aus Nachweisgründen ein Einwurfeinschreiben statt einer Mail als Informationsweg wählen, da Sie dann einen Zustellnachweis haben (im Internet abrufbar). Mails kommen auch gerne mal nicht an oder gehen im normalen Tagesgesschäft mit Spamflut unter ;)). Damit ist von Ihrer Seite alles notwendige unternommen.
Gehen Sie davon aus, dass Sie entweder erstmal lange Zeit auf Ihre Schlussrechnung warten müssen und/oder auf dieser der Bonus nicht berücksichtigt ist. Ich würde den Versorger jetzt schon schriftlich auf die Verpflichtung zur Vorlage einer Schlussrechnung innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsende gem. § 40 Abs. 4 EnWG hinweisen und ihn auffordern, diesem Nachzukommen. Im gleichen Schreiben würde ich nochmals die Nichtzahlung des 12. Abschlags begründen. Und des weiteren, WICHTIG, würde ich ihn auffordern, etwaige Guthaben auf mein Konto zu überweisen (mit Angabe der Bankverbindung, auch wenn er sie wegen der Lastschrift ja schon hat). Der Versorger versucht nämlich mit Guthabenauszahlungen per Scheck gerne weitere Zeit zu schinden. Pünktlich nach 6 Wochen würde ich, falls die Rechnung noch nicht da ist, nochmals mit einer Frist von 4 Wochen diese Rechnung einfordern. Sollte sie immer noch nicht da sein, würde ich die Schlichtungsstelle Energie einschalten. Sollte sie bis dahin da sein, aber keinen Bonus enthalten, würde ich wiederum den Versorger mit Fristsetzung von 4 Wochen auffordern, eine korrigierte Schlußrechnung incl. Bonus zu erstellen. Folgt er dem nicht, gilt wiederum, die SE einzuschalten.

Sollten weitere Mahnungen wegen des 12. Abschlags kommen, würde ich diese getrost ignorieren.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: homl am 08. Mai 2014, 21:09:31
Halla bolli,
danke für deinen ausführlichen Kommentar. Leider konnte ich mich nicht eher hier im Forum melden aber es geschehen noch Wunder. Almado hat auf meine Mail geantworte und bestätigt das der Saldo auf meinen Kundenkonto 0,00€ beträgt. Somit habe ich meine schriftliche Bestätigung und kann beruhigt auf die Abschlussrechnung warten. Nochmals vielen Dank für Deine hilfreichen Informationen.

Gruß homl
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Berlza am 09. Mai 2014, 20:29:25
Auf der HP von Almado ist aufgeführt wie sich der Abschlag z.B. bei einem Paket von 3.700 kW errechnet. In der mir vorliegenden Bildschirmkopie dieser Berechnung wird von 11 Abschlägen ausgegangen.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: marley75 am 14. Mai 2014, 18:57:37
Wie bereits geschrieben habe ich mittlerweile Gegenklage eingereicht und den Bonus sowie Schadenersatz geltend gemacht.
Mal schauen, wann und wie reagiert wird.

Wird für die auf jeden Fall teurer als wenn sie sich einfach an die Gesetze bzw. deren eigene AGB gehalten hätten.
Hoffentlich melden die nicht vorher Konkurs an, würde mich bei den Laden auch nicht wundern.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: marley75 am 15. Mai 2014, 10:45:04
Lassen wir das Gericht entscheiden. Sie haben alle Versuche einer aussergerichtlichen Einigung scheitern lassen.
Ich habe keine Lust mehr, mich mit Ihnen herumzuärgern. Irgendwann ist das Mass voll!

Und mit ihren copy-paste 0815-Texten beeindrucken sie sicherlich auch niemanden.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: berghaus am 15. Mai 2014, 13:45:43
Diese stereotypen Beiträge von Almado sind doch weitere Unverschämtheiten dieser dubiosen Firma!

Ich glaube, hier sollte mal die Forenaufsicht einschreiten.

Und dann hatte ich gedacht, „Amazone“ wäre wieder da!

berghaus 15.05.14
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Hurraapostel am 15. Mai 2014, 16:08:59
Sehr geehrte Amazone

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

....
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
365 AG
Kundenservice-Online


Es erscheint sehr sonderbar, das die 365AG sich hier für die Posts bedankt, vllt wäre es sinnvoller sich beizeiten den Problemen der Kunden anzunehmen, statt sich hier unter die Menge der hilfesuchenden User zu mischen!

Zudem ist dies ein Forum der Energieverbraucher und nicht der Energieanbieter!

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 15. Mai 2014, 16:36:24
... ist dies ein Forum der Energieverbraucher und nicht der Energieanbieter!

Hallo @Hurraapostel,

konkrete Stellungnahmen der 365 AG zum jeweiligen Sachverhalt würde ich und sicherlich jede/r Betroffene schon begrüßen  -  aber davor "drückt" sich dieser Anbieter offensichtlich. ;D

Gruß, khh
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: DieAdmin am 15. Mai 2014, 17:00:39
@all,

auch wenn das ein Forum für Energieverbraucher ist,  dürfen sich Energieanbieter/-versorger konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Steht sogar in  den großen Forenregeln.

@365AG,

 bitte in Ihre PN-Box unter "Meine Mitteilungen" schauen. Sie haben Post.

Schönen Abend noch allen
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 15. Mai 2014, 17:16:31
@all,

auch wenn das ein Forum für Energieverbraucher ist, dürfen sich Energieanbieter/-versorger
konstruktiv an der Diskussion beteiligen. ...

... bisher ist "konstruktiv" und "an der Diskussion beteiligen" bedauerlicherweise nicht ersichtlich. :(
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: DieAdmin am 15. Mai 2014, 17:19:22
@all,

auch wenn das ein Forum für Energieverbraucher ist, dürfen sich Energieanbieter/-versorger
konstruktiv an der Diskussion beteiligen. ...

... bisher ist "konstruktiv" und "an der Diskussion beteiligen" bedauerlicherweise nicht ersichtlich. :(

@kkh,

vielleicht wirds ja noch. Geduld mit den Foren-Neulingen ;)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Hurraapostel am 15. Mai 2014, 18:18:04
auch wenn das ein Forum für Energieverbraucher ist,  dürfen sich Energieanbieter/-versorger konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Steht sogar in  den großen Forenregeln.

In Nr. 7 der Forenregeln steht:
Andererseits soll entsprechenden Anbieter die Möglichkeit offen gelassen werden, hier im Forum Stellung nehmen zu können. Aber dann bitte jemand von der obersten Vertriebsstrukturebene.

Ebenso wie khh vermisse ich das "konstruktive" der Beiträge, die Stellungnahme auf einzelne Beiträge bezogen, zudem handelte es sich bei den Postern wohl nicht um die oberste Vertriebsstrukturebene - man hatte sich jedenfalls nicht als solche zu erkennen gegeben!  :P

Daher begrüße ich die Löschung der entsprechenden Post´s, wenn dies auch bislang nicht in allen Threads erfolgt ist.   :(

Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: marley75 am 15. Mai 2014, 19:17:39
Heute kam Post vom Amtsgericht. Anfang Juli ist die mündliche Verhandlung.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: DieAdmin am 16. Mai 2014, 07:25:11
auch wenn das ein Forum für Energieverbraucher ist,  dürfen sich Energieanbieter/-versorger konstruktiv an der Diskussion beteiligen. Steht sogar in  den großen Forenregeln.

In Nr. 7 der Forenregeln steht:
Andererseits soll entsprechenden Anbieter die Möglichkeit offen gelassen werden, hier im Forum Stellung nehmen zu können. Aber dann bitte jemand von der obersten Vertriebsstrukturebene.

Ebenso wie khh vermisse ich das "konstruktive" der Beiträge, die Stellungnahme auf einzelne Beiträge bezogen, zudem handelte es sich bei den Postern wohl nicht um die oberste Vertriebsstrukturebene - man hatte sich jedenfalls nicht als solche zu erkennen gegeben! :P

@Hurraapostel,
Ihnen gegenüber muss das ein Account auch nicht.
Sie sollten dann auch vollständig die Passagen aus den Regeln zitieren. Eine entsprechend verwendete offizielle Email-Adresse reicht ebenso, wenn erkennbar ist, dass nicht "Hunz&Kunz" also jedem beliebigen eine Email-Adresse mit entsprechende Domain eingerichtet wird, so wie das bei manchen Anbietern für die Vertriebler üblich.

Wäre die Registrierung nicht über eine solche Email-Adresse erfolgt, hätte ich mich schon öffentlich geäußert. Langjährige User wissen, dass ich sowas abchecke. Schließlich ist das nicht der erste Account eines Anbieters, der sich hier im Forum registriert.

Zitat
Daher begrüße ich die Löschung der entsprechenden Post´s, wenn dies auch bislang nicht in allen Threads erfolgt ist.   :(

@Hurraapostel,

einer ist bewusst stehen gelassen worden. Und zwar der erste. Die restlichen waren inhaltsgleich.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Harris am 11. August 2014, 17:53:46
Ich bin momentan auch dabei den Laden möglichst unter Aufrechterhaltung meiner Ansprüche zu verlassen.
Dazu habe ich einen Schrieb aufgesetzt den ich gerne mit euch teile ;-). Ohne Garantie, ohne Rechtsberatung und vermutlich mit Rechtschreibfehlern ;-)

Zitat
Betrifft:    Kündigung des Stromvertrages mit der Kundennummer 123123123123123
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Stromvertrag mit der Kundennummer 12312312312312 in ihrem Hause zum Ende der regulären Mindestvertragslaufzeit. Unter Beibehaltung und Nutzbarkeit des Bonusses.

Einer vorzeitigen Vertragsaufhebung stimme ich ausdrücklich nur zu sofern die Auszahlung des Bonusses bzw. diesen zu erhalten hierdurch nicht gefährdet wird. Dieser Satz gilt insbesondere auch dann wenn ein anderer Anbieter in meinem Namen unter Umständen zum nächstmöglichen Termin kündigt.

Als nächstmöglicher Kündigungstermin kommt m.E. der 31.12.2014 in Frage. Hiermit sollte ein Jahr Belieferung gegeben sein. Sofern es für den Bonusanspruch notwendig ist, bin ich jedoch auch mit einer Kündigung zum 01.01.2014 einverstanden.

Ich möchte noch einmal EINDEUTIG festhalten, dass ich unter Bestehenbleiben bzw. Wirksamwerden kündige.

Bitte bestätigen Sie mir den Kündigungstermin inkl. Der Fähigkeit den Bonus mit diesem Kündigungstermin in Anspruch zu nehmen schriftlich.


Mit freundlichen Grüßen



Stein

Ich denke ich sollte damit alle Ausflüchte die Almado versuchen könnte abgedeckt haben...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 11. August 2014, 19:22:28
... Ich denke ich sollte damit alle Ausflüchte die Almado versuchen könnte abgedeckt haben...

Hallo @Harris,

wohl eher nicht, die 365 AG & Co. ist da sehr kreativ! Aber lassen Sie das auf sich zukommen und informieren
Sie sich nötigenfalls hier im Forum. Hypothetische Spekulationen, was womöglich kommen könnte, sind wenig  zielführend.

Gruß, khh


PS: Ihren "Schrieb" sollten andere User aber besser nicht als Vorlage verwenden, da gibt es hier im Forum geeignetere MUSTER ;) (bspw. sollte grundsätzlich zum Ende des Lieferjahres mit Datums-Benennung und
der Formulierung "zum Ablauf des ..." gekündigt werden!).
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Harris am 11. August 2014, 19:25:52
Dann wäre es sinnvoll das Muster auch irgenwie auffindbar zu machen bzw. anzupinnen... ;-)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: khh am 11. August 2014, 19:35:40
Tja, ein wenig suchen muss man schon selbst ;) (manchmal hilft schon die Funktion "Suche" des Forums) !

Aber vielleicht macht es wirklich Sinn, zur 365 AG einen speziellen Thread mit MUSTER-Schreiben anzulegen,
wo dann nach Abschluss von Verbesserungsvorschlägen aber nicht anderweitig diskutiert werden dürfte.
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Harris am 11. August 2014, 19:37:02
Ich würde eine FAQ/Wegweiserthread inkl. den passenden Links empfehlen. Dieser Thread war auch schon auf Seite 3...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Didakt am 12. August 2014, 00:07:38
In Sachen Kündigung ein Musterschreiben mit Textbausteinen zur individuellen Auswahl siehe hier. (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19136.msg110461.html#msg110461)
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: Harris am 13. August 2014, 11:32:17
In Sachen Kündigung ein Musterschreiben mit Textbausteinen zur individuellen Auswahl siehe hier. (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19136.msg110461.html#msg110461)

Das Musterschreiben wurde gestern von dir gelöscht...
Titel: Re: Almado: Falsche Kündigungsbestätigung!
Beitrag von: marley75 am 23. Oktober 2014, 16:34:47
Falls es jemanden interessiert: Habe meine Klage vollumfänglich gewonnen.
Almado wurde zur Zahlung des Bonus sowie zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Berufung ist aufgrund des geringen Streitwerts ausgeschlossen.

Hier die Vorgeschichte dazu, sicher findet sich der Eine oder Andere darin wieder...

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18938.msg108955.html#msg108955 (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18938.msg108955.html#msg108955)