Forum des Bundes der Energieverbraucher

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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 14. April 2024, 11:44:21 »
Letzter Ausweg ggf. AG Bgm.

Bitte mal übersetzen. Abkürzungen sind nicht so das Ding des Kunden. Danke.

Zur Abwendung der Sperre Antrag auf Erlass einer "Einstw. Verfügung" gegen den Versorger stellen. Bei der Begründung kommt sicher Freude auf!
Nein. Das kostet dem Kunden möglicherweise eine unverhältnismäßige Menge Geld und Aufwand. Zudem gibt es weder einen klaren Anordnungsgrund und -anspruch. Der Netzbetreiber und seine "Gehilfen" haben immer noch ein wirksames Grundstücksbetretungssverbot zum Zwecke einer Versorgungseinstellung aus früheren Zeiten und dieser müßte dann selbst erstmal eine gerichtliche Anordnung erwirken, um an den Zähler zu kommen. Das ist aber ein anderes Thema und sozusagen noch der "Joker" des Kunden.
Nur nebenbei: Es liegt ein konkludenter Liefervertrag vor.
Das sieht der Kunde anders und hat Vorsorge getroffen. Ist hier aber auch nur nebensächlich.

Der gelieferte Strom hat seinen Preis und muss bezahlt werden!
Natürlich. Aber nur dem, dem es zusteht, und das ist eben zu klären.
Der Lieferer ist doch leicht ausfindig zu machen.
Der Lieferer ist doch bekannt! Es muß der Grundversorger sein, wenn der alte Lieferant von einer wirksamen Beendigung des Vertrages ausgeht.
Bei Unsicherheit darüber einfach den Netzbetreiber befragen und anschließend die Bezahlung mit dem Lieferer regeln. Wo ist das Problem bei Zahlungswilligkeit?
Es freut den Kunden ja, daß Sie ihm helfen möchten, aber haben Sie die Ausgangsfragestellung richtig gelesen? Der Kunde ist ja gewillt zu zahlen, jedoch nur an den, dem die Beträge auch zustehen. Es kann nicht sein, daß erst überteuert an den Grundversorger, der erstmal nur ersatzweise liefert zu zahlen und dieser sich dann ins Fäustchen lacht, wieder einen Kunden in die Knie gezwungen zu haben. Wenn der sein Geld hat, rappelt sich doch der alte Liefeant nicht mehr, was die Vertragsforttführung angeht.

Der Kunde würde es am liebsten sehen, daß sich der Grundversorger an den alten Lieferanten wendet und sich von dort die Stromlieferung bezahlen läßt, damit dieser animiert wird, sich wieder mit dem Kunden (oder halt einem Gericht) auseinanderzusetzen, was die Wirksamkeit (oder Unwirksamkeit) seiner Liefervertragskündigung angeht.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Didakt am 14. April 2024, 10:43:59 »
Ziemlich verworrene Situation. Die Uhr der Stromsperre dickt unaufhörlich weiter. Letzter Ausweg ggf. AG Bgm. Zur Abwendung der Sperre Antrag auf Erlass einer "Einstw. Verfügung" gegen den Versorger stellen. Bei der Begründung kommt sicher Freude auf!
Nur nebenbei: Es liegt ein konkludenter Liefervertrag vor. Der gelieferte Strom hat seinen Preis und muss bezahlt werden! Der Lieferer ist doch leicht ausfindig zu machen. Bei Unsicherheit darüber einfach den Netzbetreiber befragen und anschließend die Bezahlung mit dem Lieferer regeln. Wo ist das Problem bei Zahlungswilligkeit?
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 13. April 2024, 14:54:09 »
Zur Sache: Ich gehe davon aus und bin mir dabei relativ sicher, dass Sie nach wie vor vom selben, bislang verschwiegenen Lieferanten beliefert werden, nämlich dem „Lieblingsversorger“, neuerdings eben auf einer neuen Vertragsgrundlage (in der Grundversorgung) , nachdem er Sie als missliebigen Kunden aus dem vormaligen Sondervertrag rausgeschmissen hat. Nach seinen AGB konnte/durfte er Ihnen kündigen, auch außerordentlich, weil Sie ihm dafür einen Grund geliefert haben.
Nein, da gehen Sie von falschen Voraussetzungen aus. Grundversorger (der, der sich jetzt erst gemeldet hat und sperren will) und Stromlieferant sind unterschiedlich. Der Stromlieferant will ordentlich und fristgerecht und sogar per Einwurfeinschreiben gekündigt haben, was er nur beiläufig in einem Schriftwechsel wegen einer anderen Sache erwähnte, das Kündigungsschreiben ist dem Kunden aber und inzwischen nachweisbar nie zugegangen. Zwischenzeitlich liegt das Schreiben in Kopie vor und wenn es in dem Monat, in dem es ausgestellt wurde, zugegangen wäre, wäre die Frist gewahrt gewesen und die Kündigung vom Kunden auch akzeptiert worden. Man hat in dem Kündigungsschreiben auch den Zählerstand zum Jahresende angefragt. Den konnte man aber nicht mitteilen, weil man, wie nun hoffentlich verständlich dargelegt, nichts von einer Vertragskündigung wußte und auch kein Grund bestand, diesen zu erfassen.

Wie sollten Sie denn jetzt reagieren? Begleichen Sie Ihre Schulden bei diesem „alleinigen“ Lieferanten und vermeiden Sie damit die angedrohte Stromsperre. Suchen Sie sich schnellstens bei Verivox oder Check 24 einen neuen Versorger für einen Sondervertrag. Die Preise sind zur Zeit günstig und gleichen etwa denen wie vor 3 Jahren. Bevollmächtigen Sie den neuen Versorger, Ihre Grundversorgung fristgerecht gem. § 20 StromGVV zu kündigen und auf geht’s zu neuen Ufern.
Der Kunde hat keine Schulden beim (alten) Stromlieferanten. Das ist ja das Kuriose! Es gibt keine Forderung und es werden auch auch keine Abschläge verlangt, weil man davon ausgeht, das der Vertrag beendet ist, obwohl der Kündigung sofort nach Bekanntwerden schlüssig begründet widersprochen und sie für unwirksam erklärt wurde. Der alte Stromlieferant sperrt sich einer weiteren außergerichtlichen Klärung, ja sogar bei der Aufklärung des Verbleibs seines Kündigungsschreibens, wobei sich der Kunde schon aus Eigeninteresse hilfsbereit erklärt hat und verweist auf die Schlichtungsstelle Energie. Sich dorthin zu wenden, sieht der Kunde aber nicht ein, da für ihn die Sach- und Rechtslage klar ist und es sich der kündigende Vertragpartner hier zu einfach macht und er letztendlich auch keine Forderungen stellt, obwohl er nachweislich noch Ansprüche bis zum Jahresende 2023 hätte.

Noch eine Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer großen Firma sich nicht mit Kinkerlitzchen wie etwa der Kündigung eines Stromliefervertrages abgibt. Dazu hat er bevollmächtigte Mitarbeiter/Sachbearbeiter, die solche „niederen“ Arbeiten im Rahmen ihres Stellenplanes erledigen und ihre Ergüsse mit Zusätzen wie ppa., i.V. oder i. A. unterzeichnen.
Das ist durchaus nachvollziehbar, aber dafür muß doch die Bevollmächtigung, gerade bei so einer Willenserklärung nachgewiesen sein. Wenn da die Rechtsabteilung oder ein Mitglied der Geschäftsführung i.V. unterschrieben hätte, wäre das verständlich, aber in dem Fall soll das Original der Kündigung von der Vertriebsleitung und vom Kundenmanagement unterschrieben worden sein, und das stößt irgendwie auf, weil die auch die gesamte Korrespondenz mit nachweilich falschen Rechtsargumenten geführt haben und sich noch andere Dinge anmaßen, zu denen der Kunde angeblich verpflichtet sei, und das kann es irgendwie nicht sein.

Sie schreiben etwas von Gründen für eine außerordentliche Kündigung. Was für Gründe, die ja auch hätten benannt werden müssen, sollen das denn sein?

Der Grundbversorger, der sich jetzt gemeldet hat, bietet auch einen Abschluß einer Abwendungsvereinbarung an, bei der der Kunde die Möglichkeit der Ratenzahlung hat. Der geht also davon aus, daß er es ist, der gerade Strom liefert. Dem Kunden ist zwar bewußt, daß er schon bei Abnahme von Energie an der Abnahmestelle stillschweigend einen Vertrag abschließt. Allerdings hat der Kunde doch Anspruch auf eine schriftliche Vertragsvereinbarung rechtzeitig vor neuem Lieferbeginn, in der angegeben ist, zu welchem Preis geleifert wird und wie hoch die Abschläge sein sollen. Dies lag doch alles gar nicht vor, obwohl in der Mahnung Abschläge für drei Monate gefordert werden, auf die nach derzeitigem Sachverhalt überhaupt kein Anspruch besteht. Hier ist es ja auch noch so, daß der Liefervertrag mit dem alten Stromversorger weiter besteht, bis er erneut gekündigt wird, und bei einer Versorgungssperre kann der Vertrag dann aber nicht mehr erfüllt werden.

Jetzt Abschläge an den Grundversorger zu zahlen will der Kunde schon deshalb nicht, weil er der Auffassung ist, nicht von diesem beliefert zu werden und kein Vertrag mit ihm besteht, und der alte Stromversorger würde die Abschläge ja nicht annehmen. Wie soll der Kunde denn jetzt reagieren? Er ist ja gern bereit, eine Abwendungsvereinbarung zu treffen, aber wie soll die denn aussehen, wenn es keine berechtigte Forderung gibt?
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Didakt am 13. April 2024, 13:20:42 »
Hi @Harry01, verständlich, dass Sie bei Ihren Darlegungen in diesem Thread zum Illeismus übergegangen sind. Das verschafft Ihnen vermutlich emotional ein wenig Abstand zu den Dingen. Es liest sich für den Dritten aber schlecht!

Zur Sache: Ich gehe davon aus und bin mir dabei relativ sicher, dass Sie nach wie vor vom selben, bislang verschwiegenen Lieferanten beliefert werden, nämlich dem „Lieblingsversorger“, neuerdings eben auf einer neuen Vertragsgrundlage (in der Grundversorgung) , nachdem er Sie als missliebigen Kunden aus dem vormaligen Sondervertrag rausgeschmissen hat. Nach seinen AGB konnte/durfte er Ihnen kündigen, auch außerordentlich, weil Sie ihm dafür einen Grund geliefert haben.

Wie sollten Sie denn jetzt reagieren? Begleichen Sie Ihre Schulden bei diesem „alleinigen“ Lieferanten und vermeiden Sie damit die angedrohte Stromsperre. Suchen Sie sich schnellstens bei Verivox oder Check 24 einen neuen Versorger für einen Sondervertrag. Die Preise sind zur Zeit günstig und gleichen etwa denen wie vor 3 Jahren. Bevollmächtigen Sie den neuen Versorger, Ihre Grundversorgung fristgerecht gem. § 20 StromGVV zu kündigen und auf geht’s zu neuen Ufern.

Noch eine Anmerkung: Es ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer einer großen Firma sich nicht mit Kinkerlitzchen wie etwa der Kündigung eines Stromliefervertrages abgibt. Dazu hat er bevollmächtigte Mitarbeiter/Sachbearbeiter, die solche „niederen“ Arbeiten im Rahmen ihres Stellenplanes erledigen und ihre Ergüsse mit Zusätzen wie ppa., i.V. oder i. A. unterzeichnen.

Viel Erfolg und frdl. Grüße
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 12. April 2024, 15:13:48 »
Jetzt wird es brenzlig und ernst.

Der Kunde hat jetzt Post vom Grundversorger bekommen. Eine Mahnung mit Hinweis auf beabsichtigte Stromversorgungsunterbrechung nach vier Wochen!

Angeblich sind über 180 Euro offen!

Wie reagiert man denn jetzt hier? Der Kunde ist natürlich gewillt, die abgenommene Energie zu zahlen, aber nicht an zwei Lieferanten.

Wie reagiert man hierauf denn jetzt?
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 10. April 2024, 23:15:33 »
Welche von den unzähligen Abteilungen bei einem Stromlieferant gilt denn als Vertragspartner mit der Kompetenz, einen Liefervertrag überhaupt zu kündigen? M.E. doch nur der Geschäftsführer oder eine entsprechende Vertretung.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Didakt am 03. April 2024, 19:54:09 »
Zitat
Von wem wird denn jetzt überhaupt der Strom geliefert? Das kann man ja so auch nicht einfach erkennen.
Macht es Sinn, sich hier wie empfohlen an die Schlichtungsstelle zu weden, um vielleicht doch noch zu einer außergerichtlichen Klärung zu kommen?

Wer aktuell den Strom liefert, kann man beim zuständigen Netzbetreiber erfragen!
Die SE Berlin sollte man einschalten, um eine Entscheidung in der Sache herbeizuführen.
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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 03. April 2024, 01:18:31 »
Zitat
Man kann hier im Forum ruhig Ross und Reiter nennen.


Wer ist der Lieferant und wer wäre der Grundversorger?
Beides nicht wichtig. Von denen wird hier möglicherweise mitgelesen. Das hatte der Kunde schonmal.

Zitat
Man kann hier im Forum den Fall nicht richtig beurteilen und Rat geben, wenn man die alten und neuen Preise und Mengen und die Beträgen nicht kennt, um die es geht.
Ist unnötig, das zu wissen. Es geht rein um die angebliche Kündigung, wie man damit umgeht.
Zitat
Wann wurden die Preise genannt, auf denen die höheren Abschläge beruhen?
Im Januar 2023 für ab März 2023. Unabhängig davon untersagen die AGB des Lieferanten die Änderung der Abschlagshöhen im laufenden Abrechnungszeitraum und nur wegen dieses vertragswidrigen Verhaltens wurde die Korrespondenz überhaupt erst ausgelöst.
Zitat
Welche Laufzeit hatte der Vertrag, der im Februar bis Ende 2023 abgerechnet wurde? War es noch ein alter Vertrag von vor April 2022, dessen Laufzeit sich um ein (ganzes) weiteres Jahr verlängern konnte, wenn es so in den AGB stand?
Laufzeit 1 Jahr, auch ja, also Vertrag aus vor April 2022.
Zitat
Neuere Verträge sind, soweit ich weiß, grundsätzlich nach einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder auch zwei Jahren von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Die Kündigungsfrist für diesen Vertrag beträgt 2 Monate jeweils zum 31.12. eines jeden Jahres für beide Seiten. Die Kündigung ist laut Erstellungsdatum auf der (zweifelhaften) Kopie, die jetzt mitgesendet wurde, von Anfang Oktober 2023 und wäre fristgerecht, wenn sie den Kunden denn auch erreicht hätte. Sie soll angeblich per Einwurfeinschreiben geschickt worden sein. Auf Nachfrage wurde aber weder der Einlieferungsbeleg noch die Sendungsnummer vorgelegt.

Zitat
Wird in den Mahnungen mit einer anderen Vertragsnummer 'gearbeitet'  als in der Schlussrechnung?
Nein
Zitat
Wäre es nicht jetzt, nachdem die Strompreise wieder gesunken sind, sinnvoll, die Kündigung zu akzeptieren oder selbst auszusprechen und sich einen neuen Anbieter zu suchen?
Es gibt keinen Anbieter mit einem oder ähnlichen Preisniveau. Wir sprechen hier von einem Preis weit unter 0,30 Euro pro kWh.


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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von berghaus am 03. April 2024, 00:26:12 »
Man kann hier im Forum ruhig Ross und Reiter nennen.

Wer ist der Lieferant und wer wäre der Grundversorger?

Man kann hier im Forum den Fall nicht richtig beurteilen und Rat geben, wenn man die alten und neuen Preise und Mengen und die Beträgen nicht kennt, um die es geht.

Wann wurden die Preise genannt, auf denen die höheren Abschläge beruhen?

Welche Laufzeit hatte der Vertrag, der im Februar bis Ende 2023 abgerechnet wurde? War es noch ein alter Vertrag von vor April 2022, dessen Laufzeit sich um ein (ganzes) weiteres Jahr verlängern konnte, wenn es so in den AGB stand?
Neuere Verträge sind, soweit ich weiß, grundsätzlich nach einer Erstlaufzeit von einem Jahr oder auch zwei Jahren von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.

Wird in den Mahnungen mit einer anderen Vertragsnummer 'gearbeitet'  als in der Schlussrechnung?

Wäre es nicht jetzt, nachdem die Strompreise wieder gesunken sind, sinnvoll, die Kündigung zu akzeptieren oder selbst auszusprechen und sich einen neuen Anbieter zu suchen?

Bei check24 und Verivox werden oben Namen und Preise des Grundversorgers angezeigt, wenn man die PLZ eingegeben hat.

berghaus 03.04.24
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Fernwärme / Re: Fernwärmelieferant droht mit Kündigung
« Letzter Beitrag von Harry01 am 02. April 2024, 18:28:47 »
Was sagt denn der Vertrag zu Kündigungen? Müssen diese begründet sein? M.E. ist das ja dann sowas wie eine Monopolstellung, wenn man nicht mal eben auf eine andere Heizart umstellen kann.

Hast Du ein Beispiel für "wenn er etwas von einem will"?
Wenn er mal ein Ei oder etwas Zucker von Dir möchte und Du es ihm nicht gibst, wird er wohl kaum mit Kündigung des Fernwärmevertrages drohen.
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