Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: adda7 am 07. Januar 2013, 18:20:26

Titel: Paket-Tarif GAS + Zählerstand
Beitrag von: adda7 am 07. Januar 2013, 18:20:26
Ich habe einen Paket-Tarif GAS für 23000 kWh. Wenn ich nur 22000 kWh verbrauche erhalte ich keine Rückerstattung.
Deshalb die Frage:
Ist es erlaubt, am Stichtag - z.B. 31.12.dJ den Zählerstand statt zutreffend mit 42000 m3
um 5000 kWh ( = z.B. 500 m3) erhöht auf 42500 m3 anzugeben, wenn nur dann der bezahlte
Paket-Tarif ausgeschöpft werden könnte?
Wenn das nicht möglich ist, würde bezahlter Anteil vom Paket-Tarif verfallen.

Gibt es andere Möglichkeiten?

Danke für eine Antwort

Beste Grüsse
b.adda@
Titel: Re: Paket-Tarif GAS + Zählerstand
Beitrag von: Christian Guhl am 07. Januar 2013, 19:34:07
Ich könnte mir vorstellen, daß die Angabe von nicht korrekten Zählerständen eine Art von Urkundenfälschung darstellt.
Und das wäre dann natürlich nicht erlaubt. Erst recht nicht, wenn man vorher öffentlich darüber redet  ::)
Nun kann natürlich bei dem schlechten Licht am Gaszähler der ein oder andere Zahlendreher passieren.....  ???
Titel: Re: Paket-Tarif GAS + Zählerstand
Beitrag von: Netznutzer am 07. Januar 2013, 23:28:26
Wenn du mit deiner Zählerstandsangabe genau das Paket triffst, kann es sein, dass der Lieferant den Netzbetreiber noch mal zur Nachlese schickt. Um die Mengen, die du falsch angibst, betrügst du auch den nachfolgenden Lieferanten.

Gruß

NN
Titel: Re: Paket-Tarif GAS + Zählerstand
Beitrag von: bolli am 09. Januar 2013, 21:03:26
Ich habe einen Paket-Tarif GAS für 23000 kWh. Wenn ich nur 22000 kWh verbrauche erhalte ich keine Rückerstattung.
Meinen Sie vielleicht die Gewährung eines Bonusses ? Wenn ja, handelt es sich um einen Neukundenbonus ? Es ist an und für sich zumindest bei einem Neukundenbonus eher ungewöhnlich, dass bei Unterschreitung des Paketverbrauchs dieser Bonus nicht gezahlt wird (dürfte auch unzulässig sein, da er ja auf die Eigenschaft als NEUKUNDE gezahlt wird und der bin ich auch mit einem Minderverbrauch).
Klar ist allerdings, dass Sie den vollen Paketpreis auch bei Unterschreitung bezahlen müssen. Aber so hab ich Ihre Frage auch nicht verstanden.

Eine Zählerfalschangabe wird nicht viel bringen, da auch der Netzbetreiber einen Zählerstand meldet, der ist zwar geschätzt, aber bei grober Abweichung würden die wohl kurzfristig jemanden zur Kontrolle schicken.

Übrigens, solche Gedanken muss man sich 4-8 Wochen VOR Beendigung des Vertrages machen und nicht eine danach. Dann kann man nämlich noch was machen, wenn's sinnvoll ist.  Ansonsten gilt immer: Man sollte immer gut überlegen, unter welchen vertrag man seine Unterschrift setzt. Paketverträge sind immer sehr mit Vorsicht zu genießen.
Titel: Re: Paket-Tarif GAS + Zählerstand
Beitrag von: Cremer am 11. Januar 2013, 13:47:20
Man kann sich auch beim Ablesen mal vertan haben ;)