Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FUXX - Die Sparenergie => Thema gestartet von: tk123 am 22. Oktober 2016, 16:38:15
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Hallo,
ich bin ein Neuling beim Wechsel der Energieversorger und scheinbar gleich zweimal in die "Falle" getappt (siehe Eintrag http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20238.0.html (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20238.0.html)).
Ich habe einen Vertrag bei der Fuxx Energie von 1.10.2015 bis 1.10.2016 gehabt. Nun kam Mitte Juli ein Schreiben, das für mich wie eine Art "Werbeschreiben" aussah und das ich nur überflogen hatte. Darin hat der Versorger allerdings angekündigt, seine Preise sehr stark zum 1.10.2016 zu erhöhen (ein bisschen versteckt). Das ist mir erst Anfang Oktober aufgefallen, als ich (mehr zufällig) meine Akten durchgegangen bin. Deshalb hatte ich versucht, am 3.10 noch eine Sonderkündigung abzusenden, die aber natürlich zu spät eingenangen ist. Der Betreiber hat hier auch keinerlei Kulanz gezeigt.
Ich habe mich nun beschwert, dass die Preiserhöhung überhaupt nicht transparent angekündigt war und angedroht, mich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.
Was denkt ihr, habe ich eine Chance, da noch rauszukommen? Die Strompreiserhöhung würde für mich in einem fast doppelt so hohen Jahresendpreis resultieren (da es auch keinen Bonus mehr gibt etc).
Viele Grüße und dankeschön
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Hallo,
Dein Sachverhalt kommt mir sehr bekannt vor. Mir ging es sehr ähnlich. Allerdings mit einem Stromanbieter, den FUxx Sparenergie zum Vorbild nimmt.
Bei mir ist es so ausgegangen, dass der Stromanbieter mir ein Vergleichsangebot gemacht hatte, auf das ich nicht eingehen wollte. Danach kam eine Feststellungsklage (sprich, das Unternehmen hat mich verklagt festzustellen, dass die Preiserhöhung rechtens war).
Entscheidend, ob du dich durchsetzen kannst ist, wie versteckt die Preiserhöhung bei dir war. Auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-preiserhoehung/ (http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/versteckte-preiserhoehung/) findest zwei Sachverhalte, bei denen die Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben. War dein Sacherhalt ähnlich, dann hast du gute Chancen. Z.B.:
War eine Preiserhöhung anhand des Betreffs nicht ersichtlich?
Wurde auf der ersten Seite nichts angedeutet?
Wurde die Preiserhöhung nicht hervorgehoben, sondern beiläufig erwähnt?
Wurde explizit von einer Preiserhöhung im Text gesprochen, oder wurde nur der aktuelle Preis erwähnt? (Kunden, die ihre aktuellen Konditionen nicht kennen, können so nicht erkennen, ob es sich um eine Preiserhöhung handelt)
etc.
Wenn du magst, kannst du mir gerne mal das Schreiben per Mitteilung senden. dann kann ich dir mehr sagen.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
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Vielen Dank für die Antwort!
War das Vergleichsangebot bei dir völlig unrentabel? Und was passiert bei einer Feststellungsklage? Kann ich nach einer Beschwerde auch schon damit rechnen? Oder ist das erst passiert, als du dich an eine offizielle Stelle gewandt hast?
Tatsächlich war die Preiserhöhung in der zweiten Betreffzeile angekündigt, vermutlich gilt das als "Transparent"? Muss ich etwas befürchten, da ich mit der Schlichtungsstelle gedroht habe? Sollte ich das wieder zurücknehmen?
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Hallo tk123!
Das Vergleichsangebot vom Stromanbieter sah so aus, dass er die Preiserhöhung um die Hälfte zurück genommen hatte: Anstatt einer 200% Steigerung des Grundpreises "nur" eine 100%ige Steigerung.
Ich habe dieses Angebot abgelehnt. Dies war M.E. die Voraussetzung, dass der Stromanbieter gegen mich eine Feststellungsklage einreichen durfte. Irrelevant war anscheinend, dass ich zuvor mit der Schlichtungsstelle gedroht habe.
Wenn du die Schlichtungsstelle einschaltest, dann erhöhst du die Gefahr einer Feststellungsklage, weil die Schlichtung entfällt (und damit auch die Kosten für den Stromanbieter), sobald eine Partei Klage einreicht.
Wie groß sind deine Erfolgsaussichten?
Diese Frage kann keiner seriös beantworten. Aber man kann Vergleiche zu den Preiserhöhungen der 365 AG und der ExtraEnergie (siehe Link) ziehen:
- Ja, das Schreiben hat Werbecharakter (für guten Service - haha)
- Ein Hinweis auf die Preiserhöhung ist insofern gegeben, weil sowohl der aktuelle als auch der zukünftige Arbeitspreis genannt wird. Allerdings (a) ist dies nicht hervorgehoben, (b) kommt überraschend (weil zuvor nur über Fußball und Servicequalität gesprochen wurde) und (c) weil der Satz sehr kompliziert formuliert ist.
Insgesamt schätze ich die Erfolgsaussichten schlechter ein als bei der Preiserhöhung der 365 AG. Allerdings würde ich am Vorgehen, wie auf der Internetseite skizziert festhalten, mit dem Unterschied, dass ein Vergleich in der Mitte für mich persönlich akzeptabel wäre.
Ich habe lange überlegt, ob ich so deutlich meine persönliche Meinung zu diesem Fall hier schreiben soll, weil ich kein Rechtsanwalt bin, ich nicht weiß ob du eine Rechtsschutzversicherung hast und letztendlich du entscheiden musst, wie viel Risiko du eingehen magst.
Viele Grüße!
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Vielen Dank PowerPlay für die Einschätzung. Ich habe inzwischen meine Androhung bez. der Schlichtungsstelle zurückgezogen, eine Feststellungsklage brauche ich nicht unbedingt. Das ist aller so super ärgerlich... >:(
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Wenn du magst, kannst du darauf hinweisen, dass das Informationsschreiben einem Flyer gleicht. Ich kann mir schon vorstellen, dass du so ein Vergleichsangebot bekommst. nach meiner Einschätzung hätte das Unternehmen keine Grundlage, dir eine Feststellungsklage zukommen zu lassen. Du musst meiner Meinung nach erst das Vergleichsangebot abgelehnt haben.
Ein Versuch wäre es auch wert, eine Beschwerde auf Reclabox zu schreiben. Diese Beschwerden werden schon eher ernst genommen.
It's up to you: Ich denke so eine Entscheidung hängt auch stark von der eigenen Risikobereitschaft ab.
Wie auch du dich immer entscheiden magst: VIEL ERFOLG DABEI!
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. nach meiner Einschätzung hätte das Unternehmen keine Grundlage, dir eine Feststellungsklage zukommen zu lassen. Du musst meiner Meinung nach erst das Vergleichsangebot abgelehnt haben.
Wie auch du dich immer entscheiden magst: VIEL ERFOLG DABEI!
Leider nicht. Niemand muss sich aussergerichtlich um Forderungen mit widerspenstigen Kunden und Unternehmen herumbalgen. Wenn der Kunde erklärt dass er Zweifel an der rechtsmässigkeit eines Vertrages bzw. einer Anpassung hat und verlangt den Vertrag zu alten Konditionen fortzuführen kann der Versorger direkt, ohne Vergleichsangebot, die gerichtliche Prüfung des Sachverhaltes durch Feststellungsklage erzwingen. Geht umgekehrt auch, negative Feststellungsklage.
Die Aussage zum Schlichtungsverfahren stimmt leider, würde ich trotzdem versuchen, das Schreiben mit der Preisanpassung aber auf jeden Fall vorher von Profis prüfen lassen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.
Auch von mir: Viel Erfolg dabei, und nicht vergessen rechtzeitig zu kündigen, so für die Zukunft!
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Kündigung kommt bei Plusstrom immer zu spät, weil bei denen Zustellung der Vertagsbestätigung gleichzeitig als Lieferbeginn gewertet wird; Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, Lieferbestätigung kommt im September, Lieferbeginn ist 1.1.2017; gekündigt wird wieder im September, 2017, 3 Monate vor Vertragsende, also rechtzeitig bei 6 Wochen Kündigungsfrist; es erfolgt Ablehnung weil Kündigung im August 2017 hätte erfolgen müssen, weil vertrag im September 2016 begonnen hat, durch Zustellung der Lieferbestätigung; absoluter Witz, eigentlich glatter Betrug; werde auf alle Fälle Bundesnetzagentur einschalten;
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[…] Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, […]
Ein Auftrag wird nicht „abgeschlossen“. Er kann erteilt, abgelehnt oder angenommen werden! ;)
Es ist momentan nicht ersichtlich, wie sich das Problem begründet. Die nachstehenden AGB können au-genscheinlich dafür nicht der Grund sein.
2. Vertragsschluss/Lieferbeginn/elektronische Kom-munikation
2.1 Der Kunde unterbreitet dem Lieferanten durch Übermittlung des ausgefüllten Antragsformulars ein Angebot auf Abschluss eines Energielieferungsvertrages. Für die Bindung des Kunden an das Angebot gilt § 147 Abs. 2 BGB unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften zum Lieferantenwechsel. […] Nimmt der Lieferant das Angebot des Kunden an, kommt der Energielieferungsvertrag durch die Ver-tragsbestätigung des Lieferanten zustande und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung durch den Liefe-ranten.
2.2 Die Belieferung des Kunden beginnt zum nächstmöglichen Termin. Dieser Liefertermin wird dem Kunden mit der Vertragsbestätigung mitgeteilt. Die Belieferung durch den Lieferanten beginnt frühestens mit dem auf die Beendigung des vorausgegangenen Liefervertrages folgenden Tag. Der Kunde kann in seinem Belieferungsauftrag einen Wunschtermin für den Lieferbeginn angeben. Sollte der gewünschte Lieferbeginn nicht realisierbar sein, erfolgt die Aufnahme der Belieferung schnellstmöglich.
13. Laufzeit, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung
13.1 Haben die Parteien keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die Laufzeit des Energieliefe-rungsvertrages 12 Monate.
13.2 Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verlängert sich der Energielieferungsvertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn er nicht zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer der beiden Parteien nach Maßgabe der Ziffern 13.3 und 13.5 form- und fristgerecht gekündigt wird.
13.3 Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, muss die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgesprochen werden.
Hervorhebung durch mich
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Kündigung kommt bei Plusstrom immer zu spät, weil bei denen Zustellung der Vertagsbestätigung gleichzeitig als Lieferbeginn gewertet wird; Beispiel: Auftrag wird August 2016 abgeschlossen, Lieferbestätigung kommt im September, Lieferbeginn ist 1.1.2017; gekündigt wird wieder im September, 2017, 3 Monate vor Vertragsende, also rechtzeitig bei 6 Wochen Kündigungsfrist; es erfolgt Ablehnung weil Kündigung im August 2017 hätte erfolgen müssen, weil vertrag im September 2016 begonnen hat, durch Zustellung der Lieferbestätigung; absoluter Witz, eigentlich glatter Betrug; werde auf alle Fälle Bundesnetzagentur einschalten;
Habe dasselbe gerade bei 365 AG durch. Es kommt auf die AGB und die Vertragsbestätigung bzw. Einzelfall hinsichtlich Erfolgsaussichten an, es ist meist Wortklauberei. Habe bei 365 AG widersprochen, da sie die Masche schlecht aufgezogen haben und sie haben nen Rückzieher gemacht.
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Habe dasselbe gerade bei 365 AG durch. Es kommt auf die AGB und die Vertragsbestätigung bzw. Einzelfall hinsichtlich Erfolgsaussichten an, es ist meist Wortklauberei. Habe bei 365 AG widersprochen, da sie die Masche schlecht aufgezogen haben und sie haben nen Rückzieher gemacht.
Hier liegt der Fall insofern etwas anders, als die von @Didakt zitierten aktuellen AGB von Fuxx bereits klar etwas zur Laufzeit sagen "... und beginnt mit der Aufnahme der Belieferung durch den Lieferanten.". Dieser Passus fehlt bei der 365 AG und erzeugt somit eine Unsicherheit, die bei Fuxx nicht gegeben ist.
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Ja stimmt. Hab ich übersehen. Hier ist es klar, Vertrag beginnt (erst) mit Lieferung. Vielleicht hat FUXX übersehen, dass sie ihre AGB noch nicht missverständlich angepasst haben ;D. 365 AG hatte ja mein ich auch mal anfangs noch den Passus drin, dass der Vertrag, auch bei vorherigen Bestätigung, erst mit Lieferung beginnt und den 2. Teil dann später rausgenommen, damit man Kunden neppen kann.
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der Wahnsinn geht weiter; auch bei 2 Bekannten von mir, die bei Plusstrom sind, wird fristgerechte Kündigung verweigert; Masche: Kündigung zu spät, weil Vertrag mit Zustellung der Vertragsbestätigung beginnt; kann man solchen Leuten nicht das Handwerk legen?
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[…] kann man solchen Leuten nicht das Handwerk legen?
Doch, kann man, indem man der “Masche” widerspricht! Was haben Ihre Bekannten in diesem Fall unternommen?
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man musste 100 mal telefonieren und sich mit callcenterignoranten rumärgern bis endlich Kündigungstermin akzeptiert wurde; ich denke dass da tagtäglich Dutzende von Kunden abgezockt werden, weil Plusstrom im 2. Jahr kräftig erhöht und DESWEGEN Kündigungen abzublocken versucht was per se schon Rechtsbruch ist
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man musste 100 mal telefonieren und sich mit callcenterignoranten rumärgern bis endlich Kündi-gungstermin akzeptiert wurde; […]
Inzwischen sind ja die Machenschaften dieser Spezies unter den Versorgern hinreichend erörtert und die Mittel dagegen immer wieder aufgezeigt worden, zumindest hier im Forum.
„Kein (besserer) Preis ohne Fleiß (Aufwand), nicht immer, aber immer wieder mal! Extreme Alternative zum Bonus-Tarif: Grundversorgung! ;)
Telefonate mit der Hotline sollte man sich ersparen. Sinnvoller, wirksamer und zeitsparender ist es zu schreiben, und zwar in Schrift- oder Textform. Nachstehend ein paar Textbausteine für das vorbeugende Kündigungsschreiben zur individuellen Auswahl, möglichst per Einschreiben-Einwurf:
* hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht ‒ zum Ablauf des (Datum) ‒ zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum).
* wegen Ihrer ab (Datum) wirksam werdenden Preisanpassung kündige ich hiermit den mit Ihnen beste-henden o. a. Strom-/Erdgasliefervertrag form- und fristgerecht zum Ablauf des (Datum) ‒zum Ablauf des ersten Vertrags- und Lieferjahres am (Datum).
• Gleichzeitig widerrufe ich – mit sofortiger Wirkung – mit Wirkung ab (Datum) ‒ das Ihnen erteilte SEPA-Basis-Lastschriftmandat zum Einzug Ihrer Abschlags- und Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschrift von meinem Girokonto bei der (Name der Bank).
* Keinesfalls akzeptiere ich ein möglicherweise anderes, von Ihnen eigenmächtig und unzulässig festge-legtes Datum der Vertragsbeendigung oder Einschränkungen in der ordnungsgemäßen Vertragsabwick-lung bzw. Vertragsbeendigung. Anderenfalls werde ich die Schlichtungsstelle Energie, Berlin, zwecks Abhilfe einschalten.
* Ich kündige auch nicht fristlos. Es besteht Ihrerseits folgerichtig die vertragliche Pflicht, mich bis zum Ablauf des (Datum) mit Strom/Gas zu versorgen. Es besteht keine rechtliche Grundlage für Sie, ein vom Ablauf des (Datum) abweichendes Enddatum für den vorliegenden Vertrag auszuweisen.
Bitte bestätigen Sie mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum (Datum zeitl. Limit 14 Tage) hier ein-gehend, den Empfang dieses Schreibens sowie die Wirksamkeit meiner Kündigung ‒ und auch die Stor-nierung meines SEPA-Lastschriftmandats ‒ in Schriftform – per E-Mail – in Textform.
In diesem Zusammenhang siehe auch Kündigungen in Textform: https://www.verbraucherzentrale.nrw/vertrag-per-e-mail-kuendigen
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schön, schön, die Formulierungsvorschläge aus der Sonntagsschule; bloß wie soll man sich verhalten, wenn Firmenleitung im Kongo, oder Palermo sitzt und von dort aus Gesetze missachtet und die Kunden verarscht werden ; nicht jeder hat einen Rechtsschutz und gratisanwalt an der Hand; aber man hat ja nichts zu befürchten, Netzagentur und Ministerium sind nicht zuständig, obwohl tagtäglich Kunden geprellt werden; ich als verantwortlicher würde Plusstrom einfach mal die Lizenz entziehen
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schön, schön, die Formulierungsvorschläge aus der Sonntagsschule; bloß wie soll man sich verhalten, wenn Firmenleitung im Kongo, oder Palermo sitzt und von dort aus Gesetze missachtet und die Kunden verarscht werden ; nicht jeder hat einen Rechtsschutz und gratisanwalt an der Hand; aber man hat ja nichts zu befürchten, Netzagentur und Ministerium sind nicht zuständig, obwohl tagtäglich Kunden geprellt werden; ich als verantwortlicher würde Plusstrom einfach mal die Lizenz entziehen
Nun, da ist auch gar kein Rechtsschutz nötig. Nachdem Sie das Unternehmen mit Ihrem Anliegen konfrontiert haben, müssen Sie ggf. 4 Wochen warten und können das die Schlichtungsstelle Energie einschalten (https://www.schlichtungsstelle-energie.de/ (https://www.schlichtungsstelle-energie.de/).) DIE ist nämlich zuständig. Und das auch noch für Sie kostenfrei. Und die Erfahrungen zeigen, dass sich auf diesem Wege 90% der Probleme lösen lassen, wenn zuvor stringent vorgegangen wurde, u.a. wie @Didakt ausgeführt hat.
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Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem, ich habe Herbst 2016 einen Stromvertrag mit Fuxx abgeschlossen, welcher 1 Jahr gültig war.
Fuxx erhöhte anschließend den Preis kräftig und im Dezember erneut. Insgesamt sind wir bei über 200% Aufpreis des Arbeitspreises.
Das Problem: Ich habe von alldem nichts mitbekommen, die Abschlagsrate ist gleich geblieben und nur durch einen zufälligen Blick in mein Kundenkonto entdeckte ich den gewucherten Preis. Auf Nachfrage erklärten mir mehrere Mitarbeiter von Fuxx, dass sie mir zu Beiden Erhöhungszeitpunkten einen Brief gesendet haben, diesen haben sie mir nun noch nachträglich per Mail gesendet.
Die Briefe sind aber beide definitiv nie bei mir angekommen, Fuxx beruft sich auf den Brief, den Sie mir nun gestern in digitaler Form nachgereicht haben, woran ich doch "erkennen" würde, dass dieser auf jeden Fall von denen abgesendet worden wäre.
Aufgrund meiner Beschwerde bot mir ein Servicemitarbeiter einen günstigeren Tarif zum 1.4. an, da ich aber seit einem knappen halben Jahr deutlich mehr zahle und nichts davon weiß, sagte ich nur das sie den Preis zum damaligen Erhöhungstermin rückrechnen sollen, was aber nicht möglich wäre, da Fuxx mir ja angeblich Bescheid gesagt hat.
Meine Lust einen derart hohen Betrag für das letzte halbe Jahr zu bezahlen ist natürlich gering, die Frage ist nur: Was kann ich tun?
Nach jetzigem Stand bleibt mir nur, das neue Angebot zu akzeptieren und ab 1.4. wieder weniger zu zahlen.
Danke und LG
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@ flowrida
Die Preiserhöhung ist aus mindestens zwei Gründen nicht zulässig:
- der Stromanbieter muss nachweisen, dass die Preiserhöhung bei Ihnen angekommen ist. postalisch geht dies nur per Einschreiben. Es reicht nicht aus, dass der Stromanbieter den Versand nachweisen kann
- Zum anderen darf der Stromanbieter die Preise nur im Umfang von Kostensteigerungen anpassen. Preiserhöhungen von 10% und mehr dürften in den allermeisten Fällen unzulässig sein.
Diese und weitere Argumente können Sie hier weiter nachlesen: http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/preiserhoehung-strom/
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@ flowrida
... Meine Lust einen derart hohen Betrag für das letzte halbe Jahr zu bezahlen ist natürlich gering, die Frage ist nur: Was kann ich tun?
Nach jetzigem Stand bleibt mir nur, das neue Angebot zu akzeptieren und ab 1.4. wieder weniger zu zahlen.
Sie können einiges zur erfolgreichen Abwendung Ihres Problems tun, vor allem, dem Versorger in der richtigen Form „die Leviten lesen“, keine Preiserhöhung akzeptieren und auch das neuerliche Angebot für den Zeitraum ab 1.4. strikt ablehnen. Über das „Wie“ können wir ja noch korrespondieren. Der Tenor jedenfalls ergibt sich aus den nachstehenden Ausführungen. Allerdings wäre das nur hilfreich, wenn sich Ihre Einstellung nicht mit der des Users in der Antwort #16 weiter oben deckt.
Zunächst stellt sich aber auch die grundsätzliche Frage, ob Sie für das 1. Vertragsjahr eine korrekte Jahresverbrauchsabrechnung erhalten haben. War daraus evtl. die Preiserhöhung für das 2. Vertragsjahr ersichtlich, sodass Sie schon eher dagegen hätten einschreiten können?
Grundsätzliches: Die Rechtswirksamkeit der fraglichen Preismaßnahmen ist zu bestreiten. Sie erfolgten aus den hier im Forum schon vielfach genannten Gründen rechtsgrundlos. Unter anderem allein schon deshalb, weil Ihnen ein Preisinformationschreiben über die Anpassung/Erhöhung des Arbeits-/Grundpreises ab […] nicht zeitgerecht zugegangen ist. Für den Zugangsnachweis ist der Versorger beweispflichtig. Die Preisanpassung ist Ihnen ja erst jetzt durch die festgestellten Ungereimtheiten bewusst geworden und nicht gezielt in der gesetzlich nach § 41 (3) EGNW vorgeschriebenen Form mit Hinweis auf das damit verbundene Sonderkündigungsrecht zur Kenntnis gelangt.
Ob im Übrigen die genannte, Ihnen nachträglich/erst jetzt zugegangene Preismitteilung den in den einschlägigen Rechtsbestimmungen vorgegebenen Transparenzanforderungen genügt und die verwendete Preisanpassungsklausel des Versorgers in seinen AGB Rechtswirksamkeit entfaltet, ist deshalb zunächst von nachrangiger Bedeutung. Dafür dürfte allerdings das Urteil des LG Düsseldorf v. 08.12.2015, Az. 12 O 177/14, von Relevanz sein, das dem Versorger sicherlich bekannt ist. Damit ist nunmehr das Versteck-spiel um Preiserhöhungen aus der Welt geschafft und der oftmals vorgenommenen verschleierten Infor-mation über Preiserhöhungen endlich ein Ende gesetzt.
Das Angebot einer rückwirkenden oder vorgreifenden teilweisen Preisreduzierung des Versorgers – für Sie de facto ja doch eine Preisanhebung – ist aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen.
Grundsätzlich ist an geschlossenen Verträgen festzuhalten (Pacta sunt servanda). Sollte es zu keiner einvernehmlichen Einigung kommen, ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglichen vertraglichen Preis-konditionen nach wie vor für den rückliegenden wie auch für den aktuellen Verbrauchszeitraum gelten und auch bei künftigen Abrechnungen anzuwenden sind.
Akzeptabel wäre für Sie zu dem nur ein jetzt sofort in Anspruch zu nehmendes bedingungsloses Sonderkündigungsrecht zum [Datum] unter der Voraussetzung, das Ihnen bis dahin ein reibungsloser Versor-gerwechsel ohne Rückfall in eine zeitweise Ersatzversorgung möglich ist und der von Ihnen bis dato verbrauchte Strom nach den ursprünglichen vertraglichen Preiskonditionen abgerechnet wird.
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Hallo und Danke für eure Antworten.
Ich habe mir nun meine Rechnung vom Herbst 2017 nochmals komplett durchgelesen.
Auf Seite 4 von 4 im untersten Abschnitt im kleingeschriebenen, unter irgendwelchen Haftungs- und Entschädigungsregelungen steht mein erhöhter Arbeitspreis, jedoch nicht das er erhöht wird, sondern lediglich "Ihr aktueller Arbeitspreis beträgt xx
cent/kWh".
Der vor 2 Tagen nachgereichte Brief ist 7 Tage später datiert und beinhaltet bereits die Zweite Preisanpassung.
Mein Brief wurde laut Kopfzeile per 'Premiumadress Basis Brief' mit einem QR-Code und einer mit Rauten eingerahmten 10-stelligen Nummer versendet. Kann man dies darüber nachvollziehen? Ich denke nicht, Fuxx bezog sich nämlich darauf, indem sie mir damit erzählen wollten, ich würde damit sehen können, der Brief wäre auf jeden Fall versendet worden.
Dann werde ich den vorhandenen Vertrag nun mit Bezug auf das Sonderkündigungsrecht kündigen.
Mir wird allerdings nicht klar, wo mich Fuxx auf die erste Preiserhöhung aufmerksam gemacht haben soll, da wie oben erwähnt in der Rechnung nirgends eine Erhöhung erwähnt wurde, sondern einfach ein aktueller Arbeitspreis ausgeschrieben wurde und ich auch dafür keinen Brief nachgereicht bekommen habe.
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Die in der Rechnung mitgeteilte "Preiserhöhung" (der neue Arbeitspreis) verstößt mit ziemlicher Sicherheit gegen das sogenannte Transparenzgebot, welches sich aus § 41 Abs. 3 EnWG ergibt. (siehe auch u.a. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2016, Az. I-20 U 37/16 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2016/I_20_U_37_16_Urteil_20161020.html)) und dürfte damit unwirksam sein. Bezüglich des angeblich versandten Briefes gilt das schon gesagte, dass der Versorger den ZUGANG beim Kunden nachweisen muss.
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Ich habe ein Kündigungsschreiben per E-Mail mit Bezug auf das Sonderkündigungsrechtes zum 01.05. versandt und dabei angegeben, dass die ursprünglichen Preiskonditionen geltend sind.
Gilt dies im Hinblick auf die Schlichtungsstelle oder muss ich das gleiche per Einschreiben versenden?
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Gegenüber der Schlichtungsstelle wird die Email reichen. Wenn Sie aber später in einem gerichtlichen Verfahren den Zugang der Kündigung beim Versorger nachweisen müssen, sieht das anders aus. Wenn Sie keine Mailreaktion des Versorgers haben, aus der hervorgeht, dass er die Mail mit der Kündigung erhalten hat, könnte das Probleme geben. Insofern ist halt die Frage, ob man deshalb jetzt an den 2,85 EUR (incl. Briefporto) sparen sollte.
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Habe nun eine Antwort auf mein Kündigungsschreiben erhalten:
'Wir bedauern, Ihren Entschluss, uns verlassen zu wollen.
Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird.
Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.
Vielleicht möchten Sie Ihren Wunsch nochmal überdenken?
Rufen Sie uns doch gerne an unter der 040 65 84 90 90, vielleicht haben wir auch für Sie ein passendes Angebot zur Verlängerung Ihres Vertrages.'
Wie soll ich mich hierzu verhalten?
Danke und Gruß
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Die Anlegung Ihres neuen Threads macht doch keinen Sinn. Was wollen Sie damit denn bezwecken?
…Die wirksame Kündigung eines Vertrages setzt jedoch voraus, dass diese form- und fristgerecht und darüber hinaus auch zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen wird.
Dieses ist bei der von Ihnen ausgesprochenen Kündigung leider nicht der Fall, sodass wir Ihrem Wunsch, den Vertrag zu beenden, derzeit nicht entsprechen können.
Hier stellt sich doch zunächst einmal die Frage, wie und ob Sie Ihre Kündigung ordnungsgemäß formuliert haben? Wenn dies zweifelsfrei der Fall ist, könnten Sie dem Versorger durchaus anständig die Leviten lesen! Siehe hierzu auch meine Ausführungen unter Antwort # 15.
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Danke für die Antwort, den Thread habe ich lediglich aus dem Grunde angelegt, da ich mir nicht sicher war, ob Sie hier eine Benachrichtigung erhalten, falls nicht wäre er dort möglicherweise besser aufgehoben, da ich auch nicht von Ihnen verlangen kann dauerhaft aktiv zu sein.
Anbei mein Kündigungsschreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Stromvertrag mit Ihnen fristgerecht zum 01.05.2018 mit Bezug auf das Sonderkündigungsrecht, da Sie mich nicht in vorgeschriebener Form über die vorgenommenen Preiserhöhungen informiert haben.
Nur durch einen zufälligen Blick in mein Online-Kundenkonto auf ihrer Website ist mir die Preiserhöhung von rund 21c/kWh im Vorjahr auf nun 39,1c/kWh.
Diese Erhöhung konnte mir durch den gleichbleibenden Monatsabschlag nicht auffallen, da die von Ihnen angeblich versendeten Briefe bei mir nicht eingegangen sind.
Wie telefonisch erfahren, gab es in diesem kurzem Zeitraum bereits zwei Preiserhöhungen, von denen mir keine, wie behauptet, postalisch mitgeteilt wurde.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die ursprünglichen vertraglichen Preiskonditionen nach wie vor für den rückliegenden wie auch für den aktuellen Verbrauchszeitraum gelten und auch bei künftigen Abrechnungen anzuwenden sind.
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@ flowrida,
na ja, Ihre Kündigungsformulierung orientiert sich zwar nicht ganz an den weiter oben stehenden Empfehlungen, ab er sei’s drum. Reagieren Sie auf das Schreiben des Versorgers gemäß der an Sie gesendeten PM.
Löschen Sie den zusätzlich angelegten, aber überflüssigen Thread.
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Herzlichen Dank, ich habe das Schreiben versendet.
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Ich habe heute eine Kündigungsbestätigung erhalten!
Wortlaut: Ihr Vertrag mit unten genannter Vertragsnummer endet wunschgemäß und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht vorzeitig am 30.04.2018.
Bleibt abzuwarten, ob die Abschlussrechnung den alten Preis enthält.
Herzlichen Dank bis hierhin!
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Logisch, sag‘ ich doch, selbstverständlich wie erwartet, in der Sache begründet und Klartext im Vortrag! Dies gilt nötigenfalls auch für die Schlussrechnung. ;)