Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RheinEnergie => Thema gestartet von: josch am 01. Mai 2007, 10:28:53
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Hallo,
ich habe gerade meine Abrechnung der RheinEnergie vor mir liegen - und verstehe sie mal wieder nicht.
Rechnungsbetrag
1477,94 (netto)
251,61 (USt)
1729,55 (Bruto)
abzgl. gez. Abschläge
1373,44 (netto)
227,00 (USt)
1600,44 (Brutto)
Verbleibender Restbetrag
104,50 (netto)
24,61 (USt)
129,11 (Brutto)
Mit ist klar, dass wegen der USt.erhöhung kein vernünftiger Steuersatz herauskommt. Aber wie kommt man von 104,50 EUR auf 24,61 EUR USt.? Ich unterstelle meinem Versorger ja so einiges, aber dass der nicht rechnen kann glaube ich irgendwie nicht. Kann mir das mal Jemand plausibel machen?
Danke
josch
EDIT: Das Forum scheine ich auch nicht zu verstehen :-) Möge ein geneigter Admin den Beitrag an geeignete Stelle verschieben. Sorry.
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EDIT: Das Forum scheine ich auch nicht zu verstehen :-) Möge ein geneigter Admin den Beitrag an geeignete Stelle verschieben. Sorry.
Ein geneigter Admin hats verschoben ;)
Hallo,
ich habe gerade meine Abrechnung der RheinEnergie vor mir liegen - und verstehe sie mal wieder nicht.
Mit ist klar, dass wegen der USt.erhöhung kein vernünftiger Steuersatz herauskommt. Aber wie kommt man von 104,50 EUR auf 24,61 EUR USt.? Ich unterstelle meinem Versorger ja so einiges, aber dass der nicht rechnen kann glaube ich irgendwie nicht. Kann mir das mal Jemand plausibel machen?.
Ob ich das plausibel schaffe, weiß ich nicht, ich probiers mal
16 % Mehrwertsteuer fallen für den Verbrauch bis 31.12.2006 und 19 % ab den 01.01.2007 an, das bedeutet das sicherlich der Versorger diese Abgrenzung vorgenommen hat. Und am Ende die Werte nur zusammenfasste.
Schauen Sie auf Ihre Abrechnung, wie der Verbrauch abgegrenzt wurde.
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Ein geneigter Admin hats verschoben ;)
Danke.
Hallo,
ich habe gerade meine Abrechnung der RheinEnergie vor mir liegen - und verstehe sie mal wieder nicht.
Mit ist klar, dass wegen der USt.erhöhung kein vernünftiger Steuersatz herauskommt. Aber wie kommt man von 104,50 EUR auf 24,61 EUR USt.? Ich unterstelle meinem Versorger ja so einiges, aber dass der nicht rechnen kann glaube ich irgendwie nicht. Kann mir das mal Jemand plausibel machen?.
Ob ich das plausibel schaffe, weiß ich nicht, ich probiers mal
16 % Mehrwertsteuer fallen für den Verbrauch bis 31.12.2006 und 19 % ab den 01.01.2007 an, das bedeutet das sicherlich der Versorger diese Abgrenzung vorgenommen hat. Und am Ende die Werte nur zusammenfasste.
Schauen Sie auf Ihre Abrechnung, wie der Verbrauch abgegrenzt wurde.
Ja ja, aber egal welche Anteile von 16% und welche von 19% da reingerechnet werden, es können doch nicht 24% werden!?
24,61 EUR USt. auf 104,50 EUR sind ca. 24%. Ich begreife das nicht.
Gruß
joscho
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@josch,
Sie können in der letzten Liste nicht von 104 € 19% errechnen.
Die letzte Tabelle ist eine Absoluttabelle bestehend aus den Differenzen der zuvorgenannten Tabellen
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Ja ja, aber egal welche Anteile von 16% und welche von 19% da reingerechnet werden, es können doch nicht 24% werden!?
24,61 EUR USt. auf 104,50 EUR sind ca. 24%. Ich begreife das nicht.
Gruß
joscho
So dürfen Sie das nicht rechnen.
In der großen beigefügten Tabelle, die Sie erhalten haben, wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 31.12.06 da stehen. (Zählerstand, Differenz)
Bei mir steht da so schön das Wort "Tarifänderung"
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@josch,
Sie können in der letzten Liste nicht von 104 € 19% errechnen.
Mache ich (eigentlich) auch nicht. Aber normalerweise wird das Brutto errechnet in dem man auf das Netto den entsprechenden USt.prozentsatz (aktuell 19%) addiert. In diesem Falle wird auf einen Teil des Nettobetrages 16% und den anderen Teil 19% angewendet. In meinem Fall ergibt sich ein USt.satz von 17%.
Beim Restbetrag sind es aber 24%!
Die letzte Tabelle ist eine Absoluttabelle bestehend aus den Differenzen der zuvorgenannten Tabellen
Ja, aber ist das legitim? Die letzten Werte erscheinen mir in der Kombination völlig sinnfrei. Der Versorger wird doch niemals von den 129,- EUR (Brutto) 24,- EUR USt. an das Finanzamt abführen. Das wären zwar ca. 19% - aber auf das Brutto? Und warum soll ich das Brutto zahlen und nicht lieber das Netto + 17%?
Mir geht es nun wahrlich nicht um die paar Euros. Ich würde es einfach gerne verstehen. Wenn ich Euch damit aber einfach nur noch auf den Keks gehe, dann ist es auch ok :-) Dann hake ich mich als uneinsichtig ab und nerve nicht mehr.
Gruß und Dank für Euer Bemühen
josch
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Moin:
@josch
Also so, wie es von Ihnen wiedergegegeben wird, verstehe ich das Zustandekommen des Umsatzsteuerbetrages beim Restbetrag auch nicht.
Allerdings ist bereits der Rechenweg an sich etwas merkwürdig. Dabei ist die Rechnung ja eine ganz einfache:
Rechnungsbetrag (brutto): 1729,55
Summe Abschlagsbeträge: 1600,44
Restbetrag 129,11
Diese Ausdifferenzierung der Summe der Abschlagsbeträge und des Restbetrages in einen Brutto- und Nettoteil ist aus meiner Sicht unnötig, wenn nicht sogar unsinnig.
Es gibt einen Bruttobetrag von 1729,55 von dem Sie bisher 1600,44 bezahlt haben, fehlen also zur Begleichung des Gesamtrechnungsbetrages noch 129,11. Wieviel von diesen 129,11 auf die Umsatzsteuer und wieviel auf den Nettobetrag entfällt ist doch wirklich unerheblich.
Gruß
Fidel
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@Cremer
@josch,
Sie können in der letzten Liste nicht von 104 € 19% errechnen.
Ich vermute mal @josch kann das durchaus. Sein Beitrag lässt dies zumindest vermuten. Die Interpretation wird allerdings schwieriger.
@Evitel2004
So dürfen Sie das nicht rechnen.
Warum darf @josch das nicht? Immer diese Verbote. Interpretation s.o.
@josch
Ja ja, aber egal welche Anteile von 16% und welche von 19% da reingerechnet werden, es können doch nicht 24% werden!?
Es können doch. Sofern für den Rechnungsbetrag und für die Abschläge unterschiedliche (durchschnittliche) USt-Sätze berücksichtigt wurden. Dies ist bei Ihren Zahlen der Fall (17,02% beim Rechnungsbetrag und 16,53 bei den Abschlägen).
Ob diese Sätze korrekt sind, kann sich nur aus den Details der Rechnung (Zeiträume und Rechnugs- bzw. Abschlagsbeträge) erschliessen, wie schon @Evitel2004 bemerkte.
Ich verzichte mal auf Formeln zur Beweisführung für das Es können doch. Vielleicht überzeugt folgende Überlegung:
Unterstellt, Sie hätten zufällig mit Ihren Netto-Abschlägen genau den Netto-Rechnungsbetrag getroffen. Also keine Netto-Nachzahlung. Aufgrund der unterschiedlichen (durchschnittlichen) USt-Sätze für Rechnungsbetrag und Abschläge wird eine USt- Nachzahlung ausgewiesen. Berechnen Sie nun die % UST dieser Nachzahlung, ergibt sich der sagenhafte Steuersatz UNENDLICH. Aber der Finanzminister freut sich umsonst.
Anders ausgedrückt: Vorsicht bei Prozentzahlen! Die Basis ist oft wichtiger als der Prozentsatz!
Sofern der Rechnungsbetrag und die gez. Abschläge incl. der entsprechnden USt von Ihrem EVU korrekt angegeben sind, ist auch die Berechnung des Restbetrages incl. USt korrekt und "legitim".
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Wenn ich nach Adam Riese vorgehe, so kann ich auch Unstimmigkeiten feststellen. Da ich nicht weiß, ob Sie Sondervertrags- oder Grundversorgungskunde sind (und insbesondere seit wann der Versorgungsvertrag besteht) kann ich nur auf § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Gas-/StromGVV hinweisen, wonach bei der ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers der Rechnungsbetrag nicht fällig wird...
Lassen Sie sich das Ganze doch mal von Ihrem Versorger vorrechnen, und das am besten, bevor Sie den ausstehenden Betrag bezahlen.
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@josch,
Stellen Sie mal mehr Detailinfo hier frein bezgl. der Verbrauchszahlen bis 31.12.06 und ab 1.1.07
Dann läßt sich das vielleicht beurteilen
Grundsätzlich würde ich, wie elmex geschrieben hat, sich auf § 17 beziehen und den Versorger schriftlich um Erläuterung bitten.
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Sorry, ich verstehe es noch nicht. Vielleicht bekommen wir, wie hier vorgeschlagen, etwas mehr Klarheit, wenn ich noch ein paar Zahlen liefere;
[code:1]
Gezahlte Abschläge:
Erdgas USt. % USt. Netto Brutto
16 87,17 544,8 631,79
19 25,23 132,78 158,01
Gesamt 789,98 EUR
Strom USt. % USt. Netto Brutto
16 93,80 586,24 680,04
19 20,83 109,62 130,45
Gesamt 810,49 EUR
[/code:1]
Eigentlich interessiert mich (hier) nur das Erdgas. Denn da habe ich vor Jahren den Preiserhöhungen widersprochen. Dummerweise habe ich aber bei getrennter Betrachtung selbst zu den Preisen des Versorgers zu viel Abschlag für Gas bezahlt.
[code:1]
Betragsermittlung des Versorgers
Erdgas USt.% kWh Preis/kWh Netto
16 1859,65 0,04861 90,40 €
16 3251,90 0,05171 168,16 €
19 4266,25 0,05171 220,61 €
19 49,72 0,46710 23,23 €
Grundpreise (netto)
zu 16% 108,30 €
zu 19% 36,90 €
Nettobetrag Erdgas = 626,70
USt. 16% von 366,87 = 58,70
USt. 19% von 259,83 = 49,37
Brutto 734,77 EUR
Strom USt.% Netto
Arbeitspreis 16 555,81 €
Arbeitspreis 19 227,70 €
Leistungspreis 16 22,19 €
Leistungspreis 19 7,56 €
Verrechnungsp. 16 28,33 €
Verrechnungsp. 19 9,65 €
Nettobetrag 851,24 €
16% von 606,33 = 97,01
19% von 244,91 = 46,53
Bruttobetrag 994,78 €
[/code:1]
Puh! Ist das eine Quälerei. Ich hoffe, dass nun alle benötigten Zahlen vorliegen und sich die Frage nach Netto und Brutto klären läst.
Wie gesagt; eigentlich geht es mir um die Neuberechnung der Nachforderung. Setze ich also nun in die Betragsermittlung Erdgas den von mir akzeptierten Preis von 0,04031 pro kWh ein, so ändert sich natürlich an den Grundpreisen nichts. Aber die Arbeitspreise schon. Ich errechne einen neuen Bruttobetrag für Gas von 609,25 €. Also 125,51 € weniger als der Versorger. Ziehe ich diesen Betrag nun einfach von der Forderung nach 129,11 € ab, egal wie dieser nun zustande gekommen ist?
Gruß & Danke
josch
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@josch,
so ganz komme ich aber damit auch nicht klar.
Richtig ist, den Preis des Unbilligkeiteinwandes anzusetzen ( 0,04031) und entspr. die Splittung für 16% (5.111,55 kWh) und 19% (4.315,97 kWh)vornehmen, zuzüglich den Grundpreisen.
Die Differenz zu den geleisteten Abschlägen ist dann die Nachzahlung oder ggf. eine Überzahlung wie Sie schon schreiben.
daher ist es unerheblich zunächst, was der Versorger fordert. einzig alleine ist Ihre Berechnung maßgebend.