Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEV Energie => Thema gestartet von: martino35 am 03. Februar 2015, 15:57:01

Titel: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: martino35 am 03. Februar 2015, 15:57:01
Hallo zusammen,

als ehemaliger Energen Süd-, TeldaFax-, Flexstrom- ,Löwenzahn- und Almadokunde (bei den 4 erstgenannten passenderweise immer im jeweiligen Jahr der Insolvenz) dachte ich eigentlich, dass es irgendwann nur noch besser werden kann. Na ja, so kann man sich täuschen...

Seit vorgestern, 01.02.2015, werde ich von der BEV mit Strom versorgt. Laut Auftragsbestätigung vom 15.10.2014 beträgt der monatliche Abschlag für mein gebuchtes 4.700 kwh-Paket 97,00 € (laut Auftragsbestätigung von Check24 96,08 €; also praktisch identisch). Gestern wurden meinem Girokonto jedoch ohne vorherige Ankündigung  152,00 € belastet. Ein Anruf beim sogenannten Kundenservice ergab, dass angeblich der zuständige Netzbetreiber einen Vorjahresverbrauch von über 6.200 kwh (!) mitgeteilt habe. Die Erhöhung des Abschlags um über 50 %  (!) habe man mir vorab schriftlich mitgeteilt. Ein derartiges Schreiben habe ich jedoch nie erhalten.
 
Ich habe dem sofort am Telefon widersprochen. Mein Zählerstand vom 07.01.2014 (Vertragsbeginn bei meinem Vorversorger E-wie-einfach) betrug 109.405 kwh und am 07.01.2015 113.630 kwh; somit ergibt sich ein Jahresverbrauch in 365 Tagen von 4.225 kwh.  Ablesestand vom 31.01.2015 (Vertragsende bei E-wie-einfach) war 113.892 kwh, somit ergibt sich ein Verbrauch in 389 Tagen von 4.487 kwh.  .
Sämtliche genannten Zählerstände wurden so auch dem Netzbetreiber mitgeteilt.
 
Ein sofortiger Anruf meinerseits beim Netzbetreiber bestätigte diese Daten; keinesfalls habe man einen Jahresverbrauch von über 6.200 kwh an BEV mitgeteilt, da es einen Verbrauch in dieser Höhe auch gar nicht gegeben habe.
 
Eine kurze Recherche meinerseits ergab, dass diese Vorgehensweise hinsichtlich überhöhter Abschläge seitens BEV offenbar Methode hat; nachstehend eine kleine Auswahl gleichgelagerter Erfahrungsberichte:
 
 
Check24:
 
21.06.2014 (Wechsel beantragt Mai. 2014) Zu wenig Informationen per email über den Wechselverlauf von BEV an mich! Des weiteren wurde ein Abschlag von 316€ vom Konto abgebucht anstelle der vereinbarten monatlichen 48€. Es wurden einfach 316€ abgebucht, ohne vorherige Information, so geht es nicht!!!
 
20.09.2014 (Wechsel beantragt Jul. 2014) Es wird ein zu hoher Abschlag abgebucht. Zahlreiche Versuche, dies telefonisch und per mail korrigieren zu lassen, waren erfolglos. Versprochene Rückrufe kamen nie. Unfreundliche Mitarbeiter, zahlreiche Ausreden, immer neue Forderungen, was zur Korrektur nötig sei etc. Eine absolute Katastrophe. Man wird gezwungen, nachweislich monatlich zu hohen Abschlag zu zahlen. Wer Ärger will, ist hier richtig !
 
29.09.2014 (Wechsel beantragt Aug. 2014) Laut Check24 Stromkosten ca. 1500,-- €, Abschlagszahlung aber 184,-- €, das ganze mal 12 komme ich nicht auf 1.500,-- €. Email an BEV bisher unbeantwortet. Hoffe das ganze klärt sich auf, sonst ist es mehr als enttäuschend. Da hätten wir auch beim alten Anbieter bleiben können.
 
09.10.2014 (Wechsel beantragt Aug. 2014) Als Einzelperson habe ich dem Stromanbieter einen Jahresverbrauch von 1500kWh vorgeschlagen. Diesem wurde zugestimmt und der Vertrag bestätigt. Abgebucht wird vom Anbieter jedoch ein mehr als doppelt so hoher Betrag. Als Begründung wurde mir erzählt, dass der Jahresverbrauch in der Wohnung im Vorjahr bei 3300 kWh lag. Dass damals jedoch mehrere Personen in der Wohnung wohnten, berücksichtigt der Anbieter nicht. Einen Änderungsvertrag habe ich nie erhalten. Der Telefonservice erzählt, dass er das Anliegen weitergeben wird, es passiert jedoch nicht. Auf eMails wird sehr spät geantw ortet und nur erzählt, wie die 3300 kWh zustande kommen. Zusammenfassung: Anbieter bucht frei gewählte Beträge vom Konto ab; problemlösende Kommunikation über den Telefonservice oder eMail nicht möglich.
 
13.11.2014 (Wechsel beantragt Sep. 2014) Keine Weiterempfehlung! Versprechen im Internet günstigen Abschlag und nach Vertragsabschluss erhält der Kunde einen Abschlag der 3 fach so hoch ist. Habe dort mehrfach telefonisch als auch schriftlich darum gebeten den Abschlag dem Verbrauch anzupassen. Keine Chance! Der Kunde landet im Call Center wo die Mitarbeiter keine Befugnis haben etwas zu ändern und Kundenzufriedenheit ein Fremdwort ist. Info wird weitergegeben heisst es. Nach mehreren Wochen heißt es dann-ABGELEHNT- und die Kündigungsfrist wäre ja eh vorbei was absolut falsch war, denn Vertragsabschluss ist nicht Vertragsbe ginn!!!Kündigungsfrist beginnt erst mit Vertragsbeginn. Hier wird der Kunde hingehalten um an hohe Abschläge gebunden zu werden. Nur Ärger mit den gehabt. Null Einsicht bei denen.
 
www.erfahrungen.com:
Sonntag, 26. Oktober 2014 Habe meinen Wechsel zu BEV telefonisch abgewickelt. Als ich die Auftragsbestätigung erhielt, sollte ich plötzlich einen monatlichen Abschlag von 104,- €, statt der vereinbarten 74,- € leisten. Angeblich beruhe dies auf Angaben des Netzbetreibers (Bayernwerk). Ich habe dem unverzüglich per Fax widersprochen und die Abrechnung vom Vorjahr beigefügt, die meinen Jahresverbrauch belegt. Ausserdem habe ich für eine Antwort eine Frist von einer Woche gesetzt.
Da sich jetzt vier Wochen nichts getan hat, habe ich die Hotline angerufen, um den aktuellen Status abzufragen. Der "verständnissvolle" Servicemitarbeiter teilte mir mit, dass der von einem Fax nichts wisse, bzw. dass in seinen Dokumenten ein Fax nicht genannt wird.
Ich habe mir zum Glü ck die Faxbestätigung aufbewahrt. Von einem "serviceorientierten Anbieter", wie sich die BEV gerne selber bezeichnet, erwarte ich einen besseren Service.
K.W.
 
www.gutefrage.net
von HarryHurtig007, 14.01.2015
Das ist ein ganz komischer Laden! Hat bei mir über 6 Monate (mit Androhung, einen Rechtsanwalt einzuschalten) gedauert und sehr viel Nerven gekostet bis die 3 fach überhöhten Abschlagzahlungen auf die vertraglich vereinbarte Höhe zurückgeschraubt wurden. Mittlerweile sind die unrechtmäßig erhobenen Mahnungen von BEV storniert worden. Zur Adresse: Firmensitz ist angeblich in München, die sogenannten Kundendienstmitarbeiter (Telefon) haben alle eine sächsischen Slang und Einschreiben werden weitergeleitet nach Offenburg in die Albert-Einstein-Str. 2b, laut Telefonbuch ist dort ansässig die "DED Deutsche Energiedienste". Soll sich jeder seinen Reim drauf machen, ich war gleich 2 x Kunde bei der BEV, das erste und das letzte Mal. Ich habe bereits im Dezember gekündigt, angeb lich soll die Bestätigung unterwegs sein. Schau´n wir mal.......
 

 

Interessant ist die unterste von mir aufgeführte Bewertung; auch ich hatte beim "Kundenservice" eine sächselnde Mitarbeiterin an der Strippe. In München gibt es unter der Firmenadresse der BEV auch nur einen Briefkasten; im Gebäude selbst gibt es kein Büro o.ä. der Firma... Was mir ebenfalls noch negativ aufgefallen ist: Der von mir abgeschlossene Pakettarif ist auf der Homepage der BEV nirgends zu finden, sondern ist merkwürdigerweise nur über die einschlägigen Vergleichsportale erhältlich. Außederdem hat die Homepage der BEV keinerlei Onlinefunktionen wie Zählerstandseingabe, Einsicht in die Vertrags- und Rechnungsdaten etc. etc., die sonst allgemein in der Branche Standard sind.

Ich habe die BEV per Email aufgefordert, meinen monatlichen Abschlag auf die mir vertraglich zugesicherten 97,00 € monatlich zu berichtigen und den bereits einbehaltenen überhöhten Abschlag von 152,00 €  spätestens mit dem nächsten Abschlag zu verrechnen, so dass im März dann nur 42 € abgebucht werden dürften.
 
Sollte BEV dem nicht nachkommen - wovon ich derzeit ausgehe-, werde ich (wieder einmal) die Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin und, falls notwendig, meinen bereits Flexstrom- und Almado-erfahrenen Anwalt einschalten (hat mir jeweils zu meinem Recht und insbes. meinem Geld verholfen).  Übrigens, meine negative Bewertung , die ich bei Check24 hinterlassen habe, wurde bisher nicht veröffentlicht.

Grüsse
Martin
 
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Wolfgang_AW am 03. Februar 2015, 18:32:35
Hallo zusammen,

als ehemaliger Energen Süd-, TeldaFax-, Flexstrom- ,Löwenzahn- und Almadokunde (bei den 4 erstgenannten passenderweise immer im jeweiligen Jahr der Insolvenz) dachte ich eigentlich, dass es irgendwann nur noch besser werden kann. Na ja, so kann man sich täuschen...

Grüsse
Martin

Was mich wundert ist, dass Sie sich, trotz vermutlich einschlägig negativer Erfahrungen, immer wieder auf solche Energieversorger einlassen.

Was nützen günstigste Strompreise/Rabatte/Bonis, wenn Sie sich immer wieder zu rechtlichen Eingriffen gezwungen sehen, zudem diese auch noch mit  Verlusten enden könnten?

Mir erschließt sich solch ein Handeln nicht!

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang_AW
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: khh am 03. Februar 2015, 18:39:53
... als ehemaliger ... TeldaFax-, Flexstrom- , Löwenzahn- und Almado-Kunde ... dachte ich eigentlich,
dass es irgendwann nur noch besser werden kann. Na ja, so kann man sich täuschen...
Seit vorgestern, 01.02.2015, werde ich von der BEV mit Strom versorgt. ...

Das hätte längst der Fall sein können, wenn Sie die fragwürdigen "Discounter" gemieden hätten  ;)
-  siehe bspw. hier:  www.bezahlbare-energie.de !  Aber wer trotz 4-facher Erfahrungen...  ::)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: martino35 am 03. Februar 2015, 23:06:42

Was mich wundert ist, dass Sie sich, trotz vermutlich einschlägig negativer Erfahrungen, immer wieder auf solche Energieversorger einlassen.


Ganz einfach: meine Verluste in all den Jahren summieren sich auf ca. +/- 200 €. Dagegen beläuft sich meine Ersparnis gegenüber dem jeweils günstigsten "seriösen" Versorger auf grob geschätzt insgesamt rd. 1.200 €, eher sogar mehr. Bleiben also mindestens ca. 1.000 € über. Alles klar ?

Übrigens, die EnergenSüd war eine sogenannte seriöse Genossenschaft, noch dazu "vor meiner Haustür". Die ging z.B. deshalb pleite, weil der Geschäftsführer dummerweise vergessen hatte, die EEG-Umlage in den Strompreis einzurechnen, was zu mehreren Mio. € Verlusten führte. Kann ja mal passieren...
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: martino35 am 07. Februar 2016, 17:28:49
Hallo zusammen,

mein Vertragsjahr bei der BEV ist seit 31.01.16 vorüber, und es gibt auch hier durchaus Interessantes über die Vorgehensweise der BEV zu berichten:

Nach Mitteilung des Zählerstandes am 31.01. per Fax - die BEV ist hier der einzige Versorger den ich kenne, bei dem das nicht online über die Homepage möglich ist - kam überraschend schnell nach nur 5 Tagen die Abrechnung. Diese ist sage und schreibe auf den 01.02.16 datiert - rekordverdächtig !

ABER : Überwiesen werden soll mir zunächst nur mein Guthaben von knapp 50 €, das sich aus der Differenz von bezahlten Abschlägen und Verbrauch ergibt. Der bei Vertragsabschluss versprochene Neukundenbonus von 25 % der Gesamtkosten - in meinem Fall knapp 300 € - ist nur bei genauem Studium der Abrechnung  auf Seite 3 aufgeführt. Eine Verrechnung bzw. Überweisung zusammen mit meinem Guthaben ist seitens der BEV nicht vorgesehen. Stattdessen ist ein Beiblatt mit einem Angebot über ein "Bonus-Upgrade" beigefügt. Hier kann man anstelle der Auszahlung des Bonus einen 32 Zoll- Fernseher von Samsung im Wert von angeblich 399 € bekommen. Will man dies nicht, so muss man dies der BEV ausdrücklich entweder schriftlich oder telefonisch mitteilen. Erst dann soll man den Bonus per Scheck (!) bekommen.  Eine Nachfrage bei der Hotline ergibt übrigens , dass angeblich 50 % der Kunden den Fernseher wählen...

Allein diese Vorgehensweise ist, gelinde gesagt, schon mehr als merkwürdig. Und was auf den ersten Blick vielleicht noch nach einem guten Angebot aussieht - immerhin soll der Fernseher ja 100 € mehr wert sein als der Bonusanspruch -, enpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Bauernfängerei. Eine kurze Recherche bei einschlägigen Preisvergleichsportalen ergibt nämlich, dass dort besagtes Gerät schon für 199 € zu haben ist  >:( .

Dies nur als Hinweis an alle, die noch auf ihre Abrechnung von der BEV warten.



Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Didakt am 07. Februar 2016, 20:14:07
(...) Eine Verrechnung bzw. Überweisung zusammen mit meinem Guthaben ist seitens der BEV nicht vorgesehen. Stattdessen ist ein Beiblatt mit einem Angebot über ein "Bonus-Upgrade" beigefügt. Hier kann man anstelle der Auszahlung des Bonus einen 32 Zoll- Fernseher von Samsung im Wert von angeblich 399 € bekommen. (...)

Siehe Ziff. 4.2 der AGB:
Zitat
Nimmt der Kunde ein solches Angebot nicht ausdrücklich an, bleibt der Anspruch des Kunden auf Gewährung eines Bonus nach Maßgabe der Ziffer 4.1 unberührt.

Widersprechen Sie der Abrechnung und fordern Sie die Überweisung des geldwerten Bonus an, und zwar stringent mit allem Drum und Dran!
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Strom-Kunde am 12. Februar 2016, 23:31:04
Zum Neukundenbonus sind auch die Beschwerden bei Reclabox interessant:

http://de.reclabox.com/firma/4123-BEV-Bayerische-Energieversorgungsgesellschaft-mbH
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: SSN am 02. Juli 2016, 14:06:49
Meine Abschlagszahlung sollte nun von knapp 50 EUR auf über 100 EUR erhöht werden, mitten im Jahr. Ohne das Zählerstände durchgegeben wurden. Netzbetreiber weiss von nix. Die Methode der BEV ist überhöhte Abschläge abzubuchen und dann keine Schlussrechnung zu erstellen, wenn man den Berichten in dern Foren glauben schenken darf. Der Neukundenbonus ist auch nur Lockmittel und wird dann nicht verrechnet wenn es keine Schlussrechnung gibt. Dieses Geschäftsmodell wäre etwas für die Staatsanwaltschaft! Der Tatbestand des gewerbsmässigen Betrugs wäre gegeben. Einmal BEV, nie wieder BEV! Alle angehenden Neukunden kann mann nur vorwarnen, lasst dir Finger von der BEV
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 04. Juli 2016, 07:54:31
Wenn man die Probleme kennt, mit denen man konfrontiert werden könnte, kann man Ihnen durchaus begegnen.
Mit der schriftlichen Übersendung des Zählerstandes per Einschreiben weise ich regelmäßig auf die zu erstellende Schlußrechnung innerhalb der Frist von § 40 Abs. 4 EnWG (sechs Wochen) zu erfolgen hat und bei Nichtbeachtung dieser Frist umgehend die Schlichtungsstelle angerufen wird. Gleiches würde gelten, wenn der zugesagte Bonus nicht oder nur teilweise gewährt würde oder nicht eine Überweisung erfolgen sondern eine Scheckgutschrift angekündigt würde. Das Ganze mit Einwurf-Einschreiben und gut ist erstmal. Bisher bin ich auf diesem Weg immer zum Ziel gekommen.
Im vorliegenden Fall würde ich noch direkt darauf hinweisen, dass ich zwingend eine Bonusgutschrift und keine anderweitigen Angebote wünsche.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Meyer_zwo am 08. Juli 2016, 21:15:34
Nach mehrmaligen Telefonaten und Ausreden wie Systemumstellung, etc. kam heute endlich die Verbrauchsabrechnung von der Periode 01.04.2015-31.03.2016

Die Euphorie über ein Guthaben von 802,09 € ist jedoch schnell getrübt.

1. Das Guthaben wird Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben.
2. Die monatliche Zahlung wird von 161 € auf 153 € reduziert (teilt man jedoch das Guthaben durch 12 Monate, würde sich eine Erstattung von ca. 66 € ergeben)  >:(

Abrechnung soweit i.O.

Anschließend werde ich über den aktuellen Verbrauchspreis und aktuellen Grundpreis aufgeklärt. Dieser ist von 71,12 €/Jahr auf 184,32 € gestiegen. Ferner wird mir mitgeteitl, dass eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bestehe und meine aktuelle Laufzeit halt 12 Monate beträgt. Der nächstmögliche Kündigungstermin sei der 31.03.2017. Ihr Neukundenbonus ist 169,49 € zzgl. MwSt. - Jedoch kein Hinweis ob dieser jemals ausgezahlt wird. Bitte berücksichtigen Sie unsere Vorteilsangebote exklusiv für Sie als Neukunde der BEV Bayerische Energieversorgungs mbH. Grau hinterlegt und kaum lesbar steht darüber jedoch "Vertragsrelevante Informationen (Stand 1. September 2016).

Im Angang ein Beiblatt "Unser Angebot für Sie!" Das Geschenk für unsere Kunden.. ...exclusives Angebot. Sichern Sie sich exklusiv und ohne Zuzahlung Ihren 10 Zoll Smartbook S10 Tablet PC (Wert 199 €) ** Durch Annahme des Neukundenangebots werden Punkt 4.1, 4.2 und 4.3 der AGB wirksam.


Soviel ich weiß, darf das Guthaben nicht einfach dem Kundenkonto gutgeschrieben werden - oder liege ich da falsch? Morgen geht eine Email an den Kundenservice, mit sofortiger Auszahlung binnen 7 Tagen.

Da ich nicht mit separaten Schreiben über eine Preiserhöhung informiert wurde - außer vielleicht durch grau hinterlegten Vertragsrelevanten Informationen, die ja wohl erst ab 1.09.2016 gelten, habe ich vor den Stromlieferungsvertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung sollte mir hier zustehen. Der Neukundenbonus von 15% sollte auf der Jahresabrechnung vermerkt sein... ich suche noch immer.



Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 11. Juli 2016, 07:45:30
Soviel ich weiß, darf das Guthaben nicht einfach dem Kundenkonto gutgeschrieben werden - oder liege ich da falsch? Morgen geht eine Email an den Kundenservice, mit sofortiger Auszahlung binnen 7 Tagen.
Es gibt ein Urteil des OLG Düsseldorf zu dieser Problematik (siehe  hier: Guthaben aus Energierechnungen sind unverzüglich zu erstatten  (http://www.verbraucherzentrale.nrw/guthaben-aus-energierechungen-sind-unverzueglich-zu-erstatten-----ueberhoehte-abschlaege-sind-unzulaessig)

Da ich nicht mit separaten Schreiben über eine Preiserhöhung informiert wurde - außer vielleicht durch grau hinterlegten Vertragsrelevanten Informationen, die ja wohl erst ab 1.09.2016 gelten, habe ich vor den Stromlieferungsvertrag kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung sollte mir hier zustehen.
Sonderkündigungsrecht sollte bestehen.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: SSN am 07. August 2016, 13:10:48
Bei der Münchner Telefonnummer 089/xxx muss man immer lange in der Warteschleife warten bis man einen dran bekommt. Ich hab euch eine bessere Nunmer: Tel: 078196937479 Da geht sofort einer dran und meldet sich mit BEV. Wenn mann nach der Nummer googelt kommt man auf die DED Deutsche Energiedienst GmbH in Offenburg. Wenn mal eine Zahlungsaufforderung von der Kanzlei Stapf (Achim Stapf) ankommt, erreicht man diesen gemäss seinem Briefkopf auch bei der DED Tel: 0781/96937419.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: stolpen am 21. August 2016, 22:25:25
Ich kann die Vorschreiber nur bestätigen. Bei uns wurde die gleiche Masche versucht. Laut Kundenservice kommt kommende Woche der Bonus. Wenn nicht, geht Einwurfeinschreiben raus. Ist mir wirklich noch bei keinem Anbieter so passiert.

Wer sich im Bundesanzeiger die Bilanz 2015 von BEV ansieht stellt fest, daß die Finanzanlagen im Jahr 2014 bei 0 Euro waren und sich im Jahr 2015 auf 14,5 Millionen erhöht haben.
Meine Vermutung: Die Zocken  Kunden teilweise   mit überhöhten Abschlägen ab und zahlen die Boni alle erstmal gar nicht und auf Reklamation nur sehr zögerlich aus, damit die Finanzanlagen möglichst viel Geld einbringen.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nichtmituns am 01. September 2016, 22:44:47
Da müssen wir uns in den langen Reigen der Beschwerdeführer einreihen.
Nachdem ab 01.01.2016 ein Vertrag mit einem prognostizierten Verbrauch von 4.000 KW/h abgeschlossen haben, kam plötzlich im Mai ein Schreiben, dass der Tankstellenbetreiber angeblich einen höheren Verbrauch prognostiziert hätte daher müsste die monatlich Abschlagszahlung um mehr als 15% erhöht werden. Ein Blick auf den Zähler ergab genau das Gegenteil. Wir werden voraussichtlich weniger verbrauchen. Foto gemacht, hingeschickt Widerspruch eingelegt. Interessiert dort keinen. Netzbetreiber angerufen Thema dort geklärt. Neue Prognose (3.999 KW/h) wurde vom Netzbetreiber an die BEV versandt. Zwischenzeitlich Einzugsermächtigung widerrufen, Lastschrift widerrufen und vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen überwiesen. Doch wer glaubt, dass die BEV trotz der Fakten klein beigibt hat sich getäuscht. Jetzt haben sie den in einem vorherigen Beitrag benannten (Haus)Rechtsanwalt, Achim Stapf, eingeschaltet. Der geht den Weg der Drohung, dass der Vertrag wegen der zu Unrecht geforderten......Achtung, gut aufpassen.....insgesamt 26 € (2x13 €) gekündigt werden soll, und droht mit Schufa etc. Außerdem verlangt er noch Gebühren für seine unrechtmäßige Beauftragung. Hier soll mit Einschüchterung und Drohung vorsätzlich Unrecht durchgesetzt werden. Wir werden ja mal sehen. Es gibt ja auch noch die Anwaltskammer und eine Staatsanwaltschaft.
Fraglich ist dabei, woher kommen die positiven Bewertungen bei den Portalen, wie z.B. Verivox, oder check24? Haben die bezahlte Schreiberlinge? Es mutet so an. Es gibt ein sehr undurchsichtige Energiekartell, welches keine Möglichkeit ausläßt Recht und Ordnung zu beugen und zu verletzen. Und der Staat schaut zu. Sind ja alles nur Einzelfälle. Selbst wenn es Hunderttausende sind.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 02. September 2016, 13:45:33
Hallo Nichtmituns, willkommen im Forum.
Der Aussage zum Energiekartell kann ich mich vollumfänglich anschliessen, das ist leider von unserer Regierung wohl genau so gewollt und wird weiter gefördert.
Zu eurer Thematik möchte ich mal ein paar Überlegungen beisteuern, ich kann die Vorgehensweise durchaus nachvollziehen, ist aber m.E. fraglich ob das der für den Kunden günstigste Weg ist:
Die Tricksereien und Taktiken gerade der "Billigheimer" sind schon in diversen Beiträgen (z.B. bei der 365ag, ehemals almado) erörtert und Lösungsvorschläge ausgearbeitet worden, vieleicht sollte man das mal bündeln in einem eigenen Discounter-Unterforum.
Gerade diese Anbieter werden jede von Ihnen dargebotene Angriffsfläche (durch den Zahlungsrückstand ) gnadenlos ausnutzen, versuchen den Vertrag möglichst spät aber vorzeitig zu kündigen und dann den Bonus verweigern. Ich bin auch von einer Abschlagserhöhung betroffen, jedoch kann ich diese nachvollziehen, hatten vorher jahrelang 3200Kwh Pakete, diesmal kein Paket weil Beleuchtung in den Aquarien von HQ Dampflampen auf LED umgerüstet, ergibt rechnerisch eine Ersparnis von ca. 700Kwh, also Verbrauch mal mit 2500Kwh angegeben, das wird wohl auch hinkommen. Netzbetreiber hat natürlich den Vorjahresverbrauch von 3200Kwh mitgeteilt und natürlich auch die Durchleitung entsprechend berechnet, also Abschlag um 25,- € pro Monat erhöht, das entspricht aufgeteilt auf die restlichen Abschläge genau dem Mehrverbrauch von 700Kwh. Ich hab auch überlegt ob ich dagegen vorgehen soll, es dann aber gelassen, wichtiger ist mir eine reibungslose Vertragsbeendigung, ob die Kohle bei o,3% Zinsen aufm Tagesgeldkonto liegt oder die BEV damit zockt ist mir egal, hauptsache ich krieg die Knete nachher wieder.
Ihr habt warscheinlich auch die AGB von meinem Vertrag, und da werden sich jetzt mehrere Streitigkeiten entwicken: Die Abschlashöhe wird nicht angepasst werden (8.4 AGB), der Anwalt Stapf wird versuchen seine Gebühren und die offene Forderung einzutreiben (8.7 AGB), BEV wird versuchen den Bonus zu sparen und zu guter Letzt werden die pro Überweisung 2,00€ kassieren wollen (8.2 der AGB). Ob das nachher vor Gericht durchgeht ist erstmal egal, die ganze Nummer wird jedenfalls ziemlich unangenehm werden fürchte ich...
Viel gelabert, ich kann nur die Empfehlung geben sich VOR irgendwelchen Schritten hier im Forum zu informieren und die Vor- und Nachteile zu diskutieren, da sind echte Spezialisten unterwegs die in der Regel gerne helfen...😏
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nichtmituns am 02. September 2016, 21:49:23
Hallo Erdferkel,
wir haben uns durchaus Gedanken gemacht, ob es sich lohnt wegen dieser geringen Summe einen Aufstand zu machen. Aber, wenn es keiner tut, dann geht es halt immer so weiter. Es handelt sich um organisierten, knallharten Betrug, der durch unsere Regierenden gedeckt wird. Da bleibt nur noch die Hoffnung auf die Judkative, und darauf, dass sich viele andere auch vehement auf die Hinterfüsse stellen. Wir ziehen das durch. Im Zweifelsfall hilft vor den drohenden Kosten, die eine gerichtliche Auseinandersetzung mit sich bringt, eine Rechtsschutzversicherung. Wir werden, falls es dazu kommt, das Urteil veröffentlichen. Im Übrigen werden wir Schlichtungsversuche ablehnen, da die "Schlichter" ohnehin von der Energiewirtschaft finanziert werden. Das bringt in soweit nicht.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 03. September 2016, 09:53:12
Moin Nichtmituns,
es ist absolut richtig sich da auf die Hinterbeine zu stellen und sich ggf. auch an die Verbraucherzentralen zu wenden, die Judikative wird von sich aus wenig unternehmen. Bei der Almado hat es bis July 2016 gedauert bis die Verbraucherzentrale da ein Urteil erstritten hat (weiss jemand ob das inzwischen rechtskräftig ist oder wurden Rechtsmittel eingelegt?), vorher war da jeder Einzelkämpfer. Das mit der Schlichtungsstelle kann ich nicht bestätigen, die haben meinen Feldzug gegen Almado sehr gut unterstützt, der Schlichtungsprozess ist halt langwierig.
RSV schön und gut, meine will 150,- SB, und ob man eine Kostenzusage auch über mehrere Instanzen bekommt steht in den Sternen. Bei dem Streitwert ist in der Regel beim Amtsgericht schluss, und da gibts Richter die sich an einem schlechten Tag auch mal über solche "Bagatellklagen" aufregen und Urteile fällen die kaum nachvollziehbar sind.
Ich hau jetzt mal meine Kündigung an die BEV raus, mal schauen ob ich eine Reaktion bekomme!
Ie wollt ihr weiter vorgehen?
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nichtmituns am 03. September 2016, 20:37:06
Moin Erdferkel,
wir haben gekündigt und die Bestätigung liegt seit gestern vor. Dennoch versucht die BEV den Vertrag vorzeitig zu beenden, um sich den Bonus zu ersparen. wenn die RSV aussteigt zahlen wir halt selbst. Gott sei dank sind wir dazu in der Lage. Aber wir sehen dass so. Manchmal ist es nur ein kleines Steinchen, welches eine Lawine auslöst. Und, je mehr diesen Weg gehen, oder gehen können, sollten das dann auch tun. Auch wenn eine "Niederlage" mal schmerzt. Ohne Widerstand wird sich allerdings auch nichts ändern, und es wird immer schlimmer und dreister. Vlt. sollte man überlegen, wie man organisiert gegen diese Kriminellen vorgeht. Es ist ja leider nur der "157362ste" Einzelfall.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 14. September 2016, 09:48:57
Guten Morgen zusammen, das scheint wirklich eine interessante Nummer zu werden:
Ich hab ja meine Kündigung zum 31.03.2017 per Fax an die in den AGB genannte Nummer geschickt, die 2 Wochen Frist für die Bestätigung des Kündigungstermins läuft Freitag ab, -bisher erfolgte keine Reaktion.
Ich fange jetzt an die nächsten Schritte zu planen, vieleicht hat jemand noch einen Tip?

Ich würde dann am Montag eine Mail an den Kundendienst schicken und auf das Fax verweisen, nochmal 2 Wochen Frist für die Kündigungsbestätigung einräumen und weitere Schritte ankündigen wenn auch diese verstreicht. Spontan fallen mir 3 Möglichkeiten ein:
1. Einschalten der Schlichtungsstelle, da wären dann in der Beschwerdemail statt der 2 Wochen 4 Wochen Frist einzuräumen
2. Kündigung durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen und die Kosten in Rechnung stellen
3. Feststellungsklage dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und zum 31.03.2017 zu beenden und der Anschluss beim Netzbetreiber freizugeben ist.

Auf jeden Fall Warnung an Alle Kunden: Zeit einplanen, das scheint nicht reibungslos abzulaufen!!   >:(

Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 14. September 2016, 15:09:36
Update: Hab mit meinem Netzbetreiber Bayernwerk telefoniert um den aktuellen Zählerstand durchzugeben, da hätte ich die zu hoch angesetzten Abschläge dann in der Mail gleich mit bemängelt, und da fragt mich die Mitarbeiterin doch nicht plötzlich ob ich schon einen neuen Anbieter hätte, da würde eine Versorgungsabmeldung zum 31.03.17 vorliegen, ob wir ausziehen oder Interesse an einem Angebot hätten??? Warscheinlich von Eon, die stecken doch unter einer Decke... hab dankend abgelehnt.
Bin trotzdem schonmal etwas besänftigt, mal abwarten ob und wann die Bestätigung vom Versorger eintrudelt.

 8)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Makebo am 14. September 2016, 15:49:30
E.ON-Angebot durch Bayernwerk, soviel zum Legal Unbundling und Diskriminierungsfreiheit...!

und da fragt mich die Mitarbeiterin doch nicht plötzlich ob ich schon einen neuen Anbieter hätte, da würde eine Versorgungsabmeldung zum 31.03.17 vorliegen, ob wir ausziehen oder Interesse an einem Angebot hätten??? Warscheinlich von Eon, die stecken doch unter einer Decke... hab dankend abgelehnt.

 8)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 14. September 2016, 16:22:38
E.ON-Angebot durch Bayernwerk, soviel zum Legal Unbundling und

Ohh, bitte nicht falsch interpretieren, das mit Eon ist reine Spekulation von mir, ist der lokale Grundversorger hier... Vieleicht makelt sie das ja nebenbei privat, Hab das gleich unterbunden und abgelehnt, kümmer ich mich selber drum, ist ja auch noch viel zu früh..
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 15. September 2016, 08:09:38
Ich würde dann am Montag eine Mail an den Kundendienst schicken und auf das Fax verweisen, nochmal 2 Wochen Frist für die Kündigungsbestätigung einräumen und weitere Schritte ankündigen wenn auch diese verstreicht. Spontan fallen mir 3 Möglichkeiten ein:
1. Einschalten der Schlichtungsstelle, da wären dann in der Beschwerdemail statt der 2 Wochen 4 Wochen Frist einzuräumen
2. Kündigung durch Gerichtsvollzieher zustellen lassen und die Kosten in Rechnung stellen
3. Feststellungsklage dass der Vertrag ordnungsgemäß gekündigt wurde und zum 31.03.2017 zu beenden und der Anschluss beim Netzbetreiber freizugeben ist.

Auf jeden Fall Warnung an Alle Kunden: Zeit einplanen, das scheint nicht reibungslos abzulaufen!!   >:(
Gut und richtig ist auf jeden Fall, für den ganzen Prozess ausreichend Zeit einzuplanen. Ein Problem taucht manchmal noch insofern auf, als manche Versorger gerne nach der Kündigung die Zahlung der Abschläge nicht mehr per Lastschrifteinzug einziehen möchten sondern eine manuelle Überweisung vom Kunden verlangen (vermutlichl um zu verhindern, dass die letzten Abschläge zurück gebucht werden, wenn der Bonus nicht gezahlt wurde :( ). Hier muss man ggf. entscheiden, ob man das mitmacht oder sich dagegen wehrt.
Problem in dem ganzen Verfahren ist ja letztlich der Nachweis des Zugangs der Kündigung. Daher sehe ich Ihre Varianten 1 und 3 als nur begrenzt tauglich an, da Sie den Faxzugang nicht endgültig nachweisen können. Ihr Protokoll über das Gerät ist ein technisches Protokoll, was möglicherweise auch bei bestimmten Systemzuständen ausgegeben wird, die nicht mit dem Zugang beim Empfänger gleichzusetzen sind. Es gibt da schon Rechtsprechung in beide Richtungen, weshalb mir an dieser Stelle dieser Weg zu aufwendig wäre.

Die Zustellung per Gerichtsvollzieher mit Kostenerstattung sehe ich als nicht machbar an, da Sie Ihre Zustellungskosten in der Regel nicht beim Empfänger geltend machen können.
ich habe in den letzten Jahren mehrfach bei Problemfällen das Einschreiben mit Rückschein gewählt und mir bei meiner (freundlichen) Poststelle den Inhalt des Einschreibens auf der Kopie bestätigen lassen. Da das Schreiben ja nur ein Zweizeiler ist, hat die Dame in der Poststelle dieses freundlicherweise schriftlich bestätigt (hatte natürlich den Bestätigungssatz mit Übereinstimmung mit dem versandten Schriftstück vorgedruckt). Bei weniger Entgegenkommen hätte ich eine eigene dritte Person mitgenommen zur Bestätigung.
Aber auch hier muss man natürlich frühzeitig agieren, da der Empfänger die Abnahme des Einschreibens "verweigern" kann (durch nicht abholen). Dann bleibt tatsächlich nur der Gerichtsvollzieher.
Den habe ich aber in fast 10 Jahren regelmäßigem Lieferantenwechsel noch nie gebraucht.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 15. September 2016, 09:40:44
Hallo bolli, Bev bucht auch nach Kündigung weiter ab, habe jedenfalls keine derartige Klausel wie in den Almado AGB gefunden.
Es sieht ja ganz gut aus, Versorgungsabmeldung liegt beim Netzbetreiber vor, da wird die Bestätigung hoffentlich doch noch kommen, @Nichtmituns hat ja auch eine Kündigungsbestätigung erhalten.
Ich habe das gestern auch mal gegoogelt, Zustellung durch Gerichtsvollzieher ist gar nicht viel teurer, wenn man alle benötigten Kopien (insgesamt 3 Ausfertigungen des Schriftsatzes) fertig beilegt sind da wohl 10,-€ Gebühren fällig, oder kommt da noch was dazu?
Der Zugangsnachweis ist glaube ich zumindest bei Einschalten der Schlichtungsstelle in der Situation kein Problem: Es wurde per Fax und nochmal per Mail gekündigt UND es wäre noch reichlich Zeit für eine ordentliche Kündigung, die hätte spätestens 6 Wochen vor Vertragsende, also Mitte Februar 2017 zu erfolgen. Vorteil ist auch, daß hier eine "unabhängige" Stelle in den Vorhang eingeschaltet wird, da würden ja dann wohl der Vorgang inkl. Dokumente mit bitte um Stellungnahme von der Schlichtungsstelle nochmal an die BEV geschickt, da hat jedenfalls damals auch Almado endlich reagiert.

Ich bin mal gespannt was der Briefträger die nächsten Tage bringt.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 17. September 2016, 17:03:13
Hurra, Kündigungsbestätigung ist da!

Ohmanoman, was für ein Laden, da scheints echt noch zu haken im Getriebe:

Schreiben datiert auf München, den 12.09.2016,

Sehr geehrter Kunde,
gerne hätten wir sie blabla......
Leider haben Sie Ihren Vertrag gkündigt. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt Ihrer Kündigung vom 16.10.2016
Es ist schade blabla...
Wir werden unsere vertragliche Leistung zum 31.03.2017 einstellen.

Kann ich das so akzeptieren oder sollte ich da Korrektur fordern?? Kündigung ist glaube ich am 02. oder 03.09.2016 gefaxt worden, müsste ich nachschauen?
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 19. September 2016, 07:06:33
Ich würde denen einen einfachen Brief (ggf. auch Fax) schicken mit dem richtigen Kündigungsdatum (und dem süffisanten Hinweis, dass auch sie wohl kaum in die Zukunft schauen könnten, um ein Schreiben vom 16.10.2016 bereits am 12.09.2016 zu beantworten). Rechtliche Relevanz dürfte es nach jetzigem Stand nicht haben.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 19. September 2016, 11:41:27
Guten Morgen Bolli, bäähhh, ich werde da wohl wirklich nochmal schreiben müssen, beim Prüfen der Kunden- und Vertragsnummer ist mir in dem Schreiben mit der Ankündigung der Abschlagserhöhung noch was aufgefallen, und das kann so auch nicht bleiben:
Vertrags- und Versorgungsbeginn war der 01.04.2016, an diesem Tag erfolgte auch die erste Abbuchung, Fälligkeit immer am 1. des Monats. Mit Schreiben vom 22.7. kam dann die Info dass der Abschlag ab 01.09.2016 bis zum Ende der Belieferungsperiode auf 89,- € angepasst wird und zu folgenden Terminen fällig ist: 01.09.16, 01.10.16..usw.01.03.2017 und 01.04.2017.
Die wollen am 01.04.2017 noch einen 13. Abschlag einziehen? Das können die abhaken!
Das ist wohl ein Standardschreiben, nur Netzbetreiber und Anschlussdaten und Abschlagstermine sind individuell ergänzt, ist das bei anderen Betroffenen auch so?
Ich schreib heute Abend ein Briefchen und werde um Richtigstellung aller Punkte bitten.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Stromkunde2480 am 22. September 2016, 11:18:55
Hallo, ich bin auch Kunde der BEV und kann mich den Beschwerden nur anschließen. Verzögerte Jahresabrechnung, Neukundenbonus wurde nur nach mehrmaliger Aufforderung als Verrechnungscheck versandt und zuletzt eine "willenlose Erhöhung" der monatlichen Abschlagzahlung. Es ist kompliziert die Hotline per Telefon zu erreichen und wenn dann kein Einlenken selbst aufgrund stichhaltiger Argumente.

ABER ich fand einen Weg, wie ich meinen zu viel gezahlten Abschlag zurück überwiesen bekommen habe und wie meine Kündigung zum Jahresende (Ende 2016) schriftlich bestätigt wurde:
1. Schriftlich Widerspruch einlegen (vorsichtshalber mit Begründung) und per Einschreibe-Rückschein an die BEV. Der Rückschein kam aus der Albert-Einstein-Str. 2b in Offenburg zurück (Einwurfeinschreiben würde wahrscheinlich schon langen).
2. Gesetzliche Antwortzeit - 4 Wochen - abwarten. Es wird keine Antwort kommen.
3. Sachverhalt online der Schlichtungsstelle Energie melden: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
4. Innerhalb von 3 Tagen hatte ich die Differenz auf meine Bankkonto zurücküberwiesen bekommen und noch eine paar Tage später hatte ich eine Bestätigung der Kündigung inkl Entschuldigung der BEV erhalten.

Also es geht auch anders, aber so hält man natürlich keine Kunden.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nichtmituns am 25. September 2016, 20:07:57
Moin, moin, an Alle.
Also wir müssen hier klar sagen, dass es sich lohnt, sich auf die Hinterbeine zu stellen. Man muss es entsprechend konsequent angehen.
Wir haben Ende der letzten Woche, sowohl von der BEV, als auch von dem durch die BEV eingeschalteten Rechtsanwalt eine Erklärung erhalten, dass der Vertragsstand, wie ursprünglich abgeschlossen, wiederhergestellt wurde. Weiterhin wurden die Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren ausgebucht. Sogar für eine Entschuldigung hat es gereicht.
Das soll Euch alle ermutigen nicht aufzugeben.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Inge1 am 04. Oktober 2016, 18:21:15
Hallo Ihr bisher berechtigt Unzufriedenen.

Ich war bereits 3 x Kunde bei BEV, 1 x über Check 24 verbrauchsabhängiger Tarif, 1 x über Check 24 Pakettarif, jetzt direkt bei BEV. Immer mit 1 Jahr Pause wegen des Neukunden-Bonus. Bisher war alles ok. Den Hinweis auf Bonus-Scheckanfordung am Ende der Rechnungen habe ich lächelnd akzeptiert. Offensichtlich übersehen diesen einige Kunden - zu Gunsten der BEV.
Jetzt hat BEV das "Spiel" mit der angeblichen Meldung des Netzbetreibers über einen fiktiven Verbrauch und Erhöhung (ca. Verdoppelung) des monatlichen Abschlags bei mir auch versucht. Ich habe sofort 2 x per Mail widersprochen - mit Beweisen über den tatsächlichen Verbrauch.
Keine Reaktion seitens BEV.
Meine Hausbank hat den zu hoch abgebuchten Betrag zurückgehen lassen und mir empfohlen, abzuwarten, also nicht von mir aus den vereinbarten bisherigen Abschlagsbetrag zu bezahlen.
Welch Wunder: Von der Kanzlei Stapf, Offenburg kam ein freundlicher Brief:
Ich kann Ihnen mitteilen, dass ihr Verbrauch nochmals neu berechnet wurde und der Abschlag wieder den alten Betrag beträgt. Bitte überweisen Sie den Rückstand (ohne jegliche Gevbühren) und sodann die monatlichen Abschläge ab sofort direkt.
Sie können sich gerne bei der BEV direkt melden, sofern Sie wieder am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.

Es ist mir unverständlich, wie die BEV mit dieser Methode Kunden gewinnen will.
Auch für mich ist es jetzt der letzte Vertrag mit BEV.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 24. Oktober 2016, 12:02:41
Hallo nochmal, auf das von mir in Antwort #29 angekündigte Schreiben an die BEV erfolgte keinerlei Reaktion des Versorgers, habe am Freitag die Schlichtungsstelle eingeschaltet, Verfahren läuft seit heute.

Mal sehen wie es weitergeht, bin gespannt. >:(
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 06. November 2016, 10:48:14
Neuigkeiten von der BEV:
Habe am 04.11.16 ein Schreiben der BEV erhalten, datiert auf 28.10.16, alle Punkte geklärt, Abschlag wieder wie zuvor, zuviel gezahlte Beträge werden zurücküberwiesen. Habe für die Erstattung eine Frist bis 25.11.16 gesetzt, damit wäre das dann erledigt.
Schade, daß das nur mit Druck der Schlichtungsstelle funktioniert.

edit:
Hatte diesen Kritikpunkt aus der Kündigungsbestätigung zuvor noch gar nicht erwähnt:

In der Kündigungsbestätigung schrieb die BEV:

"...Wir werden unsere vertragliche Leistung zum 31.03.2017 einstellen."

Belieferungsbeginn war der 01.04.2016, die Formulierung "zum 31.03.2017 einstellen" könnte man als einen Versuch zur Umgehung des Bonus interpretieren, Bonusanspruch entsteht erst nach einem vollständigen Belieferungsjahr. Wenn also am 30.03. zum 31.03. eingestellt wird würde hier genau 1 Tag fehlen.
BEV schreibt  jetzt hierzu:
"Ungeachtet dessen, dass mit dem Ablauf des 31.03.2017 nichts anderes als 24.00 Uhr gemeint sein kann ... bestätigen wir Ihnen sehr gerne, daß das Vertragsverhältnis... am 31.03.2017 um 24.00 Uhr sein Ende finden wird."
Aber genau so stand es in der Kündigungsbestätigung halt nicht drin... Ich bin da lieber vorsichtig.




Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Gaspreisbremse am 06. November 2016, 19:44:10
Ja, besser wäre "mit Ablauf des ersten Belieferungsjahres" oder so was.

Außerdem gilt, wie hier ja oft geschrieben "pacta sunt servanda" und es gibt keinerlei Grund, den geschlossenen Vertrag mit der entsprechenden Vertragslaufzeit einfach zu ignorieren und ein willkürliches Vertragsende einseitig neu festzusetzen.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 13. November 2016, 12:51:06
Die Gutschrift der zuviel gezahlten 75€ ist auf dem Konto eingegangen, damit ist die Sache erledigt. Wenn dann nachher mit der Bonuszahlung nichts schiefläuft...
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Frank63 am 31. Dezember 2016, 10:56:15
Hallo Leute leider habe ich das Forum zu spät entdeckt sonst hätte ich mich nie für BEV entschieden.
Bin seit 1.2.16 dort Kunde. Im Juni des Jahres habe ich eine Mitteilung erhalten, dass Aufgrund der Meldung des Netzanbieters mein Abschlag um 15% erhöht wird. Ich hab zig mal bei der BEV angerufen, kein Durchkommen, Mails geschrieben, keine Antwort. Der Witz war, dass ich dann im August, also zwei Monate nach meiner ersten Mail eine Lesebestätigung von der BEV erhielt, aber immer noch keine Antwort. Hab dann beim Netzanbieter angerufen und die gefragt, was es damit auf sich hat. Die haben mir mitgeteilt, dass die immer nur zu Beginn eines Vertrags eine Meldung an den Stromversorger machen. Bei mir sei das sogar weniger als im Vorjahr. Auf die Frage, welcher Stormversorger das war, hat man mir mitgeteilt, dass ich nicht der Erste sei, dem es bei der BEV so erging. Hab dann einen Rechtsanwalt beauftragt, dass die die alten Abschläge umgehend wieder ausführen. Hat dann auch geklappt, musste aber dennoch 5 Monate die überhöhten Abschläge zahlen. Hab umgehend gekündigt. Jetzt bin ich mal gespannt, wie das mit der Schlussrechnung läuft.
BEV kann ich absolut nicht empfehlen. Absolut unseriös, kein Service
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Wassermann139 am 14. Januar 2017, 15:55:12
Ich bin seit dem 1.8.2016 bei BEV.Nach mehrmaligem mahnen habe ich 3 Monate später meine Vertragsunterlagen bekommen.In diesen Unterlagen war aber auf einmal von einem Neukundenbonus von 259,-€ keine Rede mehr,lediglich der angegebene Rabatt wurde erwähnt.Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteili wird das sie mich auf Überweisung umgestellt haben.Das kommt mir bekannt vor .Bei Telda Fax fing es auch so an .
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 16. Januar 2017, 11:30:51
Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteili wird das sie mich auf Überweisung umgestellt haben. Das kommt mir bekannt vor .Bei Telda Fax fing es auch so an .
Haben Sie vielleicht Ihren Vertrag schon gekündigt ? Das wird nämlich zumeist immer dann gemacht, wenn der Vertrag gekündigt wird. Zumindest dann kurz vor Vertragsende, vermutlich, damit mögliche Überschüsse nicht direkt zurück gebucht werden. Und die hat man wegen des Bonusses ja meist.

Die Summe des Bonus steht in den seltensten Fällen in den Vertragsunterlagen. Da steht immer nur der Prozentsatz. Letztlich ist die Höhe ja nicht fixiert sondern berechnet sich an Ihrem Verbrauch. Ist der geringer, ist auch der Bonus geringer (nur höher ist er meist nicht bei höherem Verbrauch ;) ). Das ist also ein normales Verhalten.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 16. Januar 2017, 11:40:31
Heute habe ich ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteili wird das sie mich auf Überweisung umgestellt haben. Das kommt mir bekannt vor .Bei Telda Fax fing es auch so an .
Haben Sie vielleicht Ihren Vertrag schon gekündigt ? Das wird nämlich zumeist immer dann gemacht, wenn der Vertrag gekündigt wird. Zumindest dann kurz vor Vertragsende,...

Bei diesem Anbieter wohl nicht, habe ja auch schon vor Monaten zu Ende März 2017 gekündigt, die Buchen weiter ab. Steht auch nichts dazu in meinen AGB von Stand Januar 2016.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 03. Februar 2017, 18:49:10
absolut unseriös ist milde ausgedrückt, ich finde so etwas schon kriminell!!

Hallo,

ich wollte Kunde der BEV werden und hatte am 19.09.2016 online einen Vertrag geschlossen, den ich drei Tage widersprochen habe.
Es kam auch unverzüglich eine Bestätigung, dass der Vertrag aufgehoben ist und die BEV es bedauert, dass ich mich so entschieden hätte.

Damit war die Sache für mich abgeschlossen.

Aber vertan, am 01.01.2017 buchten die dreist bei mir 103 € ab, was ich sofort durch meine Bak habe wieder zurück holen lassen.
Just 10 Tage später kam ein Schreiben, mit dem Wortlaut, dass die Lastschrift geplatzt sei, was ja nicht stimmt, denn ich habe das Geld zurückbuchen lassen und ich möge, um eine Stromsperre zu vermeiden unverzüglich 103 € + 10 € Mahngebühren zahlen.

Auf dieses Schreiben habe ich per Mail mit Lesebestätigung, was auch bestätigt wurde, per Fax und per Post mir verbeten so etwas zu behaupten.
Füge den Brieftext nahstehend ein:


BEV
Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH
Nymphenburger Str. 154

80634 München





Kd.-Nr.: .........
Vertr.-Nr.: .......
Ihre Mahnung vom 11.01.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihrer Mahnung - (Anlage 3) - vom 11.01.2017 widerspreche ich auf das Schärfste, denn ich stelle fest, dass Sie nicht ab 01.01.2017 mein Stromlieferant sind! Ferner weise ich eindringlich darauf hin, dass ich der Ausführung der Lastschrift widersprochen habe, da Sie kein Recht mehr hatten, das Lastschriftmandat zu nutzen, dass ich hiermit noch einmal ausdrücklich widerrufe.


Begründung:
1.   Den am 18.09.2016 online abgeschlossenen Stromliefervertrag habe ich bereits einen Tag später, also am 19.09.2016 fristgerecht widerrufen.

2.   Diesen Widerruf haben Sie, wie Sie aus der Anlage 1, 3 Seiten ersehen können, am 23.09.2016 per E-Mail schriftlich bestätigt.

3.   Am 29.09.2016 sendeten Sie mir erneut eine AB, der ich sofort und unverzüglich per Fax und Telefon widersprochen habe – siehe Anlage 2, 2 Seiten.

4.   Telefonisch hat mir Frau Kupper aus Ihrem Haus am 01.10.2016 um 11:54 Uhr den Eingang des erneuten Widerspruch bestätigt und mitgeteilt, dass die erneute AB gegenstandslos ist.

Aus v.g. Punkten betrachte ich Ihre Mahnung als Gegenstandslos und bitte um schriftliche Bestätigung, gerne per E-Mail, dass das Konto als ausgeglichen und der Vertrag als aufgehoben an zu sehen ist.

Vielen Dank im Voraus.



Auf den Brief habe ich der Form eine Antwort erhalten, dass mich gestern ein Inkassoanwalt angeschrieben hat mit den gleichen Formullierungen, nur dass er unterdessen mit den Inkassokosten zusammen fast 200 € haben wolle und das zwar zackig bis zum 08.02.2017

Nun habe ich per Einschreiben/Rückschein diesen Anwalt angeschrieben, wie nachstehend zu lesen und nun warte ich mal ab, was nun passiert.

Einschreiben/Rückschein
Rechtsanwalt
XXXXX
XXXXX


Aktenzeichen: AZ ...../2017
Ihr Schreiben vom 27.01.2017, Eingang 02.02.2017


Sehr geehrter Herr XXXX,


die von Ihnen angeführte Forderung zu o.g. Aktenzeichen ist nicht berechtigt, da kein gültiger Stromliefervertrag mit der

   BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH

existiert.

Ein am 18.09.2016 online geschlossener Stromliefervertrag wurde von mir fristgerecht am 22.09.2016 widerrufen, siehe Anlage 1.

Dieser Widerruf ist von der BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH am 23.09.2016 per E-Mail schriftlich bestätigt worden, siehe Anlage 2.

Somit ist kein Stromliefervertrag zustande gekommen.

Sollte die Ankündigung einer Stromsperre, zu der die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH nicht berechtigt ist, vollzogen werden, werde ich die BEV Bayrische Energieversorgungsgesellschaft mbH voll in Haftung nehmen.

Erbitte bis zum 08.02.2017 einen Erledigungsvermerk und um nochmalige Bestätigung der Widerspruchsanerkennung vom 23.09.2016.

Mit freundlichem Gruß


Ich kann nur jedem Raten!
Finger weg von BEV!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 04. Februar 2017, 09:16:03
Die BEV ist schon ein besonderer Anbieter, spannende Geschichte! Ich würde unbedingt auch auf Löschung der Daten bei dem Inkassoanwalt bestehen. Und vieleicht mal beim Netzbetreiber anfragen wer da aktuell Versorger des Anschlusses ist, nicht dass die BEV sich da trotz Widerspruch aus Versehen doch angemeldet hat!
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 04. Februar 2017, 11:29:01
Ganz lieben Dank für den Hinweis und ich werde sicherlich auf Löschung bestehen und auch den Netzbetreiber kontaktieren.  :)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 04. Februar 2017, 12:07:55
Habe gerade einfach mal mit der BEV telefoniert und jetzt kommt der Hammer!!

Die Dame, die ich am Telefon hatte, hat mir bestätigt, dass es gar keinen aktiven Vertrag mehr gibt, da der in der gesetzlichen Widerspruchszeit von mir widerrufen wurde und auch von denen bestätigt wurde, dass der Widerruf angenommen sei.

Man habe wohl vergessen gewisse Kennzeichen in der EDV zu setzen und so wäre alles ans Rollen gekommen.

Man wolle sich jetzt darum kümmern.

Warten wir mal ab!
Ich berichte weiter:
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 08. Februar 2017, 11:59:27
Heute habe ich nachstende Mail erhalten, wo sich die BEV entschuldigt hat.

Sehr geehrter Herr Günter XXXX,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Der Fehler liegt ganz klar auf unserer Seite, ich möchte mich hierfür und
für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Der Vertrag wird selbstverständlich storniert .
 


Ich habe dann noch nachtsehndes geantwortet:

Ticket-Nr.: [Ticket#........................905]
Kd.-Nr.: XXXXXX
Vertr.-Nr.: XXXXXX
Ihre Mail vom 08.02.2017


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre Entschuldigung habe ich erhalten.

Es ist schon erstaunlich, dass mindestens 10 E-Mails, diverse Faxe und Briefe benötigt wurden, wobei Sie es zu Beginn der Episode noch nicht einmal für nötig hielten auf Mails und schriftlichen Mahnungswiderspruch per Post, wie Fax und Mail zu reagieren.

Nein, Sie hetzten gleich einen Inkassoanwalt auf mich.

Das alles hat mich Telefonate, Papier, Porto an Sie, sowie ein Einschreiben/Rückschein an den Inkassoanwalt und vor allem Nerven gekostet.

Hier erwarte ich eine Entschädigungszahlung der mir entstandenen Kosten, Beleg für Einschreiben/Rückschein lege ich in Kopie bei, in Höhe von

30,00 €

Das ist noch wenig, denn wenn ich mir einen Anwalt genommen hätte, denn Sie hätten ja verloren, dann wäre es für Sie teurer geworden.
Diese Zahlung erwarte ich bis zum 20.02.2017 auf mein Konto:
IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXX      BIC: XXXXXXXXXXXX

Sollte ich nun keinen Geldeingang feststellen, werde ich dann einen Inkassoanwalt einschalten.

Vielen Dank im Voraus.


Mit freundlichem Gruß



Günter XXXX


Anlage: Kopie Einschreiben/Rückschein

Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: basteltante am 04. März 2017, 15:13:51
 >:( so wir hatten heute dann auch Post vom Anwalt der BEV im Briefkasten .

Noch nie hatte ich so ein unseriöses Stromunternehmen wie die BEV Energie .

 Unser Vertrag beläuft sich auch einen Jahresverbrauch von 3800 kw mit einer monatl  Zahlung von 82 euro. Nachdem die BEV dann ab dem Monat 3 dann 95 Euro abgebucht hatte trotz meinem ausdrücklichen wiederuf habe ich dann das Geld zurückgebucht und die 82 online überwiesen .

Das ganze ging dann jetzt ein paar Monate so weiter und dann kam eine Rechnung wir müssten einen Abschlag von 78 Euro noch bezahlen  ::) 
ich natürlich wieder geschrieben wir würden ihnen gar nichts schulden und dann musste ich noch mals den Zählerstand durchgeben , den ich ja schon mehrmals innerhalb der letzten Monate durchgegeben hatte . Dann kam auf einemal ein schreiben das sie den Abschlag auf 82 Euro reduziert hätten. Die haben se doch nicht mehr alle an der Latte.

Übrigens hatte ich zwichenzeitlich auch mit der rheinischen Netzgesellschaft  telefoniert und die Dame am Telefon hat mir bestättigt das die Zahlen die die BEV mir berechnet hat nicht stimmen.

Die grösste Lachnummer in dem Schreiben von dem Anwalt, ist die Androhung der Stromsperre zum 29.04.2017  , was haben wir doch für ein Glück das wir zum 31.03.2017 gekündigt haben  ;)

ich werde nächste Woche meinem Anwalt die Sache übergeben und dann kann der auch direkt wegen dem Bonus nachschauen .

Wo kann ich mich noch über dieses Unternehmen beschweren , gebt ihr mir da bitte mal hinweise denn so eine Firma darf nicht auf die Menschheit losgelassen werden .

Ich denke mal die Bundesnetzagentur und den Verbraucherschutz oder habt ihr noch was anderes .

Danke für eure Antworten.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 04. März 2017, 18:01:26
Bundesnetzargentur und Verbraucherschutz ist gut, aber ich bin überzeugt, dass das die wnigsten lesen.

Solltest Du über Verivox oder Check24 den Tarif bei der BEV gebucht haben, hast Du die Möglichkeit dort eine entsprechende negative Bewertung abzugeben.

Das wirkt sicherlich besser, denn auf den Portalen surfen die meisten herum
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 06. März 2017, 15:15:56
Noch 25 Tage, das Ende ist nahe! Unfassbar: Ich hatte ja schon Zoff mit denen wegen Kündigungsbestätigung und erhöhten Anschlägen, jetzt dieses:
Statt des vereinbarten Abschlages in Höhe von 64,-€ hat die BEV Anfang Februar nur 36,-€ abgebucht... ohne Ankündigung oder Nachricht... am 03.03. dann wieder 64,-€. Das ist wirklich zum ..... Scheint dort nicht möglich zu sein 12 gleichbleibende Abschläge einzuziehen, mein Konto sieht jetzt so aus:
8 Abschläge a 64,-€,
3 Abschläge a 89,-€,
1 Erstattung a 75,-€,
1 Abschlag a 36,-€
Das ist wirklich das Allerletzte, ich freu mich jetzt auf die Schlussrechnung, hab das Messer schon zwischen die Zähne geklemmt und schwinge den Enterhaken.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 06. März 2017, 15:50:39
@Günter51: Gabs eigentlich eine Reaktion der BEV auf die geforderten 30,-€ Entschädigung? Wenn man da keine Lastschriften von denen stornieren kann wird das sehr schwierig durchzusetzen sein.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 06. März 2017, 18:15:28
@Erdferkel
Selbstverständlich nein, was ich auch nicht erwartet hatte!  :(

Aber Versuch macht klug und ein blindes Huhn findet auch einmal ein Korn :) aber leider kein gefunden!

Habe Verivox und Check24 angeschrieben und von den Machenschaften von BEV und diesem Forum berichtet, aber auch  da keine Anwort erhalten. Höchstwahrscheinlich, weil die zu gut an den Vermittlungen verdienen und das ist eigentlich die größte Sauerei!
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: schönhauser am 13. März 2017, 11:49:43
Vorweg möchte ich jedem, der sich hier vor Vertragsabschluss über die BEV informiert, dringend raten, sich den Wechsel zu diesem Anbieter unter Einbeziehung der Kommentare hier und auf ReclaBox (http://de.reclabox.com/firma/4123-BEV-Bayerische-Energieversorgungsgesellschaft-mbH) gründlich zu überlegen. Meine Erfahrungen nach einem Jahr sind durchweg negativ:

Nun läuft die Sechswochenfrist morgen ab, eine Rechnung liegt hier noch nicht vor. Ohne den Bonus beträgt alleine die Überzahlung rund 260 Euro. Telefonisch hat mir die BEV vorhin zwar den rechtzeitigen Zugang des Zählerstandes bestätigt, aber auch, dass die Rechnung noch nicht erstellt sei. Auf Anraten der Schlichtungsstelle Energie e. V. habe ich meine telefonische Beschwerde bei der BEV nochmals per E-Mail nachgeschoben.

Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Didakt am 13. März 2017, 17:22:05
@ schönhauser,

an Ihren vorgenommenen Maßnahmen ist kaum etwas auszusetzen, aber an der Form Ihres Vorgehens schon. Hier im Forum wird ständig darauf hingewiesen, mit den „Billigheimern“ sicherheitshalber niemals über die Hotline oder per E-Mail zu korrespondieren, sondern grundsätzlich in Schriftform mit Einschreibebrief, insbesondere dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass mit einer gebräuchlichen Kommunikation nicht zu rechnen ist (telefonische Nichterreichbarkeit, inkompetente GP, Online-Ausschluss usw.).
Allerdings bietet es sich als zweckmäßig an, solche Schreiben parallel vorab im PDF-Format per E–Mail-Anhang an die firmeneigenen Schlichtungsbeauftragten zu senden, wenn in den AGB darauf verwiesen wird.

Ihre Forderungen auf der Zählerkarte zu artikulieren, war doch allein schon deshalb problematisch, um notfalls daraus später einen gerichtsfesten Beweis zu „gestalten“. Zu bedenken ist dabei doch auch, dass es besondere Umstände erfordert, einen Beleg dieser Art und auch E-Mail-Inhalte bei der Online-Einleitung eines Schlichtungsverfahrens als Beweismittel an die Schlichtungsstelle Energie hochzuladen. Übrigens, die Überzahlung von 260 € hätten Sie ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen.

Mit Hilfe der Schlichtungsstelle werden Sie aber sicher Ihre Forderungen durchsetzen. Viel Erfolg dabei.

Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Günter51 am 13. März 2017, 17:30:42
@Didakt

Das ist sicherlich alles richtig, was Sie da schreiben!

Auch ich wechsel jedes Jahr den Stromanbieter, aber das, was mir mit der BEV passiert ist, ist noch bei keinem einzigen Anbieter passiert.

Recht  geben muss ich Ihnen auch, dass man den Weg Einschreiben, wenn möglich mit Rückschein handeln soll, denn als ich das gemacht habe, nach unzähligen Mails und Telefonaten, da wurde die Sache zu meiner Zufriedenheit mit der BEV beigelegt.

Gekostet hat es mich halt das Porto, aber viel schlimmer Nerven.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Didakt am 13. März 2017, 21:38:00
@ Günther51

Zitat von: von Ihnen
Gekostet hat es mich halt das Porto, aber viel schlimmer Nerven.

Mit der Zeit kommt die Gelassenheit! Ihren Fall habe ich verfolgt. Stringentes Vorgehen zahlt sich doch aus und manchmal auch, den Empfehlungen hier im Forum und denen des BdEV zu folgen. Leider geschieht das sehr oft immer zu spät.
Im Umgang mit den „Billigheimern“ gilt manchmal: Kein Preis ohne Fleiß. Alternative zur Grundversorgung. Betrachten Sie Ihr erfolgreiches Durchsetzen als Belohnung, als Äquivalenz zum ertragenen Ärger!

Noch zwei Hinweise:
Sie haben keine Chance, Ihre Forderung von 30 € durchzusetzen, wie es etwa RA könnten. Aber Auslagen, z. B. Porto, Fahrtkostenersatz u. ä. sind schon erstattungsfähig.
Bei der ggb. Rechtslage hätten Sie den Inkassodienst ohne jegliche Reaktion zu Ihrer großen Freude bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag auflaufen lassen sollen. Siehe hierzu die Empfehlungen des BdEV.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: schönhauser am 14. März 2017, 10:59:44
@ Didakt

Ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Nur, was genau wollen Sie mir mit den vielen schönen Worten nun sagen? Ein Anbieter, der partout nicht auszahlen will (oder womöglich gar nicht mehr kann?), wird vom hier als Allheilmittel gepriesenen Einschreiben wirklich sehr beeindruckt sein. Nun habe ich den Zählerstand sowohl per Telefon, als auch per E-Mail und per Einschreiben durchgegeben. Auf gleichen Wegen auch die Verbraucherbeschwerde hinsichtlich der Nichteinhaltung der Frist nach §40 EnWG. Die Schlichtungsstelle Energie e.V., die ich dazu um Rat fragte, hält im Übrigen eine E-Mail für völlig ausreichend. Und wie hätte ich entsprechend Ihren beachtlichen (nur leider geheim gehaltenen) Kenntnissen die Überzahlung von 260 € ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen? Vielleicht wollen Sie das diesen Punkt einmal konkreter fassen. Vielen Dank!
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 14. März 2017, 13:08:49
Ein Anbieter, der partout nicht auszahlen will (oder womöglich gar nicht mehr kann?), wird vom hier als Allheilmittel gepriesenen Einschreiben wirklich sehr beeindruckt sein.

1.) Ich weiß gar nicht, warum hier immer so viele Leute meinen, die ganzen Billigheimer wären schon so gut wie pleite und würden deshalb die Boni nicht mehr auszahlen, kürzen oder sonst was machen und Guthabenrückzahlungen verschleppen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Ganze keine Frage der Liquidität sondern des Geschäftssystems ist. Die WOLLEN das Geld erst mal nicht auszahlen.

2.)Es geht dabei auch weniger darum, den Anbieter zu beeindrucken sondern vielmehr darum, dass Sie SICH SEBLST in die Lage versetzen, ggf. bei einer Klage Ihrerseits auf Herausgabe nachweisen zu können, dass Sie den Zählerstand mitgeteilt haben UND VOR ALLEM, dass der Anbieter diese Information auch erhalten hat, denn sonst kann er sie natürlich nicht berücksichtigen. Diese und andere wichtige Informationen nur telefonisch abzugeben ist auf jeden Fall mehr als wackelig, da Sie keinerlei Nachweise über das Gesagte haben (Mitschneiden dürfen Sie so ein Gespräch übrigens nur, wenn der Gegenüber dem vorher zustimmt).
Das emails nicht dort ankommen wo sie hin sollten, wäre nicht das erste Mal. Wenn Sie keinen anderweitigen Nachweis des Zugangs der Daten haben, werden Sie zumindest vor Gericht sehr schnell die Grenzen der Aussage der Schlichtungsstelle erfahren, wenn  der Versorger den Zugang mit Nichtwissen bestreitet.
Für die Verfahren der Schlichtungsstelle, sprich für die Fristsetzung an den Versorger, bevor ein Antrag bei der Schlichtungsstelle eingereicht wird, reicht die email tatsächlich aus, da die Verfahrensgrundlage dort eine andere ist.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Didakt am 14. März 2017, 16:20:39
@ schönhauser

Zitat von: Ihnen unter Antwort #52
…Im Laufe des vergangenen Jahres stellte sich heraus, dass mein Stromverbrauch deutlich niedriger liegen würde, als im Vorjahr. Nach offizieller Ablesung des Zählerstandes durch den Stromnetzbetreiber im November 2016 bat ich die BEV, die beiden letzten zu leistenden Abschläge an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Meine E-Mail wurde überhaupt nicht beantwortet. Telefonisch (Wartezeit 12 Minuten) lehnte man die Reduzierung ab und stellte überdies infrage, ob bei einem derartigen Minderverbrauch der zugesagte Bonus in Höhe von 15% auf den Jahresverbrauch gewährt werden könne!
Und weiter von Ihnen unter Antwort #56:
Zitat
…Und wie hätte ich entsprechend Ihren beachtlichen (nur leider geheim gehaltenen) Kenntnissen die Überzahlung von 260 € ohne vertragliche Nachteile durchaus abwenden können und sollen? Vielleicht wollen Sie das diesen Punkt einmal konkreter fassen.

Sehr gern! Was mich allerdings ein wenig nervt, ist die Tatsache, dass diese Frage bereits mehrfach in diesem Forum ausführlich mit Textvorschlägen behandelt wurde und aus Zeitersparnis kaum jemand die Suchfunktion bedient, sondern sich lieber von einem geneigten User direkt bedienen lässt.

Zunächst in Ergänzung zu den vorstehenden Ausführungen des Users @ bolli noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen:

Zum Umgang mit EVU-Diskountern:

1.Bei einer Auseinandersetzung mit den besagten Energieverssorgern kommt es immer auf die richtige Einschätzung der eigenen Rechtsposition an, auf das eigene Durchsetzungsvermögen und auch die Bereitschaft, hierbei Ausdauer zu bewahren. Das fragwürdige Verhalten bestimmter EVU ist letztlich bewusst auf die Verunsicherung der Kunden angelegt, weil sie davon ausgehen, dass die Verbraucher/Kunden eine Konfrontation nicht lange durchhalten, sich nicht ausreichend artikulieren können und nicht zuletzt auch das Kosten/Nutzen-Verhältnis im Auge haben, wenn zur Durchsetzung der eigenen Ansprüche evtl. die Bevollmächtigung eines Anwalts in Frage kommt. Die lange Zurückbehaltung des – aufgrund zu hoch festgelegter Monatsabschläge und lange hinausgezögerter Abrechnungen – angesammelten Erstattungsguthabens und ggf. zugesagter Bonusgutschriften dient ausschließlich der Liquiditätssicherung dieser Discounter und gehört zu deren Geschäftsmodell. Wer dies als Kunde weiß bzw. durchschaut, ist gut beraten, die Verträge immer zum Ablauf des 1. Vertragsjahres zu kündigen. Im sonst folgenden Vertragsjahr greifen dann stets die in der Regel meistens die in versteckter Art und Weise bekanntgegebenen und damit rechtsgrundlosen, exorbitanten Preisanhebungen.
In solch einem Fall sollte man keinen Kompromiss eingehen, auch deshalb, weil auch ohne anwaltliche Vertretung die eigenen Ansprüche durchaus durchsetzbar sind.

2. Sie kommen Ihren vertragstypischen Pflichten und somit der vollständigen Vertragserfüllung uneinge-schränkt ohne negative Auswirkungen auf die Bonusgewährung nach, wenn Sie dem Verkäufer (Versorger) bis zur Jahresabrechnung bzw. bis zum Vertragsende den vereinbarten Kaufpreis – hier in Summe der fristgerecht geleisteten Abschläge – zahlen und die gekaufte Sache abnehmen (s. auch § 433 (2) BGB).

3. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich die von den Energieversorgern festgelegten Ab-schlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas gemäß § 41 (2) EnWG am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren müssen und nur in einer angemessenen Höhe verlangt werden dürfen. Der Ansatz überhöhter Abschläge ist unzulässig (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16.12.2014, Az: I-20 U 136/14).

4. Da Sie mit Ihren vereinbarten Abschlagszahlungen mit einer Summe von insgesamt 00,00 € Ihren zunächst prognostizierten Gesamtjahresverbrauch durch Ihren zwei Monate vor Vertragsende nachweislich geringeren tatsächlichen Verbrauch von ca. 0.000 kWh/Jahr erheblich überzahlt haben werden (ohne Bonusberücksichtigung mit ca. 0,00 €), bedarf es aufgrund dieser Sachlage nur noch der Überweisung von 2 restlichen Abschlägen in Höhe von je 00,00. Damit sind Ihre vertragstypischen Pflichten gänzlich erfüllt.

5. Also schreiben sie dem Versorger folgenden netten, stilistisch ansprechenden Brief, damit er gleich merkt, dass er es mit einem Kenner der Materie zu tun hat (die Form, E-Mail oder Brief Einschreiben Einwurf, bestimmen Sie nach Ihren Erfahrungen mit dem Versorger; am besten gerichtsfest):

7. Folgende Version bietet sich für die Schriftform an:

8. Sollten die Schreiben wirkungslos bleiben, folgt die Einschaltung der SE.

9. Die Schreiben unter 6. und 7. lösche ich nach geraumer Zeit. Edit: Gelöscht.

MfG
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 14. März 2017, 18:30:00
@didakt:  d'accord :)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Didakt am 15. März 2017, 18:06:35
@ schönhauser

Nachtrag zum vorstehenden Beitrag:
Zitat von: Ihnen unter Antwort #52
Ich hatte auf der Zählerkarte vermerkt, dass ich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die Schlussrechnung innerhalb von maximal 6 Wochen erwarte und zum 15%-igen Wechselbonus geschrieben, dass dieser laut Punkt 4.1 der maßgeblichen AGB i. d. F. vom März 2015 auszuzahlen sei und ich die "Gewährung eines anderweitigen Vorteils" gem. Punkt 4.2 ausdrücklich ablehne.
Und weiter unter Antwort #56:
Zitat
…Nun habe ich den Zählerstand sowohl per Telefon, als auch per E-Mail und per Einschreiben durchgegeben. Auf gleichen Wegen auch die Verbraucherbeschwerde hinsichtlich der Nichteinhaltung der Frist nach §40 EnWG.

Zur Ergänzung der Zählerstandsmitteilung, um den Versorger in Verzug zu versetzen, damit nach fruchtlo-sem Fristablauf sofort gehandelt werden kann: Bausteine hierzu per PM.

MfG
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 10. April 2017, 10:42:41
Meine Endabrechnung ist angekommen und überaschenderweise m.E. auch korrekt.
Ging echt schnell, Vertragsende 31.03., Zählerstand am 03.04. per Mail übermittelt, Schlussrechnung am 05.04. erstellt und am 08.04. eingegangen.
Über den Neukundenbonus wird man leider erst auf der 3. Seite unter dem Punkt "3. Vertragsrelevante Informationen" aufgeklärt, und mit der Nachzahlung wurde der natürlich auch nicht verrechnet, hier hofft man wohl auf die Option einer alternativ anzubietenden höherwertigen Sachprämie... hab heute eine Mail raus und um Überweisung bis 24.04. gebeten.
Muss man sich wohl selbst drum kümmern, daß die Kohle zeitnah erstattet wird, aber immerhin gibts keinen Streit um den grundsätzlichen Anspruch auf den Neukundenbonus.
Grüsse, Erdferkel

edit: Nach 30 Minuten Bestätigungsmail erhalten, daß der Neukundenbonus zur Auszahlung freigegeben wurde und in den nächsten Tagen auf dem Konto eingehen sollte!
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 25. April 2017, 11:41:55
Update:
Leider hat die BEV den Bonus bis heute nicht überwiesen und auch nicht mit der Schlussrechnung verrechnet, ich habe daher der Lastschrift des offenen Betrages aus der Endabrechnung widersprochen und werde den Restbetrag abzüglich des Bonus überweisen.
Ist echt ärgerlich, bin froh daß ich diese Möglichkeit habe und meinem Geld nicht hinterherrennen muss.  :(

Bestimmt kommt in dn nächsten Tagen Post von deren Inkassobude... das wird bestimmt nochmal lustig. 8)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 22. Mai 2017, 17:14:14
Nachdem auch ich ein Jahr BEV im Strombereich hinter mir habe nun auch meine Erfahrungen bezgl. der Abrechnung:
Nachdem das mit dem Bonus ja bekanntermaßen bei denen schwierig ist, wegen dem "Alternativangebot" habe ich bei meiner schriftlichen Zählerstandsmitteilung und Fristsetzung für die Abrechnung auch gleich hervorgehoben mitgeteilt, dass ich KEINE Alternative zur Auszahlung des Bonus wünsche und ich die Anweisung dieses Bonusbetrages mit dem restlichen Guthaben aus der Schlußrechnung erwarte.
Wie fast nicht anders zu erwarten, hat das nicht geklappt, obwohl man lobend erwähnen muss, dass die Abrechnung schon 1 1/2 Wochen nach der Zählerstandsmitteilung vorlag.
Daraufhin habe ich, wie auch @Erdferkel, den fehlenden Bonus per Mail eingefordert und die Einschaltung der Schlichtungsstelle nach Ablauf von 3 Wochen angedroht. Auf diese Mail erhielt ich am nächsten Tag, ebenfalls wie @Erdferkel, die Antwort, der Bonus werde umgehend angewiesen.
Erfreulicherweise kam dann, anders als bei @Erdferkel, diese Nachüberweisung tatsächlich innerhalb von 4 Tagen und war damit sogar noch schneller als das Hauptguthaben aus der Schlußrechnung. Dieses kam ca. 2 Wochen nach der Schlußrechnung, aber immer noch locker innerhalb der Frist, die insgesamt für die Abrechnung zur Verfügung steht.
Ich kann also sagen, dass ich nach 3 Wochen das komplette Guthaben auf meinem Konto hatte und die Rechnung bis auf den Bonus auch in Ordnung war, womit ich insgesamt leben kann.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 06. Juni 2017, 07:42:36
Mir sind jetzt 2 Fälle bei diesem Versorger untergekommen, in denen ein Sofortbonus, der unmittelbar nach Vertragsbeginn fällig wurde, nicht automatisch ausgezahlt wurde und auch in der Schlussrechnung nicht enthalten war. Erst nachdem dieser schriftlich moniert wurde, wurde er (dann allerdings zügig) gezahlt.
Es gilt also bei diesem Versorger ganz besonders aufzupassen, dass auch alle vereinbarten Zahlen sich hinterher tatsächlich irgendwo wiederfinden.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: hermann S am 31. Juli 2018, 08:52:09
Das habe ich bei anderen Versorgern noch nicht erlebt!
Auch bei mir ist die Endabrechnung von der BEV nicht korrekt gelaufen.
Trotz mehrmaliger Aufforderung per Email hat die BEV selbst nach 3 Monaten die Rückzahlung nicht geleistet und ist somit vertragsbrüchig geworden.
Von anderen Kunden, sogar Firmen mit größerem Kontingent, habe ich erfahren, dass auch sie keine korrekten Abrechnungen erhalten haben. Wer den ausstehenden Betrag nicht hartnäckig genug einfordert, bekommt ihn auch nicht zurückgezahlt. Ist das nicht Betrug? Muss man das erst zur Anzeige bringen? Ich jedenfalls empfehle allen, diesen Versorger zu meiden.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 13. August 2018, 13:44:26
Das Verfahren wurde doch schon mehrfach beschrieben:
Entweder neben dem Netzbetreiber auch dem Versorger den Endzählerstand mitteilen und gleichzeitig auf die 6-Wochenfrist gem. § 40 Abs. 4 EnWG hinweisen und nach Ablauf dieser Frist die Schlichtungsstelle Energie einschalten oder, falls man das nicht gemacht hat, nach 6 Wochen ein Schreiben mit Hinweis auf diese Frist und einer weiteren Fristsetzung in 3 Wochen.
Wenn dann 4 Wochen rum sind, kann man ebenfalls die Schlichtungsstelle einschalten.
Die Schreiben nicht per Mail sondern aus Nachweisgründen mindestens per Einschreiben/Einwurf schicken.

Das ist halt leider bei diesen sogenannten "Billigheimern" das Problem. Reibungslos geben die (oft) nix raus.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Christian653 am 23. August 2018, 17:51:57
Mein Vertrag ist bereits seit Monaten gekündigt, aber auf die Gutschrift aus der Abschlussrechnung warte ich vergeblich.

Habe bereits mit mehreren Ansprechpartnern zu tun gehabt, die mir dies und jenes versprochen und zugesagt haben. Aber aus irgendeinem Grund passiert nichts

Die Überweisung im Wert von mehreren Hundert Euro wird einfach nicht getätigt. Für mich ein Ärgernis - die BEV ist m.E. ein Saftladen. Tut es euch bitte nicht an und nehmt einen anderen Energieversorger!

-.-
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 28. August 2018, 08:02:47
Wenn Sie die BEV auch schon mal schriftlich über Ihre Forderung informiert haben, wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie  (https://www.schlichtungsstelle-energie.de). Dort können Sie einen Schlichtungsantrag stellen, dem die Stelle kostenfrei für Sie nachgeht. Voraussetzung ist aber, dass Sie Ihren Versorger nachweisbar (in der Regel schriftlich) über den Mangel informiert haben. Auf diese Information hat der Versorger zunächst 4 Wochen Zeit zu reagieren. Erst dann ist ein Einschalten der Schlichtungsstelle zulässig bzw. erst dann wird sie tätig.
Nach $ 40 Abs. 4 EnWG haben die Versorger innerhalb von 6 Wochen nach Vertragsschluss eine Schlussrechnung erstellt haben. Zweckdienlich ist es, von selbst den Zählerstand zum Vertragsende beim Versorger und dem Netzbetreiber zu melden, am Besten mit Zustellnachweis (Einschreiben/Einwurf).
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Rudi.W am 20. September 2018, 15:47:24
Auch ich habe erfahren müssen das dieses genannte Unternehmen (BEV) eigenmächtig und ohne Info je nach Bedarf Abschläge drastisch erhöht.Ich wurde z.B. von vertraglich gesicherten 86:00€ auf 128:00€ gesetzt
Selbst mein Recht auf außerordentlicher Kündigung wird nicht akzeptiert.
Bin mal gespannt wie es weiter geht.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 21. September 2018, 19:00:55
@Rudi.W: Woraus ergiebt sich denn das „ausserordentliche Kündigungsrecht“?
Wie man gegen eine grundlose Abschlagsänderung erfolgreich vorgeht wurde ja schon beschrieben... Viel Erfolg. ;)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: usmu am 19. Dezember 2018, 12:41:03
Auch ich habe nach 6 Monaten ! eine nicht nachvollziehbare "Erhöhung" zum 01.02.19 erhalten.
Strom :Grundpreis von 6,60 -> 29,83 € entspricht 450% :-D
Gas: Grundpreis von 4,60 -> 19,-- € entspricht 215%
Gesamt würde sich gegenüber Vertragsbeginn die Vorauszahlung von 122,--  € auf 210,-- €  entsprechend 72% erhöhen.
Da der Vertrag erst zum 30.04.19 endet ist das Verhalten der BEV nicht nur dreist, sondern in höchstem Maße unseriös.
Ich kann nur vor diesem Anbieter abraten.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Werner52 am 19. Dezember 2018, 20:09:29
Kündigung wegen massiver Preiserhöhung wird nicht angenommen.
Trotz telefonischer und schriftlicher Anmahnung keine positive Reaktion zur Kündigung und Rückzahlung des Guthabens von Seiten BEV. Von der Servicehotline wurde zwar die Kündigung für Rechtens erklärt, aber schriftlich nie bestätigt.
Selbst das auszuzahlende Guthaben von 186,75 € aus der Jahresabrechnung von September ist bis heute nicht erfolgt.
Stattdessen kommt ein Schreiben vom 15.12.18 mit erneuter Preisanhebung. Erste Grundpreisanhebung ohne Vorankündigung mit Rechnung vom 4.9.18 von 11.55 € auf 25.80 €. Zweite Grundpreiserhöhung zum 1.2.2019 mit Ankündigung vom 15.12.18 von 25.80 € auf 50,23 €. Einfach unseriös.
Habe nun die letzten beiden Lastschriften storniert und angekündigt, diese mit dem Guthaben zu verrechnen.
Ich muss feststellen, dass hier der Kunde mit System und wahrscheinlich mit Wissen der Geschäftsleitung bewusst hingehalten, wenn nicht sogar .... wird. Dies wäre eine Pressemitteilung wert.
Habe nun erneut zum 1.2.19 eine Kündigung ausgesprochen. Bin gespannt, welche Ausrede bzw. Reaktion erfolgt.
Werde darüber berichten.
Versuche au jeden Fall die Verbraucherzentrale einzuschalten.
Hoffe, dass viele Kunden die Finger von diesem Stromanbieter lassen.
Gruß Werner52
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 20. Dezember 2018, 09:43:45
Man muss unterscheiden zwischen einer Erhöhung im ersten Jahr (welches in den meisten Fällen ja wohl eine eingeschränkte Preisgarantie enthält, sonst würde ich eh nicht zu solchen Anbietern wechseln) und eventuellen Folgejahren.

Probieren die im ersten Jahr diese Preiserhöhung, sollte man dieser Preiserhöhung mit Hinweis auf die Preisgarantie widersprechen und den Entzug der Lastschriftberechtigung für den Fall einer erhöhten Abbuchung androhen. Dazu nachfragen, wie sich die Erhöhungen IM EINZELNEN darstellen. Da geraten die dann ins Stocken. Hab letztens noch ein Erhöhungsschreiben gesehen, wo u.a. erhöhte Beschaffungspreise angegeben wurden. Neben der Tatsache, dass die Strompreise an der Strombörse in Leipzig seit Monaten fallen ist dieses auch kein Preisanpassungsgrund bei eingeschränkter Preisgarantie. Muss man sich mal die AGB zu anschauen. Aber, wie sagt man so schön: "Versuch macht kluch" . Die probierens halt einfach.
Das Schreiben bitte mit Zustellnachweis (mindestens Einschreiben/Einwurf) schicken, nicht nur per Mail.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: PowerPlay am 21. Dezember 2018, 11:36:39
Ich habe die Befürchtung, dass viele Verbraucher, die noch eine Preisgarantie haben, ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen. Dann verfällt aber der Neukundenbonus.
Es zeichnet sich ab (siehe Kommentare auf http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-preiserhoehung (http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-preiserhoehung)/), dass BEV bei Kunden mit Preisgarantie die Preiserhöhung zurücknehmen wird. Ein entsprechendes Antwortschreiben, mit denen Sie die Preiserhöhung widersprechen können, finden Sie auch auf dieser Seite.
Titel: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: berghaus am 21. Dezember 2018, 21:10:32
Auch ich habe das Schreiben vom 15.12.2018 von der BEV erhalten, wonach sich ab 01.02.2019 mein Arbeitspreis von 24,09 auf 27,99 Cent/kWh (= + 16 %) und der Grundpreis von 377,69 auf 905,88 (!!) €/Jahr  (= + 140 %)  erhöhen soll.

Um es vorweg zu sagen, ich bin zwar betroffen wegen solch unsäglicher Unverschämtheit, aber es betrifft mich nicht, weil ich im November zum Ende des 1. Lieferjahres am 31.01.2019 rechtzeitig (nur per E-Mail) gekündigt hatte und diese Kündigung schon nach 5 Tagen von der BEV artig mit einem seriös aussehendem Schreiben per Post bestätigt wurde.

Ich wechsele seit 17 Jahren fast jährlich die Strom- und Gasanbieter und betreue auch meine älteren Kinder bei ihren Verträgen und bin nun schon zum dritten Mal mit wechselnden Lieferstellen bei der BEV. Es gab bisher keine Probleme, obwohl die BEV schon seit Jahren in den Foren als „unseriös“ bezeichnet wird.

Bei einem Verbrauch von 5.800 kWh (PLZ 59821) habe ich unterm Strich mit allen Boni 2016 0,20 €/kWh (stromio), 2017 0,20 E/kWh (extraenergie) und 2018 0,22 kWh (BEV) bezahlt.

Hätte ich nicht zum 31.01.2019 gekündigt und würde der bisherige Arbeits- und Grundpreis der BEV ab 01.02.2019 weitergelten, würde, weil die Boni des ersten Lieferjahres von 215 + 266 (15%) = 481 € entfallen, der Preis auf 0,306 €/kWh steigen. Das ist noch etwas mehr als der Preis von 0,303 €/kWh des örtlichen Anbieters ‚innogy (RWE)‘, der m.E. teuerste Anbieter im Bundesgebiet, der mit seinen Preisen, meine ich, millionen Verbraucher und vor allem ältere Kunden, die nicht in der Lage sind, zu wechseln, abzockt.

Nun aber schlägt die BEV mit einer Erhöhung von 0,22 bzw. 0,306 auf 0,436 €/kWh dem Fass den Boden aus. Ich frage mich auch, ob diese Preiserhöhung für den Fall, dass man die rechtzeitige Kündigung verschlafen hat und die Erhöhung erst bei der nächsten Jahresabrechnung bemerkt, wegen „Wuchers“ gerichtlich oder mit Hilfe der Schiedsstelle abgewendet werden kann.

Sofern das 1. Lieferjahr an dem angekündigten Termin der Preiserhöhung noch nicht rum ist,  würde ich der Preiserhöhung widersprechen und gleich zum Ende des ersten Lieferjahres kündigen. (Das kann man auch gleich nach Vertragsabschluss tun.) Und gleich ein wenig mit der Schiedsstelle drohen.

berghaus 21.12.18
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: HJWeber am 26. Dezember 2018, 20:29:40
Hallo.

Auch ich habe von der BEV mit Schreiben vom 15.12.2018 eine Information zur Preisanpassung erhalten. Absolut dreist !
Ich bin seit 01.02.2018 Kunde der BEV. Gewechselt bin ich von denen über das Portal Verivox, das auch heute den Anbieter immer noch als absolut Seriös listet. Meine Bewertungen zu BEV im Portal von Trustpilot werden ständig gelöscht, obwohl NICHT gegen die Statuten verstoßen wird und alle meine Bewertungen der Wahrheit entsprechen. Wo sollen sich Verbraucher nun vorab informieren können, wenn alle Portale alle unliebsamen Bewertungen rücksichtslos streichen ?

Weiter nun mit der BEV Energie.

Das Schreiben der BEV vom 15.12.2018 hat es in sich !  Die mitgeteilte Preisanpassung sieht für mich folgendermaßen aus :
Bisher zahlte ich als Grundgebühr = 6,50 € / Monat. Ab 01.02.2019 soll ich jetzt 23,03 € / Monat zahlen ( = + 266 % mehr !!!).
Bisher zahlte ich pro Kilowatt = 22,67 Cent / kWh. Ab 02.02.2019 soll ich jetzt 25,94 Cent / kWh zahlen ( = + 26 % mehr).
Bisher zahlte ich Abschläge von 49,- € /Monat. Ab dem 01.02.2019 soll ich 87,- € /Monat zahlen ( = + 78 % mehr), obwohl ich bisher noch nie eine Stromabrechnung bekommen habe.

Den Neukundenbonus habe ich bis heute NICHT erhalten.  Natürlich habe ich nun von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und die Stromlieferung von der BEV zum 31.01.2019 für beendet erklärt. Den Neukundenbonus werde ich über den gerichtlichen Weg einklagen.

Viele Grüße
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 27. Dezember 2018, 09:51:46
Wie Sie schon richtig sagen: Preiserhöhung widersprechen, RECHTZEITIG kündigen; Das sind die beiden wichtigen Stichpunkte in diesem Zusammenhang.
Bekanntermaßen gilt bei allen sehr günstigen Anbietern: Sie sind meist nur im ersten Jahr günstig (durch die Boni) und müssen daher rechtzeitig zum Ablauf der ersten Lieferjahres gekündigt werden.
Und auch wenn ich die Preiserhöhung der BEV ziemlich unverschämt finde, nötigt sie mir nur ein müdes Lächeln ab. Mit einer eingeschränkten Preisgarantie kann die BEV noch so viel rumschwurbeln, da gibt es keinen Grund für eine akzeptierte Preisanpassung. Schriftlich widersprochen, zugestellt und abwarten, was abgebucht wird. Ggf. schon mal mit der Schlichtungsstelle drohen. Das sollte reichen.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 27. Dezember 2018, 10:03:49
Heutige Mail von Check24;

Zitat von: Check24
Ihr Gasversorger BEV Energie hat eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 ausgesprochen, obwohl Ihr Liefervertrag eine 12-monatige Preisfixierung ab Lieferbeginn vorsieht. Wir befinden uns diesbezüglich bereits im Austausch mit dem Versorger. Unseren Informationen nach handelt es sich hierbei um einen Systemfehler, welchen die BEV Energie schnellstmöglich korrigieren wird.
....

Bis heute (27.12.2018) ist mir das ominöse Preiserhöhungsschreiben jedoch nicht zugegangen. Auf Überweisung umgestellt habe ich bereits, als mir am 01.09.2018 eine viel zu hohe Rate - entgegen der Vereinbarung - über eine britische Bank (IBAN fing mit GB an) abgebucht wurde.


[Edit DieAdmin: Email gekürzt. Bitte keine kompletten Emails kopieren, wenn nicht die Erlaubnis des Absenders vorliegt.]
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: sixaola am 27. Dezember 2018, 19:09:24
Auf Überweisung umgestellt habe ich bereits, als mir am 01.09.2018 eine viel zu hohe Rate - entgegen der Vereinbarung - über eine britische Bank (IBAN fing mit GB an) abgebucht wurde.
und diese Umstellung hat tatsächlich reibungslos geklappt ... !? Wie oft hab ich schon vernommen, dass die rigoros weiter abbuchen, im Gegenteil: dann sogar noch den fehlenden Differenzbetrag anmahnen (im Zuge der Erhöhung) ...

und mit diesem besagten "Systemfehler" will man den Kunden scheinbar für selten blöd verkaufen !
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 27. Dezember 2018, 22:48:51
Offenbar hat man dies aufgrund meiner (bislang unbeantworteten) Mails vom 07.09.18 und 08.09.18 akzeptiert. Meine Kündigung zum Vertragsablauf nach 12 Monaten per 31.08.2019 wurde mir irgendwann Anfang November auch per Post bestätigt. Ich überweise aber wirklich pünktlich zum Monatsersten die ursprünglich vereinbarte und zugesicherte Rate. Jedoch werde ich zum 31.07.2019 ablesen, den Verbrauch von 08.2019 hochrechnen und danach dann meine letzte Rate per 01.08.2019 ermitteln, damit kein Guthaben entsteht. Und natürlich werde ich die Endabrechnung per 31.08.2019 äußerst genau prüfen.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: berghaus am 28. Dezember 2018, 03:28:17
@HJ Weber

Zitat. "Den Neukundenbonus habe ich bis heute NICHT erhalten."

Ich nehme an, dass Sie den Sofortbonus (wird meist ein paar Wochen nach Lieferbeginn gezahlt) meinen.

Haben Sie diesen schon angemahnt und dabei ein wenig mit der Schiedsstelle gedroht?

@Nicko1998

Die Kürzungen der letzten Abschlagszahlungen darf oder sollte sicherlich nicht auch den Neukundenbonus mit einbeziehen.
Der wird ja erst nach einem Lieferjahr fällig. Es ist die Frage, ob er  beim Ausbleiben der festgesetzten Abschläge auch entfallen könnte.

Da Sie einen Vertrag ohne Boni haben, ist das Kürzen wohl zweckmäßig.

Im übrigen habe ich heute bei check24 keine Gas-Angebote mehr von BEV gefunden(wohl aber noch am 20.11.2018), auch nicht bei Angabe unterschiedlicher PLZen und Verbräuche.
Bei Verivox findet man BEV noch, wenn auch nicht mehr bei den preiswertesten Angeboten.

berghaus 28.12.18
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 28. Dezember 2018, 09:56:46
Die Kürzungen der letzten Abschlagszahlungen darf oder sollte sicherlich nicht auch den Neukundenbonus mit einbeziehen.
Der wird ja erst nach einem Lieferjahr fällig. Es ist die Frage, ob er  beim Ausbleiben der festgesetzten Abschläge auch entfallen könnte.
Meist enthalten die AGB Klauseln dazu, wann die Boni entfallen, eben auch bei nicht vereinbarungsgemäß gezahlten Abschlägen. Ein kürzen des letzten Abschlags ist deshalb tatsächlich höchstens dann ratsam, wenn man, wie @Nicko1998, eben einen Tarif ohne Boni hat und zu ersehen ist, dass man Überzahlungen hat. Selbst da könnten einem, insbesondere wenn nur 11 Abschläge gezahlt werden und somit der letzte Abschlag 8 Wochen vor Vertragsende fällig wird, noch Mahnungen mit Zuschlägen drohen. Vereinbart sind halt 11 gleiche Abschläge.  ;)
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 09. Januar 2019, 16:44:04
So, mal zur Info.
Ich hatte hier auch einen Fall mit der Preiserhöhung. Vorgegangen wie oben von mir im Beitrag #77 beschrieben. Jetzt kam die Mitteilung: Preis bleibt wie vereinbart, Abschlag bleibt wie vereinbart !!!  Insofern alles o.k. .
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: berghaus am 14. Januar 2019, 19:59:15
BEV gleich im ZDF "WISO trick"!

Kann man nach der Sendung sicher auch noch in der Mediathek aufrufen.

berghaus 14.01.19
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: sixaola am 14. Januar 2019, 20:19:07
BEV gleich im ZDF "WISO trick"!
WISO empfiehlt abschließend, das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen
Kein Wort von Missachtung der Preisgarantie, Verzicht auf Bonuszahlungen, usw. ...

BEV äussert sich - natürlich - nicht ...
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Erdferkel am 14. Januar 2019, 20:32:32
Unsere Regierung verdient da über Steuern etc. kräftig mit, wen wunderts?
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: bolli am 15. Januar 2019, 08:15:43
BEV gleich im ZDF "WISO trick"!
WISO empfiehlt abschließend, das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen
Kein Wort von Missachtung der Preisgarantie, Verzicht auf Bonuszahlungen, usw. ...
Das Wort "Preisgarantie" fällt bei denen gar nicht. Die früher gegebene Empfehlung, eh nur Tarife mit Preisgarantie zu nehmen (eben um Preisanpassungen zu vermeiden), wird mal locker ausgeblendet. Echt schwach. War letzte oder vorletzte Woche in einem Magazin im Ersten auch schon so.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 15. Januar 2019, 11:26:28
 
Zitat
Echt schwach. War letzte oder vorletzte Woche in einem Magazin im Ersten auch schon so.
                   Fand ich auch. Ohnehin ist WISO nicht mehr die qualifizierte Sendung, die es vor Jahren mal war. Viele der "Tipps" sind unbrauchbar und man bringt nur noch die WISO-Oma mit seltsamen Begebenheiten bzw. testet Lebensmittel. Ich nehm die Sendung nur noch auf und schau mir das an, was ich für interessant und sehenswert halte. Der Beitrag über die BEV war jedenfalls nicht unbedingt gelungen.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: EviSell am 17. Januar 2019, 08:47:08
Heutige Mail von Check24;

Zitat von: Check24
Ihr Gasversorger BEV Energie hat eine Preiserhöhung zum 01.02.2019 ausgesprochen, obwohl Ihr Liefervertrag eine 12-monatige Preisfixierung ab Lieferbeginn vorsieht. Wir befinden uns diesbezüglich bereits im Austausch mit dem Versorger. Unseren Informationen nach handelt es sich hierbei um einen Systemfehler, welchen die BEV Energie schnellstmöglich korrigieren wird.
....
Statement von Check24 auf Twitter: https://twitter.com/check24de/status/1085546999955496961
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 20. Januar 2019, 10:22:37
Zitat
Das ist Deutschlands gierigster Strom-Manager - Versorger BEV erhöht den Grundpreis um bis fast 1600 Prozent
Bericht: https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/der-gierigste-strom-manager-bev-erhoeht-grundpreis-um-bis-zu-1600-59633224,view=conversionToLogin.bild.html

Zitat
Ein Blick in die heutige Bild-Zeitung wird Euch auf Seite 5 offenbaren, dass das „Büro“ in der Nymphenburger Strasse in München verwaist wirkt und seit mindestens fünf Monaten geschlossen ist
Beitrag; http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-erfahrungen/#comments
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 04. März 2019, 07:23:45
Der Grundversorger bot mir Vertrag an, obwohl ich am Tag der Insolvenz bereits einen Anschlußvertrag abschloss, der mir vom neuen (öffentlich-rechtlichen) Anbieter umgehend bestätigt wurde.

Der Grundversorger hat unverschämte Preise:
Grundgebühr: 294,13 Euro p.a.
Verbrauchspreis: 6,57 ct./kWh bei Abschluss eines Vertrages bis 31.12.2020 - ansonsten teurer

Mein neuer (öffentlich-rechtlicher) Versorger (bietet nur in Baden-Württemberg an) hat da wesentlich günstigere Konditionen:
Grundgebühr: 132,00 p.a.
Verbrauchspreis: 4,76 ct./kWh
Der Vertrag begann zum 01.02.2019 - die erste Abbuchung für 02.2019 erfolgte zum 01.03.2019.

Der BEV schulde ich übrigens lt. meinen Berechnungen zum 31.01.2019 noch 156,87 Euro. Mal abwarten, welche Rechnung mir der Insolvenzverwalter aufmacht. Kann noch geringfügig differieren wegen der neu ermittelten Brennwerte. Zum Glück hatte ich dort Vertrag ohne jegliche Boni, sondern lediglich einem niedrigen Verbrauchspreis von 4,98 ct/kWh. Damit wäre das Kapitel BEV Energie für mich erledigt, sofern die Schlußrechnung des Insolvenzverwalters korrekt sein wird.
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 08. März 2019, 13:33:29
Zitat
Strom-Skandal hat eine Leitung in die Schweiz
BEV-Boss taucht im Thurgau unter
Zitat
Sich selbst soll sich der Genie-Boss kurz vor dem Konkurs noch einen fetten Bonus überwiesen haben. In Tägerwilen TG könnten auch Spuren beseitigt worden sein, hinter denen deutsche Fahnder her sind!

«In der Rechtsabteilung waren während mehrerer Tagen zwei Schredder im Einsatz», berichtet ein Insider. «Alle elektronischen Geräte wie Notebooks, Desktops und Handys wurden eingezogen und anschliessend zerstört.

https://www.blick.ch/news/schweiz/ostschweiz/strom-skandal-hat-eine-leitung-in-die-schweiz-bev-boss-taucht-im-thurgau-unter-id15197804.html
Titel: Re: BEV - absolut unseriös
Beitrag von: Nicko1998 am 30. Juni 2019, 13:00:52
Der BEV schulde ich übrigens lt. meinen Berechnungen zum 31.01.2019 noch 156,87 Euro. Mal abwarten, welche Rechnung mir der Insolvenzverwalter aufmacht. Kann noch geringfügig differieren wegen der neu ermittelten Brennwerte.
Gestern kam nun die Rechnung des Insolvenzverwalters. Er möchte 153,69 Euro von mir. Das ist auch ok so.