Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: userD0010 am 06. Dezember 2015, 08:52:08

Titel: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 06. Dezember 2015, 08:52:08
Zum 01.06.2015 habe ich mich von meinem bisherigen Versorger verabschiedet. Mein neuer Versorger hatte mir nicht nur ein überaus günstiges Angebot mit einer Preisgarantie für die folgenden 24 Monate vorgelegt, sondern auch auf Grund der von mir gemachten Angaben meine Abschlagzahlungen in Höhe von 63 Euro pro Monat abgebucht. Nun erhielt ich die Abrechnung auf Grund der Zählerablesung für den Verbraucxh in 149 Tagen mit 3.943 kWh. mit einer Nachforderung von 19,53 Euro.
Soweit, so gut.
Rechne ich diesen festgestellten Verbrauch auf 365 Tage hoch, so ergibt dies auf der Basis des Vertrags für Abschlagzahlungen eine monatliche Anforderung von 66 Euro statt der bisherigen 63 Euro, um auf der Vertragsgrundlage den für 365 Tage zu erwartenden Gesamtpreis zu ermitteln. Und dies dann durch 10 Abschlagsbeträge zu erreichnen, gelange ich zu meinem errechneten Abschlagsbetrag von 66,00 Euro.
Mir unerklärlich ist allerdings, wie mein neuer Versorger nunmehr seine Erwartungen mit monatlich 109 Euro monatlichem Abschlag errechnet haben will und habe dazu um Erklärung gebeten.
Steht dem Versorger eine Rechtsgrundlage zu, nach der er derartige Hochrechnungen anstellen darf?
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: bolli am 07. Dezember 2015, 08:05:26
Wie hier schon berichtet wurde rechnen die Versorger, insbesondere wenn es sich um neue Versorger (soll heißen, Sie sind neuer Kunde), die Abschläge anhand eines Lastprofils hoch. Da die letzten fünf Monate Sommermonate waren. die erfahrungsgemäß weniger Verbrauch mit sich bringen, vermutet der Versorger, dass, wenn Ihr Abschlag jetzt quasi für den "Wenigverbrauch" gerade so für Ihren Abschlag hin kam (worauf ja die geringe Nachzahlungssumme von ~20,- EUR hindeutet), dieser in den Wintermonaten nicht auskömmlich ist und rechnet anhand seines standardisierten Lastprofiles auf den Rest des Verbrauchsjahres (wo auch viele Wintermonate mit höherem Verbrauch drin liegen) hoch.
Dieses erscheint zunächst einmal logisch. Wenn Sie Gründe anführen können, warum Ihr Durchschnittverbrauch in den ersten 5 Vertragsmonaten trotz Sommer höher war als der sonstige Durchschnitt, so müssten Sie dieses dem Versorger darlegen.
Das Ganze dürfte sich im Rahmen des § 41 Abs. 2 EnWG bewegen:
Zitat
...Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorhergehenden Abrechnungszeitraums
oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein
Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen....

Übrigens, die Standardlastprofile sind wohl auf Regionen bezogen, richten sich also nach den individuellen örtlichen Gegebenheiten.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 07. Dezember 2015, 08:41:43
@bolli
soll das heißen, dass mein neuer Versorger mich für ein Kreditinstitut hält, das ihm mal eben einen Vorschuß gewähren soll.
Der Versorger stellt ja ausdrücklich fest, dass mein Verbrauch im abgerechneten Zeitraum geringer ausgefallen ist, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Ob es dafür Gründe gibt, scheint belanglos.
Wenn aber aus einem Dreipersonenhaushalt im Abrechnungsjahr ein Zweipersonenhaushalt wurde, dürfte ein geringerer Verbrauch im Bereich des Logischen sein. Und die Mär von sog. Sommermonaten stellt wahrlich keinen Grund dar, für das laufende Lieferjahr einen Kälteeinbruch anzunehmen, denn auch in diesem Jahr wird es sog. Sommermonate geben, ohne die Unüblichkeit derzeitiger Wetterverhältnisse in Betracht zu ziehen.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: Didakt am 07. Dezember 2015, 11:29:54
@bolli
soll das heißen, dass mein neuer Versorger mich für ein Kreditinstitut hält, das ihm mal eben einen Vorschuß gewähren soll. ...
Ob es dafür Gründe gibt, scheint belanglos.
Wenn aber aus einem Dreipersonenhaushalt im Abrechnungsjahr ein Zweipersonenhaushalt wurde, dürfte ein geringerer Verbrauch im Bereich des Logischen sein. Und die Mär von sog. Sommermonaten stellt wahrlich keinen Grund dar, für das laufende Lieferjahr einen Kälteeinbruch anzunehmen, denn auch in diesem Jahr wird es sog. Sommermonate geben, ohne die Unüblichkeit derzeitiger Wetterverhältnisse in Betracht zu ziehen.

Gestatten Sie, dass ich mich eben mal kurz in diese Thematik einschalte. Die Abschlagskalkulation Ihres Gasversorgers ist durchaus nicht als wundersam zu betrachten. Ohne Ihren Jahresverbrauch näher zu kennen, 22000 kWh/Jahr werden dabei augenscheinlich wohl in etwa rumkommen, sehe ich die Abschlagsforderung Ihres EVU durchaus als realistisch an.

Nicht Sie gewähren ihm einen Kredit, sondern der Versorger Ihnen. Die nachstehende Tabelle ist ein Beweis dafür. Übrigens veranschlagen die EVU allgemein 11 Monatsabschläge.

Edit: Tabelle entfernt, da Zweck verfehlt! Der Fragesteller verkennt die Zusammenhänge.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: bolli am 07. Dezember 2015, 13:57:09
@bolli
soll das heißen, dass mein neuer Versorger mich für ein Kreditinstitut hält, das ihm mal eben einen Vorschuß gewähren soll.
Der Versorger stellt ja ausdrücklich fest, dass mein Verbrauch im abgerechneten Zeitraum geringer ausgefallen ist, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Wie Didakt schon ausführte, umgekehrt wie ein Schuh draus. Da Sie mit Ihren bisherigen Abschlägen in den letzten 5 Monaten ja (schon) ein geringes Minus gemacht haben (Nachforderung 19,53 EUR) ist bei einer Beibehaltung der bisherigen Abschlagsraten und gleichzeitig steigendem Gasverbrauch in den Wintermonaten (wenn es denn mal wirklich kalt werden sollte, wovon aber noch, zumindest in beschränktem Umfang, auszugehen ist) von einem deutlichen Defizit Ihres Abschlagskontos auszugehen. Dabei sind weniger die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum niedrigen Verbräuche des verflossenen Zeitraumes als wie die zu erwartenden Verbräuche im Winter interessant.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 08. Dezember 2015, 08:03:43
@bolli
Zitat:
bei gleichzeitig steigendem Gasverbrauch in den Wintermonaten (wenn es denn mal wirklich kalt werden sollte) Zitat ende.
Und wie verhält es sich mit den künftigen sog. Sommermonaten?
@Didakt
Zitat: Die nachstehende Tabelle ist ein Beweis dafür. Übrigens veranschlagen die EVU allgemein 11 Monatsabschläge- Zitat ende.

Beide Beweise/Mutmaßungen haben Ähnlichkeit mit der Vorhersage der Lottozahlen im Mai 2016.

und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.

Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: Didakt am 08. Dezember 2015, 11:30:34
@Didakt
Zitat: Die nachstehende Tabelle ist ein Beweis dafür. Übrigens veranschlagen die EVU allgemein 11 Monatsabschläge- Zitat ende.

Beide Beweise/Mutmaßungen haben Ähnlichkeit mit der Vorhersage der Lottozahlen im Mai 2016.

und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.

Na denn mal viel Erfolg beim Durchsetzen Ihres errechneten monatlichen Abschlagsbetrages von 66,00 Euro für 10 Monate! Bei einem Jahresverbrauch von ca. 11000 kWh wird das schon irgendwie klappen. ;)
Lassen Sie uns doch bitte die Reaktion Ihres Versorgers wissen. Danke dafür im Voraus.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: bolli am 08. Dezember 2015, 11:37:06
Und wie verhält es sich mit den künftigen sog. Sommermonaten?
Gerne nochmals: Es wird ein Lastprofil für jeden Monat bezogen auf die Gebiete der Vertragspartner (Verbraucher) angewendet, welches einen DURCHSCHNITTSWERT darstellt, und was gem. EnWG in Ordnung ist. Hat man Gründe für eine Abweichung, muss man als Verbraucher diese vortragen und wie sie vom Versorger bewertet werden, ist nicht vorherzusagen aber auch nicht vorgegeben (da eben individuell). Für die zukünftigen Sommermonate ist das Lastprofil natürlich geringer. Bei der künftigen Abschlagszahlung werden wohl beide Varianten (Winter/Sommer) Eingang gefunden haben.
Im Zweifelsfall können Sie ja mal bei Ihrem Netzversorger nachfragen, wie das Lastprofil für Ihren Wohnort aussieht und das mit den Berechnungen vergleichen. Des weiteren dürfen Sie ja auch den Versorger mal nach seiner "Zauberformel" für die neuen Abschläge befragen.

Beide Beweise/Mutmaßungen haben Ähnlichkeit mit der Vorhersage der Lottozahlen im Mai 2016.
Wenn Sie einen solchen Vergleich herstellen können, sollten Sie unbedingt im Mai nächsten Jahres Lotto spielen. Zumindest in meinem Bereich stimmen die Zahlen (meines Netzbetreibers) relativ genau, wie ich am Vergleich mit meinen monatlichen Aufschreibungen feststellen kann. Zumindest die prozentuale Verteilung! Insofern scheine ich in dem Standardverbraucher relativ nahe zu kommen.


und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.
Das sollte sich dann ja MINDESTENS in der Berechnungsformal für den Erstabschlag "wiederfinden" lassen. Ansonsten muss man VOR Vertragsabschluss nach solchen Einzelheiten fragen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, muss man einen anderen Versorger auswählen.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 08. Dezember 2015, 13:40:35
@bolli
Sie darf ich wie folgt zitieren:
"wenn es maL WIRKLICH kalt werden sollte"

Diese Mutmaßungen sollten Sie gefälligst mit Herrn Kachelmann vorab besprechen !

Und Anfang Mai werde ich Sie an die Lottozahlen erinnern, die dann hoffentich auch zutreffen. Dann werde ich Sie "am Erfolg" beteiligten.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: berghaus am 08. Dezember 2015, 14:24:52
@h.terbeck

Warum so wütend?

bolli und didakt geben sich doch wirklich viel Mühe den Sachverhalt aufzuklären!

Das nutzt allen Lesern.

berghaus 08.12.15
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 08. Dezember 2015, 14:30:19
@berghaus
ich darf korrigieren: Ich bin nicht wütend, lediglich verwundert über Aussagen, die ohne Hintergrundwissen "rein theoretisch" abgegeben werden. Ob das allen Lesern nutzt?
Wie sagte schon der weltberühmte englische Dichter Willi Schüttelbirne?
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: bolli am 09. Dezember 2015, 10:36:01
ich darf korrigieren: Ich bin nicht wütend, lediglich verwundert über Aussagen, die ohne Hintergrundwissen "rein theoretisch" abgegeben werden.
Sie scheinen ja doch prophetische Gaben zu besitzen.  ;)
Auch wenn Sie es nicht gerne hören oder es anders sehen, Sie werden die Kalkulationsgrundlage des Abschlagssystems der Versorger kurzfristig sicherlich nicht ändern, auch nicht, wenn derzeit mal ein oder zwei "Winter" etwas milder ausfallen. Bei längerfristigen Wetterverlagerungen werden sich auch die Werte beim Netzbetreiber ändern und somit die Kalkulationsgrundlagen beim Versorger. Wenn Sie so lange Zeit haben, bitte schön !  :Schüttelbirne:
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: wechselprofi am 09. Dezember 2015, 13:32:22
Den fundierten Darlegungen von Bolli und Didakt zur Methode der Schätzung des Gasverbrauches kann man, etwas Sachverstandnis vorausgesetzt, nicht widersprechen. Allerdings liegt manchmal der Teufel im Detail. Legt der Neulieferant für seine Schätzung allein den Ist-Verbrauch in vorgerigen fünf verbrauchsarmen Monaten zu Grunde, ist das Schätzergebnis methodisch nicht gesichert und kann zu Über- und Unterschätzungen in Größenordnungen führen! Deshalb gibt es in der einschlägigen Software Anforderungen für den Schätzprozess (die vorliegenden Verbrauchsdaten umfassen eine ausreichende Periode, in die mindestens x% des Jahresnormverbrauches des unterstellten Verbrauchsprofils  beinhalten). Ich kenne Gaslieferanten, die diese Grenze bei 80% ansiedeln, was solche Problemfälle, wie beschrieben, verhindern soll.
Tipps an h.terbeck:
1. Den letzten Jahresverbrauch beim Netzbetreiber anfragen.
2. Den neuen Lieferanten zur Revision des Abschlagsplanes auf der Grundlage des Netzbetreiberangabe veranlassen.
Trotzdem ist damit zu rechnen, dass die Abschläge gegenüber den bisherigen steigen werden. Dazu ist aber schon genug geschrieben wurden!         
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: berghaus am 09. Dezember 2015, 14:14:03
Zitat
von wechselprofi
......Trotzdem ist damit zu rechnen, dass die Abschläge gegenüber den bisherigen steigen werden. .........!

Bei seriösen Anbietern, die wir 'Wechselprofis' ja nur noch auswählen und, meine ich, dazu erzogen haben, seriös zu sein,
ist ein zu hoher Abschlag ja auch nicht schlimm!

Das 'Zuviel' kriegt man ja schnell wieder.

berghaus 09.12.15
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: Didakt am 09. Dezember 2015, 18:06:47
Bei seriösen Anbietern, die wir 'Wechselprofis' ja nur noch auswählen und, meine ich, dazu erzogen haben, seriös zu sein, ...

In dieser Sache möchte ich es mit diesem Beitrag bewenden lassen.
Seit Jahr und Tag begleite ich meine Versorgerwechsel immer durch eine direkte Kontaktaufnahme mit dem neuen Versorger und nehme insofern auch auf die Abschlagsvorgabe des Neuversorgers Einfluss. Damit habe ich immer positive Erfahrungen gemacht, auch mit unterjährig veranlassten Abschlagsanpassungen, nach oben wie nach unten. Es kommt auf die Schlüssigkeit der eigenen Argumente an!  ;)
Hier ein Beispiel bezüglich meines kürzlich vorgenommenen Wechsels zu einem neuen Gasversorger, dem ich folgende Abschlagsempfehlung unterbreitete, der er ohne weiteres nachgekommen ist.

Edit: Text und Tabelle gelöscht.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: berghaus am 09. Dezember 2015, 18:45:50
Bei dem einen oder anderen Versorger besteht auch auch die Möglichkeit, die Abschlagshöhe zwei mal in einem Lieferjahr in einem gewissen Rahmen (z.B. maximal 10 %)  zu erhöhen oder zu vermindern und zwar online mit ein paar Mausklicks.

Früher, als es noch nennenswerte Zinsen gab, konnte man auf diese Weise mit dem Geld arbeiten.

Es gibt allerdings auch Leute, die halten Nachzahlungen für eine Katastrophe, die den Schlaf raubt.

Für manche Leute sind Nachzahlungen allerdings eine Katastrophe, wenn sie das Geld nicht zurückgelegt haben oder gar nicht erst hatten.

berghaus 09.12.15
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 20. Dezember 2015, 19:08:36
Zitat:
Es gibt allerdings auch Leute, die halten Nachzahlungen für eine Katastrophe, die den Schlaf raubt.
Für manche Leute sind Nachzahlungen allerdings eine Katastrophe, wenn sie das Geld nicht zurückgelegt haben oder gar nicht erst hatten
. Zitat ende

Es gibt halt in dieser unserer Republik nicht wenige Leute, die dank des Klammergriffs ihres Energieversorger und der vielfach praktizitieren klammheimlichen Preiserhöhungen plötzlich und auch unerwartet Nachzahlungen zu leisten haben, die dank ihres kleinen Budgets sogar Manchen den Schlaf rauben können.

Sie bringen allerdings einige Sachverhalte durcheinander. Wer lediglich ahnungslos dank zwischenzeitliicher Preisanhebungen bei der Jahresabrechnung und dank seiner generös gezahlten Rente einen plötlich in nicht unerheblicher Höhe nachzuzahlenden Betrag aufzubringen hat, für den ist dies ohne Zynismus wahrlich eine Katastrophe.

Etwas vollmommen Anderes stellt sich dar, wenn der/die Betroffene nach § 315 BGB Rechnungen gekürzt hat, sich dabei auf zum jeweiligen Zeitpunkt als rechtmäßig propagierte Vorgehensweisen glaubte verlassen zu können und nun ebenfalls unerwartet mit vermeintlich berechtigten Nachzahlungsforderungen des Versorgers konfrontiert wird.

Lediglich die politischen Entscheidungen unserer Katastrophenregierung und obersten Rechtsprechung zu Preisgestaltungen und zur angeblich so erfolgreichen Energiewende sind für Rentner und Geringverdiener wahrlich ein Sachverhalt, der so Manchen den Schlaf rauben könnte.

Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: berghaus am 21. Dezember 2015, 22:30:44
Hier noch ein paar Ideen meines neuen (hier im Forum hier und da umstrittenen) Versorgers für Gas und Strom Grünwelt (Stromio), der eine mir noch nicht bekannte „Zauberformel“ zur Erzielung von Zinserträgen (wo legt der das Geld bloß an?) aus Abschlagserhöhung wegen des kommenden Schaltjahres 2016 gefunden hat.

Zitat
Zitat von bolli in Antwort‘7
……….. Es wird ein Lastprofil für jeden Monat bezogen auf die Gebiete der Vertragspartner (Verbraucher) angewendet, welches einen DURCHSCHNITTSWERT darstellt, und was gem. EnWG in Ordnung ist…………. Für die zukünftigen Sommermonate ist das Lastprofil natürlich geringer. ………
Im Zweifelsfall können Sie ja mal bei Ihrem Netzversorger nachfragen, wie das Lastprofil für Ihren Wohnort aussieht und das mit den Berechnungen vergleichen. Des weiteren dürfen Sie ja auch den Versorger mal nach seiner "Zauberformel" für die neuen Abschläge befragen.

Zitat
Zitat von: h.terbeck am 08. Dezember 2015, 08:03:43
und übrigens wird (leider nicht allgemein) eine Zahlung von   ZEHN   Monatsabschlägen gefordert.
Das sollte sich dann ja MINDESTENS in der Berechnungsformal für den Erstabschlag "wiederfinden" lassen. Ansonsten muss man VOR Vertragsabschluss nach solchen Einzelheiten fragen. Sollte man damit nicht einverstanden sein, muss man einen anderen Versorger auswählen.

Beim Gas (Lieferbestätigung vom 08.12.2015  ab 13.01.16 mit 12! Abschlägen) wurde der von mir angegebene Verbrauch von 29.500 kWh wegen des Schaltjahres auf 29.656 kWh erhöht, wobei wohl auch die Tatsache, dass der 29.02.2016 noch in die kalte Winterzeit fällt, Berücksichtigung findet.

Berechnung 29.500 x 366/365 = 29.581 kWh – berechnet 29.656 kWh

Das ergibt eine um 7,74 € höhere Abschlagssumme, allerdings wegen Ab- bzw. Aufrundung den gleichen Abschlagsbetrag von 156,00 € - also ‚is nix‘ mit exorbitanten Zinsgewinnen.

Beim Strom sieht es dann so aus (Lieferbestätigung vom 21.12.15 zum 01.02.16 mit 12 Abschlägen. Erhöhung des angegebenen Verbrauchs von 6.700 kWh auf 6.722 KWh
Berechnung 6.700 x 366/365 = 6.718 kWh – berechnet 6.722 kWh
Das ergibt eine um 4,17 € höhere Abschlagssumme. Dadurch erhöht sich der Abschlag wegen der Aufrundung bzw. Abrundung um einen EURO auf (zufällig auch) 156,00 €.

Es muss dann wohl auch beim Strom Lastprofile geben, weil der Schalttag ja in den (noch) dunklen Monat Februar fällt und man den zunehmenden Einsatz von Diodenglühlampen wohl noch nicht berücksichtigen muss und der Kunde ja in den Wintermonaten auch länger am Computer sitzt.

Also mich stört das nicht weiter, obwohl ----steht das vielleicht sogar in den AGBs, die man natürlich auch diesbezüglich von vorne bis hinten genau durchgelesen hat?

Aber erklärt mir mal jemand, warum er bei dem Ansatz der Jahresbeträge der Grundpreise für Gas (214,41 €) und Strom 302,48 €) nur von 365 Tagen ausgegangen ist?

Ich bin mir sicher, dass er in den Jahresrechnungen von 366 Tagen ausgehen wird und sogar darf(?).

Aber warum nicht auch hier die Zinsgewinne mitnehmen. Bei Millionen Kunden kommt da was zusammen!

berghaus 21.12.15
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 22. Dezember 2015, 09:40:25
Zitat:
"Aber erklärt mir mal jemand, warum er bei dem Ansatz der Jahresbeträge der Grundpreise für Gas (214,41 €) und Strom 302,48 €) nur von 365 Tagen ausgegangen ist?"
Zitat ende.

Scheint ein besonders "günstiges" Angebot des Versorgers zu sein, wenn er für 365 Tage einen Grundpreis bei Gas von 214,41 Euro und bei Strom von 302,48 Euro verlangt, vermutlich auch noch netto ohne Umsatzsteuer.
Mein Versorger verlangt bei 365 Kalendertagen, die übrigens nicht unbedingt mit dem Zeitraum zwischen den jeweiligen Ablesungen übereinstimmen muss, bei Gas 140,00 Euro und bei Strom 84,00 Euro. Das würde logischer Weise bei 366 Kalendertagen in einem Schaltjahr bei Gas 140,38 Euro und bei Strom 84,23 Euro betragen.
Ein sog. exorbitanter Unterscheid in der künftigen Jahresabrechnung  wird schwerlich erkennbar sein, es sei denn, man macht dem Versorger eine besondere Freude, am 366 TAg des Kalenderjahres auch die Außentemperatur durch braves Heizen beeinflussen zu wollen, um damit auch die Jahresrechnung in die Höhe zu treiben.

Mir jedenfalls ist in den vergangenen 10 Jahren eldigich zwei Mal eine Jahresrechnung auf der Basis von 365 Kalendertagen untergekommen.
Und wer seine Energieabrechnung auf eventuelle mathematische Fehler prüft, wird erkennen, dass lediglich wegen der unterschiedlichen Abrechnungszeiträume sich die jeweiliegen Summen ändern, der Multiplikator aber unverändert bleibt, es sei denn, der Versorger hat an der Schraube der Grundpreise "ein wenig gedreht".

Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: berghaus am 22. Dezember 2015, 11:26:59
@h.terbeck

Der Grundpreis von 214,41 € (alles brutto) und der etwas höhere Arbeitspreis von 5,60 Ct/kWh vermindern sich beim Gas im 1. Jahr um 260,00 € Sofortbonus und bei der 1. Jahresrechnung um
15 % von [(29.656 x 0,056) + 214,41] = 281,27 €.

Allerdings ist ein 2. Lieferjahr durch Kündigung mindestens 6 Wochen vor dem Ende des 2. Lieferjahres unbedingt zu vermeiden.

Strom:
Sofortbonus 260,00 €
15 % von [(6.722 x 0,2331) + 302,48] = 280,41 €

Vergleichen Sie das mal mit Ihren Tarifen bei Gas und Strom
oder besser, - nennen Sie hier Ihre Verbrauchswerte und die Arbeits- und Grundpreise für Gas (und Strom?)  des (Zitat im Anfangsbeitrag:) "überaus günstigen Angebots Ihres neuen Versorgers".
Dann rechnen wir das mal durch.

berghaus 22.12.15
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 22. Dezember 2015, 13:36:39
@berghaus
mit Freude darf ich Ihnen meinen Gaspreis von 5,1596 Cent/kWh brutto plus 160,00 Euro Grundgebühr auf Basis 365 Liefertage nennen, wobei ich den Bonus von 180 Euro, der mir bei Vertragsbeginn ausgezahlt wurde, einfach unberücksichtigt ließ in der Ermittlung meines überaus günstigen Vertragepreises meines Versorgers, denn im zweiten Jahr meines laufenden Vertrages wäre der o.g. Gas- und der Grundpreis auch weiter gültig.
In Ihrem Falle aber sollte der zu ermittelnde Gesamtpreis für die zwei vertraglich gebundenen Lieferjahre berechnet werden, womit vermutlich der von mir abgeschlossene Vertrag bei Gas bei Vergleich Ihres Gundpreises mit dem meinigen ein wenig günstiger sein könnte.

Bei Strom sind meine Konditionen nicht vergleichbar.
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: RalfLightning am 27. Dezember 2015, 14:35:11
Das sind doch aber mal wirklich gute Konditionen ..

Was heißt denn aber, dass beim Strom ihre Konditionen nicht vergleichbar sind?
Titel: Re: Neuer Gasversorger, wundersame Abschlagskalkulation
Beitrag von: userD0010 am 27. Dezember 2015, 17:02:37
@RalfLightning
Seit mehr als 10 Jahren findet der § 315 BGB bei der Akzeptanz  des Strompreises in der Grundversorgung Anwendung, so dass der entsprechende jew. geforderte Strompreis nicht mit dem gebilligten Betrag übereinstimmt und damit auch keinen Vergleich mit Konditionen Anderer zulässt.
Übrigens finden Sie sich hier in der Thematik der Gasversorgung, für die eine eindeutige Antwort vorliegt.