Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Widerstand/Protest => Bundesweit / Länderübergreifend => Thema gestartet von: RR-E-ft am 28. April 2015, 13:57:26

Titel: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
Beitrag von: RR-E-ft am 28. April 2015, 13:57:26
BNetzA hat mit Beschluss vom 16.04.15 einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom festgelegt:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2013/2013_001bis099/BK6-13-042/BK6-13-042_Anlage_1_zum_Beschluss_2015_04_16.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Der BBH- Energieblog berichtet darüber:

http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/bnetza-legt-einheitlichen-netznutzungsvertrag-strom-fest-was-kommt-auf-netzbetreiber-zu/#more-22390
Titel: Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
Beitrag von: wechselprofi am 30. April 2015, 14:44:13
Wird auch höchste Zeit, weil man aus meiner persönlichen Sicht von durch den Netzbetreiber dem Lieferanten diktierten Monopolbedingungen von einem "Vertrag" kaum reden kann!
Titel: Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
Beitrag von: GPKE-Xperte am 30. April 2015, 15:41:54
War in der Praxis eh schon zumeist ein Standardvertrag des BDEWs.

@ wechselprofi: Ihre Aussage verstehe ich nicht ganz. Können Sie die noch einmal weiter ausführen? Danke schon mal.
Titel: Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
Beitrag von: wechselprofi am 02. Mai 2015, 14:27:46
@GPKE-Xperte
Ich meine damit nicht die juristische Sicht sondern die praktische. Oder haben Sie schon einmal davon gehört, dass ein Lieferant sich über ihn übervorteilende Einzelheiten eines Lieferantenrahmenvertrages Verhandlungen mit einem Netzbetreiber führt, der zudem keinerlei wirtschaftliches Interesse am Netzzugang eines neuen Lieferanten hat?
Alle bisherigen Gestaltungsspielräume der Netzbetreiber (z.B. Höhe von Kautionen, Form und Zeitpunkt der Mehr- und Mindermengenabrechnung, Form der Netzrechnungen) wurden und werden durch die BNetzA nach und nach reglementiert.
Deshalb halte ich diesen Schritt eines einheitlichen Netznutzungsvertrag für Strom für überfällig. Die Sparte Gas sollte schleunigst folgen.



 

 
Titel: Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
Beitrag von: Netznutzer am 02. Mai 2015, 19:38:57
@ wechselprofi

Den von der BNetzA genehmigte, und zur verbindlichen und unveränderten Anwendung zwingend vorgeschriebene LRV Gas liegt bereits lange vor, veröffentlicht mit der KOV VII.

Ferner liegt es jedem Lieferanten frei, sofern der/oder Teile des LRV eines NB nicht den aktuellen jurisittischen Vorgaben entspricht, dagegen zu klagen und Recht zu bekommen. Dieses Recht hat die BNetzA sämtl. Lieferanten in der Vergangenheit ausdrücklich eingeräumt.

Ich kann Ihnen versichern, dass mind. 50% aller unterzeichneten LRV's verhandelt sind, da die Lieferanten Klauseln eingeräumt bekommen und diese als Vertragsbestandteile festgehalten werden.

Gruß

NN
Titel: Re: BNetzA legt einheitlichen Netznutzungsvertrag Strom fest
Beitrag von: wechselprofi am 03. Mai 2015, 19:06:12
@Netznutzer
Danke für die Aufklärung. Da habe ich in den letzten Monaten eine Entwicklung einfach verschlafen.