Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: Nick am 10. Oktober 2004, 16:42:18

Titel: Versteckte Heizkosten
Beitrag von: Nick am 10. Oktober 2004, 16:42:18
Hallo,
habe im Juli eine neue Wohnung zur Miete bezogen und stelle nun fest, dass ein Wärmeverbrauch auch bei abgeschalteten Heizkörpern anfällt.
Konkret: Bei den Heizkörperanbindeleitungen handelt es sich um ein Einrohr-System. D.h. auch bei zugedrehtem Heizkörperventil zirkuliert das Heizungswasser bis zum Heizkörper über eine Bypassstrecke zurück zur Sammelleitung. Der Wärmeverlust kann nicht unerheblich sein da die Anbindeleitungen der Heizkörper nicht nach Vorschrift isoliert sind und die Wohnung sich über einen unbeheizten Keller befindet. Durch die 24-stündige mieterunabhängige Zirkulation des Heizungswassers in der Anlage gibt außerdem der Wohnungsverteilerschrank im Flur soviel Wärme ab, dass der im Flur vorgesehene Heizkörper seinen Nutzen verliert.
Die einigste Möglichkeit den ungewollten Wärmeverlust zu vermeiden besteht darin die Hauptabsperrungen im Wohnungsverteilerschrank zu schließen. Durch die Absperrung zum Hauptstrang kann jedoch kein Heizkörper mehr Wärme liefern.
Praktisch ist diese Vorgehensweise ohnehin nicht durchführbar, da nur der Vermieter die Schlüssel für die Wohnungsverteilerschränke besitzt.
Damit will er verhindern, dass von der beschriebenen Vorgehensweise gebrauch gemacht wird um auch die ungewollten Wärmeverluste auf alle Mietparteien gerecht zu verteilen.

Gibt es Möglichkeiten diese versteckten Heizkosten beim Vermieter geltend zu machen?
Wie kann man in einem solchen Fall vorgehen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

MfG
Titel: Versteckte Heizkosten
Beitrag von: Sukram am 11. Oktober 2004, 15:06:13
die Verluste werden ja auf alle umgelegt, teilweise nach qm, teilweise nach Verbrauch. Es sei denn, Sie könnten beweisen, dass jemand davon besonders profitiert oder Sie alleine nicht davon profitieren...

Die Nachrüstverpflichtungen der EnEV (zugängliche Leitungen u. Verteileinrichtungen im Keller dämmen, zeitgesteuerte/selbstregelnde Pumpen, witterungsgeführte Regelung...) müssen natürlich ab diesem Jahr erfüllt werden.

Den Abschnitt\" Miete\" im http://www.energiedepesche.de haben Sie natürlich durchgelesen?
Titel: Versteckte Heizkosten
Beitrag von: energienetz am 11. Oktober 2004, 15:52:40
beantwortet Ihre Frage:

http://www.energiedepesche.de/pre_cat_42-id_161-subid_263-subsubid_1349.html