Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => B => Stadt/Versorger => BEV Energie => Thema gestartet von: Adonis am 01. September 2016, 08:24:00

Titel: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Adonis am 01. September 2016, 08:24:00
Hallo liebe Fories,

tja, meine Erfahrungen zu dem oben gegannten Anbieter sind inzwischen auch schlecht...

Zuerst werden völlg übrhöhte Abschlagszahlungen abgebucht, jetzt wird nichteinmal auf meine fristgerechte Kündigung eingegagen.

Was war pssiert ?
Ich habe das Vertragsverhältnis, wie in den AGBs vereinbart, rectzeitig vor Ablauf des ersten Jahres, gekündigt (7,5 Wochen vor Ablauf). Das Fax habe ich zweimal
gefaxt, damit es nicht heißen kann, wir haben das Fax nicht erhalten.

Das Faxsendeprotokoll (nebst verkleinertem Ausdruck des Faxes) habe ich natürlich gesichet.

Eine Reaktion auf das Fax habe ich bis zum heutigen Tage nicht erhalten, weder eine Eingangsbestätigung, noch eine Mitteilung des Kündigungstermins.

Mein neuer Anbeiter teilte mir vorgestern mit, dass er eine Ablehung der BEV bekommen hätte, weil diese angibt, dass Vertragsverhältnis würde noch bis zum nächsten Jahr laufen.

Nur gut, dass ich in weiser Vorraussicht die Einzugsermächtigung gegenüber der BEV widerrufen habe.

Ich habe also vorgestern und gestern die BEV angeschrieben, und mitgeteilt, dass man bitte meine Kündigung nun beachten möge, und weil kein Vertragsverhältnis mehr zwischen uns besteht, auch kein Geld überwiesen wird.

Ich habe wie in den AGBs vereinbart, rechtzeitig und in der vorgschriebenen Form gekündigt, trotzdem lässt mich dieser komische Verein nicht aus dem Vertrag....

Ich habe jetzt schon Sorge (wegen der Arbeit) vor einen (Rechts)streit mit dieser Firma.........

Ich kann nur vor diesem Anbieter warnen..... bin mal gespannt, wann die erste Mahnung wegen dem "fehlenden" Abschlag eintrudelt.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Gaspreisbremse am 01. September 2016, 14:31:45
Wieso schicken Sie nicht einfach einen Brief mit dem Kündigungsschreiben PER EINSCHREIBEN, am besten EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN. Kostet 5,40 EUR und spart Ärger und Nerven.

Ich begreife nicht, wieso sich so viele Menschen schwertun mit einer ordnungsgemäßen Kündigung. Und wenn in den AGB Fax als Kündigungsübermittlung "erlaubt" ist, würde ich mich nicht darauf verlassen. Genausowenig wie auf andere dubiose Sachen wie E-Mail, Telefon oder SMS.

Ich hatte noch nie Probleme mit Kündigungen und sehe daher einen nicht unerheblichen Teil der Mitschuld an dem ganzen durchaus bei den Kunden.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Adonis am 01. September 2016, 20:50:37
Wieso schicken Sie nicht einfach einen Brief mit dem Kündigungsschreiben PER EINSCHREIBEN, am besten EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN. Kostet 5,40 EUR und spart Ärger und Nerven.
Ganz einfach:
Weil ICH im Bestreitensfalle nicht nachweisen kann, was im Einschreiben gestanden hat. Der Empfänger braucht nur die Kündigung zu bestreiten (den Erhalt eines Umschlages gibt er zu) und schon habe ICH richtige Beweisprobleme.....

Bei einem Einschreiben nebst Rückschein kann es sogar sein, dass der Epfänger das Schriftstück nicht annimmt, und nicht einmal in Annahmevereitelung / Annahmeverzug gerät. Dazu reicht es nämlich aus, dass der Empfänger nicht angetroffen werden konnte, und nur eine Benachrichtigungskarte über die Nichtzustellbarkeit eines Schriftstückes in den Briefkasten bekommt... und schon gilt das (eigentliche) Schriftstück als nicht zugestellt.....

Ich begreife nicht, wieso sich so viele Menschen schwertun mit einer ordnungsgemäßen Kündigung. Und wenn in den AGB Fax als Kündigungsübermittlung "erlaubt" ist, würde ich mich nicht darauf verlassen. Genausowenig wie auf andere dubiose Sachen wie E-Mail, Telefon oder SMS.
Ich hatte noch nie Probleme mit Kündigungen und sehe daher einen nicht unerheblichen Teil der Mitschuld an dem ganzen durchaus bei den Kunden.
Es geht überhaupt nicht um Kosten; diese bin ich selbstverständlich bereit zu bezahlen, wenn es denn sinnvoll ist..... der sicherste Nachweis einer Übermttlung eines Schriftstückes sind nunmal nur die Zustellung durch einen Boten (Gerichtsvollzieher mittels PZU) oder aber per Fax, nebst qualifizierten Sendeprotokoll.

Ich habe mich (wie ich es immer mache) für die Variante Fax nebst qualifiziertem Sendeprotokoll entschieden. Diese Variante gilt als gerichtsverwertbar. Dazu schicke ich inwzischen jedes Fax zweimal ab, und zwar an unterschiedlichen Tagen, und zu unterschiedlichen Zeiten.

Bisher hatte ich noch nie Probleme damit..... nur dieser Anbeiter scheint ein besonderer Fall zu sein/werden.....

Grüße
Adonis
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 01. September 2016, 21:00:10
Und? Warum haste dann jetzt Zoff mit dem Laden? Trotz Variante Fax mit qualifiziertem Sendeprotokoll?  Und gehst uns auf den Kelks mit dem Gejammer? Zieh die Sache vor Gericht und Berichte!!! Over and Out.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 02. September 2016, 09:10:41
@Gaspreisbremse:
Bin ja auch gerade bei der BEV, und laut AGB genügt für die Kündigung die Textform, ist sogar Faxnr. und Mailadresse angegeben. Ich werde das auch erstmal per Fax in Angriff nehmen, bin erstmal zu geizig fürs Einschreiben, aber halt nicht erst 1 1/2 Wochen vor Ende der Kündigungsfrist (6 Wochen zum Vertragsende). Das ist mir unverständlich wieso das immer so knapp gemacht werden muss. Mein Vertag läuft bis Ende März 2017 und wird jetzt gekündigt, Frist für die schriftliche Kündigungsbestätigung 2 Wochen, und wenn dann nichts von der BEV vorliegt und ich nicht weiter da dranbleibe habe ich eben die Torte auf dem Auge.

Also, und da simme ich dir voll und ganz zu, die ordnungsgemäße Abwicklung liegt durchaus auch in der Verantwortung des mündigen Kunden. :P
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Hamburgerin am 25. September 2018, 17:22:52
Auch ich habe fristgemäß gekündigt und dem neuen Versorger wurde mitgeteilt, dass die BEV-Energie mich erst im nächsten Jahr aus dem Vertrag herausläßt. ... Vermittelt und als gut angepriesen wurde mir dieses Unternehmen von einem Makler über Telis Finanz. Toll dass die so etwas mitmachen. Hauptsache die Provisionen stimmen - habe da auch gleich gekündigt.
Schade dass man sich nicht einmal auf angeblich gut informierte Makler verlassen kann. Dass die natürlich scharf auf die Provisionen sind ist mir klar. Trotzdem sollte ein Unternehmen wie die BEV-Energie gar nicht erst in Portalen wie z.B. Check24 oder eben über Makler angeboten werden. Warum stoppt die Keiner?
Bisher, über Jahre, haben Anbieterwechsel immer reibungslos geklappt.
Schade auch dass man als kleiner Verbraucher nichts unternehmen kann. >:(
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 26. September 2018, 07:47:16
Auch ich habe fristgemäß gekündigt und dem neuen Versorger wurde mitgeteilt, dass die BEV-Energie mich erst im nächsten Jahr aus dem Vertrag herausläßt.

...Warum stoppt die Keiner?

Schade auch dass man als kleiner Verbraucher nichts unternehmen kann. >:(
Manch einer ist durchaus zufrieden mit der BEV, ich werde ggf. wieder dort Kunde werden -wenn der Preis stimmt.
Wenn man sich an die in den AGB vereinbarten Spielregeln hält und z.B. die fristgerechte Kündigung nachweisen kann hat man da auch als kleiner Verbraucher diverse Möglichkeiten sich zu wehren. Ist natürlich komplizierter wenn da noch Makler oder Portale dazwischensitzen, ich regle das lieber selbst.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 26. September 2018, 15:40:11
Leider bin auch ich auf die hervorragenden Bewertungen bei Check24 und Verivox hereingefallen. Bei meinem vorherigen Gasanbieter zahlte ich für ca. 28.000 kWh Jahresverbrauch 11 Monatsraten p.a. von 132,00 Euro, die immer erst zum 1. des Folgemonats erhoben wurden. Die nach Abrechnung fällige Nachzahlung im 2-stelligen Bereich war ok und wurde im Rahmen des SEPA-Mandates abgebucht.

Mein Gasanbieter erhöhte jedoch zum 01.09.2018 seinen Preis um knapp 30%, sodass ich bei der Suche nach einem günstigeren Preis bei Check24 auf die BEV stieß – mit 4,98 ct/kWh und 15,39 Euro Grundpreis p.M. nahm ich an, einen günstigen Anbieter gewählt zu haben. Trotz der unvorteilhafteren Bedingungen (Raten sofort zum Lieferbeginn von 144,00 Euro p.M.) akzeptierte ich.

Völlig überrascht war ich, als ohne weitere Ankündigung zum 01.09.2018 ein Betrag von 163,00 Euro als erste Rate abgebucht wurde. Meine sofortige telefonische und schriftliche Reaktion blieb bis heute (26.09.2018) ohne jegliche Resonanz.

Am 08.09.2018 (Poststempel 07.09.2018) ging mir ein Schreiben datierend vom 13.08.2018 zu, in welchem behauptet wurde, mein Verbrauch würde sich auf 32.246 kWh belaufen und nicht auf 28.000 kWh. Daher würde die Rate auf 163,00 festgesetzt.

Ich übermittelte dem „Unternehmen“ die Abrechnung meines bisherigen Gasversorgers, die sich geringfügig über 28.000 kWh belief, ebenso eine realistische Hochrechnung des Gasverbrauchs vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019. Wieder „Schweigen im Walde“.

Meine Reaktion per Telefax: Widerruf des SEPA-Mandates am 08.09.2018 und die Ankündigung, ab dem 01.10.2018 per Dauerauftrag die ursprünglich festgesetzte Rate von 144,00 Euro zu überweisen.
Ferner untersagte ich weitere Abbuchungen z.L. meines Kontos.

Außerdem kündigte ich den Gasliefervertrag bereits jetzt zum Ablaufdatum 31.08.2019 und erklärte mich mit einer evtl. vorzeitigen Vertragsauflösung frühestens zum 31.10.2018 einverstanden.

Ich wäre heilfroh, von diesem „Unternehmen“ so schnell wie möglich wegzukommen. Das, was mir da widerfahren ist, ist mir mit noch keinem Strom- bzw. Gasanbieter passiert.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: EviSell am 26. September 2018, 17:49:41
...

Völlig überrascht war ich, als ohne weitere Ankündigung zum 01.09.2018 ein Betrag von 163,00 Euro als erste Rate abgebucht wurde. Meine sofortige telefonische und schriftliche Reaktion blieb bis heute (26.09.2018) ohne jegliche Resonanz.

Am 08.09.2018 (Poststempel 07.09.2018) ging mir ein Schreiben datierend vom 13.08.2018 zu, in welchem behauptet wurde, mein Verbrauch würde sich auf 32.246 kWh belaufen und nicht auf 28.000 kWh. Daher würde die Rate auf 163,00 festgesetzt.

Ich übermittelte dem „Unternehmen“ die Abrechnung meines bisherigen Gasversorgers, die sich geringfügig über 28.000 kWh belief, ebenso eine realistische Hochrechnung des Gasverbrauchs vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019. Wieder „Schweigen im Walde“.

..
@Nicko1998,

höhere Abschläge zu Beginn der Heizsaison zu fordern, ist nicht neu. Gibt leider einige Anbieter, die das wohl aus Liquiditätsgründen so handhaben, da ja in den Heizmonaten der Verbrauch steigt und die übliche Durchschnitts-Abschlagshöhe überschritten wird. (Oder als ehemalige Gaspreisrebellin war es damals mein "Lieblingsversorger" bei mir)

Allerdings wenn weder Sie, noch der Netzbetreiber bei seiner turnusmäßigen Ablesung einen Zählerstand an den Gasanbieter gemeldet haben, ist der tatsächlich künftige Jahresverbrauch ein Blick in die Glaskugel.
(Im Zweifel beim Netzbetreiber nachfragen, welchen Jahresverbrauch er veranschlagt.)

Nach welcher Methode haben Sie den Verbrauch hochgerechnet? Wenn Sie kalkulatorisch Ihren Jahresverbrauch hochrechnen wollen, da bietet sich die Methode nach den Gradtagszahlen. (Gradtagstabelle gem. VDI 2067 ) Die dürfte im Falle es fundierten Ausstausch (evtl auch bei der Schlichtungsstelle Energie) ein anerkannte Methode sein.

Leider konnte ich jetzt auf die Schnelle, die damaligen Erklärungswebsiten zur Berechnung nach der Methode nicht mehr finden (im Zusammenhang mit dem Gaspreisprotest). Ich hatte aber die mal in meinem Blog thematisiert, der zwar leider nicht mehr online ist, aber der Beitrag "Den Gasverbrauch im Blick"als PDF gesichert.
https://www.pdfhost.net/index.php?Action=Download&File=17b302d5011b1e784fc3e715e93973c3
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 26. September 2018, 20:01:10
Ganz einfach: Ich habe den Durchschnitt des Verbrauches der letzten drei Jahre - ich führe monatlich Buch über die Zählerstände - Monat für Monat ermittelt und in ein PC-Programm eingegeben. In den letzten Jahren hatte ich grundsätzlich Punktlandungen. Ich stelle also den monatlichen Verbrauch den Raten gegenüber und ermittle so, ob ich im betreffenden Monat Guthaben oder Schuld beim Versorger habe.

Jedenfalls haben meine Berechnungen ergeben, dass ich bei der ursprünglich festgesetzten Rate von 144 Euro bei 12 Raten noch ein Guthaben von 79,05 Euro aufweisen kann. Die willkürlich von der BLV festgesetzte Rate von 163 Euro würde ein Guthaben von 307 Euro ergeben. Ich habe nicht die geringste Lust, diesem Guthaben dann monatelang hinterherzutelefonieren.

Klar gibt es Monate, in denen ich in der Schuld des Versorgers stehe (November/Dezember/Januar/Februar garantiert, Oktober und März sind in etwa ausgeglichen) bzw. der Versorger in meiner Schuld steht (April/Mai/Juni/Juli/August und September).

Und sollte es wirklich einen sehr harten und langen Winter geben, gleiche ich meine Rate garantiert an. Ich lasse mir aber keine überhöhte Rate aufzwingen, die um 32 Euro höher liegt als beim vorigen Versorger.

Auf diese Art und Weise bin ich seit der Liberalisierung der Gasnetze mit jedem Versorger sehr gut klargekommen. Das scheint mit der BEV nicht der Fall zu sein. Sehen Sie sich noch mal die ein-Sterne-Bewertungen bei Check24, Trustpilot und Verivox an. Dann wissen Sie, wie der Hase läuft.

Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: berghaus am 28. September 2018, 01:34:47
@EviSell

Wenn ich den Link '....pdfhost....' in Deinem Beitrag Antwort #8 anklicke, kommt folgende Warnung:

"pdfhost.net
Dies ist eine Malware-Webseite
Malware-Webseiten infizieren Ihr Gerät und können Viren, Würmer, Spyware und Trojaner enthalten.
Weitere Optionen"

Gefahr oder einfach über 'Weitere Optionen' aufrufen?

berghaus 28.09.2018
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: EviSell am 28. September 2018, 08:43:46
@berghaus

mein installiertes Warnsystem schlägt nicht an. Ich habe auch mal spaßenshalber meine PDF runtergeladen und Virenscan meines PC durchgeführt. Auch der hat nichts gefunden.
Ich seh da keine Gefahr.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 28. September 2018, 17:37:28
Immer dasselbe Spielchen (sehr aktuelle Meinungen aus einem anderen Forum):

Zitat
Mein Mann und ich haben zum 01.10.2018 einen Vertrag über die Energieversorgung mit der BEV abgeschlossen.
...
Quelle: https://trstp.lt/2ToUyT

Zitat
Achtung! Bonus und überzahlter Betrag wird nicht zurückerstattet...
Quelle: https://trstp.lt/oL5j8p

Zitat
...
Ich warte seit geraumer Zeit auf meine endabrechnung , diese hätte schon vor knapp 2 Wochen da sein müssen. Nach 6 Woche ist die Frist verstrichen. Ich habe mehrmals angerufen und keiner konnte mir weiterhelfen.
...
Quelle: https://trstp.lt/gkv5tC

Zitat
... warte seit 3 Monate auf meine Endabrechnung. Die wollen nur nicht mein Geld auszahlen  ....
Quelle: https://trstp.lt/ZwN5sV

Wetten dass......die mir am Montag trotz am 07.09. sowie 08.09.2018 widerrufenem SEPA-Mandat und Untersagung weiterer Abbuchungen wieder die 163 Euro abfranzen? Naja, geht umgehend zurück bei gleichzeitiger Überweisung der korrekten Rate.

[Edit DieAdmin: Quellenangaben ergänzt und Postings aus anderem Forum gekürzt]
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 01. Oktober 2018, 14:40:05
Habe Glück: Für Oktober wurde nichts abgebucht, jedenfalls bis jetzt. Also habe ich den korrigierten Betrag überwiesen.

Aber mal wieder typisch! Bei Trustpilot beklagen sich Dutzende von BEV-Kunden, dass heute die Rate für Oktober doppelt abgebucht wurde:

https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.de?languages=de&stars=1

Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 03. Oktober 2018, 10:46:52
Nach meinen Feststellungen werden sowohl bei Check24 als auch bei Verivox mutmaßlich negative Kommentare gelöscht. Außerdem werden mutmaßlich verstärkt 5-Sterne-Jubler eingesetzt.

Einzig bei Trustpilot bleibt wohl alles so stehen wie kommentiert.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: bolli am 04. Oktober 2018, 08:45:47
Die ganzen Bewertungen bei den Portalen taugen auch nur begrenzt, weil der Großteil in Bezug auf den Wechselprozess abgegeben wird und nicht am Ende der Vertragslaufzeit mit den Problemen bei den Boni. Und der Wechselprozess ZU denen klappt meist hervorragend.  8)
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 04. Oktober 2018, 14:48:21
Die ganzen Bewertungen bei den Portalen taugen auch nur begrenzt, weil der Großteil in Bezug auf den Wechselprozess abgegeben wird und nicht am Ende der Vertragslaufzeit mit den Problemen bei den Boni. Und der Wechselprozess ZU denen klappt meist hervorragend.  8)
Genauso ist es. Wechseln klappte bei mir ja auch ohne Probleme. Check24 wollte sich ja auch nach meiner Beschwerde bei der BEV für mich einsetzen bezüglich heruntersetzen der Rate auf die ursprünglich vereinbarten 144 Euro bzw. auf vorzeitige Vertragsauflösung. Beide Punkte wurden von der BEV abgelehnt. Naja, mit dem Widerruf des SEPA-Mandates und der monatlichen Überweisung der ursprünglich vereinbarten und bestätigten Rate kann ich bis zum Vertragsende 31.08.2019 gut leben. Mal sehen, ob sich die BEV nochmal irgendwann bei mir meldet. Und zum 31.05.2019 habe ich die Kündigung (lt. meinem Schreiben vom 08.09.2018) auf Wiedervorlage.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 05. Oktober 2018, 09:57:51
Nach Kommentar-Löschungen bei Check24 und Verivox geht es jetzt wohl auch Trustpilot an den Kragen: Löschungen - Löschungen - Löschungen.....
Zitat
BEV Energie hat gemeldet, dass diese Bewertung gegen die Richtlinien von Trustpilot verstößt. Wir überprüfen die Bewertung nun gemäß unserem Verfahren für gemeldete Bewertungen
https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.de

Nachdem inzwischen sogar unser Boulevardblatt Nr. 1 berichtete, will man offenbar gegensteuern:
Zitat
KUNDEN-FRUST BEI DER BEV - Energie-Anbieter bucht doppelt ab
https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/kunden-frust-bei-der-bev-energie-anbieter-bucht-doppelt-ab-57587242.bild.html
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 17. Oktober 2018, 17:06:38
Haha,  Na Niggo1998, Zensur läuft wie? Gelöscht wird überall...wenn du wirklich nicht mehr weiterweisst findest du hier garantiert Hilfe, fürs Bashing benutze bitte die anderen Plattforen! :-*
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 17. Oktober 2018, 17:39:24
Haha,  Na Niggo1998, Zensur läuft wie? Gelöscht wird überall...wenn du wirklich nicht mehr weiterweisst findest du hier garantiert Hilfe, fürs Bashing benutze bitte die anderen Plattforen! :-*
Frage an die Moderatoren: Seit wann dürfen hier Trolle ihr Unwesen treiben? Der User "Erdferkel" ist ja zweifelsohne ein Troll für die BEV!
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 17. Oktober 2018, 18:15:01
Yeah, thats me! ... nennt man das heute! Wenn du Probleme mit dem Laden hast mede dich, kann ich echt helfen, hab ich durch. ... kannst du dich bitte zuhause.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 18. Oktober 2018, 07:29:57
Yeah, thats me! ... nennt man das heute! Wenn du Probleme mit dem Laden hast mede dich, kann ich echt helfen, hab ich durch. ... kannst du dich bitte zuhause.
Nein, alter BEV-Troll, ich habe bislang keine Probleme mit diesem Anbieter. Ich werde selbstverständlich treu und brav die ursprünglich vereinbarten Raten Monat für Monat per Überweisung begleichen und die letzten beiden Raten per 01.07.2019 und 01.08.2019 dergestalt kürzen, dass für die BEV kein Guthaben übrigbleibt. Die Schlussrechnung werde ich termingerecht regulieren, wenn diese dann 6 Monate nach Vertragsende eintrifft, wie in vielen Foren geschildert wird.  ;)
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: DieAdmin am 18. Oktober 2018, 09:03:21
Ich möchte dringend die beiden Diskustanten an die Forenregeln bezüglich des Tonfalls erinnern. Entsprechende Passagen habe ich gelöscht.

Haha,  Na Niggo1998, Zensur läuft wie? Gelöscht wird überall...wenn du wirklich nicht mehr weiterweisst findest du hier garantiert Hilfe, fürs Bashing benutze bitte die anderen Plattforen! :-*
Frage an die Moderatoren: Seit wann dürfen hier Trolle ihr Unwesen treiben? Der User "Erdferkel" ist ja zweifelsohne ein Troll für die BEV!

@Nicko1998, nur weil jemand eine andere Meinung hat, ist er nicht gleich ein von einem Versorger beauftragter Troll. Wenn man in einem Forum postet, kann es nun mal passieren, das Menschen mit anderer Ansicht antworten. Allerdings sollte man auf den Ton achten bei der Diskussion.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 18. Oktober 2018, 09:53:21
Wer hat denn eigentlich mit den Unverschämtheiten angefangen? Aber ok, ich weiß Bescheid. Ich kann mir selbst helfen und habe mir mal vorsorglich Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung eingeholt, falls mir die BEV wegen des Widerrufs des SEPA-Mandates, Untersagung der Abbuchungen und Überweisung der korrekten, ursprünglich vereinbarten Monatsrate Probleme bereiten sollte. Zum 31.08.2019 endet ja der Liefervertrag - eine absehbare Zeit also.  :)  Die Bestätigung meiner Kündigung vom 08.09.2018 zum 31.08.2019 ist heute per Post eingetroffen.

Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: bolli am 23. Oktober 2018, 07:43:11
Ich werde selbstverständlich treu und brav die ursprünglich vereinbarten Raten Monat für Monat per Überweisung begleichen und die letzten beiden Raten per 01.07.2019 und 01.08.2019 dergestalt kürzen, dass für die BEV kein Guthaben übrigbleibt. Die Schlussrechnung werde ich termingerecht regulieren, wenn diese dann 6 Monate nach Vertragsende eintrifft, wie in vielen Foren geschildert wird.  ;)
Mit dem kürzen der letzten beiden Raten wäre ich vorsichtig. DAS könnte nämlich, im Gegensatz zur manuellen Zahlung der ursprünglich vereinbarten Abschlagszahlung ein Grund für die Nichtgewährung des Bonusses sein. Vertraglich vereinbart sind halt 11 oder 12 Abschläge in gleicher Höhe. Die Aufrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch erfolgt vertragsgemäß in der Regel erst NACH Lieferende. Eine vorherige Kürzung könnte denen in die Karten spielen.

Bezüglich der Rechnungsstellung kann ich nur immer wieder empfehlen, mit der Übersendung des Endzählerstandes (den ich immer sowohl an den Netzbetreiber als auch den Versorger schicke) direkt auf die Einhaltung der 6-Wochen-Frist gem. § 40 Abs. 4 EnWG zu pochen und ebenfalls direkt für den Fall der Nichteinhaltung die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie anzudrohen. Ich war schon mehrfach selbst Kunde bei dem Laden und beim ersten mal musste ich auch noch die Schlichtungsstelle einschalten (dann kam jedoch innerhalb von 1 Woche die Schlussrechnung) und danach lief alles problemlos bis hin zur Rückzahlung des Guthabens, was beim letzten Mal innerhalb von 3 Tagen nach der Rechnung auf dem Konto war. Da war ich echt verblüfft.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 23. Oktober 2018, 10:01:44
Mit dem kürzen der letzten beiden Raten wäre ich vorsichtig. DAS könnte nämlich, im Gegensatz zur manuellen Zahlung der ursprünglich vereinbarten Abschlagszahlung ein Grund für die Nichtgewährung des Bonusses sein
Bewusst habe ich mich für einen Vertrag ohne Bonuszahlungen entschieden. Je nachdem, was mein Verbrauch bis 31.07.2019 lt. Zählerstand ergibt, werde ich die letzte Rate zum 01.08.2019 entsprechend anpassen, denn ich habe keine Lust, wochenlang einem evtl. Guthaben nachzutelefonieren. Und für evtl. "Unbillen" habe ich ja bereits die Deckungszusage meiner Rechtsschutzversicherung - mein Anwalt würde sich auch freuen, mal wieder für mich tätig zu werden. NB: Die aktuellen Einträge bei Trustpilot, Check24 und Verivox sind herrlich, überhaupt die vielen höchst "aussagekräftigen" mit 5 Sternen, die nahezu immer gleichlautend und immer gleich kurz angebunden sind. Jedenfalls werde ich als Folgeanbieter wieder einen aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich auswählen - das schont Nerven und vermeidet Ärger.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 23. Oktober 2018, 19:22:15
...- mein Anwalt würde sich auch freuen, mal wieder für mich tätig zu werden. NB: Die aktuellen Einträge bei Trustpilot, Check24 und Verivox sind herrlich, ...
@Nicko1998:
Bestimmt ein Top Anwalt, wenn er sich mit derart lukrativen Fällen und solchen Mandanten herumschlagen muss...
Du machst das schon alles richtig, wird alles wieder gut!

...
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: bolli am 24. Oktober 2018, 08:19:34
Bewusst habe ich mich für einen Vertrag ohne Bonuszahlungen entschieden. Je nachdem, was mein Verbrauch bis 31.07.2019 lt. Zählerstand ergibt, werde ich die letzte Rate zum 01.08.2019 entsprechend anpassen, denn ich habe keine Lust, wochenlang einem evtl. Guthaben nachzutelefonieren.
Wenn Sie keinen Bonus vereinbart haben kann Ihnen natürlich auch keiner verwehrt werden.  ;)
Gleichwohl steht Ihnen eine Kürzung Ihres vereinbarten Abschlags (aus den von Ihnen genannten Gründen) genauso wenig zu wie dem Versorger die Erhöhung. Geht er deswegen gegen Sie vor, wird Ihnen auch die Deckungszusage nicht weiterhelfen, unabhängig von der Qualität Ihres Anwalts. Ob der sich tatsächlich bei so einem Verfahren freuen würde, kann mal dahingestellt bleiben, gewinnen würde er es wohl nicht. Ob sich der Versorger aber in diesem Fall tatsächlich die Mühe macht, muss abgewartet werden. Könnte auch gut sein, dass die sich lieber mit anderen Dingen beschäftigen, wo sie mehr mit verdienen können.

Ansonsten wird sich Ihr  Versorger aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich freuen, wenn er einen neues "Schaf" bei seinen Kunden begrüßen kann. Ich gehe für das mehr gezahlte Geld lieber ein paar Mal mit meiner Frau schön Essen oder fahre nen Wochenende in Urlaub. Und ja, Geld sparen ohne Aufwand geht genauso wenig wie hohe Rendite ohne Risiko. Aber mit ein wenig strukturiertem Vorgehen ist den meisten Anbietern sehr schnell beizukommen, so meine mehrjährige Erfahrung. Man muss sich allerdings tatsächlich auch ein wenig selbst disziplinieren, um alle Schritt sauber einzuhalten, beginnend mit der rechtzeitigen Kündigung bis hin zum Setzen konkreter Fristen im Problemfall.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 24. Oktober 2018, 09:00:35
Der "Versorger" erhöhte ja auch ohne jegliche Absprache die Rate, indem er einen 18% höheren Verbrauch einfach behauptete. Und wenn man sich so die Foreneinträge ansieht, bin ich diesbezüglich beileibe kein Einzelfall. Jedenfalls werde ich bei meiner Linie bleiben und verfahren wie vorgesehen. Sollten wir einen extrem kalten Winter bekommen und die Abschlagszahlungen dadurch nicht ausreichen, würde ich natürlich die letzte Rate dann auch erhöhen. Selbstverständlich würde ich mich vor einer Entscheidung über die Verminderung der letzten Rate anwaltlich beraten lassen - mein Anwalt ist Fachanwalt für Miet- und Verbraucherrecht und hat bislang für mich alle Verfahren gewonnen, auch bereits mal in 2. und 3. Instanz.  :D

Und was die Preisgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anbieter anbelangt: Mein voriger Anbieter Bodensee-Energie (Stadtwerke Friedrichshafen-Überlingen) hatte bis 31.08.2018 einen Arbeitspreis von 4,70 ct/kWh sowie einen Grundpreis von 13,33 Euro/Monat. Leider erhöhte man zum 01.09.2018 auf 5,90 ct/kWh und den Grundpreis auf 15,47 Euro/Monat. Aber es gibt jetzt auch noch öffentlich-rechtliche Versorger mit akzeptablen Preisen und ohne jeglichen Ärger, zB. Rhön-Energie Fulda (5,00 ct/kWh und 12 Euro Grundpreis p.M.). Dieser Versorger ist jedoch weder bei Check24 noch bei Verivox gelistet. Meine Tochter, die dort wohnt, gab mir den Tipp - leider zu spät! Aber die 10 Monate bei der BEV werde ich ja rumkriegen, und dann schaun mer mal im Juni/Juli 2019, wie die Lage ist..... ;)
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: bolli am 24. Oktober 2018, 14:25:54
Also, für meinen PLZ-Bereich und meinen Verbrauch liegt der Preis von Rhön-Gas bei 5,8 ct, dass sind 20% mehr als ich derzeit zahle. Also auch kein Schnäppchen.  8)
Und das mit dem erhöhen ihres letzten ö-r. Versorgers ist doch genau die Masche, die auch die anderen haben: Locken binden und dann erhöhen. :(
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 24. Oktober 2018, 14:50:49
Also, für meinen PLZ-Bereich und meinen Verbrauch liegt der Preis von Rhön-Gas bei 5,8 ct, dass sind 20% mehr als ich derzeit zahle. Also auch kein Schnäppchen.
Ist halt von PLZ-Bereich zu PLZ-Bereich verschieden - je nach Netzbetreiber.
Zitat
Und das mit dem erhöhen ihres letzten ö-r. Versorgers ist doch genau die Masche, die auch die anderen haben: Locken binden und dann erhöhen.
Naja, wie machen es die anderen, speziell die BEV? Da läuft das doch auf dieselbe Art und Weise. Und wehe, man versäumt die rechtzeitige Kündigung! Seit der Liberalisierung des Gasmarktes bin ich jedenfalls mit den öffentlich-rechtlichen sehr gut und vor allem streß- und ärgerfrei gefahren, auch was Stromanbieter anbelangt. Und darauf werde ich auch künftig großen Wert legen, auch wenn es mich etwas mehr kosten sollte.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 15. November 2018, 23:33:55
  Die Bestätigung meiner Kündigung vom 08.09.2018 zum 31.08.2019 ist heute per Post eingetroffen.
Heute nun bestätigte mir der Netzbetreiber:
Zitat
In unserem System ist eine Abmeldung des Vertrages mit BEV zum 31.08.2019 vorgemerkt

Also alles ok. Ich überweise die Rate zum Monatsersten, und zum 31.07.2019 werde ich ablesen und den Monat August 2019 hochrechnen. Entsprechend wird die letzte Rate zum 01.08.2019 ausfallen.

Und beim Erhalt der Schlußrechnung werde ich natürlich aufpassen, dass es bei den zugesagten 4,98 ct/kWh und den 15,39 Euro Grundgebühr p.M. bleibt. Nennenswertes Guthaben für die BEV werde ich jedenfalls nicht entstehen lassen. ;)
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 16. November 2018, 19:53:27
Man solls nicht glauben! Wie ändert man die Abschläge online???

Zitat
Guter Kundenservice, Abschläge konnten online geändert werden und nach Eingabe des Zählerstandes war die Abrechnung bereits einen Tag später per Email da. Gefällt mir!

Wenn unser Erdhörnchen einen Tipp hat, wie das funktioniert - ich wäre dankbar!


Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: bolli am 20. November 2018, 08:55:06
Man solls nicht glauben! Wie ändert man die Abschläge online???

Zitat
Guter Kundenservice, Abschläge konnten online geändert werden und nach Eingabe des Zählerstandes war die Abrechnung bereits einen Tag später per Email da. Gefällt mir!

Wenn unser Erdhörnchen einen Tipp hat, wie das funktioniert - ich wäre dankbar!
Da meines Wissens die BEV kein Online-Konto für jeden Kunden pflegt (zumindest ist es mir selbst bei einem kürzlichen Vertrag bei denen nicht untergekommen, sehe ich als einzige Möglichkeit der "Online-Änderung" die Meldung über das Kontaktformular (sowohl des Zählerstandes als auch eines möglichen geänderten Abschlages). Ob die sich dann aber so ohne weiteres darauf einlassen, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln. Ich habe zwar letztes Jahr auch die Rechnung innerhalb einer Woche nach dem gemeldeten Zählerstand erhalten, jedoch nicht online sondern per Papier, obwohl die Mail-Adresse bekannt war. Aus meiner Sicht handelt es sich eher um eine Fake-Bewertung.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Nicko1998 am 20. November 2018, 13:35:13
Bei Trustpilot kommen inzwischen die 5-Sterne-Bewertungen im Minutentakt. Und die schlechten Bewertungen werden auf Intervention gelöscht bzw. wg. Beschwerde durch das bewertete Unternehmen bis zur Prüfung durch den Forenbetreiber verborgen. Was ist das nur für ein trauriges Schauspiel!

http://verbraucherhilfe-stromanbieter.de/bev-erfahrungen/
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 20. November 2018, 15:56:22
Ok, ich melde mich bei dem Laden dann doch mal an und liefere meine 5 Sterne Bewertung ab, finde das völlig in Ordnung, daß Beschwerden zuerst geprüft und gegebenenfalls auch gelöscht werden, ist sicher im Interesse Aller! ;D
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: molbrich am 10. Januar 2019, 15:28:28
zurück zum Thema:

was machen,
-  wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
- und auch trotz zusätzlicher mehrmaliger mdl. Aufforderung am Telefon der Hotline weder eine schriftliche noch Email Bestätigung der Kündigung erhält
- und somit der neue Strom-Gaslieferant die Aufnahme der Belieferung nicht antreten kann

(nebenbei: Abschläge werden aufgrund widerrufener EZE nicht mehr abgebucht, sondern anteilig einzeln überwiesen)

Zum 31.1. sind es noch 21 Tage, das ist der Kündigungstermin. Das Einschreiben "Kündigung des Belieferungsvertrags xxx: „Sonderkündigungsrecht aufgrund von Preiserhöhung“ zum 31.1.2019" ist rausgegangen am 20.12, dem Tag der Zustellung der Preiserhöhung, deren Datum 15.12. lautet.

Der Mitarbeiter der Hotline  5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.
Titel: Re: BEV reagiert auf Kündigung nicht
Beitrag von: Erdferkel am 11. Januar 2019, 13:31:06
...was machen,
-  wenn man trotz vermeindlich richtiger und rechtlich wirksamer Kündigung per Einschreiben und erhaltenem Rückschein (in meinem Fall Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung)
...
Der Mitarbeiter der Hotline  5.1.19 hat dies mdl. bestätigt und sich wehement geweigert eine Bestätigung per Email zu schicken.
@molbrich: Ich würde zunächst mal prüfen, ob die „vermeintlich“ rechtlich wirksame Kündigung alle notwendigen Angaben fehlerfrei enthält (Zahlendreher, falsches Datum etc.) und tatsächlich ein Recht auf Sonderkündigung in diesem Fall bestand, nicht jede Preisanpassung räumt dem Kunden die Option einer Sonderkündigung ein, Details findet man in den AGB.
Sollte der neue Anbieter die Belieferung nicht zum vereinbarten Termin aufnehmen können, weil die BEV den Anschluss nicht freigibt würde ich zunächst die Schlichtungsstelle (https://www.schlichtungsstelle-energie.de) einschalten und von der BEV den entstandenen Schaden zurückfordern. Ist lästig, funktioniert aber recht problemlos.
Telefonische Kontaktaufnahme kann man sich erfahrungsgemäss sparen, da landet man schlimmstenfalls in irgendeinem Call Center in Indien, daß die Mitarbeiter sich dort „vehement“ weigern irgendetwas verbindlich zu bestätigen liegt auf der Hand. Eine Mail zum Thema mit Androhung der weiteren Schritte kann aber nicht schaden.
Viel Erfolg, Erdferkel