Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: BerndA am 17. März 2009, 21:42:07

Titel: Kosten für Zählertausch Nahwärme
Beitrag von: BerndA am 17. März 2009, 21:42:07
Hallo liebe Mitstreiter,

hier nochmal eine spezielle Frage für die Rechtskundigen unter Euch:

Bei einem Nahwärmekunden wurde aufgrund einer abgelaufenen Eichung der Wärmemengenzähler ausgetauscht.

Leider hat die Herstellefirma den Rücklauftemperaturfühler geringfügig modifiziert, so das der neue Rücklauftemperaturfühler nicht mehr in die bisherige Aufnahme passt.

Nun soll der Betroffene auf seine Kosten einen neuen Adapter besorgen ?!

Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

Wie sieht so etwas rechtlich aus ?

Die Stadtwerke haben, aus welchen Gründen auch immer, das Modell des Wärmezählers einfach geändert. Muss der Nahwärmekunde hier für die entstandenen Kosten aufkommen ?

Gruß

BerndA
Titel: Kosten für Zählertausch Nahwärme
Beitrag von: bjo am 17. März 2009, 22:40:41
wurde der Einbau gemäß der damaligen Anforderung Nahwärmelieferanten durchgeführt. Wenn, muß er selber dafür aufkommen!
Titel: Kosten für Zählertausch Nahwärme
Beitrag von: cb01 am 31. März 2009, 03:46:01
Hallo,

leider bleibt mir die Antwort noch unverständlich.
Zur Ausgangslage: Die Anlage wurde so erstellt, daß den besonderen Meßfühleranforderungen der Stadtwerke in den ersten beiden Eichperioden entsprochen werden konnte.
Jetzt, zum erneuten Ablauf der Eichzeit, wurde ein Wärmemengenzähler mit geändertem Meßfühler durch die Stadtwerke eingebaut.

Wer muss die Kosten für den neuen Adapter zahlen - Stadtwerke oder Anlageneigentümer?

Übrigens: Preis für Abrechung und Zähler pro Jahr: 85,12 Euro für einen normalen Wärmemengenzähler und die Jahresrechnung.

Danke cb
Titel: Kosten für Zählertausch Nahwärme
Beitrag von: bjo am 31. März 2009, 12:15:17
Zitat
Original von cb01
Hallo,
Zur Ausgangslage: Die Anlage wurde so erstellt, daß den besonderen Meßfühleranforderungen der Stadtwerke in den ersten beiden Eichperioden entsprochen werden konnte
Danke cb

Das ist ein Problem der Stadtwerke, die müssen das selber zahlen!

Nötige Änderungen an abgenommenen, von den Stadtwerken anerkannten
Zapfstellen brauchst du nicht zahlen!
Ausnahmen sind Sonderanfertigungen direkt für dich!