Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FUXX - Die Sparenergie => Thema gestartet von: inferno am 19. November 2018, 23:17:11

Titel: Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte SV
Beitrag von: inferno am 19. November 2018, 23:17:11
Hallo,

In den AGBs verweist fuxxstrom auf die Gebührentabelle. Dort heißt es: Vertragsstrafe für Einschaltung eines Energieberaters/Maklers/gewillkürte Stellvertretung: 3 Monate.

Was ist denn damit gemeint? Sehe ich da Gespenster, oder ist das eine "Entschädigung" für eine Kündigung, wenn sie wie üblich durch den neuen Versorger durchgeführt wird?