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Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Anonymous am 09. Dezember 2005, 11:50:36

Titel: nicht verbrauchter Strom
Beitrag von: Anonymous am 09. Dezember 2005, 11:50:36
Hallo,
ich habe bei meinem Strom-Anbieter telefonisch meinen Auszug und den Zählerstand bekannt gegeben. Nach meinem Auszug gab es seither keinen weiteren Nachmieter und die Besitzverhältnisse des Hauses sind durch Insolvenz wohl unklar. Jetzt berechnet mir der Anbieter für das vergangene Jahr, in welchem die Räumlichkeiten leer standen,
Strom in Höhe von ca. 9000 Kwh.
Auf meinen Widerspruch bekam ich nur den Hinweis, dass ich dafür verantwortlich bin den tatsächlichen Verbraucher zu bennenen und mich mit diesem im Innenverhältnis zu einigen.

Hat jemand ähnliches erfahren. Kennt jemand Hilfe in solch einem Fall?

Für Meldungen im Vorraus vielen Dank
Richard
Titel: nicht verbrauchter Strom
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Januar 2006, 11:55:45
Der Strom wurde ja verbraucht, oder wie die Physiker sagen in eine andere Energieform umgewandelt, sonst würde der Zähler wohl keinen Verbrauch anzeigen.

Der Versorgungsvertrag muss fristgemäß schriftlich gekündigt werden.

Erfolgt keine ordnungegemäße Kündigung, haftet man dem EVU gem. § 32 Abs. 4 AVBEltV weiter für den Verbrauch.

Also dringend nochmals richtig kündigen.

Ansonsten geht kann das noch über Jahre so weitergehen!


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt