Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 01. Februar 2006, 17:36:01

Titel: Gaspreisurteil AG Oldenburg (I) vom 19.12.2005
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Februar 2006, 17:36:01
[ E7-C-7289-05-X  19-12-2005 ]

Verbraucher klagte und unterlag.


Das Urteil ist u.a. hier veröffentlicht:

http://www.raepower.de/PDF/20051219%20AG%20Oldenburg%20Urteil%20%20E7%20C%207289-05.pdf

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Container-Urteilssammlung/site__1736/

Der Fehler der klagenden Partei lag offensichtlich darin, einem vereinfachten Verfahren gem. § 495a ZPO und somit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht zu widersprechen und zudem nicht- wie im Falle der Entscheidungen des AG Rostock und AG Goslar wegen grundsätzlicher Bedeutung die Zulassung der Berufung beantragt zu haben.

Das Urteil wurde bereits besprochen.

Die Rechtsprechung der Landgerichte ist eine andere.

Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt