Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => Erdgas Südwest GmbH => Thema gestartet von: ESG-Rebell am 18. November 2010, 23:30:27

Titel: Anwälte im Raum Karlsruhe
Beitrag von: ESG-Rebell am 18. November 2010, 23:30:27
Wer einen Blick auf die BdE-Liste der Anwälte (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Ihr-gutes-Recht/Anwaltsverzeichnis__1550) wirft, der wird einige - zum Teil große - weiße Flecken auf der Landkarte entdecken.

Es kann doch nicht sein, dass im weiten Umkreis von München, Magdeburg oder \"Meck-Pomm\" kein einziger Anwalt ansässig ist, der sich mit der Rechtsprechung von Energielieferverträgen auseinandergesetzt hat!

Auch Karlsruhe befindet sich in Mitten eines solchen weißen Flecks. Da ich dort wohne, habe ich recherchiert, welche ortsansässigen Anwälte (d.h. PLZ 76xxx = Karlsruhe + 40km) in dem Rechtsgebiet eingearbeitet sind.

Es gibt ca. 550 gültige Kanzleiadressen (Stand Okt. 2010). Davon haben sich rund zwei Dutzend Kanzleien bereits mit dem Thema befasst. Diese habe ich interviewt und unten aufgeführt, sofern sie für ein Mandat zur Verfügung stehen.

Die Kanzleien haben der Veröffentlichung der unten stehenden Angaben sowie ihrer Kontaktdaten jeweils ausdrücklich zugestimmt bzw. diese begrüßt. Soweit ich noch weitere Rückmeldungen erhalte, werde ich diesen Beitrag ggf. noch ergänzen.

Ich kann keine der aufgeführten Kanzleien ausdrücklich empfehlen oder eine erfolgreiche Vertretung versprechen. Ich habe mit den Anwälten nur telefoniert und wiedergegeben, was diese mir geschildert haben.

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Kanzlei Dr. Plewa & Doppler, Ludwig-Erhard-Str. 4a, 76726 Germersheim
Tel 07274 / 94740, Fax 07274 / 947454
rechtsanwaelte@dr-plewa-doppler.de, http://www.dr-plewa-doppler.de

Herr Doppler ist seit ca. 1,5 Jahren mit dem Thema vertraut. Er bearbeitet derzeit einen Fall, in dem es um Preisanpassungsklauseln geht.

Circa 80% der Fälle können nach RVG abgerechnet werden; der Rest nach Honorarvereinbarung.

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Kanzlei Louis, Christiane, Kaiserpassage 2, 76133 Karlsruhe
Tel 0721 / 8318995, Fax 0721 / 8318997
info@kanzlei-louis.de, http://www.kanzlei-louis.de

Frau Louis befasst sich seit 1995 mit dem Thema. Sie hatte vor längerer Zeit zwei Mandate bearbeitet; jedoch noch nicht auf Basis der aktuellen BGH-Rechtsprechung. Gelegentlich berät sie außergerichtlich Mandanten zu dem Thema.

Kosten werden i.d.R. nach RVG berechnet; bei geringem Streitwert auch mit Honorarvereinbarung.

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Kanzlei Martin GbR, Thujaweg 1, 76149 Karlsruhe
Tel 0721 / 97070-24, Fax 0721 / 9707070
info@martin-anwaelte.de, http://www.martin-anwaelte.de

Herr Peter Juretzek befasst sich seit drei Jahren mit dem Thema. Er ist als freier Mitarbeiter in einer BGH-Kanzlei tätig und hat sich daher intensiv mit der BGH-Rechtsprechung befasst.

Die Kosten berechnet er in der Regel nach RVG; auch bei kleinen Streitwerten. Eine Honorarvereinbarung verlangt er nur bei hohem Streitwert und hohem Aufwand.

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Kanzlei Nonnenmacher & Kollegen, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe
Tel 0721 / 98522-0, Fax 0721 / 9852250
k.rabe@nonnenmacher.de, http://www.nonnenmacher.de

Herr Dr. Jäger und sein Sozius, Herr Sennenkamp bearbeiten das Thema seit zwei Jahren. Derzeit wird ein Mandant beraten und ein (noch) außergerichtlicher Schriftwechsel mit einem Versorger geführt.

Die Kosten werden in der Regel nach RVG abgerechnet; bei höherem Aufwand auch nach Honorarvereinbarung.


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Kanzlei Reichert, Ilona, Sophienstr. 12, 76530 Baden-Baden
Tel 07221 / 9736510, Fax 07221 / 9736511
kanzlei.reichert@t-online.de, http://www.rechtsanwaeltin-reichert.de

Frau Reichert ist seit zwei Jahren in dem Bereich tätig. Sie berät auch Wohnungsunternehmen zur aktuellen Energie-Rechtsprechung.

Die Kostenberechnung erfolgt i.d.R. nach RVG; jedoch auch nach Honorarvereinbarung wenn der Streitwert zu gering ist.

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Kanzlei Storz & Kollegen, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe
Tel 0721 / 9578-9999, Fax 0721 / 9578-9990
ra@kanzlei-michael-storz.de, http://www.kanzlei-michael-storz.de

Herr Bodmann hat sich bislang schwerpunktmäßig mit Preisanpassungsklauseln befasst. Herr Storz hat sich ebenfalls mit Vertragsgestaltungen sowie mit der AVB bzw. GVV befasst. Beide machen einen engagierten Eindruck.

Die Kostenberechnung erfolgt i.d.R. nach RVG; jedoch auch nach Honorarvereinbarung wenn der Streitwert zu gering ist.

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Kanzlei Süß, Christian, Pfinztalstr. 62, 76227 Karlsruhe
Tel 0721 / 1618322, Fax 0721 / 1618344
info@kanzlei-suess.de, http://www.kanzlei-suess.de

Herr Süß hat um 2009 einige Mandate betreut und sich daher in das Thema eingearbeitet.

Die Kostenberechnung erfolgt i.d.R. nach RVG; jedoch auch nach Honorarvereinbarung wenn der Streitwert zu gering ist.

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Kanzlei Rieder & Kollegen, Marienring 11, 76829 Landau in der Pfalz
Tel 06341 / 20086, Fax 06341 / 83354
Ulrich.Rieder@rieder-rechtsanwaelte.de, http://www.rieder-rechtsanwaelte.de

Frau Brückmann hatte ca. 2006/2007 eine WG von mehreren Studenten gegen einen Versorger vertreten. Diese haben sich dann außergerichtlich geeinigt. Es handelte sich um Sonderverträge.

Die Kostenregelung erfolgt nach RVG.

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Kanzlei Cohen Dieter, Brühlstr. 59, 76227 Karlsruhe
Tel 0721 / 406966, Fax 0721 / 494864

Herr Cohen ist seit über drei Jahren in dem Bereich tätig. Er hat einige Fälle vor dem AG Karlsruhe abgeschlossen.

Die Kostenregelung erfolgt nach RVG.

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Kanzlei Hannemann, Eckl & Moersch, Erbprinzenstr. 31, 76133 Karlsruhe
Tel 0721 / 92131-0, Fax 0721 / 92131-41
info@rechts-undsteuerkanzlei.de, http://www.rechts-undsteuerkanzlei.de

Herr Peter H. Eckl hat Erfahrung mit dem Thema, welche allerdings länger zurück liegt. Schwerpunktmäßig ist er im AGB-Recht tätig und macht seit 17 Jahren Wirtschaftsrecht.

Die Kostenberechnung erfolgt i.d.R. nach RVG; jedoch auch nach Honorarvereinbarung wenn der Streitwert zu gering ist.

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Kanzlei Link, Reinhard & Kollegen, Marktplatz 2-5, 76337 Waldbronn
Tel 07243 / 69001, Fax 07243 / 65823
kanzlei@ra-reinhard-link.de, http://www.ra-reinhard-link.de
 
Im Rahmen seiner langjährigen Anwaltstätigkeit war und ist Herr RA Link auch mit den Themen \"Preisanpassungsklauseln sowie Preisbestimmung durch eine Partei\" befasst und hat entsprechende Verfahren geführt. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Vertragsrecht und hier insbesondere im Werksvertrags-, Kauf- und AGB-Recht.
 
Herr Link rechnet grundsätzlich nach RVG ab.

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Kanzlei  XYZ, Karlsruhe

Diese Kanzlei hatte bislang bereits 20 Mandate, sieht sich aber derzeit aufgrund hoher Auslastung außer Stande, umfangreiche Mandate zu übernehmen.

Desweiteren arbeitet sie nur auf Honorarbasis (190 Euro/Stunde zzgl. MWSt.). Somit kommt sie wohl nur für eine Sammelklage oder für gewerbliche Kunden mit sehr hohen Streitwerten in Frage.

Auf Wunsch kann ich aber noch genauer nachfragen bzw. den Kontakt herstellen (PN an mich).

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Kanzlei  XYZ, Karlsruhe

Eine Kanzlei vertritt eine große Energieberatungsfirma. Diese berät Unternehmen und Kunden und schließt für diese Strom- und Gasverträge ab. Diese Mandantin hat genauere Kenntnisse über Sonderkonditionen für Gewerbekunden sowie Kenntnisse darüber, dass die EnBW von der BNetzA angeordnete NNE-Absenkungen nicht weitergegeben hat. Kontaktdaten dürfen an andere Anwälte zwecks Nachfrage weitergegeben werden (PN an mich).

Gruss,
ESG-Rebell
Titel: Anwälte im Raum Karlsruhe
Beitrag von: bolli am 19. November 2010, 07:56:48
@ESG-Rebell
Das ist ja ein \"toller \"Service\". Finde ich ganz prima, dass Sie sich ergänzend zur BdEV-Liste darum gekümmert haben, da tatsächlich da einige Lücken sind, warum auch immer (viele kleinere Kanzleien, die bisher nur 1-3 Verfahren bearbeitet haben, trauen sich möglicherweise nicht, sich zu melden).

Auch wenn ich nicht in der Ecke wohne, sei Ihnen gedankt für Ihren Einsatz und der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass sich auch in anderen, insbesondere \"weißen Gebieten\" ähnliche Lösungen finden.
Titel: Anwälte im Raum Karlsruhe
Beitrag von: DieAdmin am 19. November 2010, 18:07:06
@ESG-Rebell,

vielen Dank für die mühevolle Arbeit.


Die Liste ist nun um entsprechenden Einträge gefüllt :)