Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GEW Wilhelmshaven => Thema gestartet von: michawhv am 02. Januar 2007, 11:24:56
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Hallo udn ein frohes neues erstmal...
nun bin zum jahreswechsel umgezogen.
Jetzt habe ich in der neuen wohnung keinen strom... ich rief bei dem hiesigen Versorger (GeW Wilhelmshaven ) an und wollte halt meine neue wohnung anmelden so da sich strom bekomme.
Der Herr meinte ich solle erstmal 214 € bezahlen für meine vor vorherige wohnung ansonsten nix strom... nun hatte für meine wohnung bisher alle abschlagszahlungen püntklich ( mehr als pünktlich ) gezahlt udn da waren auch keine rückstände. diese beziehen sich nur auf meine erste wohnung in whv.
frage: dürfen die das?
frage: habe mal gehört/ gelesen ( gott weiss nicht mehr wo) das das nicht ganz okay ist wenn sie einem den zähler nicht freimachen in der neuen wohnung.
Über ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.
gruss michael
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Welcher Grund wurde denn dem Versorger benannt, dass die 214 Euro in der ersten Wohnung in Wilhelmshaven nicht gezahlt wurden.
Mit welchem Datum wurde denn die Jahresabrechnung erstellt, bei der die 214 Euro nicht gezahlt wurden.
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nun das war die schlussabrechnung der vor vorherigen wohnung wo ich im mai 06 auszog
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und bis dato wusste ich nicht das diese posten von 214 noch offen sind ...
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@michawhv,
sofern aus der alten Adresse keine Abrechnung vorliegt, dürfte m.E. auch keine Sperre für einen Strombezug ausgesprochen werden.
Sie schreiben, es liegen aus der ersten Wohnung aus Whv noch Rückstände vor, aus der zweiten sind keine Rückstände zu vermelden.
Sofern es für alle 3 Wohnungen nun ein und die selbe Kundennummer ist, dann kan nsehr wohl der Versorger auf Ausgleich der Forderungen aus der vor-vorherigebn Wohnung bestehen.
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nun es sind nichjt ein udn die selben Kunden bzw vertrags nr
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@michawhv
Warum wird denn die Schlussabrechnung bei Fälligkeit nicht gezahlt, so dass sich die Frage eines Zurückbehaltungsrechts des Versorgers überhaupt stellt?
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nun salopp gesgat verschwitzt
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nun wa shabe ich denn für möglichkeiten .. es sind nicht die gleichen kundenrn müssen sie den zähler freimachen??
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@michawhv,
Sie liefern die Erklärung ja selbst
nun salopp gesgat verschwitzt
Dann müssen Sie zunächst mal die Abschlussrechnung der ersten Wohnung tilgen.
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@michawhv
Sie haben in jedem Falle die Möglichkeit, die noch offene, fällige Schlussrechnung zu bezahlen und so ein möglicherweise bestehendes Zurückbehaltungsrecht zu beseitigen.
Zudem besteht die Möglichkeit, sich an einen Anwalt vor Ort zu wenden und durch diesen den gesamten Sachverhalt anhand aller Unterlagen eingehend prüfen zu lassen.
Das sind immerhin zwei Möglichkeiten.
P.S:
gott weiss nicht mehr wo
Kein rein menschliches Problem?