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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGG Energieversorgung Gera => Thema gestartet von: RR-E-ft am 20. Juli 2012, 19:32:18
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Das Amtsgericht Gera hatte mit Urteil vom 14.11.2011 Az. 2 C 1437/10
die Zahlungsklage der EGG gegen Gaskunden,
die zu Sonderabkommen- Preisen beliefert und abgerechnet wurden,
vollständig abgewiesen.
Begründung:
Es handele sich um Sonderverträge, der Versorger habe deshalb die wirksame Einräumung eines Preisänderungsrechts darzulegen und zu beweisen.
Dies habe der Versorger nicht getan und auch nicht vorgetragen, wann wie welche Preise vereinbart wurden,
weshalb die Zahlungsklage auf das Bestreiten der Kunden abzuweisen war.
Hiergegen legte die EGG Berufung zum Landgericht Gera ein.
Dieses hat mit Urteil vom 27.06.2012 Az. 1 S 442/11 die Berufung der klagenden EEG als unbegründet zurückgewiesen und das Urteil des Amtsgerichts voll bestätigt.
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Die beiden Urteile sind nun in der Entscheidungssammlung
Urteil AG Gera v. 14.11.11 - Az. 2 C 1437/10
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2966/
Urteil LG Gera vom 27.06.12 - Az. 1 S 442/11
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2967/