Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Städtische Werke Kassel => Thema gestartet von: Mariano am 30. November 2008, 17:25:45

Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 30. November 2008, 17:25:45
Guten Abend,

seit Dezember 2005 wird von uns bei diesem Versorger nach § 315 ein Teil der Forderungen unter Verwendung der bekannten Musterbriefe zurückgehalten.

Die Forderungen haben sich auf ca. 1350,- Euro aufsummiert.
Eine angekündigte gerichtliche Mahnung in 2007 erfolgte nicht.

Erneut wurde ein gerichtliches Mahnverfahren nach der aktuellen Jahresabrechnung 10/2008 und anteiligem Einbehalt angekündigt.

Statt dessen erreichte uns jetzt ein Brief von Creditreform mit der Nachricht, das die Einziehung der \"Außenstände\" an Creditreform übertragen worden sei. Wir wurden nur aufgefordert, die strittige Summe bis zum 1.12. zu zahlen.
(Edit - Nochmal genau gelesen : Ein Übertragung der Forderung geht nicht aus dem Brief hervor)

Dies zunächst als Information an Gleichgesinnte unter \"Stadtwerke Kassel\" verbunden mit der Bitte ggf. nützliche Tips zum weiteren Ablauf zu geben.

Zunächst mal bleiben wir gelassen, da noch immer kein gerichtliches Mahnvefahren eingeleitet wurde. Auf den einfachen Brief von Creditreform (Kein Einschreiben) wollen wir nicht antworten, da sich in der Sache noch nichts Substantielles geändert hat.

Sollten bereits Erfahrungen mit dem Vorgehen unter Creditreform vorliegen, bitte hier posten.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: hlge am 30. November 2008, 22:46:08
Hallo,

ich habe in 2006 und 2007 nach §315 einen Teil der Forderungen der Städtischen Werke Kassel zurückgewiesen und deshalb ebenfalls einen Standardbrief von Creditreform erhalten.

Darin wird erklärt, dass \"das Mitglied Fa. Städtische Werke AG regelmäßig die Einziehung von Außenständen überträgt\".
In meinem Fall \"fällige Forderungen vom 07.12.2007\", da ich zum 01.10.2007 den Gasversorger gewechselt habe.
Es wird unterstellt, dass es sich \"um eine unbestrittene Forderung\" handelt
und die Nichtzahlung \"zu einer Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit führen kann\".

Das sehe ich auch erstmal gelassen, da ich mich von Anfang an an die hier empfohlene Vorgehensweise mit Musterbriefen gehalten habe.

Viele Grüße,
hlge
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Gare am 01. Dezember 2008, 01:15:46
Zitat
Original von hlge
Hallo,

.....................................

In meinem Fall \"fällige Forderungen vom 07.12.2007\", da ich zum 01.10.2007 den Gasversorger gewechselt habe.
Es wird unterstellt, dass es sich \"um eine unbestrittene Forderung\" handelt
und die Nichtzahlung \"zu einer Verschlechterung der Beurteilung meiner Kreditwürdigkeit führen kann\".

Das sehe ich auch erstmal gelassen, da ich mich von Anfang an an die hier empfohlene Vorgehensweise mit Musterbriefen gehalten habe.

Viele Grüße,
hlge

der gasversorgerwechsel ist mir sehr unverständlich, zumal ich hierbei keine notwendigkeit erkennen kann.
mir ist nicht bekannt, wie dies mit einer \"empfohlene Vorgehensweise\" übereinstimmen kann.
eine derartige tatsache eröffnet dem gasanbieter doch erst \"neue möglichkeiten\"
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Ofal am 01. Dezember 2008, 09:05:42
Zitat
Original von Mariano
Statt dessen erreichte uns jetzt ein Brief von Creditreform mit der Nachricht, das die Einziehung der \"Außenstände\" an Creditreform übertragen worden sei. Wir wurden nur aufgefordert, die strittige Summe bis zum 1.12. zu zahlen.

Moin,

wenn jetzt ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde dann bitte darauf achten, dass keine Inkassogebühren in den folgenden Rechnungen auftauchen.  Nach einem Urteil des OLG Köln, 19. Zivilsenat vom 12.01.2001, Aktenzeichen 19 U 85/00  können Inkassokosten dann nicht erstattet werden, wenn der Gläubiger bei Erteilung des Inkassoauftrages konkrete Anhaltspunkte - wie z.B. ein Widerspruchsschreiben - hatte, dass auch das Inkassounternehmen den Schuldner nicht zu einer Zahlung bringen wird. Eine Beauftragung eines Inkassounternehmens verstößt gegen die Schadenminderungspflicht.


Grüße,

Ofal
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 03. Dezember 2008, 09:34:44
Hallo,

danke für die Rückmeldungen. Inzwischen habe ich ein Antwortschreiben mit dem Hinweis auf die strittige Forderung an Creditreform geschickt - in Anlehnung an die hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=4119) erörterten Vorschläge.

Bei Neuigkeiten wird berichtet.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 19. Dezember 2008, 17:15:58
Inzwischen fand sich ein Mahnbescheid des AG Hünfeld über den Vorgang mit förmlicher Zustellung  bei uns ein.

(Gelber Fensterumschlag, das Kästchen für die Datum + Unterschrift des Zustellers war leer - kein Eintrag, Formfehler ?)

Damit wird vermutlich der Verjährung (Forderungen ab 12/2005) ein Riegel vorgeschoben.

Widerspruch wird fristgerecht eingelegt.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: hlge am 02. Januar 2009, 18:24:23
Hallo,

bei mir flatterte am 19.12.08 eine \"Forderungsaufstellung\" ins Haus.
Außerdem war noch die von mir eingeforderte Vollmacht von den Städtischen Werken Kassel an CreditReform dabei (Stempel; Unterschrift original aber unleserlich).
Darauf werde ich nicht reagieren.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 02. Januar 2009, 20:28:24
Hallo hlge,

bis jetzt ist mir im Einzugsbereich unseres Versorgers noch kein Mitstreiter begegnet. Verbraucherzentrale / Umweltladen halfen auch nicht weiter.

Das Thema habe ich hier angestoßen, um möglichst Interesse im Umfeld von Kassel zu wecken.

Bei markanten Entwicklungen in meiner Angelegenheit will ich kurze Info´s einstellen in der Hoffnung auf weitere Beteiligung aus dem Raum KS zwecks Erfahrungsaustausch.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: hlge am 13. Januar 2009, 18:40:37
Hallo Mariano,

sehe ich auch so. Danke für die Info.

Am 08.01. habe ich auch einen Mahnbescheid bekommen. Datiert vom 29.12.08. Lag ebenfalls einfach im Briefkasten, aber mit Datum und Kürzel vom Postzusteller.
Ich habe den Widerspruch dann doch per Einschreiben mit Rückschein nach Hünfeld geschickt.
Kontakt zu einem Rechtsanwalt habe ich (noch) nicht aufgenommen.
 
Gruß, hlge
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 10. November 2009, 11:39:02
Hallo an alle Mitstreiter u. Einsprüchler der Stadtwerke Kassel,

ich bin Grundversorgungs-Kunde der Stadtwerke seit über 25 Jahren und habe bereits 2005 Widerspruch nach § 315 BGB eingelegt, rückwirkend bis Oktober 2004, seitdem die Kasseler Werke und andere Versorger, allen voran die Riesen, deutschlandweit mit dem Preiswahnsinn angefangen haben.
Bis heute erfolgreich und natürlich auch mit Recht, da wie wir ja alle wissen, innerhalb von 2 - 3 Jahren die Preise um ca. 40% hochkletterten. Das dies billig ist, haben und können die Werke keinem Gericht plausibel machen, wie ich meine (habe ich Ihnen auch geschrieben).

Wie bei allen Widersprüchlern sollte auch mir mit geänderten AGBs und seit 2008 durch 2 Vertrags-Nummern -Zusätze, jeweils beim Gastarif \"Kassel - einfach gut\" und beim Stromtarif \"basisbar\" ein neuer Vertrag untergeschoben werden. Ich habe dies letztes Jahr überhaupt gar nicht bemerkt, hatte aber auch der Rechnung widersprochen und die Überbeträge einbehalten.

Ich habe wiederholt vor 2 Wochen schriftlich widersprochen, da dies eine einseitige Aktion der Stadtwerke ist. Auch dass nun eine Zwischenrechnung (Jan. bis Sept 2009) ins Haus gekommen ist, zeugt nicht gerade von Fairness, auf keinen Fall von Geschick. Die neue Preisstaffelung ist für Vielverbraucher (bei Gas ab 10000 kWh) zwar schon mal viel besser (der Betrag für eine kWh liegt unter meinem Einspruchspreis). Mit der Rechnung zu diesem Zeitpunkt nimmt man den Kunden aber diese Möglichkeit der Preisersparnis, da nur für 8 Monate abgerechnet wird (und das noch über den Sommer, wo keiner heizt und wo weniger Strom verbraucht wird). Unglaublich dumm eigentlich. Wer wäscht den Managern dort eigentlich mal so richtig den Kopf?

Nun ist der Markt mittlerweile ja offener und man könnte wechseln (nicht gerade viel günstiger, aber es geht). Hat jemand Erfahrung mit Anbieterwechseln? Die Stadtwerke haben mir bisher nicht gekündigt, weil sie ja auch (wie die Telekom seinerzeit) Tausende ihrer Kunden nicht verlieren wollen. Da sie aber bisher keine ordentliche Kündigung ausgesprochen haben, können sie mich nicht einseitig in einen neuen Vertrag zwingen. Sehe ich das richtig?

Ich habe bisher auch kein einziges Inkasso-Schreiben bekommen, von denen hier berichtet wird.

Gruß,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: bolli am 10. November 2009, 13:24:54
Hallo Janni,

wie Sie oben am Datum ersehen können, \"jährt\" sich der Prozess mal wieder. Ende des Jahres werden wieder einige Ansprüche verjähren, weshalb einige Versorger gegen Jahresende noch mal besonders aktiv werden und versuchen, Geld einzutreiben oder den Verjährungsprozess mittels einer Klageerhebung zu hemmen.

Das wird möglicherweise auch Ihnen ins Haus stehen, wenn sich weiterhin weigern, da ansonsten am 31.12.2009 die Forderungen aus der 2006er Rechnung verjähren. Aber aus diesem Grund würde ich mir mit jeglicher Reaktion sehr viel Zeit lassen bzw. im Augenblick gar nicht reagieren und mal die Rechtsanwälte abwarten. Wenn die dann schreiben, noch ein wenig verzögern und vielleicht haben Sie dann schon das neue Jahr ohne Klageerhebung erreicht. Dann ist wieder ein Jahr \"gerettet\".

Wenn Sie in der Grundversorgung sind, können die Stadtwerke Ihnen auch gar nicht kündigen. Die haben nach § 36 (1) EnWG eine Versorgungspflicht. Nur wenn es ihnen wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, sind sie von dieser Pflicht befreit. Dieses wäre möglicherweise der Fall, wenn Sie gar keine Abschläge bezahlen würden (da bei einem Unbilligkeitseinwand zunächst einmal keine fällige Forderung besteht, wäre dieses rechtlich vielleicht sogar möglich) aber bestimmt nicht, wenn Sie nur von Ihrem gesetzlichen Recht auf Unbilligkeitseinwand gem. § 315 BGB Gebrauch machen.

Das mit dem Wechsel müssen Sie selbst entscheiden, sollten aber Wissen, dass Sie dann in einem Sondervertragsverhältnis landen (für ein Versorgungsgebiet gibt es immer nur einen Grundversorger) und den Eingangspreis in jedem Fall anerkennen, egal ob in dem Vertrag eine unwirksame Preisanpassungsklausel enthalten ist oder Sie späteren Preiserhöhungen bei einer gültigen Klausel wegen Unbilligkeit widersprechen.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Cremer am 10. November 2009, 14:45:42
@janni,

haben Sie mal bei den Stadtwerken nachgefragt, warum eine Rechnung für den Zeitraum Januar bis September geschickt wurde?

Könnte es sein, dass da eine Abrechnungsperiodenumstellung erfolgt?
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 10. November 2009, 21:19:50
@Cremer

nein, habe ich bisher nicht. Aber ich denke auch, dass es eine Periodenumstellung ist. Und der Zeitpunkt ist natürlich geschickt gewählt.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Cremer am 11. November 2009, 00:06:58
@janni,

nicht denken,
n a c h f r a g e n !!!
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 11. November 2009, 12:27:36
@Cremer

Habe mittlerweile bei meinem Versorger nachgefragt. Die Rechnung ist keine Abrechnungsperiodenumstellung. Sie wurde ausschlieslich an Widersprüchler geschickt, um ab dem 1.10.2009 mit zwei Kundennummern (getrennt für Gas und Strom) weiter zu verrechnen. Die nächste Abrechnung käme laut Auskunft dann ganz normal wieder Ende Januar 2010 und danach wieder Ende Januar 2011 (usw.).
Die Stadtwerke wollen laut Auskunft \"normale\" von Widerspruchskunden trennen.

Mit diesem willkürlichen Abrechnungsmodus, so erwiderte ich dem Kundendienst, sind mir natürlich die neuerlichen Vergünstigungen in der Grundversorgung bei Gasverbrauch von mehr als 10000 kWh, es gibt seit dem 1.10.09 eine Dreierstaffelung, leider verwehrt (was die gute Frau zugeben musste). Darum muss ich meinen Widerspruch nach § 315 BGB natürlich bekräftigen, da ich jetzt für das ganze Jahr einschl. Jan 2010 in die überhöhten Preise gedrängt werde.

Für Strom überlege ich seit einiger Zeit einen definitiven Versorgerwechsel.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 11. November 2009, 23:26:14
@janni,

unser Mahnbescheid blieb bisher ohne weitere Konsequenz, ansonsten identischer Ablauf mit neuem Gas-Tarif und neuen Kundennummern.

Wir haben unseren Widerspruch nach §307, hilfsweise §315 auch dieses Jahr wieder erneuert und die Rechnungsbeträge / Abschläge gekürzt.

Zuletzt kam ein Brief der StWKs mit dem Hinweis, das der Energieträger Gas dem Wettbewerb zu leichtem Heizöl ausgesetzt sei. Daher bestünde Wahlfreiheit für den Kunden, eine Kostenkürzung unter Berufung auf §315 sei  nicht zu akzeptieren.

Bei Nichtzahlung wurde die Einleitung des Klageverfahrens über Kanzlei Becker, Büttner, Held aus Berlin (http://www.beckerbuettnerheld.de/) angekündigt - wir werden sehen.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: nomos am 11. November 2009, 23:55:51
Zitat
Original von janni
Mit diesem willkürlichen Abrechnungsmodus, so erwiderte ich dem Kundendienst, sind mir natürlich die neuerlichen Vergünstigungen in der Grundversorgung bei Gasverbrauch von mehr als 10000 kWh, es gibt seit dem 1.10.09 eine Dreierstaffelung, leider verwehrt (was die gute Frau zugeben musste). Darum muss ich meinen Widerspruch nach § 315 BGB natürlich bekräftigen, da ich jetzt für das ganze Jahr einschl. Jan 2010 in die überhöhten Preise gedrängt werde.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 12. November 2009, 23:32:36
@Mariano
danke für Deine Hinweise. Ich bin auch gespannt, ob Klageschreiben verfasst werden. Aber nach all dem Erfahrungsaustausch hier im Forum und nachdem ich fast alle Urteile gelesen habe, kann ich mir eh nicht vorstellen, daß eine Klage der Werke Erfolg haben würde.

Lasst uns in Kontakt bleiben.

Wir warten jedenfalls weiterhin gespannt auf die große Erklärung der Werke über die Gestaltung der aus ihrer Sicht korrekten Gaspreise der letzten Jahre. Einem Bekannten haben sie übrigens damals geschrieben, dass ihnen kein Fall bekannt wäre, wo ein Unternehmen einem Kunden die Preiskalkulation offenlegt. Pure Arroganz, würde ich sagen.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 13. November 2009, 00:32:02
@nomos
Eben, das kann und darf nicht sein.
Da haben sie nicht nur einen Fehler gemacht, sondern haben eine Chance verpasst, auf Kunden zuzugehen und sie zurück zu gewinnen. Aber die Arroganz scheint so gross zu sein, dass gewisse Leute in der Führung nicht wissen was sie tun.

Mein Widerspruchs-Schreiben ist bereits verfasst, der gekürzte Betrag überwiesen. Es gibt ja auch gar keine andere Möglichkeit.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Sid am 15. November 2009, 17:28:57
Hallo janni und alle Mitstreiter,

schön zu lesen, dass wir doch mehr als zwei Protestler bei den hiesigen Stadtwerken sind. :) Weiterer Austausch hier im Forum sehr gern!

Gruß,
Sid
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 17. November 2009, 11:01:55
An alle Widersprüchler,

seit dem 01.10.2009 verlangen die Städtischen Werke Kassel (laut telefonischer Auskunft)von allen Widersprüchlern eine Teilung der Abrechnung von Gas und Strom. Aus diesem Anlass gab es Schreiben mit 2 neuen Vertragsbestätigungen (neue Verträge sind von mir als Kunde zu keinem Zeitpunkt geschlossen worden) und 2 neuen Kundennummern, die man bei getrennter Überweisung zukünftiger Abschläge anzugeben hätte. Ferner wurde eine Schlussrechnung zum 30.09.09 zugeschickt, welche geschätzte Verbräuche (eine Ablesung gab es nicht!) enthielt, obendrein bis dahin gezahlte Abschläge nicht berücksichtigt.

Wie ist am besten vorzugehen? Soll ich die Zahlung geteilter Abschläge akzeptieren (natürlich mit den gekürzten Beträgen), ohne ungewollt einem neuen Vertragsverhältnis zuzustimmen, oder kann ich anders vorgehen?

Ich habe den neuen angeblichen Vertragsbestätigungen bereits schriftlich widersprochen und angeführt, dass ich keinen neuen Vertrag mit den Werken abgeschlossen hätte. Eine einseitige Aktion ist ja wohl nicht möglich.

Gruss,
janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 22. November 2009, 22:56:21
Hallo Sid,

es wäre ohnehin gut zu wissen, wieviele Leute sich in Kassel überhaupt gegen die Preiserhöhungen wehren und alle über Entwicklungen informieren. Eine gute Möglichkeit wäre, in der örtlichen Presse Anzeigen zu schalten und zum Beispiel zu allgemeinen und speziellen Fragen dieses Forum zu empfehlen.

Während die Verbraucherzentrale in Hessen sich in dieser Sache recht bedeckt zu halten scheint, ist die Verbraucherzentrale in Hamburg äusserst aktiv und stets auf dem neuesten Stand.

Weitere Vorschläge erwünscht.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 23. November 2009, 20:23:09
@janni,

Infos zu Mitstreitern auch in der Einwenderliste (http://www.brodsoft.de/ed/frame.html)

Bewegung ist im Forum zu den StWKs ja erst wieder seit Anfang d.J. gekommen, seit die \"Neuen Verträge\"\" zum Einsatz kamen.

Wir haben zu den \"Neuen Verträgen\" in unserem aktuellen Widerspruch nichts gegengehalten, da diese nicht einseitig angewendet werden können.

Wir benutzen auch unsere alten Vertrags- u. Kd.Nr. weiter.

Mit der Verbraucherzentrale Hessen hast du recht, das ist auch unser Eindruck - gerade für die Filiale in KS !

In diesem Forum habe ich für die StWKs bislang nur eine Handvoll Leute als Widersprüchler wahrgenommen.

Hilfreich wäre wohl auch, zu sortieren, mit welchen alten Vertragsbedingungen sich im Bereich StWKs die Leute  gegen Preiserhöhungen wehren.

Kontakt von mir aus erstmal weiter über das Forum / PN

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 27. November 2009, 23:49:31
Hallo sid und alle anderen Mitstreiter,
wie vor den Kopf geschlagen war ich neulich nach einem Gespräch mit dem Kundendienst. Obwohl ich der Zwischenrechnung zum 30.09.09 widersprochen habe (Trennung in zwei neue Verträge für Gas und Strom mit 2 verschiedenen Kundennummern, die ich zu keiner Zeit mit den Werken abgeschlossen habe!), davor auch, wie in den vorangegangenen Jahren, der Jahresrechnungen nach § 315 BGB immer widersprochen hatte, nehmen die Stadtwerke an, sie hätten neue Verträge mit mir geschlossen.

Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen. Dies ist meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Die Monatsbeträge sind und waren doch immer als Abschlagszahlung für das laufende Abrechnungsjahr bestimmt, oder sehe ich das falsch?

Guter Rat wäre mir wichtig.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: bolli am 28. November 2009, 01:02:18
Zitat
Original von janni
Hallo sid und alle anderen Mitstreiter,
wie vor den Kopf geschlagen war ich neulich nach einem Gespräch mit dem Kundendienst. Obwohl ich der Zwischenrechnung zum 30.09.09 widersprochen habe (Trennung in zwei neue Verträge für Gas und Strom mit 2 verschiedenen Kundennummern, die ich zu keiner Zeit mit den Werken abgeschlossen habe!), davor auch, wie in den vorangegangenen Jahren, der Jahresrechnungen nach § 315 BGB immer widersprochen hatte, nehmen die Stadtwerke an, sie hätten neue Verträge mit mir geschlossen.
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.

Zitat
Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen. Dies ist meiner Meinung nach rechtlich nicht einwandfrei. Die Monatsbeträge sind und waren doch immer als Abschlagszahlung für das laufende Abrechnungsjahr bestimmt, oder sehe ich das falsch?
Das kommt leider darauf an, wie Sie Ihre Abschläge bei der Überweisung benennen. Falls Sie NICHT eindeutig schreiben, wofür dieser Abschlag ist (also z.B. Abschlag Gas Mai 2009) und den Stadtwerken eine Verrechnung nicht ausdrücklich untersagt haben, ist diese Vorgehensweise wohl rechtens. Also bitte sofort ein Schreiben rausschicken, in dem die Verrechnung zukünftig untersagt wird.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 28. November 2009, 18:32:50
Zitat
Original von janni
Sie haben nach Auskunft meine monatl. Abschläge von April 09 bis einschl. Sept. 09 dazu verwendet, die durch meine Kürzung offenen, strittigen Posten aus der Vorjahresrechnung (Feb 08 bis Jan 09) auszugleichen.

Die Argumentation der STWKs versteh ich nicht : Sollten die Abschlagszahlungen aus von 4/09 - 9/09 zum Ausgleich der Vorjahresforderung verwandt worden sein, hätte man doch schon seit 4/09 Mahnungen für die aktuellen Abschläge für das Jahr 2009 erwarten können. Waren die Abschlagszahlungen einer konkreten Forderung zugeordnet worden ?

Außerdem: Wenn die STWKs die Abschlagszahlungen für strittige Forderungen einbuchen, so ist das deren Privatvergnügen. Jedenfalls kein Anlaß, für den (bei Zahlung hoffentlich benannten) Zweck ein zweites Mal zu fordern.

Zitat
Original von bolli
Nun es ist weniger wichtig, was die Mitarbeiter der Stadtwerke denken als vielmehr wie der Richter das einordnet. Und wenn Sie nichts unterschrieben haben, gibt\'s auch keine zwei neuen Verträge. So einfach ist das.
Danach richten wir uns auch.
Dem angeblichen neuen 2-fachen Vertragsabschluss widerspreche ich zum ersten Mal jetzt, da bei uns die erste Mahnung auf dieser behaupteten Grundlage (für Wasser/Strom) eintraf. Dabei wurde eine kurze Zahlungsfrist von 7 Tagen gesetzt. Zum Schluss des Mahnschreibens erstmalig der Hinweis auf Einstellung der Versorgung bei Nichtzahlung.

Im Ankündigungsschreiben der STWKs für die neue Vertragsgestaltung war zu lesen :
„ Der bisherige Abschlagsbetrag bleibt in der Höhe erhalten, wird jedoch auf die beiden Vertragsbestätigungen anteilsmäßig aufgeteilt.“

Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres - Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.

Widerspruch ist also vonnöten.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Sid am 28. November 2009, 22:19:33
Zitat
Original von bolli
Das kommt leider darauf an, wie Sie Ihre Abschläge bei der Überweisung benennen. Falls Sie NICHT eindeutig schreiben, wofür dieser Abschlag ist (also z.B. Abschlag Gas Mai 2009) und den Stadtwerken eine Verrechnung nicht ausdrücklich untersagt haben, ist diese Vorgehensweise wohl rechtens. Also bitte sofort ein Schreiben rausschicken, in dem die Verrechnung zukünftig untersagt wird.
Das ist auch mein Kenntnisstand. Die Jahreszahl hatte ich bisher allerdings nicht mit angegeben.

Im Musterbrief ist m.E. ein Passus, der dem verrechnen strittiger Forderungen ausdrücklich widerspricht.

Inwieweit das verrechnen strittiger Forderungen rechtlich relevant ist, kann ich nicht sagen. Letztendlich ist die Summe ja immer die gleiche.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 29. November 2009, 15:55:39
@Mariano
zunächst danke für den Link zur Einwenderliste. Demnach sind wir gar nicht so wenige. Wenn man dann noch die Leute mitzählt, die diese Liste und dieses Forum nicht kennen...

Ich habe meine (neu berechneten und gekürzten) Abschläge seit April 2009 bei der Überweisung immer eindeutig benannt (\"Abschlag angepasst für April 09\" usw bis einschl. Sept. 09). Was im Widerspruch nicht enthalten ist, was \"sid\" schreibt:  das die Verrechnung strittiger Forderungen untersagt wird. Das muss ich nun hoffentlich erfolgreich nachholen.

Aber es ist interessant, was Mariano schreibt, so daß es eigentlich egal ist, wie die Werke die eingegangenen Abschläge intern einbuchen. Durch meinen schriftlichen Widerspruch der letzten Jahresrechnung (erschien Anfang Feb09) nach § 315  sind die Forderungen von 2008/09 eindeutig strittig, oder? Übrigens haben die STWKs mein Einspruchsschreiben noch gar nicht bestätigt, wie ich gerade sah. Ich habe aber einen Beleg und muss das schleunigst einfordern.

Durch meine eindeutige Bezeichnung können die Abschläge von April bis Sept. 09 natürlich nicht nochmal eingefordert werden, stimmt. Und diese sind ja auch immer als Vorauszahlungen zu verstehen gewesen, wenn ich mich erinnere.

Letztendlich tendiere ich aber ganz stark zum Anbieterwechsel. Dieses Theater ist fast unerträglich. Wenn man mit Verivox vergleicht,  würde ich mehr als 400 Euro im Jahr sparen bei z. B. Online-Tarifen.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: bolli am 30. November 2009, 09:09:35
Zitat
Original von Mariano

Lt. \"Neuen Verträgen\" sollen wir nun aber in 12 Monaten eine Abschlagssumme erbringen, die ca. dem 2,5 - fachen der bisherigen Jahres - Forderung der STWKs aus dem laufenden Vertrag entspricht.
Wenn dieses nicht dem tatsächlichen Verbrauch in der letzten Abrechnungsperiode entspricht, dürfte dieses Ansinnen des Versorgers wohl auf wackeligen Füßen stehen.

Zitat
§ 13 (1) GasGVV: Abschlagszahlungen
Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so kann der Grundversorger für das nach der letzten Abrechnung verbrauchte Gas eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlung entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
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Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 14. Dezember 2009, 02:17:41
Ich habe den angeblich neuen Verträgen (die ich nie geschlossen habe) und den damit wohl verbundenen 2 neuen Kundennummern schriftlich deutlich widersprochen. Ich zahle weiterhin meine monatlichen Abschläge unter meiner alten Kundennummer mit Angabe des Zwecks. Für die nahe Zukunft überlege ich aber, den Versorger definitiv zu wechseln. Die StWKS gehören zu den teuren und ich würde bis zu 400 Euo pro Jahr sparen. Irgendwann muss Schluss sein mit dem Theater.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 06. Januar 2010, 15:01:35
@Mariano

Anfang Januar 2010 ist ein erneutes Mahnschreiben mit Angabe der neuen Kundennummern (denen ich 2fach widersprochen hatte) und mit Androhung einer Versorgungsunterbrechung ins Haus geflattert. Meine Abschläge habe ich aber unter der alten, weiterhin gültigen und für mich einzig verbindlichen Kundennummer einschl. Dez. 2009 überwiesen. Es kann doch unmöglich sein, dass ich unter 3 Kundennummern geführt werde und drei verschiedene Abschläge zu zahlen habe, oder?

Einen erneuten Widerspruch habe ich vorbereitet. Ich würde gern wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Stadtwerke diese neuen Kundennummern (welche an neue Vertragskonditionen geknüpft sind, die ich nie abgeschlossen und wiederholt schriftlich abgelehnt habe) als verbindlich ansehen. Ich denke, da gibt es keine. Für mich ist das weiterhin ein Versuch, mich in neue Verträge zu zwingen.

Zum anderen ist mir, wie nicht anders zu erwarten war, ein Ende des Jahres 2009 ausgestellter Mahnbescheid von AG Hünfeld mit der Aufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages aus 2005/06 zugestellt worden. Haben den noch andere bekommen? Und was habt ihr unternommen?

Gruss,
janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 06. Januar 2010, 21:45:26
@janni

Zitat
Original von janni
Anfang Januar 2010 ist ein erneutes Mahnschreiben mit Angabe der neuen Kundennummern (denen ich 2fach widersprochen hatte) und mit Androhung einer Versorgungsunterbrechung ins Haus geflattert

Handelt es sich um ein maschinell erstelltes Standardmahnschreiben ?
(\"Der Brief wurde maschinell erstellt und wird ohne Unterschrift versandt.\")

Ich halte das für von der Abrechnungssoftware automatisch ausgegebene Mahnschreiben, falls die einseitig festgesetzten Abschläge nach \"Neuen Verträgen\" nicht auf dem Konto der STWKS erscheinen. Anhand der angemahnten Summe müßte sich das zu einem der \"Neuverträge\" zuordnen lassen.
Nach meinem Eindruck ist der Satz \"Sollte der Betrag nicht ... eingegangen sein ... werden wir unsere Lieferungen an Sie ... unterbrechen.\" keine konkrete Androhung einer Unterbrechung der Versorgung, sondern nur Einschüchterung.

Ich habe ebenso unter der alten Kd.Nr. den selbsterrechneten Abschlag termingerecht überwiesen (incl. Angabe zu Verwendungszweck) und der Zuteilung neuer Verträge / Kd.Nummern sowie der ersten derartigen Mahnung mit Einschreiben und der Bitte um Empfangsbestätigung widersprochen. Einige Zeit später kam die Eingangsbestätigung als individueller Brief und dem Hinweis auf weitere interne Bearbeitung meines \"Anliegens\" zurück. Seither keine weitere Mahnung.



Zitat
Original von janni
Zum anderen ist mir, wie nicht anders zu erwarten war, ein Ende des Jahres 2009 ausgestellter Mahnbescheid von AG Hünfeld mit der Aufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages aus 2005/06 zugestellt worden. Haben den noch andere bekommen? Und was habt ihr unternommen?

Mein Mahnbescheid kam Ende 2008 / AG Hünfeld (siehe oben, Klick (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=51246#post51246))

Nach fristgerecht eingelegtem Widerspruch bislang über das in diesem Thread Beschriebene keine weitere Konsequenz seitens der STWKS daraus.

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 06. Januar 2010, 23:59:16
@Mariano

Danke für die Ausführungen. Es handelt sich bei dem erneuten Mahnschreiben tatsächlich um ein maschinell erstelltes Schreiben mit der neuen Kundennummer für Gas. Merkwürdigerweise höre ich vom Strom gar nichts, lediglich die Abschläge über die \"neue\" Gas-Kundennummer werden angemahnt.

Natürlich werde ich meinen schriftlichen Widerspruch noch einmal wiederholen.

Zwischenzeitlich schaue ich mich auf dem inzwischen wachsenden Markt nach anderen Anbietern um. Über Verivox findet man etliche wesentlich günstigere Anbieter, sowohl bei Gas als auch beim Strom. Das wird den Streit um die zurecht einbehaltenen Beträge natürlich nicht automatisch beenden. Morgen spreche ich einmal mit der Verbraucherzentrale Hamburg. Für mich ist das die beste VZ in Deutschland. In Hamburg haben die Kunden bisher schliesslich alle Klagen gewonnen.

Gruß,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: janni am 07. Januar 2010, 23:58:11
@Mariano

habe den Widerspruch heute abgeschickt. War ja nur ein Kreuz zu machen.

Gruss,
Janni
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: ingeborg am 21. Januar 2010, 13:40:11
Hallo, auch ich bin Protestlerin aus Kassel. Habe heute nach drei Jahren des Widerspruchs die Mitteilung der Städt. Werke erhalten, dass sie ein Klageverfahren gegen mich eingeleitet haben.Kann mir jemand sagen, wie die\" Tendenz\" des Kasseler Amtsgerichtes bezüglich bisheriger Urteile ist?DANKE!!!!!
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: bolli am 21. Januar 2010, 15:39:46
Na, warten Sie erstmal, WO Sie verklagt werden. Die könnten ja auch mit Verweis auf die Zuständigkeit aus § 102 EnWG beim LG Klage erheben.
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: Mariano am 21. Januar 2010, 19:52:56
Zitat
Original von ingeborg
Habe heute nach drei Jahren des Widerspruchs die Mitteilung der Städt. Werke erhalten, dass sie ein Klageverfahren gegen mich eingeleitet haben

@Ingeborg,

gab es zuvor das Übliche Vorgeplänkel (eigene Anschreiben der STWKS, Mahnbescheid, Widerspruch etc.?)

Soweit ich weiß, zählt ja bereits ein Mahnbescheid zur Einleitung eines Klageverfahrens.

Ansonsten siehe hier (http://forum.bdev.de/thread.php?postid=64784#post64784)

Gruß,

Mariano
Titel: Forderungsübergabe an Inkassounternehmen
Beitrag von: ingeborg am 22. Januar 2010, 19:07:25
Es kamen Mahnungen bezüglich der gekürzten Beträge und jetzt die schriftliche Mitteilung, dass Klage erhoben wurde. Als nächstes müßte der Mahnbescheid kommen-naja mal abwarten.
Mich interessiert, ob noch andere Protestler vor kurzem die Mitteilung einer Klageerhebung bekommen haben.