Am Montag den 12.8. kam ein Mitarbeiter der EWE und wollte mir den Stromabstellen. Da ich von nichts wußte , gab er mir ein Schreiben mit der Frist bis zum 14.8....@Jean67, es ist immer dasselbe Lied. Völlig überraschend kam der EWE-Mitarbeiter kaum. Es gab doch sicher Mahnungen und mehr. An sich ist das hier nicht das Forum für Zahlungsschwierigkeiten.
Liefersperren sind gesetzlich geregeltZ.B. bei verivox (http://www.verivox.de/presse/hohe-nachzahlungen-was-tun-bei-strom-und-gassperre-40716.aspx)
Die Energieunternehmen dürfen die Versorgung nicht ohne Vorankündigung unterbrechen. Laut Gesetz muss diese Ankündigung mindestens vier Wochen vor der Sperrung erfolgen. Hier ist wichtig: Die Androhung der Versorgungsunterbrechung kann zusammen mit einer herkömmlichen Mahnung erfolgen. Wer eine Mahnung von einem Strom- oder Gasversorger erhält, sollte daher in jedem Fall reagieren.
Denn die Versorger dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Lieferung unterbrechen. So darf keine Versorgungssperre verhängt werden, wenn der Wert der offenen Rechnungen unter 100 Euro liegt. Auch darf durch die Sperre nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet werden. Zusätzlich darf die Versorgung laut Gesetz nicht unterbrochen werden, wenn der Verbraucher darlegt, dass eine „hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“.
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Drei Tage vor der endgültigen Versorgungssperre muss der Verbraucher noch einmal vom Energieversorger informiert werden. Tritt dieser Fall ein, muss schnell gehandelt werden. Zunächst sollte der Energieversorger kontaktiert und eventuell offene Forderungen begleichen werden. Ist dies nicht möglich, sollte versucht werden, eine Stundung oder Ratenzahlungen zu vereinbaren. Geht es um Forderungen, die bereits beglichen wurden, muss die Zahlung nachgewiesen werden.
Sobald die Gründe für die Einstellung der Versorgung entfallen sind, muss die Energieversorgung unverzüglich wieder aufgenommen werden. Allerdings muss die Entsperrung vom Verbraucher bezahlt werden. Die Kosten für die Entsperrung sind alles andere als einheitlich – je nach Versorger können hier zwischen 20 und 100 Euro fällig werden. Um diese Zusatzkosten zu vermeiden, sollte auf Androhungen von Versorgungssperren immer so schnell wie möglich reagiert werden.
Der Energieversorger sitzt am längeren Hebel
Die Kooperationsbereitschaft der Energieversorger bei Versorgungssperren ist Verbraucherberichten zufolge höchst unterschiedlich. Während einige Versorger sich kulant zeigen, gibt es zahlreiche Berichte von wenig kundenfreundlichen Energieanbietern. Bei der Sperrung von Strom oder Gas sitzt der Versorger tatsächlich „am längeren Hebel“ – kurzfristig kann nur mit einer einstweiligen Verfügung Abhilfe geschaffen werden. Die Erfolgsaussichten dieses Schrittes sollten allerdings vorher mit einem Rechtsanwalt abgeklärt werden. ....
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Mein Mann hatte auch im März schriftlich der Mahnung und auch der Abschlußrechnung widersprochen, aber EWE hat daruaf nicht reagiert.
Aufgrund der Altschulden der alten Abnahmestelle hat die EWE kein Recht, in der neuen zu sperren, ...
Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
(1) Ist der Schuldner dem Gläubiger aus mehreren Schuldverhältnissen zu gleichartigen Leistungen verpflichtet und reicht das von ihm Geleistete nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, so wird diejenige Schuld getilgt, welche er bei der Leistung bestimmt.
(2) Trifft der Schuldner keine Bestimmung, so wird zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die dem Schuldner lästigere, unter mehreren gleich lästigen die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt.
... Sofort hilft immer ein Lieferantenwechsel, damit ist die Grundlage zur Sperrung dem bisherigen Lieferanten entzogen.
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Habe ähnliche EDV Schreiben erhalten (keine Liquitiätsprobleme !! sondern
es weichen einfach die berechneten Preise von den vertraglich vereinbarten Preisen ab).
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Wie muss Ihrer Meinung nach die (rechtlich sichere unzweifelhafte) Formulierung einer Sperrandrohung gestaltet sein? Welche textlichen Elemente (Worte bzw. Begriffe) sind zwingend erforderlich?
Muss die "Sperrandrohung" dem Kunden (Vertragspartner des Lieferanten) Ihrer Meinung nach in Schriftform, oder reicht Textform, zugehen?
Reicht eine Formulierung des Versorgers wie: ... werden wir den Netzbetreiber xxx am yyy mit der Versorgungseinstellung beauftragen.
Sollten Sie weitere Informationen zu meinen Formulierungen, um eine (evtl. klare) Stellungnahme beziehen zu können benötigen, geben Sie mir bitte einen hilfreichen Hinweis.