Forum des Bundes der Energieverbraucher

Sonstiges => Der Wasserpreis => Thema gestartet von: Christian Guhl am 08. April 2016, 15:30:55

Titel: Zwangsmittel
Beitrag von: Christian Guhl am 08. April 2016, 15:30:55
Der Wasserversorger droht nach § 315-Widerspruch mit der Einleitung eines Verwaltungszwangsverfahrens.
Abgesehen davon, dass Voraussetzung dafür eine fällige Forderung ist (§ 3 Abs.2 b VwVG), gilt ein solches Verfahren nur für öffentlich-rechtliche Forderungen. Die Wasserverträge wurden aber privatrechtlich
abgeschlossen. Kennt sich jemand damit aus ?
Titel: Re: Zwangsmittel
Beitrag von: Cremer am 26. April 2016, 10:17:01
Was soll das? Verwaltungszwangverfahren, hab ich noch nicht gehört. Der Versorger kann doch klagen wenn er will😈
Titel: Re: Zwangsmittel
Beitrag von: Christian Guhl am 26. April 2016, 11:17:43
Vor Gericht müsste er aber die Kalkulation offenlegen. Bei Verwaltungszwangsverfahren kann er gleich vollstrecken, wenn kein Widerspruch eingelegt wird.
Titel: Re: Zwangsmittel
Beitrag von: Cremer am 09. Mai 2016, 20:07:12
Nun, dann eben Widerspruch einlegen.😊
Die SW Kreuznach wollen jetzt auch am Grundpreis drehen. Da drohen auch Widersprüche bis hin zu Zahlungsverseigerungen. Mal sehen wie es da nächstes Jahr weitergeht.