Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: thx222 am 04. März 2017, 18:51:05

Titel: Grundversorgung
Beitrag von: thx222 am 04. März 2017, 18:51:05
Ist es erlaubt in der Grundversorgung Wärmepumpenstrom feste Abschaltzeiten drin zu haben oder muss der Strom 24h zur Verfügung stehen?
Titel: Re: Grundversorgung
Beitrag von: Netznutzer am 05. März 2017, 09:53:26
In der Grundversorgung muss der Strom immer z.Verfügung stehen. Es soll allerdings auch Versorger geben, die ein Grundversorgungsprodukt Wärmepumpen/Speicherheizungsstrom mit Schaltzeiten anbieten. Dies wäre nach m.E. dann zwar ein Sondervertrag, aber da gibt es durchaus unterschiedliche Ansichten. Evtl. hilft die Prüfung, ob der Vertrag durch Abnahme zustande kommt, oder ob eine Unterschrift geleistet werden musste.

Gruß

NN
Titel: Re: Grundversorgung
Beitrag von: thx222 am 05. März 2017, 15:15:00
durch Abnahme,habe nie was unterschrieben. EON hat bis jetzt immer stillgehalten,aber nun habe ich eine Zahlungserinnerung bekommen und glaube das es jetzt losgeht... Da durch die momentane Gerichtssprechung es nicht mehr möglich ist sein Protest aufrechtzu erhalten. Naja 4 Jahre sind verjährt und da habe ich ja schon ordentlich gespart
Titel: Re: Grundversorgung
Beitrag von: bolli am 12. Februar 2019, 13:25:37
Es geht meines Erachtens weniger darum, ob die Grundversorgung Sinn macht sondern darum, ob Strom aus der Grundversorgung 24h am Tag, auch für Wärmepumpen, zur Verfügung stehen muss.
Ich sehe das zumindest ähnlich wie @Netznutzer: Wenn der Strom zu allgemeinen Preisen (nämlich denen der Grundversorgung) geliefert wird, sollte es sich um einen Grundversorgungsvertrag handeln und dieser muss meines Erachtens 24h am Tag bedient werden. Die Berechtigung für Abschaltzeiten kann ich in den entsprechenden Regelungen der allgemeinen Grundversorgung nicht entdecken.
Werden andere Preise als die der Grundversorgung angesetzt, kann es durchaus auch ein fiktiv zustande gekommener Sondervertrag sein. Da gibt es alte Rechtsprechung zu, die seinerzeit bei der Abgrenzung Grundversorgung/Sondervertrag entwickelt wurde.