Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke München => Thema gestartet von: HannesW am 20. November 2005, 12:50:10

Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 20. November 2005, 12:50:10
Hallo in die Runde,
ich würde gerne wissen, wie die Stadtwerke München auf "Billigkeits-Musterschreiben" anderer Kunden reagiert haben.

Bei mir steht es derzeit so
Ende Oktober habe ich ein Musterschreiben abgeschickt und anschließend die  Abschlagszahlung in der ursprünglichen Höhe bezahlt. Reaktion darauf erst einmal 0. Anfang Dezember dann eine Standardmahnung mit der Aufforderung, den Differenzbetrag zwischen ursprünglicher und neuer Abschlagszahlung zu begleichen. Weiterer Inhalt

- 5 Euro Mahngebühr
- "Sollte keine Zahlung erfolgen, sind wir leider gezwungen unseren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen würden. Verzugszinsen werde nach den gesetzlichen Vorschriften erhoben."
- "Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§ 33 der AVB)."

Wie ist es bei anderen gelaufen? Wer ist schon einen Schritt weiter.

Grüße,
Hannes
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 20. November 2005, 13:57:55
Hallo Hannes,

mir scheint, die Stadtwerke hat Dein Schreiben garnicht registriert???
Oder der Widerspruch hat sich mit Deinem Schreiben überschnitten.

Ich hatte bei der SWM widersprochen und daraufhin ein nichtsagendes Schreiben bekommen, mit Beiblatt wie die Gaspreise sich entwickelt haben zu den Ölpreisen und so.
\"Wir weisen Sie darauf hin, dass die nicht rechtzeitige und vollständige Zahlung von Forderungen ein Mahnverfahren nach sich ziehen kann.\"

Naja Kann....

Hab allerding jetzt erst zum 1.11 meine erste Abschlagszahlung zu dem alten Preis gezahlt.

Außerdem hat die SWM jetzt ein Gutachten erstellen lassen.

siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1810

Im übrigen hat die SWM im Mai oder April 2005 einen Prozess verloren,
weil Sie einem Kunden die Sperrung angedroht hatte.

Ich würd nochmal der SWM auf Dein Schreiben hinweisen.
Solche Mahnungen gehen vermutlich automatisch raus, wenn die Vertragsabteilung nicht irgend einen Vermerk im Vertrag macht. Oder diese Mahnungen gehören zum weiteren Einschüchtern.

Was ich jetzt nicht genau weiss, ob diese 2 Wochen nach dieser Mahnung gelten. Oder noch Zugang eines Mahnbescheides (vom Inkassobüro).

Schöne Grüße
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 21. November 2005, 17:18:56
Hallo,

Wie in meinem oben erwähnten Thread habe ich etwa seit August (leider erst dann) meine Zahlungen auf den Betrag vor der Erhöhung +2% gekürzt.

Meine Einzugsermächtigung wurde daraufhin als gekündigt angesehen, daher überweise ich die Abschlagszahlungen jetzt manuell. Desweiteren wurde mir ein Faltblatt über die tolle Versorgung durch die Stadtwerke zugesandt. Außerdem enthielt das Anschreiben natürlich einen Hinweis auf den Einsatz eines Inkassounternehmens.

Dannach passierte bis zur Zusendung des Gutachtens nichts. In dessen Begleitschreiben wurde dann auch nochmal darauf hingewiesen, dass ich nun wohl einsehe, dass die SWM mich nicht ausnehmen wollen, usw. - frei nach dem Motto: \"Wir sind die Guten\"

Womit sie vielleicht auch nicht ganz unrecht haben, denn die wirklichen Übeltäter dürften wohl eon/Ruhrgas sein. Aber meinen Vertrag habe ich mit SWM, also sind die mein Ansprechpartner. Und irgendwie hängen die doch sowieso zusammen.

Ich finde, langsam wird es Zeit, dass der Gesetzgeber mal aktiv wird. Solange heißt es Abwarten.

Viele Grüße
Norbert
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 22. November 2005, 10:42:20
Hallo,
auch ich habe meinen Einspruch wg. Unbilligkeit der Preise bei den Stadtwerken München eingereicht. Danach habe ich ebenfalls zunächst das Faltblatt mit der Entwicklung der Öl- und Engergiepreise zugesandt bekommen.
Meine Abschlagszahlung für November habe ich dementsprechend nur nach altem Betrag gezahlt (inkl. Aufschlüsselung im Überweisungsbeleg nach Strom und Gas).
Zwei Wochen darauf habe ich einen weiteren Brief der Stadtwerke München erhalten. Darin war eine Darstellung der \"Preiskallkulation\" von einem von den Stadtwerken beauftragtem Wirtschaftsprüfer....
scheint mir sehr \"unabhängig\" zu sein.... :?
leider habe ich jetzt keine Ahnung, wie ich auf diese Nachricht reagieren soll... die Stadtwerke formulieren in ihrem Schreiben so, dass nun die Billigkeit bewiesen wäre....
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 22. November 2005, 13:07:17
@burt13de

warum gestehen Sie Ihrem versorger die 2% Erhöhung zu?

Ist nicht notwendig.

Widerspruch können Sie noch einlegen auf Preiserhöhungen nach dem Oktober 2004.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 23. November 2005, 09:23:20
@ Cremer
Richtig, die 2 % wären nicht nötig gewesen, allerdings hatte ich in Artikeln zu diesem Thema gelesen, dass man dies zum Zeichen des guten Willens tun könne/solle.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 03. Januar 2006, 14:19:03
Hallo HannesW,

Deine Frage is jetzt eine Weile her, gibt es dazu etwas neues bzw. wie hast Du auf die Mahnung und Inkasso-Androhung reagiert?

Bei mir ist jetzt (Anfang Januar 06) die gleiche Mahnung eingegangen, nachdem ich das Musterschreiben geschickt und auf die Deloitte-Studie geantwortet habe (Tenor: keine Offenlegung der Preise und undurchsichtiges GmbH Geflecht ...).

Ich habe gelesen, dass geraten wird gar nicht auf derartige Mahnungen zu reagieren. Aber wie geht das dann weiter? Immer höhere Mahngebühren, wüste Schreiben von Inkasso-Büros, irgendwann Gerichtsvollzieher?

Viele Grüsse, Joogie
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Januar 2006, 14:30:30
@Joogi

Bevor ein Gerichtsvollzieher kommt, muss es erst einmal eine Gerichtsentscheidung zu vollziehen geben.

Es muss also erst einmal geklagt werden.

Das ist bisher trotz des massiven Widerstands der Kunden nicht geschehen und man kann sich wohl denken, warum das so ist.

Bleiben Sie also ganz ruhig und machen Sie sich nicht zu viele Sorgen:


Lesen Sie auch hier:

www.vzhh.de



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: woody am 03. Januar 2006, 17:29:09
Hallo...

Nach einiger Zeit des mitlesens, werde ich von jetzt ab auch hin und wieder was schreiben...

Zitat von: \"HannesW\"

- \"Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§ 33 der AVB).\"


Ist dies schon ein \"konkrete Sperrandrohung\" oder nur heiße Luft zum Einschüchtern?

Ich habe heute das gleiche Schreiben bekommen, allerdings geht es bei mir um eine komplette Abschlagszahlung, da sich die SWM nicht in der Lage sehen, meine alten Abschläge weiterhin per Einzugsermächtigung einzuziehen.

Ich werde morgen versuchen einen Sachbearbeiter an\'s Telefon zubekommen, da das ServiceCenter nicht wirklich weiterhelfen kann (zumindest bei meinem letzten Anruf nicht).

Viele Grüße...Dieter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 03. Januar 2006, 17:35:36
@woody,

es nur eine sanfte Aufmerksamkeit auf den § 33 AVBGasV, dass eine Sperrung möglicxh ist.

Eine konkrete Sperrandrohnung muß mindestens 14 Tage vorher mit Datum erfolgen.

Also nur \"Säbelrasseln\" und \"Einschücherungsversuche\"

Sparen Sie sich den Anruf
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Januar 2006, 17:36:27
@Woody

Es gilt der Grundsatz des Vertragsprinzips.

Das Äquivalenzverhältnis im einzelnen Vertragsverhältnis zu wahren:

Preisanpassungsklauseln, die es dem Verwender ermöglichen, über die Abwälzung konkreter Kostensteigerungen hinaus den zunächst vereinbarten Preis ohne jede Begrenzung anzuheben, und so nicht nur eine Gewinnschmälerung zu vermeiden, sondern einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen, sind nach §§ 307, 315 BGB unzulässig und unwirksam (vgl. BGHZ 93, 252, 255 f, BGH, Urt. v. 21.09.2005 - VIII ZR 38/05, S. 7 UA, m.w.N.).

Eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von EVU einseitig bestimmter Entgelte ist selbst durch eine behördliche Tarifgenehmigung nicht ausgeschlossen, da sich deren Wirkung ausschließlich auf das Verhältnis des Genehmigungsempfängers zur Behörde beschränkt (vgl. BGH NJW-RR 1992, 183, 185; BGH NJW 1992, 171; BVerwGE 95, 133 = NVwZ 1994, 999; BGH NJW 1998, 3188, (3192); BGH NJW 2003, 1449; BGH NJW 2003, 3131 f.; BGH NJW 2005, 2919 ff.; BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04, S. 11 UA, Textziffer 19, jeweils mit weiteren Nachweisen).

Dabei ist es regelmäßig ohne Belang, ob die Preise bei Vertragsschluss vom EVU vorgegeben wurden oder hinterher von diesem einseitig neu bestimmt werden können. Es wäre eine künstliche Aufspaltung der äußerlichen und innerlichen Preisvereinbarung und führte zu Zufallsergebnissen, wollte man einen vereinbarten Anfangspreis von einseitig bestimmten Folgepreisen unterscheiden (vgl. BGH, Urt. v. 18.10.2005, KZR 36/04, S. 7 UA).

Auf eine Monopolstellung kommt es demnach nicht an, sondern nur darauf, dass eine Seite die Preise immer einseitig bestimmt.

Bis zum Billigkeitsnachweis brauchen Sie nichts zugestehen.

Zahlen Sie die alten Preise weiter und weisen Sie daraufhin, dass Sie bis zum Billigkeitsnachweis zu weitergehenden Zahlungen nicht verpflichtet sind ( BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04).

Bisher ist der enstprechende Nachweis nicht erbracht.


Verweisen Sie auf die Entscheidungen der AG München WuM 2005, 595 und AG Bad Kissingen WuM 2005, 594 und auf Fricke, WuM 2005, 547 ff., wonach Sperrandrohungen unzulässig sind und fordern Sie zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die schriftliche Rüknahme von Einschüchterungen.

Wenden Sie sich auch an die Landeskartellbehörde und an die VZ BY.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: woody am 03. Januar 2006, 17:52:56
Hallo...

Zitat von: \"RR-E-ft\"

Zahlen Sie die alten Preise weiter und weisen Sie daraufhin, dass Sie bis zum Billigkeitsnachweis zu weitergehenden Zahlungen nicht verpflichtet sind ( BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04).


Wie schaut\'s denn damit aus?
Ich habe meine Einzugsermächtigung wirksam begrenzt, die SWM haben mir daraufhin folgendes geschrieben:
\"Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass wir eine Senkung der Abschlagszahlungen ablehnen.(...)Ihre Mitteilung verstehen wir als Widerruf der Einzugsermächtigung und haben Ihre Teilnahme am Abbuchungsverfahren storniert.\"
Ich habe daraufhin (nach Recherche hier im Forum) darauf hingewiesen, dass ich die Einzugsermächtigung lediglich wirksam begrenzt, aber keineswegs widerrufen habe und davon ausgehe, dass weiterhin der alte Betrag abgebucht wird.
Daraufhin kam eine Abschlagsanforderung, dass ich doch bitte die nächste Abschlagszahlung überweisen solle. In einem Telefonat mit dem ServiceCenter der SWM habe ich dann noch einmal auf meine Schreiben hingwiesen und auch gesagt, dass ich nicht bereit bin zu überweisen, da ja abgebucht werden kann.
Heute kam jetzt die Mahnung über die ausstehende Abschlagszahlung zzgl. 5€ Mahngebühr.

Können die SWM mahnen, wenn sie eigenmächtig die Einzugsermächtigung stornieren und nicht wie bisher abbuchen?
Bin ich verpflichtet die Abschläge auf anderem Wege zu begleichen?

Danke und Grüße...Dieter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Januar 2006, 18:00:24
@Woody

Grundsätzlich können Sie nichts dafür, wenn der Versorger eine Beschränkung der Einzugsermächtigung bewusst als kündigung derselben missversteht und befänden sich möglicherweise noch nicht einmal im Verzug.

Indes sollten Sie dann die Abschläge, die Sie selbst zu den alten Preisen als zutreffend ermittelt haben, zB im Wege  eines dauerauftrages zu den genannten Terminen leisten.

Mahnen kann der Versorger immer. Nur bleibt es in der genannten Konstellation ohne Rechtsfolgen, da Sie sich nicht im Verzug mit Zahlungen befinden. Wenden Sie vorsorglich die Unbilligkeit auch gegen den Gesamtpreis ein.....



Mit anderen Worten:

Ihr Versorger könnte Sie auch auf 1,5 Mrd. EUR wegen Gaslieferungen verklagen.

Nur bekommt er einen solchen Betrag eben vor Gericht nicht zugesprochen, wenn Sie gar nicht soviel Erdgas aus dem Netz entnommen hatten.

Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen....




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 04. Januar 2006, 09:32:36
@RR-E-ft

Ich habe ebendiese Mahnung erhalten, von der Woody gesprochen hat (mit Sperrandrohung-Säbelrasseln). Ist es so, wie von Cremer beschrieben, dass eine Sperrandrohung nur dann wirklich ernst zu nehmen ist, wenn ein konkretes Sperrdatum genannt wird. In diesem Fall würde ich dann lieber nicht auf die Mahnung reagieren, weil ich mich unsicher fühle, die von Ihnen angeführten Gerichtsbeschlüsse anzuführen, die ich gar nicht gelesen habe. Ist das falsch bzw. ungünstig? Was ich machen kann ist sonst nur copy/paste aus Ihren Ausführungen?

Die SWM haben auf meinen letzten Brief überhaupt nicht geantwortet. Daher denke ich, werden Sie die rechtliche Analyse auch nicht prüfen, oder?

Übrigens zur Weiterbildung für mich: Wo finde ich die von Ihnen referenzierten Dokumente (insbesondere Entscheidungen der AG München WuM 2005, 595; AG Bad Kissingen WuM 2005, 594; Fricke, WuM 2005, 547 ff)?

Beste Grüsse, Jörg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2006, 10:59:22
@Joogie

Sie finden Entscheidungen wie auch die des AG Hamburg- Harburg vom 08.11.2005  u.a. hier:

http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1497&

Die Fundstellen sind aus dem vom Deutschen Mieterbund herausgegebenem Heft \"Wohnungswirtschaft und Mietrecht\" Heft 9/2005, welches Sie beim örtlichen Mieterverein, in juristischen Bibliotheken und Gerichtsbibliotheken finden.

Ich kann Ihnen natürlich nur die Fundstellen nennen und nicht auch noch die Inhalte referieren.

Ich nenne immer die wesentlichen, aktuellen Entscheidungen und Veröffentlichungen, die auch in der Branche bekannt sind. Dabei reicht die Angabe von Fundstellen, wenn der Adressat diese Entscheidungen ebenfalls zur Verfügung hat.

Niemand erwartet von Ihnen, dass Sie sich auf einen juristischen Disput einlassen, hierfür einen Volkshochschulkurs absolvieren. Wie ein Bedürfnis nach Weiterbildung deshalb befriedigt werden könnte, kann ich auch nicht sagen.


Wenn viele Verbraucher ein entsprechendes Bedürfnis verspüren sollten, könnte man gezielt entgeltliche Seminare zur gesamten Problematik anbieten.

Sie sollten sich mit vielen anderen Kunden des Versorgers vernetzen, Kontaktaufnahme über die \"Einwenderliste\" und pm hier im Forum.

Sie sollten sich treffen und gemeinsam Ihr Vorgehen abstimmen.
Das macht auch viel mehr Spaß.


Wenn Sie sich nicht auf die von mir genannten Fundstellen verlassen möchten, müssen Sie ggf. selbst entsprechende Entscheidungen- woher auch immer - zusammensuchen und aus diesen zitieren.

Auf konkrete Sperrandrohungen müssen Sie reagieren, ggf. rechtsschutzversichert Anwalt einschalten.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 04. Januar 2006, 12:26:32
Hallo Hannes, liebe Runde,
ich habe vor 2 Tagen von SWM eine Nachforderung zzgl. Mahngebühr bekommen, ebenfalls mit dem Zusatz:
»Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung, müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen (§33 der AVB)«

Nach allem was ich jetzt gelesen habe, ist das wohl noch keine konkrete Sperrandrohung und es ist wohl erstmal ausreichend wenn ich SWM schriftlich auffordere diese Einschüchterungsversuche in Zukunft zu unterlassen.
Ich hoffe da liege ich erstmal richtig - oder empfiehlt sich bereits in dieser Phase die Einreichung einer Schutzschrift? Ich bin da etwas unsicher …

Da ja bereits mehrere aus der Runde diese Phase des SWM- Schriftverkehrs einschließlich Zitat des § 33 der AVB, durchlaufen haben, würde mich auch interessieren, wie die SWM erfahrungsgemäß weiterverfährt.

Danke!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2006, 12:31:23
@Mano

Dieses Schreiben würde ich bereits als konkrete Sperrandrohung auffassen, da  auf kein weiteres Schreiben mehr abgestellt wird, sondern Ihnen verdeutlicht wird, dass Sie bereits zwei Wochen nach Zugang  dieser Mahnung mit der Versorgungseinstellung rechnen müssen, wenn Sie die verlangten Zahlungen nicht leisten.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 04. Januar 2006, 12:40:31
@Fricke


Vielen Dank für ihre rasche Antwort,
dann ist es wohl ratsam ab sofort einen Anwalt einzuschalten?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2006, 12:57:31
@Mano

Es ist jedenfalls allerhöchste Zeit, aktiv etwas zu unternehmen, bevor Ihnen das Gas abgesperrt wird:

http://www.projekt21plus.de/presseberichte/presse11.htm

Lesen Sie auf dieser Seite unter Pressenzentrum.

http://www.br-online.de/kultur-szene/quer/zoom/artikel/0506/gaspreise-boykott/index.xml



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 04. Januar 2006, 13:11:19
@Mano,

da die Formulierung der SWM die gleiche ist wie bei HannesW und dieser diese Mahnung um den 20. November erhalten hatte, sich bis heute weiter nichts ergeben hatte, würde ich dies nicht unbedint als konkrete Sperrandrohung ansehen, wie H. Fricke meint.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2006, 13:28:16
@Cremer

Ich empfehle den sichersten Weg.

Und da ist nun einmal bekanntlich Vorbeugen besser als auf die Füße zu ......

Dieses Schreiben des Versorgers würde ausreichen.

Man könnte sich natürlich in zwei Wochen, wenn das Gas plötzlich weg ist, hinstellen und sagen, man habe es auch anders auffassen können, weil es wonanders ja auch anders verlief, zumal in einem Internet- Forum beschwichtigt wurde.

Dann wird es jedoch um so schwieriger, ggf. den Wiederanschluss gerichtlich durchzusetzen.

Wenn ich den Ernst der Lage erkenne, weise ich darauf hin.

Im Fall der Fälle würden Sie sicher gern mit Gasflaschen nach München aushelfen, um eine Versorgungsunterbrechung zu überbrücken, bis ein Gericht irgendwann über die Rechtmäßigkeit der erfolgten Versorgungseinstellung entschieden hat, was durchaus längere Zeit in Anspruch nehmen kann?

Dieser Auseinandersetzung ist bestimmt kein Spaß und die Versorger testen die Grenzen täglich neu aus.

Deshalb ist es auch erforderlich, deren Grenzen immer wieder aufzuzeigen.

Man könnte allenfalls Kontakt aufnehmen zu anderen, die auch eine solche Sperrandrohung bekommen haben, die nicht vollzogen wurde und sich danach auf die berühmte Hafenstraßen- Entscheidung des Hanseatischen OLG Hamburg NJW 1988, S. 1600 berufen und allein damit eine Versorgungseinstellung gerichtlich untersagen lassen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 04. Januar 2006, 13:31:19
@Cramer

Danke,
wenn ich die SWM jetzt schriftlich auffordere diese Androhung zurückzunehmen (macht SWM das schriftlich? bzw. SWM sowas eigentlich jemals getan? Ich hab das noch nirgends hier im Forum gelesen) und auch eine Schutzschrift an das Amtsgericht München schicke (bekomme ich da eigentlich eine Antwort?) – ist dieses Vorgehen diesem Fall richtig um zu verhindern, dass in 14 Tagen plötzlich das Gas abgedreht wird?
Ich will halt nicht böse überrascht werden.

Eine Frage noch am Rande: Ich hab gelesen man sollte schriftlich  Hausverbot erteilen – nur in einem Mietshaus hilft das wohl nicht so viel, da kann das Gas ja abgestellt werden, ohne dass die Wohnung betreten werden muss …
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 04. Januar 2006, 13:43:22
qMano,

Sie bringen es auf den Punkt. Bei Ihnen kann das Gas , ohne dass die Wohnung betreten wird, abgestellt werden.

Deshalb erteilen Sie schriftlich Hauverbot. Das bezieht sich auch auf das Betreten der Allgemeinen Räume, wo Ihre Zähleinrichtungen installiert sind.

Um dies zu konkretisieren: In dem Schreiben des Hausverbotes nennen Sie genau die Räumlichkeit/Räumlickeiten, wo die Zähleinrichtungen für Gas, Strom und Wasser installiert sind, sofern Sie mit allen Energiearten von den SWM versorgt werden!!!  Sonst stellen die noch den Strom ab, um die Geldforderung für Gas damit zu verrechnen.

Schutzschrift hierlegt man persönlich, nicht schicken. Wie eine solche aussieht, gibt es als Form hier im Energienetz.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 04. Januar 2006, 14:03:24
D.h. um sicherzugehen werde ich jetzt  (wie hier unter Allgemein > Service > energiepreise-runter.de > Versorgungssperre) beschrieben eine Aufforderung an den Versorger schicken, die Androhung der Versorgungssperre zurückzunehmen, und beim Amtsgericht den Schutzschrift hinterlegen.

Unter den Münchnern, wer hat das schon gemacht? Gibt es etwas zu beachten?


@RR-E-ft und Cremer:
Wenn die SWM die Androhung nicht zurücknimmt, muss ich wohl eine Einstweilige Verfügung beantragen. Dazu brauche ich doch einen Anwalt. Gibt es auch eine Möglichkeit gemeinsam mit Leidensgenossen in München Kosten aufzuteilen? Zahlt die Rechtschutzversicherung (Vertragsrecht) den Anwalt in diesem Fall? Gibt es eine RA in München, den Sie empfehlen würden? Hier im Web stehen leider keine Empfehlungen für die Region 8...

@Mano:
Wäre sehr an einer gemeinschalftlichen Aktion interessiert. Bitte um Feedback über PM.

Danke, Jörg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 04. Januar 2006, 14:09:05
@ RR-E-ft

Hallo,

Auch ich habe den Kampf gegen die Stadtwerke München aufgenommen. Im Prinzip der selbe Vorgang wie bei den Kollegen
Ich habe seit Juli die Abschlagszahlungen auf dem Niveau vor den beiden letzten Erhöhungen eingefroren. Habe auch die Prospekte und Gutachten zugeschickt bekommen.

Gestern erhielt ich die besagte Mahnung mit Inkasso- und Sperrandrohung (bisherige \"Außenstände\" 151 Euro).

Daraufhin habe ich die SWM schriftlich (mit dem Musterbrief vom Bund der Energieverbraucher) auf die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens aufmerksam gemacht und ihnen bei mir Hausverbot erteilt.

Heute morgen war ich am Amtsgericht Fürstenfeldbruck (das für meinen Wohnbereich zuständig ist) und habe eine Schutzschrift gegen etwaige einstweilige Verfügungen der SWM beantragt.
Frage war das richtig, oder hätte ich zum Amtsgericht München gehen müssen, das für die SWM zuständig ist?

Da ich rechtsschutzversichert bin würde ich nun am liebsten sicherheitshalber einen Anwalt einschalten, der das mit der einstweiligen Verfügung gegen die Gassperre regelt.
Können Sie jemanden in meiner Nähe (PLZ 82140 bzw. Raum München) empfehlen, der Erfahrung mit solchen Sachen hat?

Viele Grüße,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2006, 14:10:01
@Joogie

Der Kontakt zum Erstreiter der ersten einstweiligen Verfügung gegen SWM:

Siegfried Grob 089 35 65 33 44 info@projetk21plus.de


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 04. Januar 2006, 15:07:53
Habe bereits mit meiner Rechtsschutzversicherung gesprochen (HUK Coburg Familienrechtsschutz)
Vertragsrecht ist voll abgedeckt. Deckungszusicherung ist unterwegs.

Bleibt nur die Frage, welcher Anwalt sich am besten eignet...

Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 04. Januar 2006, 16:48:36
Die Stadtwerke München haben wohl allen Protestkunden die Sperrung angedroht.

Ich habe mit dem Leiter der Bayerischen Landeskartellbehörde gesprochen. Ich konnte ihm klarmachen, dass mit einer Vielzahl von einstweiligen Verfügungen weder den Verbrauchern, noch den Stadtwerken gedient ist.

Er will sich mit den Stadtwerken verständigen, dass es sich hierbei nicht um eine Sperrandrohung handelt.  Ich werde morgen dazu mit ihm reden und darüber im Forum  informieren.

Dessen ungeachtet kann der eine oder andere kampflustige Verbraucher eine einstweilige Verfügung beantragen und hat auch grosse Chancen auf einen Erfolg.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2006, 19:46:17
Vielleicht veranstalten die Stadtwerke eine Charming- Offensive wie dereinst ein Gasversorger im Norden, als man den rebellierenden Gas-Kunden in Hamburg \"ganz aus Versehen\" die Sperrandrohungen geschickt hatte und dann Blumensträuße an die Kunden verteilte, nachdem das unschöne Wort von einer Nötigung der Verbraucher die Runde machte.

Es zeigt auch, dass die Frage der Zulässigkeit von Sperrandrohungen immer noch nicht klar scheint, wie Hennessy meint, und es deshalb einer weiteren Motivation der Verbraucher bedarf, sich zur Wehr zu setzen:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2236

http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=12833
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 05. Januar 2006, 12:45:16
Hiermit verabschiede ich mich aus meinem \"Gutachten\"-Thread und ziehe hierher um. :wink:

Auch ich habe vorgestern die Mahnung mit Sperrandrohung erhalten und habe mit dem Antwortschreiben vom Bund der Energieverbraucher darauf geantwortet. Die Drohung enthält zwar kein konkretes Datum für die Sperrung, jedoch fühle ich mich durch die 2 Wochenfrist durchaus bedroht (was wohl damit auch bezweckt wurde).

Mich würde nun interessieren, ob ich die Schutzschrift sofort beim Amsgericht abgeben soll, oder abwarten muss, bis die Frist für die Rücknahme der Sperrandrohung der SWM verstrichen ist. Entstehen durch die Schutzschrift Kosten? Ich habe nämlich keine RS-Versicherung. :(

Zuständig, behaupte ich mal, dürfte das AG München sein, weil dort doch der Firmensitz ist. Auf der Homepage der SWM habe ich nichts dazu gefunden.

O.T.: Dafür etwas Anderes. Aufsichtsratsvorsitzender ist Oberbürgermeister Christian Ude  (SPD) - hmmm - SPD - sind das nicht die, die immer so laut schreien, wenn es um soziale Gerechtigkeit und Verbraucherschutz geht?  :?

Was meine Abschlagszahlungen betrifft, so überweise ich diese manuell, seit die SWM die Einzugsermächtigung einseitig gekündigt haben. Das ist  für die SWM der größt mögliche Aufwand, weil sie ja jedesmal erst eine Rechnung mit Überweisungsformular schicken müssen. 8)

Viele Grüße
Norbert
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 05. Januar 2006, 13:01:19
Die Schutzschrift wird beim Amtsgericht München, Pacellistr. 5 bei der Hinterlegungsstelle abgegeben.
Ich denke ob man noch wartet ob die Frist zur Rücknahme der Sperrandrohung abgelaufen ist oder schon mal präventiv eine Schutzschrift hinterlegt hängt vielleicht auch von der eigenen Nervenstärke :-) ab.
Derzeit versucht ja wohl das Landeskartellamt zu schlichten.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 05. Januar 2006, 14:11:29
So ich hab jetzt auch die Aufforderung unter Androhung \"rechtlicher Schritte\" an SWM geschickt, die Sperrandrohung zurückzunehmen.  Bin mal gespannt ob eine Antwort bis zur gesetzten Deadline 10.1. kommt.

Frage:
Könnten die rechlichen Schritte nicht erstmal die Hinterlegung des Schutzbriefes sein? Durch das in dem Brief ausgesprochene Hausverbot in Zusammenhang mit dem Schutzbrief ist es doch für die SWM nicht möglich, ohne mündliche Verhandlung die Gassperre wahrzumachen, oder täusche ich mich?

Jörg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 05. Januar 2006, 15:08:53
@Joogie,

Mit Hinterlegen der Schutzschrift kann eine einstweilige Verfügung des Versorgers nicht ohne Ihr Information/Teilnahme erfolgen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 05. Januar 2006, 17:10:44
In einem Gespräch mit dem Leiter der Bayerischen Landeskartellbehörde ist mir bestätigt worden, dass man dort keine Berechtigung für Versorgungseinstellung durch die Stadtwerke sieht.

Die Kartellbehörde hat die Stadtwerke vor die Alternative gestellt, entweder die betroffenen Kunden zu informieren, dass keine Versorgungseinstellung erfolgt, andernfalls die Kartellbehörde selbst tätig würde.

Dazu wird es ein Gespräch zwischen Kartellbehörde und SWM am Montag den 9.1.2006 geben.

Die betroffenen Verbraucher brauchen also keinesfalls selbst aktiv zu werden.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Januar 2006, 18:44:24
Gute Erfahrungen mit der Hilfe der Kartellbehörden bei der Androhung von Versorgungseinstellungen hatten auch schon andere Gaskunden gemacht:

http://www.wdr.de/tv/markt/20050411/b_1.phtml


Es zeigt sich, dass es in einer solchen Situation auch sinnvoll sein kann, sich selbst an die Kartellbehörde/ Energieaufsichtsbehörde zu wenden.

Die Adresse der zuständigen Energieaufsichtsbehörde sollte sich ggf. im Impressum der Internetseite des Versorgers finden, ebenso wie die Angaben zur Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Handelsregistereintrag.





Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 05. Januar 2006, 21:07:01
@ energienetz

Vielen Dank für die Vorsprache beim Kartellamt !
Der Gang zum Anwalt kann also noch etwas warten ...

Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 05. Januar 2006, 22:05:17
Ich habe wie hier auf der Web-Site vorgeschlagen mein Antwortschreiben auch an die Bayerische Kartellbehörde gefaxt.

\"... möchte Sie über das unrechtmässige Verhalten der SWM in Kenntnis setzen ...\".

Habt Ihr Mitstreiter das auch gemacht? Vielleicht unterstreicht das nochmal die Dringlichkeit der Kartellbehörde sich mit SWM auseinanderzusetzen.

Jörg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 05. Januar 2006, 22:52:29
Ich hab mein Antwortschreiben an die SWM auch an das Kartellamt geschickt und die Behörde gebeten, \"im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf die SWM einzuwirken, künftig solche fragwürdigen Aktionen zu unterlassen und zu einer fairen und nachvollziehbaren Preisgestaltung zurückzukehren\".

Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 06. Januar 2006, 13:26:37
Ich möchte mich auch für das Einschalten des Landeskartellamtes bedanken!  Eine Kopie meines  Antwortschreibens an SWM habe ich ebenfalls zur Kenntnis und mit einigen ergänzenden Worten an die Landeskartellbehörde abgeschickt.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 06. Januar 2006, 15:17:26
auch ich habe gerade die Mahnung noch an die Bayerische Landeskartellbehörde gefaxt.

Wäre schön wenn mehr Leute wie wir ihre typisch deutsche Untertanen-Mentalität ablegten und nicht nur über hohe Preise jammern, sondern auch was gegen diese Abzocke tun wüden. \"Du bist Deutschland!\"

Schönes Wochenende
Norbert
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 08. Januar 2006, 14:21:20
es gibt zu dem selben Thema bereits ein Urteil, bzw. Verfügung
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1617&subsubid=1627&

In dem gleichen Fall hatte ein Gaskunde die SWM verklagt, weil er eben auch so eine Mahnung erhalten hat und sich bedroht fühlte.

*Der SWM wurde untersagt, das Gas zu sperren.
*Bei Zuwiderhandlung ist ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder
  6 Monate Ordnungshaft fällig
*Kosten des Verfahrens trägt die SWM
  Der Streitwert lag unter 300 Euro

Aus dem Urteil:
Der Antragsteller hat durch Vorlage zweier Mahnschreiben der Antragsgegnerin (die SWM) mit der Klausel \"bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung trozt Mahnung müssen Sie zwei Wochen nach Zugang der Mahnung mit der Einstellung der Energieversorgung rechnen\" ausreichend glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin die Sperrung der Versorgung angedroht hat, damit ist nach dem objektiven Urteil eines besonnen Menschen zu besorgen, dass durch die Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.


Offensichtlich hat die SWM daraus nichts gelernt.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 08. Januar 2006, 21:46:48
Zitat von: \"Mona\"
es gibt zu dem selben Thema bereits ein Urteil, bzw. Verfügung
http://www.energieverbraucher.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1617&subsubid=1627&

Eine Abschrift dieses Urteils hab ich den SWM \"zur Erinnerung\" meinem Einspruch gegen die Sperrandrohung beigefügt. Mal sehen, ob es deren Erinnerungsvermögen auf die Sprünge hilft ...

Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 09. Januar 2006, 16:46:23
Die Stadtwerke haben heute in einem Gespräch mit der Landeskartellbehörde bekräftig, dass aufgrund der Mahnschreiben die Gasversorgung nicht abgestellt wird.

Die Stadtwerke überlegen noch, ob sie von sich aus die angeschriebenen Kunden informieren oder ob sie eine entsprechende Pressemitteilung der Landeskartellbehörde vorziehen.

Darüber wird am Mittwoch den 15.1.06 entschieden. Ich werde hier weiter berichten.

Gruss von Ap
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 10. Januar 2006, 14:07:04
Ich habe am Montag 9.1.06 ein weiteres Schreiben der SWM als Antwort auf meinen Brief zu den Deloitte Studien erhalten. Darin steht, es seien nun alle Informationen ausgetauscht und die SWM werden keine weitere Anfragen zur Billigkeit der Gaspreise mehr beantworten.

Was sagt mir das nun?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 10. Januar 2006, 15:59:18
@Joogie,

es ist den SWM lästig, jedem der Widersprüchler individuell seine Schreiben zu beantworten.

Die SWM werden mit unterschiedlichsten Anfragen bombadiert und sind vermutlich personell überfordert.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 10. Januar 2006, 20:15:19
@Joogie

da bin ich ja gespannt, was ich für einen Brief bekomme. Hab mich nämlich auch wegen der Mahnung beschwerdt.
Außerdem hab ich gleich mal der Preisanpassung zum 01.01.2006 über 8,5 % widersprochen.


Meines erachtens haben die doch schon bei der Preiserhöhung im August gewußt, dass die im Januar nochmal erhöhen wollen. Warum haben die sich dann sonst die Arbeit gemacht mit dem Brief \"der vergangene kalter Winter hat es gezeigt, blablabla, wir passen jetzt die Abschlagszahlung aufgrund der Preiserhöhung an\". Sonst haben die doch auch immer erst mit der Jahresabrechnung erst abgerechnet.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: h am 11. Januar 2006, 14:40:30
Hallo zusammen!

Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass man den Gaspreiserhöhungen bis zum Jahre 2004 zurück wiedersprechen kann? Das geht doch sicher in einem Schreiben (dumme Frage, ich weiß aber ich will sicher gehen)?

Wie berechnet sich dann die Abschlagszahlung? Da ich ja nach der empfohlenen Vorgehensweise die Einzugsermächtigung beschränke und wahrscheinlich die Stadtwerke sie daraufhin zurückgeben, muss ich ja monatlich einen Bertag überweisen der Sinn macht (und im notfall auch vor Gericht nachvollziebar ist).
Kann ich die Abschlagszahlungen einfach mit dem letztjährigen Verbrauch und den Gaspreisen von ende 2004 berechnen?

Gruß
  Hans
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: userD0005 am 11. Januar 2006, 14:56:57
@h

sorry, aber wer suchet der findet...

Ich glaub das is schon zichmal durchgekaut worden.
Gruß
Pitti
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 11. Januar 2006, 16:22:10
@h

Ver- bzw. Aufrechnen geht nicht laut AVBGasV.

Aber mit der preisbasis Sept. 2004 kann man mit dem jahresverbrauch die Höhe der nächsten jahresrechnung errechnen udn damit auch die Höhe der kommenden Abschläge

Bitte blättern Sie hier auf diesen Threads, war in den letzten Tagen von mir mehrfach dargestellt, nutzen Sie die Suchfunktion nach Autor Cremer
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: h am 11. Januar 2006, 19:42:29
Zitat

Ver- bzw. Aufrechnen geht nicht laut AVBGasV.


Was meinen sie mit Ver-/Aufrechnen?

Meine gelesen zu haben, dass man die noch von der SWM eingezogenen höheren Abschläge doch mit der errechneten Restforderung verrechen kann (für einen Abrechnungszeitraum/ein Jahr).
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 11. Januar 2006, 21:10:18
Hallo in die Runde,
ich habe wieder einmal Post von den Stadtwerken München bekommen. Zuletzt hatte ich den Stadtwerken geschrieben, dass sie auch mit den Deloitte-Gutachten den Nachweis der Billigkeit nach §315 BGB nicht erbracht haben und dass es sich darüber hinaus um ein Privatgutachten handelt, das vor Gericht nicht relevant sein muss. Vorausgegangen war das reguläre Musterbriefschreiben, wie vom Bund der Energieverbraucher empfohlen.

Nun also folgende Antwort der Stadtwerke (Auszüge)

- Wir werden in dieser Angelegenheit nicht mehr korrespondieren
- Fordern Sie nochmals auf, alles zu bezahlen
- Werden ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten
- Schreiben endet mit \"Hochachtungsvoll\"

Das Ende mit \"Hochachtungsvoll\" ist auch das einzig Neue.

In zurückliegenden Schreiben hatten mir die Stadtwerke bereits \"gerichtliche Schritte\" angedroht, nun also wieder Kuschelkurs? Man hat den Eindruck, die wissen selbst nicht, wie sie dem berechtigten Widerstand begegnen sollen.

Meine Frage Wer hat auch bereits dieses letzte Schreiben erhalten? Mit wem sind die Stadtwerke anders umgesprungen? Wer ist schon einen Schritt weiter?

Hinweis Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bayern sind die Deloitte-Gutachten n i c h t mit der von den Verbrauchern geforderten Offenlegung der Kalkulation gleichzusetzen.

Gruß,
Hannes
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 11. Januar 2006, 22:12:38
Mir hat man zuletzt (3.1.) gedroht, dass ich in zwei Wochen mit der Versorgungseinstellung zu rechnen hätte. Ich habe den SWM daraufhin geschrieben, dass sie die Drohung bis 9.1. zurücknehmen sollen. Habe aber bis dato nichts mehr gehört.

@energienetz
Gibt\'s eigentlich was neues bezüglich der Bekundungen der SWM (gegenüber dem Kartellamt), dass diese Absperrdrohungen zurückgenommen werden sollen?

Wenn ich bis morgen nichts schriftliches von den SWM habe, werd\' ich wohl doch aufs Amtsgericht gehen und eine einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirken.

Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 12. Januar 2006, 16:42:59
@HannesW:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen.

@Halligalli:
Die von mir gesetzte Frist ist auch abgelaufen. Da sich das Kartellamt einschaltet, denke ich kann man noch abwarten, oder?

@alle:
Mich würde interessieren, wie der Stand des Verfahrens ist bei unserem Mitstreiter, der ja schon die einstweilige Verfügung gegen die SWM erreicht hat (Projekt 21). Ich bekomme leider kein Feedback von Ihm ...

Jörg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 12. Januar 2006, 16:48:07
@Joogie,

nur langsam, kommt noch.

Nicht so ungeduldig.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 12. Januar 2006, 17:23:23
Die SWM haben der Kartellbehörde zugesagt, allen Protestkunden schriftlich mitzuteilen, dass eine Sperrung der Versorgung zumindest bis Ende März nicht zu befürchten ist.

Der Leiter der Kartellbehörde hat nochmals deutlich gemacht, dass die Kartellbehörde eine Gassperre bei den Protestgruppen weder jetzt noch später hinnehmen wird.

Bei Rückfragen können Verbraucher sich auch direkt bei der Kartellbehörde melden, Herrn Blecher, Tel: 089 21 62 2596

Das sind doch gute Nachrichten. Ein Gang zum Gericht ist also nicht angezeigt.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 12. Januar 2006, 17:45:46
Das sind sehr gute Nachrichten!
Vielen Dank auch für die Telefonnummer und den Kontakt bei der Landeskartellbehörde – denn ich denke, dass die SWM sich auch weiterhin darin gefallen wird, Unsicherheiten zu schüren, statt sich mit dem Thema fair auseinanderzusetzen …
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Joogie am 12. Januar 2006, 23:14:18
@Cremer:
Mit meiner \"... da kann man noch abwarten ...\" wollte ich sagen, dass noch keine rechtlichen Schritte dzt. nötig sind.

Nichts lag mir ferner als hier Druck zu machen.

@Cremer und energienetz
Auf diesem Wege möchte ich dann auch für Euren Einsatz Danke sagen und ein grosses Lob aussprechen!!!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HPMO am 13. Januar 2006, 00:44:07
Hallo,

ich habe auch noch eine Frage.

Ich habe im Juli der Erhöhung wiedersprochen und zahle seither den alten Betrag zuzüglich 2 %. Daraufhin wurde die Einzugsermächtigung aufgelöst und ich wurde aufgefordert trotzdem den geforderten Betrag zu zahlen (was ich natürlich nicht machte).

Am 22.12. erhielt ich dann ein Schreiben mit einer Anlage von PriceWaterhouseCoopers welche die Berechtigung für den Anstieg rechtfertigen sollte. Ich wurde darin aufgefordert meinen Einspruch zurückzunehmen (was ich bisher ebenfalls nicht machte. Eine Sperrungsandrohung erhielt ich bisher nicht.

Anfang Januar kam dann das Schreiben bezüglich der neuen Erhöhung ab 1.1.2006 wieder mit einer Anlage von PWC welche diese begründen sollte.

Muss ich nun eigentlich gegen diese erneute Preisanhebung wieder Einspruch erheben oder gilt der erste Einspruch auch für diese Erhöhung? :?:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 13. Januar 2006, 17:29:45
@HPMO,

es ist ratsam, auf jede Preiserhöhung einen Widerspruch einzulegen und alle Begründungen dazu gebetmühlenhaft wiederholen. Ich wiederhole z.B. alle meine Schreiben zu allen Widersprüchen \"mein Schreiben vom 3.10.05 gegen die Erhöhung zum 1.10.05, mein Schreiben....\"


@HannesW,

Hochachtungsvoll ist schon ein verschärfter Ton.

Die SWM sind es anscheinend leid, sich mit jedem Widersprüchler zu befassen. Dazu müßten Sie extra eine Person für diese Birefe ganztags beschäftigen und da haben die dann ein logistisches Problem, weil die Personaldecke zu dünn ist. Die Person steht für andere Aufgaben nicht mehr zur Verfügung.
Es sollten sich noch mehr Widersprüchler gegen die SWM auftun, bzw. fleißig Briefe schreiben.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 13. Januar 2006, 20:08:32
@ forum

hatte am dienstag meine \"beschwerde\" losgeschickt und heute die antwort bekommen.

habe hier zum teil das musterschreiben herangezogen, dass bei gassperredrohung vorgeschlagen wird.

jetzt haben sie mir auch geschrieben, dass bis ende märz keine versorgung eingestellt wird, systembedingt hab ich aber mit weiteren mahnungen und androhungen von sperren zu rechnen (das muß ja ein ganz entsetzliches computerprogramm sein mit dem die arbeiten).

außerdem haben die mir geschrieben: \"wir können ihnen mitteilen, dass sich die zwischenzeitlich von SWM angestrebte gerichtliche klärung ausgewählter fälle durch zahlung der betroffenen kunden erledigt haben.\"
(ich hatte unter anderem auf die entscheidung/verfügung vom amtsgericht hingewiesen)

alles in allem nicht unbedingt ein persönlicher brief. teilweise auch nicht auf alles eingegangen aber mit freundlichen grüßen unterschrieben
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kiffe am 13. Januar 2006, 22:06:10
Hallo,
habe den gleichen Brief wie Mona bekommen. Da das Problem der Sperrandrohung nur um 2 Monate verschoben wurde, werde ich SWM Hausverbot erteilen, und beim Amtsgericht eine Schutzschrift hinterlegen.
Weis jemand, ob bei der Schutzschrift kosten anfallen ??

Gruß Walter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 14. Januar 2006, 09:49:46
Hallo,
zu Eurer Info:

Habe gestern (12. Jan. 06) eine einstweilige Verfügung gegen die SWM München erwirkt (AZ 131 C 797/06).

Sie verbietet den SWM die Gasversorgung zu sperren bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung offengelegt hat. Auch jetzt, nachdem die \"Gutachten\" von Deloitte & Touche veröffentlicht wurden (waren dem Antrag beigefügt).

Parallel kam ein SWM-Schreiben vom 11.01.2005. Auszug:
\"Obwohl wir weiterhin auf unseren berechtigten Forderungen bestehen, bestätigen wir ihnen jedoch, dass wir ihre Gasversorgung BIS ENDE MÄRZ 2006 NICHT EINSTELLEN WERDEN.\" Dieser zeitlichen Begrenzung kann ich nun gelassen entgegen sehen!

Eine einstweilige Verfügung in diesem Fall zu beantragen ist recht simpel, schnell und gratis (ohne Anwalt):
1) Formlosen Antrag schreiben was erwirkt/beantragt werden soll. Begründungen nennen und Dokumente beilegen die die zitierten Tatsachen beweisen. BGH, Urteil vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3131ff) natürlich nicht vergessen.
2) Zum Amtsgericht (eigener Wohnsitzes od. der des Gasverbrauchers) gehen und Antrag abgeben (f. München: Pacillistr.5, Zi. 205)
3) Die Bearbeitung meines Falls dauerte 6 Stunden (Sitzungstag...). Soll aber auch schneller gehen. An dieser Stell mein Dank an die sehr freundlichen Damén u. Herren des AG!
4) Entgegennahme der einstweiligen Verfügung
5) Zum Gerichtsvollzieher bringen (Infanteriestr. 5, Zi. 316)
6) Mit seiner Zustellung der einstweiligen Verfügung ist diese wirksam.

Insgesamt entstehen nur 15 Eur Kosten (für die Zustellung), welche die SWM zahlen werden! Richterin entschied, dass die Kosten des Verfahrens von den SWM zu tragen sind! Na dann, werde ich auch die S-Bahn-, Einschreibekosten, etc. von der nächsten Abschlagszahlung abziehen...Smile

Thomas
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 14. Januar 2006, 17:39:01
@Admin,

wäre für uns kein Problem.

Eines unserer Vorstandsmitglieder ist Rechtspfleger am Amtsgericht und mit der Materie bestens vertraut. Er hat auch Zugriff auf alle bundesweiten Urteile.

Wir stehen bereits in den Startlöchern für einen solchen Fall :wink:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 15. Januar 2006, 16:10:53
Ich habe auch so einen Schrieb bekommen

... \"Obwohl wir weiterhin auf unseren berechtigten Forderungen bestehen, bestätigen wir ihnen jedoch, dass wir ihre Gasversorgung BIS ENDE MÄRZ 2006 NICHT EINSTELLEN WERDEN.\" ...

Weiß jemand, was der Termin \"Ende März\" zu bedeuten hat?

Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 15. Januar 2006, 17:06:08
@halligalli,

der Versorger will sich ja alle \'Türen und Tore\' offenhalten. Insofern äußerts er sich auch nicht konkret mit einem Datum. Ende März kann auch bedeuten 10.4.06
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 15. Januar 2006, 17:15:47
@ Thomas

ich werde mich auch _ trotz »Aufschub« bis März um eine einstweilige Verfügung kümmern.

Danke für die genaue Info über den Ablauf.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 15. Januar 2006, 21:22:06
nun ja ...
ich habe mich nur gefragt, ob es irgendwelche Anhaltspunkte gibt, dass die SWM \"ende März\" mehr Aussichten sehen, mit ihrer Sperrandrohung (trotz einstweiliger Verfügung) durchzukommen, als jetzt gleich.
 :?
Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Monaco am 16. Januar 2006, 12:49:35
Vermutlich schätzt man ab April die möglichen \"Folgeschäden\" für geringer ein. Wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass die Absperrung unrechtmäßig war, müsste der Versorger m.E. für alle sich hieraus ergebenden Folgeschäden haften. Im Frühjahr könnte man schon mal ohne Heizung auskommen und auch Rohre könnten dann kaum mehr Frostschäden erfahren. Ich weiß nicht, ob eine Versicherung diese Schäden abdecken würde.

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 17. Januar 2006, 16:06:47
@Monaco,

kann mich dieser Argumentation nicht anschließen. Man benötigt eher \"noch etwas Zeit\"

In 3 Monaten sieht die Welt schon anders aus.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kiffe am 17. Januar 2006, 21:36:00
Hallo,
ich denke nicht, dass die SWM Zeit benötigt, ich glaube, sie hat eingesehen, das man Abschlagszahlungen nicht mahnen kann.
Ende März können die SWM auf die Jahresrechnung mahnen. Denke, dass sie sich dann bessere Chancen vor Gericht ausrechnen.

Gruß Walter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 18. Januar 2006, 01:18:38
Auch ich habe die letzte Woche die zwei Schreiben bekommen. Obwohl sie das selbe Datum tragen, kam an einem Tag der, Brief mit der Sperrungsrücknahme bis Ende März, und am Tag darauf der mit dem unterkühlten \'Hochachtungsvoll\'.
http://de.geocities.com/burt13de/swm_060111_sperrungsruecknahme.pdf
http://de.geocities.com/burt13de/swm_060111.pdf

Ich weiss noch nicht, ob ich extra nochmal darauf hinweisen soll, dass die Gutachten für den Nachweis der Billigkeit nicht ausreichen. Andererseits wurde ja, wie die SWM im 2. Brief meinen, wirklich schon alles gesagt.

Viele Grüße
Norbert
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: halligalli am 21. Januar 2006, 16:12:57
Gestern hab ich ein freundliches Schreiben von der Landeskartellbehörde zum Betreff Androhung der Einstellung der Gasversorgung durch die SWM bekommen
\"...Zwischenzeitlich wurde uns von der SWM Versorgungs-GmbH zugesagt, die betroffenen Kunden umgehend schriftlich darüber zu informieren, dass es nicht zu einer Einstellung der Gasversorgung kommen wird. Damit hat sich die Angelegenheit aus Sicht der Landeskartellbehörde - jedenfalls derzeit - erledigt. Bitte wenden Sie sich an die SWM Versorgungs-GmbH, falls Ihnen das angekündigte Schreiben nicht zugegangen sein sollte.\"

Die Kartellbehörde ist also auf unserer Seite. Ich weiß nicht, wie weit sie noch weiter gehen wird. Andernorts (Kreuznach) werden ja bereits Stadtwerke wegen Kartellmißbrauch beklagt.

Gruß,
Roland
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: axel am 23. Januar 2006, 20:05:58
Hallo Leute,
ich wohne in München und schwitze mir auch jeden Monat meine Abschlagszahlungen für die SWM heraus.
Da ich bis November 05 noch an Ratenzahlungen für das Jahr 04/05 hing hatte ich das Musterschreiben nicht abgeschickt.
Gibt es jetzt noch Möglichkeiten um das nach zu holen?
Bitte Tips.
Danke schon mal im Voraus
axel
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 23. Januar 2006, 23:26:25
@axel,

es gibt die Möglichkeit. Bitte unter Suchfunktion nachschlagen.

Widerspruch auf Preise ab Okt. 2004 einlegen, Abschläge kürzen und eigene Gegenrechnung aufmachen. Sofern eine Nachzahlung rauskommt diese gegen die Nachzahlung der SWM setzen.

Eine Verrechnung/Aufrechnung mit einer der nächsten Abschläge ist allerdings rechtlich nicht möglich
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: axel am 30. Januar 2006, 22:11:12
Danke Gerd Cremer
für deine schnelle Antwort. Habe schon lange nicht mehr rein geschaut.
Wenn das mal so einfach wäre mit dem ausrechnen.
Ich versuch es mal. Fühle mich da aber richtig überfordert.
Gibt es da einen Rechner?
Grüße
axel
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 06. Februar 2006, 13:46:06
Hallo Zusammen,

gibt es schon Informationen zur Reaktion seitens der SWM auf die Verweigerung die Mahnungsgebühren zu zahlen?
Bei mir ist jetzt nämlich eine Mahnung vom 31.01.06 ins Haus geflattert, wenigstens ohne Androhung einer Sperrung, nur mit Hinweis auf Inkasso und Verzugszinsen...

Bei telefonischer Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass einfach meine Abschlagszahlungen aufgerechnet wurden und jetzt noch ein Betrag für Strom (!) und Gas offen ist. Dabei habe ich in den Überweisungen extra schon Gas und Strom separat ausgewiesen...
Dürfen die das denn miteinander vermischen??

... ich wollte jetzt nochmals meinen Einspruch an die Stadtwerke schicken, mit dem Hinweis, dass der Einspruch so lange gültig bleibt, bis ich ihn zurücknehme (oder muss ich den jetzt mit jeder Überweisung mitschicken?)

Lieben Dank für jede Info Eurerseits!
Sandra
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 06. Februar 2006, 13:55:18
Auf den Überweisungen unbedingt den Verwendungszwecks nicht vergessen.Für Gas z.B.Abschlag für Monat------,
Solltest du es so vermerkt haben,darf nicht mit alter Forderung verrechnet werden.Ist aber scheinbar bei den EVU,s noch nicht angekommen.Die Ignoranz siegt halt bei einigen Versorgern.
Du brauchst nicht jedesmal einen Einspruch mitschicken.
Weise deinen Versorger noch einmal auf dein Widerspruchsschreiben hin und teile denen mit,dass nach deiner Berechnung nichts offen ist.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 21. Februar 2006, 14:05:03
Ich habe die Gaspreiserhöhung zum Juli mit 2% akzeptiert und bekam dann eine erhöhte Abschlagszahlung - die habe ich nicht bezahlt, sondern die alte weiter. Die Preiserhöhung zum Januar habe ich nicht akzeptiert. Jetzt habe ich eine Mahnung wegen der nicht gezahlten höheren Abschlagszahlungen bekommen, inklusive des Differenzbetrags (Forderung swm minus geminderte Zahlung) der letzten (!) Jahresrechnung März 2005. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, aber entsprechend der AVBGasV § 25 (2) 2%-Erhöhung des Abschlags bezahlt. Was das \"Toilette&Dusche\"-Gutachten angeht: Ein reines Gefälligkeitsgutachten, das den Nachweis der Billigkeit nicht erbringt. Ich war wegen der Sache zwei Mal bei  der Verbraucherzentrale München. Danke für den Tipp, bei Verwendungszweck auch \"Gas\" anzugeben, weil die SWM ja offensichtlich versuchen, allles mit allem zu verrechnen...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: joli am 21. Februar 2006, 23:58:42
Birgitta B.
München


Hallo,
ich freu mich über eure lebhafte rebellische Diskussion und die Erfolge!
Ich bin neu im Forum und weiß nicht, ob ich hier richtig bin, um meine Frage zu stellen.
Ich habe am 23.1.06 dem SWM den Musterbrief geschrieben, und darin mutig:
„Die Abschlagszahlungen bleiben daher unverändert wie bis zum 1.6.05.“  Damit wollte ich auch die früheren Preiserhöhung kappen.
Geht das so, und gibt es dafür Fristen?
Im Forum hab ich viel gesucht und meine es so zu verstehen, dass ich ab jetzt wieder den Gaspreis vom 1.6.05 überweisen müsste (also nicht die damalige Abschlagszahlung, denn ich muß auf den jetzigen Verbrauch umrechnen?).

Die SWM haben trotz meiner Kündigung der Einzugsermächtigung Ende Januar den gleichen Betrag wie im dezember 05 abgebucht. Am 7.2. schrieb SWM, dass sie die Kündigung der Einzugsermächtigung erhalten haben und dass ich die Abschlagszahlungen mit Preiserhöhung ab januar 06 rechtzeitig überweisen soll.
Gleichzeitig hat SWM die 2 Gutachten von Deloitte&Touche geschickt:
1. Gutachten über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft im Zeitraum 1.1.04 – 31.3.06
2. Gutachten über Gaspreiserhöhungen in den Tarifen „Kleinverbrauchstarif“, „Grundpreistarif“, „Vollversorgungstarif I“ und „Vollversorgungstarif II“ im Zeitraum 1.1.04 – 31.3.06.

Kennt Ihr schon dieses 2. Gutachten?

Im Anschreiben geht die SWM nur in bekannter Form auf die Rohmargen ein, nicht die Gaspreiserhöhungen in den Tarifen „Kleinverbrauchstarif“, „Grundpreistarif“, „Vollversorgungstarif I“ und „Vollversorgungstarif II“…..
Soll ich darauf antworten?

Mit freundlichem Gruß


Birgitta Blaschke-Albers
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 22. Februar 2006, 08:06:11
@joli,

Preiserhöhungen kappen kann man nur mit Widerspruch. Sie meine aber hier die Abschlagshöhe.

Die Gutachten von \"Toilette&Dusche\" sind selbstgefällige Gutachten der SWM.

Wichtig:
Widerspruch gemäß Musterbrief gegen die Preiserhöhungen und die Preishöhe ansich einlegen Abschläge kürzen, Einzugsermächtigung begrenzen.

Nur so wird gewährleistet, dass Sie am ende des Abrechnungszeitraumes eine Nachzahlung haben und Ihre eigene Abrechnung erstellen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: no_limitz am 22. Februar 2006, 10:17:48
Hallo,

ich bin erst seit Anfang dieses Jahres Gasabnehmer und wurde gleich mit den rüden Methoden der SWM (s. mein Thema \"Stadtwerke München - Mahnung statt Begrüßung\") begrüßt. :twisted:
Ich werde mich auch gegen die Preiserhöhungen wehren, kann aber auf der Homepage der SWM nur die neuen Preise finden.  Kann jemand bitte die letzte Preisliste der SWM hier ins Forum stellen ? Danke.

Habe auf die Mahnung per Fax reagiert (hat den Vorteil den Faxreport als Zustellbeweis zu besitzen) - mal sehn was passiert.  :?:

Gruss
No_limitz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Februar 2006, 12:24:12
Auch Stromkunden können von Erfahrungen berichten:

http://www.br-online.de/cgi-bin/ravi.pl?v=video/&g2=1&f=bh-wahnsinn-stress-mit-strom.rm

Worum ging es in der gestrigen Sendung:

http://www.br-online.de/bayern-heute/sendungen/zeitspiegel/index.xml;jsessionid=SUJIPDICIUTZRQZF04TSFEQ

Auch im Bereich der Gasversorgung hat man Gerichtserfahrung vor dem BGH:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2004&nr=31981&anz=3077&pos=26&Frame=2


http://www.verivox.de/news/ArticleDetails.asp?aid=12840
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 24. Februar 2006, 08:53:36
Hallo,
nachdem ich den Stadtwerken, nach einer Mahnung mit Mahngebühren, meinen Einspruch ein zweites Mal zukommen lassen habe, habe ich wieder ein tolles Schreiben erhalten:

....\"wie Sie wissen, haben die SWM auf die aktuellen Diskussionen über Energiepreise reagiert und die Wirtschaftsprüfgesellschaft Deloitte & Touche GmbH beauftragt, die Entwicklung der SWM Erdgaspreise in den Jahren 2004, 2005 und 2006 zu untersuchen. Ergebnis: Die Erdgaspreise der SWM sind marktgerecht und fair kalkuliert.
Die Wirtschaftsprüfgutachten haben wir unseren Kunden zugänglich gemacht, obwohl wir nach wie vor keine diesbezügliche Rechtspflicht anerkennen. SWM dind damit deutschlandweit das erste große Unternehmen, das die Angemessenheit seiner Erdgaspreise in dieser Form nachweist.
...
Nachdem wir damit Ihrer Forderung nach Offenlegung nachgekommen sind und die Angemessenheit unserer Erdgaspreise nachgewiesen haben, besteht kein Grund mehr, Ihre Zahlungen unter Vorbehalt zu stellen.\"....

Des weiteren wünscht man keinen Schriftverkehr mehr mit mir zu diesem Thema....

Was sagt man dazu? und wie reagiert man da drauf?

Danke und Grüße
Sandra
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 24. Februar 2006, 12:34:00
@forsammy,

nun, was bleibt denn den Versorgern anderes übrig als so oder so zu antworten.

Mahngebühren vergessen Sie, sind nicht rechtens.

Sie können, wenn Sie Lust haben, den SWM schrieben ,dass das Gutachten von \"Toilette & Dusche\" selbstgefällige sind, da diese die Wirtschaftprüfungsgesellschaft der SWM sind.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: alx am 24. Februar 2006, 13:00:22
@Cremer

der \"Toilette & Dusche\" war gut!!! :lol:  *grins*
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: albatros am 28. Februar 2006, 20:44:48
Hallo an alle standhaften Gaspreisverweigerer,

ich habe mit großem Interesse die vielen nützlichen Beiträge in Eurem Forum gelesen und freue mich, daß ich nicht alleine bin ...   :wink:

Ich habe ebenfalls schon die vielen \"netten\" Schreiben der Stadtwerke erhalten, angefangen von dem Erhöhungsschreiben über die Lachnummer mit den Gutachten bis hin zur Mahngebühr und der Sperrandrohung. Umgekehrt habe ich vom Widerspruch bis zum Hausverbot und der Schutzschrift entsprechend vorgebeugt. Nachdem die SWM die Sperrandrohung nicht zurückgenommen haben und nun gar nicht mehr mit mir kommunzieren will, werde ich jetzt wohl eine einstweilige Verfügung beantragen. Die nächste Gaspreiserhöhung wird dann wohl mit gestiegenen Verwaltungskosten begründet :P

Ich bin noch auf der Suche nach Mitstreitern um im Fall der Fälle eine Sammelklage gegen die SWM anzustrengen. Ich stehe bereits mit H. Waldeyer-Hartz (Klage gegen den Gasversorger in Heilbronn) in Verbindung. Er würde uns ggf. bei solch einer Klage unterstützen. Gibt es evt. schon andere Gruppen mit ähnlichen Absichten? Bitte meldet Euch bei Interesse einfach bei mir.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 28. Februar 2006, 22:39:13
@albatros,

Lesen Sie bitte hier im Forum die Threads der vergangen 3 Wochen, ist viel Arbeit, bringt aber viel Information, sowie die Fragen  und Antworten auf den  energienetz.de Seiten.

Von einer Klage/einstweilige Verfügung rate ich dringend ab.  Lesen Sie die Meinung von H. Fricke und Graf Koks hierzu.

Lesen Sie die Urteile des letzten Jahres. Alle von Kunden angestrengten Verfahrten sind \"in die Hose\" gegangen. Hier muss man einfach \"sattelfest\" sein. Siehe Koblenz, Euskirchen etc.

Der bessere Weg ist, Widerspruch, Kürzen der Abschläge, danach die eigene Rechnung auf Basis der Preise für Strom und Gas September 2004 erstellen und dann abwarten.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: albatros am 01. März 2006, 21:35:12
@ H. Cremer:

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort!

Ich habe natürlich schon viel im Forum gestöbert, bin aber vielleicht noch nicht auf die entsprechenden Beiträge gestossen. Mir ist leider nicht ganz klar, warum Sie von einer einstweiligen Verfügung abraten? Immerhin hat der Gasversorger die (wenn auch indirekte) Sperrandrohung trotz Fristsetzung nicht zurückgenommen. Theoretisch könnte er diese also ab April versuchen umzusetzen. Wann wäre also der \"richtige\" Zeitpunkt für eine einstweilige Verfügung?

Laut einiger Beiträge im Forum hat das Landeskartellamt den SWM auferlegt diese Sperrandrohungen durch persönliche Schreiben oder einer öffentlichen Ankündigung zurückzunehmen. Dies ist meines Wissen nicht geschehen (zumindest habe ich keine entsprechende Post bekommen).
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. März 2006, 23:02:47
@albatros

m.E. ist es keine konkrete Sperrandrohung.

Es ist dann noch Zeit Hausverbot zu erteilen und eine Schutzschrift am Amtsgericht zu hinterlegen.

Nach meine Einschätzung wird zur Zeit nicht viel passieren.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 02. März 2006, 16:18:50
Kundenfreundlichkeit der SWM:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/85/71014/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 03. März 2006, 10:40:41
@ axel: ob  es da einen rechner gibt

habe bisher keinen rechner gefunden. ich habe mich aber mit excel abgemüht. das problem bei der kalkulation sin die errechneten zählerstände der swm. ich habe für gas die gradtagszahlen nach vdi verwendet, für strom den jahresverbrauch taggenau umgelegt. das kommt ziemlich genau hin, auch bei den nicht abgelesenen, sondern selbst berechneten zählerständen: bei der gesamtkalkulation bleibt eine differenz von 12 ct. ich habe auch die swm aufgefordert, die berechnung der err. zählerstände darzulegen. die tabelle ist soweit eine hilfe, braucht aber noch handarbeit bei der anzahl der tage bzw. gradtage.  du kannst die excel-tabelle gerne haben, kann man die hier ins forum stellen, per email, oder weiß jemand was besseres?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 03. März 2006, 10:54:50
@der affehttp://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=589&file=dl_mg_1138134743.xls


Ich glaub,die meinst!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 03. März 2006, 11:02:16
nein, ne eigene, auf swm zugeschnitten... aber die schau ich mir auch mal an, danke.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hellblaueszebra am 07. März 2006, 12:33:33
http://sueddeutsche.de/,mucm2/muenchen/artikel/483/71412/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 07. März 2006, 14:09:15
@an alle SWM-kunden hier

wer kann den eine Exceltabelle erstellen und ggf. verteilen?

was sind die vertraglichen Besonderheiten, dass sie mit der im Energienetz vorhandenen Tabelle nicht kombiniert werden kann?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 07. März 2006, 15:40:19
soweit ich weiss, gibt es keine vertaglichen besonderheiten. ich wusste nicht, dass es bereits eine exceltabelle zur berechnung gibt. ich finde sie aber etwas unübersichtlich, ist aber egal. mein problem bei der berechnung bzw. dem nachvollziehen der swm-jahresrechnung mit der eigenen excelberechnung sind die \"berechneten zählerstände\". mit gradtagstabelle komme ich nur ungefähr hin. wie die swm die berechnet, keine ahnung. habe aber bei swm angefragt.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 21. März 2006, 19:33:16
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/454/72382/

 :lol:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 29. März 2006, 13:13:47
danke, öffentlichkeit schaffen ist hier wichtig, damit auch nach außen klar wird, dass es nicht nur darum geht, dass ein paar leute ihre rechnung nicht zahlen wollen, was ja auch nicht den tatsachen entspricht...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 29. März 2006, 13:41:47
... nur schade, dass der mensch von der csu ist. ob ihr politisch richtig steht, seht ihr, wenn das licht angeht... nein, im ernst: da gehts doch darum, dem politischen gegner, der spd, ans bein zu pinkeln. politische instrumentalisierung also. wenn jemand von der csu mit den swm verklüngelt wäre, sähe es dann anders aus...?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 29. März 2006, 16:20:34
Also mich hat die Geschichte des Christian Wagner aus
Zitat von: \"hellblaueszebra\"
http://sueddeutsche.de/,mucm2/muenchen/artikel/483/71412/

geschockt. :shock:
Dass der Zählerstand beim Einbau nicht Null sein muss ist mir klar. Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen gebrauchten und überholten Zähler und der Zählerstand beim Einbau wird ja festgehalten. Ich dachte aber immer diese Zähler wären geeicht!?!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 05. April 2006, 21:49:52
Hallo Zusammen,

heute habe ich meinen Widerspruch gegen die Erhöhung zum 1. April 2006 mit dem Musterschreiben abgeschickt und zähle mich jetzt auch zu den Verweigerern.
Ich werde hier alle auf dem laufenden halten.

Nachdem diese neue Erhöhung bekanntgegeben wurde weiß ich auch wieso meine neue Abschlagszahlung, die ich seit der März-Abrechnung zahlen sollte so hoch war... Ich habe sie dann aber doch noch reduziert.

Interessant bei den SWM finde ich die Tatsache der engen Verpflechtung mit der Bayerngas GmbH. Diese ist Gas-Vorlieferant der SWM-Versorgungs GmbH. Die SWM halten 50% der Anteile des Kapitals der Bayerngas GmbH. Die restlichen Anteile halten die anderen Stadtwerke in Südbayern (Augsburg, Landshut,...).

Aus dem Geschäftsbericht der Bayerngas GmbH von 2004 (2005 ist leider noch nicht veröffentlicht) ist zu entnehmen, daß die Bayerngas GmbH ihren Jahresgewinn von gut 18 Mio € fast vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet hat. An die SWM folglich 9 Mio € (!)  :shock: .

Ich bin schon gespannt auf den Geschäftsbericht 2005, in dem die SWM-Versorgungs-GmbH ja laut \"Gutachten\" beim Gasgeschäft Verluste eingefahren hat...., und die Ausschüttung der Bayerngas. :twisted:

In dem Sinne: Einen schönen Abend.


Philipp
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 05. April 2006, 22:34:39
@ Elch
Willkommen im Club!

\"Die Bilanz ist wie ein Bikini.
Sie zeigt zwar eine ganze Menge,
aber was man wirklich sehen will,
bleibt schamhaft verhüllt.\"  8)
- Autor unbekannt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 06. April 2006, 22:03:08
@burt13de

natürlich sind Zähler geeicht. Dafür gibts ja den Stempel mit Prüfdatum.

Aber genauso wie beim Autoneukauf, da steht der Kilometerzähler auch nicht auf Null.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kiffe am 08. April 2006, 18:19:32
Hallo Leute,
die SWM haben mir mitgeteilt, das ich die Vorauszahlung für Gas jetzt monatlich überweisen muß. Da ich am 1. Oktober meinen Gasversorger wechseln möchte, möchte ich monatlich nur den wirklichen Verbrauch überweisen, damit ich nicht zuviel im Voraus bezahle. Meine Frage: ist das rechtens ?
Gruß Walter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 08. April 2006, 20:49:06
@Kiffe,

Sie können monatlich ablesen und den Rechnungsbetrag ermitteln und überweisen.

Mal sehen ob die SWM dies in letzter Konsequenz auch mitmacht.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Sentenza am 09. April 2006, 17:45:58
Hallo an alle Mitstreiter,

mittlerweile gehöre ich auch in den Kreis der Verweigerer. Habe die Unbilligkeitserklärung bereits zugestellt und die obligatorische Antwort mit dem Gutachten von Toilette&Dusche und der Richtigkeit der Forderungen von SWM auch schon erhalten. Darauf habe ich mit der Irrelevanz des Gutachtens und des Fehlens der Billigkeit der Forderungen seitens der SWM geantwortet. Zusätzlich meine eigene Abrechnung ohne Gewähr mitgeteilt und den von mir nicht anerkannten Abrechnungsbetrag (wurde 10 Tage nach Erhalt des Rückscheins für die Unbilligkeitserklärung doch noch abgebucht) storniert.
Nun habe ich zwei Schreiben parallel erhalten. Zum einen die systembedingte Mahnung mit den Zahlungsrückständen und der allgemeinen Floskel zur Einstellung der Versorgung. Parallel dazu  ein Angemessenheitsschreiben der Gastarife der SWM. Darin wird auf eine zwischenzeitlich bundesweit ergangene Rechtsprechung hingewiesen (LG Heilbronn, LG Karlsruhe, AG Ludwigsburg) und auch mündliche Verhandlungen bei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die SWM wobei die Kläger ihre Anträge wegen Erfolglosigkeit zurückgezogen haben. Die SWM sehen sich hier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sie den Nachweis der Richtigkeit ihrer Gaspreise erbracht hätten. Auch wurde noch einmal betont, dass ronommierte Wirtschaftsprüfer die Kalkulationsgrundlagen geprüft und für richtig befunden hätten. Hier wird noch einmal auf das Gutachten verwiesen. Meine Kürzungen seien somit ohne Grundlage.

Interessant jedoch ist, dass sie daraus ihre Ansprüche ableiten und das Zurückbehaltungsrecht sich vorbehalten, jedoch aufgrund der Witterungsbedingungen dieses nicht vor dem 15.05 2006 ausüben werden.

Neu ist, dass sie sich lieber ein konstruktives Verhältnis mit den Erdgaskunden wünschen und ich doch die Beträge lieber zahlen sollte.

Auch gehen sie davon aus, dass ich die Zahlungen unter Vorbehalt leiste (stimmt sogar) und sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt entgegen ihrer Rechtsauffassungen herausstellen, dass ihre Gaspreise doch nicht angemessen sind ich mich auf diesen Vorbehalt ja berufen könnte. Spassig nicht!

Tja und nun? Aufforderungsschreiben zur Rücknahme der Sperrandrohung ab dem 15.05.06 und gleichzeitig Schutzschrift beim Amtsgericht hinterlegen, oder ist das wieder nur eine Einschüchterungstaktik. Die Zeitpunkte scheinen ja sukzessive nach hinten verschoben zu werden.

Gruß in die Runde,
Sentenza
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kiffe am 09. April 2006, 18:48:59
Vorige Woche haben mir die SWM geschrieben, das sie leider gezwungen sind ihren Außendienst mit dem Inkasso zu beauftragen, wodurch Kosten entstehen.
Wie muß man sich bei so einen Besuch verhalten ??
Gruß Walter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: sonmic am 09. April 2006, 22:10:03
Hallo,

auch ich habe am Samstag nach über drei Monaten Funktstille von SWM eine Mahnung bekommen. Vorangegangen sind diverse Schreiben von mir an SWM.

Hier ein kurzer Überblick über meine Odyssee:


1.   Ich habe der Preiserhöhung widersprochen
2.   Ich habe der Erhöhung der Abschlagszahlung widersprochen (Erstens wegen des Widerspruchs gegen die Preiserhöhung und zweites wegen des reduzierten Verbrauchs)
3.   SWM ist telefonisch nahezu unmöglich zu erreichen. Falls man mal das Glück hat, jemanden zu erreichen, kann dieser keine Entscheidung treffen oder Auskünfte geben, nein, er berechnet nur mit einem Programm die Abschlagzahlung, die genauso hoch ist wie die, der ich widersprochen habe.
4.   SWM hat mir ein Schreiben geschickt, in dem sie beschrieben, dass Sie gegen säumige Kunden bereits Klage eingereicht haben und wollten mich nach Ausgang darüber informieren.
5.   Anstatt der versprochenen Informationen über den Prozessausgang sendete SWM mir ohne weiteren Kommentar ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten.
6.   Ich habe bis jetzt selbst jede Abschlagszahlung inklusive einer Erhöhung von 2% pünktlich an SWM überwiesen. (Warum vor jeder Abschlagszahlung trotzdem noch eine Rechnung kommt, weis wahrscheinlich nur SWM, oder Ihr Computerprogramm)
7.   Anfang des Jahres wurden von mir versehentlich 200 Euro, anstatt 151 überwiesen – somit mehr als verlangt.
8.   Der zuviel überwiesene Betrag wurde bei meiner letzten Abschlagzahlung abgezogen.
 9.   Nun schickt SWM mir eine Mahnung, mit er sie alle meine vorangegangenen Schreiben ignorieren.

Soweit der Überblick. Zu allem Überfluss musste ich habe ich heute im Internet gesehen, dass SMW zum 01.01. und zum 01.04 diesen Jahres zweimal die Gaspreise erhöht hat. Hierüber wurde ich gar nicht informiert.

Ich möchte nun folgendermaßen vorgehen.

1. Einspruch gegen die Mahnung
2. Abwarten Endabrechnung und Erstellung einer Eigenen Abrechung
3. Ignorieren der beiden Preiserhöhungen von diesem Jahr, da ich nicht informiert wurde.

Gibt es eigentlich in München (bzw. Puchheim) Alternativen zu SWM ab Oktober? Auch wenn die 10% teurer sind, ich wechlse.

Schönen Abend noch

Mici
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. April 2006, 22:18:11
@Sonmic

Teilen Sie den dem Versorger sicherheitshalber mit, dass Sie erst jetzt von den beiden letzten Preiserhöhungen erfahren haben.

Rügen Sie diese ebenso wie den Gesamtpreis als unbillig.


Verweisen Sie darauf, dass die Stadtwerke Uelzen zum 01.01.2006, die STAWAG Aachen, die NVV, die Stadtwerke Munster, die Stadtwerke Lingen zum 01.04.2006 die Gaspreise gesenkt haben mit der Begründung ölpreisbedingt gesunkener Beschaffungskosten, viele andere Versorger die Gaspreise zum 01.04.2006 stabil halten wie die Stadtwerke Leipzigund Salzuflen, aber auch die E.ON- Regionalversorger wie etwa E.ON Hanse und dass nicht nachvollziehbar ist, weshalb es in München anders sein sollte.

Einer Mahnung braucht man indes nicht widersprechen.

Gehen Sie immer den sichersten Weg.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 09. April 2006, 22:29:33
@Kiffe

Sie brauchen den Inkassobeauftragten, sofern einer überhaupt kommt, ich zweifle dies an, nicht reinzulassen. Sie können ihn schön begrüßen und wieder wegschicken.

Ganz coole bieten ihm, sofern Zeit ist, noch eine Tasse Kaffee an.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 10. April 2006, 00:16:03
@Cremer

Selbstredend ist man freundlich zu Leuten, die nur ihren Job machen.

Ein Kaffekränzchen besonderer Art bietet sich etwa hier:

http://www.moskau-inkasso.com/

Zur Vorbereitung hilft der Ausdruck folgender Seite:

http://www.vorota.de/ArticlePrintView.AxCMS?id=2337
http://www.rg-rb.de/ch&k/2005/128/08.shtml


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: jonny1993 am 13. April 2006, 16:51:41
Zitat von: \"Joogie\"
@HannesW:
Das gleiche Schreiben habe ich auch bekommen.

@Halligalli:
Die von mir gesetzte Frist ist auch abgelaufen. Da sich das Kartellamt einschaltet, denke ich kann man noch abwarten, oder?

@alle:
Mich würde interessieren, wie der Stand des Verfahrens ist bei unserem Mitstreiter, der ja schon die einstweilige Verfügung gegen die SWM erreicht hat (Projekt 21). Ich bekomme leider kein Feedback von Ihm ...

Jörg


Aktueller Stand: tz vom 13.4.2006, Seite 13. Habe im Jan 06 Einstweilige Verfügung gegen die SWM erwirkt, der sie jetzt im März widersprochen haben. Verhandlung vor dem Amtsgericht München ist am 26.4.06.
Gruß! Jonny
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 13. April 2006, 20:53:28
Die SWM hat ja zum 01.04. schon wieder die Preise erhöht, wenn ich das richtig gelesen habe (letzte Erhöhung am 01.01.06).

Kann jemand sagen, wieviel Prozent diesmal erhöht wurde??


Ich darf jetzt wieder meinen Zählerstand mitteilen.
Soll ich jetzt erstmal abwarten, dass die mir Ihre Jahresabrechnung schicken und dann dagegegen Widerspruch einlegen (zum hundertstenmal) oder soll ich gleich meine eigene Abrechnung mitschicken ?

Schöne Grüße
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: baj am 18. April 2006, 10:37:20
Bei mir ist es im Herbst 05 wie schon mehrfach beschrieben gelaufen.
Ich habe dann die Abschläge wie gefordert doch bezahlt - angesichts der Androhung, das Gas zu sperren. Ich habe aber bei der Jahresabrechnung im März gekürzt und parallel dazu nochmal die Unbilligkeit eingewendet.

Im Antwortschreiben sagen die SWM nun Mitte März 2006: \" Mit der Vorlage der Gutachten (-bezieht sich wohl auf das von Deloitte-) haben wir unabhängig von unserer Beurteilung der Rechtslage ausführliche Nachweise erbracht.\"
Und weiter unten heißt es dann, dass der Gasversorger nur seine maßgeblichen Berechnungsgrundlagen nachweisen müsse: \"Für eine ... Kontrolle des gesamten Gaspreises unter Vorlage der vollständigen betriebswirtschaftlichen Kalkulation .... sah das LG Heilbronn keine Rechtsgrundlage (Urteil LG Heilbronn vom 19.1.2006, Az: 6 S 16/05 Ab, welches das .. Urteil des AG Heilbronn vom 15.4.2005 AZ: 15 C 4394/04 aufgehoben hat).\"
Als Schlusssatz des Schreibens kommt: \"Die von Ihnen vorgenommene Korrektur der Jahresrechnung haben wir zur Kenntnis genommen.\"

Vor wenigen Tagen erhielt ich dann eine Mahnung über den von mir gekürzten Betrag + 5 € Mahngebühr,  der Aufforderung unverzüglich zu überweisen, der Androhung von Inkasso mit Inkassogebühren und Verzugszinsen.
Die Einstellung der Energieversorgung wurde diesmal NICHT angedroht!


Hat sich mit dem Urteil LG Heilbronn vom 19.1.2006 die Rechtslage geändert?
Haben die Stadtwerke nun die Kürzung akzeptiert oder nicht?
Wie geht man mit den nun fälligen Abschlagszahlungen für das laufende Jahr um?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 18. April 2006, 11:45:09
@baj

Ein Urteil kann die Rechtslage nicht ändern.

Die Urteile LG Heilbronnund LG Karlsruhe sind in der Revision vor dem BGH. Zu den Urteilen finden Sie hier umfangreiche Stellungnahmen im Forum.

Für die Anwendbarkeit der Billigkeistkontrolle von Gaspreisen gem. § 315 BGB, undzwar hinsichtlich der Gesamtpreise können Sie auf die Rechtsprechung und vorläufigen Stellungnahmen der Landgerichte Frankenthal, Mannheim, Hamburg, Düsseldorf, Oldenburg, Hannover verweisen, die dem Versorger ganz sicher bekannt sind:

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5430588_TYP_THE_NAV_REF4,00.html

Sie finden entsprechende Entscheidungen zum Beispiel hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1711/

Lesen Sie auch hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=3061


Zum Nachweis der Billigkeit des geforderten Gesamtpreises, den Sie sicher auch als unbillig gerügt haben, hat der Versorger noch gar nichts vorgelegt. Zudem ist ein WP- Gutachten nach der Rechtsprechung des BGH als Nachweis nicht ausreichend.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: DieAdmin am 18. April 2006, 12:15:11
Zitat
Ein Kaffekränzchen besonderer Art bietet sich etwa hier:

http://www.moskau-inkasso.com/

Zur Vorbereitung hilft der Ausdruck folgender Seite:

http://www.vorota.de/ArticlePrintView.AxCMS?id=2337
http://www.rg-rb.de/ch&k/2005/128/08.shtml



Meine Russischen Sprachkenntisse sind etwas verstaubt. Lesen krieg ich noch hin  :lol: \"Ja, nje snaju!\" das haben wir uns gemerkt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 20. April 2006, 22:06:03
Am Montag, den 24. 4. 2006 19 Uhr machen wir eine Bürgerinformationsveranstaltung in München, Seitzstr. Casino des Bayr. Roten Kreuzes, dazu lade ich hiermit recht herzlich ein.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 21. April 2006, 10:42:44
Nachdem ich erfahren habe, welche Gaspreise ein großer Industriekunde der Stadtwerke in München  für seinen Erdgasbezug zahlt kommt mir das "Toiletten- und Duschen"-Gutachten noch fragwürgiger vor.

Legt man die Maßstäbe des "Gutachtens" an, würden die Stadtwerke hier das Gas mit einem ziemlich hohen Verlust verkaufen...  :?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 21. April 2006, 11:52:09
@Elch

Wenn es Anzeichen dafür gibt, dass ein marktbeherrschender Gasversorger  angesichts seiner behaupteten Bezugspreise Gas zu einem nicht kostendeckenden Preis (Bezugspreis abzüglich Netzentgelte) an Großkunden absetzt, läge darin wohl ein Indiz für ein kartellrechtswidriges sog. Predatory Pricing:

http://www.diplomica.com/db/diplomarbeiten2511.html

http://66.249.93.104/search?q=cache:wGdFTY_QvXkJ:www.mikro.uni-hohenheim.de/Lehre/Sem.AVWL/Downloads(free)/Kampfpreise_Gaube.pdf+Predatory+Pricing&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=12&lr=lang_de

http://66.249.93.104/search?q=cache:y98_Lb1sqOgJ:www.mikro.uni-hohenheim.de/Lehre/Sem.AVWL/Downloads(free)/Kampfpreise_Katic.pdf+Predatory+Pricing&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=35&lr=lang_de

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Diskussionsbeitraege/04_AKK.pdf

(Hr. Cremer: Bitte Seite 20 des Kartellamts-Papiers gründlich lesen.)



Die derzeitigen Verluste bei einer solchen Preisstrategie könnten durch eine unzulässige  Quersubventionierung vermittels überhöhter Erlöse bei den bisher "gefangenen"  Haushalts- und Kleingewerbekunden bereits jetzt ausgeglichen werden.


So etwas wird vielerorts seit langem vermutet, ohne dass es sich bisher nachweisen ließ.

Entsprechende Informationen kann und sollte  man deshalb an die Kartellbehörden weiterleiten, damit diese ggf. der Sache nachgehen.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kiffe am 21. April 2006, 16:49:47
An ELch,
Kann man erfahren, welchen Gaspreise ein großer Industriekunde der Stadtwerke in München für seinen Erdgasbezug bezahlt ?

Gruß Walter
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 21. April 2006, 18:20:26
Den ganauen Preis kann/darf ich nicht nennen. Sind firmeninterna meines Brötchengebers.

Nur soviel: Erliegt DEUTLICH unter dem Privatkundentarif mit der höchsten Grundgebühr. Man muß allerdings dazu sagen, daß intern mit Preissteigerungen von 20-25% in den nächsten 12 Monaten gerechnet wird.

Elch
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 21. April 2006, 23:10:21
@ Fricke,

herzlichen Dank für den Link und Verweis auf Seite 20 des Kartellpapieres.

Da läßt sich ja was unternehmen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 22. April 2006, 23:36:34
Am Montag den 24. April 2006 veranstaltet der Bund der Energieverbraucher eine öffentliche Diskussionveranstaltung zu den Energiepreisen.

Sie sind alle herzlich dorthin eingeladen.

im Casino des Bayerischen Roten Kreuzes, Seitzstr. 8, 80538 München, U-Bahn Lehelstr. Beginn 19:00

Mache grad meine Folien dafür fertig, wird sicher sehr spannend dort.

Kommt bitte alle.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 23. April 2006, 15:19:20
Entschuldigung, hab aus Versehen den Beitrag als "Neues Thema" reingestellt, sollte aber hier rein...

Hallo an alle,

bin neu hier, da ich mich auch in den Kreis der Verweigerer eingeordnet habe und inzwischen die Mahnung für die gekürzten Abschlagszahlungen erhalten habe. Wie reagiere ich darauf? Außerdem habe ich erst kürzlich von der erneuten Gaspreiserhöhung erfahren, warum unterrichten die SWM ihre Kunden nicht direkt? Muß ich der extra nochmals widersprechen?
Hat jemand schon die neuen Gutachten gesehen?
http://www.swm.de/portal/pdf/presse/wirtschaftspruefer-gutachten1.pdf
http://www.swm.de/portal/pdf/presse/wirtschaftspruefer-gutachten2.pdf
Sind die jetzt irgendwie anders als die ersten, meiner Meinung nach ja nicht.
freue mich über alle Antworten.

Gruß, Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 24. April 2006, 15:33:55
@Chrisgruen

Die entscheidende Frage wurde - wohl vorsorglich - ausgeklammert, nämlich die Frage der Billigkeit der Gesamtpreise gem. § 315 BGB.

Dabei ist das die eigentlich interessierende Frage.

Die Konzessionsabgabe erscheint deutlich zu hoch, weisen doch alle E.ON-Filialen mit Ausnahme der E.ON WW zutreffend lediglich 0,03 Cent/ kWh aus. Vielleicht war man Seminarist: http://www.iir.de/konzession/pdf

Im Übrigen ist das Gutachten nicht nachvollziehbar und prüffähig, weil man selbst die Unterlagen, auf denen es beruhen soll, nicht kennt.

Das LG Hamburg ließ solche Unterlagen nicht genügen.


Problematisch kann im Hinblick auf die Verfügung des Bundeskartellamtes vom 13.01.2006 in Sachen E.ON Ruhrgas sein, dass die SWM mit der Bayerngas über einen einzigen Vorlieferanten verfügen sollen, bei welchem sie indes gar nicht ihr ganzes Gas beziehen müssen....

Langfristige Bezugsverträge mit Verpflichtung zur Gesamtbedarfsdeckung sollen regelmäßig kartellrechtswidrig und nichtig sein.....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 25. April 2006, 01:02:48
@Elch

In wissenschaftlichen Arbeiten war schon 2000 von Preisunterschieden zwischen "unstrukturiertem" und "strukturiertem" Gas von ca. 70 Prozent die Rede, die sich nicht mit Kostenunterschieden begründen lassen:

http://66.249.93.104/search?q=cache:ey2TivnCtk4J:wip.tu-berlin.de/de/lehre/infra_vk/arbeiten_von_studis/2000_rudolf_deregulierung_gas_seminararbeit.pdf+Gaspreisbildung+Arten&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=5

Bleibt es bei einer Kostenkontrolle vor den Gerichten, muss dies wohl zwangsläufig Fragen aufwerfen, die von den Gasversorgern nicht mehr bentwortet werden können.

Es war halt immer schon so:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/vwl/17646.html



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 25. April 2006, 15:03:33
Nun zu den Neuigkeiten von meinem Widerspruch.

Zunächst erhielt ich ein nichtssagendes Schreiben, dem auch die beiden Gutachten beigefügt waren. Interessant hier war, daß nicht explizit meinem Widerspruch widersprochen wurde, sondern nur auf die rechtmäßigkeit der Preise hingewiesen wurde.

Danach habe ich einen sachlichen, mit leicht sarkastischen Elementen gewürzten, Brief zurückgeschrieben, auf den nich jetzt wieder Antwort erhalten habe.

Ergebnis: Man verweist nochmals auf die Gutachten, die *zweifelfrei* (lol) belegen, daß die Rohmarge gesunken ist und die Preise angemessen sind.

Wieder kein explizites Ablehnen meines Widerspruchs nach §315.

Außerdem wünscht man sich, da "alle Argumente ausgetauscht" seien, keine weitere Kommunikation mit mir.

Anscheinend spielt amn jetzt nach Ende der Heiz- und Abrechnungsperiode erst mal auf Zeit und vertragt das Problem auf später.


Philipp
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 25. April 2006, 15:39:02
@Elch

Kommunikation lässt sich nicht einfach an und abstellen.

Über folgende Argumente hatte Sie sich mit dem Versorger womöglich noch gar nicht ausgetauscht:


a) Europarechtswidrigkeit der Ölpreisbindung

http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1/tocID/360/prodID/8812/SessionKey/013CB1B138CD1577E2DB1C27EF8EE974/

b) Kartellrechtswidrigkeit langfristiger Gasbezugsverträge:

http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Kartell/Kartell06/B8-113-03.pdf




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 26. April 2006, 13:54:29
Die SWM haben ihren vorläufigen Jahrsabschluß 2005 vorgelegt: Fast 60 Mio€ Gewinn.... ohne Worte!  :?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 26. April 2006, 14:15:41
@Elch

Bezogen auf den Gesamtumsatz sicher realistisch.

Nur ist es ja eben so, dass renditestarke Bereiche andere, defizitäre Bereiche subventionieren.

Entscheidend sind also Gewinn und Renditen im Energiesektor, der Strom-
 und Gasversorgung.

Für die Frage der Billigkeit der Energiepreise kommt es auf Rendite und Gewinn allein im Bereich der Energieversorgung an.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 26. April 2006, 14:50:03
hallo zsammen,

@ sentenza: habe wohl das gleiche schreiben bekommen wie du. soweit ich es sehe,hat sich an der lage nichts geändert. nach auskunft der verbraucherzentrale ist bei nicht nachgewiesener billigkeit der preise auch kein zahlungsverzug vorhanden. also kein grund zur mahnung oder den gashahn abzudrehen. der erste satz "leider sind sie mit ihrer zahlung im rückstand" stimmt schon mal nicht, dann kommt viel rauch um nichts und den schluss des schreibens nehme ich gerne wörtlich:" falls sie zwischenzeitlich ihre offene forderungen beglichen haben, betrachten sie diese zahlungsaufforderung als gegenstandslos."
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 26. April 2006, 18:14:35
Hallo Zusammen,

bin auch heute mit dem neusten Schreiben der Stadtwerke (siehe Nachricht sentenza) beglückt worden. Ebenfalls mit der Androhung des Mahnverfahrens  mit Androhung der Sperre.
Ist jetzt der 3. nicht Billig-Brief fällig, oder doch besser auf zum Amtsgericht???

... und zum Thema Erhöhungen 2006? Bin wie viele nicht informiert worden, besteht hier keine Pflicht seitens der SWM??

Leider hab ich vom Treffen am 24.04. erst heute erfahren, gibt es eine Zusammenfassung der wichtigsten Fakten und Informationen?

Vielen Dank
Sandra
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 26. April 2006, 20:11:38
@Sandra

Sie können wenn Sie Lust haben nochmals den SWM schreiben. Tut aber nicht mehr zur Sache, einzig Sie beschäftigen wiederum einen Mitarbeiter der SWM und damit geht Arbeitszeit des Mitarbeiters für andere wichtigere Aufgaben verloren.

Die SWM mögen doch endlich mal ein logistisches Problem bekommeen!

Anwalt ist auch noch nicht angesagt, sofern keine konkrete Sperrandrohung erfolgt ist. Und auf diese werden Sie warten können, wie Ihnen die anderen Kunden der SWM bestätigen können.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 27. April 2006, 10:41:02
@Cremer

Die Drohschreiben sind wieder unterwegs.
Gestern erhalten:
.....das Mahnverfahren einzuleiten und/ oder unser Zurückbehaltungsrecht (Einstellung der Gasversorgung) auszuüben.

Gruß
Claus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 27. April 2006, 10:43:29
(26. April 2006) In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die ABSCHLAGSZAHLUNGEN für Strom und Wasser nicht mit Gasforderungen verrechnen. Damit hatte der Verbraucher, der gegen die Sperrandrohung der Stadtwerke eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, sein Ziel erreicht und deshalb seine Klage gegen die Stadtwerke zurückgenommen. Der Richter sah nach dieser Erklärung auch keine Dringlichlichkeit mehr. Die Stadtwerke haben dies wohl als Bestätigung ihrer Position mißverstanden und allen Protestkunden erneut schriftlich eine Gassperrung angedroht. Der Bund der Energieverbraucher prüft dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.

In Lingen hat das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Stadtwerken wird die Sperrung der Versorgung oder die Drohung der Sperrung untersagt, bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Preisanhebung erbracht haben.

In Delmenhorst hat das Amtsgericht die Klage zweier Verbraucher gegen die Gaspreise der Stadtwerke für zulässig erklärt (Beschluss vom 4.4.2006, Az. 4 A c 4063/06(IV)). Das Gericht hat die Stadtwerke aufgefordert, binnen vier Wochen substantiiert zur Kalkulation der Gaspreise vorzutragen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 27. April 2006, 11:27:14
Ich habe gestern ebenfalls wieder eine Sperrandrohung erhalten, in der mir angeboten wird, meine ausstehenden Zahlungen unter Vorbehalt zu leisten … und ansonsten mit Versorgungseinstellung gedroht wird.
Schonfrist ist bis 15. Mai: »wegen der länger anhaltenden kühlen Witterung werden wir das Zurückbehaltungsrecht vor dem 15. Mai 2006 nicht ausüben.«
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 27. April 2006, 11:36:24
@Mano,

die SWM lassen sich doch da das Hintertürchen in ihrem Schreiben offen:

werden wir das Zurückbehaltungsrecht vor dem 15. Mai 2006 nicht ausüben.

Also, ruhig Blut.

Sitzen Sie die Sache aus!!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 27. April 2006, 11:54:37
@Mano

Es gibt gar kein Zurückbehaltungsrecht des Versorgers, welches er ausüben könnte und dürfte, vgl. nur Beschluss des LG Oldenburg in der Urteilssammlung.

Die Forderung ist nur verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 8/05). Die Darlegungs- und Beweislast (prüffähiger Nachweis) liegt beim EVU (BGH, aaO.; BGH, Urt. v. 18.10.2005 - KZR 36/04; BGH NJW 2005, 2919,2920; BGH NJW 2003, 3131, 3132).

Der § 30 AVBV führt nicht dazu, dass der Kunde zunächst (unter Vorbehalt) zahlen muss und auf einen Rückforderungsprozess verwiesen werden darf (BGH NJW 2003, 3131, 3132; BGH NJW 2005, 2919, 2920; BGH, Urt. v. 15.02.2006 - VIII ZR 138/05).

Die Rechtslage ist eindeutig.


Aus den vorgelegten Testaten geht schon hervor, dass die Billigkeit des gesamten Tarifs gem. § 315 III BGB gerade nicht geprüft wurde. Im Übrigen genügt ein solches Testat nicht als nachvollziehbarer und prüffähiger Nachweis.

Fordern Sie den Versorger auf, sich zur Meidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung vom Inhalt des Schreibens zu distanzieren und zu erklären, dass es wegen des Unbilligkeisteinwandes under der darauf beruhenden Zahlungskürzung auch nach dem 15.05.2006 keine Versorgungseinstellung geben wird.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mano am 27. April 2006, 12:17:45
Herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung – ich werde die SWM zur Rücknahme der Sperrandrohung auffordern.

In dem Schreiben heisst es uebrigens noch: »Durch die zwischenzeitlich bundesweit ergangene Rechtsprechung (u.a. des LG Heilbronn, des LG Karlsruhe und des AG Ludwigsburg) sowie mündlichen Verhandlungen bei einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die SWM (auf Empfehlung der Amtsrichter nahmen die Kläger ihre Anträge wegen Erfolglosigkeit zurück) sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass wir nachgewiesen haben, dass die Erdgaspreise angemessen sind.«

Sowie ich informiert bin, wurde der Antrag in München gegen sie SWM nicht wegen Erfolglosigkeit zurückgenommen – sondern weil keine Notwendigkeit mehr bestand … das scheint die in diesem Forum bereits thematisierte Fehlinterpration eines Urteils zu sein, aufgrund dieser Fehlinterpretation verschickt die SWM jetzt diese Androhungen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 27. April 2006, 12:28:29
@Mano

Sie können doch auf die andere Rechtsprechung verweisen, insbesondere LG Mannheim,  LG Mönchengladbach, LG Düsseldorf, LG Bonn, LG Hamburg....

Diese Rechtsauffassungen, wie auch  des OLG Düsseldorf in Sachen NVV dürften sich auch bis zu den Stadtwerken in München rumgesprochen haben, weil sie in allen Brancheninforamtionsdiensten breit kommuniziert wurden.

Ebenso muss den Stadtwerken bekannt sein, dass die Urteile LG Heilbronn und LG Karlsruhe sich in Revision zum BGH befinden:

http://www.zfk.de/news/news_06feb.html#Anchor-LG-47857
http://www.zfk.de/news/news_06feb.html#Anchor-Billigkeitskontrolle-47857



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 27. April 2006, 20:10:12
@ Mano

ich habe von der SWM schon vor etwa 3 wochen dieses schreiben erhalten. da war ja die verhandlung vom 26.04.06 noch garnicht.
aber ich kann mir kaum vorstellen, das jemand wegen aussichtslosigkeit die anträge zurückgenommen hat.

ein bekannter eines bekannten (wie das immer so ist) arbeitet bei der swm (also ich kenn den selber nicht). der meinte aber dass die mit den protestschreiben heillos überfordert sind und im grunde schon nimmer wissen, was sie schreiben sollen.

hab zuerst auch vorgehabt nochmal auf das schreiben zu reagieren. aber jetzt kommt ja bald die jahresabrechnung. da kann ich mich dann wieder genug auslassen.

gruß
mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: baj am 27. April 2006, 21:34:07
Habe das gestern gleiche Schreiben wie Mano erhalten und war leicht beunruhigt. Die Ausführungen der letzten 2 Seiten waren mir wieder einmal wertvolle Info für mich.
Herzlichen Dank dem Energienetz (Admin) und den Herren Cremer und Fricke!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 28. April 2006, 12:04:01
Nachdem ich bereits am Mittwoch dieser Woche ein weiteres Drohschreiben der SWM erhalten habe, werde ich heute bereits wieder mit einem neuen Drohschreiben beglückt. In der Anlage sind zwei neue Gutachten von Deloitte.

....Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Die Entstehung weiterer Kosten, die Sie zusätzlich zu tragen hätten, können Sie durch sofortige Zahlung der offenen Forderungen vermeiden. Bezug genommen wird in diesem Schreiben wieder auf Heilbronn.

Claus[/b]
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 28. April 2006, 12:32:31
@Claus,

die SWM haben anscheinend Softwaremitarbeiter eingestellt, die den Rechner jetzt so konfiguriert haben, dass dieser alle 2 Tage entspr. Schreiben rauswirft und automatisch versendet. 8)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 28. April 2006, 12:48:56
@Cremer

Das ist gut möglich. Heisst aber für mich: Ich brauche einen zweiten Reißwolf.....

Gruß
Claus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 30. April 2006, 14:59:51
@alle
nach mehrmaligem schreiben haben die swm mir auskunft darüber gegeben, wie die errechneten zählerstände zum zeitpunkt der preiserhöhung berechnet werden, wenn kein zählerstand vorliegt. nachdem ich die swm damit konfrontiert habe, dass die jahresrechnung nicht nachvollziehbar ist, weil bei der berechnung nach gradttagen, egal in welcher variante, die werte der swm nicht zu erreichen waren. die swm berechnen also nicht nach gradtagen, sondern nach auskunft durch die swm nach folgendem schema:

jan 16,10%, feb 13,00%, mrz 12,50%, apr 8,10%, mai 3,50%, jun 2,20%,jul 1,70%, aug 1,60%, sep 5,20%, okt 8,40%, nov 12,20%, dez 15,50%

ausserdem haben die swm angeboten, ihnen die zählerstände zum termin der erhöhung mitzuteilen, damit diese werte anstelle der errechneten werte in der jahresrechnung verwendet werden. ich habe die obigen prozente bei meiner jahresrechnung noch nicht gegengerechnet, werde das aber noch überprüfen. lg, der affe
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 30. April 2006, 16:32:52
schau mal unter
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Erdgas/Verbrauchsschaetzung/site__1668/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 30. April 2006, 17:57:25
@deraffe

natürlich können sich die Versorger auch an anderen Daten halten, z.B. an eigene Erfahrungswerte.

Es muss nicht immer die aktuelle Gradtagzahlen sein.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: sonmic am 01. Mai 2006, 10:31:03
Hallo,

konnte schon geklärt werden, ob der Gasversorger verpflichtet ist eine Gaspreiserhöhung vorher schriftlich anzukündigen? Ich habe von den beiden Erhöhungen durch die SWM erst vor zwei Wochen im Internet erfahren.

Schönen Gruß
Michi
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. Mai 2006, 10:58:02
@sonmic,

Anzeige in der Tagespresse genügt, zu einem persönlichen Schreiben nicht verpflichtet.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 01. Mai 2006, 11:39:04
Guten Morgen!

Auch ich gehöre zu denjenigen, die mit den Gaspreiserhöhungen nicht einverstanden sind. Mit den vorgefertigten Briefen der Verbraucherzentrale habe ich Widerspruch eingelegt und auch die allseits bekannten Antwortbriefe der SWM erhalten (Deloitte und danach einen Hinweis auf ein Urteil vom LG Heilbronn, anschließender Abbruch der Korrespondenz). Bislang habe ich allerdings noch keine Androhung einer Sperre. Mein erster Widerspruch ist allerdings erst am 10.4.2006 erstellt worden, der Abbruch der Korrespondenz kam letzten Freitag.

Da ich nicht wusste, wie ich auf die Gutachten reagieren sollte, war ich bei der Verbraucherzentrale und habe mich beraten lassen. Leider saß mir eine Dame gegenüber, die überhaupt keine Ahnung hatte, weder davon, dass die SWM zum 1.4. schon wieder erhöht hatten noch dass die SWM über ihre Tochterfirma Bayerngas beziehen. Sie hat mir auch mitgeteilt, ich hätte die Mahngebühren zu zahlen, die mir die SWM wegen Zurückholung meiner Restforderung 2005 und einer Abschlagszahlung in Rechnung gestellt hatten.

Ich habe nach Löschung der Einzugsermächtigung von seiten der SWM die Zahlungen auf den alten Preis Anfang 2005 neu berechnet und manuell überwiesen, mit den Mahngebühren.

Auf Anraten Herrn Offmans, der mich nachdem ich meine Beschwerde bei ihm eingestellt hatte, sofort angerufen hat, habe ich nun meine Abschlagszahlungen um 2% als angemessene Erhöhung ab Mai angepasst, und das den SWM auch mitgeteilt. Den Widerspruch für die Preise ab 1.4. schicke ich morgen per Einschreiben an die SWM.

Bisher beziehe ich Strom und Gas bei den SWM, allerdings hat mich dieses Gastheater dazu gebracht, meinen Strombezug neu zu überdenken. Ich habe mich nun für die EW Schönau entschieden, hier werden neue atom- und kohlefreie Energiegewinnungsmethoden stark gefördert. Ich werde zwar ca. 40€ mehr im Jahr für Strom bezahlen, habe aber ein besseres Gefühl dabei und bin zumindest beim Strom nicht mehr auf die SWM angewiesen.

Vielen Dank für dieses Forum, ich habe den Eindruck, hier wirklich kompetente Menschen sitzen zu haben und gut beraten zu sein.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. Mai 2006, 16:18:30
@elad

Warum überweisen Sie der SWM auch die Mahngebühren?

Wenn Sie gemäß Musterbrief Widerspruch eingelegt haben, sind Mahngebühren nicht fällig.

Warum akzeptieren Sie 2% Aufschlag auf die alten Preise von 2005 wobei wir doch von Preisen Sept. 2004 ausgehen? Und auf diese leisten wir ebensowenig 2% Aufschlag

Lesen Sie hier im Forum, da waren die 2% schon ein alter Kaffee. Keiner der Widersprüchler akzeptiert dies.

Die Verbraucherzentrale hat m.E. Ihnen keine kompetente Auskunft gegeben. Sie schreiben ja selbt, die hatten wenig Ahnung.

Vergessen Sie das von der SWM angeführte Selbstgefälligkeitsgutachten von Toilette & Dusche.

Auch bei der EW Schönau Strom zu beziehen unterliegt den gleichen Gesetzmäßigkeiten des § 315. Dem Strom kann man seine Herkunft leider nicht ansehen.

Ich rate Ihnen, sich hier im Forum und auf den Seiten von Energienetz umfassend zu informieren.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 01. Mai 2006, 16:48:49
Hallo Herr Cremer,

das mit den Mahngebühren hatte mir die Verbraucherzentrale geraten, da kannte ich Ihre Seite noch nicht. Ebenso die Sache mit den 2%, die mir Herr Offman geraten hatte, da kannte ich Ihre Seite auch noch nicht.

Soll ich das jetzt wieder alles zurücknehmen? Bzw. kann ich das?

Mittlerweile habe ich hier viel gelesen und bin jetzt schlauer.

Trotzdem verstehe ich nicht, wo das Problem bei den EW Schönau jetzt liegt? Gibt es da auch Probleme?

Eigentlich hatte ich das ja auch alles schon geschrieben, warum ich was gemacht hatte. Trotzdem fühle ich mich jetzt ein wenig abgekanzelt.

Gruß
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. Mai 2006, 17:45:31
@elad,

Sie können natürlich selbstverständlich die 2% gegenüber der SWM zurücknehmen.

Ich hatte seinerzeit im Okt. 2004 auch zunächst die 2% zugestanden und anschließend mit einem Schreiben zurückgenommen.

Vorausetzung  für einen erfolgreichen Widerspruch ist zunächst natürlich, dass Sie die Abschläge gekürzt haben. Denn nur am Ende eines Abrechnugnszeitraumes wirkt sich dies positiv aus wenn eine Nachzahlung übrig bleibt und Sie nach Ihrer Erstellung einer Jahresrechnung diese Differenz dazu dann leisten.

Ein Versorger wird nicht ein auif der Preisbasis Sept. 2004 errechnetes Guthaben auszahlen.

Bezüglich Strom ist es natürlich Ihre Entscheidung auf eine anderen Versorger zu wechseln. Auch bei diesen dort ist § 315 anwendbar, wenn es eine Preissteigerung geben wird.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 01. Mai 2006, 21:07:35
Die SWM haben bei meiner Nachbarin im Haus eingelenkt.

Sie hatte Widerspruch eingelegt und ihre Abschlagszahlungen von 125€ auf 98€ im Monat gekürzt.

Letzte Woche erhielt sie eine ihr unbegreifliche Mahnung, dass noch 53€ ausstehen würden. Daraufhin rief sie im Kundenservice an und fragte nach, was das auf sich hätte. Die Mitarbeiterin bot ihr daraufhin von sich aus an, ohne gebeten worden zu sein: "ich kann Ihnen eine Abschlagszahlung von 80€ anbieten".

Meine Nachbarin bat darum, das schriftlich zu bekommen, was auch geschah.

Noch am Tag zuvor hatte sie übrigens auch eine Sperrandrohung bekommen, wenn sie weiterhin nur den gekürzten Betrag überweist.

Was bedeutet das jetzt? Über den Daumen gepeilt könnte es hinkommen, dass diese 80€ Abschlag sich auf den alten Preis beziehen. (sie hat es noch nicht ausgerechnet) Es ist aber nirgends darauf Bezug genommen worden.

Könnte es sein, dass die SWM dann bei der Jahresabrechnung doch die neuen Preise zugrundelegen und eine sehr viel höhere Restforderung stellen? Meine Nachbarin hatte sich die Restforderung für 2005 übrigens nicht zurückgeholt, sondern nur die neuen Abschlagszahlungen.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 03. Mai 2006, 23:00:19
Hallo,

wo finde ich das am 24.4. erwähnte "Leppich"(?) Gutachten, in dem die Voraussetzungen für den Nachweis der Billigkeit des Gaspreises beschrieben werden?

Gruß, Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 04. Mai 2006, 09:52:41
@elad,

ich habe das gefühl, dass die SWM argumentativ "Berg und Talfahrt" betreibt.

da wird was zzugesagt, dann kommt doch eine Mahnung oder Androhung.

Zwei Gründe könnten ausschlaggebend sein:

1. SWM weiß nicht nehr was die Linke und die rechte Hand macht, eventuell wegen fehlender Manpower

2. SWM fährt hier bewußt eine neue Linie an positvem und negativem "Argumentationslimit", um den einen oder anderen Widersprüchler doch zum Umfallen zu bewegen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 04. Mai 2006, 17:57:28
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme, Herr Cremer.

Ich habe heute übrigens die Mahnung meiner ausstehenden Beträge bekommen, ich soll 107 € nachzahlen. Darin sind 5 € Mahngebühr enthalten.

Ansonsten Inkasso.

Nachdem, was ich bisher hier gelesen habe, sitze ich das aus, oder?
Oder gibt es Neuigkeiten, die etwas anderes anraten?

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 04. Mai 2006, 22:34:58
Hier ein Auszug eines Berichts der SZ vom 4. Mai 2006

Gaskunden der Stadtwerke München (SWM) erwägen eine Sammelklage gegen den Energieversorger. Die eben gegründete "Bürgerinitiative Gaspreisrebellen" und ihre Sprecher Hans Strigl und Marian Offman beschlossen, die Vorgehensweise mit einem Fachanwalt zu erörtern. Beim nächsten Treffen am 14. Mai soll geklärt werden, wer sich an der Klage beteiligt. Als höchstmögliches Prozessrisiko für den Einzelnen strebt die Bürgerinitiative einen Betrag von 150 Euro an. Mit der Sammelklage wollen die Gaskunden erreichen, dass die SWM die Kalkulation ihres Gaspreises offenlegen müssen. Laut SWM kürzen in München etwa 440 von 220 000 Kunden ihre Abschlagsraten für Gas.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: albatros am 04. Mai 2006, 22:47:07
Hallo zusammen,

ich habe meine Jahresrechnung bereits Anfang April bekommen. Diese habe ich auf den Preis Sept. 2004 "korrigiert" und diese neue version mit entsprechendem Antwortschreiben an die SWM geschickt. Darin habe ich auch erneut meinen Widerspruch gegen den Gaspreis bekräftigt.

Mir ist an der SWM-Abrechnung aufgefallen, daß die Abschlagszahlungen falsch angegeben waren. Zweimal war ein höherer Betrag angegeben, als ich tatsächlich überwiesen hatte und dreimal war er niedriger. In Summe kamen dabei zufälligerweise 5,- EUR weniger heraus, als ich eigentlich an Abschlägen geleistet hatte. Da hat wohl jemand gleich die Mahngebühr abgezogen  :roll:

Zur Abwechslung habe ich gestern dann wieder mal eine Mahnung bekommen. Vielleicht kann ich ja demnächst mit Papier heizen ...  :D  

Viele Grüße an alle
albatros
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 05. Mai 2006, 07:18:39
@elad,


genau, ruhig aussitzen


@albatros,

ist bei uns ebenfalls so gewesen, man zieht die Mahngebühr gleich bei den geleisteten Zahlungen ab.
"damit sind die erstmal in derTasche", so die Versorger
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: manfred am 05. Mai 2006, 16:32:41
@ elad,
Hallo elad,
meine Nachbarin hat das selbe letztes Jahr gemacht, bei den SWM angerufen und sofort ihre alte Abschlagszahlung bekommen. Sie ist dann bei der Jahresabrechnung aus allen Wolken gefallen, da sie eine riesen Rechnung bekommen hat. Also nicht darauf einlassen.
Gruß Manfred
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 05. Mai 2006, 16:40:51
Hallo Manfred,

sowas ähnliches hatte ich mir ja schon gedacht.... Hauptsache, der Kunde hält erstmal die Klappe  :roll:

Naja, ich ruf da auch gar nicht an. Mündlich kann man sowieso nichts festmachen.

Ich habe heute per Einschreiben meinen erneuten Widerspruch zum 1.4. an die SWM geschickt, außerdem der Mahnung widersprochen, wo ich schon mal am Schreiben war, und den aktuellen Zählerstand durchgegeben.  :wink:

Mehr wird es von mir nicht geben.

Warten wirs mal ab.

Vielen Dank
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: manfred am 07. Mai 2006, 18:04:11
Hallo,
habe nun wieder ein Schreiben von SWM bekommen, anbei 2 Wirtschaftsprüfungsgutachten von Deloitte & Touche die ich schon einmal bekommen habe. Nun fordern sie mich auf die vertraglich geschuldeten Zahlungen unverzüglich zu bezahlen. Zur Durchsetzung ihrers Zahlungsanspruchs werden sie ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Sie werden in dieser Angelegenheit auch nicht mehr korrespondieren, da nun alle Argumente ausgetauscht sind. Schreiben mir das auch schon zum zweiten mal. Mal schauen was sich tut!
Manfred
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: wolfgs am 09. Mai 2006, 13:02:02
Hallo zusammen,

habe mit großem Interesse den Thread zu den SWM gelesen und reihe mich hiermit auch in die Reihe dere mit ein, die das Verhalten der SWM so nicht hinnehmen wollen.

Ich habe gelesen, dass die Interessengemeinschaft in München eine Sammelklage anstrebt. Das Treffen hierzu ist, wie ich auf Herrn Offmanns HP gelesen habe, am 14.5. In einem Schreiben vom 24.4. haben mir die SWM die Versorgungseinstellung nicht vor dem 15.5. angedroht. Auf Ihrer HP und auch hier im Forum habe ich gelesen, dass es im Falle der konkreten Androhung der Versorgungseinstellung ratsam ist, einen Anwalt aufzusuchen.

Ich habe das Schreiben der SWM unverzüglich mit der Aufforderung beantwortet, die angedrohte EInstellung der Versorgung unverzüglich zurück zu nehmen (wie in Musterschreiben dargelegt). Die SWM haben hierauf jedoch nicht reagiert. Ist es hinsichtlich des knappen Zeitraums angeraten, einen Anwalt aufzusuchen?

Besten Dank schon mal für schnelle Unterstützung und viele Grüße!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Mai 2006, 13:14:14
@wolfgs

Wenn Sie für die Abgabe der geforderten Erklärung eine Frist gesetzt hatten und diese fruchtlos verstrichen ist, sollten Sie über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen.

Der Versorger kann sich wegen der Aufforderung nicht darauf berufen, es handele sich um ein Versehen, wie es oft vorkommt.

Es ist nicht ersichtlich, wie oft das Unternehmen von einstweiligen Verfügungsverfahren betroffen werden muss, um endlich sicherzustellen, dass unzulässige Sperrandrohungen nicht mehr erfolgen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: wolfgs am 09. Mai 2006, 13:52:23
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wolfgs

Es ist nicht ersichtlich, wie oft das Unternehmen von einstweiligen Verfügungsverfahren betroffen werden muss, um endlich sicherzustellen, dass unzulässige Sperrandrohungen nicht mehr erfolgen.


Hallo Herr Fricke,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe den SWM mit meinem Aufforderungsschreiben auch ein Hausverbot erteilt. Angenommen, ich leite keine einstweilige Verfügung genen die SWM ein und der Versorger versucht bzw. stellt die Lieferung ein.

1) sind solche Fälle bekannt und
2) welche rechtlichen Schritte sind dann einzuleiten?

Ich stelle mir hier die Frage, inwieweit ich mit einer "Einzelaktion" vorpreschen soll, wenn doch die Sammelklage ansteht.

Danke und Grüße!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Mai 2006, 14:08:04
@wolfgs

Sie dürfen keinesfalls abwarten bis Ihnen etwa die Versorgung eingestellt wurde. Dann hätten Sie denkbar schlechtere Karten. Wieso und weshalb kann ich hier nicht nochmals en detail erörtern.

Ein Hausverbot schützt nicht vor einer Unterbrechung außerhalb eines Grundstücks.

Alles weitere unter Fragen und Antworten auf der Seite.

Wenn Sie an einer Sammelklage nicht beteiligt sind, hat diese für Sie auch keinerlei unmittelbare Bindungswirkung !!!

Nicht Sie wollen vorpreschen, sondern der Versorger gegen Sie allein, indem er Ihnen eine Versorgungseinstellung angedroht hat.

Offensichtlich handelt es sich wohl um eine beabsichtigte  diskrimnierende Ungleichbehandlung, weil anderen Kunden unter gleichen Bedingungen die Versorgung nicht eingestellt wurde (OLG Hamburg, NJW 1988, 1600).

Dagegen können Sie sich auch nur allein zur Wehr setzen, nämlich mit den zu Gebote stehenden Mitteln.

Nochmals:

Ob und wann ggf. eine Sammelklage erhoben wird, hat für Sie selbst, wenn Sie sich nicht an einer solchen beteiligen, keinerlei Bedeutung.

Ihr Rechtsverhältnis mit dem Versorger kann nicht durch eine Klage Dritter geklärt werden.

Offensichtlich bestehen diesbezüglich immer noch Missverständnisse.


Wer also eine Klärung will, sollte sich tunlichst bemühen, an einer geplanten Sammelklage teilzunehmen. Eine hohe Anzahl an beteiligten Verbrauchern reduziert zudem für jeden einzelnen das Kostenrisiko eines entsprechenden Verfahrens.

Andernfalls kann man nicht sicher sein, nicht irgendwann allein verklagt zu werden. In einer großen Gemeinschaft bestehen noch effektivere Möglichkeiten, welche man sich allein ggf. schlecht erschließen kann.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: wolfgs am 09. Mai 2006, 14:12:52
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@wolfgs

Sie dürfen keinesfalls abwarten bis Ihnen etwa die Versorgung eingestellt wurde.

Offensichtlich handelt es sich wohl um eine beabsichtigte  diskrimnierende Ungleichbehandlung, weil anderen Kunden unter gleichen Bedingungen die Versorgung nicht eingestellt wurde (OLG Hamburg, NJW 1988, 1600).

Dagegen können Sie sich auch nur allein zur Wehr setzen, nämlich mit den zu Gebote stehenden Mitteln.


Danke für die Info! Nur zur Klärung: Die Versorgung ist noch nicht eingestellt worden. Ich werde es auch nicht darauf ankommen lassen. Danke für Ihre Unterstützung. Ich werde heute noch einen Anwalt hier in München aufsuchen.

Viele Grüße aus München!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 09. Mai 2006, 18:26:27
@wolfgs,

Sofern ein konkreter Termin für die Versorgungseinstellung genannt wurde, rate ich ggf. auch eine Schutzschrift am zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.

Damit kann die SWM keine einstweilige Verfügung ohne Sie zu unterichten beantragen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Mai 2006, 19:02:18
@Cremer

Wenn jemand zum Anwalt geht, dann lässt er sich dort beraten....

Das ist in München nicht anders als andernorts.

Natürlich kann der Versorger auch bei einer Schutzschrift ohne den Verbraucher vorher zu unterrichten eine einstweilige Verfügung beantragen !

Nur wird das Gericht dann in der Regel nicht ohne mündliche Verhandlung über den Antrag des Versorgers entscheiden. Hält das Gericht die Schutzschrift für nicht stichhaltig, kann es trotzdem ohne mündliche Verhandlung gegen den Verbraucher entscheiden.  :?  

Schutzschrift hilft nur, wenn der Versorger für die Einstellung unbedingt das Grundstück betreten muss, man ein Hausverbot erteilt hat und der Versorger sich daran hält und deshalb einer einstweiligen Verfügung für die Einstellung bedarf und die Schutzschrift stichhaltig ist.

In allen anderen Fällen muss man selbst aktiv vorgehen, um Nachteile zu vermeiden.

Es ist noch kein Anwalt vom Himmel gefallen.


Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 09. Mai 2006, 19:11:50
@Fricke,

richtig,

hatte dies als Ergänzung gemeint.

Abstellen von Stom kann man auch von außen machen, so wie Ende letzten Jahres bei einer Familie in Bad Sobernheim.

siehe hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2604&start=0&postdays=0&postorder=asc&highlight=bas+sobernheim

Das RWE war mit Hubsteiger angerückt und haben die Freileitung oben auf dem Dach abgeschnitten.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 12. Mai 2006, 20:38:46
habe folgenden brief der swm erhalten. unter anderm gesums folgendes:

"Mit der gleichen Konsequenz, mit der wir unsere kundenorientierte Unternehmensstrategie verfolgen, bestehen wir aber auch auf der Zahlung ausstehender Forderungen. Wir haben mit einem unabhängigen Sachverständigen-Gutachten den Nachweis geführt, dass unsere Gaspreise angemessen sind. Bislang wurden die Gutachten nicht substantiiert infrage gestellt. Wir sind sicher, dass sie ggf. von gerichtlichen Gutachtern bestätigt würden. Mit zwei Musterklagen wollten wir eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Da die Kunden nach Klageerhebung bezahlt haben, war dies nicht möglich. Um eine gerichtliche Klärung wenigstens in einigen Fällen zu erreichen, haben wir in 50 Fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.
Wer sich eine spätere Berufung auf für Gaskunden positive Urteile offen halten will, kann dies auch durch Zahlung unter Vorbehalt erreichen. Auch ohne ausdrückliche Erklärung akzeptieren wir, dass eine Zahlung bis zum 31.05.2006 unter Vorbehalt erfolgt.
Anschließend werden wir alle dann noch offenen Forderungen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen."

das ist ganz schön hanebüchen: in dem gutachten von toilette und dusche steht klar drin, dass es die billigkeit nach §315 bgb nicht beurteilt (s. 2). das mit dem unter vorbehalt zahlen ist auch quatsch. meine frage: soweit ich weiss, ist das gerichtliche mahnverfahren zwar möglich, weil dabei die fälligkeit zuerst nicht geprüft wird. eine fällige forderung gibt es hier aber garnicht, da ja auch kein zahlungsverzug besteht, also auch nicht gemahnt werden kann...eigentlich. haben die swm ja auch schon gemacht... hat jemand erfahrung mit der drohung des gerichtlichen mahnverfahrens? ist doch auch aussichtslos, oder?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Mai 2006, 21:01:13
@deraffe

Das ist vollkommen absurd.

Gegen einen Mahnbescheid legt man einfach Widerspruch ein.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist für streitige Forderungen schon gar nicht gedacht.

Das EVU müsste m.E. aus Gründen der prozessualen Wahrheitspflicht immer schon darauf hinweisen, dass die Unbilligkeit gegen die Forderung gem. § 315 BGB eingewandt wurde. Andernfalls begibt man sich auf sehr dünnes Eis.

Wenn den Stadtwerken an einer gerichtlichen Klärung gelegen wäre, dann würden die sofort klagen.

Wahrscheinlich wissen die nicht, an welches Münchner Amtsgericht man sich am besten wendet. Immerhin hat man ja schon Erfahrungen mit der Münchner Justiz gemacht.

Keinesfalls darf man sich auf Vorbehaltszahlungen einlassen.

Sie können schon nicht sicher sein, ob ein Urteil zugunsten des Versorgers nicht etwa auf einer nachlässigen Prozessführung eines anderen Beklagten beruht.

Zudem können Sie nicht sicher sein, dass sich die Stadtwerke an Zusagen halten.

Ein Wort ist oft Schall und Rauch:

Erinnert sei an die Stadtwerke Bremen, die jetzt plötzlich zu der Erkenntnis gelangt sein wollen, dass sie trotz vorheriger öffentlicher Bekundungen wohl nicht alle Kunden gleich behandeln können nach dem Urteil des Landgerichts, welches für den 19.05.2006 erwartet wird.

http://www.radiobremen.de/magazin/umwelt/energie/gaspreis/

Bekanntlich führt die Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln schon zur Unwirksamkeit von darauf gestützten Preiserhöhungen, ohne dass es erst auf eine Billigkeitskontrolle ankäme.

Darüber steht aber auch schon in dem ganzen Gutachten nichts.


Erst gestern hat zB. das Landgericht Dresden ein Urteil verkündet, wonach Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen der DREWAG mit Verbrauchern unwirksam sind.

Die Urteilsbegründung bleibt abzuwarten.

Setzt sich diese Rechtsprechung durch, sind die hohen Kosten für Testate von Anfang an nicht gerechtfertigt und dürfen allein deshalb nicht in die Energiepreiskalkulation einfließen.....

Die Zeit arbeitet für die Verbraucher.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 13. Mai 2006, 09:48:17
Morgen findet ja die Versammlung von Herrn Offman statt, in der über eine Sammelklage gegen die SWM entschieden wird.

Bisher habe ich keine konkrete, terminlich festgelegte Inkasso- oder Sperrdrohung erhalten. Ist es trotzdem anzuraten, an dieser Sammelklage teilzunehmen? Woher weiß ich, ob diese gut vorbereitet wird und wir uns vielleicht nicht selbst schaden?

Das letzte Schreiben, das ich (trotz angedrohtem Kommunikationsstopp) erhalten habe, war das gleiche wie deraffe es erhalten hat. Übrigens kam das von Herrn Mühlhäuser, ausnahmsweise war es nicht Herr Burkart vom ServiceCenter.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 13. Mai 2006, 10:32:43
Zitat von: \"elad\"

Bisher habe ich keine konkrete, terminlich festgelegte Inkasso- oder Sperrdrohung erhalten. Ist es trotzdem anzuraten, an dieser Sammelklage teilzunehmen? Woher weiß ich, ob diese gut vorbereitet wird und wir uns vielleicht nicht selbst schaden?


Ich habe das selbe Schreiben erhalten.

Da steht dann ja noch drinnen:
"Auch ohne ausdrückliche Erklärung akzeptieren wir, dass eine Zahlung bis zum 31.05.2006 unter Vorbehalt erfolgt.

Anschließend werden wir alle dann noch offenen Forderungen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen"


Also eine Zahlungsfrist wurde ja doch nochmal gesetzt.
Ich habe den Absatz ja tatsächlich dreimal durchgelesen bis ich es selber kappiert habe. Da ich ja dachte, komisch, diesmal keine Drohungen...

Also wenn ich dann am 01.06.2006 zahle, gilt meine Zahlung nicht mehr "unter Vorbehalt". (Abgesehen davon, dass ich unter Vorbehalt so oder so nicht zahle). Da hat sich ja diesmal mit der Formulierung der Sätze wirlich jemand Mühe gegeben.

Auch die Ausrede, dass bisher keine gerichtliche Klärung herbeigeführt werden konnte ist ja wohl lächerlich. Das klingt in dem Schreiben ja grad so, dass sie sich ärgern, dass keine Gerichtsverhandlung zustande kommt.

Man könnte der SWM ja in dem Sinne behilflich sein, sie zu einer Selbstanzeige wegen Wucher vor Gericht zu bewegen.

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 13. Mai 2006, 12:12:38
Auch ich habe heute das schon oben erwähnte Schreiben von der Geschäftsleitung der SWM bekommen, mit dem Hinweis "Nach 31.05.2006 werden wir alle dann noch offenen Forderungen mit Hilfe des gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen."

Laut SZ trift sich die Bürgerinitiative "Gaspreisrebellen" am Sonntag, 14. Mai (Augustiner, Weißer Saal, Neuhauser Straße 27, 19 Uhr). 50 bis 60 Leute haben laut Initiatoren Hans Strigl und Marian Offman ihr Kommen zugesagt. Damit die Kosten für den einzelnen mit 150 Euro im Rahmen bleiben, strebt die Initiative laut SZ an, dass sich mindestens 60 SWM-Gaskunden beteiligen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Mai 2006, 13:06:24
Wenn der Versorger sehr an einer gerichtlichen Klärung interessiert ist, sollten sich so viele Kunden als möglich an einer Sammelklage beteiligen.

Um so mehr sich beteiligen, um so geringer ist das Kostenrisiko und der Kostenvorschuss für den einzelnen. Zudem erfährt das Verfahren dann auch die gebührende Aufmerksamkeit.

Eine Sammelklage ist besser geeignet, für Klarheit zu sorgen als die angedrohten gerichtlichen Mahnverfahren der SWM.

Beim Bund der Energieverbraucher gibt es ein Sonderheft der Energiedepesche April 2006 mit umfangreichen Darstellung zur Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Billigkeitskontrolle von Energiepreisen.

Fragen Sie danach unter info@energieverbraucher.de


Viel Erfolg!!!!


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 13. Mai 2006, 13:32:53
@ RR-E-ft: Vielen Dank! Das heißt dann wohl, dass ich mich beteiligen sollte, oder?

Jetzt hätte ich aber noch eine andere Frage:

Zum 1.7. werde ich den Stromversorger wechseln, ich habe schon den Bescheid der EWS Schönau. Nun möchte ich auf gar keinen Fall, dass möglicherweise zuviel bezahlte Abschläge für Strom von den SWM evtl einbehalten werden zum Ausgleich der Gasabschlagsforderungen.

Zunächst wird wohl eine getrennte Abschlagszahlung Gas und Strom sinnvoll sein, oder? Sollte ich selbst schon ausrechnen, wieviel die SWM von mir für Strom bekommen? Oder kann ich verlangen, dass nun monatlich nach Zählerstand abgerechnet wird? Wie mache ich das am besten, dass mir zum 1.7. kein Guthaben für Strom bei den SWM entsteht?

Vielen Dank
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 13. Mai 2006, 22:31:30
@elad,

rictig ist, dass Sie die Abschjlagsüberweisungen trennen sollten.

Ferner kürzten Sie die Abschläge und errechnen Sie ihre möglichen zu zahlenden Beträge.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 14. Mai 2006, 10:11:34
Guten Morgen,

ich hatte ja schon erwähnt, dass auch ich das Schreiben mit der Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens bekommen habe. (@ Mona: Das sehe ich übrigens nicht als konkreten Inkasso- oder Sperrtermin oder ähnliches, sondern als Frist, ab der die SWM aktiv werden wollen.) Das ist der letzte Stand der Dinge.

Auf der Seite von Herrn Offman habe ich meine Beschwerde seinerzeit auch eingegeben. Diese Beschwerden werden ja an die SWM weitergegeben, die ihm nun mitgeteilt haben, dass diese Beschwerde erledigt sei.

Da kann man sich nur an den Kopf fassen, oder?

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 14. Mai 2006, 16:03:25
@RR-E-ft
vielen dank für die ausführliche antwort!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 15. Mai 2006, 10:10:56
Die Gaspreise der Stadtwerke München in der Kritik


(15. Mai 2006) Die Stadtwerke München (SWM) haben in einem Schreiben alle Gasprotestkunden mit Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens bedroht. Der
Bund der Energieverbraucher e.V. hat darauf mit einem offenen Schreiben geantwortet. Darin werden die überhöhten Gaspreise der Stadtwerke kritisiert. Die
Stadtwerke verkauften ihr Gas rund 20 Prozent teuerer als die Stadtwerke Landshut, obwohl die Stadtwerke wesentlich günstigere Gasbezugsmöglichkeiten habe.
Auch könne die SWM die Verantwortung nicht an die Vorlieferanten abschieben. Denn diese Vorlieferanten befinden sich zu wesentlichen Anteilen im Eigentum
der SWM selbst.  


An die Stadtwerke München,
Herrn Dr. Mühlhäuser,

Sehr geehrter Herr Dr. Mühlhäuser,

Sie haben am 10.05.2006 einen Brief an alle Ihre Kunden gerichtet, die Ihre Preise für unbillig überhöht halten und deshalb nicht den von Ihnen
geforderten Gaspreis entrichten.

Erlauben Sie mir zu diesem Schreiben einige Anmerkungen:

Die Gaspreise der SWM halte ich für unbillig überhöht. Denn die Gaspreise für Haushalte sind in den vergangenen Jahren um ein Mehrfaches der
Gasimportpreise aus dem Ausland angestiegen. Auch halte ich den Preissockel für überhöht. Die Stadtwerke Landshut versorgen Haushalte um etwa 20 Prozent
günstiger als die SWM und beziehen ihre Gas von der Erdgas Südbayern, die zur Hälfte der SWM gehört. Aufgrund des hohen Gasbezugs der SWM und der drei
Tochterunternehmen, die Gas in großen Mengen auch für andere Abnehmer besorgen und sich im Eigentum der SWM befinden, sind die Einkaufspreise der SWM nach
der Grundregeln kaufmännischer Vernunft deutlich günstiger als die Einkaufspreise der Stadtwerke Landshut. Die höheren Konzessionsabgaben und der längere
Transportweg erklären die Preisdifferenz nicht annähernd. Die Folgen unwirtschaftlicher Betriebsweise der SWM brauchen die Kunden laut BGH-Rechtsprechung
nicht zu tragen.

Einen Nachweis für die Angemessenheit des Ausgangspreises und der Erhöhung haben die SWM trotz mehrfacher gerichtlicher Aufforderung bisher nicht
geleistet (z.B. Einstweilige Verfügungen des Amtsgerichts München vom 12. Januar 2006 Az: 131 C 797/06 und 28. Mai 2005 - Az: 133 C 15392/05). Die SWM
haben noch nicht einmal nachgewiesen, dass sie überhaupt zu Preiserhöhungen für Haushaltskunden berechtigt sind. Die im Auftrag der SWM erstellten
Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte ermöglichen es nicht, zu beurteilen, welche Kosten Ihnen durch die Gaslieferung entstanden sind und
welche Gewinne Sie erzielt haben. Denn die dem Gutachten zugrunde liegenden Daten erlauben derartige Schlussfolgerungen nicht (vgl. Gutachten Leprich für
das LG Hamburg). Außerdem müssen die dem Gutachten zugrunde liegenden Unterlagen auch den Parteien zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.

Obwohl viele Gasversorger zum 1. April 2006 ihre Preise gesenkt haben, haben die SWM die Preise erhöht und kündigen bereits weitere Erhöhungen an. Für
diese Preispolitik, die ausschließlich der Gewinnmaximierung dient, fehlt mir jedes Verständnis. Ich halte diese Preiserhöhungen wie oben begründet auch
für rechtswidrig.

In Ihrem Schreiben schieben Sie die Schuld für die Preiserhöhungen auf Ihren Vorlieferanten. Sie erwähnen jedoch nicht, wer Ihr Gaslieferant ist: Sie
beziehen Ihr Gas im wesentlichen von der Bayerngas, die den SWM zu 44,5 % Prozent gehört. Auch die Erdgas Südbayern gehört der SWM zur Hälfte, sie sind
sogar Vorsitzender des Aufsichtsrates. Beide Firmen machen auch gute Gewinne, die den SWM zufließen. Die andere Hälfte der Erdgas-Südbayern gehört der
Thüga, einer E.ON Tochter. Es ist also absolut unwahr, dass Sie auf die Gasbeschaffung und deren Preise keinen Einfluss haben.

Sie bestehen zu Recht auf der Zahlung außenstehender Forderungen. Die von Ihnen geforderten Gaspreise sind jedoch von den Kunden nicht zur Zahlung fällig,
die diese Preise für unbillig überhöht halten und dies auch Ihnen gegenüber eingewandt haben. Das gilt bis zu einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung
über die Billigkeit Ihrer Gaspreisfestsetzung. Das ergibt sich aus der eindeutigen und langjährigen Rechtsprechung des BGH und dem juristischen Schrifttum.

Es ist Ihr gutes Recht, Ihre Forderungen auf dem Klagewege durchzusetzen. Dabei werden Sie auch erfahren, welchen Wert den von Ihnen bezahlten Gutachten
vom Gericht beigemessen wird.

Es ist Ihnen allerdings nicht gestattet, die betroffenen Kunden zu drangsalieren, falsch zu informieren oder mit gerichtlichen Mahnverfahren zu ängstigen.
Es ist Ihnen erst recht nicht gestattet, die betreffenden Kunden mit Versorgungssperren zu bedrohen. Das haben Sie des öfteren von den Münchner
Amtsgerichten durch die gegen Sie erlassenen einstweiligen Verfügungen lernen müssen. Es wurde Ihnen auch schriftlich von der bayerischen
Landeskartellbehörde bestätigt, dass die Drohung mit Versorgungseinstellung einen Missbrauch Ihrer marktbeherrschenden Stellung darstellt.

Das von Ihnen angekündigte gerichtliche Mahnverfahren gegenüber Ihren Kunden ist eine weitere rechtsmissbräuchliche Repressalie. Denn Sie wissen genau,
dass die von Ihnen erhobene Forderung von diesen Kunden bestritten wird. Deshalb werden die Kunden dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen. Sie können
dann die Zahlungsklage erheben. Das können Sie allerdings auch ohne vorhergehendes Mahnverfahren. Offensichtlich hoffen Sie, durch die Androhung und
Durchführung von Mahnverfahren die Kunden einzuschüchtern und zur Zahlung zu veranlassen. Haben Sie keine besseren Argumente, Herr Dr. Mühlhäuser?

Wir fordern Sie auf, die Rechte aller Ihrer Kunden auf den Unbilligkeitseinwand zu respektieren und auf alle Repressalien gegenüber diesen Kunden künftig
zu verzichten. Ihre Kunden erwarten die Respektierung ihrer Rechte auch durch die SWM!

Der Bund der Energieverbraucher hilft allen Kunden der SWM, sich gegen die überzogenen Preise wirksam zur Wehr zu setzen. Die betroffenen Kunden können
sich über ihre Rechte informieren im

Münchner Büro des Bundes der Energieverbraucher, Nymphenburger Str. 147, München,

Telefon und Fax: 089 120 27 080,

 Internet: www.energieverbraucher.de/seite1791.html Email service@energieverbraucher.de

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitag: 10:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 16:00 bis 20:00 Uhr
Samstag: 10:00 bis 14:00 Uhr.

Mit freundlichem Gruss
Dr. Aribert Peters
Vorsitzender
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: joli am 19. Mai 2006, 10:38:04
sehr geehrter herr fricke, ich hab mich immer sehr gefreut über ihre juristisch erschöpfenden auskünfte. nun bin ich erstaunt, dass sie zur sammelklage raten, obwohl sie vorher meinten, man solle sich verklagen lassen, das hätte größere chancen: beweislast usw.
wie soll ich mich verhalten? ich verweigere seit jan.06 bei den swm die gaspreiserhöhung ab 2005...
danke! mfg joli
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Mai 2006, 11:58:34
@joli

Meine Meinung ist, dass man als einzelner keine Feststellungsklage erheben sollte, sondern abwarten, ob man ggf. selbst verklagt wird.

Wenn der Versorger jedoch nicht klagt und Rechtsklarheit geschaffen werden soll, sollte man sich - wo dies möglich ist - einer von Verbraucherverbänden gut koordinierten Sammelklage anschließen.

Schlussendlich kann nur in Gerichtsverfahren eine Klärung erfolgen.

Wo dies notwendig ist, muss man den Versorger "stellen".

Aber bitte nicht als einzelner allein, ggf. mit einem Rechtsanwalt, der mit der Materie nicht vertraut ist.

Aus den bisherigen Sammelklageverfahren, welche von Verbraucherzentralen koordiniert werden, bestehen viele neue Erkenntnisse, die in jedes weitere Verfahren einfließen sollten.

Die Versorger koordinieren die Prozesse ersichtlich auch.

Auch wenn auf den Briefbögen der Klageerwiderungen die verschiedensten Kanzleien erscheinen, so sind die Inhalte der Schriftsätze doch oft annähernd identisch Wort für Wort. Da müssen also die Anwälte der Versorger alle von irgendwem abschreiben.....

Also:

Feststellungsklagen einzelner: zu riskant und aufwendig.

Erfahrungsgemäß haben die Schriftsätze gewöhnlich einen Umfang von mindestens 35 Seiten, teils bis über 70. Hinzu treten noch Anlagen, die auch nochmals einen Umfang von 100 bis 200 Seiten ausmachen können.

Erfahrungsgemäß werden mehrere Schriftsätze pro Verfahren hin und her gewechselt.....

Ich glaube schon nicht, dass ein Anwalt, der weiß, was da als Papierflut auf ihn zurollt, sich bereit findet, einen einzelnen Verbraucher bei einer Feststellungsklage zu vetreten.....

Von Verbraucherverbänden koordinierte Sammelklagen, die auf einem Erfahrungsaustausch der angeschlossenen Verbände beruhen, sind in Ordnung.

Ob die Preiserhöhungen in München zulässig, erforderlich und angemessen waren und sind, wird nicht durch das Landgericht Hamburg, noch in irgendeinem anderen Gaspreis-  Verfahren irgendwo in Deutschland entschieden, sondern allein in Gerichtsverfahren, welche konkret den Versorger und seine Kunden und die entsprechenden Preiserhöhungen betreffen.

Für München bedeutet dies, dass eine Klärung ein Gerichtsverfahren zwischen SWM und den Kunden erfordert.

Dies sollte man sich dringend vor Augen führen.
Alles andere ist Augenwischerei.

Und dann hat man die Wahl, auf einen Angriff, im Rechtsstreit also eine Klageerhebung, zu warten oder selbst in die Offensive zu gehen. Wer selbst klagt, entscheidet ein Stück weit, bei welchem Gericht und somit auch, wohin "die Reise" inhaltlich geht.

Ob nun aber der Münchner Kollege über die o. g.  Erfahrungen verfügt, vermag ich nicht zu beurteilen. Dies spricht weder für noch gegen ihn.

Meine Aussagen sind deshalb genereller Natur, ohne dass ich für konkrete Situationen Empfehlungen abgeben kann und möchte, wofür ich um Verständnis bitte.
 
Das alles ist meine persönliche Meinung und mehr kann ich dazu schon nicht sagen.

Im Übrigen empfehle ich das Sonderheft der Energiedepesche.





Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 19. Mai 2006, 12:07:07
Ich streite mich seit der Jahresrechnung 2004/2005 über die Angemessenheit der Gaspreise. Habe zwei Jahresrechnungen gekürzt auf eine aus meiner Sicht angemessenen Erhöhung von 2 %. Auch die Abschlagszahlungen habe ich auf dieser Basis gekürzt geleistet. Habe zwischenzeitlich 4 Gutachten erhalten, die die SWM als Monopolist beauftragt haben, die angeblich die gesunkenen Rohmargen nachweisen sollen. Auf meine Begründungen und Vorwürfe ist mit keinem Wort eingegangen worden.Im bundesweiten Gaspreisvergleich liegen die SWM bei einem in den Gutachten angenommenen Gasverbrauch auf Platz 1.040 = 29,2 % über dem günstigsten Anbieter. Wo bleibt da die Preistransparenz?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 19. Mai 2006, 15:49:09
@kplaczek,

Ruhig abwarten und die Sache ausssitzen.

Alle Versorger nehmen für sich in Anspruch "der günstigste Versorger" oder " günstiger als namhafte große Anbieter" zu sein

Wenn die so sicher sind, dann sollen die doch mal den erste Schritt (klagen) tun
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: manfred am 26. Mai 2006, 09:24:29
Hallo,
Ich habe gehört das in München eine Sammelklage zusammen kommt, Ich habe einen Privatrechtschutz, kann ich mit diesem auch an der Sammelklage teilnehmen.
Gruß Manfred
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 26. Mai 2006, 09:28:45
@manfred,

klären Sie das mit Ihrer Rechtsachutz ab, ob dieser Fall übernnommen wird.

Eine Einzelklage wird normalerweise übernommen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: uwes am 26. Mai 2006, 12:29:29
Zitat von: \"manfred\"
...Ich habe einen Privatrechtschutz, kann ich mit diesem auch an der Sammelklage teilnehmen.


Man kann sicher -  Aber: niemand sollte eine Klage nur vom Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung abhängig machen. Das zeigt doch nur auf, dass ihm die Sache nicht wichtig genug ist, um auch ohne Rechtsschutz für sein Recht zu kämpfen und einzutreten.

Und um es mal deutlich zu sagen:

Trittbrettfahrer haben wir in diesen modernen Zeiten doch genug - oder?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: manfred am 27. Mai 2006, 17:43:25
Von wegen Trittbrettfahrer. Aber wenn man schon eine Rechtschutzversicherung hat, soll man dann darauf verzichten???? Ich bin die Sache schon vor ca. 1 Jahr angegangen, die Informationen waren spärlich, und ich habe mit keinem Gedanken an meine Rechtschutzversicherung gedacht!
Gruß Manfred :?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 28. Mai 2006, 22:48:10
Hallo Manfred,

das Prozesskostenrisiko bei dieser Sammelklage wird sich voraussichtlich auf unter 150 € belaufen. Bei meiner Rechtschutzversicherung habe ich z. B. eine Selbstbeteiligung von 150 €. Da kann ich das dann auch ohne diese Versicherung machen.

Trotzdem habe ich mal nachgefragt. Wenn Vertragsstreitigkeiten im Versicherungsvertrag aufgenommen sind, wird bei meiner Versicherung auch eine Sammelklage übernommen, allerdings immer nach Rücksprache.

Ich würde also erstens von der Selbstbeteiligung und zweitens von der Auskunft des Versicherers anhängig machen, ob ich die Versicherung nutzen kann und möchte.

Viele Grüße
Elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: manfred am 30. Mai 2006, 18:35:13
Hallo,
Habe mich jetzt beim Münchner Rechtsanwalt der Sammelklage angeschlossen. Habe nur noch nicht eine Antwort bekommen.
Vielen Dank für die gutgemeinten Tipps. Jetzt heißt es erst mal abwarten.
mit freundlichen Grüßen
Manfred :)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 30. Mai 2006, 19:55:43
Hallo manfred,

wir sind so ca. 100 Leute, die sich daran beteiligen und ich bin nicht sicher, wieviele Helfer er in seiner Kanzlei hat.

Das mit der Antwort könnte also dauern. Ich habe auch noch keine, obwohl seit Anfang dabei  8)

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 30. Mai 2006, 21:49:58
Auch ich habe mich auf

http//www.stadtwerke-beschwerden.de/unterstuetzung.htm

für eine Sammelklage angemeldet, aber noch keine Antwort erhalten.

Ist aber wohl ein gutes Zeichen Vermute, es gibt so viele Interessenten, dass die Kanzlei gar nicht so schnell dazukommt, alle mit an Bord zu nehmen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 30. Mai 2006, 23:13:33
Auch ich habe mich zur Sammelklage angemeldet und bisher keine Nachricht erhalten.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: vergaser am 01. Juni 2006, 17:03:00
Hallo zusammen,

habe erst kürzlich den einwand der unbilligkeit erhoben und noch keine sperrandrohung erhalten. sollte es aber soweit kommen, würde es mich interessieren, wie eine gasabsperrung in einem altbau, bei dem die gasleitung innerhalb der wohungen vom erdgeschoss bis unters dach als steigleitung verläuft, ausgeführt wird. denn wenn ich, wie auch immer, abgesperrt werde, werden damit zangsläufig alle wohnungen über mir ebenfalls abgesperrt.

grüße aus münchen
robs
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Fini am 02. Juni 2006, 22:38:19
Hallo alle Zusammen,

habe da auch da ein kleines \'Problem\' mit der SWM.
Sie haben mir im März die Jahresendabrechnung zugesendet. Fazit ich mußte noch 1,66€ nachzahlen.

Gleichzeitig haben sie den Abbrechnungszeitraum für diese Jahr von 2 auf 1 Monat geändert, ab sofort.

Gut, ich habe einen Dauerauftrag am Laufen der meine Abschlagzahlungen automatisch alle 2 Monate überwiesen hat.


Nun folgendes. Meine letzte Abschlagszahlung erfolgte Anfang Februar demnach wäre die nächste Anfang April gewesen. Die Jahresendabrechnung kam nun Ende Februar.

Das sie nun mit dieser den Zeitraum der Abschlagsforderung aber von 2 auf 1 Monat geändert haben wollte sie nun Anfang März die nächste Zahlung haben. Damit habe ich natürlich überhaupt nicht gerechnet. Habe die Jahresendabrechnung leider erst 3 Wochen nachdem sie bei mir angekommen ist, wahr genommen.  Mittlerweile war weil allerdings die Zeitpunkt an dem nun die erste Abschlagszahlung zu leisten war verstrichen zudem die für die Nachzahlung. Da kam dann 3 Tage bevor ich meine automatische Zahlung für 2 Monate erfolgte schon die 1. Mahnnung!

5€ Mahngebühren weil ich die Abschlagszahlung im März nicht geleistet habe und sage und schreibe noch einmal 5 € Mahngebühren weil ich die 1,66 € nicht gezahlt habe.


Da die Abschlagzahlungen ja eine zeitlich regelmäßige Leistung ist hat die SWM ja das Recht schon mit der 1. Mahnung eine Mahngebühr zu erheben. Jedoch nun meine Frage, diese zeitlich wiederkehrende Leistung wurde nun geändert und auch der Jahresabschluss kommt nicht jedes Jahr zum gleichen Datum. Daher meine Frage ist die Erhebung der beiden Mahngebühren rechtmäßig ?? Davon abgesehen kann man für eine Zahlung von 1,66€, 5€ Mahngebühr zu erheben?

Würde mich freuen wenn ihr mir weiterhelfen könntet.
Grüsse
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Christian Guhl am 02. Juni 2006, 23:45:00
Also 5 € Mahngebühren sind unverhältnismässig.
Ich glaube es gibt da sogar ein BGH-Urteil das max. 3 € verlangt werden dürfen.
Habe schon mal deswegen bei der VZ angefragt.Die Antwort war, da die Mittel für die VZ gekürzt wurden, können sie die Energieversorger nicht abmahnen. (???)
Ich weiß, das Banken regelmässig abgemahnt werden, wenn sie 5 € Mahngebühren erheben.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: TeleTobi am 03. Juni 2006, 16:19:10
Hallo an Alle,

ich brauche Eure Hilfe und Rat. Ich bin vor 1 Monat in eine Wohnung, mit Gasanschluss, in München gezogen.

Heute kam der Willkommensbrief der SWM, mit der Forderung auf Abschlagszahlung, von M-Strom (25,00€ brutto) und M-Erdgas (50,00€ brutto).

Kann ich jetzt als Neukunde auch gegen zu Hohe Preise vorgehen und das Musterschreiben an SWM schicken?

Ich hoffe einer von Euch kann mir helfen.

Vielen Dank dafür!

Gruß
TeleTobi
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 03. Juni 2006, 20:40:37
@Tele Tobi

Wenn man zu den Preisen keine individuellen Verhandlungen geführt und sich dabei auf einen Preis geeinigt hat, mit anderen Worten wenn der Versorger die Preise in Form allgemeiner Tarife einseitig vorgibt,ist § 315 BGB anwendbar.

Das gilt auch für Neukunden.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: TeleTobi am 04. Juni 2006, 12:36:10
Sehr geeherter Herr Fricke,

danke für Ihre Antwort.

Was ich noch gerne wissen würde, auf welchen Preisen ich mich stützen kann? Die Preise von SWM Stand 1. April 2006 scheinen ja zu hoch zu sein?

Danke für die Antworten.

Gruß
TeleTobi
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 06. Juni 2006, 13:18:23
Hallo Zusammen,

lt. der Jahresabrechnung der SWM sind nun auch noch die Strompreise seit 01.01.06 gestiegen (50 ct pro kWh) - und das trotz sinkender Bezugspreise.....!
Wo find ich hierzu noch Vorschläge zum Vorgehen?

Danke und Grüße
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 06. Juni 2006, 20:33:03
@TeleTobi,

Preisbasis für den Widerspruch ist immer Sept. 2004
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: TeleTobi am 07. Juni 2006, 16:56:45
@Cremer vielen Dank! Dann kann ich also Widerspruch einlegen super!

Gruß
TeleTobi
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juni 2006, 19:52:08
Die Stadtwerke München hatten schon in der Vergangenheit viel zu hohe Erdgaspreise und waren deshalb von der Landeskartellbehörde aufgefordert worden, diese zu senken.

Das Unternehmen wehrte sich erfolgreich mit einer Beschwerde zum OLG München. Die Entscheidung des OLG München wurde veröffentlicht in RdE 1996, 154 ff.

Hiergegen legte indes die Landeskartellbehörde erfolgreich Beschwerde ein.

Der BGH hob die Entscheidung des OLG München wieder auf. Die Entscheidung des BGH ist abgedruckt in RdE 1998, 27 ff.


Diese Vorgänge sollte man sich also noch einmal genauer in Erinnerung rufen.

Möglicherweise wiederholt sich Geschichte ja. Jedenfalls wird klar, dass eine zivilrechtliche Billigkeitskontrolle der Erdgaspreise Not tut.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 08. Juni 2006, 13:25:58
Kann es sein, daß die SWM auch beim Strom exorbitante Durchleitungsentgelte verlangen? Beim Strom kenne ich mich im Gegensatz zum Erdgas da noch nicht so aus.

Wenn man mal alternative Stromanbieter (zB Yello) betrachtet, so zahle ich in Dachau 15,36 ct /kwh bei 6,45€ Grundgebühr, in München berechnet Yello dagegen 17,23 ct/kwh bei 7,20€ Grundgebühr.

Woher kommt dieser enorme Preisunterschied von 12,2% bzw. 11,6% gegenüber einer Nachbargemeinde?

Schon mal danke im Voraus.

Elch
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Juni 2006, 13:39:14
@Elch

Man sollte infach einmal bei Yello nachfragen, woran es liegt:

a)

SWM fordert überhöhte NNE und man ist dagegen noch nicht  gem. § 315 BGB gerichtlich vorgegangen, hat die Entgelte nicht unter Berufung auf Unbilligkeit selbst gekürzt

b)

Es gibt einen Deal mit der SWM, diesen nicht so starken Wettbewerb zu machen wie den Stadtwerken in Dachau und deshalb die höheren Preise für die Münchner Stromkunden


Die Antwort - wenn es denn eine gibt - dürfte in jedem Falle interessant ausfallen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 11. Juni 2006, 22:03:22
Der BGH hat eine Monopolstellung der SW-M bei der Gasversorgung in ihrem bisherigen Versorgungsgebiet festgestellt:

http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=128316



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: TeleTobi am 12. Juni 2006, 09:30:18
Sehr geehrter Herr Fricke,

vielen Dank für die Recherche und den Link! Sehr interessant und simmt einen zuversichtlich.

Ich habe noch ein Anliegen, und zwar finde ich nirgends die Preise für m³ Gas zum  Sept. 2004.

Kann mir bitte einer sagen, wie hoch der Gaspreis zu diesem Zeitpunkt war?

Wenn ich dann alles richtig Verstanden habe, kann ich also zur nächsten Abschlagszahlung, einen netten Brief an die SWM schicken und den zu zahlenden Betrag, der sich aus Anfangsstand und bis 7.7.06 zusammensetzt, an die SWM überweisen?

Danke nochmal für Eure Hilfen!

Gruß
TeleTobi
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 12. Juni 2006, 09:31:33
Mittwoch, den 28. Juni 2006, 19:00 Uhr: Protestveranstaltung Gaspreise im München, DGB-Haus, Schwanthaler Str. 60, München. Referent: Dr. Aribert Peters,

Wir sprechen über den aktuellen Stand des Gaspreiswiderstands in München und Umgebung.

http://www.energieverbraucher.de/itid__1791/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 12. Juni 2006, 10:35:56
@TeleTobi,

fragen Sie doch mal schriftlich den Preeis Sep. 2004 bei den SW M an.

Bin gespannt ob die Ihnen diesen nennen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 12. Juni 2006, 15:30:57
Zitat von: \"manfred\"
Hallo,
Habe mich jetzt beim Münchner Rechtsanwalt der Sammelklage angeschlossen. Habe nur noch nicht eine Antwort bekommen.
Vielen Dank für die gutgemeinten Tipps. Jetzt heißt es erst mal abwarten.
mit freundlichen Grüßen
Manfred :)


Am Freitag letzter Woche habe ich ein Schreiben des Rechtsanwaltes erhalten. In dem Schreiben ist alles weitere erklärt.
MfG
Karl-Heinz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 12. Juni 2006, 15:36:14
Habe meine Beschwerde bei dem Stadtrat Offman angebracht. Herr Offman erhielt von den SWM zur Antwort, dass meine Kundenbeschwerde bereits erledigt sei. Weiterhin führe ich Schriftwechsel mit der SWM und erhalte Mahnungen und Schreiben der SWM.

Ich vermute, die SWM haben meine Zahlungen mit der ältesten Forderung der SWM verrrechnet, so dass aus Sicht der SWM meine Beschwerde/Einbehaltungen erledigt ist, obwohl ich die von mir geleistetem Zahlungen genau bestimmt habe und einer Verrechnung ausdrücklich widersprochen habe.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 12. Juni 2006, 15:46:56
@kplaczek,

ist in 99% der Fälle so, dass der Versorger die Zahlung mit der ältesten Forderung verrechnet.

Da sollten Sie ggf. schriftlich nachfassen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 12. Juni 2006, 15:54:27
Zitat von: \"Cremer\"
@kplaczek,

ist in 99% der Fälle so, dass der Versorger die Zahlung mit der ältesten Forderung verrechnet.

Da sollten Sie ggf. schriftlich nachfassen.


Hallo Herr Cremer,

danke für den Hinwies. Habe bei meinen Zahlungen jeweils schriftlich darauf hingewiesen, dass eine Verrechnung unzulässig ist. Habe sowohl auf Grund der Jahresrechnung als auch nach Erhalt einer weiteren Mahnung darauf hingewiesen, dass eine Verrechnung nicht zulässig ist, da ich dieser widersprochen habe und in meinen Zahlungen den Zahlungsgrund genau bestimmt habe.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Meikel am 15. Juni 2006, 14:34:09
Info vom Nov 2005
"Zwei Wochen darauf habe ich einen weiteren Brief der Stadtwerke München erhalten. Darin war eine Darstellung der "Preiskallkulation" von einem von den Stadtwerken beauftragtem Wirtschaftsprüfer....
scheint mir sehr "unabhängig" zu sein.... ?
leider habe ich jetzt keine Ahnung, wie ich auf diese Nachricht reagieren soll... die Stadtwerke formulieren in ihrem Schreiben so, dass nun die Billigkeit bewiesen wäre....[/quote]"

Mir ging es genau so - haber per 23.05. von SWM 2 Gutachten übermittelt bekommen.
"Gutachten über Gaspreiserhöhung in den Tarifen Kleinverbraucher, Grunpreistarif, ... im Zeitraum 01.01.04 - 30.06.06"  und
"Gutachten über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft im Zeitraum 01.01.04 - 30.06.06"
jeweils von Deloitte & Touche GmbH, Wirschaftsprüfer und beide vom 29.03.06

Leider war die Lastschrift für die Endabrechnung 2005/06 bereits unterwegs und wurde kurz nach meinem Widerspruch belastet - war wohl schon unterwegs (möchte ich gar keine böse Absicht unterstellen). Immerhin 234,18 EURO bei knapp 300 m³ weniger Verbrauch gegenüber VJ.

Nun meine Frage

* Sind die Gutachten bekannt und welchen Stellenwert haben diese?

* Wie verhält es sich bei Rückgabe der Lastschrift mit den Gebühren? Muss ich diese dann bezahlen?

Besten Dank & bis neulich

Meikel
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 15. Juni 2006, 15:18:49
Was glaubt Ihr hier im Forum eigentlich, werden die Stadtwerke den Gaspreis zu 1.7. weiter anheben?
Ich für meinen Teil tippe mal auf: JA.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 15. Juni 2006, 16:11:07
Die Gutachten von Deloitte & Touche haben zwar einen seriösen Charakter, sind aber von den SWM in Auftrag gegeben worden. Sie sagen nichts darüber aus, ob die Preiserhöhungen angemessen sind. Immerhin beziehen die SWM das Gas von einer Tochtergesellschaft der SWM ebenso wie das Leitungsnetz von einer SWM-Tochtergesellschaft betrieben wird. Ob die Preise der Tochtergesellschaften wie unter fremden Dritten dem Fremdvergleich standhalten, darüber sagen die Gutachten nichts aus, lediglich, dass die Rohmargen gesunken sind. Als Monopolist ist SWM der Auffassung, dass die Rohmargen über den gesamten Zeitraum gleichbleibend sein müßten, wir befinden uns jedoch in einer freien Marktwirtschaft. Ich bin auf den Geschäftsbericht der SWM für das Geschäftsjahr 2005 gespannt. Mein Tipp: Schau Dir hier die Nachrichten an und leite entsprechend den Empfehlungen  Maßnahmen gegen SWM ein (Widerspruch gegen unangemessene Gaspreiserhöhungen, schließe Dich evtl. der Sammelklage am etc.).
Gruß,
Karl-Heinz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 15. Juni 2006, 16:12:17
Zitat von: \"Elch\"
Was glaubt Ihr hier im Forum eigentlich, werden die Stadtwerke den Gaspreis zu 1.7. weiter anheben?
Ich für meinen Teil tippe mal auf: JA.



Davon gehe ich fest aus!!!

Gruß,
Karl-Heinz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 15. Juni 2006, 16:13:00
Zitat von: \"Meikel\"
Info vom Nov 2005:
"Zwei Wochen darauf habe ich einen weiteren Brief der Stadtwerke München erhalten. Darin war eine Darstellung der "Preiskallkulation" von einem von den Stadtwerken beauftragtem Wirtschaftsprüfer....
scheint mir sehr "unabhängig" zu sein.... :?
leider habe ich jetzt keine Ahnung, wie ich auf diese Nachricht reagieren soll... die Stadtwerke formulieren in ihrem Schreiben so, dass nun die Billigkeit bewiesen wäre....
"

Mir ging es genau so - haber per 23.05. von SWM 2 Gutachten übermittelt bekommen.
"Gutachten über Gaspreiserhöhung in den Tarifen Kleinverbraucher, Grunpreistarif, ... im Zeitraum 01.01.04 - 30.06.06"  und
"Gutachten über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft im Zeitraum 01.01.04 - 30.06.06"
jeweils von Deloitte & Touche GmbH, Wirschaftsprüfer und beide vom 29.03.06

Leider war die Lastschrift für die Endabrechnung 2005/06 bereits unterwegs und wurde kurz nach meinem Widerspruch belastet - war wohl schon unterwegs (möchte ich gar keine böse Absicht unterstellen). Immerhin 234,18 EURO bei knapp 300 m³ weniger Verbrauch gegenüber VJ.

Nun meine Frage:

* Sind die Gutachten bekannt und welchen Stellenwert haben diese?

* Wie verhält es sich bei Rückgabe der Lastschrift mit den Gebühren? Muss ich diese dann bezahlen?

Besten Dank & bis neulich

Meikel[/quote]


Schau Dir meine Nachricht von heute mit einer Empfehlung an.

Gruß,
Karl-Heinz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 15. Juni 2006, 20:57:05
Wollte nochmal nachfragen wie das nun mit den Abschlagszahlungen ist.

Habe jetzt meine Jahresendabrechnung erhalten und soll natürlich mehr zahlen.

Wollte jetzt nochmal nachfragen wie das mit den Abschlagszahlungen ist.
Dürfen die SWM meine Abschlagszahlungen für das neue Jahr mit dem aus ihrer Sicht offenen Betrag  des alten Jahres verrechnen? Oder auch die künftigen?

In meiner Endabrechnung wurde bei den geleistet Abschlagszahlungen im letzten Monat so getan, als hätte ich weniger überwiesen (sogar die Mahnkosten wurden abgezogen)

Ich hatte aber jeweils angegeben, für welchen Termin die Zahlung ist.

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 15. Juni 2006, 21:22:45
@Mona,

sie müsen der SWM mitteilen, dass die jetzigen Abschlagszahlungen nur für das neue Abrechnungsjahr sind.

Erteilen Sie ein Aufrechungsverbot mit alten Forderungen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 16. Juni 2006, 10:25:12
Wenn ich den Stadtwerken München meine Abrechnung (auf Basis der alten Preise) mitschicke, kann ich Ihnen dann auch gleich noch die neuen Abschlagszahlungen anpassen? Sie fordern nämlich jetzt 115 Euro monatlich, ich komme aber auf Basis der alten Preise auf maximum 90 Euro.

Grüße Sandra
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 16. Juni 2006, 12:56:13
@forsammy,

genau !
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 17. Juni 2006, 00:42:45
Hallo,

was soll ich denn machen, wenn SWM einfach meine Abschlagszahlungen dafür verwenden, die Mahnungen und die Mahngebühren (5.- EUR pro Mahnung!!!!) mit zu verrechnen? Ich habe die Abschlagszahlungen gekürzt und "das System" addiert immer die Höhe der neuen (von mir nicht akzeptierten) Abschlagszahlung mit den Mahnungen plus Mahngebühren und zieht davon die von mir geleistete Abschlagszahlung ab.

Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 17. Juni 2006, 13:09:48
@chrisgruen,

Teilen Sie in einem Schrieebn den genauen Sachverhalt mit und verbieten Sie die Aufrechnung auf alte Schulden (Jahresrechnung 2005).

Anderenfalls sitzen Sie dies ruhig aus und abwarten.

Nach Argumentation der SWM fallen die Mahnkosten sowieso an.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 24. Juni 2006, 12:16:10
@ all

wollt jetzt mal Fragen, ob denn alle schon eine Antwort vom Rechtsanwalt erhalten haben, die sich der Sammlklage angeschlossen haben.

Ich hab nämlich bis heute noch nix gehört.

Wie ist denn nun die Vorgehensweise?

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Juni 2006, 15:32:34
@Mona

Wenn man noch nichts vom beauftragten Anwalt gehört hat, sollte man sich an diesen wenden.

Man sollte nicht erwarten, dass die vorgehensweise bei einer beabsichtigten Sammelklage zuvor im Internet veröffentlicht wird.

Die Versorger veröffentlichen ihre Vorgehensweise schließlich auch nicht.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 25. Juni 2006, 21:13:58
An Mona

Also ich hab meine Antwort erhalten mit Bitte um Zusammenstellung des bisherigen Schriftwechsels , dem bisherigen Zahlungsrückstand und natürlich um eine erste Anzahlung des Honorars.

Gruß, chrisgruen
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 27. Juni 2006, 16:06:04
Zitat

Aktuell


Pressemitteilung vom 27.06.2006


Landgericht München I: Kürzung der Erdgas-Rechnung ist unberechtigt, SWM haben durch Vorlage der Wirtschaftsprüfer-Gutachten die Billigkeit der Gaspreis-Erhöhungen glaubhaft gemacht, in zweiter Instanz daher einstweilige Verfügung gegen SWM abgelehnt
 

Dr. Kurt Mühlhäuser, Vorsitzender der SWM Geschäftsführung

Pressegespräch am Dienstag, 27. Juni 2006, 11.30 Uhr, SWM Zentrale, Raum C6.27

Die Erdgas-Preise sind in den letzten Monaten äußerst kontrovers diskutiert worden. Auch die der SWM. Im Sinne ihrer Kunden haben die SWM daher bereits im Oktober letzten Jahres Transparenz geschaffen und als erstes deutsches Energieversorgungsunternehmen ihre Gaspreis-Kalkulation durch ein unabhängiges Wirtschaftsprüfer-Gutachten offengelegt.

Das Landgericht München I hat nun in einem Eilverfahren entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechnung durch den Kunden unberechtigt ist, weil die SWM glaubhaft gemacht haben, dass die streitigen Gaspreis-Erhöhungen der Billigkeit entsprechen, da damit lediglich die gestiegenen Bezugskosten der SWM an den Kunden weitergegeben worden seien. Den von den SWM vorgelegten Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft lasse sich entnehmen, dass die Zunahme der Preise beim Gasbezug höher sei als die Erhöhung der Preise beim Absatz an die Tarifkunden und damit die Rohmarge gesunken sei.

Eindeutige Entscheidung des Landgerichts zu Gunsten der SWM
Kein Rechtsmittel möglich
Zur Vorgeschichte: Die SWM Kundin Frau M. hatte ihre Erdgas-Rechnung unter Berufung auf die angebliche Unbilligkeit eigenmächtig gekürzt. Und das, obwohl die SWM ihr die Billigkeit durch zwei Gutachten einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachgewiesen hatten. Daraufhin informierten die SWM ihre Kundin, dass sie bei Nichtbegleichung der offenen Forderung ggf. auch die Erdgas-Versorgung einstellen würden. Gegen diese Androhung der Versorgungssperre wollte die Kundin beim Amtsgericht München eine einstweilige Verfügung erwirken. Dies lehnte das Amtsgericht am 12. Mai 2006 ab mit der Begründung, die SWM hätten mit den Gutachten ihre Kalkulationsgrundlage in hinreichender Weise offen gelegt. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts legte die Kundin Rechtsmittel ein („sofortige Beschwerde“), so dass das Landgericht als übergeordnete und in diesem Fall auch letzte Instanz über den Sachverhalt entscheiden musste.

Und das Landgericht München I wies nun mit Beschluss vom 9.6.2006 (AZ: 30 T 9871/06) die sofortige Beschwerde der SWM Kundin zurück und erklärte wörtlich:

„Die Antragstellerin [die Kundin M.] ist zur teilweisen Zurückhaltung des tariflichen Entgelts für Gaslieferungen nicht berechtigt. Die Antragsgegnerin [die SWM] hat zur Überzeugung des Gerichts glaubhaft gemacht, dass die Gaspreiserhöhungen im streitgegenständlichen Zeitraum bis März 2006 der Billigkeit entsprechen, weil sie damit lediglich ihre gestiegenen Bezugskosten an die Kunden weitergegeben hat. Aus dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 19.12.2005 lässt sich entnehmen, dass […] die Zunahme des Arbeitspreises beim Gasbezug im Zeitraum 1.1.2004 bis 31.3.2006 höher ist als die in diesem Zeitraum erfolgte Erhöhung des Arbeitspreises beim Absatz an die Tarifkunden, und dass damit die Rohmarge aus dem Gasabsatz an Tarifkunden gesunken ist.“

Darüber hinaus machte das Landgericht deutlich, dass die SWM der Kundin aufgrund der Zahlungsverweigerung völlig zu Recht die Einstellung der Versorgung angedroht hatten und diese auch hätten durchführen dürfen.

Gegen diesen Beschluss sind keine Rechtsmittel möglich.

Weiter konsequentes Vorgehen gegen Zahlungsverweigerer
Die SWM sehen sich durch diese Entscheidung des Landgerichts München I in allen Punkten in ihrer Position bestätigt: Die SWM haben – und das als erstes deutsches Energieversorgungsunternehmen – durch Gutachten der renommierten und unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH ihre Gaspreis-Kalkulation offengelegt und nachgewiesen, dass ihre Erdgas-Einkaufspreise stärker gestiegen sind als die SWM Erdgas-Tarife, die SWM damit nicht einmal die Erhöhung ihrer eigenen Bezugskosten weitergegeben haben und dass die Vertriebsrohmarge der SWM daher gesunken ist.

Aus diesem Grund werden die SWM auch weiterhin konsequent gegen alle Kunden vorgehen, die eigenmächtig ihre Energie-Rechnung kürzen und werden auch weitere gerichtliche Entscheidungen herbeiführen. 50 Klageverfahren sind bereits eingeleitet. Die SWM bieten den Beweis dafür an, dass ihre Erdgas-Preise der Billigkeit entsprechen durch die vorliegenden Wirtschaftsprüfer-Gutachten von Deloitte & Touche sowie durch Einholung gerichtlicher Sachverständigen-Gutachten. Nach der aktuellen Entscheidung des Landgerichts München I sind die SWM sehr zuversichtlich.

Das konsequente Vorgehen gegen Nichtzahler ist vor allem auch im Sinne der über 99,8 Prozent der SWM Kunden, die ihre Erdgas-Rechnungen korrekt und pünktlich bezahlen. Denn diese müssten andernfalls für die von den Nichtzahlern verursachten Ausfälle aufkommen.

Umfangreiches SWM Maßnahmenbündel sichert den Münchnerinnen und Münchnern auch weiterhin sichere und günstige Erdgas-Versorgung
Wie nun auch das Landgericht bestätigt hat, profitieren nicht die SWM von den steigenden Energiepreisen. Sie sind auch nicht für diese Entwicklung verantwortlich. Die Gewinner sind vor allem die Produzenten von Erdgas und Öl. Die örtlichen Gasversorger, wie die SWM, sind als Erdgas-Endverteiler in der gleichen Rolle gegenüber ihren Kunden wie die Tankstellenpächter beim Benzin gegenüber den Autofahrern. Sie haben die unangenehme Aufgabe, Preiserhöhungen an die verärgerten Endkunden weiterzugeben.

Um dieser Abhängigkeit von Großkonzernen entgegen wirken zu können und selbst wieder mehr Handlungs- und Gestaltungsspielraum auf dem Energiemarkt zu erhalten, haben die SWM bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. So hat auf Betreiben der SWM die Bayerngas, eine kommunale Erdgas-Einkaufsgesellschaft, an der die SWM mit 44,5 Prozent beteiligt sind, eine Tochterfirma (Bayerngas Norge AS) gegründet, die sich an Explorationen und der Produktion von Erdgas in Norwegen beteiligt. Parallel dazu wurde von der Bayerngas eine Ko-operation mit der kommunalen niederländischen Gesellschaft Essent geschlossen, um vor allem über die Bündelung von Einkaufsmengen kommunaler Gesellschaften (insgesamt ca. 350 Milliarden Kilowattstunden und damit etwa ein Drittel des Gasabsatzes in Deutschland) Importverträge mit besseren Konditionen abschließen zu können. Daneben planen die SWM im nächsten Jahrzehnt Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe, um aus Biomasse Biogas zu gewinnen – ein Beitrag zur Lösung der Klimaproblematik und zur Reduzierung der Importabhängigkeit.

Den geplanten Wettbewerb im Erdgas-Privatkundenbereich begrüßen die SWM ausdrücklich. Denn sie haben bereits im Strombereich gezeigt, dass sie von allen Anbietern das mit Abstand beste Preis-Leistungsverhältnis haben. Nicht zuletzt deshalb schenken acht Jahre nach Beginn des Wettbewerbs immer noch rund 98 Prozent der Privatkunden den SWM ihr Vertrauen. Und die SWM wollen und werden auch im Gasbereich durch Preis und Service überzeugen.

Weitere Informationen:
  Urteilsbeschluss des Landgericht München I (PDF-Datei, ca. 1.6 MB)
  Gutachten über Gaspreiserhöhungen (PDF-Datei, ca. 150 KB)
  Gutachten über die Entwicklung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft (PDF-Datei, ca. 240 KB)
 Warum das Erdgas teurer wird


Ich komme mir irgendwie verschaukelt vor....
Dieses "Gutachten" soll ausreichend sein? Ich weiß durch die Rechnungen meines Arbeitgebers, daß zumindest der Leitungspreis im Vergleich zu Industriekunden zu hoch ist.

Die finanziellen Verquickungen mit den Vorlieferanten sind auch nicht berücksichtigt. Genauso scheint die tatsächliche Erhöhung der Gas-Importpreise auch nicht geprüft worden zu sein.

*Kopfschüttel*
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 27. Juni 2006, 20:13:10
Dieses Urteil ist ein Hohn. Entweder hat der Richter am LG München geschlafen oder die Klage war nicht entsprechend formuliert. Die Gutachten von Deloitte & Touche haben zwar einen seriösen Charakter, sind aber von den SWM in Auftrag gegeben worden. Sie sagen nichts darüber aus, ob die Preiserhöhungen angemessen sind. Den Gutachten kann eine gesunkene Rohmarge durchaus entnommen werden. Jedoch beziehen die SWM das Gas von einer Tochtergesellschaft der SWM ebenso wie das Leitungsnetz von einer SWM-Tochtergesellschaft betrieben wird. Ob die Preise der Tochtergesellschaften wie unter fremden Dritten dem Fremdvergleich standhalten, darüber sagen die Gutachten nichts aus. Als Monopolist ist SWM der Auffassung, dass die Rohmargen über den gesamten Zeitraum gleichbleibend sein müßten, wir befinden uns jedoch in einer freien Marktwirtschaft. Ich bin auf den Geschäftsbericht der SWM für das Geschäftsjahr 2005 gespannt, der nach Auskunft von SWM in etwa einer Woche auf der Homepage heruntergeladen werden kann.
Gruß,
Karl-Heinz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 27. Juni 2006, 20:55:28
Hallo Herr Cremer,

was halten Sie von dem Beschluss des LG München I vom 9.d.M. in dem die Beschwerde einer SWM-Kundin zurückgewiesen worden ist?

MfG
Karl-Heinz

Zitat von: \"Cremer\"
@kplaczek,

ist in 99% der Fälle so, dass der Versorger die Zahlung mit der ältesten Forderung verrechnet.

Da sollten Sie ggf. schriftlich nachfassen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 27. Juni 2006, 21:11:38
Hallo,

was halten Sie von dem Beschluss des LG München I vom 9.d.M. in dem die Beschwerde einer SWM-Kundin zurückgewiesen worden ist?

MfG
Karl-Heinz Placzek


Zitat von: \"energienetz\"
Mittwoch, den 28. Juni 2006, 19:00 Uhr: Protestveranstaltung Gaspreise im München, DGB-Haus, Schwanthaler Str. 60, München. Referent: Dr. Aribert Peters,

Wir sprechen über den aktuellen Stand des Gaspreiswiderstands in München und Umgebung.

http://www.energieverbraucher.de/itid__1791/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 27. Juni 2006, 22:59:18
Liebe Freunde,

es handelte sich um einstweiliges Verfügungsverfahren, in welchem Glaubhaftmachungen ausreichen, keine Vollbeweise gefordert sind.

Deshalb besagt dies nichts für das Sammelklageverfahren.

Dort trägt der Versorger die vollständige Beweislast.

Wäre ein solches nur endlich anhängig, hätte das LG München I wohl anders entschieden, vgl. nur LG Oldenburg vom 15.02.2006 in Sachen EWE.

Deshalb ist es wichtig, dass solche Sammelklagen auf den Weg gebracht werden, meine Rede seit langem.....

Keinesfalls sollte weiter abgewartet werden, damit nicht andere das Heft des Handelns in die Hand nehmen.

Das ist in München nicht anders als anderswo.


Niemand sollte sich einschüchtern lassen:

Bei Sperrandrohung Hausverbot und Schutzschriften.

Man sollte den Protest auf eine breitere Basis stellen.
Mit allen Kunden kann man nicht vor Gericht ziehen.

Zudem an die Entscheidung OLG Hamburg NJW 1988, 1600 denken:

Einer nicht gesperrt, Recht auf Sperre gegenüber allen anderen Kunden verwirkt!

So geschehen seinerzeit in der Hamburger Hafenstraße, wo sich die Sperrkassierer nicht hintrauten..

Das lässt sich wohl ganz schnell nachweisen, wenn die Kunden sich nur gehörig untereinander vernetzen.


Es steht zu besorgen, dass man zum Herbstanfang dann versucht, die Kunden mit Sperrandrohungen mürbe zu klopfen.

Jetzt im Sommer juckt eine Gassperre niemanden.

Schließlich kühlt kaum jemand mit Gas.


Den Beschluss wird man sich anzusehen haben.

Dieser steht wohl offensichtlich im Widerspruch zur BGH- Rechtsprechung (BGH NJW 2005, 2919; BGH NJW 1986, 1934, [1936]; LG Köln, RdE 2004, 306 re.Sp).

Ein einstweiliges Verfügungsverfahren ist nie das richtige Verfahren, in welchem die Billigkeit einer Entgeltforderung geprüft werden könnte.

Es geht ja nicht um die Billigkeit der Erhöhung, sondern des neu bestimmten Gesamtpreises (LG Hamburg, B.v. 05.04.2006; zudem muss die Kalkulation offen gelegt werden LG Mannheim, Urt. v. 16.08.2004).

Dieser Beschluss sollte deshalb niemanden entmutigen.

Er ist jedoch ein deutliches Zeichen, dass es endlich Zeit wird, zu handeln.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 28. Juni 2006, 13:21:34
Wie kann man denn an einer Sammelklage teilnehmen?
Gibt es im Raum München irgend einen Stammtisch oder sonstiges Treffen?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 28. Juni 2006, 14:22:37
Mittwoch, den 28. Juni 2006, 19:00 Uhr: Protestveranstaltung Gaspreise im München, DGB-Haus, Schwanthaler Str. 60, München. Referent: Dr. Aribert Peters,

Wir sprechen über den aktuellen Stand des Gaspreiswiderstands in München und Umgebung.

http://www.energieverbraucher.de/itid__1791/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 28. Juni 2006, 14:34:47
Wie kann man denn an einer Sammelklage teilnehmen?
Gibt es im Raum München irgend einen Stammtisch oder sonstiges Tredas

Das findest Du hier:

http://www.stadtwerke-beschwerden.de/gaspreisrebellen.htm
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 28. Juni 2006, 14:37:55
Zitat von: \"burt13de\"
Wie kann man denn an einer Sammelklage teilnehmen?
Gibt es im Raum München irgend einen Stammtisch oder sonstiges Treffen?


Mittwoch, den 28. Juni 2006, 19:00 Uhr: Protestveranstaltung Gaspreise im München, DGB-Haus, Schwanthaler Str. 60, München. Referent: Dr. Aribert Peters,

Wir sprechen über den aktuellen Stand des Gaspreiswiderstands in München und Umgebung.

http://www.energieverbraucher.de/itid__1791/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 28. Juni 2006, 22:11:48
Heute habe ich ein Schreiben der SWM erhalten, mit dem sich Herr Dr. Mühlhäuser persönlich an mich wendet, um mir seine Einschätzung der aktuellen Gasmarkt-Situation und die weitere Entwicklung darstellt, aber auch um mich davon zu überzeugen, dass die SWM alles tun werden, auch in einem künftigen Gasmarkt mein Vertrauen zu gewinnen. Des weiteren versucht er zu erläutern, wie sich der Gaspreis entwickelt hat und welche Anstrengungen SWM unternehmen, um zukünftig nicht von großen internationalen Energie-Großkonzernen anhängig zu sein (Bayerngas-Norge und Kooperation mit Essent/NL). Er vergleicht die Rolle der SWM als Endverteiler des Gases mit einem Tankstellenpächter, der die unangenehme Aufgabe hat, die Preiserhöhungen an die verärgerten Endverbraucher weiterzuzugeben usw. usw.

Gleichzeitig teilt Herr Dr. Mühlhäuser mit, dass mit der gleichen Konsequenz, mit der SWM eine kundenorientierte Unternehmensstrategie verfolgen, besteht SWM aber auch auf der Zahlung ausstehender Forderungen. Er verweist darauf, dass SWM den Nachweis der Angemessenheit der Gaspreise durch die unabhängigen Sachverständigen-Gutachten erbracht haben, die bislang nicht substantiiert infrage gestellt wurden. Um eine gerichtliche Klärung wenigstens in einigen Fällen zu erreichen, hat SWM in 50 Fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Gleichzeitig bietet er an, durch Zahlung unter Vorbehalt die einbehaltenen Beträge zu zahlen. SWM würde diesen Vorbehalt bei einem späteren Urteil berücksichtigen.

In diesem Schreiben ist Herr Dr. Mühlhäuser in keinster Weise auf meine angebrachten Argumente eingegangen (Fremdvergleich der Bezugskosten, da Gaslieferungen durch die Beteiligungsgesellschaft Bayerngas erfolgt ebenso werden die Durchleitungsgebühren von einer Tochterges. der SWM an die SWM-Versorgungs GmbH berechnet). In einem "unabhängigen" Gutachten müßte auch die Angemessenheit bei den Tochtergesellschaften überprüft werden.

Naja, es handelt sich um ein an mich persönlich gerichtetes Formschreiben, in dem mir nunmehr die SWM die rechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche angekündigt hat.

Ich hoffe, dass die Einreichung der Sammelklage der Gaspreisrebellen vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 28. Juni 2006, 22:44:05
@kplaczek,

na schon wieder eine neue Masche, dass die Versorger jetzt ihre Vorstände und Aufsichträte in das Geschehen einbinden.

Der Vergleich hinkt aber leider.

Sie können nicht wie mit dem Auto frei eine Tankstelle, hier Gasversorger, wählen.

Gerade deshalb kommt auch  § 315 zum Zuge.  

Und wieder die alte Leier mit der "Zahlung unter Vorbehalt"
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 29. Juni 2006, 08:26:35
Zitat von: \"kplaczek\"
Heute habe ich ein Schreiben der SWM erhalten, mit dem sich Herr Dr. Mühlhäuser persönlich an mich wendet, um mir seine Einschätzung der aktuellen Gasmarkt-Situation und die weitere Entwicklung darstellt, aber auch um mich davon zu überzeugen, dass die SWM alles tun werden, auch in einem künftigen Gasmarkt mein Vertrauen zu gewinnen. Des weiteren versucht er zu erläutern, wie sich der Gaspreis entwickelt hat und welche Anstrengungen SWM unternehmen, um zukünftig nicht von großen internationalen Energie-Großkonzernen anhängig zu sein (Bayerngas-Norge und Kooperation mit Essent/NL). Er vergleicht die Rolle der SWM als Endverteiler des Gases mit einem Tankstellenpächter, der die unangenehme Aufgabe hat, die Preiserhöhungen an die verärgerten Endverbraucher weiterzuzugeben usw. usw.

Gleichzeitig teilt Herr Dr. Mühlhäuser mit, dass mit der gleichen Konsequenz, mit der SWM eine kundenorientierte Unternehmensstrategie verfolgen, besteht SWM aber auch auf der Zahlung ausstehender Forderungen. Er verweist darauf, dass SWM den Nachweis der Angemessenheit der Gaspreise durch die unabhängigen Sachverständigen-Gutachten erbracht haben, die bislang nicht substantiiert infrage gestellt wurden. Um eine gerichtliche Klärung wenigstens in einigen Fällen zu erreichen, hat SWM in 50 Fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Gleichzeitig bietet er an, durch Zahlung unter Vorbehalt die einbehaltenen Beträge zu zahlen. SWM würde diesen Vorbehalt bei einem späteren Urteil berücksichtigen.

In diesem Schreiben ist Herr Dr. Mühlhäuser in keinster Weise auf meine angebrachten Argumente eingegangen (Fremdvergleich der Bezugskosten, da Gaslieferungen durch die Beteiligungsgesellschaft Bayerngas erfolgt ebenso werden die Durchleitungsgebühren von einer Tochterges. der SWM an die SWM-Versorgungs GmbH berechnet). In einem "unabhängigen" Gutachten müßte auch die Angemessenheit bei den Tochtergesellschaften überprüft werden.

Naja, es handelt sich um ein an mich persönlich gerichtetes Formschreiben, in dem mir nunmehr die SWM die rechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche angekündigt hat.

Ich hoffe, dass die Einreichung der Sammelklage der Gaspreisrebellen vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt.


Ist schon sehr "drolling", daß die SW//M trotz der "schier unglaublichen" Anstrengungen zum günstigen Gasbezug zu den 10 teuersten deutschen Anbietern gehören.....  :?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 29. Juni 2006, 12:14:08
@ kplaczek:
diesen "pesönlichen" brief habe ich auch bekommen. ich bekomme überhaupt viele briefe von den swm: von hernn mühlhäuser "persönlich", vom serviceleiter, von  persönlichen ansprechparntern, die ständig wechseln. mittlerweile  sind zum teil 2 unterschriften  darunter. alles einschüchterungstaktik, aber inhaltlich: fehlanzeige. war das schon die angekündigte serviceoffensive, anfragen  innnerhalb von 2 wochen zu "beantworten" (antworten der swm sind sehr selten...)? :lol:

@ elch:
die rechtliche antwort/erklärung kam ja schon. vo der sache her:  im gutachten steht ja ausdrücklich drin, dass gegenstand des gutachtens nicht die billigkeitsprüfung ist (seite 2, 3. absatz von unten, letzter satz).

ich wundere mich mitlerweile über nichts mehr, was die swm angeht...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 29. Juni 2006, 20:36:56
Der Geschäftsbericht 2005 der Bayergas GmbH ist jetzt online veröffentlicht worden. Ich hatte noch keine Zeit im Detail drüber zu sehen, auffällig war aber auf jeden Fall, daß die Umsatzerlöse um 317M€ gestiegen sind, die Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe (va. Gaseinkauf) jedoch nur um 302 M€.
Man kann also die Vermutung anstellen, daß die Differenz von 15 M€ in eine höhere Marge ging und einen nicht unerheblichen Anteil an der Verbesserung des Betriebsergebnisses hatte...

Grummel.... :twisted:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 30. Juni 2006, 12:55:48
die (hier vermutete) masche, mit der bayerngas als "vorlieferant" die marge der swm kleinrechnen zu können, ist ja nicht besonders neu. rechtlich wird da ja wohl nicht viel zu machen sein, oder? dass die bayerngas nur zwischengeschaltet ist, ist ja offensichtlich. das argument der kommunalen einkäufergemeinschaft, die günstigere preise erzielt als im einkauf der einzelnen kommunen, dürfte hier vom ergebnis her nicht glaubhaft sein... wenn man sich bei der bayerngas die zulieferwege und -mengen ansieht, ist ja der großteil von eon bezogen. und die margen der eon sind zumindest nach informellen quellen nicht ohne. das aktuelle urteil, das den vorzeitigen wechsel des lieferanten (bei den langfristigen bindungen) als umsetzung der eu-vorgaben rechtfertigt, dürfte doch auch etwas druck ausüben, sich nach einer günstigeren tankstelle umzusehen, aus sicht der swm. das argument, wegen langer vertragsbindungen nicht wechseln zu können, ist ja damit hinfällig.

also, kleine wette gefällig? wie hoch wird die gaspreisanpassung der swm zum 1.7.06 wohl sein? ich schätze mal so 4%. und das quartalsweise! macht 16% im jahr... scheibchentaktik. warum sollten die swm da an einer gerichtlichen klärung interessiert sein?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 30. Juni 2006, 15:52:09
Tja, die Erhöhung zum 1.7. ...
Ich rechne ja eigentlich fest damit. Nur dann sollte so langsam mal die Pressemitteilung rausgehen. Und es ist ja immerhin schon der 30.6. 15:50. Aber vielleicht wartet man auch noch damit, bis die Zeitungen Redaktionsschuß haben und alle ab 17:00 beim Fußballschauen sind.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 30. Juni 2006, 15:57:09
@Elch

Öffentliche Bekanntgabe könnte ja auch ein Radiointerview mit dem Geschäftsführer sein.

Statt Zeitungsschnipsel auszuschneiden, muss man dann Mitschnitt- Schnipsel aufheben, um sich diese neben dem Zähler immer wieder anzuhören....

Ggf. gab es auch eine (interne) Klauselkontrolle a´ la  LG Dresden, LG  Berlin, LG Bremen und man lässt es einfach, weil man erkannt hat, dass man vertraglich gar nicht zu Preiserhöhungen berechtigt ist, egal wie sich die Bezugspreise entwickeln.


Freundliche Grüße
aus Jena





Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 01. Juli 2006, 09:14:01
anscheinend haben die swm die preise nicht verändert. online nach wie vor das preisblatt vom april... ich versteh die welt nicht mehr... wo gibts denn  so was? der punkt ist ja nach wie vor die frage der billigkeit der gaspreise an sich , nicht nur die der erhöhungen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 01. Juli 2006, 14:15:57
Wahrscheinlich wollte man sich einfach nur den Stress und diie öffentliche Diskussion sparen. In den Sommermonaten ist der Verbrauch und damit der "Verlust" für die SWM eh\' gering. Dafür langt man dan halt im Oktober zum Beginn der Heizperiode doppelt hin und brüstet sich damit daß man " trotz stark gestiegener Bezugspreise" die Preise 6 Moate lang konstant gehalten hätte.

Schönes Wochenende,

Elch
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: sonmic am 02. Juli 2006, 11:54:44
Hallo,

es gab am 28.06.2006 ein Urteil im Eilverfahren:

http://www.zfk.de/news/news.html#Anchor-Gaspreise-49575

Danach scheinen die Preise lt. Landgericht \'billig\' zu sein. Was bedeutet das jetzt? Bekommen wir alle Sperrandrohung und die Sammelklage ist überflüssig oder wird nicht mehr durchgeführt?

Schönen Gruß
Michi
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 02. Juli 2006, 12:48:13
@ sonmic:


Zitat von: \"RR-E-ft\"
@mg

Es hat gar keine Konsequenzen für Sie, weil Sie an dem Gerichtsverfahren schon nicht beteilgt waren.

Wenn sich zwei vor einem Zivilgericht streiten, so hat eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich nur Konsequenzen für die am Prozess beteiligten.

Hinsichtlich entschiedener Rechtsfragen, etwa Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln kann ein Urteil auch auf andere Fälle übertragen werden.

Anders verhält es sich mit den im Prozess behandelten Tatsachenfragen. Denn diese richten sich ausschließlich nach dem Prozessverhalten.

Die Frage der Angemessenheit und Erforderlichkeit einer Preiserhöhung ist eine solche Tatsachenfrage, die nicht auf Dritte übertragen werden kann.

Die SWM ist wohl auch nicht an einer schnellen gerichtlichen Klärung interessiert.

Eine solche erreicht man nämlich nicht über ein gerichtliches Mahnverfahren, so wie sie es gegen 50 Kunden eingeleitet haben will, sondern nur in einem Klageverfahren.

Dazu konnte sich das Unternehmen wohl nicht durchringen.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 03. Juli 2006, 11:15:25
Versorgungssperre bei Protestkunden unzulässig, auch in München


(3. Juli 2006) Der Bund der Energieverbraucher hat die eigenmächtigen Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München kritisiert. "Die verlangten Gaspreise sind solange unverbindlich, bis deren Billigkeit durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht. Dies gilt zumindest für die Protestkunden, die gegen die fehlende Billigkeit schriftlich protestiert haben" sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.

Der Beschluss des Landgerichts München I vom 9.6.2006 Az 30 T 9871/06, der eine Versorgungssperre für zulässig erklärt hatte, stehe in klarem Widerspruch zur langjährig gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: "Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH kann das Versorgungsunternehmen jedoch nicht erzwingen, dass der Kunde zunächst einmal zahlt", fasst die Richterin am BGH Barbara Ambrosius die Meinung des BGH dazu zusammen (in: "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitskontrolle", erweiterte Fassung eines auf dem Dt. Mietrechtstag 2006 gehaltenen Vortrags, S. 16).

So schreibt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 2003 (Az: VIII ZR 279/02): "Den Belangen des Kunden, der die Preisbestimmung für unbillig hält und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, lediglich den tatsächlich geschuldeten Preis zahlen zu müssen, kann nur dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, daß es ihm gestattet wird, sich gegenüber dem Leistungsverlangen des Versorgungsunternehmens entsprechend dem in § 315 Abs. 3 BGB enthaltenen Schutzgedanken auf die Unangemessenheit und damit Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen und diesen Einwand im Rahmen der Leistungsklage zur Entscheidung des Gerichts zu stellen".

Auch die Bayerische Landeskartellbehörde hält die Androhung einer Versorgungssperre nach dem Unbilligkeitseinwand für unzulässig (http://www.energieverbraucher.de/itid__1717/). Das Amtsgericht München hatte in einem anderen Fall am 12.1.2006 (Az 131 C 797/06) entschieden, dass die Versorgungssperre oder auch die Androhung einer Versorgungssperre unzulässig sei, solange die Stadtwerke den Beweis für die Billigkeit nicht erbracht haben (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1730/).

Die Stadtwerke München interpretieren fälschlicherweise den Beschluss des Landgerichts München als ein Urteil über die Billigkeit der Gaspreises. Dazu stellt der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters fest: "Bei dem Urteil ging es nicht um die Billigkeit der Gaspreise, sondern um die Zulässigkeit einer Versorgungssperre. Über die Billigkeit der Gaspreise kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren entschieden werden und nicht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren". Über die Billigkeit der Gaspreisgestaltung sage das Urteil des Landgerichts München nichts aus, weil die Billigkeit nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei, führte Peters weiter aus.

Den Gaskunden in München rät Peters, die Gaspreiserhöhung seit September 2004 nicht zu zahlen, bis die Stadtwerke München in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Billigkeit der Preiserhöhung bewiesen hätten. Das im Auftrag der Stadtwerke erstellte Gutachten sage über die Billigkeit nichts aus. Denn sie erlauben weder den Kunden, noch den Gerichten eine Beurteilung der Billigkeit. Die Kosten für die Belieferung, die Höhe der Gewinne und der Rücklagen werden nicht offengelegt und sind auch weder nachprüfbar noch nachvollziehbar. Die Billigkeitsprüfung beziehe sich auch stets auf den gesamten Gaspreis, nicht nur auf eine Preiserhöhung.

Die SWM hätten in keinem einzigen bekannten Fall eine Klage auf Zahlung des vollen Gaspreises gegen einen Kunden erhoben. Offenbar seien die SWM selbst nicht von ihren Preisen überzeugt. Zahlreiche Klagen von Verbrauchern hätten in jüngster Zeit ergeben, dass die Versorger zu einer Preiserhöhung gar nicht berechtigt seien, so die noch nicht rechtskräftigen Urteile der Landgerichte Bremen, Berlin und Dresden. Der Bund der Energieverbraucher erwägt derzeit eine entsprechende Klage gegen die SWM.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 03. Juli 2006, 13:17:12
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich angemahnter Beträge.

Bei mir war es so, dass ich jedesmal eine Mahnung mit 5 Euro Mahnkosten bekommen habe, wenn ich den lt. SWM vollständigen Betrag nicht bezahlt habe. Da summieren sich dann einige 5 Euros.
Jetzt bei der Jahresabrechnung tut die SWM so, als ob ich alle Abschläge schön brav gezahlt habe, nur die letzte Abschlagszahlung hätte ich gekürzt gezahlt. In der Kürzung sind dann auch noch die Mahnkosten eingerechnet, die aber von der SWM nicht extra in der Abrechnung genannt wurden.

Wenn man es so sieht, dürfte mir ja die SWM nur einmal Mahnkosten berechnen (unabhängig davon, dass der Betrag der SWM eh nicht fällig ist). da ich ja doch bis auf den letzten Abschlag brav gezahlt habe?
Ein Formfehler?

Außerdem müßte mir doch die SWM eine genauere Mahnung schicken, also eine genauere Aufteilung, was Abschlag und was Mahnkosten, statt jetzt bei der Mahnung wieder einfach nur 5 Euro draufzuhauen?

Ich meine damit, dass die SWM um den Betrag gerichlich beizutreiben, nicht bestimmte rechtliche Formen einhalten muß? Also die Beträge klar aufgliedern. Und außerdem hab ich gehört, dass Mahnkosten sowieso nicht beigetrieben werden können, da es dafür keine rechltiche Grundlage gäbe (außer Zinsen)??

Das warn jetzt mal so meine Gedankengänge beim Stapeln meiner ganzen Mahnungen.

Gruß Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 03. Juli 2006, 15:23:36
@Mona,

Mahnkostem sollten eigentlich bei Mahnungen getrennt aufgelistet werden. Ebenso bei den Jahresrechnungen.

Aber meistens tun die Versorger dies nicht.

Rechnen Sie also die Beträge raus und überweisen nur den verminderten Betrag.

Zinsen fallen ebenso wenig an. Dies wäre nur der fall, wenn der Versorger seine Ansprüche gerichtlich klären möchte.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Christian Guhl am 03. Juli 2006, 16:06:01
@Mona
@Cremer
Also wenn der Versorger die (unberechtigten)Mahngebühren von den Abschlägen abzieht oder die Restforderung aus der gekürzten JVA mit den (zweckgebunden gezahlten) Abschlägen verrechnet, ist dies für mich ein klarer Fall nach § 30 AVBGasV.Der Fehler in der Rechnung ist auf den ersten Blick ersichtlich. Es sind dort nicht die Abschläge ausgewiesen, die ich (zweckgebunden) gezahlt habe. Ich würde dies dem Versorger mitteilen und solange garnichts (auch keine gekürzten Beträge) zahlen bis ich eine fehlerfreie Rechnung erhalte.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 03. Juli 2006, 17:44:39
@Christian Guhl,

war bei mir auch so. Hatte ich gerügt, Korrektur kam, allerdings immernoch inkl. Mahngebühren.

Macht weiter nichts, da ich meine Rechnung den SW KH geschickt habe und danach abgerechnet habe.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: h am 05. Juli 2006, 18:30:45
Hallo zusammen,

also ich habe jetzt einen Gerichtlichen Mahnbescheid der SWM bekommen. Werde den Forderungen in den nächsten tagen wiedersprechen.

Habe mir die letzten Beiträge durchgelesen und denke das müsste wohl die richtige reaktion sein, oder habe ich da was falsch verstanden.

Noch eine Frage. hab es jetzt gerade nicht mehr gefunden. Muss ich jeder einzelnen Preiserhöhung extra wiedersprechen? oder reicht es einmal und danach sollte es ja logisch sein?

Gruß
   Hans
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 05. Juli 2006, 18:39:49
@h,

Sie sind auch hier neu.

Bitte informieren Sie sich in den Foren auf dern letzten vier Wochen. Ist viel Arbeit, gibt aber viele Antworten auf Fragen, auch auf eine solche.

Nutzen Sie die Suchfunktion

Konkret:
Man sollte auf jede Preiserhöhung grundsätzlich Widerspruch einlegen, gene die Preissteiegerung, gegen die Preishöhe an sich und gegen das vermeintliche Recht der einseitigen Preisbestimmung
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 05. Juli 2006, 18:54:13
Herr Fricke hat grad heute ein dementsprechendes Schreiben vorgeschlagen und hier eingestellt:http://www.vzth.de/files/stories/276/Energiepreis-Widerspruch%20.pdf
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Juli 2006, 20:29:04
@h,

Es hört sich fast so an, als hätten Sie bisher den Preisen nicht widersprochen und einen Mahnbescheid erhalten.

Dann wären die Forderungen noch verbindlich, noch fällig und noch geschuldet.

Man sollte gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen und bereits auf diesem vermerken:

"Ich bestreite den Anspruch insgesamt,  rüge die geforderten Entgelte insgesamt als unbillig im Sinne von § 315 III 2 BGB (BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2005, 2919; BGH NJW 2006, 1667, 1670), berufe mich auf die Unverbindlichkeit und fordere den Nachweis der Erforderlichkeit und Angemessenheit durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung der Kalkulation (BGH NJW-RR 1992, 183).".

Das geht auch noch, wenn man schon verklagt wurde, gleich zu Beginn.

Dann gibt es keine verbindliche und fällige Forderung mehr, bis der entsprechende Nachweis erbracht ist (BGHZ 41, 279).

Mal sehen, ob der Versorger den Streit dann noch weiter  führen möchte.

Sollte eine Anspruchsbegründung noch kommen, unbedingt Anwalt einschalten!


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: h am 07. Juli 2006, 15:48:44
@ RR-E-ft

habe der Gaspreiserhöhung im Jannuar 06 mit hinweis auf §315 Abs. 3 Satz 2 widersprochen.
Meine Frage bezog sich auf die zwischenzeitlichen Erhöhungen.

Damit dürfte die Forderung ja nicht mehr berechtigt sein (und damit auch nicht mahnbar). Ich denke man kann doch eigentlich nichts falsch machen wenn man dem Mahnbescheid wiederspricht.

Gruß

  H
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 07. Juli 2006, 17:55:09
@h

Wenn man keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, mit dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann....
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 13. Juli 2006, 23:08:16
Hallo an alle,

weiß jemand den Stand der Dinge über die im Schreiben von Herrn Mühlhäuser vom 10.5.2006 angekündigten Mahnverfahren? Angeblich hätten ja zwei Kunden nach Einleitung des Mahnverfahrens gezahlt, weswegen eine gerichtliche Klärung nicht herbeigeführt werden konnte und deswegen 50 gerichtliche Mashnverfahren eingeleitet (das Schreiben ist wohl bekannt?).
Und wie steht\'s eigentlich mit der angekündigten Sammelklage in München?

Gruß, Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 13. Juli 2006, 23:12:29
Hallo,
Herr Mühlhäuser hat mir in seinem Brief ebenfalls bei weiterer Weigerung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht. Bisher ist aber nichts geschehen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: 007 am 15. Juli 2006, 10:32:46
Hallo.
Das Schreiben vom 10.05.06 habe ich ebenfalls erhalten.
Passiert ist bisher nichts.
Vor einigen Tagen kam vom Leiter Servicecenter erneut ein Brief mit dem üblichen blabla... mit Bezug auf Beschluss LG München I vom 09.06.2006, der angeblichen Rechtmäßigkeit der Sperrandrohung, der angeblich bewiesenen Billigkeit der Gaspreise etc. Letzter Satz: "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir auf unseren berechtigten Forderungen Ihnen gegenüber bestehen und diese auch gerichtlich durchzusetzen werden."

Ich lasse es auf mich zukommen, denn die Billegkeit der Preiserhöhungen ist in den Gutachten nicht belegt, der BGH anders entschieden hat, ich eine Schutzschrift beim AG hinterlegt habe, meinen Preis auf Basis des letzten Jahres bezahle und mich außerdem im Recht sehe.

007
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Juli 2006, 17:43:35
@007

Es geht nicht um die Billigkeit der Preiserhöhung, sondern um die Billigkeit der geforderten Preise, insgesamt bestehend aus Grund- und Arbeitspreis.

Das sollte man als Verbraucher immer wieder ganz klar zum Ausdruck bringen, sonst läuft man Gefahr, dass Gerichte die Situation falsch beurteilen.

Man kann auf die der SWM bekannte Entscheidung des BGH vom 13.12.2005 - KVR 13/05 ( http://www.recht-in.de/urteile/urteilzeigen.php?u_id=128316 ), den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23.11.2005 (ZNER 2006, 47 (50)) verweisen, wonach weiter eine Monopolstellung der Stadtwerke in ihrem angestammten Versorgungsgebiet besteht.

Der BGH hat ganz klar ausgeführt:

Solange nicht davon ausgegangen werden kann, dass für die Gasnetze ein nicht nur rechtlich abgesichertes, sondern auch praktisch handhabbares Durchleitungssystem besteht, das anderen Weiterverteilern die Möglichkeit einräumt, Nachfrager zu Wettbewerbsbedingungen zu beliefern, verfügen Gasversorgungsunternehmen in ihren herkömmlichen Versorgungsgebieten auch weiterhin über ein natürliches Monopol.


Eine notwendige Kooperationsvereinbarung nach § 20 Abs. (1b) Satz 5 EnWG wurde nach aktuellen BGW/ VKU- Angaben von noch keinem einzigen Unternehmen der deutschen Gaswirtschaft unterzeichnet:

http://www.bgw.de/pdf/0.1_resource_2006_7_13_2.pdf

Es wurden bisher auch keine Gas- Netzentgelte genehmigt, so dass bisher gar kein handhabbares Durchleitungssystem besteht, welches Wettbewerbern eine Versorgung von Letztverbrauchern mit Erdgas ermöglicht.

Man sollte zudem das Gaspreis- Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.06.2006 mit übersenden und einen entsprechenden Nachweis der Billigkeit der Preise fordern.

Aus diesem Urteil ergibt sich eindeutig, dass kein fälliger Zahlungsanspruch ohne die Offenlegung der Preiskalkulation besteht.

Das wird auch beim Landgericht München I Gehör finden, welches diese ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung offensichtlich gar nicht kannte.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: gw am 18. Juli 2006, 18:12:34
Wir beziehen Gas und Wasser von den SWM und haben gegen die Gaspreiserhöhung im Mai 2005 Einspruch gemäß § 315 eingelegt. Seitdem überweisen wir unsere Abschlagszahlungen basierend auf den Preisen Sept. 2004. In der Jahresabrechnung 2006 haben die SWM einen Teil der Abschlagzahlungen für Wasser mit den Abschlägen für Gas verrechnet (nur 150 Euro anstelle von 210 Euro wurden dem Wasser zugeordnet). Nach schriftlicher Aufforderung haben die SWM eine "korrigierte" Jahresabrechnung geschickt. Diesmal erfolgte zwar eine korrekte Zuordnung der Abschlagzahlungen in der detaillierten Aufstellung, aber in der Gesamtaufstellung werden die Restforderungen als eine Summe ausgewiesen. Gibt es ähnliche Fälle?
Außerdem weigern sich die SWM nach wie vor den Gasverbrauch in der Jahresabrechnung in KWh anzugeben. Ist das entsprechend den AVBGasV?  So wie ich die AVB verstehe, muss neben einer getrennten Ausweisung der Forderungen / Guthaben entsprechend der Sparten auch der Umrechnungsfaktor m3 in KWh angegeben werden.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 18. Juli 2006, 22:35:12
@gw,

Was erwarten Sie den vom Versorger? Soll er die Fordrrungen ausbuchen?

Natürlich ist aus seiner Sicht der offene Betrag noch fällig und deshalb steht er in der Jahresrechnung.

Dafür erstellen Sie hoffentlich Ihre eigene Jahresrechnung.

Wieso geben die den Verbrauch nicht in kWh an.

Ein Muss für Umrechnungsangabe von m³ auf kWh kann ich nirgens finden. Trotzdem muss der Versorger dem Kunden die Austellung der Rechnung erläutern.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: gw am 19. Juli 2006, 09:43:17
@ Cremer

Ich erwarte in einer transparenten Rechnung eine getrennte Ausweisung der Forderungen / Guthaben nach den entsprechenden Sparten (Gas und Wasser).

Bezüglich Umrechnungsfaktor verweise ich auf folgenden Link der Bundesnetzagentur:
http://www.bundesnetzagentur.de/enid/689887c5f00684afddfc3b726ef8f617,0/Informationen_zu_haeufig_gestellten_Fragen/Gasrechnung_1p7.html

Interessant ist, das in den Preisblättern der SWM darauf hingewiesen wird, dass gemäss gesetzlicher Bestimmungen Gaspreise in kWh ausgewiesen werden müssen, die Jahresrechnungen aber nach wie vor in Ct/m3 angegeben werden. In München liegt der Umrechnungsfaktor lt Preisblatt zwischen 10 - 10,4. Welcher Wert für einen bestimmten Anschluss zugrunde gelegt wird, bleibt offentsichtlich das Geheimnis der SWM.

MfG
gw
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 19. Juli 2006, 09:56:51
@gw,

Wenn dem so ist, dass die SW M in ihren AGB\'s auf Cent/kWh abheben, dann würde ich doch mal Einspruch gegen die Rechnung erheben mit Hinweis auf die eigenen AGB\'s.

Dies bedingt vorläufig Áussetzung der rechnung und nicht zahlen, abwarten was kommt.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: 007 am 19. Juli 2006, 11:18:20
Hallo.

Wasser:
Vereinbart ist eine Wasserschachtablesung alle 6 Jahre. Die SWM wollen nun wegen "Qualitätssicherung" eine Zwischenablesung vornehmen und eine Zwischenrechnung stellen. Unser Wasserverbrauch ist dieses Jahr erheblich niedriger als die Vorjahre. Somit wird ein (Wasser-)Guthaben entstehen.
Frage:
Wie können wir verhindern, dass die SWM das (Wasser-)Guthaben mit den vermeintlichen Gaspreisnachforderungen verrechnen? Wir zahlen die monatlichen Gasabschläge auf Basis der Gaspreise 09/2005 per Dauerauftrag. Wasser wird per Einzugsermächtigung beglichen.

Wer kann Tipps geben oder hat bereits Erfahrungen sammeln "dürfen"?

007
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 19. Juli 2006, 11:54:50
@007,

Sie müssen der SWM schreiben, dass Sie eine Verrechnung von Wasser, Gas und Strom nicht billigen und dies ggf. abschlagsmäßig korrigieren werden.

Überweisen Sie künftig auch einzeln die Abschläge für die Energiearten.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 30. Juli 2006, 11:56:22
ist ja ganz schön ruhig um die SWM zur Zeit geworden.

Mir ist aufgefallen, seitdem ich den Beitrag überweise, bekamm ich jedesmal eine extrige Zahlungsaufforderung.
Jetzt mit der monatlichen Zahlung, bekomme ich sie nicht mehr.
Wie ist/war das bei euch?  Ich hatte im Mai meine Jahresabrechnung.

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: 007 am 30. Juli 2006, 18:12:28
Ich habe wieder ein Schreiben von den SWM erhalten, wonach sie plötzlich eine Sonserablesung unseres Wasserschachtzählers vornehmen wollen, obwohl eine Ablesung alle sechs Jahre vereinbart ist. Nachdem mit einer Überzahlung (wir haben in der letzten Periode ca. die Hälfte des Wassers verbraucht) unsererseits zu rechnen ist, meinen die SWM die Zahlungen aus den verschiedenen Versorgungsleistungen in der Jahresabrechnung (ca. Oktober 2006) verrechnen zu müssen. Nämlich Überzahlung aus Wasser mit strittiger Forderung aus Gas.
Ich habe den SWM Hausverbor erteilt und überweise meine Abschlagszahlungen pro Versorgungsart separat. Wenn die das Wasser ablesen wollen, müssen sie mit mir einen Termin vereinbaren. Ansonsten machen sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar.
Das habe ich den SWM schriftlich mitgeteilt.
Muss ich sonst noch was beachten?

007
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 30. Juli 2006, 18:48:22
@007,

Was ist denn ein Wasserschachtzähler?

Wieso wird der nur alle 6 Jahre abgelesen.

Die können auf eine Ablesung bestehen!!

Was Sie da vermuten ist reine Spekulation.

Kein Blutdruck, lassen Sie doch erst mal die Jahresabrechnung kommen. Sie können dann immernoch reagieren mit einer Gegenrechnung
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: 007 am 30. Juli 2006, 19:50:59
Wasserschachtzähler ist unser Wasserzähler zusammen mit unserem Hausnachbarn in einem Schacht.
1993 hatten wir mit den SWM vereinbart, dass wir Wasser-Abschlagszahlungen auf Basis des bis dahin durchschnittlichen Wasserverbrauchs bezahlen werden. Der Wasserzähler wird seitens der SWM alle sechs Jahre abgelesen und dann die Abschlagszahlung angepasst. Nun wollen die SWM unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung des Wasserzählers im Schacht jetzt bereits nach der Hälfte der Zeit außerplanmäßig ablesen.
Ich bin der Meinung, Vertrag ist Vertrag. Wenn vereinbart ist, dass alle sechs Jahre abgelesen wird, dann sollen die SWM bitte auch alle sechs Jahre kommen. Sonst braucht es einer Vereinbarung nicht!
007
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: 007 am 30. Juli 2006, 19:57:45
Sorry. 1993 = 2003


007
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 31. Juli 2006, 17:13:59
@007,

die werden ablesen können wie Sie wollen.

Eine Abrechnung auf alle 6 Jahre ist ja vereinbart.

Das eine hat mit dem anderen zunächst nichts zu tun.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. August 2006, 12:47:35
SWM: Großhandelspreise zehren Netzentgelt-Kürzung auf
München (energate) - Die Stadtwerke München wollen trotz voraussichtlich sinkender Netzentgelte ihre Stromtarife beibehalten... 09.08.2006 - 10:21
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 09. August 2006, 15:15:00
... was durch die USt-Erhöhung dann aber doch einen Erhöhung der Endkundenpreise bedeutet...

Interessanter finde ich aber eher die Entwicklung der Gaspreise und dazu hüllt man sich ja in Schweigen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 12. August 2006, 12:21:19
Uns liegen nun einige kritische Bemerkungen zum Gutachten im Auftrag des SWM vor. Wer dran interesse hat, melde sich beim Bund der Energieverbraucher.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: axel am 14. August 2006, 10:00:53
Ich habe mein Posting in einer anderen Rubrik geschrieben.
axel
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 14. August 2006, 13:37:18
Seit dem Erhalt des Schreibens von Herrn Mülhäuser habe ich nichts wieder von den SWM gehört. Ich zahle monatlich meine reduzierten Abschlagsbeträge.

Die Sammelklage betreffend - der ich mich angeschlossen habe - teilte mir der Rechtsanwalt mit, dass er noch auf die Antwort von über 40 Versicherungsanfragen warte und sich nunmehr in Urlaub befindet. Die Einreichung der Sammelklage wird sich somit auf Ende August verzögern.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 14. August 2006, 13:39:12
Zitat von: \"energienetz\"
Uns liegen nun einige kritische Bemerkungen zum Gutachten im Auftrag des SWM vor. Wer dran interesse hat, melde sich beim Bund der Energieverbraucher.



Um welche kritischen Bemerkungen handelt es sich. Warum werden diese nicht hier im Forum bekanntgemacht?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 16. August 2006, 13:51:29
Die Stadtwerke München schreiben wieder......
Inhalt:
Mit Vorlage der Gutachten haben wir ausführliche Nachweise erbracht.
Zuletzt hat das Landgericht MünchenI mit Beschluss vom 09.06.2006 /Az.30/ 9871/06) entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechnung durch den Kunden unberechtigt ist.
Die Stadtwerke München haben glaubhaft gemacht, dass die streitigen Gaspreiserhöhungen der Billigkeit entsprechen.
Die Stadtwerke , so die Schlussfolgerung des Gerichts, sind damit auch berechtigt, einem Kunden die Einstellung der Versorgung anzudrohen und diese auch tatsächlich durchzuführen.
Die erhobenen Mahngebühren sind somit berechtigt.
Die Stadtwerke bestehen auf ihre Forderungen und sind auch bereit, diese gerichtlich durchzuseztzen.
Wer hat noch ein solches Schreiben erhalten?
Wird das wieder eine neue Papierflut der Stadtwerke?
Muss ich da schon wieder antwortet?
Gruß
Claus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 16. August 2006, 14:34:40
@kplaczek

Es ist vollkommen untunlich, über Korrespondenz, die man mit seinem eigenen Anwalt führt, in einem öffentlichen Forum zu berichten, in welchem auch der zukünftige Prozessgegner mitliest.

Dies gilt auch für Zeitrahmen aus Gründen, die ich hier nicht vertiefen möchte.

Haben Sie irgendwo im Netz schon gelesen, wie sich die SWM mit ihren Anwälten in einem erwarteten Prozess aufstellen wird?

Wenn nicht, fragen Sie sich einfach, warum das wohl so ist.

Dass die genannte kritische Bemerkung zum Gutachten wohl in dem Verfahren eine Rolle spielen kann und deshalb - in Ihrem ureigensten Interesse - auch nicht ins Netz gestellt wird, sollte ggf. auch klar sein.

Wenn man klagen und im juristischen Sinne einen Angriff führen möchte, dann sollte man den anderen darauf gespannt warten lassen.

Man kann vielleicht froh sein, dass Sie keinen Klageentwurf bekommen haben, um diesen hier auch noch online zu stellen mit dem Hinweis auf den Zeitpunkt der Klageeinreichung.  

Es ist ja auch sonst nichts aus der Geschichte bekannt, dass ein Angriff um so erfolgreicher gewesen wäre, je detaillierter und länger er zuvor angekündigt war. :oops:

@Claus

Man kann immer weiter gegenseitig Argumente austauschen, muss es jedoch nicht.


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 16. August 2006, 20:12:52
@Thomas Fricke
Danke für diese Information.
Kurz und klar.
Es ist immer wieder aufschlußreich, Ihre Schreiben zu lesen.
An dieser Stelle einmal ein DANKE für Ihre Mühe!!
Claus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 19. August 2006, 13:49:25
Hallo allerseits!

Ich habe heute wieder eine Mahnung der SWM bekommen.

Man muss sich allerdings fragen, wer diese Mahnungen schreibt und ob die rechte Hand weiß, was die linke tut.

Meine Mahnung bezieht sich auf zwei Monate, im Juni ist eine ausstehende Summe genannt, die ich absolut nicht nachvollziehen kann und für den Juli mahnen sie jetzt die komplett ausstehende Abschlagszahlung an, obwohl ich ca. 2/3 davon regelmäßig zahle. (Auf diesen Wert komme ich, wenn ich den Preis entsprechend nach Stand Sept. 04 bei gleichbleibendem Verbrauch zugrundelege.)

Von früheren ausstehenden Beträgen ist gar nicht mehr die Rede, obwohl ich ja schon im April meine Jahresrechnung vom Februar zurückgeholt und gekürzt hatte. Dafür sind jetzt zweimal Mahngebühren drauf.

Da fragt man sich schon...

Viele Grüße
elad

PS Ich nehme auch an der Sammelklage teil und habe alles unserem RA übergeben.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: no_limitz am 21. August 2006, 17:02:08
@ Claus: Habe auch so ein Schreiben erhalten

Hallo Zusammen,
ich bin erst seit 1.1.2006 Gaskunde bei den SWM. Bei meiner Anmeldung bei den SWM im Januar habe ich mir die derzeitige Preisliste und die Geschäftsbedingungen AVBGasV schriftlich zukommen lassen. Soweit so gut.

Von der Gaspreiserhöhung zum 1.4.06 habe ich jedoch keine schriftliche Information der SWM erhalten.
All meine Abschlagszahlungen habe ich jedoch von Begin an nur unter Vorbehalt bezahlt, um auf Nummer sicher zu gehen.

Nun habe ich die Jahresabrechnung erhalten. Auf dieser war dann natürlich die Gaspreiserhöhung zu finden. Ausserdem wurde mit meine Abschlagszahlung um fast 50% erhöht.

Ich habe dann Einspruch auf die Jahresrechnung eingelegt. Zum einen gegen die Gaspreiserhöhung, da ich in den AVBGasV keine Preiserhöhungsklausel vorgefunden habe (Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn dies vertraglich geregelt ist [Stimmt diese Aussage ?]).

Zum anderen gegen den zu hohen Abschlag. Ich habe den Abschlag selbst mit der Gewichtungtabelle nachgerechnet (mit dem alten Gaspreis) und habe einen wesentlich kleineren Betrag erhalten.

Als Reaktion erhielt ich ein Schreiben mit den 2 Deloitte Gutachten und folgendem Inhal des Begleitschreibens:

Seite_1 (http://www.putfile.com/pic.php?img=3239757)
Seite_2 (http://www.putfile.com/pic.php?img=3239759)
Seite_3 (http://www.putfile.com/pic.php?img=3239760)

Muss und wie kann ich nun auf dieses Schreiben reagieren?

Gruss
No_limitz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 22. August 2006, 07:04:05
@ no_limitz
@ Claus

lesen Sie bitte die vielen Seiten vorher im Forum. Jeder "Verweigerer" hat dieses "Gutachten" bekommen.
Aus meiner und der Sicht vieler anderer ist das Gutachten höchst zweifelhaft. Ich diesem Zusammenhang seinen nur mal die Netzentgelte sowie der Gasbezug von einem verbundenen Unternehmen (die Bayerngas gehörte 2005 noch zu 50% den Stadtwerken, jetzt nur noch zu 40%) genannt

Elch
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energienetz am 24. August 2006, 19:08:52
zu Ihrer Information teile ich Ihnen Folgendes mit :

Im September 2005 habe ich der Gaspreiserhöhung durch die SWM widersprochen, die Abschlagzahlungen für Gas um die vorge- nommene Erhöhung gekürzt, und um
eine fiktive Erhöhung von 2% erhöht - unter Vorbehalt - gezahlt. Ebenso bin ich bei der Jahresrechnung im Mai 2006 sowie bei den neuen Abschlagzahlungen
für 2006 verfahren.
Am 21.08.2006 wurde mir nun die Klage der SWM zugestellt. Eingeklagt wird nicht nur der "rückständige" Betrag in Höhe von insgesamt € 650,00; gleichzeitig
wurde Feststellungsklage erhoben mit der Begründung, daß die Gefahr bestehe, daß ich die gesamten gezahlten Beträge ( auch für Strom, Wasser undAb- wasser,
gegen die ich gar keinen Widerspruch eingelegt habe ! ) zurückverlange. Dadurch ergibt sich ein Streitwert von zusätzlich € 8.216,00 und die Zuständigkeit
des Landgerichts München ! Mit dieser Vorgehensweise sollen Protestierer in Angst versetzt werden ( in meinem Fall mit Erfolg ), und potentielle künftige
Protestierer davon abgehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Übrigens: Die SWM sind heute vom Bund der Energieverbraucher wegen unzulässiger Preisgleitklauseln abgemahnt worden. Sollten sich die Stadtwerke weigern, die Unterlassungserklärung abzugeben, erheben wir Klage vor dem Landgericht gegen die SWM.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 24. August 2006, 19:32:42
@energienetz

Wie lautet der Feststellungsantrag genau?

Für einen solchen fehlt wohl allein deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil der Kunde, der bereits gezahlte Entgelte wegen Unbilligkeit tatsächlich zurückfordern wollte, in jedem Falle  eine entsprechende Rückzahlungsklage erheben müsste, weil er schon nicht aufrechnen darf.


Es steht eigentlich nicht zu erwarten, dass der Versorger die Feststellung zur Entscheidung des Gerichts gestellt hat, dass seine Strom-, Gas- und Wasserpreise wie auch Gaspreise der Billigkeit entsprechen, wofür er insbesondere auch nach der Rechtsprechung des OLG München (NJW-RR 1999, 421) seine jeweiligen Kalkulationen nachvollziehbar und prüffähig  offen zu legen hätte (KG Berlin, WuM 2005, 257).

Keinesfalls sollte der dann unzulässige Feststellungsantrag etwa aus Angst "sofort anerkannt" werden.

Vielmehr ist aufzuzeigen, dass über einen solchen Feststellungsantrag - so er zulässig wäre - nur nach Offenlegung der Kalkulationen entschieden werden kann.

Entsprechendes Bestreiten nicht vergessen.

Kleines Schmankerl:

Der Versorger müsste wohl zum Vortrag gebracht haben, dass seine Strompreise überhaupt als einseitig bestimmte Entgelte der Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB unterfallen.

Sonst wäre der Feststellungsantrag insoweit auch schon nicht schlüssig.

Soweit bekannt, gibt es bisher nur ein einziges Verfahren vor einem Landgericht, wo es im Rahmen einer Zahlungsklage des Versorgers um die Billigkeit der Strom- und Gaspreise sowie der Wasserentgelte geht, nachdem der beklagte Verbraucher insgesamt die Unbilligkeit aller einseitig bestimmten Preise für Strom, Gas und Wasser  gerügt hatte.

Freiwillig hat sich bisher noch kein Versorger in diese Position begeben.

Dass die Sache nun erstinstanzlich beim Landgericht ist, ist nicht von Nachteil.

Durch so einen Mumpitz braucht sich kein Verbraucher einschüchtern lassen:

Niemand ist davor gefeit, dass er von einem anderen etwa auf Zahlung von 2 Mio. oder 2 Mrd EUR verklagt wird.

Davon darf man sich nicht schrecken lassen.

Ob die Klage zulässig und begründet ist, also Aussicht auf Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt.


(Waren die Gaspreise der SWM und deren Geschäftsgebaren im Gasbereich doch schon mehrfach Gegenstand von Verfahren der Kartellbehörden, die auch den BGH beschäftigten, könnte man sogar daran denken, sich als Beklagter neben der Unbilligkeit auch auf die Kartellrechtswidrigkeit der Preise für Strom, Gas und Wasser zu berufen, so dass die Kartellbehörden zu dem Verfahren beizuladen sind und Stellungnahmen abgeben können. Dann könnte es heiter werden.)

Ggf. könnten Verbraucherverbände Deckung geben, um das Verfahren vor dem LG München einmal in allen Facetten durchzuspielen.

Natürlich kann man ohne eine Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen - auch in die Zukunft gerichtet und damit nach der Rechtsprechung des BGH nicht deckungsgleich- nicht ausschließen, dass der Versorger seine Klage wieder zurücknimmt.

Auch das gab es ja schon.

Einmal im Ring muss man den Versorger also dort halten und stellen.

Man sollte also auch eine Widerklage gestützt auf §§ 307, 315 BGB - jedoch nicht auf § 19 GWB - in Erwägung ziehen.




Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 25. August 2006, 20:08:18
In neueren Klageschriften taucht neben der Zahlungsklage der folgende Feststellungsantrag auf:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegenüber den Zahlungsansprüchen der Klägerin aus Elektrizitäts-, Erdgas- und Wasserlieferungen kein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht zusteht.


Für einen solchen Antrag dürfte regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlen.

Er könnte sich allenfalls auf bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht endabgerechnete Abschlagsforderungen beziehen, für die jedoch wohl auch eine Zahlungsklage möglich ist.

Feststellungsklage ist gegenüber Leistungsklage subsidiär.

Nach dem Unbilligkeitseinwand bedarf der Kunde streng genommen schon keines Leisterungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts, weil schon die Forderung des EVU bis auf weiteres nicht fällig ist.

Eines Zuürückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechts bedarf es jedoch nur gegenüber fälligen Forderungen.....


Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 31. August 2006, 21:58:20
Grüß Euch,
beim Prüfen der Jahresabrechnung tut es gut, zu wissen, bis zu welchem Zeitpunkt welche SWM-Tarife galten.

Ich stelle die Tarife hier zusammen, ausgehend von den Angaben, die die SWM seinerzeits auf ihrer Website hatten. Werte jeweils ohne/mit Mehrwertsteuer. Die Angaben beziehen sich auf den "Vollversorgungstarif II!

Achtung! Lediglich beim pro-kWh-Preis, gültig ab 1. Januar 2006, bin ich mir nicht sicher, ob er so stimmt. Wer kennt die Werte?

Ab 1. Oktober 2004
3,68/4,27 ct. (pro kWh) - 37,89/43,95 ct. (pro m³) - 16,00/18,56 Euro (Grundpreis)
                  
Ab 1. Juli 2005
4,27/4,95 ct. (pro kWh) - 43,97/51,01 ct. (pro m³), 16,00/18,56 Euro (Grundpreis)
                  
Ab 1. Januar 2006
??4,71/5,39 ct.?? (pro KWh) - 48,5/56,26 ct. (pro m³) - 16,00/18,56 Euro (Grundpreis)
                  
Ab 1. April 2006
4,93/5,72 ct. (pro KWh) - 50,77/58,89 cm (pro m³) - 16,00/18,56 Euro (Grundpreis)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: no_limitz am 07. September 2006, 13:43:17
Hallo HannesW,

gute Auflistung.
Haben Sie auch noch die Daten für den "Vollversorgungstarif I", wäre klasse.

Danke.

Gruss
no_limitz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 09. September 2006, 12:58:50
Anhand meiner Jahresrechnungen kann ich folgenede Preise für den Vollversorgungstarif I rauslesen:

25.6.04-30.9.04:     38,75/44,95  ct/m3  (netto/brutto)
1.10.04-30.6.05:     41,84/48,53
1.7.05-31.12.05:     47,92/55,59
1.1.06-31.3.06:       52,45/60,84
seit 1.4.06:             54,72/63,48

Ganz schön happig, was?

Grundpreis war immer 8//9,28 EUR pro Monat


Gruß, Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 10. September 2006, 22:27:11
@ all

Wollte euch mal wieder über meine aktuellen Erfahrunge mit der SWM aufklären. Die Jahresendabrechnung war ja bei mir im Mai. Naja, daraufhin bekam ich dann nochmal eine Mahnung, da ich ja "Ihren" vollständigen Betrag nicht bezahlt habe.

Jetzt hab ich nach langer Stille wieder eine Mahnung bekommen. Jedoch ist der Betrag von der Jahresendabrechnung nicht aufgeführt. Wobei ich bei denen Ihrer Abrechnung immer noch nicht ganz durchsteige, vermutlich, weil die ganzen Mahnkosten immer und immer wieder aufaddiert werden. Aber ein Schreiben von mir an die ist schon unterwegs...

Im übrigen habe ich beim Stöbern im Internet ein neues Urteil endeckt:
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1875/


Urteil Amtsgericht Leipzig vom 29.08.2006

Demnach hat die SWM sehr schelchte Karten.

Gruß Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 27. September 2006, 06:59:54
In der heutigen Süddeutschen Zeitung kündigt Herr Mühldorfer in einem Interview eine Erhöhung um "rund 4 Prozent" auf Grund der gestiegenen Bezugskosten an.....
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: no_limitz am 27. September 2006, 09:34:20
Zur Info:  Kartellamt droht mit Millionen-Bußgeld (http://www.faz.net/s/RubC8BA5576CDEE4A05AF8DFEC92E288D64/Doc~EE279C8D0AC6F4A6CB9674E837D0C424C~ATpl~Ecommon~Scontent.html)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 27. September 2006, 11:14:41
gibt es Informationen über den Stand der Dinge?
Herr Mühlhäuser sagt in dem SZ-Bericht vom 27.09.2006, die Stadtwerke hätten eine Reihe von Klagen gegen Kunden erhoben, die ihre Gasrechnung eigenmächtig gekürzt haben.
Hat jemand eine solche Klage erhalten?
 
Claus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 29. September 2006, 23:32:39
Zitat von: \"Claus\"
gibt es Informationen über den Stand der Dinge?
Herr Mühlhäuser sagt in dem SZ-Bericht vom 27.09.2006, die Stadtwerke hätten eine Reihe von Klagen gegen Kunden erhoben, die ihre Gasrechnung eigenmächtig gekürzt haben.
Hat jemand eine solche Klage erhalten?
 
Claus


Würde mich auch mal interessieren ob wirklich schon jemand "verklagt" wurde. herr Mühlhäuser lässt ja keine Möglichkeit aus dies zu verbreiten. Hier im Forum hat sich aber anscheinend noch keiner dieser Gattung eingefunden.... Wurde am Ende doch keiner verklagt? Denn dann müsste man ja die Preise offenlegen om die Billigkeit nachzuweisen....
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chrisgruen am 30. September 2006, 01:31:18
Mich würde auch mal interssieren, was eigentlich aus der angkündigten Sammelklage gegen die SWM geworden ist, ist die jetzt endlich schon eingereicht?

Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 30. September 2006, 10:26:40
Zitat von: \"chrisgruen\"
Mich würde auch mal interssieren, was eigentlich aus der angkündigten Sammelklage gegen die SWM geworden ist, ist die jetzt endlich schon eingereicht?

Christian


laut www.stadtwerke-beschwerden.de wurde sie am 18.9.2006 eingereicht.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 09. Oktober 2006, 14:43:28
Hallo allerseits!
Das ist ja der Hammer:
Sie SWM hat jetzt rückwirkend die Gas-Preise erhöht, denn letzte Woche stand im Internet noch die alte Preistabelle zum Download, und jetzt gibts auf einmal ne neue, die seit 1.10. gültig ist.

Außerdem wollten die mich mit total überhöhten Abschlagsforderungen bescheißen (ca. 30% zu hoch) - JETZT REICHTS MIR!
Ich werde jetzt auch die Unbilligkeit der Gaspreise einwenden.
Daher werde ich jetzt öfters hier im Forum sein.
Grüße,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cun am 16. Oktober 2006, 10:16:38
Hallo,

ich habe für das vergange Abrechnungsjahr etwa 600 Euro zuviel bezahlt. Ich habe die Summe von den SWM in Verbindung mit meiner eigenen Rechnung auf Grud der alten Gastarife zurückverlangt. Bisher (nach 2 Wochen) habe ich nur das übliche Schreiben über die Rechtmäßigkeit der Erhöhung und das Gutachten von Deloite / Co erhalten. Eine Rückzahlung gab es nicht. Was kann ich jetzt tun?

Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Christian Guhl am 16. Oktober 2006, 11:21:12
Ein freundliches Gesicht machen und das Geld abschreiben ?
Nein, im Ernst - die einzige Möglichkeit den zuviel bezahlten Betrag wiederzu-
bekommen, ist, den letzten Abschlagzahlungen zu widersprechen und die Lastschriften von der Bank zurückbuchen zu lassen. Das geht auch nach den vielzitierten 6 Wochen Rückgabefrist noch. Ich selbst habe erlebt, daß Kunden die Abschlagzahlungen von Mai und Juni noch im Oktober zurückbuchen ließen. Ohne Probleme. Wenn Sie diesen Weg wählen, sollten Sie ihrem EVU mitteilen, daß Sie den Abschlagzahlungen der Monate X+X widersprochen haben und ein Betrag von X zurückgebucht wurde.Begründung : "Es hat sich nach Ihrer Rechnung ein Guthaben ergeben.Dieses wurde nicht vom Versorger zurückgezahlt." Da sich keine Teilbeträge zurückbuchen lassen, muß ein eventueller Differenzbetrag nachüberwiesen werden.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cun am 19. Oktober 2006, 09:23:24
Hallo,

ich habe die Beiträge selbst per Dauerauftrag überwiesen. Ist es möglich auch hier von der Bank zurückbuchen zu lassen? Oder kann ich das Guthaben mit zukünftigen Abschlagszahlungen verrechnen, so wie im Musterbrief unter http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/
energiepreise_runter/site__1703/
"Download Antwort auf Jahresrechnung" beschrieben? Welches Vorgehen ist rechtlich gesichert?

Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 19. Oktober 2006, 09:59:01
@cun:

weder das eine noch das andere! (Aufrechnungsverbot!, nutze mal die Suchfunktion, da würdest Du Dich auf sehr dünnes Eis begeben)

Du solltest das unter Lehrgeld verbuchen und in Zukunft die Abschläge so berechnen, dass am Ende zur Jahresabrechnung nach "Deinem Tarif" eine Nachzahlung etwa in Höhe von 1/12 des Jahresrechnung bleibt. Dann kann Dir die SWM nicht ans Bein pinkeln (die wollen ja immer 1/11 als Abschlag, was ne Frechheit ist) und Du läufst nicht Gefahr, wegen eines etwas milderen Winters wieder in Überzahlung zu kommen.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 19. Oktober 2006, 16:17:59
Die Antwort zu meinem jüngsten Wiederspruch gegen die Erhöhung des Gaspreises zum 1.10.2006 ist höchst einsilbig gworden.

Man hat mein Schreiben zur Kenntnis genommen, und möchte (mal wieder) mangels neuer Argumente nicht mehr mit mir kortrespondieren. Außerdem ist man von den "freundlichen Grüßen" zum "Hochachtungsvoll" übergegengen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Oktober 2006, 18:57:30
@Elch

Dann zeichnen Sie doch demnächst:

"Mit der Ihnen gebührenden vorzüglichsten Hochachtung"

Das kann nicht schaden.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cun am 22. Oktober 2006, 14:56:22
Hallo,

die SWM hat mir eine Rückzahlung von ca. 660 Euro in der Abschlußrechnung ausgerechnet. Daraufhin habe ich meine eigenen Rechnung aufgemacht. Der aus Sicht der SWM (laut der Abschlußrechnung) unstrittigen Betrag wurde bisher nicht zurückerstattet. Mir ist klar, daß die SWM meine auf Basis früherer Gaspreise errechnetes Guthaben nicht zurückzahlen wird. Kann die SWM aber das laut eigener Abschlußrechnung berechnete Guthaben einfach "behalten"? Muß ich diesen unstrittigen Betrag tatsächlich einklagen?

Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 22. Oktober 2006, 15:53:10
@cun:
Wann hast Du denn die Unbilligkeit eingewendet? Von wann ist die Abrechnung? Waren noch andere Forderungen offen?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cun am 23. Oktober 2006, 13:25:10
Hallo,

Unbilligkeit habe ich Anfang diesen Jahres eingewendet. Die letzte Abrechnung  im Sommer/Herbst 2005 habe ich noch normal bezahlt. Da wir den ersten Winter 2005/2006 in unserer Behausung waren, konnte ich den Verbrauch schwer schätzen.
Forderungen hat die SWM bezüglich meines Widerspruches erhoben, da ich die Abschlagszahlung nicht wie gefordert erhöht habe. Seitdem gibt es Mahnungen zum Thema. Weitere Forderungen gibt es nicht. Die 660 Euro sind wie beschrieben der Betrag, den die SWM zur Rückzahlung ausgerechnet hat.

Christian
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 23. Oktober 2006, 13:51:51
also die 660 € ist die Rückzahlung nach Abzug der alten Forderungen (Mahngebühren und Rechnungsbetrag)?
Na dann würde ich mal abwarten, bzw. Nachfragen, wann denn das Geld kommen soll. Hat die SWM eine Kontonummer von Dir?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 24. Oktober 2006, 20:28:17
Hallo in die Runde,

nachdem ich einige Zeit keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen von den SWM erhalten habe, werden nunmehr wieder die offenen Forderungen/einbehaltenen Beträge unter Beifügung eines Kontoauszuges angemahnt.
Hierbei mußte ich abermals feststellen - obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt einer Verrechnung meiner Zahlungen mit einbehaltenen Beträgen widersprochen habe und die von mir geleisteten Zahlungen/Abschlagszahlungen genau bestimmt waren -, dass die von mir geleisteten Zahlungen mit den ältesten Forderungen und mit Mahngebühren von SWM verrechnet worden sind.
Abermals habe ich SWM schriftlich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen, die von den beiden letzten Jahresabrechnungen einbehaltenen Beträge aufgeschlüsselt, die von mir gekürzt geleisteten Abschlagszahlungen beziffert und darauf hingewiesen, dass die belasteten Mahngebühren zu stornieren seien, da wegen des fehlenden Nachweises der Angemessenheit der berechneten Gaspreise somit die Forderungen der SWM nicht fällig seien und somit auch keine Mahngebühren angefallen sein können.
SWM antwortete prompt und erklärt mir, wie die angeforderten Abschlagszahlungen kalkuliert worden sind und dass sie eine Senkung der Abschlagszahlungen nicht vornehmen können. Weiter schreibt SWM: "Den Ihnen zugesandten Schreiben, Gutachten und Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen, da sich weder unsere noch Ihre Argumente geändert haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf weitere Anfragen von Ihnen bezüglich dieser Angelegenheit nicht mehr reagieren werden. Wir fordern Sie auf, die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich und in voller Höhe zu bezahlen. Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten.....Hochachtungsvoll".

Diese und ähnliche Formulierungen haben die SWM mehrmals verwendet. Neu ist das "Hochachtungsvoll". Jedoch ist in diesem Schreiben abermals nicht auf die von mir angeprangerte Aufrechnung eingegangen worden.

Da ich mich der Sammelklage angeschlossen habe, die vermutlich am 18.09.2006 eingereicht worden ist, hoffe ich, dass diese vor der von SWM angekündigten/angedrohten Durchsetzung des Zahlungsanspruchs greifen wird.

Also abwarten und Gas verbrauchen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 25. Oktober 2006, 10:42:31
@kplaczek:
Diese Drohungen der SWM sind doch nur heiße Luft.
Um gegenüber einem §315-Einwender den Zahlungsanspruch durchzusetzen, müsste erst vor Gericht ein billiger Preis bestimmt werden. Vorher besteht überhaupt kein Zahlungsanspruch!
Dazu müsste die SWM die Kalkulation offenlegen und dann evtl. klagen. Es ist momentan nicht zu erkennen, dass die SWM dies vorhat. Oder kennt jemand einen Fall, bei dem die SWM schon einen Verbraucher verklagt hat?
Cool bleiben :cool:
ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cun am 25. Oktober 2006, 12:25:27
@superhase

Zitat von: \"superhaase\"
also die 660 € ist die Rückzahlung nach Abzug der alten Forderungen (Mahngebühren und Rechnungsbetrag)?
Na dann würde ich mal abwarten, bzw. Nachfragen, wann denn das Geld kommen soll. Hat die SWM eine Kontonummer von Dir?


Habe die Abrechnung geprüft. Die Mahngebühren für 2006 (25,-Euro) sind verrechnet worden, die ausstehenden 660 Euro nicht überwiesen. Weitere Forderungen sind nicht offen. Bankkonto ist zwar bekannt, aber unten in der Rechnung steht, daß ich eine angeben soll, sonst wird das Geld mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Danke für den Tip. Dann schreibe ich einfach nochmal.

Auf Grund der Umstellung habe ich für 2 Monate den alten zu hohen Abschlag weitergezahlt. Kann ich den zuviel bezahlten Abschlag verrechnen innerhalb der Abrechnungsperiode?

Der neue Abschlag ist aufs Jahr gerechnet ca. 100 Euro höher als der Verbrauch (MWST schon mitgerechnet) ohnen die Verbrauchsprognose offenzulegen. Kann ich den Abschlag auf Basis des letztjährigen Verbrauchs kürzen? Die Vermieter haben eine moderne Brennwertanlage eingebaut, deshalb wird der Verbrauch eher sinken.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 25. Oktober 2006, 12:45:54
@cun:
Ich würde erst den hohen Abschlag weiter zahlen, bis Dein Geld gekommen ist. Wenn Du vorher kürzt, verrechnen die das gleich wieder mit Deiner Rückzahlung.
Wenns Geld da ist, dann berechne einen neuen Abschlag (alles brutto natürlich):

(vorrauss. Jahressumme - bisher geleistete Abschläge) / (restl. Abschlagstermine + 1)

Diese Berechnung den SWM schriftl. mitteilen.
Dabei kannst Du vielleicht schon Deinen Verbrauch hochrechnen und der SWM mitteilen, warum Du heuer weniger verbrauchen wirst.
Es empfiehlt sich, vor dem letzten Abschlag nochmal zu kontrollieren, ob Du mit diesem nicht in die Überzahlung kommst.
ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: bärlicom am 25. Oktober 2006, 13:06:16
Zitat von: \"kplaczek\"
Hallo in die Runde,

nachdem ich einige Zeit keine Schreiben und Zahlungsaufforderungen von den SWM erhalten habe, werden nunmehr wieder die offenen Forderungen/einbehaltenen Beträge unter Beifügung eines Kontoauszuges angemahnt.
Hierbei mußte ich abermals feststellen - obwohl ich in der Vergangenheit wiederholt einer Verrechnung meiner Zahlungen mit einbehaltenen Beträgen widersprochen habe und die von mir geleisteten Zahlungen/Abschlagszahlungen genau bestimmt waren -, dass die von mir geleisteten Zahlungen mit den ältesten Forderungen und mit Mahngebühren von SWM verrechnet worden sind.
Abermals habe ich SWM schriftlich auf das Aufrechnungsverbot hingewiesen, die von den beiden letzten Jahresabrechnungen einbehaltenen Beträge aufgeschlüsselt, die von mir gekürzt geleisteten Abschlagszahlungen beziffert und darauf hingewiesen, dass die belasteten Mahngebühren zu stornieren seien, da wegen des fehlenden Nachweises der Angemessenheit der berechneten Gaspreise somit die Forderungen der SWM nicht fällig seien und somit auch keine Mahngebühren angefallen sein können.
SWM antwortete prompt und erklärt mir, wie die angeforderten Abschlagszahlungen kalkuliert worden sind und dass sie eine Senkung der Abschlagszahlungen nicht vornehmen können. Weiter schreibt SWM: "Den Ihnen zugesandten Schreiben, Gutachten und Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen, da sich weder unsere noch Ihre Argumente geändert haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf weitere Anfragen von Ihnen bezüglich dieser Angelegenheit nicht mehr reagieren werden. Wir fordern Sie auf, die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich und in voller Höhe zu bezahlen. Zur Durchsetzung unseres Zahlungsanspruchs werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten.....Hochachtungsvoll".

Diese und ähnliche Formulierungen haben die SWM mehrmals verwendet. Neu ist das "Hochachtungsvoll". Jedoch ist in diesem Schreiben abermals nicht auf die von mir angeprangerte Aufrechnung eingegangen worden.

Da ich mich der Sammelklage angeschlossen habe, die vermutlich am 18.09.2006 eingereicht worden ist, hoffe ich, dass diese vor der von SWM angekündigten/angedrohten Durchsetzung des Zahlungsanspruchs greifen wird.

Also abwarten und Gas verbrauchen.



Hallo,
ich habe ebenfalls schon x-mal bei den SWM angerufen und mich über die Verbuchung der Abschl.Zlg. auf meine "Rückstände"beschwert. Laut deren tel. Auskünften ist es nicht möglich, die mtl. Abschlagszlg. dahin zu buchen wo sie hingehören.
Frage an unsere Experten: Wie kann ich dauerhaft verhindern, daß die SWM Zahlungen falsch buchen?
mfg
Toni L. München
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 26. Oktober 2006, 10:00:38
Zitat von: \"bärlicom\"
Frage an unsere Experten: Wie kann ich dauerhaft verhindern, daß die SWM Zahlungen falsch buchen?
mfg
Toni L. München


Das kannst Du gar nicht verhindern. Die SWM wolllen entweder nicht (Verwirrungsstrategie), oder sind zu doof (zumindest manche Leute dort), oder haben wirklich ein so miserables Buchungssystem.

Die einzige Möglichkeit: Schenke der SWM ein besseres Buchungsprogramm ;)

Nee, im Ernst: Du musst eh jedes Jahr selbst abrechnen, und dann kann Dir ja egal sein, was auf der SWM-Rechnung steht - ist dann deren Problem.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: bärlicom am 26. Oktober 2006, 14:38:11
Zitat von: \"superhaase\"
Nee, im Ernst: Du musst eh jedes Jahr selbst abrechnen, und dann kann Dir ja egal sein, was auf der SWM-Rechnung steht - ist dann deren Problem.

ciao,
sh


Hallo sh,
das Problem ist nur, daß die Brüderschaft SWM meine Abschl.Zlg. 2006 auf die Nachforderungen 2005 und 2006 bucht. Dann dauerts nicht lange und die alten Sachen sind getilgt und die laufenden Zahlungen offen. Dann brauchen die freundlichen Herrschaft nicht gegen mich klagen und nix nachweisen. So einfach geht das bei denen. Für mich heißt das jedes Monat: Einspruch gegen die Verbuchung usw. Irgendwan bin ich mürbe und häng mich tot. Hat schon mal jemand versucht dort einen verantwortlichen persönlich anzutreffen? Wäre interessant, ein Gespräch mit Mühlhäuser und Consorten....
Falls jemand noch einen Tipp für mich hat: bitte schreiben, schreiben.....
Grüße aus Neuhausen
Toni L.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 26. Oktober 2006, 14:44:36
@bärlicom:
Dann würde ich alle Zahlungen ganz einstellen. Siehe Diskussion hier an anderer Stelle im Forum. Schließlich ist nach Billigkeitseinrede erst mal gar nichts fällig. Zumindest kannst Du der SWM damit drohen, oder Ihnen schreiben, dass Du alle weiteren Zahlungen erst mal einstellst, bis die SWM Deine Zahlungen richtig verbucht. Vielleicht wachen die Brüder dann mal auf. Wenn sie das nächstes Jahr bei mir auch so machen, dann werde ich jedenfalls meine Zahlungen ganz einstellen.
ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elektriker am 27. Oktober 2006, 09:53:21
oder Stadtrat Offman einschalten:
http://www.stadtwerke-beschwerden.de/

Gruß  Elektriker
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: baj am 30. Oktober 2006, 10:49:38
Hallo,

nachdem ich meiner letzten Mahnung wieder einmal widersprochen habe,
erhielt ich nun ein Schreiben von SWM mit einem Gutachten von Deloitte über die Gaspreiserhöhungen und einem weiteren Gutachten von Deloitte über die Ermittlung der Rohmarge aus dem Gastarifkundengeschäft.
Damit verbunden ist die Behauptung, dass damit die Berechnungsgrundlagen "mehr als ausreichend dargelegt" seien.
Lt. Gutachten sei die Rohmarge am Beispiel eines 22.000 kWh/Jahr-Haushalts in
2004 ca 4,3%
2005 ca -1,2%
2006 ca -0,2%
hoch gewesen.

Ist dieses Gutachten bereits bekannt?
Ist damit die Billigkeit des Gastarifs nachgewiesen?

Gruß und Dank für interessante Beiträge!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 30. Oktober 2006, 11:04:29
Hallo baj,

ja, die Gutachten sind bekannt,
nein, die Gutachten reichen nicht aus, sind fürn Arsch...  :twisted:

Selbst in den Gutachten steht, dass die Beurteilung des Gasgesamtpreises und der Billigkeit des Gaspreises nicht Gegenstand des Gutachtens ist. Das sagt alles!

Die SWM müssten die gesamte Kalkulation nachvollziehbar offenlegen, haben sie nicht gemacht. Nach §315 wird im Zweifelsfall die Billigkeit durch Urteil bestimmt, also vor Gericht. Warum geht die SWM nicht vor Gericht, um einmal (ein Präzedenzfall würde zur Überzeugung ja genügen) die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigen zu lassen und dann ein für allemal Ruhe vor den Protestlern zu haben? Na? Klingelts? Antwort ist evident!  :idea:

Vor allem ist zu bedenken, dass die SWM an der Erdgas Südbayern massiv beteiligt ist, und deren Zwischenhandelspreise schon nicht der Billigkeit entsprechen. Ich denke, dass die SWM den Gewinn am Gasgeschäft dorthin verschiebt, um dann solche lächerlichen Gutachten präsentieren zu können. Es ist also eigentlich auch eine Kalkulationsoffenlegung der Erdgas Südbayern erforderlich, bzw. die SWM hätte selbst die Unbilligkeit der Gaspreise der Erdgas Südbayern zu rügen und dagegen vorzugehen.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, und nur die Gaspreise der SWM seit 2004 mit den Gasimportpreisen (sog. Grenzübertrittspreise) laut statistischem Bundesamt verglichen. Ergebnis: Die Importpreise stiegen um ca. 0,34 ct/kWh, und die SWM-Gaspreise im gleichen Zeitraum um 1,79 ct/kWh.  Die Förderung des Gases u.a. in Russland und der Transport über tausende von Kilometern ergibt einen Gasimportpreis von derzeit irgendwo bei 1,4 ct/kWh. Die Weiterverteilung in Deutschland bis zum Endkunden in München macht daraus dann 5,5 ct/kWh (alles netto versteht sich). Das ist nicht nachvollziehbar. Wo das Geld hängen bleibt, darf geraten werden (EON-Ruhrgas, Erdgas Südbayern, SWM. sonst noch wer?).

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 30. Oktober 2006, 14:24:06
Zitat von: \"superhaase\"
Hallo baj,

ja, die Gutachten sind bekannt,
nein, die Gutachten reichen nicht aus, sind fürn Arsch...  :twisted:

Selbst in den Gutachten steht, dass die Beurteilung des Gasgesamtpreises und der Billigkeit des Gaspreises nicht Gegenstand des Gutachtens ist. Das sagt alles!

Die SWM müssten die gesamte Kalkulation nachvollziehbar offenlegen, haben sie nicht gemacht. Nach §315 wird im Zweifelsfall die Billigkeit durch Urteil bestimmt, also vor Gericht. Warum geht die SWM nicht vor Gericht, um einmal (ein Präzedenzfall würde zur Überzeugung ja genügen) die Billigkeit ihrer Gaspreise bestätigen zu lassen und dann ein für allemal Ruhe vor den Protestlern zu haben? Na? Klingelts? Antwort ist evident!  :idea:

Vor allem ist zu bedenken, dass die SWM an der Erdgas Südbayern massiv beteiligt ist, und deren Zwischenhandelspreise schon nicht der Billigkeit entsprechen. Ich denke, dass die SWM den Gewinn am Gasgeschäft dorthin verschiebt, um dann solche lächerlichen Gutachten präsentieren zu können. Es ist also eigentlich auch eine Kalkulationsoffenlegung der Erdgas Südbayern erforderlich, bzw. die SWM hätte selbst die Unbilligkeit der Gaspreise der Erdgas Südbayern zu rügen und dagegen vorzugehen.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, und nur die Gaspreise der SWM seit 2004 mit den Gasimportpreisen (sog. Grenzübertrittspreise) laut statistischem Bundesamt verglichen. Ergebnis: Die Importpreise stiegen um ca. 0,34 ct/kWh, und die SWM-Gaspreise im gleichen Zeitraum um 1,79 ct/kWh.  Die Förderung des Gases u.a. in Russland und der Transport über tausende von Kilometern ergibt einen Gasimportpreis von derzeit irgendwo bei 1,4 ct/kWh. Die Weiterverteilung in Deutschland bis zum Endkunden in München macht daraus dann 5,5 ct/kWh (alles netto versteht sich). Das ist nicht nachvollziehbar. Wo das Geld hängen bleibt, darf geraten werden (EON-Ruhrgas, Erdgas Südbayern, SWM. sonst noch wer?).

ciao,
sh


Ich glaube Du hast die ESB (Erdgas Südbayern) mit der Bayerngas GmbH verwechselt. Die Baerngas ist Vorlieferanat für die ESB, SWM, SW Landshut, SW Augsburg uvm.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 30. Oktober 2006, 14:31:59
Zitat von: \"Elch\"
Ich glaube Du hast die ESB (Erdgas Südbayern) mit der Bayerngas GmbH verwechselt. Die Baerngas ist Vorlieferanat für die ESB, SWM, SW Landshut, SW Augsburg uvm.


Dat kann sein, sorry....
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 13. November 2006, 20:18:35
Hallo in die Runde,

nach umfangreichem Schriftwechsel ist es mir nunmehr gelungen, dass SWM meine Zahlungen den entsprechenden offenen Posten (Jahresrechnungen und den einzelnen angeforderten Abschlägen) zugeordnet hat. Auch sind die bisher belasteten Mahngebühren von SWM storniert worden (wenn Nachweis der Angemessenheit nicht erbracht wird, ist auch die Forderung der SWM nicht fällig, so dass Mahngebühren nicht anfallen können).

Die Sammelklage ist am 18.09.2006 beim Landgericht München eingegangen. Erster Termin wird am 08.02.2007 sein.

Ihr solltet weiterhin hartnäckig sein und entsprechend den hier im Forum hinterlegten Rechtshinweisen und Musterbriefen - sowohl hinsichtlich der Preiserhöhungen, Jahresrechnungen, angeforderten Abschlägen, Verrechnung von geleisteten Zahlungen, Mahngebühren und Drohungen der SWM - tätig werden.

Evtl. sollte der Versuch unternommen werden, sich der Sammelklage anzuschließen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 16. November 2006, 19:07:27
Ich hatte meine Jahresrechnung im Mai bekommen. Natürlich hab ich nur nach den alten Preis bezahlt.
Jetzt muß man ja monatlich die Abschläge zahlen. Ich bekam dann eine Mahnung nach ca. 3 Monaten nach meiner Jahresrechnung. Zuerst dachte ich, die haben meine laufenden Abschläge nicht richtig verbucht und denen geschrieben die solln doch mal detailiert eine Aufstellung machen. Die haben einfach die laufenden Abschläge mit der alten Forderung verrechnet und meinten in der Sache wäre schon genug geschrieben und sie schreiben mir hierzu nix mehr.
 
Nach dieser Mahnung hab ich jetzt nix mehr gehört, ist jetzt auch fast wieder 3 Monate her. Bei meinen Überweisungen gebe ich immer den Monat an, für welchen Zeitraum meine Abschlagszahlung gilt.

Jetzt warte ich einfach mal ab. Die Klage ist ja eingereicht, ich wollte zwar auch daran Teilnehmen und hatte mich "beworben", aber es wurden ja von 300 Interessenten nur 140 ausgesucht, weil wohl die Sichtung der einzelnen Fälle recht zeitaufwendig ist.

@ Superhaase
Ich denke allen, die aktiv an der Sammelklage jetzt teilnehmen ist es vermutlich untersagt, Informationen darüber auszutauschen.

Ich schau in regelmäßigen Abständen auf www.gaspreisrebellen.de
wobei die  Seite wohl nicht so aktuell ist; dass die Verhandlung schon einen Termin bekommen hat, steht nämlich nicht drinnen
Ist dieser Termin öffentlich?

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 22. November 2006, 11:32:46
Die Sammelklage ist am 18.09.2006 beim Landgericht München eingegangen. Erster Termin wird am 08.02.2007 sein. Es handelt sich um einen Gütetermin, beim Scheitern erfolgt eine Verhandlung. Thema ist die Unangemessenheit der Gaspreise der SWM.

Was die Verrechnung der geleisteten Zahlungen mit den ältesten Einbehaltungen anbelangt, hartnäckig bleiben und schreiben, schreiben, schreiben..., auf die Rechtsgrundlagen verweisen. Hinweise hier im Forum können als Hilfe dienen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 17. Dezember 2006, 19:06:49
halllo zusammen,
bei mir schauts zurzeit so aus: immer die gleichen briefe der swm, immer die gleichen widersprüche von mir. ein wenig öde. das einzige, was sich ständig ändert, ist die höhe der angeblich offenen forderungen, die ja wegen dem widerspruch sowieso ÜBERHAUPT NICHT fällig sind. nicht früher oder später, auch kein kleines bisschen. trotzdem die "mahnungen", zahlungserinnerungen und schlicht unnachvollziehbare  kontoauszüge, die keine gemeinsamkeiten seitens der swm erkennen lassen. die angeblichen forderungen wechseln nach windrichtung. das hochtechnisierte abrechnungssystem sieht nach meiner einschätzung so aus: auf der einen seite des kellergewölbes ein waschkorb für die eingehenden briefe, auf der anderen seite der hühnerstall. darin die pc-tastatur (alle tasten bis auf die enter-taste sind mit einer schablone abgedeckt), auf die zeitgesteuert immer wieder mal ein paar weizenkörner fallen, die hühner tun das, was sie nicht lassen können: draufpicken. also geht immer mal wieder eine "mahnung" oder ähnliches raus. das ist der EINZIGE GRUND, warum am abrechnungssystem der swm nichts zu ändern ist. und darum ist auch immer die EDV schuld.  :lol:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Dezember 2006, 13:36:14
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/934/95839/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hko am 22. Dezember 2006, 11:09:30
halllo zusammen,
ich habe erst jetzt diese Forum gefunden, daher auch erst heute meine Frage (ich wohne in Hessen, Problem gehört aber sachlich durchaus auch hier her).

zunächst eine Auflistung:
Widerspruch wegen Unbilligkeit usw (Musterbrief) Anfang März 2006
danach
10 Mahnungen erhalten
11 Briefe mit den üblichen Desinformationen und Drohungen
2 rechtswidrige Abbuchungen (zurückgeholt und den korrigierten Wert überwiesen)
1 Abschaltversuch (bin Hausbesitzer, Zutritt dem Abschalter nicht gestattet, daher nur Versuch)

Nach der 2. Mahnung, dem 3. Brief und den beiden rechtswidrigen Abbuchungen habe ich mir gedacht, wenn die Mahngebühren in Höhe von 7,- Euro verrechnen wollen, dann ich doch wohl auch. Ab Mai 2006 enthalten alle meine Schreiben als Abschluss folgenden Absatz:

Für dieses Schreiben berechne ich Ihnen zur Deckung meines Zeitaufwandes und meiner Kosten einen Betrag von 7,00 Euro, den ich Ihnen bei der fälligen Endabrechnung von Ihrem Rechnungsbetrag abziehen werde.

Kann ich meinem Stromversorger (e.on Mitte) eine derartige Gegenrechnung stellen? Schließlich habe ich ja sehr viel Zeit investiert und auch Kosten gehabt.

Gruß und Dank für interessante Beiträge
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 25. Dezember 2006, 12:04:53
Die BNE hat den SW//M die Netzentgelte für Strom um 16% gesenkt. Ob das Auswirkungen auf den Strompreis hat? Ich denke mal nein, denn man hat die das "Zugeständnis" gemacht die Netto-Preise bis midestens Mitte des Jahres 2007 konstant zu halten....  :shock: Interessant wäre eher ob die Konkurrenten dadurch billiger werden. Denn Yello hatte in M ja bisher rund 20 % höhere Preise als im Umland (zB Dachau)
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17513&g=power
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 25. Dezember 2006, 13:04:56
@hko,

bin mal gespannt, wie die reagieren werden.

Sicherlich werden die Ihnen die 7 € wiederrum in Rechnung stellen, wenn Sie von den Abschlägen/Rechnung dies abziehen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 28. Dezember 2006, 17:47:35
Und hier die Reaktion der SWM zu den gesenkten Netzentgelten (ohne weiteren Kommentar... :twisted:) http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20061228.html
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 28. Dezember 2006, 19:02:31
@Elch,

klingt ja  ganz so, als ob die SWM selbst den Antrag auf Senkung der Netzentgelte gestellt hätten. :shock:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 29. Dezember 2006, 10:52:19
"Lustigerweise" ist die Pressemitteilung der SW//M zum Thema "Netzentgelte" jetzt wieder verschwunden..... *Grübel*
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 30. Dezember 2006, 13:00:22
Zitat von: \"Cremer\"
@Elch,

klingt ja  ganz so, als ob die SWM selbst den Antrag auf Senkung der Netzentgelte gestellt hätten. :shock:


Ja, so können die SW//M wieder einmal besweisen, daß sie alles tun um steigende Strompreise für die Kunden abzuwenden *rotfl*  :shock:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 03. Januar 2007, 21:40:43
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,457582,00.html
liebe grüße
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 03. Januar 2007, 22:01:12
die stadtwerke münchen sind auf platz 612 (!) und um 24% teurer als der günstigste anbieter im vergleich:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,457597,00.html
 :oops:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 04. Januar 2007, 16:27:42
OB Ude schießt jetzt den Vogel ab: "Heizen für die Stadtkasse" :shock:  :evil:  :twisted:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=17606
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2007, 16:34:26
@Elch

Möglicherweise handelte es sich um eine gelungene Comedy des OB- Bruders:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5210
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 04. Januar 2007, 16:38:52
ich habe auch keine geldgeschenke zu machen, weder für die swm oder indirekt für ude. so einfach ist das. deswegen verschenke ich auch kein geld an die swm!

@ rr-ee-ft: ich möchte mich bei dieser gelegenheit für ihre aufschlussreichen beiträge hier im forum bedanken, und für ihre geduld und ausdauer!
ausserdem haben sie mich schon oft genug mit ihrem trockenen humor zum lachen gebracht! :)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 04. Januar 2007, 19:28:19
Hier liest sich das Ganze etwas "diplomatischer":
http://www.sueddeutsche.de/,zm1/muenchen/artikel/78/96981/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 05. Januar 2007, 14:33:28
Jetzt haben auch noch die "armen" Stadtwerke eine Stellungnahme veröffentlicht:
http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20070104.html

Ein Paar Punkte sind hier besonders interessant:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 08. Januar 2007, 13:21:46
Ja, der Internet-Tarif mit der Jahresvorauszahlung ist wirklich ein schlechter Witz der SWM.
Da sieht man mal, für wie blöd die ihre Kunden halten....  :P
Ich überlege derzeit, von meiner Kürzung auf 25ct/m³ auf eine vollständige Kürzung auf 0 zu wechseln, denn mit einem echten Wettbewerb oder einer gerichtlichen Feststellung eines billigen Preises ist wohl in absehbarer Zeit nicht zu rechnen. Das sollte man eigentlich ausnutzen und vorerst gar nichts mehr zahlen.
ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 08. Januar 2007, 20:18:17
Anscheinend ist man bei den SWM inzwischen schon ziemlich nervös, wie die Hilflosigkeit dieser Pressemitteilung zeigt... Gibt man doch glatt offen zu, wieder wieder zu den alten Margen zurückkehren zu wollen, die möglich waren bevor man sich "für den Kunden aufgeopfert" und auf Marge verzichtet hat hat....  :?

Interessant ist auch der raue Ton der Mitteilung.

http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20070108.html
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 08. Januar 2007, 20:27:27
@Elch

"egalisieren" ist ein markanter Ausdruck.

Im Ergebnis scheint nun  alles egal zu sein.

Wirtschaftsprüfer können dies ggf. bestätigen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 09. Januar 2007, 11:58:50
Hallo,

gerade erkundigte sich ein Techniker der SWM bei uns zu Hause nach einem Termin, um unseren Gasanschuß überprüfen zu können. :?

Das ist in den 6 Jahren, die wir Gas haben das erste Mal.

Ist sowas üblich?

Kann ich den reinlassen, ohne befürchten zu müssen, dass er mir den Hahn abdreht? (Was er natürlich nicht darf)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 09. Januar 2007, 13:41:23
naja, nach meinen erfahrungen mit den swm würde ich ihn nicht reinlassen. mit dem,was die swm darf und was nicht, sage ich mal vorsichtig, scheut sie sich nicht sich im grauen bereich zu bewegen... ich würde ein schrifltiches hausverbot erteilen (bis auf widerruf), wenn der zähler sich im eig. haus / der eig. wohnung, also im eigenen privatbereich befindet. ich denke, zu dem thema gibt es bereits einträge hier im forum. bei mir ist auch ein uraltzähler drin, und ich behaupte mal, die swm würden sich nicht rühren, wenn sie keine eigenen interessen hätten...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 09. Januar 2007, 16:53:54
@ burt13de

bei uns hat vor ca einem halben Jahr auch jemand von der Stadtwerke geklingelt, weil er die Gasleitung überprüfen wollte. Nachdem meine Schwester schon ca 3 Wochen vorher von Ihrem Stadtwerkebesuch erzählt hatte, war ich etwas vorgewarnt.
Ich hab ihn dann mit einem mulmigen Gefühl reingelassen und er hat mit einem Gerät die Rohre der Gasleitung auf Dichtheit überprüft. Ich glaube die sind auch nur bis zum Zähler zuständig. Unser Kaminkehrer hatte das auch mal gemacht.

Von offenen Rechnungen hatte er nix gesagt, auch der Zählerstand interessierte ihn nicht. Im Ganze lief die Aktion 5 Minuten.

Die Gasleitung darf er ja ohne schrifltiche Vorwahrnung mit Terminsetzung garnicht sperren, soweit ich weiss.  Ich glaube wenn er sich auch da zu schaffen gemacht hätte, dann hätte ich ihn rausgeschmissen. Er war ein kleiner hagerer Typ.

Gruß Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Januar 2007, 18:39:32
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/458/97361/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 09. Januar 2007, 21:23:37
Danke für die Antworten.

Ich habe mich auch heute Abend noch in der Nachbarschaft umgehört. Der Techniker hat die halbe Siedlung abgeklappert. Bei einigen war er heute schon, die zahlen übrigens den vollen Preis. Na ja - wer\'s Geld hat. :wink:

Es wird wohl wirklich nur die Dichtheit überprüft; eine Sache von ein paar Minuten.

Ist schon traurig, dass man denen immer erst mal das Schlimmste zutraut. Die sollten sich mal ein Beispiel am Stadtwerke-Ableger Mnet nehmen. Günstiges Telefon und DSL bei gutem Service. Aber da haben sie auch kein Monopol.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 10. Januar 2007, 15:15:44
@burt13de
ich hab nur ziemlich schräge sachen zum thema gaszählerwechsel auf der offmann-seite gelesen...
die swm sind aber schon auf dem richtigen weg, wenn sie mal prüfen, ob bei ihnen alles dicht ist... da können einem ja auch zweifel kommen... :wink:
wenn man schon mal schaut, ob alles dicht ist, kann man ja auch mal nachsehen, ob alles billig ist, oder? tschuldigung, aber ich kann mir die kommentare langsam nicht mehr verkneifen, weil das ganze eine farce ist... man muss halt geduld haben...
lg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: spaghetti am 11. Januar 2007, 12:59:26
Hallo Zusammen,
ich habe auch wegen Unbilligkeit usw. widersprochen, meine Einzugsermächtigung zurückgezogen, manuell überwiesen, inzwischen ca. € 200,00 zuviel gezahlt, Mahnungen, Androhungen und, und und erhalten.

Nun haben mir aber die SWM Ende Dez. 06 wieder eine Mahnung gesandt. Dem waren neue Vertragsbedingungen für M-Strom privat Kompakt und eine neue Preisliste beigefügt. Diese Bedingungen sollten ab 01.01.07 gültig sein, sofern man diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies habe ich getan und erhalte nun ein Schreiben mit folgendem Text:

[/quote] Grund für die Anpassung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für M-Strom privat war die neue Grundversorgungsordnung Strom (GVV Strom), die die bisherigen Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) mit Wirkung zum 08.11.06 ersetzt hat. Diese neue Verordnung haben wir den Allgemeinen Vertragsbedingungen sämtlicher Privatkundenverträge zugrunde gelegt. Aus diesem Grunde können wir die bisherigen Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht mehr aufrechterhalten. Bitte beachten Sie, dass Ihr M-Strom privat Vertrag aus diesem Grund nicht fortgeführt werden kann.

Leider liegt uns Ihr Vertrag nicht vor. Bitte senden Sie uns eine Kopie der Vertragsbestätigung für den M-Strom privat Vertrag zu.
Zitat


Wie ist das zu verstehen? Werden die mir den Strom abschalten, weil das als Kündigung verstanden werden muss und welche Bestätigung soll ich schicken?

Kann mir hier jemand einen guten Rat geben.
Danke und viele Grüße
Spaghetti
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: spaghetti am 11. Januar 2007, 13:02:07
Habe mich mit der Formatierung etwas vertan. Denke aber, es ist verständlich.
Gruß Spaghetti
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 11. Januar 2007, 13:24:14
@spaghetti
ich verstehe das noch nicht ganz, kenne es aber, dass die swm in ihren schreiben gerne alles so vermischen (und zum eigene vorteil auslegen) bis man es kaum noch versteht. die änderung der gvv ist nicht sache der stadtwerke, siehe infos auf enrgienetz.de. diese änderung hat änderungen zur folge, an die sich die stadtwerke halten müssen. was du schreibst, macht den eindruck, als würden die swm damit einen tarifwechsel verküpfen wollen, oder verstehe ich das falsch? hast du nun der änderung widersprochen? wenn ja, der änderung wovon? von den vertragsbedingungen der swm oder der gvv?
vielleicht brauchbare infos:
http://www.energienetz.de/index.php?itid=340&&org_search_str=%E4nderung%20gvv%20strom&search_or_and=1&search_choice=1#cont_id_5171
http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1700/content_news_detail__5726/back_cont_id__1129/
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: spaghetti am 11. Januar 2007, 14:42:56
@deraffe

Mit der Post kam eine Seite "M-Strom privat Kompakt, Bruttopreisanpassung / Neue Allgemeine Vertragsbedingungen" mit den Preisangaben bisher und künftig, wegen der erhöhten MWst ab 01.01.07. Der Nettopreis der hier angegeben ist, ist aber höher als ich akzeptiert habe. Diesem Preisblatt waren neue "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferung von M-Strom privat" beigefügt, die lt. Preisblatt ab 01.01.07 gültig sein sollen, sofern man ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Mein Widerspruch lautete:
Zitat
Ihre neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Lieferung von „M-Strom privat“, gültig ab dem 01.01.2007 habe ich erhalten. Hiermit widerspreche ich diesen neuen Vertragsbedingungen ausdrücklich. Der von mir unterzeichnete Versorgungsvertrag mit den seinerzeit gültigen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Elektrizitäts- und Gasversorgung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Nachdem Du nun so genau nachhakst, hoffe ich, dem richtigen Passus/Formular widersprochen zu haben.

Viele Grüße
Spaghetti
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: spaghetti am 11. Januar 2007, 14:57:25
@ deraffe
Hier noch ein PS:
Den Vertragsbedingungen habe ich widersprochen, weil dort steht, die SWM sind berechtigt, die Preise zu ändern und dass der Vertrag das Bestehen einer Einzugsermächtigung voraussetzt, ansonsten kann der Vertrag von seiten der SWM gekündigt werden. Damit wollte ich nun nicht einverstanden sein, da ich Gas und Strom beziehe und glücklicherweise keine Einzugsermächtigung habe.
Gruß Spaghetti
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: axel am 11. Januar 2007, 18:14:37
Hallo,
ich habe eine Frage zur Zwischenabrechnung.
Am 31.12.06 habe ich der SWM per E-Mail meine Verbrauchsdaten für Strom und Erdgas mitgeteilt, mit der Bitte um eine Zwischenabrechnung.

Mein Verbraucherjahr läuft normal von April bis April.

Da ich aber am ALG 2 hänge, wollte ich wissen ob meine Sparmaßnahmen seit der letzten Abrechnung ausreichen. Ich habe die vergangenen Jahre schon gewaltig mit den Abrechnungen zu tun gehabt. Außerdem wurde mir bei Ratenzahlung gleich mal die Gaspreisverweigerung untersagt. Das möchte ich unbedingt in Zukunft vermeiden. Außerdem kostet so eine Ratenzahlungszusage auch immer 20 Euro. Von denen kann man es wirklich lernen wie man sein Geld macht.

Jetzt wurde mir schriftlich mitgeteilt dass es die Zwischenabrechnung nur gegen eine Zahlung von 17,79 Euro (komischer Betrag) gibt.
Leider habe ich zu diesem Thema hier nichts mit der Suchfunktion gefunden und möchte wissen ob das so rechtens ist.
Danke schon mal im Voraus für die Antworten.
MfG
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 11. Januar 2007, 22:12:32
@axel,

zur Zwischenabrechnung sind die Versorger nicht verpflichtet, deshalb Extrakosten.

Sie könne aber sicherlich dies selbst berechnen, nehmen Sie die letzte Jahresabrechnung zur Hiulfe
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 11. Januar 2007, 22:14:41
@spaghetti,

der Versorger legt Ihnen eine Vertragsänderung vor bzgl. der Bedingungen, Änderung von AVBEltV auf StromGVV.

Gleichzeitig wird er wohl den Arbeitspreis angehoben haben.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 16. Januar 2007, 11:51:57
@ axel

hallo axel,
soweit ich es sehe, können die swm dir die gaspreisverweigerung, also den widerspruch gegen die unbilligkeit des gaspreises nach § 315 BGB, nicht untersagen. dass sie dir in eine ratenzahlung dann nicht einwilligen, ist eine andere sache.
da du alg-empfänger bist, könntest du auch ein (so weit ich weiß: zinsloses) darlehen bei der arge/arbeitsagentur beantragen und dort ratenweise zurückbezahlen. damit könntest du bei preiserhöhungen der swm einrede bzw. widerspruch wegen unbilligkeit erheben, um nicht die erhöhten preise zu zahlen.
um bei den gaskosten den überblick zu behalten, kannst du die zählerstände bei jeder preisveränderung oder monatlich ablesen, was die berechnung vereinfacht. hier auf dem forum oder energienetz.de gibt es hilfestellungen dazu, auch eine exceltabelle zur berechnung gibt es, soweit ich weiß. ansonsten kannst du hier nochmal fragen oder mir eine private nachricht (PN) senden, die dann nicht öffentlich ist.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 21. Januar 2007, 22:40:49
http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/sz-interview.html

hier ein Interview mit Dr. Kurt Mühlhäuser

was ich besonders lächerlich finde, dass er sagt, dass er erst zum 1. April den Gaspreis senken kann, weil er die Kunden 6 Wochen vorher darüber informieren muß. Der Druck für diese Schreiben bräuchte so lange.

Also ich bin ja bei einer Gaspreiserhöhung nie persönlich darüber informiert worden. Da hat es doch auch genügt, es in der Zeitung zu veröffentlichen.

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 22. Januar 2007, 14:51:50
Interessant ist auch der Passus, daß für den Fall des aufkommenden Wettbewerbs die Preise wenn nötig auch stärker gesenkt werden müssen als die Bezugspreise sinken um "günstigster" Anbieter zu bleiben.

Anscheinend ist wohl doch noch "etwas" Luft in den Preisen, was man somit zugibt.......  :shock:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 25. Januar 2007, 21:32:08
In den Lokalen Zeitungen war heute zu lesen, daß SW//M-Chef Mühlhäuser zum April eine "deutliche" Preissenkung angekündigt hat. Diese soll eventuell gar im 2-stellingen Bereich Bereich sein. Anscheinend ist aber auch schon die Netzentgelt-Senkung mit berücksichtigt.

Ich will gar nicht wissen, wie viel Luft da noch din ist...  :shock:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 31. Januar 2007, 13:10:57
ich zahl seit ein paar Monaten (seit meinem Unbilligkeitseinwand) nur noch 25ct/m³ inkl. MWSt.
Das ist etwas mehr als der Importpreis.
Damit dürfte ich mit einiger Sicherheit keinen überhöhten Preis zahlen.
Von mir aus braucht sich nichts zu ändern - solange die SWM stillhalten, bin ich zufrieden.
ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 01. Februar 2007, 21:15:15
Auf der Gaspreisrebellen Seite steht, dass die Gerichtsverhandlung jetzt doch nicht am 08.02.07 stattfindet. Sie wird ausgesetzt.
Was soll das heißen? Warum diese Verzögerung? Will die SWM Zeit schinden?

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 02. Februar 2007, 08:13:53
Vielleicht haben die Kläger einen Rückzieher gemacht, weil sie geschnallt haben, dass diese Klage nichts bringen wird, wenn die SWM nicht mitspielen? Wenn die SWM nichts offenlegt, dann wird die Klage abgewiesen - und die SWM schlachtet das dann in der Presse als Sieg aus und behauptet, die Billigkeit ihrer Preise wäre vom Gericht bestätigt worden, auch wenn es nicht stimmt.... somit erreichen die Kläger eher das Gegenteil von dem, was sie beabsichtigen...

Oder das Gericht und die Beteiligten wollen ein Urteil eines höheren Gerichts abwarten?

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 02. Februar 2007, 12:49:27
So, nun kann der geneigte Kunde auch in München den Gasversorger wechseln. e-wie-einfach (EON-Tochter) bietet jetzt auch Gas an.
Das neue Angebot soll immer 2 cent pro m^3 günstiger sein als der Allgemeine Tarif der SWM. Die Grundgebühr ist gleich. Senkungen weden zeitgleich weitergegeben, Erhöhungen mit 1-monatiger Verzögerung. Wobei der bei Vertragsabschluß geltende Preis als Höchstpreis für ein Jahr gilt.

Interessant ist hierbei, wie die SW//M nach diesem Angebot der günstigste Anbieter bleiben wollen wie es Hr. Dr. Mühlhäuser ankündigt. Denn die SW//M müssen so auf jeden Fall mit Sonderverträgen arbeiten, was ja bisher vermieden wurde. (vom lächerlich Internet-Tarif mal abgesehen).

Ende nächster Woche soll laut SZ eine PK der SW//M stattfinden. Ich binb ja mal gespannt....
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: no_limitz am 07. Februar 2007, 12:07:49
Na ja, wenigstens kommt jetzt etwas Bewegung in den Markt. Der große Wurf ist es aber auch nicht. 2cent billiger? Na ja, wenn wie hier oft diskutiert, der Gaspreis rund 25% über dem eigentlichen "angemessenen Preis" liegt, dann wirken die 2 cent  eher als Werbegag (für Leute die nicht rechnen können)
Eine Krähe hackt bekannlich einer anderen keine Auge aus ...

Gruss
No_limitz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: taxman am 07. Februar 2007, 14:44:32
Zitat von: \"Elch\"
So, nun kann der geneigte Kunde auch in München den Gasversorger wechseln. e-wie-einfach (EON-Tochter) bietet jetzt auch Gas an.
Das neue Angebot soll immer 2 cent pro m^3 günstiger sein als der Allgemeine Tarif der SWM. Die Grundgebühr ist gleich. Senkungen weden zeitgleich weitergegeben, Erhöhungen mit 1-monatiger Verzögerung. Wobei der bei Vertragsabschluß geltende Preis als Höchstpreis für ein Jahr gilt.

Interessant ist hierbei, wie die SW//M nach diesem Angebot der günstigste Anbieter bleiben wollen wie es Hr. Dr. Mühlhäuser ankündigt. Denn die SW//M müssen so auf jeden Fall mit Sonderverträgen arbeiten, was ja bisher vermieden wurde. (vom lächerlich Internet-Tarif mal abgesehen).

Ende nächster Woche soll laut SZ eine PK der SW//M stattfinden. Ich binb ja mal gespannt....



Bitte dies wegen neuem Eon-Angebot durchlesen:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5513

symbadische Grüße
taxman
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 08. Februar 2007, 11:11:21
http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20070208.html

Besonders aufschlußreich ist der Passus zur Abkehr von der "Mischpreiskalkulation". Mit dem Blick auf die neuen Preise, die für die Region höher als für München selber sind, geben die SW//M explizit zu, daß die Preise bisher für München zu hoch waren.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 08. Februar 2007, 11:21:33
Schön auch, dass SWM auf dieser Site ausdrücklich erklärt, dass ihre Einkaufspreise an den Heizölpreis gekoppelt sind.
Das ist der eindeutige Beweis, dass die Gaspreise nicht der Billigkeit entprechen, ja nie entsprochen haben!
Das wird u.a. von RR-E-ft hier gut beschrieben:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5398

Das werde ich auch später, wenn in ein paar Monaten vielleicht entsprechende höchstrichterliche Urteile zur Billigkeitskontrolle vorliegen, dazu nutzen, die SWM auf Rückzahlung der überhöhten Entgelte für die letzten paar Jahre zu verklagen.
Ich freue mich schon darauf!

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Februar 2007, 13:54:02
@superhaase

Quelle:
http://www.sueddeutsche.de/,zl4/muenchen/artikel/446/101345/


Gaspreise sinken deutlich
Stadtwerke geben nach

Die Stadtwerke verkünden eine "neue Marktstrategie" gegen die Billigkonkurrenz und sinkende Preise. Damit soll man bis zu 13,6 Prozent sparen können.
Von Doris Näger  

...

Künftig bieten die SWM wie beim Strom nicht nur die Grundversorgung, sondern auch einen Vertrag an. Einzige Bedingung: eine Einzugsermächtigung.

...
"Warum nicht schon eher?"

Folge der neuen Preisstruktur ist, dass die Stadt mehr als eine Million Euro aus der Konzessionsabgabe verliert, bestätigt Felix Gertkemper, Sprecher der Kämmerei. Hintergrund: Für Kunden der Grundversorgung bezahlen die SWM 0,4 Cent pro Kilowattstunde Gas an die Stadt, für Vertragskunden lediglich 0,03 Cent.
...


Anmerkung:

Ginge es bei den Gaspreisen um die Einnahmen der Gemeinden, so hätte man eine Regelung wie § 2 Abs. 7 KAV, die eine Gleichstellung fingiert, auch für den Gasbereich geschaffen. Die Gemeinden würden dann weiter sicher die deutlich höhere KA kassieren, egal wer das Erdgas an Haushalte liefert.

Im Gegenzug wäre der Druck genommen, entsprechende Einnahmen für die Stadtkasse über hohe Gewinne der Stadtwerke zu realisieren.

Die sicheren Einnahmen für die Gemeinden aus der KA wären also unbhängiger als die aus den Stadtwerke- Gewinnen, die davon abhängen,  wie sich die Stadtwerke im Vertriebs- Wettbewerb schlagen.

Weiter sicher sind die Gewinne aus dem Netzgeschäft, da diese nach der GasNEV garantiert sind....

Allein durch die Umstellung der Verträge mit Haushaltskunden in München von der Grundversorgung auf die Vertragsbelieferung sinken die Kosten aus der Konzessionsabgabe von 0,40 ct/ kWh (netto) auf 0,03 ct/ kWh (netto), um 0,37 ct/ kWh (netto), was sich in ebensolchen Preissenkungen wieder finden muss.

Unberührt davon müsste es weitere Preissenkungen aufgrund gefallener Heizölpreise geben. Allein durch gefallene Heizölpreise müsste es nach Angaben der Stadtwerke Neuwied, Bonn, Esslingen, RheinEnergie Köln u. a. zu Preissenkungen um weitere 0,5 ct/ kWh (netto) kommen.

Demnach könnten die SWM bei einer Umstellung auf Vertragsbelieferungen (Sonderverträge) die Preise zum 01.04.2007 um 0,87 ct/ kWh (netto) senken.

Die angekündigten Preissenkungen bleiben deutlich dahinter zurück !!!

Nichts anderes gilt aber auch für E.



Zugleich wird deutlich, dass auch und gerade das Angebot der E zumeist zu Lasten der Konzessionsabgaben der Kommunen kalkuliert sein dürfte. Mit dem Preisangebot wird noch nicht einmal die günstigere KA vollständig an die Kunden weitergegeben.



"Hintergrund: Für Kunden der Grundversorgung bezahlen die SWM 0,4 Cent pro Kilowattstunde Gas an die Stadt, für Vertragskunden lediglich 0,03 Cent."



Das dürfte nun ganz klar geworden sein.

Wechselt der Berliner oder Hamburger bisher grundversorgte Koch- Gaskunde, spart E zu Lasten der Stadkasse 0,90 ct/ kWh (netto) Konzessionsabgabe. Der Verbraucher sparte nur 0,24 ct/ kWh und ist betroffen, weil die Konzessionsabgaben in der Stadtkasse fehlen, die Gewinne des Lieferanten auch andernorts versteuert werden.

Alles keine Argumente pro E.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 10. Februar 2007, 14:13:06
Grüß Gott zusammen,

ich habe heute meine Jahresrechnung Gas bekommen und mich erstmal gefreut, weil ich eine Rückzahlung trotz selbst gesenkter Abschlagszahlung bekomme.

Dann habe ich mir das Ganze genauer angeschaut und festgestellt, dass der von mir akzeptierte Nettopreis von 45,64 Ct/m3 von den Stadtwerken immer noch ignoriert wird. Deren Berechnung liegen die hohen Preise von 56,25 und 60,99 Ct/m3 zugrunde.

Der einzige Grund, warum ich eine Rückzahlung bekomme, ist der niedrigere Verbrauch.

Wie ist jetzt mein weiteres Vorgehen?

Ich lege wieder Widerspruch ein, verweise darauf, dass ich auch an der Sammelklage teilnehme und kürze wieder meine Überweisungen, oder?

Kann ich das, was mir die SWM nicht zurückerstattet haben, dann auf die Abschlagszahlungen umlegen, oder habe ich jetzt das Nachsehen, weil der Winter so mild war?

Es geht um ca. 100€ "Guthaben", d.h. ich müsste dann 3-4 Monate gar keine Abschlagszahlung leisten. Kann mir das dann als Grund zum Absperren ausgelegt werden?

Vielen Dank
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 11. Februar 2007, 12:07:52
@elad,

schlecht für Sie, dass Sie ein Guthaben haben.:cry:

Daraus resultiert, dass die Abschläge zu hoch waren.

Sie können nicht verrechnen.



Künftig:

Sie haben bisher noch keinen Widerspruch eingelegt.

Also, Widerspruch einlegen, Abschlagshöhe minimieren, so dass am Ende auf alle Fälle eine Nachzahlung rauskommt.  Dann eigene Jahresrechnung erstellen und nur auf diese die Nachzahlung leisten
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 11. Februar 2007, 12:19:25
@ Cremer: Doch ich habe Anfang 2006 schon Widerspruch eingelegt und meine Abschlagszahlungen reduziert. Habe dafür auch schon genügend Mahnungen kassiert.

Es konnte nur keiner wissen, dass der Verbrauch so gering werden würde in diesem Winter.

Hätte ich jede Woche den Zähler ablesen müssen und dann nur diesen Verbrauch zahlen müssen?

Gruß
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 11. Februar 2007, 12:30:35
@elad,

Sie hätten im vorletzten Monat vor der Jahresrechnung den Zähler ablesen sollen und eine Hochrechnung erstellen. Dann hätten Sie feststellen können, habe ich eine Überzahlung, wenn ja, teilen Sie dem Versorger mit, dass Sie den letzten Abschlag nicht leisten werden wegen Überzahlung.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 11. Februar 2007, 12:41:30
Na super, dann hätte ich mir den ganzen Ärger ja sparen können.

Ich bin gespannt, wer hier seinen Zähler rechtzeitig abgelesen hat. Von der Tatsache, dass der Verbrauch dieses Jahr viel geringer ist als letztes Jahr, dürfte ja jeder betroffen sein.

Da scheint also den Stadtwerken das warme Wetter gerade richtig gekommen zu sein.

Und deswegen haben wir dann das Nachsehen? Gibt es da wirklich keine Lösung?

Gruß
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 11. Februar 2007, 13:06:45
Zitat von: \"elad\"
Na super, dann hätte ich mir den ganzen Ärger ja sparen können.

Ich bin gespannt, wer hier seinen Zähler rechtzeitig abgelesen hat. Von der Tatsache, dass der Verbrauch dieses Jahr viel geringer ist als letztes Jahr, dürfte ja jeder betroffen sein.

Da scheint also den Stadtwerken das warme Wetter gerade richtig gekommen zu sein.

Und deswegen haben wir dann das Nachsehen? Gibt es da wirklich keine Lösung?

Gruß
elad



In unzähligen Treads zu dem Thema wurde schon geschildert,wie man vorgehen muß,um eine Überzahlung zu vermeiden.
Monatlich den Zähler ablesen u.mal eine Hochrechnung machen,hätte gereicht.Macht eigentlich keine Mühe.
Oder wie Cremer schrieb:2 Monate vor der erwarteten Jahresrechnung mal einen Überschlag machen u.dann möglicherweise reduzieren bzw.keinen Abschlag mehr überweisen,wenns auf eine Überzahlung hindeutet.
Ich denke,viele halten es so!

Einige Widersprüchler zahlen sogar überhaupt nicht. :!:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 11. Februar 2007, 13:29:32
Gut, dann noch eine Frage:

Worauf kann man begründen, dass man gar nicht zahlt? Bisher habe ich es immer so verstanden, dass man damit Grund zur Absperrung gibt und man eben gekürzte Abschläge zahlen soll.

Habe das jetzt nirgendwo finden können.

Und noch etwas:

Die Stadtwerke haben ihre Berechnungen bis zum 4.1. angestellt. Da ich aber einen Dauerauftrag hatte, ist Ende Januar noch ein Abschlag überwiesen worden. Kann ich den dann schon zu 2007 dazurechnen? Diese Zahlung fiel ja nicht in den Berechnungszeitraum für die Jahresrechnung, obwohl die SWM das miteinbezogen haben.

Dann könnte ich zumindest diesen Betrag verrechnen?

Gruß
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 11. Februar 2007, 17:39:55
Zitat von: \"elad\"
Gut, dann noch eine Frage:

Worauf kann man begründen, dass man gar nicht zahlt? Bisher habe ich es immer so verstanden, dass man damit Grund zur Absperrung gibt und man eben gekürzte Abschläge zahlen soll.

Habe das jetzt nirgendwo finden können.

Und noch etwas:

Die Stadtwerke haben ihre Berechnungen bis zum 4.1. angestellt. Da ich aber einen Dauerauftrag hatte, ist Ende Januar noch ein Abschlag überwiesen worden. Kann ich den dann schon zu 2007 dazurechnen? Diese Zahlung fiel ja nicht in den Berechnungszeitraum für die Jahresrechnung, obwohl die SWM das miteinbezogen haben.

Dann könnte ich zumindest diesen Betrag verrechnen?

Gruß
elad



zu 1

Mal Treads von AKW NEE lesen oder RA Fricke lesen.
Zum Beispiel hier:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5542&start=15
oder hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=24096&highlight=#24096


Muß allerdings jeder für sich entscheiden.

zu 2
Geleistete Zahlungen,die nicht in den Berechnungszeitraum fallen,aber vom Versorger einberechnet wurden,würde ich persönlich mit neuem Abrechnungsjahr verrechnen.Auf den Zahlbelegen sollte aber schon der Monat vermerkt sein,für den der Abschlag sein soll.
Bei Daueraufträgen ist dies doch wohl nicht der Fall.
Ich zahle lieber selbst und habe somit alles unter Kontrolle.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 11. Februar 2007, 18:13:12
@ hollmoor: Vielen Dank.

Habe jetzt nochmals genauer meine Rechnung angeschaut und auf der Rückseite eine Aufstellung meiner angeblichen Zahlungen gefunden.

Außerdem habe ich im Juli den Stromversorger gewechselt und mir diese Aufstellung meiner Abschlagszahlungen angeschaut.

Eine Abschlagszahlung beim Strom wurde um unerklärliche 5,84€ reduziert.

Bei den Abschlagszahlungen Gas fehlen mir ganze 53€. Einmal wurde wohl Mahngebühr mit eingerechnet. Wahrscheinlich wurden die Forderungen 2005 auch noch mit abgezogen, ist aber nicht nachvollziehbar, da keine Einzeldifferenz diesem Betrag entspricht.

Kurz: mir wird weniger gezahlt zu haben bescheinigt als es tatsächlich und per Kontoauszug beweisbar ist.

Was mache ich damit? Schreiben an die SWM, dass ich erst weitere Abschlagszahlungen zahlen werde, wenn ich eine korrekte Rechnung habe?

Viele Grüße
elad

PS Den Abschlag vom Januar werde ich mit 2007 verrechnen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 11. Februar 2007, 18:20:09
@elad

Wenn du meinst,Fehler in der Abrechnung gefunden zu haben,dann fordere eine neue Abrechnung.Bis dahin ist nichts fällig.
Deine Zahlungen kannst du ja wohl belegen.Kopier sie und füg sie bei,mit entsprechendem Anschreiben u.Begründung dem Versorger zukommen lassen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 11. Februar 2007, 18:28:30
Tja, "wenn ich meine"... das hört sich sehr skeptisch an....

Ich habe 11 x 51 Euro für Gas an Abschlag gezahlt (bis Juni als Teil eines Komplettabschlags für Gas und Strom, wie sich das aufteilt, habe ich den SWM schriftlich mitgeteilt).

In der Rechnung finde ich nicht 11 x 51, sondern Beträge wie 78,-€ 66,16€, 11,84€ und Ähnliches. Dazu dann ab und zu die korrekten 51,-€

Gibt es Bgründungen, das nicht als falsch anzusehen?

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: hollmoor am 11. Februar 2007, 18:44:31
@elad

Ich kenn die Rechnung nicht,deshalb hab ich"meinst" geschrieben.

Wenn du den Preisen 2006 widersprochen hast,muß du doch eh deine
eigene Rechnung,zu den Preisen vor dem Widerspruch,den du bereit bist zu zahlen,aufstellen und dem Versorger zukommen lassen.
Der Versorger hat doch in der Jahresrechnung nach seinem gefordertem Preis abgerechnet.

Wie der jedoch auf andere eingehende Abschlags-Zahlungsbeträge kommt,kann ich dir auch nicht sagen.
Den Nachweis deiner Zahlungen u.die Höhe an sich hast du und DAS ist maßgebend.
Am Ende zählt eigentlich nur die richtige Endsumme.

Nun gehört der Tread aber schon bald in "Ich brauche Hilfe"
sonst gibts bald Ärger! :wink:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Monaco am 12. Februar 2007, 07:56:39
@elad

Ein ähnliches Problem hatten/haben wir auch. Unser Versorger hatte in seiner letzten Jahresrechnung auch unsere stets eindeutig zweckgebundenen Abschläge eigenmächtig gekürzt. Daraufhin hatten wir ihm folgendes mitgeteilt:

Wegen Verstoß gegen §30 AVBGasV weisen wir die Rechnung jedoch zurück. In der Position „Abschlagszahlungen“ weisen Sie einen Betrag in Höhe von xxx,xx € aus, obwohl wir insgesamt xxx,xx € für Abschlagszahlungen entrichtet haben. Damit weist die Rechnung einen offensichtlichen Fehler auf, welcher verhindert, dass Sie hierauf eine wirksame Forderung begründen können.

Auf Grund des (auch von uns respektierten) Aufrechnungsverbots ist es Ihnen nicht gestattet, Forderungen der abgelaufenen Abrechnungsperiode (2004/05) mit neuen Forderungen zu saldieren. Da die hier offensichtlich verrechnete Rücklastgebühr (x,xx €) vom xx.xx.xxxx – wenn überhaupt - der Jahresrechnung 2004/05 zuzuordnen ist, steht Ihnen nicht das Recht zu, diesen Betrag eigenmächtig von den durch uns eindeutig bestimmten Abschlägen der neuen Abrechnungsperiode (2005/06) abzuziehen.

Wir bitten Sie daher, die Rechnung entsprechend zu korrigieren
.

Da sich unser Versorger derzeit weigert, die Rechnung zu korrigieren, bekommt er das, was ihm derzeit zusteht. Nämlich nichts.

Versuchen Sie doch einfach einmal, ähnlich zu argumentieren und warten Sie mit Spannung ab, was passiert.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 12. Februar 2007, 19:25:20
Hallo Monaco,

vielen Dank. Habe das jetzt auch so gemacht.

Ich bin gespannt, wie die Reaktion ausfällt.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: axel am 14. Februar 2007, 21:12:09
Hallo,
ich habe heute die zweite Mahnung von der SWM bekommen.
Wie ich schon vermutete haben die meine Ankündigung zur Gaspreisverweigerung und Absenkung der Abschlagszahlungen in die Tonne getreten.
Die reduzierte Abschlagszahlung wurde in 2006 von der Mitarbeiterin der Serviceabteilung angenommen (ich war persönlich dort)
und nun die zweite Mahnung.
Die erste ist scheinbar irgendwo im Haus in einem Briefkasten gelandet.
Kennt hier noch jemand dieses Geschäftsgebaren?
Ich habe einen Widerspruch dagegen aufesetzt.
Gibt es noch etwas was ich tun kann?
Danke für die Hilfe und die Tips.
MfG
axel
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 15. Februar 2007, 19:25:51
@ axel

wieviel mahnungen ich bekommen habe, habe ich nicht mehr mitgezählt.
das deine abschläge gekürzt wurden, heisst mit sicherheit noch nicht, dass sie auf einmal den alten preis anerkannt haben. in der endabrechnung ist mit sicherheit wieder mit den neuen preisen gerechnet worden. hab ich wo anderster auch schon gehört.

gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 15. Februar 2007, 20:42:07
Die SWM haben heute in der Süddeutschen zeitung die neuen "Allgemeinen Preise" für München veröffentlicht.

Es gibt jetzt nur noch 3 Preisstufen:
-> alle Preise Brutto in (Klammern) alter Preis

Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 18. Februar 2007, 11:42:20
ich habe auf der swm-seite weder eine pressemitteilung noch "neue" preise entdeckt, nur allgemeines geschwafel.

wenn ich das richtig verstanden habe, versuchen die swm die "neuen" preise mit einem "neuen" vertrag zu verknüpfen, den ja niemand eingehen muss (vertragsfreiheit). einen neuen vertrag abzuschließen würde ja bedeuten, die neuen (preis)bedingungen anzuerkennen, oder? für den laufenden widerspruch / die billigkeits-einrede wäre das ja eher gegen das eigene interesse. kannst du bitte etwas mehr details posten? danke.

ca. 8,6 ct / m^3 gas ist ja wohl nicht billig, oder? ich dachte, die preise sollten ein wenig sinken zum 1.4. ?

   :wink:  ich bin mit den offiziell geforderten preisen der swm nicht ganz auf dem laufenden   :wink:

solidarische grüße an alle, die sich mit ihren gasversorgern geduldig zeigen!  8)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 18. Februar 2007, 16:16:08
ob nun neue Preise, alte Preise oder veränderte Tarifstruktur....
is mir alles schnurzpiepegal :!:

Ich habe vor ein paar Tagen auch eine Mahnung erhalten, nachdem ich damals auf die Zusendung der berühmten Gutachten überhaupt nicht reagiert hatte. Ich hatte in meinem Widerspruch angekündigt, eine freiwillige Zahlung ohne Anerklennung einer Rechtspflicht in Höhe von 96 € Grundgebühr/Jahr und 0,25 €/m³ Gas zu bezahlen. Entsprechend habe ich meine Abschlagszahlungen (per Dauerauftrag) auf 30 € gekürzt, um nicht zu überzahlen. (Die SWM wolten mal 148 €/monat  :P )
Ich werde meine 0,25 €/m³ zahlen, bis die SWM mal ihre Kalkulation offengelegt haben. Von mir aus muss das aber gar nicht sein. Billiger als jetzt kriege ich mein Gas dann ja wahrscheinlich auch nicht ;)

Auf die jetzige Mahnung habe ich wie folgt per Fax reagiert:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie darauf hinweisen, dass es wegen der Erhebung des Unbilligkeitseinwands meinerseits vom XX.XX.2006 an einer fälligen Forderung ihrerseits fehlt. Sie haben mir bisher die Berechtigung für Ihre Preisforderungen nicht wie von mir verlangt dargelegt. Die von Ihnen mir zugesandten Gutachten und das Schreiben vom XX.XX.2006 reichen dazu nicht aus. Ihre Mahnung entbehrt daher jeglicher Grundlage. Ich möchte auf die diesbezügliche Rechtslage hinweisen und Sie bitten, diese zu berücksichtigen! Eigentlich müsste ich bis zur Feststellung eines billigen Gaspreises gar nichts bezahlen, da bis dahin nichts fällig ist.
Bitte unterlassen Sie daher weitere unbegründete Mahnungen!
Ich werde auf solche in Zukunft nicht mehr reagieren. Ich behalte mir ferner vor, meine freiwilligen Zahlungen ganz einzustellen, falls die SWM Versorgungs GmbH nicht in absehbarer Zeit die Rechtslage würdigt und mir die Billigkeit ihrer Gaspreise nachweist.
In Bezug auf Ihr Schreiben vom XX.XX.2006 möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es gemäß der Gesetzeslage angemessen wäre, die absoluten Preisänderungen der Gasimportpreise (Grenzübertrittspreise) an die Abnehmer weiterzugeben. Dies trifft auch auf Ihre Vorlieferanten zu. Es ist also nur eine Preiskopplung, die in den Importverträgen enthalten sein mag, zu berücksichtigen. Sollte die SWM Lieferverträge mit einer Preiskopplung haben, die über diese Importpreisänderungen hinausgeht, so kann ich der SWM nur dringend raten, gegen diese Widerspruch einzulegen und selbst gegen die gesamten Preise der Vorlieferanten den Unbilligkeitseinwand zu erheben! Ansonsten trägt das geschäftliche Risiko hieraus allein die SWM.
Außerdem bezog sich mein Unbilligkeitseinwand auf den gesamten Gaspreis, dies schließt auch die mögliche Unbilligkeit des gesamten Gaspreises Ihrer Vorlieferanten ein. Die SWM hat im obengenannten Schreiben und in den beigelegten Gutachten nur auf die letzten Erhöhungen und ihre eigene Gewinnmarge Bezug genommen, was völlig unzureichend ist.
Im Falle einer etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzung darf ich Sie bitten, auch dieses Schreiben dem Gericht vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
...

Das als Anregung für andere.
Der viele Text wäre sicher nicht nötig gewesen, ist wahrscheinlich auch nicht hilfreich. Ich hatte aber Spaß daran, denen mal was aufs Brot zu schmieren.  :twisted:
Für Kritik hierzu bin ich aufgeschlossen!

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 18. Februar 2007, 16:16:36
Die Preise sind suf der Homepage der SW//M noch nicht veröffentlicht. Der Link führt ins leere.
Die Preise wurden aber in der Presse veröffentlicht. Sie Mitteilung wurde gerade noch so in der 6-Wochen-Frist rausgebracht.

Die SW//M wollen aber neben den reduzierten Allgemeinen Preisen auch noch ein Sondervertragsangebot machen um E(on) wie einfach (teuer) zu unterbieten. Hier liegen die Preise dann wohl bis zu 13,6% unter den derzeit noch gültigen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 18. Februar 2007, 16:20:07
Zitat von: \"Elch\"
Mitteilung wurde gerade noch so in der 6-Wochen-Frist rausgebracht.

reicht das aus?
Muss da nicht ein Brief an die Kunden raus?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 18. Februar 2007, 16:29:45
jetzt verstehe ich...
danke, elch.
was hilft mir die presse? muss ich süddeutsche lesen? bitte nicht! :lol:

@superhaase:
im ernst: brief muss sein, nach gvv zumindest. ich fürchte, die swm werden weiterhin briefe schreiben... :wink:
frage: 25 ct netto oder brutto?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 18. Februar 2007, 17:04:07
25 ct netto
damit zahle ich etwas mehr als den Grenzübertrittspreis. Das muss m.E. reichen und ich liege bestimmt nicht über einem in Zukunft vielleicht festgestellten billigen Preis. Wenn jetzt das Gas weiter billiger werden sollte, werde ich das natürlich nach unten anpassen, frei nach meiner eigenen Preisanpassungsklausel: Grenzübertrittspreise des letzten halben Jahres plus 0,5 ct/kWh * Gutdünkenfaktor.
Diese Preisänderungsklausel wird einer Prüfung nach §307BGB bestimmt standhalten,  :lol:
ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 18. Februar 2007, 17:14:49
klingt gut. danke für die info. war nur etwas neugierig...
"§ 307 bgb" versteh ich nicht ganz den witz, macht aber nix...

liebe grüße.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 18. Februar 2007, 17:28:34
@deraffe:
Such hier im Forum mal einfach nach §307, dann weißt Du, was ich meine...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 19. Februar 2007, 10:36:08
Ich hab jetzt auch wieder eine mahnung bekommen, obwohl mir die swm ja mehr oder weniger in jedem "letzten" brief geschrieben hat, dass alle argumente ausgetauscht wurden und hierzu nichts mehr geschrieben wird.

nachdem ja die mahnungen wie immer sehr undeutlich sind und ich mir auch denke, dass die ruhig etwas arbeit bekommen sollten, wenn sie schon mahnungen rausschicken, hab ich denen geschrieben, dass sie mir die zahlungseingänge der bisher geleisteten abschläge bestätigen sollen.
(konnte man nämlich nicht an der mahnung erkennen).
außerdem hab ich auf das aufrechnungsverbot mit der alten jahresrechnung 2006 hingewiesen (hab bei jeder überweisung den monat angegeben, für den die abschlagszahlung bestimmt war).

außerdem hab ich gewußt, dass der gasverbrauch deutlich weniger war als sonst. hab ihn mir dann mal ausgerechnet und der swm gleich noch mitgeteilt, dass ich die letzten drei abschläge nicht überweisen werde, um eine überzahlung zu vermeiden (selbst das war glaub ich noch zuviel, naja, der winter ist noch nicht ganz vorbei...).

gruß
mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 19. Februar 2007, 16:07:17
@mona
ohne fällige forderung keine mahnung, eigentlich dürften diese schreiben ja garnicht "mahnung" heissen - die swm versuchen\'s halt, wie immer. mahnungen sind ja eigentlich die netten bunten briefe vom gericht und die swm wissen selbst wohl am besten, warum sie nur ständig ihre mahnungen, kontoauszüge, zahlungserinnerungen und sonstwas verschicken... und wann der letzte brief verschickt wird, bestimmen nicht die swm!

das aufrechnungsverbot würde ich allgemein aussprechen, damit die swm nicht mehr die neuen zahlungen mit alten (angeblich fälligen) forderungen verrechnen. da hilft auch zusätzlich, auf die überweisung "keine verrechnung" zu schreiben. schließlich gibt man ja den verwendungszweck nicht zum spaß an...
lg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Wintersonne am 19. Februar 2007, 17:59:24
Ich bin seit heute neu im Forum und bin trotz intensiven lesens von Beiträgen nicht ganz im Bilde. Man darf kein neues Thema eröffnen wenn zu einem Versorgungsunternehmen hier SWM bereits ein Thema eröffnet wurde, wenn ich das richtig verstanden habe. Deshalb hier eine Frage zum Strom und zur Mahnung.
Hier geht es um die überhöhten Gaspreise der SWM sind die Strompreise auch erhöht? Da ich mit meiner Stromrechnung nicht ganz klar komme, bin ich nicht sicher ob der Strompreis der Billigkeit entspricht. Die verwendeten Bezeichnungen im Forum und die der SWM sind sehr unterschiedlich.
Auf was muss ich bei der Berechnung achten? Nach meiner Rechnung ist der Strompreis der SWM im Gegensatz zum Gaspreis angemessen.  Ist man hier anderer Ansicht?

EIn weiteres Problem sind die Mahngebühren, die schon nach wenigen Tagen nach Ablauf des Fälligkeitsstichtages eingefordert werden. Ich bezahle immer etwas später, da der Fälligkeitstermin Ende des Monats ist und das Geld knapp ist. Ich habe bereits nachgefragt den Fälligkeitstermin zu verschieben aber das ist angeblich nur mit Einzugsermächtigung möglich!!! Im BGB heißt es doch, dass erst nach 30 Tagen Verzug eintritt. Gehen AGB´s der SWM vor? Dürfen schon nach ca. 7 Tagen Verzug Mahngebühren erhoben werden? Kann ich diese mit einem vorsorglichen Einwand der Unbilligkeit noch nachträglich abwenden?

Was kann ich tun? Ist der Strompreis der SWM ok?

Vielen Dank.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Februar 2007, 18:31:08
@wintersonne

Wenn man sich im Verzug befindet kann ein angemessener Verzugsschaden gefordert werden.

Im Übrigen siehe hier:

http://www.forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5677
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 21. Februar 2007, 13:45:23
Hallo zusammen.

Nachdem ich die Jahresabrechnung der SWM nicht akzeptiert habe, weil die einzelnen Posten nicht nachvollziehbar waren und auch willkürlich irgendwelche Posten gegeneinander aufgerechnet wurden, habe ich heute wieder Post bekommen  :o

Die SWM haben mir eine neue Aufstellung der einzelnen Posten geschickt, die aber noch weniger nachvollziehbar ist.  :shock:
Es ist nicht einmal ersichtlich, was eine Forderung ist und was ein Zahlungseingang. Das heißt pauschal alles einfach "Abschlagsanforderung"  :shock: Fälligkeit und Eingang liegen teilweise 5 Monate auseinander.

Ich dürfte aber unter Vorbehalt zahlen und einige Kunden wären schon von den SWM verklagt worden und hätten verloren.  :roll:

Mir ist das jetzt zu blöd geworden. Ich werde den Anwalt, der auch unsere Sammelklage vertritt, beauftragen, das in die Hand zu nehmen. Vielleicht hören die SWM dann auf, mich für blöd verkaufen zu wollen.  :twisted:

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 21. Februar 2007, 17:28:03
@elad
gutn tag,
die mitteilungen der swm, die du beschreibst, kommen mir sehr bekannt vor. ich würde mir deswegen nichts denken, da ist nichts neues. nicht einschüchtern lassen. das mit "unter vorbehalt zahlen" ist natürlich quatsch, wie hier im forum zu finden ist. vorbehalt würde nur die beweislast umkehren.

die verrechnung würde ich untersagen (für die zukunft).

einfach ignorieren oder zumindest widersprechen wegen fehlender nachvollziehbarkeit.

liebe und solidarische grüße!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 21. Februar 2007, 18:04:00
@Elad,

Zitat
Fälligkeit und Eingang liegen teilweise 5 Monate auseinander


heißt das, dass die SWM alte Forderungen mit neuen Abschlägen verrechnet?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 21. Februar 2007, 18:32:27
Hallo Herr Cremer,

in diesem Fall heißt es das nicht, glaube ich jedenfalls, ich versteh es auch nicht ganz.

In der letzten Zeile steht z.B. folgendes:

Abschlagsanforderung/Eingangsdatum 14.12.06/Fälligkeit 14.08.06

Meine Abschlagszahlung vom Januar 07 wird hier komplett ignoriert, in der ersten Jahresabrechnung ist sie schon mit in die Berechnung eingegangen.

Davor gehe ich mal davon aus, dass sehr wohl verrechnet wurde mit 2005. Ich steige bloß nicht durch. Die Beträge sind wirklich nicht nachzuvollziehen. Dazwischen immer wieder Mahngebühren, einmal welche im Oktober, über die ich überhaupt keine Mahnung bekommen habe.

Der Anwalt meinte übrigens, dass er evtl. doch das Guthaben mit den neuen Abschlagszahlungen verrechnen würde. Auch wenn es nicht rechtens sei. Aber das müsste er noch überprüfen, je nach Sachlage.

Viele Grüße
elad

PS Danke @deraffe! ;-)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 21. Februar 2007, 18:54:10
@elad,

Man hat den Eingang der Zahlung vom 14.12.06 mit der Fordrung vom 14.8.06 verrechnet. Ebenso ist der neue Abschlag in alte Forderungen "aufgegangen"

Sie sollten genau auf die Überweisung draufschreiben, für was diese getätigt wird. Bei onlinebanking geht das mit terminisierte Überweisung

"Abschlag Gas für März 07", "Abschlag Strom für März 07"

Also für Gas und Strom getrennte Überweisungen tätigen und die Bestimmung eindeutig angeben, damit eine Verrrechnung nicht erfolgt.

Wenn Sie hier in der Jahresrechnung eine Unklarheit und nicht nachvollziehen können, dann schriftlich auf § 30 AVBGasV verweisen und zunächst Zahlung verweigern.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 21. Februar 2007, 22:45:08
@ Cremer:

Das habe ich schon gemacht.

Die erste Jahresabrechnung 2006 hat auch schon nicht gestimmt, worauf ich den SWM mitgeteilt habe, dass ich diese nicht akzeptiere. Daraufhin kam diese noch wirrere Abrechnung.

Meine Abschläge hatte ich per Dauerauftrag mit dem Vermerk "Abschlag laufender Monat" überwiesen.

Die SWM werden aktuell kein Geld mehr von mir bekommen. Vielleicht glauben sie es ja, wenn sie das noch einmal von einem Anwalt schriftlich bekommen.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 22. Februar 2007, 08:10:33
@elad,

Sie sollten aber der SWM schriftlich mitteilen, warum sie die Abschlagszahlungen einstellen wollen (§30 AVBgasV)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 22. Februar 2007, 08:38:42
@ Cremer,

hab ich auch schon gemacht, als Antwort auf die erste Jahresabrechnung.

Oder muss ich das jedesmal wiederholen, wenn eine neue, falsche Abrechnung kommt?

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 22. Februar 2007, 10:21:20
@Cremer und elad

bei mir war es so, dass die swm mit der verrechnung trotz vorigem verbot der verrechnung erst aufhörten, als ich wiederholt widersprochen hatte und auf die überweisung im verwendungszweck zusätzlich zu den üblichen eindeutigen Angaben ["Abschlag", Art der Verwendung ("Gas" oder "Strom"), Monat und Jahr]  noch "keine Verrechnung" angegeben habe. das hat dann gewirkt. zuvor hatten die swm versucht, zahlungen dieses abrechnungszeitraums mit angeblichen forderungen des letztjährigen abrechnungszeitraums zu verrechnen. also ganz ähnliche geschichte.

lg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 22. Februar 2007, 11:30:00
Hallo zusammen!

Also ich schicke das jetzt mal dem Anwalt.

Selbst wenn man das mit dem Aufrechnen außen vor lässt, ist die Abrechnung falsch. Ich glaube, die haben da gewürfelt  :twisted:

Vielleicht versucht er ja unsererseits eine Aufrechnung meines Guthabens mit den neuen Abschlagszahlungen, dann wäre es wahrscheinlich eher hinderlich, wenn ich auf dieses Verbot bei den SWM hinweisen würde.

Naja, ich schau mal, was der Anwalt so vorschlägt. Die erste Abschlagszahlung wird erst im März fällig, bis dahin weiß ich vielleicht auch, wie wir verfahren werden.

Viele Grüße und vielen Dank
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 22. Februar 2007, 19:16:02
@ lead

lass dir doch erstmal nur deine zahlungseingänge für die abrechnungsperiode bestätigen. theoretisch könnte es ja mal sein das eine überweisung falsch (also anderer kunde) verbucht wurde. so hättest du schonmal da sicherheit.

ich glaub die blicken bei ihren abrechnungen auch nicht immer ganz durch.

das hab ich jetzt bei meiner jetzigen mahnung auch unter anderem angefordert.

gruß mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. Februar 2007, 17:08:04
Hallo allerseits,

hab jetzt wieder einen Brief von den SWM als Antwort auf meinen weiter oben wiedergegebenenen Mahnungswiderspruch bekommen.

Neben dem üblichen Schmarrn mit ihren Gutachten von Deloitte, und dem Aufzählen von den SWM genehmen Urteilen (sehr großzügig bzw. falsch interpretiert, aber lassen wir das mal), hat die SWM jetzt behauptet:
Zitat
Da wir uns sicher sind, dass die Gerichte die Berechtigung unserer Forderungen bestätigen, haben wir bei einer Anzahl von Kunden das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben. Einige Fälle sind bereits zu unseren Gunsten abgeschlossen.

Mich würde nun sehr interessieren, ob wirklich schon Klage gegen einen Kunden erhoben wurde, der gegen den gesamten Gaspreis die Unbilligkeit eingewendet hat.

Weiß hierzu jemand was?
Denn das wäre ja mal ein Fortschritt durchaus im Interesse der Algemeinheit - da dies zu sinkenden Tarifen führen dürfte.
Ich kann das nicht glauben.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kampfzwerg am 24. Februar 2007, 19:03:25
@superhaase

Papier ist geduldig.
Wenn das tatsächlich den Tatsachen entsprechen sollte - schwer vorstellbar und wir alle kennen die eigenwilligen Behauptungen und Interpretationen der EVU - sollte es den SWM ein Leichtes sein, die aufgestellte Behauptung der "zu ihren Gunsten abgeschlossenen Verfahren" durch die Angabe der entsprechnenden Az und Entscheidungsdaten zu verifizieren.
Also anfordern!

Ich glaube es auch nicht.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. Februar 2007, 20:08:32
OK, werde mal die SWM auffordern, mir die entsprechenden Urteile zu nennen. Ich glaube allerdings auch, dass sie nur bluffen. Wie immer.

Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn. Ich erspare mir, denen die lange Liste von für die SWM ungünstigen Urteilen aufzuzählen - die haben die SWM eh schon...  :lol:

Auf mein Argument, dass die Bezugspreise von der Bayerngas GmbH (an der die SWM die Mehrheit hält und die unglaubliche 0,56 ct/kWh Leistungspreise für Gas berechnet, zusätzlich zum Arbeitspreis) und auch die Netzpreise der SWM Infrastruktur GmbH (die z.B. utopische Leistungspreise für Gas von 0,89 ct/kWh verlangt, zusätzlich zu einem Arbeitspreis von 0,35 ct/kWh) schon unbillig sind, ist die SWM gar nicht eingegangen.
Das haben sie sich schön hingerechnet und konstruiert: die SWM Versorgungs GmbH macht quasi Miese (laut Gutachten nicht kostendeckende Gaspreise), und die Gewinne streichen die SWM Infrastruktur GmbH und die Bayerngas GmbH ein, wofür ja niemand was kann und worauf sie ja auch überhaupst gar keinen Einfluss nicht haben.  Insoweit war das letzte Gutachten von Deloitte immerhin aufschlussreich. :idea:
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd...  :twisted:

Ich würde mich regelrecht freuen, wenn die SWM mich auf Zahlung verklagen würde - mir würde es Spaß machen die SWM vor Gericht vorzuführen ...
Wird aber aller Erfahrung nach  wohl nicht dazu kommen.
Ich werde zunächst weiter meine 25 ct/m³ bezahlen und mich über relativ billiges Gas freuen..... ;)
Außerdem werde ich hier über den Fortgang meiner Sache weiter berichten, um anderen Münchnern Mut zu machen und zu zeigen, dass man sich durch die hanebüchenen Briefchen der SWM nicht einschüchtern lassen muss.
In diesem Sinne: stay cool  8)

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kampfzwerg am 25. Februar 2007, 10:53:17
Zitat von: \"superhaase\"

Im jetzigen Brief verweist die SWM nur auf das bekannte Urteil vom 9.6.06 des LG München I (die Sache mit der Sperre, weil nur gegen die Erhöhung Unbilligkeit eingewendet wurde) und auf das Urteil vom 19.1.2006 des LG Heilbronn.  
Die halten ihre Kunden schon für sehr blöd...  :twisted:


Ich nehme mal an, dass es sich bei dem genannten Urteil des LG Heilbronn um genau dasselbe handelt, das noch in der Revision vor dem BGH verhandelt werden muss.
Falls ja ist das wohl als klassisches Eigentor zu bezeichnen!! :wink:
siehe auch hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=23020&highlight=#23020
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 01. März 2007, 11:07:56
Hat eigentlich irgendein "Kunde" der SW//M hier im Forum inzwischen eine Schriftliche Mitteilung über die Gas- und Strompreisanpassungen zum 1.4.2007 erhalten?

Ich zumindestnicht. Wen könnte man denn darüber informieren, daß die SW//M ihren Informationspflichten nicht nachkommen?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Monaco am 01. März 2007, 12:26:35
@Elch

Für diese Mitteilungsbestimmungen gibt es eine Übergangsfrist bis 30.06.2007. Erst ab 01.07.2007 müssen Preisänderungsankündigungen mind. 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.

Bis dahin gilt ggf. noch "am Tag nach der Bekanntgabe ...".

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. März 2007, 13:59:08
@all

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=5781

es werden konkrete Fälle der SW M gesucht.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 04. März 2007, 12:17:06
@elch  und @alle
nachdem auf der swm-homepage die neuen preise ab 1.4.07 veröffentlicht sind, hätte ich da ne frage: die senkung der tarifgrenzen nach m³-jahresverbrauch in kombination mit der erhöhung des grund-/messpreises um ca. 78% (!!!) ist wohl eine deutliche verbrauchsunabhängige erhöhung. lässt sich dagegen genauso eine billigkeitseinrede nach § 315 bgb und aufforderung zur offenlegung der kalkulation stellen? es kann ja nicht sein, dass die swm behaupten dürfen, ihre messkosten wären so explodiert, ohne auch dies bei zweifelhafter billigkeit nachweisen zu müssen... (korrektur: es heisst ja messPREIS und nicht messkosten.)

[ironischer teil:]
die ölpreisbindung sollte hier als ausrede nicht ziehen.... ;)
die erhöhte mehrwertsteuer?
mehrausgaben für hühnerfutter?
gestiegene heizkosten des hühnerstalls aufgrund der hohen gaspreise?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 05. März 2007, 15:56:21
@all

ich hatte ja der swm geschrieben, dass ich die letzten drei abschlagszahlungen aussetze, da aufgrund des milden winters sonst eine überzahlung entstehen würde.

die schreiben jetzt, dass ich nicht einfach aussetzen darf, ich soll ihnen doch den zählerstand mitteilen, damit sie eine neuberechnung der abschlagszahlung vornehmen können (anpassen).

ich hatte meinen zählerstand immer schön im blick und dann vor kurzem mal überschlagen. also dieses jahr haben wir  verdammt wenig gebraucht, waren auch sehr sparsam.  wenn ich denen jetzt meinen heutigen stand mitteile und die ab heute die jahresabrechnung mache, habe ich garantiert eine überzahlung.
im april/mai kommt eh die jahresabrechnung, deswegen sehe ich nicht ein, ihnen jetzt schon den zählerstand mitzuteilen.
eine anpassung halte ich auch für blödsinn, der aufwand lohnt sich doch auch nicht für die swm, wegen der drei monate.

hat einer auch schon ähnliches erlebt?

ich werde denen dann einfach schreiben, wie ichs mir denke (aufwand lohnt nicht wegen der drei monate bis zur nächsten abrechnung) und werds halt wieder aussitzen.

Gruß Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Monaco am 05. März 2007, 17:51:55
@Mona

Kommen Sie doch den SW München einfach mit Fakten - und berechnen Ihren voraussichtlichen Verbrauch einmal hoch! Hierfür benutzen Sie die Gradtagzahlentabelle (Suchefunktion).

Sie haben von April 2006 bis heute eine gewisse Anzahl m³ verbraucht. Von April 2006 bis heute - rechnen Sie ruhig taggenau - ist eine gewisse Zahl an Gradtagszahlen bereits erreicht. Da die Gradtagszahlen eines Jahres 1000 entsprechen, rechnen Sie:

Verbrauch (bis heute) : Verbrauch (bis April 2007*) =
Gradtagszahlen (bis heute) : 1000;
nur Verbrauch bis April 2007 ist unbekannt.

* setzen Sie hier den Abrechnungsfolgetag 2006 + 365 Tage ein (z.B. 17. April 2006 bis 16. April 2007, wenn Ihre Jahresabrechnung 2005/06 mit dem 16.04.2006 endete)

Also rechnen Sie:

Verbrauch bis April 2007 = Verbrauch bis heute : Gradtagszahlen (bis heute) x 1000

Jetzt haben Sie Ihren voraussichtlichen Jahresverbrauch.

Für diesen rechnen Sie sich die Gesamtkosten aus. Achtung! Umrechnung von m³ in kWh nicht vergessen (Vorjahresbrennwert benutzen), einschließlich Grundpreis, MwSt. alt und neu (ggf. Trennung auch über Gradtagzahlen)

Hiervon ziehen Sie die bisher geleisteten Abschläge ab.

Den Rest teilen Sie duch die verbleibenden Abschläge +1 (= Betrag der Schussrechnung).

Jetzt haben Sie die Höhe Ihrer weiteren Abschläge bis zur Jahresrechnung.

Dann warten Sie gespannt, was Ihr Versorger Ihnen zu entgegnen hat - wenn er dann überhaupt noch etwas zu entgegnen hat.

Ich gebe ja zu, klingt etwas kompliziert - ist es aber nicht wirklich. In max. 20 Minuten erledigt.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 05. März 2007, 18:54:39
@ Mona(co)

vgl. mein beitrag vom 30. april 2006 auf Seite 10 des swm-threads:
die stadtwerke münchen haben auf meine nachfrage mit dem dort dargestellten schema geantwortet. würde ich mir aber von den swm nochmal (aktuell) geben lassen...

lg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Monaco am 06. März 2007, 06:54:23
@deraffe

Im Grunde sind das (Ihr Beitrag ...) auch Gradtagzahlen. Nur eben nicht die Allgemeinen Durchschnittsgradtagszahlen, sondern vermutlich von welchen, die in der Region (z.B. von einem Wetterdienst) ermittelt wurden. Ob nun Prozent oder Promilleangaben ist eigentlich auch egal. Das Prinzip ist aber das Selbe. Daher könnte Mona auch diese Zahlen zum rechnen benutzen. Letztlich geht es jedoch immer um ein grobes Endergebnis. Wer weiß wie das Wetter noch wird. Möglicherweise muss ja dieses Jahr im April niemand mehr heizen. Oder wir haben im Mai noch Frosttage. Wer weiß das schon ...

Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 06. März 2007, 08:48:38
Wer Interesse daran hat kann jetzt auf der Homepage der SW//M die Preise und Vertragsbedingungen des neuen "Vertragsangebotes" einsehen:
http://www.swm.de/de/produkte/merdgas/erdgaspreise-faq.html
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: ALTUS am 09. März 2007, 19:31:52
Der SW//M schickt uns heute ein Vertragsangebot "M-Erdgas M Vertrag" in dem eine 14% Preissenkung mit Preisgarantie bis 30.06.2008 festgelegt wird und Anspruch auf Mängelbehebung und 100 EUR Nachlass auf Reparaturen und Bonuspunkte mit M//Card. Vertrag monatlich kündbar. Vertragsabschluss nur bis 31. März \'07 möglich.

Sollten wir nicht unterschreiben wird der Preis nur 10% gesenkt und alle weiteren oben genannten Vorteile und Preisbindung werden nicht gewährt.

Was hat es denn mit diesem Vertrag auf sich? Was tun?

Viele Grüße
Altus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kolumbus7 am 10. März 2007, 12:05:06
Bloß nicht unterschreiben!

Ich habe das gleiche Schreiben mit Vertragsformular bekommen und halte den Vertrag für eine böse Falle. Anders als bei der normalen Preisfestsetzung wäre der Vertragsabschluss eine aktive Handlung des Kunden. Ich bin kein Jurist, aber ich nehme an, wer unterschreibt, dokumentiert damit, dass er/sie den aktuellen Gaspreis akzeptiert und macht damit sämtliche Einwände wegen Unbilligkeit wertlos bzw. unglaubwürdig.

Außerdem kann man dann die Zahlungen nicht mehr kürzen. Der niedrigere Preis wird nur gewährt, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt. Wird diese widerrufen, können die SWM den Vertrag kündigen, d.h. man zahlt wieder den "normalen" Preis. Und die Preisbindung bedeutet m.E. auch, dass man von eventuellen Preissenkungen (z.B. durch die anhängige Sammelklage erzwungen) bis Juni 2008 nicht profitiert.

Ist also wohl ein plumper Versuch der SWM, Gaspreisrebellen zu neutralisieren und möglichst viele Einzugsermächtigungen zu bekommen...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 10. März 2007, 23:10:52
@kolumbus7

Hallo SWM:

"Mit Speck fängt man Mäuse"
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: ALTUS am 12. März 2007, 09:03:52
Vielen Dank für die Hinweise,
wir sind bisher "nur" normale Kunden bei SWM und das Thema "Gaspreise kürzen wegen Unbilligkeit" ist Neuland für uns. Dieses merkwürdige und mit gewissem Druck angeforderte Anliegen des SWM diesen Vertrag zu unterschreiben hat uns nun stutzig gemacht, dass beim SWM etwas nicht stimmen kann und das Thema bei uns ins Rollen gebracht.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cybermary am 12. März 2007, 10:13:36
Hallo, ich bin heute auf euer Forum gestossen, nachdem ich ca. 20 Minuten mit zwei Service-Centern der Stadtwerke München telefoniert habe. Um es vorneweg zu sagen: Meine Frage blieb unbeantwortet!

Auch ich habe ein schreiben über die Gaspreissenkung zum 01.07.2007 bekommen. Da ich in der region München wohne, senkt sich der Gaspreis automatisch um 6%. Wenn ich den Zusatzvertrag "M-Erdgas R" abschliesse, senkt sich der Preis sogar um 10%. Meine Frage an die Stadtwerke war ganz einfach: WELCHES SIND DIE UNTERSCHIEDE IN DEN VERTRAGSBEDINGUNGEN ZWISCHEN MEINEM ALTEN VERTRAG UND DEM NEUEN VERTRAG "M-ERDGAS R"???

Ausser, dass die Damen und Herren von den Service-Centern mir alle Unterlagen noch einmal vorgelesen haben, die ich bereits vorliegen habe (hallo, ich kann auch lesen?) und dass ich noch einmal die einstudierten Sätze gesagt bekommen habe (die Preise für Rohstoffe auf den Weltmärkten hätten sich geändert und jetzt wird das an die Kunden weiter gegeben), bin ich mit meiner Frage auf Unverständnis gestossen. Jatzt warte ich auf den Rückruf eines Vorgesetzten, der vermutlich mit anderen Floskeln meine Frage NICHT beantworten wird.

Vielleicht gibt es hier jemand mit Durchblick, der mir etwas dazu sagen kann? Als Hintergrundinfo vielleicht noch Folgendes: Wir wohnen seit einem Jahr in dieser Wohnung und haben damals erst einen Vertrag mit den Stadtwerken abgeschlossen. Ich schreibe das deswegen, weil ich einige Beiträge vorher das Thema "ungerechtfertigte Preiserhöhung durch die Stadtwerke" gelesen habe. Ich könnte also nicht wirklich etwas aus der Vergangenheit geltend machen. Beziehen sich die Nachteile aus dem Sondervertrag "M-Erdgas R" auch auf die Zukunft?

Wenn das die Rechte der Verbraucher wirklich so krass einschneidet, wie in anderen Beiträgen angedeutet, ist das eigentlich ein Fall für den Verbraucherschutz (hört sich ein wenig wie Verfassungsschutz an, gell?).
Fazit wird auf jeden Fall sein, dass man heutzutage alles bis ins Detail selbst nachprüfen muss. Traurig aber wahr.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 12. März 2007, 11:27:34
Hallo zusammen,

hier im Forum wurde der Unterschied zwischen dem "normalen" und dem Sondervertrag bereits einschlägig erläutert, einfach mal ein wenig stöbern... Stichwort: Sondervertrag

Soweit ich das sehe:

1. Ich würde das nicht als \'alten\' und \'neuen\' Vertrag bezeichnen, sondern es gibt ggf. einen bestehenden, laufenden Vertrag, den man eingegangen ist, und eben dieses Vertragsangebot eines Sondervertrages für einen neuen Vertrag. Es ist ein Vertragsangebot, wie jedes andere auch, und da besteht Vertragsfreiheit.

2. Ein neuer Vertrag wie dieser Sondervertrag beinhaltet Bedingungen wie Preis und Einzugsermächtigung, die man durch seine Unterschrift dann auch anerkennen würde. Für einen laufende(n) oder neue(n) Widerspruch/Einrede wegen Unbilligkeit nach § 315 BGB wäre das ziemlich ungeschickt, um es vorsichtig auszudrücken: Eine Kürzung des Gaspreises ist dann ziemich sinnlos, das Geld ist mit der Einzugsermächtigung erst mal weg...vom Rechtlichen ganz abgesehen!

Ich würde sagen, dieser Sondervertrag ist ein kurzsichtiges Lockangebot und nur ein weiterer plumper Versuch der SWM, .... [den Rest denke ich mir]
Für die Vegetarier hier: Mit Käse fängt man Mäuse :)

Liebe Grüße an die geduldigen Kunden hier!
Zum Vergleich:
http://www.bei.uni-bremen.de/download/061026Pressekurz.pdf
Danach könnten ca. 3,3 ct /kWh bzw. rund 33 ct/m³ Arbeitspreis netto für Gas im Schnitt angemessen sein... nur zur Orientierung.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 12. März 2007, 15:22:09
@cybermary,

Bei Abschluss des speziellen Sondervertrages "M-Erdgas-R" gibt es keine Möglichkeit des Widerspruches nach § 315 BGB.

deshalb ist davon abzuraten.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: cybermary am 12. März 2007, 19:06:54
@Cremer,

wogegen kann ich eigentlich wiedersprechen? Ich bin letztes Jahr in meine Wohnung gezogen und habe von März bis Aug denselben monatlichen Abschlag für Gas wie die Vormieter bezahlt (110 €). Nach meiner Abrechnung im Aug/Sept zahle ich nun einen Abschlag von 185 € (zuzüglich einer satten Nachzahlung). Zur Info: Wir wohnen hier nur zu zweit!

Seitdem beobachte ich den Verbrauch und kann nichts unnatürliches feststellen. Auch sind wir mit unseren Abschalgszahlungen weit im Plus (momentan mit ca. 300€ und die Heizperiode geht langsam zu Ende).

Wenn ich das Forum hier lese, dann gibt es Leute, die die Abrechnungen der Stadtwerke anzweifeln. Ich bin vorher nie auf die Idee gekommen, dass der Grund für die hohe Abrechnung nicht bei mir liegt. Welche Möglichkeiten habe ich das prüfen zu lassen?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 12. März 2007, 22:24:06
@cybermary,

bitte informieren Sie sich hier im Forum, auch die Beiträge mit "wichtig".

Kurzgesagt:

Schriftlich dem Versorger mitteilen, dass die Abschläge gegenüber dem Verbrauch zu hoch sind und Sie eine satte Rückzahlung erwarten würden.

Deshalb kürzen Sie die Abschläge, oder 2 Abschlagzhalungen vor Jahresende nochmals eine Hochrechnung des Verbrauchs anhand der Gradtagzahlen erstellen und dies dann dem Versorger mitteilen, dass Sie die letrzten Abschläge wegen Überzahlung nicht leisten werden.

Sofern Sie gegen die Preissteiegerungen als auch gegen die Preishöhe ansich Widerspruch einlegen wollen, bitte auch unter www.energiepreise-runter.de informieren.

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4664
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HannesW am 14. März 2007, 23:00:32
Hallo in die Runde,
auch ich habe das Angebot "Vertrag M-Erdgas R" bekommen und es zum Anlass genommen, mal wieder meine Excel-Tabelle aufzufrischen. Herausgekommen ist folgender Vergleich der Anbieter.

Grundannahme: 42.000 kWh Verbrauch im Jahr, Versorgung in der Region München, Preise ab 1. April 2007:

SWM, Vollversorgertarif (für Region)
Grundpreis brutto/Monat: 9,67 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0616 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.703,24 €

SWM, M-Erdgas R (für Stadt)
Grundpreis brutto/Monat: 9,67 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0587 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.581,44 €

E wie einfach
Grundpreis brutto/Monat: 18,47 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,0573 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.628,24 €

E.ON BestpreisGas Stufe 4
Grundpreis brutto/Monat: 19,04 €
Arbeitspreis brutto €/kWh: 0,05296 €
Angenommener Verbrauch/Jahr: 42.000 kWh
Gesamtkosten: 2.452,80 €


Ergebnis: Stadtwerke am teuersten, E.ON am günstigsten. Immerhin fast 10 Prozent Preisunterschied. Das dürfte auch für "Verbrauch in der Stadt München" das gleiche Ergebnis ergeben.

Ich werde wohl Stadtwerke kündigen und zu E.ON wechseln.

Frage mich allerdings, ob ich (habe 2005 Unbilligkeit geltend gemacht), mit dem Anbieterwechsel meine Position gegenüber den Stadtwerken schwäche.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HHeinz am 15. März 2007, 00:43:48
Hallo HannesW,
Bei Eon können Sie evtl. zukünftig keinen erfolgreichen Widerspruch gegen die Preise erheben. Wenn Sie bereits seit 2005 zu den Rebellen gehören so sollten Sie aktuell in einer komfortablen Position sein, es sei denn Sie rechnen damit, daß der Versorger seine "Ansprüche" erfolgreich vor Gericht durchsetzt.
Irgendwo im Forum habe ich mal einen Kommentar gelesen das es manche Versorger gar nicht mögen wenn man sich vom Acker macht. Aber den Beitrag finde ich nicht mehr und ich habe Ihn damals auch nicht ganz verstanden.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Elch am 15. März 2007, 07:23:53
Zitat von: \"HHeinz\"
[...]Irgendwo im Forum habe ich mal einen Kommentar gelesen das es manche Versorger gar nicht mögen wenn man sich vom Acker macht. Aber den Beitrag finde ich nicht mehr und ich habe Ihn damals auch nicht ganz verstanden.


Die SW//M zählen beim Strom zu den Versorgen die einen Wechsel der Kunden gar nicht mögen.....
So versucht man mit mittlerweise in der dritten "Abrechungssaison" den Strom zu berechnen, den ich von einem anderen Anbieter beziehe...  :shock:
Viele Schreiben und Bestätigungen konnten daran leider nichts ändern...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 15. März 2007, 11:49:00
@Elch

Das kann an einer Anhänglichkeit der Stadtwerke liegen oder daran, dass diese zu sehr darauf vertrauen, die Kunden gebunden zu haben.

Man sollte sich indes vergewissern, dass der neue Lieferant abrechnet und man dessen Rechnungen bezahlt, damit man nicht wegen Wegfalls des neuen Lieferanten ggf. doch einmal in der Ersatzbelieferung landet.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 22. März 2007, 11:52:54
Hallo,
hatte mich jetzt einige Zeit lang ausgeklinkt, weil ich auf den Termin der Sammelklage gewartet hatte. Von unserem Anwalt kam eigentlich nur die Info, dass der Termin nicht stattfinden wird und dass er sich wieder meldet... warum wurde der Termin eigentlich gekippt (hab jetzt die letzten 3 Monate nachgelesen, bin aber nicht schlauer) und weis man schon, wie es weitergeht?
Das tolle Angebot der Stadtwerke habe ich auch erhalten, werde es aber, wie auch schon die letzten "Mahnungen" wie angekündigt ignorieren.
Danke und Grüße
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. März 2007, 20:10:12
In einem früheren Brief (weiter oben habe ich davon berichtet) hatten die SWM behauptet:
Zitat
Da wir uns sicher sind, dass die Gerichte die Berechtigung unserer Forderungen bestätigen, haben wir bei einer Anzahl von Kunden das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet oder Klage erhoben. Einige Fälle sind bereits zu unseren Gunsten abgeschlossen.

Ich habe sie daraufhin aufgefordert, mir die entsprechenden Urteile oder ähnliches zu nennen.
Die Antwort war nur die gleiche Scheiße wie immer, die Aufforderung haben sie ignoriert.
Nur wieder die Androhung, alles gerichtlich durchsetzen zu wollen, und der Hinweis, dass mit dem Beschluss des LG München I vom 9.6.2006 (AZ 30T9871/06) bewiesen wäre, dass ihre Gaspreiserhöhungen der Biiligkeit entsprächen und zur Sperre berechtigt wären. Dass ich immer ausdrücklich auf diue Unbilligkeit des Gesamtpreises hinweise, ignorieren sie geflissentlich. Die halten alle Kunden für doof.

Einfach lächerlich!

Dass die Sammelklage anscheinend ins Stocken geraten ist, war ja fast zu erwarten - ist aber auch egal, hätte ja eh nichts gebracht.

Ich warte weiter ab und zahle weiterhin meine 25 ct/m³. Von mir aus kann alles so blieben wie es ist.  :D

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kampfzwerg am 24. März 2007, 20:29:44
Zitat von: \"superhaase\"
Ich habe sie daraufhin aufgefordert, mir die entsprechenden Urteile oder ähnliches zu nennen.
Die Antwort war nur die gleiche Scheiße wie immer, die Aufforderung haben sie ignoriert.
Nur wieder die Androhung, alles gerichtlich durchsetzen zu wollen, und der Hinweis, dass mit dem Beschluss des LG München I vom 9.6.2006 (AZ 30T9871/06) bewiesen wäre, dass ihre Gaspreiserhöhungen der Biiligkeit entsprächen und zur Sperre berechtigt wären. Dass ich immer ausdrücklich auf diue Unbilligkeit des Gesamtpreises hinweise, ignorieren sie geflissentlich. Die halten alle Kunden für doof.

Einfach lächerlich!

Also sind unsere "Befürchtungen" bzgl. eines Bluffs, wie erwartet, doch wohl voll bestätigt worden!
Ist doch auch schön zu erfahren :lol:
Die Ignoranz bzgl. des "Gesamtpreises" ist normal, die Antwort-Textbausteine sind halt inzwischen immer noch nicht modifiziert.
Also nicht aufregen :)
Und dass wir nicht doof sind, werden sie wohl irgendwann schmerzhaft realisieren müssen :wink:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. März 2007, 21:25:27
Zitat von: \"Kampfzwerg\"
Die Ignoranz bzgl. des "Gesamtpreises" ist normal, die Antwort-Textbausteine sind halt inzwischen immer noch nicht modifiziert.

Das glaube ich indes nicht.
Vielmehr ist es so, dass sie diesen Punkt bewusst ausblenden oder übergehen, da sie auf dieser Argumentationsschiene kein einziges Urteil zu ihren Gunsten vorweisen könnten, ja nicht einmal "oberflächlich vernünftg" argumentieren könnten.

Wirklich aufregen tue ich mich übrigens nicht - bin eher amüsiert...  :lol:
Übrigens bin ich schwer am überlegen, ob ich bald von meinen 25 ct/m³ auch um 15% runtergehen sollte - schließlich sind die Gas-Beschaffungskosten gesunken, wie die SWM ja selbst zugeben. Nicht dass ich irgendwann doch noch mehr zahle, als gerechtfertigt wäre - darüber würde ich mich vielleicht irgendwann richtig ärgern ;)

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Kampfzwerg am 24. März 2007, 21:40:21
Zitat von: \"superhaase\"
Das glaube ich indes nicht.
Vielmehr ist es so, dass sie diesen Punkt bewusst ausblenden oder übergehen, da sie auf dieser Argumentationsschiene kein einziges Urteil zu ihren Gunsten vorweisen könnten, ja nicht einmal "oberflächlich vernünftg" argumentieren könnten.

Das Ergebnis ist das selbe :lol:
Ich halte es schlicht für pure Hilflosigkeit, in ihrer reinsten Form, eben gerade weil sie nicht, aufgrund der fehlenden oder auch konträren Urteile, argumentieren können!
War mir klar, dass Amusement im Vordergrund steht, geht mir nämlich nach den letztjährigen Schriftwechsel-Erfahrungen ebenso. :wink:
Mein Versorger ignoriert seit Monaten standhaft meinen Sondervertrags-Status bzw. zieht er es vor überhaupt nicht mehr zu antworten, hat er eben ausgeblendet, weil nicht sein kann, was nicht sein darf! 8)
Herzliche Grüße :)
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 24. März 2007, 23:34:49
@superhaase,

so einen notorisch andersargumentierenden Versorger habe ich auch noch nicht erlebt :D
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 25. März 2007, 17:45:47
Grüß Gott zusammen!

Ich hatte ja beim letzten Mal berichtet, dass ich eine falsche Abrechnung für 2006 bekommen habe. Das wollte ich ebenfalls unserem Sammelklagen-Anwalt übergeben und hatte auch mit ihm gesprochen, ob er mich gegenüber den SWM vertreten würde.

Er hat aber leider überhaupt nicht mehr reagiert, nachdem ich ihm meine Unterlagen geschickt hatte und mir auch keine Antwort mehr auf die Honorarfrage gegeben. Deswegen habe ich nun alles  wieder selbst in die Hand genommen, obwohl ich das wirklich gerne in professionelle Hände gegeben hätte.

Übrigens ist die Verhandlung am 29.3. Sie wurde verschoben, weil unser Anwalt  eine 40seitige Stellungnahme der SWM bekommen hatte und die Zeit nicht ausreichend war, das im Februar zu bearbeiten.

Jetzt zu meiner Frage: Ich hatte den SWM also geschrieben, dass die Abrechnung falsch sei (übrigens schon zum zweiten Mal). Daraufhin haben sie sich wortreich entschuldigt und eine neue geschickt. Nach der alten Rechnung habe ich noch etwas herausbekommen (hatte leider zuviel Abschlag bezahlt  :oops: ), was sie mir auch überwiesen haben. Nach der neuen Abrechnung muss ich plötzlich nachzahlen  :shock:

Ich weiß auch warum: Anscheinend hatten sie zuerst die Forderungen aus 2005 (die durch die Kürzung noch offen sind) nicht berücksichtigt oder zumindest anders verbucht. Jetzt haben sie die Aufstellung meiner Zahlungseingänge so manipuliert, dass sie einen Teil, der zu den Abschlägen 2006 gehört, auf den Betrag aufgeschlagen haben, den ich für 2005 gezahlt habe.

Das heißt also, die Rechnung ist wieder falsch und langsam finde ich es nicht mehr lustig, wie ich hier für blöd verkauft werden soll. Die glauben anscheinend, dass ich das nicht merke  :evil:

Wie lange muss ich dieses Theater denn mitmachen? Jetzt muss ich ja schon wieder schreiben, dass die Rechnung falsch ist. Und dann kommt wahrscheinlich wieder eine falsche.....  :roll:

Vielen Dank und viele Grüße
Elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: HHeinz am 25. März 2007, 23:37:02
Wenn Sie Einspruch gegen die Preise erhoben haben dann müssen Sie Ihre Abrechnung eigentlich zukünftig selbst erstellen. Sämtliche Abrechnungen die Ihnen der Versorger erstellt sind i.d.R. "falsch". Das ist sozusagen der Preis den Sie bezahlen müssen. Sollte eine Abrechnung objektiv falsch sein (also ohne Beachtung der (un)billigen Preise so könnte ggf. auch eine Kontaktaufnahme mit Stadtrat Marian Offman helfen. Er betreibt auch eine Webseite  http://www.stadtwerke-beschwerden.de und hat mir bei meinem Problem sehr geholfen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 26. März 2007, 08:27:16
@ HHeinz: Natürlich erstelle ich meine Abrechnung selbst.

Aber solange die Rechnung derartig falsch ist, dass sogar meine Zahlungseingänge geschönt werden, zahle ich überhaupt nicht. Ich werde erst dann Abschläge zahlen, wenn die Rechnung insofern in Ordnung ist, dass sie in allen anderen Punkten außerhalb des Gaspreises stimmt. Dann zahle ich Abschlag, natürlich den von mir selbst berechneten.

Dass die SWM plötzlich meinen Preis akzeptieren, davon gehe ich ja gar nicht aus und dagegen steht auch mein Widerspruch. Aber alles andere muss stimmen, damit die SWM überhaupt einen Cent von mir sehen.

Herr Offman reagiert überhaupt nicht, ich hatte ihm schon gemailt gehabt.

Gruß
Elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 26. März 2007, 10:45:25
@ superhase

auch ich habe nach den urteilen gefragt, bei denen die swm rechtbekommen haben. natürlich keine antwort.
ich könnte sogar wetten, das mein antwort mehr oder weniger identisch mit deiner ist.

außerdem habe ich mal auf ganz blöd um eine bestätigung meiner zahlungseingänge gefragt, weil denen ihre zahlungsaufforderungen kann so oder so keiner mehr durchblicken. hätte ja auch sein könnnen, dass sie einen zahlungseingang falsch verbucht haben.
ich hab ja immer schön dem monat draufgeschrieben für den die abschlagszahlung war.
haben sie dann auch gemacht und bei der "restforderung" noch alle mahnkosten und beträge vom letzen jahr draufgeschlagen.
naja, zumindestens weiss ich , dass mein geld angekommen ist.



mich würde mal interessieren, wie hoch den eure schulden inzwischen lt. swm sind? meine gehen jetzt an die 600,- Euro und ich bin jetzt dann bald bei der 2. Jahresendabrechnung. also für 2 jahre


lg
mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 26. März 2007, 12:05:54
Zitat von: \"elad\"
... Ich werde erst dann Abschläge zahlen, wenn die Rechnung insofern in Ordnung ist, dass sie in allen anderen Punkten außerhalb des Gaspreises stimmt. Dann zahle ich Abschlag, natürlich den von mir selbst berechneten.

Da wär ich vorsichtig.
Wenn Du selbst einen bestimmten Preis zugestanden hast (wie hoch auch immer), dann solltest Du entsprechende Abschläge zahlen. Nicht dass die SWM sonst mit einer Sperre durchkommen. Ist unnötiger Ärger, selbst wenn sie nicht damit durchkommen.

Als Alternative kannst Du allerdings wegen Unbilligkeitseinwand alle weiteren Zahlungen vorläufig einstellen, da ja erst mal nichts fällig ist, bis der billige Preis feststeht (per Gericht).
Dann hast Du auch kein Problem mehr mit der falschen Verrechnung Deiner Abschläge etc.

Ich hab ja erst im Herbst letzten Jahres den Unbilligkeitseinwand erhoben, also noch kenie Jahresabrechnung seitdem bekommen/gemacht.
Aber wenn mir die SWM nach der ersten Jahresabrechnung dann auch mit falschen Abschlagsverrechnungen kommen sollte, dann werde ich garantiert zum Totalverweigerer! Denn den Zirkus mach ich dann nicht mit - schließlich lebt man nicht ausschließlich für die Korrespondenz mit den SWM.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 26. März 2007, 21:55:17
@ superhaase

So wie ich die Diskussionen hier verstanden habe, gibt es wohl zwei Wege, eine komplette Zahlungsverweigerung zu begründen.

Die eine scheint schon die zu sein, dass die SWM falsche Rechnungen ausstellen und versuchen, die Forderungen aus 2005 mit den Abschlägen 2006 zu verrechnen.

Ich dachte, das fällt dann in die Kategorie "falsche Abrechnung", daher ist keine Zahlung fällig.

Die Verweigerung nach §315 ist dann wohl die zweite Möglichkeit. Ich habe mal nachgeschaut, bei mir steht auf der Rechnung "Grundpreistarif", das dürfte dann unter Tarifkunde fallen und nicht unter Sondervertrag. Somit hätte ich gute Chancen, gar nicht mehr zu zahlen.

Gibt es denn einen Musterbrief für den Fall, dass jemand die Zahlungen wegen §315 ganz einstellt? Ich würde da ungern einem "Formfehler" zum Opfer fallen und die Standard-Briefe sind auf eine Kürzung ausgelegt.

Gibt es hier SWM-Kunden, die auch gar nicht zahlen? Würde mich über einen Austausch freuen, wie die SWM bisher reagiert haben.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 26. März 2007, 22:35:15
@elad,

Gehen Sie bitte davon aus, dass die SWM nicht absichtlich falsche Rechungen austellt. Der § 30 AVBGasV ist nicht ein "Gummiparagraph" für alles. :wink:

Musterbrief für eine komplette Zahlungseinstellung gibt es hier nicht.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 26. März 2007, 23:17:32
Heute bekam ich ungefragt die M-Card nebst Infoheftchen und Antrag zugeschickt. Meine erste Reaktion war, zu schauen, wo die Falle bzw. der Pferdefuß ist. Ich habe zwar auf den ersten Blick nichts gefunden, werde aber dennoch den Antrag nicht ausfüllen. Wozu auch? Um beim Kauf von Schuhen 2% Rabat zu bekommen? Das ist die Sache nicht Wert.

Ich möchte wissen, ob den SWM bewusst ist, was sie mit ihrem verbraucherverachtenden Verhalten bei vielen Kunden bewirken. Obwohl ich ein sonst recht gutmütiger und positiv eingestellter Mensch bin. Mein Vertrauen gegenüber dieses Vereins ist auf unbestimmte Zeit nicht mehr existent. Mehr noch, ich brauche nur eine SWM-Plakatwerbung zu sehen, da steigen in mir Hassgefühle hoch.

Das böse Erwachen wird spätestens dann kommen, wenn es mal wirkliche Alternativen geben wird. Den Strom hole ich jetzt schon woanders.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 26. März 2007, 23:22:39
@burt13de

Zitat von: \"burt13de\"
Den Strom hole ich jetzt schon woanders.


Der Vorteil von Stadtwerke- Strom:

Er wird nach Hause gebracht, muss also nicht geholt werden.

Soviel zum Service.:wink:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 27. März 2007, 07:48:26
Zitat von: \"elad\"
Die eine scheint schon die zu sein, dass die SWM falsche Rechnungen ausstellen und versuchen, die Forderungen aus 2005 mit den Abschlägen 2006 zu verrechnen.

wie gesagt, sehe ich das anders... mir wäre das zu riskant....
denn die Rechnung an sich stimmt ja, nur die Abschläge und wurden verwurstelt, die eigentliche Verbrauchsabrechnung dürfte stimmen....
wozu also da einen Kampf ausfechten? Außerdem erstellst Du ja eigene Rechnungen, die diesbezüglich korrekt sind. Alle Nachweise dazu aufheben. Fertig.

Den Musterbrief kann man doch ganz leicht selbst ändern:
"... da Preis nach Unbilligkeitseinwand nicht verbindlich und von mir nicht abschätzbar.... daher nichts fällig ist... bis der Preis von einem Gericht... oder von mir anerkannt... zahle ich vorerst nichts ...." oder so ähnlich.

Wenn Du Dir das nicht zutraust, dann kannst Du ja enen Anwalt mit der Formulierung beauftragen - oder frag mal gezielt einen "Totalverweigerer" per PN hier im Forum.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 27. März 2007, 10:03:30
@ superhaase:

Das mit dem Anschreiben habe ich ganz gut hingekriegt, glaube ich. Mit einigen Formulierungen hier aus dem Forum.

Dabei bin ich allerdings auf den Thread gestoßen, in dem RR-E-ft dazu rät, von Anfang an mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten. Ich habe das ja versucht, bekomme aber wie schon geschrieben keine Rückmeldung von dem Anwalt, der die Sammelklage macht. Am Telefon heißt es, er würde sich melden, was er aber nicht tut.

An die Münchner hier: Hat jemand einen RA, der so etwas übernehmen würde? Ich würde mich über eine pn freuen!

Am besten warte ich jetzt aber mal die Verhandlung ab, vielleicht werden wir ja zur Zahlung verdonnert.... und dann ist das Thema eh durch.

In der Korrektur der Abschlagszahlungen heißt es, dass ich eine korrigierte Rechnung bekommen werde, ohne diese wird ja auch nichts an Zahlungen fällig, denke ich.

Vielen Dank
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 27. März 2007, 10:09:19
Zitat von: \"elad\"
Am besten warte ich jetzt aber mal die Verhandlung ab, vielleicht werden wir ja zur Zahlung verdonnert.... und dann ist das Thema eh durch.

Wie jetzt - die SWM haben Dich auf Zahlung verklagt?
Das wäre ja mal was neues!
Wann denn?
Wie weit ist die Sache gediehen und wie bisher verlaufen?
Das wäre sehr interessant für uns alle hier.
Sag uns bitte mehr darüber.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 27. März 2007, 10:10:51
@ superhaase: nein, ich meine unsere Sammelklage! Die wird ja übermorgen verhandelt.

Siehe auch www.stadtwerke-beschwerden.de

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 27. März 2007, 10:17:02
ja aber wie sollt ihr denn da zur Zahlung verdonnert werden - das geht doch gar nicht, ist nicht Gegenstand der Klage.
Es kann höchstens Eure Klage abgewiesen werden.

Und ich verspreche Euch, dass es so kommen wird.
Die SWM werden sich einfach weigern, die Kalkulation offenzulegen. Dazu können sie nicht gezwungen werden.
Und dann kann das Gericht nichts anderes machen, als die Klage abzuweisen - mangels Beweisen, oder wie man das dann nennen will.

Ich halte die Sammelklage daher ja  für absolut nutzlos. (Außer für den Rechtsanwalt - der kriegt Euer Geld ;))

Deshalb müsst ihr aber ja noch lange nicht zahlen......
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 27. März 2007, 10:22:15
@ superhaase: ja, wahrscheinlich wird es so kommen.

Aber im Worst Case (der recht unwahrscheinlich ist, zugegeben) wird die Billigkeit der Preise bestätigt und dann müssten wir zahlen. So meinte ich das ;-)

Mir stellt sich jetzt die Frage, wie ich weiter vorgehen soll, wenn ich keinen Anwalt finde. Denn es scheint ja keinen Sinn zu machen, es auf eine Klage der SWM anzulegen (durch eine komplette Zahlungseinstellung), wenn ich keinen Anwalt in der Hinterhand habe.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 27. März 2007, 10:37:28
Wie soll denn die Billigkeit bestätigt werden, wenn die SWM nichts offenlegt?
Und wenn sie offenlegt, dann kommt mit Sicherheit nicht heraus, dass der bisherige Preis billig war.
Ich hoffe in der Klage wurde die Unbilligkeit des Gesamtpreises behauptet.

Mich würde ja mal interessieren, wie der Wortlaut der Klageschrift lautet..... eine Klage auf Feststellung der Unbilligkeit wäre ja geradezu "lustig" (lächerlich wollte ich jetzt nicht sagen).

Den Anwalt brauchst Du doch erst, wenn die SWM gegen Dich klagt.
Dann wirst Du auch einen finden, bzw. Dein jetziger wird dann schon antworten, wenns akut ist.
Keine Panik.

Die Zahlungseinstellung ist rechtlich gedeckt. Da kannst Du nicht viel falsch machen. Neuer Widerspruch und die Zahlungseinstellung begründen (wie erwähnt).
Sperren kann die SWM nicht - das ist klar. Spätestens seit der neuen Verordnung vom 22. September 06.

Das einzige was sie machen können, ist, Dich auf Zahlung zu verklagen.
Eine solche Klage hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn sie die Kalkulation offenlegen. Ansonsten wird die Klage abgewiesen und Du musst weiter nichts zahlen.
DU sitzt momentan am längeren Hebel :!:

Das könnte sich erst durch ein für uns ungünstiges Urteil des BGH im Sommer ändern.
Was wir mal nicht hoffen wollen.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: pegasus am 27. März 2007, 11:46:33
Hallo elad,

ich habe mit großem Interresse Deine Suche nach einem RA in München gelesen. Ich befinden mich in einer ähnlich Situation und habe Dir eine pn gesendet. Bitte schnellstmöglich lesen und mich anrufen.

gruss pegasus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 27. März 2007, 12:21:58
@elad

Womöglich muss in der Verhandlung über die Sammelklage noch der Antrag abgeändert werden, siehe auch hier, welche Anträge gestellt werden können, um die Klage zum Erfolg zu führen:

http://www.vzs.de/mediabig/17852A.pdf

http://www.ritter-gross.de/pdf/LG%20Hannover%2021%20O%2088-06_v_19-02-07.pdf

http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=838&file=dl_mg_1174136560.pdf


Die Urteile sollte man dem Anwalt schnellstmöglich mit auf den Weg geben.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 27. März 2007, 17:00:41
@ RR-E-ft: Vielen Dank, ich habe ihm gerade alles gemailt.

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Claus am 27. März 2007, 18:13:21
Ich lese gerade, dass die Sammelklage am 29.3.2007 stattfindet. Informiert wurde ich nicht. Ich habe lediglich Ende Januar ein Schreiben wg. der Terminverschiebung erhalten mit dem Hinweis, dass wir über einen neuen Termin informiert werden.
Das war`s. Wann und wo ist der neue Termin?

Claus
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 29. März 2007, 16:29:52
Quelle: www.strom-magazin.de (Professionals)


Zitat
URTEIL
29.03.2007, 09:55 Uhr

Amtsgericht München bestätigt Billigkeit der SWM-Gaspreiserhöhung

Das Münchner Gericht ging bezüglich der streitigen Erhöhungen davon aus, dass sie angemessen waren und "billigem Ermessen" entsprachen. Die Stadtwerke hatten eine Kundin verklagt, die die Gaspreise eigenmächtig heruntergesetzt hatte.
...



Wenn im Streit nicht eine Preiserhöhung, sondern eine Restzahlung war, musste der Gesamtpreis als unbillig gerügt werden.

Dessen Billigkeit lässt sich nicht so überprüfen, wie es das Amtsgericht getan hat.

Fraglich, ob die Berufung zugelassen wurde.

Das Urteil hat keinerlei Bindungswirkung für andere Kunden.


PM der Stadtwerke:

http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20070328.html


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Möglicherweise hat sich da jemand deutlich zu früh gefreut.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: burt13de am 29. März 2007, 23:36:09
Als ich am 30.08.05 widersprochen hatte, schrieb ich das so:

Erhöhung Ihrer Energiepreise am 01.10.2004
Kundennummer: XXXXXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich halte die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhung der Energiepreise für unbillig gem. § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB und berufe mich auf deren Unverbindlichkeit.
Bitte weisen Sie mir Ihre Berechtigung zu einseitigen Preisanpassungen nach.
... usw.

Ich hatte die Formulierungen aus einem Musterbrief.

Bei obigem Urteil ist ja auch von der Unbilligkeit der Erhöhung die Rede. Aber besser ist es doch die Gaspreise insgesamt als unbillig zu bezeichnen.

Wenn ich mir heute den Musterbrief unter energieverbraucher.de anschaue, ist er auch irgendwie anders formuliert, als es damals war.

Sollte ich lieber noch einen erneuten aktuell formulierten Widerspruch nachlegen, oder ist der von damals OK? :?

Im Voraus besten Dank für eine Antwort!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 30. März 2007, 07:38:15
@burt13de,

Ja,

Sofern Sie bisher noch keinen Widerspruch auch gegen die Preishöhe an sich eingelegt haben, dann ist es unbedingt notwendig dies nachzuholen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: no_limitz am 30. März 2007, 09:54:11
In der heutigen TZ ist ein kurzer Bericht über die Sammelklage. Anscheinend wurden die SWM endlich aufgefordert ihre Zahlen vorzulegen.
Schön und gut. Aber der große Reibach ist sicher nicht bei den SWM entstanden. Da die SWM zu 50% an ihrem Vorlieferanten und dessen Vorlieferanten beteiligt ist, werden einfach die Gewinne in die beiden Vorlieferanten verlegt. Die SWM selber macht dann nur kleine Gewinne, was sie mit Ihren Zahlen eventuell sogar beweisen kann.
Für mich stellt  sich daher die Notwendigkeit, nicht nur von der SWM eine Offenlegung der Zahlen zu verlangen, sondern ebenfalls die Berücksichtigung der Zahlen ihrer Beteiligungen bzw. Vorlieferanten. Ansonsten war alles nur heiße Luft ...
Schönen Tag,
No_Limitz
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 30. März 2007, 10:41:00
ganz deiner meinung: es ist ja nicht neu, dass die swm nun zeit genug hatten, ihre gewinne aufm papier "outzusourcen" - vorlieferanten ist ein gutes stichwort, und was dann wiederum wem gehört... (beteiligungen)

war jemand bei der verhandlung der sammelklage gestern?

[edit] hab mir den tz-artikel angesehen:

:) ich werde mir jetzt einen heizlüfter kaufen, da ja der richter festgestellt hat, dass man mit strom auch heizen kann (argument: kein monopol) :) :lol: mich erinnert das an die berühmte aussage von marie antoinette:

- wenn sie kein brot haben, sollen sie doch kuchen essen! -

es geht bei der sammelklage nur um die preisERHÖHUNGEN, nicht um den preis AN SICH. das schränkt das ganze ziemlich (wesentlich) ein...

die offenlegung, die das gericht einfordert, ist zwar schon was. aber ob diese nicht den zum april aktualisierten preisen weitgehend entsprechen wird, ist aus meiner sicht zu befürchten: da scheint doch ein deutlicher kuschelfaktor zu sein...

liebe grüße an alle, die ihren widerspruch gegen die gaspreise insgesamt, nicht nur gegen die erhöhungen, richten!

alles neu macht der mai...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 30. März 2007, 14:46:42
Quelle: http://www.pr-inside.com/de/print65042.htm


Zitat
BGH verhandelt am 13. Juni erneut über Klage gegen Gaspreiserhöhung

Karlsruhe (ddp). Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 13. Juni erneut darüber, ob Gaspreiserhöhungen gerichtlich auf ihre Angemessenheit überprüft werden können.

Das teilte der Vorsitzende Richter des 8. Zivilsenats des BGH, Wolfgang Ball, am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Verfahren dürfte weit reichende Auswirkungen für Gaskunden und Energieversorger haben.

Geklagt hat der als «Gaspreis-Rebell» bekannt gewordene frühere Richter Klaus von Waldeyer-Hartz aus Heilbronn. Er wehrt sich dagegen, dass die Heilbronner Versorgungs-GmbH zum 1. Oktober 2004 den Gaspreis um rund zehn Prozent angehoben hat - von 3,47 auf 3,84 Cent pro Kilowattstunde. Nach Auffassung des Klägers soll der BGH feststellen, dass diese Erhöhung des Gaspreises unbillig und daher unwirksam ist. Das Amtsgericht Heilbronn hatte der Klage stattgegeben. In der Berufung wies dann aber das Landgericht Heilbronn die Klage ab. Dagegen legte Waldeyer-Hartz Revision ein.

Der 8. Zivilsenat hatte bereits am 20. Dezember 2006 in der Sache verhandelt und wollte ursprünglich an diesem Mittwoch sein Urteil verkünden. In der Beratung habe sich aber gezeigt, dass einige wichtige Fragen «bisher nicht ausreichend erörtert wurden», sagte Richter Ball. Zu klären sei etwa, ob bereits die Ausgangspreise vor dem 1. Oktober 2004 «unbillig erhöht» waren. Die Preiserhöhung ab 1. Oktober 2004 könnte dann deswegen unangemessen gewesen sein. Die Preiserhöhung zum 1. Oktober 2004 könnte aber auch angemessen gewesen sein, wenn sie letztlich eine vorherige unbillige Erhöhung ausgeglichen hätte und diese damit nicht voll an die Kunden weitergegeben worden wäre.

Die bisherige Auffassung des Senats, dass es auf den Ausgangspreis nicht ankomme und nur die Erhöhung zum 1. Oktober 2004 Streitgegenstand sei, gelte nun wohl nicht mehr, sagte Ball. Der Senat wolle aber «nicht mit verdeckten Karten spielen» und habe deswegen erneut eine mündliche Verhandlung angesetzt.

 

(AZ: VIII ZR 36/06)

 

ddp.djn/dmu/hwa


Siehe auch hier:


http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-03/artikel-7901301.asp


Nach den zutreffenden Aussagen des Senatsvorsitzenden kommt es auf die Gesamtkalkulation an, so dass eine einzelne Erhöhung nicht gesondert betrachtet werden kann.

Der erhöhte Preis muss mithin insgesamt der Billigkeit entsprechen, was sich nicht dadurch nachweisen lässt, dass etwaig nur gestiegene Beschaffungskosten weitergegeben wurden.

Damit würde ein zuvor bereits unbillig überhöhter Preis unzulässig in die Zukunft perpetuiert.

An der Billigkeitskontrolle der Erdgastarifpreise als einseitige Preisfestsetzungen gem. § 315 BGB kann deshalb kein Zweifel mehr bestehen, auch nicht daran, dass die erhöhten Preise insgesamt bzw. nach Preissenkungen die neu festgesetzten Preise insgesamt der Billigkeit entsprechen müssen, was nur durch die Offenlegung der Preiskalkulation nachgewiesen werden kann (vgl. auch OLG Karlsruhe RdE 2006, 356).

Vgl. Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Band 707, Utz-Verlag München 2004, S. 116:


Zitat
"Die jeweils geltenden Entgelte sind verbindlich, wenn sie insgesamt der Billigkeit entsprechen. Bei Unbilligkeit sind sie daher auch insgesamt unverbindlich, ggf. kann das Gericht nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB ein billiges Entgelt festsetzen. Dagegen gilt bei Preis- oder Zinsanpassungen der ursprünglich vertraglich vereinbarte Preis oder Zins weiter. Dieser unterliegt, da und sofern er in der konkreten Höhe vertraglich vereinbart und nicht einseitig festgelegt ist, keiner Billigkeitskontrolle.

Bei der Kontrolle von Entgelten aufgrund faktischer Bestimmungsrechte kommt eine Überprüfung der Höhe der geforderten Entgelte ebenso in Betracht wie die Betrachtung einer konkreten Erhöhung. Werden über einen bestimmten Zeitraum (einseitig festgesetzte) Entgelte gefordert und diese sodann (einseitig) erhöht, müssen daher nicht nur die letztlich geforderten Entgelte, sondern auch die Erhöhung ihrerseits der Billigkeit entsprechen. Eine Billigkeitskontrolle der Erhöhung neben der Höhe der Entgelte wird beispielsweise vorgenommen durch BGH, Urt. v. 24.11.1977 - III ZR 27/76, ZLW 1979, 140, 146 f.
= LM LuftVZO Nr. 5/6 = WM 1978, 1097 = VRS 55, 18 "



Bei Gastarifpreisen handelt es sich gem.  § 4 Abs. 1 AVBGasV um jeweils geltende Entgelte im vorgenannten Sinne, die jederzeit vom Versorgungsunternehmen einseitig festgelegt wurden und bei denen deshalb der Anfangspreis nicht weniger einseitig bestimmt ist als ein einseitig festgelegter Folgepreis (vgl. BGH NJW 2006, 684 Rn. 10).
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chriskmuc am 31. März 2007, 20:08:16
habe vor 5 Tagen den Preis für das laufende Jahr auf 41,84 ct/m³ gekürzt.

Nun haben die SWM unter anderem geantwortet:

"Wir bitten Sie,  Ihre vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen rechtzeitig und in voller Höhe vorzunehmen.

Wenn Sie dennoch eine spätere Berufung auf für Gaskunden positive Urteile offen halten wollen, akzeptieren wir - wenn Sie dies erklären - eine Zahlung unter Vorbehalt, sofern Ihre Zahlung firstgemäß und in voller Höhe bei uns eingeht."


Steht letzter Satz nicht im Widerspruch zur Nummer (18) bei den Fragen und Antworten auf Seite 1445? - nachfolgend zitiert.

*******************************************
(18) Könnte man nicht zunächst den Betrag unter Vorbehalt bezahlen und dann auf Rückzahlung überhöhter Entgelte klagen?

Grundsätzlich ist das möglich. Wer die zuviel bezahlten Energiekosten zurückhaben will, muss dann gegen den Versorger ein Gerichtsverfahren anstrengen. Dies ist mit einem deutlich höheren Risiko und Aufwand für den Verbraucher verbunden. Die Zahlung unter Vorbehalt ist deshalb sinnlos.
*******************************************


Sind die SWM bei einer gerichtlichen Feststellung des billigen Preises verpflichtet überhöhte Preise zurückzuzahlen, da Sie dies akzeptiert haben. Oder ist diese Wortwahl nur ein Bluff und man müsste trotzdem ein Gerichtsverfahren anstrengen?
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kamaraba am 31. März 2007, 20:48:15
@chriskmuc

Das wurde alles schon hier von vorne nach hinten durchgekaut.
Wenn Sie unter Vorbehalt bezahlen ist das Geld futsch und Sie sind
auf einen Rückforderungsprozess angewiesen.
Also das Geld da lassen, wo es hingehört, in die eigene Tasche... :wink:

Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.faire-energiepreise.de
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: chriskmuc am 01. April 2007, 16:30:14
Ich dachte nur, nachdem die Stadtwerke eine Zahlung unter Vorbehalt akzeptieren, würden Sie dann auch "FREIWILLIG" zahlen.

Ok - habe verstanden.

Freiwillig rücken Sie das Geld nicht raus. Aufrechnen darf ich nicht, da sonst die Gassperre kommt. Also müsste ich klagen um an das Geld zu kommen.

Dank & Gruss
chriskmuc
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. April 2007, 22:17:31
@chriskmuc,

schon mal was von einem "schwarzen Loch" in der Astronomie gehört?

So ist dasa auch hier:

Die schlucken erst mal alles (Geld) und es kommt nichts mehr raus (zurück) :wink:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 02. April 2007, 10:24:47
nochmal ne frage: widerspruch gegen die unbilligkeit des gaspreises insgesamt. kann man nach 315 bgb auch gegen die unbilligkeit des mess-/grundpreises widersprechen und eine offenlegung verlangen? die erhöhung von 4,50 auf 8 euro ist ja wohl nicht ohne... oder muss man dann gegen die einseitige festsetzung durch die swm widersprechen?

lg
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 02. April 2007, 11:05:32
@deraffe

Man sollte als Tarifkunde immer die gesamte Tariffestsetzung als unbillig rügen. Weil der Tarif aus einem Grund- und einem Arbeitspreis besteht, betrifft dieser Unbilligkeitseinwand von Anfang an beides, vgl. auch Beschluss des AG Neuwied vom 08.11.2005 und Hinweisbeschluss des LG Koblenz dazu.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 03. April 2007, 16:03:58
Kann denn jemand etwas zu der Verhandlung letzten Donnerstag sagen?

Laut Pressebericht der SWM:
http://www.swm.de/de/aktuelles/presse/versorgung20070329-3.html

soll es ja für die SWM gut ausschauen. Aber mir ist schon bekannt, dass die SWM  da alles immer schön reden.

Wäre schön, wenn jemand etwas dazu berichtet.

Schöne Grüße
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 03. April 2007, 21:18:17
@Mona,

bitte mal hier genau lesen und unter Grundsatzfragen die Punkte "Wichtig"
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 03. April 2007, 21:20:58
@RR-E-ft:

In einem der mir vorliegenden Gutachten der SWM wird deutlich, dass die SWM praktisch keinen Gewinn machen mit ihrem Gas. Das hat wohl auch das unbedarfte Amtsgericht München beeindruckt. Die Zahlen in dem Gutachten sind allerdings sehr sehr dürftig. Von einer richtigen Kalkulation kann man da nicht sprechen.

Meines Erachtens rechnet die SWM sich das schön, indem sie (die SWM Versorgungs GmbH, die der Vertragspartner der Endkunden ist) horrende Preise an die SWM Infrastruktur GmbH (städtisches Netz) und die Bayerngas GmbH (Netz- und Gaskosten) zahlen. Beides Firmen, die die SWM beherrscht. Über deren Margen steht in den Gutachten natürlich nichts.

Wenn man nun die Unbilligkeit des gesamten Gaspreises moniert hat, kann man dann vor Gericht erzwingen, dass auch die Preise der Vorlieferanten und Netzbetreiber in die Billigkeitsbeurteilung einbezogen werden?
Schließlich kann ja nicht vom Endabnehmer verlangt werden, für unternehmerische Fehler der SWM Versorgungs GmbH bezahlen zu müssen, da diese nicht auf die Billigkeit ihrer Gasbezugs- und Netzkosten achtet. Das geht letztlich zurück bis zum Importeur EON, der die unsinnige und unbillige HEL-Preisbindung in den Verträgen mit den Versorgern und Stadtwerken drin hat.
Im Endeffekt muss in erster Linie diese gekippt werden. Dort wird das meiste Geld abgeschöpft - zu unrecht wie wir alle wissen.

Das Münchner Amtsgericht scheint da ja etwas blauäugig und naiv zu sein....

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: deraffe am 06. April 2007, 15:47:35
@superhaase
ich klinke mich hier mal kurz ein, wenn\'s recht ist: das letzte gutachten, das mir bekannt ist, ist das deloittte-gutachten, das bis zum 4. Quartal 2006 gelten soll. auf seite 2 ist die aus meiner sicht einzig interessante info: "des weiteren war von uns nicht zu beurteilen, ob die tarife in ihrer absoluten höhe billig im sinne des § 315 bgb sind." ob die swm gewinne machen, ist mir egal. müssen sie auch nicht, da das gas von den gerichten nicht als ware wie jede andere gesehen wird, sondern zur grundversorgung notwendig ist (sinngemäß). wird erst mal die billigkeit festgestellt, kann das andere auch angegangen werden, das sehe ich auch so. aber die versorgung mit gas geht meiner unbedeutenden meinung nach vor, nicht die gewinne irgendeines unternehmens...
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 24. April 2007, 22:08:38
Hallo zusammen,

vor ca. 3 Wochen habe ich den SWM angekündigt, gar nichts mehr zu zahlen, bis der angemessene Gaspreis gerichtlich geklärt ist.

Heute kam nun der Antwort-Brief:

1. wollen sie nicht mehr mit mir reden ;-)
2. haben sie das Urteil vom 27.3.07 in München gegen die eigenmächtigen Kürzungen als Beweis für ihr Recht angeführt.
3. habe ich nun plötzlich ein Guthaben...!?
Bisher waren alle Jahresabrechnungen der SWM falsch:
Zuerst kam dabei ein kleines Guthaben raus, wurde mir überwiesen
Dann auf meine Reklamation hin kamen die SWM plötzlich auf eine Forderung :shock:
Und jetzt ist es wieder ein (weiteres) Guthaben, aber viel weniger als ich mit den Preisen von 2004 ausgerechnet hatte...:roll:
4. soll ich ihnen plötzlich ihre eigenen Fehler vorrechnen  :shock:
5. wollen sie wissen, ob das ausgezahlt oder verrechnet werden soll.

Ansonsten das Übliche: Sie werden zur Durchsetzung ihres Zahlungsanspruchs die notwendigen Schritte einleiten.

Zu Punkt 5 denke ich, dass ich auf keinen Fall etwas auszahlen oder verrechnen lassen sollte, denn damit würde ich ja den zu hohen Preis anerkennen, oder?

Das bedeutet: weiter aussitzen und nicht reagieren?

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 24. April 2007, 22:42:39
@elad,

genau !
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 01. Mai 2007, 13:21:33
Habe meine neue Jahresendabrechnung 2006/2007 erhalten.
Und außerdem eine Mahnung (wurde am gleichen Tag versandt)
Die Mahnung war über die Jahresrechnung 2005/2006.
Dafür 2 Briefe. Was für eine Portoverschwendung. Offensichtlich erwirtschaftet die SWM doch mehr Geld...

Meine Frage ist, ab wann denn die Rechnung aus 2005/2006 verjährt ist.
Ich dachte immer, ende des 2. Jahres, in dem sie fällig war. (Also 31.08.2008?) Oder hat sich das mit der Mahnung jetzt nochmal verschoben?

Ansonsten, allen einen schönen Feiertag.

Ich werde mich jetzt an meine Gegenrechnung machen...

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. Mai 2007, 18:40:10
@Mona,

Mahnungen unterbrechen die Verjährung
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: DieAdmin am 01. Mai 2007, 18:47:29
Zitat von: \"Cremer\"
@Mona,

Mahnungen unterbrechen die Verjährung


@Cremer,

ich denke mal, du irrst dich da.

Wenn ich mich noch richtig erinnere, haben Mahnungen keine unterbrechende Wirkung, erst ein gerichtlicher Mahnbescheid  bzw die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.

Ein Unternehmen kann "zich" Mahnungen verschicken.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. Mai 2007, 18:49:38
@Evitel2004,

nun da kann ja bestimmt unser Fachmann was dazu sagen. :wink:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: DieAdmin am 01. Mai 2007, 19:12:49
Zitat von: \"Cremer\"
@Evitel2004,

nun da kann ja bestimmt unser Fachmann was dazu sagen. :wink:


@Cremer,

wenn du unseren lieben Herrn Fricke meinst, dazu hat er sich im Prinzip schon geäußert. Und das ist noch gar nicht so lang her  ;)

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?p=26961#26961

Und dann gibts ja noch die "Hemmung".

http://de.wikipedia.org/wiki/Hemmung_%28Recht%29
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 01. Mai 2007, 19:24:00
@Evitel2004,

im Falle des Einwandes der Billigkeit, ja.

Aber im normalen Fall (ohne Widerspruch nacxh § 315)??
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: DieAdmin am 01. Mai 2007, 19:30:06
@Cremer,

hab oben noch ein Link zum Wiki ergänzt.

Wer den Einwand der Unbilligkeit erhoben hat, dafür wird gerade nichts fällig und da kann auch keine Verjährungsfrist beginnen.
Lese mal bitte dazu in den Grundsatzfragen, die als "wichtig" hochgepinnten Threads ;)

Also wer seine Rechnung nicht einwendet, der findet sie ja ok, und da werden die Beträge fällig und können gemahnt werden. Und das Unternehmen muss das innerhalb eines Zeitraums (Verjährungsfrist) tun, sonst kann es das Geld in den Wind schreiben.
Aber diese Frist wird nicht durch den außergerichtlichen Weg unterbrochen oder wars gehemmt  :? .

Und hier ein Link zur Unterbrechung: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterbrechung_%28Recht%29
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energiemonster am 20. Mai 2007, 23:04:49
Erstmal freunldiche Grüsse,

habe nach knapp einem halben Jahr mal wieder eine Mahnung bekommen über ca. 500,- Euros, war natürlich grottenfalsch, nach telefonischem Protest wurden dann 98,- Euro daraus, darauf habe ich wieder mal schriftlich reagiert und auf mein Schreiben vom 17.8. 06 verwiesen in dem ich die Billigkeit der Gaspreiserhöhung anzweifelte habe(lt. Musterschreiben). Die Rechnung sowie Abschlagszahlungen kürzte ich danach, bis November gabs Mahnungen dann war Stillstand, Nun kam folgende Reaktion:

Mit Vorlage der Gutachten haben wir unabhängig von unserer Beurteilung der Rechtslage ausführliche Nachweise erbracht. Die SWM haben ithe gesamten Erdgasbezugskosten u. Netznutzungskosten sowie Erlöse dargelegt.

Zuletzt hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 09.06.2006 (AZ: 30 T 9871/06) entschieden, dass die Kürzung der Erdgas-Rechung durch den Kunden unberechtigt ist. Die SWM , so das Landgericht Mü. I haben mit dem Gutachten glaubhaft gemacht dass die streitigen Gaspreiserhöhungen der SWM der Billigkeit entsprechen....weiter noch einiges blabla..

Die SWM so die Schlussfolgerung des Gerichtes, sind damit auch bereichtigt einem Kunden unter den Voraussetzungen des §33 AVBGasV, seit dem 01.01.07 §17 GasGVV, die Einstellung der Versorgung anzudrohen und diese auch tatsächlich druchzuführen, wenn der Kunde eigenmächtig die Gasrechnung wegen angeblicher Unbilligkeit kürzt.

Den Ihnen zugesandten Unterlagen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen , da sich weder unsere noch Ihre Argumentation gändert hat. Weitere Reaktionen werden unterbleiben.
Wir fordern Sie auf die vertraglich geschuldeten Zahlungen und Abschlagszahlungen unverzüglich in voller Höhe zu bezahlen . Zur Durchsetzung unseres Anspruches werden wir ansonsten alle notwendigen Schritte einleiten. Die Entstehung weiterer Kosten die Sie zusätzlich zu tragen hätten können Sie druch sofortige Zahlung vermeiden.

Ich habe einiges im Forum gelesen aber komme eigentlich auf keine eindeutige Antwort zu diesem Schreiben der SWM finden, deshalb meine Fragen.

Soll man aufgrund der Entscheidung des Landgerichtes Mü I die Zahlungen vornehmen und wird " der Braten " langsam heiss oder weiter abwarten bzw. gibt es Tips wie man schriftlich und rechtskonform auf dieses Schreiben antworten könnte ? Sollte es Sinn machen einen Rechtsanwalt einzuschalten wer kennt in München einen der sich um diese Energiestreitigkeiten kümmert , für Tips und Empfehlungen im voraus besten Dank Gruss Gerhard
:lol:
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 20. Mai 2007, 23:59:47
@energiemonster:

Erste Pflicht: Cool bleiben!  8)

Das ist alles recht dummes Geschwätz von der SWM.
Im Grunde müsstest Du gar nicht reagieren, da ja \"alle Argumente ausgetauscht sind\" und Du Dich nur wiederholen könntest.
Wenn die SWM wirklich die Kohle will, muss sie vor Gericht gehen. Das ist der Weg, den der §315 vorsieht, und den wir ja alle wollen - abgesehen von dem unwahrschenlichen Szenario, dass die SWM die Kalkulation offenlegt und die Preise wirklich \"billig\" im Sinne des Gesetzes macht.

Erst wenn Du was Gerichtliches bekommst, musst Du reagieren und einen Anwalt einschalten, voher nicht  :!:

Eine reale terminierte Sperrandrohung werden sie wohl nicht wagen - damit zu drohen (mit abstrus dummer Begründung) ist eigentlich schon eine bodenlose Frechheit. Wenn doch, dann wie bekannt reagieren.
Das zitierte Urteil ist für uns heute belanglos, und würde heute wohl auch kaum mehr so gefällt - meine Meinung.

Wichtig ist, dass Du die Unbilligkeit des gesamten Gaspreises (nicht nur der Erhöhung) eingewendet hast. Falls nicht, dann unbedingt per Einschreiben nachholen!

Was Dir Mut und Zuversicht geben sollte, ist folgendes aktuelle Urteil:
http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=863&file=dl_mg_1179347215.pdf
Es lohnt sich wirklich, dieses Urteil ganz zu lesen.
Dieses Urteil passt sehr gut auch auf die SWM. Deren Gutachten sind eben unzureichend :!:
Insbesondere gefällt mir der folgende Abschnitt auf Seite 9 ganz unten:
Zitat
Die Beklagte hätte daher konkret und insbesondere unter Vorlage der entsprechenden Bezugsveträge vortragen müssen, dass, wie und warum ihre Bezugspreise gestiegen sind. Angesichts der monopolistischan Vertriebsstruktur von leitungsgebundenem Erdgas hätte die Beklagte des weiteren konkret vortragen müssen, was sle ihrerseits unternommen hat, um günstigere Preise bei Lieferanten zu erreichen. Ihre Behauptung, sie habe sich der Ölpreisbindung nicht entziehen können, ist so zumindest unsubstantiiert. Jedenfalls ist eine Billigkeitskontrolle ohne Vorlage der zugrundeliegenden Verträge nicht möglich, da sonst auch nicht ansatzweise überpruft werden kann, ob die Beklagte überhaupt lhren Bezugsvertrag korrekt anwendet.
Es kann also nicht schaden, bei einem Widerspruchsschreiben bzw. beim Unbilligkeitseinwand darauf hinzuweisen (wie ich es getan habe), dass die SWM selbst ihren Lieferanten gegenüber auf die Billigkeit der Bezugspreise und auch der Netzkosten zu achten hat und nicht kritiklos eine Heizölpreisbindung (die absurd ist) und überhöhte Netzpreise hinnehmen darf. Tut sie dies nicht, trägt sie selbst den wirtschaftlichen Nachteil daraus und kann diesen nicht auf die Endkunden abwälzen.

Also folgende Handlungsmöglichkeiten:
- gar nicht reagieren. Erst wenn was vom Gericht kommt oder eine konkrete terminierte Sperrandrohung, dann musst Du handeln.
- wenn es Dir Spaß macht, kannst Du widersprechen und die Argumentetion zurückweisen, und das obige Argument einbauen - ist aber eigentlich der Mühe kaum Wert, denn die SWM kennt die Rechtslage sehr genau und versucht daher nur, die Kunden einzuschüchtern, statt sie wirklich auf Zahlung zu verklagen.

Ein Rechtsanwalt ist also noch nicht nötig.

Die SWM weiß, dass sie kaum eine Erfolgschance hat - sie hat bisher in noch keinem Hauptsacheverfahren bzgl. Billigkeit geklagt, geschweige denn Erfolg gehabt.
Diese Einschüchterungstrategie scheint aber zumindest das Porto zu lohnen - soll heißen, einige kunden lassen sich zur Zahlung bewegen...... leider. Ist aber deren Problem.....

Der Braten wird also zunehmend heißer - aber für die SWM :!:  :D

Daher sollten alle \"Gaspreisrebellen\" cool bleiben und sich nicht ins Boxhorn jagen lassen.
Wir sitzen am längeren Hebel.
Die Gerichte scheinen in den mittleren Instanzen zunemend verbraucherfreundlich zu urteilen. Die unteren Instanzen schließen sich dem immer mehr an.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energiemonster am 21. Mai 2007, 21:38:52
Ein grossen dankeschön an Superhaase für die ausführliche Info :wink:

Gleich noch ein kleines Frägelchen hinterher, kann man so einfach einen Widerspruch vom 17.08.06 auf Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung in einen Widerspruch auf den gesamten Gaspreis ändern oder hat man damit evtl. schon eine Widerspruchsfrist versäumt ?

Danke und servus Gerhard
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 21. Mai 2007, 22:30:59
@energiemonster

Man sollte immer die Frage stellen, ob die erhöhten Preise insgesamt der Billigkeit unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten Versorgung zu verbraucherfreundlichen Bedingungen entsprechen, also die Gesamtpreise als unbillig rügen.

Die Frage hat SWM - wohl aus gutem Grunde - noch nicht "begutachten" bzw. "bescheinigen"lassen. :wink:

Der Beschluss des LG MüI ist genauso eine alte Kamelle wie die AVBGasV.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Mai 2007, 19:20:52
Wenn gerade kein anderer Gaslieferant verfügbar ist:

http://www.swm.de/dokumente/swm/pressemeldungen/2007/05/versorgung20070523.pdf

Nach Aussage von E.ON Ruhrgas sinken die Gaspreise zum 01.Juli 2007 weiter.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energiemonster am 23. Mai 2007, 21:12:56
:o  Hallo RR-E-FT ,

damals hatte ich auch ein Musterschreiben als Vorlage, das zielte jedoch inhaltlich mehr auf die Erhöhung als auf den Gaspreises ab ?
Macht es denn Sinn jetzt einen korrigierten Widerspruch bezogen auf die August-Abrechnung 06 zu machen ?

Hat das schon mal jemand nachgeholt und wenn ja, wie formuliert ?

Grüsse
Gerhard
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 23. Mai 2007, 21:50:14
@energiemonster:
Natürlich macht das Sinn!
Formulieren kannst Du es ja als Antwort auf die Mahnung, mit dem Hinweis, dies Schreiben bei einer möglichen Gerichtsverhandlung ebenfalls dem Gericht vorzulegen. Kannst ja vom Musterbrief abkupfern.
Oder schicke den kompletten aktuellen Musterbrief mit besonderer Hervorhebung der Unbilligkeit des Gesamtpreises und einer Formulierung wie \"... im Hinblick auf Ihr Mahnschreiben vom .. möchte ich meinen Widerspruch erneuern und erweitern ....\" oder so ähnlich.
Nicht so schüchtern!
Schicke es als Einschreiben mit Rückschein.
Irgendwelche Termine spielen da jetzt keine Rolle.
Tu es möglichst bald.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: energiemonster am 24. Mai 2007, 22:00:18
:D  @ superhaase, noch mal herzlichen Dank, mach mich gleich mal ran an den Speck.

Grüsse
Gerhard
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 28. Mai 2007, 19:56:20
Wann ist denn eigentlich die nächste Gerichtsverhandlung? Müsste doch jetzt dann diese Tage sein, oder?

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: axel am 22. Juni 2007, 21:22:11
Hallo ich habe einmal wieder Ärger mit den SWM, speziell mit dem Kundenservicecenter.
Da ich eine Beschwerde schreiben möchte rief ich heute an um den Namen der/des Vorgesetzten zu erfragen.
Der Name wurde mir nicht mitgeteilt.
Ich würde die Tage mal angerufen, hieß es.
Kennt sich hier bitte jemand mit dem Beschwerdeweg bei den SWM aus?
Ich will ja nicht dass das Schreiben wieder im Kundenservicecenter landet.

Zum Energiesparen (Kleinverbraucherkunde) kann ich aber nur eines sagen.
Man wird behandelt wie der letzte Dreck. Zumindest von den SWM.
Hohe Energietarife und richtig miese Behandlung, um nicht zu sagen primitiv.
Nicht erst jetzt.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Antworten
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: e-Stromer am 22. Juni 2007, 22:27:00
@ axel

http://www.swm.de/de/impressum.html
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. Juni 2007, 12:42:45
Die SWM wierden in ihren Presseerklärungen zunehmend frecher im Ton:
Zitat
Der CSU-Stadtrat ist lediglich nicht in der Lage, den Verordnungstext richtig zu interpretieren. Hätte er vor seinem Antrag bei den SWM nachgefragt, hätten diese ihm hierbei sehr gerne \"Nachhilfeunterricht\" erteilt.
Dass die SWM im Interpretieren von Texten oder auch Gerichtsurteilen nicht der beste Nachhilfelehrer sein können, erkennt man ja schon an der Presseerlärung zum BGH-Urteil vom 13.6.07.

Dort erwähnen sie wieder \"aktuelle Verfahren gegen Gaspreisboykotteure vor den Münchner Gerichten\".

Bin ja mal gespannt, wann man da ein Ergebnis hört.
Kennt jemand ein solches Verfahren oder ist daran beteiligt?

Mich haben sie leider noch nicht vor den Kadi gezerrt. Ich warte darauf.
Habe vor drei Wochen mal wieder eine Mahnung erhalten - eine \"2.\" ohne Sperrandrohung. Immerhin das haben sie scheinbar schon kapiert. ;)
Mal schaun, was jetzt nach Verstreichen der Zahlungsfrist passiert - eine 3. Mahnung und eine 4. und 5.? Oder doch endlich eine Zahlungsklage?

Warten wirs mal ab.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: forsammy am 16. Juli 2007, 23:40:12
Hallo Zusammen,
ich bin jetzt seit gut zwei Jahren mit den Briefen an die Stadtwerke Muc beschäftigt und habe mich auch an der Sammelklage beteiligt.
Demnächst werde ich mich wohl in außer-europäische Ausland davonmachen  8)
Gibt es irgendwelche Ratschläge, wie ich mit den lt. Stadtwerke noch offenen Posten im Falle eines Umzugs verfahren soll?
Danke und Grüße
forsammy
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 17. Juli 2007, 11:44:25
Gar nicht.
Nach der Schlussabrechnung der SWM eine eigene Schlussabrechnung erstellen, und dementsprechend zahlen.
Wenn die SWM mehr will, muss sie klagen.
Damit darfst Du allerdings rechnen, wenn Du Dich \"aus dem Staub machst\". ;)
Denn sie würden sonst ja vollends (nach Verjährung bzw. Verwikung) auf ihre Anspüche verzichten, womit man nicht rechnen kann.
Du musst für den Prozess halt dann einen Anwalt hier beauftragen, der Dich vertritt - zum Prozess ja musst Du ja nicht unbedingt herkommen, denke ich ..... außer, Du willst die Show live erleben ;)

Apropos Sammelklage: wie ist denn da der Stand der Dinge?

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: ktown am 17. Juli 2007, 12:02:34
Ich weiß zwar nicht um welchen Betrag es hier geht, aber ich denke es kommt für den Versorger wirklich auch auf die Höhe an. Da die Rechtslage immer noch nicht 100% geklärt ist würde der Gang vor Gericht eventuell teurer für den Versorger werden, als der ausstehende Betrag.
Bei meinem Versorger kenne ich jetzt 2 Fälle wo der Verbraucher weggezogen ist. In beiden Fällen wurde dem Kunden schriftlich mitgeteilt dass das Kundenkonto gelöscht wird und keine Außenstände mehr offen sind.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 26. Juli 2007, 16:15:12
Heute um 19.30 Uhr ist ja im Augustiner eine Infoveranstaltung der Gaspreisrebellen. Leider kann ich selber an dem Termin nicht kommen.
Wäre daher schön, wenn jemand, der zu diesem Termin hingeht, etwas
dazu berichten könnte.

Gruß Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 27. Juli 2007, 10:44:30
Aufgrund Deines Hinweises, Mona,  bin ich gestern Abend im Augustiner bei den Münchner Gaspreisrebellen gewesen.

Leider war Rechtsanwalt der Sammelkläger, Herr Rupprecht, verhindert (Krank), so dass kein Jurist anwesend war. Es wäre wahrscheinlich besser gewesen, sie hätten das ganze abgeblasen, wenn der RA keinen Vertreter schicken kann.
So war das ganze recht chaotisch und unprofessionell.
Keiner hat gewusst, wer wem was raten soll.
Hat niemandem wirklich was gebracht glaub ich.
Den Leuten, die nicht an der Sammelklage teilnehmen, wie ich, erst recht nicht.
Bin nach etwa 1,5 Stunden gegangen, da ich nix Brauchbares mehr erwartet habe.

Hatte keinen guten Eindruck von der ganzen Sache..... einige scheinen auch mit der juristischen Vertretung nicht recht zufrieden zu sein.....

Ich hätte den RA gerne mal gesehen und gehört. Allerdings erwarte ich mir jetzt nicht mehr allzuviel von dieser Gaspreisrebellen-Gruppe.

Mein persönlicher Eindruck.

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 29. Juli 2007, 10:55:07
@ Superhase

danke für deine Schilderungen.

Ich war vor ca. einem Jahr auch mal auf so einer Veranstaltung. Da war der Rechtsanwalt da. Vielleicht findet ja nochmal so eine Veranstaltung statt.

Ich habe jetzt übrigends die 2.  2. Mahnung bekommen. Mal schauen,
wann ich die 3.  2. Mahnung bekomme....

Gruß
Mona
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 29. Juli 2007, 16:34:42
ich hab innerhalb der letzten 3-4 Wochen schon fünf 2. Mahnungen bekommen.
Deren Computer scheint langsam durchzudrehen  :D

Außerdem hab ich in Erwartung der baldigen Ablesung und Jahresabrechnung die Abschläge derzeit ausgesetzt.
Das paßt ihnen natürlich auch nicht, und sie haben geschrieben, das ich nicht eigenmächtig die Abschläge ändern darf....  :tongue:
die sind sowas von deppert.....  :P
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 23. Oktober 2007, 23:00:16
Hallo zusammen,

seit die SWM im April nach mehreren Versuchen nicht in der Lage waren, mir eine korrekte Jahresrechnung zu stellen (es fehlten immer wieder Abschlagszahlungen in deren Auflistung), habe ich gar nichts mehr gezahlt.

Dafür gabs letztens glaube ich die 6. zweite Mahnung.  :D

Jetzt ist aber das Urteil der Gaspreisrebellen nicht zugunsten der Kläger ausgefallen und ich frage mich nun, was ich am besten machen soll.

Irgendwie habe ich ein schlechtes Gefühl, gar nichts zu zahlen.

Vielleicht muss ich ja jetzt tatsächlich alles zahlen? Oder kann ich einfach mit meinem vorher gekürzten Preisniveau von 2004 wieder weitermachen? Ich würde dann ausrechnen, was ich bisher verbraucht habe, das nachzahlen und die Abschläge dann dem anpassen mit Preis 2004.

Was wäre denn das beste? Einerseits habe ich eigentlich gar keine Lust mehr auf ständige Mahnungen und die Ungewissheit, wie es weitergeht, andererseits möchte ich auch nicht so schnell aufgeben.

Hat jemand einen Rat für mich?

Dankeschön
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Cremer am 23. Oktober 2007, 23:12:39
@elad,

wenn man sich entschlossen Hat, nichts zu zahlen, sollte man auch dabei bleiben.

Nur nicht durch die Mahnungen bange machen lassen.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. Oktober 2007, 07:19:37
Nicht durch die Zermürbungstaktik kirre machen lassen!
Die 2. Mahnungen wegwerfen oder sammeln - vielleicht kann man damit mal ein Museum tapezieren? ;)
Oder es entwickelt sich ein Sammlermarkt?
Hasrt Du eine 2. Mahnung aus dem August 2007?
Eine solche fehlt mir noch - könnte Dir dafür eine aus Juli anbieten, habe ich doppelt.  :tongue:

An Deiner Stelle würde ich schon auf einer korrekten Abrechnung bestehen.
Allerdings solltest Du mal genau nachrechnen und nachkontrollieren: Die SWM listen zwar bei mir auch nicht alle Abschlagszahlungen auf, sondern verwursteln die irgendwie und fassen manche zusammen, in der Summe der Vorauszahlungen stimmts aber.
Vielleicht ist das bei Dir auch so?

Ich hab ja bekanntlich meine letzte Rechnung als ordnungswidrig zurückgewiesen (siehe \"keine thermischa Gasabrechnung\" hier bei SWM).
Die noch offenen 5XX,- € werden jetzt immer gemahnt (wie vorher auch), und auf die Rechnungsbeanstandung wurde bisher nicht eingegangen.

Ich habe nun meine Abschlagszahlungen für den nächsten Abrechnungszeitraum wieder aufgenommen in einer von mir festgelegten Höhe.

Ansonsten unternehme ich erst mal nichts. Eine eigene \"Gegen\"-Rechnung  für den vergangenen Abrechnungszeitraum erstelle ich erst, wenn ich von den SWM vorgerechnet und nachgewiesen (Brennwert!) bekomme, wieviel Energie ich bezogen habe.

Jetzt sind die SWM am Zug - die Uhr läuft.....

Schließlich geht das Leben weiter!

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 24. Oktober 2007, 08:00:45
Vielen Dank für die Antworten!

@ superhaase:

gestern habe ich ein Schreiben bekommen, in dem einige Aussagen des Urteils zusammengefasst sind und nochmal eine Zahlungsaufforderung. Kulant wie sie sind, die SWM, würden sie mir sogar meine 45,- Mahngebühren erlassen, wenn ich zahle....  :rolleyes: (Ich glaub, die August- und Septembermahnung hab ich bekommen ;-) )

Was die Abrechnung angeht, so fragt die SWM mich im letzten Schreiben zur Abrechnung im April, wie denn die korrekte Rechnung lauten würde, obwohl ich ihnen das ja in mehreren Schreiben versucht habe, klarzumachen. Die hatten also selber keinen Durchblick mehr, scheint mir. In der Summe stimmte die auch nicht, anders als bei dir.

Und du würdest jetzt auch weiterhin gar nichts mehr zahlen? Oder doch wieder zum gekürzten Abschlag zurückkehren?

Viele Grüße
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 24. Oktober 2007, 08:17:44
Ja, die SWM scheint mit ihrem SAP nicht zurecht zu kommen.
Wahrscheinlich sind die entsprechenden Mitarbeiter auch stark überlastet, die ganzen Zahlungskürzer und \"Rechnungsbeanstander\" machen doch eine Menge Aufwand..... selbst Schuld!
Du solltest denen vielleicht schreiben, dass Du im betreffenden Abrechnungszeitraum xxx,- € Abschläge geleistet hast, und diese sollen auf die Rechnung. Wie sie das machen ist ihre Sache.
Oder wurden Abschläge von Dir mit vorherigen Restforderungen alter Abrechnungszeiträume verrechnet? Das machen die auch sehr gerne.
Wäre also zu prüfen, ob die Summe aller offenen Forderungen über alle Jahre mit Deinen Kürzungen übereinstimmt.
Wenn ja, dann kannst Du Dich damit zufrieden geben (musst Du nicht). Aber die SWM werden wohl erfahrungsgemäß nicht in der Lage sein, ihr Kuddelmuddel aufzudröseln.
In einem Gerichtsverfahren, werden sie es dann wohl manuell tun müssen...... deren Problem.
Für Dich ist erst mal wichtig, dass der Saldo über die Jahre stimmt: Restforderungen (ohne Mahngebühren) muss gleich Deinen Kürzungen sein.
Wenn nicht, dann auf einer Korrektur bestehen und die letzte Rechnung nicht begleichen (auch nicht teilweise).

Ansonsten weiter gekürze Abschläge nach eigenem Gutdünken zahlen. Dabei darauf achten, dass für die Jahresabrechnung ein nachzuzahlender Betrag bleiben wird.
Ich machs ja auch so, wie oben geschrieben.

Mehr kann man kaum machen - man darf ja aus dem Herrn Mühlhäuser die korrekte Abrechnung nicht herausprügeln ;)

ciao,
sh
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: elad am 24. Oktober 2007, 22:11:08
Danke, superhaase, aber ich zahl ja seit einem halben Jahr gar nichts mehr.

Herr Cremer meinte, ich sollte nun dabei bleiben.

Was sagst du dazu? Weiterhin gar nix zahlen oder vielleicht doch wieder den gekürzten Abschlag zahlen?

Dankeschön  :)
elad
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 24. Oktober 2007, 22:16:06
Wie soll/wird es jetzt weitergehen? Ich gehöre zu den Sammelklägern. Wird ein Rechtsbehelf gegen das Urteil des LG München eingelegt werden? Auch ich habe eine erneute Zahlungsaufforderung von SWM erhalten. Bei Zahlung bis Anfang November 2007 würden die Mahngebühren erlassen. Ebenfalls sind Teile aus dem Urteil zitiert worden.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Zottel am 24. Oktober 2007, 22:22:19
Was ist das denn für ´ne Logik??

Du zahlst ENDLICH das was wir schon ewig gerne hätten, dafür erlassen wir Dir die Mahngebühr von 45,-- EUR..............

Geht´s noch??

Wer sich einmal für eine gewisse Vorgehensweise entschlossen hat, der handelte wohl aus einer gewissen Überzeugung heraus.

Was hat sich denn geändert diese Überzeugung nun in Zweifel zu ziehen???

Wohl überhaupt nichts!!!  :D
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: superhaase am 25. Oktober 2007, 09:19:53
Zitat
Original von kplaczek
Wie soll/wird es jetzt weitergehen? Ich gehöre zu den Sammelklägern. Wird ein Rechtsbehelf gegen das Urteil des LG München eingelegt werden?
Das würde moch auch interessieren.
Dazu kann wohl nur der Herr Rupprecht was sagen....
Ich bin kein Sammlekläger.

@elad:
Wie ch es mache habe ich geschildert.
Ansonsten bleibt es Deine Entscheidung, ob Du Abschläge zahlst oder den \"Druck stärker erhöhen\" willst.
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: Mona am 28. Oktober 2007, 20:15:16
Von den Gaspreisrebellen findet am 30. 10.  ein Treffen statt

http://www.gaspreisrebellen.de/index.htm?PHPSESSID=gbvj750r74jmu613tmjb6g2ll6

 
Ich hab jetzt noch keine Zahlungsaufforderung bekommen, dass ich bis November zahlen soll und es werden mir die Mahnkosten erspart....

Bin jetzt auch gespannt, wies weitergehen soll
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: kplaczek am 31. Oktober 2007, 15:57:03
Geändert hat sich zwischenzeitlich, dass die Klage vor dem LG München verloren ging. Immerhin - egal wie und in welcher Form - ist der Beweis der \"Angemessenheit der Preiserhöhung\" von SWM gegenüber dem LG erklärt worden. In der Klage ging es nicht um die Angemessenheit der Gaspreise!
Titel: Stadtwerke München
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Oktober 2007, 17:42:46
@kplaczek

Hinsichtlich der Sammelklage ist es die Entscheidung der Kläger, in die Berufung zu gehen.

Die Feststellungen des Urteils binden im Falle der Rechtskraft auch nur die beteiligten Kläger.

Soweit die Feststellungsklage abgewiesen wurde, ist deshalb über einen Zahlungsanspruch der Stadtwerke noch nicht entschieden, so dass diese auf Zahlung klagen müssen, wenn Rechnungsbeträge gekürzt werden.

Und in einem solchen Prozess kann man seine Verteidigung wieder anders einrichten, zum Beispiel in dem man die Gesamtpreise als unbillig und im Widerspruch zur gesetzlichen Verpflichtung zu einer möglichst preisgünstigen, effizienten leitungsgebunenen Versorgung mit Gas (§§ 1, 2 Abs. 1 EnWG) rügt. Dann hat über eine solche Klage gem. § 108 EnWG die Kammer für Handelssachen am Landgericht unter Beachtung der Rechtsprechung des Kartellsenats des BGH zu entscheiden (ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts gem. §§ 102, 108 EnWG nach entsprechender Rüge AG Erfurt, B. v. 22.10.2007 - 6 C 943/07).