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Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. November 2009, 18:16:21

Titel: LG Hbg, Urt.v.27.10.09, Az. 301 O 32/05 - Gaspreisänderungen im Sondervertrg unwirksam (E.ON Hanse)
Beitrag von: RR-E-ft am 16. November 2009, 18:16:21
LG Hamburg, Urt. v. 27.10.09, Az 301 O 32/05   - Gaspreisänderungen im Sondervertrag unwirksam (E.ON Hanse) (http://www.energieverbraucher.de/files_db/1257955265_8135__12.pdf)

Das Gericht hat seine Entscheidung umfassend begründet, obschon die Preisänderungsklauseln in den AGB  schon deshalb unangemessen benachteiligend und deshalb gem. § 307 BGB unwirksam waren, da sie nur ein Recht zur Preisänderung jedoch keine entsprechende Verpflichtung enthielten.

Der BGH hat nach Klageerhebung wiederholt entschieden, dass auf solche Klauseln gestützte Preisänderungen unwirksam sind (vgl. BGH KZR 2/07, VIII ZR 225/07, VIII ZR 320/07).

Umfassend geht die Entscheidung auf alle Argumente der E.ON Hanse zu einer ergänzenden Vertragsauslegung usw. ein.

Die gut begründete Entscheidung ist lesenswert, insbesondere, als sie sich auch mit der nachträglichen Einbeziehung geänderter AGB befasst.