Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GVG Rhein Erft => Thema gestartet von: Familienvater am 01. Januar 2008, 18:27:55

Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: Familienvater am 01. Januar 2008, 18:27:55
Hallo zusammen,

erhoffe mir einen Rat von den Forums-Profis: Ich habe seit Sep. 2004 immer brav allen Preiserhöhungen widersprochen und bei meinen Schreiben an die GVG immer alle Tips und Hinweise aus diesem Forum befolgt. Nun wurde mein Vertrag gekündigt, weil ich (siehe anderes Thema hier bei GVG) mich geweigert habe, die \"Ergänzenden Bedingungen\" schriftlich mit meiner Unterschrift zu bestätigen. Ich habe in meinen Schreiben aber ausdrücklich die neue GasGVV befürwortet bzw. akzeptiert. Ich hatte das neue Gesetz bisher so verstanden, dass die neuen gesetzlichen Regelungen von den Kunden nicht schriftlich bestätigt werden müssen.
Zitat: Für die GVG ist es jedoch wichtig im Kundenverhältnis eine sichere Vertragsgrundlage zu haben. Wir sehen uns daher bedauerlicherweise gezwungen, den Erdgasliefervertrag hiermit zum 31.03.2008 kündigen zu müssen. Natürlich möchten wir Sie gerne auch in Zukunft weiter mit Erdgas beliefern und würden Ihnen ab dem 01.04.2008 einen neuen Erdgasliefervertrag unter Einbeziehung der GasGVV anbieten.
Soll ich nun den Anbieter wechseln und eine Klage riskieren oder kann man sich gegen dieses Vorgehen in irgendeiner Weise erfolgreich wehren?
Wie gesagt: Der GasGVV habe ich nie widersprochen, lediglich die hausgemachten GVG-Zusatzbedingungen habe ich verweigert.
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 01. Januar 2008, 19:35:55
@familienvater

Schau mal im RWE Westfalen-Weser-Ems Thread nach.
Dort wird diese Thematik besprochen.

Siehe hier

http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7697 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=7697)


gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: bjo am 01. Januar 2008, 23:35:35
Hallo,

Grundsätzlich
- Grundversorgte Kunden können nicht gekündigt werden. Vertragsumstellung erfolgt automatisch.
- Sondervertragskunden sollten Kündigungsrecht anzeifeln.
siehe den genannten Link.

Bist du Grundversorgter Kunde. Die Kündigung der Bundesnetzagentur zur Kenntnis geben!
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: lunatic71 am 02. Januar 2008, 19:17:40
Hallo,

bin auch auch ein wiederborstiger GVG Kunde, soweit ich weiss bietet die GVG nur den Grundversorgungstarif an, da keine anderen Sondertarife angeboten werden!
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: Familienvater am 02. Januar 2008, 21:11:33
@marten und bjo: Vielen Dank für den Link. Habe mich durch sieben Seiten gekämpft und mir wurde Einiges klarer.

Da es bei der weiteren Vorgehensweise maßgeblich darauf ankommt, ob man nun Sondervertragskunde ist oder nicht, habe ich versucht dies heraus zu finden. Leicht ist das allerdings nicht. Fakt ist: a) Ich habe bei Vertragsbeginn einen Erdgas-Liefervertrag unterschrieben. b) Laut Vertrag heißt mein Tarif \"Vollversorgung 3\" (für Heizungen von 19 bis 30kW3). Dieser ist preislich deutlich vom Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif abgegrenzt (sprich: billiger).
Beides spräche dafür, dass ich Sondervertragskunde bin. Kann das jemand bestätigen oder bin ich vielleicht auf dem Holzweg?
Oder hat lunatic71 recht mit seiner Vermutung, dass die GVG nur die Grundversorgung anbietet???
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: bjo am 02. Januar 2008, 21:50:21
Zitat
Original von Familienvater
@marten und bjo: Vielen Dank für den Link. Habe mich durch sieben Seiten gekämpft und mir wurde Einiges klarer.

Da es bei der weiteren Vorgehensweise maßgeblich darauf ankommt, ob man nun Sondervertragskunde ist oder nicht, habe ich versucht dies heraus zu finden. Leicht ist das allerdings nicht. Fakt ist: a) Ich habe bei Vertragsbeginn einen Erdgas-Liefervertrag unterschrieben. b) Laut Vertrag heißt mein Tarif \"Vollversorgung 3\" (für Heizungen von 19 bis 30kW3). Dieser ist preislich deutlich vom Kleinverbrauchs- und Grundpreistarif abgegrenzt (sprich: billiger).
Beides spräche dafür, dass ich Sondervertragskunde bin. Kann das jemand bestätigen oder bin ich vielleicht auf dem Holzweg?
Oder hat lunatic71 recht mit seiner Vermutung, dass die GVG nur die Grundversorgung anbietet???

Du hast doch was unterschrieben. Was für §§, Gesetze werden dort herangezogen?
Was hat der Lieferant bisher auf deinen Einwand mit §§315 geantwortet?
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 02. Januar 2008, 22:54:06
@familienvater

Welche Zusatzbedingungen werden im Vertrag  genannt?
Enthält der Vertrag Preisänderungsklauseln?

Zitat von Energieverbraucher.de:

\"Deshalb kann der jeweilige Versorger nach eigenem Ermessen festlegen, ab welcher Verbrauchsmenge Kunden als Sonderkunden eingestuft werden. Liegt die Grenze z.B. bei 10.000 kW/h pro Jahr, so gelten Kunden bis zu diesem Jahresverbrauch als „Tarifkunden\". Wer mehr verbraucht, ist Sonderkunde. Haushalte, die Gas zu Heizzwecken oder zu Heiz- und Kochzwecken (=Vollversorgung) beziehen, sind daher fast ausnahmslos Sonderkunden\"

Siehe auch hierzu

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1707/#Tarifkunde1

gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: lunatic71 am 03. Januar 2008, 11:38:13
Hallo,

ich bin im Tarif Vollversorgung2 bei der GVG.
http://www.gvg.de/privatkunden/erdgaspreise/erdgaspreise-ab-1-januar-2007.html

Mir stellt sich dies so dar, dass dies die reinen Grundversorgungtarife sind, da hier keine Sonderveträge wie z.b. bei der Rheinenergie die Fair Regio Sonderverträge, angeboten werden!

Oder liege ich da falsch!?

Laut der Definition von energieverbraucher.de wäre ich aufgrund der bezogenen Menge (grösser als 10000 kwH) Sondervertragskunde!
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 03. Januar 2008, 12:35:01
@lunatic71

Die genannten Preise in dem link beziehen sich auf Grundversorgungskunden.
Das heisst aber nicht, das es keine Sondervertragskunden bei der GVG  für Gas gibt oder gegeben hat.

Wie bjo schon ausführte können grundversorgte Kunden aufgrund der Umstellung auf die neue GasGVV gar nicht gekündigt werden. Die Vertragsumstellung erfolgt automatisch.

Von der RWE Westfalen-Weser Ems gibt es mittlerweile neue Verträge und Preisblätter ( Stand 1. November 2007) in dem man ab einen Verbrauch von 10000 kWh  Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde sein kann.
Es gelten unterschiedliche Preise.
Vorher gab es nur einen Preis gestaffelt nach Jahresverbrauch.

Mir wurde mein bisheriger Gasliefervertrag per Einschreiben auch gekündigt.
Dazu hat man mir dann einen Grundversorgungsvertrag geschickt, den ich unterschreiben sollte.
Zitat:
\"damit das neue Vertragsverhältnis für beide Seiten dokumentiert werden kann.\"

Warum sollte man mich kündigen, wenn ich Grundversorgskunde war, wenn die Umstellung für Grundversorgungskunden doch automatisch erfolgt.
Und wozu soll ich einen neuen Vertrag unterschreiben?

gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: lunatic71 am 03. Januar 2008, 12:38:33
@ Marten,

danke für die Klarstellung, dass war mir so nicht bewusst!
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 03. Januar 2008, 15:33:22
Beim Strom ist wie bei Gas auch eine neue Verordnung in Kraft getreten

Die Strom GVV.

Siehe hier

http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/__1.html


Mein Versorger RWE  hat mir aber keinen neuen Vertragsentwurf für Strom geschickt, den ich unterschreiben sollte, sowie beim Gas.

Mag es vielleicht daran liegen, das ich Grundversorgungskunde bin?
Der Vertrag wurde anscheinend automatisch angepasst!
Geht doch.

gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: Familienvater am 03. Januar 2008, 17:30:03
Vorab vielen Dank an alle für die rege Teilnahme an der Diskussion. Hier nun auszugsweise der Wortlaut meines Vertrages zu den in Frage kommenden Punkten:

§2 Erdgaspreise:
1. Der Erdgaspreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Die z.Zt. gültigen Erdgaspreise entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Preisblatt
(dieses beinhaltet eine einfache Tabelle mit den verschiedenen Tarifen und deren Grund- und Arbeitspreisen sowie den Hinweis, dass die jeweils gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und die hierzu veröffentlichten Anlagen gelten).
2. Die GVG ist berechtigt, die Erdgaspreise zu ändern, wenn eine Preisänderung durch den Vorlieferanten der GVG erfolgt. Änderungen von Preisen werden in der örtlichen Presse bekannt gegeben.

§5 Vertragsdauer:
1. Der Vertrag tritt am tt.mm.jjjj in Kraft und kann erstmals nach Ablauf von 12 Monaten und danach jeweils zum Ende eines Abrechnungsjahres (31.03.) von einer der beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in jedem Fall 3 Monate.
2. Bei Wohnungswechsel oder sonstigen Rechtsnachfolgen ist abweichend von Absatz 1 eine Kündigung des Vertrages jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen auf das Ende eines Kalendermonats möglich.

§6 Bestandteile des Vertrages:
1. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart wird, gelten die jeweils gültigen \"Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung (AVBGasV)\" und die hierzu veröffentlichten Anlagen, die wesentliche Bestandteile des Vertrages sind.


Mein Verbrauch im Jahr 2005 betrug ca. 12.000 kwh. Aufgrund des milden Winters im Jahr 2006 aber \"nur\" 9.994 kwh. Bin ich nun Sondervertragskunde oder nicht?

Bisher habe ich in meinen Briefen immer den Gaspreis insgesamt als auch die einzelnen Erhöhungen gem. §315 gerügt und mich zusätzlich auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel gem. §307 berufen.

Die GVG hat in Ihrem letzten Statement zu dem Thema sinngemäß argumentiert, dass nunmehr seit dem BGH-Urteil vom 13.06.2007 Rechtsicherheit für Kunden und Versorger bestehe. Die GVG leitet aus diesem Urteil ab, dass Versorger ihre Preise einseitig durch Bekanntmachung ändern können und Preiserhöhungen wegen gestiegener Bezugskosten nicht zu beanstanden wären. Der BGH wäre der Forderung nach Offenlegung der Kalkulation nicht gefolgt. Auch die vorgelagerte Bindung des Gaspreises an den Heizölpreis sei nicht Gegenstand der Billigkeitskontrolle. In der Anlage liegt mal wieder ein Persilschein von PWC bei, der angeblich bestätigt, dass die GVG die vom BGH vorgegebenen Kriterien für einen Billigkeitsnachweis erfülle. Aufgrund dieser \"Tatsachen\" wird der Ausgleich der offenen Beträge gefordert. Auf den Einwand der ungültigen Preisänderungsklausel (§307) wird mit keiner Silbe eingegangen.

Ach und nochwas: Das Kündigungsschreiben kam NICHT per Einschreiben, sondern als normaler Brief, den ich theoretisch ja nie bekommen haben könnte (wenn Ihr versteht was ich meine).

Ich bin aber insbesondere aufgrund des Vertragspassus mit der Kündigung nach wie vor verunsichert, wie ich mich nun verhalten soll...
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 04. Januar 2008, 14:16:58
@familienvater

Wenn die GVG der Grundversorger für das Gebiet ist, darf der Grundversorgungsvertrag durch den Versorger gar nicht gekündigt werden.

Beim Sondervertrag sieht das anders aus.

Durch die Kündigung meines Gaslieferungsvertrages bin ich automatisch in der Grundversorgung gelandet.
(Ich habe das neue Vertragsangebot nicht unterschrieben)

Siehe Energiewirtschaftgesetz § 36

http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__36.html

Ausnahme § 21 GasGVV (Fristlose Kündigung)
( z.B. wenn die Voraussetzungen für eine Unterbrechung der Versorgung wiederholt vorlagen)


Meiner Meinung nach sind die neuen Vertragsangebote unter dem Vorwand der Vertragsanpassung auf die GasGVV nur dazu die Kunden zu verunsichern.
Der Kunde soll dazu bewegt werden, diese zu unterschreiben damit der dann gültige Preis akzeptiert wird.

Übrigens ist die GasGVV schon am 08.11.2006 in Kraft getreten.

Ich hoffe, das hat dir weitergeholfen.

gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: eislud am 04. Januar 2008, 17:12:56
Nur so.

Über die Verbrauchsmenge läßt sich NICHT feststellen, ob es sich um einen Grundversorgungsvertrag oder um eine Sondervertrag handelt. Daran kann und will auch der Bund der Energieverbraucher nicht rütteln.

Der verlinkte Artikel des Bundes der Energieverbraucher sagt darüber auch nichts aus. Die 10.000 kWh pro Jahr sind wie ersichtlich auch nur beispielhaft benannt.

Eine Grundversorgungspflicht besteht für Privatpersonen völlig unabhängig von der Verbrauchsmenge. Das gilt für Strom und für Gas.

Häufig gehen die Versorger aber hin und wählen für einen Neukunden, entsprechend des zu erwartenden Verbrauches, den günstigsten Tarif aus. So auch vermutlich bei der GVG.

Wie hier (http://www.gvg.de/privatkunden/erdgaspreise/erdgaspreise-ab-1-januar-2007.html ) in der zweiten Spalte zu erkennen ist, handelt es sich bei den Verbrauchsmengen um Empfehlungen. Empfohlen wird es deshalb, weil die jeweiligen Tarife ab einem bestimmten Verbrauch günstiger sind als die vorangegangenen.

Die heutigen Vollversorgungstarife 1 bis 4 sind meines Erachtens Sonderverträge.
Nur bei dem Kleinverbrauchstarif und Grundpreis handelt es sich wegen des Bezugs auf Fußnote 1 um die Grund- und Ersatzversorgung.  

Zur Kündigung von Sonderverträgen vielleicht auch noch mal hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8520 )  reinschauen.

Gruss eislud
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2008, 18:01:18
@familienvater

Es handelt sich eindeutig um ein Sonderabkommen, wie man allein an der Regelung über die Vertragsdauer und über die Preisanpassungen ersehen kann.

Die Vertragsdauer und Kündigungsfrist war anders geregelt als in der AVBGasV. Zudem gibt eines eine Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Inhaltskontrolle unterliegt, von der ich meine sagen zu können, zu welchem Ergebnis eine solche führt.

Man sollte die Sache von einem Rechtsanwalt prüfen lassen.

Fraglich ist dabei auch, ob das Unternehmen auf dem relevanten Markt eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und ob die Kündigung ggf. eine kartellrechtswidrige Ungleichbehandlung darstellt. Das kann dann der Fall sein, wenn nicht zugleich alle vergleichbaren Vertragsverhältnisse gekündigt wurden.

Fraglich weiter, ob die Kündigung - sollte sie hiernach überhaupt zulässig sein - form- und fristgerecht erfolgte.

Wenn hier viele Gutmeinende \"mit der Stange im Nebel köchern\", hilft dies nicht ebenso wie eine gründliche rechtliche Prüfung.
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 04. Januar 2008, 18:11:51
@eislud

Der Bund der Energieverbraucher schreibt ja auch in den von mir verlinkten Artikel, das die Einteilung durch den Versorger nach eigenem Ermessen festgelegt wird.
Kunden der Vollversorgung sind oder waren fast ( mit der Betonung auf fast) ausnahmslos Sonderkunden.
Dieses ist bei der RWE Westfalen-Weser-Ems mit den neuen Verträgen nicht mehr so.
Man kann ab dem Verbrauch von z.B. 10000 kW/h Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde sein.
Bei der RWE kann man aber auch mit den neuen Verträgen bei einem Verbrauch von weniger als 10000 kWh im Jahr kein Sondervertragskunde werden.

Deshalb muss man auch immer den Einzelfall prüfen.

gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2008, 19:14:28
@marten

Kollege Danner (BBH) schreibt in Zenke/ Wollschläger \"§ 315 BGB: Streit um Versorgerpreise\" auf Seite 15 f.:

Zitat
Die Bundestarifordnung Gas 1959 ließ der Preisentwicklung freien Lauf und beschränkte sich lediglich auf die Gestaltung der Tarifstrukturen.

Ihre Bedeutung hielt sich von Anfang an in engen Grenzen, weil die Gaswirtschaft ihre Wärmemarkt- Kunden in aller Regel über Sonderabnehmerverträge versorgte. Dies gab ihr die Möglichkeit, die Versorgung außerhalb der Anschluss- und Versorgungspflicht des EnWG abzuwickeln. Darüber hinaus brauchte sie auch auf staatliche Vorgaben bei der Preisgestaltung keine Rücksicht zu nehmen.

Aus der Praxis für die Praxis. Alles klar?
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 04. Januar 2008, 23:08:48
@RR-E-ft

Die Punkte mit der Kündigungsfrist und der Preisgleitklausel (Erhöhung des Vorlieferanten) sind
mir allerdings auch aufgefallen.

Eine Abweichung in einem Punkt im Vertrag zur AVBGasV, wie die Kündigungsfrist  die bei familienvater 3 Monate zum Ende des Abrechnungsjahres, bei der AVBGasV 1 Monat zum Ende des Kalendermonats beträgt, macht aus einen Grundversorgungsvertrag einen Sondervertrag?
Richtig?

Und dem Verbraucher fällt das gar nicht auf, wenn er nicht gerade Experte für Energierecht ist.

Ist eigentlich ein Unding, das der Versorger dieses gar nicht kenntlich gemacht hat ( machen musste).

Und unter Vorwand der Umstellung auf die neue GasGVV, die doch für Grundversorgungskunden gilt, hat man den Kunden neue Sonderverträge untergejubelt, die wahrscheinlich auch viele unterschrieben haben.

Der Versorger nutzt leider die Unwissenheit der Verbraucher aus, ködert Sie noch mit Gaspreissenkungen wie z.B. bei der RWE damit diese die neuen Verträge unterschreiben.
 


gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: eislud am 05. Januar 2008, 01:15:21
@marten
Zitat
Man kann ab dem Verbrauch von z.B. 10000 kW/h Grundversorgungskunde oder Sondervertragskunde sein.
Wie schon beschrieben eignet sich die Verbrauchsmenge nicht für eine Bestimmung ob man Sondervertragskunde ist oder in der Grundversorgung versorgt wird. Man kann auch bereits mit einem Verbrauch von 1 kWh pro Jahr Sondervertragskunde sein und man kann auch mit 100.000 kWh pro Jahr Kunde in der Grundversorgung sein.

Der Versorger ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Verbrauches, einen Privatkunden in der Grundversorgung zu beliefern.

Der Versorger kann, das Einverständnis des Kunden vorausgesetzt, den Kunden über einen Sondervertrag beliefern. Er ist dazu aber nicht verpflichtet. Es ist eine Entscheidung des Versorgers, unter welchen Bedingungen er Sonderverträge anbietet und ob er es überhaupt tut.

Gruss eislud
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Januar 2008, 01:28:40
@eislud

Soweit wir nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts oder sonstige juristische Personen sind, sind wir natürliche Personen.

Jeder, der nicht dem Staat gehört, ist Privatier und also Privatkunde.
Eine einem Bürger oder einer Gesellschaft mehrerer gehörende GmbH wäre also auch Privatkunde. Der Begriff \"Privatkunde\" ist deshalb unfug, weil alle außer den Hoheitsträgern Privatkunden sind.

Auch  schon nicht alle natürlichen Personen haben Anspruch auf Grundversorgung.

Wer nur Anspruch auf die Grundversorgung hat, ergibt sich aus § 36 Abs. 1 EnWG iVm. § 3 Nr. 22 EnWG, nur die dort definierten Haushaltskunden.

Daraus, dass man Anspruch auf Grundversorgung hat, folgt aber auch nicht, dass man in der Grundversorgung beliefert wird. Vielmehr können gerade die entsprechenden Anspruchsberechtigten (\"Haushaltskunden\") auch außerhalb der Grundversorgung beliefert werden, wie sich eindeutig aus § 41 EnWG ergibt.

Für Nichthaushaltskunden ist gar nichts geregelt. Das heißt aber nicht, dass deren Belieferung im Belieben der Energiewirtschaft stünde. Es besteht gem. §§ 17, 18 ein Anspruch auf Anschluss. Wer einen Anschluss hat, kann auch Energie aus dem Netz entnehmen.  

Ist aber auch völlig belanglos, weil alle Energieversorgungsunternehmen gem. § 3 Ziff. 18 EnWG die gesetzlichen Verpflichtungen aus §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG treffen, undzwar völlig losgelöst davon, wen sie beliefern. Es geht nämlich dabei um ausgesprochene gesetzliche Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit. Und diese Allgemeinheit sind wir alle, die keine Energieversorger sind.

Man kann wohl auch einen Energieversorger im Verhältnis zu einem anderen Energieversorger als Teil der Allgemeinheit auffassen.

Das hat dann zur Folge, dass sich Energieversorger gegenseitig gem. §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 EnWG entsprechend gesetzlich verpflichtet sind und daraus wiederum sollte sich wohl etwas machen lassen, so dass sich ggf. Stadtwerke gegenüber Vorlieferanten darauf berufen können.
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: eislud am 05. Januar 2008, 01:38:44
@RR-E-ft
Schon klar.
Und was war nun falsch?

[EDIT]
Es erscheint manchmal problematisch, wenn man nachträglich Beiträge editiert, ohne dass das überhaupt ersichtlich ist.  ;)
Gruss eislud
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Januar 2008, 01:49:34
@eislud

Zitat
man kann auch mit 100.000 kWh pro Jahr Kunde in der Grundversorgung sein. Der Versorger ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Verbrauches, einen Privatkunden in der Grundversorgung zu beliefern

Stimmt nicht. Aus dem Gesetz ergibt sich etwas anderes.
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 05. Januar 2008, 01:58:40
@eislud

Auf den neuen Verträgen ( für die RWE Kunden) steht nun zumindest für jedermann erkennbar die Art des Versorgungsvertrages. ( Sondervertrag oder Grundversorgungsvertrag)
Das war vorher nicht so.
Es kommt nicht von ungefähr, das viele Verbraucher, wie auch hier familienvater gar nicht wissen, was für einen Vertrag sie haben.

Viele Verbraucher wurden oft ab einen bestimmten Verbrauch wie z.B. 10000 kWh  von den Versorgern als  Sondervertragskunden eingestuft , aber dieses ist kein Kriterium, das man auch wirklich Sondervertragskunde ist.
Das habe ich schon verstanden.
Das war ja auch die Aussage in dem Link.

Bei der RWE ist es mit den neuen Verträgen so, das man erst ab einen Verbrauch von 10000 kWh Sondervertragskunde sein kann. (Laut Tarifblatt)
Alle Kunden die weniger als 10000 kWh werden nur Grundversorgungsverträge angeboten.
Wie andere Versorger das handhaben weiss ich nicht.
Möglich das diese schon ab einen Verbrauch von 1kWH pro Jahr Sonderverträge anbieten, die RWE tut es nicht.

gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: eislud am 05. Januar 2008, 02:00:17
@RR-E-ft
Zitat
Original von RR-E-ft
@eislud

Zitat
man kann auch mit 100.000 kWh pro Jahr Kunde in der Grundversorgung sein. Der Versorger ist verpflichtet, unabhängig von der Höhe des Verbrauches, einen Privatkunden in der Grundversorgung zu beliefern

Stimmt nicht. Aus dem Gesetz ergibt sich etwas anderes.

Was stimmt daran nicht?
Wenn ich als Privatperson für den Eigenverbrauch Energie von 100.000 kWh benötige, dann ist mein Grundversorger verpflichtet, mich in der Grundversorgung zu beliefern. Ich verstehe § 3 Nr. 22 EnWG derart.

[EDIT]
Ich glaube ich habs dann doch verstanden. Es scheint um den Begriff \"Privatkunde\" zu gehen. Obwohl schon klar ist was ich damit gemeint habe, oder?
Welcher Begriff wäre denn für die Zukunft besser geeignet?

Gruss eislud
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: RR-E-ft am 05. Januar 2008, 03:12:25
@eislud

Grundversorgung gilt nur für Haushaltskunden, § 36 EnWG.
Aber nicht alle Haushaltskunden werden in der Grundversorgung beliefert, § 41 EnWG.

Hat man einmal einen Sondervertrag (Belieferung außerhalb der Grundversorgung) abgeschlossen, so bleibt man bis zur Kündigung dieses Vertrages Sondervertragskunde, vollkommen egal, wie hoch der Jahresverbrauch ist.

Es eignen sich also nur die Begriffezur Unterscheidung  
Haushaltskunde/ Nichthaushaltskunde.

Wobei weiter zu unterscheiden ist:

Haushaltskunde in der Grundversorgung gem. § 36 EnWG oder
Haushaltskunde außerhalb der Grundversorgung gem. § 41 EnWG.

Alle anderen Begriffe, die nicht mit dem Gesetzeswortlaut übereinstimmen tunlichst aus dem Hirn streichen. \"Privatkunden\" ist völliger Unfug. Womöglich denkt ein Verbraucher danach noch, er sei eine Art \"Privatpatient\" des Versorgers mit Vorzugsbehandlung.

Früher gab es Tarifkunden und Sondervertragskunden.
Normsondertarifkunden gab es nie. Der Mischpokenbegriff ist eine Erfindung zur Verwirrung der Unterscheidung zwischen Tarifkunden und Sondervertragskunden.

Bei Tarifkunden galt die AVBV zwingend (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AVBV).
Bei Sondervertragskunden gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. sind unwirksam.

Das Gejammer, dass die Kunden nicht erkennen können was nun gilt, hilft nicht weiter. Viele schlecht beratene Energieversorger wissen es selbst nicht (mehr) und mogeln sich um die Frage herum. Jeder versucht, sich die Rosinen rauszupicken.
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: Familienvater am 05. Januar 2008, 12:51:36
@alle: Vielen Dank, ich sehe die Sache immer klarer und fasse zusammen:

Meine Vermutung hat sich bestätigt und ich betrachte mich nun selbst definitiv als Haushaltskunde mit Sonderabkommen außerhalb der Grundversorgung. Demnach und aufgrund der Klausel in meinem Vertrag war die Kündigung der GVG zulässig. Sie ist darüber hinaus schriftlich erfolgt und Mitte Dez. 2007 bei mir eingetroffen, also form- und fristgerecht. Ich werde also gegen die Kündigung nicht viel machen können, es sei denn ich berufe mich auf \"halbseidene\" Argumente wie z.B. Brief nicht erhalten, da nicht per Einschreiben geschickt.

Kartellrechtlich gegen die Kü. vorzugehen wie vorgeschlagen wurde, halte ich in der Praxis für sehr schwierig. Ich weiß zudem von zwei Nachbarn, deren Verträge ebenfalls gekündigt wurden, was den Verdacht nahe legt, die GVG hätte alle Verträge mit ähnlichen Konstellationen gekündigt.

Da man als Familienvater aber auch noch andere Dinge zu tun hat, als sich viele viele Stunden mit seinem Gasversorger zu streiten, neige ich dazu, den Versorger zu wechseln. Wenn ich dann neue Bedingungen akzeptieren muss, die eine Preiserhöhung zulassen, muss ich wohl oder übel damit leben :(

Bekräftigt sehe ich mich allerdings in der Tatsache, dass die Preisanpassungsklausel in meinem Vertrag unwirksam war (§307) und alle Erhöhungen der letzten Jahre rechtlich für die GVG nicht haltbar sind. Ich hätte selbst die freiwillig zusätzlich gezahlten 2% nicht zu zahlen brauchen. Daher lehne ich mich bezgl. der Nachforderung und der neuerlichen Mahnung getrost zurück und warte ab. Soll die GVG doch versuchen den Betrag einzuklagen.  8)

Teilt jemand meine Auffassung (insbesondere in Bezug auf §307)? Oder bin ich irgend einem Trugschluss aufgesessen?
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: marten am 05. Januar 2008, 13:47:49
@familienvater

Bezüglich des Statuts als Sondervertragskunde sehe ich es genauso.
Leider gibt es auf den Gasmarkt kaum eine Alternative, mal abgesehen von wie E wie Einfach ( Eon).
Für mich wäre es keine Alternative.


Bezüglich § 307 siehe hier

Zitat: RR-E-ft:

\"Preisanpassungsklauseln sind nur zulässig, wenn die Befugnis des Verwenders zu Preisanhebungen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht wird und die einzelnen Kostenelemente sowie deren Gewichtung bei der Kalkulation des Gesamtpreises offen gelegt werden.

Diese Rechtsprechung kann auf Energielieferverträge übertragen werden.

Es ist zudem anerkannt, dass Preisanspassungsklauseln - um nicht einseitig benachteiligend zu wirken - ebenso die Verpflichtung des Verwenders zu Preissenkungen bei sinkenden Kosten enthalten sollen.\"

BGH, Urt. v. 11.10.2007 - III ZR 63/07  Sondervertrag -          Klartext zu § 307 BGB (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=8267)

Eine Tatsache bezüglich § 307 ist es aber erst, wenn das zuständige Gericht die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt.

Die Möglichkeit besteht aber, das der Versorger nur seine Kosten vom Vorlieferanten weitergegeben hat, ohne einen zusätzlichen Gewinn gemacht zu haben.
Um das nachzuweisen, müsste er seine Gesamtkalkulation wie hier zitiert offenlegen.

Auf jeden Fall wirst Du einen Anwalt brauchen ( Am besten für Energierecht), wenn dich dein Versorger wegen der Nachforderung verklagen sollte.

Siehe hier:

http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/energiepreise_runter/site__1713/


gruss

marten
Titel: GVG hat Vertrag gekündigt
Beitrag von: Peter,Hansen am 07. Januar 2008, 00:28:06
Hallo zusammen,

wir kämpfen seit nunmehr im vierten Jahr gegen unseren Versorger Regionalgas Euskirchen.
Seit dieser Zeit werden wir von zwei Anwälten aus Pulheim vertreten, die ich hier empfehlen möchte.
Genaue Angaben zu den RA`s findet ihr auf unserer Website http://www.sevw.de unter Link.
Gruß Peter Hansen
1.Vorsitzender SEVW