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Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Harry01 am 26. April 2023, 19:14:18

Titel: gilt verspätet mitgeteilte Strompreisanpassung automatisch für den Folgemonat?
Beitrag von: Harry01 am 26. April 2023, 19:14:18
Es besteht ein Sondervertrag mit einem Stromversorger. In den AGB ist geregelt, daß Preisanpassungen 6 Wochen vor dem Ersten eines Monats, an dem sie wirken sollen, mitgeteilt werden.

Nun erstellt der Versorger ein entsprechendes Schreiben zu spät und schickt es auch noch später raus, sodaß es dem Kunden nicht mehr 6, sondern nur noch 5 Wochen vorher zugeht. Der Kunde hält die beabsichtigte Preisänderung nicht für wirksam, weil eben das Schreiben zu spät zuging und auch zu spät ausgestellt wurde. Dies möchte der Kunde dem Stromversorger mitteilen und auch, daß er weiter nur den zuletzt gültigen Preis akzeptiert.

Ist irgendwo geregelt, daß sich ein verspätet zugegangenes Mitteilungsschreiben automatisch auf den Ersten des Folgemonats auswirkt, oder muß der Stromversorger ein neues Schreiben fristgerecht zusenden?