Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: berghaus am 19. März 2023, 04:01:56

Titel: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 19. März 2023, 04:01:56
Zitat von Didakt vom 14.03.23

......Ihre Ausführungen in Ihrem Beitrag unter zu C) sind fragwürdig und treffen nicht das Anwendungsprozedere der Strompreisbremse. Wenn Sie Interesse daran haben, zeige ich Ihnen mal anhand eines Beispiels auf, wie damit umzugehen ist......

Hallo Didakt!

Schön wäre es, wenn wir alle erfahren würden, wie damit umzugehen ist.

Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die September22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2021 bei 30.000 lagen. Siehe Beitrag von mir an anderer Stelle:
https://forum.energienetz.de/index.php/topic,21266.0.html

Wegen dieser Unsicherheit und weil die Preise ja schon unter die 12 Ct/kWh gesunken sind, habe ich aus der GV-E.ON(16,99(12,00)/198,21) zu goldgas (10,75/189,66/-48) gewechselt mit Bindung für ein Jahr und spare, wenn der Verbrauch bei 30.000 kWh und die Sept22Prog bei 23.401 kWh bleibt, rd. 1.000 €.

Nun aber die Frage, wie die Abrechnung bei Anwendung der Bremse(n) wirklich erfolgt.

Im Internet und bei den Versorgern ist ja immer die Rede davon, dass die Abschläge ermäßigt werden.

Die sind, wie wir wissen, aber nicht so wichtig wie die endgültige Abrechnung, vor allem für einzelne Monate, wenn man wechselt.

Ich habe es noch nicht richtig verstanden, weil von Erstattung in Bezug auf Abschläge gesprochen wird, uns zwar so, dass auf der Basis der Sept22-80%Prognose eine Erstattung errechnet wird, die umso höher ausfällt, wenn man viel spart und zwar besonders dann, wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.

Ich meine, ich hätte das vor zwei Monaten in einem Beitrag von Finanztipp gelesen.

Hier der derzeitige Beitrag:
https://www.finanztip.de/gaspreisvergleich/gaspreisbremse/

berghaus 19.03.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 20. März 2023, 16:28:38
@ berghaus

Wie ich ja schon ausführte, muss man seine Verbrauchsdaten im Griff haben und auch Zählerablesungen für die eigenen Forderungen zielgerichtet durchführen, um dem Versorger seine Anträge (auf Abschlags- und Abrechnungsänderungen) begründet vorlegen zu können. Zudem ist auch die Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben notwendig.

Beispiel 1: Mein einjähriger Gasvertrag endete am 31.10.2022, mein Stromvertrag am 31.12.2022. Die rechtzeitig eingeleiteten Lieferantenwechsel verliefen problemlos. Der vom neuen EVU nach meinen gelieferten Verbrauchsdaten berechnete Dezember-Abschlag/die Dezember-Soforthilfe Gas war mit meiner eigenen Vorauskalkulation deckungsgleich.

Beispiel 2: Mein Versorger hatte die Abschläge Gas und Strom für 2023 zu hoch angesetzt. Dagegen bin ich kürzlich mit eigenen Abschlagsberechnungen erfolgreich vorgegangen. Sie wurden mir vom EVU uneingeschränkt bestätigt.

Die nachstehende Tabelle verdeutlicht mein Berechnungsprozedere. Auf gleicher Basis wird später sicher auch die Jahresabrechnung des Versorgers vorgenommen werden.

MfG

(https://i.postimg.cc/PqzBVxfj/F-r-Forum.png) (https://postimg.cc/SXRTJmzT) 
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 21. März 2023, 16:30:36
@ berghaus

Zitat von: Ihnen unter Frage 3
…wenn man wesentlich weniger als die 80 % verbraucht, bis hin zu der Aussage, das man bei ganz niedrigem Verbrauch so viel erstattet bekommt, dass das verbrauchte Gas umsonst war.

Diese Behauptung/Aussage aus der von Ihnen genannten Quelle ist natürlich absoluter Nonsens.

Ich möchte mir mal – wenn Sie einverstanden sind – überschläglich einen Überblick über Ihre Verbrauchs-/Kostensituation verschaffen und hätte dazu Fragen zu Ihrem Zahlenmaterial im Beitrag unter Frage 3:

In welchem Zeitraum dieses Jahres waren Sie denn in der GV bei E.ON unter welchem Abschlag/Monat?
Wann beginnt denn Ihr Vertrag bei Goldgas und welcher Abschlag/Monat wurde festgelegt?

Haben Sie am 28.02.2023 Ihren Zählerstand abgelesen und wenn nicht, können Sie annähernd Ihren Gas-Verbrauch in m² oder kWh für die Monate Jan. u. Febr. 2023 schätzen. Der Schätzung könnten Sie für Jan. ca. 18 %, für Febr. ca, 15,5% Ihres Jahresverbrauchs zugrunde legen (bei mir sind das Werte im 10-Jahresdurchschnitt).

Sie können davon ausgehen, dass bei den kommenden Zwischen-/Schluss-/Jahresabrechnungen die Ihres Erachtens zu gering angesetzte Prognose von E.ON überhaupt keine Rolle spielt, sondern nur der tatsächlich angefallene (Jahres-) Verbrauch, den Sie ja mit ca. 30.000 kWh beziffern. Die Prognose von E.ON zeitigt allenfalls einen zu gering angesetzten Monatsabschlag und als Folge davon eine fällige Nachzahlung als Ergebnis einer Abrechnung. Diese könnte allerdings evtl. vom Preisdeckel-Rabatt aufgefangen werden!

MfG
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 21. März 2023, 17:02:11
@ berghaus

Ich konnte meinen vorstehenden Beitrag nicht mehr editieren.

Zitat von: Ihnen unter Frage 3
Ich warte bei Gas noch auf die Antwort von E.ON, warum die Septem-ber22prognose auf nur 23.401 kWh und 80 % davon auf 18.720,8 kWh festgelegt wurde, obwohl meine Verbräuche 2019-2022 bei 30.000 lagen.

Hierzu noch folgendes: Diese Prognosefestsetzung hätte fatale Folgen gehabt. Denn der Verbrauch zwischen 23.401 und ca. 30.000 kWh würde an der Preisbremse vorbei als teurer Mehrverbrauch in die Abrechnung eingehen.
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 22. März 2023, 05:19:49
Danke Didakt für die Beschäftigung mit meinem Fall.

Zitat: "...obwohl meine Verbräuche 2019-2022 bei 30.000 kWh lagen....."
Da hat sich mal wieder ein Fehler eingeschlichen! Muss heißen 2019 - 2021. (Ich habe das in dem Beitrag jetzt geändert.)
2019 und 2020 spielen natürlich keine Rolle.  2019 und 2020 habe ich in meinem Widerspruchsschreiben nur erwähnt, um zu zeigen, dass 2021 kein Ausreißer war.
Das Widerspruchsschreiben siehe PN.

Ich war vom 13.01.2022 in der GV bei E.ON (8,66/220,44/Abschläge 5 x 304 €) und erhielt am 25.06.2022 die (turnusmäßige) Abrechnung für 146 Tage (13.01. – 07.06.) für 11.830 KWh.

Ab Juli 2022  bis Februar 2023 dann der neue Abschlag von 389 €, der im Dezember22 nicht abgebucht wurde.  Mit dem Prognoseschreiben von E.ON vom 27.01.23 wurde dann der Abschlag für März23 auf 155,39 € und ab April23 auf 311,13€ festgelegt.

Die monatliche Entlastung wurde mit 77,87 € und die jährliche mit 934,44 € angegeben.

Die Abrechnung von E.ON  für die restlichen 207 Tage (08.06. – 31.12.22) mit 8.050 kWh und für den Zeitraum in 2023 bis 09.04.23 (99 Tage) steht ja noch aus.

Der Verbrauch im Januar23 betrug 2.941 kWh und im Februar23  2.581 kWh.

Der gesamte Jahresverbrauch 2022 mit den 12 Tagen vorher bei maingau  betrug (nur) 21.546 kWh, wohl, weil es so heiß war und wir viel verreist waren.

Bei Goldgas (10,75/169,60/-48) ab 10.04.23 habe ich als Jahresverbrauch 24.900 kWh angegeben.

Der Abschlag beträgt ab 30.04.23 (immer am Monatsende) 263 €.

berghaus 22.03.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 22. März 2023, 12:55:37
@ berghaus

Mein Fazit in Ihrer Angelegenheit: Gekocht wird immer heißer als gegessen.

Zu Goldgas: Mit Ihrem Wechsel zu Goldgas haben Sie die richtige Entscheidung getroffen. Mit der Zahl
-48 bei den Preisbedingungen konnte ich nichts anfangen. Ungeachtet dessen und unter dem Ansatz einer Verbrauchsprognose von 24.900 kWh und 11 Monatsabschlägen könnte der Abschlag/Monat auf gerundet 259 €/Mon reduziert werden.

Zu E.ON: Da haben Sie es mit einem schwierigen Vertragspartner zu tun. Mit Ihrem Ausstieg bei E.ON ist die Frage der korrekten Verbrauchsprognose für das laufende, gekürzte Vertragsjahr unter den Bedingungen der Strompreisbremse nicht mehr von besonderer Relevanz. Beim Verbleib der gekürzten Verbrauchsprognose hätte Sie E.ON im Hinblick auf die Preisbedingungen des Preisdeckels massiv „über den Tisch gezogen“.

Ich habe nur für den Zeitraum 01.01. bis 09.04.2023 eine Abrechnung mit Ansatz des Preisdeckel-Rabatts simuliert und für den Zeitraum März – April einen Verbrauch von 350 m² =  3.322 kWh Gas angenommen.
Die Kosten für diesen Zeitraum belaufen sich auf 1.114,98 €. Gezahlte Abschläge bis März = 733,39 €. Restzahlung 381,59 €.

Alles Weitere ergibt sich aus der Schlussrechnung von E.ON. Die gilt es akribisch zu überprüfen. Lesen Sie am 31.03. und 09.04. die Zählerstände ab und übermitteln Sie diese an E.ON mit besonderem Begleitschreiben sowie auch an den Netzbetreiber und Goldgas.
Für das Begleitschreiben an E.ON liefere ich Ihnen noch ein Muster per PN. Es gilt hierbei Vorsorge für ein ggf. zeitgerecht einzuleitendes Schlichtungsverfahren bei der SE zu treffen.

MfG
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 23. März 2023, 15:14:26
@Didakt

Vielen Dank!

-48 ist der Neukundenbonus bei Goldgas!

Sie haben also 8.844 kWh (01.01. -09.04.23) x 0,12 gerechnet + 198,21 X 99/365 = 1.114,98 €

und folgen damit der Meinung eines Finanztip-Forum-Experten, dass man (nur bei einem unterjährigen Wechsel) zunächst das 80 % Kontingent (bei mir 18.720 kWh) verbraucht und nicht Monat für Monat oder für die 99 Tage die 12 Cent nur auf 80 % des Verbrauchs oder auf  die 80 % der Prognose angewandt werden.

Für mich wäre das ja schön, weil dann nur noch bei Abrechnung der Dezemberhilfe wegen der m.E. zu niedrigen Sept22Prognose etwas weniger rauskäme:

Dezemberabschlag22 389,00 € (Man sieht ja schon an dem im Juni ab Juli festgelegten Abschlag von 389 €, dass die Prognose über 30.000 gewesen sein muss)

plausible Prognose: 30.000 - 80% = 24.000  => Dezemberhilfe E.ON(12,13/198,21) = 319,77 €

E.ON Prognose:      23.401 - 80% = 18.721  => Dezemberhilfe E.ON(12,13/198,21) = 253,06 €

                                                                                                                     Differenz  66,71 €

berghaus 23.03.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 23. März 2023, 19:44:16
@ berghaus

Nein, ich folge bei meiner Berechnung Ihrer Verbrauchskosten vom 01.01.bis 09.04.2023 nicht irgendwelchen „Forums-Experten“, sondern den gesetzlichen Vorgaben. Die Gaspreisbremse beginnt ab 01.01.2023.
Für deren Anwendung in 2023 ist die im September 2022 genutzte/vereinbarte Jahresverbrauchsprognose maßgeblich.
Sie haben in 2023 Anspruch darauf, dass 80% davon zum AP von 12 ct/kWh abgerechnet werden. Bei unterjährigem EVU-Wechsel müssen sich die Versorger über die verbrauchten/nicht genutzten kWh aus dem 80%-Kontingent austauschen. In Ihrem Fall aber ohne Belang.

Zur Soforthilfe im Dez. 2022:
Bekannte gesetzliche Grundlage: "Die Gasverbraucher erhalten im Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich am monatlichen Abschlag für September 2022 orientiert und auch eine mögliche Gaspreissteigerung zum Jahresende berücksichtigt.
Die Soforthilfe entspricht einem Zwölften des auf den September 2022 entfallenden prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen (vereinbarten) Gaspreis.
Mit der nächsten Jahresabrechnung wird die vorläufige Leistung (erstatteter Dezemberabschlag) dann mit diesem Erstattungsanspruch auf Basis der Verbrauchsprognose aus dem September 2022 verrechnet".

Die Dezember-Hilfe könnte ich in Ihrem Fall ja hilfsweise berechnen, wenn dafür verlässliche Zahlen vorlägen.
Im Beitrag unter Antwort 7 beziffern Sie den Monatsabschlag ab Juli 22 mit 289 €, unter Antwort 9 mit 389 €. Welcher Wert ist denn nun richtig?
Und bitte nochmal angeben: Welche AP u. GP liegen vom 08.06. bis 31.12. 22 zugrunde und welche ab 01.01.2023?

Schließlich wird aber die kommende Schlussrechnung die Sache aufhellen.

MfG
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 23. März 2023, 21:00:08
@ berghaus

Noch ergänzend:

Ihre 2. PN habe ich zu spät gesehen. Den Text liefere ich nach.

Frage: Können Sie mir die Zählerstände Gas vom 08.06.2022, 30.09.2022 und 31.12.2022 liefern oder die m³-Verbräuche getrennt für die zwei Verbrauchsabschnitte?
Wieviel Abschläge (Zahl) haben Sie von Juni – Dezember 2022 bezahlt?

MfG
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 23. März 2023, 22:20:50
@ Didakt

Die 289 € in #7 sind unrichtig, ich habe sie soeben in 389 € geändert. :D

Hier die Preise (brutto) von E.ON und die Zählerstände (cbm)

ab 08.06.22    8,66/220,44 (19%) - 45.009 (Schätzung E.ON, Rechnung)

ab 01.08.22  13,50/220,44 (19%) - 45.128 (tel. Auskunft E.ON am 23.03.23)

ab 01.10.22  12,13/198,21 (7%)   - 45.295  (errechnet)
     
     31.12.22                                 -45.748  (abgelesen)

ab 01.02.23  16,99/198,21 (7%)  - 46.018  (abgelesen)
     
     09.04.23                                 -46.605  (erwartet)

Die Umrechnungsfaktoren von cbm zu kWh (Zustandszahl und Brennwert) betrugen (allerdings) in der Rechnung von E.ON vom 25.06.2022 0,9411 x 11,575 = 10,983             

MfG
berghaus 24.03.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 24. März 2023, 12:46:38
@ berghaus

Ich habe die Zahlen nochmal kritisch beleuchtet. Aus dem im Juli 22 festgesetzten Abschlag von 389 € lässt sich eine für den Sept. 22 geltende anteilige realistische Verbrauchsprognose und daraus ableitend die Höhe der Dezember-Soforthilfe beim besten Willen nicht errechnen.
Ausgehend von einem AP 8,66/GP 220,44, die dafür anzusetzen wären, käme dabei eine illusorische kWh-Menge für den Sept. 22 heraus.

Verwunderlich ist, dass Sie seinerzeit den festgelegten Abschlag von 389 € überhaupt hingenommen haben. Bei Annahme einer Verbrauchsprognose von 30.000 kWh und den genannten Preisen sowie 11 Monatsabschlägen wären nur gerundet 257 €/Mon fällig gewesen:
30.000 * 0,0866 = 2.598,00 € +220,44 € = 2.818,44 €/11 = 257 €.
Bei späteren Preisanpassungen hätte dann der Abschlag peu a peu erhöht werden müssen.

Bedenken Sie bitte, dass die 80%-Regelung für die Berechnung der Soforthilfe unmaßgeblich ist. Der Gesetzesbeschluss dazu ist erst im Oktober/November 22 getroffen worden und tangiert nicht die anteilige Sept.-Verbrauchsprognose, sondern die Anwendung des Preisdeckels ab 01.01.2023.

Bei Unterstellung einer anfänglichen jährlichen Prognose von 30.000 kWh/12 = 2.500 kWh * 0,1213 € AP = 303,25 € + 16,52 € GP/Mon beliefe sich die Soforthilfe auf 319,77 €.
Darüber Aufschluss geben wird nur die E:ON-Schlussrechnung. Darauf kann man in der Tat gespannt sein! Spekulationen sind momentan nicht zielführend.

Nochmal: Wieviel Abschläge haben Sie von Juli -Dez. 22 entrichtet. Vielleicht folgt noch eine eigene Schlussrechnung.
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 24. März 2023, 12:59:01
Hallo @ Adminin,

der Ordnung halber wäre es doch sicher zweckmäßig, die Beiträge dieses Threads ab # Frage 3 unter das Board „Gas (Allgemein) einzugliedern: Titel des neuen Threads „Gaspreisbremse“, eröffnet von @ berghaus.

Danke und freundliche Grüße.
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 24. März 2023, 15:51:12
@Didakt

Zitat: "Verwunderlich ist, ...."

Nein:  Abgesehen davon, dass mir die Höhe der Abschläge solange egal ist, wie ich nicht erwarte, dass der Versorger ein "gewollter Pleitegeier" (wie z.B. BEV) ist und ich (nicht mehr) hinter jedem Zinspfennig bei der Anlage z.B. in Tagesgeld hinterherjage,

ergibt sich der Abschlag  aus dem Preis ab 01.08.2022 (s. #12) bei 11 Abschlägen wie folgt:

30.000 x 0,135 + 220,44 = 4.270,44 € ./. 11 = 388,22  => 389 €

sag ich doch: "Das ist eine vernünftige Prognose!"

Was Sie in #12 nicht sehen können, ist, dass nicht nur E.ON, sondern auch mir die Preiserhöhung (ab 01.08.22) schon bekannt war, weil das Preiserhöhungsschreiben schon 11 Tage vor der Rechnung vom 25.06.22  mit 14.06.22 datiert.

Ich war bei meinem Widerspruchsschreiben gegen die Sept22Prognose (23.401 kWh) vom 23.02.23 (bisher ohne Antwort, Erinnerung 20.03.23) von 12 Monaten Abschläge ausgegangen und hatte rückwärts 32.945 kWh als E.ON-Prognose (im Juni) errechnet.

Die Abschläge: E.ON Juli - Dezember: 5 x 389, weil im Dezember keine Abbuchung
                      E.ON Jan 389, Feb 389, März 155,39 ab April 311,13 (Goldgas ab April: 263 bei meiner Prognose 24.900)

Das E.ON-PrognoseAbschlagsschreiben vom 27.01.2023 ist insofern falsch und die errechneten Brems-Abschläge unrichtig, als am Ende des Schreibens erwähnt wird, dass für diese Berechnung die am 1. März geltenden Preise mit 19% Mehrwertsteuer /brutto 18,90/220,44(19%) statt 16,99/198,21(7%) zugrunde gelegt wurden.

Ob dies der (nicht von Menschen verursachte) Systemfehler ist, von dem eine freundliche Mitarbeiterin in einem einstündigen Gespräch (eigentlich in einem anderen meiner Betreungsfälle) sprach, weiß ich nicht.
Sie sah auch ein, dass die Prognose von 23.401 kWh zu niedrig ist, wenn man 11.830 kWh an 146 Tagen auf 365 Tage = 29.575 kWh hochrechnet, und wollte es schon ändern.

Sie rief dann zurück und sagte, "schlechte Nachrichten" und dass die dafür zuständigen 'Kollegen' der Änderung nicht zugestimmt hätten (warum auch immer).

Ich bat dann dringend um überhaupt mal eine Antwort nach einem Monat.

berghaus 24.03.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 25. März 2023, 13:05:59
Hallo @ berghaus,

mit der Darlegung Ihrer weitestgehend authentischen Daten aus Ihrer Verbrauchskontrolle lässt sich ja schon eine einigermaßen aussagekräftige Vorab-Schlussrechnung für Ihre Gaslieferung erstellen. Die kommende Abrechnung des EVU wird davon wohl kaum erheblich abweichen. Das Ergebnis ist aus der nachstehenden Tabelle zu ersehen. Das stattliche Restguthaben spricht für sich und wirkt wie ein zinsloses Darlehen, das Sie E.ON generös gewährten.

Der Umgang meines „Lieblingsversorgers“ aus grauer Vorzeit mit Ihnen als Kunden ist aus meiner Sicht ja an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die Abzocke diente wohl in erster Linie der erfolgreichen Liquiditätssicherung, mit der Sie augenscheinlich ja auch einverstanden sind.

Den hier im Forum immer wieder empfohlenen Grundsatz „Never f… the Hotline“ haben Sie leider nicht beherzigt. Ihr Warten auf eine Antwort zu Ihrer Frage der Verbrauchsprognose hätten Sie abkürzen können, wenn Sie schriftlich das Beschwerdemanagement von E.ON eingeschaltet und hilfsweise auf die Anrufung der SE hingewiesen hätten. Ich solchen Fällen habe ich mich damals immer erfolgreich an die Geschäftsleitung des Unternehmens gewendet. Die Antwort ließ dann nicht lange auf sich warten.

Das zugesagte Musterschreiben habe ich Ihnen per PN übersandt.

Das war’s nun mit meinem ausnahmsweisen Kurzbesuch im Forum. Ihnen alles Gute und freundliche Grüße nach Arnsberg.

(https://i.ibb.co/f0QvzHK/Vorab-Schlussrechnung.jpg) (https://ibb.co/dK7gwD3)
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 27. März 2023, 12:42:58
@ berghaus,

es bleibt mir leider nicht erspart, wegen Ihrer fragwürdigen Mengenangaben über Ihren Gasverbrauch im Jahre 2022 nochmal diesen Thread aufzusuchen. Ein Grund auch, weshalb ich die zuvor von mir hier eingestellte Tabelle „Vorab-Schlussrechnung“ gelöscht habe.

Unter Antwort #4 beziffern Sie den anzunehmenden Jahresverbrauch in 2022 mit 21.546 kWh.

Aus Ihren weiteren Angaben unter Antwort #4 ergibt sich für das erste Halbjahr 22 bis zum 07.06. der Wert von 11.830 kWh (Rest für 12 Tage fehlt), aus Antwort #9 für das zweite Halbjahr 22 (ab 08.06.22) ein Wert von ca. 739 m³ x 10,893 = 8.050 kWh, somit für 2022 zusammen 19.880 kWh.

Welcher Jahreswert stimmt denn nun? Ziemlich diffuse Angaben, um daraus etwas Aussagekräftiges abzuleiten! Ich geb’s auf!

Egal, welcher Jahreswert in Frage kommt. Bei diesen Verbrauchsmengen etwa für die Berechnung der Dez. Soforthilfe eine Verbrauchsprognose von 30.000 kWh/Jahr und davon 1/12 = 2500 kWh als Sept.-Anteil zugrunde legen zu wollen, ist illusorisch und grenzt an Betrugsabsicht.

Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 27. März 2023, 17:24:07
@Didakt

Ich habe ja  immer Angst, dass doch noch Fehler in meinen Angaben und Berechnungen sind.

Aber soweit ich sehe, ist alles richtig.

Zur Ergänzung:

Zählerstände (cbm x 10,893 = kWh)

Datum      Stand(cbm) cbm        kWh
01.01.22     43.770
                                       153       1.667
12.01.22     45.923
                                    1.086     11.830   
08.06.22     45.009
                                       739      8.050
31.12.22     45.748                                  . 
                                       1.825   21.546

Der Verbrauch im Jahr 2022 war tatsächlich zu den Verbräuchen 2019 – 2020 (31.757/ 29.379/30.731 kWh) extrem niedrig. (80 % von 30.000 =  24.000)

Nun sollen sowohl bei der Dezemberhilfe als auch bei der Gaspreisbremse ja die nicht bestraft werden, die (wie wir) schon 2022 mit dem Energiesparen angefangen haben.

Deshalb gehen beide Gesetze von der Prognose des Versorgers aus, mit der dieser vor dem September oder spätestens Ende September 2022 den Verbrauch prognostiziert hat.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15.11.22 § 2 Ab. 2
„Das arbeitsbezogene Preiselement nach Satz 1 Nummer 1 ergibt sich bei Letztverbrauchern, die über ein Standardlastprofil beliefert werden, aus der Multiplikation von einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat“


Spätere tatsächliche (Jahres)Verbräuche dürfen m.E. dabei keine Rolle spielen.

In meinem Fall wurde mit der Rechnung vom 26.06.2022 mit den für August angekündigten Preisen der Abschlag für ab Juli und auch für den September mit 389,00 € festgelegt.

Zu dem Zeitpunkt kann die Prognose für den September auf Grund vielleicht vom Netzbetreiber genannter früherer Verbräuche nur 30.000 KWh gewesen sein.

(30.000 x 0,135) + 220,44 = 4.270,44 € ./. 11 = 388.22 aufgerundet 389,00 €

Spätere Zählerstände nach dem 07.06.2022 lagen dem Versorger und Westnetz bis Ende September nicht vor und konnten allenfalls proportional oder über Gradtagszahlen aus dem Verbrauch für 146 + 12 Tage errechnet werden.

Es kann und darf deshalb nicht um den tatsächlichen Verbrauch im September 2022 gehen, der sich erst aus der Ablesung Ende des Jahres errechnet und auch nicht aus einem kurzen Zeitraum von nur 146 Tagen.in der ersten Jahreshälfte.

Das hätte mit dem Wort ‚Prognose‘ nichts zu tun und würde sowohl für die Dezemberhilfe als auch für die Gaspreisbremse die bestrafen, die schon das ganze Jahr über gespart haben.

Wir könnten sicher nicht noch mal weitere 20 % einsparen.

Irgendwo habe ich gelesen, dass bei unplausiblen oder nicht vorhanden Angaben für Jahresverbräuche bis September der Verbrauch für das Jahr 2021 zugrunde gelegt werden kann.

Mehr möchte ich gar nicht und 'betrügen' schon gar nicht!

Ich würde mich allerdings freuen, wenn Ihre offensichtlich fehlerfreie Abrechnung meines Falles hier oder in den PN wieder auftauchen würde.

berghaus 27.03.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 27. März 2023, 17:54:37
@ berghaus

Na ja, lassen wir das. Der Abschlag von 389 € korrespondiert doch von Anfang an überhaupt nicht mit Ihrem Verbrauch und ist viel zu hoch angesetzt. Die hohe zu erwartende Guthabenerstattung ist doch ein Beleg dafür. Es ist in der Tat für mich verwunderlich, dass Sie im Verlauf des Jahres den Abschlag nicht angepasst haben. Das ist heute ruckzuck über das Kurdenportal des EVU möglich. Der Versorger freut sich natürlich über Ihren Anteil an seiner Liqiuditätssicherung.

Die Festlegung auf den auf Monat September entfallenden Prognoseanteil hat überhaupt nichts mit dem Ziel eines Spareffekts für 2022 zu tun. Er sollte – angedacht im Sept., Okt. 22 – vielmehr verhindern, dass die Verbrauchsangaben bis zum Jahresende 22 hin nicht exorbitant in die Höhe schießen, um sich damit einen Vorteil für die Dez. Soforthilfe und die erst ab 01.01.2023 wirksam werdende Preisbremse mit der 80%-Regelung zu verschaffen. Eine 80 %-Regelung für 2022 existiert schlichtweg nicht.

Wie dem auch sei, die Schlussrechnung des EVU führt hoffentlich zu einer akzeptablen Lösung.

Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 27. März 2023, 18:52:19
@Didakt

Vielen Dank für die Tabelle und die weiteren Empfehlungen in den PN.

Aber das mit dem Abschlag von 389,00 € sehe und rechne ich ganz anders.

Zu dem Zeitpunkt der ersten Abrechnung von E.ON im Juni 2022 musste ich von rund 30.000 kWh/Jahr ausgehen, weil es uns trotz intensiver Heizung mit Holz mit einem Kaminofen und Herunterdrehen der Heizkörperventile (im Wohnzimmer meistens ganz aus) in den drei Jahren zuvor nicht gelungen war, wesentlich unter 30.000 kWh/Jahr zu kommen.

Mit dem Verbrauch in 2021 von 30.731 kWh mit den 14 Tage vor der Rechnung genannten Preisen 0,135/220,44 ergaben  sich bei 12 Abschlägen 364 € ,
 bei 11 Abschlägen sogar 397,00 €.
Auch die proportionale Hochrechnung des Verbrauchs der Rechnung von E.O im Juni22 von 11.830 kWh an 146 Tagen auf 365 Tage ergab ja 29.575 kWh
Nimmt man den Verbrauch vom Jahresanfang (+ 12) Tage dazu, ergeben 13.497 kWh an 158 Tagen sogar 31.180 kWh/Jahr!

Wenig später im September22 kam dann das Schreiben mit noch höheren Preisen (17,26/220,44), die dann nicht gekommen sind, mit der Empfehlung die Abschläge selbst anzupassen/zu erhöhen. Im Dezember22 wurde dann nicht abgebucht.

Weitere Gaspreiserhöhungen (auch in der GV) waren zu erwarten und kamen dann auch ab Februar23 mit 16,99/198,21bei 7% MwSt.

Soweit ich sehe, resultiert die Erstattung wesentlich aus der konsequenten Einsparung von Gas in der 2. Jahreshälfte, verursacht durch die extrem warme Witterung, viel Urlaub, wenig Personen im Haus und konsequente Holzheizung.

Ob uns das auch im Jahr 2023 gelingt, ist noch offen. Insbesondere die Witterung (Wärme) lässt zu wünschen übrig.

Und wie gesagt, es kommt mir nicht auf 20 € mehr oder weniger bei den Abschlägen an. Das Endergebnis muss stimmen.

Meine Freude bei Erstattungen resultiert nicht aus der Erstattung wegen zu hoher Abschläge, sondern aus niedrigem Verbrauch und niedrig(er)en Preisen.

berghaus 27.03.23


 
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 28. März 2023, 17:27:45
@ berghaus,

ich habe mir nochmal eingehend Ihre Widerspruchssache angesehen. Ich möchte in der Angelegenheit hier kein „neues Fass“ aufmachen und darüber nicht weiter diskutieren, sondern Ihnen nur empfehlen, vorerst nicht die SE einzuschalten und die Schlussrechnung des Versorgers abzuwarten. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass die SE über Ihren Antrag nicht in Ihrem Sinne entscheiden bzw. Ihren Antrag nicht annehmen  wird.

Es ist gängige Praxis, dass die EVU nach einer (Jahres-, Teiljahres-) Abrechnung – hier vorliegend und gegenständlich nach der im Juni 22 – für den anschließenden Verbrauchszeitraum eine neue Verbrauchsprognose unter Zugrundelegung des abgerechneten Verbrauchs anwenden. Es versteht sich im vorliegenden Fall von selbst, dass diese Prognose nicht mehr auf 30.000 kWh hinauslaufen konnte. Nach wie vor unverständlich dabei ist allerdings der daraus folgende viel zu hoch angesetzte Abschlag von 389 €/Monat.

Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 23. Mai 2023, 11:15:11

@ berghaus,

Hallo, an anderer Stelle im Forum haben Sie ja erwähnt, die Schlussrechnung von E.ON inzwischen erhalten zu haben. Ein Ergebnis ist aus diesem Beitrag leider nicht ersichtlich. Machen Sie daraus doch kein Geheimnis!

Da ich auf Ihren Fall bezogen für Sie eine überschlägliche Vorab-Schlussrechnung angefertigt hatte, wüsste ich schon ganz gern, wie hoch die Abweichungen der E.ON-Schlussrechnung gegenüber der Vorab-Rechnung bezüglich des Rechnungsbetrages und des erstatteten Restguthabens ausgefallen sind.

Ihrer Nachricht sehe ich gern entgegen.

Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 26. Mai 2023, 04:47:27
@Didakt

Für den Bericht hier über die bis auf die(!) Prognosen offensichtlich richtige Abrechnung von E.ON mit einer Erstattung (des zinslosen Darlehens an E.ON  ;)) von 1.237,83 € und eine PN an Sie brauche ich noch etwas Zeit.

Verbrauch an 306 Tagen 16.650 = 19.860/Jahr - Dank Holzofen - duschende Kinder und Mieter nur noch selten da!

Muss ich noch mal durchrechnen mit 30.000 kWh/Jahr

berghaus 26.05.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 26. Mai 2023, 17:53:58
@ berghaus,

eingedenk der Tatsache, dass ich in meiner Vorab-Schlussrechnung einen vermutlich zu hohen Faktor für die Umrechnung vom m³-Verbrauch in kWh zugrunde gelegt hatte und sich dadurch gegenüber der E.ON-Schlussrechnung ein höherer kWh-Wert ergibt, liege ich mit meinen Vorab-Ergebnissen doch sehr nahe an der Realität. :D
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 30. Mai 2023, 12:09:44
@ berghaus

Ein kurzer Hinweis verbunden mit einer Frage in Sachen E.ON-Rechnung:

In meiner Ihnen vorgestern übersandten Schlussrechnung habe ich noch einen Fehler entdeckt, der die Endbeträge ein wenig verändert.
Die Erhöhung des Arbeitspreises auf netto 0,15880 €/kWh hatte ich ab 01.01.2023 eingesetzt, sie erfolgte jedoch erst ab 01.02.2023. Hat E.ON Ihnen diese Preiserhöhung besonders begründet?

Nach § 27 EWPBG durfte E.ON die Preisanpassung ja nur unter besonderen Bedingungen vornehmen.

Im Übrigen konnte ich der E.ON-Rechnung nicht entnehmen, dass Ihnen darin die Höhe Ihres aufgebrauchten Entlastungskontingents in kWh und als Prozentanteil mitgeteilt wurde. Die Daten sind für Sie im Moment zwar nicht mehr von Relevanz, aber es ist ein Versäumnis von E.ON!

Nach meiner Berechnung:
Aufgebraucht sind aus dem Entlastungskontingent 4.214 kWh bzw. 21,06 %.
Entlastungsbetrag/Jahr = 917,43 €
Gutschrift Entlastungsbetrag Gaspreisbremse vom 01.01. – 09.04.2023 = 193,28 €;

MfG
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 30. Mai 2023, 15:33:00
@Didakt

Danke, dass Sie sich weiter mit meinem Fall beschäftigen.

Setzte ich doch seit Jahren auf Ihren Sachverstand!

Mit Ihren Berechnungen und Fragen werde ich mich heute Nacht beschäftigen. Der Garten ruft!


Sie wollten noch etwas zu der "Prognose" sagen!

Diese fällt ja immer an, wenn es gilt, nach einer Abrechnung die Abschläge  neu zu bestimmen, - 11 oder 12, was auch nicht immer deutlich gemacht wird.

In der Regel wurden und werden diese nicht vorgerechnet und sind ähnlich wie im Wirtschaftsplan einer Hauseigentümergemeinschaft gerne oder immer etwas höher angesetzt, sei es in Erwartung steigender Preise oder höheren Verbrauches, und, weil Nachzahlungen unfreundlich wirken.

So gesehen, waren, wie ich schon ausreichend erläutert habe, die 389,00 € damals wie heute plausibel, - und nicht nur, weil ich sie heute als Argument benutze, dass E.ON im Juni 2022 meine seit Jahren bei 30.000 kWh liegenden Jahresverbräuche -ev. aus den Mitteilungen des Netzbetreibers (Westnetz) [§ 24 (4) Gasnetzzugangsverordnung] kannte und der Verbrauch von 11.830 kWh an 146 Tagen (bis 07.06.22) proportional gerechnet ja auch 29.575 kWh an 365 Tagen ergibt. Nur die Gradtagszahlmethode ergibt einen Wert von etwas über 20.000 kWh, wird aber auch wohl von EVUs selten genutzt.

Zitat aus Ihrem Beitrag vom 28.03.23 in #18:
"Es ist gängige Praxis, dass die EVU nach einer (Jahres-, Teiljahres-) Abrechnung – hier vorliegend und gegenständlich nach der im Juni 22 – für den anschließenden Verbrauchszeitraum eine neue Verbrauchsprognose unter Zugrundelegung des abgerechneten Verbrauchs anwenden. Es versteht sich im vorliegenden Fall von selbst, dass diese Prognose nicht mehr auf 30.000 kWh hinauslaufen konnte. Nach wie vor unverständlich dabei ist allerdings der daraus folgende viel zu hoch angesetzte Abschlag von 389 €/Monat."

Sie hatten angekündigt, dass Sie noch etwas zur Sept22Prognose sagen wollten.

Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass E.ON nicht recht hat, wenn es für die tatsächliche Berechnung der Entlastung einen anderen Jahresprognosewert ansetzt als für die Berechnung der Abschläge und der Dezemberhilfe!

E.ON verkündet das sogar bei der Mitteilung der Sept22Prognose im Januar und beschreibt dies auch in den Erläuterungen zur Rechnung.

Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass

"....des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Lieferstelle im Monat September 2022 prognostiziert hat...."

nicht
bedeutet, dass der Lieferant die Prognose im September erstellt hat, sondern irgendwann vor Ende September 2022 zu einem Zeitpunkt, der den folgenden September einschließt,

-und dass er nicht den (angeordneten) Sparwillen des Kunden oder besonders heißes Wetter im Frühjahr in die Prognose einfließen lässt.

Den Satz im Gesetz  "Verfügt der Erdgaslieferant nicht...." lese ich so, dass der Lieferant allein für die Prognose zuständig ist und, wenn "er nicht verfügt", auf die (regelmäßigen?) Prognosen des Netzbetreibers zurückgreifen muss.

Diese soll aber (aus anderen Gründen als für das EWPB-Gesetz) plausibel sein. Wenn nicht, gilt erstmal der Verbrauch des Vorjahres (hier 2021).

Ich bin gespannt!  :)

berghaus 30.05.23

Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 30. Mai 2023, 20:35:31
@ berghaus

Selten hatte ich in eigener Sache Probleme damit, im Umgang mit den verschiedenen EVU deren Entscheidungen hinsichtlich der Abrechnungen und Festlegung von Abschlägen detailliert aufzuschlüsseln und notfalls begründet stets erfolgreich berichtigen zu lassen.

Seit nunmehr 10 Jahren habe ich nach jedem jährlichen Versorgerwechsel die den Abschlägen zugrundeliegenden Verbrauchsprognosen immer einvernehmlich mit den EVU selbst bestimmt und verbrauchsabhängig im Rahmen meiner speziellen Verbrauchskontrolle auch unterjährig angepasst. Als Folge davon entfielen anlässlich der Schlussrechnungen niemals nennenswerte Erstattungen bzw. Nachzahlungen.

Meine Jahresverbräuche beliefen sich stets mit minimalen Abweichungen auf ca. 21.500 kWh/Jahr mit einer aus besonderem Grund nennenswerten Abweichung in 2021 mit 24.850 kWh.

Für das Jahr 2023 hatte ich im September 2022 für den bestellten Versorgerwechsel ab 01.01.2023 eine Verbrauchsprognose von 22.000 kWh vorgegeben.

Zu meiner Überraschung wurde meiner Dez.-Hilfe 2022 in Höhe von 264,40 € dann ein Verbrauch von 23.364 kWh/11 (als Basis Sept-Prognose 2022) zugrunde gelegt. Für mich nicht nachvollziehbar, aber auch unwidersprochen.
Die weitere Überraschung: Meinem Entlastungskontingent für 2023 liegt eine Verbrauchsprognose von 25.490 kWh/Jahr zugrunde. Begründet wird es gemäß Fußnote in der letzten Jahresabrechnung mit: „ggf. aus dem abgerechneten vorjährigen Verbrauch ermittelt oder vom Vorlieferanten bereitgestellt“.

Dies alles verstehe wer will. Ich stehe diesem Vorgehen verständnislos vis-à-vis und habe auch dieser Festlegung nicht widersprochen, weil ich daraus keinen Schaden für mich ableiten kann.

Fazit: Es mangelt den EVU einschl. Netzbetreibern offensichtlich daran, den Kunden/Verbrauchern den Datenursprung für die Berechnung des Entlastungskontingents konkret zu vermitteln. Wer sich dadurch geschädigt sieht und das Problem mit dem EVU nicht lösbar ist, sollte zur Klärung die Schlichtungsstelle Energie oder die Bundesnetzagentur einschalten.

Zum Schluss noch ein Bonmot zum Thema „Was es nicht alles gibt“:
Mein EVU hatte Anfang des Jahres nach Vertragsbeginn einen zu hohen Abschlag von 271 €/Mon festgelegt. Siehe hierzu auch weiter oben Antwort # 1. Die erwähnte Abschlagsreduzierung hatte ich mit Begründung und unter Berücksichtigung der Gaspreisbremse auf 254 € erfolgreich beantragt.
Zu meiner Überraschung erhielt ich 3 Wochen später ein Schreiben vom EVU, mit dem er mir die Funktionsweise der Gaspreisbreme erklärt und als Folge davon u. a. die Höhe meines Entlastungsbetrages von 169,11 €/Jahr und die daraus resultierende Verringerung meines bereits verbrauchskonform angepassten Abschlags von 254 € um weitere 14,09 € auf nunmehr 239,91 €. Ein Witz, den ich nicht stehenlassen konnte, weil diese weitere Ermäßigung in der Jahresabrechnung zu einer Nachzahlung geführt hätte.
Weil ich die Abschläge immer selbst und begründet nachvollziehbar vorgab, habe ich nunmehr ab Juni 2023 den Abschlag online über das Kundenportal wieder auf 261 €/Mon erhöht. Der Versorger hat's akzeptiert, warum auch nicht. :)

MfG
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: berghaus am 31. Mai 2023, 03:46:01
@Didakt
Ich muss gestehen, dass ich im März 2023 die von E.ON mit Schreiben vom 13.12.22 angekündigte und mit Kostensteigerung bei ‚Beschaffung und Vertrieb‘ begründete Preiserhöhung von 13,5 auf 16,99 Ct brutto (bei 7% USt.) übersehen und Ihnen deshalb nicht mitgeteilt hatte.

Bei mir wurde die Entlastung ja zunächst für die Reduzierung der Abschläge wie folgt berechnet:

Schreiben von E.ON vom 27.01.23

Gaspreisbremse E.ON 23.401 kWh = prognostizierter Jahresverbrauch (Bemessungsgrundlage)
Entlastung 80% = 18.720,8 x 0,04992 (16,99 Ct – 12,00 Ct) = 934,44/Jahr - 77,87/Monat

In der Schlussrechnung vom 03.05.23
Gaspreisbremse E.ON 25.001 kWh = prognostizierter Jahresverbrauch ( Basis September 2022)
Entlastung 80% = 20.001 x 0,04992 (16,993 Ct – 12,00 Ct) = 998,44/Jahr – 83,22/Monat

Zitat von Ihnen in #22
Nach meiner Berechnung:
Aufgebraucht sind aus dem Entlastungskontingent 4.214 kWh bzw. 21,06 %.
Entlastungsbetrag/Jahr = 917,43 €
Gutschrift Entlastungsbetrag Gaspreisbremse vom 01.01. – 09.04.2023 = 193,28 €;


Meine Berechnung hat andere Ergebnisse, die auf der neuen ‚angepassten‘ Prognose (Bemessungsgrundlage genannt, statt September 2022) von 25.001 kWh beruht, die auf Seite 4 der Rechnung mitgeteilt wurde, die ich nicht mitgeschickt hatte.

Aber auch aus dem Entlastungsbetrag für Januar und Februar von 166,44 € (s. S. 2 der Rechnung unten) ergibt sich 83,22 pro Monat (x 3) + 83,22 x 9/30 = 24,96 (Summe 274,62 verbraucht von 83,22 x 12 = 998,64 €/Jahr23). Das sind 27,5 %.

Ich meine, dass der neue Lieferant das feststehende monatliche Entlastungskontingent in kWh mitgeteilt bekommen muss und den taggenauen Entlastungsbetrag z.B. bei mir im April, damit er die restliche Entlastung für die 21 Tage des April, mit dem Preis  (am 1.März 2023)des Vorlieferanten berechnet, an den Kunden auszahlen kann. Ab Mai muss er dann seinen AP (am 01.05.23) – 12 Ct mit dem monatlichen Entlastungskontingent multiplizieren = neuer Entlastungsbetrag (wenn die Differenz > 0,00 Ct ist).

Geht’s noch?

Noch zwei Fragen zu Ihren Ausführungen in #2 und #22
Zitat:
Beispiel 1: Mein einjähriger Gasvertrag endete am 31.10.2022, mein Stromvertrag am 31.12.2022. Die rechtzeitig eingeleiteten Lieferantenwechsel verliefen problemlos. Der vom neuen EVU nach meinen gelieferten Verbrauchsdaten berechnete Dezember-Abschlag/die Dezember-Soforthilfe Gas war mit meiner eigenen Vorauskalkulation deckungsgleich.

Wenn Gas bei Ihnen neu ab 01.11.2022, haben Sie wohl noch keine Abrechnung, die die Abrechnung der Dezemberhilfe (Sept22P x AP (am 01.12) + 1/12 GP(am 1.12) und tatsächliche Gaspreisbremsbeträge enthält?!
Bei mir war ich überrascht, dass in der Abrechnung mit unterschiedlichen Prognosen gerechnet wurde (s.o.).

Und vorgestern erhielt ich gleich zwei unterschiedliche Zählerstandsabfragen von E.ON ohne Bezug und Datum zu meiner Gasvertragsnummer, obwohl ich beim Gas ab 10.04.23 nicht mehr Kunde bei E.ON bin!?

Vielleicht hängt das mit der Forderung des nach meiner Beschwerde an den Vorstandsvorsitzenden ‚von der Geschäftsführung beauftragen Mitarbeiters‘ ab, der verlangte, ich solle im Abstand von 4 Wochen (auf unbestimmte Zeit?) Fotos des Gaszählers schicken, damit er die Prognose ev. (auch nach unten?) ‚anpassen‘ könne.
Die ersten vier Wochen sind rum und vielleicht darf nur der Lieferant eines bestimmten Zeitpunkts die Prognose ‚anpassen‘?
Und wir sitzen hier frierend in der Wohnung und haben bis Ende Mai noch weniger Gas verbraucht als im gleichen Zeitraum im Vorjahr.

berghaus 31.05.23
Titel: Re: Gaspreisbremse
Beitrag von: Didakt am 31. Mai 2023, 11:18:34
@ berghaus

Es zeigt sich nun, dass es sehr kompliziert ist, aus der Entfernung Ihre Schlussrechnung plausibel gegenzurechnen, wenn dafür die Originalrechnung und der Vorlauf dafür nicht gänzlich zur Verfügung stehen.
Lassen wir es somit bei meinem Versuch bewenden.

Ihre neuerlichen Zählerstandsabfragen muten ja höchst fragwürdig an! Aber wie ich ja schon ausführte, es scheint so, dass die Ausführenden der Preisbremse ihr Vorgehen nicht nachvollziehbar im Griff haben bzw. erklären können.

Zum besseren Verständnis meines Falles:

Die hiesigen Stadtwerke beliefern mich seit 01.11.2022 u. a. mit Gas. Die Stadtwerke rechnen grundsätzlich jeweils zum Jahresschluss ab, sodass ich im Januar 2023 eine Jahresabrechnung Gas für die Monate November u. Dezember 2022 erhalten habe. Darin war auch die Dezemberhilfe 2022 berücksichtigt. Aus meiner Sicht ist sie zu hoch ausgefallen, weil dafür scheinbar eine Prognose Sep.22 auf der Basis meines Verbrauchs in 2021 angesetzt wurde. Rein rechnerisch konnte ich das sofort nachvollziehen und habe es verständlicherweise auch hingenommen.
Auch bei mir ist man danach für die Festlegung des Entlastungskontingents 2023 von einer abweichenden, höheren Verbrauchsprognose ausgegangen. Es fehlt eine Begründung dafür!!

MfG