Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: DieAdmin am 24. Juni 2018, 09:51:08
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Der Artikel aus der ED 02/18 "EEG: Industriesubventionen verfassungswidrig" ist auch online zu lesen:
Ein Teil der zur Förderung erneuerbarer Energien zu zahlenden EEG-Umlage wird zur Subventionierung stromintensiver Großverbraucher verwendet. Das widerspricht nach Ansicht von Energierechtsexperten dem Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes.
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https://www.energieverbraucher.de/de/site__510/?contId=17635#con-17635
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Danke fürs Teilen. Ist ein interessanter Artikel und auch gute Hinweise zu den Zusammenhängen im Allgemeinen...
Sie können Ihre Stromrechnung um den Subventionsbetrag in Höhe von 1,37 beziehungsweise 1,57 Cent je kWh mit Hinweis auf die Verfassungswidrigkeit dieser Subvention kürzen.
Hat das denn schon jemand versucht/durchgesetzt?
Der renommierte Rechtsanwalt und Energierechtsexperte Dr. Peter Becker argumentiert, dass private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie nicht mitfinanzieren müssen – das sei Sache des Staates (ZNER Heft 1/2018, S. 36-39).
Und wer finanziert den Staat? :o >:(
Letztendlich kommt es doch aufs gleiche hinaus, nur dass im Staat das Geld mehr und mehr versickert und hinten raus immer weniger bei rum kommt...
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Hat das denn schon jemand versucht/durchgesetzt?
Das würde mich auch wirklich interessieren. Denn auch wenn ich verstehe, dass die Wirtschaft wichtig für das Land ist, möchte ich doch nur ungern BMW oder VW mitfinanzieren...