Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => SWB Energie und Wasser => Thema gestartet von: sesi am 25. Januar 2006, 19:31:42

Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: sesi am 25. Januar 2006, 19:31:42
Hallo,

zur Info:

Die SWB Bonn hatte zum 01.10.05 die Gaspreise nach eigener Aussage "moderat" angehoben (6%). Die nächste Preiserhöhung lies entsprechend nicht lange auf sich warten, zum 01.01.06 wurde wieder erhöht, diesmal um 9%. Die nächste Erhöhung zum 01.04.06 wurde bereits angekündigt.

Ich hatte bereits der Erhöhung zum 01.10.05 widerspprochen, der zum 01.01.06 erneut. Hier einige Auszüge aus dem Antwortschreiben der SWB Bonn:

"Eine Unbilligkeit nach §315 BGB ergibt sich nicht bei Anpassung der Kundenpresie, wenn diese Anpassung aufgrund von Preiserhöhungen des Vorlieferanten im Rahmen der abgeschlossenen Vetrräge erfolgen.

Diesbezüglich möchten wir auf das Urteil des Heilbronner Landgerichtes vom 19.01.06 hinweisen:"Der Kunde eines Energieversorgungsunternehmens ist zwar berechtigt, Preiserhöhungen von den Zivilgerichten überprüfen zu lassen. Die Prüfung im vorliegenden Fall hat aber ergeben, dass das örtliche Gasversorgungsunternehmen in zuöässiger und angemessener Weise lediglich gestiegene Bezugskosten an seine Kunden weitergegeben hat."
...
Im Hinblick auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Weitergabe unserer Bezugkostensteigerungen haben wir unsere Preiskalkulatonen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft offen gelegt, die zu folgendes Ergebnis bescheinigt:
(nachzulesen: www.stadtwerke-bonn.de)

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, das nach §30 der ebenfalls einen Bestandteil unseres Gaslieferverträge bildenden Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung von Tarifkunen (AVBGASV) Rechnungen des Versorgungsunternehmens grudsätzlich ungeachtet von Einwänden erst nach nachträglich im Rahmen eines Rückzahlungsbegehrens geltend gemacht werden können. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die betreffende Rechnung offensichtliche Fehler enthält. Dies sind aber nur solche, die ohne weiters für jeden sofort erkennbar sind und über die Richter ggf. ohne eine Beweisaufnahme entscheiden können Dies ist nicht der Fall bei Auseinandersetzungen darüber, ob der der Rechnung zu Grunde gelegte Preis der Höhe nach berechtigt ist oder nicht."
(Zitat Ende)


Was ist insbesondere von Auslegung des Heilbronner Urteils zu halten? Ich bin kein Jurist, denke aber, dass dies eine Prüfung in einem Einzelfall und nicht verallgemeinert werden darf, sofern die örtlichen Versorger ihre Kaklulationen nicht offen gelegt haben oder?

Was ist von der Aussage zum §30 zu halten, kann die SWB diesen Paragraphen überhaupt gegen §315 BGB in Feld schicken? §315 wiegt doch sicher schwerer?

Grüße aus Bonn

Sebastian
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Schwalmtaler am 26. Januar 2006, 07:23:19
Moin sesi,

wie schon oft hier erläutert, greift unseren Rechtsexperten zufolge §315BGB vor §30AVBGas und lässt sich durch diesen auch nicht aushebeln. Auch zum Heilbronner Urteil ist hier im Forum schon einiges erklärt worden. bitte die letzten Threads nachlesen.

Antworten sie ihrem Versorger, das sie weiterhin nicht nur die Preiserhöhung, sondern den Gesamten Preis für unbillig halten. Solange der Versorger also nicht die Billigkeit nachweist, wäre sogar gar ein aussetzen der gesamten Abschläge denkbar. Sie sind bis zur gerichtlichen Billigkeitsüberprüfung bereit den Preis aus 09.04 zu zahlen, mehr aber nicht. Hatten sie die Abschläge mit dem 1. Widerspruch reduziert und haben nun eine Nachforderung durch die Jahresabrechnung? Gut, dann machen sie nach altem Preis die Gegenrechnung, teilen diese dem VErsorger mit und überweisen nur einen ggf. nach ihrer Rechnung ergebene Nachzahlung. Die neue Abschlagshöhe auch anhand neuen Verbrauches mit altem Preis berechnen. Diese Berechnung ebenfalls mitsenden und die Lastschrifermächtigung auf diesen Betrag mit Hinweis auf Aufrechnungsverbot (im Musterbrief enthalten) beschränken.

Gruß Schwalmtaler
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 27. Januar 2006, 16:08:35
Hallo,

ich hatte ja schon Anfang 2005 den Erhöhungen widersprochen und entsprechend nur die September 2004 Preise bezahlt. Die SWB bestehen leider auf Ihrer Meinung, §315 würde nicht ziehen. Heute bekam ich dann eine Zahlungserinnerung über den nichtfälligen Restbetrag aus 2005 und den Differenzbetrag zum Abschlag 01/2006 plus Mahnkosten. Zumindest rechnen die SWB nicht auf, behalten Jahresabrechnung und Abschläge schön getrennt und drohen nicht mit Mahnverfahren, Versorgungseinstellung oder Klage.

Nun bleibt abzuwarten, ob es bei der Mahnung bleibt.

Soviel erstmal aus Bonn,

Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 18. Februar 2006, 14:03:21
Im Text des Artikels war von 132 Zahlungsverweigerern die Rede. Bei mir entstand der Eindruck, das diese 132 (davon bin ich einer) gegen geltendes Recht verstossen. Zumindest wurde im Artikel nicht auf die Einrede nach §315 BGB und deren Folgen eingegangen.

Ich habe dem GA jetzt einen Brief geschrieben, mit der Bitte diesen falschen Eindruck durch weitere Erläuterungen zur Anwendung von §315 BGB zu beseitigen. Im Brief gab ich auch die diversen Urteile an und verwies auch auf BdEnergieverbraucher und Verbraucherzentralen. Mal sehen, was draus wird.

Im Übrigen sollten wir 132 uns mal zusammentun. Vielleicht hat sich ja schon die eine oder andere Gruppe gebildet? Meldet Euch doch mal.

Viele Grüße aus Bonn, d\'r Zooch kütt!
Abraham!
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 22. Februar 2006, 09:52:38
Hallo Forum!

Heute im Generalanzeiger Bonn:

\"Bonner Stadtwerke in der Sparfalle: Nahverkehr vom Kollaps bedroht\"

Hat auf den ersten Anschein nichts mit der Gasproblematik zu tun, aber im Text steht eine kleine Passage:

Zitat
\"Der drohende Finanzkollaps der Stadt Bonn bringt nun auch die Stadtwerke Bonn in arge Bedrängnis. Weil der Kämmerer den SWB 6,5 Millionen Euro weniger für den Verlustausgleich geben will als zugesagt, gerät die städtische Tochter in eine Sparfalle, deren Auswirkung zigtausend Bürger treffen würde. Und zwar dann, wenn das Nahverkehrs-Angebot deutlich gekappt würde, Bus und Bahn quasi nur noch halb so oft fahren könnten.
Und selbst dann könnten die Stadtwerke das 6,5 Millionen Loch nicht auffangen. Denn die Gewinne bei Strom, Gas, Wasser sind nicht zu steigern, der (finanziell attraktive) Ausbau der Müllverbrennungsanlage ist politisch nicht gewollt und die MVA-Verbrennungspreise können gemäß Preisrecht nicht angehoben werden.\"

Die Gewinne sind nicht mehr zu steigern; eine interessante Aussage.
Nun kann man spekulieren, warum die Gewinne nicht mehr zu steigern sind.

Auf jeden Fall ein Eingeständnis der Quersubventionierung des Nahverkehrs durch die Energie- und Wasserkunden. Ob das gegen §§1,2 EnWG verstößt, kann ich als Laie nicht beurteilen.

Wieviel Gewinn darf man denn so als Stadtwerk für Quersubventionierung defizitärer Sparten aufwenden, ohne gegen das EnWG zu verstoßen?

Viele Grüße aus Bonn!
Alaaf!
Abraham

Hier der Link zum Beitrag:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/artikel.php?id=136851
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 24. Februar 2006, 07:08:57
Hallo Forum!

Heute im Generalanzeiger:

\"Gaspreis soll um 5,2 Prozent steigen\"

Zitat
Der Gaspreis soll demnach [zum 01. April] um 0,3 Cent pro Kilowattstunde nach oben gehen, das entspricht einer Preiserhöhung von 5,2 Prozent bei einem Jahresverbrauch von 14 000 Kilowattstunden. Zuletzt war zum 1. Januar 2006 der Preis erhöht worden - um 0,5 Cent/kWh, das entsprach 9,4 Prozent.

Nimmt man die früheren Preiserhöhungen zum 1. Oktober 2005, zum 1. Januar 2005 und zum 1. Oktober 2004, bleibt festzuhalten: Der Besitzer eines Einfamilienhauses hat 2004 noch 961 Euro für Gas bezahlt, nach der nächsten Preiserhöhung im Frühjahr sind es bereits 1 339 Euro (bei einem Verbrauch von 20 000 kWh pro Jahr).


Das entspricht bei diesen Zahlen Brutto fast 40 Prozent Erhöhung seit September 2004.

In der gleichen Meldung wird auch die Erhöhung des Wassergrundpreises angekündigt. Ob das Ganze mit der prekären Finanzlage der SWB zusammenhängt (siehe Artikel weiter oben), ein Schelm wer böses dabei denkt.

Man kann nur hoffen, das endlich mehr Gaskunden ihr gesetzlich verbrieftes Recht nutzen und den Preiserhöhungen  nach §315 BGB widersprechen.

Beim Generalanzeiger vermisse ich die kritische Berichterstattung, die Fakten werden nur zum Teil auf den Tisch gelegt. Da erhoffe ich mir zukünftig mehr Substanz. Auf meinen Brief bezüglich der Berichte über die SWB hat der GA noch nicht geantwortet. Vielleicht bereitet man ja etwas größeres vor. Mal sehen.

Abraham!

P.S. Der Link zum Beitrag:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index_frameset.html?/news/artikel.php?id=137815
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: sesi am 09. März 2006, 11:40:45
Hallo zusammen,

ich kann gar nicht verstehen, dass nach diesen enormen Gaspreiserhöhungen der SWB \"nur\" 132 Bonner Gasbezieher ihr Rechte wahrnehmen.

Es wird den Verbrauchern systematisch das Geld aus der Kasse gezogen (ob es bei der SWB zur Quersubventionierung genutzt wird, oder direkt Eon zur Gewinnsteigerung zur Verfügung gestellt wird sei mal dahingestellt), aber warum wehren sich nicht mehr Bürger gegen dieses Vorgehen seitens der Energieverbraucher? Sehr seltsam.

Ich schließe mich der Frage von Herrn Abraham an, gibt es in Bonn bereits Gruppen, die sich intensiver mit dem Thema beschäftigen? Ansonsten wäre ich ebenfalls sehr dafür, sich mit Interessierten zusammenzuschließen.

Viele Grüße

Sebastian
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 10. März 2006, 08:07:36
@ sesi

Der GA hat meinen Leserbrief nicht abgedruckt. Ich hatte mich im Brief dagegen verwahrt, als Zahlungsverweigerer dargestellt zu werden. Desweiteren forderte ich die Redaktion auf, diesen falschen Eindruck, durch einen Artikel mit weiterführende Informationen zur Anwendung von §315 BGB und dessen Wirkung, zu beseitigen. Am Ende forderte ich alle auf, ihre verbrieften Rechte zu nutzen und im Zweifelsfall Rat beim BdEV zu suchen. Passiert ist genau nichts, nicht mal eine Antwort hat mir der GA zukommen lassen. Nach dem Artikel war genau 1 Leserbrief zum Thema abgedruckt, der nicht wirklich kritisch und nicht von einem §315 Anwender war. Irgendwie kommt mir die Berichterstattung zum Thema Gas beim GA recht einseitig vor.

Wir müssen handeln! Vielleicht sollten wir die \"Chance\" Preiserhöhung zum 01.04.2006 nutzen und dann mit einem Stand auf dem Markt aktiv werden.
Mir schwebt auch eine Anzeige in der Zeitung vor.
Es sind noch drei Wochen Zeit, entsprechende Gruppen mit Erfahrung aus anderen Gebieten zu befragen. Ich werde dahingegehend mal tätig werden und mich später bei Dir (sesi) melden.

@all

Worauf muß man bei einem Informationsstand alles achten. Muß das angemeldet werden. Was für Material benutzt ihr zur Information von Gaskunden (BAFA-Daten? etc.). Hinweise, wo was steht genügt.
Über Hinweise zu  kostengünstigen Hostern für die einzurichtende BonnerGaspreisinitiative - HomePage würde ich mich freuen. Dann werde ich schonmal ein paar Sachen vorbereiten.
Danke.

Bis denne! Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: RR-E-ft am 10. März 2006, 12:53:53
@Abraham

Der Vorlieferantenpreis macht als Bezugspreis nur einen Teil der Preiskalkulation aus. Ein anderer Teil sind Netzentgelte etc. pp.

Nun haben die Ferngasgesellschaften zum 01.04. 2006 Preiserhöhungen um bis zu 5 Prozent gegenüber Stadtwerken angekündigt:

http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=2846

Dabei stellt sich dann schon die Frage, wie der Endverbraucherpreis prozentual ebenso steigen können soll.

Eine entsprechende Nachfrage beim Versorger erscheint deshalb angebracht.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: aquinatus am 25. März 2006, 13:16:02
Hallo, Sebastian!

Du zitierst aus dem SWB-Brief:
Zitat von: \"sesi\"
Im Hinblick auf die Überprüfung der ordnungsgemäßen Weitergabe unserer Bezugkostensteigerungen haben wir unsere Preiskalkulatonen einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft offen gelegt, die zu folgendes Ergebnis bescheinigt: (nachzulesen: www.stadtwerke-bonn.de)
Das hoert sich ja edel an, entpuppt sich aber bei naeherem Hinsehen als Posse.

Liest man naemlich das Schreiben der Pruefungsgesellschaft (http://www.stadtwerke-bonn.de/1090.0.html), dann entlarven bereits die ersten beiden Saetze, dass das angebl. unabhaengige Ergebnis bereits Teil der Auftragserteilung war:
Zitat
Die Geschaeftsfuehrung der ... (SWB) ... hat uns den Auftrag erteilt, die Entwicklung der Gasbezugs- und Gasabgabepreise ... (fuer 2004 und 2005) ... zu pruefen. Ziel ist die Erteilung einer Bescheinigung, dass SWB Energie und Wasser die folgenden Grundsaetze eingehalten hat: ... (es folgt die uebliche *Unbedenklichkeitsbestaetigung*) (eigene Hervorhebung)

Transparenter kann man eigentlich nicht dokumentieren, wie sehr die eigene Unbedenklichkeitsbestaetigung *eingekauft* wurde. Fragt sich dann nur, in welcher Beziehung dann diese Pruefungsgesellschaft noch *unabhaengig* ist - vielleicht gegenueber Moral und Anstand?

Gruesse, Thomas
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: aquinatus am 25. März 2006, 13:21:26
Hallo, Abraham!

Du schreibst:
Zitat von: \"Abraham\"
Worauf muß man bei einem Informationsstand alles achten. Muß das angemeldet werden.
Ja, Anmeldung in Bonn ueber das Amt fuer Wirtschaftsfoerderung - fuer e. V.s kostenlos, wobei man *offen* keine Vereinsmitglieder werben darf und (eigentlich) auch keine Prospekte verteilen (sondern nur auslegen) darf. Aber ueberall wird auch nur mit Wasser gekocht.

Gruesse, Thomas
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: sesi am 21. April 2006, 19:13:44
@all

So, nach einer relativ langen Stillhaltephase haben mir die Stadtwerke Bonn heute die erste Mahnung zugestellt, ohne auf meinen erneuten Protest gegen die ERhöhungen vom 1.4.06 zu reagieren. Wie scheut es denn bei euch aus, erhaltet ihr inzwischen weitere Mahnungen?

Viele Grüße in die Runde,

Sebastian
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: kamaraba am 21. April 2006, 22:35:02
@Abraham

Auf die Frage nach einem günstigen Webhoster, kann ich die Fa. Knallhart, Berlin, empfehlen (www.knallhart.de).
Dort kostet eine "de" domain für 1 Jahr mit 50MB Webspace und allem drum und dran ca. 13,-- EUR/Jahr.
In Karlsruhe sind die Probleme ähnlich, die örtliche Presse ist nicht bereit meine Leserbriefe zu veröffentlichen, geschweige denn über das Thema überhaupt einen Bericht zu bringen. Bei uns wird der ÖPNV durch die Stadtwerke quersubventioniert.
Die "BNN" hatte im letzten Jahr eine Reporterin nach einem kritischen Bericht  über die Fa. LIDL entlassen und musste Sie nach Protesten wieder einstellen. LIDL hatte gedroht Anzeigen im Wert von 1,4 Mio. EUR einzustellen.
Die Stadtwerke Karlsruhe sind Anzeigekunde der BNN, ähnlich wird es wohl auch in Bonn sein.
Gruss aus Karlsruhe
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: sesi am 30. September 2006, 13:15:21
Wen wundert es eigentlich noch? Die SWB hält es für notwendig die Gaspreise zum 01. Oktober 2006 ein weiteres mal zu erhhöhen und teilt dies in einem Schrieben vom September 06 mit.

Ich muss ehrlich sagen, dass ich den Überblick verloren habe, wie oft ich in den letzten 24 Monate ein solches Schreiben im Briefkasten hatte. 5 mal?

Wirklich Rätsel gibt mir allerdings das Verhalten der Bonner Bürger auf, wieso zahlen die meisten einfach munter weiter jede Preiserhöhung mit Murren aber ohne Protest? Sehr seltsam.

Mein Protestschreiben geht noch heute in die Post,

Viele Grüße

Sebastian
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Cremer am 30. September 2006, 14:20:38
@sesi,

Protestschreiben genügt nicht. Das schmeißen die in den Papierkorb.

Aktiv werden

Widerspruch einlegen !!!

Abschläge kürzen !!

Die jahresrechnung am Ende selbst erstellen.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Potta am 03. Oktober 2006, 22:23:34
Hallo zusammen,
gehöre auch zu den (lt. GA) 132 Bonner "Billigkeit-des-Gaspreises-Einwender", habe mich jetzt aber schon länger nicht mehr um das Thema gekümmert. Da wir wohl in Kürze die Jahresabrechnung 2005/2006 erhalten werden, die folgende Frage:
- Ist jemandem bekannt, ob die Stadtwerke Bonn jemals schon den Rechtsweg beschritten haben bei Zahlungsforderungsverweigerung
(mit ihrem BPG-Freibrief hat die SWB ja dahingehend "alles" vorbereitet).

Und die 2.te Frage: Ist ein Gasanbieterwechsel für einen Bonner inzwischen möglich? (Habe dazu bis dato nichts finden können...)

Vielen Dank für eure Antworten,
Grüße, Potta
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 11. Oktober 2006, 13:13:05
Hallo Mitstreiter!

Wenn man den Medien Glauben schenken kann, dann gibt es bald Konkurrenz in Bonn im Gassektor.

siehe http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=4427
und http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10002&detailid=230320

Es soll ein 1-Jahres-Fixpreisvertrag angeboten werden, der günstiger ist, als der derzeitige Stadtwerkepreis.

Frage: Wie soll man reagieren, wenn die Stadtwerke den Versorgungsvertrag kündigen? Kann man sich trotz Konkurrenz auf die Monopolstellung der SWB berufen und der Kündigung widersprechen? Bleibt also alles beim alten?

Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Potta am 11. Oktober 2006, 21:29:44
Hallo Abraham,
vielen Dank für den Hinweis, sehr interessant, würde ich erstmal als very good news bezeichnen. Schneller Vergleich der aktuellen Mainova- zu den SWB-Gaspreisen ergibt, dass man bei 20.000 kWh-Jahresverbrauch immerhin schonmal 174 EURO p.a sparen würde (vorausgesetzt Mainova bietet ihre regionalen Tarife so auch in Bonn an).
Ich bin die altbackene und dreiste Art der SWB (und die flankierende Unterstützung der Bonner Politik) sowieso so leid, dass ich in jedem Fall wechseln werde, sobalds geht - insofern stellt sich für mich die Frage der SWB-seitigen Vertragskündigung nicht.
Bin allerdings der Meinung, dass, sobald spürbare Konkurrenz im Gasgeschäft existiert, unsere §315-Argumentation ab dann(!) nicht mehr zieht und dann bei Zahlungsverweigerung natürlich auch SWB-seitige Vertragskündigung legitim ist (da müssten aber noch einige Anbieter mehr im Markt verfügbar sein).

Grüße, Potta
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: lunatic71 am 13. Oktober 2006, 09:02:28
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=XP/index&pageid=1006361736814&rubrik=268&artikelid=1158758524351

Demnaechst soll es wohl eine Alternative in Bonn geben!
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: aquinatus am 16. Oktober 2006, 14:01:15
Hallo an alle,

dann lasst uns ab Neujahr das *neue Gas* einmal die Bonner Gasleitungen durchputzen ;) :lol:  !

Pressemeldung der Mainova unter
http://www.mainova.de/uebermainova/198_17030.jsp

Zitat
Das Angebot richtet sich an Privathaushalte mit einem jährlichen Verbrauch bis 80.000 kWh und beinhaltet eine Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2007.
... was die SWB dazu gebracht hat, ihren Kunden (zu denen ich sicherlich bald nicht mehr gehoere) auch einen Fixpreis anzubieten: BonnFixx.

Zitat
Der Kunde muss keine Abschlagszahlungen mehr leisten, sondern erhält drei, gemäß dem tatsächlichen Verbrauch erstellte Rechnungen. Die Anmeldung für "novagas" ist absolut einfach: Der Kunde meldet sich online unter http://www.novagas.de/ mit seiner Zähler- und Kundennummer des bisherigen Lieferanten an. Alle Kündigungsformalitäten beim bisherigen Versorger übernimmt Mainova. Im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel fallen für den Kunden keine weiteren Kosten an. Ganz im Gegenteil: Sollte er bis zu drei Monate nach Lieferbeginn nicht von "novagas" überzeugt sein, kann er seinen Vertrag kündigen und muss lediglich die verbrauchte Gasmenge bezahlen. Mainova erstattet ihm in diesem Fall sogar eine Aufwandspauschale in Höhe von 25 Euro.
Kundenbeziehungen lassen sich also auch anders gestalten, als es die SWB macht.

Die Preise der (ab Januar 2007 moeglichen) Erdgaslieferung sind abrufbar unter http://www.mainova.de/privatkunden/16973_17017.jsp

Zitat
Grundpreis €/a
netto 168,07
zzgl. 16% MwSt. 194,96
zzgl. 19% MwSt. 200,00

Arbeitspreis ct/kWh
netto 4,92
zzgl. 16% MwSt. 5,71
zzgl. 19% MwSt. 5,85


Dagegen die Preise der SWB - in Form von BonnFixx (Festpreis 01.10.2006-30.09.2007):

Zitat
Grundpreis €/a
netto 163,80
zzgl. 16%/19% (bis 30.09.2007) MwSt. 189,96

Arbeitspreis ct/kWh
netto 5,28
zzgl. 16%/19% (bis 30.09.2007) MwSt. 6,12


Ich hab*s mir mal durchgerechnet: Wir sparen monatlich (zwar nur) 5 EUR, dafuer lasse ich mir gerne zwei kuehle Blonde durch die Kehle laufen.  :P

Alles weitere zu novagas unter: http://www.mainova.de/privatkunden/novagas.jsp

Ciao, Thomas
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Monaco am 16. Oktober 2006, 16:30:58
@aquinatus

Ob man derzeit mit einem Fixpreisangebot richtig liegt scheint zumindest fraglich. Immerhin ist der Rohölpreis in den vergangenen Monaten um über 20% zurückgekommen. Von über 78 US-$ (Anfang August) auf aktuell unter 60 US-$. Immerhin fast 25%! Und da die Gaspreise immer mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung an den Endkunden weitergegeben werden, bleibt zumindest die Hoffnung, dass kurzfristig die Preise eher sinken als steigen werden. Ob Sie ggf. mit ihrer Entscheidung richtig gelegen haben, werden Sie jedoch erst in einem Jahr wissen.

Dann pflegen Sie doch lieber weiter die Brieffreundschaft mit Ihren "geliebten" Bonner Stadtwerken und bleiben bei Ihrem Preiswiderspruch. Dann haben Sie womöglich eine größere Chance, ein gutes Geschäft zu machen. Oder glauben Sie etwa Mainova hat etwas zu verschenken ...


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: aquinatus am 16. Oktober 2006, 22:47:19
Hallo, Monaco!

Du schreibst:
Zitat
Immerhin ist der Rohölpreis in den vergangenen Monaten um über 20% zurückgekommen.
... was die SWB nicht davon abgehalten hat, erst jetzt zum 1. Oktober die Gaspreise wieder zu erhoehen.

Zitat
Und da die Gaspreise immer mit einer entsprechenden zeitlichen Verzögerung an den Endkunden weitergegeben werden, bleibt zumindest die Hoffnung, dass kurzfristig die Preise eher sinken als steigen werden.
Du glaubst doch nicht wirklich, dass die SWB bis zum 30.09.2007 die Preise derart senken wuerde, dass monatlich 5 EUR uebrig bleiben?

Zitat
Ob Sie ggf. mit ihrer Entscheidung richtig gelegen haben, werden Sie jedoch erst in einem Jahr wissen.
Es geht doch auch darum, den etablierten Monopolisten zu zeigen, dass es genau so wie bisher nicht mehr geht. Sobald da Bewegung im Markt ist, wird sich auch die SWB bewegen ... und koennte dann ja wieder attraktiv werden.

Zitat
Dann pflegen Sie doch lieber weiter die Brieffreundschaft mit Ihren "geliebten" Bonner Stadtwerken und bleiben bei Ihrem Preiswiderspruch
Man koennte fast meinen, Du sitzt in der Sandkaule und betreibst *Kundenbindung* ;)

Ciao, Thomas
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Cremer am 16. Oktober 2006, 23:07:34
@aquinatus,

auch hier wird nach der Referenzmethode der Preis berechnet.

Mal bitte auf die quartalsmäßigen Preisankündigungen achten.

Bei uns wurde die Referenzperiode von 6/3/3 auf 6/1/3 umgestellt.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 20. Oktober 2006, 10:10:19
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=233598

Es ist für Januar die nächste Preiserhöhung geplant. Mann haben die Nerven!
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Monaco am 20. Oktober 2006, 13:13:50
@aquinatus

Welche Preise wann wer verlangen wird steht derzeit wohl noch "in den Sternen". Fakt ist jedoch, dass zumindest die Tendenz derzeit nach unten geht. Und in diesem Fall halte - zumindest ich - es für ratsam sich nicht länger an einen hohen Preis zu binden. Anders wäre es, wenn Öl derzeit bei 90 oder 100 US-$ gehandelt würde. Dann würde auch ich zusehen, dass ich mir noch den "alten" Preis sichere. (Kann man schon fast mit dem Abschluss eines Baudarlehens vergleichen). Immerhin laufen die Gaspreise der aktuellen Entwicklung ca. ein halbes Jahr hinterher. So wären auch die derzeitigen Preiserhöhungen noch zu begründen.
Ob man 5 Euronen im Monat einsparen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Beim Preis nach oben, waren aber 5 Euro pro Monat fast nichts. Und ob mit einem zweiten Anbieter ein wirklicher Wettbewerb entsteht, bleibt allemal fraglich (siehe Strom).
Bedenken Sie bitte auch, dass ihr Geld dann künftig nach Hessen geht und die Gewinne dann auch dort verbleiben werden. In Bonn würde dann einiges vielleicht noch teuer und die 5 gesparten Euros gingen dann anderswo schnell wieder dahin ...So könnte der Schuss letztlich auch nach hinten los gehen.

Die sicherste Methode - vielleicht jetzt und später etwas Geld zu sparen - scheint daher nach wie vor der Preiswiderspruch nach §315 BGB.


In diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Potta am 24. Oktober 2006, 21:54:11
@Abraham: Die letzten Freitag verbreitete Nachricht über eine neuerliche Gaspreiserhöhung zum 01.01.2007 war ein Missverständnis, siehe
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=234055

@Herr Cremer: was meinen Sie mit Umstellung von 6/3/3 auf 6/1/3 ?

Tja, zur Zeit stellt sich tatsächlich die Gretchenfrage "Weiter bei der SWB bleiben und §315 geltend machen oder zur Mainova wechseln?"
Dass das Geld beim Wechsel dann nach Hessen wandert, halte ich allerdings nicht für ein tragfähiges Gegenargument. Ohne Wettbewerb bekommen wir niemals marktkonforme Preise.

An dieser Stelle nochmal meine Frage: Hat hier jemand der SWB schon spürbar die Jahresrechnung gekürzt (ich hatte das letztes Jahr gemacht, da gings aber nur um ein paar Euro - das hat die SWB bisher ohne Reaktion akzeptiert)? Wie hat die SWB bei euch auf die Kürzung reagiert?

Schönen Gruß, Potta
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Cremer am 24. Oktober 2006, 23:07:59
@Potta,

Referenzperiode 6/3/3 bedeutet

6 Monate wird der Ölpreis beobachtet und dann vom Stat. Bundesamt festgesetzt
3 Monate ist Ruhephase, wo nichts passiert
3 Monate lang gilt dann der neue Gaspreis

Konkret für einen neuen Preis ab Okt. bedeutet dies:
6/3/3
Jan bis Juni Ölpreisermittlung mit Festsetzung des dem Monat folgenden 15. (juli)
Juli bis Sept. ist Ruhephase
Okt. bis Dez. gilt der neue Preis

6/1/3
Wird die Ruhephase auf einen Monat verkürzt, gilt Beobachtung also Marz bis Aug, dann muss der Preis vom Statistischen Bundesamt am 15.9. vorliegen, um bis zum 1.10. einen neuen Preis zu kalkulieren und zu veröffentlichen.


Fehlt dieser zum 15.9., dann wollen nach den neuen Vertragsbestimmungen der SW KH diese einen Schätzpreis nehmen, hier konkret den der WIBERA Wirtschaftprüfungsgesellschaft.

Tolle Sache, was???
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 25. Oktober 2006, 08:39:37
Zitat von: \"Potta\"
@Abraham: Die letzten Freitag verbreitete Nachricht über eine neuerliche Gaspreiserhöhung zum 01.01.2007 war ein Missverständnis, siehe
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=234055

Ja, und wie die Medien sich gleich drauf gestürzt haben... Nun ja, gewundert hätte es mich nicht.


Zitat von: \"Potta\"

An dieser Stelle nochmal meine Frage: Hat hier jemand der SWB schon spürbar die Jahresrechnung gekürzt (ich hatte das letztes Jahr gemacht, da gings aber nur um ein paar Euro - das hat die SWB bisher ohne Reaktion akzeptiert)? Wie hat die SWB bei euch auf die Kürzung reagiert?


Was ist schon spürbar? Unsere Kürzungen befinden sich mittlerweile im niedrigen dreistelligen Bereich, was sich nach der Jahresrechnung (müsste bald eintreffen) ändern dürfte. Die SWB berechnen immer noch Mahngebühren für gekürzte Abschläge. Mein letzter Brief zum Thema (Anfang Obktober) blieb bisher unbeantwortet. Vielleicht kommt die Antwort mit der Jahresrechnung.

Stichwort Mainova:

Was soll der Quatsch? Stadtwerk heißt Stadtwerk, weil es eine Stadt versorgt. Die hohen Preise liegen doch größtenteils in den vorgeschalteten großen Ferngasgesellschaften begründet. Man sieht es doch beim Strom, was die Marktöffnung gebracht hat, es ist noch teurer geworden.

Worüber soll denn Wettbewerb und Preisunterschiede entstehen?

1. Die Einkaufspreise
Die Einkaufspreise aus dem Ausland können sich je nach Abnahmemenge nur marginal unterscheiden.
-> geringe Möglichkeit für Preisunterschiede

2. Die Weiterverteiler
Netzkosten

Nun, die Netze müssen instandgehalten werden. Die Preise dafür werden sich auch nur geringfügig unterscheiden können, andernfalls leidet die Qualität des Netzes.
-> geringe Möglichkeit für Preisunterschiede

Personalkosten

Ok, das ist auf die Gesamtheit der Kosten gerechnet auch nur ein kleiner Teil. Bei Vorständen etc. könnte man u.U. eine erkleckliche Summe einsparen.
-> eher geringe Möglichkeit für Preisunterschiede

3. Die Endverteiler

siehe Weiterverteiler

4. Gewinne

Hier und nur hier sehe ich eine Möglichkeit die Preise entscheident zu senken durch Reduzierung des Gewinns.
-> derzeit große Möglichkeiten für Preisunterschiede

Fazit:

Im Bereich der Daseinsvorsorge ist es einfach unmöglich sinnvollen Wettbewerb zu generieren. Das Gas oder der Strom unterscheidet sich ja nicht von Anbieter zu Anbieter, so wie sich z.B. Autos unterscheiden. Das sollte man einfach mal zu Kenntnis nehmen. Was nützt es uns, wenn den Angestellten der Gasversorger in die Tasche gegriffen oder am Netz gespart wird, nur um etwas billiger als der Konkurrent zu sein?


Grüße, Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Monaco am 26. Oktober 2006, 11:21:48
@Abraham

In den meisten Punkten gebe ich Ihnen Recht.

Der wohl entscheidende Punkt: Die Endverteiler (Stadtwerke, Regionalversorger) sitzen zwischen zwei Stühlen - müssen sich letztlich aber in erster Linie ihren Gesellschaftern beugen.

Wenn die Ferngasgesellschaften an den Endversorgern mit hohen Prozentanteilen beteiligt sind, kann doch der Einkauf gar nicht anderswo preisgünstiger erfolgen. Es sei denn, der Geschäftsführer möchte sich zukünftig um eine neue Anstellung bemühen ...

Selbst wenn auch die Stadtwerke erhabliche Gewinne einfahren, die eigentlichen Nutznießer sind doch die großen (Eon\'s und RWS\'s) über ihre Ferngasgesellschaften. Diese verdienen übrigens (mindestens) doppelt: Über Ihre Gesellschafter-Gewinnbeteiligungen (Ausschüttungen) und den überteuerten Verkauf ihrer Energieträger.

So könnte es sogar so sein, dass die Preise der Stadtwerke tatsächlich (unmittelbar) billig sind, weil man einfach vielzuviel für das Gas bezahlt hat.

Wenn z.B. russisches Erdgas vom Grenzübergang bis zum Verbraucher eine seltsame "Verwertvollerung" um bis zu 100% erlebt, dann stimmt das schon nachdenklich.

Der Druck muss vom Verbraucher also über die Endversorger über die Ferngasgesellschaften auf die Energiemultis durchschlagen. Wie das geschehen soll, kann ich mir leider im Moment nicht vorstellen.

Da sind Strukturen und Verknüpfungen soweit eingefahren, dass es wohl kaum einen Schritt zurück geben kann. Zu alledem fehlt wohl auch der Politik der Mut, hier etwas grundsätzliches zu unternehmen.

Warten wir ab, wo die Entwicklung hinführt - und tragen wir dazu bei, dass sie zumindest etwas in die von uns angestrebte Richtung zielt. Mehr mag ich mir im Moment gar nicht zu versprechen.


Mit freundlichen Grüßen

Monaco.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Potta am 27. Oktober 2006, 14:31:06
Natürlich übt Wettbewerb Druck auf die "Akteure im Markt" aus - und dies betrifft dann alle Bereiche der geschäftlichen Tätigkeiten (z.B. in Form von Effizienzüberprüfungen), nicht nur die Gewinnmarge.
Dieser Druck ist jetzt bei der SWB und dem sie lenkenden Aufsichtsrat zu beobachten, siehe http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=236343
Frau Dieckmann et. al. betrachten die Gewinne der SWB als eine Art Steuer, deren Höhe politisch durchgesetzt werden muss, den Mühen eines Wettbewerbs musste man sich aber bisher nicht stellen.
Grüße aus Bonn, Potta
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 27. Oktober 2006, 18:49:07
Hallo!

Zitat von: \"Potta\"
Natürlich übt Wettbewerb Druck auf die "Akteure im Markt" aus - und dies betrifft dann alle Bereiche der geschäftlichen Tätigkeiten (z.B. in Form von Effizienzüberprüfungen), nicht nur die Gewinnmarge.


Das habe ich auch nicht in Frage gestellt, nur der Spielraum der durch Effizienzsteigerungen (geht immer einher mit Einsparungen auch von Arbeitskräften) gegeben ist, ist in der Summe recht klein.
Mit dem Auto-Vergleich wollte ich zum Ausdruck bringen, daß die Abgrenzung der möglichen Konkurrenten eben nicht durch das Produkt erfolgen kann (nach dem Motto, mein Gas brennt besser, schneller, sieht beim Brennen besser aus, brennt ergonomischer etc). Die Abgrenzung zum Konkurrenten kann einzig über Preis und Service erfolgen.
Ich wüsste nicht, was mir ein potentieller Gasanbieter für Service anbieten könnte, daß ich mich für ihn entscheide.
Also bleibt der Preis als ausschlaggebendes Kriterium.

Ein Gedankenexperiment:

Ein Gasanbieter A (ohne eigenes Netz, aber mit eigenem Gasspeicher) kauft international (meinetwegen von Kasachstan oder Russland) sein Gas. Er muß  für die Durchleitung Netzgebühren zahlen. Das sind neben dem Einkaufspreis, den Speicherkosten, möglichen Konzessionsabgaben und Personalkosten die einzigen Kosten (korrigiert mich).

Gasanbieter B (ebenfalls ohne eigenes Netz, aber mit eigenem Gasspeicher) macht genau dasselbe. Er hat dieselben Positionen auf seiner Rechnung wie Gasanbieter A.

Wo soll hier sinnvoller Wettbewerb enstehen? Die einzigen Kosten, auf die beide einen Einfluß haben sind letztenendes die Personalkosten. :(

Zitat von: \"Potta\"

Dieser Druck ist jetzt bei der SWB und dem sie lenkenden Aufsichtsrat zu beobachten, siehe http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10490&detailid=236343
Frau Dieckmann et. al. betrachten die Gewinne der SWB als eine Art Steuer, deren Höhe politisch durchgesetzt werden muss, den Mühen eines Wettbewerbs musste man sich aber bisher nicht stellen.


Das Problem von großen Stadtwerken ist außer den hohen Gas-Einkaufspreisen die umfangreiche Infrastruktur (ÖPNV, Schwimmbäder etc.), die ja auch unterhalten werden muß. Das das auch durch Quersubvention der einzigen rentablen Sparte (Energie, Wasser) erreicht wird, dürfte jedem klar sein. Es ist nur die Frage, ob das so im Einklang mit dem EnWG steht.


Zitat von: \"Monaco\"

Wenn z.B. russisches Erdgas vom Grenzübergang bis zum Verbraucher eine seltsame "Verwertvollerung" um bis zu 100% erlebt, dann stimmt das schon nachdenklich.


Nun, vielleicht wurde es irgendwie veredelt :wink:

Zitat von: \"Monaco\"

Der Druck muss vom Verbraucher also über die Endversorger über die Ferngasgesellschaften auf die Energiemultis durchschlagen. Wie das geschehen soll, kann ich mir leider im Moment nicht vorstellen.

Da sind Strukturen und Verknüpfungen soweit eingefahren, dass es wohl kaum einen Schritt zurück geben kann. Zu alledem fehlt wohl auch der Politik der Mut, hier etwas grundsätzliches zu unternehmen.


Produkte der Daseinsvorsorge gehören nicht in die Hände von Kapitalisten, die systemimmanente Gewinnmaximierung führt bei einem Angebotsoligopol immer zu einem Maximalpreis, nicht zu einem Minimalpreis.

Grüße, Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 02. November 2006, 13:52:10
Hallo Mitstreiter,

die Jahresabrechnung ist da. Steht an sich nichts weltbewegend Neues drin. Die Abschläge werden ab jetzt monatlich gezahlt:  11 Abschläge + 1 Jahresabrechnung.

Die übers Jahr aufgelaufenen (unberechtigten) Mahnkosten wurden ebenfalls eingerechnet.

Ab 01.10.06 bis 11.10.06 hat man Grundversorgung statt Sondervertrag berechnet. Ob das durch die Bestabrechnung verursacht wird, ist mir schleierhaft.

Nochmal zum auf der Zunge zergehen lassen:

September 2004: 3,50ct Netto (SV1)
Oktober 2006:     5,35ct Netto (SV1)

Das ist  eine Steigerung um annähernd 53%. Wer bietet mehr?


Abteilung Strom:

Die vormals etwas ausführlichere Darstellung der Einzelposten (KWK, EEG, AP, Leistungspreis Verrechnungspreis, Stromsteuer) wurde zugunsten der hier schön oft erwähnten: "...im Nettobetrag Strom sind enthalten..."-Formulierung ersetzt. Ich werde mal anfragen, warum die SWB immer von Transparenz faselt und dann die Abrechnungen immer undurchsichtiger werden.


Grüße,
Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: RR-E-ft am 31. Januar 2007, 20:15:22
Quelle: http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=news&itemid=10002&detailid=271633


Stadtwerke Bonn senken Gaspreis
Geringere Energiekosten ab April

Bonn. (ga) ... Die Stadtwerke senken ihren Bezugspreis um 0,4 Cent (netto) pro Kilowattstunde.

... Bereits zum 1. Januar hatten die SWB Gas um 0,1 Cent pro Kilowattstunde verbilligt.

(31.01.2007)  
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Potta am 31. Januar 2007, 22:56:46
Hallo,

0,4 Cent/kwh netto entspricht 8,25% Preisreduktion (vom Arbeitspreis bei Vertrag II), zusammen mit den 0,1 Cent/kwh vom 01.01.07 immerhin 10,1% bezogen auf den Q4/2006-Preis.

Wer im Herbst 2006 BonnFixx- und Mainova-Tarife (beide 1 Jahr Bindung)
abgeschlossen hat, dürfte sich jetzt ärgern - oder werden die Versorger bei diesen Tarifen die Entgelte auch senken...?

Grüße, Potta
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 15. Februar 2007, 16:00:43
.. zu Ihrem Einwand nach § 315 BGB möchten wir zum Einen darauf hinweisen, dass die Genehmigung unserer Stromtarife von der zuständigen Landesenergieaufsichtsbehörde indiziert, dass unsere Strompreise im wettbewerblichen Umfeld als angemessen anzusehen sind, zum Anderen können Sie den Stromliefervertrag jederzeit kündigen und einen anderen Stromlieferanten wählen. In einem solchen Rahmen ist für eine Anwendung des § 315 BGB kein Raum..

.. Die Offenlegung unserer Kalkulationsgrundlagen ist gegenüber dem Ministerium erfolgt. Eine weitere Offenlegung lehnen wir ab..

Soll man auf dieses Schreiben überhaupt reagieren?
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: RR-E-ft am 15. Februar 2007, 18:20:46
@hwe

Man kann den Sportsfreunden den Beschluss des LG Gera vom 08.11.2006 und den Beschluss/ Urteil des LG Koblenz zur Billigkeitskontrolle von Strompreisen zu Weiterbildungszwecken schicken wie auch das BGH- Urteil v. 02.10.1991 - VIII ZR 240/90 = NJW-RR 1992, 183 und das Urteil des LG Mühlhausen vom 12.04.2005.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 08. März 2007, 19:46:45
Auf unsere Entgegnung mit Hinweis auf die angeführten Urteile haben die Stadtwerke jetzt geantwortet.
Sie widersprechen prinzipiell, ein Widerspruch der Strompreise nach § 315 ist gar nicht möglich.

"Kunden-Nr.: ........., Widerspruch nach § 315

Sehr geehrte Frau ..........,
wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 22.02.2007. Wir entnehmen diesem Schreiben, dass Sie versucht haben, sich über die aktuelle Rechtslage ein Bild aus öffentlichen Quellen zu machen, wobei uns natürlich bewusst ist, dass in der öffentlichen Diskussion von allem die Verbrauchern günstigen Entscheidungen zitiert werden, die allerdings oftmals verzerrt, verkürzt oder unrichtig wiedergegeben sind.
Wie der Bundesgerichtshof in verschiedenen jüngeren Entscheidungen ausgeführt hat, liefert die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ein Indiz fÜr die Billigkeit der Tarife (BGH, Urteil vom 05.07.2005 ~ X ZR 60/04 -, NJW 2005,2919 [2923] sub 11. 2).
Die nach § 12 BTOIT erteilte Tarifgenehmigung setzt ihrerseits den Nachweis voraus, dass "entsprechende Preise in Anbetracht der gesamten Kosten- und Ertragslage bei elektrizitätswirtschaftlich rationeller Betriebsführung erforderlich sind". Die Tatsache, dass unsere Tarife behördlich genehmigt wurden, ist also ein gewichtiges Indiz für die Billigkeit des genehmigten Stromtarifs.

Es genügt deshalb nicht, wenn Sie umgekehrt einfach pauschal behaupten, unsere Preise seien unbillig. Zunächst einmal liegt es an Ihnen, konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen, dass die Preise unbillig sein könnten, da es rechtsmissbräuchlich ist, sich nur ins Blaue auf die Einrede der Unbilligkeit zurückzuziehen, ohne dafür nähere Gründe anzuführen.

Ungeachtet dessen sind die von Ihnen zitierten Urteile hier nicht einschlägig, weil der jeweilige Sachverhalt in entscheidenden Punkten anders war.
Ohnehin liegt hier kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB vor, weil Sie die jederzeitige Möglichkeit zum Anbieterwechsel haben. Der Strommarkt ist seit langem liberalisiert, es stehen genügend Anbieteralternativen zur Verfügung. Gemäß § 32 Nr. 2 ABVEltV steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht
zu, wenn sich die allgemeinen Tarife ändern. Eine vergleichbare Regelung findet sich auch in § 5 StromGW, der spätestens zum 8. Mai 2007 die AVBEltV ablösen wird. Danach müssen Änderungen der allgemeinen Preise sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung bekao_ntgegeben werden und werden gegenüber denjenigen Kunden nicht wirksam, die bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages mit dem Versorger die Einleitung eines Versorgerwechsels durch entsprechenden Vertragsabschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweisen.
Sie haben also die freie Wahl, ob Sie die von uns angekündigten Preiserhöhungen akzeptieren oder nicht. Die Vorschrift des § 315 BGB hingegen soll den Fall regeln,dass ein Vertragspartner nicht der Willkür des anderen ausgeliefert sein darf.
Hiervon kann keine Rede sein, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich der einseitigen Leistungsbestimmung durch Kündigung zu entziehen.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Natürlich liegt uns daran, unsere Kunden zufrieden zu stellen und langfristig zu binden. Es liegt allerdings umgekehrt nicht in unserem Interesse, mit Kunden auf offensichtlich fehlender Vertrauensgrundlage rechtliche Auseinandersetzungen, gleich ob vor Gericht oder nicht, zu führen und
unsere Kalkulationsgrundlagen jedermann offen zu legen. Der damit verbundene Aufwand ist uns schlicht zu hoch und belastet letztlich auch die von allen zu tragenden Preise. Wenn Sie also der Meinung sind, dass unsere Tarife, bzw. die Strompreisanpassung zum 1. Januar 2007 unbillig ist, raten wir Ihnen, einen Vergleich mit anderen Anbietern herzustellen und ggf. den Versorger zu wechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Energie- und Wasserversorgung, Bonn/Rhein-Sieg GmbH"
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Cremer am 08. März 2007, 20:40:48
@hwe

Zitat
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch: Natürlich liegt uns daran, unsere Kunden zufrieden zu stellen und langfristig zu binden


 :mrgreen:  :mrgreen:  :mrgreen:
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 14. März 2007, 15:20:52
"Es genügt deshalb nicht, wenn Sie umgekehrt einfach pauschal behaupten, unsere Preise seien unbillig. Zunächst einmal liegt es an Ihnen, konkrete Anhaltspunkte dafür vorzutragen, dass die Preise unbillig sein könnten, da es rechtsmissbräuchlich ist, sich nur ins Blaue auf die Einrede der Unbilligkeit zurückzuziehen, ohne dafür nähere Gründe anzuführen."

Mich interessiert jetzt, mit Bezug auf welche/s Gerichtsurteil/e der SWB am stichhaltigsten zu Antworten ist.
Auf weiter unten angeführte Urteile hatte ich die SWB bereits hingewiesen.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: RR-E-ft am 14. März 2007, 15:43:07
@hwe

Die Inanspruchnahme/ Ausübung eines Rechts als solche kann nie rechtsmissbräuchlich sein, so wie das Berufen auf die Unbilligkeit und Unverbindlichkeit gegen eine einseititge Leistungsfestsetzung gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB.

Nach der vollkommen eindeutigen Rechtsprechung des BGH trägt das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit seiner Ermessensentscheidiung bei einseitiger Festsetzung des Leistungsentgelts und muss der Kunde nicht die Unbilligkeit darlegen (vgl. BGH NJW 2003, 1449; BGH NJW 2003, 3131; BGH NJW 2006, 684 und BGH NJW 2006, 1667). Der Kunde kann nichts wissen, weil er schon die Kostenkalkulation nicht kennt.

Der Kunde braucht deshalb nur die Einrede der Unbilligkeit gem. § 315 Abs. 3 Satz 1 BGB erheben und es ist dann Sache des Versorgers, die Billigkeit nachzuweisen. Der Kunde braucht nichts substantiieren:

http://www.mietgerichtstag.de/downloads/vortrag06ambrosius.pdf

Siehe auch hier:

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-03/artikel-7901301.asp
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: sesi am 15. März 2007, 21:55:17
@all

Erstmal ein Hallo an die Bonner "Aufständigen"

Mich würde interessieren, wie weit die SWB bzgl. Mahnungen, Sperrandrohungen und Einschüchterungsversuchen bisher bei Euch gegangen ist.

Bei mir fing es mit Zahlungserinnerungen an, daraus sind Mahnungen geworden und inzwischen werden "gerichtliche Schritte" angedroht.

Wie ergeht es Euch? Antwortet ihr auf Mahnungen etc.?

Viele Grüße

SeSi
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 16. März 2007, 09:44:06
Wir haben Ende Januar den Strompreis widersprochen und entsprechend die Abschläge gekürzt. Die Rechnung für 2006 aber komplett bezahlt
Daraufhin erhielten wir recht schnell zwei "freundliche" Briefe ohne Drohungen der SWB: Wir hätten die Möglichkeit den Lieferanten zu wechseln und das sie die Offenlegung der Kalkulation ablehnen. Die Briefe haben wir jeweils mit Bezug auf die entsprechenden Gerichtsbeschlüsse/-urteile beantwortet.
Näheres Infos geben wir Euch gerne per E-Mail: brigitte_rahman@yahoo.de
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 22. März 2007, 12:21:45
"Sehr geehrte Frau .....,
wir nehmen Bezug auf den bisher geführten Schriftwechsel.
Nach wie vor vertreten wir die Auffassung, dass eine Vorbehaltszahlung bzw. Kürzung bei Strom keine Gültigkeit hat, da der liberalisierte Strommarkt Ihnen die Möglichkeit gibt, den Versorger zu wechseln.
Wir bitten Sie daher die offenen Beträge und die Abschläge, die sich durch unsere Rechnungsstellung ergeben, fristgemäß zu begleichen".
-gekürzte Abschläge wurden fristgemäß bezahlt-

..woher nehmen sie ihre Auffassung? Die einschlägigen Gerichtsentscheidungen sprechen doch generell dagegen. Oder gibt es DOCH andere Entscheidungen?
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Cremer am 22. März 2007, 22:37:49
@hwe,

die wollen Sie einfach immernoch für dumm verkaufen. :wink:

Es könnte ja sein, dass Sie auf diesen argumentativen Trick hereinfallen. 8)
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 24. April 2007, 14:44:24
Mit einer Zahlungserinnerung erhielten wir dieses Schreiben: wir möchten Sie noch mal darauf hinweisen, dass uns daran liegt, unsere Kunden zufrieden zu stellen und langfristig zu binden. Es liegt allerdings umgekehrt nicht in unserem Interesse, mit Kunden auf offensichtlich fehlender Vertrauensgrundlage rechtliche Auseinandersetzungen, gleich ob vor Gericht oder nicht, zu führen und unsere Kalkulationsgrundlagen jedermann offen zu legen.
Wie aus unserem Schriftwechsel ersichtlich vertreten wir eine andere Rechtsauffassung als Sie.
Im Sommer 2007 erwarten wir ein Urteil des BGH, welches zu einer endgültigen Klärung der
Sachlage führen wird. Bis dahin verbleiben wir


Dazu ist noch folgendes anzufügen:
Neue landesweite Strompreisübersicht für Drei-Personen Musterhaushalt/ Strompreise stiegen am 1. Januar im Durchschnitt um fast 10 Prozent
Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW informiert:
Nach der Erhebung sind die Stadtwerke Gronau GmbH die landesweit günstigsten Anbieter mit 600,13 Euro, der teuerste Anbieter sind die Stadtwerke Tönisvorst GmbH mit 781,71 Euro bei 3.500 kWh/ Jahr.


Die Energie- und Wasserversorgung Bonn GmbH hat mit 767,01 Euro nur kanpp den ersten Platz für den teuersten Anbieter verpasst, liegt “nur” 167 Euro über den günstigsten Anbieter!!!
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: wallieser am 16. Mai 2007, 10:52:14
Gerade bekamen wir wieder die monatliche Mahnung für die Zahlung der Abschläge von Strom und Gas.

Diesmal jedoch mit etwas abgewandeltem Text für den Gas- und Stromabschlag:

"Ausser dem genannten Rückstand ist der bereits gemahnte Betrag von xxx,xx Euro fällig
Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort."

Bis jetzt habe ich dann immer diese Schreiben eingescannt und unter Verweis auf unseren persönlich gegen Unterschrift in der Zentrale am 22.12.2006 abgegebenen Einspruch gegen die Jahresabrechnung 2006 zusammen als Fax an die 0228-7112125 gefaxt.
Dieses Spiel läuft nun schon seit Januar 2007 so.
Die Stadtwerke hat\'s überhaupt nicht interessiert, dass wir unsere Abschlagszahlung auf dem Niveau von 2006 eingefroren haben und Teile der geforderten Zahlungen aus der Jahresabschlussrechnung 2006 unter Verweis auf § 315 BGB sowie  den seit Oktober 2005 nur noch unter Vorbehalt gezahlten Abschlägen gekürzt haben.

Mal sehen wie das jetzt weitergeht.
Der Wink mit dem Zaunpfahl: Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort. ist ja doch sehr eindeutig.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: wallieser am 12. Juni 2007, 18:09:20
Heute bekamen wir mal wieder Post, nachdem ich vergangenen Samstag, 02.06.2007, mich wegen in einer Mahnung angedrohten Einstellung der Stromversorgung u.a. per Fax an die Landeskartellbehörde in Düsseldorf gewandt hatte.

Von dort rief mich gestern ein Herr an, der anfragte, ob die SWB bereits ihre Sperrandrohung uns gegenüber zurückgenommen hätten. Ihm läge derzeit eine Mail von Seiten der SWB vor, in der die Sperrandrohung zurückgenommen worden sei.

Da war ich aber erstmal sprachlos, die SWB hatten aber auch uns schon geschrieben, einmal am 05.06.2007, eine nochmalige Mahnkostenaufstellung mit Zahlungszielaufforderung bis zum 20.06.2007, ein zweites Schreiben dann vom 06.06.2007, in dem explizit zugesichert wurde, dass keine Absicht bestünde eine Versorgungssperre durchzuführen.
Heute, 12.06.2007, dann wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung.

Also, war ich gedanklich schon wieder damit beschäftigt sowohl die Landeskartellbehörde als diesmal nun auch das AG Bonn (EV) einzuschalten. Hab mich dann aber entschlossen doch erst noch enmal die zust. Mahnsachbearbeiterin anzurufen.

OK., nach ihrer Aussage hätte die heute eingegange Mahnung incl. Sperrandrohung eigentlich gar nicht mehr rausgehen dürfen, da habe sich etwas überschnitten. Wir sollen jetzt erstmal solange Ruhe haben, bis der BGH entschieden hat.

Na, ich bin ja eigentlich immer erstmal Optimist, aber mal abwarten, ob die Zusage bestand hat......

 .....................\\|||/..........................
 .....................(o o)..........................
XXXXX----ooO-(_)-Ooo--------xxxxxxx
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: RR-E-ft am 12. Juni 2007, 18:28:52
@wallieser

Das sollte man sich auf jeden Fall schriftlich geben lassen.

Sonst ist die nette Mitarbeiterin womöglich ab morgen im Urlaub und keiner weiß was und schon hat man ganz aus Versehen nicht nur erneut gedroht, sondern auch abgesperrt.

Sicher ist sicher.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: wallieser am 25. Juli 2007, 14:17:57
@RR-E-ft

Bis jetzt hat es geklappt, hatte der Dame anschliessend noch eine Mail über das Telefonat geschickt und eine Sende- und Empfangsbestätigung erhalten.

Aber ausserdem:  Ich glaube, wir haben das schon schriftlich....... ;-)

Zitat
Original von wallieser am 12.06.2007 17:09

..... snip .....

ein zweites Schreiben dann vom 06.06.2007, in dem explizit zugesichert wurde, dass keine Absicht bestünde eine Versorgungssperre durchzuführen.

..... snip ......

 .....................\\|||/..........................
 .....................(o o)..........................
XXXXX----ooO-(_)-Ooo--------xxxxxxx
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Alf Outerspace am 31. August 2007, 12:14:04
Zitat
Original von wallieser
Hab mich dann aber entschlossen doch erst noch enmal die zust. Mahnsachbearbeiterin anzurufen.

OK., nach ihrer Aussage hätte die heute eingegange Mahnung incl. Sperrandrohung eigentlich gar nicht mehr rausgehen dürfen, da habe sich etwas überschnitten. Wir sollen jetzt erstmal solange Ruhe haben, bis der BGH entschieden hat.

Na, ich bin ja eigentlich immer erstmal Optimist, aber mal abwarten, ob die Zusage bestand hat......

.....................\\|||/..........................
.....................(o o)..........................
XXXXX----ooO-(_)-Ooo--------xxxxxxx

Moin,

ich habe, nachdem ich die Jahresabrechnung der SWBonn für Gas vom Juli 2007 (wie auch im Vorjahr schon) beanstandet und gekürzt habe, gestern (30Aug07) ein Schreiben der SWB erhalten, indem sie das BGH-Urteil vom 13Jun07 für sich auslegen:

Zitat:

\"....
Das Urteil klärt zunächst, das Erdgasversorger im Wettbewerb mit anderen Heizenergieträgern steht. Der Kunde habe, so der BGH, grundsätzlich die Möglichkeit, seine Wärmeversorgung alternativ durch Heizöl, Kohle oder Fernwärme zu decken.

Die SWB Energie und Wasser stellen sich diesem ständigen Wettbewerb. Wir setzen uns für interne Kosteneffizienzmaßnahmen und eine effektive Einkaufspolitik ein, um Ihnen faire Endkundenpreise anzubieten. Die Entwicklungen auf dem Weltmarkt hin zu steigenden Rohstoffkosten entziehen sich jedoch unserem Einfluss. Wir können die Steigerungen unserer Einkaufspreise nur zum Teil auffangen und waren deshalb in der Vergangenheit gezwungen, unsere Verkaufspreise anzuheben.

Der Bundesgerichtshof erkennt nun diese Notwendigkeit an und hat entschieden, dass die Weitergabe gestiegener Bezugskosten an die Kunden der Billigkeit im Sinne des §315 BGB entspricht. Insbesondere hat der BGH deutlich gemacht, dass eine gerichtliche Überprüfung des Gesamtpreises unter Offenlegung der gesamten Kostenkalkulation nicht in Betracht kommt. Das Urteil zeigt, dass die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauches gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.

Wir bitten Sie daher, das Urteil des letztinstanzlichen Gerichtes (BGH) zu akzeptieren und die einbehaltenen Rückstände auszugleichen und zukünftige Abschlagszahlungen vollständig und fristgerecht zu überweisen.\"

Frage: Wer hat dieses Schreiben in gleicher oder ähnlicher Form auch erhalten?

Nachdem ich mir einige der seitenlangen juristisch formulierten Beiträge hier im Forum durchgelesen habe (und immer noch nicht weiß, was ich nun tun muß), würde mich interessieren, was andere Betroffene denn zu tun gedenken.
Meiner Meinung nach ist das Schreiben der SWB ein schwacher Versuch, mich für dumm zu verkaufen. Da wird von fairen Endkundenpreisen geredet....und davon, dass \"
die pauschalen Vorwürfe des Preismissbrauches gegenüber der deutschen Erdgaswirtschaft unbegründet sind.\" Wie peinlich!;(

Ich werde erst einmal das Antwortschreiben, daß ich hier im Forum fand   (http://www.energieverbraucher.de/files.php?dl_mg_id=901&file=dl_mg_1185986444.doc), an die SWB schicken und auch zukünftig nur den niedrigeren Abschlagsbetrag zahlen.

Gruß,

Alf
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Peter,Hansen am 31. August 2007, 13:38:33
Hallo Alf,


schau mal unter http://www.sevw.de. Bei uns war es ähnlich mit gerichlicher Drohung und in Bezug auf das BGH Urteil. Hierzu gibt es auf der Homepage eine Erklärung. Vielleicht kannst Du die auf dich ummünzen.
Gruß Peter Hansen
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 04. September 2007, 21:27:29
Hallo Alf, hallo Mitstreiter,

wie hier schon oft aufgeführt (danke an hr. Fricke) verweise ich auf den Thread der BGH-Entscheidung (BGH, Urteil vom 13.06.2007 - VIII ZR 36/06 (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=6571&page=1)).

Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen, es wurde ja gerade entschieden, daß die gerichtliche Billigkeitskontrolle zulässig ist.

Was die vorgelegten Gutachten betrifft wurde hier schon ausreichend beschrieben -> Gefälligkeitsgutachten.

Also, Ruhe bewahren, Einspruch weiter aufrecht erhalten, Gesamtpreis als unbillig rügen, Zahlungen kürzen, im Zweifelsfall immer Rechtsberatung einholen.

Viele Grüße!

Abraham
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: sesi am 09. September 2007, 22:58:06
@all

Hallo zusammen,

ich habe gerade begonnen mich durch die BGH Urteils Threads zu lesen. Dabei ist ein Satz hängengeblieben, sinngemäß: \"das Urteil gilt nur für Tarifvertragskunden\"

Ich habe gerade in meinen Vertragsunterlagen geblättert. Ich habe mit der SWB einen Sondervertag abgeschlossen, \"SONDERVERTRAG BIS 30 KWh\".

Heißt das jetzt, dass das BGH Urteil auf mich (und auf wahrscheinlich den Großteil der anderen Bonner mit Sondervertag) überhaupt keine Anwendung findet?

mfG

SeSi
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Zottel am 09. September 2007, 23:24:24
@Alf Outerspace

Wie bereits an anderer Stelle hier im Forum erwähnt, scheint es nach den letzten Urteilen des BGH zu einer wahren \"Abmahnwelle\" durch die EVU gekommen zu sein.

Das Musterschreiben das du gefunden hast sollte die nächste Runde im hoffentlich erfolgreichen Kampf gegen höhere Energiepreise einläuten.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Cremer am 10. September 2007, 08:40:41
@sesi,

In diesem Zusammenhang, Sondervertragskunden sind eben keine Tarifkunden.
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: hwe am 20. November 2007, 14:47:01
Zum 5. oder 6. Mal erhielten wir jetzt eine Zahlungserinnerung ohne Terminsetzung
 + Mahngebühren: \"..Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort. ..\"

und wir antworteten wie immer: \"..Bekanntlich sind Forderungen bis zum Nachweis der Billigkeit durch Ihr Unternehmen nicht fällig. Mangels Fälligkeit der Forderung ist Ihnen auch nicht gestattet für die von § 315 BGB betroffenen Preisanteile Mahngebühren geltend zu machen..\"

Gibt es noch weitere Erfahrungen mit den Bonner Stadtwerken?
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: Abraham am 25. November 2007, 13:48:00
@hwe

Zitat
Original von hwe
Zum 5. oder 6. Mal erhielten wir jetzt eine Zahlungserinnerung ohne Terminsetzung
 + Mahngebühren: \"..Zur Vermeidung von unnötigen Kosten und Unannehmlichkeiten überweisen Sie bitte diese Beträge sofort. ..\"

Gibt es noch weitere Erfahrungen mit den Bonner Stadtwerken?

Bei mir genau dasselbe. Nachdem ich aber schon 2006 \"letztmalig\" die Stadtwerke auf Ihre rechtswidrigen Mahnungen hingewiesen hatte, mache ich mir momentan nicht die Mühe, jedes (Mahn-)Schreiben der SWB zu beantworten.

Jeweils zu den Jahresabrechnungen schicke ich meine Berechnung und die Höhe der zukünftigen Abschläge. Die überweise ich dann zu den von der SWB festgelegten Zeitpunkten.

Die SWB, und das finde ich ausdrücklich gut, haben Ihre Praxis, jeden Abschlag extra per Brief anzukündigen (mit Überweisungsträger), eingestellt.

Ansonsten alles Gute!

[Edit: Bei mir gehts nur um Gas.]
Titel: Stadtwerke Bonn
Beitrag von: wallieser am 01. August 2009, 15:58:48
Hallo,

das läuft bei uns ganz genau so ab, wir bekommen allerdings immer noch jeden Monat die ZA ins Haus. Auch ich reagiere nur noch sporadisch auf diese Schreiben, auch auf die folgenden Jahresabrechnungen reagierte ich bis jetzt nur noch mit der Wiederholung des Hinweises auf meinen detailiert eingelegten Widerspruch zur JAV 2006.
Sämtliche Überweisungen erfolgen nur noch mit folgendem Hinweis im VWZ:
\"Zahlung unter Vorbehalt / Abschlagszahlung für August 2009 / 1234567 / Max Mustermann\"

Ich hab gerade noch mal nachgesehen, wir sind immer noch Sondervertragskunde für Gasanlagen bis 30 KW......


Gruß,
Wallieser