Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 12. November 2015, 16:33:46
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Kündigung am Sonntag gilt erst am Montag als zugestellt (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/kuendigung-am-sonntag-gilt-erst-am-montag-als-zugestellt-a-1062291.html)
Ein Anwalt wirft seiner Mitarbeiterin die Kündigung in den Briefkasten - an einem Sonntag. Sie findet das Schreiben am nächsten Tag. Und da ist die Kündigungsfrist schon verstrichen. Welches Datum gilt? Das vom Montag, so das Arbeitsgericht
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Tja, da hat der Arbeitgeber wohl Pech gehabt und muss die Mitarbeiterin noch länger bezahlen. Er hätte ihr die Kündigung ja auch am Freitag persönlich geben können. So wollte er es ganz unpersönlich auf den letzten Drücker machen. Gut, dass das nicht durchgeht. Was mich allerdings wundert: Der Arbeitgeber ist eine Anwaltskanzlei. Die sollten doch die gesetztlichen Fristen kennen...