Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 02. Dezember 2011, 09:56:37
-
LG Hanau, Urt. v. 27.10.11 Az. 7 O 487/11 Rückforderung eines Gaskunden (Main-Kinzig-Gas) (http://www.energieverbraucher-mkk.de/download/LG_Hanau_7O487_11.pdf)
Soweit der Rückforderungsanspruch wegen Verjährung zurückgewiesen wurde, könnte dies im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH stehen:
BGH, B. v. 07.12.10 KZR 41/09 Rückforderung ergibt sich aus Rechnung, nicht aus Abschlagszahlung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=82607#post82607)
Möglicherweise besteht deshalb ein weitergehender unverjährter Rückforderungsanspruch, wenn auf die Jahresverbrauchsabrechnung vom 22.01.2007 abgestellt werden muss.
-
Bericht in der FR (http://www.fr-online.de/hanau/hanau-landgericht-gibt-gaskunden-recht,1472866,11267952.html)