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Ich brauche dringend Hilfe... / Re: Stromliefervertrag angeblich zu Ende 2023 gekündigt
« Letzter Beitrag von Harry01 am 02. April 2024, 16:21:35 »Zitat
Wenn die Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt unwirksam war, weil das Kündigungsschreiben dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig zugegangen ist oder die Kündigungsfrist nicht eingehalten war, stellt sich die Frage, ob noch mal neu gekündigt werden muss oder ob es einen (späteren) Zeitpunkt gibt, zu dem die Kündigung wirksam wurde.Das wäre noch zu klären und ist noch nicht relevant. Der Stromlieferant sperrt sich einer weiteren außergerichtlichen Korrespondenz. Insofern ist fraglich, ob er weitere außergerichtliche Eingaben überhaupt würdigt. Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist aber natürlich auch nicht Ziel des Kunden.
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So wie ich Dich verstehe, möchtest Du, dass dieser alte Preis noch möglichst lange und auch heute noch gilt.Genau. In dem Punkt ist dem Stromlieferanten der Zeitpunkt der Mitteilung einer Preisanpassung zum Verhängnis geworden, dennder Poststempelaufdruck auf dem Versandumschlag trägt das Datum, an dem die Mitteilung längst hätte beim Kunden sein müssen. Mit dieser Begründung wurde der Preiswiderspruchj akzeptiert, dies aber auch erst in der Jahresaberchnung auffällig, da diese unter Berechnung der alten Preise erfolgte. Ob dies auch der Grund ist, warum die Kündigung ausgesprochen wurde, kann man nur spekulieren, ist aber wahrscheinlich, weil derartige Kunden ja unbequem für den Lieferanten sind.
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Ich würde auf jeden Fall nach ausreichender Erläuterung der eigenen Ansprüche und dann bei nicht befriedigender oder bei längere Zeit keiner Antwort die Schlichtungsstelle einschaltenAuf die Möglichkeit des Hinzuzienens der Schlichtungsstelle wird hingewiesen, das würde der Kunde aber erst tun, wenn von irgendeiner Seite mit der ungerechtfertigten Versorgungseinstellung gedroht wird.
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aber jederzeit so viel zahlen, wie ich selbst ausgerechnet hätte.An wen? An den Lieferanten oder an den Grundversorger, wenn sich der melden sollte? An beide geht auf gar keinen Fall und der Kunde sieht eher die Gefahr einer Versorgungseinstellung vom Grundversorger ausgehend, denn dieser wäre der Einzige, der Geld haben möchte.