Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FUXX - Die Sparenergie => Thema gestartet von: jodelschnepfe am 26. Februar 2017, 20:33:11

Titel: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 26. Februar 2017, 20:33:11
Hallo zusammen,

ich war Stromkunde (Privathaushalt) bei Fuxx24 in Hamburg.

Letzte Woche bekam ich nach mehreren Telefonaten meine Schlußrechnung.

Vereinbart war ein Neukundenbonus in Höhe von 15 % des Umsatzes.

Fuxx24 berechnet nun den Bonus aus dem von mir geplanten Verbrauch (4.000 kwh). Tatsächlich verbraucht habe ich 5.000 kwh.

Meines Erachtens muß der Neukundenbonus aus dem Istumsatz, und nicht aus dem Planumsatz errechnet werden.

Hat jemand ähnliches erlebt ?

Gruß jodelschnepfe
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: bolli am 28. Februar 2017, 07:52:04
Bei den mir bekannten Anbieter, die mit Neukunden-Boni arbeiten ist es so, dass bei der Anmeldung darauf hingewiesen wird, dass der Bonus auf den tatsächlichen Verbrauch, HÖCHSTENS jedoch bis zum angegebenen VORAUSSICHTLICHEN Jahresverbrauch. Von daher vermute ich, dass das auch bei Fuxx immer noch so im Angebot steht. War selbst vor 2 Jahren dort Kunde und es stand auch bei mir so drin.

Von daher empfiehlt es sich, beim voraussichtlichen Jahresverbrauch immer ein wenig großzügiger zu sein. Solange man keinen Pakettarif wählt, ist dieses ja ansonsten unkritisch.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: berghaus am 28. Februar 2017, 13:53:44
Bei meinem letzten (schon mal umstrittenen) Anbieter für Gas und Strom (jeweils bis Januar 2017) 'grüngas easy12' und 'grünstrom easy12' von Grüngas, gas.de, Stromio wurde der 15 %ige Neukundenbonus, wie es in den ABB steht, nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Dieser war im Fall Gas höher und beim Strom niedriger als bei Vertragsabschluß angegeben.

Im übrigen gab es bei der Abwicklung der Kündigung, deren Bestätigung, der Abrechnung (alles Online über die E-Mailadresse bzw. den Onlineacount) und die Überweisung der Guthaben (alles innerhalb con 14 Tagen) keine Probleme.

Bei meinem neuen Gas-Anbieter 'FairEnergie' sinkt der Neukundenbonus, wenn man die Schwelle von 31.000 kWh unterschreitet, von 264 € auf 216 €.
Ob der 3 Monate nach Lieferbeginn gezahlte Sofortbonus von 280 € bei gemeldeten  31.100 kWh noch bei der ersten Abrechnung auf 260 € (für Verbräuche unter 31.00 kWh) gekürzt wird, wenn man die 31.000 kWh tatsächlich unterschreitet, weiß ich noch nicht.
Im Grenzfall muss man gegen die Bonusverminderung anheizen.
Siehe auch den Beitrag #55 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117777.html#msg117777

Mein neuer Stromanbieter 'Extrastrom' (Extraenergie Gmbh, Chemnitz) verspricht auch in der Vertragsbestätigung ("Ihr verbindlicher Liefertermin") den Bonus von 15 % der Gesamtkosten auf der "Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs berechnen zu wollen.
Außerdem bestätigt er wohl mit der Angabe: "Mindestvertragslaufzeit 12 Monate (Start am 01.02. mit der Belieferung 2017)", dass Vertragsbeginn und Lieferbeginn zusammenfallen, wobei es dann noch um eine Vertragslauf- und Lieferzeitverlängerung bis zu Ende eine Monats kommt, wenn der Vertrag nicht ab einem 1. des Monats beginnt  -Bei mir nicht.
Daneben gibt es noch einen kostenlosen Haushaltsschutzbrief für ein Jahr, der mit "Schlüsseldienst, Schädlingsbekämpfung, professionelle Datenrettung, Elektro- und Heizungsnotdienst u.a., meine ich, gar nicht so unsinnig ist. Diesen muss man allerdings drei Monate vor Ablauf selbst kündigen, sonst geht es in die Verlängerung für 5,99 E/Monat =  71,88 €/Jahr.

berghaus 28.02.17
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: bolli am 01. März 2017, 08:15:38
Ob der 3 Monate nach Lieferbeginn gezahlte Sofortbonus von 280 € bei gemeldeten  31.100 kWh noch bei der ersten Abrechnung auf 260 € (für Verbräuche unter 31.00 kWh) gekürzt wird, wenn man die 31.000 kWh tatsächlich unterschreitet ist, weiß ich noch nicht.
Im Grenzfall muss man gegen die Bonusverminderung anheizen.
Siehe auch den Beitrag #55 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19724.msg117777.html#msg117777
Da der Sofortbonus ja nicht für frühere Verbräuche bei anderen Anbietern gezahlt wird sondern auf den Jahresverbrauch bei DIESEM Anbieter bezogen ist, ist eine Kürzung ZU DIESEM ZEITPUNKT wohl kaum zu rechtfertigen und ein dagegen Anheizen sollte nicht schwer fallen.
Allerdings wäre eine spätere Verrechnung in verminderter Höhe bei unterschrittenem Verbrauch in der Schlussrechnung durchaus möglich.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 08. März 2017, 05:28:16
Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.

Die Klage habe ich nun für erledigt erklärt.

Die Kosten wird Fuxx zu tragen haben.

Es erfolgte keinerlei Gegenwehr durch Fuxx, weshalb ich davon ausgehe, dass die wissen, dass sie im Unrecht sind.

Sie vertrauen eben darauf, dass niemand klagt, was in meinem Fall ein Trugschluß war.

Wenn die Sache vollständig abgeschlossen ist, werde ich wieder berichten.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: PowerPlay am 08. März 2017, 08:33:54
Herzlichen Glückwunsch!
Ich habe schon öfters gelesen, dass Fuxx Sparenergie, 365AG (immergrün) und Co. beim Bonus sparen und versuchen, nicht den ganzen Bonus, sondern nur einen größeren Teil davon auszuzahlen (z.B. 20% anstatt 25%). Das Kalkül ist in der Tat, dass Verbraucher wegen 5% die Mühe scheuen. Da diese Unternehmen (leider!) bei den meisten Verbrauchern damit Recht haben, werden sie es auch in Zukunft weiterhin versuchen. Nur wenn die Kosten für diese Tricksereien höher ausfallen als die erhoffte Ersparnis, wird sich was ändern. Insofern hoffe ich, dass zukünftig mehr Verbraucher Ihrem Beispiel folgen! Wie man sieht: es lohnt sich!
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: bolli am 08. März 2017, 13:27:33
In solchen Fällen braucht man sich aber gar nicht unbedingt die Mühe der Klage machen und hinterher dem Kostenvorschuss hinterherlaufen.
Dem Versorger schriftlich eine Frist von 3 Wochen setzen und für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen. Nach 4 Wochen diesen hier  https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html  (https://www.schlichtungsstelle-energie.de/schlichtungsantrag.html) stellen, ggf. Kopie des Schreibens, der Rechnung und des Vertrages beifügen und gut ist. Das ist für den Verbraucher kostenfrei. Und bei solch klaren Sachen ist wohl auch kaum eine Feststellungsklage des Versorgers zu befürchten. Und wenn, ist's auch nicht schlimm.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 08. März 2017, 17:02:00
Da diese Unternehmen (leider!) bei den meisten Verbrauchern damit Recht haben, werden sie es auch in Zukunft weiterhin versuchen.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nach einer Strafanzeige von mir ein Ermittlungsverfahren gegen den Fuxx-Geschäftsführer wegen des Verdachts des gewerbsmässigen Betrugs eingeleitet.

Mal schauen was da rauskommt.

Sollte sich bestätigen, dass großflächig und systematisch Boni nicht, zu gering oder zu spät ausbezahlt werden, kann der Mann mit Schwierigkeiten rechnen.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 08. März 2017, 17:25:16
Zitat von: @ bolli unter « Antwort #6
…für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen. …

Logisch, und zwar zwecks Verkürzung der Frist für die Einleitung des SE-Verfahrens gleich mit der Zählerstandsmeldung am 1. Tag nach Vertragsende, z. B. mit Schreiben nach folgendem Muster:

Das Bild wird nach kurzer Zeit wieder gelöscht!
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: berghaus am 08. März 2017, 19:27:28
@didakt

Ich habe den Eindruck, dass mit einem solchen Schreiben am Tag nach der Vertragsbeendigung mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird, auch wenn man es hier und da auch abmildern könnte.

Mir wäre es peinlich, den gutwilligen Mitarbeitern vieler um Seriösität bemühter Versorger all die bisher vorgekommenen Bösartigkeiten unseriöser Versorger, die man ja meiden sollte, vor den Latz zu knallen.

Zumindest würde ich damit mal die Frist von sechs Wochen abwarten, insbesondere in Zeiten, wo man mit dem Geld nennenswerte Zinserträge ohnehin kaum mehr erarbeiten kann.

Ich weiß nicht mal, was ein Einwurfeinschreiben kostet, für das ich auch mit dem Auto zur Post fahren müsste.

Selbst die Meldung des Zählerstandes (außer an den Netzbetreiber) auch an den Versorger war bei mir in bisher über 20 Wechselfällen weder gefordert noch notwendig.

Wir haben es schon diskutiert:

Kontaktformular oder E-Mail reicht, zumal zunehmend der Eingang des eigenen Schreibens automatisch bestätigt wird.

berghaus 08.03.17
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 08. März 2017, 20:04:09
@ berghaus

Sie haben mich – wie meistens – auch vorliegend wieder einmal missverstanden. Es geht nicht um die „um Seriosität bemühten Versorger“, sondern um die von @ PowerPlay in diesem Beitrag (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,19634.msg118306.html#msg118306) genannten Versorger. Und bei diesen geht es darum, immer sogleich zeitgerecht die richtigen Pflöcke einzuschlagen nach dem Motto: „Wehret den Anfängen“.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 09. März 2017, 00:06:15
Dem Versorger schriftlich eine Frist von 3 Wochen setzen und für den Fall des Nichtzahlens ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle Energie androhen.

Da zittern dem Stromanbieter aber ganz sicher die Knie ....

Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten.

Entweder man schreibt das Geld ab oder man zerrt die Brüder sofort vor den Kadi.

Der Firmensitz  von Fuxx ist Hamburg. Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten um den Stromvertrag eines Privathaushalts ist der Ort des Stromzählers.

D.h. wenn Fuxx sich wehren wollte müsste es einen Beauftragten an den Wohnort des Klägers entsenden, bspw. einen Anwalt.

Das werden die nie tun.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Erdferkel am 09. März 2017, 07:28:08
Da zittern dem Stromanbieter aber ganz sicher die Knie ....

Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten.

... führt aber in der Regel mit weit weniger Aufwand sehr schnell zum gewünschten Erfolg, und zwar ohne daß der Kunde finanziell in Vorleistung treten muss.

"Die Kosten wird Fuxx zu tragen haben." - schon eine Erstattung erhalten?

Das Schlichtungsverfahren zahlt in jedem Fall der Versorger.
 ;D
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: bolli am 09. März 2017, 08:19:00
Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten.

Entweder man schreibt das Geld ab oder man zerrt die Brüder sofort vor den Kadi.

Ihre Ansicht und Ihr Weg seien Ihnen unbenommen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Verbraucher sich mit diesem Weg schwer tun. Selbst eine Klageschrift zu erstellen ist nicht jedermanns Sache. und das über einen Anwalt zu machen, erhöht die Kosten, mit denen man in Vorleistung treten muss. Und die Gerichte sind auch nicht unbedingt die schnellsten bei der Abwicklung. Ich warte heute auch noch auf eine Kostenabwicklung aus einem verfahren von vor einem halben Jahr. das Ganze kann man in den meisten Fällen mit klaren Ansagen an den Versorger, entweder direkt bei Zählerstandsablesung (wie von @Didakt vorgeschlagen) oder spätestens in einem nachgeschobenen Schreiben und einer anschließenden Einschaltung der Schlichtungsstelle vermeiden. Auch das zeigt die Erfahrung.
Ihre Strafanzeige ehrt Sie und ist konsequent, aber nicht die erste bei solcherart agierenden Unternehmen. und die allermeisten verlaufen im Sande, da ausreichende Beweise für den Vorsatz fehlen. das ist wie im realen Leben. Alles bedauerliche Einzelfälle, wenn es denn mal auffällt. Aber warten wir es ab.

Und gerne hören wir, WANN Sie Ihre Kostenerstattung erhalten haben.

@Berghaus
Ein Einwurfeinschreiben kosten 2,15 EUR zusätzlich zum Briefporto. Die 4,30 EUR Zusatzkosten nehme ich in Kauf, um a) eine Nachweisfähigkeit des Zugangs zu erhalten (bei weitem nicht alle Versorger versenden eine Eingangsbestätigung bei Mailzugang) und b) um klar bei den Fristen zu sein und das Ding pünktlich an die Schlichtungsstelle weiter zu geben.  Bei den zahlreichen Wechseln in den letzten Jahren war dieses 2 mal notwendig. Nach Meldung der Schlichtungsstelle war der Vorgang in 1 Woche zu meiner Zufriedenheit abgewickelt.

Ähnliche Erfahrungen hatten mehrere Bekannte von mir. Wenn die Versorger schon die "klare Ansage" lesen, wissen sie schon Bescheid und sehen sich vor. Das sehe ich wie @Didakt.  Anders können Sie gerne mit den örtlichen Stadtwerken verfahren, wenn Sie der Meinung sind, die Arbeiten ordentlich.

das geht auch nicht gegen die Mitarbeiter persönlich. Die haben ihre klaren Ansagen der Geschäftsleitung. Da ist nur wenig Spielraum, sonst stimmt die Quote nicht und der Mitarbeiter ist selbst dran.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: PowerPlay am 09. März 2017, 09:05:08
@jodelschnepfe: Vielen Dank für Ihr Engagement mit der Strafanzeige ggü. FUXX Sparenergie! ich würde mich freuen über den Ausgang der Ermittlung zu erfahren! Bei der 365 AG hat die Staatsanwaltschaft in Köln wegen Betrugsverdacht ermittelt (http://www.bild.de/news/inland/abzocke/staatsanwalt-ermittelt-stromkunden-fies-abgezockt-39454358.bild.html (http://www.bild.de/news/inland/abzocke/staatsanwalt-ermittelt-stromkunden-fies-abgezockt-39454358.bild.html)). Danach wurde das Unternehmen meiner Meinung nach deutlich ruhiger.


D.h. wenn Fuxx sich wehren wollte müsste es einen Beauftragten an den Wohnort des Klägers entsenden, bspw. einen Anwalt.

Das werden die nie tun.

Einer der genannten Stromanbieter haben genau dies getan. Die haben eine Feststellungsklage gegen mich eingereicht. Ich habe bis zum Schluss gedacht, dass sie den Gerichtstermin kurz vorher absagen. Stattdessen hat das Unternehmen einen Vertreter vor Ort 100€ oder so zugesteckt, dass er sich in den Gerichtssaal setzt.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 09. März 2017, 12:53:31
Zitat von: jodelschnepfe unter Antwort #11
…Entweder man schreibt das Geld ab oder man zerrt die Brüder sofort vor den Kadi.

Das Geld braucht/muss man – auch ohne Zahlungsklage – nicht abschreiben. Ihnen geht es doch wohl in erster Linie ums Prinzip, ohne Berücksichtigung wirtschaftlicher Überlegungen.
Es wäre für den einen oder anderen hier mitlesenden Verbraucher sicherlich hilfreich, folgendes von Ihnen zu erfahren:
Haben Sie den „Bruder“ (Versorger) mit oder ohne Anwalt vor den Kadi gezerrt? Wie hoch ist denn der Streitwert der Zahlungsklage, doch wohl etwa nur im unteren zweistelligen Bereich? Rechnet ggf. der RA nach Anlage 1 des RVG ab (nur diese Gebühren wären bei Ihrem Obsiegen vom Versorger zu tragen) oder haben Sie mit dem RA eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen? In welcher Höhe denn?  ;)
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Erdferkel am 09. März 2017, 13:09:46
OT: So ganz daneben liegt @jodelschnepfe mit dem Kindergarten allerdings nicht. Ich hatte in den letzen beiden Jahren je 1X mit den Schlichtern / Ombudsmännern der Genossenschaftsbanken und der Versicherungen zu tun, hätte ich mir in beiden Fällen sparen können, hab damit nur Zeit und Porto vergeudet, Unterlagen bitte schriftlich einreichen... Musste in beiden Fällen letztlich doch klagen, erst das führte dann zum Erfolg. Hätte ich nicht vorher positive Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle Energie gesammelt hätte ich mich wohl ähnlich geäussert, bei Banken und Versicherungen verfahre ich da mittlerweile auch wie @jodelschnepfe.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: bolli am 09. März 2017, 13:59:15
@Erdferkel
Da aber hier im Forum mittlerweile genug positive Erfahrungen mit der Schlichtungsstelle nachzulesen sind, sollte man eben nicht alle über einen Kamm scheren.
Und kosten- und aufwandsmäßig kommt man bei solchen wie dem vorliegenden Fall nach meiner Erfahrung bei der Schlichtungsstelle deutlich schneller an sein Geld. Geht es allerdings nicht nur darum, sieht das Ganze natürlich anders aus.  ;)
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 09. März 2017, 17:06:02
Zitat von: @ jodelschnepfe unter « Antwort #11 am: 09. March 2017, 00:06:15 »
…Mit Verlaub @bolli: Das ist Kindergarten...
Zitat von: @ Erdferkel unter « Antwort #16 am: 09. March 2017, 13:09:46 »
…So ganz daneben liegt @jodelschnepfe mit dem Kindergarten allerdings nicht.


Was bitte schön soll denn an den Ausführungen von @ bolli unter Antwort #6 infantil sein? Diesen und seinen Ausführungen unter Antwort #13 ist selbstverständlich in vollem Umfang zuzustimmen. Eher die darauf folgenden Antworten scheinen sehr fragwürdig zu sein.

Kommen wir nochmal auf den eigentlichen Punkt dieses Threads zurück: Hier ist angeblich ein vertragswirksam zugesagter Bonus nur teilweise, also nicht voll ausgezahlt worden, obwohl die AGB zum Vertrag die Einschränkung der Bonusgewährung nur auf einen Verbrauch bis zur Höhe des prognostizierten Verbrauchs nicht enthalten. Diese Einschränkung gibt es zwar bei einigen Versorgern. Vorliegend soll jedoch eindeutig der Bonus auf die Jahresverbrauchskosten über die gelieferte Energie zu gewähren sein.

Die Verbraucher kommen und gehen in diesem Geschäft und die Tricks und Intrigen, die Wirrungen und Irrungen, d. h. das Geschäftsgebaren von bestimmten Versorgern bleibt doch über die Jahre immer ähnlich, wie auch in diesem Fall. Und dem kann man erfahrungsgemäß mit den Mitteln des Vertragsrechts und notfalls hilfsweise unter Einschaltung der SE in stringenter Vorgehensweise erfolgreich selbst (wenn man sich ein wenig auskennt) und schnell begegnen. Fälle der genannten Art sind hier im Forum insbesondere in den Jahren 2013 bis 2015 „hoch und runter“ abgehandelt worden. Mir persönlich sind viele dieser Fälle im Detail bekannt, die ausschließlich ohne Bonusverlust ihren Abschluss fanden. Alles hier im Forum nachzulesen.

Bonusjäger sind zuweilen Auseinandersetzungen der genannten oder auch anderer Art mit bestimmten Versorgern ausgesetzt. Wer dem aus dem Weg gehen will, ist in der Grundversorgung gut aufgehoben. Aber bekanntlich soll es dabei auch schon zu Problemen gekommen sein.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Erdferkel am 09. März 2017, 17:43:30
Was bitte schön soll denn an den Ausführungen von @ bolli unter Antwort #6 infantil sein? Diesen und seinen Ausführungen unter Antwort #13 ist selbstverständlich in vollem Umfang zuzustimmen.

@Didakt: Posts gelesen und verstanden? Nicht die Äusserungen von @bolli, sondern die Vorgehensweise über die Schlichtungsstelle ist Kindergarten. Ich hoffe ich konnte helfen.  :)
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 10. März 2017, 11:05:21
Hallo Frau @ DieAdmin,

haben Sie eben gerade nach meiner kritischen Stellungnahme die jüngsten vorstehenden Beiträge von Heute aus diesemThread gelöscht? Wenn ja, mein Kompliment für die schnelle Handlungsweise zum Schutz des TE.

MfG
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: DieAdmin am 10. März 2017, 11:29:32
@Didakt,

ja, die Beiträge sind nicht mehr da. Ich handelte hier allerdings nicht zum Schutz des Beitragsschreibers, sondern des Forenbetreibers (Bund der Energieverbraucher e.V.)
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 17. März 2017, 19:50:44
Den fehlenden Bonus hat Fuxx nun bezahlt.

Die Kosten des Gerichtsverfahrens stehen noch aus.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 17. März 2017, 21:33:02
Sofortige Zahlung! Das sieht ja/wirkt ja wie ein sofortiges Anerkenntnis durch Fuxx gemäß § 93 ZPO aus? Und die Kosten des Verfahrens werden nun nach Ihrer Klagerücknahme/Erledigungserklärung sicherlich Ihnen als Kläger auferlegt? Was es nicht alles gibt!

Welche Art von Klage haben Sie eigentlich erhoben, doch sicher eine Leistungsklage, sprich Zahlungsklage? Und Gerichtsstand war vorliegend nach Ihren Angaben das Gericht an Ihrem Wohnort? Komisch, weil doch bei einer Zahlungsklage das Gericht am Erfüllungsort, dem Firmensitz von Fuxx, zuständig sein müsste (§ 269 BGB).

Was ist denn aus Ihrer Strafanzeige geworden?
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 18. März 2017, 10:24:22
Und die Kosten des Verfahrens werden nun nach Ihrer Klagerücknahme/Erledigungserklärung sicherlich Ihnen als Kläger auferlegt? Was es nicht alles gibt!

Die Kosten des Verfahrens wurden der Beklagten auferlegt.
Entscheidend bei der Verteilung der Kosten ist, wer den Anlass zur Klage gab. Und das war eindeutig Fuxx.

Welche Art von Klage haben Sie eigentlich erhoben, doch sicher eine Leistungsklage, sprich Zahlungsklage? Und Gerichtsstand war vorliegend nach Ihren Angaben das Gericht an Ihrem Wohnort? Komisch, weil doch bei einer Zahlungsklage das Gericht am Erfüllungsort, dem Firmensitz von Fuxx, zuständig sein müsste (§ 269 BGB).

Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus einer Stromlieferungsvertrag bei Privathaushalten ist immer der Ort des Stromzählers (§ 22 StromGVV). Egal um welche Klageart es dabei geht.

@Didakt: Lesen Sie doch einfach in den Gesetzen nach.

Was ist denn aus Ihrer Strafanzeige geworden?

So schnell arbeiten Staatsanwaltschaften nicht.

Ausserdem bin ich nur Zeuge. Wenn die Sache per Strafbefehl abgehandelt wird - wovon ich ausgehe - erfahre ich davon nichts.

Ich werde aber in einem halben Jahr bei der StA Hamburg anrufen - aus Neugier.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 18. März 2017, 10:49:54
Zitat von: jodelschnepfe am Heute um 10:24:22
Der Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus einer Stromlieferungsvertrag bei Privathaushalten ist immer der Ort des Stromzählers (§ 22 StromGVV). Egal um welche Klageart es dabei geht.

@Didakt: Lesen Sie doch einfach in den Gesetzen nach.

Aha, höchst interessant! Sie sind also von Fuxx in der Grundversorgung beliefert worden. Ich bin belehrt, da ich doch davon ausging, dass zwischen Fuxx und Ihnen ein Sondervertrag mit Bonuszusage bestand.

Man lernt nie aus. Bonusgewährung bei Belieferung in der Grundversorgung! Da muss mir in der Tat bislang etwas entgangen sein.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 18. März 2017, 11:57:54
Kurzer Nachtrag zum vorherigen Beitrag für den Fall, dass der Strombelieferung ein Liefervertrag mit den dafür geltenden AGB zugrunde lag. Von der Einbeziehung der StromGVV in den Liefervertrag als maßgeblicher Vertragsbestandteil ist an keiner Stelle der AGB die Rede!

Kurzer Auszug aus den AGB:
Zitat
Ziffer 1.1: Aufgrund des mit dem Kunden geschlossenen Energielieferungsvertrages bezieht der Kunde von der Fuxx–Die Sparenergie GmbH (nachfolgend „Lieferant“) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Stromlieferverträgen Strom in Niederspannung […].
Diese AGB gelten für Privattarife und für Gewerbetarife.

Ziffer 1.2: Vertragsbestandteil werden – neben diesen AGB – auch…(kein Hinweis auf die StromGVV)

9.1: Die Regelungen des Energielieferungsvertrages und dieser AGB beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten (z.B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MessZV, GasGVV, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der …
Klammervermerk von mir hinzugefügt.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 18. März 2017, 12:38:54
@Didakt: Um was geht es Ihnen eigentlich ?

Wollen Sie die Kostengrundentscheidung des hiesigen Amtsgericht per Internet aufheben ?

Sobald ich meine Kosten eingereicht habe ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluß.

Und der ist dann vollstreckbar gegen Fuxx.

btw:
Ein Urteil zum Gerichtsstand zwischen Verbraucher und Versorger findet sich hier https://openjur.de/u/225059.html. Insb. Randnummer 15. 
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 18. März 2017, 17:24:35
Zitat von: jodelschnepfe am Heute um 12:38:54
@Didakt: Um was geht es Ihnen eigentlich? […]

btw: Ein Urteil zum Gerichtsstand zwischen Verbraucher und Versorger findet sich hier https://openjur.de/u/225059.html. Insb. Randnummer 15.

Mir geht es schlicht und einfach um die Diskussion über und die Klärung von Sachverhalten und um die Auslegung von Rechtsbestimmungen.

Das von Ihnen nun (nach dem schon unbegründeten Hinweis auf die StromGVV) erneut beigezogene BGH-Urteil ist für Ihren Fall jedenfalls auch ohne jedwede Relevanz. In dieser ausgeurteilten Sache geht es durchaus auch um eine Nebenpflicht aus einem Energievertrag, und zwar um die Bestimmung des Erfüllungsortes für den Zahlungspflichtigen (Schuldner), dessen Ort seiner Abnahmestelle mit dem Ort des Firmensitzes des Lieferanten identisch ist (nämlich Neuruppin), der Schuldner aber seinen Wohnsitz in einem anderen Ort hat. Der BGH hat in diesem Sonderlall aus naheliegenden Gründen entschieden, dass für den zahlungspflichtigen Verbraucher Neuruppin der Erfüllungsort und somit zuständiger Gerichtsstand sein soll.

In Ihrem Fall ist aber der Lieferant Zahlungspflichtiger. Deshalb müsste zuständiger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Versorgers sein. Siehe hierzu in dieser Liste (https://www.google.de/?gfe_rd=cr&ei=xkzTVefGB-qg8werq5PwDg&gws_rd=ssl#q=www.chbeck.de/.../Musielak-Kommentar-Zivilprozessordnung-ZPO-9783800637560&*&spf=379) PDF-Kommentar zur Zivilprozessordnung: ZPO – Huber / Stadler / Musielak zu § 29 (1) ZPO, Rn. 14 u. 19.

Ihr Fall ähnelt auch der Gerichtsstandfrage in diesem Thread (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,20401.msg118397.html#msg118397), die immer noch unbeantwortet/ungekärt zu sein scheint.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 18. März 2017, 18:49:20
In Ihrem Fall ist aber der Lieferant Zahlungspflichtiger. Deshalb müsste zuständiger Erfüllungsort und Gerichtsstand der Firmensitz des Versorgers sein.

In der Klage wurde beantragt, dass Fuxx eine fehlerfreie Schlussrechnung erstellt und übersendet. (siehe mein Posting #5)


Aber auch für eine Klage auf Zahlung wäre der Gerichtsstand am Ort des Stromzählers.

Geldschulden sind Schickschulden.

Gesetzliches Zahlungsmittel sind Euro-Schein und Münzen.

Der Schuldner ist also verpflichtet das Geld selbst oder per Kurier zum Gläubiger zu bringen. (Erfüllungsort ist also der Wohnsitz des Gläubigers.)

Wenn per Individualabrede oder AGB die unbare Zahlung vereinbart ist, kann auch per Überweisung o.ä. bezahlt werden.


Übrigens wird das o.a. BGH-URteil hier nochmal etwas verständlicher erläutert:
http://www.iww.de/pak/archiv/zpo-aktuelle-rechtsprechung-gerichtsstand-streitigkeiten-mit-versorgungsunternehmen-f36599
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 18. März 2017, 20:44:49
Zitat von: von jodelschnepfe am Heute um 18:49:20
In der Klage wurde beantragt, dass Fuxx eine fehlerfreie Schlussrechnung erstellt und übersendet. (siehe mein Posting #5) […]
In dem Posting steht u. a.: „Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.“
Ein dezidierter Klageantrag auf „Erstellten einer korrigierten Schlussrechnung“ ist daraus nun ja für einen Dritten nicht eindeutig ablesbar, aber lassen wir die Sache dahingestellt sein, denn die Klage ist demnach nicht ausdrücklich als Zahlungsklage erhoben worden. Sie haben nochmal die „Kurve gekriegt“.

Mit Ihren weiteren Ausführungen gehe ich nach wie vor nicht konform, denn in dem von mir weiter oben genannten Kommentar ist unter Rn 25 zu lesen:
Zitat
Geldschulden. Diese sind gemäß § 270 Abs. 1 BGB grundsätzlich Schickschulden. Damit wird aber
der Gläubigerwohnsitz nicht zwingend zum Gerichtsstand von auf Zahlung von Geld gerichteten Klagen. Vielmehr greift § 270 Abs. 4 BGB ein. Der Zahlungsanspruch ist daher am (Wohn-)Sitz des Schuldners geltend zu machen, § 269 Abs. 1, 2 BGB.

Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: jodelschnepfe am 18. März 2017, 21:08:22
Zitat von: von jodelschnepfe am Heute um 18:49:20
In der Klage wurde beantragt, dass Fuxx eine fehlerfreie Schlussrechnung erstellt und übersendet. (siehe mein Posting #5) […]
In dem Posting steht u. a.: „Fuxx hat mittlerweile ein korrigierte Schlußrechnung übermittelt, nach dem ich Klage beim Amtsgericht eingereicht habe.“
Ein dezidierter Klageantrag auf „Erstellten einer korrigierten Schlussrechnung“ ist daraus nun ja für einen Dritten nicht eindeutig ablesbar, aber lassen wir die Sache dahingestellt sein, denn die Klage ist demnach nicht ausdrücklich als Zahlungsklage erhoben worden. Sie haben nochmal die „Kurve gekriegt“.

Vielleicht ist`s an der Zeit dass Sie die Kurve kriegen und hier nicht derart laienhaft irgendwelche Paragrafen und Kommentare anführen.

Das BGH-Urteil haben Sie gelesen und auch verstanden ?

Den § 29 ZPO haben Sie gelesen und verstanden ?

Das Wesen und die typischen Merkmale eines Stromlieferungsvertrages sind Ihnen bekannt ?

Aus diesem Mix müsste sich eigentlich etwas Erkenntnis erwarten lassen.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 20. März 2017, 11:22:57
@ jodelschnepfe

Erst nachdem ich weitere einschlägige Fachliteratur zu dieser Thematik und das Urteil im Original aus der Datenbank des BGH hochgeladen und gelesen habe, bin ich zu der Erkenntnis gelangt, an Ihren Ausführungen in dieser Sache nicht mehr zu zweifeln.

Bis dahin waren aufgrund vieler Kommentare zum § 29 (1) ZPO in Verbindung mit § 269 Abs. 1, 2 BGB, die sich teilweise sehr kritisch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Materie auseinandersetzen, meine Bedenken an Ihren Darlegungen durchaus angebracht, weil nämlich aus dem von Ihnen verlinkten Urteil (aus openjur.de) der Leitsatz, die Leitsatzentscheidung dieses Urteils, nicht hervorging. Nur diese Leitsatzangabe entfaltet für nachgeordnete Gerichte die Bedeutung als Quasi-Richtlinie. Und das wird zudem dann noch besonders problematisch, wenn der Leitsatz nicht hinreichend deutlich macht, dass der in ihm enthaltenen rechtlichen Aussage allein für die entschiedene Fallkonstellation Gültigkeit zukommen soll.
Deshalb ist es wichtig, dass der BGH die spezifische Geltung oder die Allgemeingültigkeit des Leitsatzes hervorhebt.

Dies ist am Anfang des Original-Urteils mit folgendem Wortlaut geschehen:
Zitat
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus einem Energie- oder Wasserlieferungsvertrag
ist der Ort der Abnahme.

Die Folge davon ist, dass gemäß § 29 (1) ZPO bei gegenseitigen Energielieferverträgen der Abnahmeort der Energie grundsätzlich und in jeder Hinsicht den zuständigen Erfüllungsort und den Gerichtsstand be-stimmt.

Fazit: Damit betrachte ich unseren Diskurs in dieser Sache als gelöst und abgeschlossen.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Erdferkel am 20. März 2017, 19:43:25
Erst nachdem ich weitere einschlägige Fachliteratur zu dieser Thematik und das Urteil im Original aus der Datenbank des BGH hochgeladen und gelesen habe, bin ich zu der Erkenntnis gelangt, an Ihren Ausführungen in dieser Sache nicht mehr zu zweifeln.

@Didakt: Und wenn du jetzt noch den Unterschied zwischen up- und download verstehst sind wir doch ein richtiges Stück weitergekommen!  ;D ;D
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 20. März 2017, 20:35:43
O T

@ Erdferkel, origineller Beitrag, der auf regen Geist schließen lässt. Sie erstaunen mich doch tatsächlich immer wieder mit Ihren gehaltvollen Eingaben, Sie Spaßvogel!  :)
Titel: Fuxx-Die Sparenergie GmbH: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: richie am 29. August 2017, 14:34:17
Das Spiel geht weiter bei Fuxx-Die Sparenergie GmbH

Wir haben jetzt ähnliches mit Fuxx-Die Sparenergie GmbH erlebt, als wir den Vertrag zum 30.06.17 fristgerecht nach einem Jahr kündigten.

Zuerst wurde uns 2016 über Monate der Sofortbonus von 100€ verwehrt und erst nach mehreren Mahnungen per Fax (heute gibt es nicht mal mehr eine Fax-Nr. !!!), Anrufen und eMails wurde dieser sehr spät doch noch gezahlt.

Jetzt wird uns in der Endabrechnung auch der 25% Neukundenbonus verwehrt.
Bei uns mit neuer Masche, weil wir angeblich einen Gewerbeanschluss haben sollen.
Dies ist natürlich falsch, denn es ist ein reiner Privathaushalt.

Wir haben den Eindruck, dass Fuxx versucht, damit die Kunden mürbe zu machen und sie letztendlich aufgeben und auf den 25% Neukundenbonus verzichten.

Doch nicht mit uns. Ggf. gehen wir vor Gericht. Danke für den Tipp mit der Schlichtungsstelle.

Wir würden NIE wieder zu Fuxx-Die Sparenergie GmbH (oder Ablegern davon) wechseln.
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 29. August 2017, 18:08:34
Zitat von:  @ richi
Zuerst wurde uns über Monate der Sofortbonus von 100€ nicht gezahlt und erst nach mehreren Faxmitteilungen […], Anrufen und eMails wurde dieser sehr spät doch noch gezahlt.
Und weiter:
Zitat
Jetzt wird uns in der Endabrechnung auch der 25% Neukundenbonus verwehrt - bei uns angeb-lich, weil es sich bei uns um ein Gewerbeanschluss handeln soll.
Dies ist natürlich falsch, denn es ist ein reiner Privathaushalt.

Bei Interesse schicke ich Ihnen für Ihre Gegenmaßnahmen per PM gern einen Textvorschlag.

Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: richie am 09. September 2017, 18:46:50
Hallo Didakt,

gern nehmen wir das Angebot
"Bei Interesse schicke ich Ihnen für Ihre Gegenmaßnahmen per PM gern einen Textvorschlag."
an.
Was sollen dafür tun - was ist mit PM gemeint?

Gruß Richie
Titel: Re: Neukundenbonus aus dem Planumsatz
Beitrag von: Didakt am 10. September 2017, 16:09:27
Hallo @ richie,

soeben habe ich den Textvorschlag in einer PM (Persönliche Mitteilung) im PDF-Format an Sie abgeschickt. Wenn Sie davon die formatierte, editierbare WORD-Vorlage für Ihre weitere individuelle Bear-beitung wünschen, müssten Sie mir Ihre E-Mail-Anschrift per PM mitteilen, weil dies anders nicht möglich ist.

Wenn Sie sich auf der Seite „Übersicht“ des Forums eingeloggt haben, sehen Sie rechts davon unter „Meine Mitteilungen“ den Eingang der Mitteilung angezeigt. Einfach nur anklicken und das Weitere ergibt sich dann … Weitere Fragen können Sie in einer PM an mich richten oder ggf. auch hier einstellen.

MfG