Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: armin44 am 11. Februar 2019, 22:07:44

Titel: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: armin44 am 11. Februar 2019, 22:07:44
Hallo,

ist die u.g. Klausel wirkksam? Es werden ja keine Kosten für die Rückführung genannt und  bin ich denn verpflichtet den Gaslieferanten für die Rückführung zu nehmen?


xxxGaslieferantxxx sorgt für die Anlieferung und für die Rückführung des Flüssiggasbehälters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Gruß Armin
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Watzl am 11. Februar 2019, 23:56:37
Wie will man da Kosten angeben?
Wenn der Tank erst in 10 Jahren zurückgeht, dann kann man da jetzt dafür keinen Preis kalkulieren.

Gut wäre es gewesen, den Vertrag vorher durchzulesen, bevor man seine Unterschrift dort leistet.
Die Alternative zu einem Miettank lässt sich immer finden.

Also, weg mit dem Ding, vielleicht noch einmal zahlen und dann ein freier Mann sein. Dazu gibt es eigentlich keine Altenative.

Guren Erfolg

H. Watzl
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: stingmb am 12. Februar 2019, 09:54:26
Hallo,

ist die u.g. Klausel wirkksam? Es werden ja keine Kosten für die Rückführung genannt und  bin ich denn verpflichtet den Gaslieferanten für die Rückführung zu nehmen?


xxxGaslieferantxxx sorgt für die Anlieferung und für die Rückführung des Flüssiggasbehälters nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Gruß Armin

Hallo Armin,

laut Stiftung Warentest ist diese Klausel unzulässig, da sie gegen das Trans­parenz­gebot des § 307 BGB verstößt.


https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: armin44 am 12. Februar 2019, 19:10:56
danke @stingmb
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: 2002opal am 07. April 2019, 19:30:41
@armin: Ich habe meinen Vertrag mit dem Musterbrief von Stiftung Warentest gekündigt und die Abholung des Tanks gefordert. Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt.  Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?

@alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.

Danke im Voraus.



Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: DeJe63 am 21. April 2019, 15:24:11
@armin: @alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.
Nach kleineren Querelen ich! :D

Gruss,
DeJe
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: 2002opal am 31. Juli 2019, 12:26:21
DeJe63: Kannst du das bitte etwas ausführlicher schreiben? Danke!
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: 2002opal am 18. Oktober 2019, 18:20:47
DeJe63: Kannst du das bitte etwas ausführlicher schreiben? Danke!
Bitte Rückmeldung!
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: kknoell am 16. Dezember 2019, 16:59:38

Wenn im Vertrag folgendes steht, dann hast Du gute Chancen dass der Tank kostenlos abgeholt wird:
 im Vertrag unter
 A. Überlassung eines Flüssiggasbehälters....
5 Dauer.....
(4)Endet die Miete des Flüssiggasbehälters, so obliegt dem Kunden zu seinen Lasten, die Entleerung, die Demontage und der Rücktransport zun nächsten Tyczka Lager
Genau dieser Passus ist ungültig laut §307 Abs.2 BGB, festgestellt in folgenden  Urteilen des Amtsgerichts Schwelm vom 07.10.2014, Az. 22 C 228/14, des Amtsgerichts Borken vom 03.09.2014, Az. 15 C 103/14, des Amtsgerichts Köln vom 08.04.2014, Az. 223 C 8/14 und des Amtsgerichts Tostedt vom 02.12.2016, Az. 5 C 140/16.
Ein Muster Kündigungsschreiben gibt es bei der Stiftung Warentest unter:https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/ (https://www.test.de/Fluessiggas-So-kommen-Sie-aus-der-Tankfalle-5124366-5127114/)

Viel Erfolg
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: 2002opal am 07. Oktober 2020, 16:38:36
@kknoell: Der Link und der Musterbrief sind ja bekannt. Siehe Antwort #4 am: 07. April 2019, 19:30:41 »

@armin: Ich habe meinen Vertrag mit dem Musterbrief von Stiftung Warentest gekündigt und die Abholung des Tanks gefordert. Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt.  Wie ist die Sache bei dir ausgegangen?

@alle: Wer hatte mit dieser Vorgehensweise Erfolg? Bitte Rückmeldung.

Leider habe ich keine verwertbaren Antworten bekommen!

Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: 2002opal am 14. Oktober 2020, 14:16:28
Ist in diesem Unterforum überhaupt noch jemand aktiv und auch bereit sein Wissen zu teilen?
Ich finde nur neue Fragen und altbekannte Antworten, die nicht wirklich weiterhelfen!
Oder haben inzwischen alle resigniert und beugen sich dem Diktat?

Gruß!
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Watzl am 01. November 2020, 19:30:10
Hier beugt sich niemand irgendeinem Diktat!

Aber eine langjährige Erfahrung zeigt eben, dass es nicht unbedingt von Erfolg gekrönt ist, sich auf einen Hickhack mit diesen Firmen einzulassen.
Sie haben Geld und können gute Anwälte bezahlten. Einen Anwalt, der da dagegenhalten kann und das mit Erfolg, den müssen sie erst finden.

Es ist eine Sache der Vernuft, einfach auszusteigen. Ein letztes Mal zahlen (leiden) und dann Freiheit.

Stiftung Wahrentest:
hier hält sich meine Begeisterung arg in ganz engen Grenzen.

Wo ist diese Stiftung, wenn es um die Frage geht, dass man Versträge solcher Art überhaupt anbieten kann? Da warte ich schon ganz lange darauf, dass die Stiftung sich mal aufrafft und eine verbraucherfreundliches Urteil in Sachen Flüssiggasverträge erwirkt.
Tatsache ist doch immer noch, dass man als Vertragskunde die Freiheit verliert, günstig Gas einzukaufen.

Diese verklausulierten Ausstiegsklauseln gauklen dem Kunden doch immer wieder vor, dass er letztlich aussteigen könne, wann er wolle. Legt man ihm aber dann die damit verbundenen Kosten vor, dann überlegt er sich den Ausstieg doch noch einmal und bleibt schließlich im Vertrag. 1:0 für die Vertragsfirma!

H. Watzl
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: 2002opal am 03. November 2020, 14:15:54
Hallo Herr Watzl,
der Beitrag heißt "Flüssiggastank Rückführungsklausel" und geht nunmal auf die von Stiftung Warentest beschriebene Vorgehensweise ein. Das bringt aber leider nichts, wenn aus dem Forum keine Rückmeldung zur Wirksamkeit kommen.
Ihre Beiträge sind meiner Meinung nach leider auch nicht sehr hilfreich, da Sie nur wiederholt das beschreiben, was leider Realität ist. Eine echte Hilfe ist das letztendlich nicht. Sorry! Warum kaum verwertbare Rückmeldungen kommen, liegt vielleicht auch daran.

Aussteigen wollen die meisten, das ist nicht Frage. Aber nicht zu jedem Preis. Wenn Ihr Ratschlag jedoch "Zahlen" ist, dann hat man sich final dem Diktat gebeugt.
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Jon am 23. November 2020, 11:28:32
Hallo zusammen,

ich bin seit diesem Jahr in der Flüssiggasthematik durch Hauskauf mit oberirdischem Miettank. Dank des Forums konnte ich mich sehr gut in die Materie einarbeiten, habe den Miettank gekündigt und einen Eigentumstank gekauft. Mein Erfahrung in kurz wie folgt, Miettank war von Tyczka:

- Anfrage  zum Kauf des Miettanks wurde abgelehnt, ab diesem Zeitpunkt war ich ein rotes Tuch für den Vermieter, Kontakt schwierig, Tyczka bot einmalig 40 % auf den Gaspreis und dauerhaft 20 % auf die Mietkosten. Dem Voreigentümer/Mieter wurden derartige Angebote in den letzten fast 50 Jahren nie unterbreitet, er hat aber auch nicht aktiv danach gefragt.

- Nach schritftlicher Ablehnung meiner Kaufofferte habe ich den Vermieter/Eigentümer aufgefordert, sein Eigentum abzuholen, der Mietvertrag bestand mit dem Voreigentümer des Grundstücks und wurde form- und fristgerecht gekündigt.

- Tyczka verlangte rd. 500 Euro und das Erstgeborene für die Abholung vom Voreigentümer/Mieter und bombardierte sowohl mich als auch den Mieter/Voreigentümer des Grundstücks, wie hochgefährlich ein Eigentumstank doch sei. Fünf Tage, fünf Briefe, alle verfasst als "Information" eines verantwortungsbewussten Unternehmens.

- Ich habe Tyczka final und ohne Missverständnisse aufgefordert, die anhaltende Besitzstörung umgehend zu beseitigen, sonst kümmert sich der örtliche Altmetallfachbetrieb darum. In diesem Schreiben habe ich auf die Unzulässigkeit des Erhebens von Rückholkosten hingewiesen.

- Tyczka hat recht zügig schriftlich mitgeteilt, man sei ausnahmsweise bereit, den Tank kostenlos abzuholen. Das war vor rd. drei Wochen, seitdem wieder Schweigen im Walde.

Meine Erfahrung, auch und gerade beim Kauf eines Eigentumtanks, die Anbieter brauchen alle Druck, gerne acht bis zehn bar, erst dann fühlt man sich dort so richtig wohl. Dann kommt auch was in Bewegung. Und bitte lasse sich keiner von marktschreierischen Außendienstlern erschrecken oder einschüchtern. Man scheint es in diesem Metier gewohnt zu sein, durch Dreistigkeit, Unverschämtheit und Lautstärke ans Ziel zu kommen und die Margen scheinen derart ordentlich zu sein, dass der eine oder andere gerne mal die gute Kinderstube vergisst. Der Weg kann steinig sein, lohnt sich aber definitiv.


Ich danke dem Forum sehr herzlich, ohne eure Beiträge hätte ich diese mafiösen Strunkturen der Flüssiggasbranche nicht so schnell durchschaut, daher teile ich auch gerne meine Erfahrungen mit ihr.


Gruß
Jon





Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Watzl am 24. November 2020, 21:08:24
#2002opal#

Wenn die "Methode Stirftung Warentest"  wirklich wirksam wäre, hätte sich diese Thematik hier schon längst erledingt.
Ist sie aber offensichtlich nicht.

Ich bin weit davon entfernt, hier eine juristische Diskussion unter Juristen anzuleiern.

Der einfachste Ausstieg ist eben mit Bezahlen verbunden. Das tut natürlich auch schon deshaln noch einmal mehr weh, weil man am Ende des Vertrages dann noch einmal die Dummheit erkennt, die einen seinerzeit einen solchen elenden Vertrag hat unterschreiben lassen.
Wer eine passende Rechtsschutzversicherung hat, dem empfehle ich die Klage. Das kann sich aber hinziehen und dabei kann es auch Winter werden und man gerne heizen möchte.

Jon hat das gut zusammengefasst
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Lachshausen am 29. Januar 2021, 12:46:23
@Jon

habe ein ganz ähnliches Problem mit der Rückführung des oberirdischen Miettanks (WESTFA / Süddeutsche Flüssiggas GmbH).

Habe den Tank und die Belieferung mit Flüssiggas, sowie den Wartungsvertrag mit dem Musterbrief der "Stiftung Warentest" gekündigt.
Im Musterbrief werden die einschlägigen Gerichtsurteile genannt, welche ich auch explizit aufgelistet habe. Kündigungsbestätigung ist bereits eingetroffen.

Soweit so gut, nun hat die "Süddeutsche" mir ein meiner Meinung nach unmoralisches Angebot unterbreitet  >:(.
Sie verlangen schlappe 583,10 Euro für den Rücktransport und noch einmal 214,20 Euro für die Absaugung der Restmenge im Tank.
Auf die einschlägigen Gerichtsurteile wird von Seiten der "Süddeutschen" gepfiffen.

Ich bin nicht bereit diesen hohen Betrag für die Rückführung zu bezahlen, Absaugung entfällt - wird vorher umgepumpt in den neuen KAUFTANK!
Ich könnte ja selbst eine Spedition beauftragen den Tank abzuholen und denen vor die Füsse zu stellen. Wenn möglich möchte ich auch diese Geld sparen.

Wie ist Eurer Meinung nach, die weitere Vorgehensweise?

Lachshausen
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Watzl am 29. Januar 2021, 15:16:41
Tank:

teilen sie mit, dass der Tank leer ist, wenn er abgeholt wird. Wer den leer macht, das müssen die nicht wissen.
Lassen sie sich bzgl. der Rücktransportkosten eine Aufstellung der einzelen Posten geben, die letztlich den Gesamtbetrag verursachen. Es könnte sein, dass der Tank aufgeladen und 500 m weiter entfernt wieder bei einem anderen Kunden abgeladen wird.

Selber den Transport per Spedition organisieren birgt die Gefahr, dass man ihnen dabei dann Schäden am Tank vorhält, die sie beim Transport verursacht hätten.
Also etwas Zurückhaltung beim selber anpacken.
Natürlich wird ein Spediteur am Tank nichts kaputt machen, er lebt ja schließlich von diesem Geschäft. Fällt der Tank von LKW, dann ist er versichert.
Vielleicht können sie jemand von der Gas-Firma gewinnen, der den Tank zu Hause bei ihnen abnimmt. Sie mit ihm zusammen dann den Transport begleiten und somit sicher stellen, dass da nichts passiert ist. Aussichten: eher unwahrscheinlich.

Ja, man könnte ein ganzes Blasorchester zusammenstellen, wenn man schaut worauf die alle pfeifen.

Guten Erfolg und bitte berichten sie wie es weiter gegangen ist.

H. Watzl



Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Lachshausen am 02. Februar 2021, 09:21:12
Frage an die Runde,

was darf ein ca. 22 Jahre alter oberirdischer 2,1t Tank noch kosten?
Wenn jemand darauf eine Antwort hat, gerne her damit.

Lachshausen
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Vertragsbefreiter am 03. Februar 2021, 17:10:39
Das ist wie mit einem 0815 Gebrauchtwagen. Der Zustand und die TÜV Restzeit sind die entscheidenden Faktoren. Das Teil ist nach 22 Jahren abgeschrieben. Wenn das Ding schon bei Ihnen angeschlossen und betriebsbereit steht sparen Sie ggü. Neukauf entsprechend. Also mehr als 1000 EUR würde ich nicht ausgeben.
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Lachshausen am 08. Februar 2021, 09:32:07
....TÜV ist abgelaufen, 10 Jahresprüfung steht an.
Ich dachte eher an max. 500,-€!
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Lachshausen am 10. Mai 2021, 09:14:19
...nachdem es hier in letzter Zeit ziemlich ruhig geworden ist, möchte ich Euch eigentlich nur mitteilen,
dass wir es endlich geschafft haben und raus sind aus dem Mietverhältnis.

Sämtliche Fragen bzgl. Abholung und Rückführung gehören seit geraumer Zeit der Vergangenheit an.
Wir haben uns endlich - nach zähem Ringen - gegenüber unserem alten Anbieter durchgesetzt.

Haben den alten Mietvertrag restlos gekündigt :D und uns endlich einen eigenen Tank gegönnt (6.400 Liter).
Können jetzt franck und frei auf dem Flüssiggas-Markt tätig werden.

Diese Gängelung war einfach nicht mehr zu ertragen.
Ich hoffe, ich konnte den einen oder anderen dazu bewegen etwas ähnliches in dieser Hinsicht zu unternehmen.

MfG
Lachshausen
Titel: Re: Flüssiggastank Rückführung Klausel, wirksam?
Beitrag von: Watzl am 29. März 2022, 20:47:24
Glückwunsch, Glückwunsch.

Manchmal muss der Leidensdruck leider sehr sehr hoch sein, bis man die richtige Entscheidung trifft.
Vielleicht finden sie in ihrer Nähe, das kann auch schon mal 20 oder 30 km entfernt sein, freie F-Gas-Tanker mit denen sie sich zusammentun können bei der Bestellung.
Einer koordiniert, bestellt. Jeder der Teilnehmer der Sammelberstellung erhält eine separate Rechnung. So kann das gut gehen.

H. Watzl