Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => G => Stadt/Versorger => GEW Wilhelmshaven => Thema gestartet von: energienetz am 09. Januar 2006, 07:57:43

Titel: Was machen, wenn der Versorger die Rückzahlung ablehnt?
Beitrag von: energienetz am 09. Januar 2006, 07:57:43
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mittels Ihres Vordruckes der Gas-Preiserhöhung ab 01.08.2005 gemäß § 315 BGB
bei dem GEW Wilhelmshaven widersprochen.
Zum Abrechnungszeitpunkt, dem 28.11.2005, wurde ein Guthaben aus den geleisteten Abschlagszahlungen festgestellt.
 
Einer Rückzahlung der Überbezahlung aus der Preiserhöhung wurde seitens der GEW Wilhelmshaven abgelehnt.
 
Siehe Anlagen: 1.) Rückforderung
                        2.) Antwort vom 04.01.2006
 
Wo zu  können Sie mir raten ?
 
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Was machen, wenn der Versorger die Rückzahlung ablehnt?
Beitrag von: Cremer am 10. Januar 2006, 08:13:52
@Mederake,

hier wären Sie auf einen Rückforderungsprozess angewiesen, der momentan erfahrungsgemäß negativ für den Kunden verlaufen wird.

Sie hätten seinerzeit die Abschläge minimieren müssen, um am Jahresende eine Nachzahlung zu haben, auf dieser Sie dann die Differenz zur Zahlung leisten.

Also neues Abrechnungsjahr, neues Glück, Abschläge minimieren.
Titel: Was machen, wenn der Versorger die Rückzahlung ablehnt?
Beitrag von: Eternity313 am 10. Januar 2006, 08:34:54
@Cremer

Angenommen, meine Überzahlung in der Jahresabrechnung hat sich über Abschläge ergeben, die sich durch Zahlung per Dauerauftrag und nicht durch eine Lastschrift ergeben haben.
Kann man dann nicht den ersten Abschlag nach der Jahresabrechnung um die Überzahlung reduzieren? Oder gelten die neuen Abschläge nur für den neuen Abrechnungszeitraum?

MfG

Eternity313
Titel: Was machen, wenn der Versorger die Rückzahlung ablehnt?
Beitrag von: rlc am 10. Januar 2006, 13:17:26
Soweit ich mitbekommen habe, steht in der ABV ein Verrechnungsverbot für den Kunden. Wer es dennoch tut, sollte wissen, was er tut, für RAe und Hartgesottene.