Forum des Bundes der Energieverbraucher

Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: mehrblick am 02. Oktober 2013, 13:46:46

Titel: Vergleich Heizkosten Gasetagenheizung - Zentralheizung
Beitrag von: mehrblick am 02. Oktober 2013, 13:46:46
Hallo,

unser Vermieter möchte die bestehende Gasetagenheizungen (Heizung und Warmwasser)
gegen eine (Gas)Zentralheizung austauschen.

Mehrparteien Wohnhaus, Vorder-und Hinterhaus, 20 Mietparteien.
Die Gasetagenheizungen wurden erst 2002 eingebaut. Jeder Mieter rechnet seinen Verbrauch über
einen eigenen Gaszähler direkt mit den Stadtwerken ab.

Für die zukünftigen Heiz/WW-Kosten kalkuliert der Vermieter ca 1€ pro qm.
70% sollen über die Messgeräte (eigener Verbrauch) und 30% über die qm abgerechnet werden.

Das deckt sich einigermassen mit den Verbrauchswerten von mehreren Bekannten in der Nachbarschaft,
die eine vergleichbare Mietwohnung Gaszentralheizung bewohnen;
welche durchschnittlich rund 100€ monatlich (bei einer 85qm-Wohnung) zahlen.
(also real nach Jahresendabrechnung).
ebnso hat der Mieterbund in unsere Stadt kalkuliert (Vergleichswerte durchschnittlich 1.12€/qm)

Hier nun meine Frage: Ist eine Gaszentralheizung im Verbrauch grundsätzlich teurer als eine Gasetagenheizung?
Wir bezahlen derzeit nur rund 50€/Monat Gaskosten, und da ist ein Gas-Kochherd noch mit drin! (94qm Wohnung)

Oder liegt das nur an der 70/30 Splittung verbunden mit etwaigen wenig energiebewussten Vielverbrauchern im gleichen Haus?

Der Vermieter begründet den Austausch der Heizung als "Massnahmen zur Einsparung von Energie".
Das sehe ich bei Verdoppelung meiner Kosten ja als sehr fragwürdig ?!
Titel: Re: Vergleich Heizkosten Gasetagenheizung - Zentralheizung
Beitrag von: Stromfraß am 03. Oktober 2013, 10:06:25
Zitat
Der Vermieter begründet den Austausch der Heizung als "Massnahmen zur Einsparung von Energie".
Das sehe ich bei Verdoppelung meiner Kosten ja als sehr fragwürdig ?!

Wenn der Vermieter diese Meinung hat, kann er sie doch sicher auch begründen.
Eine Begründung wäre, dass durch diese Maßnahme die Effektivität gesteigert würde und demzufolge weniger Gas verbraucht wird.
Vielleicht ist er tatsächlich der Meinung, dass eine 11 Jahre alte Heizung nicht mehr effektiv sein kann?

So richtig kann ich das aufgrund der Zahlen allerdings nicht nachvollziehen, zumal ja künftig nicht nur der durch einen Zähler belegte Verbrauch abgerechnet würde, sondern dieser nur zu 70% einfließt und der Rest wäre eine qm-Pauschale.

Derzeit: 50 Euro / Monat, entspricht bei 94 qm 0,47 Euro / qm.
Künftig:bei 1 Euro / qm = 94 Euro monatlich (geschätzt lt. Vermieter).

Um gleiche effektive Kosten zu erreichen, würde bei 70% gezähltem Verbrauch = 70% von 50 Euro = 35 Euro der pauschalierte qm-Preis nicht mal 20 Cent betragen dürfen.

Eine weitere Frage ergibt sich, inwieweit der Vermieter die Investitionskosten umlegt
Eine Möglichkeit wäre eine Umlage wegen der "Modernisierung", sprich Mieterhöhung.
Oder will der Vermieter diese Kosten über die erhöhten Gasbezugskosten "reinholen"?
Ich denke, bei 20 betroffenen Mietparteien wäre da eine klärende Aussprache sinnvoll.
Titel: Re: Vergleich Heizkosten Gasetagenheizung - Zentralheizung
Beitrag von: Aspergius am 03. Oktober 2013, 11:34:40
Ich habe bereits eine zentralgeführte heizanlage, als auch eine etagenheizung "erlebt".  Rein vom gefühl her ist es viel besser eine eigene gasetagenheizung zu betreiben, denn nur die energie, die tatsächlich in der betroffenen wohnung "selbst" verbraucht wird, wird auch mit den stadtwerken direkt abgerechnet. Nebenkosten entstehen fast keine, außer durch den kaminfeger. Wartungskosten entstehen meist keine, da üblicherweise kein wartungsvertrag abgeschlossen wird, da die Gastetagenheizungen über viele lange jahre meist ohne störung betrieben werden können.
 
Bei einer zentralen heizung ist die ganze abrechnung letztlich für den einzelnen ziemlich undurchsichtig, was nicht heißen soll, dass nicht gerecht abgerechnet wird. 

Zudem entstehen nicht unerhebliche wartungskosten und betreuungskosten und abrechnungskosten, die alle auf die mieter umgelegt werden können. Meist wird eine externe firma beauftragt den verbrauch der einzelnen heizkörper abzulesen und schon dies schafft vielfach verdruss und unstimmigkeiten, selbst wenn die ablesung elektronisch über die ferne erfolgt.

Inwieweit der vermieter das recht hat, eine bestehende anlage, die ja zudem noch relativ neu ist, umzubauen, kann ich nicht beurteilen. Normalerweise ist er berechtigt alle entstehenden nebenkosten an den mieter weiterzuverrechnen, wenn diese im mietvertrag genannt sind. Die hier neu entstehenden nebenkosten dürften im dem bestehenden  mietvertrag nicht erfaßt sein. Es st die frage, ob er sie trotzdem weiterverrechnen darf.