Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => RheinEnergie => Thema gestartet von: Harald Derkum am 30. Mai 2005, 14:12:26

Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 30. Mai 2005, 14:12:26
Ich habe mich geweigert, die Gaspreiserhöhung vom 1. April zu bezahlen und jetzt schickt mir die GEW eine Mahnung über diese 15,- Euro plus Mahngebühr und droht gleichzeitig mit Sperrung meines Anschlusses.

Rheinenergie glaubt ja, mit ihrer Preisgleitklausel die Lizenz zum Gelddrucken und zur Aushebelung des Paragraphen 315 BGB gefunden zu haben. Daher sollte sich der Anwalt hier gut auskennen.

Danke im voraus
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: joebi am 30. Mai 2005, 17:28:42
Hallo Harald.
Ich gehe davon aus , dass Du Mitglied im Bund der Energieverbraucher bist.Mitgliedern steht einmal im Jahr eine kostenlose juristische Beratung zu.Alternativ könnte eventuell der im Forum rührige und bekannte RA Herr Fricke aus Jena behilflich sein.
Gute Gelingen
joebi
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 31. Mai 2005, 15:26:20
Danke für Deine Antwort.

Leider bin ich nicht Mitglied; habe mich zwischenzeitlich wg. der Dringlichkeit auch schon an die Bonner Kanzlei Brigitte Faßbender gewandt, auf die ich beim Durchstöbern der hiesigen Beiträge stieß.

Trotzdem nochmals vielen DAnk.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: joebi am 31. Mai 2005, 20:10:18
Hallo Harald!
Anbei eine alternative RA-Kanzlei die am 27.04.05 in der Kölnischen Rundschau unter dem TitelAnwälte raten den Kunden zum Widerspruch, veröffentlicht worden ist
RA Jan Claudius Fabritius,LL.M.  und RA Uwe-Carsten Glatz, Auf dem Driesch 6a,50259 Pulheim
T02238-844848 Mailuwecarsten.glatz@t-online.de
Deine gemachten Erfahrungen,hoffentlich positiv,würden mich interresieren
damit ich für den ,,Ernstfall\'\' gewappnet wäre.
joebi
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 01. Juni 2005, 13:57:56
Danke für die Namen der Anwälte; habe sie mir notiert. Vielleicht komme ich nochmal auf die zurück, wenn die einstweilige Verfügung durch ist und das GEW gegen mich klagen sollte.

Eine Frage: wofür steht \"LL.M.\"?
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Fabio am 01. Juni 2005, 14:56:54
Zitat von: \"Harald Derkum\"
...
Eine Frage: wofür steht \"LL.M.\"?


Das LL.M. ist ein international erworbener akademischer fortgeschrittener Abschluß im Fach \"Recht\", der normalerweise durch ein einjähriges Studienprogramm erhalten wird.  LL.M. steht für \"Legum Magister\" (lateinisch) und bedeutet wörtlich \"Meister von Gesetzen\".  In den lateinischen Abkürzungen wird die Pluralform eines Wortes angezeigt, indem man den Buchstaben verdoppelt - folglich \"LL.\",  ist also die Kurzform für Gesetze.  Das Wort \"legum\" ist die possesiv Pluralform des lateinischen Wortes \"lex\", das \"spezifische Gesetze\" bedeutet.  Wenn es im Plural verwendet wird, bedeutet es einen spezifischen Korpus / Bereich von Gesetzen, im Vergleich mit dem allgemeinen Kollektivkonzept, das im Wort \"jus\" dargestellt wird, von dem sich das Wort \"juris\" und das Wort \"Jura\" u.a. ableiten lassen.

Hoffe, damit ein wenig Klarheit gebracht zu haben!
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 02. Juni 2005, 17:03:39
Allerdings! Ich bin beeindruckt, vielen Dank. Wann bekommt man heutzutage schon noch solch ausführliche und kompetente Erklärungen. Sehr schön!
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 18. Juni 2005, 13:01:39
Hallo, gibt es was neues in Bezug auf Rheinenergie? Ich bin mir noch nicht schlüssig, ob ich gegen die vorgehen soll...
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 18. Juni 2005, 17:11:16
@PrakashP

In Köln gibt es bereits Gerichtsentscheidungen zugunsten von Kunden.

Vgl. auch hier:

Einstweilige Verfügung gegen (ehem. GEW) Rheinenergie Köln (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1054)


Diese sind auf der Seite http://www.energiepreise-runter.de unter dem entsprechenden Link für Mitglieder einsehbar.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 19. Juni 2005, 15:23:07
Den anderen Post hatte ich ja schon gesehen, aber die Verfügung, daß nicht abgedreht werden darf, ist ja noch kein wirklicher Gewinn. Interessant wäre es, ob die Preisgleitklausel in den Verträgen zulässig ist oder nicht.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 19. Juni 2005, 19:57:07
@PrakashP

Eine vom Versoerger als AGB vorgegeben Preisgleitklausel unterfällt der sog. Inhaltskontrolle nach §§ 307, 315 BGB:

Preisgleitklausel (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=1098)

Die Situation ist keine andere. Fraglich ist, ob die Klausel nach Vertragsschluss eine Gewinnsteigerung zulässt oder nicht.

Das können Sie überhaupt nicht wissen.

Deshalb müssen Sie sich mit dem Unbilligkeitseinwand zur Wehr setzen, um keine Nachteile zu erleiden.

Und immerhin ist das doch schon ein beachtliches Ergebnis, die Hoheit des Versorgers über die Geldbörsen der Kunden ist gebrochen.

Preisforderungen können nicht durch Versorgungseinstellungen durchgesetzt werden.

Das ist natürlich ein ganz beachtlicher Gewinn für die Verbraucher.

Das hätten Sie bestimmt bis vor kurzem kaum für möglich gehalten.

Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut.


Man sollte auch selbst gemeinsam mit anderen etwas unternehmen und nicht allein darauf warten, dass andere den Weg frei machen.



Freundliche Grüße
aus Jena




Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 19. Juni 2005, 20:54:06
Klar will man sich zur Wehr setzen, doch wenn im Falle der Niederlage die Gerichts- und Anwaltskosten bei weitem den streitbaren Betrag überwiegen, denkt man lieber drei Mal nach. Insbesondere wenn es um den verbundenen Streß geht. Letztenendlich sind die einzigen Gewinner immer nur die Anwälte, denn die haben nichts zu verlieren...nichts für ungut. ;)
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Cremer am 19. Juni 2005, 22:28:12
Hallo PrakashP,

nun, deswegen soll man ja sich mit anderen zusammentun, wie Herr Fricke schreibt.

Suchen Sie in Ihrem Umfeld (Stadt) Mitstreiter, die bei dem gleichen Versorger sind.

Gründen Sie eine Bürgerinitiative.

Halten Sie Informationstände in der Stadt ab.

Werden Sie aktiv. Nur dann sind wir eine große Gemeinschaft und erreichen das gewünschte Ziel.[/u]
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 29. Juni 2005, 15:23:42
Also, ich habe mal versucht in der Nachbarschaft rumzuhören, wie vorgegangen wird, doch so wie es scheint, haben die meisten (alle) keine Ahnung, daß man gegen die Erhöhung vorgehen kann.

Ich möchte ja schon Widerspruch leisten, doch weiß ich nicht, wie es wegen der Preisgleitklausel aussieht. Muß ich dagegen klagen, also ausgehen davon, daß diese nicht rechtens ist oder muß Rheinenergie nachweisen, daß diese Gültigkeit hat? Erst nach Feststellugn der etwaigen Unrechtmäßigkeite kann ich mich doch auf Unbilligkeit berufen? Dh. mein Risiko gegen Rheinenergie zu unterliegen sind weitaus größer, als in anderen Fällen wo keine Preisgleitklausel gilt?

Erschwerdend kommt hinzu, daß ich keinen schriftlichen Vertrag habe und insofern den genauen Wortlaut der Klausel nicht kenne, um selbst abschätzen zu können, wie rechtmäßig diese erscheint.

Zuerst dachte ich ja, daß eine Zahlung per Vorbehalt der sicherere Weg wäre, aber da ich an anderer Stelle gelesen hatte, daß eine Verrechnung bei Streitigkeiten dann nicht möglich wäre, ist das auch kein guter Weg.

* Ich weiß vor allem nicht, ob es nicht schon zu spät für einen Widerspruch ist. *

Darum auch die Frage an den Thread-Starter, ob es was brignen würde, wenn ich mich an denselben Anwalt wie er wenden würde, auch ob das die Kosten (wenn man unterliegt) drückt.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Juni 2005, 15:34:44
@PrakashP

Ihr Versorger muss doch nachweisen, dass er nach dem Vertrag überhaupt berechtigt ist, die Preise einseitig anzupassen.

Wenn es schon keinen schriftlichen Vertrag gibt, kann Ihr Versorger doch unmöglich nachweisen, dass er mit Ihnen eine entsprechende Presgleitklausel vereinbart hat.


Da müssen Zeugen sein, die sich an ein enstprechendes Gespräch und an eine bestimmte Klausel, die Inhalt eines solchen war, erinnern....


Das ist doch auch gar nicht der Fall.

Oder waren Sie dort, haben lange über eine Preisgleitklausel gesprochen und diese per Handschlag vereinbart?

Wie haben Sie sich denn selbst eine solche Preisgleitklausel über die lange Zeit seit Vertragsabschluss gemerkt, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt?

Lesen Sie nochmals den Thread Preisgleitklausel.


Sie haben sehr sehr gute Karten!!!!


Lesen Sie auch unter www.vzth.de und unter \"Fragen und Antworten\" auf der Seite.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Cremer am 29. Juni 2005, 15:36:08
@ PrakasP

schauen Sie sich auf der Seite Energienetz oder www.gaspreise-runter.de um.

Durchstöbern Sie bitte alle postings. Machen Sie sich kundig!

Nehmen Sie den Musterbrief und legen Sie Widerspruch gemäß § 315 BGB ein. (Einschreiben) Teilen Sie mit, dass sie nur die Preise auf der Basis Dezember 2004 akzeptieren werden, sofern Sie nicht eine Jahresrechnung erhalten haben, der den Zeitraum 12(04 bis 05/05 einschließt.

Danach berechnen Sie Ihre jährlichen Kosten aufgrund der Preise 12/04  und des  Verbrauchs von 2004 neu, dividiert durch 12 ergibt den monatlichen Abschlag. Kürzen Sie die Überweisung, Begrenzen Sie die Einzugsermächtigung und zahlen Sie nur diese neuberechnete Höhe.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 29. Juni 2005, 16:42:44
Danke für die schnellen Antworten.

Ist es denn ein Problem, daß IIRC die Schreiben über die Erhöhung des Abschlags am April verschickt worden sind und cih jetzt widerspreche? Ich hatte in anderen Beiträgen ferner gelesen, daß man auch unbillig erhöhte zurückliegende Beträge zurückholen kann (bis zur dreijährigen VErjährung). Stimmt das? Ich meine mich zu erinnern, daß vor ein zwei Jahren auch der Strompreis nicht wenig erhöht worden ist.


So, I habe nochmal nachgeguckt: Zu Wasser und Gas habe ich definitiv keine vertragliche Unterlagen. Die Belieferung kam quasi \"automatisch\" mit dem Einzug ins Haus. Einzig einen Vertrag mit der ehem. GEW zum Strom haben wir.

Da ich ja, wenn möglich, auch bis 2002 die erhöhten Strompreise als unbillig widersprechen will, frage ich mich, wie die Cahncen dazu sind, wenn im Vertrag so ein Passus steht wie:

\".. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn innerhalb von 4 Wochen nach Zugang dieser Information durch den Kunden kein  schriftlicher Widerspruch eingelegt wird...\"

Ist dies eine zulässige Klausel? Wenn ja, habe ich in Bezug auf den Strom Pech gehabt auf zurückliegende Erhöhungen?

In diesem Vertrag ist mir eine rcihtige Preisglautklausel (mit Formel, Sonderkündigungsrecht, etc) *nicht* aufgefallen. Insofern frage ich mich, ob sowas tatsächlich im Gasvertrag steht...
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 29. Juni 2005, 17:33:02
@PrakashP

Wenn ich so viele Fragen hätte, würde ich mich an einen Anwalt wenden, der Erfahrung damit hat.

Von dem würde ich mal alle Unterlagen genau prüfen lassen.

Ich würde wohl auch bei der Verbraucherzentrale nachfragen, ob und ggf. wo Rückforderungen gegenüber Energieversorgern unterstützt werden, ggf. durch Initiierung von Sammelklagen.

Wie kann denn etwas im Gasvertrag stehen, wenn Sie schon gar keinen schriftlichen Vertrag haben?

Da bin auch ich etwas überfordert.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 01. Juli 2005, 15:28:39
Zum Stand der Dinge: Das AG Köln hat zweimal auf unseren Antrag hin  - wg. Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung -  eine einstweilige Verfügung erlassen (Rheinenergie hat nämlich auch im Juni wieder eine Mahnung mit Mahngebühr und Sperrandrohung verschickt); Streitwert jeweils 2.000,- Euro, Verfahrenskosten jeweils von Rheinenergie zu tragen.

Rheinenergie hat meiner Anwältin einen Widerspruch zugefaxt, der ihr allerdings noch immer nicht offiziell vom AG zugestellt wurde. In diesem Widerspruch steht u. a., sie hätten niemals vorgehabt, zu sperren.

Warum drohen sie dann damit?

Zur Frage eines Forumsmitglieds nach der Rechtmäßigkeit der Preisgleitklausel:

Darum kann es hier nicht gehen. Das AG hat lediglich entschieden, daß die Androhung einer Sperrung angesichts eines eingehaltenen Teilbetrages i. H. v. 15,- Euro (n. b. Abschlag) unverhältnismäßig ist.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 01. Juli 2005, 15:32:08
Danke fürs update. Ich habe mittlerweile auch Widerspruch eingereicht. Mal sehen was kommt...
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 01. Juli 2005, 16:43:43
An Herrn RA Fricke: Die Preisgleitklausel von Rheinenergie lautet:

(Punkt 1 bezieht sich auf die Umrechnung von Kubikmeter in kWh)

\"1.1 Die Arbeitspreise errechnen sich nach folgenden Formeln und enthalten die zusätzliche Erdgassteuer seit 01.01.2003 in Höhe von 0,2024 ct/kWh. Die bis 31.12.2002 gültige Erdgassteuer ist in den Ausgangspreisen bereits enthalten.

für die ersten 4.972 kWh/Jahr:monatliche Grundpreis wird unabhängig vom Verbrauch berechnet. Er errechnet sich nach der Formel:
GP = 9,46 + 0,88 x (L - 12,83) in Euro/Monat.

1.3 In den vorstehenden Formeln bedeuten:
AP = jeweiliger Arbeitspreis
GP = jeweiliger Grundpreis
HEL = Preis für extra leichtes Heizöl (ohne Umsatzsteuer) in Euro/hl. Der Preis ist den monatlichen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden zu entnehmen, und zwar der Preis frei Verbraucher in Düsseldorf bei Tankkraftwagen-Lieferung, 40-50 hl pro Auftrag, einschließlich Verbrauchssteuer. Als Mindestwert für HEL gilt jedoch 14,32 Euro/hl. Dem Ausgangspreis für den AP zum 1.4.2000 liegt ein HEL-Wert von 25,39 zugrunde.
L = Stundenlohn, das ist der auf die Stunde bezogene Mindesttabellenlohn für einen Arbeitnehmer mit einem Kind in Lohngruppe V, Mittelwert aller Dienstaltersstufen, Ortsklasse 1 (S) nach dem im Bereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes NRW jeweils gültigen Lohntarif für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe zuzüglich der gleichmäßig an Arbeitnehmer dieser Gruppen aufgrund gesetzlicher und tarifvertraglicher Vorschriften zu zahlenden Zuwendungen. Dem Ausgangspreis für den GP zum 1.4.2000 liegt der Lohn nach dem Stande vom Dez. 1999 in Höhe von 12,83 Euro/h zugrunde.

1.4 Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet. Er beträgt zzt. 16%.

2. Der Erdgaspreis wird jeweils mit Wirkung zum 1. April und 1. Oktober eines jeden Jahres angepasst. Dabei werden jeweils zugrunde gelegt:\"

(Stundenlohn, Heizölpreis)

\"Sollten der Stundenlohn oder der Heizölpreis künftig nicht oder nicht mehr in gleicher Weise ermittelt oder veröffentlicht werden, so ist RheinEnergie berechtigt, an ihrer Stelle im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bezugsgrößen zu verwenden.\"

(Punkt 3 bezieht sich auf Preisgestaltung per Gesetz o. ä.)

\"4. Wenn und soweit RheinEnergie nach den vorstehenden Bestimmungen mögliche Preiserhöhungen nicht durchgeführt hat, bleiben diese für die Zukunft vorbehalten, soweit sie nicht durch später aus den vorstehenden Bestimmungen sich ergebende Preisermäßigungen ausgeglichen werden.\"

Hebeln diese \"Preisanpassungsbestimmungen\" den § 315 BGB aus, wie Rheinenergie behauptet? Und wenn ja, welche Handhabe hat man dann?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort, verbunden mit vorzüglicher Hochachtung vor Ihrem Arbeitspensum hier im Forum, um uns juristischen Laien mit Rat zur Seite zu stehen, und das auch noch kostenlos.

Alle Achtung !
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 01. Juli 2005, 16:46:06
Zitat von: \"PrakashP\"
Danke fürs update. Ich habe mittlerweile auch Widerspruch eingereicht. Mal sehen was kommt...


Widerspruch wogegen? Das nützt nichts; Sie müssen kürzen !
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 01. Juli 2005, 16:49:26
Natürlich habe ich gekürzt bzw den alten Abschlag beibehalten.

Ach ja, steht bei der Klausel auch was von Sonderkündigungsrecht? Sonst wäre es doch sowieso hinfällig, wenn ich das richtig verstanden habe.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 01. Juli 2005, 17:26:37
@Harald Derkum

Aus der Regelung unter 4. wird ersichtlich, dass die Preise keinesfalls immer zu den Terminen nach der Formel angepasst werden.

Sie müssten jedoch gerade wegen zwischenzeitlicher Preissenkungen immer zu den Terminen neu berechnet werden.

Wegen des Ermessens des Versorgers also § 315 BGB anwendbar.


Der HEL- Preis fließt einschließlich Verbrauchssteuer in die Berechnungsformel ein.

Also können sich die Preise allein aufgrund der Erhöhung der Verbrauchssteuern für Heizöl erhöhen, ohne dass dem Versorger deshalb höhere Kosten entstehen, weil er ja selbst diese Verbrauchssteuern gar nicht zahlt.

Da ist also wohl eine unzulässige Hebelwirkung im Falle der Erhöhung der Verbrauchssteuern auf Heizöl vorprogrammiert.


Wenn bei einer Preiserhöhung des Vorlieferanten keine Erhöhung des Gewinnanteils erfolgen soll, so müsste im Vorlieferantenvertrag exakt die gleiche Preisformel enthalten sein, die sich nur in einem Summanden unterscheidet.

Die Differenz der Summanden wäre dann der Kostenanteil des Versorgers zur Abdeckung seiner eigenen Kosten für Personal, Netz, Vertrieb und natürlich des eigenen Gewinnanteils.

Dann entstünde die o. g. Hebelwirkung durch die doppelte Berücksichtigung der Verbrauchssteuern beim Vorlieferanten....


Förderer und Importeure wie Gasprom werden sich ja nicht auch noch an den Preisen für extra leichtes Heizöl einschließlich Verbrauchssteuern auf der \"Rheinschiene\" in ihren Verträgen orientieren, warum auch.

In Moskau wird niemand die gedruckte Ausgabe des Statistischen Bundesamtes abboniert haben.

Also muss allein aus diesem Grund an einer Stelle in der Lieferkette etwas hängen bleiben.

Und exakt diesen offensichtlichen Mitnahme- Effekt müsste das belieferte Unternehmen ausschließen, um nicht gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (folgt als Reflex aus der Verpflichtung zur preiswürdigen Versorgung) zu verstoßen.

Das entsprechende Urteil des OLG Rostock betrifft diese Frage, jedoch nur hinsichtlich eines Liefervertrages zwischen einem GVU und einem Contractor.

Dem Contractor gegenüber ist man jedoch wohl nicht zur preiswürdigen Versorgung verpflichtet, jedoch gegenüber den Verbrauchern.

Mit dieser Frage hatte sich das OLG Rostock nicht zu befassen. Denn dort hatten zwei Wirtschaftsunternehmen einen Vertrag explizit ausgehandelt, für eine AGB- Inhaltskontrolle war deshalb kein Platz.

Anders sieht das in Verträgenh gegenüber Verbrauchern aus.


Da kommt es gerade darauf an !



Gretchenfrag nun, wie hoch der Gewinnanteil ist, der in dieser Formel drinsteckt.

Fraglich ist, ob dieser von Anfang an unangemessen hoch ist.

Die Formel wurde in Form einer AGB durch den Versorger vorgegeben, unterliegt somit der Inhaltskontrolle nach §§ 307, 315 BGB.

Nur dabei kann sich ergeben, ob der Gewinn tatsächlich angemessen ist und somit dem Kriterium einer preiswürdigen Versorgung im Sinne von § 1 EnWG entspricht.

Wie so oft ist auch dafür die Offenlegung der Kalkulation erforderlich.

Wie sollte man es anders prüfen?

Und schon wird wieder das Gaspreisurteil des Landgerichts Mannheim maßgeblich.


Um es noch einmal deutlich herauszustellen:


Ich halte diese Klausel für unzulässig, da in den Preis die Verbrauchssteuern zweimal einfließen, obschon der Versorger diese nur einmal bezahlt!!!!



Die bisherige Erdgassteuer kann allenfalls im ersten Summanden der Formel enthalten sein. Das sollten Sie sich mal erklären lassen.

Vergleichen Sie doch mal mit der Preisformel der Jenaer Stadtwerke, die vierteljährlich anpassen ohne wenn und aber:

http://www.stadtwerke-jena.de/002b/pdf/Pheft.pdf

Fragen Sie Ihren Versorger, welche Formel nun besser ist für den Verbraucher und warum und teilen Sie das Ergebnis mal hier mit.

Das wird spannend.



@PrakashP

Nur beim Strom kann ein Stromhändler, der nicht am Ort der Abnehmestelle auch Netzbetreiber ist, einen Sondervertrag kündigen und sich so von seinem Kunden verabschieden.

Das ist auch bitter für den Versorger, der Geld dafür aufgewandt hatte, diesen Kunden zu gewinnen.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 09. Juli 2005, 11:50:38
@Harald Derkum

Ich bin mittlerweile auch auf der Suche nach einem Anwalt. Ich frage mich, wie Sie auf die Kanzlei von Brigette Faßbender und Nicole Kettner gestoßen sind, denn hier im Forum, konnte ich diese nicht auffinden (oder beziehen Sie sich auf http://www.energienetz.de/pre_cat_41-id_89-subid_1163-subsubid_1164__.html?), obwohl Sie sich darauf beziehen. Bei deren Homepage (http://www.advokat-bonn.de/index-Dateien/Page447.htm) sehe ich auch nicht, daß diese spzeialisiert auf Energierecht sind, darum weiß ich nicht, ob die Kanzlei eine gute Wahl ist.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 09. Juli 2005, 22:11:43
@PrakashP

Für private Anfragen gibt es die Möglichkeit einer pn.

Nicht alles ist für eine öffentliche Diskussion geeignet.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 09. Juli 2005, 22:39:13
Naja, ich habe ja im Prinzip nur nach den Referenzen gefragt die der thread starter ja erwähnt hatte nd die ich nicht wirklich auffinden konnte...d.h. ich habe ja nach öffentlich verfügbaren Infos gefragt.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 12. Juli 2005, 15:49:54
Zitat von: \"PrakashP\"
@Harald Derkum

Ich bin mittlerweile auch auf der Suche nach einem Anwalt. Ich frage mich, wie Sie auf die Kanzlei von Brigette Faßbender und Nicole Kettner gestoßen sind, denn hier im Forum, konnte ich diese nicht auffinden (oder beziehen Sie sich auf http://www.energienetz.de/pre_cat_41-id_89-subid_1163-subsubid_1164__.html?), obwohl Sie sich darauf beziehen. Bei deren Homepage (http://www.advokat-bonn.de/index-Dateien/Page447.htm) sehe ich auch nicht, daß diese spzeialisiert auf Energierecht sind, darum weiß ich nicht, ob die Kanzlei eine gute Wahl ist.


Ich bin in der Tat durch den von Ihnen recherchierten Artikel auf diese Kanzlei gekommen. Es mag sein, daß die Damen nicht auf Energierecht spezialisiert sind, aber hier kam es auf schnelles Handeln i. S. des Erwirkens einer einstweiligen Verfügung an, und hier hatten die Damen zumindest Erfahrung mit dem Gegner.

Da ich bis zu diesem Zeitpunkt niemand anderen wußte, bin ich eben dorthin gegangen und bin auch sehr zufrieden.

Sollte es aber zu einer Klage gegen mich kommen, werde ich evtl. doch noch einmal gezielt nach einem Anwalt mit Erfahrungen auf diesem Gebiet suchen. Vielleicht hilft mir dabei der vierte Beitrag in diesem Thema.
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: Harald Derkum am 12. Juli 2005, 15:55:20
Zitat von: \"RR-E-ft\"
@PrakashP
Für private Anfragen gibt es die Möglichkeit einer pn.
Nicht alles ist für eine öffentliche Diskussion geeignet.


Die Suche nach einem Anwalt ist ja genau die Überschrift meines Beitrages. Ich hatte mir ja öffentliche Antworten dazu erhofft.

Viele Grüße aus Köln

Harald Derkum
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 13. Juli 2005, 17:27:13
So, ich lasse mich mittlerweile auch durch RA Frau Kettner vertreten. Mal sehen ob wir Rheinenergie auf die Füße treten können. :)

@RR-E-ft

Entgegen Ihren Ausführungen meinte sie aber, daß trotz nicht schriftlichen Vertrags alleine durch die Abnahme von Gas/Wasser/Strom der Vertrag konkludent (?) zustande kam und damit auch die AGB gelten. Ich erinnere mich allerdings nicht mehr auf welchen Paragraphen sie sich bezog, aber besteh ein Gesetz dafür speziell für die Energieversorger...
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: RR-E-ft am 13. Juli 2005, 17:35:39
@ PrakashP

Ich hatte doch geschrieben, dass es keines schriftlichen Vertrages bedarf, auch ein konkludenter Vertragsschluss gem. § 2 Abs. 2 AVBV in Betracht kommt.

Dann sind die §§ 2 bis 34 AVBV die Vertragsbedingungen.

Die Preise sind die vom Versorger öffentlich bekannt gemachten.


Das ist dann der Vertrag und der ist nicht schriftlich.

Sie wollten jedoch trotz eines nichtschriftlichen Vertrages lesen, was in Ihrem Vertrag steht- wie das, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt.

Wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, heißt das jedoch nicht, dass es gar keinen Vertrag gibt....

Insoweit sind die Kollegen überhaupt nicht anderer Meinung.

Gut, dass Sie bei einem Anwalt waren.


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt
Titel: Suche nach einem Anwalt in Köln wg. Streit mit Rheinenergie
Beitrag von: PrakashP am 13. Juli 2005, 17:53:34
OK, gut, ich gebe zu, es ist sehr verwirrend.:oops:  Bei den Feinheiten der Gesetztestexte bedarf es tatsächlich eines Experten...zumal unsere RS sich kulant zeigt (bzw ich auch nicht so genau weiß, ob es in den Leistungskatalog gehört), war der Weg zum Anwalt nicht weit...