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Hätte Schwarz/Gelb in 2010 keine Lobby-Politik im Sinne der Atomwirtschaft betrieben >:( und den in 2000/2002 von Rot/Grün bereits auf den Weg gebrachten Atomausstieg weitgehend gekänzelt, könnten die AKW-Betreiber für das in 2011 nach Fukushima (womöglich nicht rechtmäßig) beschlossene sofortige bzw. frühere Aus der Meiler nicht derartigen Schadensersatz fordern ??? !
Als dritter Energiekonzern nach RWE und Eon verlangt EnBW wegen der erzwungenen Abschaltung von Atomreaktoren Schadenersatz. Am Dienstag solle beim Landgericht Bonn eine entsprechende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht werden, kündigte das Unternehmen am Montag in Karlsruhe an.
Es wurde seinerzeit davor gewarnt, dass der Ausstieg wohlmöglich nicht rechtssicher sei und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte. Das FDJ-Mädel und ihre schwarz-gelbe Gurkentruppe hat diese Warnungen in den Wind geschlagen und, wie immer, mit Nichtstun reagiert. Das sollte man der "C"DU jetzt aber kräftig unter die Nase reiben. Bisher konnte man in den Medien nichts davon lesen, wer an diesem Dilemma schuld ist.@Christian Guhl, wer hat denn da seinerzeit so deutlich gewarnt? Diejenigen, die heute das "FDJ-Mädel und ihre schwarz-gelbe Gurkentruppe" verunglimpfen?
@Christian Guhl, wer hat denn da seinerzeit so deutlich gewarnt?
Nur die CDU und FDP wollten abschalten?!Ich behaupte einfach mal, dass diese beiden niemals abschalten wollten. Auch heute noch nicht. Deshalb wird doch immer wieder versucht, die Energiewende zu sabotieren.Sie konnten nur nicht anders, da Mutti reichlich überstürzt den Ausstieg schon verkündet hatte. Wir kennen das doch. Die Wankelmütigkeit der Dame. Gestern waren die AKW noch sicher, heute dann doch nicht. Die "C"DU möchte doch am liebsten den Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg wieder rückgängig machen. Die FDP existiert ja Gottseidank (bundespolitisch gesehen) nicht mehr. Der Ausstieg der "S"PD und der Grünen, aus dem Mutti wieder ausgestiegen ist, war da juristisch belastbarer.
Soweit ich mich erinnere, wurde von den Grünen und den Linken davor gewarnt, dass der Ausstieg, so wie er durchgezogen wurde, rechtlich angreifbar wäre. Es wurde damals eine Änderung des GG gefordert. Wäre das geschehen, gäbe es heute dieses Problem nicht.Was wurde da alles gefordert "von den Grünen" und "den Linken"? Von welchen Grünen, von welchen Linken?!. ... und "es gäbe die Probleme heute nicht". Kaum, ich denke eher, wir hätten heute dazu noch ganz andere Probleme.
Im ersten Halbjahr 2014 wurden mit Solar- und Windenergieanlagen insgesamt 45 Terawattstunden produziert, was 17 Prozent der gesamten Stromerzeugung ausmachte, also reicht es noch lange nicht. Dazu kommt, dass Sonne und Wind nicht nach Bedarf liefern und Kohle, gar Braunkohle, zur Stromerzeugung aus guten Gründen auch verpönt ist. Nicht alle GRÜNE und ROTE sehen das allerdings so. Gaskraftwerke rechnen sich bei den gemachten Vorzugsbedingungen für EE ja auch nicht mehr.Da haben wir mal wieder Ihr immer gleiches und immer gleich sinnloses Lamento.
.... und wenn Deutschland bald das letzte AKW abgeschalten hat ist dann, risiko-, klima-, und umwelttechnisch alles gut?
Statt immer nur denselben Sums zu jammern und zu meckern sollten Sie mal sagen, was konkret zu machen ist, damit es Ihrer Meinung nach in die richtige Richtung geht.Mir ist es egal, ob PLUS darauf eine Antwort hat oder nicht.
Mir ist es egal, ob PLUS darauf eine Antwort hat oder nicht.Sie beschränken sich also nur aufs Jammern und Wehklagen.
Er ist dafür genau so wenig zuständig wie Sie oder ich.
Die Fragen sollten an diejenigen gehen, die für solche Angelegenheiten zuständig sind, nämlich die Damen und Herren Politiker.
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Es ist wie bei so vielen Themen: die Politik hat kein Konzept und der kleine Mann zahlt die Zeche ...
Sie beschränken sich also nur aufs Jammern und Wehklagen.
Das ist Ihr gutes Recht.
Das ist aber ebenso müßig bzw. sinnlos.
Politik half bei der Klage wegen den Atomkraftwerken.
@Wolfgang-AW, jetzt nicht alles in einen Topf werfen und verrühren. Dieser einseitige "Sensationsbericht" von Monitor ist ein Armutszeugnis für das öffentlich-rechtliche Fernsehen.Politik half bei der Klage wegen den Atomkraftwerken.
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, ....
Wie schon mal gesagt : Die Heimsuchung aus der Uckermark und ihre Gurkentruppe waren gewarnt worden, den Ausstieg ohne gesetzliche Grundlage durchzuziehen. Jetzt kommt die Quittung. Und daran sind nun wirklich weder SPD noch Grüne oder Linke verantwortlich. Das muss sich Mutti ganz alleine ans Revers ihres Hosenanzugs heften.@Christian Guhl, auch nicht besser, mit oder ohne Wiederholung. Mit welchem zusätzlichen Gesetz hätte denn eine Entschädigung ausgeschlossen werden sollen? Jedes Gesetz, das dies ausschliesst, wäre verfassungswidrig und würde spätestens in Karlsruhe einkassiert.
Art 14 Grundgesetz (3)
Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, ....
@Wolfgang-AW, jetzt nicht alles in einen Topf werfen und verrühren.
Auch Verbraucher sollten fair bleiben und sich nicht vor den falschen Karren spannen lassen.
... gäbe es nicht dieses Ei, das Jürgen Großmann seinen Leuten ins eigene Nest gelegt hat: Ein Brief an Hessens Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU), vier Zeilen ist er lang. Er nährt einen bösen Verdacht.Hervorh. durch Wolfgang_AW
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Rechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.
Am 13. Juni antwortet Bouffier, gerade rechtzeitig. Angesichts der laufenden Arbeiten an dem Atomausstiegs-Gesetz gehe er davon aus, "dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen". Andernfalls würden die Behörden dagegen vorgehen. Zwei Tage später gibt RWE bekannt, Biblis B werde nicht wieder angefahren. "Damit wird auch dem Wunsch der Politik Rechnung getragen", heißt es in einer Mitteilung.
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"Vieles deutet darauf hin, dass es sich um ein abgesprochenes Verfahren gehandelt hat, bis hinauf ins Kanzleramt", sagt Wolfgang Renneberg, einst oberster deutscher Atomaufseher.
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Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."
Nach Angaben der Opposition in Wiesbaden hat schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2012 diesem Brief große Bedeutung zugemessen. Angesichts der harten Haltung der Landesregierung habe RWE seine rechtlichen Möglichkeiten für einen Weiterbetrieb ausgeschöpft, befanden die Richter in Kassel. Neu ist nun der Vorwurf, dass diese harte Haltung erst auf Anforderung von RWE schriftlich formuliert wurde.
Werter PLUS, vielleicht können Sie mir nochmal erläutern, was ich alles, mit dem o.a. einen Satz, in einen Topf geworfen habe?Na, dann lesen Sie Ihren Satz doch nochmal vollständig:
Politik half, wie in diesem schamlosen Fall, nicht nur den darniederliegenden Stromkonzernen zu der Klagemöglichkeit, Politik hilft auf Kosten der Stromkunden über das modifizierte EEG (Ausglmechv/Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen/Sonderregelung für Eigenverbrauch von Kraftwerken) auch vielen weiteren Industriebetrieben.= Schadenersatzklage und EEG im Topf und verrührt!"
Auch Ihr Hinweis, dass ein Untersuchungsausschuss überflüssig wie ein Kropf sei liegt daneben, da in Hessen bereits ein U-Ausschuss tätig ist, der sich mit der Stilllegung von Biblis beschäftigt.Sie verrühren schon wieder, die Forderung stammt von hier:
Die atompolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting Uhl hält „diese Nähe zwischen Politik und Energiekonzernen, um den Steuerzahler um sein Geld zu bringen“, für „unglaublich empörend.“ Die Grüne Bundestagsfraktion fasst angesichts der Erkenntnisse von MONITOR einen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag ins Auge.Einen solchen Untersuchungsausschuss bezeichne ich als Steuergeldverschwendung und als überflüssig. Jetzt lassen wir mal die Gerichte entscheiden!
[...][Hervorhebung/Unterstreichung durch khh]
Man kann die "hektische Kehrtwende in 2011 nach Fukushima" mit Recht kritisieren. Was wurde in dieser Ausnahmezeit nicht alles gefordert, manche Forderungen waren noch weit mehr als hektisch. Sollen wir die jetzt alle aus der Kiste holen? ...
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Ja, wobei es um "Lobbyistenpolitik" vor Fukushima geht: Hauptursächlich für das jetzt drohende finanzielle Desaster ist m.E. die in 2010 von Schwarz/Gelb beschlossene Laufzeitverlängerung für 17 AKW um insgesamt 196 Betriebsjahre. ....@khh, aber ja "hauptursächlich" wenn man die parteiische Brille aufsetzt. Man kann ja immer so weit suchen und in die Vergangenheit gehen bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat.
... Man kann ja immer so weit suchen ... bis man das angeblich passende Argument für sich gefunden hat. ...
PS: In dem Monitorbericht geht es doch insbesondere um die "bestellte" Ablehnung der Wiederinbetriebnahme ("Mauscheleien" ohne Ende ::)), oder?Fair bleiben! Das ist die böswillige Interpretation von Monitor. Haben sich die Macher mit der damaligen Situation wirklich auseinandergesetzt und kundig gemacht? Um was ging es den Machern? Was zeigt denn die Aufmachung als geheime Sensation mit Briefen aus einer Klageschrift? Welche Quelle man da wohl hat?! Um was es Monitor bei der Sensationsberichterstattung ging und was die Fakten sind, davon kann und sollte sich jeder Leser besser unvoreingenommen selbst ein Bild machen.
Sehr geehrter Herr Vorstandsvorsitzender,
das dreimonatige Moratorium mit dem Ziel der Neubewertung der Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke läuft am 15. Juni 2011 aus. Unter Hinweis auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Atomgesetzes gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Recht, Biblis B nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 18. Juni 2011 wieder anzufahren, im Hinblick auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auch in Zukunft mit den hessischen Behörden keinen Gebrauch machen. Sollte meine Einschätzung nicht den Tatsachen entsprechen und Sie ein Wiederanfahren von Biblis B in Erwägung ziehen, darf ich Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die hessische Atomaufsicht - auch im Auftrag des Bundesministerum für Unwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als übergeordnete Behörde - dagegen vorgehen. ...
[...]
Bouffier und kein anderer Ministerpräsident konnte anderes antworten. Die Aufsichtsbehörden der Länder sind weisungsgebunden, sie handeln im Auftrag des Bundes.
Versteh ich nicht: Warum eigentlich äußert sich MP B. (auf die Anforderung von RWE?) am 13.06.11 - u.U. in Abstimmung mit wem ? - überhaupt zum Recht der AKW-Betreiber, die Meiler nach Ablauf der einstweiligen Betriebseinstellung am 15.06.11 wieder anfahren zu können ? ...@kkh, was für eine einfache Frage! Sie ist doch längst beantwortet und das wissen Sie. Herr B. äußerte sich, weil er als zuständiger Ministerpräsident für Hessen gefragt wurde und das betroffene Kernkraftwerk dort seinen Standort hat. Er ist dazu verpflichtet, seine weisungsgebundene Aufsichtsbehörde ist für Einhaltung und Umsetzung der Vorgaben zuständig. Nochmal, die Frage des RWE-Chefs war in der gegebenen Situation logisch und berechtigt.
… und greift damit auch dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Atomgesetzes (06.06.2011 Beschluss des Bundeskabinetts, 30.06.11 Beschluss des Bundestages, 08.07.11 Zustimmung des Bundesrates, 01.08.11 Unterzeichnungs des Bundespräsidenten, 05.08.11 Verkündung im Bundesgesetzblatt, am 06.08.11 in Kraft getreten) vor ! - Oder haben die zuständigen Organe nur noch die von wenigen Entscheidungsträgern in Hinterzimmern ausgekungelten Beschlüsse durchzuwinken ?
Als Jurist oder durch seine Berater hätte B. doch wohl wissen sollen, dass RWE & Co. die „unmissverständliche Androhung“ womöglich auch für weitergehende eigene Interessen - wie jetzt auch erfolgt - rechtlich ausschöpfen. War das „nur“ eine erneute politische Fehlleistung oder etwa doch ein bewusster „Freundschaftsdienst“ (bzw. eine "Mauschelei ohne Ende") ?
Dass der RWE-Chef Klarheit braucht, bevor er eine weitreichende Entscheidung trifft, entspricht der Verantwortung eines jeden Vorstandes. Die Anfrage ist somit logisch und keine "Mauschelei ohne Ende".
RWE: Ein Brief voller Rätsel (http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rwe-ein-brief-voller-raetsel-1.2305525)ZitatRechtlich gesehen hätte RWE schon nach der Klage im April Biblis wieder anfahren dürfen. Die Klage hatte aufschiebende Wirkung, und gegen einen sofortigen Vollzug hätte das Unternehmen mit guter Aussicht auf Erfolg klagen können. Den Konzernstrategen aber war inzwischen klar geworden: Dann drohen Tumulte. Andererseits könnte der Schadensersatz versanden, wenn der Konzern gar keine Anstalten macht, wieder Strom zu produzieren. Es musste also ein offizielles Papier her, das klarmachte, dass Anfahren verboten ist.Hervorh. durch Wolfgang_AW
Schließlich wird Bouffiers Antwort auch in der Klageschrift von RWE genüsslich zitiert. "Unmissverständlich" habe der Ministerpräsident widersprochen. "Angesichts dieser Androhung" habe RWE entschieden, Biblis B nicht wieder anzufahren. Auch Konkurrent Eon beruft sich in seiner Klageschrift auf Bouffiers Schreiben: "Isar 1 und Unterweser sind aus diesem Grund (. . .) nicht wieder ans Netz gegangen."
Wie gefordert haben E.on und RWE 2,2 Mrd. Euro Brennelementesteuer an den Fiskus gezahlt. Ob die Steuer rechtmäßig erhoben wird, müssen das Bundesverfassungsgericht und der EuGH erst noch entscheiden.
Sie vergaßen hinzuzufügen, das die Stromkonzerne die 2,5 Mrd Euro keineswegs großzügigerweise, freiwillig (wegen der schwazen Null ;) ) bezahlt haben.@Wolfgang_AW, ich habe nichts vergessen, warum sollte ich? Ich habe doch von "gefordert" und nicht von einer freiwilligen Zahlung geschrieben! Ob die Milliarden dem Finanzminister endgültig verbleiben ist nicht sicher. Wäre der Finanzminister Finanzchef eines Unternehmens hätte er dafür Rückstellungen bilden müssen, er könnte aus diesem und vielen anderen Gründen keine "Schwarze Null" feiern. Für ein Unternehmen wäre das auch gar kein Grund.
Sie folgten einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, der die Sonderbelastung für rechtmäßig erklärt hat.
Ob die Milliarden dem Finanzminister endgültig verbleiben ist nicht sicher.
Die Zahlungen sind ja immerhin streitig und rechtsanhängig. Sollte das jetzt zu Lasten des Fiskus ausgehen, könnten Sie doch dem Finanzminister und dem Bundesfinanzhof in München analog der Verschwörungstheorie in diesem Fall auch wieder pure Absicht unterstellen. Denn dann wäre der Vorgang im Ergebnis mit einem erheblichen Vorteil für die Konzerne verbunden.
Ich halte wenig von Verschwörungstheorien, aber oftmals provozieren die Verquickungen von Politik und Großindustrie zu Gedankenspielen, die manchmal durch die Intransparenz verstärkt werden und oftmals auch nicht von der Hand zu weisen sind.
Erstaunlich ist und bleibt der Wortlaut des Briefes: Man wundert sich schon sehr, dass da ein Stromkonzernchef um ein rechtlich zumindest zweifelhaftes "Verbot" des Wiederanfahrens eines Kraftwerks geradezu bettelt. Das stinkt. ...
Manoman, was da alles herhalten muss um die Verschwörungstheorien zu untermauern. Da werden die "Gedankenspiele" aber doch fortgesetzt um die Verschwörungstheorie am Leben zu halten. Was soll denn der Aufruf in diesem Zusammenhang beweisen? Wieviel "Aufrufe" mehr gab es aus der Solar-, und Windecke?Ich halte wenig von Verschwörungstheorien, aber oftmals provozieren die Verquickungen von Politik und Großindustrie zu Gedankenspielen, die manchmal durch die Intransparenz verstärkt werden und oftmals auch nicht von der Hand zu weisen sind.undErstaunlich ist und bleibt der Wortlaut des Briefes: Man wundert sich schon sehr, dass da ein Stromkonzernchef um ein rechtlich zumindest zweifelhaftes "Verbot" des Wiederanfahrens eines Kraftwerks geradezu bettelt. Das stinkt. ...Zusammen mit der prompten Antwort ... bis zum Himmel. :o
Nachtrag:
Jürgen Großmann und "offenes Ohr" mancher CDU-Größen http://de.wikipedia.org/wiki/Energiepolitischer_Appell ?
Ob die Milliarden dem Finanzminister endgültig verbleiben ist nicht sicher.
Die Chance stehen aber so schlecht nicht, dass die "Kohle" verbleibtDie Zahlungen sind ja immerhin streitig und rechtsanhängig. Sollte das jetzt zu Lasten des Fiskus ausgehen, könnten Sie doch dem Finanzminister und dem Bundesfinanzhof in München analog der Verschwörungstheorie in diesem Fall auch wieder pure Absicht unterstellen. Denn dann wäre der Vorgang im Ergebnis mit einem erheblichen Vorteil für die Konzerne verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Die AKW-Betreiber in Deutschland haben in ihrem Kampf gegen die milliardenschwere Brennelementesteuer einen schweren Dämpfer erhalten. Die seit 2011 erhobene Abgabe des Bundes verstoße nicht gegen EU-Recht, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die entsprechenden EU-Richtlinien stünden einer solchen Steuer nicht entgegen.
...
Neben dem Verfahren beim EuGH liegt der Fall auch noch beim Bundesverfassungsgericht. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist offen.
Die Chancen, dass die "Kohle" dem Finanzminister erhalten bleibt steigen, denn bislang haben sich die EuGH-Richter meist dem Schlussantrag des Generalanwaltes angeschlossen.Schön, aber damit ist immer noch nicht geklärt ob der Finanzminister die Milliarden behalten darf. Auch der tolle "Jahresabschluss" mit dem Prädikat "Schwarze Null" glänzt nicht so ganz. Wäre der Staat ein Unternehmen müssten bei dieser Lage Rückstellungen gebildet werden, da wäre dann kein Abschluss mit einer Schwarzen Null möglich. Das Hamburger Finanzgericht hält die Steuer für verfassungswidrig. Karlsruhe muss erst noch entscheiden. Zur Erinnerung: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/finanzgericht-haelt-brennelementesteuer-fuer-verfassungswidrig-a-880415.html
Es wurde seinerzeit davor gewarnt, dass der Ausstieg wohlmöglich nicht rechtssicher sei und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen könnte. (...) Bisher konnte man in den Medien nichts davon lesen, wer an diesem Dilemma schuld ist.
Interne Dokumente des Bundes belegen schwere Fehler bei der Anordnung des Atom-Moratoriums nach der Katastrophe von Fukushima (http://www.spiegel.de/thema/fukushima/) im März 2011. So überging der zuständige Abteilungsleiter im Bundesumweltministerium die eigentlich für die Bundesaufsicht über die Atomkraftwerke (http://www.spiegel.de/thema/atomkraftwerke/) verantwortliche Arbeitsgruppe. Diese hatte eine gegen Schadensersatzforderungen der Atomkonzerne juristisch abgesicherte Anordnung entworfen.
Die Chancen, dass die "Kohle" dem Finanzminister erhalten bleibt steigen, denn bislang haben sich die EuGH-Richter meist dem Schlussantrag des Generalanwaltes angeschlossen.
Schlappe für Eon und RWE bei Atomsteuer (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/eugh-schlappe-fuer-eon-und-rwe-bei-atomsteuer/11319564.html)ZitatDie AKW-Betreiber in Deutschland haben in ihrem Kampf gegen die milliardenschwere Brennelementesteuer einen schweren Dämpfer erhalten. Die seit 2011 erhobene Abgabe des Bundes verstoße nicht gegen EU-Recht, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag. Die entsprechenden EU-Richtlinien stünden einer solchen Steuer nicht entgegen.
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Neben dem Verfahren beim EuGH liegt der Fall auch noch beim Bundesverfassungsgericht. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist offen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Herbe Niederlage für Deutschlands AKW-Betreiber: Die von ihnen bekämpfte Brennelementesteuer ist nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs rechtens. Für E.on und RWE könnte das Urteil teuer werden.
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Die Erhebung von Steuern in Milliardenhöhe auf atomare Brennstoffe ist laut einem Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) rechtens. Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchsteuer, entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.
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Zur Steuer läuft noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, über das voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird. Das EuGH-Urteil könnte Auswirkungen auf diese Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE (http://www.spiegel.de/thema/rwe/) und EnBW haben.
EuGH billigt Brennelementesteuer (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eugh-billigt-berennelementesteuer-a-1037097.html)ZitatZur Steuer läuft noch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, über das voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird. Das EuGH-Urteil könnte Auswirkungen auf diese Klage der deutschen AKW-Betreiber E.on, RWE (http://www.spiegel.de/thema/rwe/) und EnBW haben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Verhandlungsmasse: Konzerne würden von Klagen absehen
Zudem fordern die Betreiber als Vorleistung für eine konstruktive Lösung, die in dieser Sache laufenden Verfahren gegen die Länder zunächst ruhen zu lassen, wenn die betroffenen Länder hierzu ebenfalls bereit sind. Im Falle einer Einigung auf ein gemeinsames Konzept mit angemessener Kostenverteilung stellen die Atomkonzerne auch die Rücknahme sämtlicher Klagen einschließlich der Verfassungsbeschwerden zur alternativen Zwischenlagerung in Aussicht.
...http://www.beckerbuettnerheld.de/de/article/keine-228-mio-euro-bbh-vertritt-land-niedersachsen-erfolgreich-gegen-die-schadensersatzklage-der-e/
Heute nun entschied das Landgericht Hannover (Az. 19 O 232/14) über die Staatshaftungsklage der E.ON SE (E.ON) gegen das Land Niedersachsen. Nach der mündlichen Verhandlung vom 28.4.2016 steht fest: Niedersachsen muss E.ON keine 228 Mio. Euro Schadensersatz zahlen. Nach der Auffassung des Landgerichts hat es E.ON versäumt, schon in 2011 gegen die dem Atom-Moratorium folgende Anordnung der vorläufigen Stilllegung des AKW Unterweser Rechtsmittel einzulegen.
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