Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Ich brauche dringend Hilfe... => Thema gestartet von: KalterOfen am 16. Juli 2013, 10:24:21

Titel: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 16. Juli 2013, 10:24:21
Gestern Nacht kam eine Mail, die ich zuerst für einen Phishing-Versuch hielt: Absender war mein Versorger Vxxx aus Hamburg und im Betreff stand "Zu Ihrer Kündigungsbestätigung". Zuerst hielt ich alles für einen Irrtum,aber dann las ich die 2 Mails, zu denen mich der Link führte.

Inhalt Mail 1:
nach Mitteilung des Netzbetreibers zur Abmeldung Ihrer Stromlieferung bestätigen wir die Kündigung Ihres Stromliefervertrages zum . 31.08.2013

Inhalt Mail 2:
wie wir erst jetzt von Ihrem Netzbetreiber erfahren haben, beliefern wir seit 01.05.2010 eine Anlage mit Strom, die wir nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für diesen Vertrag ausgeschlossen haben.
Deshalb müssen wir hiermit nun leider den Stromliefervertrag zum oben genannten
Vertragskonto nach § 1 Abs. 3 der AGB zum  kündigen.31.08.2013

Vermute mal, daß es damit zu tun hat, daß ich einen Zähler für 2 tarife habe, da ich einen Nachtspeicherofen nutze. Nur war das 1.vom ersten Tag an bekannt und 2.wurden ja auch ständig beide Stromzählerstände angegeben.....

Ich bin jetzt echt ratlos. In der Zwischenzeit hab ich auch echte Probleme mich dementsprechend zu informieren,da ich sehr sehbehindert wurde....
Hättet Ihr Hilfe für mich?

Danke schon mal
K.O.
 
PS-wusste jetzt nicht sicher,ob ich den Namen meines Versorgers vollständig angeben darf, deshalb nur das V. Aber es ist der wohl Größte mit diesem Buchstaben  :-\





Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Cremer am 20. Juli 2013, 21:19:24
@
Sie können den Versorger ruhig nennen.

Was steht denn in den AGB drin, das diese Versorgung ausgeschlossen ist?

Ein zweitarifzahler ist eigentlich kein hinderungsgrund die zweitarifsteuerung ist ja vom netzbetreiber ausgeschaltet/deaktiviert.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: wechselprofi am 22. Juli 2013, 12:49:09
Es gibt weitere Lieferanten, die die Versorgung von Verbrauchsanlagen mit Zweitarifzählern ausschließen und übrigens auch die Kündigung entsprechend durchziehen. Für dieses Verhalten gibt es einen Sachgrund: Das Verbrauchsverhalten solcher Anlagen weicht (sowohl im Tages- als auch im Jahresprofil) von einem normalen Haushaltskunden erheblich ab. Generell entstehen durch Profilfehlanpassungen dem Lieferanten sowohl für Ausgleichsenergie als auch für Mehr- und Mindermengen  zusätzliche Kosten! Diese versucht er natürlich zu vermeiden, zumal dann, wenn die Ursache ( Nachtspeicherheizung) offensichtlich ist!
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 22. Juli 2013, 14:06:21
@
Sie können den Versorger ruhig nennen.
Was steht denn in den AGB drin, das diese Versorgung ausgeschlossen ist?
Ein zweitarifzahler ist eigentlich kein hinderungsgrund die zweitarifsteuerung ist ja vom netzbetreiber ausgeschaltet/deaktiviert.

Der Versorger ist/war VATTENFALL. Die AGB hab ich ehrlich gesagt nicht mehr, da ich sie eh nicht mehr lesen könnte.

Ihren letzten Satz versteh ich allerdings nicht: wieso sollte die zweitarifsteuerung vom netzbetreiber (das ist doch wohl unser regionaler versorger?) ausgeschaltet sein?

Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 22. Juli 2013, 14:21:34
Es gibt weitere Lieferanten, die die Versorgung von Verbrauchsanlagen mit Zweitarifzählern ausschließen und übrigens auch die Kündigung entsprechend durchziehen. Für dieses Verhalten gibt es einen Sachgrund: Das Verbrauchsverhalten solcher Anlagen weicht (sowohl im Tages- als auch im Jahresprofil) von einem normalen Haushaltskunden erheblich ab. Generell entstehen durch Profilfehlanpassungen dem Lieferanten sowohl für Ausgleichsenergie als auch für Mehr- und Mindermengen  zusätzliche Kosten! Diese versucht er natürlich zu vermeiden, zumal dann, wenn die Ursache ( Nachtspeicherheizung) offensichtlich ist!

Sie haben völlig recht. Exakt diesen Eindruck hatte ich auch nach einigen Tagen Recherche. Wobei mir weder Vattenfall am Telefon noch mein städtischer Grundversorger eine Auskunft geben konnte oder wollte.

Zwischenzeitlich glaube ich herausgefunden zu haben, daß es nur noch 2 überregionale Versorger gibt, die offiziell Nachtstrom anbieten: RWE und E-Vita.
Wobei man auf der RWE-Seite DIREKT weitergeleitet wird nach den Lech-Werken.
Dort gäbe es zwar einen tollen billigen Nachstrom, ABER: man nimmt mich nicht, weil man nur Kunden mit einem SEPARATEN Zähler annimmt. (Wo also der Haushaltstrom an einem extra Zähler gemessen wird.....) Es hat einige Telefonate gekostet, bis dieser Umstand geklärt war.
Klarheit brachte erst diese Tarifinformation:

[PDF]Häufig gestellte Fragen - Wärmespeicherstrom RWE

So wie es aussieht, werde ich ja wohl zum Grundversorger zurückfallen, wenn ich nicht schnell woanders unterschreibe?

Gruss
K.O.


Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Netznutzer am 22. Juli 2013, 16:38:09
Zitat
ABER: man nimmt mich nicht, weil man nur Kunden mit einem SEPARATEN Zähler annimmt.

Dann lassen Sie Ihre Anlage, sofern erforderlich, von einem Elektriker umbauen und anschliessend vom Netzbetreiber die Zähler wechseln. Das hätte den weitergehenden Vorteil, dass Sie sich den HT-Zähler-Lieferanten unabhängig vom NT-Zähler-Lieferanten aussuchen können, also 2 x den günstigsten ANbieter. So sollten die Umbaukosten schnell wieder rein kommen.

gruß

NN
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 22. Juli 2013, 16:45:22
Zitat
ABER: man nimmt mich nicht, weil man nur Kunden mit einem SEPARATEN Zähler annimmt.

Dann lassen Sie Ihre Anlage, sofern erforderlich, von einem Elektriker umbauen und anschliessend vom Netzbetreiber die Zähler wechseln. Das hätte den weitergehenden Vorteil, dass Sie sich den HT-Zähler-Lieferanten unabhängig vom NT-Zähler-Lieferanten aussuchen können, also 2 x den günstigsten ANbieter. So sollten die Umbaukosten schnell wieder rein kommen.

gruß

NN

Danke. Wird auf jeden Fall mal in meine Überlegungen einbezogen.
Gruss

K.O.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Cremer am 23. Juli 2013, 07:58:29
ich verstehe richtig, dass eine Änderung an der Verteil/Zähleranlage normalerweise nicht notwendig ist. Beim Zweitarifzähler wird über das Rundsteuergerät zu variablen nachtzeiten von HT auf NT umgeschaltet. Diese Anlage müßte durch den örtlichen Netzbetreiber deaktiviert sein.
Es ist mit dem örtlichen Netzbetreiber zu klären, dass die Zweitarifzählerfunktion deaktiviert ist, also nur im HT-Bereich gezählt wird. Dann dürfte der Versorger seiner Wahl auch keine Probleme bereiten.
Sie könnten natürlich auch einen Zählerwechsel auf einen Eintarifzähler vom Netzbetrieber durchführen lassen (Kosten).
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 23. Juli 2013, 09:54:05
Aah ja, jetzt verstehe ich  ;D
Das wäre natürlich u.U.mal zu klären,ob sich die Stadtwerke darauf einlassen. die ja im Grunde genommen alles zu versuchen scheinen, ihren "verlorenen Sohn" zurück zu bekommen?!
Kennen Sie Beispiele, wo das schon ohne größere Umstände gemacht wurde?

Gruss
K.O.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Cremer am 23. Juli 2013, 16:08:06
@KalterOfen,

ich hatte persönlich einen Fall gekannt, da war der Zweitarifzähler noch eingebaut und es wurde nur auf HT gezählt. Der NT-Bereich gab es in dieser Liegenschaft niemals. Man nutzte diesen Zähler vom Versorger nur im HT Bereich.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 23. Juli 2013, 16:38:55
@Cremer

Okay. Aber ob das auch wirklich durch "Bestellung" des jetzigen Kunden zustande kam oder einfach mal infolge eines Mieterwechsels, wo der Versorger das von sich aus änderte?
Ehrlich gesagt scheue ich ein Telefonat mit meinem regionalen Anbieter, weil ich aus der Vergangenheit da ziemlich unerfreuliche Erlebnisse hatte. Ich werde es allerdings mal per Mail versuchen zu erfragen. Immer in der Hoffnung auf eine Antwort innerhalb kurzer Zeit.
Frage: Vattenfall hat mir zum Ende August gekündigt. Bis zu welchem Termin MUSS ich woanders einen Vertrag abschließen?

mfG
K.O.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Cremer am 24. Juli 2013, 10:50:47
Um einen reibungslosen Wechsel, um nicht an den örtlichen Netzbetreiber zurück zufallen, ist eine Wechselfrist von 4 Wochen angebracht. Die Frist ist auch durch die BNetzA geregelt.
Also noch ca. 1 Woche Zeit :-(
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: KalterOfen am 25. Juli 2013, 16:05:41
Tja, dann bleibt mir ja wohl nicht mehr viel Zeit. Jedenfalls noch mal danke für Eure Hilfe hier.

mfG
k.o.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. Oktober 2013, 22:47:44
Hallo,
ich kann mich diesem Fall wohl anschließen, da ich auch Probleme aufgrund eines Mehrtarifzählers habe.
Ich bin seid Anfang des Jahres Kunde bei almado immergrün - dass es mit diesem Anbieter oft Probleme gibt, hört man ja inzwischen. Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis. Als Alternative wurde mir ein Wechsel in einen anderen, teureren Tarif angeboten ohne dass mir allerdings das Kleingedruckte irgendwo mitgeliefert worden wäre. Auch im Internet ist dieser Tarif nicht zu finden.
Mir ist bei Vertragsabschluss die Stelle in den AGBs nicht aufgefallen, bzw. hätte ich als Laie auch nicht wirklich verstanden, dass ich dazugehöre. Nun kam also nach 9 Monaten - just zum Zeitpunkt der Kündigungsfrist - diese Mail.
Ich vermute ja Abzockmasche dahinter - nach 9 Monaten hat sich ja ein ordentlicher Verbrauch angesammelt, der nun verteuert abgerechnet werden kann und der versprochene Bonus wird damit auch hinfällig.
Ich habe mich an die Verbraucherzentrale gewandt, von dort habe ich die Empfehlung bekommen, auf jeden Fall erst einmal regulär zum Ende des Jahres zu kündigen. Das habe ich auch getan und eine Bestätigung der Kündigung ZUM 31.12.2013 erhalten.
Laut dieser Mail hätte ich mich bis zum 4. Oktober melden sollen um in den teureren Tarif zu wechseln. Darauf habe ich allerdings nicht reagiert, da ich mich nicht auf irgendetwas einlassen wollte. Daraufhin habe ich heute nun Bescheid bekommen, dass mein Vertrag außerordentlich zum 18. Oktober endet. Nun befürchte ich, dass demnächst eine horrend überteuerte Schlussrechnung ins Haus flattert. Wie soll ich mich verhalten? Bin ich komplett auf den Leim gegangen und muss nun alles klaglos zahlen? Soll ich Widerruf einlegen? Kann ich mich irgendwie wehren?
Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden, die Zeit drängt leider, was sicher auch im Sinne von immergrün ist......

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 08. Oktober 2013, 23:54:08
@blueeye

Sprechen Sie doch noch mal mit der Verbraucherzentrale und stelle Sie auch die Frage,
ob eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. zweckmäßig sein könnte.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 09. Oktober 2013, 13:24:49
Danke für die rasche Antwort.
Ich habe mich an die OnlineBeratung der Verbraucherzentrale gewandt, da ich im nächsten Umkreis kein Büro vor Ort habe. Nach meiner ersten Anfrage vor 3 Wochen habe ich gleich eine erste Antwort bekommen, seitdem leider nichts.......
Obwohl ich mich bereitst mehrmals per Mail dort gemeldet habe.
Daher weiß ich auch nicht so recht, woher ich nun Hilfe bekomme. Und die Zeit verstreicht weiter, so dass ich befürchte, so manche wichtige Frist zu versäumen.

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 16:48:02
[...]
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis. ...
... habe ich heute nun Bescheid bekommen, dass mein Vertrag außerordentlich zum 18. Oktober endet. Nun befürchte ich, dass demnächst eine horrend überteuerte Schlussrechnung ins Haus flattert.
Wie soll ich mich verhalten? Bin ich komplett auf den Leim gegangen und muss nun alles klaglos zahlen? Soll ich Widerruf einlegen? Kann ich mich irgendwie wehren? ...

Tja, es ist nicht ersichtlich, womit ein Widerspruch erfolgsversprechend begründet werden könnte. Womöglich müssen Sie diese "Kröte" schlucken, obwohl schon merkwürdig/fragwürdig ist, dass immergrün den/die HT-/NT-Zähler erst nach 9 Monaten bemerkt haben will (wie eigentlich?).

Ich würde mich unverzüglich um einen neuen Versorger bemühen, möglichst mit (Rück)wirkung ab 18.10. (an dem Tag den Zähler selbst ablesen!). Mit dem neuen Anbieter vorab klären, ob die Zählersituation ein Problem ist (was haben Sie eigentlich: zwei Zähler oder einen Zweitarif-Zähler?).

PS: Bei einem Wechsel die hier  www.bezahlbare-energie.de  unter "Unsere Kriterien für Wechselempfehlungen" benannten Billiganbieter besser meiden !!!


Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 09. Oktober 2013, 17:14:23
Hallo,
ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können.
Ich frage mich jetzt nur: kann immergrün jetzt als Schadensersatz verlangen, was sie will?

Das sind die entsprechenden Stellen in den AGBs:

Macht der Kunde im Auftragsformular unrichtige Angaben, ist IMMERGRÜN berechtigt, dem Kunden die ihr dadurch entstehenden
Mehrkosten, insbesondere erhöhte Netznutzungsentgelte und Messpreise bei Doppeltarifzählern oder bei Nutzung eines Wandlers, in
Rechnung zu stellen. Unrichtige Angaben im Antragsformular oder während der Vertragsdurchführung können ferner
Schadensersatzansprüche von IMMERGRÜN begründen. Dies gilt insbesondere für nachträglich erforderliche Rechnungskorrekturen
aufgrund etwaiger nachträglich bekannt gewordener abweichender Zählerstände.
(11) Stellt sich während der Laufzeit des Stromliefervertrages heraus, dass die Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und Ziffer 2 Abs. 2, Abs. 9
und 10, Ziffer 10 Abs. 3 nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, hat IMMERGRÜN das
Recht, die bereits gelieferte Energie mit einem Aufschlag von 25% auf den Arbeits- und Grundpreis des vereinbarten Tarifs in Rechnung zu
stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten

Was heißt weitergehende Schadensersatzansprüche?
Wegfall des Bonus + 25% Aufschlag sind alleine ja schon fast 50% Verteuerung. Plus Schadensersatzansprüche in beliebiger Höhe?
Und das nur weil ich einen Doppeltarifzähler habe, nicht gemerkt habe, dass er ausgeschlossen ist und immergrün es offensichtlich erst jetzt merken wollte?
Offensichtlich ist Abzocke ein ziemlich einfaches und einträgliches Geschäft........

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 09. Oktober 2013, 18:09:28
Jetzt wird es rechtlich aber sehr komplex. Ein „weitergehender Schaden“ müsste m.E. nachgewiesen werden und ein pauschaler „Aufschlag“ von 25 % auf die Tarifpreise könnte möglicherweise unangemessen sein. Hier im Forum ist das aber eher nicht zu klären.

Vielleicht erst mal abwarten, was IMMERGRÜN tatsächlich in Rechnung stellt. Wenn Ihre Befürchtungen eintreten, kann wohl nur ein/e mit dem AGB- und Vertragsrecht vertraute/r Anwältin/Anwalt wirklich sachkundig Auskunft geben (Rechtsschutzversicherung vorhanden?).
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 11. Oktober 2013, 16:49:42
Ich habe heute Antwort von der Verbraucherzentrale erhalten:

Zitat
Nach unserer Auffassung kann das Unternehmen nicht dem Verbraucher, der sich in Energiedingen im Zweifel nicht im Geringsten auskennt, die Last aufbürden zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Vertragsdurchführung aus Sicht des Unternehmens gegeben sind.
...




Mit freundlichen Grüßen

Nachdem ich ja nun die Kündigung von immergrün zum 18. Oktober erhalten habe, frage ich mich, was ich nun tun soll? Soll ich der Kündigung widersprechen? Und wenn ja, in welcher Form?
Ratschlag von der Verbraucherzentrale war ja, auf Weiterbelieferung zu bestehen, aber wie?
Und bevor ich die Schlichtungsstelle einschalten kann, muss ich ja immergrün gegenüber Beschwerde einlegen. Was muss ich dabei beachten?

Gruß,
blueeye



(Edit DieAdmin: Brief der Verbraucherzentrale gekürzt. Bitte keine kompletten Briefe/Texte veröffentlichen, die nicht für die Veröffentlichung freigegeben wurden)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 11. Oktober 2013, 17:44:09
Ich besitze auch eine Rechtsschutzversicherung. Soll ich sie einschalten?

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 11. Oktober 2013, 19:57:15
... ich habe einen Zähler mit Hoch- und Niedertarif. War bisher nie ein Problem, denn wenn der Preis immer gleich ist, wurde das eben die Summe beider Tarife zusammengezählt.
Ich bin auch der Meinung, dass immergrün das von Anfang an gewusst haben muss, denn sie haben ja beim Wechsel die Zählerstandsauskunft bekommen. Wenn sie gewollt hätten, hätten sie auch gleich darauf aufmerksam machen können. ...

Bitten Sie Ihren Netzbetreiber um eine schriftliche Bestätigung, dass von dort zu Vertragsbeginn die Zählerstände beider Zählwerke an Immergrün gemeldet wurde. Wenn denen der Doppeltarifzähler von Anfang an bekannt war, dann müsste das m.E. ein gutes Argument für Sie sein, der erst jetzt, neun Monate nach Vertragsbeginn, vorgesehenen Vertragsumstufung und der nachfolgenden a.o. Kündigung widersprechen zu können.

Falls Ihre Rechtsschutzversicherung keine wesentliche Selbstbeteiligung beinhaltet, dann könnte es zweckdienlich sein, bereits jetzt einen sachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Auf Sicht sollten Sie das "Problem" mit Ihrem derzeitigen Zähler wohl besser abstellen (Steuergerät für Tarifumschaltung "stilllegen" lassen?).
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 12. Oktober 2013, 14:21:32
Hallo blueeye,

ich hab Ihnen heute ergänzend eine PN (private Mitteilung) geschickt !

Gruß
khh
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 05. November 2013, 15:34:10
Inzwischen habe ich von immergrün noch einmal eine Mail erhalten, dass sie bei Ihrer außerordentlichen Kündigung bleiben.
Ich habe daraufhin um umgehende Bearbeitung der Schlussrechnung gebeten und darauf hingewiesen, dass ich mich an die Schlichtungsstelle wenden werde. Bis jetzt kam keine weitere Antwort.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich den Fall der Schlichtungsstelle übergeben will? Muss ich die Schlussrechnung erst abwarten? Oder muss ich mich jetzt gleich hinwenden? Gibt es irgendwelche Fristen o.ä. die zu beachten sind?

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Cremer am 06. November 2013, 13:13:33
@blueeye,
1.)
mal zunächst die Schlußrechnung abwarten, was da drin steht.
Wurde zu höheren Kosten/kWh als im ursprünglichen Vertrag abgerechnet oder nicht?

2.)
Dann umgehend die Einzugsermächtigung/Lastschrift zurückziehen, sonst werden die Restkosten auf der Schlußrechnung umgehend vom Konto abgebucht. Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.
 
3.)
Eigene Schlußrechnung erstellen und nur diesen Betrag überweisen.


Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 06. November 2013, 13:26:42
Danke!
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 14:16:13
... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 06. November 2013, 17:51:57
ich habe jetzt mal versucht nachzurechnen, was als schlussrechnung angemessen wäre, aber das ist gar nicht so einfach.

bezahlt habe ich an abschlägen bisher 1161€

laut meinem tarif habe ich ein paket für 5700kwh, dh. mindestverbrauch ist an und für sich 5700kwh zu einem kwh-preis von 22,99ct bei einer laufzeit von 12 monaten.
der mehrverbrauch wäre dann deutlich teurer verrechnet worden, bei nichterreichen des mindestverbrauchs gibt es keine rückerstattung.
jetzt habe ich aber durch die außerordentliche kündigung nur 9,5 monate strom bekommen - mein verbrauch in dieser zeit 4126,7kwh.

es ist also weder die zugrunde gelegte laufzeit von 12 monaten erreicht noch der mindestverbrauch von 5700kwh.

würde ich den tatsächlichen kwh-verbrauch zu 22,99ct berechnen, käme ich auf 948,78€ - fast 200€ weniger als bereits bezahlt.

lege ich die tatsächliche laufzeit zugrunde, komme ich auf 1037,42€.

wie sieht unter diesen umständen eine rechtlich einwandfreie schlussrechnung aus?

ich werde auf jeden fall morgen bei der bank die lastschriftgenehmigun zurückziehen, damit nicht noch mehr abgebucht werden kann.

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 06. November 2013, 21:43:07
Wie cremer schreibt, Schlussrechnung abwarten.
Bei einem Verbrauch von 4.126 kWh würde der Betrag 948,56 Euro sein.
(es werden nur ganze kWh abgerechnet).
Allerdings: kennt Immergrün den Schlusszählerstand?
Ich befürchte, dass Immergrün den Paketpreis zugrunde legt und der wäre dann 1310,43 Euro.
Also, Schlussrechnung abwarten und berichten.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 06. November 2013, 22:43:35
immergrün hat um mitteilung des zählerstandes zum kündigungstermin gebeten (18.10.).
bisher hab ihn ihn noch nicht mitgeteilt, da ich ja der kündigung zunächst widersprochen habe.
da sich immergrün nicht darauf einlässt, habe ich die erstellung der schlussrechnung gefordert um die schlichtungsstelle einschalten zu können.
ich werde morgen den zählerstand weiterleiten, allerdings nachdem ich das lastschriftverfahren eingestellt habe, ich kann mir vorstellen, dass sie den ihrer meinung nach noch zu fordernden betrag (ich geh davon aus, dass immergrün noch nachfordern will) nach erhalt des zählerstandes sehr schnell abbuchen um einem widerspruch zuvorzukommen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 06. November 2013, 23:23:08
... allerdings nachdem ich das lastschriftverfahren eingestellt habe, ich kann mir vorstellen, dass sie den ihrer meinung nach noch zu fordernden betrag (ich geh davon aus, dass immergrün noch nachfordern will) nach erhalt des zählerstandes sehr schnell abbuchen um einem widerspruch zuvorzukommen.

Hallo blueeye,

wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widerrufen wollen, dann ist dieser Widerruf an Immergrün und nicht an Ihre Bank zu richten (tunlichst per Einwurf-Einschreiben)!

Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Widerrufs nicht, da Sie auch eine berechtigte Abbuchung, bei der Sie bspw. mit dem Betrag nicht einverstanden sind, ohne Probleme nachträglich innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto durch Ihre Bank zurückbuchen lassen können.

Mit anderen Worten: Ob Einzugsermächtigung oder nicht ist Ihr kleinstes Problem ;).
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 07. November 2013, 09:38:28
Zitat
immergrün hat um mitteilung des zählerstandes zum kündigungstermin gebeten (18.10.).
bisher hab ihn ihn noch nicht mitgeteilt, da ich ja der kündigung zunächst widersprochen habe.
da sich immergrün nicht darauf einlässt, habe ich die erstellung der schlussrechnung gefordert um die schlichtungsstelle einschalten zu können.
Wenn Immergrün den Zählerstand haben will, werden sie nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnen und nicht nach dem Paketpreis.
Der normale Verbrauch ist durch die Abschlagszahlungen mehr als abgegolten.
Es bleibt also nur, inwieweit Immergrün von den "Strafgebühren" lt. AGB Gebrauch macht.
Also, die Schlussrechnung abwarten und dann berichten.
Übrigens: wie khh bereits schrieb, macht es im konkreten Fall wenig Sinn, dem Lastschrifteinzug zu widersprechen, weil man ja ggf. Rückbuchung veranlassen kann.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 12:29:54
Viele Köche verderben den Brei! @blueeye hätte sich besser an dem „Fall“ von @Kjubie (siehe Unterforum 365 AG / vormals almado AG, Thread „Neuer Abzockversuch ...“ ab Antwort #63) und den dortigen Empfehlungen der Userin @Amazone orientieren sollen.

Gar nicht geeignet ist jedenfalls der hier völlig unpassende 08/15-Schnellschuss-Ratschlag von @Cremer vom 06.11.
„3.) Eigene Schlussrechnung erstellen und nur diesen Betrag überweisen“. :(
Begründung: Da @blueeye sich an die Schlichtungsstelle wenden möchte, sollte einer Schlichtungsempfehlung durch eine solche oder andere abschließende Handlungen keinesfalls vorgegriffen werden!

Aber was soll’s, was womöglich schon falsch gelaufen ist, lässt sich nicht mehr ändern.
Jetzt heißt es: Zählerstand an Immergrün mitteilen (vllt. wollen die ja einen eventuellen Mehrverbrauch prüfen), Schlussrechnung abwarten und dann  - bzw. wenn kein Zugang bis Ende November -  hier wieder melden.

@blueeye, vermeiden Sie hektische, unüberlegte/ungeprüfte Handlungen, Fristversäumnisse ist derzeit kein Thema!

Nachtrag: Da Immergrün an der Kündigung festhält, sollten Sie sich um einen neuen Versorger kümmern (nicht wieder wenig seriöse Billiganbieter oder Paketangebote ;)). Zu gegebener Zeit ist dann zu prüfen, ob gegenüber Immergrün Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können/sollten.
Und wenn Sie Ihrer Meinung nach Überzahlungen geleistet haben (ich würde den Bonus zumindest zeitanteilig berück-sichtigen), dann lassen Sie ggf. in den letzten 8 Wochen von Immergrün vorgenommene Abbuchungen von Ihrer Bank zurückbuchen (Rücklastschriftgebühren, die dem Versorger belastet werden, müssten Sie letztlich aber wohl tragen).   
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: uwes am 07. November 2013, 15:05:23
Das Schlichtungsstellenverfahren wird wenig erfolgversprechend sein.
Das hat folgenden Grund:
Für den Beschwerdeführer ist das Verfahren kostenlos, selbst wenn er mit seiner Beschwerde nicht durchdringt.
Für den Versorger kostet es immer - unabhängig vom Ausgang fast € 400,--

Daher haben m.W. viele Versorger die Entscheidung getroffen, die Vorschläge der Schlichtungsstelle grundsätzlich nicht nicht zu übernehmen. In den Bereichen, in denen sich Kunden gegen Zahlungsansprüche zur Wehr setzen, ist die sofortige Einreichung einer Zahlungsklage des Versorgers üblich. Dann kann das Schlichtungsverfahren nämlich nicht eröffnet werden und man spart sich die unnützen Kosten der Schlichtungsstelle. Bei kleineren Forderungen ist ein gerichtliches Verfahren nämlich i.d.R. billiger.

Die Schlichtungsstelle ist aber in Sachen rechtlicher Sachverstand erstaunlich gut besetzt.
Nur ist es aber auch erstaunlich, dass die Gerichte selbst dann, wenn begründete Schlichtungssempfehlungen in laufenden Verfahren vorgelegt werden, diese weitgehend unberücksichtigt lassen.

Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 07. November 2013, 15:34:47
Leider habe ich die von uwes angesprochene Sachlage selbst erlebt.
Nach einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hat diese 5 Monate! nicht reagiert (außer der Eingangsbestätigung).
In der Zwischenzeit hatte mein damaliger Versorger gerichtlich Klage erhoben, nachdem zwischenzeitlich ein Inkasso-Unternehmen keinen Erfolg hatte.
Ich halte es für sehr bedenklich, dass Energieversorger die Schlichtungsstelle sozusagen aushebeln können, indem sie Klage einreichen und damit ist die Schlichtungsstelle außen vor.
Der Nebeneffekt ist der, dass damit die Schlichtungsstellen eine Beschwerde vom Tisch hat.
Derjenige, gegen den sich die Beschwerde richtet, spart dann die relativ hohen Gebühren bei der Schlichtungsstelle.
Ob das wirklich so beabsichtigt ist?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 15:42:52
Das Schlichtungsstellenverfahren wird wenig erfolgversprechend sein. ...

Na ja, aus anwaltlicher Sicht eine nachvollziehbare Argumentation.  ;)

Bekannt aus der Vergangenheit sind sofortige Klagen von FlexStrom und aktuell gibt es wohl Probleme insbesondere mit 365 AG/almado AG/Immergrün sowie mit ExtraEnergie/Hit/Prio. Ansonsten spricht die erst kürzlich von der Schlichtungsstelle veröffentlichte "Lösungsquote" von über 80% nicht unbedingt für Ihre These.

Und es liegt allein an uns Verbrauchern, solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, in dem wir die Versorger künftig 'boykottieren', welche das Schlichtungsverfahren nicht akzeptieren !!!

Nachtrag: Das den Versorgern in geeigneter Form zu verdeutlichen, könnte mal eine schöne Aufgabe für unseren Bund der Energieverbraucher e.V. sein !

@Stromfraß,

kommen Sie doch nicht immer wieder mit Ihrer selben ollen Kamelle, die NICHT repräsentativ ist !  >:(


Zum Thema:

An Stelle der Userin @blueeye, die ja nach eigenen Angaben eine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich allerdings auch nicht die Schlichtungsstelle bemühen, sondern spätestens bei Zugang einer inakzeptablen Schlussrechnung unverzüglich eine/n sachkundige/n Anwalt/in konsultieren und beauftragen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: userD0010 am 07. November 2013, 16:17:19
@blueeye
Haben Sie denn bereits ei nen neuen Versorger gfunden und mit der Belieferung ab Stichtag X beauftragt? Sie müssen damit rechnen, dass IMMERGRÜN mit Erhalt der Zählerstände die Belieferung -zumindest zu den bisherigen Vertragsbedingungen-  einstellen und Ihnen ggf. einen Grundversorgertarif anbieten wird,
Ich würde Ihnen raten, vor dem gesamten Hintergrund einen fachkundigen Anwalt einzuschalten, zuvor aber Kostenübernahmebestätigung von Ihrem Rechtschutzvbersicherer einzuholen.
Das Problem wird allerdings sein, dass der vermutliche Streitwert keine besondere Verlockung für einen Fachanwalt erwarten lösst.
Mit der Bekanntgabe der Zählerstände sollten Sie IMMERGRÜN ebenfalls davon in Kenntnis setzen, dass Sie die Schlussrechnung zunächst prüfen und ggf. noch ausstehende Verpflichtungen per Überweisung erledigen werden, da Sie die Einzugsermächtigung zwischenzeitlich widerrufen haben.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: PLUS am 07. November 2013, 16:25:58
Und es liegt allein an uns Verbrauchern, solchen Entwicklungen entgegen zu wirken, in dem wir die Versorger künftig 'boykottieren', welche das Schlichtungsverfahren nicht akzeptieren !!!
Man könnte auch die Verleihung der "Trüben Funzel" (http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Truebe-Funzel__2882/#con-12074) vorschlagen, sofern sie nicht wieder für die Beleuchtung der politschen Suppe (miss-)braucht werden soll. Eigentlich war die Funzel ja mal für verbraucherunfreundliche Energieversorger reserviert.

2012 gab es wohl keine verbraucherunfreundlichen Energieversorger mehr, da musste man ja politisch werden und unbedingt die FDP-Politiker Rösler und Brüderle damit auszeichnen.

2013? Ist sie schon wieder für Politiker reserviert oder hat auch ein Energieversorger eine Chance? Wer ist diesmal dran? ;)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 16:32:28
@blueeye
Haben Sie denn bereits ei nen neuen Versorger gfunden und mit der Belieferung ab Stichtag X beauftragt? Sie müssen damit rechnen, dass IMMERGRÜN mit Erhalt der Zählerstände die Belieferung -zumindest zu den bisherigen Vertragsbedingungen-  einstellen und Ihnen ggf. einen Grundversorgertarif anbieten wird, ...

Der bisherige Vertrag wurde zum 18.10.2013 vom Versorger gekündigt und da die Immergrün der 365 AG kein Grundversorger ist, befindet sich @blueeye seitdem in der Ersatzversorgung des zuständigen Grundversorgers.
Ob ein Vertragsabschluss noch zum 18.10. bei einem Versorger ihrer Wahl möglich ist, sollte sie zumindest versuchen (theoretisch bis zu 6 Wochen rückwirkend möglich?).
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 07. November 2013, 16:47:14
puh - bei sovielen Antworten weiß ich gerade gar nicht mehr, was nun zu tun ist.

Ich war heute auf der Bank und habe genau die Antwort erhalten, dass ich die Einzugsermächtigung bei immergrün zurückrufen muss.
Das hatte ich nun eigentlich vor - aber nach den Ratschlägen hier ist das wohl eher nicht zu empfehlen??

Und Schlichtungsstelle nun ja oder nein?

Ich habe wohl eine Rechtsschutzversicherung, diese aber noch nie in Anspruch genommen, hab also grad Bedenken, dass ich falsch vorgehe - irgendwas in die Wege leite und nachher aber vielleicht auf noch mehr Kosten sitzen bleibe, da die Versicherung nicht zahlt oder sonst etwas.

Ich habe meiner Rechtsschutzversicherung bereits vor einigen Wochen eine Mail geschrieben - keine Antwort erhalten.
Dann habe ich beim 24-Stunden-Service angerufen, aber leider hatten schon alle Zuständigen Feierabend - das macht nicht gerade Mut :(

Nach neuen Versorgern habe ich mich schon mal etwas umgesehen, aber so langsam weiß ich nicht mehr, wem ich trauen kann.

Ich fühle mich ziemlich verunsichert, aber irgendwie ist das wohl auch so gewollt, so hat man den Verbraucher im Griff, habe ich das Gefühl.


Ich hoffe, dass ich hier nun Unterstützung finde und den richtigen Weg gehe, denn so einfach klein beigeben und mich abzocken lassen will ich auch nicht.

Gruß, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 17:03:59
@blueeye,

ist doch alles gesagt:
[...]
Jetzt heißt es: Zählerstand an Immergrün mitteilen (vllt. wollen die ja einen eventuellen Mehrverbrauch prüfen), Schlussrechnung abwarten und dann  - bzw. wenn kein Zugang bis Ende November -  hier wieder melden.
@blueeye, vermeiden Sie hektische, unüberlegte/ungeprüfte Handlungen, Fristversäumnisse ist derzeit kein Thema!
[...]

Wegen der Kostenübernahme setzen Sie sich nochmals mit Ihrer RS-Versicherung in Verbindung. Alternativ macht das auch der/die beauftragte Anwalt/Anwältin.

PS: Zur Versorgerwahl finden Sie hier im Forum zig Beiträge, insbesondere auch Empfehlungen, welche tunlichst zu meiden sind  -  oder bspw. auch hier  www.bezahlbare-energie.de  !

Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 07. November 2013, 17:12:55
ich habe gerade schon mal geantwortet, aber irgendwie zeigt es die Antwort nicht an. Ich hoffe, es kommt jetzt nicht doppelt:

Ist es sinnvoll die letzten ein oder zwei Abschläge bei der Bank zurückzufordern, da meine bisher gezahlte Summe bereits den Wert der tatsächlich verbrauchten Strommenge übersteigt oder schaffe ich mir damit neue Probleme, da immergrün dann sicher Zahlungsverzug anzeigen würde und evt. ein Inkassoverfahren anstreben würde?

Ich fürchte nur, das ich bereits bezahltes Geld nie mehr wieder sehe.

Gruß,
blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 17:25:56
Das müssen Sie anhand Ihrer Berechnung entscheiden. Wenn Sie tatsächlich überzahlt haben, kann Immergrün nicht mahnen. Erstmal haben Sie Ihr Geld wieder und schlimmstenfalls werden das ein paar Euro Mahnkosten.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: uwes am 07. November 2013, 19:37:23

Na ja, aus anwaltlicher Sicht eine nachvollziehbare Argumentation.  ;)

Ich habe gar keine eigene Sicht geschildert sondern Gründe "gemutmaßt"
Es ist aber auch für mich aus anwaltlicher Sicht nicht einsehbar, dass Teilnehmer an einem Schlichtungsverfahren von vornherein nicht mit einer Kostenbelastung rechnen müssen, insbesondere auch dann nicht, wenn Ihre Eingabe abschlägig beschieden wurde, hingegen der Versorger in jedem Fall, auch dann, wenn er "obsiegt"

Aus anwaltlicher Sicht und Erfahrung ist es ja nun nicht so, dass jeder Petent auch ein berechtigtes Anliegen hat sondern es manchmal auch sehr einfach ist, plump los zu schimpfen. Ich habe Verbraucher erlebt, die die Zahlungen von Energielieferungen wg. der Preiserhöhungsproblematik über Monate einfach gänzlich einstellten und sich dann mokierten, wenn der Energieversorger ihnen die Anschlusssperrung ankündigte.

Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Bedeutung von Dingen, die kein Geld kosten, unterschätzt und diese Dienstleistungen auch häufug missbraucht werden.
Das Schlichtungsverfahren lädt dazu förmlich ein.

Gäbe es aber im Schlichtungsverfahren eine Regelung, wonach derjenige, der maßgeblich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringt, auch den maßgeblichen Kostenteil zu tragen hätte, so wäre den Eingaben der ständigen Nörgler der Boden entzogen und das Schlichtungsverfahren bekäme eine neue, höhere Bedeutung.

Diese Auffassung hat nichts mit meiner anwaltlichen Sicht der Dinge zu tun, da es mir aus beruflicher Sicht egal ist, wie die Kosten der Schlichtungsstelle geregelt sind.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 19:42:23
Bei "Missbrauch" sind Kosten für Verbraucher aber doch vorgesehen
oder die Beschwerde wird nicht angenommen.

Eine sinnvolle Überarbeitung der Regeln möchte ich mit diesem Einwand
überhaupt nicht ausschließen !  ;)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 07. November 2013, 19:48:16
tja, das mit der Berechnung ist eben das Problem:

Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.

Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung:

ich vermute mal, die wird so aussehen:

der komplette Paketpreis von 5700kwh, da bei Minderverbrauch keine Erstattung vorgesehen ist, also 1310 Euro.
Dazu entfällt der Anspruch auf den bereits eingerechneten Bonus von 25 %, also nochmal 437Euro
Dann berechtigt ein Vertragsverstoß zu einem Aufschlag von 25%, das sind dann weitere  437 Euro, macht insgesamt 2154 Euro.
Dazu behält sich immergrün noch die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen vor.

Das ist doch eine ganz ordentliche Summe.
Und ich frage mich, wie groß sind meine Chancen, diese Abzocke nicht mit mir machen zu lassen.

Kann ich es unter diesen Umständen wagen, die nach meiner privaten Rechnung zuviel gezahlten Abschläge zurückzuziehen?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 07. November 2013, 19:54:39
Ich habe die hier gegeben Ratschläge nun soweit beherzigt, dass ich den Abschlusszählerstand an immergrün weitergeleitet habe.
Ich hoffe, dass mir das nun nicht wieder negativ als Anerkennung der außerordentlichen Kündigung ausgelegt wird.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 07. November 2013, 20:07:19
Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.

Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung: ich vermute mal, ...

... "ich vermute" führt nicht weiter! Wenn mehr als 950 Euro gezahlt sind, würde ich Lastschriften zurückbuchen lassen, das Immergrün mitteilen und erklären, dass mit der Schlussrechnung geltend gemachte berechtigte Forderungen gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen bezahlt werden. Ich würde auch schreiben, dass ich mir die Geltendmachung von Schadensersatz vorbehalte. Dann abwarten und Tee trinken ;)!

Aber entscheiden müssen SIE !

PS:  Bei einem Versorgerwechsel die "Problematik" Ihres Zählers bedenken und möglichst im Vorfeld mit dem ausgeguckten Anbieter klären !
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 08. November 2013, 10:59:11
tja, das mit der Berechnung ist eben das Problem:

Da ich meiner Meinung nach ungerechtfertigt aus dem Vertrag "geschmissen" wurde, bin ich der Meinung, nur die tatsächlich verbrauchte Strommenge zu den ursprünglichen Konditionen von 22,99ct zahlen zu müssen, das wären knapp 950 Euro.

Immergrün wird das anders sehen, denn ihrer Meinung nach habe ich ja einen Vertragsverstoß begangen und laut den AGBs berechtigt das immergrün zu einer ganz anderen Berechnung:

ich vermute mal, die wird so aussehen:

der komplette Paketpreis von 5700kwh, da bei Minderverbrauch keine Erstattung vorgesehen ist, also 1310 Euro.
Dazu entfällt der Anspruch auf den bereits eingerechneten Bonus von 25 %, also nochmal 437Euro
Dann berechtigt ein Vertragsverstoß zu einem Aufschlag von 25%, das sind dann weitere  437 Euro, macht insgesamt 2154 Euro.
Dazu behält sich immergrün noch die Möglichkeit von Schadensersatzforderungen vor.

Das ist doch eine ganz ordentliche Summe.
Und ich frage mich, wie groß sind meine Chancen, diese Abzocke nicht mit mir machen zu lassen.

Kann ich es unter diesen Umständen wagen, die nach meiner privaten Rechnung zuviel gezahlten Abschläge zurückzuziehen?

Mit der Berechnung, das ist tatsächlich ein Problem, dass erst mit der Schlussrechnung relevant wird.

Es gibt wohl 2 grundsätzliche Berechnungen:
1. der Paketpreis mit 1310 Euro + Wegfall des Bonus von 437 € = 1747 €. Hinzu käme ggf. noch eine "Strafgebühr" von 437 €, so dass sich tatsächlich 2154 € ergeben könnten.
2. Berechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch:
Da hier nicht der ermäßigte Preis gelten würde (Paketpreis), käme der tatsächliche Arbeitspreis zur Anwendung. Nach meiner Berechnung sind das 30,65 Ct./kWh.
Das wären also 4126 kWh x 30,65 Ct. = 1264,62 €.
Auch hier käme ggf. noch eine "Strafgebühr" hinzu.

Alles spekulieren hilft aber nichts.
Schlussrechnung abwarten und Rechtsschutzversicherung und Anwalt wird wohl die Alternative sein.
Unter den genannten Umständen dürfte es sinnvoller sein, als die Schlichtungsstelle einzuschalten.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: userD0010 am 08. November 2013, 11:32:10
@blueeye
Nachdem Sie nun den endgültigen Zählerstand angegeben haben, sollten Sie rein vorsorglich die nach Ihrer Vertragsauffassung vorzunehmende Berechnung vornehmen und dem Versorger zur Kenntnis geben. Da er den Vertrag vorzeitig vor Ablauf der vertraglichen Belieferungszeit gekündigt hat, wird er den Beweis anzutreten haben, dass er von Ihnen bei Vertragsabschluss getäuscht wurde. Dazu wird ggf. bei Gericht die kompl. Vertragsakte vorzulegen sein.
Gleichzeitig sollten Sie mit der von Ihnen ermittelten und dem Versorger zustehenden Gesamtforderung gleich ankündigen, die bereits zuviel gezahlten Abschläge zurückbuchen zu lassen, aber gleichzeitig nach erfolgter Rückbuchung eine ggf. noch zu zahlende Differenz sofort auf das Konto des Versorgers überweisen und dem Versorger dies kundtun per Ebf. Nach der von Ihnen befürchteten Forderung des Versorgers sollten Sie gleichzeitig Ihre Rechtschutzversicherung um Deckungszusage unter Schilderung des Vorganges bitten und abhängig von Ihrem Wohnort einen ortsnahen Fachanwalt konsultieren. Nach meinem Empfinden schulden Sie nach Erledigung vorgenannter Vorschläge dem Versorger nichts mehr und jeglichen weitergehenden Anspruch hat er doch wohl einzuklagen Spätestens dann müssen wohl die Fakten auf den Tisch. Und wenn Sie sicher sind, dass Sie vollständig sämtliche Angaben für den Vertragsabschluss gemacht haben, dürfte das Argument für die vorzeitige Kündigung vom Tisch sein.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 08. November 2013, 11:57:50
Blueeye schrieb am 08.10.13:
Zitat
Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.

Das dürfte der springende Punkt sein, ob Immergrün aufgrund dieser AGB-Festelegung zu einer Kündigung berechtigt ist.
Ob man diese Festelegung in den AGB gelesen hat hat oder versteht, ist in gewisser Weise nebensächlich. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Ich maße mir nicht an, das zu beurteilen. Merkwürdig ist es auch, dass das erst nach Monaten gemerkt wird.
Ich denke, das kann nur ein fachkundiger Anwalt beurteilen und der wird dann auch wissen, wie man dagegen vorgehen kann.
So wie es aussieht, geht es wohl doch um mehrere 100 Euro und die möchte Immergrün sicher gern haben wollen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Cremer am 08. November 2013, 11:58:41
@Stromfraß,

würde rein vorsorglich diese von Ihnen aufgezeigten Berechnungen mir allen möglichen Berechnungsfällen (kWh-Preise, Bonus, Strafe, abweichende kWh, etc) in einer Excetabelle festhalten , dann behält ggf. Ihr RA auch den Überblick.

Und wie khh schrieb:
Zitat
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
schriftlich angefragt?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Didakt am 08. November 2013, 13:05:12
@ uwes

von Ihnen:
Zitat
...Aus anwaltlicher Sicht und Erfahrung ist es ja nun nicht so, dass jeder Petent auch ein berechtigtes Anliegen hat sondern es manchmal auch sehr einfach ist, plump los zu schimpfen.

Die Erfahrung zeigt, dass häufig die Bedeutung von Dingen, die kein Geld kosten, unterschätzt und diese Dienstleistungen auch häufug missbraucht werden.
Das Schlichtungsverfahren lädt dazu förmlich ein.

...Gäbe es aber im Schlichtungsverfahren eine Regelung, wonach derjenige, der maßgeblich mit seiner Rechtsauffassung nicht durchdringt, auch den maßgeblichen Kostenteil zu tragen hätte, so wäre den Eingaben der ständigen Nörgler der Boden entzogen und das Schlichtungsverfahren bekäme eine neue, höhere Bedeutung.

Werter Herr Rechtsanwalt, seien Sie versichert, dass die Schlichtungsstelle Energie „plumpes Losgeschimpfe“ von Petenten von ihrer Bearbeitung garantiert ausschließt und nur Beschwerden annimmt, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Beschwerdeführer, die die Schlichtungsstelle aus gut begründeten Anlässen in Anspruch nehmen, als „ständige Nörgler“ zu diffamieren, halte ich für äußerst anmaßend und selbstgerecht.

Dass Sie die Bedeutung der Schlichtungsstelle für die Verbraucherschaft kleinzureden versuchen, verwundert allerdings angesichts Ihres Engagements z. B. für einen Ihrer Klienten, der mir gerade wegen seiner fragwürdigen Machenschaften vor Augen steht, ganz und gar nicht. In dieser Angelegenheit ist die Schlichtungsstelle vermutlich viel zu wenig konsultiert worden, um den fraglichen „Managern“ mal gehörig die Leviten zu lesen! ;)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: PLUS am 08. November 2013, 15:26:56
@ uwes
...
Dass Sie die Bedeutung der Schlichtungsstelle für die Verbraucherschaft kleinzureden versuchen, verwundert allerdings angesichts Ihres Engagements z. B. für einen Ihrer Klienten, der mir gerade wegen seiner fragwürdigen Machenschaften vor Augen steht, ganz und gar nicht. In dieser Angelegenheit ist die Schlichtungsstelle vermutlich viel zu wenig konsultiert worden, um den fraglichen „Managern“ mal gehörig die Leviten zu lesen! ;)
@Didakt, Forenmitglied @uwes, kann sich als Rechtsanwalt sicher selbst bestens verteidigen. Den angemerkten Vorgang kann man ohne genaue Kenntnis auch nichts beurteilen, trotzdem mein genereller Widerspruch zu Ihrem Beitrag. @uwes hat mit seinen Hinweisen Recht. Die Schlichtung ist nicht immer das Optimum und hat ihre Tücken. Ehemalige Flexstromkunden haben das schon erfahren wie man hier nochmal nachlesen kann:
Zitat
Wenn die Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren eröffnet, teilt sie dies dem Anbieter mit. Für das Verfahren berechnet sie dem Versorger pauschal 416,50 Euro. Der Kunde zahlt nichts. Um diesen Kosten zuvorzukommen, verklagt Flexstrom nach eigenen Angaben nun mehr als 100 ehemalige Kunden, die die Schlichtungsstelle angerufen haben. Diese Klagen haben zwei Ziele: Erstens sollen Gerichte den ehemaligen Kunden bescheinigen, dass sie keinen Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Zweitens vermeidet Flexstrom so die Kosten der Schlichtung. Sobald Flexstrom Klage gegen einen Kunden einreicht, der sich zuvor an die Schlichtungsstelle gewandt hatte, stellt die Schlichtungsstelle ihre Arbeit ein. So sieht es die Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle vor. Kosten entstehen für Flexstrom dann nicht.
Schlichtung gerät zum Bumerang (http://www.test.de/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-geraet-zum-Bumerang-4332919-0/)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 08. November 2013, 16:12:43
... Die Schlichtung ist nicht immer das Optimum und hat ihre Tücken. Ehemalige Flexstromkunden haben das schon erfahren ...

@PLUS,

leider verallgemeinern auch Sie die fragwürdigen Geschäftsgebaren weniger schwarzer Schafe. :(

Fakt ist, dass in den zwei Jahren der Tätigkeit über 80 % der Schlichtungsanträge gelöst wurden !

Nachtrag:  Im Übrigen ist die Schlichtungsstelle Energie e.V. nicht Thema dieses Threads.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 17:04:56
@Stromfraß,

würde rein vorsorglich diese von Ihnen aufgezeigten Berechnungen mir allen möglichen Berechnungsfällen (kWh-Preise, Bonus, Strafe, abweichende kWh, etc) in einer Excetabelle festhalten , dann behält ggf. Ihr RA auch den Überblick.

Und wie khh schrieb:
Zitat
Haben Sie gemäß meiner Anregung bei Ihrem Netzbetreiber angefragt, ob Immergrün bereits im Rahmen des Wechselprozesses Kenntnis von Ihrem Zweitarifzähler erhalten hat?
schriftlich angefragt?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 08. November 2013, 17:15:27
???
Ich bin zwar im Zitat genannt, aber gefragt ist doch eindeutif Blueeye.
Zumindest zum Zweitarifzähler könnte ich ohnehin nichts aussagen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 17:18:18
Ich bin gerade dabei, die Daten schriftlich zu bekommen.
Ich habe mich erst durchtelefoniert, wer dafür zuständig ist (es ist die Bayernwerk AG) und dort nun per Mail um die schriftliche Bestätigung der übermittelten Zählerstände gebeten.

Ich habe mir ja Rat bei der Verbraucherzentrale geholt und von dort die Aussage erhalten, dass immergrün nicht erwarten kann, dass ein Laie alle rechtlichen Details der AGBs versteht. Genauso ging es mir ja: ich dachte ein "Doppeltarifzähler" ist wenn zwei Haushalte angeschlossen sind. Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich einen Doppeltarifzähler habe. Das hat ja bisher auch noch nie einen Anbieter gestört, also habe ich gar nicht geahnt, dass der HT/NT-Zähler ein Problem sein könnte.
Im Antragsformular selbst wurde nicht danach gefragt oder darauf hingewiesen. Auch musste ich nicht den Zählerstand angeben (wo es ja hätte auffallen können, wenn nur Platz für einen Zählerstand gewesen wäre). Es hieß, der Zählerstand wird vom Vorversorger übermittelt (deshalb habe ich mich jetzt an das Bayernwerk gewandt).

Aber ich kann es auch mit meinem normalen Menschenverstand nicht nachvollziehen, warum der HT-NT-Zähler so ein Problem ist und dafür immense Aufschläge berechnet werden.
Es müssen statt einem Zählerstand zwei zusammengerechnet werden - und das berechtigt zu einer Mehrforderung von mehreren hundert Euro??
Ich fühle mich behandelt als hätte ich irgendein schlimmes Verbrechen begangen und heimlich Strom gezapft oder so etwas. Es scheint mir einfach alles nicht angemessen und eher als gute Gelegenheit, ein Dummchen wie mich abzuzocken....

Das macht mich wütend und hilflos zugleich.

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: userD0010 am 08. November 2013, 17:41:09
@blueeyer
Entscheidend wird doch sein, ob der Verbrauch BEIDER Zählerstände zur jeweiligen Abrechnung herangezogen wurde. Wenn dies der Fall war, dürfte Ihre Sorge unbegründet sein.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 08. November 2013, 17:55:01
@blueeye: z.B. hier können Sie sich sachkundig machen:
http://www.check24.de/strom/lexikon/doppeltarifzaehler/

Mit Zusammenrechnen der Zählerstände ist es nicht getan, weil es 2 verschiedene Tarife sind.
Leider sind Ihre Angaben nicht eindeutig.
Beziehen Sie "Normalstrom" und "Nachtstrom", also den sogen. Hoch- und Niedertarif?
Niedertarifstrom ist üblicherweise der Strom, der für Nachtspeicherheizungen oder für Wärmepumpen zu einem verbilligten Tarif bezogen wird.
Möglicherweise klärt sich die Sache ganz einfach, dass Sie zwar solch einen Zähler haben, aber nur einen Tarif nutzen.
Ansonsten ist es immer empfehlenswert, den Zählerstand selbst abzulesen und diesen sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Energieversorger mitzuteilen. Da ist auch schon manches schiefgelaufen.

Kühlen Kopf behalten!
Die Aufregung kommt möglicherweise mit der Schlussrechnung. Da ist immer noch Zeit für Gegenmaßnahmen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: heidelberger33 am 08. November 2013, 17:55:49
... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 18:05:00
Ja, genau so ist es.

Ich habe zwar einen HT/NT-Zähler, beziehe aber Normalstrom, d.h. es müssen tatsächlich nur beide Zähler zusammenaddiert werden. So haben es alle Versorger bisher gehandhabt, und ich habe nicht damit gerechnet, dass das nun ein Problem sein könnte.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: heidelberger33 am 08. November 2013, 18:11:43
... Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Das ist verzichtbar (eine Überwachung wird die Bank bei dem automatisierten Massengeschäft ohnehin nicht garantieren können), da Bankkunden NICHT berechtigte Abbuchungen (d.h. ohne bzw. bei widerrufener Ermächtigung) innerhalb von 13 Monaten zurückbuchen lassen kann!
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 08. November 2013, 18:13:03
Wie bereits geschrieben, der Versorger sieht es anders.
Es wird die Frage sein, inwieweit er mit seiner Sichtweise durchkommt.
Er wird sich auf seine AGB berufen und deswegen die Kündigung.
Er wird auch versuchen, möglichst viele Kosten gegen Sie in Anwendung zu bringen.
Genaues wird die Schlussrechnung aussagen.
Dagegen vorzugehen, wird nicht ohne anwaltliche Hilfe möglich sein.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 08. November 2013, 18:27:47
... Ich habe zwar einen HT/NT-Zähler, beziehe aber Normalstrom, d.h. es müssen tatsächlich nur beide Zähler zusammenaddiert werden. ...

@blueeye

Sie müssen differenzieren:
a) ein Zähler (eine Zählernummer) mit zwei Zählwerken, eins für HT und eins für NT [sog. 'Gemeinsame Messung']
oder
b) zwei Zähler (zwei Zählernummern), einer für HT und einer für NT [sogen. 'Getrennte Messung']
sind zwei völlig verschiedene paar Schuhe !

Das gilt insbesondere für einen Versorgerwechsel, wo ich eine Vorabklärung mit dem Anbieter empfohlen hatte.
Zumindest sollten die AGB etc. gecheckt werden, ob a) ein Ausschlusskriterium ist.

Nachtrag:
zu a) HT = Hochtarif ("Normalstrom" bspw. 06 - 22 h) und NT = Niedertarif (bspw. 22 - 06 h wg. Nachtspeicherheizung)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 18:37:38
ich habe EINEN Zähler mit einer Zählernummer, aber zwei Zählwerken.

Was bedeutet dieser Unterschied in meinem Fall?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 08. November 2013, 18:41:39
Das bedeutet, dass viele Anbieter eine Abnahmestelle mit solch einem Zähler NICHT beliefern !

Ist das NT-Zählwerk "aktiviert", hat der zuständige Grundversorger quasi eine Monopolstellung.

Ich rate jetzt mal: Bei jedem Anbieter, der nicht auch Grundversorger ist, könnte ein Zwei- bzw.
Doppeltarifzähler mit dem Abrechnungssystem nicht kompatibel sein und wird daher abgelehnt?
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 19:46:34
hm, allerdings hatte ich ja bereits mehrere Versorger und bis jetzt war das noch nie ein Problem.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 08. November 2013, 19:53:15
Vielleicht sind die ja in ihrem "Stammgebiet" auch Grundversorger? Checken Sie doch mal deren aktuelle Angebote, ob da akzeptable Preise dabei sind und einen eventuellen (Neukunden)Bonus wird's im 1. Jahr auch geben, wenn Sie über ein Vergleichsportal wechseln.

Ich mach es seit Jahren so, dass ich jährlich zwischen einigen seriösen Anbietern hin- und herwechsle und jeweils (problemlos!) den Bonus mitnehme  -  es muss nicht immer der (vermeintlich) billigste sein!  ;)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 20:08:17
ja, von dort wurde mir die Schlichtungsstelle empfohlen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 08. November 2013, 21:30:08
Zitat
Vor kurzem habe ich eine Mail bekommen wegen Vertragsverstoß - eben weil ich einen Mehrtarifzähler habe. Ich habe vor Jahren Tag- und Nachtstrom genutzt. Seid etlichen Jahren habe ich bei verschiedenen Anbietern Einheitstarife und noch nie stellte es ein Problem dar, dass ich zwei Zähler habe.
In den AGBs von immergrün stehl allerdings, dass Mehrfachzähler einen Vertragsverstoß darstellen und zur außerordentlichen Kündigung berechtigen sowie zu Aufschlägen auf den Strompreis.

Ein Problem scheint da doch geklärt zu sein.
Sie hatten also vor Jahren einen Zweitarifzähler wegen des Nachtstroms.
Der Zähler hat 2 Zählwerke und Sie haben nicht 2 Zähler!
Wenn in den AGB von Immergrün die Nutzung eines Mehrfachzählers einen Vertragsbruch darstellt, dann ist das zunächst so.
Merkwürdig ist und bleibt allerdings, dass Immergrün das erst jetzt merkt (merken will).
Das ändert allerdings nichts an der erfolgten Kündigung.
Diese Situation erfordert eine neue Strategie.
Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist.
Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für
Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk für die sogen. "Tagnachladung" gesperrt ist, weil ich es nicht nutze.
Aufgrund seiner Aussage kann man ggf. bei Immergrün die Sache darlegen. Manchmal hilft das, wobei Almado und Immergrün in dieser Hinsicht wahrscheinlich kein Entgegenkommen zeigen.
Da kann dann nur der Anwalt helfen.

Momentan stellt sich die Situation nicht so rosig dar. Immergrün sieht einen Verstoß gegen seine AGB und wie gesagt, Unwissenheit ...
Ich würde es aber noch nicht so schwarz sehen.
Wenn die RS-Versicherung eine Deckungszusage gibt, lohnt es sich sicher,
bei mehreren 100 Euro einen Anwalt einzuschalten.
Titel: Re: Laber - Laber - Laber
Beitrag von: khh am 08. November 2013, 22:22:05
... Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werde, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen oder aber eines gesperrt ist. ...

@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden. Andernfalls bräuchte man auch keinen (womöglich Kosten verursachenden) Fachmann:
Mal die Zählerstände von zwei aufeinander folgenden Tage vergleichen, würde völlig reichen!

Zudem bringen SIE etwas bereits geklärtes jetzt wieder durcheinander >:(:
... Ich habe auch 2 Zähler, einen für "Normalstrom" (Hochtarif) und einen für Nachtstrom (Niedrigtarif), wobei das zweite Zählwerk ...
Zwei Zähler sind hier absolut belanglos. EIN Zähler mit ZWEI Zählwerken ist das Problem!

Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 08. November 2013, 23:11:47
die Zählwerke laufen definitiv beide - das ist leicht zu beobachten.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 09. November 2013, 08:19:36
khh schreibt:
Zitat
Zwei Zähler sind hier absolut belanglos. EIN Zähler mit ZWEI Zählwerken ist das Problem!

Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

Hätte blueeye 2 Zähler, so wie ich, wäre der Strombezug über den "Normalstrom"-Zähler gelaufen und es hätte kein Poblem mit Immergrün gegeben.
Nun hilft hätte hier nicht weiter, aber vielleicht für die Zukunft.

Zitat
@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden.

Was bei anderen Versorgern ging, ist hier nur bedingt gefragt.
Immergrün schließt solche Zähler in den AGB aus.
Vielleicht sind die AGB angreifbar, aber zunächst ist es eben so.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 15:47:27
khh schreibt:
Zitat
@blueeye hat bereits mehrfach ausgeführt, dass bei vorherigen Versorgern die Verbrauchsmengen der beiden Zählwerke addiert wurden.
Was bei anderen Versorgern ging, ist hier nur bedingt gefragt. ...

@Stromfraß,
meine Aussage bezog sich allein auf Ihren glorreichen Ratschlag - Zitat "Zunächst müsste wohl ein Fachmann (Elektriker) befragt werden, ob die 2 Zählwerke auch tatsächlich zählen ..." !  ::)


@blueeye,

zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:

Wenn ich die Auskunft richtig verstanden habe, müsste das sogen. Rundsteuergerät deaktiviert werden können (kostengünstig ohne Umbaumaßnahmen), bspw. durch herausdrehen/abschalten der dazugehörigen Sicherung. Dann würde der Stromverbrauch künftig ausschließlich nur noch über das HT-Zählwerk laufen.

Diese Eingriff in das Innenleben des Zählerumfeldes ist vorab mit dem Netzbetreiber (und einem eventuellen Vermieter) zu klären/regeln und darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Alternativ kann man den Netzbetreiber auch fragen ;), ob der vorhandene Zwei-/Doppeltarifzähler -  möglichst kostenlos -  gegen einen „normalen“ Stromzähler ausgetauscht werden kann.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: Stromfraß am 09. November 2013, 21:16:07
khh schreibt:
Zitat
Wenn ich die Auskunft richtig verstanden habe, müsste das sogen. Rundsteuergerät deaktiviert werden können (kostengünstig ohne Umbaumaßnahmen), bspw. durch herausdrehen/abschalten der dazugehörigen Sicherung. Dann würde der Stromverbrauch künftig ausschließlich nur noch über das HT-Zählwerk laufen.

Diese Eingriff in das Innenleben des Zählerumfeldes ist vorab mit dem Netzbetreiber (und einem eventuellen Vermieter) zu klären/regeln und darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Das meinte ich eigentlich mit dem Einbeziehen eines Fachmanns.
Er hätte zunächst sachkundig Auskunft geben können, wie sich das mit dem Zähler verhält. Ob er das zweite Zählwerk sperrt oder nicht bzw. welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, hätte er auch sagen können.
Bei mir ging das mit der Sperre problemlos, nachdem ich erklärte, keine Tagnachladung zu brauchen.
Ob seine Aussagen bzw. seine Handlungen Immergrün hätten "besänftigen" können, vermag ich nicht zu sagen.

Zitat
Darüber hinaus ist nicht ansatzweise ersichtlich, welche neuen Erkenntnisse Ihr Beitrag vermitteln soll.  ::)

Wir sind hier nicht in der Schule und Sie sind nicht der Oberlehrer, der Zensur(en) verteilt.
Überlassen Sie doch einfach Blueeye die Beurteilung.
Wenn sie mit meinen Beiträgen was anfangen kann, ist es gut, wenn nicht, braucht sie diese ja nicht zu lesen. Für khh schreibe ich sie ja nicht.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 09. November 2013, 21:40:48
... Das meinte ich eigentlich mit dem Einbeziehen eines Fachmanns. ...

Na klar, im Nachhinein meinten Sie immer etwas anderes als den zuvor geschriebenen Quatsch.  ::)

... Überlassen Sie doch einfach Blueeye die Beurteilung. Wenn sie mit meinen Beiträgen was anfangen kann, ist es gut, wenn nicht, braucht sie diese ja nicht zu lesen.

Letzteres ist zu empfehlen !  :)
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: DieAdmin am 11. November 2013, 13:55:36
Die ab hier nachfolgenden Beiträge, welche mehr ins Offtopic triffteten habe ich ab- und umgehangen:

http://forum.energienetz.de/index.php?topic=18628.0
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 12. November 2013, 10:57:14
@blueeye, ich komme noch mal auf Ihren nachstehenden Beitrag zurück:
... ich kann es auch mit meinem normalen Menschenverstand nicht nachvollziehen, warum der HT-NT-Zähler so ein Problem ist und dafür immense Aufschläge berechnet werden. Es müssen statt einem Zählerstand zwei zusammengerechnet werden - und das berechtigt zu einer Mehrforderung von mehreren hundert Euro?? ...

Die Antwort finden Sie am Anfang dieses Threads:
Es gibt weitere Lieferanten, die die Versorgung von Verbrauchsanlagen mit Zweitarifzählern ausschließen und übrigens auch die Kündigung entsprechend durchziehen. Für dieses Verhalten gibt es einen Sachgrund: Das Verbrauchsverhalten solcher Anlagen weicht (sowohl im Tages- als auch im Jahresprofil) von einem normalen Haushaltskunden erheblich ab. Generell entstehen durch Profilfehlanpassungen dem Lieferanten sowohl für Ausgleichsenergie als auch für Mehr- und Mindermengen zusätzliche Kosten! Diese versucht er natürlich zu vermeiden, ...

Insofern könnte die Kündigung von immergrün aufgrund der AGB-Klausel womöglich berechtigt sein, auch wenn die Verbraucherzentrale gemäß der von Ihnen schon mal zitierten Auskunft anderer Meinung zu sein scheint.
Für Ihren Widerspruch und ggf. Schadensersatzforderungen Ihrerseits könnte hilfreich für Sie sein, wenn anhand der jetzt erbetenen Auskunft des Netzbetreibers belegt werden kann, dass immergrün bereits vor bzw. zu Vertragsbeginn Kenntnis von dem Zweitarifzähler hatte, jetzt aber erst kündigt.
Insbesondere trifft das m.E. zu, wenn immergrün den lt. den AGB vorgesehenen Aufschlag plus 25%(?) pauschalen Schadensersatz berechnet. Bzgl. dieser AGB-Klauseln hab ich ohnehin erhebliche Zweifel, ob die wg. unangemessener Benachteiligung überhaupt wirksam sind.

OK, das alles ist ggf. mit einer/einem sachkundigen Anwältin/Anwalt zu klären. Jetzt erst mal die Schlussrechnung abwarten, welche bis spätestens Ende November zugegangen sein sollte (innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Belieferung gem. § 40 Abs. 4 EnWG). 

Gruß, khh
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 12. November 2013, 22:24:21
hallo, khh,

vielen Dank für Ihre beständige Hilfe.

Ich muss nur leider zugeben: Den oben angeführten Sachgrund, warum mehrtarifzähler ausgeschlossen werden, habe ich nicht wirklich verstanden. Bedeutet das nicht, dass Kunden, die Mehrtarifzähler haben, mehr Strom nachts als in den üblichen Spitzenzeiten verbrauchen? Das ist logisch, wenn ich auch Strom mit Hoch- und Niedertarif beziehe, da habe ich Waschmaschine und Trockner nachts laufen lassen, aber da ich ja einheitlichen Normalstrom beziehe, ist das für mich nicht relevant. Also warum sollte ich nur aufgrund der Tatsache dass ich einen Doppeltarifzähler habe nachts mehr Strom brauchen, wo er mich doch zu jeder Zeit gleich viel kostet? Ich sehe zumindest keinen Grund, warum mein Verbrauchsverhalten vom durchschnittlichen abweichen sollte.

Um zu belegen, dass immergrün spätestens im Januar vom Doppeltarifzähler wusste, habe ich ja das Bayernwerk um einen Nachweis gebeten, den ich allerdings noch nicht erhalten habe.
Heute bekam ich von immergrün eine Bestätigungsmail über den Eingang des Zählerstandes, der nun bearbeitet wird.
In dieser Mail lieferten sie die Antwort gleich mit: Es hieß nämlich: "Auch Zählerstände, die Sie dem Netzbetreiber (Bayernwerk AG) mitteilen oder die der Netzbetreiber abliest, werden uns automatisch weitergeleitet."
Damit bestätigt immergrün ja im Grunde genommen, dass sie auch den Zählerstand vom Januar (also BEIDE Zählerstände) vom Bayernwerk erhalten haben.

Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.

Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank? Hier wurde vor Tagen einmal erklärt, dass nur unberechtigt eingezogene Summen zurückgefordert werden können. Das heißt doch dann, dass ich doch zunächst die Einzugsermächtigung zurücknehmen muss, um später noch eingezogene Beträge zurückzufordern.
Beträge, die eingezogen wurden, solange die Einzugsermächtigung erteilt war, können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, oder?

Gruß, blueeye
 
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 12. November 2013, 22:47:34
1) Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
2) Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank?

zu 1) Auf die Schlussrechnung warten, dann wieder melden (es sei denn, immergrün will kein Geld haben ;));
zu 2) Lastschrift-Rückbuchungen wg. Widerspruch (die eigene Bank ist entsprechend zu beauftragen) :
a) "berechtigte" Abbuchungen innerhalb von 8 Wochen und b) "unberechtigte" innerhalb von 13 Monaten.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: bolli am 13. November 2013, 08:56:39
Wie ist das nochmal mit dem Thema Rückforderung von abgebuchten Beträgen bei der Bank? Hier wurde vor Tagen einmal erklärt, dass nur unberechtigt eingezogene Summen zurückgefordert werden können. Das heißt doch dann, dass ich doch zunächst die Einzugsermächtigung zurücknehmen muss, um später noch eingezogene Beträge zurückzufordern.
Beträge, die eingezogen wurden, solange die Einzugsermächtigung erteilt war, können dementsprechend nicht zurückgefordert werden, oder?

Ich vermute, Sie meinen diesen Beitrag
2.)
Dann umgehend die Einzugsermächtigung/Lastschrift zurückziehen, sonst werden die Restkosten auf der Schlußrechnung umgehend vom Konto abgebucht. Auch die eigene Bank über den Sachverhalt einer möglicherweise nicht berechtigten Abbuchung informieren.

Dazu wurde aber auch nachfolgend schon eine Antwort gegeben:
wenn Sie die erteilte Einzugsermächtigung unbedingt widerrufen wollen, dann ist dieser Widerruf an Immergrün und nicht an Ihre Bank zu richten (tunlichst per Einwurf-Einschreiben)!

Allerdings erschließt sich mir der Sinn des Widerrufs nicht, da Sie auch eine berechtigte Abbuchung, bei der Sie bspw. mit dem Betrag nicht einverstanden sind, ohne Probleme nachträglich innerhalb von 8 Wochen nach Belastung auf Ihrem Konto durch Ihre Bank zurückbuchen lassen können.

Das bedeutet im Klartext: Sie können JEDE Abbuchung die auf Grund einer Einzugsermächtigung getätigt wurde (dieses ist für die Bank eine berechtigte Abbuchung), innerhalb einer Frist von 8 Wochen zurückrufen . Bei einer unberechtigten Abbuchung haben Sie sogar 13 Monate lang die Möglichkeit, die Zahlung zurückzurufen. Unberechtigt ist eine Abbuchung dann, wenn 1. keine Abbuchungsermächtigung vorliegt oder 2. zwar eine Ermächtigung vorliegt, diese aber nicht den Gegenstand, für den abgebucht wurde, umfasst (Sie haben z.B. eine Abbuchungsermächtigung für Strom erteilt und der Versorger bucht noch einen Betrag aus einer alten Gasrechnung mit ab, für die keine Ermächtigung vorlag).

Ansonsten bin ich nach wie vor ziemlich ratlos, wie es jetzt weitergehen soll.
Auch das wurde schon mehrfach gesagt: Schauen Sie noch, dass Sie die Information (möglichst schriftlich) vom Netzbetreiber bekommen, ob immergrün definitiv beide Zählerstände mitgeteilt wurden und dann warten Sie auf die Schlußrechnung und schauen, was da nun endgültig drin steht. Vorher ist vieles Spekulation.
Sollte immergrün den kompletten Paketpreis abrechnen und/oder die 25% Strafgebühr berechnen würde ich auf jeden Fall rechtlich dagegen vorgehen, wenn der Netzbetreiber die Weitermeldung beider Zählerstände bestätigt hat, da immergrün dann früher gewusst hat, dass Sie 2 Zähler haben und früher hätte reagieren müssen. Da Sie Rechtsschutz haben, würde ich da in jedem Fall mit zum Anwalt gehen. Soll der sich damit herumschlagen.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 13. November 2013, 15:09:42
Danke für die Antworten.

Ja, dann werde ich jetzt erst mal ruhig durchatmen und abwarten.
Sollte sich etwas Neues ergeben, melde ich mich auf jeden Fall wieder.

Gruß, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 27. November 2013, 20:38:36
So, die Schlussrechnung ist angekommen.
Eigentich nicht ganz so drastisch wie ich befürchtet hatte, auch wenn ich natürlich nun mehr zahlen muss als im ursprünglichen Vertrag.
Die Endsumme beträgt nun 1223 Euro - 66 Euro, die ich bereits mehr bezahlt habe, soll ich als Scheck zurückerhalten. Es wurde mein tatsächlicher Verbrauch angenommen, allerdings zu einem höherem kWh-Preis als im ursprünglichen Vertrag. Weitere Forderungen wurden nicht gestellt.
Eigentlich hätte das Jahrespaket ca. 1300 Euro kosten sollen, nun zahle ich kaum weniger für 9,5 Monate. Andererseits bin ich auch wieder froh, dass nicht noch mehr auf mich zugekommen ist und frage mich nach den nicht so sehr vielversprechenden Meinungen hier, ob es Sinn macht, irgendwie gegen die Schlussrechnung anzugehen.
Aber vielleicht ist das genau die Masche, die funktioniert: die betroffenen sind froh nicht noch mehr zahlen zu müssen und ein großer Aufstand lohnt sich um 300 Euro nicht.
Wie sieht eure Meinung nun dazu aus?

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 27. November 2013, 21:06:16
nachdem ich ja nun schon eine weile in der grundversorgung gelandet bin, suche ich nach einem neuen anbieter. meinen grundversorger eon habe ich schon zweimal angeschrieben und um ein angebot für einen besseren tarif gebeten. leider habe ich keine antwort erhalten.
nun suche ich also nach einem neuen anbieter.
auf check24 kann man als filter die kriterien der verbraucherzentrale eingeben. das habe ich gemacht, denn ich möchte nicht noch einmal auf eine unseriöse firma hereinfallen.
ein preisgünstiges angebot war da von lechwerke rwe. ist das ein vertrauenswürdiger und empfehlenswerter anbieter? in den agbs war im übrigen kein hinweis bezüglich mehrtarifzähler zu finden.

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 27. November 2013, 21:25:45
Ich würde das zunächst klären/regeln:

@blueeye,

zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:

Wenn ich die Auskunft richtig verstanden habe, müsste das sogen. Rundsteuergerät deaktiviert werden können (kostengünstig ohne Umbaumaßnahmen), bspw. durch herausdrehen/abschalten der dazugehörigen Sicherung. Dann würde der Stromverbrauch künftig ausschließlich nur noch über das HT-Zählwerk laufen.

Diese Eingriff in das Innenleben des Zählerumfeldes ist vorab mit dem Netzbetreiber (und einem eventuellen Vermieter) zu klären/regeln und darf nur von einem zugelassenen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Alternativ kann man den Netzbetreiber auch fragen, ob der vorhandene Zwei-/Doppeltarifzähler -  möglichst kostenlos -  gegen einen „normalen“ Stromzähler ausgetauscht werden kann.

Dann hat man die 'freie Auswahl' unter allen Anbietern, wobei selbstverständlich sowohl die hier im Forum vielfach benannten wenig seriösen Anbieter als auch Exoten/Newcomer auszuschließen sind (auf jährliche Bonus-Mitnahme würde ich allerdings nicht verzichten wollen ;) ) !
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 27. November 2013, 22:02:12
also mal wieder an eon wenden und hoffen, dass ich auf diese frage mal ne antwort krieg.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 27. November 2013, 22:15:16
Bzgl. Zähler an die für Ihre Region zuständige Netzgesellschaft des E.ON-Konzerns wenden
(von deren hiesigem Netzbetreiber Avacon AG bekommt man auch telefonisch hilfreiche Auskünfte).

Und Strom-Angebote von E.ON findet man auf den Seiten der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH !

Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 27. November 2013, 22:53:51
bei mir zuständig ist wohl das bayernwerk, aber da warte ich ja auch noch auf irgendeine antwort bezüglich der an immergrün übermittelten zählerstände.
ich weiß schon, dass ich die eon tarife auch im internet finde, aber ich dachte, wenn ich sie direkt anschreibe und um ein angebot bitte, dann bekomme ich auch eins. aber da habe ich mich offensichtlich getäuscht.
in letzter zeit ist es mir sehr, sehr oft passiert, dass ich bei verschiedenen firmen, die ich für verlässlich hielt, entweder niemanden ans telefon bekommen habe oder keine antwort auf mails. daher bin ich in dieser hinsicht gerade etwas gefrustet.

lg, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: bolli am 28. November 2013, 07:53:56
in letzter zeit ist es mir sehr, sehr oft passiert, dass ich bei verschiedenen firmen, die ich für verlässlich hielt, entweder niemanden ans telefon bekommen habe oder keine antwort auf mails. daher bin ich in dieser hinsicht gerade etwas gefrustet.
Tja, Service ist personalintensiv und Personal ist teuer. Wenn man preiswerte Angebote ,achen will und zusätzlich einen üppigen Gewinn übrig behalten will, muss man halt irgendwo sparen. Wo kann man das besser als beim Endkunden. Der kann eh nur vom Regen in die Traufe fallen.  :(
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 28. November 2013, 19:13:04
Was raten mir hier die Experten? Lohnt es sich jetzt noch, gegen die Kündigung, bzw. gegen die Schlussrechnung vorzugehen?
Ich habe übrigens heute eine Mail vom Bayernwerk bekommen, dass sie im Januar BEIDE Zählerstände an immergrün weitergegeben haben.

Gruß, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: userD0010 am 29. November 2013, 08:08:19
@blueeye
dass sie im Januar BEIDE Zählerstände an immergrün weitergegeben haben.

Folglich war die Kündigung der Belieferung unbegründet, d. h. nicht rechtmäßug. Ob es sich aber lohnt, gegen einen offenbar unseriösen Versorger vorzugehen, die Schlußrechnung zu misachten und sogar zu versuchen, rechnerisch zu viel bezahlte Abschläge zurückbuchen  und es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, obliegt Ihrer Überlegung.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 29. November 2013, 12:42:38
Hallo blueeye,

wie @h.terbeck schon schrieb, hätte immergrün wohl gleich nach Kenntnis des Zweitarifzählers kündigen müssen und nicht erst nach 9,5 Monaten, was den Anschein von "Abzocke" erweckt.

Einen "Rat" was jetzt zu tun ist, kann Ihnen nur ein sachkundiger Anwalt erteilen. Und Sie allein müssen entscheiden, ob Sie sich weiter mit dieser leidigen Angelegenheit befassen wollen!

Vielleicht auch mal Ihre RS-Versicherung prüfen, ob eine SB vereinbart ist und ob Anwalt/Anwältin ein über die Gebühren-ordnung hinausgehendes Honorar verlangt (das wäre Ihre Kostenrisiko, falls Sie in einem Rechtsstreit nicht obsiegen).   

Gruß, khh

PS: Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung eine kostenlose Anwalts-Hotline hat, dann holen Sie sich dort vorab eine telefonische Einschätzung zu den Erfolgsaussichten!
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: userD0010 am 29. November 2013, 16:18:37
@alle
Die Angelegenheit scheint wohl "wasserdicht" zu sein. Immergrün versucht, sich aus der eigenen Schlafmützigkeit herauszustehlen, indem von dort mit faulen Tricks man sich der Kunden zu entledigen, die über einen gewissen Zeitraum unliebsame Energiepreise genossen haben und bei denen auch noch ein Jahresbonus fällig wird.
Wer nahezu neun Monate im Tiefschlaf war und die monatlichen Abschläge auf den VEREINBARTENEnergiepreis kassiert hat, dürfte auch bei erheblichsten Bedenken gegen die Entscheidungen manscher Schwarzkittel auf der sicheren Seite stehen. Ich würde auf Belieferung für die restliche Vertragslaufzeit zu den vereinbarten Bedingungen bestehen und auch gleich bei der dann noch ausstehenden Restzahlung den Jahresbonus verrechnen.
Wie wär´s denn, wenn man den Versorger auffordert, eine negative Feststellungsklage bei dem zustänidgen Gericht einzureichen, um die Wirksamkeit des Vertrages prüfen zu lassen.
Für solche Versorger gehört das Messer gewetzt.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: heidelberger33 am 30. November 2013, 18:43:07
Wer muss denn eigentlich belastbar beweisen, dass eine Abbuchung rechtmässig bzw. nicht rechtmässig ist und somit die angegebenen "Widerspruchsfristen" einzuhalten. Lastschriften und Abbuchungserlaubnis sind immer zulasten des Kontoinhabers.

Frage: Ist der Widerruf eines Betrages bzw. einer Abbuchung mit einem Widerruf der Einzugsermächtigung gleichzusetzen?
Es dürfte sich wohl um eine eindeutige Willenserklärung handeln.
Gruss
Titel: Re: Lastschrift-Rückbuchung (wohl eher OFF-TOPIC)
Beitrag von: khh am 30. November 2013, 19:16:01
Hallo heidelberger33, so richtig verstehe ich Ihre Frage und Ihre Anmerkung leider nicht :-\.

Lässt ein Bankkunde eine Lastschrift innerhalb von 8 Wochen nach Belastung zurückbuchen (oder innerhalb von 13 Monaten, wenn gar keine Einzugsermächtigung erteilt wurde), dann stellt sich die Frage nicht, ob die Abbuchung 'rechtmäßig' oder 'nicht rechtmäßig' ist. Mit anderen Worten: Für den Rückbelastungsauftrag an die eigene Bank bedarf es keiner Begründung oder irgend eines 'Beweises'. Und die Rückbuchung einer Lastschrift ist kein genereller Widerruf einer erteilten Einzugsermächtigung.

Wenn die Forderung des Abbuchenden (nach dessen Meinung) berechtigt ist, dann wird er diese aber sicherlich weiterhin geltend machen, nötigenfalls wohl auch auf dem Rechtsweg. Das wäre jedoch eine ganz andere Baustelle.

Vielleicht sollten Sie mal die "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr" bzw. die "Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift" lesen, die in Deutschland zum 09.07.2012 geändert und ca. im April 2012 von den Banken und Sparkassen jedem Kunden zugestellt wurden.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: khh am 01. Dezember 2013, 20:57:18
Hallo blueeye,
ich komme nochmals auf meine nachstehende Anregung zurück:
Ich würde das zunächst klären/regeln:
@blueeye,
zum Ihrem den Versorgerwechsel behindernden Zwei- bzw. Doppeltarifzähler, wo das NT-Zählwerk tatsächlich nicht (mehr) benötigt wird, hab ich mal einen Fachmann befragt, was sinnvollerweise zu tun ist:
[...]

Dann hat man die 'freie Auswahl' unter allen Anbietern, wobei selbstverständlich sowohl die hier im Forum vielfach benannten wenig seriösen Anbieter als auch Exoten/Newcomer auszuschließen sind (auf jährliche Bonus-Mitnahme würde ich allerdings nicht verzichten wollen ;) ) !

Mit Ihrem jetzigen Zweitarifzähler können Sie möglicherweise selbst bei Ihrem Grundversorger E.ON keinen preisgünstigeren Sondervertrag abschließen. Das schließe ich aus einem mir aktuell zugegangenen Schreiben der E.ON Vertrieb Deutschland GmbH, mit dem eine AGB-Änderung mitgeteilt und ergänzend ausgeführt wird  -  Zitat:
Zitat
Unverändert gültig bleiben die Voraussetzungen für die Strombelieferung gemäß Ziffer 1.1 Ihrer alten AGB. Infolge der Zusammenführung der regionalen Vertriebsgesellschaften ... lauten diese wie folgt:"E.ON beliefert die in diesem Vertrag genannte Verbrauchsstelle des Kunden mit Strom unter der Voraussetzung, dass der Netzbetreiber die Belieferung nach Standardlastprofilen zulässt, der Kunde ausschließlich einen Niederspannungs-Eintarifzähler nutzt und ..."

Nachtrag: Auch auf der E.ON-Homepage steht bei "Stromtarife > Tarifinformationen" jeweils "Zählerart Eintarif" !!!

Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 03. Dezember 2013, 14:33:22
Danke für die Infos.

Ich hatte direkt nach der Kündigung durch immergrün ein Angebot von eon, da hatte ich ausdrücklich nachgefragt, ob der Doppeltarifzähler ein Problem sei. Daraufhin wurde mir geantwortet, es sei kein Problem und es entstünden auch keine Mehrkosten.
Diesen Vertrag habe ich doch wieder zurückgenommen, da noch so viele Unklarheiten mit immergrün bestanden.
Nun, da ich tatsächlich wieder einen neuen Anbieter gesucht habe, habe ich von eon keine antwort mehr erhalten. Daher habe ich weitergesucht und bin gerade dabei zu Lechwerke zu wechseln. Auch dort habe ich nachgefragt, ob der Doppeltarifzähler ein Problem sei und auch dort wurde mir geantwortet, es wäre kein Problem. Ich hoffe, dass es da nun keine böse Überraschung mehr gibt!

Gruß, blueeye
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: bolli am 03. Dezember 2013, 15:04:32
Sie sollten darauf achten, dass nachvollziehbar gegenüber dem Anbieter dokumentiert ist, was man Ihnen mündlich geantwortet hat. Sonst erinnert sich im Zweifel zu einem späteren Zeitpunkt niemand mehr daran und das Unternehmen behauptet, von nichts gewusst zu haben.
Vielleicht ist der Umbau doch die sicherere Variante.
Titel: Re: Versorger kündigt wegen bisheriger Fehl-Belieferung
Beitrag von: blueeye am 03. Dezember 2013, 19:32:27
Da haben Sie sicher recht. Langfristig sollte ich mir wohl tatsächlich Gedanken wegen eines Umbaus machen. Da ich gerade noch in der Grundversorgung hänge, drängt die Zeit und ich will schnellstmöglich in einen neuen Vertrag. Ich bin mir nicht sicher, wie schnell das mit dem Umbau klappt. Aber ich werde mich darum kümmern.
Die Zusage, dass der Doppeltarifzähler kein Problem ist und auch keine zusätzlichen Kosten verursacht, habe ich per Mail bekommen, ich denke, dass sollte ggf. als Nachweis genügen.

Gruß, blueeye